1884 / 100 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

NigHkamfkliches. damit die Frage der Jagdbarkeit mit in den Rahmen des Gesetzes Hochwildes und ob das nit do zu weit gegangen ift auch im Sinne Der Abg. von Meyer (Arnswald e) erklärte, es fei ni j : z E l es de Der Ab cke bemängelte besond G - C y i z L „Qit rflärte, jei nicht J führung der Präventivmaßregeln auferlegt habe, Mit diesem Der Abg. Francke bemängelte besonders an den Vor gezogen. Ich kann aub na wiederholter Erwägung und Besprecung | derjenigen, die gar keine Jagdpassionen haben, die nit passionirte seine Absicht gewesen, zur Generaldebatíe zu sprechen. Er thue Sorung der man nichts weiter her, als was 50 Jahre {on | {lägen der Konservativen, daf danach ein Schadenersagt erst

reußen. Berlin, W. April. Im wei Ver- | mit Facleuten die Bedenken nicht unterdrücken, daß aus diesen Zäger find, sondern au im Sinne derer, die doch der Mcir si ; : E mig / : : s L ; De i gn “e strigen (75.) eun S Ben g Ö x | Bestimmungen große, weitgebende Kontroversen, deren Tragweite | daß auch die Jagd cinige Pflege und Rücksicht bedarf; daß Betde es indessen do, weil der Abg. Dirichlet die Güte gehabt habe, retens gewesen sei, es werde damit auf die Zeit vor 1848 | dann einzutreten braude, wenn ein erheblicher Schaden ein- vielleiht in diesem Moment nit vollständig zu übersehen ist, bhervor- männlicer, vernünftiger Sport ist, den keine Nation ganz entbehren sich an ihm zu reiben, eine Höflichkeit, mit der er demselben | zurückgegangen, welche ja auc der Abg. Dirichlet vorziehe; habe | getreten jei: Wer solle denn den bis dahin eingetretenen

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vai Rae eiuer Aae aen S Pei ett ais gehen werden. Es ist zu fürten, daß aus diesem Paragraphen, der sollte. Ic meine vielmehr, jeder kann si für eine verständige Pflege nie entgegen zu kommen pflege. Jndessen er wolle dem Abg, derselbe doc) selbst gesagt, daß seit 1848 oder 1850 das Wild | Schaden tragen? Auch werde dur diese Vorschläge der Nach dem Abg. Francke ergriff der Minis gele Gat, 1% Zahl der jagdbaren Thiere genau firirt und umgrenzt, gewiß |} der Jagd interefsiren, Und dann hat die Sache doch au nos eine Dirichlet doch darüber quittiren. Der Abg. Dirichlet habe sich so sehr vermehrt habe. (Abg. Dirihket: Welches 1848 | Landrath, der die Polizeijagd dekretiren müsse, in eine pein- irtbiaît, Domä g. F s g T “enter für an * | irriger Weise weitgehende Schlüsse gezogen werden auf die Zulässig- praktisde und iteale Seite für die ganze Forst- und Waldwirthscaft. ihm allerhand Dinge in die Schuhe geschoben, die er gar nit ausgerottet worden war!) Dem in den leßten Tagen in den liche Lage gegen den Forstfiskus verseßt, der ja doch auch des wir hschaf E E Forsten F, LUCcIUuS das Wort: keit des freien Thierfanges, und daraus eine Reibe von Schwierig- Meine Herren! wenn gerade das Forstpersonal, wie es jedem gesagt habe. Er möchte ihn darum bitten, künftig besser zu- f liberalen Blättern auch der Kölnischen Zeitung“ wieder | Landraths Voraeseßter sei. In den forstreihsten Staaten in Ansprui Soria det äu U uidiee Nisthe gungen eet M zen werden. t voL 1b_das son E T lbeaUN, D, RE ge den das Forsiperseae ntlássen zuhören. Er habe von Unsinn, der im Jahre 1848 gemacht | aufgetauhten Einwand, als ob die Konservativen im ZInteresse | Deutschlands gelte die Bestimmung, daß jeder Wildschaden Zeit des hohen Hauses zu üben, wenn ih jeßt im weiteren Sinne in | fang, auf das Suchen von Möwen- und Kiebißzeiern. Der einzige | zeichnet dur eine besondere Berufsfreudigkeit vor allen Tabac sein E gi Bai adl gar A r acgn Ec u auch die Konstitution | eines großen Wildstandes den kleinen Grundbesißer nit zu er)eßt „werden mu}je, nur unter der Verpflichtung zum Ersaß eine Generaldiskusfion in der Art, wie der erste Herr Redner es gethan | reale Bortheil, der meincs Erachtens in der Aufnabme eines Ver- Beamtenklassen, so liegt das lediglih in der Freude an der Natur niht Unsinn genannt, sondern nur gesagt, daß eine nothwendige | seinem Recht kommen ließen, begegne er damit, daß die | des Wildschadens gelte auh in Hannover das Jagdreht. Jn s Folge der konstitutionellen Verfafsung die Wahlagitation Regreßpfliht dadur genau festgestellt sei, daß derjenige, an | Frankreich gelte als allgemeine Regel, Jeder müsse für jeden

hat, nicht eingche, sondern mi darauf beschränke, in möglicster Kürze | zeihnisses der jagdbaren Thiere liegt und wenn ein folhes auf- | in der Jagdpassion. Ein Forstmann ohne Jagdpassion is nur ein : E E E de 1 : a n L die Stellung der Königlichen Staatsregierung zu den Beschlüssen | genommen werden soll, fo bestätige ih, daß dasjenige, was aus der j halber Forstmann! Er wird für die Waldkultur und Waldpflege sei, Er habe weiter ausgeführt, daß je tiefer ein Land in die | den die Polizei die Aufforderung erlassen habe, das Wild ab- | Schaden haften, den sein Leidtsinn oder Unverstand herbei- zweiter Lesung zu arafterisiren. Es wird gerechtfertigt sein, sich bei zweiten Lesung hervorgegangen ist, allerdings wobl das richtige sein | nit entfernt das Interesse haben, wenn die Wälder ganz von Wild konstitutionellen Verhältnisse hineingehe, desto unverschämter | zuschießen, und der dieser Aufforderung nicht nahkomme, eben | führe, und dies Prinzip werde auch auf den Wildschadeu an- dieser Beurtheilung auf den Standpunkt zu stellen, daß alle diejenigen | wird der einzige reale Nußen davon sch{eint mir darin zu liegen, e:fiblößt sein sollen, und ih meine do, daß es gerechtjsertigt ift, au die Wahlagitation werde; und das wiederhole er auch heute regreßpflihtig sei. Uebrigens sei er der Ansicht, daß die Be- gewandt. Das Beste, was man einführen fönnte, wäre Beschlüsse, welche eine Verbesserung oder au nur eine Konfervirung | daß, wenn das geschieht, die Kanincben unter die nicht jagdbaren diefe Rücksicht einigermaßen zu betonen, denn einer gänzlicen Vers« ch. Er glaube auch, daß man sich i ß it des L d ier 3 ( ä die Bestimm daß das Jagdrecht der Be- der bisherigen erträglien Verhältnisse darstellen, annehmbar sind, | Thiere fallen, daß sie also wie Ungeziefer unter die gemeinshädlihen | nihtung des Hochwildstandes würde bieser Eingatterun:gêparagravf it T I finde. Dan O în Preußen | stimmungen des Landrechts hier noch zu Recht beständen. | die ennung, day das agdreht nur unter der Be- daß sie dagegen zu bekämpfen sind, insoweit sie eine Vershlechterung | Thiere fallen, deren sih jeder Grundbesitzer auf seinem Grundstück | völlig gleihkommen in seinem Effet. Ich empfehle also brigen cuf diesem S befinde, Die Rechte agitire, wie Er glaube, daß dur diese Kompromißvorschläge alle früher | dingung des Schadenersaßes ausgeübt werde: Sei das nicht in dem einen oder anderen Sinne darstellen. entledigen kann, wie er will. Allein diese an si nütlice Folge | die gänzlide Streichung des 8. 63. t der Abg. Dirichlet „fage, befanntlich selbst dann, geäußerten Bedenken beseitigt würden. Das hannövershe | möglich, jo müsse man si mit dem §. 74, wie derselbe aus dem , Unter die erste Kategorie fallen: meines Erachtens die Beschlüsse | wäre meiaes Erachtens auch wohl in cinfacherer Weise sonst zu er- Es befinden fih im Gese ganz genügende Bestimmungen, um y wenn sie angebli objektive Debatten vornehme. Das Jagd- Gefeß könne man hier nit anziehen, denn er glaube, selbst | Kompromiß der Konservativen und des Centrums entstanden, in Bezug auf die Bildung der Jagdbezirke, wenn auch die Ent- | reichen gewesen. diejenige Wildart, welche, wie ja zugestanden wird, am meisten gefeß sei eine lebendige Jllustration dazu. Von dem Jagd- | der Abg. Köhler werde ihm keinen Fall namhast machen kön- als mit dem einzig Erreichbaren begnügen, im Uebrigen aber [eidung diefes Hauses dahin ausgefallen ift, daß eine Grhöhung des J O würde also na wie vor auf dem Standpunkt stehen, daß Schaden thut, um dieser genügenden Abbruch zu thun, um sie jeden- geses von 1848 habe er erst recht nicht gefprocen, am | nen, in dem nah dem hannöverschen Gesch prozessirt worden | die Regreßpflicht des Waldbesißers auf das gemeine Necht Arealminimums nicht vorzunehmen ist, sondern daß ein Areal vor id die Streibung dieses Paragraphen meinerseits als das Richtige falls aufs äußerste Minimum zu reduziren. Statten Sie die Re- wenigsten habe er es Unsinn genannt. Der Ausdruck wäre wäre. m Uebrigen möchte er noch bemerken, daß seine | stüßen. Um alle Säwierigkeiten der Entscheidung über den 75 ha oder 300 Morgen, wie es bisher bereits im größten Theile fehlen würd ; Gta A s 2 Ï ; ft ; j E » g g f E Ap fe da S : ; der M de E E S bte Diet “j empsevlen wür G S L e S : gterung mit diesen Befugnissen aus, so glaube ih, wird allen be» viel zu milde gewesen, es sei ein {nöder Rechtsbruh ge- Partei das Amendement Rintelen accep.ire. Regreßpflichtigen zu beseitigen, müße man am besten Wild- er lonarcyie der Fall ist, festzuhalten ist, daß aber für dieses, Es sind in der Koysequenz der Annahme dieses S. 54 dann eine | rechtigen Klagen nah dec Seite Abhilfe geschaffen werden können vesen. Die große Zahl der vorliegenden Amendements habe ‘ce 20 ee A ichad ssenschasten einführen Sie id di schädiat gleichgiltig ob es sich um Guts- oder Gemeindebezicke handelt, in Reihe von Anträgen gestellt worden, die i meinerseits nit zu be- | obglei, wie ja schon von jagdkundiger Seite wiederholt betont ist, N L Lie S 9 Der Abg, von Nifselmann erklärte Nawens jeiner politishen | 1Madengeno jen!cajlen einführen, QN E E E N Aga 0 jedem Falle der räumliche Zusammenhang zur Boraué seßung der | kämpfen habe. Jch fasse dieselben so auf, daß in jedem Falle die |. diese Wildart heu und sehr \{wierig zu erlegen “T0 dal nah ihm ebenso, wie den Abg, Dirichlet mit Sorge erfüllt. Es Freunde, daß sie die Beanspruchung benachbarter Jagd“ezirke | Feldbefißer halten könnten, wie: die Senoffenschafter |:ch unter Zagdausübung zu machen i. Es werden dur diese Beschlüsse | Anträge, die angenommen worden sind in Bezug auf das Suchen | mehreren s{neearmen Wintern leicht eine Vermehrung dieser Wildart sei eine alte Erfahrung, daß die Paragraphen immer am nicht für richtig hielten. Er sei einerseits der Meinung, daß | einander absänden, sei ihre Sache. Was die Schwierigkeit jedenfalls die Zweifel, die dur die reuerliben Judikate des Ober- | der Kiebiyz- und Möweneter und den Krammetsvogelfang, weder neue | vorkommen kann. shwierigjten würden, die hier im Plenum eri in das Gesetz in den allermeisten Fällen nur resultatlose Prozesse und große des Prozessirens der geschädigten ¿Feldbejißer anlange, so R E LPNE. es Dber-Tribunals gate h d Jagdberectigungen gescafen, noch au vorhandene beseitigt werden Meina Herren, ähnli unbefriedigend éiidelut ie - auck bis gekommen seien. In dem vorliegenden Geseß aber bestehe die Kosten entflehen würden, andererfeits halte er es für ungereckcht, dürfe man doch nit vergessen, daß DIC große Mehrzahl der in dieser Bezie ung beseitigt, und insofern würden diese Beschlüsse | sollen. Es wird durch dieses Gesetz, wie es jeßt gefaßt ist, nur aus- | Lösung, welze versucht worden ift für die Leistung, für die Ent- Hälfte der Paragraphen aus Plenaramendements. Für die daß die Besißer gezwungen werden sollten, einen Schaden | Pächter in der Lage sein müne, zu beurtheilen, ob es für fie son eine Berbefserung gegen das bisherige Verhält darstellen. gesprochen, daß zu dem Suden von Kiebitetern , zu dem Krammets- | schädigung von angeritetem Wildshaden. Meines Erachtens sind de M Zukunft liege freilich ein gewisser Trost in der Lust, das voll zu vergüten, welcher zum großen Theil, oft sogar völlig | gut sei, sich auf den Prozeß einzula\sen dadurch werde die Eine niht unerwünschte Folge hiervon wird es Jein, daß, da feine | vogelfang die Lösung eines Jagdscheins nicht erforderli ift. Es wird | Swierigkeiten, die in dieser ganzen Materie liegen, den Rectsgrund jei der Staatsrath. Er glaube, dieses Geseh und die Ge- d Erlós für das 8 - den beshädi Jagd- | Zahl der Prozesse auf dem richtigen Maß bleiben, Wenn die Veränderung der Arealgröße durch das neue Gesetz bei Bildung der | aber damit nicht ausgesprochen, daß in den Landestheilen, wo bisher See A ficht ; find ie Person Tee Ee en p Nt cite dieses Gesezes werde ei 68 be ciatit ort Moi aus dem r108 für as aus den veschädigten Jagd: | H A 1 E N L f Jagdbezirke eintritt, aub die uothwendige Folge beseitigt wird, daß | diese beiden Ausübungen der Jagd nur den Jagdberectigten zustanden in aas Ls e E Person des Pflichtigen zu tonstatiren, E L ap ejeveS werde eines der wesentlichsten Motive bezirken erlegte Wild gedeck werden könne, und | Nechte also auf die absolute Schadenersaßpflicht der Wald- eine große Reihe von Pachtverträgen erlöschen müßte, die sih auf die | etwas geändert wird, sondern es soll R TAR Banbestbeilen, s aèeseglih n Oa N c e aud Me E ifi pes zu für den Reichskanzler lein, Den Staatsrath durchzuseßen. Er faktisch vielfältig gedeckt werde. Wenn seine Partei trotz besiger eingeche, so wolle er gern auf die Eingatterungspflicht jeßigen Arealverhältnisse beziehen. Son weniger fann sich die König- | oder richtiger observanzmäßig denn das wird faum eine Berech- sind meines Erachtens nicht gelöft daes ‘die Beschlüsse E wende sih nun zu S jpeziellen Puntt, Dem Hektaren- dieser ihrer Ueberzeugung dennoch heute für den Fall, daß | verzichten. L E f liche Staatsregierung befreunden mit den Beschlüssen in Bezug auf | tigung sein sondern dort, wo nah alter Obsfervanz dergleichen | F4t[aube, daß jeder Versu, eine Erfaßpflicht zu konstituiren über den parlament. Er habe das Amendement Althaus-Arenverg aller- | dex Antrag, der zu §. 74 gestellt worden sei, angenommen Der Abg. Nintelen drückt jeine Freude darüber aus, daß die Bildung dcs Jagdvorstandes und auf den Modus der Verpachtung. | Uebungen bestanden, sollen fie o verstehe ih die Beschlüsse des ] Pächter binaus ibr Ziel verfehlt und daß insbesondere der Meta, dings mit unterschrieben, wonach das Hektarenparlament etwas | worden sei, für das ganze Geseß stimmen werde, fo geschehe | der Minister si uur gegen §. 74 in der Fassung der zweiten Mend g Sage s orge Gtagene Ens Me E Vau]es auch ferner gültig bleiben. Darüber hinaus würde ih einen Regreß zu konstruiren gegenüber außerhalb des Jagdbezirks be. anders organisirt werden solle, als es hier in zweiter Lesung dies, weil seine Partei den Wunsch hege, die manqerlei | Lesung, niht gegen die Vorseläge der Konservativen gewendet TIDaltun( agdverhaltni Zagdgeno}sen|cha vertru erdings ai onf zen zu bekäm! ; ; ; ; : -; L e E \hehen ei. Allein er \ 0 i 7 ; cuz a Be t 2weifel Toi of onreßylicht fi UTAT Ge s ce Ves Eranbbeiges S Y r Mae TARIE Aen zu aal as E L A findliden jagdberectigten Waldbesißer ganz außerordentlich \{chwierig, 3 gesehen TET: Allein el Ipreche den dringenden Wunsch aus, guten Bestimmungen der Vorlage, namen!lich au diejenigen, habe. Ohne Zweifel sei eine Regreßpflicht JUr Wildschaden e nen Saadvorstand zu wählen bätte aus der Zahl der Besitzer, bewälti, R n N a et weitem am [Berin ja praftisch undurführbar ist. Dieselben Gründe, die i bereits daß das Herrenÿaus dieses Hektarznparlament wieder auf den | welche den intensiven Schuß des Grundbesißers bezweckten zu | vorhanden, es frage sich nur, wie man die Ersatpfllicht kon- deren geborenes Mitglied der Octsvorstand war, Jo haben die Be- ist ab id cine Vera dre Verständigung E n angeführt habe gegen die Möglichkeit einer wirksamen Cingatterung Fuß zurückverseße, auf dem es hierher gekommen fei, oder noch erhalten, weil seine Partei der Ueberzeugung sei, das, was | struire. Man könne die Thiere niht an den Hufen stempeln, \{lüsse des Hauses diesen Jagdvorstand beseitigt und durbweg die Ge- {lägen der Königlichen L têtedierung und zwisLen den belkén Eier : A maden es A LWwierig, la in vielen besser auf den der Regierungsvorlage. Zwar sei dasselbe au) | sie’ auf andere Weise nicht bekommen könne, auf diese Weise | daß man an den Spuren sehe, wem das Wild gehöre, und meindebehörden an seine Stelle gesezt. Jch kann das als eine Ver- Häusern des Landtages wird finden lassen. Es betrifft das die Fragen Melis Loe a d Ae Es A REIUO R landig seine da noch shlecht genug, aber immerhin besser als das, was in zu erhalten. unter diejen Uinständen fomme man mit §. 74 der zweiten besserung und Klärung der Verhältnisse nicht bezeichnen. der Verhütung und Entschädigung des Wildschadens. Maße L wen I wies E Y E e Vie reen dem Amendement Althaus-Arenberg empfohlen werde. Denn Der Abg. Dr. Köhler bemerkte, der Abg. von Nauchhaupt | Lesung gar nicht weiter, Außerdem sei es unzulässig, Feman- _Es handelt sich bei den Vorschlägen der Königlichen Staats- Ich bedaure, daß in dieser Bezichung die Vorschläge der König- ata U Sra a tagt deni a E O nach diesem Amendement töonne das Hektarenparlament zwar ] habe gesagt, das hannöversche Geseß könne hier niht in Be- | den für einen Schaden haftbar zu machen, für den er gar regierung ja, durchaus niht um eine Schöpfung neuer Behörden oder | lichen Staatsregierung, die durhaus schr praktische und tief cin- Staaten. Sie ftéllen in dieser Réarebira E r I g t jür die spezielle Verwaltung beseitigt werden, allein er fürchte, traht kommen. Wenn es in der That so schädlich sei, so | nicht könne, und das wolle §8. 74 in der Fassung der zweiten um die Schöpfung neuer Geschäfte, es handelt ih nur gewissermaßen | \c{eidende waren, in dieser Richtung nicht die richtige Würdigung A Pi bder Me 2 l T n by es werde viel seltener geschehen, als die Herren dächhten. Es if id à io Nynuit E A Lesung. Den Antrag der Konservativen müsse man mit roßer um die andere Regelung oder sahgemäße Bezeichnung der bisher be- | und das volle Verständniß gefunden baben daß man sogar so weit E O, preisen Nichter Aufgaben, die er zu lösen gar nicht werde die Verpachtun zsbedingungen festseßen, und wo nit ver- u 2 n fen ove i N s vnvan Seits baaxidea Das vom Abg. Lande an E reits unter anderem Namen geführten Geschäfte in einer sinngemäßen | gegangen is, in der Vorlage in viel höherem Maße eine Sorge für | Stande ift. : : e O H iren, | lrete. Zu Prozessen komme es in Hannover deshalb nicht, } SenugL Uung vegrupen. Se O Se und logischen Weise. Genau dieselben Geschäfte, die der Jagdvorstand L Jaadpflcge wit. eben M dls Rie r M A a Wer will z. B. im Harz sagen, ob ein Stüuck Rotb- oder pactet werde, dem vYAger die Anstellungsbedingungen normtren. } weil der Fiskus es nicht dazu kommen lasse, und das sei französische Recht beziehe sih auf übermäßige Wildhegung künftig zu versehen hat, hat bis jeßt der Gemeindevorstand auc ver- interessen. Meine Herren, das gerade Gegentheil ist der Fall. Wenn | Schwarzwild, welches im preußischen Gebiet Schaden angerichtet hat, Es könne fich aljo möglicherweise alle 14 Tage versammeln müssen. doch kein Vorwurf. für Preußen sei dieje ganze Deduktion nicht anwendbar. sehen, er hat dies aber nit in dem Umfange und nit in der zweifel- | auch in den leßten Jahren viel geschehen ist zur Verhütung des Wild- | aus dem braunscweigischen oder anhaltischen stammt? Wer will im Nun bitte er die Herren, si) zu vergegenwäitigen, in welche Lage Die Generaldiskussion wurde geschlossen. Der Regierungskommissar Landforsimeister Donner führte losen Weise versehen können, wie dies na der Regierungsvorlage der | \{adens, wenn aub dur Eingattecung sowohl von fiskalischen, wie thüringischen entscheiden, wo ein Nudel Wild in einer Nacht vier, fünf dadurch der unglücklihe Schulze komme. Die größte Gemeinde Die Spezialdiskussion begann bei den die Prinzipien des | aus, daß man den Jagdpächter schon darum nicht für jeden Jagdvorstand würde gethan " haben können. Die einzigen Geschäfte, | von Privatjagdrevieren in ziemlih großer Ausdehnung vorgegangen | Landgrenzen passiren kann (Heiterkeit !) das ist gar keine humoristische seines Kreises hätte z. B. ca. 1250 Stimmen in diejem Par- Wildschadenersabes euthaltenden §. 72. Derselbe lautet : Schaden verantwortlih machen dürfe, den sein Wild anrichte, die der Versammlung der Jagdgenossen ¿ugewiesen waren, bestehen ist, wenn auch für Abschzuß mit großer Energie gesorgt worden ift, S L O Es A N lamente abzugeben, Der Schulze habe also jedesmal eine „Der an Grundstücken und deren Erzeugnissen durch Elch-, | weil die Pächter, besonders in der Nähe von großen Städten, O Ga ci, Le SivisGenraunt von ai 12 N R A in allen Landestbeilen fann i das sagen so giebt ja die Staats- | reußisd en Kreis S{malkalden, i n preußif S Kreis Séle namentliÞe Abstimmung vorzunehmen, derselbe müsse die Roth-, Dam-, Reh- oder Schwarzwild oder dur Fasanen an- | so hohe Pachtsummen ohnehin {on bezahlen müßten, daß Ln l „werden würde, dem im übrigen alle administrativen | regierung von vornherein dur die Vorlage selbst zu, daß immerhin | L A: ; ; E : C Stimmen nah der Hektarenzahl zählen, und sie dann berechnen. gerichtete Schaden ift dem Geschädigten zu erseten diese den Wildschaden bei Weitem überstiegen. Der Jagd- und sonstigen Befugnisse zugeflossen wären. Es war auch keineswegs noch eine große Anzahl von berechtigten Klagen über Wildschaden | fingen vecursacht ist, wer will entscheiden, ob der UYebelthäter eine Da sei ogen ei daß derselbe si jedesmal Verpflichtet hierzu sind: 1) für alle in éine. neinscbaft fi irfe nicht iti h L Ee ausgeschlossen, daß bei der Wahl der Shöffen neben dem Ortsvorstande | existirt und daß es nothwendig und zweckmäßig ist, bessere, wirksamere | Meininger, weimarische, gothaische oder \chwarzburger Sau war, das Da sei zehn gegen eins zu wellen, daß derselbe sih jedesma lie S e Ser R La L E, U AL besißer dürfe nit immer regreßpflichtig gemacht werden, weil die bisherigen Gerichts\{öffen gewählt worden wären; insofern hätte | Mittel zur Verhütung dieses Schadens zu erhalten. ÖDiese Mittel | ist absolut unmögli. Sie stellen dem Nichter Aufgaben, die er meines verrehnen werde. Das elegante Auskunstsmiitel, den Hammel- b bls abunfäbiabit b A A e DEIDPUIee 5 ls gee | es oft vorkomme, daß der Besiger si die größte Mühe gebe, es fich also nur um die Bestätigung einer vorhandenen Behörde ge- findet die Königliche Staatsregierung nah wie vor in den Vorschlägen, | Erachtens nicht löfen kann. 1prung, habe der Schulze auch nit einmal. Da jedes Mitglied Sagkbäiwe nit-vobauben (f bie Stttndbesibr: bes Ge NET den shädlihen Wildstand auszurotten, und es ganz ungerecht handelt, die gewissermaßen unter einer neuen Firma die Geschäfte | die die ursprüngliche Negierungévorlage enthielt, die darauf hinausgehen, | Nun ist in der zweiten Lesung mit einer gewissen Gemüthsrube überdies die Befugniß habe, fich beim Kreisauss{chuß gu be- soweit sie na §. 34 betheiligt sind; 2) für die gemäß 8. 11, 13 wäre, dem Mann oder der Gemeinde, die fich große Mühe. geführt hâtte, wie sie jeßt der Gemeindevorstand versehen hat. : verstärkte Befugnisse in die Hände der Aufsichtsbehörden zu legen und sie | bier „auégesproWen worden, die Frage wird meistens gar nicht so shweren, so werde die Sqreiberei über vJagdangelegenheiten und 14 angepadteten Grundstücke der Anpacbten de.“ E gäben, den Schaden zu vermeiden, noch die Regreßpflicht für Vei weitem der größte Vortheil aber dieser Organisation, wie sie beredtigten, nöthigenfalls durch Zwangsmittel für den Abscbuß, für | schwierig sein, in den meisten Fällen wird der Fiskus der Schuldige sich nothwendig vermehren, und die ganze Sache werde dadurch Die Abgg. Althaus und Gen. beantragten : den niht von ihnen beabsichtigten Schaden aufzulegen. Wenn

die Regierung vorschlug, lag darin, daß alle wesentlichen Geschäfte aus | die Neduktion des Wildstandes zu sorgen. Ich glaube, daß die in | lein. Jch finde in diesem Gedanken aber gar keine Beruhigung. zu einer Kreisordnungsfrage. Nun sähen die Schulzen jeßt 1) im erften Abfatze hinter „Geschädigten® einzufügen : das Haus die Negreßpflicht auch in dex mildesten der bean-

der Gemeindeversammlung oder, wie es jeßt genannt ist, der General- | der Regierungsvorlage in dieser Richtung enthaltenen Maßre eln: | Es if ja allerdings zu befürchten, daß in vielen Fällen der [hon ihren Dienst wie en Hand- und Spanndienfs zal Zestimmungen.“ t F infü 5 Ÿ in Gefeß ni E Oa S O Gee M uud Dun ürde Be E Eo Sagden selbs A p Wilen der a O N E fd L Zaum a R 44 nD en idre Ritt Ak V4 I fe egi Don P O Abfag uter g 72a dahin zu Febans, iondern Les Nie D Regiermig thue Alles, tand, ent zen tan: (lehen wurde, agdverechtUgten, die Ertheilung von ußscheinen an den Angrenzer erurlhellen wird, wenn sich eine aidparzelle, ein fisfalischer F ' Q : N ; Ten: e 4 Sia n Nj ) 4 Fr e s übertragen worden wären. Ich glaube, daß das eine erhebliche Geshäfts- | das Anhalten und die Ftindtliaina zum Mgen auch wäbrend Ia E im 20 meiligen Umkreise vorfindet; das ift gewiß zu e genug p E und sagten : sie wollten ns fassen Ersabpslichti finds 1) B a 16 deiene oder L um den Wildschaden zu vermeiden, und da wäre es nicht an- erlcibterung und Verbesserung gewesen wäre und muß na wie vor | Schonzeit Seitens des Jagdberectigten daß in allen diesen Punkten | befürchten, aber auch dieser Fall liegt auch nicht einmal überall mehc, Bürde man den S Julzen Jet noch die Leitung 08 äFagdbezi fe E | Gr. ditüde d A A lle A, * gebracht, noch mehr na dieser Richtung in dies Geseß hinein- auch an diejer Anschauung festhalten. ducchaus die wirksamste Abhülfe für Wildshadenklagen liegt, und daß | vor. Der Staat ift allerdings der größte Forstbesißer, er besißt rund Heftarenparlaments auf, so würden Schulzen gar nit mehr | Jagt “dié Debatte über diefen Ea raphen wurden au | bringen. Schtießlih wäre der Regierung die Annahme des Daß bei Gelegenheit dieser Wahl sich dec Jagdvorstand über die | mit einer fabgemäßen Handhabung man damit den berechtigten Klagen | ein Viertel des gesammten Waldareals der Monarcbie, aber er ift zu finden sein, und die Kreisordnung wecde {wer dis- die E E 4 3 Mia E U Paragraphen q olt aus Antrages Althaus doch immer noch angenehmer, als die Auf- Wünsche der Jagdinteressenten, der Jagdgenossen unterrichtet haben | im weitestea Umfang Abhülfe zu s{affen in der Lage sein würde. Ja, | ni&t der einzige Besißer. Dieser Waldbesiß ift ferner doch freditirt werden. Das würde er für bedenklich halten, obwohl | De folgenden 5 L Is /9, wee zujammen den Abschnitt rehterhaltung der Beschüsse zweiter Lejung. würde, ltegt wohl auf der flahen Hand. Während jeßt die Gesammt- | i glaube, daß son die Gristenz diese Bestimmungen genügt haden niht gleihmäßig vertheilt in der Monarchie; wäßrend er im er kein Anbeter der Kreisordnung sei. Den Preis des Jagd- | [Ur Ersaß des Wildschadens bilden, hineingezogen. Dieselben Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, er habe nitt er- heit der wichtigeren Ura den Schwerpunkt der Entscheidung in würde, als cin sehr wirksames compelle zu wirken, um den Jagd- | Osten Quadratmeilen große Komplexe bildet, liegt er im Westen scheins hätte er gern niedriger gehabt, aber er habe feinen lauten: A A N n wartet, daß hier Vorwürfe gegen die Verwaltungsbeamten e gngefüge großen Gemeindeverfammlung findet, soll der künftig in | berechtigten zu bestimmen, für den nöthigen Abshuß zu sorgen, um | wenn Sie etwa die Elbe zwishen und Westen als Grenzscheibe an- Antrag gestellt, weil derselbe ohne Chancen wäre. Dann noh D: es Gür den Wildschaden_ E Grundflächen, M L L Diltern rér Parteilichkeit erhoben werden würden. Wenn ifer Lesung nicht cive Med 129 glaube, daß die Beschlüsse | sich diesen scharfen polizeilichen Eingriffen nicht auszuseßen. emen wollen im Gemenge in ungetrenntem Zusammenbang mit ein untergeordnetes Bedenken, daß der Landrath niht mehr | nab F. 7 die Jagd ruht, haften solidarisch die Pächter des an- die Linke nur immer mit der Unparteilihfeit handeln würde zwetier Lesung nicht eine Verbesserung gegen die MNegierungsvorlage Was ift nun an die Stelle der Regierungsvorschläge gesetzt worden ? Gemeindewaldungen, mit Privatwaldungen, mit standesberrlichem und 2 RUNP P EUN L t ae, ‘theilen önn liegenden Jagdbezirks und wenn solcher nit verpachtet ilt, die U UELL ZBN S p UAICR É Tal n R E darstellen, sondern eher eine Verslecterung. Einmal die Paragraphen, wonach das Elch-, Roth-, Dam- und | Kleinbesitz. Also die Schwierigkeit wird immer bleiben, daß, wenn ausnahmsweise einen Jagdschein an Perfonen ertheilen könne, Jagdberectigten desselben. wie man sie bei diesen Beamten gewohnt sei. Zuu)che fich ; In ähnlicher Weise verhält es sich auch mit der Art, in welcher | Schwarzwild eingegattert werden soll, und dann die Paragraphen über | man einen Regreß überhaupt gewährt, dann zu Unrecht Andere für die seinem Kreise niht angehörten. Das sei bisher freilich L A Schaden durch Wild verursabt, welches nit die Linke darüber nicht, ne erreihe nichts damit. Es „jer das, dic Lagd künftig verpachtet werden joll, obschon in dieser Beziehung | den Grsaß des Wildschadens nebst Regreßanspruc über den Pächter | Wildschaden verantwortlich gemacht würden und kcineswegs nur immer gegen das Geseß geschehen, aber man werde auch fünftig so in dem Jagdbezirke des CatsLädigungspflichtigen seinen reael- | was die Linke wünsche, wie es auch der Kollege Rintelen aus- die Differenzen zwischen den Beschlüssen dieses Hauses und der Herren- hinaus an den benabarten Waldbesißer. Ich glaube, beide versuchten der Fiskus, sondern ebenso vielfa die Gemeinden und auch kleinen verfahren müssen. Man sollte aber den Landrath nicht in die mäßigen Aufenthalt hat (Streif- und WechLselwild), so ift dieser | geführt habe, nach allgemeinen Rechtsgründen nicht durhsühr- hausvorlage nicht von sehr. erheblichem Belang sind. Die Negierungs- Lösungen nicht als solche bezcichnen zu können, die si als nüglich | Privaten. - / : : Versuchung bringen, sich über geseßliche Bestimmungen hinweg- beretigt, Grfaß von demjenigen zu verlangen, aus dessen Wild- bar. Die Linke bekämpfe ja bei ven Beamten 10: Jehr, daß Worage stellte als Regel hin die Verpachtung dur öffentliches Aus- erwetlen werden, ja, ich halte sie zum größten Theile für geradezu Aus diesem angeführten Grunde, glaube ic, wiederholt empfehlen zuseven. Obwohl hon Amendements genug da seien, würde stande dasselbe auégetecten is (Standwild). Leßterer haftet auch sie auf den Boden des gemeinen Rechts gestellt würden :; stelle geor und an den Meistbietenden; sie ließ es aber au zu, daß unpraktis, für unausführbar. zu müsen, în jedem Fall davon absehen zu wollen, einen Regreß an er doh ein solches Amendement mit Freuden begrüßen. dem beshädigten Inhaber eines cigenen Jagdbezirks auf Schadené- die Linke sie do einmal auf den Boden des gemeinen Rechts jeandia ejne Bergadang farben fonnle, «Sie machte tas ab: | die sogen Cine Lie #6 Jad doe, was tue | userhglb des gameinsdastliden Zagtbngcte nolnente alli: ie Viet Dot Le ee V ie dia n neu L E ändi : / j Ï bte ; i i / Ide ; S z 1 N, De i ¿16D D QUeN DeL SS (2, (D ehre A i 4 O dg eh wi Det hängig von der Zustimmung der Aufsichtsbehörde und von gewissen ih E I péparagraphea gewollt wird, Wo hält | zu for eo L L R A A S i der Abg. Dirichlet gegen den Äbg. von Heydebrand gemacht Pächter ersaßpflichtig, so hasten dieselben dem Beschädigten jeder | Über das gemeine Ret gelten lassen wolle. (Sehr 07 Dl / Aus ] i gewi \ as Hochwild auf? Es hält sid in auêgedehnten Waldkomplexen, Es bestimmen die Königliche Staatsregierung dazu nicht fiskalische 9 P, ch , : : g 1 t Hb h Uf Dir F ; anderen Vorausseßungen. Die Beschlüsse zweiter Lesung unterscheiden | in Dikungen auf; es macht weite Wanderungen, um folche Diekungen Rücksichten, sondern in erster Linie die hier angeführten Rücksichten habe, habe man von dem Abg, Dirichlet eben nur eine Rede aufs Ganze, unter si zu gleicen Theilen ; sind in den genannten | richtig! rets. Widerspruch und Zwischenrufe links: si von diesem Vorschlage dahin és ift das mehr cin Unterschied | aufzusuchen. Mitten in entstehenden großen Schonungen findet sich und Nechtsgründe, daß es sich um praktis und rechtlid undurführ- gehört, die derselbe, son. seit vier Wohen auf Lager habe; Pluen mehrere Grundbesier rae U o haften diese dem Be- | Gar kein Jagdgeseb!) Er freue sich über die E A T I O, Lad UUS 1W la avgalias fe accentuiren | ohne irgend welches Zuthun man weiß niht woher Hoch- und | bare Maßregeln handelt. Jch kann in dieser Beziehung nur wieder- és treue ihn, daß die Freisinnigen auch in diesec Beziehung [âdigten und unter si nach Verhältniß ihrer betheiligten Flächen | Zwischenrufe, denn sie bewiesen, daß die Bemerkungen des wentger die Verpachtung noh Meistgebot als die freihändige Ver- | Scwarzwild ein; es ist das ein Prozeß, der sich immer wieder wieder- | holt empfehlen, sich auf den Vorschlag zurückzuziehen, den die Königliche umer mehr in die Jdeen des Jahres 1848 zurüsänken, | (§. 34). Die F ebbesiper werden in “den (8. 23) vectreten®” | Gegners gesessen hätten. Seine Partei konstruire den Wild- verfahren (8. 76) dur den Gemeindevorsteher (8 23) vertreten. schaden aus der Thatsache, etwas Weiteres wolle sie nit,

pahtung. Allein ich muß zugestehen, daß in beiden &âllen ein | holt. Die weiten Wanderungen des Hochwildes sind ein unter i in ibrer V j tede Fi Thei - Wüns 8 z G f L L e TIY S O (L. ] 1 s Oc rer Zagern | Staatsregierung in ihrer Vorlage gemacht hat. Die Berufung wiederum Einem großen Theil der Wünsche und Bedenken des Land- Ó/ Le L bee feld Besugnisse 1 “bin Bul eg 0e de Also in vit Ede A heute behauptet man, daß Hirsche aus auf Hessen und Hannover in dieser Beziehung ist eine solche, die ih, wirthschafts-Minijters trügen die konservativen und Centrums- M08 74/80 Alhans und Gen. beantragten : und er glaube, das Haus könne auch diese Konzession machen. - Punkt würde ih die bestehende Divergenz niht für eine große | und Letlinger Haide Aud Sh Hessen bebaupket E daß dag Venn: Besen belben Litder fre e Uge nIGt R ARI E a A Wabo arten D diese A Den 8. 74 ‘baba zu fassen: Wenn man wirklich das Geseh zu Stande bringen wolle, dann erachten. Schwarzwild, wo es vor Jahren fast vers{chwunden war, im Wesent- i G M o Ee nach dem Vorbild der Lan gémeinde-Drdnung in großen Machen si vie betheiligten Forstbesißer in Anschung der | tönne man es jeßt mit gutem Gewissen annehmen. Es seien C A, e Q N s ; ¿ - , 2 : , getroffen worden, wo das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden “u ; : ; " eThelltglen ForstdenBer tn «rnlequng der é L As i: R ; dis e N A n O der pone Lu Sab Gens ist | lichen aus dem bayrishen Spefsart wieder nah Hessen eingewandert | noch bestand, Das preußische Jagdpolizeigeseß von 1850 dagegen hat, [F O S M be / In Me Onstuon Sans oder Ünterbaltung evon Wildzännen etner Nachlässigkeit Le De E E s P rente Tro llerdings nur um die Hälfte entacaen po n 0iMen Staatsregierung | ist. Dasselbe wiederholt sih überall. Es stellen fich ja ganze deutsche | id meine mit Recht, aus der Aufhebung des Jagdrehts auf fremdem T V Us t; GOVENE e N schuldig, oder kommen die Jagdberectigten in den betreffenden | Schaden abzuwenden. Der Wildschadensparagraph biete die- allerdings nur um ie Hâlfte entgegengekommen. Während un]erer- | Staaten als Enklaven dar, ums{lofsen von preußisbem Gebiete, | Grund und Boden die Konsequenz gezogen; und es wird fehr \chwierig werden sollte, Die von den Konservativen und einem großen Forsten der Aufforderung zum Abschusse des Wildes nicht, oder | selben Schwierigkeiten, wie Dor Regreßparagraph, Der a Lu be R T E, vorzunehmen von 3 auf während umgekehrt wieder ganze preußische Kreise, z. B. Sdlleusingen, | sein, von dieser Bestimmung des § 25, welcher Schadenersatz verbictet, Theil des Centrums eingebrahten Anträge seien nicht so shwer nit in ausreihender Weise nah, so haften die Besiger derselben | Minister habe s{hon bei der zweiten Lesung gesagt, daß es Erkouni Q E Lafer en Ee bei einer | Ziegenrück, weitab von preußischen Gebietstheilen liegen und rings- | abzugeben, „Und Sie können sicher sein, daß man in dem anderen zu bewältigen, wie der Abg. Dirichlet meine; der größte Theil R O wel{er dur das aus der Forst ausgetretene im ganzen Thüringer Wald und im Harz sehr s{chwer Gn Verbefsetung gegen das jéftae Verhältnit it d A t a8 Verla Ungen find von außerpreußisbem Staatsgebiete, aufe, wo die Empfindlichkeit über jenen Verlust wohlerworbener enthalte redaftionelle Aenderungen, und nur der Wildschaden A - Auffi Rie L: Ug der Verklagte, daß T sein werde, den Regreß richtig zu erheben. Wenn die in den Herrenhausbe)chlü}sen enthaltenen Na lestagbidbeine wed führen V vie 8 nbe E L 4 D E ets L A p N Ti D ry E icttatle M neu geregelt vorgeschlagen. Die Auffassung s Partei fo liegt es ibm e ra tA Betds O | da ein Wildshaden aus den preußischen BVesigungen 7 0h s Dae Os) ren, 0 ? nit g , j V vorvener Becke Über den damaligen Verlust noch eine ebhafte ezügli ies rage sei die, daß man dem kleinen ESCAKT S D U i ges ü ürde- man- i rp E E vou allerdings ein folcher zu L würde, indem er Mellelve die gsaet, D die Forfibesiger n sich dh me Bestimmungen sicher nit wird an- | Grun bbetKE gin Ren dadur de daß man die E ted D mdr so haften dieselben dem Crb Schwierigkeiten e E L nke werde a g: E ist in der zweiten Lesung mit großer Majorität gegen den | jährlichen Erträge zunächst verschlingen, würde U würde nos Saite nit v le B F für he S be Präventivmaßregeln so verschärfe, daß das Wild feinen Beschädigten jeder aufs Ganze, unter \ich zu gleiden Theilen, | Absicht nicht erreichen, und täusche sih darüber. Es seien nicht E e Ae eung ar 28 zur Annahme gelangt, welcher dee | LiNt genügen, sondern sie müßten au now das ganze preußische Ge- | berechtigten Einwürfen des anderen Hauses gegenüber einzutreten. rryeblihen Schaden mehr anrichten könne. Der Regreß- Salo puehrere betheiligte Grundbesiber ersapflihtig, fo ift im | ünmer Großgrundbesißer, die sih haßten, fondern es seien Meinung, daß die Königliche Gigataeett Sh s ari 1 6 4 biet wiederum cinzäunen, um dasselbe gegen den Einlauf des Wildes Meine Herren, ih meine wir thun gut, wenn wir allseitig uns paragraph schaffe demselben das Wild nicht vom Halle, fon- a G as d “a der Ersaß aus v Pachtgeldern und sonstigen zahlreihe Gemeinden, also könne der Regreß nicht nur gegen E e fine Made nie L S Me pund vel Ger De L ae den Nachbarstaaten zu hüten, nit nur aus den deutschen | auf den Standpunkt stellen, diese Frage alien agitatorischen Charakters dern lege ihm lediglich unausgeseßte Klagen auf. Seine Bescbädiate ¿u O im Falle A 74 haften E die Großgrundbesiger gerichtet sein. Alle Gemeinden und glaube, die Bestätigung dieser Auffassung, Dan dan U in Ver D Lr UN id Mr E O n A Mea M U je din Sur el ee ie A P Partei wolle mit der Vorlage, n Ber D M ap E Slücben S N E NI nag S 1E FEVENINN Kommunen würden damit getroffen. Sie könnten ja Jagd- isfusion, die in beid Jus Q its fr E ; S N S oi l ines Mold qiem ] behandeln, einig in dem Ziel, berechtigte Klagen abzuilelen. e während der Schonzeit abschießen solle, thue derselbe es nit Zis R a d i ; 2 chußgenossen schaften bilden, aber er fürchte, das würde an der A E O eN Be ee O R Ee ia Lom die Unmöglicheit der Durchführung eines solchen Para- | Beschlüffe in dieser Beziehung „weiter Lesung sind ja auch nur mit so folle der gesGädigte Grundbesitzer selbst das Recht des he Die Abgg. Dirichlet und Gen. beantragten, hinter 0. 74 ludge Uer Ga Es würde sich fehr oft nicht feststellen lassen vorliegenden Anträgen. Ich kann ja allerdings den Beschluß iweiter jagen : ‘lo t dieses Darocra Ut e Vene es fe E e Grat e A e Ribtiakeit Ler Aufs shusses haben; wo dies nit möglich sei, solle dur polizei- a D A E Eng auf welche die Wildgat- | wer an dem Schaden {huld sei. Ec wünsche, daß eine Ver: . Lo C, Ves ET A des Ruhe andpunkt aus bekämpfen, es ausgedrückt sein, daß Hochwild in freier Wildbahn überhaupt | fassung der Regierung. Es ist dabei sogar damals auch ausdrüdli gen Abschuß das E Me S E bel tung, von der der Schaden herrührt, zu weseln pflegt, cin zu einem | ständigung Uber die S hinaus zu Stande fommen möchte, in seiner jevigen Fassung wied er imer onirt. a ein auch | niht mehr geduldet werden soll, daß ihm überall Abbruch geschehen | betont worden, daß diese Abstimmungen im wesentlihen nur als nträge noch einen Schritt weiter und ließen, R: erheblihen Theil mit Holz bestandenes Grundftück von mindestens | die den konfervativen Antrag unterschrieben hätten. Die ganze Nechtsprecun " Merantafun S bs Nen în der | soll, daß es ¡u reduziren oder richtiger gänzli zu vernichten ist. Jch eventuelle zu betrachten sind. Und deshalb glaube ich doppelt berech- Alles nit helfe, au die Eingatterung da zu, wo das Wild 500 ha Umfang und fommt die in Rede stehende Wildgattung | Frage sei eine brennende, und wer nicht blos Kapital daraus Rutrügs Alth v “rit L Bébten ia aud sdo orf e te k n bin aber der Meinung, daß es nicht richtig ift, Gefeßesparagraphen tigt zu sein, von einer Wiederholung der Beschlüsse in zweiter Lesung herauszutreten pflege. Die Polizeijagd werde ja nicht in allen dort als Standwild vor, so gilt die Vermuthung, daß das Wild, | s{hlagen sondern die Jagdordnung durchführen wolle, der der Erlaß von bezügli A Polittiverorbrancea idt 06 an r Ne 5 fen Men ra denen man von vornherein weiß, daß sie nit aus- | in dieser Beziehung abrathen und warnen zu solen, Ih meine, Fällen helfen, deshalb werde die Abgatterung stellenweise nicht welches den Schaden verursacht hat, aus diesem Grundstück aus- | {lage in die Hand ein, welche die Konservativen darböten. der Ortspolzeibehörden. sonder weren Serb av L ühr at m i y i wenn wir uns beiderseits auf den Standpunkt stellen, den ih im Ein- zu umgehen fein, die Anordnung derselben müsse aber dem R ist. Sind mehrere jolcher Grundftücke vorhanden, fo Der Abg. Struß erklärte sich zunächst mit dezn Uusfüh- geftellt werden fol, Insofern glaube i allerdings, wenn dieses | artige Bestimmunen ch e candestheile in Preußen sind, [wo der- | gang meiner Ausführungen als den ritigen bezeichnet habe, daß wir erständigen Ermessen der Aufsichtsbehörde überlassen werden. | aften die Besiger derselben für den engerihteten Schaden ‘na rungen des Abg. von Rauc„haupt einverstanden. . Wie läzen hohe Haus si nit entschließen solite was i vrinzipaliter 48 Belüge b 4 denn aub in Been 2 READe rit E E Ronfaert E E fi e Lea E aus, Le Unterhalte der Waldeigenthümer das Gatter nicht denen Midüe s l, arne VepJeL 4e AEIENNTEN wiE, Gols Bésttiis zur Zeit die Verhältnisse ? Die Klagen über den Wildschaden L R dais „Le } Belg an, denn j over eit | als eine Konservirung erträglicher ij i ustän i N U i L A : Ie : N 01 e den ganien Sonntagéparagraphen zu streichen, so würde | über 30 Jahren solche Bestimmungen bestanden baben und danach si | anzusehen ift, und wenn wir auf der anderen Seite beiderseits darauf - ordnungsmäßig, so solle derselbe cadenersagpflichtig Der Abg. Rintelen wollte dem Antrage Althaus zu §. 74 | seien von der linken Seite lebhaft besprochen worden, und er s K tpinee eine Verbesserung der Beshlüfse zweiter Lesung in dem | Hochwild, Roth-, Damm-, Schwarzwild im Freien befindet, so be- verzichten, im gegensäßlichen Sinne etwas vollkommen Be- sein. Damit würden auch die Zweifel betreffs der Negreßz- folgenden Zusatz geben : i acceptire au dasjenige, was über den Ersay von der linken f “he o sehen. i: / weist das doc gerade dic Unwirksamkeit, die Unmöglichkeit der realen friedigendes zu erreichen, so sollte es auch jeßt noch gelingen, cine pflicht gelöst; es komme nicht mehr darauf an, ob es sich „Im Uebrigen bleiben die allgemeinen Vorschriften dcs bür- | Seite bei dér zweiten Lesung gesagt worden jci, daß nämlich s niß e jaubudeoen Theer (eau der S oigruna a4 E Ausführung diefer Bestimmungen. Die einzige reelle Ausführung Jagdordnung zu vereinbaren, die sich in der Praxis als brauchbar: - Um gothaische oder shwarzburgishe Sauen handle, fondern man gerliden Rechts über die Verpflibtung zum Schadenersatz unbe- | kein Ersay für die Freude, welche der Aerbesißer über die niß ie as Vesez ausgenommen, und es ist | dieses Paragraphen würde die sein, eine gänzliche Vernichtung des bewähren wird. halte sich einfah an denjenigen, dem die Polizei die Aus- rührt,“ : Früchte seiner Arbeit ewpfinde, geboten werden könne. Rednex