1927 / 99 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

[9338] Oeffentliche Zustellung,

Die Firma Geora Schahmann & Co, Fahrräder Nähmaschinen in Berlin N. 54, Linienstr. 65, klagt gegen den Herrn Frib Anbuhl, jeßt unbekannten Aufenthalts. früher in Berlin NW 40, Werftstr. 10, unter der Behauptung. daß der Beklagte ihr für ein am 28 August 1926 zum Preise von 150 4 unter Eigentums- vorbehait gefauftes Fahrrad nod 135 M verschulde, mit dem Antrag auf Ver- urteilung zur Zahlung von 135 F nebit 7% Zinsen seit dem Tage der Klage- zustellung oder im Unvermögensfalle zur D ae des gelieferten Fahrrads Marke Opel Nr. 1 000 641 und Zahlung von 60 Æ. Zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 1, auf den 13. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstraße 195, immer 152/154, I. Stodk, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf 3 Wochen fest- gesekzt.

Berlin, den 20. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des . Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 1.

[9340] Oeffentliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte P. A. Smith und Dr. M. Leo, Dr. C. Diederichsen und Dr. Rud. Mueller zu Hamburg, Möne- bergstraße 221, klagen gegen den Wil- helm Kappey, früher in Hamburg, Thalstraße 95 bei Preuksh, jeyt un- bekannten Aufenthalts, mit dem An- trage, den Beklagten vorläufig voll- \streckbar zur Zahlung von RM 116,60 einhundertundsehzehn Reichsmark 60 Pfennig) zu verurteilen unter der Be- ründung, daß der Beklagte für die tahrnehmung seiner JFnteressen in ver- schiedenen Rechtsstreitigkeiten diejen Be- trag als Teilbetrag schulde. Der Be- flagte wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Amts- geriht in Hamburg, Zivilabteilung 6, Ziviljustizgebäude, Sievekingplay, Erd- geschoß, Zimmer 104, auf Freitag, den 21. Oktober 1927, vormittags 9% Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf einen Monat bestimmt worden. Zum Zwee der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht.

Hamburg, den 9. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

4. Verlosung X. von Wertpapieren.

[9733] Blancke-Werte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin-Merseburg.

I. Unter Bezugnahme -auf unsere Kündigungsbekanntmachung im Deutschen Meichtanzeiger und in den Leipziger Neuesten Nachrichten vom 7. März 1927 geben wir hiermit befannt, daß uns die von uns an- gerutene Sp!uchstelle die Barablötung unerer © 9% igen Teil\chuldver)ch1eibungen von 1921 zum 30. Juni d. J gestattet und den UAblösungsb2trag auf NM 3,48 für je nom. PY! 1000 festgelegt hat. Dieser Betrag erhöht fich um die Zin)en für 1925, 1926 und 1927 abzüglich Kapital, ertiagsleuer auf MM 83,75 für jede Teiljchuidverschreibung über nom. PM 1000. Die Einlö®\ung ertolgt, und zwar \chon jeßt, aué\chließlid durch die Allgemeine Deutsche Credilt- Anstalt in Leibþzig.

11. Wir kündigen hiermit unsere 79%/o ige Teilschuldverschreibungsanleibe (Goldan- Ieibe) von 1924 zur Rückzahlung auf den 2. Januar 1929, Die Einlôöjung der Teil|chuldverschreibungen erfolgt zum Nenn- wert gegen deren Nückgabe bei der All- gemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig.

Berlin, den 23, April 1927, Blancke-Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alfr. C. Blanke.

É G G C R S IO E C S

5. Kommanditgefell- {haften auf Aktien, Aktien gesellshaften und Deutsche

Kolonialgefellschaften.

Die Vekanntmachungen über deu

Verlust von Wertpapieren befin-

den sich ausschließlih in Unter- abteilung 2.

Norddeutsche Kohien- und Cokes- [9736] Werke A.-G.

Die auf den 5. Mai d. J., vormittags 11 Uhr, angesègte Generalver)ammlung wird hiermit abberufen. Einladung zu einer zu einem späteren Zeitpunkt statt- findenden Generalver)ammlung wird er- gehen.

Hamburg, den 26. Aptil 1927.

Der Vorftand.

[9405] Gebr. Nosenberg Dolz-Aktien- gesellschaft, Köln.

Die Herren Arthur Graf von Bothmer, Forstmeister a. D,, Lauenbrück Kreis Harburg, und Siegtried Rojenberg, Wien, sind aus dem“ Au}tsichtèrat unjerer Gelell- schaft ausge\chieden. In der außerordent- lichen Generalverjammlung vom 20. Apr1l 1927 wurden dem Auffich!têrat. zugewählt die ŒÆiren Karl Erwin Maron, Zürich, und Hans May, Berlin. y

Köln, den 26. April 1927.

Der Vorstand, Paul Rosenberg.

[9737]

Barmer Baugesellschaft für Arbeiterwohnungen U. G, Barmen. Betr. Hauptverjammiung.

Die auf ten 9. Mai 1927 einberu!ene ordentliche Hauptver'ammlung findet nicht \tatt Die dieejährige Hauptversamm- lung wird hiermit auf Mit1woch, den 25, Mai 1927, abends 6 Uhr, mit der gleichen Tageéo1dnung wie tür den y_ Mai 1927 betanntgegeben ebentalls in ter Konfkoidia einberu?en.

Barmen, ten 27. April 1927.

Der Vorstand. Otto Walter Erbs16h, Kom. -Nat Th Hinsberg.

Eduard Molineus,

19387] Franz Herrmann, Erfurter Leder - Akliengéjellschaft, Erfurt.

Zur fünften ordentlichen General- versammlung am 27. Mai 1927, nachmittags 4 Uhr, in „Nohrs Theater- garten“ in Erfurt, Walkmühlstraße 13, laden wir untere Aktionäre hiermit ein.

Tagesordnung

1. Vorlegung des Ge\chä!tsberichts des Borstands nebst Gewinn- und Ver- lustrechnung und der Bilanz owie deÒ Prütungsberich1s des Au'sichtsrats.

. Beichlußfsassung über Geneh'nigung der Jahreebilanz, der Gewinnvet- teilung und Vergütung an den Auf- sichtérat.

3. Beschlußfassung über Entlastung des

Borstanèds und des Au1sichtórats.

4. Uutsichteratäwahlen.

Die Aktionäre, welche an der General- ver)ammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Ufktien oder die über dieselben lau- tenden Depot|cbeine der Ne'chebanf oder eines dcutichen Notars spätestens drei Tage vor der Generalverjammlung den Tag der letzteren sowie den der Hinterlegung nicht mitgerehnet bis zum Scbluß der (Generalveriammlung bei dem Vo1stand oder dem Bankhaus Adolph Stürcke in Erfurt hinterlegen. Die Depot1cheine (Be1cheinigung) müssen die Nummern oder sonstige. besondere Kennzeichen der Aktien enthalten.

Erfurt, den 28. April 1927.

Franz Herrmann

Erfurter Leder-Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. : Franz Herrmann.

[9365] Glektrizitäswerk und Gtraßen- bahn Braunschweig A. G.

Einladung zur Generalversammlung.

Die Herren Aftionäre weiden hiermit zu der în Braun)chweig im Elefktrizitäts- werk, Wilhelmstraße 22b stattfindenden 45. ordentlichen Generalversamm- lung auf Freitag, den 27, Mai 1327, nachmittags 5 Uhr, eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Ge1chäftsberichts, der Bermögensübersicht und der Gewinn- und WBerlustrehnung tür 1926; Be- schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns; Erteilung der Ent- lastung an den Aufsichtsrat und Vorstand,

2. Wahlen zum Ausfsichtêrat.

3. Aenderung des § 24 der Saßungen, bezüglich Hinterlegung der Aktien.

4. VBei1chiedenes.

Einlaßkarten zur Generalver)ammlung werden gegen Niederlegung der Aktien oder der darüber lautenden Hinterlegungé- \cheine der Neichébank oder eines Notars bis 24. Mai 1927 verabtolgt in Braun- 1chweig bei der Gesellschastskasse oder der Braunschweigihen Bank und Kredit- anstalt, der Deutschen Bank und der Stadthauptkasie, in Berlin bei der Deuts- \hen Bark und der Berliner Handel&- Gesellichaft, an welchen Stellen auch vom 13, Mai ab der Geschäftsbericht eingejehen werden ftann.

Braunschweig, den 25. April 1927.

Der Vorstand.

[9366] Chemische Fabrik von Heyden,

Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre un)erer Gesellschaft laden wir zu der am Mittwoch, den 25. Mai 1927, vormittags 114} Uhr, in der Dresdner Bank in Dresden, Jo- hannitr. 3, f\tattfindenden achtund- zwanzigsten ordentlichen Hauptver- sammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vortrag des Ge|chäftsberihts, der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung für 1926.

2. Genehmigung der Bilanz und der Anträge über die Gewinnverteilung,

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Abänderung des § 13 der Saßzung (betr. Hinterlegung von Aktien für die Hauptver)ammlungen) .

Zur Ausübung des Stimmrechts müssen die Aftien oder die Bescheinigungen über die bei einem deut\hen Notar ge!chehene Hinterlegung wenigstens drei Tage vor der Hauptversammlung bei der Ge)ellschaft oder bei der Dresdner Bank in Dresden oder Berlin oder bei der Lank des Berliner Kassen - Vereins in Berlin oder beim Dreédner Kassenverein Aktiengesell]chaîit, Dreeden (leßtere beiden Stellen nur tür Mitglieder des Cffekten-Girodepots) hinter- legt werden.

Die Hinterlegungs\cheine A ueweis.

Nadebeul, den 25, April 1927. Chemische Fabrik von Heyden, Aktiengesellschaft.

gelten als

R. Vorländer. Dr. Lax.

Allgemeine Versicherungs: Gesell-

schaft für See-, Fluß- und LandD-

transport in Dresden.

Wir laden hiermit die Aktionäre unerer Gejellihait zu der am Sonnabend, den 21. Mai 1927, mittags 12 Uhr, im Haute der (Setell)chait 1n Dreéden, Iohann- (Seorgen-Ullee 9, statifindenden sechS8und- sechzigften ordentlichen Generalver- fammluns ein.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschästsberichts des Vorstands tür das Jahr 1926 mit den Bemerkungen des Au!sichtérats.

. Vorlage der Bilanz und der Geminn- und Verlustrechnung !ür dat Geichäst6- jahr 1926

. Bericht des Prü!ungsaus1chusses über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

. (GSenehmiguna der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und Be- \{chlußtassung über die Verwendung des Gewinns.

5. Entlastung des Voistands und des Au'sichtsrats.

6. Wablen zum Aufsichtsrat.

7. Wahl des Prütungsausschusses.

Diejientgen Aktionäre, welbe in der Generalveriammlung ihr Stimmrecht aus- üben wollen, haben die aut ihren Namen eingetragenen Aktien ohne Gewinnanteil- und Etneuerungsscbeine oder die darüber von einem deut|chen Notar oder einer Bank ausgestellten Hinterlegunge|cheine pätestens am siebenten Tag vor der Ge- neralversamwlung in Dreeden bei der Ge])ellicha!tsfasse, Johann-Georgen-Ullee 9, oder in Berlin bei der Gesellichaftsfkasse, Königin-Augusta- Straße 10—11, bis zum Tage nah der Generalversammlung zu hinterlegen.

Dresden/Berlin, den 23. April 1927.

Der Vorstand. [9046] Schersath. Dürholz,

Kausstelle der landwirischaftlichen Genossenshasten, A.-G.

Die . Aktionäre unjerer Gejellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 17, Mai d. F., vormittags 113 Uhr, im fleinen Saal des Gustav-Siegle-Hau1es in Stuttgart, Leonhardëplay 28, statt. findenden ordentliheGeneralversamm- lung eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der (Bewinn- und Ver- g für das Geschäftsjahr 926.

. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bi1anz und über die Ge- winnverteilung.

3. Entlastung des Vorstands, Ver- waltungsrats und Au!sichtérats.

Zur Teilnahme an der Generalver- fammlung und zur Ausübung des Stimm- rechts sind betugt:

a) diejenigen Inbaber von auf Namen lautenden Aktien, welche ihre Teil- nahme spätestens am dritten Werk- tage vor der Versammlung am Sitze der Gesellschait s{rift1ich angemeldet haben, diejenigen Besißer von auf den In- haber lautenden Stammaktien, welche spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung bei der Landw. Genossen)cha!ts-Zentralfkasse, e. G. m. b. H. in Stuttgart, oder der Württ. Landivirtschaftösbank, G. m. b. H. in Stuttgart, ihre Aktien oder einen mit Angabe der Afktiennummer versehenen Hinterlegungöschein der Meichsbank oder eines deut)hen Notars hinter- legt haben. [9418]

Stuttgart, den 26. April 1927.

Kauffstelle der landwirtschaftlichen

Genossenschaften, A.-G. Der Vorsitzende des Auffichtsrats : Dr. Ströbel.

(9043| Transatlantishe Güterversiche-

rungs-Gefsellschast in Berlin.

Wir laden hiermit die Aktionä1é un)erer

Ge)ellshatt zu der Freitag, den 20, Mai 1927, mittags 12 Uhr, im Hauje der Gesell|chait in Berlin, Königin-Augusta-Straße 10—11, fstatt- findenden fechsundfünfzigsten ordent- lichen Generalversammlung ein. Tagesorduung :

1. Vorlage des Ge\chäitsberichts des Vorstands für das Jahr 1926 mit den Bemerkungen des Autsichtsrats.

, Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge- schäftsjahr 1926.

. Bericht des Prüfungsausschusses über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrewnung und Be\chlußfassung über ‘die Verwendung des Gewinns.

5, Entlaitung des Vorstands und des Autsichté1ats. ;

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

7. Wahl des Prütungtausschusses.

Diejenigen Aktionäre, welhe in der

Generalverjammlung ihr Stimmrecht aus- üben wollen, haben die aut ihren Namen eingetragenen Aktien ohne Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine oder die darüber von einem deuti\chen Notar oder einer Bank ausgestellten Hinterlegungsscheine spätestens am siebenten Tag vor der Gene- ralver])ammlung in Berlin bei der Ge- tellichattetasse, Königin - Auguita - Straße 10— 11, oder bei der Deutschen Bank, Berlin W. 8, Behrenstraße 9— 13, bis zum Tage nah der Generalversammlung zu biuterlegen.

Berlin, den 23. April 1927,

Der Vorstand. Schecsath. Dürhols

[8978] Thüringer Miützenfabrik Akt.-Ges. in Liq., Berlin O. 34.

Die Attionäre un!erer (Sesellicha?t werden hiermit zu der am Donne1stag, den 19. Mai 1927, nachmittags 6 Uhr, (n Hawe Boxhagener Str. 16 in Beilin statifindenden ordentlichen General- verjamm!ung eingeladen.

TageSsorduung :

1 Vorlegung des Geschäntsberichts für das GSeschättsjahr 1926 nebst Gewinn- und Verlustrechnung.

. (Genehmigung der Bilanz und Be- schlußfassung über die Verteilung des Yeingewinns.

3. Entlastung an Vorstand und Auf- sichtérat.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5, Genehmigung der Liquidations- eröffnungebilanz.

Aktionäre, die in der Versammlung ihr Z1immieht ausüben wollen, baben ih1e Aftien nah § 11 der Sauungen tpä- testens am zweiten Weiftage vor dem Tage der Generalvern)ammlung bei der Gesellschaftskasse, Berlin 0.34, Bor- hagener Str. 16, oder bei einem Noctar zu binterlegen. Die Hinterlegungés\cheine müssen die hinterlegten Aftien nach ihren Untericheitungêämerkmalen be;eichnen und überdies muß darin belchein.yt tein, daß die Aktien bis zum Schluß der General- versammlung în unjerem Gewahisäm bleiben. Bevollmächtigte bedürten schitist- licher Vollmacht.

Berlin, den 25. April 1927,

Der Aufsichtsrat.

(8129) : Kraukenheiler Fodquellen- Aktiengesellschaft, Bad Tölz.

Die Aktionäre unserer Ge!elU|\chaft werden hiermit zu der am L9, Mai 1927, vormittags 12 Uhr, in den (Geschättzsräumen der Gelellichast in Bad T1z stattfindenden ordentlichen Ge- neralversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1, Vorlage des Ge!chättsberihts. der Sahreebilanz für das Geschäftsjahr 1925/26 mit Gewinn- und Verlust- rechnung.

Be1chlußfassung über die Genehmi- agung der, Bilanz mit der Gewina- und Verlustrechnung.

. Entlastung des Vorstands und des Autsichtsrats.

. Sagungéänderungen: Die Saßung soll geändert weiden in § 12 durh Einfügung des Vorbehalts der Zu- stimmung des Aufsichtsrats für die Anstellung techni\her Beamter, in 8 13 durch Abänderung der Ziffer 5000 4 in 1000 NM. in § 18 durch Ermäßigung der Vergütung des Auf- sichtsrats, in § 24 Ab). II1 durh Neutassung der Bestimmungen über die Sihungsprotokolle des Aufsichts- raté,

5. Saßungégemäße Neuwahl von Auf- sichteratämitgliedern,

6. Ver|chiedenes.

Nur diejenigen Aktionäre find in der Generalver)ammlung stimmberechtigt, die ibren Aktienbesiy \pätestens bis zum 15. Mai 1927 nachgewie)en haben. Der Nachweis erfolgt dadurh, daß der Aktionär bei der Gesell)chaft entweder seine Aftien elbst oder ein beglaubigtes Verzeichnis über seinen Aktienbesiy vorlegt: die Beglaubi- gung fann entweder öffentlih oder dur eine Bank oder durch eine öffentliche Spar- tasse erfolgen. y

Bad Tölz, den 7. April 1927.

Krankenheiler Jodquellen A.-G,

in Bad Tölz. Der Aufsichtsrat. Der Vorsitzende: Dr. Warmut b.

[9380] Spar- & Vorschuß-Verein A.-G. in Bad Schwartau.

In der ordentlichen Generalvertamm- lung unjerer Aktionäre vom ll, März 1927 ist u. a. beschlossen worden, das Stammfapital unterer Gejellschaft um NM 150 000 durch Auégabe von

RM 150000 JFnhaberaktien

mit Dividendenaberechtigung ab 1, Januar 192 zu erhöhen.

Die neuen Aktien find von einem Kon- sortium mi? der Verpflichtung übernommen worden, sie den bisherigen Aktionären zu nachstehenden Bedingungen zum Bezuge anzubieten.

Es fônnen bezogen werden:

auf zu). NM 100 alte Aktien eine neue

Aftie von RM 100, auf zus. NM 1000 alte Aktien eine neue Aftie von NM 1000 zum Kurse von 115 % zuzüglih Börjen- umsaysteuer. Der Bezugspreis ist bet der Zeichnung zu entrichten.

Borbehaltlih der Eintragung der durh- gefübrten Kapitalzerhöhung in das Handels- register fordern wir bierdunch im Namen des Kon)ortiums untere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht bei Vermeidung des Aus- \chlusses bis zum 14. Mai 1927 ein1hließ- lih während der Geschäftsstunden bei uns auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts sind die Mäntel der alten Aktien mit einem zahlenmäßig geordneten Nummernyer- zeichnis bei uns einzureichen,

Die Ausgabe der neuen Aktien wird baldmöglichst gegen Rückgabe der über die Bezahlung erteilten Kafjenquittungen ertolgen.

Mir sind bereit, soweit möglih, auch den Besißern von Aftien im Nennbetrage von weniger als NM 100 einen ent- |prehenden Bezug zu ermöglichen. Spar- u. Vorschuß-Verein A.-G,

in Bad Schwartau.

[7737]

Die Aktionäre unserer Gesellscaft weiden hiermit zu der am Donner®tag, den 19. Mai 1927, nachmittags 2 Uhr, im Hotel Kanerho! zu YNavens- bung stattfindenden ordentlichen Ge- neralversammlung eingeladen.

Tagesordnung :

l. Beschlußfassung über die Veräußerung des Bürogebäudes der Firma, des Warenlagers und der Außenstände.

2, Beschlußtassung über die Verwertung der A1ibeiterhäuter und eines Bau- platzes

Ravensburg, den 21. April 1927. F. G. Noth Aktiengejellschaft i. L,

Der Liquidator: Karl Hos ch.

[7738]

In der a eo. Generalversammlung vom 15. November 1926 i} Herr Direktor Paul Mebus, Cottbus Bahnho!str. 25, in den Aufsichtèrat gewählt worden.

Herr Stadtrat Dr. Joh. Krüger, Dreéden, Wai}enhauétstr. 20, ist mit dem 31. Dezember 1926 aus dem Aufsichtsrat auégeschieden. Den Vorsiß des Au'sichts- rats hat Herr Bankier Hans Sponholz, Bei1lin C. 19, Jerusa1emer Str. 25, über- nommen.

Niederlausfißer Automobi! Aktien-

gesellschaft, Cottbus. Dex Vorstand.

[9454]

Die Aktionäre unterer Gesellschaft werten zu der am Montag, den 23. Mai 1927, vormittags 11 Uhr, im Hotel Gontinental, Berlin, Neustädti1che Kirch- straße 6/7, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung hierdurch ein- geladen.

Tagesordnung : :

1, Beschlußtassung über Aenderung der

Satzungen, betreffend § 1 (Aenderung der Firma) § 2 (Aenderung des

Gegenstandes des Unternehmens) SS 19,

20 und 31 des neugefaßten Getell« \chaftévertrags (betr. die Befugnisse und Entschädigung des Aufsichtsrats).

, Vorlegung der Bilanz nebst Ges

winn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926, Be1chlußfasiung über den Neingewinn und Geschäfts- ; bericht des Vorstands. L u 3, Entlastung des Aujsichtsrats und des Borstands.

4. Verschiedenes.

Die Attionäre, die an dex ordentlichen Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihren Aktienbesit, hinsichtlich dessen sie ein Stimmreht ausüben wollen, spätestens am Tage vor der Versammlung bei der Gesell1chaftäfasse, Berlin C. 2, An der Stechbahn 3—4, oder bei einem Notar mit doppeltem Nummernverzeichnis zu hinterlegen. Der Hinterlegungschein gilt als Eintrittskarte zur Versammlung, Zur Vertretung in der Generalversamms- lung ist schrittliche Vollmacht erforderlich.

Berlin, den 28. April 1927,

Deutsch-Rumänische

Petroleum-Aktiengesellshaft. Der Vorstand. Grumba h.

{9042] L Sächsische BVerficherungs- UAktiengesellschast in Dresden.

Mir laden hiermit die Aktionäre unterer Gejellschaft zu der Sonnabend, den 21. Mai 1927, nachmittags 12} Uhr, im Sizzung)aal der Ge1ellicha}t in Dresden, Fohann-Georgen-Allee 9, stattfindenden vierundsechzigsten ordentlichen Ge- neralversammlung ein; '

Tagesordnung :

1, Vorlage des Geschäitsberihts des Borstands für das Jahr 1926 mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats.

2, Vorlage der Bilanz und der Geroinn- und Verlustrechnung für das Ge- {hättsjahr 1926. :

3, Bericht des Prüfungsausschusses über die Bilanz und die Gewinn- und Berlustrechnung. j

4, Genehinigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und Be1chlußfassung über die Verwendung des Gewinns,

5, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

7. Wahl des Prüfungeaus|chusses.

Diejenigen Aktionäre, welche in der Generalver)ammlung ihr Stimmrecht aus- üben wollen, haben die auf ihren amen eingetragenen Aftien ohne Gewinnanteil- und Erneuerungs|cheine- oder die darüber von einem deut\hen Notar oder einer Bank ausgestellten Hinterlegungescheine spâtestens am siebenten Tag vor der Ge- netalversammlúung in Dresden bei der (Sesellichaitsfasse, Johann-Georgen- Allee d, oder in Berlin bei der Gesellschaftskasse, Königin-Augusta-Straße 10— 11, bis zum Tage nah der Generalversammlung zu hinterlegen.

Dresden/Berlin, den 23. April 1927,

Der Vorstand. Schersath. Dürholz.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. T y r.o [l in Charlottenburg.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin,

Druck der Preußischen Druerei- und Verlags-Äktiengesellshaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage)

und Erste und Zweite Sentral-Handelsregister-Beilage

Der Bezugspreis beträgt v1erteljährlih 9— Neichsmark, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, iür Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hlosten 0,30 Neichsmark.

Fernspreher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neihsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neitbemark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Neichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

T TDE:

Ir. 99,

NeichsSbankgirokonto.

C5 F.

PBostscheckkonto: Berlin 41821. 1 92

Berlin, Freitag, den 29. April, abends.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

| m E A S I

Der heutigen Nummer des „Neichs- und Staats- anzeigers“ liegt eine Steuerkurs-Beilage bei, in der cine Bekanntmachung über die Festseßung von Steuerkursen für die Feststellung der Einheitswerte auf den Beginn des 1. Fanuar 1927 nebst den der Feststellung zugrunde zu legenden Steuerkursen ent- halten sind. Von den Nichtabonnenten des Blattes kann diese Beilage nur vom Verlag Hertelsher Cours-Ver icht, G. m. b. H. in Verlin SW. 19, Beuthstraße 6, bezogen werden. Bestellungen ind also nur dorthin und nicht an die Geschäftsstelle es „Reichs- und Staatsanzeigers“ zu richten.

JFnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ausführungsbestimmungen zu § 9 der Verordnung über die Arbeitszeit.

Ergänzung der Ausführungsbestimmungen vom 17. April 1924 zur Verordnung über die Arbeitszeit.

Mitteilung über die Ausgabe der Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1927,

Aufhebung des Verbots eines Filmstreifens,

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 21 des Reichs- geseßzblatts Teil [11.

Bi C E R V E E 17M A E S D E E G T R R At It

Amtliches.

Deutsches Nei ch.

Au H L Enge stimmungen gu8§9 der Verordnung über die Arbeitszeit. Vom 29. April 1927.

Auf Grund des § 9 Abs. 1 Say 2 der Verordnung über die Arbeitszeit in der Fassung der Bekanntmahung vom 14. April 1927 (RGBI. 1 S. 110) wird hiermit nach Zu- stimmung des Reichsrats bestimmt:

S4.

Als Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten im Sinne des § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Arbeitszeit sind anzusehen:

1. Bedienung von Kraft-, Beleuhtungs-, Heizungs- und Auf» ugsanlagen, Oefen und ähnlichen Betriebseinrichtungen sowie Pflege von Ee euen, oes die Arbeit außerhalb

ex in dem Betriebe oder der Betriebsabteilung allgemein bestehenden Arbeitszeit erforderlich ist, um den vollen Be- trieb in der nächsten Schicht aufzunehmen, einshließlich der Beaufsichtigung dieser Arbeiten;

, Vorbereitung von Hilfsstoffen und Fustandsegung von Hilfsgeräten und sonjtigen Engen, soweit sich die Arbeit während des regelmäßigen Betriebes niht ohne Unterbrechung oder erheblihe Störung ausführen läßt und soweit sie erforderli ist, um den vollen Betrieb in der nächsten Schicht auszunehmen, einshließlich der Beauf- sihtigung dieser Arbeiten;

, Reinigung und Fnstandhaltung von Betriebsräumen, Ma- chinen, A und anderen Betriebseinrihtungen, soweit ih die Arbeit während des regelmäßigen Betriebs nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen läßt, einshließlih der Beaufsichtigung dieser Arbeiten;

4, Arbeiten von Vorarbeitern, Werkführern und sonst bei Beau s der Arbeitnehmer oder des Arbeitsvor- ganges Beteiligten, soweit ihre Tätigkeit unerläßlich ist, um die Arbeiten vorzubereiten oder abzuschließen oder die Arbeit zweier unmittelbar aufeinanderfolgenden Schichten zu verbinden.

Die unter Nr. 1 bis 4 angeführten Arbeiten sind nur me als Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten anzusehen, als sie insgesamt die Dauer von einer Stunde täglih oder, sofern es si um Arbeiten auf Grund der Nummern 1 oder 2 allein oder tim Gn en reo mit Ausnahmen auf Grund einer der übrigen

ummern handelt, die Dauer von zwei Stunden täglih nit überschreiten.

8 2. Diese Bestimmungen treten am 1. Mai 1927 in Kraft,

Berlin, den 29. April 1927.

Dex Reichsarheitsminister, J. V. DL.:GeEit b.

} cinbarung E die Dauer der Anordnung

einschließlich des Portos abgegeben.

Erganzung der Ausführungsbestimmungen vom 17. April 1924 zur Verordnung über die Arbeitszeit. Vom 29. April 1927.

Auf Grund des § 15 Abs. 1 der Verordnung über die Arbeitszeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1927 (RGBl. [1 S. 110) wird hiermit nach Zu- stimmung des Reichsrats folgendes bestimmt:

M L

Zus 6a, Jn dem Verfahren zur Entscheidung von Streitig- keiten über die Vecgütung nah Abs. 3 sind die Beteiligten stets zu Q Jn geeigneten Fällen kann die Anhörung auch durch den Vorsißenden des Son den Gewerbeaufsihts- beamten oder andere bchördliche Stellen erfolgen. Bei der An- porn ist zu versuchen, eine Vereinbarung unter den Parteien yerbeizuführen.

Die Regelung durch den Schlichter {ließt eine spätere ab- weichende Vereinbarung der am Streit beteiligt gewesenen Parteien nicht aus. Auch der Schlichter selbst kann auf Antrag seine Entscheidung über die Derg ung Aer, wenn eine wesent- E Veränderung der maßgebenden Verhältnisse dies notwendig macht.

Die Entscheidung des Schlichters nah Abs. 3 ist in einem Rechtsstreit der Beteiligten über die Vergütung auch ini das Gericht (gegebenenfalls das Gewerbe- oder das Kausmanns- gericht, vom 1. Juli ab das Arbeitsgericht) bindend. Liegt eine Gesamtvereinbarung oder eine bindende Regelung durh den Schlichter niht vor und kommt eine Vereinbarung unter den Beteiligten nicht zustande, so hat das Gericht in einem derartigen Rechtsstreit auch über die Form, die Höhe und die Art der Be=- rechnung der Vergütung selb täudig zu entscheiden.

Die Anordnung des Reihsarbeitsministers nach Abs. 5 sebt voraus, daß der Ausgleich der Arbeitszeit dur PVbitnvetve VeT=- rechtlich gesichert ift. arungen oder sonstige Unterlagen, die dies dartun, und Nachweise über die Zahl der F in den ver- schiedenen Zeiten des Jahres sind dem Antrage beizufügen.

Zu8§9 Ders§ 9 gibt keine selbständige Ausira memöglichkeit, sondern regelt lediglih für die auf den Pnfiigen Bestimmungen beruhenden Ausnahmefälle das Ausmaß der Arbeitszeit- verlängerung. Sobald die Arbeit über zehn Stunden ausgedehnt werden soll, erfordert die Verlängerung, abgesehen von den Vor- bereitungs- und Ergänzungs8arbeiten, eine bejondere Genehmigung. Dabei hat die die Genehmigung zuständige Behörde u prüfen, ob die Mehrarbeit L den §8 3 bis 7 zulässig ist.

eruht die Mehrarbeit auf § 6, jo kann die Genehmigung zur Ueberschreitung der Zehnstundengrenze nah § 9 mit der Ge- nehmigung zur Mehrarbeit nah § 6 verbunden werden

Auch wenn die Mehrarbeit tarifvertraglich vereinbart ist, so ist eine Genehmigung zur Ueberschreitung der Zehnstundengrenze nur möglich, wenn die Einhaltina der Vorausseßungen des § 9 fest- teht. Der Tarifvertrag muß also die Fälle, in denen die Zehn- tundengrenze überschritten werden fann, so umschreiben, daß ihre

usnahmeeigenschaft und ihre Notwendigkeit aus dringenden Gründen des Gemeinwohls flar ersichtlih sind. Fn allen anderen Fällen kann die Ueberschreitung stets nur für bestimmte einzelne Arbeiten zugelassen werden, oder die Genehmigung muß die er- forderlichen Ein S ihrerseits festseßen. l

Das Gesey |hreibt die befristete Genehmigung vor Die Frist ist nicht länger zu bemessen, als nach sicherer Voraussicht die geseßz- lichen Vorausseßungen zur Mehrarbeit gegeben sein werden.

Die Ausführungsbestimmungen darüber, welche Arbeiten als Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten anzusehen sind, sind be- onders ergangen. Auch bei Arbeiten, die unter diese Be=- timmungen fallen, is eine E Ae, der zehnstündigen täglichen Arbeitszeit nur zulässig, wenn auch die übrigen Voraus- seßungen des § 9 erfüllt sind. Es darf sih also niht um Gewerbe- weige voer Gruppen von Arbeitern handeln, für die die Bes ränkungen des § 7 Play greifen, und die Verhältnisse müssen so liegen, daß weder die Vertretung des Arbeitnehmers durch andere Arbeitnehmer des Betriebs aNO ist, noch dem Arbeit- geber die Heranziehung betriebsfremder Arbeitnehmer zugemutet werden kann.

Zu § 10. Fn den Fällen des § 10 entfallen ledigli die Beschränkungen nah der Arbeitszeitverordnung;, dagegen bleiben die Sa Sen sonstiger Gesetze, insbesondere die Vor- E der Gewerbeordnung und des Kinderschußgeseßes über ie Beschäftigung der Frauen, der Fugendlichen und der Kinder unberührt.

Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis zu führen, in das die Zahl der dena 6 10 über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beschäftigten Arbeitnehmer, unter besonderer Angabe der Zahl der weiblichen und der jugendlichen, die Dauer ihrer et A tigung sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten einzutragen sind. Das Verzeichnis is den Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzulegen.

Zu § 18. Auf Betriebe der Gemeinden und Gemeindever- bände ist § 13 nicht anwendbar. Fm übrigen Vena fich der Satz 1 nur auf die Befugnisse der §8 2, 6 und 9 Abs. 1 Sab 1, während die Befugnisse des § 5, des § 6a Abs. 3 und 5, des § 7 Lo 9 und des § 9 Abs. 1 Saß 2 nach Art und Zweck für eine Uebertragung nicht in Betracht kommen.

Der für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts geltende § 14 der Verordnung vom 18. März 1919, der die sür die Be- amten gültigen Dienstvorschriften für die gemeinsam mit den Beamten beschäftigten Angestellten mangels abweichender Ver- einbarungen ohne weiteres maßgebend macht, ist neben der Kann-

Tarifverein

vorschrift des § 13 Saß 2 der Verordnung über die Arbeitszeit bestehen geblieben; die Voraussezung der gemeinsamen Beschästi- gung mit Beamten ist in der legteren Bestimmung nicht mehr vorgeschrieben. Die Dienstvorshhriften über die Ar eitszeit können unter Umständen die Vorschriften über die Entlohnung mit umfassen.

Zu § 14. Die Bestimmungen der Ziffer VII der Anord- nung vom 23. November 1918, 17. Dezember 1918 und des § 10 der Verordnung vom 18. März 1919 sind gemäß Artikel II1 des Geseßes vom 14. Avril 1927 nicht mehr auf Arbeitszeitverlänge- rungen anwendbar. Mit dem Fnkrafttreten dieser Gesegesände- rung verlieren daher auch die auf Grund jener Bestimmungen bereits erteilten Genehmigungen zu Arbeitszeitverlängerungen ihre Gültigkeit. Die genannten Bestimmungen können tünttig nur noch für sonstige Beschäftigungsbeshränkungen in Betracht kommen. JFnsbesondere werden sie für die Abkürzung der in der Gewerbeordnung für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter bei mehr als achtstündiger Beschäftigung vorgeschriebenen Pausen in Betracht kommen. Fn solchen Fällen soll für die zur Genehmigung zuständigen Stellen Richtlinie sein, daß den Anträgen auf Pausen- E im allgemeinen nur stattzugeben ist, wenn

1, die Belange der Gesanntarge e es (große Entfernung der Wohnungen von der Arbeitsstelle, günstige Zugverbin- dungen, unvermeidlihes Susammencbeitén der verschie- denen Arbeitergruppen, Heimgartenarbeiten und dgl.) es als besonders wünschenswert a a lassen,

. die Art der Beschäftigung der Arbeiterinnen und jugend- lihen Arbeiter eine verhältnismäßig leihte und nicht ejundheitsgefährdende ist,

; hygienisch einwandfreie Arbeitsräume sowie für die tittagspause ein genügender, im Winter erwärmter Aufenthaltsraum vorhanden sind,

bei der Verkürzung der Mittagspause auf eine halbe Stunde unter gleichzeitigem teilweisen oder auh völligen Wegfall

E Vor- und Nachmittagpausen für die Arbeiterinnen Un jugendlichen ULTbelter vevon Gosamtavboit#zoit aHhts

Einrechnunç, der Pausen tägliÞh niht über achteinhalb Stunden, an den Tagen vor Sonn- und Festtagen ohne jede Pause nicht über fünfeinhalb Stunden beträgt.

Artikel 2.

Jn den Ausführungsbestimmungen vom 17. April 1924 zue Verordnung über die Arbeitszeit (RGBl. 1 S. 416) fallen die Bestimmungen zu den 88 10, 12, 13 und 14 weg. Fm übrigen bleiben die bisherigen Ausführungshestimmungen unberührt.

Artikel 3.

Dieje Bestimmungen treten ara 1. Mai 1927 in Kraft. Berlin, den 29. April 1927. i Der Reichsarbeitsminister.

F. V.: Dr. Geib.

Die im Reichsverk-hrsministerium als Anhang zum Juter- nationalen Signalbuch, herausgegebene „Amtliche Liste der deutshen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1927“ ist i5n Verlag von Walter de Grunter & Co., Berlin W. 10, Genthiner Straße 38, erschienen. Den Reichs- und Staatsbehörden sowie den Wiederverkäufern wird das Buch bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von 4,20 RM von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Jm Buchhandel ist das Werk zum Preise von 5,60 RM zu beziehen.

Aufhebung des Verbots eines Bildstreifens.

Der lt. Bekannimachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 45 vom 283. 2. 1927 verbotene Bildstreifen: „Versuchung“, Prüfnummer: 14985, Antrag- steller: Universum Film A. G., Berlin; Ursprungsfirma: Metro-Goldwyn-Mayer Corp., Amerika, ist auf Grund des 8 7 des Rehslichtipielgeseßes/ durh Ent)cheidung der Film- prüfstelle Berlin vom 22. April 1927 unter Prüfnummer 15 527 mit dem Haupttitel „Versuchung“ 10 Akte = 2643 m und 14,60 m Ausschnitte zur öffentlichen Vorführung im Deutschen Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, , nunmehr zugelassen worden.

Berlin, den 27. April 1927.

Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Mildner.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 des Reich8gesezblatts Teil Il enthält:

das Gejey über die Entschädigung der Mitglieder des Reichstags, vom 25. April 1927,

die Bekanntmachung über den Shug von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf etner Ausstellung, vom 19. April 1927 und

die Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 19, April 1927.

Umfang + Bogen. WBerkautsöpreis 0,15 RM. Berlin, den 29. April 1927.

Gesezsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

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