1884 / 102 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Königin Louise, Kaiser Wilhelm, Gustav Adolf, Wilhelm I. d. Scbweigsamen, Blücher, Gneisenau, Robespierre, Schwarzenberg, Tilly, York, Zieten, Bürger, “j Goethe, Geibel, Hegel, Heine, Kant, Klopstock, Körner, Schiller, Seume, Boileau, Canova, Sinkel, Beethoven, Cherubini, Rich. Wagner, Carl Maria v. Weber, Schroeder-Devrient, Iffland, Henriette Sontag u. A. i

Joseph Bär & Co., Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M. und Paris, die am ersteren Orte ein in allen Fächern der Literatur und Wissenschaften reih afortirtes Bücberlager von ca. 300000 Bänden unterbalten, über welches monatli ein antiguarischer Anzeiger und von Zeit zu Zeit Facbkataloge erscheinen, haben vor Kurzem wieder 2 Lagerkataloge (142 und 143) aus- gegeben. Katalog 142 enthält unter dem Titel „Kunstgewerbe und Architektur“ ein Verzeichniß von 646 Schriften, die unter folgende Rubriken vertheilt sind: Allgemeines, Geschickte des Kunst- gewerbes und der Architektur, Zeitschriften (im Ganzen 135 Nummern) ; Kunstshäte und Privatsammlungen, einfchcließlich öffentlicher Aus- fiellungen (im Ganzen 56 Nummern); Ornamentales (Vorlagen für Hausgerätbe, Gold- und Silberarbeiten, Kleidung, Tertilwerke, Bücher- ornamentif und Schreibkunst, im Ganzen 113 Nummern) ; Keramik, Mosaik, Glaëmalerei (im Ganzen 44 Nrn.); Arcitektur (Perspektiv- lehre, Bauentwürfe, innere und äußere Dekoration, im Ganzen 131 Nrn.); antike und moderne Denkmäler (Kircenbauten, Paläste und Schlösser, Theaterbauten und Dekorationen, Grabdenkmäler, im Ganzeu 145 Nrn ); Gemmen und Medaillen (im Ganzen 22 Nrn.), Unter den aufgeführten Nummern befinden si viele werthvolle und interessante Schriften; dieselben sind in italienischer, französischer, englischer und deutscher Sprache verfaßt. Wir beschränken uns dar- auf, aufmerksam zu machen auf: Lepsius Denkmäler aus Aegypten und Aethiopien, Lübke's Geschichte der Architektur, Overbecks Pompeji, Scinkels Nachlaß, Bocks Kleinodien des Heil Röm. Reichs deutscher Nation, Efsenweins kunst- und kulturgeshihtlihe Den?male des Ger- manischen Nationalmuseums, Leitners hervorragendste Kuust- werke der Schaßkammer des österreichishen Kaiserhauses, Weerths Siegeskreuz der byzantiniswen Kaiser Constantin VII. und Romanus II., René Deuvres, Boisserées Ansichten, Risse 2c. des Doms zu Cöln, Dohme, das Königlihe Schloß zu Berlin, Hundes- hagens K. Friedrichs I. Barb. Palast in der Burg zu Gelnhausen, Lenormants Médailles coulées et cîselées en Italie aux 15. et 16. siècles, Katal. 143 enthâlt ein Verzeichniß von 651 Inkunabeln, zum Theil aus den Klöstern Weißenau und Wimpfen. 559 Inkunabeln rühren aus 48 verschiedenen Städten her, die meisten (94) aus Sträß- burg, 80 aus Venedig, 65 aus Basel, 52 aus Cöln, 39 aus Paris, 27 aus Augsburg, 27 aus Nürnberg. Bei 25 Drucken fehlt die An- gabe des Druckortes und Druckers, bei 67 die Angabe des Ortes, Druckers und Jahres. Der Autoren werden im Ganzen 420 erwähnt ; unter denselben befinden sich u. A. Huß, Luther, Eraëmus von Rotterdam, Hutten, Albertus Magn., S. Augustinus, Geiler von Kaysersb,, Trithemius, Reuchlin, Boccaccio, Petrarka.

Gewerbe und Handel.

Von dem „Kaufmännischen Adreßbuch von Berlin“, welches im Verlage der Herausgeber des großen Berliner Adreß- kalenders, W. u. S. Löwerthal, erscheint und von A. Ludwig redigirt wird, ift der vierte Jahrgang (1884) erschienen. Das für alle kauf- männischen und gewerblichen Kreise nit nur in Berlin, sondern auch überall da, wo geschäftlihe Beziehungen zur Residenzstadt vor- handen sind nüßlihe Nachschlagebuh enthält im ersten Theil ein Verzeichniß der Fabriken und Handlungen, nah Branchen geordnet, im zweiten Theil ein alphabetisches Verzeichniß der im ersten Theil aufgeführten Firmen. Im Anhange finden sich dann noch zahlreiche wissen8werthe Adressen von Behörden, Korporationen, Vereinen und Gesellschaften ; Adressen der vereideten Makler und Sachverständigen, der Rechtsanwälte, wissenschaftlihen und Kunstinstitute 2c. Das Buch ist äußerlich freundlich ausgestattet und wie in früheren Jahrgängen sorgfältig redigirt. ]

Dem Rethenschaftsbericht der Magdeburger Lebens - Versicherungs - Gesellshaft für 1883 entnehmen wir, daß bei der Lebens- und Begräbnißversicherung im Jahre 1883 6462 Anträge auf 13 362 861 s Versiche- rungssumme gestellt und aus dem Vorjahr Übernommen wurden, wovon 5379 Anträge auf 10248 575 4 Annahme fanden. Der Versicherungsbestand der Kapitalversicherung belief sich am 31. Dezember 1882 auf 35 961 Policen über 69 656 371 #4 Versiche- rungssumme und hob sich durch Hinzutritt von 5379 Policen über 10 248 575 J auf 41 340 Policen über 79 904 946 M Versicherungs- fumme. Von dfkesen Versicherungen erloschen im Laufe des Jahres 2860 Policen über 5 271 259 # Versicherungssumme, so daß Ende 1883 ein Versicherungsbestand von 38480 Policen mit einer Ver- siherungssumme von 74633687 zur FJahresprämie von 22244600 M und einer einmaligen Prämiergahlung von 4940,49 A vorhanden war. Der bei der Ausfteuerversicherung am 31, Dezember 1882 vorhandene Versicßerungsbestand von 1934 Polizen über 3439712 4. Versicherungssumme is im Jahre 1883 auf 2076 Polizen über 3924105 M Versicherungssumme angewachsen. Der Bestand der Kinderversorgungskasse betrug am 31. Dezember 1883 268 Polizen über 422 Antheile mit cinem Vermögen von 101 669 Von den am 31. Dezember 1883 vorhandenen 71 Per- sonen, welhe an der Rentenversicherung betheiligt sind, beziehen bereits 46 eine. Rente von zusammen 20343,26 4, während 10120 A für 25 Personen den aufgeshokenen Renten angehören. An Prämien, Reserven wurden 864093 4 rechnungêmäßig zurück- gestellt, wodurch sich dieses Conto auf 11523788 M erhöhte. Die mit Gewinnantheil-Versicherten erhalten für 1883 eine Dividende von 19%.

Die „New-Yorker Hdls-Ztg.* äußert ih in ihrem vom 18. d. M. datirten Wochenbericht über die Geh äfts- lage folgendermaßen: Das Darniederliegen unseres Exporthandels, welchem Umstande nit zum wenigsten die unbefriedigende Gesammt- lage des Geschäfts beizumessen ist, wird durch die uns jeßt vorliegen- den offiziellen Angaben der Ausfuhr von Brodstoffen und Provisionen im vorigen Monat deutlich illustrirt. Der Totalwerth des Exports von Brodstoffen hat nur 10 458 466 Doll. gegen 17 841 882 Doll. im März 1883, von Provisionen nur 5 610995 Doll. gegen 10 434 325 Doll, betragen. Ein Vergleich für die ersten drei Monate 1884 und 1883 ergiebt;

1884 1883

Brodstoffe 32 827 514 Doll. 49 450 469 Doll. Drovonen 21 C02 M

zusammen 54 485 096 Doll. 80 655 659 Doll,

Für die ersten drei Quartale' des Fiskaljahres stellt \i{ der Vergleich niht ganz so ungünstig. Jn dieser Woche is es im Waarenhandel wieder sehr ruhig gewesen. Nachdem der scharfe Rückgang von Brodstoffen kein sehr bedeutendes Exportmouvement in denselben herbeigeführt, haben die diesseitigen Spekulanten die Preise wieder etwas hinaufgeseßt. Eine kleine Belebung ist für Baumwoll- Stapelwaaren zu verzeihnen, doch wird die Freude darüber durch die Nachricht aus den New-England-Staaten herabgestimmt, daß die dortigen Baumwollfabriken si veranlaßt sehen, die Besbränkung ihrer Produktion in Betracht zu ziehen. Der Stand der Winte r- fsaaten wird im Allgemeinen als ein guter bezeichnet. Be- fonders California hat Aussichten auf eine überaus reiche Ecnte. Die Aussaat von Sommerweizen {reitet im Nordwesten unter günstigen Witterungsverhältnissen rüstig voran. Am Geldmarkt find die Zinsraten auf ihrem niedrigen Standpunkte verblieben, und Gall Loans zu 13—2 9/0, Darlehen auf bestimmte Termine zu 3}— 43/0 p. a. crhâltlib gewesen. Diskonten sind nah wie vor auf der Basis von 4—4è¿ %/9 für feinste zwei- bis vier Monatwechsel zu placiren gewesen. Nimmt jedoch der Golderport weiteren Fortgang, so muß die Reserve unserer Banken derart zusammenschmelzen, daß dieselben sih zur Reduktion ihrer Portefeuilles genöthigt sehen werden, und ist es daher leiht möglich, daß sich der Zinsfuß bald versteifen wird. Der Wechselmarkt hat durchaus feste Haltung bewahrt. Kaufmännische Tratten sind anhaltend knapp, und au von Banquiers- tratten war wenig angeboten. Das im Laufe dieser Woche zum Export gelangte resp. angemeldete Gold erhöht den Gesammtexport

seit 21. Februar, an welchem Tage die Bewegung begann, im Ganzen auf 24 Millionen Dollars, welche von hier nah Europa verschifft wur- den. In der Lage des Geschäftes am Waaren- und Pro- duktenmarkt ist keine wesentlihe Aenderung eingetreten. Von Brodstoffen hatten Weizen und Mais Anfangs etwas mehr Erportfrage, die aber später in Folge der festeren Haltung des Marktes wieder viel \{wäccher aufgetreten ist. Ueber das Frachten- geschäft läßt fich noch immer nichts Günstiges berichten. Baum- wolle in disponibler Waare war sehr fill und konnte ebenso wie Termine die höcbsten Notirungen der Woche nit behaupten. Am Wollmarkt nahm das Geschäft einen äußerst {leppenden Ver- lauf. Brasil-Kaffees hatten bei \{chwacher Nachfrage eher willige Tendenz, westindishe Sorten waren flau, oftindische dagegen ftill und stetig. Rohzucker hatte in den leßten Tagen unter dem s günstigerer Berichte von den Produktionsländern festere Tendenz. Am Theemarkt herrschte bei fast gänzli mangelnder Kauflust eine gedrückte Stimmung. Eine ziemlich erhebliche Einbuße, die Provisionen und zwar namentlich Schmalz erlitten haben, vermochte die fast gänzlih ruhende Exportfrage für letzteren Artikel bis jeßt nicht zu beleben. Terpentinöl war wenig begehrt und nie- driger, Harz ‘hatte ruhigen Verkehr. Raffinirtes Petroleum fest. Pipe Line Certificates steigend; Schluß 974 C. Am Metallmarkt ist das Geschäft unbefriedigend geblieben. Fremde Manufaktur- waaren waren ruhig, einheimishe Fabrikate haben dagegen mehr Beachtung gefunden. Der Import fremder Webstoffe in der heute beendeten Woche beträgt 1 849 838 Doll. gegen 1 438 115 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahres. : :

Dortmund, 28. April. (Rhein.-Westf. Ztg.) Die Lage des Eisenmarktes hat sih in der verflossenen Woche nicht wesentlich verändert, insbesondere hat si eine größere Belebung des Verkehrs, wie sie gewöhnlich bei Beginn des Frühjahrs einzutreten pflegt, noch nicht eingestellt und verharren die Preise daher au auf dem bis- herigen unlohnenden Standpunkte. In Roheisen ist es wieder stiller geworden, nachdem die Konsumenten ihren Bedarf pro 11. Quartal der Hauptsache nah gedeckt haben. Was die Walz- fabrikate betrifft, so find die Stabeisenwalzwerke im Allgemeinen ziemli befriedigend beschäftigt, manche haben sogar reichlich zu thun und sind au für längere Zeit, einige für 2—3 Monate, besetzt, aber der Bedarf nimmt nicht in dem Maße zu, wie erwartet worden, und entspricht daher auch niht der Leistungsfähigkeit der Werke, so daß Preisaufbesserungen niht zu erlangen sind. Für Baueisen ist die Nachfrage anhaltend steigend und ist daher auch eine Befestigung der Notirungen eingetreten, auf welche bei weiterer Belebung des Bes- darfs eine kleine Preisavonce folgen dürfte. In Blechen hat {ih die bessere Beschäftigung der Werke in den Vorwochen erhalten, ohne daß indessen eine festere Preistendenz eingetreten ist. Die Drahtwalz- werke sind in Folge größerer Erportnachfrage und entsprechender Ordres bei unveränderten Preisen wieder ziemlich befriedigend be- schäftigt, einige haben sogar einen recht flotten Betrieb zu verzeich- nen und au für längere Zeit Bestellungen in Händen. Die Preise sind zwar fester, aber nach wie vor wenig lohnend. In der Stahl- industrie mangelt es noch immer an genügender Beschäftigung in Stahl]chienen, Lang- und Quershwellen, Achsen, Rädern 2c. und bleibt daher der Eingang umfangreicher Bestellungen, insbesondere Seitens der inländiswen Eisenbahnen dringend zu wünschen. Die Stahlwerke legen sih zwar immer mehr auf die Fabrikation von Artikeln, die bisher aus Eisen gemacht wurden, aber das vermag den Mangel an Ordres in Eisenbahnmaterialien nicht auszugleichen und liegen daher selbst auf größeren Etablissements einzelne Konverter fortdauernd ill, Bei der Lokomotiv- und Waggonfabri- kation laufen neue Bestellungen langsamer cin, doch haben dieselben auf Grund älterer Ordres noch befriedigende Beschäftigung zu ver- zeibnen. Ebenso sind die Maschinenfabriken und Gießereten ziemlich gut beschäftigt, freilich wie auch jene zu sehr mäßigen Preisen. Jn der Kohlenindustrie bleiben Gas- und Flammkohlen lebhaft gefragt zu unverändert festen Preisen, während die Notirungen in allen Übrigen Kohlensorten wie auch in Coke anhaltend gedrückt sind.

Leipzig, 28. April. Die „Leip. Ztg.“ bericbtet von der Messe: In baumwollenen und halbwollenen Rock- und Hosen- stoffen war der Absaß ein ungemein beschränkter und erftreckte sich lediglich auf kleinere Leute aus Sachsen, Thüringen, Bayern 2c., da die größeren Konsumenten thren Bedarf {hon früher ab Fabrik gedeckt haben. In Folge des beständig abnehmenden Meßumsates unterhalten die namhafteren Fabrikanten auch mehr oder weniger nur Muster- lager. Der Konsum im Zollverein geht für die in Rede stehenden Artikel übrigens fast von Jahr zu Jahr zurück, wogegen der Export sih so ziemli auf der seitherigen Höhe gehalten hat, wodurch es den Fabriken jeßt noch möglich wird, die Produktion halbwegs unterzu- bringen, freilih zu wenig lohnenden Preisen, weil beim überseeischen Geschäft die Konkurrenz aller produzirenden Länder auszuhalten ist. Die beim Export betheiligten Fabrikanten acceptiren immer noch lieber die billigen Preise als die Einschränkung der Arbeit.

Wien, 30. April. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Gal izishen Karl -Ludwigs-Bahn beschloß eine Super- dividende von 4} Fl. per Aktie; die Gesammtdividende pro 1883 stellt fich demnach auf 142 Fl

London, 29. April. (W. T. B) Zu der heute eröffneten Wollauktion waren 379000 B. zugeführt, heute wurden 8657 B. angeboten. Auswahl und Besuch war mäßig. Croßbred unverändert, australische, Merino- und Kapwolle zu Pari bis F billiger.

S. Petersburg, 29, April. (W. T. B.) Auf die neue prozentige kbonsolidirte Anleihe sind hier ca. 70 Mill. Pfd. Sterl. gezeihnet worden. In Riga beträgt die Zeichnung nach ungefährer Schäßung 600 000 Pfd. Sterl. Jn Odessa sind 409 000, in Taganrog 500000, in Charkow 280000 und in Warschau 450 000 Pfd. Sterl. gezeichnet worden.

New-York, 28. April. (W. L. B) WeizenverschGif- fungÎ*n der leßten Woche von den atlantishen Häfen der Ver- einigten Staaten nach Großbritannien 126 000, do. nah Frank- reih 3000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 35 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 24 000, do. nach an- deren Häfen des Kontinents 14 000 Qrkts.

29. April. (W. T. B.) Der Werth der Produktenausfuhr in leßter Woche betrug 5 934 000 Dollars.

Submissionen im Auslande.

Desterreich,

9, Mai d. I., Mittags, K. K. Direktion für Staatseisenbahn- betrieb zu Wien, Lieferung des Jahresbedarfs an Werkzeugen und Nequisiten für den Bahnerhaltungsdienst pro 1884, insbesondere:

6000 Stück Faßschaufeln, 6000 Sneeschaufeln, 1200 Stlagkrampen, 800 Scheibtruhen, 500 Stichschaufeln, 500 eiserne Rechen, 400 Spißkrampen, 200 Derelhacken.

Theilofferten für eine oder mehrere Gattungen zulässig. Raten- weise Lieferung vorgeschrieben. Nähere Bedingungen bei der Direk- tions-Abtheilung für Bau und Bahnerhaltung in Wien.

Verkehrs-Anstalten.

St. Petersburg, 30. April. (W. T. B.) Wie aus Kron- adi gemeldet wird, waren bei Kraßnaja Gorka zwei Dampfer sihtbar. In dem Eise zeigten sich bei Kronstadt überall große Ne e so daß die Eröffnung der Schiffahrt kald erwartet werden kann.

Berlin, 30. April 1884.

Der unter dem Protektorat Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin stehende Verein der Berliner Volksküchen hielt gestern Abend unter dem Vorsiß des Syndikus Beisert seine

18. Jahresversammlung ab, in der der Verwaltungsberiht vorgelegt wurde. Zu den 14 Küchen, die der Verein bisher unterhalten, trat die Volksküche auf der Hygiene-Ausftellung, deren Einrihtung na Scchbluß der Ausftellung dazu verwendet wurde, um in Moabit eine 15. Küche ins Leben zu tufen. Der Gesammtkonsum in allen 15 Küchen betrug 2290360 Portionen, gegen 2039 080 Portionen im Vorjahr. Verbrau{t wurden hier- für 1645 Ctr. Fleisch, pro Portion im Durtscritt also 35 g, 8407 Paar Würstben, 284 Ctr. Fett, 12 976 Ctr. Kar- toffeln, 4885 Ctr. Mebl, Hülsenfrüchte u. dgl., 2894 Ctr. Kobl und Rüben, 896 Scheffel Grünkohl und Spinat, 275 Scbeffel frishe und 39 Ctr. eingemachte Bohnen, 1207 Sock Kohlrabi, 120 Ctr. Back- obst und 371 Scheffel frishes Obst. Eingenommen wurden für die verkauften Speisemarken 353 417 Æ, verausgabt für Zubereitung der Speisen 250 430; Miethen, Löhne, Inspektionsfahrten u. dgl. er- forderten 86 463; die Generalunkosten, unter denen \sich wieder Inspektionsfahrten befanden, nahmen 9965 Æ in Anspruch und für Abschreibungen wurden 6694 4, 2 des Gesammtwerthes des Inven- tars in Ausgabe gestellt. Insgesammt balanzirte Einnahme und Ausgabe mit 356 734 (A und verblieb ein Betriebsübersbuß von 744 M4, durch Schenkungen (1000 (G von der Kaiserin), aus den Zinsen u. dergl. kamen 4310 Æ cin, so daß ih das Ver- mögen um 5054 F vermehrt hat und z Z. 71329 H beträgt. Aus dem Vorstande ausgeschieden is der bisherige Kassenkurator gt Theod. Morgenstern. Die für die Angestellten begründete Kranken- asse wurde in 87 Fäâllea in Anspruch (enommen; die Auszahlung des bisher gewährten Sterbegeldes wird ferner unterbleiben. Eine größere Anzahl Statutenänderungen, die dem Centralvorstand unter- breitet wurden, werden in einer außerordentlichen Generalversammlung ihre formelle Erledigung finden.

Ueber die Entdeckung des P ala stes in Tiryns durch Dr.S lie - mann bringt der „Corr. v. u. f. D.“ folgendes Nähere: „Der Palast stammt aus zwei verschiedenen Epochen, wovon die älteste die der Mykener Königs8gräber ift und die zweite unmöglich jünger sein kann, als das 9, Jahrhundert vor Christi. Es findet sich nämlich keine Spur lackirter hellenisher Topfwaare, keine Spur von asiatis{hem Einfluß, dagegen ganz ähnlihe Terracotten wie in den Mykener Gräbern, auch jene Topfwaare mit geometris{en Mustern und allerrohester Darstellung von Thieren, die vor Entdeckung der Mykener Gräber als die âlteste Griechenlands angesehen wurde. Auf das hohe Alter- thum des Palastes weisen auch die vielen Hera-Idole in Kuhform oder als Frau mit zwei Hörnern hin, ebenso die Masse von Messern aus Obsidian. Ganz wie in Troja bestehen die wohlerhaltenen un- teren Mauern des Palastes aus großen Steinen und Lehm, die oberen aus rohen Lehmziegeln. Erstaunen erregend sind die auf dem Wand- puß aus Kalk mit den buntesten Farben aufgetragenen Malereien. unter denen sich auch das ganze Muster der herrlichen \kulptirten Thalamosdecke von Orchomenos befindet. Scliemann hofft die Aus- grabungen im Juni zu beenden. Er begab sich zu den griechischen Ostern nab Athen, um den Erbprinzen von Sachsen-Meiningen zu empfangen.“ Die „N A. Z.“ bemerkt dazu: Bei dieser Gelegen- heit erachten wir es für angezeigt, auf Folgendes die Aufmerksamkeit zu lenken: Jn dem 5. Bande der Denkscriften der fremden Mitglieder der französischen Akademie vom Jahre 1855, in den letzten Zeilen einer 142 Seiten langen Arbeit des griechischen Gesandten H. A. R. Rangabé zu Berlin, die den Titel „Erinnerungen eines Ausfluges von Athen nah Arkadien“ führt, lesen wir, was folgt: „Tiryns, worüber wir naher reisten, um nah Nauplia, dem letzten Punkt unserer Reise, zu gelangen, ift vielleicht beser als Mykenä bekannt. Ich muß nichtsdestoweniger eine Entdeckung erwähnen, die mein gelehrter Sreund Friedrih Thiersch unter meinen Augen mate, als ih ihn im Jahre 1882 daselbst begleitete, und die bisher wenig bekannt blieb. Er licß an dem südwestlihen Rand des Hügels graben und fand dort eine geebnete Strecke, die mit einem weißen und sehr harten Stuck bedeckt war. An dem westlihen Ende dieser Terrasse fand er Spuren von Säulen, die în gleihen Abvbständen von einander ftanden. Diese Stelle verdient eine besondere Auf- merksamkeit und eingehend studirt zu werden. Sie bietet aller Wahr- \cheinlihkeit nach ein Beispiel der religiösen oder der Civilbaueinrich- tungen jener ältesten Zeiten, die Ueberreste eines Tempels oder eines Palastes der großen Epoche der Anakten, deren Militärbauten wir in Arkadien und in Argolis, den beiden Provinzen Griechenlands, wo ihre Spuren am besten erhalten sind, eben besichtigt hatten.“

Das Königlibe Schauspielhaus brachte gestern Schillers „Braut von Messina“ zur Aufführung und zwar vor mäßig beseßtem Hause, obwohl die gestrige Leistung entschieden eine regere Betheili- gung des kunftsinnigen Publikums verdient hätte. Die Besetzung der Hauptrollen war eine durchaus glückliche zu nennen und gestaltete sich zu einem loben8werthen Ensemble. Frl. Stollberg gab die Donna Isabella in vornehmer, gefälliger Weise, sie war nicht nur die ge- bietende Fürstin, fie gab sih auchß als liebende Mutter mit ergreifender, wahrer Empfindung, und zeigte sich im Ausdruck ihrer zarten Gefühle, wie in ihrer grauenerregenden Verzweiflung gleich groß und gewaltig. Hr. Ludwig als Don Cesar und Hr. Müller als Don Manuel boten gleich anerkennenswerthe Leistungen. Frl. Meyer zeigte in der Rolle der Beatrice den ganzen Reichthum der ihr zu Gebote stehenden künstlerischen Mittel für welche sie mit feinem Ver- ständniß stets die richtige Verwendung zu finden wußte. Die Darstellung der lieblihen , in klösterliher Stille auferzogenen Jungfrau, welche ih plöglih in eine fremde Welt und mitten in einen von finstern Leidenschaften bewegten Kampf verseßt sieht, wie der Ausdruck des Entsetzens, des Schmerzes bci Lösung des \chrecklichen Mißverständ- nisses gelangen ihr gleih gut. Hr. Hellmuth-Bräm hatte als Kajetan Gelegenhett, u ¿eiden, wel Mate Kast die Qof bühne in ihm “besißt. Die herrlihen Rezitationen, welche durch ihn als Chorführer zum Vortrag gelangten, waren eine Musterleistung, welche durch das prächtige Organ wie künst- lerisches Maßhalten einen wirklihen Genuß bot. Niemals fiel der Redner in den leidigen deklamatorischen Ton und fals{ches Pathos, und gelangte sein Vortrag in seiner ganzen Schönheit zu vollendetem Ausdruck. Ihm {losen sih Hr. Kahle als Berengar und Hr. Keßler als Bohemund in anerkennenswerther Weise an. Die vom Chor gemeinsam gesprochenen Stellen wurden in durchaus zufriedenstellender Weise vorgetragen.

Neues Friedrih-Wilhelmstädtishes Theater. Gestern debütirte in der Operette „Eine Nacht in Venedig“ eine vielver- \sprehende Novize des Soubrettenfaches, Frl. Zimmermann als &Sischertohter Annina. Die junge, von der Natur vortheilhaft aus- gestattete Dame bringt Alles mit, was zu einer Soubrette gehört, und tritt muthig auf, so daß si, wenn Frl. Zimmermann ihre hübsche Stimme und ihre natürlichen graziösen Anlagen noch fleißig \chult, das Beste erwarten läßt.

Walhalla-Dperetten-Theater. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzesstn Friedrich Carl und Prinz Friedrich Leopold nebst Gefolge beehrten die Sonntagsvorstellung von „Nanon“ mit Höcbstihrem Besuch und verweilten bis zum Schlusse. Frl. Jenny Stubel, die beliebte Soubrette, hat ihren Kontrakt mit der Direktion auf ein weiteres Jahr prolongirt. Die Direktion hat für den morgen, Donnerstag, den 1. Mai, beginnenden Gastspiel- Cyklus des Königlichen Kammersängers Hrn. Theodor Wachtel die dankenswerthe Einrichtung getroffen, daß die Billets schon jeßt dazu ausgegeben, dagegen Vorbestellungen niht angenommen werden.

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Blerlin:

z : Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

2 102.

Berlin, Mittwoch, den 30, April

Staats-Anzeiger. 1A,

Nießtkamfliches.

Preußen. Berlin, 30. April. Jm weiteren Ve y s i ° S X laufe der gestrigen (77.) Sißung des Hauses der Ab

geordneten wurde die dritte Berathung des Entwurfs einer

Jagdordnung mit §. 44 fortgeseßt.

S 44 lautet nach dem Beschlusse in zweiter Lesung: Die Jagd mit Windhunden und mit jagenden Hunden (Bracken

außerhalb eingefriedigter Wildgärten kann dur Polizeiverordnung verboten oder beschränkt werden. Wenn nach Eröffnung der Iagd 10 au so dürfen solde Grund- stücke ohne Genehmigung des Nutungsterectigten von Jägern nicht

noch Halmfrüchte auf dem Felde stehen,

betreten werden.

Die Abgg. Prinz von Arenberg, Althaus und Gen. be-

cutragten : Das Haus der Abgeordneten wolle beschlicßea : S. 44 den zweiten Saßz dahin zu fassen:

Wenn nach Eröffnung der Jagd Grundstücke noH mit Halm- o dürfen dieselben ohne Genchwigung des

früchten bestanden sind, f Nußungsberechtigten von Jägern nicht betreten werden. Die Abgg. Dirichlet und Gen. stellten den Antrag: Das Haus der Abgeordneten wolle besließen : __Im §. 44 den ersten Satz zu streichen und wie folgt zu fassen: h

„Soweit nach Eröffnung der Jagd noch Halmfrüchte oder

Scotenfrüchte mit Ausnahme der Lupinen auf dem Felde steben

durfen die mit folhen Früchten bestar denen Fläcben ohne Geneh-

migung des Nußungsberechtigten von Jägern nicht betreten werden,“ Ber Abg. Kleist von Bornstedt wiederbolte seinen schon in der zweiten Lesung gestellten Antrag, die Worte: „mit Windhunden und“ zu streichen. Er halte es für vollständig widersinnig, die Windhunde in diesen Paragraphen hineinzu- zichen, und bitte, für seinen Antrag zu stimmen, da er sonst gegen das ganze Geseß stimmen müßte, um sih nit seinen Wählern gegenüber dem Vorwurf auszusetzen, daß er für eine widersinnige Bestiminung gestimmt habe.

Der Abg. Dirichlet erklärte, für den Antrag Kleist von Bornstedt stimmen zu wollen. Jm Uebrigen werde er zunächst für jeinen Antrag, und dann gegen den ganzen Paragraphen stimmen im Fnteresse der Gleichberehtigung der Jäger, welche lieber zu Pferde jagten, gegenüber denjenigen, welche zu Fuß jagten.

i Der Abg. Scholz-Neisse beantragte, dem zweiten Saß des Paragraphen folgende Fassung zu geben: „Grundstücke, auf weichen nah Eröffnung der Jagd noch im Laufe des Jahres als Hauptfruht abzueratende Körnerfrüzdbte si befinden, dürfen ohne Genchmigung des Nutungsberechtigten von Menschen nicht betreten werden.“

Hierauf ergriff der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr, Lucius das Wort:

_ Mir ist es do zweifelhaft, ob der Antrag in feiner ll “wei - heit, wie ich ihn blos durch das Gehör habe vernehmen können, Überhaupt in die Jagdordnuna gehört, ob er nit vielmehr in das Feld- und Forstpolizeigesetz gehört. Jb glaube, im Allgemeinen ist das Betreten eines Feldes, gleichgültig, ob von einem Jäger oder anderen Personen, falls dadurÞ Schaden angerichtet wird, nicht zulässig. Bon dieser Anschauung ausgehend, hat die Königliche Staatsregierung auc in dem Negierungsentwurf überhaupt über diese ganze Frage nichts gebracht. Man kann sicher annetmen, daß in jedem Fall ein anständiger ordentlicher Jäger niht Grundstücke betritt, wo si noch Frudt be- findet, mag nun diese gemäht sein, in Haufen gestellt, oder noch am Boden seîn, _wo er Beschädigung anrihten kann. Jch glaube auch, abgesehen on dieser allgemeinen Anstandsrücksicht und dem Rechtsgefühl, was ja doch bei der Mehrzahl derer vorauszufeßen ift, die überhaupt die Jagd ausüben, daß schon bei den gemeinscaftliben Jagdbezirken und da wird es hauptsächlich gelten die Rücksicht den Pächter abhalten wird, daß er sid Nekla- mationen ausfezt, und im Wiederverpacbtungsfall von der Pachtung ausgeschlossen wird. Ich glaube, das gehört zu den Sacen, wo die Gemeinde und der Jaadvorstand fich in jedem einzelnen Falle genügend durch den Pachtkontrakt sichern kann.

Wenn aber bei der zweiten Berathung entgegen der hier aus- gesprochenen Anschauung, die vorliegende Fassung angenommen Uo gebe ih allerdings zu, daß daraus gefolgert werden könnte e contrario, daß die mit Früchte bestandenen Grundstücke, die nicht Halmfrüchte im engeren Sinne find, dem Betreten ausgeseßt sein sollen. Was die Frage betrifft, ob der Buchweizen zu den Halmfrüchten gehört, so ist die allerdings eine zweifelhafte. Jm gewöhn- liben bo'‘anishen Sprachgebrauh glaube i O O8 er dazu gerechnet wird, daß es aber gerade bös ermünscht sein wird, Buchweizenfelder von den Jägern nicht betreten zu lassen, dem wird ohne Weiteres zuzustimmen sein; denn einmal i der Buch- weizen eine Frucht, die erst spät im Jahre geerntet wird und dann gerade vielfach in Gegenden gebaut wird, die bodenarm und klimatisch rauh sind. Wo der Buchweizen vielfa neben der Kartoffel die eine zige und hauptsächlihe Nahrung bildet. Es könnte sonah wohl gerechtfertigt sein, daß der Buhwcizen in diesem Paragraphen cine Stelle findet. Dagegen würde ich, wie gesagt, kein Bedenken haben ; prinzipiell aber muß ic wiederholen, daß die Beschlüsse in zweiter Lesung auch in diesem Puaïte entbehrlich sind.

Der Abg. Dr. Köhler beantragte, hinter dem Worte „Halmfrüchte“ einzufügen die Worte „oder Buchweizen“.

Der Abg. von Tiedemann (Bomst) bat, den Antrag Scholz abzulehnen; man begehe sonst den Fehler, Bestim- mungen wieder einzuführen, welche durch die Kompromiß- anträge zu §. 44 beseitigt jeien. Wolle man das Betreten der Buchweizenfelder verbieten, so verbiete man damit auch die Hühnerjagd, ebenso wenn das Betreten der Lupinenfelder verboten werde, Deshalb bitte er, dem Antrage Köhler bei-

zutreten. Der Abg. Dirichlet wünschte, daß auch die Hülsenfrüchte in gleicher Weise geshüßt werden sollten, wie der Buchweizen.

Demnächst nahm der Minister für Landwirthschaft, Do- mänen und Forsten Dr. Lucius das Wort:

Ich möchte dem Herrn Vorredner kurz erwidern, daß wir ja do nicht ein vollständig neues Recbt schaffen, und au auf diesem Gebiet niht gewissermaßen tabula rasa vor uns haben; es existirt doch bereits eine vollständig aus8gebildete Judi- fatur über die bestehenden Jagd-, Feld- und Fotrstpolizei- geseße. Also insofern ändert auch seine Interpretation oder meine eben geäußerte persönliche Auffassung cinzelner Bestim- mungen nihts an der Interpretation Seitens des Richters Der Richter ist in jedem Fall leoiglih an scin freies Ermessen gebunden, wie er diese oder jene geseßlihc Bestimmung interpretiren will.

den zrociten Sab

)

wiederhole, blos habe verlesen hören meines Erachtens

Forstpolizeigeseßes vom 1. April 1880

men war, bis auf eine Aenderung, _— @UuTter:

Grundstücke reitet, also das RNeitpferd ist au gedeck, Hr. Diriblet

geht. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Dieser leßtere Satz ist der Zusatz, der meiner Erinnerung na dur die Beschlußfassung der beiden Häuser des Landtages zugefügt ift. Also ih sage auch gegenüber dem Betreten des Grundstücks dur den Jäger besteht bercits eine durch Iudikate bestätigte Praxis, und diefe Judikate gehen dahin, daß der Jäger berectigt ist, die Grund- stücke zu betreten. Nun liegt aber doch das Faktum vor, daß die Ausübung der Jagd zu ciner Zeit stattfindet, wo eben ein wesentliwer Flursbaden im großen Umfange nicht gemacht wird. Wenn die Wintersaat {on aufgegangen ist, und ein Jäger betritt das Grundstück in rüdsihtsloser Weise, so wird der betreffende Besißer sih \chon sein Recht zu verschaffen wissen. Sie konnen das auf jeder Treibjagd, welche bei Regenwetter stattfindet, sch?zn, daß man Rapsfelder umgeht und Saaktfelder nicht betritt* das gründet si auf eine Praris, die ganz in der Natur der Sacbe liegt, und die aufgekommen is und bestehen bleiben wird mit und ohne diese geseßlichen Bestimmungen. Ich kann also nur wiederholen, daß ih nicht glaube, daß eine Urklarheit in das Gesetz gefommen wäre, wenn der zweite Absatz überhaupt weggeblieben wäre, es wäre dann bei der bisherigen Praxis geblieben, naddem aber durch die Beschlüsse zweiter Lesung ausdrücklich die Halmfrüchte unter besonderen Schutz geltellt sind, kann ih es allerdings nicht für unzweckmäßig erachten, daß der Buchweizen in diesen Saß aufgenommen wird. : N S. 44 wurde mit den Anträgen Kleist von Bornstedt und Dirichlet nebst dem Zusaße des Abg. Köhler angenonmen, die übrigen Anträge abgelehnt.

S. 45 lautet nah dem Beschlusse der zweiten Lesung :

Ounde und Kaßen, welche über zweihundert Meter vom räch- sten bewohnten Hause entfernt jagend oder ofne Aufsicbt umbher- laufend betroffen werden, darf der Jagdberechtigte tödten oder Pon, L, ;

Diese Bestimmung findet jedo auf £ unde, welche bei Abwehr des Wildes 65) über die Sienzen des s edes Grundstücks, sowie auf Hühnerhunde (Vorstehhunde), welche wäh- rend der Ausübung der Jagd Seitens des Berechtigten aus dessen Jagdbezirke in einen fremden Jagdbezirk überlaufen, kcine An- wendung. Diese Hunde können jedoch aufgefangen werden, und Lt a 0 es Berechtigte, neben Erstattung etwaiger oulterktosten füc jeden eingefangenen £ ¿in Pf 2 0 drei Mark zu Maia E E Ran von

Die Abgg. Dirichlet und Genossen beantragten :

„In Absatz 1 statt „Hunde Und Katzen“ zu setzen oder Kaßen“ Und ftatt „oder ohne“ zu seten: „und chne“. binter „Hühnerhunde (Vorstehhunte)“ Bracken“.

Der Abg. Kleist von Bornstedt beantragte, den Hühner- hunden au die Windhunde hinzuzufügen.

__ Der Abg. Dirichlet besürwortete seinen Antrag, er und jetne politishen Freunde ständen nicht auf dem Standpunkte, daß die Hunde und Katen todtgeschossen würden. Er empfehle dem Hause seine verbessernden redaktionellen Anträge zur Annahme. Sodann möchte er au nicht eine eximirte Ge: richtsbarfkeit, wie sie im Absatz zwei vorgeschlagen sei, konstituiren, er möchte ferner auch nicht eine gewisse Hunde-Aristokratie grün- den helfen, Warum solle allein der Vorstehhund ein Vor- recht haben? Gebe man dafselbe Neczt doch wenigstens auch dem Hunde, der ohne Nase und mit den Augen 10ge. Cr werde, falls seine Anträge niht angenommen würden, gegen den ganzen Paragraphen slimmen. Der Abg. Kleist von Bocnstedt sprach sich auch dafür aus, daß dem Windhund dasselbe Neht wie dem Hühnerhund gewährt werde. 2

Die Anträge Dirichlet wurden abgelehnt; das Amende- ment Kleist von Bornstedt und in dieser Form der ganze Paragraph wurden angenommen.

S. 46 wurde mit unwesentlicher Aenderung angenommen.

5: 47 lautet nah den Beschlüssen in zweiter Lesung:

5 Der Jagdschein wird für ein Jahr, und zwar immer für die Deit vom 1, April bis zum 31. Marz, ausgestellt. Er gilt für ken ganzen Umfana der Monarchie.

Die Abgg. Delius und Gen. beantragten, die Worte :

„Und zwar immer für die Zeit vom 1, April bis zum 31, März“ zu streichen. ___ Dieser Antrag wurde nach kurzer Debatte, in welcher \sih die Negierungskommissarien Landforstmeister Donner und Geheime Regierungs-Rath Freytag, sowie der Abg. Stengel gegen den Antrag aussprachen, abgelehnt und §8. 47 in der Fassung nach der zweiten Lesung angenommen.

S. 48 lautet nah den Beschlüssen in zweiter Lesung:

__ Für den Jagdschein ist eine Gebühr von zehn Mark zu ent- richten. Die Ausfertigung erfolgt kosten- und stempelfrei.

Die Jagdscheingebühr fließt zur Kreiskommunalkafse, in der Provinz Hannover, fowie in den hohenzollernschen Landen zur Amts- tommunalfasse, in den Stadtkreisen zur Gemeindekasse.

Von der Entrichtung der Jagdscheingebühr sind befreit:

1) die gerihtlich beeidigten Forst- und Jagdbeamten des Staates und anderer Waldeigenthümer,

2) diejenigen Personen, welce sich in der für die Staats-Forft- beamten vorgeschriebenen Ausbildung befinden,

3) die in Gemäßheit der 8&8. 64 und 70 dieses Geseßes mit dem

Abschusse beauftragten Personen.

Der freie Jagdschein berectigt nicht zur Ausübung der Jagd auf sollen Jagdbezirken, wel?ze von den unter Nr. 1 bis 3 er- wähnten Personen außerhalb ihrer Dienstbezirke angepachtet werden.

Die Abgg. Prinz von Arenberg, Althaus und Gen. be- antragten, die Worte: „in der Provinz Hannover sowie“ zu streichen, ferner anstatt „angepachhtet“ zu jagen „gepachtet““. Die Abgg. Dirihlet ud Gen. beantragten, fiatt „zehn Mark“ zu seven: „rei Mark“.

Der Abg. Witerburg führte aus, daß \ih durch die hohe

Hunde ‘Bent ) Ferner elnzusügen „Windhunde und

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Gebühr von 10/4 der Kreis Derjenigen, welhe einen Fagd- schein lösen würden, ganz bedeutend verringern würde, und

__Nun habe ich {on in meinen früheren Aeußerungen angedeutet, daß der Antrag des Hrn. Abg. Scholz den ih übrigens, wie ih ieder en hör / gedeckt wird dur das Feld- und Forstpolizeigesetz, denn der 8. 10 des ireld- und von ( der übrigens meiner Er- innerung nach wörtlich aus dem früberen Gese von 1846 entnom- die hier im Hause hinzugefügt ift

Mit Geldstrafe u. \. w. wird be iraft, wer unbefugt über

karrt, fährt, Vieh treibt, Holz \{leift, den Pflug wendet oder über Aecker, deren Bestellung vorbereitet oder in Angriff genommen ist,

und ein größerer Wildschaden sein werde. Auch der Wild- dieberei werde dadurch Vorschub geleistet werden. Denke man niht nur an die Rehe, Hasen und Hirsche, sondern auch an die Bauern und kleineren Leute,

Das Amendement Dirichlet wurde abgelehnt, der Antrag Prinz von Arenbcrg und in dieser Form der §. 48 wurde angenomnaen.

Die S8. 49 bis 57 wurden mit geringfügigen Aende=- rungen nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. 5. 58 lautet nah den Beschlüssen in zweiter Lesung:

_Kiebitz- und Möveneier dürfen nur bis zum 30. April jeden

Jahres cingesammelt werden. :

Dur Beschluß des Bezirksaus\{busses kann dieser Termin bis qw Es April ptEnerleas oder für Kiebißeier bis zum 10. Mai,

ur PVloveneter bis zum 18. Funi einschließli verlän; e

Der Bes Blae it e Unt ein\ch{ließlich verlängert werden.

, __Die Eier oder Jungen von anderem jagdbaren Federwilde

dürfen au von dem Jagdberetigten nicht fortaenommen werden

mit Ausnahme derjenigen Eier, welche in Brutstätten ausgebrütet,

e welche zu wissenschaftlihen oder zu Lehrzwecken benußzi werder

ollen. j

Hierzu beantragte der Abg. Schultz (Lupitß): Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

S. 58 Absatz 2 die Worte „bis zum 20. April“ und dafür die Worte „bis zum 10. April“ zu setzen. mit diesem Antrage wurde der 8. 58 angenommen. S. 59 [autet nah den Beschlüssen der zweiten Lesung:

Vom fünf:chnten Tage der für eine Wildart festgesetzten Schonzeit ab bis zu deren Ablauf ist es verboten, derartiges Wild let es in”ganzen Stücken oder zerlegt, in demjenigen Bezirke, für welhen die Schonzeit gilt, zu versenden, zum Verkauf umher- zutragen, auszustellen oder feilzubieten, zu vertaufen und, sofern es niht zum Genuß fertig zubereitet ist, anzukaufen, : Die Bestimmungen des ersten Absatzes finden auf Kiebitz- und Möveneier Anwendung. 5 N s Die Abga. Dirichlet und Genossen beantragten, vor dem chv0rte „einzutaufen“ einzuschalten: „zum Z#ck der Weiter- veräußerung““,

Der Abg. von Tiedemann-Bomst erklärte, bereits bei der zweiten Lesung habe er auf die Nothwendigkeit dieser Be- llimmung hingewiesen, damit die deutschen Hausfrauen davor ge]chüßt würden, in der Schonzeit Wild zu kaufen. Die bis= herigen Maßregeln gegen diesen Ankauf hätten nicht ausge- reiht und man müsse sie vershärfen. Wenn gesagt werde, daß die Hausfrauen nicht alle geseßlihen Bestimmungen kennen fönnten, so mathe man den deutschen Hausfrauen ein sehr s{hlechtes Kompliment, daß sie so wenig Auffassungs- vermögen haben sollten.

Der Aba. Dh Langerhans betonte, es komme auf diese Bestimmung gar nicht so sehr an, es werde doch genug Wild gestohlen. Man könne nicht solche drakonischen Gesetze geben, daß alle Leute, die Wild kauften, auch alle gesetzlichen Be=- stimmungen kennen sollten, Diese harten Bestimmungen würden auch niemals so itreng durhgeführt werden können. Er beantrage die Schlußworte „Und, sofern es nicht 2c.“ zu streihen. Den Verkauf könne man ja verbieten, nicht aber den Ankauf.

Der Abg. Seehusen erklärte, er möchte das Haus bitten, den Ausführungen des Abg. Dr. Langerhans nicht zuzustimmen. Die Hausfrauen, die Wild ankauften, würden sih do erkun= digen, ob es auch von Wilddieben herstamme oder nicht, dann würden sie au in die Lage geseßt sein, zu erfahren, ob der Ankauf gestattet sei, Dann werde ferner gerade durch den Ankauf von Wild in der Schonzeit die Wilddieberei gefördert werden. Daß die bestehenden Bestimmungen nicht ausreichten, dafür habe man in Ostpreußen viele Beispiele; in seinen Kreise ständen an fünf Stellen Grabkreuze, wo Forstbeamte von Wilddieben ershossen seien. Durch Annahme diefer Be- timmung werde man auch den Forstbeamten einen fleinen Schuß gegen die Wilddiebe gewähren.

Die Anträge Dirichlet und Dr. Langerhans wurden ab- gelehnt und der §. 59 in der Fassung nach der zweiten Lesung angenommen.

Ebenso die §8. 60—82.

Die Diskusston wurde darauf mit 8. 83, welcher von der Staatsaufsicht handelt, fortgeseßt.

F. 83 wurde nach den Be\chlüßfen in zweiter Lesung un= verändert ohne Debatte angenommen, ebenso SS. 84—93 mit einigen redafktionellen Aenderungen. Hs

9. 94 erhielt nah dem Antrage Prinz von Arenberg= Althaus folgende Fassung:

„Insoweit in einzeluen Landestheilen den Grundeigenthümern die Befugniß zusteht, auf ihren Grundftücken in hochängenden Dohnen den Dohnenstrih auszuüben, behält es dabei sein Be= wenden.

Die F. 95 und 96 wurden unverändert nach der Fassung der zweiten Lesung angenommen. Zu §. 97, welcher lautet:

In1oweit in einzelnen Landestheilen nab den daselbst geltenden geselihen Bestimmungen cæch andere Wildgattungen außer dem Schwarzwilde nur in ges{loFenen Wildgärten odex Revieren (S. 63) unterhalten werden dürfen, behälk es dabei sein Bewenden, und kommen dort au gegen diese anderen Wikdgattungen die Bestim- mungen des §. 64 zur Anwendung. lag ein weitergehender Antrag vor, wonach die Bestimmungen der hannoverschen Gesezgebung übex den Ersaß von Wild= schaden aufret erhalten bleiben sollten.

Der Abg. Dr. von Cuny erklärte sich für diesen Antrag aus Dankbarkeit für die treue Hülfe, welche die hannoverschen Freunde in der Wildschadenfrage den Mitgliedern aus den aiten Provinzen geleistet hätten.

Der Abg. von Rauthaupt bemerkte, daß es nit in der Absiht der Konservativen gelegen habe, diese hannoversche Bestimmung zu besci‘t1gen. Man wolle sie nur niht auf die alten Provinzen ausdehnen. Den Hannoveranern lasse man sie um so lieber, als die Herren so großen Werth darauf legten, sie zu be%alten. Er wünsche ihnen viel Glück dazu, Der Stao{s- Minister Dr. Lucius erklärte, daß die Regierung nit beavsi&tigt habe, die hannoverschen Bestimmungen über den Wildschadenersaß durch dieses Geseg zu beseitigen. Er

¿zu streichen

daß die weitere Folge vielfah im Ueberhandnehmen des Wildes

wolle gern den Hannoveranern ihre berechtigten Eigenthüm- lihfeiten lassen.