1884 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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E E T E trn E P MSe P 7 E E s

a T L U - at E E

Zeit vorhanden sei, ebenso auch Kiefernholz, daß dagegen Schweden das Aspenholz s{hon eine Reihe von Jahren aus Rußland und Ostpreußen beziehe, weil das nöthige Material niht mehr vorhanden sei. Deutschland produzire also erstens eine gute Waare, zweitens produzire es dieselbe auh in ge- nügender Menge. Die große deutshe Jndustrie leide aber zum Theil sehr unter dem Eingangszoll, der fast gleich Null sei, und durch die großen Zölle, welche das Aueland für den Export erhebe. Diese Zölle seien auch \{on in den Motiven angegeben worden, er brauche nur auf Rußland, die Schweiz und Schweden zu verweisen, und gleichzeitig auf Frankreich, wo ein Monopol bestehe. Früher habe die deutsche Fabrikation einen großen Export nah China und Japan gehabt, zur Zeit habe dieser Verkauf dahin fast ganz aufgehört. Er wolle daher bitten, sich doch davon zu überzeugen, daß die deutsce n- dustrie an bedenklihen Kalamitäten leide. Er bitte, in diese Zollerhöhung zu willigen, um die Jndustrie so vor weiteren Schädigungen zu bewahren. Der Zoll würde si ohne die Erhöhung auf 10 bis 20 Proz. billiger stellen, ais früher, denn früher sei er vom Bruttogewicht, jeßt werde derselbe vom Nettogewiht berehnet. Er bitte, hon aus Billig- kTeitsgründen der deutshen Fndustrie den Schuß und die Unterstüßung, welche ihr durh die Zollerhböhung zu Theil werde, zu gewähren, daß sie vor weiterer Shädigung bewahrt bleibe, er bitte daher, für den §8. 6, in welchem die Zoll- erhöhung enthalten fei, zu stimmen. :

Der Abg. Dr, Baumbach bemerkte, er habe hon in der ersten Lesung darauf hingewiesen, daß die entseßliche Phos- phornekrose noch immer vorkomme, und daß jeltsamerweise in demselben Maße, wie die Gefahr, auch die Gleichgültigkeit der Arbeiter gegen dieselbe wachse, so daß viele _\{on genug zur Abwehr gethan zu haben glaubten, wenn sie beständig etwas Taback kauten. Für die Zollerhöhung könne er nun heute so wenig stimmen, wie in erster Lesung. Man wolle hier einen Zollshuß für eine Fndustrie, die ihrer Gefährlichkeit wegen nicht begünstigt werden solle, man prämiire eine Jn- dustrie, die man zugleih auf den Aussterbe-Etat seße. Das mache den Zweck des Gesehes wieder zu einem guten Theile illusorisch. Der Zoll treffe ja niht nur die Phosphorzünd- hölzer eine solhe Bestimmung hätte allenfalls noch einen Sinn —, sondecn alle Zündhölzer, also auch die sogenannten Schwedischen. Außerdem werde der Hausindustrie durch diesen Zoll nicht genüßt. Würden die Hausindustriellen zu Fabrikarbeitern, so bekämen sie doch nur den ortsüblichen Tagelohn, und auch wenn sie# kleinen Fabrikanten würden, bleibe der höhere Zoll einfluß0%, da die ganze Produktion der Hausindustrie hauptsählih Auf den Hausirhandel berech- net sei. Der Zoll würde also nur den großen Fabrikanten, den gefährlichsten Konkurrenten des Kleinbetriebs, zu gute fommen. Nun führe man zu Gunsten der Ersteren an, daß sie zur Anlage kostspieliger Einrichtungen verpflichtet werden sollten. Aber sie seien ja doch bereits nah der Reichs-Ge- werbeordnung verpflichtet, Vorkehrungen zum Schug der Ar- beiter gegen Krankheiten und Unfälle zu treffen, und wenn man sie für bloße Pflichterfüllung prämiiren wolle, so müsse das geradezu demoralisirend wirken. Wohin sollte es führen, wenn gleichzeitig mit dem Vorschlage solcher Maß- Tegen der aus den Kreisen der betroffenen Jun- dustrie auftauende Wunsch nach „Fchußzöllen be- friedigt werde? Das sei der Weg „icht, auf dem man vorgehen sollte, um Mißstände, wie die hier beregten, zu beseitigen. Die Vertheuerung der Zündhölzer werde sich allerdings nur nah Pfennigen berehnen, aber in Tausenden von Haushaltungen spielten diese wenigen Pfennige in der Jahresbilanz eine sehr große Rolle, und auf diese Weise werde ein wichtiges Lebensbedürfniß durh den Zoll in der That vertheuert. Als seine Partei 1882 den Antrag auf Aufhebung des Schmalzzolles gestellt habe, sei seiner Partei von allen Seiten, selbst von den Nationalliberalen entgegengerufen : Wo bleibe die ehrlihe Probe? und felbst das Heidelberger Pro- gramm profklamire noch in gewissem Sinne die Unantastbar- keit des Zolltarifs. Durch die „ehrlihe Probe“ scheine man aber nur zum Quietismus verurtheilt zu sein. Die ver- bündeten Regierungen wollten für sich volle Aktionsfreiheit behalten! Sie hätten seit 1879 den Weinzoll, den Mehlzoll, den Holzzoll gebraht, und kämen jegt wieder mit diesem Holz- zoll en miniature! Seine Partei wolle aber vor allem keine weitere Belastung von nothwendigen Lebensbedüfnissen und darum werde sie gegen die vorgeschlagene Zollerhöhung stimmen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Ge- heime Ober-Regierungs-Rath Lohmann das Wort:

Meine Herren! Die hier in Frage stehende Zollerhöhung is nach meiner Auffassung durchaus unabhängig von der Stellung, die Jemand im Allgemeinen zur Zollpolitik einnimmt; sie ist eine Erhöhung, die lediglich veranlaßt wird dur eine besondere gesetzgeberische Maßregel. Es ift allerdings von jener Seite in der ersten Lesung und soeben auch wieder von dem Herrn Vorredner behauptet, daß die Zollerhöhung gerade im Widerspruch stehe mit der Tendenz dieses Gesetzes. Meine Herren, ich werde mir gestatten, Ihnen nachzuweisen, daß die Zollerhöhung durchaus in rationellem Zusammenhange mit dem ganzen Zwete dieses Gesetzes steht. Der nächste Zweck dieses Gesctzes ist nicht elwa, die Fabrikation der Weißphosphorhölzben zu unterdrücken, son- dern sie so einzurichten, daß die Gefahr der Phosphornekrose beseitigt wird. Meine Herren, um diesen Zweck zu erreichen, werden An- forderungen an die Fabrikation gestellt werden, theilweise in diesem Gefeze und theilweise durch Verordnungen, welche noch zu erlassen find, welche den Erfolg haben werden, daß die Produk- tionskosten der Weißphosphorhölzer erhöht werden. Nun, Mine Deren, L 6 Do ganz lar, daß wir auf diese Weise an unsere eigene Industriellen Anforderungen tellen, welche an die auswärtige Industrie nicht gestellt werden, und wenn wir die Ershwerung der Produktion, welche unseren eigenen Fabrikanten daraus entsteht, nicht auf irgend cine Weise ausgleichen, so machen wir sie gegenüber der auswärtigen Industrie konkurrenz- unfähig, oder mindestens weniger konkurrenzsähig. Das einzige Mittel aber, diese Ershwerung auszugleichen, ist die Erhöhung des Zolles. Nun fagt man, ein weiterer Zweck dieses Geseßes ist do auch, es soll der Uebergang der Konsumtion von den Weißphogphorhölzern zu den Sicherheitshölzern befördert werden, und das wird nicht in dem Maße gesehen, wenn durch den Zoll die Fabrikanten in die Lage geseßt werden, noch fernerhin die Weißphoëphorhölzer mit Nutzen fabvriziren zu können, Meine Herren! So steht die Sache aber nit, sondern, wenn wir den Zoll auf die Weißph osphorhölzer nicht erhöhen, so wird der Ausfall, der vielleicht bei der inländischen Fabrikation entsteht, niht gedeckt werden dur einen Meh rverbrau von Sicerheitshölzern, sondern dur die Einfuhr auswärtiger Weiß- phosphorhölzer, die künftig noh ebenso billig sein werden, wie sie es jeßt find, wenn eben der Zoll niht erhöht wird; also, meine Herren, wenn wir die indirekte Wirkung des Gesetzes überhaupt haben wollen, d. h, wenn wir wünschen, daß der Preis der Weißphoëphorhölzer steigen soll, daß er erhöht werden foll im Ver- hältniß zu dem Preis der Sicherheitshölzer, so müssen wir diese Zoll- erhöhung einführen, damit nicht von auswärts die billigen Phosphor- zündhölzer hereinkommen. Nun kann man allerdings sagen, diese in- direkte Wirkung würde doch in vollem Maße nur dann hervortreten,

wenn ledigli der Zoll auf Weißphosphorhölzer erhöht würde und nit au der auf die Sicherheitshölzer. Indessen ganz wird diese Wirkung der Zollerhöhung nicht dadurch ausges{lossen, daß diese aus- gedehnt wird auf die Sicherheitshölzer. Denn der Zoll ist ein Gewichtszoll und if ein gleiher für beide Arten, und da der Werth der Sicerheitshölzer ein böherer ift, wie der der Weiß- phosphorhbslzer, so wird auc die Erhöhrng des Preises für die Weiß- phosphorhölz-r verhältnifimäßig größer sein, wie für die Sicherheits- bölzer. Es wird also dieser Preisunterschied durch die Ausdehnung der Zollerböhung auf die Sicherheitshölzer nit ausgeglichen werden. És wird immerhin eine gewisse Erhöhung des Preises der Weiß- phoëphorhölzer übrig bleibes, wenn auch ni@t in der Weise, daß der Unterschied, welcher gegenwärtig in dem Preise beider Arten beiteht, völlig auëgeglicben und somit der Preis eines „nothwendigen Lebens- bedürfnifses“ bis zu dem Betrage erhöht wird, der sib jetzt in dem Preise der Sicherheitshölzer darstellt. Nun, meine Herren, it das richtig, nocþ stärker würde die Wirkung sein, wenn wan den ZoU auf die Sicherheitszündhölzer garni{t erhöhte. Aber abgesehen von den zoll- tehnisden Gründen, welche für die gleibzeitige Erhöhung des Zolles für beide Arten sprechen, sollten wir doch auch die Lage unserer In- dustrie in dieser Beziehung niht außer Acht lossen. Wenn wir den Wunsch haben, daß der Gebrauch der Weißphoësphorhölzer immer mehr dur den der Sicherheitéhölzer erseßt werde; so müssen wir doch weiter wünschen, daß der Ausfall an W.ißvhosphorhölzern nicht dur auêwärtige Sicherheitehölzer gedeckt wird, sondern durch die von unserer einheimischen Industrie produzirten Sicherheitshölzer. In der Beziehung fteht aber unsere Industrie augenblicklich noch unter ungünstigeren Bedingungen als die auswärtige und namentlich die schwedische.

Einmal fteht unserer Industrie das Vorurtheil entgegen, welcbes gegenwärtig für die s{chwedishen Zündbölzer besteht. Wenn au richtig ist, daß manche s{chwedischen Zündhölzer besser sind, als deutsche, so ist das Vorurtheil in dieser Allgemeinheit doch nicht be- gründet; aber wie jedermann weiß ift gegen ein folches Vor- urtheil nur sehr {wer anzukämpfen; wird aber dur die Zoll- erhöhung und die dadurch cintretende Preiserböhung der \{wedi1chen Streichhölzer das Publikum genöthigt, sih den deutschen Sicherheits- zündhölzern mehr zuzuwenden, dann wird das Vorurtheil bald über- wunden sein. :

Der andere Umstand, welcher in Betracht kommt, ist der Mangel an geeignetem Holzmaterial für die Herstellung sogenannter \{chwedischer oder Sicherheitszündhölzer. Jn dieser Beziehung kaun ih ten Aus- führungen der Herren Dr. Frege und von Massow nicht beitreten. Nach den den verbündeten Regierungen vorliegenden Ermittelungen muß man ganz bestimmt annehmen, daß augenblicklih dieses Holzmaterial in Deutschland nit im genügenden Maße vorhanden ist, daß also in dieser Beziehung die auswärtige Industrie augenblicklich eine günstigere Stellung hat, namentlich die shwedisbe, welhe dieses Holz theils aus unmittelbarer Nähe, theils mit dem billigsten Wafsertransport von Finnland bezieht ; aber, meine Herren, es ist durchaus die Hoffnung nicht ausgeschlossen, daß es unserer Industrie über kurz oder lang gelingen werde, auch in der Richtung der s{wedischen ebenbürtig zu werden. Jch glaube freilich nicht, daß unsere Forstwirthschaft durch die forstmännische] Kultur der Espe dies erreichen wird, wohl aber ist eine begründete Aussicht vorhanden, daß der Ersaß des Espenholzes durch andere Hölzer auf den Punkt ge- bracht werden kann daß auc unsre Industrie das geeignete Material in unmittelbarer Nähe haben wird. Man kennt \chon jeßt verschie- dene Holzarten, wie die Weimuthskiefer, die Erle und Birke, von denen man annimmt, daß sie bei richtiger Behandlung einen vollen Ersaß für das Espenholz zu liefern im Stande sind; aber, um den Uebergang der Industrie zu diesem Material möglich zu machen, muß man sie in die Lage versetzen, Versuche machen zu können, die natürlich Geld kosten und deshalb nur gemacht werden können von ciner Industrie, welche fich in einer gesicherten und günstigen Lage befindet. Und von diesem Gesichtspunkte aus kann man auch die Erhöhung des Zolles auf die Sicherheitshölzer als durbaus in! der Tendenz dieses Gesetzes liepend bezeichnen, Die Hauptsache bleibt allerdings die Erhöhung des Zolles auf die Weißphosphorhölzer, welche unbedingt nöthig ift, um unseren Weißphoëphorzündholzfabriken die Konkurrenz mit dem Auslande durch Einführung dieses Gesetzes nicht zu ershweren.

Der Abg. Büchner erklärte, die deutshe Zündhölzer- Industrie sei nicht bestrebt oder niht im Stande, das zu er-

. reihen, was Schweden erreicht habe, sie entspreche der leßteren

auch nicht annähernd: und nun komme die Regierung noch mit einer Zollerhöhung! Der Kommissar habe auf die Schwierigkeit hingewiesen, welche aus dem Mangel an ge- eignetem Holz entspringe. Derselbe hätte konsequenterweise zu dem Schluß kommen müssen, daß das nöthige Holz zollfrei in das Land von außerhalb einzulassen sei. Man gebe der deutschen Jndustrie billigeres Holz, dann werde \ie die Kon- kurrenz mit Schweden mit Erfolg aufnehmen können.

Die Diskussion wurde geschlossen; und §. 6 mit 135 gegen 110 Stimmen angenommen. Damt war die zweite Be- rathung des Gesetzentwurfs, betr. die Anfertigung und Ver- zollung von Zündhölzern beendigt.

Es folgte die dritte Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Abänderung des Gesetzes über die ein- geshriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876, auf lun der in zweiter Berathung über denselben gefaßten Be- chlüsse.

n der Generaldiskussion erklärte der Abg. Grillenberger, er sei der Ansicht, daß man mit der Novelle zum Hülfskassen- gesey wohl eigentlih nur die Absicht gehabt have, das freie Hülfskassenwesen zu verdrängen. Die Erscheinung, daß die Urbeiter durchgängig für die freien Hülfskassen eingetreten seien, habe dann auch die Konsequenz gehabt, daß die Regierung den Hülfskassen das Dasein so sauer wie möglih gemaht, und die polizeiliche Aufsicht als maßgebend hingestellt habe. Als Grund dafür sei die angebliche Fruktifizirung der freien Hülfs- kassen durch die Sozialdemokratie hingestellt. Allerdings eine sonderbare Begründung! Und doch dürften diese polizeilichen Maßnahmen, die namentlich in Bezug auf die General- versammlungen der Hülfskassen so überaus streng seien, ganz ihren Zweck verfehlen, Müßten übrigens dana niht au in Bezug auf alle Orts- und Krankenkassen gleihe Maßregeln ergriffen werden? Glaube man denn, daß man dur solche Kennzeichen des tiefsten Mißtrauens das Vertrauen der Ar- beiter zur sozialen Reform der Regierung gewinnen werde ? Sei es denn möglich, daß der Arbeiter unter polizeiliher Auf- sicht überhaupt frei über die Hülfskassen und die Ordnung seiner eigenen Angelegenheiten debattiren könne? Aus den unbedeutendsten Anlässen sei der Anlaß zur Auslösung ge- nommen. Es sei durhaus kompromittirend für die Kassen, und würdige sie in der öffentlihen Meinung herab, wenn die Polizei jeder Zeit mir nihts Dir nichts in die Geschäfts- räume und die Kassenlokale der Hülfskassen dringen und da- selbst Visitation abhalten könne. Seine Partei werde, da es ihr nicht gelingen werde, diese reaktionären Bestimmungen aus dem Geseßentwurf hinauszubringen, gegen denselben stimmen, namentlih da sih darin eine prinzipielle Ungerech- tigkeit gegen den Arbeiter dokumentire. Und dann befinde man sich auch in einem großen Jrrthum, wenn man etwa an- nehme, daß die Gelder der Kassen je zu volitishen Agitations- zweden verwendet werden könnten. Der Arbeiter sei sehr eifersüchtig auf seine Kassen, und Wehe dem Sozialdemokraten, der es wagen sollte, aus diesen Kassen für politische Zwecke zu {höpfen. Man stelle, indem man si solhe Prämisse an-

eigne, den Arbeiter als unehrliH hin, und dagegen müsse seine Partei energish Protest erheben. Seine Partei werde, falls die erwähnten Bestimmungen nicht beseitigt werden, gegen das ganze Geseß stimmen.

Der Abg. Frhr. von Hammerstein bemerkte, scine Partei ihrerseits unterscheide zwischen dem Arbeiterstande als sol&em und den fozialdemokratishen Arbeitern; seine Partei wolle in der Vorlage diejenigen Arbeiter hüßen, welche vor der sozial- demokratishen Agitation weniastens in den Kassenangelegen- heiten bewahrt zu bleiben wünschten. Man könne aut in dieser Vorlage, welche ein organisches, dauerndes Geseß wer- den solle, Bestimmungen aufnehmen, die sih an das do nur provisorische Sozialistengesez anschlössen. Nach dem Artikel des „Reichsfreundes“ zu schließen, welcher sih gegen die Ein- mishung politischer Dinge in Kassenfragen ausgesprochen habe, müsse doch auch die Fortschrittspartei in dieser Sache auf die Seite der Rechten treten; leider sei das nicht der Fall. Er warne die Fortshrittspartei davor, gegen den konservativen Antrag zu stimmen, und damit den Schein zu erwecken, als träte sie für die Arbeiter ein. Die Fortschrittspartei würde doch gewisse Erfahrungen nicht vergessen haben, die sie selbs früher bei Versammlungen der Gewerkvereine mit den Sozial- demokraten, die sie aus den Gewerkvereinen herausdrängten, gemacht hätte. Er bitte also, für den konservativen Antrag zu stimmen.

Der Abg. Lipke hob hervor, daß bei diesem Gesetze alles auf die Handhabung ankomme. Der Minister von Boetticher habe zwar erklärt, daß er den Hülfskassen nit feindlih gegen- überstehe und er (Redner) schenke dieser Versicherung voll- kommen Glauben. Aber anders würden vielleicht die Unter- behörden verfahren, und bis jezt hätten dieselben für den schöpferishen Gedanken der freien Hülfskassen nur geringes Verständniß gezeigt.

Demnächst nahm der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann das Wort:

Meine Herren! Ob es nöthig sein wird, zur Ausführung dieses Gesetzes befondete Vorschriften zu erlassen, vermag ich jeßt nit zu übersehen ; jedenfalls wird es aber nit nöthig sein, die einzelnen Regierungen aufzufordern, thre Unterbehörden anzuweisen, daß {fie der Errichtung von freien Hülfskassen keine Hindernisse in den Weg legen sollen. Das würde foviel heißen, als die Behörden anzuweisen, ihre Pflicht zu thur, was bekanntlich ganz selbstverständlich ift.

Wenn ich auch zugebe, daß der Bescheid, der uns vorhin vor- gelesen ist, durchaus irrthümlich ift, so kann ih doch nit ohne Weiteres annehmen, daß diese irrthümlihe Auslegung der Gesetze eine beabsichtigte war, daß derselben eine Chikane zu Grunde liege und nur cine solche Chikane würde überhaupt einen Anlaß geben können, die Behörden in dieser Weise zu instruiren. Der Bürger- meister hat sid wahrsceinlih geirrt in dem Sinne einer Verfügung, welche ihm vom Regierungs-Präsidenten zugegangen sein wird des Inhalts: da viele eingeschriebene Hülfskassen vom 1. Dezember ab nit mchr als solche gelten werden na dem betreffenden Paragraphen dcs Krankenversicherungsgesetzes, so ist Denjenigen, welche ihre Statuten revidiren wollen, und deshalb mit Anträgen kommen, wenn sie solche Kassen find, deutlih zu machen, daß es nicht richtig ist, wenn sie jeßr ihre Statuten revidiren, weil sie dieselben am 1. Dezember noch einmal wieder revidiren müssen. Wahrscheinlih hat der Bürger- meister die Kassen verwe{selt und geglaubt, diese Kasse gehöre au zu der fragliwen Art. Wenn er den Leuten ftatt dessen gesagt hätte, ihr thut wohl, nicht jeßt dieses Statut prüfen zu lassen, fondern so lange zu warten, bis die Revision des Hülfskassengesetes beendet ift, so würde das richtiger gewesen sein, aber bösen Wilien kann ih da nicht ohne Weiteres annehmen.

Der Abg. Nichter (Hagen) erklärte, die Fortschrittspartei sei gegen den §. 34 der Vorlage, um den es sich hauptsächiih handle, aus denselven Gründen, weshalb sie gegen jede über- flüssige Polizeieinmishung überhaupt sei. Der Abg. von Ham- merstein habe an Vorgänge aus dem Jahre 1869 erinnert. Damals habe der bekannte Hr. von Schweitzer in Berlin einen Arbeitertag abgehalten, in welchem derselbe die hiesigen Arbeiter zur Bildung von Strikevereinen veranlaßt habe. Die Maschinenbauer hätten sih davon aber ausgeschlossen, und statt der Strikvereinigungen Vereine für die Wahrnehmung ihrer Berufsinteressen verlangt. Bei der Organisation dieser leßteren Vereine, durchaus im Gegensaß zu Hrn. von Schweizer, seien den Maschinenbauern da- mals fortschrittlihe Abgeordnete, Schultze-Delißsch u. A,., zu Hülfe gekommen. Troßdem könne die Fortschrittspartei als politische Partei niemals die Verantwortung übernehmen für Vereine, die mit Politik an sich gar nichts zu thun hätten. Es sei daher ganz falsch, zu sagen, die damaligen Gewerk- vereine hätten unter fortschrittliher Leitung gestanden. Wenn Hr. von Schweiger und Genossen gegen diese Gewerkvereine Sprengungsversuche veranstaltet hätten, so sei das gleiche auch den Versammlungen des Abg. Stöcker begegnet, und geschehe stets, wo es den sozialdemokratishen Führern nicht passe, daß eine Versammlung abgehalten werde. Das Jnteressante damals sei nur gewesen, daß der Minister des Jnnern und die Polizei zu jenen Vergewaltigungen des freien Vereins- rechts durch die Sozialdemokraten sich wohlwollend neutral verhalten hätten, weshalb sih denn auch später Graf Eulen- burg damit entschuldigt habe, daß er damals die sozial- demokratische Bewegung eine Zeit lang habe gehen lassen wollen, damit aile Welt sehe, was es damit für eine Bewandtniß habe. Uebrigens habe der Abg. Bebel bekanntlich gesagt, daß Hr. von Schweizer lediglih ein im Solde der Regierung jtehendec Agent gewesen sei. Der Sozialismus sei künstlich durch das Verhalten der Regierung großgezogen worden ; und die Rechte solite sich nicht Über die sozialdemokratische Bewegung beschweren, die sie wesentlich mit vershulde. Auch das Centrum sollte vedenken, daß dieMaßregeln, die es hier gegen die freien Hülfs- kassen unterstüße, {ließlich gegen alle Vereine überhaupt gerichtet werden könnten, und konsequenterweise gerichtet werden müßten. Ein jeder Verein bringe irgend einer politischen Richtung \chließlich Nutzen ; das ergebe sich {hon stets aus der Persön- lichkeit des Vorsißenden, dem Bekanntwerden der Mitglieder unter einander u. st w. Wenn die Vereine sih noch so streng auf dem Boden der Gesetze hielten, würden sie doch bei allen Wahlen immer irgend welchen politishen Einfluß haben. Der Strafparagraph, den die Rechte vorshlage, werde nur zu den gehässigsten Denunziationen und persönlichen Streitigkeiten Veranlassung geben. Und wenn man einen solchen Para- graphen irgendwo nöthig haben sollte, dann wäre es doch gewiß zu allererst der Fall bei den konservativen landwirth- \chaftlihen Vereinen. Dort werde am meisten Politik ge- trieben, dort werde systematisch agitirt, und das Vereinsgesecb fortwährend verlegt. Hüte sih also die Rechte, mit der Polizeiaufsiht über die Vereine ihrerseits an- zufangen. Die Rechte bedenke gar niht, wohin das führe. Es würde der Rechten sicherlich nichts nügen, hier den Krankenkassen einen Schlag zu verseßen. Entweder müsse man den Vereinen überhaupt ein gewisses Maß von Freiheit lassen oder lieber gleich das ganze

Tönnen.

trägen heranzieht und das ist die Form, in der die Gemeinde ihr Necht,

‘daß die freie Kasse das Necht haben solle, sich eine derartige Bescheinigung

Verein3wesen unter Polizeiaufsiht stellen. Hier, wenn irgendwo, gelte das _»„Principlis obsta!“ Die Rechte fühle, daß sie mit dem Sozialistengeseß bankerott sei, daß sie nihts damit machen könne: da wolle sie nun in das Vereinswesen solhe Polizeibestimmungen einführen. Au die Anhänger des Sozialistengeseßes wüßten aber gegen diese Polizeiaufsicht sein, denn ou sie hälten das Sozialistengeseß nur als Pro- visorium schaffen wollen; hier solle aber eine Bestimmung daraus in ein dauerndes Geseg definitiv hinüber genomwen werden.

Damit {loß die Gereraldiskussion.

Jn der Spezialdiskussion wurden die Art. 1 und 2 ohne Debatte agcnehmigt.

NEOTEt Ad lautet :

„Die Absäte 3 und 4 des 8. 4 des mnte esetzes werde durch folgende Bestimmungen E ies: Bee weden

Abänderungen des Statuts unterliegen den glcihen Vor- s{riften. Ueber die Zulassung einer Abänderung, durch welce der Siß der Kasse verlegt werden soll, hat die Behörde des alten Sitzes zu entieiden. i E

Die Zulassung einer Kasse, welche örtlihe Verwaltunçgsftellen einrihtet, ist bei derjenigen Verwaltungsbehörde zu erwirken, in deren Bezirk die Hauptkasse ihren Bezirk nimmt.

Auf Antrag der Kasse hat die höhere Verwaltungsbehörde bei der Zulaffung zuglei zu bescheinigen, daß das Statut den Bors fristen de 8, L G Belenes, betreffend die Krankenversicherung

er Arvetter vom 19. Funi 1883, genügt. Für diese Bescheini gelten die Vorschriften des Absatzes 2. R

Der dritte Absaß ist auf Beschluß des Hauses in zweiter n dingugefügt, der ganze Paragraph von der Kommission ormulirt.

Statt des Schlußsaßes in Artikel 2a beantragten die Abgg. Dr. Hirsh und Genossen Folgendes zu seßen:

„Wird die Bescheinigung versagt, so sind die Gründe mitzu- theilen. , Gegen die Versagung steht der Rekurs gemäß Ab- saß 2 zu*,

während die Abga. Frhr. von Maltahn:Gülßz und © zenossen beantragten: den Absatz 3 zu streichen.

Der Abg. Frhr. von Malgzahn-Gülg erklärte, der O, 15 des Krankenkassengeséßes habe nicht den Wortlaut, day ein Attest, wie es hier verlangt werde, leiht werde geaeben wroer- den können. Die Mitglieder sollten nur dann nicht gezwun- gen sein, den Gemeindekrankenkassen beizutreten, wenn sie einer Hülfskasse angehörten, die ihren Mitgliedern gegenüber mindestens dieselben Leistungen übernommen habe. Wenn nun auh das Statut einer solchen Kasse die (Senehmigung gefunden habe, fo könne es doch jeden Augenblick wieder ge- ändert werden. Eine Bescheinigung der höheren Verwaltungs- behörde würde also gar keinen Zweck haben, und er bitte, seinen Antrag auf Streichung dieser Bestimmung anzunehmen.

Der Abg. Dr. Hirsch bemerkte: Die Bestimmung im Ab- saß 3 sei nihts Anderes, als was jeßt im S. 11 des Hülfs- fkassengeseßes enthalten sei; nachdem das Haus diesen Para- graphen gestrichen habe, sei es eine natürliche Konsequenz, daß es einen Ersaß schaffe. Die Bestimmung solle dazu dienen, Ungleichheiten zu vermeiden, sonst könnte die eine Gemeinde ein Statut so, die andere anders beurtheilen, und die ver- shiedene Auslegung würde für die Arbeiter große Unsicherheit in der Krankenunterstüßung schaffen, sie würden dadur zum großen Theil der Wohlthaten des Gesehes beraubt. Das Urtheil ein und derselben höheren Verwaltungsbehörde müsse maßgebend sein. Deshalb bitte er, den dritten Absay mit der von ihm vorgeschlagenen Aenderung anzunehmen.

Demnächst nahm der Geheime Vber - Negierungs - Rath Lohmann das Wort:

Meine Herren! Sie werden si erinnern, daß der Antrag, aus dem diese Bestimmung hervorgegangen ift, erst unmittelbar vor der zweiten Lesung zur Kenntniß der Versammlung und auch zu unserer Kenntniß gekommen ist. Jch führe das an, um damit zu erklären, daß der Inhalt dieses Antrages in der zweiten Berathung nit vollständig klar gestellt ist, auch von mir nicht; ih habe in der That den Inhalt d:}selben nit vollständig klar aufgefaßt und, meine Herren, ich gehe noch einen Stritt weiter, ih glaube auch, daß die Herren Antragsteller von einer irrthümlihen Voraussetzung ausgegangen find, und daß ihnen auch jeßt der Inhalt ihres Antrags noch keineswegs klar ist. Wenn Sie die Güte haben wollen, mir eine kurze Zeit Jhre freundliche Aufmerksamkeit zu \{enken, so glaube ich Ihnen dies nachweisen zu

__ Die Herren Antragsteller beabsihtigen nah den Mitthei- lungen in der zweiten Lesung und na e S soeben der Herr Vorredner vorgetragen hat, zweierlei. Sie wollen einmal verhindern, daß ein Arbeiter, der einer freicn Hülfskafse an- gehört, welhe in Wirklichkeit den Erfordernissen des §3. 75 genügt, von ciner Gemeindekrankenversicerung oder von ciner Ortskranken- lasse nit, wenn auch nur vorläufig zu den Beiträgen herangezogen wird. Sie wollen dann weiter verhindern, daß eine freie Hülfskafse, welche in der Absicht, dem 8. 75 des Krankenversicherungsgesetzes zu genügen, ihr Statut ändert, in Folge eines Irrthums sich nacbher in der Erreichung dieser Absicht getäuscht sieht. Zu dem Zweke wollen Die nun den Kassen das Ret einräumen, von derjenigen Be- hôrde, die ihre Zulassung auss\pricht, zugleich eine Bescheinigung dar- über ausstellen zu lassen, daß sie dem §. 75 des Krankenversicherungs- geseßes entsprechen.

_ Nun, meine Herren, behaupte i, daß diese Wirkungen in Folge dieser Bestimmungen überhaupt gar nicht eintreten würden, und um Shnen das zu zeigen, bitte ich Sie, sh die Bestimmungen des 8. 58 des Krankenversicherungsge]eßes zu vergegenwärtigen. Nah diesem Paragraphen sind Streitigkeiten über die Ver- pflidtung zur Leistung von Beiträgen von den Aufsithts- behörden zu entscheiden, und gegen die Entscheidung der Aufsichts- behörde findet der Rechtsweg statt. Also, wenn eine Gemeinde etuen Arbeiter, der behauptet, ciner freien Hülfskasse anzugehören, zu den Bei-

den Mann zur Krankenversicherung oder zur Ortskrankenkafsse beran- auztehen, überhaupt zur Geltung bringt, also wenn Sie den Mann zu Beiträgen hera nzicht, so hat der die Entscheidung der Aufsichts- behörde anzurufen, und wenn er mit deren Entscheidung nicht zufrieden ist, so kann er klagen beim Richter.

Nun, meine Herren, können Sie doch dur eine Bestimmung,

ausstellen zu lassen, unmöglich die im Krankenversiherungsgesetze der Aufsiztsbehörde und dem Richter übertragene Funktion der Ent- iWeidung über solde Streitigkeiten aufheben. Für die Aufsichts- behörde und den Richter wird diese Bescheinigung, die Sie fordern, weiter nichts sein als ein Beweismittel, welches seine Kraft sofort verliert, wenn die Aufsichtsbehörde oder der Richter dur eigenes Studium des Statuts si überzeugt, daß die Aufsichtsbehörde si geirrt habe.

enn Sie etwas weiteres als ein solhes Beweismittel erreichen wollen, meine Herren, so müssen Sie die Bestimmung durch andere Bestimmungen ergänzen. Unter keinen Umständen könnte diese Er- 9nzung aber dahin gehen, daß die Entscheidung über die einzelnen

treitigkeiten, die nah §. 58 in Frage kommen, den zuständigen

chôörden entzogen werden soll, denn diese einzelnen Streitigkeiten kann die höhere Verwaltungsbehörde, welche die Bescheinigung aus- stellen soll, nit im Voraus entscheiden. Diese Streitigkeiten müssen unter allen Umständen von den im §. 58 bezeibneten Behör- den entscieden werden, denn bei der Frage, wer Recht hat, kommt

lung des Arbeiters, daß er dieser Kasse

auéführbar erweisen follte, würde

fertigt sein? würde cs gerechtfertigt Bestimmung in die ganze Ordnu versiberungsgesez für diese Dinge g

Hülfsfkassen bifser paßt, deren Vertreter

behörde vorzuziehen ?

beigebrahte Bescheinigung wirklih in Verwaltungébehörde ausgestellt sei.

cines Hülfskassenstatuts vorgelegt wird,

Kassen nicht jedem ihrer Mitglieder ein Bescheinigung in die Hand geben.

\cricbene Hülfskasse dem §8. 75 des Kr

eintreten könnte. Von einer Aen die Rede gewesen, wenn nämlich

andert; aber da „kann mai Ne von. neuem bei dexr -hBhere Zulassung bewirken, und da läßt sich die auch die Bescheinigung revidirt wird. A Tagelohnes an demjenigen Orte geändert genügen, dann haben Sie cine eingeschrie

vorschriftsmäßige Bescheinigung von der hat, welche den Thatsachen widerspricht.

{einigt hat; man müßte doch mindesten

wurde.

widere ich ihm: die Befriedigung die großen Theil in der Aufmerksamkeit kassen Betheiligten. Der Gebrauch der Gefahr, und wer lieber in einer solchen bunden sind, in den Kauf nehmen müssen

beruhigen zu können über diese Gefahren, in Frage kommen.

gerade so besonders betont hat, gar nit Wern der einzelne Arbeiter, der einer freie

Gemeinde oder einer Ortskrankenkasse

Herren, selbst n dem Sall, irrthümlih gegen ihn entscheiden sollte,

in dem Falle für vorläufig vollstreckbar nicht die Beiträge.

tuten genüge, fo wird mir Jederma erster Linie Angelegenheit der Kasse und

durchaus nit fo groß ift. Es handelt sich

des ortêüblihen Tagelohnes; dies beides und ohne Karenzzeit ; muß wöcbentlich postnumerando gesehen. Arzenei geben, ftatt der Hälfte Dreiviertel ficher.

Endlich, meine Herren, will ih den deren Mißgunst gegen die freien Kassen de diefen Fall etwas vorgesehen haben, Hülfskassen zu Gute kommt. Es sind n

die freien Hülfskassen ihres Bezirks, und schriebenen, sondern auch die anderen, um

den Bezirk einer höheren Verwaltungsbehö

Handels-Minister zur Anzeige zu bringen.

ja niht blos das eine Moment, welhes Sie im Auge haben, in Betracht, ob die Kasse nämlich dem §. 75 genügt, sondern au) noch

allen höheren Verwaltungsbehörden zu,

antere Momente, unter Umständen z B. die Frage, ob die Bebauy-

meine Herren, so läßt sih die Sache auf keine Weise machen. Sie könnten nur zu der Ergänzung kommen, welche dasjenige herstellte, was ich schon bei der zweiten Berathung irrthümlich in der bean- tragten Bestimmung fand, nämli eine Grfeßung der materiellen Anforderungen, welche im §8. 75 des Krankenversicherungsgeseßtzes geftellt merden, durch ein formelles Erforderniß, nämlich die Bei- bringung einer Bescheinigung. Aber, meine Herren, wenn das Vor- gehen, die Bestimmung in diesem Sinne zu ergänzen, sich auch als

würde es namentlih gerechtfertigt sein, Gemeinden und Ortsfkranken- fassen das ihnen im Krankenversicherungsgeseß eingeräumte Necht, über dicse Fragen die Entscheidung des Richters herbeizuführen, ein- fa zu entziehen und eine allgemeine Bescheinigung der böberen Ver- waltungébebörden an die Stelle der Entscheidung des Richters zu jeßen, lediglich deshalb, weil das hier nun einmal gerade den freien

sind, den Rechtsweg gegenüber der Entscheidung der Verwaltungs-

Wenn si dazu wirklich der Reichstag ents{löfse, falls nämlich der Herr “Antragsteller noch vor der Abstimmung die Bestimmung er- gänzte, wie sie ergänzt werden müßte, um diefen Erfolg zu haben, unter welchben Vorauëscßungen sollten dann die Aufsichtsbehörden und der Richter bei ihrer Entscbeidung an die Bescteinigung gebunden sein ? Würden Sie eine solhe Gebundenheit feststellen wollen, so müßten Sie doch jedenfalls dafür sorgen, daß der Aufsichtsbehörde und namentli dem Richter auch der Beweis geliefert werde, daß die

Sie können doch nicht verlangen, daß der Richter diesen Beweis als geführt ansieht, wenn ibm ein beliebiges gedrucktes Eremplar

scheinigung abgedruckt ist ; und auf der andern Seite können doch die

Ferner, meine Herren, noch ein Bedenken. Daß eine einge- nügt, das ist keine Eigenschaft, welche einmal erworben, dieser Hülfs-

kasse unwandelbar anhaftéet, so ‘daß in dem Zustande, welchen die höhere Verwaltungsbehörde bescheinigt hat, nicht auch eine Aenderung

vielleiht sagen: dann muß

kann auch anders kommen. Es fann auch der Satz des ortsüblichen

Sitz hat, und wenn das in der Weise geschieht, daß die Ünterstüzungs8- läße dieser freien Hülfskasse nicht mehr den Anforderungen des 8. 75

: Ich glaube nicht, meine Herren, daß unter diesen Umständen es möglich sein wird, den Richter und die Aufsichtsbehörden an das zu binden, was die höhere Verwaltungsbehörde in dieser Weise be-

sib den Beweis erbringen zu lassen, daß der ortsüblihe Tagelohn noch derselbe sei, der er gewesen, als diese Bescheinigung ausgestellt

Wenn der Herr Abg. Hirsch vorhin in so erregter Weise das

Bedürfniß geltend gemacht hat, bier für die freien Kassen doc in irgend ciaer Weise eine Sicherheit zu schaffen, meine Herren, so er-

als in einer Zwangskasse, der wird eben die Gefahren, die damit ver-

mal nichts machen. Aber ih glaube doc, die Herren einigermaßen Zunächst ist die eine Gefahr, die der Herr Abg. Hirsch vorher

wirklich dem §. 75 des Krankenversicherun;

kasse zu Beiträgen herangezogen wird, so kann er sofort die Ent- scheidung der Aufsichtsbehörde darüber beantragen, und, meine daß die

scheidung den Rechtsweg beschreitet, so würde der Entscheid der Auf- sichtsbehörde nicht vorläufig vollstreckbar sein, sondern die Beschreitung des Rechtsweges hat Suspensiveffekt, wie sie in 8. 58 des Kranken- versicherungégeseßes lesen können, indem daselb# die Entscheidung nur

Streitigkeiten handelte, welche die Unterstüßungen betreffen,

Meine Herren! Was den anderen Punkt betrifft, daß die Kasse sih darin irren könnte, ob fie wirkli dem S. 75 durch ihre Sta-

durchaus nicht gerechtfertigt ift, daß die Behörden dafür aufkommen sollen, daß die Kasse sich in dieser Beziehung nicht irrt. J glaube, daß dieses Verlangen umsoweniger gercchtfertigt ist, als die Aufmerk- samkeit, die dazu gehört, um einem \olchen Irrthum zu entgehen,

Kasse muß das leisten, was die Gemeinde-Krankenversicherung fordert, und das ist: freie ärztlihe Behandlung und Arznei, ein Krankengeld vom dritten Tage nah dem Tage der Erkrankung in Höhe der Hälfte endlich die Zahlung des Krankengeldes achten, daß diejenigen freien Hülfskfafsen, welhe nicht freien Arzt und zu geben haben. Das ist Alles ! Wenn die Kassen darauf auf- merksam sind, und das gehört si, so sind sie vor jedem Irrthum auch noch die Beruhigung geben, daß die verbündeten Regierungen, nit s{chwarz genug malen zu können meinte, doch auch schon für bereits eingeleitet ist, wele aud den preußischen Regierung die böheren Verwaltungsbehörden angewiesen, kümmert hat, also daß die freien Hülfskassen des Bezirks, welche den Anforderungen des S. 75 nach dem Urtheil der höheren Verwaltungs- Lehôrden genügen, in ein Verzeichniß zusammengestellt werden, und daß dieses Verzeichniß allen Aufsichtsbehörden zugestellt wird, damit diese einen Anhaltepunkt für ihre Prüfung der Fragen haben, ob Jemand von der Krankenversicerung frei ist oder niht. Weil es nun aber eine Reihe dieser Kassen giebt, welche ihren Wirkungskreis über

ferner jede höhere Verwaltungsbehörde angewiesen, diejenigen Kaffen, die ihren Wirkungskreis über ihren Bezirk hinaus erstrecken, beim

dann wieder in ein Verzeichniß aufgenommen, und dieses geht

angehöre, richtig sei. Also,

S

es denn dadurch geret-

jein, mit einer solchen ng, welde das Kranken- efchaffen hat, einzugreifen ?

sonst immer mehr geneigt

der Form von der höheren

unter dem eine solche Be-

authentishes Eremplar dieser

anfenversicherungs8gesetzes ges

derung ist vorher schon die Kasse ihre Statuten n Berwaltungsbehörde die Sache vielleicht machen, daf ber, meine Herren, die Sache

werden, wo die Kasse ihren

bene Hülfskasse, welche eine höheren Verwaltungsbehörde

s beiden die Freiheit lassen,

ses Bedürfnisses liegt zum der bei den freien Hülfs- Freiheit ist niemals ohne freien Hilfskasse sein will,

, dagegen läßt sich nun ein- soweit sie bei diesem Punkte vorhanden. Meine Herren! n Hülfskasse angehört, welche

18gefeßes genügt, von einer oder einer Fabrikfranken-

L

Aufsichtsbehörde und er gegen diese Ent-

erklärt ist, wo es si um

n zugever, das ist in es ist ein Verlangen, was

um ganz wenige Punkte. Die

für mindestens 13 Wochen Es ist denn noch zu be- des ortsüblichen Tagelohns

Herren Antragstellern doch r Herr Abg. Hirsch vorhin

und daß eine Maßregel eingeschriebenen

"

ämlih von der Königlich

zwar nit blos die einge- die man fich hier nicht be-

rde hinaus erstrecken, fo ift

Alle diese Kassen werden

sidtsbebörden zuzufertigenden Verzeibuissen berüdsichtigt zu werde. Diese Moßregel der Königlich preußischen Regierung ift von dem Herrn Reichskanzler den übrigen verbündeten Regierungen mitge- theilt und dabei der Vorshlag gemat, es follen alle freien Hülfs- kassen, die ihren Wirkungekreis über den Bereich des einzelnen Bundes- ftaats binaus erftrecken, dem Reichsamt des Innern mitgetbeilt wer- den, Im Reichéamt des Jrnern wird wieder von allen diesen Kassen ein Verzeicbniß aufgestellt, welches den einzelnen Bundeêregierungen zugeht, und auf diese Weise können sämmtliche freien Hül fskafien, welhe Überhaupt dem §8. 75 des Gesetzes entsprehen, in diejenigen Verzeichnisse aufgenommen werden, welche den Aufsicbtébehörden zugehen sollen. J glaube, meine Herren, daß bierdur alles geschehen ift, wos zur Sicherung der Lage der freien Hülfskasen in dieser Be- ziehung geschehen kann. Jch bemerke aber nochmals, daß diejenige Bestimmung, um die es sich jeßt handelt, dasjenige nicht enthält, was sie nah der Meinung der Herren Antragsteller enthal- ten soll, und daß durch eine Ergänzung in diesem Sinne ein ent- \chiedener Widersprub entstchen würde, mit Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes, welche auf diesem Wege jedenfalls nicht geändert werden können. J bitte Sie daher, dem Antrage des Herrn von Maltzahn entsprechend diefe Bestimmung zu streichen.

Der Abg. Schrader wünschte Aufklärung darüber, ob denn diese Verzeichnisse zugleih die Mittheilung enthalten jollten, daß die Statuten der einzelnen Hülfskassen den be- treffenden Paragraphen des Krankenkafsenge)eßzes entsprächen oder nicht. Die Arbeiter müßten doch Gew:ßheit darüber haben, ob sie als Mitglieder ihrer betreffenden Hülfskas}e troßdem verpflichtet seien, einer Zwangskasse beizutreten. Die Entscheidung hierüber werde von Seiten der verbündeten Re- gierungen bald als sehr einfa, bald als schwierig hingestellt. Gegen exälsbungen und Täuschungen könnten fich die Ar- beiterkassen ebenso wenig schüßen wie andere Kassen.

Der Geh. Ober-Regierungs-Rath Lohmann entgegnete, wenn der Vorredner meine, der 8. 58 greife hier niht Plat, so verstehe er das niht. Der 9. 58 sei der einzige Weg, den es überhaupt gebe, um diese Sache zu regeln. Es sei nicht gerechtfertigt, eine so wenig vorbereitete Bestimmung nah dem Antrag der Kommission zu treffen. s

Der Abg. Dr. Buhl war der Ansicht, daß, wenn der Vorschlag der Regierung auch vielleicht der formell rihtigere sei, sih doch vielleiht im Jnteresse der Kassen und der damit verknüpften Kreise die Annahme des Kommissionsentwurfs empfchle, der gewisse Unklarheiten des Entwurfs der Regie- rung, namentlich bezüglih der den Kassen eventuell zu ge- währenden Bescheinigung, daß das Statut den über die a gegebenen Vorschriften entspreche, be- eitige.

__ Der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann erwiderte, die Behörden erhielten ein Verzeihniß von denjenigen Kassen, welche dem §. 75 des Krankenkassengescßes genügten, dieses Verzeichniß werde allen Gutachten zu Grunde gelegt, und cs genüge für alle Fälle. Deshalb halte er die vorgeschlagenen Zusäße für überflüssig. :

Der Antrag Hirsch wurde mit 127 gegen 113 Stimmen angenommen und in dieser Gestalt, nahdem die Streichung des Absag 3 nah dem Antrage Hammerstein abgelehnt war, der ganze 8. 2a. i

Die Artikel 3 bis 7 wurden ohne Debatte angenommen.

Artikel 8 will nah 5. 19 des bestehenden Geseßzes folgen- den Paragraphen einschieben :

S. 19a. Die Kasse kann für bestimmte Bezirke örtlibe Ver-

Ra Oen errihten und denselben folgende Befugnisse er-

etlen

1) Beitrittserklärungen und Austrittserklärungen entgegen zu nehmen, sowie Handzeichen Schreibensunkundiger in Gemäßheit des

S. 6 Absay 1 zu beglaubigen ; /

_2) die Kafsenbeiträge zu erbeben, über Stundung3gesucbe zu entscheiden, die Unterstüßungen auszuzahlen, sowie die cingehenden Gelder bis zum Belauf ciner dur{scchnittlichen halben FJahres- ausgabe zum Zwecke des Betriebes zu verwahren und anzulegen.

/ _3) Einrichtungen zur Wahrnehmung der Krankenkontrole zu

reffen.

__ Der Aba. Frhr. von Maltzahn-Gülßt beantragte hinter dem Worte „Gelder“ folgende Einschaltung zu maten : „vorbehalt- lih ‘anderweiter Verfügung des Vorstandes über dieselben.“ Der Antrag Malgzahn und dana geändert der ganze S 8 wurde angenommen, ebenso ohne Debatte die Artikel a {L «m Artikel 12 ist in zweiter Lesung beshlossen worden, dem §5. 33 im ersten Absag folgende Fassung zu geben :

Die Kassen und ihre örtlichen Verwaltungsstellen unterliegen in Bezug auf die Befolgung dieses Gesezes der Beaufsichtigung durch die von den Landesregierungen zu bestimmenden Behörden, mit der Maßgabe, daß mit den von den höheren Verwaltungs- behörden wahrzunehmenden Geschäften diejenigen höheren Verwal- tung8behörden zu betrauen sind, welche na Landesrecht die Auf- a oder Oberaufsicht in Gemeindeangelegenheiten wahrzunehmen

aven.

Die Abgg. Freiherr von Malßzahn-Gülßz und Genossen beantragten, den Schluß von: „mit der Maßgabe“ ab zu streichen.

Der Antrag wurde abgelehnt, ebenso ein fernerer An- trag des Abg. von Maltzahn-Gülz und Genosen, wonach die in der Regierungsvorlage enthaltene Bestimmung über die Bestrafung der Leiter von Generalversammlungen, welche in der zweiten Lesung gestrihen war, wieder aufgenommen werden sollte.

Der Nest des Geseßes wurde ohne Debatte genehmigt, und f{ließlich das Geseß im Ganzen angenommen.

Es folgte die Berathung folgender von den Abgg. Dr. Hirsch und Genossen vorgeschlagenen Resolution :

«Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, daß die Anweisungen zur Ausführung dieses Gesetzes baldigst erlassen und die Verwaltungs- und Gemeinde- behörden aufgefordert werden, die Schritte behufs Zulassung ein- geschriebener Hülfskassen zu beschleunigen.

Die Debatte wurde von dem Bevollmähtigten zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher mit folgen-

den Worten eröffnet: Meine Herren! Der Herr Reichskanzler hat Jhnen neulich die Gründe auseinandergeseßt, aus welchen er folche Aufforderungen, wie

sie in dieser Refolution geftellt werden, nicht übernehmen kann. VDhne diese Gründe hier wiederholen zu wollen, habe ih deshalb zu erklären, daß ih nicht dafür bürgen kann, daß dem Ersuchen, wenn

es der Reichstag beschließen follte, Folge gegeben werden wird. Jch

glaube aber au in der That, daß die Resolution materiell ganz über- flüssig ist. Sie haben aus meinem Munde und aus dem Munde meines Herrn Kollegen gehört, daß, so viel an uns ist, alles gesehen wird, was zur Beschleunigung der Ausführung des E nglenes erforderlich ift und was zur Durführung desjenigen Gesetzes, dem Sie

jeßt Ihre Zustimmung gegeben, ges{ehen muß. Jch halte deshalb die Resolution auch aus diesem Grunde für überflüssig.

Der Abg. Dr. Hänel erklärte, gegen die Auffassung, welche neulih der Reichskanzler und heute der Staatssekretär ver- treten hätten, möhte er hiermit feierlih Protest erheben, da

um bei den den Auf-

sie der Verfassung widerspreche.

Uebrigens ersuche die Rez

E E E E