1927 / 108 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Monatshälfte übersendet die G. m. b. H. den Werks- von diesen zu be- stimmenden Dritten eine Ausstellung, aus der der Stand des Absatzes der ein- Werksbesißer vora Monatshälfte ersichtlich ist, bberstellung des Anteils einzelnen Werksbesißern au Grund des von der G. m. b. H. bekannt- gegebenen Beschäftigungsgrades zusteht. 3. Verbleiben am Schlusse eines Ge- \chäftsjahrs Unterschiede in der Beschäfti- o haben die Werks- ‘ahresa ja um mehr als 1f Grund ihrer enden Anteil

gegangenen Y amter Gegeni

ung in Briketts esißer, deren J 5 % hinter dem ihnen a1 Verkaufsbeteiligung zuste n t am Gesamtabsahß der G. m. b. H. zurück- geblieben ist, gegen diese Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung für die

hinmausgehenden ( Die Entschädigung beträgt

Verrechnungspreises Meuselwiyzer Briketts mindestens aber 1,50 Reichsmark : Unterschied in der Beschäftigung größer als 20 %, aber nicht ( j / so beträgt die Entschädigung für die hinausgehendeu mengen 25 % des in Say 2 bezeich- Verrechnungspreises, aber 225 Reichsmark je Tonne. steigt der Unterschied in der Beschäfti- gung 30 2%, so beträgt die Entschädigung hinausgehenden Mindermengen 45 % des in Saß 2 be- Verrechnungspreises, Ï destens aber 450 Reichsmark je Tonne. Als Verrechnungspreis für Meuselwißer Briketts gilt derjenige, der im Durch- schnitt für das lebte Vierteljahr in dem Geschäftsjahre

größer als 30 %,

mindestens

betreffenden

Ergibt sich aus den Monatszusammen- stellungen gemäß § 23 Abs, 2, daß der Gesamtabsayß der G. m. b. H. in Briketts in einem Monat 70 2% oder darüber der Gesamtverkaussbeteiligung betragen hat, so haben die Werksbesißer für diese Monate keinen Entschädigungs- Mindersbeschäftigung. Diese Monate scheiden bei der Berech- nung, in welchem Ausmaße eine Minder- beschaftigung

im Briketts

Werksbesißer

4. Die nah Abs. 3 zu träge werden von allen alljahrlich im Verhältnis der von ihnen auf Grund ihrer Verkaufsbeteiligungen im abgelaufenen Geschäftsjahr im Bahn- absaß gelieferten Brikettmengen erhoben.

zahlenden Be-

ungleichmäßiger schäftigung Briketts außer den Entschädigungen des Abs. 3 ein weiterer Anspruch gegen die G. m. b. H. nicht zu. B) Rohkohle, Naßpreßsteine und Koks. Bei ungleihmäßiger Beschäftigung in Naßpreßsteinen Werksbesißern gegen die G, m. b. H, nicht zu. Allgemeine Lieferungsbedingungen.

Die allgemeinen Lieferunçsbedin- gungen für den Verkauf der einzelnen Erzeugnisse 14 Abs. 1) werden durch den Aufsichtsrat festgeseßt.

2. Vestimmungen Über Einschränkung des Absabgebietes des Syndikats können nur für Evzeugnisse aller Werksbesißer aleichmäßig und nur durxh Beschluß der Werksbestßerversammlung abgegebenen Stimmen getroffen werden. Preisbildung.

Z Die Preisbildung die einzelnen Er und bei diesen ge nen Sorten. Weiterverkaufspreise. 8 28

1. Die Beschluß Weiterverkaufspreise f preßsteine und Koks und über Preis- nachlässe in diesen Erzeugnissen erfolgt durch den Aufsichtsrat. Zunächst gelten arz 1927 bestehenden Weiterverkaufspreise des Mitteldeutschen Braunkohlen-Syndikats von 1925.

beshäftigungsauäweis des Syndikats, Werksbesißer oder Reviere in ihrer in Briketts Durchschnittsbeshä

Sbestßer oder an das Syndikat, l e für alle Absah- biete gegenüber den für Luckenauer en Verkaufs-

erfolgt getrennt für gnisse 14 Abs. 1) ondert nach den eingel-

assung über die ür Briketts, Naß-

Beschäftigung

gung des Syndikats li oder die betreffenden Reviere den daß ihre Brikettpre

preisen ermäßigt we mäßigung bleiben er Betvacht.

hen für den Ve Briketts wah den des Syndikats die Preise andevec Syn- dikate gelten, tritt die die ab Luckenau verbleibenden e e Ueber einen Anspruch auf rmäßigung bis einshließlih 10 % ent- scheidet zunächst der

e Frachtanteile Jn den Fällen, in rfauf mitteldeutscher reisbestimmungen

ufsichtsvat, gegen Sntsheidung Berufung an di Weyrksbesißerversammlung Der Antrag gilt von diese nehmigt, wenn 35 % der abgegebenen Stimmen zustimmen. auf Preisherabsezung über 10 % der für Luckenauer Briketts allgemein gültigen e entscheidet im Berufungsfalle die öbesißerversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Berufungen gegen Beschlüsse des Auf- sihtsrats stehen dem Antragsteller sowie dem Aussichtsratsmitalied binnen drei agen nach Beschlußfassung an die Werksbesiberversammlung zu. unverzüglih einzuberufen.

rufung hat aufshiebende Wirkung. Revieren na

eler als ge-

Be- 4 für die verschiedenen Erzeugnisse

nträge von

tehendem Absat können nur auf ein- 1 i mai 17s Beschluß derjenigen Werks- besißer, die in dem betreffenden Revier eine Brikettverkaufsbeteiligung haben, gestellt werden. :

2. Jn Rohkohle gelten zunächst die am 31. März 1927 gültigen Weiter- verkaufspreise des Mitteldeutschen Braunkohlensyndikats von 195. Eine Herauf- oder Herabseßung dieser Syndi- fatspreise in einheitlichen prozentualen Säpßen unterliegt der Beschlußfassung durch den Aufsichtsrat. Sollen davon abweichend aut Antrag eines Werks- besibers oder der G grer für einzelne Werke oder Reviere Herauf- oder Herabsezungen in anderem Aus- maße stattfinden, so beschließt darüber die Werksbesißerversammlung mit Drei- viertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ueber die jeweiligen Preis- nachlässe auf Rohkohle beschließt der Aufsichtsrat.

3. Die Geschäftsführer dürfen Sondergeschäfte in Briketts zu Aus- nahmepreisen unter Kontrolle des Aufsichtsrats, Sondergeschäfte in Nohkohle zu Ausnahmepreisen unter Zustimmung des Aufsichtsrats, wo9o- bel DICJer mit Emer WeChrheit von % der abgegebenen Stimmen zu entscheiden hat, abschließen. Sonder- geschäfte zu Ausnahmepreisen sollen nicht abgeschlossen werden, um Erzeug- nisse gleicher Art von Werksbesißern der Shyndikatsgesellschaft zu verdrängen.

4. Die Rechte des Reichskohlenver- bandes werden durch die in Abs. 1—3 enthaltenen Bestimmungen nicht be- rührt.

Erlöse. 8 29. T. Briketts.

1, Die von der G. m. b. H. durch den Weiterverkauf der Briketts, Bruchbri- fetts und Späne erzielten Gesamterlöse werden auf die Werksbesißer nah Maß- gabe der Lieferung ihrer Werke viertel- jährlich in der Weise verteilt, daß die je Tonne Briketts, Bruchbriketts und Späne entfallenden Durchschnittserlöfe fih unter den Werken der nach- genannten Reviere zueinander wie folgt verhalten:

Meuselwib-Rosiß . 100 %

au o 100 2%

Lucdenau E 102 %

Merseburg . 6 96 %

Ge ° 100 2%

Oberröblingen 116 2%

Vitterfeld-Anhalt:

a) Franz - Gerlebogk, Leo- pold-Edderilck u. Deutsche Chile) 40 4

b) die übrigen Werke. . . 96 %

Helmstedt-Magdeburg . « « 127 %

A 190 95

Für Lieferungen in Nuß- und Nüßchenbriketts erhalten die in Betracht fommenden Werksbesiber für die Dauer des ersten Geschäftsjahres vor Fest- stellung des endgültigen Verrehnungs8- preises je Tonne eine Sondervergütung von 0,50 Reichsmark für Nußbriketts und 1 Neichsmark für Nüßchenbriketts. Später seßt der Auffichtsrat die Höhe dieser Sondervergütungen im voraus fest.

Die auf dieser Grundlage in jedem Kalendervierteljahr getrennt nah den einzelnen Preisperioden sowie nah Briketts, Bruchbriketts und Spänen für die einzelnen Reviere errehneten Preise je Tonne stellen die endgültigen Verechnungspreise dar, nach denen die erfolgten Lieferungen mit den be- treffenden Werksbesißern endgültig zum Schluß des betreffenden Vierteljahrs abgerechnet werden.

2, Die G. m. b. H. ist verpflichtet, den Werksbesibern die monatlichen Lieferungen bis spätestens zum 20. des dex Lieferung folgenden Monats zu- nächst unter Zugrundelegung der vom Aufsichtsrat gemäß Abs. 3 festgeseßten Abschlagspreise zu bezahlen.

3. Der Aufsichtsrat seßt in bestimmten Zeiträumen Abschlagspreise auf die endgültigen Berechnungspreise unter Wahrung der Differengierungen inner- halb der einzelnen Reviere und Sorten gemäß Abs. 1 fest.

4. Werden auf Antrag eines oder mehrerer Werksbesißer für deren Bri- ketts für alle Absaßgebiete niedrigere Weiterverkaufspreise, als für Lucken- auer Briketts allgemein gültig, fest- geseßt, so tragen den sich daraus er- gebenden Mindererlös der G. m. b. H. der oder die betreffenden -Werksbesißzer. Wird ein derartiger Antrag von einem oder mehreren Revieren gestellt, fo tragen den fich daraus ergebenden Mindererlös8 das oder die betreffenden Reviere.

II. Rohkohle, Naßprefisteine und Koks.

Die G. m. b. H. hat die aus dem Weiterverkauf von Rohkohle, Naßpreß- steinen und Koks erzielten Erlöse an die liefernden Werksbesiber abzuführen.

MEYEEL C Lng.

Nach Schluß eines jeden Geschäft3- jahrs findet die Jahresabrechnung statt. Bei dieser wird die endgültige Umlage F 31) sowie die Entschädigung für Minderlieferung 25 Abs. 3) berü sichtigt.

Umlage. 8 31,

1. Zur Deckung aller Geschäftsunkosten und etwaiger Verluste der G. m. b. H. und der Syndikatsgesellschaft sowie zur Aufbringung sonstiger zur Erreichung des Zwedls beider Gesellschaften er- forderlich werdender Beträge wird von den Werksbesißern nah Maßgabe e

eits

d une Gesamtbeteiligungen alljähr= ih eine Umlage erhoben.

Vei Berechnung der Umlage sind alle Beteiligungen in Rohkohle umzurechnen, wobei

1 Tonne Nohkohle 0,4 Tonnen Vrikïetts, 0,6 Tonnen Naßpreßsteine, 0,25 Tonnen Koks zu seben ift.

2, Der Umlage unterliegen

a) die Verkaufsbeteiligungen in voller Höhe,

b) die Verbrauchsbeteiligungen zu

einem Drittel.

3, Qu Beginn jeden Geschäftsjahrs und später nah Bedarf wird von der Versammlung der Werksbesißer ein vorläufiger Umlagesaß beschlossen. Der Umlagesabhß wird monatlich nach näheren Bestimmungen des Aufsithtsrats ein- gefordert. :

4. Ergibt sich bei der Jahresrechnung 30), daß der vorläufige Umlagesaß zu hoch bemessen war, so werden die zu- viel gezahlten Beträge an die Werks- besißer in dem Verhältnis, in dem sie zu dem vorläufigen Umlagesabß heran- gezogen worden sind, zurückgezahlt,

Vertragsstrafen.

8 32. ;

1. Feder Werksbesißer ist verpflichtet, an die G. m. b. H. eine Vertragsstrafe zu zahlen:

a) falls er gegen die Bestimmungen des § 15 Abs. 3 dieses Syndikats- vertrags verstößt, E

b) falls er gegen die Bestimmungen des § 19 Abs. 1 oder 3 verstößt,

c) falls ex entgegen den Bestimmungen dieses Syndikatsvertrags dingt dex in § 14 Akf. 1 genannten Art entweder

unter Umgehung der G. m. b. H. anbietet oder verkauft oder, ohne eine Verbrauchsbeteiligung zu haben, zum Verbrauch ver- wendet oder liefert oder Verbrauchsmengen entgegen den Bestimmungen dieses Synbikats- vertrags (8 15 Abs. 4 und 5, § 16 Abs. 2, § 38 Abs. 2 Anlage IV) verwendet,

d) falls ex seinen Lieferungsverpflich- tungen abgesehen von den in 8 20 Abs. 4 aufgeführten Fällen nicht nahkommt,

e) falls er einem Abnehmer unmittel- bar oder mittelbar Rabatt, Pro- vision, Nachlaß, Ueberzahl, Ueber- maß, Uebergewicht oder sonstige Vorteile, Vergünstigungen oder Zu- wendungen irgendwelher Art, ins- besondere auch Bargeldzuwendungen für Reklame oder andere Geschäfts- aufwendungen gewährt,

f) falls er die sonstigen Bestimmungen dieses Syndikatsvertrages übertritt,

Die Vertragsstrafe beträgt sür Verstöße: A. Allgemeiner Art:

Jm Falle b 1,5 vH und im Falle e 0,5 vH des untenstehend bezeichneten Verrechnungspreises, berechnet auf tie Gesamtbeteiligangen des betreffenden Werksbesißers, umgerehnet auf Bri- ketts im Verhältnis des § 31 Abs. 1.

Fm Falle k 500 Reichsmark.

B. Mit Beziehung auf Briketts und Koks:

Im Falle a 30 vH dieses Verrech- nungspreises, vervielfältigt mit der Summe der vertragswidrig ab- gegebenen Mengen.

Jm Falle c 30 vH dieses Verrech- nungspveises, vervielfältigt mit der Summe dex unter Umgehung * der G. m. b. H. angebotenen, verkauften oder verbrauchten Mengen.

Jm Falle d 6 vH dieses Verrech- nungspreises, vervielfältigt mit der Summe der nicht gelieferten Mengen.

C. Mit Beziehung auf Rohkohle:

Jn den Fällen a, c und d s der sih nah B ergebenden Beträge.

D. Mit Beziehung auf Naßpreßsteine:

Fn den Fällen a, c und d ®/16 der sih nah B ergebenden Beträge.

Als Verrechnungspreis im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt der für Meuselwitßer Briketts zur Zeit des Ver- stoßes maßgebende Verrechnungspreis.

2. Ueber das Vorliegen eines gemäß N 1 strafbaren Verstoßes und über die Festseßung der e Een Le entscheidet derx Aufsichtsrat. Er ist berechtigt, in milderen Fällen eine niedrigere als die in Abs. 1 festgelegte Strafe zu bestimmen. Die Entscheidungen werden durch ein- geschriebenen Brief zugestellt.

3, Gegen die Enischeidung ist die Be- rufung an die Versammlung der Werk3- besiyer zulässig. Die Berufung ist binnen einer Frist von zwei Wochen seit Zu- stellung der Entscheidung durch ein- geschriebenen, an die G. m. b. §. ge- richteten Brief einzulegen. . Hierbei 4 anzugeben, ob Aufhebung der Straf- L s Ermäßigung der fest- u Aa rafe beantragt wird. Auf die

1itsheidung der Werksbesiter-Versamm- lung finden die Bestimmungen des Abs. 2 entsprechende Anwendung.

4. Die Zahlung der e Ie hat, nachdem die Festseßung rehtskräftig geworden ist, sofort mah Aufforderung u erfolgen. Kommt ein Werksbesißer

ieser Aufforderung niht nach, so kann der Betrag von seinen Monatsrechnungen gekürzt wevden.

5. Durch die in diesem Paragraphen vorgesehenen Vertragsstrafen wird die Geltendmachung eines der G. m. b. H. durch das Verhalten des betreffenden Werksbesißers entstandenen höheren Schadens nicht ausgeschlossen.

A R aften.

1. Werksbesißer sind berechtigt, sih mit den ihnen zustehenden Verkaufs- beteiligungen S 16 Abs. 3) in einem oder mehreren der in § 14 Abs. 1 ge- nannten Erzeugnisse zu Liefexungs-

gemeinschaften zusammenzuschließen, und zwar dergestalt, daß die Lieferung der thnen insgesamt zustehenden Beteili- gungsmengen an die G. m. b. H. von ihnen gemeinsam nach einem unter- einander festgestellten Verhältnis erfolgt.

2. Der Abschluß einer Lieferungs=- gemeinschaft, deren Teilhaber umd Dauer sowie das Verhältnis, nach dem die Lieferung an die G. m. b. H. stattfinden soll, sind dieser von jedem einzelnen Teilhaber anzuzeigen. Hierbei ist ein Teilhaber zu bezeichnen, der die Liefe- rungsgemeinscha\st der G. m. b. H, und der Syndikatsgesellschaft gegenüber ver- tritt. Die Lieferungsgemeinschaft besteht diesen Gesellschaften gegenüber nur dann, wenn die Anzeigen der einzelnen Teilhabex inhaltlich übereinstimmen. Aenderungen des JFnhalts der Anzeigen bedürfen gleichfalls einer übereinstim- menden Erklärung aller Teilhaber der Lieferungsgemeinschaft. Fm Streitfalle entscheidet der Aufsichtsrat darüber, ob die Anzeigen inhaltlih übereinstimmen.

3. Beginn und Ende einer Lieferungs- gemeinschaft dürfen nur mit dem Be- ginn und Ende eines Geschäftsjahres der Syndikatsgesellshaft zusammen=- fallen. Bei Beginn des ersten Geschäfts- jahres ist für den Beginn einer Liefe- rungsgemeinschaft eine Frist von vier Wochen zulässig.

4. Scheiden ein oder mehrere Teil- haber der Lieferungsgemeinschaft aus der Syndikatsgesellshaft aus, so wird die Lieferungsgemeinschaft mit dem Zeit- punkt ihres Ausscheidens aus der Syndikatsgesellschaft beendigt, es sei denn, daß sämtliche übrigen Teilhaber untex Angabe eines neuen für sie maß- gebenden Verhältnisses (Abs. 1) über-= einstimmend der G. m. b. H. erklären, daß sie die Lieferungsgemeinschaft fort- seßen wollen.

8 34.

1, Der Abschluß einer Lieferungs- emeinschaft hat zur Folge, daß in den Sällen des § 14 und soweit Er- höhungen oder Herabseßungen der Ver- kaufsbeteiligungen in Frage kommen der 88 17 und 18, ferner in den Fällen der §8 20, 25, 29, 30, 31 und 32 Abs. 1d, fowie soweit die Erteilung der Rechnungen und Abs. 2 in Frage kommen des § 23 die Lieferungs- gemeinschaft an die Stelle der einzelnen thr angehörenden Werksbesißer tritt. Die Erhöhung oder Herabjebung ver Verkaufsbeteiligungen nah e 17 und 18 erfolgt bei den Teilhabern der Lieferungsgemeinschaft nah dem für sie untereinander maßgebenden Ver- hältnis 33, Abs. 1, 3 und 4), sofern niht sämtliche Teilhaber Überein- stimmend einen anderen Maßstab an- geben. Die besonderen Bestimmungen des § 21 zu a bis c über die Liefecung von Briketts haben Me die Lieferungs- gemeinschaft in der Weise Geltung, daß die Lieferung in den Marken, Größen und Formaten ihrer Teilhaber nah dem für diese untereinander maßgebenden Verhältnis 33 Abs. 1, 3 und 4) zu erfolgen hat.

2, Die §8 22 und 32 Abs. 1 zu c, e und f kommen sowohl auf die Liefe- rungsgemeinschaft, als auh auf die ihc angehörigen Werksbesißber zur An- wendung.

3, Jm übrigen werden die Rechte und Pflihten der einzelnen Werksbesißer aus - diesem Syndikatsvertrage durch ihre Zugehörigkeit zu einer Lieferungs- gemeinschaft niht berührt.

4. Soweit aus der Bildung einer Lieferungsgemeinschaft dieser Pflichten der G. m. b. H. oder der Syndikats- gesellschaft gegenüber erwachsen, haften die Teilhaber der Lieferungsgemein- last neben dieser, und zwar gesamt- \ eh mit ihr und unterein- ander, sür die Erfüllung dieser Pflichten.

Dauer der Syndikatsgesellschaft.

z SOGRTIOE

1. Die Syndikatsgesellshaft wird für die Zeit bis zum 31. März 1929 ab- ges Mi Jhre Dauer verlängert sich jedo stillshweigend jeweilig um wei- tere zwei Fahce, [N niht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Das Kündigungsrecht steht jedem Werksbesißer zu und kann nur durh es t

eingeschriebenen, an die G. m. b. H ri a

ichteten Brief ausgeübt werden. ein Werksbesißer, der eiQgettg Ge- ellshafter der B. m. b. H. ist, von einem Kündigungsrecht Gebrauch, so

at er g die G. m. b. H. auf

rund des § 3 Abs. 1 des Gesellschafts8- vertrags der G. m. b. H. zu kündigen, andernfalls ist seine Kündigung der Syndikatsgesellshaft rechtsunwirkjam.

Die Rücknahme der Plndiguna ist e bis zum Ablauf einer Woche fit em Zugang einer Aufforderung der G. m. b S die Rücknahme der Kündigung zu erklären.

9. Wird im Falle der Kündigung nah Abs. 1 die Fortseßung der G. m. b. H. beshlossen 3 Abs. 2 des Gesellschaft8- vertrags der G. m. b. H.), f seßt sich auch die Syndikatsgesellschast zwischen der G. m. b. H. und den Werksbesißern, die Gesellschafter der G. m. b. Ÿ. ge- blieben sind, sowie den Werksbesißern, die, ohne Gesellschafter der G. m. b. H. zu sein, die S nicht gekündigt oder die Kündigung der O rechtswirksam zu- rückgenommen haben, für die gleihe Dauer wie die- G. m. b. H, über den m nach Abs. 1 als Ende der Syndikats- esellschaft ergebenden Zeitpunkt hinaus sort Dagegen scheiden die übrigen

erksbesißer von R Zeitpunkt ab aus der Syndikatsgesellshaft aus.

3. Die Shyndikatsgesellshaft endigt, wenn die G. m. b. H. aus irgend einem Grunde aufgelöst wird, mit dem Zeit- punkt dieser Auflösung. Als solche Auflösung gilt insbesondere auch die e der Gesellshaft nah §3 Abs. 3 des Gesell\haftsvertrags der G. m. b. H.

4. Das Geschäftsjahr der Syndikats- gesellschaft läuft vom 1. April bis zum 31. Marz.

S 36.

Falls ein Werksbesißer die Syndikats- gesellshaft wegen eines wichtigen Grundes vorzeitig oder ohne Einhal- tung der in § 35 Abs. 1 vorgesehenen Kündigungsfrist kündigt, oder falls ein Werksbesißer in Konkurs verfällt, oder wenn der Geschäftsanteil eines Werk8- besibers gepfändet wird, so scheidet bei dem Eintritt eines solchen Ereignisses der Werksbesiver, in dessen Person es eintritt, aus der Syndikatsgesellschaft aus, während diese unter den übrigen Mitgliedern fortbesteht.

Abänderungen des Syndikats- vertrages. 8 37. :

1. Abänderungen dieses Syndikats- vertrages können nur durch die Ver- ammlung der Werksbesißer mit einer

ehrheit von 4 der abgegebenen

Stimmen, sofern bei einzelnen Be-

stimmungen nicht eine andere Mehr-

heit vorgelen ist, beshlossen werden.

2. Beschlüsse, duxch die die Be- stimmungen dieses Syndikatsvertrages über das Stimmrecht in der Versamm- lung der Werksbesißer sowie über die Dauer der E E ab- geändert werden sollen, bedürfen einer Mehrheit von s der a egenen B der Werksbesißer-Versamm=- ung.

3. Zur Aufnahme neuer Mitglieder und Festseßung der Beteiligungen dieser ist ein ebens der Versamm- lung der Werksbesißer mit einer Mehr- heit von 4 der abgegebenen Stimmen P

4. Die Werksbesiver willigen im vor- aus in die sih aus der Aufnahme neuer Mitglieder oder aus der sonstigen Ver- änderung von Beteiligungen, die in Gemäßheit dieses Syndikatsvertrages beschlossen oder gemäß § 16 Abs. 4 N 3 vorgenommen twerden, in die hierdurch etwa eintretende Be- einträhtigung ihrer Rechte aus diesem Syndikatsvertrage. :

5. D N L durh die abgeändert werden jollen:

a) die Zugehörigkeit eines Werks- besißers zu einem bestimmten Revier gemäß F 4,

b) die Bestimmungen des Syndikats- vertrags Uber die Selbstverbrauch8- rechte gemäß § 15 Abs. 1, 4 und 5,

c) die Beteiligungen eines Werks= besivers, wie M in den Anlagen I und Il zum Syndikatsvertage fest-

L sind, ausgenommen în den Sällen der Aenderungen der Be-

teiligungen gemäß 88 17, 18 und 19,

die Bestimmungen des Syndikats- vertrags über einen Anspruh au

Erhöhung der Beteiligungen gemä

8 17 Abs. 2 zu c und E 3—7, un

Uber einen Anspruch auf Umwand-

[lung einer Verkaufs- in eine Ver-

brauchsbeteiligung nah 8 17 Abs..1

und 2b,

e) Aenderung der Entschädigungs- ansprüche der Minderbeshästigten am Schlusse des Geschäftsjahres ge- mäß § 25 und Einführung einer Abgabe für Mehrbeschäftigung,

f) die Bestimmungen des Syndikats- vertrags Üübec die Festseßung der Verrehnungspreise und deren Ab- rechnung gemäß § 29,

8) die Bestimmungen des Syndikats- vertrags über die Kündigung nah

8.96 Abs, 18, können nur mit Zustimmung aller an- wesenden Werksbesißer gefaßt werden desgleichen Beschlüsse über die Ein-

Nun eines Ausgleihs in Rohkohle,

aßpreßsteinen oder Koks.

Lieferungsverpflichtungen aus O EN E:

: S 98. 1. Die zur Zeit des eben dieses Syndikatsvertrages bestehenden Liefe- gen en der Ser werden abgesehen von den in Abs. 2 bezeichneten dur die G. m. b. H. für Rechnung und N der Werksbesiger abgewickelt. Die hiernah zu liefernden Mengen werden auf die Verkaufsbeteili- gung angerehnet, Sie unterliegen en Bestimmungen des § 25, werden aber besonders abgerechnet.

Als Aeg, lihtungen nah Saß 1 gelten solhe nicht, die während der Dauer des am 8. Mai 1925 abge- laufenen Mitteldeutshen Braunkohlen- E und des am 31. März 1927 ablaufenden Mitteldeutschen raun- kohlen-Syndikats von 1925 ohne deren Zustimmung eingegangen sind.

2. Die aus der Zeit vor dem 24. März 1919 herrührenden Lieferungsverpflih- a soweit & in dem einen Be- tandteil dieses Syndikatsvertrags bil- enden Verzeichnis du sge ne sind (An- e IV), werden von den Bled a selbst abgewitelt. Die hierna qu liefernden Mengen werden gemäß § 16 auf die Beteiligungen angerechnet,

3, Die A riften der §8 130 und 131 der usführungsbestimmungen zum Geseß über die Regelung der Kohlenwirschaft vom 21. August 1919 (NGBIl, S. 1449 f.) bleiben unberührt.

Leipzig, den 29. April 1927.

Mitteldeutsches Braunkohlen - Syndikat von 1927 Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Dr. Wolff. Massingkh

D,

Ir. 108.

Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Dienstag, den 19. Mai

der Ehefrau

eröffnet worden.

Neue Gerstenstr. 23. Forderungen bis zum 22. Funi 1927 bei unterzeichneten

Gläubigerversammlung 1927, vornrittags 10 Uhx, ungstermin am 21. {Fuli 1927, vor- mittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichts- elle, Eiland 4, Zimmer 105. Anzeigepflicht

[nmeldung der

allgemeiner

2. Juni 1927. Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

Essen, Ruhr,

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Füth in Essen, Rubensstr. 76, ist duxch Beschluß vom heutigen Tage das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt in Essen, Glücaufhaus, Offener Arrest pflicht bis zum 25. Mai 1927. Anmelde- frift bis zum 2. {Funi 1927. Erste Gläu- bigerversammlung, den 1. Funi 1927, vormittags 104 Uhr. Prüfungstermin den 21. Funi 1927, vormittags 10!4 Uhr, vor das Amtsgericht, hier, Zimmer 30.

Essen, den 6. Mai 1927.

Das Amtsgericht.

und Anzeige-

Essen, BEurhkr.

Handelsgesellschaft B. Füth & Co. in Essen, Nubensftr. 76, durch Beschluß das Konkursverfahren eröffnet. Zum Kon- Tursverwalter is der Rechtsanwalt Bey- hoff in Essen, Bürohaus Glückauf, er- Offener Arrest und Anzeigepflicht

bis zum 2. Juni 1927. versammlung mitiaas 1014 Uhr, Ll. um 1927

heutigen Tage

Anmeldefrifît Erste Gläubiger- den 1. Juni Prüfungstermin den vormittags 1014 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, Zimmer 30. Gssen, den 6, Juni 1927. Das Amtsgericht.

Frankfurt, Main.

leber das Vermögen des Kaufmauns Akfred Landsberq in Frankfurt am Main Kronprinzenstraße 20/11 wohnhaft, früher alleiniger Jnhaber Firma „Bernhard Grüänebaum & Co.“, früheres Geschäftslokal ift heute, am

Schnurgasse 61, 5 Mai 1927, vormittags 11,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Der Nechtsanwalt Dr. Eugen Loew in Frankfurt am Main, straße 20, ift zum Konkursverwalter er-

Bis 29. Mai 1927.

mit Anzeigefrist Frist zur Anmelduna der Forderungen bis zum 10 Juni 1927. Bei \ch{riftlider Anmeldung Vorlage in doppelter Ausfertiaung dringend erforder- Gläubigerversammlung: 31: Mai 1927, vorm. 11 Ühr, allgemeiner Prüfungstermin: 2. Juni 1927, vorm. Zeil Nr. 42,

Frankfurt am Main, den- 5. Mai 1927.

Amtsgeriht. Abteilung 17.

_- Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Borggrefe 10 Uhr 45 Min vormittags, der Kon- Konkursverwalter is der

kurs eröffnet. e Leineke in Haspe.

Zivilingenieur Gustav Offener Arrest mit Anzeigepfliht sowie Anmeldefrist Erste Gläubigerversammlung und Prü- fungstermin am mittags 104 Uhr, im hiesigen Amts-

Haspe, den 7. Mai 1927, Amtsgericht.

Weidelberg,

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friß Scheidt in Heidelberg, Lutherstr. 23, nachmittaas 6 Uhr

Verwalter: a. D Joseph Dietrich Werderstr. 41.

14 Suni 1927,

wurde heute,

in Heidelbera, ) 1. Offener Arrest mit An- zeigefrist sowie Anmeldefrist bis 28. Mai ¡. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin E Un L927 vortnittags 10 Ubr. vor dem Amtsgericht, T1. Sto Zimmer 32. Heidelhera, den 4. Mai 1927. Der Gericbts\c{reiber des Amtsgerichts. 4

Konsianz.

Ueber das Vermögen des Buchhändlers Alfred Nabus stätte 8, wurde heute, am ß. Mai 1927 ? Konkursverfahren eröffnet und Kaufmann Walter Detting in Konstang, Nheingasse 19, zum Kon- Anmeldetermin:

Pursverwalter

97. Mai 1927. Gläubigerversammlungs- und Prüfungstermin: Freitag, den 3. Juni 1927, vorm. 11 Uhr. Konstanz, den 6. Mai 1927. Bad. Amtsgericht. Ikl.

Leipzig. [13697] Ueber das Vermögen des Fleischers Otto Wilhelm Hartmann în Leipzig- Plaawitz, Kolbestr. 8 wird heute, am 4 Mai 1927 mittags 12!4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Konkurspver- walter: Nechtsanwalt Dölling in Leipzig, Petersfteinwea 12. Anmeldefrist bis zum 21. Mai 1927. Wahl- und Prüfungs- termin am 2. Juni 1927, vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige- pfliht bis zum 14. Mai 1927. Amtsgericht Leipzig, Abt. IT1A 1, den 4. Mai 1927. Liebenwalde. [13698] Ueber das Vermögen der Händlerin Martha Graßmann in Marienwerder wird heute, am 5. Mai 1927, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Kahl in Lieben- walde wird zum Konkursverwalter er- nannt. Anmeldefrist bis zum 23. Mai 1927. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus- usses und eintretendenfalls über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Geaenstände und Prüfungstermin am 1. Juni 1927, vormittaaos 1014 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht. Offener Ae mit Anzeigepflicht bis zum 19. Mai Liebenwalde, den d. Mai 1927. Amtsgericht,

E 2 Ueber das Vermögen des Handels- manns Viktor Hugo Ament in Ober-

pfannenstiel, alleinigen Fnhabers der | Cy; 2 . | Firma Hugo Ament. ebenda (Hausier- | im @ A ; Findet ou Textilwaren) R iva nehmen, dem- Konkuréverwalter bis zum

L E , p

am 3. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, das

Konkursverfahren eröffnet. Konkurs- |

der Konkursordnung bezeichneten Gegen- stände und zur Prüfung der angemel- deten Forderungen auf Dienstag, den 31. Mai 1927, vormittags 9 ühr. Allen Pertonen, welche eine zur Kon- furämasse gehörige Sache im Befiy haben oder zur Konkursmasse etwas \{chuldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemein)|chuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflihtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, tür welche fie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An- spruch nehmen, dem Konfkurêverwalter bis zum 20, Mai 1927 Anzeige zu machen. Offenburg, den 6. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 111.

Dttmachau. [13704]

Ueber das Vertnögen des Glektromeisters Fri Przyfalla in Ottmachau wird heute am 3. Mai 1927, nachmittags 5,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kauf- mann Nobert Fabian in Ottmachau wird zum Konkursverwalter ernannt. Konfkurs- forderungen sind bis zum 15. Juni 1927 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über dié Bei- behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters fowie über die Bestellung eines Gläubigerausfchusses und eintretendentalls über die im 8& 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aut den 23. Mai 1927, vor- mittags 10 Uhr, und zur Prüfung det angemeldeten Forderungen auf den 27. Juni 1927, vormittags 94 Uhr, vor dem unter- zeichneten Geriht, Zimmer 2, Termin anberaumt. Allen Per)onen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas \{uldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch

20. Mai 1927 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Ottmachau.

verwalter: Herr Vizeortsrihter Geb- | Ottmachau. [13705]

hardt, hier. Anmeldefrist bis zum |

Veber den Nachlaß des am d. Sep-

94. Mai 1927. Wahltermin und Prü- | tember 1926 verstorbenen Kaufmanns

fungs8termin am 30. Mai 1927, vor- |

mittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Mai 1927.

Friy Hiller aus Ottmachau wird heute, am 3. Mai 1927, mittags 124 Uhr,

| das Konkursver{ahren eröffnet. Der

Amtsgericht Lößnibß, den 3. Mai 1927. | Kaufmann Max Cohn aus Ottmachau

Menden, Kr. Iserlohn, [13700]

wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkuréforderungen sind bis zum 20. Mai

Uébex das Vermögen der Firma Theo- | 1927 bei dem Gerichte anzumelden. dor Humpert & Co. Mehl, Getreide, | Termin zur Beschlußtassung über die Bei-

Futtermittel zu Menden, is heute, |

behaltung des ernannten oder die Wahl

nahm. 1 Uhr, das Konkursverfahren | eines anderen Verwalters fowie über die

eröffnet. Konkursverwalter: Bücher- |

Bestellung eines Gläubigerauëscusses und

revisor Karl Naust zu Fserlohn. An- |eintretendentalls über die im § 132 der meldefrist bis 25. Mai 1927; erste Gläu- | Konkurtordnung bezeichneten Gegenstände

bigerversammlung am 27. Mai 1927, vorm. 11 Uhr; allgemeiner Prüfungs- termin am 3. Füni 1927, vorm. 11 Uhr. Menden, den 5. Mai 1927. Das Amtsgericht. Neumünster, [13701] Konkurseröffnung über das Vermögen

des Kaufmanns Adolf Pelka in Neus- |

münster am 5. Mai 1927, mittags 12 Uhx. Konkursverwalter: Bücher- revisor Curt Böge in Neumünster, Kieler Straße 68. Offener Arrest mit Anzeigepfliht am 15. Funi 1927. Ab- lauf dex Anmeldefrist am 30. Juni 1927. Ablauf der Anmeldefrist am 30, Funi 1927. Gläubigerversammlung und Beschlußfassung Über die Bei- behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus\{chusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen- stände am 3. Juni 1927, vormittags 11 Uhx. Allgemeiner Prüfungstermin am 29. Juli 1927, vormittags 11 Uhr. Amtsgeriht Neumünster.

Norden. 713702] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Anteus Voß in Norden, Uffenstraße 15,

wird heute, am 4. Mai 1927, nach- | i Würzburg. [13707 eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Gie- | ürzburg ]

mittags 5,50 Uhr, das Konkursverfahren

see in Norden wird zum Konkurs- verwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 3. Funi 1927. Wahl- und Prü- fung8termin am 13. Juni 1927, mittags 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige- pflicht bis zum 31. Mai 1927. Norden, den 4, Mai 1927. Das Amtsgericht. Offenburg, Baden, 13703] Veber das Vermögen der Theodor Stürzel Witwe, Marie Magdalena geb. Eggs, Baugeschäft in Offenburg, wurde heute am 6. Mai 1927 mittags 11 Uhr, das Konkursvertahren eröffnet. Der Kauf- mann Guftav Martin in Offenburg wurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs- torderungen sind bis zum 20. Mai 1927 bei dem Gericht anzumelden. Es wird Termin anberaumt vor dem diesseitigen Gerichte zur Be\hlußkassung über die Beis- behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be- stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die in § 132

und zur Prüfung der angeweldeten Forde- rungen wird auf den 30. Mai 1927, vor- mittags 93 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gerichte, Zimmer 2, anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kon- kursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas \{chuldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemein|schuldner zu verabtolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf- erlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkureverwalter bis zum 20. Viai 1927 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Ottmachau.

Trier. [13706]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Müllex in Trier ist am 2. Mai 1927, nachmittags 6 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet worden. Verwalter ist dex Kaufmann Otto Fath in Trier,

rückenstr, 8, - Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 25. Funi 1927.

(BI auf dex Anmeldefrist an demselben

age. Erste Gläubigerversammlung am

1 uni 1927, vormittags 10 Uhr, und

allgemeiner Prüfungstermin am 2. Fuli

1927, vormittags 10 Uhr, an hiesiger

Gerichts\telle, Zimmer 14. Amtsgericht. Abt. 12.

Veber das Vermögen dex Bezugs8=- vereinigung Würzburger Holzhändler e. G. m. b. H. in Liquidation, Würzburg, wurde untex Heutigem, vormittags 11% Uhr, der Konkurs eröffnet. Kon- kursverwalter: Rechtsanwalt Kriener in Wür Bra Offener Arrest mit An- gei efrist is zum 4. Juni 1927. An- meldefrist bis zum Samsta den 4. Funi 1927. Termin zux Wa l eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigeraus\chusses und zur Beschluß= fassung über die in den §8 132, 134 und 37 der Konk.-Ordnung bezeichneten Fragen: Mittwoch, den 1. Funi 1927, vormittags 9 Uhx. Allgemeiner Prü- fungs8termin am Mittwoch, den 15. {Funi 1927, vormittags 10 Uhr, Sißzungs§- zimmer Nr. 70/1 des Justizgebäudes.

Würzburg, den 7. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Bad Nauteim. f [13709] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen derx Hessen-Nassauishen Handels-

E Befristete Anzeigen müssen dr ei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein, 4

7. Konkurse und Geschäftsaufsicht.

FIberfeIlæ,

Ueber das Vermögen Heinrih Görrissen, Emmy geb. Hune- Tohl, Fnhaberin der nit eingetragenen etne F Cn A :

Firma Tapetenhaus Görrissen in Elber- feld, Fsland 8, ist am 4. Mai 1927, vor- mitiags 9 Uhr, das Konkursverfahren Verwalter: Gerichts-

gesellshaft m b. H in Bad Nauheim wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse niht vorhanden ift.

Bad Nauheim, den 28. April 1927.

Hess. Amtsgericht.

Bad Salzufien, | [13710]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgzesell- [chaft Hinpel & Co und deren perjonlich haftenden Gesellschafter wird Termin zux Anhörung der Gläubigerversamm=- lung über Einstellung des Konfkurs- verfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf Freitag, den 27, Mai 1927, mittags 12 Uhr, bestimmt.

Bad Salzuflen, den 3. Mai 1927.

Lippisches Amtsgericht. Tk,

Bensberg. {13712}

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Jakob Westhofen G. m. b. H. in B.-Gladbach wird, nach- dem der Zwangsvergleih rechtskräftig bestätigt ist, aufgehoben.

Bensberg, den 29. April 1927.

Das Amtsgericht.

Bergen, Rügen. [13712]

Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Ella Dreher, geb. Petzold, in Sellin a. Rg. find als Ber- gittung für die Tätigkeit des verstorbenen Konkursverwalters Hermann Brekenfeld in Bergen 150 RM und an zu er- stattenden baren Auslagen 133,65 RM festgeseßt. Bergen a. Rg., den 2. Mai 1927. Das Amtsgericht. Bergen, Rügen. [13713]

Jn dem Konftursverfahren über das Vermögen dex Ottilie Stöckticht in Binz a. Rg. sind als Vergütung für die Tätigkeit des verstorbenen Konkurs- verwalters Hermann Brekenfeld in Bergen 175 RM und an zu erstattenden baren Auslagen 287,10 -RM festgeseßt. Bergen a. Rg., den 5. Mai 1927. Amts- gericht.

Berlin, [13714] Fn der Konkurssache Friy Schacht, Fürstenwalde, Spree (2. N. 9/25), soll die Schlußverteilung erfolgen. Die bevor- rechtigten Forderungen sind bezahlt. Es ist eine Absc(hlagszahlung von 109 % an die nihtbevorrechtigten Gläubiger er- folgt. Es steht noch ein Betrag von 5253 Æ zux Verfügung, von welchen die Kosten des Verfahrens noch zu be- rihtigen sind. Das Schlußverzeichnis liegt auf dex Gerihtsschretberei des Amtsgerichts Fürstenwalde, Spree, aus. Berlin, den 6. Mai 1927. Freund, Konkursvertvalter.

Beuthen, Q. S, [13715]

Nach dem rechtskräftigen Beschluß des Landgerichts in Beuthen, O. S., vom 28. März 1927 ist dex Antrag auf Er- öffnung des Konkurses über den Nach- laß dexr am 16. Febcuar 1927 ver- torbenen Handelsfrau Hedwig Hamerla in Mikultshüß zurückgewiesen worden, da eine UVeberschuldung des Nachlasses nicht vorliegt. Das durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts vom 8. März 1927 eröffnete Sn ist damit beendet. Amtsgericht Beuthen, O. S.

Bremerhaven. [13716]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Gebr. Eggers, offene Handelsgesellschaft in Bremerhaven, ist infolge der Schlußverteilung nah er- folgter Abhaltung des Schlußtermins durch Beschluß des Amtsgerichts, hier- selbst, vom 5. Mai 1927 wieder auf- gehoben.

Bremerhaven, den 6. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Charlottenburg. CLaTIT]

Das Konkursverfabren über das Ver- mögen des Kaufmanas Sanuel Fried- länder, alleinigen e der Firma Modehaus Samuel Friedländer, Char- lottenburg, Passauer Str. 4 (früher Modehaus Petersbury Samuel Fried- länder und Helene Facobsohn), ist nah Schlußtermin aufgehoben.

Charlottenburg den 6. Mai 1927.

Dex Gericbteschreiber des Amtsgerichts. Abt. 40

Dorfen. [13718] Das Amtsgericht Dorfen hat das Kon- kursverfahren über das Vermögen des ehemaligen Mühlbesißers Attenberger Martin in Dorfen nah durchgeführter Schlußverteilung aufgehoben. Amtsgericht Dorfen Konkursgericht.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Keith und Beckmann, Autoindustrie in Essen, Rüttenscheider Straße Nr. 134—136. wird ide Ab=- haltung des Schlußtermins aufgehoben.

Essen, den 8. Mai 1927.

Das Amtsgericht.

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1927

Frankenberg, Sachsen. [13720]

Beschluß vom 3. Mai Konkursverfahren über das Vermögen Firma Ludwig Männel, Aktien- gesellschaft in Frankenberg, Sa., wird nach Anhörung der Gläubigerversamm= lung eingestellt, sih ergeben den Kosten des Vers Kontursmasse

entfprechende 204 K.-O.)

nicht vorhanden ift. Amtsgericht Frankenberg, Sa.

Frankfuri, Main. Das Konkursverfahren über das Ver- ] Kommanditgesellschaft Schickentänz & Co. in Franuffurt am Main, Rotenburger Straße 1, wird etn=- geftellt, da eine den Kosten des Vers» fahrens entfprechende Masse nicht vor- handen ift. Frankfurt a. Mai, den 3. Mai 1927. Amtsgericht.

Freiburg, Breisgau. in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Theodor Baumgarten, Komm. Ges. in Freiburg, 8, April 1927 gerichtlich ves Zwangsvergleich ist, wurde das am 24, Januar 1927 er- öffnete Konkursverfahren gemäß § 190 K.-O. aufgehoben. Freiburg, den 30. April 1927.

Gerichts\{hreiber des Amtsgericht. 3.

rehtsfräftig

Freiburg, Breisgau,

Nach dem in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Franz Jofef Freiburg, Klarastr. 25, Inhaber der Firma Stühlinger, Shuh- der am 4. April Zwangsvers

haus in Freiburg, 1927 gerichtlich bestätigte gleih Rechtskraft erlangt 16, Oktober Konkursverfahren gemäß § 190 K.-O. aufgehoben. Freiburg, den Gerichts\hreiber des Amt3gerichts. 3.

2. Mai 1927.

Geislingen, SieCige. :

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Gottlieb mann, G. m. b. H. in Wiesensteig, is} Termin zur Prüfung der nahträglich angemeldeten tag, den 27. Mai 1927, vorm. 11 Uhr, Amtsgericht

Forderungen auf Freis

Geislingen Amtsgericht Geislingen, 6. Mai 1927.

(ilanchau,. ] Das Konkursverfahren über das Vers- mögen des Malermeisters Nichard Heins rich Künzel in Glauchau, Krabstr. 37, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der Vergleichstermin angenommene recht2träftigen gleichen Taçze bestätigt worden 1st. Amtsgericht Glauchau, den 838, Mai 1927,

2wangsvergleih

Hamburg.

nicht eingetragener Handelsbezeihnung „Schuhhaus gemäg § 204 K.- O, eingestellt.

Das Amtsgericht Hamhurg.

Hamburg. Konkurs Lagerei- und Brenunstoss-Vers trieb8-Gesellschaft mit beschränkter Hafs- tung nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Das Amtsgericht Hamburg.

Hassfurt.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kolonialwarcenhändlers Karl Seufert von Kleinsteinach genehmigter

wird nach Schlußverteilung Die Vergütung und die Aus8- agen des Konkursverwalters sind in der aus der Niederschrift vom Heutigen ersichtlichen" Höhe festgeseßt worden. Haßfurt, den 6. Ma1 1927. Amtsgericht.

Heidelberg. h

Das Konkursverfahren über das Vers mögen des Möbelhändlers Josef Sipper in Heidelberg, Sandgasse 2, wurde heute aufgehoben, nachdem am 18. April 1927 der Schlußtermin stattgefunden hat.

Heidelberg, den 4. Mat 1927.

Der Gerichtsschreiber des Bad. Amtsgerichts, A 1.

HWildesheim. . Jn der Konkurssache über das Ber- en des Architekten Otto Seidel in esheim ist an Stelle des verstorbenen onkursverwalters Rechtsanwalt D dexr Rechtsanwalt Förster in zum Konkursverwalter

Amtsgericht Hildeshoim, 4. 5. 1927.

Essen, Ruhr, 13719] | Hof. K t Jn dem Konêursverfahren J

das Vermögen des Kolontalwarenhänd- in Glashütten, b) über das Vermögen der Kolontal- warenhändlerin Betty Brendel in H

ist Termin zur Prüfung der nachträgii

ange neldeten Abnahme der

lers Fohann

orderungen ußrechnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwen-