1927 / 94 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

—— Erste Zentral-Handelsregister-Beilage

m [4 un Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, 6onnabend, den 23. April

[7745] [7859] [7857] E y Die Daimler-Benz Aktiengesell-| Die auf den 27. 4. 1927 einberufene | Herr Emil Nürnberg, Berlin, is aus Ez. Ausgabe. NM 15

schaft in Berlin hat die Spruchstelle | außero1dentlihe Generalver!ammlung muß | unserem Auffichtsrat ausge|hieden. Herr i I. Feuerversicherung : S emäß Art. 37 der Durchf.-V.-O. zum | infolge Hinscheidens des jurifti)hen Bei- | Dr. Friß Freund wurde neu in den Au}- | 1. Nückversicherungsvrämien i e es A N D003 I8MTO

Rutw.-G. mit dem Antrage angerufen, | rats, welcher zugleich Auffichtoratémitglied | sichtsrat gewählt. 2, Schäden, abzüglich des Anteils der Nückversicherer :

Ihr die Barablö}ung der folgenden im | war, vertagt werden Berlin, im August 1926. a) aus den Voriahren ein|{chließli4 RM 40 428,26

Wege der Fusion auf sie übergegangcnen| Bonn, den 21. April 1927. K. & E, Buchwald A.-G., Berlin. Schadenermittlungékosten :

Anleihen der Benz & Co., Nheiniiche F. A Eichbaum, A. G. Der Vorstand. a. gezahlt . 1405 847,60

Automobil- und Motorenfabrik Aktien- Goethlich. Eschbaum. Kurt Buchwald. Paul M.Curth. g. zurüdgestellt 234 673,— 1 640 520,60

gesellichatt (7710) b) im Geichäftéjahr eins{chließlich

a) der 43 9% igen Anleibe von 1909, L 210 092,44 Sch ittlunatfost Geehandelsbank Uktiengesellshaft, Altona (Elbe). ere N48 41596

b) der 42 °/g igen Anleihe von 1912, «) gezablt . 3948 415 96 Die ordentliche Generalversammlung vom 11. März 1927 sowie die außer-

Ir. 94,

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2, dem Güterrechts-, 3, dem Vereins-, 4, dem Genofsenschaftss, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragörolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, ericheint in einem hesonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-HandelS8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der B e zuqs3 preis beträgt vierieljährlih 4,50 Reichsmark, Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark, Unzeigenpreis für den Raum einer 6 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

R T E a E D E D C E

c) der 5 9% igen Anleibe vom März 1920, 8) zurückgestellt .1342253,— 5290 668,96 | 6 931 189!!

RO0O/ ino » 02 d) E igen Anleihe vom Dezember | „rdentliche Generalveriammlung vom 19. April 1927 haben unter Aufrechterhaltung | 3. Uebertrag (eserve) auf das nächste GelMa!tsjahr zum s Juli 1927 zu gestatten der Beschlüsse vom 283. 1. 25 und 25, 3. 26 und unter Ausfluß des gejeulichen für noh nit verdiente Prämien, abzüglih des Anteils Berliie den 12. April 1927 : Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um einen der Rückversicherer L F i ; Svtucftelle alie: See Lia eridót Betrag bis zu NM 315000 durch Auégabe von Inhaberstammaktien zum Nennwert Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Nück- E s MRETYE E von je NM 100 mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 1927 zu erhöhen. versicherer : 7 e R Vorbehaltlich der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister a) Provisionen und scnstige Bezüge der Agenten [5508] B. Ley Konservenf abrik fordern wir un)ere Afkticnäre auf, die neuen Aktien unter folgenden Bedingungen : 1 250 102,70 Dea, Man Mah zu vente. T G i di u i b) sonstige Verwaltungoskosten 130111866 Bilanz per 31. Dezember 1926. . Die Anmelduna zum Bezuge und die Einreichung der Aktienmäntel unker | 5. Lei innügi n nabe D ae N s N : Beifügung eines doppelten Nummernverzeichnisses sowie die Begleichung n S Se OweTen, IUnSHEINRTRE Besitz. NM |4 des vollen Bezugspreises muß bei Vermeicung des Auéschlusses in der Zeit a) auf geseßliher Vorschrift beruhende . 270 354,16 Gebäude und Grundstücke bis um 10, Mai 1927 einshließlich während der üblichen Gelchäfts- b) freiwillige 2 E or GPASE A Ï C 475,— E h S V e af Y ) & Be 3 5 Ì 2 4 : 209 475, E stunden an den Schaltern der Geselljchaft, Altona, Gr. Bergstraße 147, 11. Maschinenversicherung :

Abschreibung 2 700, erfolgen E N Did) A, : L E Mütversitheiuaën Einrichtung . . 24 455,60 | . Auf je zwei der biéherigen Stammaktien im Nennwert von je RM 100 kann | ¿ Nückversicherungéprämien

3 395 694

Das HBentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin tir Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm- straße 32, bezogen werden.

[a a E e 287 Di H E R Aa PE E A E Bom „Sentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 94A und 94ßB ausgegeben.

E Ep D Pg R par:

2 5951 221/35

F Befristete Anzeigen mlissen drei’ Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen fein. “E

Sntscheidungen des Neichsfinanzhofs.

im Sinne des § 1 Nr, 1 des Umsaßsteuergesebes an und veranlagte den Beschwerdeführer für das Jahr 1925 nah einem Jahresentgelt von 501 RM, Der Beschwerdeführer bestritt, daß die Vorausseßungen

337 691/5722 519 187/02

4776/6

O70 zuzüglih Börsenum}abßsteuer bezogen werden. : Rückversicherer : 2 E L N

3 007 70 . Für die geleistete Cinzahlung wird eine Kassenquittung ausgegeben, gegen a) gezahlt i 1 179 91

E welche die bezogenen Aktien mit Gewinnanteilscheinen ausgehändigt werden. b) zurückgestellt . 990,

10 998,90 Der Zeitpunkt der Aushändigung der bezogenen Attien wird bekannt- : A e s E

299890 gegeben werden. Uebertrag (Reserve) auf das nächste Geschäftsjahr tür

Die Bezugéstellen sind berechtigt, aber nit verpflichtet, die Legitimation noh nicht verdiente Prämien, abzüglich des Anteils des Vorzeigers der Kassenquittung zu prüfen. der Rückversicherer

Abschreibung Fuhrpark | Ab\chreibung 8 000|— Warenvorräte 140 013/72

27 000|—

sondern nur für einen ganzen Zeitraum veranlagt werden. Das schließt aber aus, daß eine Erstattung für den Fall der Nichtbenußung eintritt. Welche Gründe die Nichtbenugung veranlassen, spielt dabei

37, Umsatsteuerpfliht bei einer sog. Metaverbindung. Mit der Rechtsbeschwerde wendet sich der Steuerpflichtige gegen einen Umsaßposten von 36 000 RM, der nach seiner Ansicht zu Unrecht

Kasse 47242 Po1tichekguthaben . 1914/13 Schuldner ¿a 47 704/36 Metibablere ¿«» 100] Avalschuldner . . . : 2-000|— Verlustvortrag aus 1925

9 051,80

Gewinn 1926. 1758.72

7 C

441 Verbindlichkeiten.

Grundkapital Hypothek Banfkischulden Schulden Akfieptverbindlichkleiten

Alte und neue Nechnung Avalgläubiger E

300 000 40 000 33 193)‘ 18 202 36 320 11 556

2000

441 272 Gewinn- und Verlustrechnung.

Soll. RM Ls Verlustvortrag aus 1925 9 051180 Abschreibungen auf:

(Hebäude . 2 700 |

Einrichtung . 3 007,70 |

Fuhrpark . 2 958,50 8 666/20 Unkosten, Gehälter, Löhne. | 134 211/05

151 929/05

Haben. Nohgewinn an Waren . Mèieteingänge Verlustvortrag ..

142 R 1 646/95 7293/08

151 929/05

Den An- und Verkauf von Bezugsrechten vermittelt die Gesellschaft. Altona (Elbe), den 20. April 1927.

Der Vorstand.

. Verwaltungskosten, abzüglih des Anteils der Rük- versicherer :

Kasse, Guthaben bei Noten- un Abrechnungébanken .

Debitoren :

a) Banken

b) Kunden : 1. gedeckte 291027,76 2. ungedeckte 42255,12

Eigene Wertpapiere und Be- teiligungen Bankgebäude „2 ¿c Eitibta es Avale NM 65 700,

Trottmann & Co.,

BVank-Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf.

Vilanz þer §31 Dezember 1926,

23 585 23 920

Per Aa 645 E ao Kreditoren :

a) sofort oder Turzfristig

fällig . 155 894,92

b) nah 12 Mo-

naten fällig 232 061,24

Avale NM §65 700,—

34 844,82

368 127

15 892/2! 150 000 é 1|-

981 527/25

. Nückversicherungsyrämien L E . Schäden, abzüglich des Anteils der Nückversicherer :

MM 110 000 82 314

387 956 Uebertrag (Neserve) auf das nächste Geschäftsjahr für

noch nicht verdiente Prämien, abzüglih des Anteils der Nückversicherer E E E T . Verwaltungskosten, abzüglih des Anteils der Nük- versicherer :

E a Ca 1256

581 527/25

Gewinn- und Verluftrehnung per 31. Dezember 1926. S 9p Ca ana wier acm a ma un . Nückversicherungsprämien . ¡

Handlungsunkosten » « »

[50909] B, Ley, Konservenfabriï A.-G,, Mainz-Mombach.

Die Generalversammlung vom 1. März d. J. hat folgende Beschlüsse gefaßt:

1, Das leitherige Aktienkapital von Mark 300 000 wird auf 4 150 000 hberab- geleßt durch Zusammenlegung derAktien im Verhältnis von 2 : 1.

. Das herabgesetzte Grundkapital“ wird alsdann wieder auf 6 300 000/erhöht unter Auss{luß des geseßlichen BVe- zugsrechts der Aktionäre.

Die Zukfammenlegung ertolgt dergestalt, daß von je zwei eingereichten alten Aktien je cine Aktie zurückbehalten und die andere mit einem Steinpelautdruck „gültig ge- blieben“ ver|ehen an die Einreicher zurück- gegeben wird.

Die Aushändigung der abgestempelten Aktien ertolgt gegen Nückgabe der aus- gestellten Empfangsbescheinigung.

Auf die derart gültig gêbliebenen Aktien wird den Besißern ein Bezugsrecht an- Iäßlih der Kapitalerhöhung eingeräumt dergestalt, daß auf je drei Aktien à 4 100 eine neue Aktie à 4 100 zu 1009 zuzügl. Schlußnotenstempel bezogen werden kann.

Nachdem inzwishen die Eintragung dieter Kapita1änderungen in das Handels- register erfolgt ist und die beschlossene Erhöhung des herabgeseßten Kapitals durchgetührt ist, fordern wir unsere Uktio-

M A Per 29 359196} Vortrag aus 195 ..…. 194 4 203/85} Einnahmen aus Zinsen, Pro-

EEDOGO He A ae

34 626

. Schäden einschließlich Scadenermittlungskosten, ab- züglich des Anteils der Nückversicherer :

NM |

| 34 820/45 34 820

Der Auffichis8rat seßt sich jeßt zusammen aus den Herren: Fabrikbeslter Paul Beer, Menden i. W., Nechtaaziwali und 9 E H a Direktor Dtto Hammann, Düsseldorf, Rechtsanwal Direktor“ Fr. Tegtmeyer, Siegen

Düsseldorf, den 29. März 1927.

Der Aufsichtsrat. Dr. Sch{ u h, Vorsißender.

Der persönlich haftende Gesellsch after: Trottmann.

totar Carl Fügart, Magdeburg,

t Dr. Ewald Schuh, Düsseldorf, :

. Vebertrag (Neserve)auf das nächite Ge]chäftsiahr tür noh nicht verdiente Prämien, abzüglih des Anteils der Nückversicherer A: is é:

. Verwaltungskosten, abzüglih des Anteils der Rük- versicherer':

7 Magdeburger Feuerversiherungs-Deselschaft.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr

Vortrag aus dem Vorjahre

1, Veberträge (Reserven) aus dem Vorjahre: a) Prämienüberträge für noch nit Vrämien N

b) Schadenreserve

. Prämieneinnahme .

. Prämieneinnahme C E UA i niet 2. Nebenleistungen der Versiherungsnehmer « « « «. 81 ITI. Cinbruchdiebstahlversicherung : . Ueberträge (Reserven) aus dem Vorjahre: a) Prämienüberträge für noch nit ver- diente Prämien b) Schadenreserve .

. Prämieneinnahme .

: Ueberträge (Referven) aus dem Vorjahre : a) Prämienüberträge für noch nicht verdiente Prämien

b) Schadenreserve .

vom 1. Januar bis 31. Dezember 1926.

A. Einnahme, NM | K} RM Le 10 429 L, Feuerversicherung :

verdiente

. « 3 207 008,62 A 17 792 626 96 233

71. Maschinenversicherung : ‘9 515 12 597

176 529,94 229 510 675 202

12 268

u nere anr wan eten aren n: ce

IV, Tranéêportversicherung :

67 151,17 120 156

. Rückversicherungsprämien E C A . Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr aus selbft abge|chlossenen Versicherungen :

. Prämienüberträge .

. Verwaltungskosten, Leistungen für in Rückdeckung übernommene WVer- sicherungen:

22 920 415‘

. Vergütungen für tin sicherungen .

. Rückversicherungsprämien . Zahlungen für Versicherungsfälle aus selbst abgeschlossenen Versicherungen :

916 982? . Prämienüberträge .

. Verwaltungskc sten, Leistungen für in Nückdeckung übernommene Ver- sicherungen :

a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten

und sonstige Bezüge der Agenten 1 071,96 4 291,53

a) Provtsionen

b) fonstige Verwaltungskosten

5 363

TIT. Einbruchdiebstahlversicherung :

a) aus den Vorjahren einschließlich RM 959,20 Schadenermittlungskosten

&) gezablt... = « 26:862/,98

b) im Geschäftsjahr eins{ließlich i

MNM 4823,40 Schadenermittlungskosten

@) gezablt a e a G0 12508

8) zurüdgestellt .. . 23 950,— 87 075,08

26 862,28

a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten 82 072,55

b) sonstige Verwaltungskosten. . . . . 82264,52

266 759

113 937

183 799

164 337/07

IV, Transportversicherung :

a) aus den Vorjahren : O e O0 30002 ß) zurüdgestellt 14 228, b) im Geschästsjahr : G eat 2 a 8) zurüdgestellt

67 622,82

. 292 777,89 126 224,— 419 001,85

a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten 13 4T4LTT

b) sonstige Verwaltungskosten . . ., « 137732,01

262 270

486 624

201 926

250 873

V. Haftpflichtversicherung:

A) E . b) s{webend ..

abzügliß der vertragsmäßigen

a) Provisionen u. sonstige Bezüge d. Agenten 37 944,03 b) Jonstige Verwaltungskosten 57 257,06

RNückdeckung übernommene WVer-

67 418

95 201 18 688

VI. Unfallversicherung:

a) erledigt ¿L B0062

b) |chwebend

‘abzüglich der vertragsmäßigen

29 822,60

8 162/26

5 713 49 299

1201 69%

240 696/!

F stande.

zur Umsaßsteuer herangezogen worden ist. Es hat hiermit folgende Pewandtnis: Es ist festgestellt, daß der Steuerpflichtige und der Ehweinehändler K. Schweine auf gemeinschaftliche Rechnung um- seßten. Der Einkauf erfolgte im Namen des Steuerpflichtigen, der Lertauf im Namen des K. Jm Jahre 1924 wurden aus diesen Ge- schäften 72 000 NM erzielt. Die Vorinstanz hat den Steuerpflichtigen mit der Hälfte dieses Betrages, d, i. mit 36 000 RM, zur Umsaßsteuer herangezogen. Der Steuerpflichtige bestreitet seine Steuerpflicht, weil die Schweine vou K. im eigènen Namen verkauft und die hierfür vereinnahmten Entgelte von K. versteuert worden seien. Es handelt sh hier um eine sog. Metaverbindung zweier Unternehmer zum ge- innbringenden Ein- und Verkauf von Waren auf gemeinsame Rech- nung. Dritten gegenüber is die Metaverbindung nicht in die Er- sheinung getreten. Jeder Gesellschaftec ist nah außen im eigenen

[Namen aufgetreten. Die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Ge-

sellichaftern, zwischen dem Steuerpflichtigen und K. waren rein obli- gatorish und hatten feine Wirkung gegenüber Dritten. Bei dieser Eachlage fommen Umsäße der Gesellschaft als solche im Sinne des Umsabsteuergeseßes nicht in Frage. Es liegen daher nicht vier umsaß- steuerpflichtige Geschäfte (vom Erzeuger über Einkäufer-Metisten, Ge- sellschaft, Verkäufer-Metisten an Abnehmer), sondern nur drei vor:

1, vom Erzeuger oder sonstigen Lieferer an den Einkäufer-Metisten,

?, vom Einkäufer-Metisten an den Verkäufer-Metisten,

3, vom Verkäufer-Metisten an den dritten Abnehmer,

Etreitig sind hier die Umsäße zu 2. Der Einkäufer-Metist (der Steuer- pflihtige) hat dem Verkäufer-Metisten K. die Verfügung über die Schweine verschafft 5 des Umsahsteuergesepßes) und hierfür von K. ein Entgelt bezogen, das sich aus dem Ersaße Zes Einkaufspreises und der Hälfte des erzielten Gewinnes zusammenseßt. Dieser Leistungs- mustaush ist umjsaßsteuerpflichtig. Unbehelflih ist der Einwand des Steu?rpflichtigen, daß K. bereits die Umsaßsteuer entrichtet habe. Die von K. entrichtete Umsaßsteuer hat die Umsäße unter 3 zum Gegen- Unrichtig ist auch die Anschauung der Vorinstanz, daß der Steuerpflichtige wegen des Gesellschaftsverhältnisses mit K. die Hälfte

[des von diesem erzielten Verkaufspreises zu versteuern habe. Gegen-

stand des Umsates zwischen dem Steuerpflichtigen und K. ist die Ge- santzahl der für gemeinschatliche Rechnung angeschafften Schweine,

fnicht die halbe Anzahl der Schweine. Den Maßstab für die Umsaßz-

steuershuld des Steuerpflichtigen bildet aber nicht der von K. er- gielte Kaufpreis, sondern die Geldleistung des K. an den Steuer- pslichtigen, d. i., wie bereits dargelegt, der Ersaß des von dem Steuer- pilihtigen bezahlten Einkaufspreises zuzüglich des halben Gewinnes. (Urteil vom 4. März 1927 V A 77/27).

38, Keine Erstattung der KraftfaHhrzeugsteuer bei Außer- betriebstellung des Fahrzeugs aus verkehrspolizeilihen Gründen. Der am 1. November 1925 für ein Jahr mit 200 RM vecsteuerte Lastkraftwagen des Beschwerdeführers ist zufolge polizei- licher Verfügung: vom 8. Juli 1926 außer Betrieb geseßt, Da der Wagen schon seit Ende April 1926 nicht mehr benußt wurde, hat der Veschwerdeführzr die Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer auf 14 Jahr mit 100 NM bkeantragt. Der Antrag ist abgelehnt. Einspruch und Verufung sind zurückgewiesen. Hiergegen richtet sih die Rechtsbe- schwerde. Beschwerdeführer ist der Ansicht, es müsse ein Unterschied gemacht werden zwischen den Fällen, in denen die Nichtbenußung auf freiem Willensentshluß des Krastfahrzeugbesißzers beruhe, und denen, wo die Benußung kraft behördlicher Anordnung unmöglich sei. Der Nechtsbeshwerde war der Erfolg zu versagen. Gegen die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsmittelverfahrens nah § 223 der

Reichsabgabenordnung bestehen keine Bedenken. Da der Beschwerde-

führer behauptet, einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Krast- fahrzeugsteuer zu besißen, so ist darüber auf dem ordentlichen Rechts- weg zu entscheiden. Der Rechtsanspruch des Beschwerdeführers be- sieht indes nicht. Der Geseßgeber is von dem Grundsaß ausgegangen, aß, wenn der Steuerschuldner für ein Kraftfahrzeug die Steuer l] einen bestimmten Beitraum entrichtet hat, die auf diesen Zeit- raum entrichtete Steuer nicht dadurh zu einex ungerechtfertigt er- vbenen Steuer wird, daß der Stouertäauldner das Krastfahrzeug nt oder nicht so ausgiebig benußt, als es ihm die Steuerkarte gestattet. le Steuer kann aus Verfahrensrücksihten nicht für jede Benußung,

D —.

feine Rolle. Fn3besondere kennt das Geseh feine Steuererstattung für den Fall, daß das Fahrzeug aus verkehrspolizeilichen Gründen außer Vetrieb gestellt werden muß. Der Reichsminister der Finanzen hat mit Zustimmung des Reichsrats auf Grund des § 108 Abs. 2 der Reichs- abgabenordnung in der Verordnung vom 10, Dezember 1926 (Reich3- geseÿbl. T S. 501) erst für die Zeit vom 15. Dezember 1926 an für Fälle der vorliegenden Art eine Erstattung der Steuer zugelassen. Auf rükliegende Fälle bezieht sih die Verordnung nicht, Dem Be- \hwerdeführer könnte daher u. U. nur auf dem im § 108 Abs. 1 der Reich8abgobenordnung vorgeschenen Billigkeitêwege geholfen werden. Der Steuerrihter darf vermeintlihe Gründe der Billigkeit nit berüdsichtigen. (Urteil vom 26. Februar 1927 ITA 589/26).

39, Umfang dexr Grunderwerbsteuerfreiheit Kriegsbe- shädigter beim Erwerb vou GrundDstücen auf Grund Des Kapitalabfindungsgeseßes. Geltung auch für Offiziere, insbesondere auch solche des Beurlaubtenstandes. Den Hauptstreitpunkt bildet die Frage, ob § 21 Abs. 1 des Grunderwerhb- steuergeseßes sich auch auf Offiziere, insbesondere solche des Beur- laubtensiandes, bezieht. Die Frage is vom Finanzgericht mit Recht bejaht worden. Die Besreiungsvorschrift lautet: „Kriegsbeschädigte

, die bei Abfindung ihrer militärishen Bezüge auf Grund des Kapitalabfindung8geseßes Grundstücke erwerben, sind nach näherer Bestimmung des Reichsrats von der Steuer befreit“, Die Steuerstelle stüßt sich darauf, daß zu der Zeit, als das Grundertverbsteuergeseß in Kraft trat, eine Kapitalabfindung nur für Mannschaften bis zum Dienstgrade des Feldwebels aufwärts zulässig gewesen sei. Davon ist so viel richtig, daß das Geseß vom 3. Juli 1916 über Kapitalab- findung an Stelle von Kriegsversorgung (Kapitalabfindungsgesetß) (Reich8geseßbl, S. 680) sih nicht auf Offiziere bezog. Aber schon unterm 18. Juli 1918 erging das Kapitalabfindungsgeseß für Offiziere (Reichsgeseßbl. S. 994). Dieses bezog sih auch auf Offiziere des Be- urlaubtenstandes, da es auf das Offizierpensionsgeses vom 31. Mai 1906 (Reichsgeseßbl, S. 565) verwies und dieses auch Offizieren des Beurlaubtenstandes Versorgungsgebührnisse zugestand (§8 28 ff.). Das hat das Finanzgericht zutreffend erfannt. Es is de8halb ohne weiteres anzunehmen, daß das Grundertwerbsteuergeseß, das seinem Wortlaut nach keinerlei Unterschied macht, die Offiziere von der Rechtswohl- tat des § 21 nicht ausschließen wollte. Ein-innerer Grund hierzu würde auch nicht erkennbar sein; denn wenn Offiziere zum Erwerb eines Grundstücks Kapitalabfindung erhalten, so ift für sie in gleicher Weise Anlaß zur Steuerbefreiung wie für Angehörige niederer Dienstgrade. Diese Auffassung liegt auch dem Erlasse des Reichsministers der Finanzen vom 14. Mai 1926 IIT Rv 17377 zugrunde. Die Steuerstelle hatte im Verfahren vor dem Finanzgericht auch geltend gemacht, daß die Befreiungsvorschrift sih nux auf Grundstücke beziehe, die aus- \hließlih oder doch twvenigstens hauptsählich von dem Kriegsbe- schädigten und seiner Famisie allein bewohnt werden und mit denen ein hinreichend großes Stück Garten- oder Ackerland verbunden sei. Abgesehen davon aber, daß der Beschwerdegegner nachdrücklich das Fehlen dieser Vorausseßungen bestreitet und daß die Mitteilung des Grundbuchamts dem Standpunkt der Steuerstelle teilweise entgegen- steht, ist im Steuerverfahren die Art des erworbenen Grundbesißes überhaupt niht nahzuprüfen. Die Kapitalabfindung wird nur zum Erwerb von Grundbesiß bewilligt, wobei die Kapitalabfindungsvor- christen ebensowenig wie das Grunderwerbsteuergeseß und die Be- stimmungen des Reichsrats vom 29. Juni 1923 (Reichssteuerbl. S. 231) irgendwelche Unterscheidungen machen. Das Grunderwerbsteuergeseßz und die Bestimmungen des Reichsrats lassen in allen Fällen, in denen die Versorgungsbehörde die Kapitalabfindung gewährt, den Erwerb des mit Hilfe des Kapitals erworbenen Grundstücks schlechthin steuer- frei, Vorausseßung ist nur, daß der Preis des Grundstückds den fünf- zehnfachen Betrag der Kapitalabfindung nicht übersteigt. Jn diesem Falle, derx aber hier nicht zutrifft, würde der Ueberpreis von der Steuer nicht befreit sein. (Urteil vom 18, Februar 1927 IT A 71/27).

40, Umsatzsteuerpfliht der jcchiedsrihterlihen Tätigkeit eines Richters. Der Beschwerdeführer, ein Richter, is wiederholt als Schiedsrichter tätig gewesen. Jn den Jahren 1914—1923 über- nahm er nur zwei Sachen, in dem Zeitraum 1924—1926 dagegen acht, Das Finanzamt nahm eine nachhaltige, entgeltliche Tätigkeit

der Umsaßsteuerpflicht gegeben seien. Das Berufungsurteil verneinte die Nachhaltigkeit der Tätigkeit und stellte den Beschwerdeführer von der Umsaßsteuer frei. Die hiergegen von dem Vorsteher des Finanz- amts eingelegte Beschwerde ist ‘begründet. Die angefochtene Ent- scheidung führt aus, die Umsaßkeuerpvflicht seße nicht nux eine Mehrheit von Handlungen, sondern auch die vorher gefaßte Absicht des wieder- holten Handelns voraus. Aus der Tatsache, daß der Beschwerde- führer innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren achtmal als Schied8- richter tätig geworden sei, könne aber niht geschlossen werden, daß er vorher den einheitlichen Willensentshluß gefaßt habe, sih dauernd in dieser Weise zu betätigen. Die Vorinstanz gehe hierbei von einer zu engen Auslegung des Begriffs der Nachhaltigkeit aus. Denn die Umsaßsteuerpflicht jeßt niht unter allen Umständen voraus, daß die Einzelhandlungen auf einem im voraus gefaßten einheitlichen Willens- entschluß beruhen. Wer unter gewöhnlichen Verhältnissen gewerblich oder beruflih tätig wird, handelt allerdings planmäßig in der Weise, daß seine Einzelhandlungen auf einen vorher gefaßten einheitlichen Willensentscchkuß zurückgeführt werden fönnen. Es gibt aber auch Fâlle, mo dér einheitliche Willens8entshluß zwar fehlt, das fortge- seßte Handeln sih aber wirtsichaftlich auf dieselbe Weise auswirkt wie ein planmäßig begonnener Gewerbebetrieb. Das triff zu, wenn mehrere aufeinanderfolgende, gleichartige Handlungen unter AuZ3- nußung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhälta nisses vorgenommen werden. Für die Verkehrsauffassung ist es in solchen Fällen niht von Bedeutung, daß der einheitliche Willen3- entshluß fehlt, Das Wesentliche ist hier der äußere Sachverhalt. Jm Verkehre werden in den bezeihneten Fällen die Einzelhandlungen“ als zusammengehörig aufgefaßt, als eine tatsächlich vorhandene Einheit, die aus einer Reihe wirtischaftlich gleihliegender Einzelhandlungen gebildet wird, Bei der Beurxrteilung der Umjsaßsteuerpflicht muß diese Auffassung zur Geltung kommen. Es würde weder dem Wesen der Umsaßsteuer, die an einen Verkehrsvorgang anknüpft, noch dem Grund- saß der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechen, wenn unter den bezeichneten Vorausseßungen die Umsaßsteuerfreiheit nux deshalb an- genommen würde, weil der vorher gefaßte, einheitliche Willens8ents{chluß fehlt. Unter diesem Gesicht8punfkt ist, wie jede andere außeramtliche mit Einnahmen verbundene Tätigkeit (z. B. Vorträge, Gutachten) auch die schiedsrihterliche Tätigkeit eines Richters zu beurteilen. Wenn ein Richter die Bearbeitung von Schieds8gerichtssachen übernimmt, so fann nicht davon gesprochen werden, daß er auf Grund eines vorher gefaßten einheitlichen Entschlusses handelt. Ob er eine Sache übers nimmt, entscheidet sich von Fali zu Fall. Nach den hier in Betracht fommenden preußischen Bestimmungen bedarf dec Richter zur Ueber- nahme des Amtes eines Schiedsrichters in jedem einzelnen Falle der Genehmigung seiner vorgeseßten Dienstbehörde. Er kann nichis dazu tun, eine folhe Sache zu erlangen. Die Gelegenheit, als Schied84 richter tätig zu werden, bietet fsih ihm nur dann, wenn die Wahl der Beteiligten auf ihn fälli und er die Genehmigung seiner vorgeseßten Dienstbehörde erhält. Es kann zwar im allgemeinen bei einem Richter eine getwwisse Bereitwilligkeit vorausgeseßt werden, bei passender Ge- legenheit als Schiedsrichter tätig zu werden. Diese Bereitwilligkeit kann aber nicht dem einheitlichen Entschlusse, sich fortgeseßt der schicds- richterlichen Tätigkeit zu widmen, gleichgeachtet werden. Kommt es nun bei ihm zur Ausübung dieser Tätigkeit in mehreren Fällen, so greift der Gesichtspunkt ein, daß er die Tätigkeit in allen diesen Fällen unter Ausnußzung desselben dauernden Verhältnisses, nämlich seiner Berufsstellung, ausübt. Durch einen einzelnen Fall oder durch mehrere mit erheblicher zeitlizer Unterbrehung vorkommende Fälle ivird die Umsaßsteuerpfliht aoch nicht ausgelöst, Fit aber die Zahl der von einem Richter innechalb eines bestimmten Zeitraumes über- nommenen Schiedsgerichtsjachen so groß, daß sich äußerlich das Bild einer fortdauernden Tätigkeit auf diesem Gebiet ergibt, so muß die Umsaßsteuerpflicht bejaht werden. Der Richter handelt dann dem äußeren Sachverhalte nah ebenso wie andere rechtsfundige Perionen, 3. B. Rechtsanwälte, bei denen die schiedsrichterliche Tätigkeit zu den eigentlichen Beruf8geschäften gerechnet werden muß, die Umsaß- steuerpfliht wegen dieser Tätigkeit aber keinem Zweifel unterliegt. Hiernach muß im vorliegenden Falle, da der Beschwerdeführer inner- halb der leßten drei Fahre achtmal als Schiedsrichter tätig geworden ist, die Umsabsieuerpflicht angenommen twerden. (Urteil vom 18, Fe- brutar 1927 V A 948/28).

b) sonstige Verwalktungskosten . . . , 31 741,65 E ia ins für tee Rückdeckung übernommene I —— ——— i / Bersicherungen E R R L R E i VII. Kraftfahrzeugversicherung : H j \ . Nückversiherungsprämien e i i E s L andelsregi ter. . Schäden im Geschäftsjahr einschließlih Schaden- Aachen [7235] ermittelungsfosten, abzüglih des Anteils der Nük- In das Handelsregister wurde am | Viehhofstraße R. : lé. April 1927 eingetragen: dieses Einbringens i} auf S bw nt 17 830,69 Vie Firma „Webindustrie Gesell- | 75000 Neichsmark festgeseßt. ) zurückgestellt : 9931 schaft mit beschränkter Haftung“ | kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen | erloschen, i j L chemi “a Erzeugnissen jegliher Art, . Uebertrag (Neserve) auf das nächste Geschäftsjahr für mt dem Siy in Aachen. Gegenstand | nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. | Bei der Kommanditgesellschaft [7237] | die Uebernahme von Vertretungen und 95 918,77 noch nicht verdiente Prämien, abzüglich des Anteils | des Unternehmens ist die Tuchfabrikation. | Geschäftsräume: Viehhofstraße 2. „Aachener Metallhandelsgesellschaft| Va4 Homburg v. d. Höhe, die Beteiligung an Unternehmungen, der Nückversicherer . ‘ammkapital: 200 000 Reichsmark, Ge-| Bei der Firma „August Ferber, | Matthias Bock «& Co.“ in Aachen: | H.-R, A 331. W, Wiegand & Co., | welche gleichartige oder ähnliche Ge=- 103 355 . Verwaitungskosten, abz äftsführer: Arthur à Brassard, Kauf- | Gefellschaft mit beschränkter Haf- | Es ist ein Kommanditist ausgeschieden | Verlagshaus, Gonzenheim. Im Hiesigen | schäfte zum Gegenstand haben. Stamms« 9 183 versicherer : mann in Aachen. Der Gesellschaftövertrag | tung“ in Aachen: Durch Gesellschafter- | Und ein neuer Kommanditist in die Ge- | Handelsregister Abi. A Nr. 331 it ein- | kapital: 20 000 Reichsmark. Geschäfts- 3934

a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten Ut am 30, März 1927 errichtet. Sind | beschluß vom 30. März 1927 ist der bis- a N getragen, daß das Geschäft zur Fortseßung | führer: Geheimer Oeckonomie- und

7 823,04 mehrere GeiäftgFübrer bestellt ebôrt | beriae Gesell 5 em 4 m April 1927 bei der offenen | unter der Firma W. Wiegand & Co. | Domänenrat Rudolf Oehler, Berlin. b) sonstige Verwaltungskosten 11 685,93 19 508/ d Vertretuna, L Gai alen: n na Ee ub Lena Handelsgesellschaft „Hartoch «& Her- | Inh. Eduard Wolff auf den Kaufmann | Gesellshaft mit beschränkter Haftung. VIII. Allgemeines:

eevitliches Handeln zweier Geschäfts- | neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens | mann“ in Aachen: Dem Karl Coutura | Eduard Wolff in Bad Hersfeld über- | Der Gesellschaftsvertrag ist am 28. Fe-

.-Absabreibangen f Finciobilien 96 196 ührer oder eines Geschäftsführers zu- | ist ane E iu w mit und die Ver- | au Aachen is Einzelprokura erteilt. gegangen ist und daß die im Betriebe be- | bxuar 1927 bzw. 28. ikrz 1927 abs : Steuern und öffentliche Abgaben 192 476 ¿men mit einem Prokuristen. Als nicht | wertung von Tertilerzeugnissen aller Art Amtsgericht, Abt. 5, Aachen, gründeten Forderungen und Verbindlich- | geschlossen. Sind mehrere Geschästs4 ¿Sealitas Aubauben: e E i E etragen wird veröffentliht: Zur teil- | und in jeder Form sowie der Abschluß leiten bei dem Enverb des Geschäfts | führer bestellt, B erfolgt die Vertretun s) Ausgaben für den Grundbesig . . . 127 602,35 h en Deckung seiner Stammeinlage | aller Geschäfte, die diesen Zweck fördern. | Bad Essen, [7236] | dur Gduard Wolff ausgeschlossen find. | durch zwei Geschäftsführer oder dur)

j ugt der Gesellschafter August Carl | Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so i

S Bend ou End h it der Aug : Im hiesigen Handelsregister Abt. A | Die Prokura von Maria Stommel is | einen Geschäftsführer in Gemeinscha ) E on ; gel E O A 334 666,— rz i Ferber in Aaden in die Gesell- | gehört zur Vertretung der Gesellschaft ge- | Nr. 117 ist bei der Firma Johannes | erloschen, Der Sik der Firma is nah | mit einem Prokuristen. Der Geschäfts-

ttr8 ; 7% : ie i , / j j ei äfts- in i aen: Als s ¿ U ; (Hr ist jedoch stets allein ver- c) Beiträge zur Sozialversicherung der eiden a) die in der Anlage zum Ge- | meinschaftlihes Handeln zweier Geshäfts- | Grote in Bohmte eingetragen: Als Jn- | Frankfurt a, M. verlegk ; führer Oehler ist je S

s i ga waft8vert j j ührer oder ei chäftsführers zu- | haber Kaufm inri ‘anke in| Bad Homburg v. d. H., 11. April 1927. | tretungsberechtigt. Als nicht efngetragen

z aan C B&96498 _ +4: R rag (Urkunde vor Noiar | führer oder eines Geschäftsführers zu-| haber Kaufmann Heinrih Franke Amtsgericht. Abteilung 4 ote) Verdtteititt: Oeffentlihe g

t. Dwadt, Hannover ; 7,1 sam it ei i Ar winkel bei Gütersloh. ° E Ren Hannover, vom 30. 3. 1927, | sammen mit einem Prokuristen. Arthur | Harsewinkel bei Gütersloh. Dem Kauf kanntmachungen der Gefellfthaft er- r folgenden Seite.)

näre hierdurch auf, ihre Aktien ein- N \ließlich Dividendenbogen unter Bei- 3 Prämieneinnahme : C A fügung eines doppelt ausgefertigten Ver- | * Nebenleistungen der Versicherungsnehmer . zeichnisses behufs Abstempelung und Aus- V. Haftpflihtversicherung: übung des Bezugsrechts bis längstens . Prämieneinnahme für: 10, Mai d. J. a) selbst abgeshlossene Versicherungen . 134 396,40

bei dem Bankhaus Kronenberger & Co., b) in Nückdeckung übernommene Ver- Mainz, in den üblihen Geschäftsstunden sicherungen __92 139,76 einzureichen. : i : . Nebenleistungen der Versicherungsnehmer

Aktien, die niht rechtzeitig innerhalb | 3. Vergütungen der Nückversicherer vorstehender Frist behufs Herabsetzung des VI. Unfallversicherung : Kapitals eingereiht werden oder welche Prämieneinnahme für: N die zur Abitempelung bezw. Ausübung | * “g) selbst abgeschlossene Versicherungen des Bezugörechts erforderlihe Anzahl nicht b) in Rückdeckuna übernommene Wer erreihen und der Gesell\chaft niht für sicherungen E : Nechnung der Beteiligten rechtzeitig zur | N gh: a Vertügung gestellt sind, gehen ihres Be- | 2 Nebenleistungen der Versicherungsnehmer . zugérechts verlustig und werden gem&ß Vergütungen der Nückversicherer S 290 H.-G.-B. für kraftlos erklärt. „_, VIL Kraftfahrzeugversicherung:

Die an Stelle der kraftlos erklärten | 1. Fremienzinnahme «i O Aktien gültig gebliebenen Aktien werden | 2. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer . . . für Nehnung der Beteiligten durch öffent- VIII. Allgemeines: liche Versteigerung verwertet. . Kapitalerträge :

Der Spißenausgleih sowobl für die a) Zita. Zujammenlegung der alten Aktien wie b) Mietdöerträge . A auch für das Bezugéreht kann dur Zu- |9, Gewinn aus Kapitalanlagen: kaut oder Verkauf jeitens des beaustragten a) realisierter . . i 9094000 Bayvnkhauses erfolgen. b) buhmäßiger . ._ . 12870410 J 151 648

Mainz-Mombach, 11. April 1927. 2 3 B. Seb. Mos C a D 3, Kursgewinn auf fremde Währungen . ... 76 809/03

Der Auffichtsrat, Die Direktion,

1012 843 1 650

1134 650 D: 5 6 S O schinen; auf die Urkunde wird Bezug ge- | geschieden. Karl Breuer, Kaufmann in] von dem Erwerber Prokura erteilt. Der | Berlin. [7240] nommen; b) sämtliche alten Maschinen, | Aachen, ist nunmehr alleiniger Geschäfts- | Uebergang der in dem Betriebe des Ge-| Jn unsex Handelsregister B ist heute die sih außer den vorerwähnten in der | führer. : shäfts begründeten Forderungen und Ver- | eingetragen worden: Nr. 39684, - ihm gehörigen Fabrik, belegen zu Aachen, | Bei der Firma „„Technisch - Che- | bindlichkeiten is bei dem Erwerbe des | Dr. Loebenberg « Co. Gesellschaft 2, befinden. Der Wert | mische Vertriebsgesellschaft mit be- | Geschäfts durch Kaufmann Heinrich | mit beschränkter Haftung. Siß: insgesamt | schränkter Haftung“ in Aachen: Die | Franke ausgeschlossen. : Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die Be- | Liquidation is beendet. Die Firma ist | Amtsgericht Bad Essen, 5. März 1927. | Die E und der Vertrieb von

186 536

4 355 34 095

109 473

59 110

2 070 57 180

264 887,42

. _. 303 697,73 968 585

1 275 638/39 36 183 758/07

797 042 26 183 758

182/27) näher bezeihneten Ma- | à Brassard ist als Geschäftsführer aus- | mann Johannes Grote in Bohmte ist