1884 / 99 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

[19846]

Oeffentliche Zustellung. Die F dhe Z g

früher in Hannover, dann in London,

1878 und 1879 in Hannover gelieferter Waaren

geribts in Hannnover zu dem anderweit auf den 9. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr,

anberaumten Termine, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu

bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 22. April 1884. Mandel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

119824] Oeffentlihe Zustellung.

Die Erben des zu Wölferdingen verlebten Frucht- und Meblhändlers Johann Baptist Baar, nämlich Andreas Baar, Feldhüter, zu Wölferdingen woh- nend, und Genoffen, vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagen gegen 1) die Elisabeth Siebert, Dienstmagd, 2) Anna Maria Siebert, Dienstmagd, beide früber zu Ruhlingen wohnend, jeßt ohne be- kannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen den ver- storbenen Eltern der Beklagten gelieferten Mehles, mit dem Antrage:

Es wolle dem Kaiserl. Landgerichte gefallen, die Beklagten zu verurtheilen, an die Kläger die Summe von 400 # nebst Zinsen und Kosten zu zahlen, und laden die Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab- fürzung der Einlassunasfrift auf 1 Wote, auf den 9. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlicen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saargemünd, den 22. April 1884

Der Ober-Sekretär, Erren.

[19840] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirth Alfred Kappe zu Hengsbach, vertre- ten dur Justizrath Werne in Siegen, klagt gegen den Klempner Hugo Vollmany, früher zu Eiserfeld, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einec Dar- lehnsforderung, mit dem Antrage auf Zahlung von Zweihundertneunzehn Mark 49 Pfg. nebst 5 °/9 Zin- sen seit 16. April 1884, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recbtsfstreits vor das Königlicbe Amtsgericht zu Siegen Zimmer Nr. 8 auf

den 4. Zuni 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Siegen, den 18. April 1884,

i Did, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[19841] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Ad. Stahlshmidt zu Diez a. d. Lahn, vertreten durch Justiz-Rath Werne zu Siegen, flagt gegen den Gewerken Hch. Scholl, früher hier, demnächst in Amerika, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Betriebsgelder, mit dem Antrage auf Zahlung von 136 M 67 „F nebst Verzugszinsen seit Klage- zustellurg, und ladet sden Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- lide Amtsgericht zu Siegen Zimmer Nr. 8 auf

den 4. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Siegen, den 18. April 1884,

: D, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[19826] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Robert Deißner in Halle a. S,, vertreten durh die RNechtsanwälte Schöning in Har- burg und Wyneken in Stade, klagt gegen den Kauf- mann Carl Hanebuth, früher in Bojotá, jeßt unbe- kannten Aufenthaltsorts, wegen Forderung, mit dem Antrage den Bellagten ref. exp. kostenpflichtig huldig zu verurtheilen, dem Kläger 2000 Æ zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsftreits vor die Civilkammer T. des König- lichen Landaerichts zu Stade auf |

den 7. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stade, den 19. April 1884.

Abih, Gerichts\hreiber-Anwärter als Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts, [19813] Oeffentliche Zustellung.

Der Flaschbner Carl Löffler in Stuttgart, ver- treten dur Nehtsanwalt Schickler daselbst, klagt gegen den Kaufmann C. F. Göpper von da, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ansprüchen aus Gesellschaft, mit dem Antrage, es möge Beklagter durch vorläufig vollstreckbares“ Urtheil zur Zahlung von 300 4 nebst 69/06 Zinsen hieraus vom Tage der Klagzustellung an, sowie der Prozeßkosten einscließ- lich derjenigen des vorangegangenen Arrestverfahrens, an den Kläger verpflichtet werden und ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Stuttgart Stadt, zu dem auf

Dienstag, den 24. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termin.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Au3zug der Klage bekannt gemacht.

Stuttgart, den 21. April 1884.

irma L. Heinicke et Co. zu Berlin, ver- treten durch den Justiz-Rath Abel zu Hannover, flagt gegen den Kaufmann Moritz (Maurice) Lewin, j jeßt unbe- kannten Aufenthalts, wegen demselben in den Jahren } Hai | i: , | 20. Januar 1884 über ein dem Beklagten gege mit dem Antrage, den Beklagten fkostenpflictig zur Ens der s{uldigen 1171 4 55 4 nebft 6%

insen auf 155 M 45 -&HZ seit 30. November 1878, auf 330 ÆA 65 S seit 3. Januar 1879, auf 201 A 10 4 seit 23. Januar 1879, auf 100 M 50 4 seit 27. Januar 1879, auf 383 Æ 85 S seit 11. Fe- bruar 1879 zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recbtsftreits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Land-

wird

ORT gemäß Ausführungs-Geseß vom 8. Juli Strafiburg, den 21. April 1884, sofort zur Auszahlung.

[19818] Oeffentliche Husellang, Die verchelihte Reftaurateur Emilie Hartmann zu Weißenfels, vertreten durch den Rechtsanwalt Braun zu Weißenfels, klagt gegen den Oekonomie- Verwalter Ernst Keller, früher zu Rippach, jeßt in unbekannter Abwesenheit, aus dem Sei vom 4 enes Dar- lehn, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be- klagten zur Zahlung von 205 # 95 S nebst 59% Zinsen feit dem Tage der Zuftellung dieser Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht zu Weißenfels auf den 2. Zuli 1884, Vormittags 113 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Weißenfels, am 22. April 1884. Ko ch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[19823] Oeffentliche ( Zustellung.

Frau Amalie Steiniger, geborene Pfuhz, in Jena, vertreten durch den Recht3anwalt Göring daselbst, klagt gegen den Gastwirth Heinri Posse aus Close- wiß, jeßt in unbekannter Ferne, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 1232 4 nebst 49/6 jährlichen Versprubszinsen vom 1. Oktober 1883 bis zum 1, April 1884, von da ab jedoch mit 5 °/9 jährlihen Verzugszinsen an die Klägerin zu ver- urtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor die Il. Civilkammer des Groß- herzogl. Landgerichts Weimar auf

Freitag, den 4. Juli 1884, | Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sib dur einen bei dem ge- En Landgerichte zugelassenen Anwalt vertreten zu

afjen.

Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klagauszug nebst Ladung öffentlih bekannt gemacht.

Weimar, den 23, April 1884. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl.S.Landgerichts : Berlich.

{19817] Nr. 3131. Ludwig Knab, prakt. Arzt in Groß- rinderfeld, klagt gegen den Andreas Philipp jung, Sohn des Carl Philipp, von Gerchsheim, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Zahlung einer Forderung für ärztliche Behandlung, mit dem An- trage auf vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 87 # 40 4 nebst 5% Zins vom Tag der Klagerhebung an, und ladet den Bekl2gten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Großherzogl. Amtsgericht Tauberbischofsheim auf i Donnerstag, den 10. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tauberbischofsheim, den 28. März 1884, Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts :

Lederle.

098] Urtheils-Auszug. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts, TT. Civilkammer, zu Saarbrücken, vom 13, März 1884, wurde die zwischen der Eva Helmer, ohne Stand, Ehefrau von Johann Ullrich, früher Steingutarbeiter, jeßt Tagelöhner, Beide zu Waller- fangen wohnhaft, und dem genannten Johann Ull- ri, Tagelöhner zu Wallerfangen, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinanderseßzung und Liguidation vor den Königlichen Notar Schniewind zu Saar- louis verwiesen.

Saarbrücen, 22. April 1884.

GCUPvers, M,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

El Bekanntmachung.

Zwischen Gustav Bohnert, Kaufmann hierselbft, und Louise Caroline Ritter, ohne besonderen Stand zu Martin Weierbach wohnhaft, ift or dem Kgl. Notar Schneider zu St. Wendel unterm 27 Máârz a, c. ein Chevertrag gethätigt worden, welcher fol- gende Bestimmung entbält: „Unter den zukünftigen Ehegatten soll die geseßlihe Gütergemeinschaft im Sinne des Artikels 1498 des hürg. Gesetzbuches auf die Errungenschaft beshränkt werden.“

Neunkirchen, N. B. Trier, den 22. April 1884.

omas, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts:

[19829]

Kaiserliches Landgericht zu Straßburg i, E. Dur Beschluß der I. Civilkammer des Kaiser- lichen Landgerichts zu Straßburg vom 21. April 1884 wurde die zwishen den Eheleuten Wirth Louis Spettel und Magdalena, geborne Schaffner, Wittwe erster Che von Lorenß Schmitt zu Straß- burg, Gutenkergplaß Nr. 8 wohnhaft, bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinanderseßung der gegenseitigen Vermögens- rechte wurden die Parteien vor Notar Löw in Straß- burg verwiesen und dem Ehemanne Spettel die Kosten zur Last gelegt.

E gemäß Ausführungsgesez vom 8. Juli

SHONNRYG, den 21. April 1884 er Landgerichts-Sekretär : Krümmel.

[19830]

‘aiferliches Landgericht zu Straßburg i. E. , Dur Beschluß der I. Civilkammer B Kaiser- liben Landgerihts zu Straßburg vom 21, April 1884 wurde die zwischen den Eheleuten, Kaufmann und Strohhutfobrikant Carl Otto Kraus und Isa- bella, geborne Dupont, zu Straßburg i. E., Kronen- burgerstraße Nr. 43 wohnhaft, bestehende Güter- gemeinschaft für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinandersezung ihrer gegenseitigen Vermögensrechte wurden die Parteien vor Notar Lauterbach in Straßburg verwiesen und dem Ehe- mann Kraus die Kosten zur Last gelegt.

er Landgerichts-Sekretär. Krümmel.

Bub, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Stadt.

Mitglieder auf vorläufig neun einstimmig zum Beschluß erhoben. Die Wahl der nah dem Turnus ausgeschiedenen Mitglieder des Auf- sihtsrathes, der Herren J. Herzfeld, W. Nissen und A. von Pein, ergab die Wiederwahl derselben, und besteht demnach der Aufsichtsrath aus den Herren: Pickenpack hier, als stellvertretender Vorsitzender,

der Dividendenscheine mit arithmetis{

[19833]

Die Chbefrau des Bäckers und Kleinhändlers Jo- hann Heinrich Engels, Cäcilie, geb. Kaumanns, ohne besonderes Gewerbe zu M.-Gladbah wohnend, hat gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe- mann sowie gegen den Rechtsanwalt Busch zu M.-Gladbach als Verwalter des Konkurses des gen. Heiurih Engels bei der I[. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Güter- trennung erhoben ; hierzu steht Verhandlungstermin auf den 28. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr an.

Düsseldorf, den 18. April 1884.

L Schulz, com. Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

legen, soll Familienverhältnifse halber sofort verk»,,; werden. Dasselbe hat 163 Acker Areal davaa 2A Aer Feld, 23 Acker Wiese (z. großen Theil drei- s{äârig), 8 Acker Weinberg (beste Lage Sachsens) 12 Aer Steinbrüche (einer unverpactet, einer mit 450 ÆMA pro Jahr verpachtet), Obstpflanzungen Wald und Hutungen, alles im besten Kulturzustand'

Steinbrüche, Wald, Hutungen und Mieths- wohnungen verzinsen gegenwärtig 60 000 Rmk. zy 4°/9 und find bedeutende Steigerungen zu erwarten Weinertrag 1834: 540 Eimer oder 36 000 Liter: über 200 Eimer 83er fönnen mit übernommen werden. Milchkuranstalt begehrt und wird gut rentiren; Baustellen werden jedenfalls bald verlangt Nachweislih 26 000 Rmk. Umlaufskapital. Inventar im besten Zustand. Das Gut eignet \sich{ sowohl als Sommersiß für eine Herrschaft als au für Unternehmer in Bezug auf die Sommerfrise Diesbar-Seußliz. Geehrte Käufer, welche direkt unterhandeln wollen, werden gebeten, \ich zu wenden

an den Besitzer C. Gebhardt,

[19909] Ein herrschaftliches Landgut, das Göhrischgut _ (Post: Zchren, Königreich Sachsen), zwishen Meißen und Riesa, vis-à-vis der Sommer- frishe Diesbar-Seußlit, romantisch a. d. Elbe ge-

Verschiedene Bekanntmachungen. [20001]

[19697]

Offene Baggermeisterstelle.

Von der unterzeicneten Behörde soll die Stelle eines Baggermeisters mit einem Anfangsgehalt von jährlich 1150 M. (auêscließlich der Zulage für Au auswärtige Arbeiten) sofort neu beseßt werden. Thatsache

Anftellungéberectigte Bewerber, welche sich über | Dr. MBáuor F ist der gesell- die abgelegte Prüfung als Bagger- oder Buhnen- N : ‘E meister, bezüglich über ihre Beschäftigung auf S /W/ le 1 Baggertmnaschinen genügend. ausweisen können, wollen Z E \sih melden. | / F

Dessau, den 22. April 1884. L 4

Herzoglich Anhaltisches Finanz-Direktiorz E Ackermann. C

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| Neu erschienen im Verlage

von Eugen Grimm / x in Leipzig. / A P

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Beitrag zum # | Verständniss der

s0cialen Frage

/ / W / ¿ea reitet von y 1

wegende Kraft, als Phrase ist die sociale Frage ein Werkzeug 1 barer, beängstigende Agitation.

Preis 2 Mark.

Zwoölfte Jahresrechnung. Für das Verwaltungsjahr 15983.

Einnahmen. «

[19768]

Ueberträge aus 1882: Prämien-Reserve . Schaden-Reserve. . . Jn 1883: Prämicen-Einnahme #Æ. 849 296 775, e Zinsen, Hausrevenüen und Gebühren

841 362/06 E (abzüglich Ristorni) für verficherte | : S 104 680/20 | e [a] O 090 GGAIT Ausgaben. ag Bezahlte Schäden S S, Prämien für rückversicherte 46 462 977 222, I E Provision, Allgemeine Verwaltungs- und Agenturkofsten : : JFahresge winn Í Ab : Zur Abrundung und der Prämien-Reserve pro 1884 hinzugefügt

Zur Vertheilung 20 000 M 60000 ,

19 200

48 000 , 52 800 , Summa | 200000—

Dezember fs «P,

M A 6 000 000 /— 854 636/60 213 497|— 488 311/63

52 800|—

1080 571/18 213 497|— 2 817 094/42 850 000|— 424 853/50

5 386 016/10 204 636/60 4 636/60 900 000|— Davon: S a, zur Capitalreserve (8. 21. des Statuts) 10% . b. ordentlichen Dividende (8. 21 des Statuts):

5% auf baar eingezahlte 1 200 000 M C A Tantième des Aufsichtsrathes und der Direktion (§8. 21 des Statuts): 16% von restirenden 120 000 M. E E Superdividende 49/6 auf baar eingezahlte 1 200000 M ent E E

C,

ilanz

Activa. Wechsel der Actionaire Bank : i; Caffa N Cffecten und Depositen . Immohilien . ; abzügl. Beschwerung

M S Passiva. 4 800 000— | Grund-Capital . 994 521 61 | Prämien-Reserve 2 766 44 | Schaden-Reserve 2 481 175/19 | Capital-Reserve | | Gewinn-Reserve . A | || Dividende für 1883 . 108 000 A 134 500 —|| unerhobene Coupons für C E;

pro Bl,

2 s COA U TA E Diverse Debitoren

48 , |

E 108 048|— 19 200|—

1351 373/33

9 087 866/56

| || Tantième für 1883

| || Diverse Creditoren

9 087 866/56 | |

Hamburg, 26, März 1884.

Transatlantishe Feuer-Versiherungs-Actien-Gesellschaft. Für den Aufsichtsrath: Der Director : M. Meyersberg. W, Jacobsen. Nacwgesehen und mit den Büchern und Belägen übereinstimmend befunden. Hamburg, den 9. April 1884. Die Revisoren: Theod. de la Camp, Wm. Kufeke. A, E, Schmidt.

Garantiemittel der Gesellschaft :

Grund-Capital 1 Monat Sicht Sola-We{sel der Actionaire . 4 800 000 M

DAAtan a 1200000 6000000 A A I 00 5 LOUGS 100 60s

Capital- und Gewinn-Neserve Prâmieun- und Schaden-Reserve

Transatlautische Feuer-Versicherungs-Actien-Gesellschaft.

Ín heutiger Generalversammlung unserer Aktionäre, in welcher 2609 Aktien mit 520 Stimmen vertreten waren, wurden die Anträge des Auffichtsrathes auf Verminderung der Zahl der Aufsichtsrathé- Mitglieder, und auf Erhöhung der Kapital-Reserve auf eine Million Mark,

[19767]

M. Meyersberg hier, als Vorsitzender, Paul Ed. Büsing, Bremen, Jos. Herzfeld, Berlin, Geo. Hesse, hier, Ed. Krause, hier,

M 27 pro Aktie festgeseßte Dividende gelangt gegen Einlieferung

nsc geordnetem Nummern- Verzeichniß

vei der Kasse unserer Gesellschaft, Alterwall 10, hier,

bei Herrn Herm. Berck, General-Agent unserer Gesellschaft in Bremen, Z

bei Herrn Carl Lauterbach, Subdirektion unserer Gesellshaft in Berlin 2., Alexandrinenstraße 89,“

W., Nissen, hier, A. vou Pein, hier, G. A. Schröder, Bremen.

Die für 1883 auf 99%, =

Hamburg, den 22, April 1884, Der Direktor: W, Jacobsen,

Zweite Beilage

zum Deusschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 99D,

Berlin, Sonnabend, den 26. April

183A,

Nichtamtlliches.

Preußen. Berlin, 26. April. Die in der vor- gestrigen (73.) Sipung des Hauses der Abgeord- neten bei der Berathung über die Wahl des Abg. Frhrn. von Lyncker nah dem Abg. Dirichlet von dem Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staats-Minister von Puttkamer, gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut :

Meine Herren! Die Prüfung der Legitimation seiner Mitglieder steht dem hohen Haufe allein und aus\{ließlich zu. Ich werde des- halb nit den allermindesten Versu machen, irgend eine Einwirkung zu üben auf das Votum des hohen Hauses in Bezug auf die Gültig- feits- und Ungültigkeitserklärung dieser Wahl, ja ih werde nicht ein- mal von meinem persönlichen Recht als Abgeordneter Gebrauch machen, in dieser Beziehung meine Meinung zu äußern. J halte es für zu wichtig, die verfassungsmäßige Abgrenzung der gegenseitigen Befugnisse zwischen Regierung und Haus auf das strengfte festzuhalten und muß es deshalb mir versagen, irgend einer persönlichen Meinungéäußerung über die Gültigkeit oder Ungültigfeit der Wahl Ausdruck zu geben. Fch werde in dieser Beziehung das Votum des Hauses abwarten, ge- bübrend entgegennehmen und selbstverständlich danach verfahren, Aber Men Met und meme V! f S, an den Ausführungen des Berihts der Wahlprüfungs - Kommission welcher Ihnen vorliegt, und an denjenigen des Herrn Vorredners in- soweit Kritik zu üben, als es sich um Angriffe gegen das Verfahren der staatliben Behörden handelt ; das, meine Herren, werden Sie be- greifen und werden Sie sogar, glaube ich, selbstverständlich finden. Fch werde dabei ganz loyal und offen das erkläre ih dem Hrn. Abg. Dirichlet von vornherein und ganz unumwunden dasjenige anerkennen, was auch ich meinerseits an diesem Verfahren für in- korrekt halte, aber ih werde auch mit derselben Entschiedenheit die angegriffenen Beamten in denjenigen Punkten in Schuß nehmen, wo ih sie in unrechtmäßiger Weise angegriffen erabte, und das sind meiner Auffassung nab die wesentlichsten. Ich will mit dem von dem Hrn. Abg. Diricblet in zweiter Linie hervorgehobenen Punkte bcginnen, in welhem dem Regierungs-Präfidenten von Gum- binnen der Vorwurf gemacht wird, daß er seinerseits die Bildung der Urwahlbezirke im Kreise Angerburg dem Landrath aus der Hand genommen, das Tableau in seinein Bureau angefertigt und dann als unabänderliche Norm für den Landrath hingestellt habe, während nah dem Gescß und Reglement die Bildung der Urwahlbezirke allerdings den Landräthen und Gemeindebehörden obliegt. Jch will dabei gleich bemerken, daß, wenn, wie es den Anschein hat, eine große Anzahl von Mitgliedern dieses Hauses aus dieser formellen Inkorrektheit die Ungültigkcit der Wabl beschließen sollte, ih das natürlich hinnehmen und weiter keine Bemerkung daran knüpfen werde. Ih muß mir aber, was die innere Berechtigung des Verfahrens des Präsidenten betrifft, folgende Bemerkungen gestatten.

Unzweifelhaft ift, daß durch Geseß und Reglement, i brauche ja die Stellen nicht weiter zu verlesen, fie find Ihnen ja alle bekannt in die Hände der Landräthe in den Landkreisen, in die der Magistrate in den Städten die Aufgabe gelegt ist, die Urroabl- bezirke zu bilden, und es ist keine Ober-Behörde berechtigt, ohne Weiteres diese Obliegenheit an sich zu ziehen und ihrerseits sich der Bildung der Urwahlbezirke unmiitelbar zu unterziehen, und ih muß, wie gesaat, anhecimstellen, ob eine Uebertretung dieser Vorschrift jo streng zu beurtheilen sein wird, daß aus ihr die Ungültigkeit einer Wahl zu folgern ist. Aber, meine Herren, eben so gewiß und durch die Praxis sowohl, wie durch den natürliwen Zusanmenhang der Dinge gerechtfertigt ist es, daß die von mir eben genannten Behörden in Ausführung dieser Befugniß unter dem allgemeinen Aufsibtsrechcht der staatlihen Ober - Behörde ftehen, und daß sie gehalten find, allen denjenigen Anordnungen ihrerseits zu genügen, welhe von den Aufsichtsbehörden in Bezug auf etwa nöthig erkannte Abänderung der ÜUrwahlbezirke getroffen werden. Es liegt mir daran, dies ausdrücklih zu konstatiren und ich werde ab- warten, ob einer der nachfolgenden Herren Redner die Richtigkeit dieses Satzes zu bestreiten in der Lage ist.

Fch kann auch, meine Herren, aus meiner eigenen Erfahrung \prehen. Ich bin au eine ganze Reihe von Jahren Landrath ge- wesen und habe leider Gottes in der damaligen Zeit eine ganze Reihe von Wahlen mitmachen müssen. Mir ift durch die Regierung zu Glei. Ven (Q O e Qu Ditette WINoLona des damaligen Herrn Ministers, das FKonzept meiner Urwahlbezirksbildung in der allcrausgedehntesten Weise korri- girt worden. Jch will übrigens gleih zu meiner Ghrenrettung hinzufügen, daß keineswegs eine ausscließlich politishe Tendenz obge- waltet hatte, jondern ih hatte mich, wie das junge Landräthe gern thun, wenn ih so sagen darf in eine besiimmte Idee verbissen. Ih war nämlich das Urwahlbezirïkstableau fo aufzustellen bemüht gewesen, daß die ländlibe Bevölkerung durch Ausnußung der Seelen- zahl in den einzelnen Ortschaften möglichst zu ihrem Recte kam. Bekanntlich sind die Städte durÞh den Umstand, daß fie enger zusammengebaut sind, in dieser Beziehung den ländlihen Gemeinden gegenüber in großem Vortheil; denselben suchte ih auf obige Weise angemessen auszugleihen und es war mir denn allerdings auc ge- lungen, für das platte Land 26 Wahlmänner mehr herauszuschlagen, wie bei einer andern Wahlbezirkseintheilung möglich gewesen sein würde. (Heiterkeit.)

Meine Herren, daß das Ihre Heiterkeit erregen würde, habe ich vorher gewußt, ih habe aber im Interesse des Ernstes der Sacbe, die wir verhandeln, mich verpflichtet gehalten, dieses Beispiel aus der Praxis vorzuführen, welches auf ähnlihem Gebicte beruht. Jch will sogar, meine Herren, die Sache ist 22 Jahre her, ih kann jeßt darüber mit aller Ruhe sprechen mit dem Bekenntniß nicht zurücthalten, daß ich geglaubt habe, hiermit zugleich auch der konser- vativen Sache eine Art von Dienst zu erweisen, da die liberalen Städte sehr geneigt waren, das konservative Land infolge dieses ihnen durch die Urwahlbezirksbildung zufallenden Vortheils an die Wand zu drücken. Í

Ich will sodann nur noch hervorheben, daß ich damals, wenn auch sehr ungern, selbstverständlih mich dem auf Abänderung des Tableaus gerichteten Gebot der Regierung gesügt und, was ich im Gegensaß zu dem Verfahren des Landraths von Jaski, von dem der Hr. Abg. Dirichlet sprach, betonen will, mich loyal für verpflichtet gehalten habe, diese von der Regierung diktirte Urwahlbezirksbildung als die meinige zu publiziren. Das war einfad meine Pflicht, und diese Pflicht hat der Landrath von Jaski, wie ih cinsbalten will, in einer, meiner Auffassung nah, in keiner zu rechtfertigenden Weise vernachlässigt. ¿

Der Aba, Dirichlet hat diesen Punkt nit sehr entschieden betont, er beschränkte sih auf die Behauptung, daß der Regierungs- Präsident in tendenziöser Weise in denjenigen Punkten, wo er in die Urwahlbezirksbildung eingegrisfen habe, verfahren sei, die Beweise dafür ist er indessen s{uldig geblieben. Die Behauptungen dafür finden sich in dem Protest allerdings vor, dieselben sind von dem Hrn. Abg. Dr. Behr aber eingehend widerlegt und ih brauche mi deshalb mit denselben niht näher zu beschäftigen. Nur das Eine will ih noch bemerken, daß der Regierungs-Präsident Steinmann, wenn er ganz korrekt in dieser Beziehung hätte verfahren wollen, anders hätte prozediren müssen. Er bätte dem Landrath von Jaski sagen müssen : Herr Landrath, in dieser und jener Beziehung ist das von

Ihnen aufgestellte Tableau nicht richtig, ic weise Sie hiermit an, in dem und dem Punkt es zu ändern und dann zu publiziren dann wäre die Sache auch vom formellen Standpunft aus in der aller- besten Ordnung gewesen. Ich glaube, Niemand wird das besteiten können.

Hiernach kann ich zwar das Verfahren des Herrn Präsidenten formell für fein ganz forrektes halten, aber in der Sache ist ihm das Recyt nicht abzusprechen, in die Bildung der Urwahlbezirke dirigirend und bestimmend im gegebenen Falle einzugreifen.

Nun aber komme ich auf den Hauptpunkt, mit dessen Erörterung sich auch der Hr. Abg. Dirichlet ganz wesentlih beschäftigt hat, nämlich darauf, daß angeblich der Negierungs-Präsident Steinmann sich eine unge- bührlihe Beeinflussung von Wählern, die im amtlichen Charakter stehen, habe zu Schulden kommen lassen. Da Rhein im Kreise Wten liegt, die Gültigkeit der Wahlmännerwahlen in diesem Kreise aber bekannt- li niht in Frage steht, so hat, wenn man die Sache genau nimmt, diese Angelegenheit mit der hier vorliegenden nichts zu ibun und es scheint daher nur zur Kolorirung, pro coloranda causa, diecse Ecrórte- rung bier stattgefunden zu haben.

Nun, meine Herren, ich habe allen möglihen Respekt vor dem Scharfsinn und vor der Gründlichkeit, mit der die Waßhlprüfungs- kommission aub in diesem Falle gearbeitet bat, aber ih muß zu meinem Bedauern erkiären, daß, was diesen Punkt anbetrifft, der Bericht mir mehr den Charakter einer Streitschrift als den einer objektiv angefertigten Ausarbeitung maeht.

Ja, meine Herren, daß der Beschluß, den die Wahlprüfungs- fommisjsion, wenn ih so sagen darf, in erster Lesung gefaßt hat, der Beschluß, das fstrafrehtlihe Verfahren gegen den Präsidenten Stein- mann cinzuleiten, kein wohlerwogener war, hat die Wahlprüfungs- fommissfion implicite felbst anerkannt, indem fie in einer zroeiten Berathung auf Grund eines Skriptums, welches neue Thatsachen in keiner Meise enthält, sondern nur Gegendeduktionen, sich sofoct dazu bekannte, beim ersten Beschluß in einem Irrthum gewesen zu sein, und nun einen wesentlich modifizirten faßte, der fich in den hauptsächlichsten Punkten von dem ersten Beschluß sehr beträchilih unterscheidet.

Dieser Punkt, meine Herren, is für mich und für meinen Siand- purkt zu der Sace von um so größerer Wichtigkeit, als der Hr. Abg. Dirichlet an ihn einen Rückgriff geknüpft in Bezug auf die früheren Berhandlungen dieses Hauses, und mir gewissermaßen ins Gewissen geschoben hat, mich noch hierüber zu äußern. Ich will also hierbei aleih den bekannten Brief des Hrn. Präsidenten Steinmann an die Wahlprüfungskommission erledigen. Ich habe damals, wie der Hr. Abg. Dirichlet ganz richtig citirte, gesagt, daß ic mein Urtheil über den Brief des Präsidenten Steinmann an das bekannte Mitglied der Wahlprüfungskommission in dieser Angelegenheit so lange suépendiren müsse, bis mir der Wortlaut desselben vorläge. Einstweilen müsse ich davon ausgehen, daß, wenn dem Präsidenten Steinmann so monströfe ih brauchte das Wort und gesetzwidrige Dinge, wie in dem Wahlprotest standen, imputirt würden, er dann in einer begreiflichen Aufregung sich zu einem sehr starken Ausdruck wohl hâtte hinreißen lassen können, und daß id), vorbehaltlich näherer Prüfung, bis auf Weiteres hierin nicht bcsonders Gravirendes erblicke. Nun, meine Herren, habe ich die Pflicht zu erklären, daß ih nach dem ganzen Zusammenhang der Dinge und nachdem ich von dem Inhalt des Briefes Kenntniß genommen habe, allerdings diesen Brief des Herrn Präsidenten mir in keiner Weise ancignen kann. Ich habe ihm dies amtlich zu er- kennen gegeben und ih néhme umsoweniger Anstand, dies hier mit- zutheilen, als ich in seinem Natnen erkläten kann, daß er den Brief geschrieben zu haben felbst aufrichtig bedauere. Er hat sich bei Ab- fassung desselben in einer, wie ich glaube, begreiflichen Aufregung über diejenigen Anschuldigungêspunkte befunden, welche ihm zur Last gelegt worden find. Daß die stattgebabten Ermittelungen die let- teren als begründet erwiesen hâtten, vermag ich im Gegen- saß zU dem On Abg, Dirichler M Teiner Weise anzusr- kennen. Zugeben muß ich nur, daß nach dem Ergebniß der Erhebungen die Protesterheber sich bona fido befunden haben, denn sie sind durch Nachrichten informirt worden, die ihnen in einer ganz greifbaren und auf den erften Blick glaubhaften Gestalt zugingen. Dies ist aber selbstverständlich nit geeignet, den Umstand, daß 1h der Präsidezt Steinmann durch diese seiner Ueberzeugung nah völlig aus der Luft gegriffenen Beschuldigungen in eine begreiflihe Erregung versetzt schen mußte, in irgend einer Weise abzuschwächen, was ich hier noch besonders zu betonen für meine Pflicht halte.

Was nun die Sache selbst betriffi, meine Herren, worauf reduzirt ch der ganze von dem Abg. Diritlet für so ungeheuer wichtig hingestellte Thatbestand, daß er daraus die Unkhaltbarkeit der Zustände im Bezirk Gumbinnen und eigentlich die Nothwendig- feit berleitet, die ganzen Wahlen im Bezirk Gumbinnen zu kassiren ? Es ist der Negierungs-Präsident Steinmann nah Rhein gekomtmen zur Revision der dortigen Strafanstalt. Er hat mit dem stellvertre- tenden Direktor, der jeßt hier in Berlin eine amtliche Stellung anderweitig erhalten hat, sich über verschiedene Dinge unterhalten, auch über dessen geäußerten Wunsch einer Versetzung, die ja ia Osft- preußen wegen der ungünstigen klimatishen Verhältnisse vielfach ange- strebt wird. Nun macht der Abg. Dirichlet dem Präfidenten Steinmann cinen ganz horrenden Vorwurf daraus und findet es ganz un- begreiflih, daß der Präsident bi Erörterung dieses Gesucbes dem Herrn von Hartung gesagt habe: nun ih werde Ihr Ge- such befürworten, aber erst nah den Wahlen. Hieraus folgert der Hr. Abg. Dirichlet, daß der Präsident Steinmann si den Herrn von Hartung so lange als Wahlagitator zur Disposition halten wollte, (Rufe links, natürlih!) ja, Sie mögen das für natürlich halten, ih halte cs für im eminentesten Maße unglaubwürdig und unrichtig. Die Thatsache ift ja überaus einfa, sie ist vollkommen so, wie der Abg. Dirichlet es spöttisch und ironish hinstelt. Der Präsident Steinmann hat in dem Wunsch eine Tonservative, oder i will sagen, regierungsfreundlide Stimme mchr in Rhein zu behalten, dem Hrn. von Hartung gesagt: es wird gut sein, wenn Sie erst verseßt werden nach der Wahl. Hierbei kann ich absolut nichts finden.

Meine Herren! Jch werde nahher noch auf die allgemetnen Ver- hältnisse in Ostpreußen kommen, um auf die Nothwendigkeit hinzu- weisen, daß die oberen Beamten sich sehr eingehend mit der Wahl- frage beschäftigen. Also ib finde das ganz vollkommen in der Ord- nung, daß der Präsident Steinmann in dieser Beziehung dem Hrn. von Hartung gesagt hat: es ist mir lieber, wenn Sie noch hier bleiben, bis die Wahl vorbei ist, und kann darin durchaus nichts Ungeseßliches oder Bedenkliches finden. Ferner war die Unterhaltung gekommen auf den nur im Kontraktsverhältniß meine Herren, ih bitte das besonders zu betonen und niht im Beamtenverhältniß stehenden, bei der Strafanstalt beschäftigten Dr. Paulini. Meine Herren! Jch will hier auf die näheren persönlichen Berhältnifse, die dabei mitspielen, nicht eingehen. Jch kann nur sagen, der Präsident Steinmann hatte allerdings eine ganz ausreichende Ver- anlassung, \si{ch nach dem allgemeinen Verhalten dieses Herrn, der ja auh weitere Wünshe in Bezug auf Anstellung im Staatsdienste hatte, zu erkundigen. Das gehört hier nicht ber. Der Hauptgrund liegt, wie ih versichern darf, gänzlich außerhalb des politishen Gebietes. Aber daß der Präsident, wenn er sih über die Gesammthaltung ur.d die gesammte Persönlichkeit eines ihm bisher unbekannten Beamten bei dessen quasi Vorgeseßten erkundigt, auch ein Wort einfließen läßt zu seiner Information über die von dem betreffenden Beamten bishex befolgte politische Haltung, meine Herren, das finde ih wiederum ganz vollkommen verständlich und ganz in der Ordnung.

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Meine Herren! Es ift Pflicht der obersten politishen Beamten im Bezirk, sib in dieser Beziehung orientirt zu halten, und ih werde das niemals als eine irgendwie unzulässige Beeinflufsung oder als einen Versußh einer sol&en anerkennen, wenn sie sib darauf beschränken und hierauf hat er s in casn beschränkt. Der eins zige flafsisde Zeuge, meine Herren, der über die Unterhaltung zwiscen dem Präsidenten Steinmann und Hrn. voa Hartung vorhanden ift, ift der letztere selbst und dieser hat, wie Jhnen {on der Abg. Hahn ausführlich dargelegt hat auêdrücklich alles dasjenige, was wirfklids gravirend in den Ausfagen der anderen Zeugen für den Präsidenten Steinmann sein könnte, widerlegt; er hat alle dicjenigen wirklich den Anschein des Versuchs ciner politishen Beeinflussurg enthaltenden angeblichen Aeußerungen ausdrücklich als von dem Herrn Präsidenten nit gethan hingestellt, und ich muß doch sagen, wenn es ih eS ist ja immer sehr bedenklich, beschworene Aussagen zu kritifiren, und ih werde es auch niht thun wean es sich um die Be- messung der Glaubwürdigkeit der Aussagen zwishen Hrn. von Hartung und De. Paulini handelt, dann bin ich doch sehr zweifelhaft, auf wessen Seite das größere Maß ift. Denn Sie werden sih aus den Berichten überzeugen, daß Dr. Paulini sich in den allergrößtea Widersprüchen bewegt. Sr hat nach den Aussagen der übrigen Zeugen Hr. Heydemann hat das ja alles sorgfältig zu Papier gebrawt gesagt: Präsident Steinmann hat mir fagen assen, wenn i konservativ wählte, würde ih Kreisphysikus werden, wenn nicht, würde mir auch die Steüe an der Anftalt gekündigt: werden, während er bei seiner späteren eidlihen Aussage ausdrüdlids erklärt: nein, das hat der Präsident Steinmann nicht gesagt. Jch komme da auf die Seite 5 des Berichtes, wo ausdrücklib steht, daß der Präsident Steinmann geäußert haben sol: tritt Dr. Paulini dem konservativen Verein bei, so werde ih mein möglistes thun, für ihn zu sorgen; thut er das nit, so wird ihm auch seine Stellung ge- kündigt werden. „Das hat mir Herr von Hartung nicht mitgetheilt“, hat Dr. Paulini eidlich ausgesagt, während er in einer allcr- dings erklärlihen Aufregung dem Heydemann das Gegentheik gesagt haben muß. Denn Leßterer hat ja das sofort aufnotirt, um 1pâter davon Gebrauch zu machen, was ihm der Hr. Abg. Dirichlet: zu großem Verdienst anrenet.

ihm

Also ih komme mit Beziehung hierauf zu folgendem Resultat - Der Präsident Steinmann hat in einer die Grenzen seiner Befugniß keineëêwegs überschreitenden Weise Über die Persönlitkcit des Dr. Paulini mit dem Hrn. v. Hartung gesprochen. Er hat dem Letzteren niht cinmal den Auftrag ertbeilt, über den Inhalt dieses Gespräches dem Paulini irgend etwas mitzutheilen. Es bleibt nun da aller- dings für mich die {wer zu beantwortende Frage bestehen, wie denn Hr. von Hartung dazu gekommen ist, dem Gespräche cine solche Fär-- hung zu geben. Meine Herren, es spielt da wohl eine ganze Reihe. persönlicher Beziehungen mit unter Anderem auch, wie ich Grund habe, anzunehmen, der freundschaftlizde Wunsch des Hrn. von Hartung, die Stellung des Dr. Paulini möglichst zu befestigen welche den 2c. Hartung veranlaßt baben, in ciner zwar woblgemeinten, aber sehr übel gewählten Form und unangebrachten Weise viclleih auch um ein wenig sich wichtig zu machen den Inhalt dieses Gespräches vollständig dem wirklihen Inhalt wider- sprechend mitzutheilen. Nun sagt der Berit der Wablprüfungs- Tommijsion, wenn wir das annehmen, dann müßte der Präsident Steinmann sofort wegen Verleumtung den Hra. von Hartung ver- klagen. Ich bin der Meinung, meine Herren, daß das zunächst den Betheiligten zu überlaffen ift ; ich glaube, daß der Präsident Steinmann zunächst von der Auffassung auegehen wird, daß die Aeußerungen des Hrn. von Hartung zwar nit richtig, aber daß sie nicht in doloser und widerrech{tlicher Absicht ihm gegenüber gemacht sind, sondern da es in einem Zusammenhange geschehen ift, der mehr mit der Person des Hn. Dr. Paulini als mit der Stellung und den Verhältnissen deS Hrn. Steinmann zu thun hat.

Also ich muß mich in Bezug auf diese Dinge resumirend ere Élären, daß ih, wie ih ja auch im Eingange betont habe, zwar das Verfahren des Hrn. Präsidenten in Bezug auf das Eingreifen in die Bildung der Urwahlbezirke niht für vollständig korrekt halten kann, daß ich den von ihm an ein Mitglied der Wahlprüfungs=- fommission geschriebenen Brief bedaucre und letzteres ihm auch zu er- kennen gegeben habe, daß aber im Uebrigen die ganze Thätigkeit des Hrn. Präsidenten sowohl wie der übrigen amtlichen Organe in Bezu auf diese Wahl kein Kolorit darbiete, welches dazu nöthigt, eine S vollständiae Immoralität laffen Sie mich den Ausdruck gebrauchen der Wahl im Angerburger Kreise zu behaupten, wie dies nament+ lih von dem Abg. Hrn. Dirichlet geschehen ift.

Meine Herren, der Hr. Abg. Dirichlet hat, während er fich im Uebrigen, wie ich anerkenne, in maßvoller Weise über die. Satte äußerte, doh am Schluß sich zu reinigen Dingen hinreißen lassen, die mich noch nötbigen, den ganzen Charakter und die ganze Atmosphäre der oftpreußishen Verhältnisse, die aub mir bekannt find und nahe liegen, etwas näher in Beleuchtung zu ziehen.

Wenn man jo weit geht, wie der Hr. Abg. Dirichlet, zu fagen z „mir folgt aus diesen Dingen ich will es zwar nicht behaupten, denn ih kann es nicht beweisen aber mir folgt die Ueberzeugung, daß die ganzen Wahlen im Bezirk Gumbinnen derartig unter deur Druck und Einfluß der Behörden gestanden haben in Bezug auf Wahl» beeinflussung sowohl wie auf die Eintheilung der Urwahlbezirke, daß sie eigentlih sämmtlich kassirt werden müßten,“ so muß das doch auf BVorausfetzungen beruhen, die hier noch einer näheren Erörterung zu unterziehen sein werden, und ich bin fehr erstaunt darüber, daß ¿F gerade ein Mitglied der Fortschrittspartei ist, welches sich berufen fühlt, hier in Bezug auf ostpreußisde Verhältniffe den \o sehr strengen politischen Sittenrichter zu spielen. Meine Herrn! Es ist ganz richtig, die ostpreußishen Verhältnisse lassen Sie mich es nous etwas näher bezeihnen die Verhältnisse im Megierungs= bezirk Gumbinnen tragen zeitweilig einen Stempel an fich, den man zwar niht mit dem s{carfen Ausdruck der Unhaltbarkeit bezeichnen Tann, aber doch einer fehr erheblichen Spannung zwischen den Staats- behörden und einem Theil der dortigen Bevölkerung. Es ist fon bäufig diese Saite hier im Hause angeschlagen worden und immer: von jener Seite (links) und immer mit dem Nebenzweck, damit be- weisen zu wollen, daß die Staatéregierung dieser armen unglödcklidhen Provinz Ostpreußen gegenüber, die sie durchaus tyrannisizxen muß, ein ganz anderes Gesicht zeige, wie allen andern Landestheileu. Es wurden dorthin da Beamte gescickckt mit den akutesten Au \chauungen und Regungen u. \. w. Meine Herren ? Ich bin felbft au Jahre lang in jener Provinz amtlih beschäftigt gewesen, habe mi sehr wohl gefühlt und habe von Unhaltbarkett der Zustände in dem Sinne, wie der Hr. Abg. Dirichlet das für uöthig gehalten hat dar« zustellen, nihts bemerkt. Eins tf mir allerdings und die neuesten Vorgänge beweisen das ja auch in vielen Fällen entgegengetreten z Es giebt in einzelnea Theilen von Ostpreußen rine gewisse Art von Politikern, die ohne Konflikt mit den Staatsbchörden s{le{hterdings nit leben können. Das sind Herren, die nitht gerade von hervor ragender persönlicher oder fozialer Bedeutung sind, aber mit einer gewissen Geschäftigkeit und unermüdlichen Emsigkeit überall und beit jeder Gelegenheit nah einem Konflikt suchen, den sie dann aber nicht

ïo8 als jolchen behandeln, sondern in dessen Verfolgung sie mit der rüdsihtslosesten Verkennung und AußeraHtlassung der öffentlichen Interessen verfahren. Ja, es wird sogar fn Bezug auf die öffentliche Moral von einzelnen dieser Herren ein vom Ueblichen völlig abs weichender Standpunkt cinzenouunen, Meine Herren! Jh sage das