1884 / 99 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

ter tir Lt mert Gd tim ün r B O Ta KENERE R

aber möglih sein, wenn den Arbeiterversammlungen die Besprehung ihrer FZnteressen verboten seien? Wenn die Regierung nicht dahin gelange, die Arbeiter als gleichberechtigt mit den übrigen Staats- bürgern zu behandeln, so würden die Arbeiter nie Vertrauen zu der Sozialreform der Regierung bekommen. Wenigstens müsse doch im Gese eine Erklärung zu erwarten sein, was denn unter „öffentlihen Angelegenheiten“ zu verstehen sei. Ebenso wie man gestern gesagt habe, daß fein Unterschied zwischen adligen und nidtadligen Offizieren existire, ebenso existire kein Unterschied zwischen Sozialdemokraten und Ge- werksvereinlern. Sie seien Alle einig in der Vertretung der Interessen des vierten Standes. Deshalb sei die Furt vor sozialdemokratishen Einfluß in den Hülfskassen eine über- E e

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann das Wort:

Meine Herren! Die Auéführungen des Herrn Vorredners wären, glaube i, verständliher und mehr am Plate gewesen, wenn es ih gegenwärtig um eine Bestimmung handelte, wodur den Arbeitern überhaupt die Erörterung öffentliher Angelegenheiten untersagt werden sollte; denn er hat in allen seinen Ausführungen immer fo gethan, als ob nach Annahme dieser Bestimmung für die Arbeiter überhaupt keine Möglichkeit mehr bliebe, öffentlihe An- gelegenheiten unter sich zu erörtern. Bekanntlich ift diese Vorausseßung unribtig, denn es stcht den Arbeitern, wie allen übrigen Mitaglie- dern der bürgerlichen Gesellshaft, vollständig frei, Versammlungen zu berufen und in diesen öffentliche Angelegenheiten zu erörtern. Von den Einschränkungen, welhe das Sozialistengeseß dabei mat, brauche ich- hier nicht zu reden, denn die haben mit diesen Dingen richts zu thun Davon if nicht die Rede, sondern es ist davon die Rede, daß die Erörterung öffent- licher Angelegenheiten, welhe in Versammlungen, die eigens vazu berufen find, ganz willkommen oder ganz ungefährlich sein kann, abgewiesen werden soll für diejenigen Versammlungen, welche der Verwaltung des Hülfskassenwesens dienen und, meine Herren, ‘in den Berathungen Ihrer Kommission, hat darüber gar keine Meinungsverschiedenheit bestanden, daß es den Kassen nicht zum Vortheil gereihen würde, wenn solche öffentlichen Angelegenheiten in ihren Versammlungen erörtert würden. Man i# einstimmig der Meinung gewesen, daß es im Interesse der Kassen selbst liege, wenn derartige Erörterungen von ihren Versammlungen fern gehalten werden.

Wenn die Mehrheit Ihrer Kommission denno geglaubt hat, die von den verbündeten Regierungen vorgeschlagene Bestimmung streichen zu follen, fo sind dabei hauptsächlich zwei Gründe'm aßgebend gewesen, einmal hat man gesagt, daß die befürchteten Mißbräuche in der That nicht eintreten würden, man könne zu den Arbeitern das Vertrauen haben, daß sie selbst dieser Gefahr entgegentreten würden. Sodann hat man gesagt, daß, wenn diese Gefahr denno eintreten sollte, die bestehenden allgemeinen Gesetze ausreichen würden und ausreichen müßten, um dieser Gefahr, wie anderswo, so auch hier cntgegenzu- treten. Gegen die Bestimmung selbfl hat man geltend gemacht, daß es unzulässig sei, Personen, wie sie bei der Verwaltung der Kassen in Frage kommen, einer Strafbestimmung zu unterstellen, deren Tragweite sie meistens zu beurtheilen nit im Stande sein würden.

Nun, meine Herren, was den ersten Einwand anbetrifft, so steht doch die Auffassung, daß die Gefahr, von der hier tie Rede ist, in der That nit vorhanden sei, wie {on vorhin von Hrn. von Ham- merstein ausgeführt ist, mit den thatsächlichen Verhältnissen in ofen- barem Widerspruch. Alle Welt weiß, ‘daß gegenwärtig unter den politishen und fozialpolitischen Parteien die \ch{ärfste Konkurrenz; statifindet in dem Bestreben, die freien Hülfskafsen in ihre Hände zu bekommen, und daß dies geschieht in der Hoffnung, aus der Verwal- tung der freien Hülfskassen Kapital zu {lagen für ihre politischen íInterefsen.

Meine Herren, wenn die Herren Abgeordneten von der fozial- demokratischen Partei jeßt bei verschiedenen Gelegenheiten versucht haben, die Aeußerungen threr Parteimitglieder, welhe dieser Auf- fassung Ausdruck gegeben haben, in einem anderen Sinne zu deuten, so werden Sie dafür nirgends Glauben finden. Jh glaube auch nit, daß sie mit dieser Behauptung Glauben finden werden bei den- jenigen Herren, welche allerdings in der Kommwmissicn und auch hier das Vorhandensein der von mir bezeichneten Gefahr am bestimmtesten geleugnet haben; dern, meine Herren, diefe ihre Auffassung jeßt sich in entschiedenen Widerspruch mit einer öffentlichen Erklärung, welche von Führern ihrer Partei gerade in der Zeit, als der Kampf um die freien Hülfsfassen am allerheftigsten geführt wurde, ausgegangen ist und in der allershärfsten und klarsten Weise diese Gefahr vor aller Welt ofen hingestellt hat. Jh kann es mir nit versagen, aus dieser Erklärung, wie ih es schon in der Kommission gethan habe, auch hier einige Säße doch hervorzuheben.

Meine Herren! Der „Reichsfreund“, also ein Blatt der früheren Fortshrittspartei, vom 9. Februar d, J. sagt na einer Reihe von

, Erörterungen, die gegen die centralen Kassen, die hauptsächlich in

Hamburg ihren Sitz haben, gerichtet waren, folgendes:

Für die Sozialistenführer sind die Krankenkassenvereine nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Es werden durch diese Kassen mittelbar in einer zwar durchaus gesetzlichen, aber für die eigentlihe Bestimmung dieser Kasse schâäd- lichen Weise politishe Beziehungen vermittelt. Politische Parteiagitation hat ihre volle Berechtigung, aber solche politische Vrganisationen sollten nirgends mit wirthscaftlichen Organisa- tionen verquickt werden. Die Erwerbs3- und MWirthschaftsgenosscn- schaften nah den Grundsätzen von Schulze-Delißsch würden nie- mals ihre große Wirksamkeit und Bedeutung erlangt haben, wenn lle nit jede au nur indirekte Beziehung zu politishen Zwecken von si fern gehalten hätten.

_ Meine Herren! Das ist geschehen unter der Herrschaft einer Be-

timmung, die sih im Genofsenschaftsgcsete findet, ganz ähnli, wie

fte jeßt vorgesblagen wird. Vie Organisation der deutschen Arbeiter für ihre besonderen wirth- schaftlichen Interessen in freien Verbänden hat wesentlich darum feinen erhebliwen Umfang und keine größere wirth\schaftlihe Be- deutung zu crlangen vermecht, weil die Sozialisten überall ihre Partei- und _Wakhlinteressen in solche Organisationen hinein- zutragen bemüht sind. Mit befonderen Spekulationen auf be- stimmte Wahlen werden solche Verbände zur Wahrung wirth- {chaftliher Interessen gegründet, die fozialistischen Agitatoren treten alsbald an die Spiße. Nur so lange das Agt- tattonsinteresse vorhanden is, entfalten die Verbände eine Wirksamkeit, nachher crlischt die Bewegung wie Strohfeuer. Die praftifschen Engländer verfahren gerade entgegengeseßt. Dort halten die Arbeiter von ihren wirthschaftlichen Interessenverbänden und Vereinen alle politischen Bestrebungen und Wakblinteressen fern. ZInfolgedefsen sind die dortigen Arbeitervereine, Berufsgenossen- schaften, Gewerkvereine, oder mie sie sonst heißen mögen, in Wahr- heit eine wirthschaftlide, den Verbänden der Arbeitgeber cben- vürtige Macht geworden. Darum, Ihr deutschen Arbeiter, wollt ZJhr nit das Interesse der Krankenpfleger und Eurer wirthschaft- lichen Berufsgenossen der Politik und dem Interesse politischer Agitatoren opfern, so hütet Euch vor den Centralfassen der Sozial- demokraten !

Meine Herren! Es wird den Herren von der Partei \{werlich gelingea, durch irgend cine Retraktion dasjenige, was sie in dieser öffentlihen Kundgebung gesagt haben, abzushwächen; und ob nun diejenigen Kassen, welche hauptsählich von Herren jener Partei ge- leitet werden, niht auch derselben Gefahr ausgeseßt sind, das will ih hier nicht weiter untersuchen; aber bekannt ist, bal es von ande- ren Seiten auch behauptet wird, und, meine Herren, daß in Zeiten politisher Erregung und namentlich bei Wahlen, wo ja über- haupt meift alle Mittel recht scin müssen, diese Gefahr sehr nahe liegt, das wird Niemand zu bestreite. vermögen. Unter diesen Umständen gloube ich, wird man den verbündeten Regierungen

Recht geben müssen, wenn sie es als ihre Pflicht erkennen, gegen diese Gefahr Vorsorge zu treffen und eine Bestimmung in das Gefeß hineinzubringen, welche dieselbe möglihs aus\s{ließt. Dagegen haben die Herren, welche für die Streihung der Bestimmung in der Kommission gestimmt haben, und welche auch jeßt ent- \{lofsen zu sein seinen diese Bestimmung zu stréihen, den Saß aufgestellt, es müsse auf diesem Gebiet nur mit denselben Mitteln gegen die Gefahr gekämpft werden, welhe auch anderéwo angewandt würden; und das sei die allgenieine Geseßgebung über das Ver- sammlungé- und Vereinsrecht, Es ist das ja namentlich auch von Hrn. Schrader vorhin in seinen Ausführungen besonders betont, daß es si hier darum handle, die Gleicberechtigung der Arbeiter zu verleßen gegenüber anderen Klassen, Nun, meine Herren, kann ih durchaus keine Verleßung der Gleichberetigung darin finden, wenn man eine besondere Institution gründet, welche allen Klassen zugäng- lich ist, aber mit Rücksicht auf die Gefahren, die mit dieser ÎInstitu- tion verbunden sein können, besondere Maßregeln ergreift, damit sie nit zu politischen und sonstigen Agitationen benußt werde. Meine Herren, darin liegt nicht die allermindeste Verleßung der Gleich- berechtigung. :

Auch der Hr. Abg. S{rader hat in seinen Ausführungen meines Erachtens nicht gehörig unterschieden zwischen dieser Bestimmung und einer Bestimmung, welche überhaupt den Arbeitern die Erörterung öffentlicher Angelegenheiten verkümmert. Wollen die Arbeiter öffents- liche Angelegenheiten erörtern, so bleibt ihnen dazu immer Raum, sie brauchen aber diese Erörterung nicht hineinzutragen in die Verhand- lungen der Kassen.

Nun, meine Herren, wie steht die Sache, wenn die Behörden nun wirklich für ihren Kampf gegen die unzweifelhaft vorhandene Gefahr angewiesen würden auf die bestehenden Versammlungs- und Vereinsgeseße. Daß diese Geseße überhaupt Anwendung finden können, bezweifle ih durchaus nicht; aber, meine Herren, daëjenige, was nach der Auffassung der verbündeten Regierungen von diesen Versammlungen ausges{lossen sein muß, das auszuschließen sind Sie durchaus nicht im Stande. Denn, meine Herren, nach allen Geseßen über Versammlungs- und Vereinsrecht, die mir bekannt sind, würde es keiner Kasse verwehrt sein, in den Versammlungen ihrer Organe öffentliche Angelegenheiten zu erörtern, sobald nur die betreffende Versammlung bei der Polizei angezeigt wäre. Jch glaube aber, daß es entschieden vom Uebel sein würde, wenn diese Kassenversammlungen öffentliche Angelegenheiten traktiren dürften unter der Vorausseßung, daß sie nur eine Anzeige bei der Polizei machen. Die öffentlichen Angelegenheiten müssen über - haupt ausgeschlossen scin von den Verhandlungen dieser Organe, denn sonst werden Elemente in das Kassenwesen hineingetrag-n, die eben nicht hineingehören. JIch möchte z. B. wissen, welchen Vortheil es haben könnte für die Entwickelung und das Leben der Kassen, wenn in ihren Versammlungen Diskussionen gepflogen würden über den Normalarbeitstag, eine Frage, die mit der Kasse absolut nichts zu thun hat, die aber auh zu den öffentlichen Ange- legenheiten gehört, die der Hr. Abg. Stolle in den Versammlungen der Kassen zur Erörterung gebracht wissen will.

Nun kommt aber no ein weiterer Umstand hinzu. Wenn Sie die Behörden für ihre Wirksamkeit gegen die bezeichnete Gefahr auf die bestehenden Gesetze verweisen, so ist die Unsicherheit, von der Sie geredet haben, in der die Betheiligten sich dabei befinden, außer- ordentli viel größer, denn die Vorausseßungen, unter denen die Geseße über das Versammlungê- und Vereinsrecht auf die hier in Frage stehenden Versammlungen Anwendung finden, find jedenfalls nicht ganz ohne Zweifel, und die Bethciligien würden daher viel \{werer zu erkennen vermögen, ob sie sid einer ftraf- baren Handlung schuldig machen oder nicht, als in dem Falle, wo flar und deutlich in dem Gesetze steht, die Erörterung öffentlicher Angelegenheiten ift cin für allemal von diesen Organen ausgeschlofsen. Dann, meine Herren, haben sie eine deutliche Warnungëétafel, die Jeder, der den guten Willen hat, auch zu berücksichtigen im Stande ist. Mir scheint, die verbündeten Regierungen konnten nicht korrekter handeln, als wenn sie die ihnen obliegende Aufgabe dadur zu erfüllen suchten, daß sie dem Reichstage eine Be- stimmung vorshlugen, welche bereits in ein bestehendes Gesetz zu ähnlihem Zwecke aufgenommen ist, wie ih völlig zugebe, mit ciner Abänderung, aber mit einer Abänderung, welche durchaus nothwendig ist, wenn die Bestimmung überhaupt ihren Zweck erfüllen foll. Denn für die Folgen, welche die Erörterung öffentlicher Angelegenheiten in den Organen der Kassen hat, is es ganz gleichgültig, ob sie sih an gestellte Anträge anschließt oder davon unabhängig ist, und deshalb ist es eine unzulänglihe Bestimmung, wenn in dem Genofsenschaftê- geseße nur gesagt wird, „die Erörterung von Anträgen, welce öffentliwe Angelegenheiten betreffen“; damit würde hier überhaupt nichts ausgerichtet werden.

Nun, meine Herren, was die behauptete Unfähigkeit der bethei- ligten Personen anbetuifft, sih über die Strafbarkeit dessen, was sie unternchmen, Rechenschaft abzulegen, so glaube ih, geht man da doch zu weit in der Untershäßzung des Verständnißvermögens der Arbeiter. Es geschieht das gerade von denjenigen Herren, die sonst sehr geneigt find, die Intelligenz der Arbeiter sehr hoch zu stellen, nämlich wenn es sich darum handelt, ihnen die möglich| freie Bewegung in der Verwaltung der Kassenangelegenheiten zu geben. Da wird gewöhrlich die Behauptung ausgestellt, das wissen die Arbeiter {elb am besten, sie wissen selbst am besten zu beurtheilen, was für ihre Kafsen gut ift und was nicht. Hier handelt es sich blos darum, daß die betheiligten Personen, und es sind das, wie ih hervorhebe, die Leiter der Kafsen beziehungêweise der örtlichen Verwaltungsftellen, von denen man doch annehmen kann, daß sie auf einer etwas höheren Stufe stehen als die Gesammtheit der gewöhnlichen Mitglieder, es handelt sich also blos darum, daß diese Personen so viel Einsicht haben, öffentliche Ange- legenheiten, die mit ihren Kassen nihts zu thun haben, zu unter- scheiden von ihren Kassenangelegenheiten, und diese Angelegenheit in ihren Versammlungen nicht zur Sprache bringen und nicht zur Sprache bringen lassen, und wo es geschieht, diese Erörterung ab- schneiden.

Es ift nicht rictig, wenn der Hr. Abg. Schrader sagt, eine ge- legentlihe Berührung würde {on nnter diese Strafbestimmung fallen. Es heißt hier: „die Erörterung öffentlicher Angelegenheiten“, Wenn solche in den Mitgliederversammlungen nur gelegentlich berührt werden und der Vorsitzende sagt einfah: ih mache darauf aufmerk- sam, daß das nicht zulässig ist, so ist die Sache abgethau und alles in Ordnung. Jch glaube also die Unterscheidung zu machen, welche hier nöthig ist, werden unsere Arbeiter und namentlich ihre Führer bei dem allgemeinen und fleißigen Gebrau, den sie în den letzten Jahren von dem Versammlungérecht bereits gemacht haben und der doch diese Unterscheidung bereits in Fleisch und Blut hat übergehen lassen, sehr wohl im Stande sein.

Meine Herren! Jh habe keinen Zweifel, daß die verbündeten Regierungen fehr gerne geneigt sein werden, jede Vecbesserung, die Sie zu dieser Bestimmung etwa beschließen sollten, foferne sie nur überhaupt noch den Zweck erfüllt, anzunehmen. Ich zweifle auc nicht, daß der Antrag, der von den Herren von Hammerstein und Genossen gestellt wird, bei dea verbündeten Regierungen Annahme finden würde. Aber, meine Herren, ih bitte Sie, entzi-hen Sie ih der Aufgabe, einer offenbar vorliegenten, und wte ich meine, gar nicht zu leug- nenden Gefahr zu begegnen, entziehen Sie sich dieser Aufgabe nicht dadur, daß Sie einfach die von den verbündeten Regierungen vor- 4A Bestimmung streichen, ohne ctwas besseres an ihre Stelle zu feten.

Der Abg. Frhr. von Malßahn-Gülg erklärte, wenn hier gesagt worden sei, daß derartige Bestimmungen, wie sie die Kommission abgelehnt habe, nicht in das Geseß über die Hülfskassen hineingehörten, so möchte ex demgegenüber darauf hinweisen, daß der Organismus der Hülfskassen doch sehr zu politischen Zwecken benußt worden sei. Wenn nun die Linke wirklih die Politik aus den Berathungen der Hülfskassen aus- {ließen wolle, warum stimme die Linke denn nicht dem An-

trage Hammerstein zu? Ueber die präzise Fassung lasse si ja

allerdings noch reden. Einen ungerechtfertigten Dru

die Vorstände der Hilfskafsen Sue SREE betref he Bestimmung nicht erblicken, es sei im Gegentheil damit den Vorständen eine passende Handhabe geboten, um die Politik aus den Versammlungen fernzuhalten. Dex Ein- wand, daß derartige Bestimmungen in das Hülfskassen- geseß hinein gehörten, sei also unzutreffend, und es erscheine vielmehr durchaus gerechtfertigt, daß das Haus bei den zuy Cesenven Abänderungen des Geseßes alle bisher gewonnenen Erfahrungen zu Hülfe ziehe. Habe man den Hülfekassen ge- wisse weitgehende Rechte bewilligt, s0 müßten sich dieselben auch gewisse Beschränkungen auferlegen lassen. In Bezug auf die wegen der etwaigen strasre{chtlihen Konsequenzen ‘ge: äußerten Bedenken bemerke er, daß die Strafen ja nickt von den Verwaltungsbehörden, sondern vom Strafrichter festgeseßt würden. E

Der Abg. Löwe (Berlin) bemerkte, der Antrag Hammer-

stein wolle der Vorlage den Charakter eines Ausnahmegeseßzes geben, Warum lasse man es nicht bei dem Vereinsgeseßz be- wenden, welches durchaus genügende Garantien gegen Aus- schreitungen der Kassenversammlungen auf politischem Gebiete ge- währe ? Dem Sozialistengeseß wollten auch die Konservativen nur einen provisorishen Charakter geben; im Widerspruch mit diesem Standpunkte wollten die Herren jeßt eine Bestimmung aus dem Sozialistengesez in das Hülfskassengeseß hinüber- nehmen, und dadurch die Arbeiter dauernd einem Ausnahme- recht unterwerfen. Die Arbeiter selbst seien nit mehr so dumm und verständen ihre Jnteressen zu wohl, als do ß Tie selbst sih den Gefahren ausseßen follten, welche die sozial- demokratische Agitation in den Kassenversammlungen für sie mit sih bringen würde. Die bisherigen Erfahrungen licßen keineswegs die Schußmaßregeln des Antrages von Hammer: stein nöthig erscheinen. Die Regierung und die Konservativen hätten auch gerade bei der Sozialpolitik, die sie jeßt verfolg- ten, durchaus keine Ursache, neue Streitpunkte mit der Ar- beiterwelt zu s{hafen. Was den von seiner Partei beantrag- ten Zusaß betreffe, so sei derselbe die Konsequenz des vorhin zum §Z. 33 beschlossenen Zusaßtes. Es sei mehrfach zweifelhaft geworden, ob bei Verhängung dieser Strafen ein prozessua- lishes Verfahren stattfinde. Deshalb wolle er die Sache in die Wege des Verwaltungsstreitverfahrens weisen. __ Der Bundeskommissar Geh. Ober-Reg.-Rath Dr, Meyer führte aus, daß die Bestrafungen auf Grund diescs Paragraphen lediglich im prozessualishen We- e erfolgen könnten, Die Zweifel, die früher darüber bestanden und dabin geführt hätten, in dem §. 34 ausdrücklich zu sagen „gerihtlich bestraft“, seien durch die neue Prozeßgeseßgebung weggefallen. Der be- antragte Zusaß werde gerade ein in den verschiedenen Staaten verschiedenes Verfahren herbeiführen, weil die Q. 20, 21 der Gewerbeordnung nit das Verfahren selbs regelten, sondern nur gewisse Grundsäße ausstellten, welche die Einzelstaaten bei Regelung des Verfahrens zu beachten hätten.

Der Abg. Löwe (Berlin) bemerkte, diese Erklärung habe er vom Bundesrathstish nur provoziren wollen. Mit Rüctsicht darauf ziehe er seinen Antrag zurück.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, für den Gedanken, der dem Antrag Hammerstein zu Grunde liege, werde er eintreten, Die Krankenkassen könnten sich nur dann gedeihlih entwickeln, wenn politishe Fragen von ihren Erörterungen fern blieben. Er habe aus der Diskussion, und besonders aus den Reden der Sozialdemokraten, den Eindruck gewonnen, dáß die Sozialdemokraten gerade diese Kassen als Form der sozialisti- schen Agitation ausnußzen wollten. Wenn man solchen Be- strebungen nicht entgegentrete, so werde man nah weniger als drei Jahren das ganze Krankenkassengeseß aufheben

| müssen. Er werde daher vorbehaltlich der Redaktion dem An-

trag Hammerstein zustimmen.

Der Abg. Dr. Hirsch betonte, über diese Stellungnahme des Abg. Windthorst sei er um so mehr verwundert, als seine Fraktionsgenossen in der Kommission \ih gegen den Zusay ausgesprochen hätten. Gerade der Abg. Windthorst sollte sih do davor hüten, hier ein Ausnahmegeseß für die Arbeiter einzuführen. Um ein solches Ausnahmegesez aber handele es si hier, denn sonst müßte man den Zusoß Ham- merstein auf alle Vereine und besonders auch auf die Bexufs- genossenschaften ausdehnen.

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesratb, Staats-Minister von Boetticher das Wort:

__ Meine Herren! Wenn irgend etwas zu der Vermuthung führen fönnte, daß der Antrag des Hrn. Abg. von Hammerstein resp. das Alinea 2 8. 34 der Regterungévorlage doc seinen guten Grund hat, Dann It C8, glaube ich der Eifer, mit welchem der Herr Abg. Dr. Hirs gegen diese Beslimmung aufgetreten ist. Es handelt si hier in der That um eine ganz einfache Frage, und zwar um eine solche, die in ihrem Fundamente auch von dem Hrn. Abg. Dr, Hirs und den übrigen Mitgliedern von der linken Süite des Hauses als eine berechtigte anerkannt ift. :

Ich habe nun zunächst, bevor ih auf dieSache selbst cingehe, unter den vielen emphatischen Aeußerungen des O, Aba: Dr, Gir nur eine zu berühren, und das ist die, daß er der reten Seite des Hauses und den verbündeten Regierungen den Vorwurf gemaht hat, daß wir den Arbeiter nit hören wollten, daß wir es verhindern wollten, daß er sich über scine Interessen und seine Wünsche aus- spreche und daß, was _auch \ch{on aus einer früheren Rede dur- flang, cs darauf abgesehen sei, den Arbeiterstand zu unterdrücken. Nun, meine Herren, der Gang der sozialpolitischen Gesetgebungs- versuche, wie sie von den verbündeten Regierungen gemacht worden sind, sollte sie davor s{üten, daß man ihnen einen folchen Gedanken unterschiebt. Aber ih werde auch Veranlassung haben, Ihnen grade an dec Hand der Vorschrift, um die es si handelt, den Nachweis zu führen, daß keineswegs die Unterdrückung, sondern grade die Freiheit, die Nüctsicht auf die Freiheit es gewesen ist, welche den Borschlag der verbündeten Regierungen diktirt hat. Meine Herren, dieser Beweis ist nicht {wer zu führen. Erstens ist die Thatsache an sich nicht bestritten, daß politisde Parteien den Versuch gemacht haben, die freien Hülfskaäfsen für ihre Zwecke zu benußzen, das hat auch der Hr. Abg. Hirsch uns zugestanden. (Widerspruch links.)

„_ Ih habe ihn fo verstanden, als ob allerdings Fälle vorgekommen waren, in denen mit den Hülfskassen politische Propaganda gemact wäre. Wenn das nit der Fall ist, nun gut, dann lasse id also diese Bemerkung fallen und wende mich dahin, Ihnen zu sagen, in- pan die Vorschrift des zweiten Alinea des 8. 34 gerade der Frei- heit dient.

Meine Herren ! Daß die Absicht besteht, die Hülfskassen und namentlich soweit sie hon jeßt vorwiegend unter sozialdemokratischer Leitung sih befinden, für die Sozialdemokratie zu fruktifiziren, das haben wir aus verschiedenen Reden, die im Lande von Führern der sozialdemokratischen Partei gehalten worden sind, entnommen und wir haben uns gesagt, daß, wenn wir auch den Arbeiter, auch nicht den Sozialdemokraten, gar nit hindern wollen, seine Interessen in Rede und Gegenrede, soweit dies die Geseße zulassen, zum Ausdru zu bringen, do die Hülfskassen nit der geeignete Ort sind, um öffent- lihe Angelegenheiten, die nicht mit dem Kassenwesen selb in Ver- bindung steben, zu erörtern. Wir haben uns gesagt, und das ist der Punkt, auf den ih bitte, das Augenmerk zu

iten, daß es den Leitern dieser Kassenversammlungen unmöglich gestattet sein fann, die Mitglieder da zu nöthigen, fih an Diskussionen zu betheiligen, die mit der Aufgabe, die sie in der Kasse wahrzunehmen haben, außer jeder Beziehung stehen. Meine Herren, ¡h glaube, diefen Gesichtspunkt werden Sie doch etwas in den Vorder- grund stellen müssen. Es ift in der That. was Sie wollen, indem

Sie die freie Aktion der Leiter der Versammlung auch |

auf Gebieten, die außerhalb des Kassenwesens liegen, ¡uzulafsen haben, gerade ein _Dwang, den Sie denjenigen Mitgliedern gegenüber statuiren, die eben eine solche Diskussion nicht wollen. Das, was die Generalversammlung der Kasse und die Mit- gliederversammlung der Kasse zu tbun hat, ist die Wahrnehmung der Jnteressen der Kasse und ihrer Mitglieder, mithin ein ganz eng be- grenzter Krcis, und wir wollen die Generalversammlung auf diesen Kreis besbränken und wollen damit jedem einzelnen Mitgliede die Freiheit geben, nicht gezwungen zu werden, an Diskussionen Theil zu nehmen, die über diesen Kreis hinausgehen.

Mine Herren, der Hr. Abg. Hirsch irrt, wenn er annimmt,

daß eine bescndere Feindseligkeit gegen die freien Kassen bei den |

verbündeten Regierungen vorwaltet, ich kann positiv versichern,

daß, nahdem einmal die Zulassung der freien Kassen dur das Krankenversiberungêgesez auëgesprocen is, wir so lange, wie die

zeben, was ihnen nah dem Gesetze zusteht, keinen Anlaß haben, den

freien Kassen feindselig entgegenzutreten. Darauf aber allerdings | müssen wir dringen, daß die freien Kassen ih auf den Kreis der

ihnen durch das Gese angewiesenen Wirksamkeit beschränken, daß sie

feine Uebergriffe machen und daß sie dur eine verständige und zweck- |

gemäße Verwaltung darauf schen, daß sie dauernd leistungsfähig ge- halten werden zur Erfüllung der Aufgabe, die ihnen das Kranken-

fassengeseß zuweist.

es in der Gestalt des Antrags des Hrn. Freiherrn von Hammerstein, mit dem, wie ich glaube, die verbündetcn Regierungen \ih wohl

werden befreunden können, sei es in der Gestalt des Alinea 2 der |

Regierungsvorlage anzunehmen.

Wenn darauf Bezug genommen ist, daß schon untec das Veceins- | S J l j i gegeben ist, so wäre alles dieses noch nicht gecignet, meine Be-

und Versammlungsrecht die Versuche fallen, politische Angelegenheiten in den Bereich der Diskussion der Kassenmitglieder zu ziehen, so hat bereits der Hr. Abg. Windthorst das Nöthige dagegen ausgeführt. Und in der That grade der Zweifel, ob auch die Ueberwachung von geschlossenen Versammlungen und es sind dies ges{lo\ene Ver- jammlungen nah dem Vereinsgefete zulässig sei, hat dazu ge- führt, hier den Zweifel auszuschließen. Wenn dieser Zweifel aus- aeschlossen wird, so giebt er den Arbeitern und den Mitgliedern der Kassen eine viel größere Sicherheit, als wenn Sie ihn dur den Abstrich dieser Bestimmung weiter binausführen.

Der Abg. Stolle wiederholte, daß kein Fall vorgekommen sei, wo Vorstände von Hülfskassen wegen politischer Agitation bestraft seien, und versicherte, die Annahme des Antrages von Hammerstein werde die Arbeiter mit der Sozialreform der Reichsregierung nicht befreunden, sondern Unzufriedenheit unter dieselben und in die Kassen bringen.

Der Abg, Dr, Windthorst erklärte, wenn der Abg.

Bestimmung wehrten. Q 0 Ten

Wann das geschehen

Anträge in der Kommission bewiesen.

könne, werde von den Herren selbst abhängen, um es aker zu beschleunigen, möchte er die Agitation von den Kassen fern- halten. Andererseits möchte er aber auch die Polizei fern halten, und den Arbeitern ermöglichen, sich selbs zu über- wachen.

Der Abg. Dr. Hirs führte aus, daß man es der linken Seite des Hauses nicht verdenken könne, wenn sie allen Be- stimmungen, welche die freie Bewegung der Hülfskassen cin- schränken könnten, entgegentrete. Fn Arbeiterkreisen herrsche nun einmal das Géfühl, daß die Regierung den freien Hülfskassen niht wohlwolle. Habe doch ein württembergisher Regierungs- Rath, Hr. Schier, in einer Versammlung von Fabrikanten einen Vortrag über das Krankenkassenwesen gehalten und dabei in Bezug auf die freien Hülfskassen gesagt, daß sie geeignet seien, das ganze System der Krankenversicherung zu durch- brehen, und daß man deswegen zwar nicht dem Fortbestehen der shon vorhandenen, wohl aber der Bildung neuer Hülfs- fassen entgegenwirken müsse; die Fabrikanten hätten es ja in der Hand, diejenigen Arbeiter, welche Viitglieder der freien

“c - e“ - , , Ç (o , freien Kassen die Gewähr dafür bieten, daß sie den Arbeitern das | Hülfsfassen seien, niht in Arbeit zu nehmen. Wenn ein

Mitglied des Bundesraths so spreche, dann könne man es der Linken nicht verdenken, daß sie und alle Freunde der freien Hülfskassen derartige polizeiliche Beschränkungen in das Gesetz niht aufnehmen wollten.

Demnächst ergriff der Staats-Minister von Boetticher das Wort:

Meine Herren! Der Herr Vorredner wird ntcht erwarten, daß

Meine Herren, ich bitte Sie also darnach, diese Vorschrift, sei | ih ihm auf diese Bemerkung, die er über cin Mitglied des Bundes-

raths gemacht hat, irgend etwas antworte. Jch bin nicht darüber unterrichtet, was der Königlich württembergische Bundesrathsbevoll- mächtigte in der Versammlung, über die er cinen Bericht hier mit- getheilt hat, gesagt hat, Aber selbs wenn der Wortlaut der Aeuße- rung des Herrn Regierungs-Rath Schicker so wäre, wie es da an-

hauptung, daß die verbündeten Regierungen keine Veranlassung haben, den Hülfskassen feindlib gegenüber zu treten, zu widerlegen. Es

| ist das eben eine persönlihe Meinungsäußerung, der Hr. Regierungs- | Rath Schier ist jedenfalls niht als BundesrathsbevoUmächtigter in | diese Versammlung gegangen, und er mag auf einem Standpunkt | stehen, auf welchem er will: die Auffassung der verbündeten Regie- | rungen wird dadurch in keiner Weise alterirt und noch weniger | widerlegt.

Im Uebrigen habe ich der Aufforderung des Hrn. Abg. Stolle zu

| entsprechen, ihm einige Daten zu geben über die Intentionen, welche seine | Partei bezüglich der freien Hülfskassen hat. Ich bin allerdings zu meinem | Bedauern auch hier angewiesen auf Zeitungsreferate, aber i kann ja | ebenso wie der Hr. Abg, Hirsch sagen: da ihnen nicht widersprochen iît, | so nehme ih sie vorläufig für wahr an. Nach dem einen Zeitungs-

referat über eine Versammlung, die in Cöln stattgefunden hat, hat ein sozialdemokratischer Abgeordneter ic glaube, es ist der Herr

| Abg. Bebel gewesen sih über den Gegenstand ausgelassen. Das Dr, Hirsh und der Abg. Stolle so siher seien, daß in den | Referat lautet folgendermaßen : Hülfsfassen keine Politik getrieben werde, so wisse er nicht, | warum sih die Herren so sehr gegen die - beantragte | Freund der | Ausnahmegeseße. Er sei auch dafür, daß das Sozialistengeseß | möglichst bald aufgehoben werde, das habe er durch seine | | berger hat sich in einer Versammlung ich glaube, es war in Elber-

Er bekämpfte sowohl die Betheiligung an den Gemeinde- und Ortskrankenkassen wie an den Fabrikkrankenkassen und empfahl auf das Ausdrücklihste den Beitritt zu den freien eingeschriebenen Hülfskassen, die ein besonderes Hülfs- und Agitations- mittel für unsere weiteren Zwelke werden können.

Aber diese Aeußerung steht nicht allein da. Auch Hr. Grillen-

feld (Zurufe bei den Sozialdemokratcn: Gefälshte Berichte!) folgendermaßen auêgesprohen natürlih vorausgeseßt, daß dieser Bericht rictig ist; das ift ja die Vorauësetzung, von der i aus- gehe, aber wie gesagt, ih habe bis jeßt noch nit gehört, daß dieser Bericht widerrufen wäre er hat also gesagt : „Die Welt ift rund“ so etwa {loß Redner „Ausnahme- geseße dauern nicht ewig. Mit den frcien Hülfskafsen aber errichten wir ein folites Bollwerk, auf welches sich eine bedeu- tend weitergehende Bewegung aufbauen kann.“

Nun, meine Herren, ih glaube, œmenn von zwei Abgeordneten dieses Hauses, Führern der Partci, solhe Intentionen autgesprochen werden, so wird man wenigstens den Regierungen es nicht verdenken können, wenn sie sih mit der Frage beschäftigt haben, ob es wirkli Aufgabe der freien Hülfskassen sein kann, als Stütßpunkt für politische Propaganda zu dienen,

Wir haben die Frage, ganz so wie der Hr. Atg. De. Windthorst, ver- allgemeinert ; wir wollen keine Mafregel gegen die sozialdemokra:ische Partei vorschlagen, sondern wir sind der Meinung, daß überhaupt die freien Hülféfkafsen der Politik fern bleiben sollen. Wenn der Hr. Abg. Dr. Hirs daran erinnert hat, daß ih ein gleihes Nrozedere au rüdsihtlih anderer Vereine, die bestehen, empfehle, daß es konsequent sein würde, auch diesen die Beschäftigung mit öffentlihen Angelegen- heiten zu untersagen, so hat er an mir in dieser Beziehung einen treuen Bundesgenofsen. : i

Der Abg. Grillenberger erklärte, dieser Bericht sei fals. Er habe gesagt, daß die Krankenkassenbewegung als Grund- lage einer vernünstigen gesunden Sozialreforin gelten könne, auf welcher weiter gebaut werden könne. Jm Namen Bebels könne er erklären, daß derselbe den Bericht über seine Rede als gefälscht erklärt babe.

Absaß 1 dcs §8. 34 wurde angenommen.

Der Antrag Hammerstein wurde hierauf mit 132 ge 100 Stimmen abgelehnt, ebenso wurde der Absaß 2 des & in der Regierungsvorlage abgelehnt.

Nj E B46 M L Lia ¿ Ç e 9 »

Die folgenden Paragraphen bis zum Artikel 13, der neu dem Geseßze hinzugefügt, wurden unverändert angenommen.

Artikel 13 lautet :

„Die Statuten bestehender einges{chrieb¿ner Hülfskassen, welche den Vorschriften dieses Geseßes nit genügen, sind der erforderlichen Akânderung zu unterziehen. |

Kassen, welche dieser Verxflihtung nit bis zum 1. Fanuar 1885 genügen, sind von der höheren Verwaltungébehörde unter Bestimmung einer mindestens sechéwöchentlihen Frist dazu aufzu- fordern und können nah unbezutztem Ablauf dieser Frist geschlossen werden. Die Schließung erfolgt nab Maßgabe des §. E

Hierzu beantragte der Abg. Heydemann folgenden Zusatz:

„Werden bestehende Krankenkassen, welche Sterbegelder nit blos im Falle des Todes der Mitglieder selbst an deren Hinter- bliebene, sondern auch den Mitgliedern im Falle des Todes ihrer Chefrauen und Kinder gewähren, innerhalb eines Jahres nah dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in eingeschriebene Hülfskassen umge- wandelt, so können diese bisherigen Leistungen mit der Maßgabe beibehalten werden, daß das Sterbegeld im einzelnen Falle das Zehnfache der wöchentlichen Unterstüßung, auf welche das Mitglied Anspruch hat, nit überschreitet. | i

Dieser Zusaÿ wurde abgelehnt, Art. 13 und der Rest des Gesetzes ohne Debatte unverändert angenommen.

j s vertagte sih das Haus um 5?/ Uhr auf Montag

V.

G E E B N E ide E E EAE 5 F 0 P Ee E : R E E E E g e

E vnigl. | De entlî éL Au EIARELr F 1 s a1 A, is GRUtar |

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. +2 Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des |

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels -

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

i i ; s Steckbrief ersuch -Sachen,. 9, Industrielle Etabliss ts, Fabriken und j register nimmt an: die Königliche Expedition | 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen ndustrielle Etablissemen abriken & Vogler, 6G. L, Daube & Co. E, Slotte,

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

x « G u. dergl, Prenßischen Staats-Anzeigers; 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

Grosshandel,

. Literarische Anzeigen.

5. Verschiedene Bekanntmachungen.

. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux. }

Berlin SW., Wilhelm-Straße Ne, 82. [ 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

E

s“ u, 8. w. von öffentlichen Papieren,

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladunnge u. dergl.

[19845] Bekanntmachung. i

Civ.-Nr. 10 871, Durch Beschluß Großh. Amts- gerihts hier vom Heutigen Nr. 10870 wurde der vermißte Ludwig Lang, Schreiner von Spöck für verschollen erklärt und dessen Vermögen den näcbsten Erbberechtigten gegen Sicherheit in fürsorglichen Besitz gegeben.

Karl3ruhe, 23. April 1884.

a rant, Gerichtsschreiber Gr. Amts2gerichts,

[19806] Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot der Post Abtheilung III. Nr. 14 c. des Grundbuchs von Groß Schoendamerau Nr. 29, erkennt dos Königliche Amtsgericht zu Ortels- burg durch den Amtsrichter Zernik, da unter dem 12, November 1883 das Aufgebot F :

Auf dem Grundstück Scboendamerau Nr. 19 stan- den Abtheilung 111. Nr. 8 für die Samuel und Catharina, geb. Gutowski, Wysolmierski'shen Ehe- leute 86 Thaler 15 Sgr. Kaufgelderrest aus dem gerichtliben Verirage vom 9, Juni 1853, bestätigt den 25, April 1854, zinsfrei zufolge Verfügung vom 25, Ayril 1854 ohne Bildung cines Hypotheken- dokuments eingetragen.

Diese Post ist bei Schließung des Grundbuchblatts Schoendamerau Nr. 19 auf das Grundbuchblatt Schoendamerau Nr. 29 übertragen worden und dortselbsst unter Abtheilung 111. Nr. 14 e. eingetra- gen, Der Kaufgelderrest sollte inhaltlich des Ver- trages vom 9, Juni 1853 nach dem Tode der Wysolmierski'shen Eheleute an deren Erben gezahlt werden,

. Nah der Behauptung des eingetragenen Grund- stückseigenthümers sind die Samuel und Catharina Wysolmierski’shen Eheleute bereits im Jahre 1868 gestorben und von der Post 153 X bezahlt, während der Rest mit 106 #4 50 -Z noch ungetilgt ist. Als Intestaterben der Samuel und Catharina Wysol- mierski’shen Eheleute sollen hinterblieben fein: 1) der Kneht Samuel Wysolmierski in Alt- Keykuth, , 2) die Gottliebe, verehelihte Gusek, : 3) die mittlerweile kinderlos verstorbene Wil- helmine, 4) die Caroline, 9) der Jacob, E Geschwister Wysolmierski, die Erben zu 2, 4 und 5 sollen vor Jahren nah Rußland verzogen und dort verschollen sein, erlassen ist.

Da in dem auf mehr als 3 Monate nach der Cinrückung des Aufgebots in dem öffentlichen An- ¿eiger des Königsberger Regierungs-Amtsblatts, in

die Hartung'sche Zeitung zu Königsberg anberaum- ten, dur jene Einrückungen und durch Aushang an der Gerichtsstelle öffen:lich bekannt gemachten Ter- mine, der zugleih zum Erlaß des Aus\c{lußurtheils bestimmt war, nur die Antragsteller, beziehungêweise dessen Bevollmächtigter, sih gemeldet und Erlaß des Aus\ch{lußurtheils beantragt hat, und diesem An- trage bei erfolgter Erfüllung der geseßlich vorge- {riebenen Formen und Fristen Statt zu geben war, für Recht: Diejenigen, welche sich zu der oben bezeichnelen Hypothekenpost niht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die- selbe ausgeschlossen und zwar bezüglich des angeblich getilgten Theils der Post in Höhe von 153 M. Die Kosten des Aufgebot3verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last Ortelsburg, den 28. März 1884. Zern ik, Amtsrichter.

1 C h (1809) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 17, April 1884 sind die Inhaber der nachstehend bezeiwneten Hypothekenpost :

17 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. Restvatererbtheil des Annus Spingies mit 59/9 Zinsen auf Grund es Erbrezesses vom 18, Januar 1810 und Ver- handlung vom 3. Oktober 1812 gemäß Ver- fügung vom 12. Oktober 1823 eingetragen auf Naussceden Nr. 3 und bei Zuschreibung dieses Blattes auf die Fläche 2 a. b. c. bei Johannit- berg Nr. 1 Abth. II1. Nr. 11 übertragen am 24. Dezember 1881, mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlo\}en.

Tilfit, den 17. April 1884.

Königliches Amtsgericht. 1Y.

(78 Bekanntmachung.

In der Bieneck’schen Hypotheken-Aufgebotssache Nr. 5 Seifferédorf ist die Hypothekenurkunde über 65 M 40 S zuerkannte Forderung, eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Erkenntnisses des König- lichen Kreisgerichts zu Ohlau vom 19, Februar 1877 für den Kaufmann Julius Breslauer zu Ohlau am 26. Mai 1877 in Abtbl. 111, Nr. 7 ‘des dem Stellenbesißer August Bieneck gehörigen Grundftüdcks Nr. 5 Seiffersdorf für kraftlos erklärt.

Ohlau, den 18. April 1884.

Königliches Amtsgericht.

[19811] Jm Namen des Königs! Auf den Antrag der Chefrau Anstreicher Friedri Koch, Elisabeth, geborne Janknecht, zu Neheim

. Familien-Nachrichten. / beilage, Æ.

durch den Königlichen Amtsrichter Engelbrecht für Recht :

Die folgendin Hypothekendokumente über die im Grundkuche von Neheim Bd, 11, Bl, 45 Rubr. III. Mr, 2 Und 3, lebt Bd: Al. Bl, 37 Abiheila 111. Nr. 1a. und þ. eingetragenen Posten und zwar:

a. das Dokument vom 3. Mai: 1838 über 70 Thaler Courant zu 59/6 Zinsen Abfin- dung der Maria Franziska Rüsewald zu Neheim aus dem gerichtlichen Erbvergleiche vom 15, März 1834,

. das Dokument vom 3. Mai 1838 über 50 Thaler Gemeingeld zu 5% Zinsen und Kosten für den Küster Heinrich Wilmes zu Neheim aus der gerichtlichen Obligation vom 6, Mai 1826,

werden für kraftlos erklärt und werden die Koften des Aufgebotsverfahrens der Antragstellerin auf- erlegt.

[19825] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Heinrich Pariser zu Berlin, Brü- derslraße 12, vertreten dur den Rechtsanwalt Lustig daselbst, Roßstraße Nr. 34 IL., klagt gegen den Eigen- thümer Carl Tane, früher zu Berlin, Mauerstraße 23, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Bewilli- gung der Auszahlung einer hinterlegten Summe von 150 M, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, darin zu willigen, daß die von dem Schuhmachermeister Philipp Krämer bei der König- lien Vereinigten Konsistorial-, Militär- und Bau- fasse hier hinterlegten Miethsbeträge pro November und Dezember 1883 mit zusammen 150 , nebst den aufgelaufenen Zinsen, an den Kläger ausgezahlt werden, und auf vorläufige Vollstreckbarkeitserkläs- rung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 1. zu Berlin, Jüdenstraße 58, II. Treppen, Zimmer 31 a., auf den 4. Zuli 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 22. April 1884.

Lüdede, Gerichtsschreiber des Königliben Amtsgerichts L,, Abtheilung 33. [19828] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4369, Die Ehefrau des Schreiners Roman Abert, Antonie, geb. Weißenburger, von Au a. Rh.,, vertreten durch Rechtsanwalt Armbruster, klagt gegen ihren genannten Ehemann Roman Abert, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen Vermögens- zerrüttung durch Uebershuldung und wegen daraus entspringender Gefahr füc die Ergänzung ihres Ein- bringens und Befriedigung ihrer Ersatzansprüche, mit dem Antrage auf Ausspruch der Vermögens- absonderung und ladet den Beklagten zur mündlichen

erkennt das Königlide Amtsgeriht zu Neheim

Verhandlung des Rechtsftreits vor die Il. Civilkam-

j Æ

mer des Großherzoolichen Landgerichts zu Karls- ruhe auf Montag, den 7. Juli 1884, Vormittags 8# Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ges ricbte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacbt. Karlsruhe, den 21. April 1884. Amann, ; Geztich1sschxeiber des Großherzoglichen Landgerichts,

[19815] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung Gebrüder Kübler et Comp. zu Frankfurt a./D., Große Scarrnstraße 85, vertreten durch den Justiz-Rath Riebe hierselbst klagt gegen den I. Zoellner, früher in Klein-Lübbidow bei Drossen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 473,60 M. nebst 609/69 Zinsen vom 1, März 1884 ab und Protestkosten mit 6,50 ( mit dem Antrag, den Beklagten unter Auferlegung der Prozeßkosten zu verurtheilen, an die Klägerin bei Vermeidung der Zwangsvollstrekung 473,60 A nebst 69/9 Zinsen vom 1. März 1884 ab und 6,50 4 Protestiosten zu zablen und das Urtbeil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Reehtsstreits vor die II. Civil- kammer _ des Königlichen Landgerihts zu Franke furt a./D., Logenstraße Nr. 6, Zimmer Nr. 28 auf

den 27. August 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu beftellen. E

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. O., den 22. April 1884.

Richter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, 11, Civilkammer. [19820] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Alex Bieaia zu Ujest, vertreten dur den Häuêler Vincent Marek zu Lichinia, klagt gegen den Müllergesellen Paul Deugoscþ, früher zu Sodols- mühle bei Kattowitz, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus dem notariellen Kaufvertrag vom 26. Februar 1872 um das Miteigentbum an der Stelle Blatt 80 Tesiôwit, mit dem Antrage auf

1) Gewährung lebenslänglicher, freier Wohnung,

so lange Kläger ledig bleibt,

2) Zahlung cines Kaufgelderantheils von 225 und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts#“ geri{t zu Leschniß auf

den 24, Juni 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diescr Auszug der Klage bekannt gemacht.

. Wei T, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.