1927 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

man dem jeweiligen Minister also heuke mîr das Verkrauen enk- gegenbringt, daß er sih dieser Verantwortung voll bewußt ist. Cine Polizei, die niht vom ersten bis zum leßten Mann auf einem Ver- trauensverhältnis aufgebaut ist, wird versagen und wird nicht das &nstrument des Staates bilden, das sie sein muß. Jh wende mich daher gegen jeden, der dieses Vertrauensverhältnis zu stören trachtet, verspreche andererseits aber auch jedem meiner Beamten, daß sein Ver- trauen auf seinen obersten Chef niht enttäusht werden wird.

Namens der Staatsregierung bitte ih Sie daher, den vorliegenden Gesetzentwurf ruhig und objektiv zu erörtern und ihnleßten Endes im Ausshuß wie im Plenum so zu gestalten, daß er als Geseß dem Staats- und Volksganzen von Nuben sein wird. (Bravo!)

Fn der Aussprache nahm als erster das Wort

Abg. Hör i n q (Soz.). Er stimmte zunächst den einleitenden Ausführungen des Ministers über die Haltung der Polizei bei den Demonstrationen zu. Zu dem Entwurf des neuen Polizeibeamten- geseßes gab er namens seiner Fraktion die Erklärung ab, daß sie die Vorlage als Fortschritt besonders insofern begrüße, als sie den Grundsaß der lebenslänglihen Anstellung der Polizeibeamten aus- spreche. Hinsichtlich der Eheerlaubnis fordere die Sozial- demokratische Partei eine Dns der voraufgehenden Zeit auf sechs Jahre. Der shwierigste Teil des Entwurfes seien die Bedingungen, unter denen Beamte und Offiziere entlassen werden können. Das Juteresse des Staates müsse hicr im Vordergrund stehen. Fm Ausschuß müsse versucht werden, Sicherungen gegen ungerechtfertigte Entlassungen zu geben. Niemand sollte entlassen werden dürfen, ohne daß die Beamtenvertretung vorher gehört worden sei. Zahlreihe Verbesserungswünsche stelle die sozial- demokratische Fraktion für die Ausshußberatung zurück. Vor allem müßten Bestimmungen in das Geseß aufgenommen werden, daß Beamte aus dem Dienst zu entfernen seien, die sih gegen die republikanishe Staatsorm vergehen. Es sei fernex wünschenswert, in dem Geseß auszusprechen, daß ungeeignete Polizeibeamte zu entfernen seien, die Üntergebene schikanös behandeln oder be- leidigen oder solche Behandlung dulden. Hoffentlih ergebe die Ausshußberatung eine Fassung, die den berechtigten Wünschen der Polizeibeamtenschaft Erfüllung bringe.

Hierauf vertagte sich das Haus zu einer Abendsizung, die 7% Uhr beginnen soll, und in der die Aussprache zum Polizei- beamtengeseß fortgeseßt werden soll.

Schluß 6 Uhr 10 Min.

Abendsitzung.

Um 74 Uhr wird die Sißung durch den Vizepräsidenten von Kries wieder eröffnet. Fun der fortgeseßen Aussprache zux ersten Lesung des Polizeibeamtengeseßes betont

Abg. Bor ck (D. Nat.), selten habe ein Geseh so große Er- regung ausgelöst wie das sogenannte Polizeibeamtengeseß in der Polizeibeamtenschaft. Heute hätten die Polizeibeamten nah dem Entwurf niht mehr Rechte und keine As Position als die Reichswehrangehörigen, obwohl für die Polizeibeamten noch das kolossale Gefahrenmoment bestehe. Die Deutschnationalen müßten demgegenüber wegen der besonderen Stellung der Polizeibeamten deren erhebliche Besserstellung fordern. Die Forderung der Ein- reihung der Polizeibeamten in das allgemeine Beamtenrecht komme den berechtigten Wünschen der Polizei gar nicht entgegen; denn die Polizei habe wegen ihrer exorbitanten Leistungen An- spruch auf besondere Rechte. Die auch vom Minister Severing unter den Beamten immer geschürten Wünsche auf lebenslängliche Anstellung usw. würden durch die Vorlage, die nur einen anderen Wortlaut bringe, ohne die Grundsäße des alten Geseßes zu ändern, entiäusht. Fnsbesondere seien auch die Verhältnisse für die Polizeioffiziere niht so klax ausgedrült wie 1m alten Geseß. Wenn man einmal behaupte, die Polizeibeamten seien lebens- länglich angestelli und andererseits doch Kündigungsbestimmungen _—vt\che, schadige das nicht nur das Berufsbeamtentum, sondern enthalte offenen Widerspruch. Wiederholt betont der Redner, daß die Shußþpolizeibeamten eine Sonderstellung einnehmen müßten, wenn auch bedenklich sei, der jeßigen preußischen Regierung cine besondere Nachstellung einzuräumen, da doch Versuche, das Offizierskorps „zu säubern“, bereits zu verzeihnen wären. Der Redner schließt sih dem Dank des Ministers an die Polizeibeamten wegen ihrer Arbeit am Stahlhelmtage an; aber niht der Stahl- helm trage die Schuld an der Notwendigkeit des großen Polizei- aufgebots, sondern die Linkspresse mit ihren Heyartikeln. (Unruhe links.)

Abg. Stieler (Zentr.) betont, daß die Aufregung in der Polizeibeamtenschaft nicht zuleßt auch auf die Neden des Abg. Bork vorx den Beamten zurückzuführen sei. In den hauptsächlichen Punkten, die Unzufriedenheit in der Beamtenschaft hervorriefen, in der Be- soldung, Lebensstellung und bezüglich der Einheitlichkeit der Polizei bringe der Entwurf wesentliche Verbesserungen. (Sehr richtig! 1m Zentrum.) Jm Auëshuß würden besonders die Ausnahmeentlassungs- bestimmungen zu prüfen sein, die Vorlage müsse dem Hauptausschuß überwiesen werden im A auf ihre politishe und finanzielle Be- deutung. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Ka spe r (Komm.) wendet sih scharf gegen die Ankündigung des Ministers, das verfassungsmäßig Gemeine Demonstrations- ret zuungunsten der Arbeiter zu beseitigen. Die Ueberlastung der A sei nicht E Demonstrationen, sondern auf die umfangreichen

ienstpläne mit ihren vielen militarishen Uebungen usw. zurüdl- uführen, die die Beamten 80 und mehr Stunden wöchentlih in An- spruch nehmen. (Stürmisches Ping hört! bei den Kommunisten.)

ie Kommunisten brauchten zu Pfingsten für den Rotfrontkämpfertag keinen Polizeishuß. (Gelächter rechts und in der Mitte.) Sie brauchten nicht, wie die kleinen Kinder vom Stahlhelm mit ihren Klempnerladen, unter polizeilichem Schuß bis ins Bett çebraht zu werden. (Heiterkeit.) Das vorliegende Geseß bringt einen Bruch aller Versprechungen, die den Polizeibeamten gemacht seien. Auf die schwache Mede Hörsings passe, was Ningelnaz einmal gesagt hat: „Vor dem Grand-Hotel zu den drei Mohren fkreiste jämmerlih ein Hund und ...!“ (Stürmische Heiterkeit.)

Abg. Metenthin (D. Vp.) {ließt ih namens seiner Partei dem Lob an, das der Minister der Polizei am Stahlhelmtag gespendet hat. Es sei freilih festzustellen, daß nicht die Notwendigkeit vor- elegen habe, Berlin vor dem Stahlhelm zu schüßen, sondern nur die

totwendigkeit, die Stahlhelmer gegen aufgeheßte Linksparteiler zu schüßen. Nicht bloß die „Note A und der „Vorwärts“, auch demokratische Blätter hätten in Berlin eine Atmosphäre zu schaffen gesucht, daß man sich vor dem 8. Mai gefürchtet hätte. Daran sehe man deutlih, wer in Wahrheit der Polizei die {were Arbeit ge- macht habe. Der Reichsbannergeneral Hörsmg mit all seinen wöchent- lichen und täglichen Demonstrationen und Versammlungen des Neichs- banners mache der Polizei eine Unsumme von Kosten. Falls der Minister ein verfassungsänderndes Geseß auf Verbot der Demon- strationen vorlegen wolle, werde er die Zustimmung der Deutschen Volkspartei wohl finden, nicht aber die seiner Freunde. Das Poslizei- eseß habe so lange auf sich warten lassen, daß man sagen könne, hier Babe der Amtsschimmel der Weimarer Koalition mit Zeitlupentempo gearbeitet. (Heiterkeit). Von sozialdemokratisher Seite sei das Geseß in der großen Polizeiversammlung vom 22. Februar ein „Wißblatt" Es sei ausgeschlossen, Polizeiwachtmeister

nmöglichkeit sei unhaltbar. j 1 i ichtgeeignetheit zu entlassen.

innerhalb der ersten zehn Jahre wegen I l ( Es müßten auf jeden a gegen den politischen Mißbrauch dieser Be- fugnis Kautelen geschaffen werden. (Beifall rechts.)

Abg. Barteld- Hannover (Dem.) ist der Ansicht, die 100 000 Mark für den Stahlhelm hätte man besser sür die Polizeibeamten verwenden sollen. Das Reichsbanner könne jeden- falls ganz andere Massen aufbringen, ohne daß ihm große Mittel von Livitier Seite de Verfügung gestellt würden. Herr Meten- thin sollte sih die tahlhelmbotithaft noch einmal durchlesen; der

und „Machwerk“ genannt worden. Die Beibehaltung der wathhneisi

Stahlhelm sei jedenfalls în seinen Forderungen sehr bescheiden geworden, wenn er sage, über die Staatsform wolle man nicht mehr streiten. Wenn Herr Meßtenthin die unsahlihe Stellung der Demokraten gerügt habe zu dem vorliegenden Geseßentwurf, so stimme das nicht; die demokratishe Fraktion habe sich immer nur ‘von sahlihen Ueberlegungen leiten lassen. Die Polizei- beamten, auch die Schupo, müßten in das allgemeine Beamten- recht Hineingenommen werden. Leider habe es die preußische Regierung vor dem Kriege nicht fertig gebracht, ein allgemeines Beamtenrecht zu schaffen. (Sehr richtig! links und in der Mitte.) Hoffentlich komme die Besoldungsaufbesserung für die Beamten früher, als der Minister es in Aussicht gestellt habe. Die Polizetbeamten aus der allgemeinen Regelung herauszunehmen, sei nicht zu empfehlen. Der Redner trägt eine Reihe von Aende- rungsvorshlägen vor und erklärt, man hätte den Entwurf viel einfacher gestalten sollen. Fn keinem Beamtengeseß fänden sich z. B. Bestimmungen über die Beamtenlaufbahn; das hätte man besser den Ausführungsbestimmungen überlassen sollen. Auch die Kündigungsgründe brauche man nicht besonders aufzu- führen; die ergäben sih aus dem allgemeinen Beamtenrecht.

Minisiee des Annen GLgefin}ti: einé fehr vérs ehrten Damen und Herren, ih bitte nur auf einen Augenblidck um Gehör, um eine Richtigstellung vorzunehmen. Jn den Aus- führungen is wiederholt von den verschiedensten Rednern auf meine Bemerkung über das Jnkrafttreten einer neuen Besol- dungsordnung Bezug genommen worden. Jch will in Erinnerung zurückrufen, was ih nach dem unkorrigierten Stenogramm gesagt habe:

Auch die Besoldungsverhältnisse spielen in der Polizei eine erhebliche Rolle. Wenn die neue Besoldungsordnung, die hoffentlich am 1. April nächsten Jahres in Krast treten wird und wie ich glaube auch in Kraft treten kann, sofern alle Kräfte, im Reich und in den Ländern, die an ihrer Gestaltung mitzuwirken haben, ihr Möglichstes tun, auh für die Schußpolizeibeamten eine Verbesserung bringt, so wird das günstig auf den Bestand wirken, indem dadurch die Fluktuation erheblich vermindert wird.

Sie sehen daraus, daß ich weniger auf die Besoldung8- ordnung und den Termin ihres Jnkrafttretens Wert gelegt habe, über den ich naturgemäß nichts sagen kann, sondern daß ich zum Ausdruck bringen wollte, durch eine Besserung der Besoldung wird die Fluktuation günstig beeinflußt werden. (Zuruf des Abg. Barteld [Hannover.]} Nicht Sie allein, Herr Abg. Varteld, haben darauf Bezug genommen, sondern es ist auch von anderen Rednern darauf Bezug genommen worden. Jh möchte aber niht den Eindruck erweckt haben, als ob ich etwas Authentisches namens des Staatsministeriums über den Termin der Be- soldung8sordnung oder überhaupt über einen Termin habe sagen wollen. Jch darf allerdings sagen, daß auch ih wünsche und daß das ganze preußishe Staatsministerium es wünscht, daß dieser Termin möglichst frühzeitig liegt. (Bravo!)

Abg. Schwenk- Oberhausen (Wirtshp.) erklärt, die Polizei habe sihch in schwieriger Lage mustergültig benommen. Hätte die Linkspresse niht so viel Unruhe in die Oeffentlichkeit getragen, so wäre vielleicht ein solches Aufgebot überhaupt nicht nötig gewesen. Eine sachliche Prüfung der Vorlage selbjt könne im Auss{chuß erfolgen.

Nach persönlichen Auseinanderseßungen zwischen den Abag. Simon - Neusalz (Soz.) und Meyenthin (D. Vp.) wird die Vorlage dem Hauptaus\{chuß überwiesen.

Donnerstag 11 Uhr: Haushalt des Staatsministeriums; Abstimmungen über den Fustizhaushalt.

Schluß 10 Uhx 35 Minuten.

Parlamentarische Nachrichten.

Jm Rechtsauss\cchuß des Reichstags wurde gestern unter dem Vorsiß des Abgeordneten D. Kah l (D. Vp.) die Beratung der Anträge zur Aenderung des C E von 1925 hinsihtlih der Hypotheken-Aufwertung sort- escht. Abg. Freiherr v. Rich bh ofen (Dem.) begründete nah dem Bevicht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsver- leger einen vom Abg. Brodauf (Dem.) eingebrahten Antrag, der dex neuen Regierungsvorlage Über die Verzinsung aufge- werteter Hypotheken und 1hre Umwandlung folgenden neuen Ar- tikel TITdd einfügen will:

1. Jst in der Zeit vom 15. Funi 1922 bis zum 14. Februar 1924 ein Grundstück veräußert worden, so hat der Veräußerer gegen den Erwerber eine persönliche Forderung in der Höhe von 25 vH des Betrages, um den der Goldwert des Entgeltes zur De der Veräußerung unter dem Goldwert des Grundstückes, abzüglich der vom Erwerber übernommenen Lasten des Grundstücks in der auf Grund des Aufweriungsgeseßes festgestellten Höhe, zurüdck- bleibt.

2. Jst in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis zum 14. Funi 1922 ein Grundstück veräußert worden, so hat der Veräußerer gegen den Erwerber eine persönliche Forderung in dex Höhe von 15 vH des Betrages, um den der Goldwert des Entgelts zur Zeit der Veräußerung unter dem Goldwert des Grundstückes, abzüglich der vom Erwerber übernommenen Lasten des Gund- stückes in der auf Grund des Aufwertungsgeseßes festgestellten Höhe, zurückbleibt. E

3. Jst das Grundstück in der Zeit bis zum 14. Februar 1924 an cinen Dritten weiterveräußert worden, so besteht die persön- lihe Forderung des Veräußerers nah Abs. 1 und 2 gegen den ersten Erwerber nur insoweit, als der durch die Weiterveräuße- rung erzielte Goldmarkgewinn des Ewerbers höher ist als der doppelte Betrag der dem Veräußerer nah Abs. 1 oder 2 zu- stehenden persönlichen Forderung. Soweit hiernah der Er- werber von der persönlihen Schuld nah Ab. 1 und 2 befreit ist, wird der Dritte der R E A

4. Soweit nah Abs. 1 bis 3 eine persönliche Forderung des Veräußerers gegen denjenigen besteht, der zur Zeit des Jnkrast- tretens dieses Geseßes Eigentümer des veräußerten Grundstückes ist, ist sie auf dem Grundstück als Grundschuld an bereitester Stelle einzutragen. h i

5. Grundstückswert im Sinne diesec Vorschriften ist der be- rihtigte Wehrbeitragswert nah Artikel 11 Oas Z Abs A Ziffer 1 bis 7 der zweiten Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923, Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) äußerte verschiedene Be- denken gegen den Antrag. Wenn ein Grundstück durch mehrere Hände gegangen sei, so würde nah dem Wortlaut des Antrages der leßte Erwerber weit über Gebühr zugunsten des ersten Er- werbers belastet werden. Jn der jeßigen Formulierung sei der Antrag unannehmbar. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) bezeichnete den Antrag geseßestechnisch und rechtlich als eine Unmöglichkeit. Man könne nicht nachträglich für einen privaten Kaufvertrag einen ganz anderen Kaufpreis zugunsten des Verkäufers einseßen. Mit dem

leihen Recht wie vom Grub erater könnte ein solcher Anspruch dann auch von den Verkäufern anderer Dinge gestellt werden, wenn sie in der Jnflationszeit Uhren, Schmuck- sachen usw. gzu billig verkauft hätten. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) führte aus, der Antrag sei die logishe Durch- führung des von Dr. Best vertretenen Prinzips, daß die in der Jusflationszeit erzielten ungerehtfertigten Be- reihecungen wieder rückgängig gemacht werdep müssen. Das lasse sih aber gar nit erreihen, denn dann müßte man auch konsequenterweise den Lohn- und Gehaltsempfängern das er-

statten, was sie damals für ihre Arbeitskraft zu wenig erhalten hätten. Es werde auch schwer sein, die in dem Vertrag erho- benen Forderungen gegen die vielen Ausländer geltend zu machen, die in der Jnflationszeit Grundstücke gekauft hätten. Abg. Dr. Best stimmte dem « Antrage Brodauf zu. Die dagegen erhobenen: Einwendungen seien niht durchshlagend, denn die frassesten Ungerechtigkeiten seien bei den Grundstücksverkäufen vorgetfommen, die unter dem Druck der wirtschaftlichen Not voll- zogen wurden. Ministerialdirektor Schlagelberger vom Reichsjustizministerium erklärte, der Antrag Fe mit der jeßigen Vorlage kaum im Zusammenhang. Dieser Antrag verlange eine Korrektur der in der Fnflationszeit vollzogenen Kaufgeschäfte. Damit würden aber alle Fundamente eingerissen, auf die sich Recht und Wirtschaft stüßen. Vorsibender Abd, D: FSaYE (D. Vp.) erklärte, der Antrag entspringe wohl den Gefühl, daß bei den Grundstücks8geshäften in der Fns- flationszeit die s{hlimmsten Unbilligkeiten vorgekommen seien. Abg. Höllein (Komm.) stimmte dem Gedanken des Antrages zu. Wenn in der Fnflationszeit die Grundstükskäufer, meist Ausländer, dem Verkäufer nur ein bis zwei Prozent des wirk- lichen Wertes zahlten, so liege ein unsittlihes Geschäft vor, bei dem die Unwissenheit und der auf dem Verkäufer lastende wirt= schaftlihe Zwang ausgenußt worden sei. Diesen Verkäufern müsse mindestens gleihe Aufwertung gewährt werden, wie den Fnhabern von Hypotheken. Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem.) erwiderte den Rednern der Regierungsparteien, ex könne nicht so etwas ungeheuerliches darin sehen, wenn nahträglih in die unter abnormen Verhältnissen abgeshlossenen Kaufverträge eingegriffen werde. Einen solhen Eingriff habe {hon das Aue wertungsgeseß gebraht. Wenn der Ausländer zur Aufwertung von Hypotheken gezwungen werde, dann könne man ihn mit demselben Reht auch zur Aufwertung eines unbilligen Kauf- preises zwingen. Eine annehmbare Formulierung des Antrages werde sich in einem kleineren Gremium leiht finden lassen. Mindestens müßte den Verkäufern geholfen werden, die das Grundstück {hon vor der JFnflationszeit besessen hätten. Dex Redner beantragte, die in dem Antrag angeschnittene Frage in einem Unterausshuß prüfen zu lassen und dabei auch die Unter, suchungen des Enquete-Ausshusses über diese Dinge zu verwertem. Abg. Dr. Wunderxrlich (D. Vp.) gab zu, daß der Grundgedanke des Antrags sozial und R zu vertreten sei, seine Ver- wirklihung werde aber außerordentlih schwierig A in der jeßigen Formulierung des Antrages sogar unmöglih. Die Bes ratung dieser shwierigen Frage 1n etnem Unterausshuß würde die Erledigung der jeßigen Vorlage so verzögern, daß es besser sei, die Aufwertung solher Grundstücksverkäufe in einem besonderen Fnitiativantrag zu regeln, der ja dann in einem Unterausshuß vorberaten werden könne. Ein Vertreter des Reichswirtshaftsministeriums warnte vorx der Ver=- bindung des demokratischen Antrags mit dem vorliegenden Geseß=- entwurs. Die Rechtsunsicherheit würde daduxh noch größer werden. Vei der Kompliziertheit der Verhältnisse würde der Antrag, wie er jeßt vorliege, zu den größten Schwierigkeiten für die Wirtschaft führen. Ministerialdirektor SchlegelbergerL bat, die Erledigung der Vorlage niht mit der Beratung des demokratishen Antrags in einem S zu belasten. Dadurch würde zum Schaden der Hypothekengläubiger eine lange Verzögerung dex exrstrebten Neuregelung entstehen. Abg. Keil (Soz.) meinte, die geseßestehnishen und juristishen Schwierig» keiten dürften kein Grund sein, einer Lösung der im demokratischen Antrag angeschnittenen wichtigen Frage auszuweihen. Beim Aufwertungsgeseß sei die Regelung viel zu sehr zum Nußen des Schuldners und zum Schaden des Gläubigers at, Ein Teil dieses Unrehts müsse wieder gut gemacht werden, darum set der demokratishe Antrag zu begrüßen. Volle Gerechtigkeit werde sih nicht schaffen lassen, aber darum dürfe man nicht Ungerechtig= keiten bestehen lassen, die beseitigt werden könnten. Eine Korrektur müsse möglich sein in den zahlreichen M wo der frühere Haus besißer jeßt ian Nachfolger eine Miete zahlen müsse, die weit höher sei als dex Kaufpreis, den er von dem Nachfolger für sein Haus exhalten habe. Der Redner stimmte dem Antrage Brodauf und seiner Beratung in einem Unterausshuß zu. Nach weiterer Aussprache beschloß der Aus\{huß einstimmig, die in dem Antrag berührte Frage der Aufwertung von {Fnflationsverkäufen von der jeßt zu beratenden Vorlage zu trennen und den Antrag dem Interaus\huß zu überweisen. Auf eine Frage des Abg. Dr. Förissen (Wirtsh. Vereinig.) erividerte ein Regierungs8- vertreter, daß nah der Rechtsprechung des Reichsgerichts die Verjährungsfrist für Aufwertungsansprüche mit dem Schluß des «ahres 1923 beginne. Ein Antrag des Bayerischen Bauern- bundes, der eine andere Regelung der Verjährungsfrist fordert, wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag Dr. Best, dex die Erbpachts insen betrifft. Dex Ausschuß beschäftigte sich dann mit den nträgen, die sih auf die Durchführungsverordnung u m Aufwertungsgesey von 1925 beziehen. Ein Antrag r. Best wendet sih gegen den Abzug von Zwischenzinsen bet früherex Zahlung durch den Schuldner. Ein Vertuvueter des Reichswirtshaftsministeriums widersprah diesen Antrag. Die frühere Zahlung der Hypothek bringe bei den jeßt üblichen Zinsen dem Qa nicht Schaden, sondern Nußen. Der Antrag Dr. Best wurde abgelehnt. Weitere Anträge Dr. Best wenden sih gegen die Bestimmung, daß Pfandbriefgläubiger Goldpfandbriese annehmen und fich zum Nennwert anrehnen lassen müssen, auch wenn dexr Kurs weit unter Pari steht. Au diese und alle übrigen Aenderungsanträge Best wurden abgelehnt. Zu einer kommunistishen Anregung erklärte Ministerial=- direftor Schlegelberger, die Regierung wolle alle Maß- nahmen treffen, “um ju verhindern, daß böswillige Hypotheken=- s{chuldner den Gläubigern die Urkunden voxenthalten, die zur Geltendmachung der Aufwertungsansprxüche notwendig sind: Der Gegenentwurf des Abg. Dr. Be |stt wurde hierauf für erledigt durch die bisherigen Abstimmungen erklärt. Der Aus\{chuß| kehrte dann zur Beratung der eigentlihen Regierungsvorlage über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken urück. Ein Regierungsvertreter begründete die estimmung der Vorlage, durch die abgeschlossene Vergleiche als unverbindlih erklärt werden. Diese Bestimmung sei notwendig, damit auch jene Gläubiger, die P den Schuldnern ent- gegenkamea, in den Genuß dexr Vorteile der neuen Vorlage treten können. Sonst würde für die Zukunft die Neigung zum Vergleichsabschluß sehr herabgemindert werden. Es könne sih dabei aber nux um Vergleiche handeln, die nah dem Erlaß des Aufwertungsgeseßes abgeschlossen sind und die den Gegenstar:d des Gesebes betreffen. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) äußerte einige Bedenken gegen die jeßige Fassung der Vorlage. Danach würden die een Vergleiche bestehen bleiben, die N erfüllten aber aufgehoben werden. Ministerialdirektor Schlegel - berger widersprach dieser Auffassung. Die Bestimmung beziehe sih auch auf die erfüllten Vergleiche. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) stimmte der Regierungsvorlage zu. Es wäre unbillig, wenn die Gläubiger jeßt darunter leiden sollen, daß sie bei anderer Rechtslage auf den Rat des Gerichts einen Vergleich ab- \{chlossen. Auf Antrag des Redners wurde im Einverständnis mit den Regierungsvertretern folgende neue Fassung des § 15 einstimmig angenommen. „Vergleihe aus der Zeit nach dem 14. Fuli 1925, die lediglih den Streit oder die Ungewißheit über den Beginn der Verzinsung oder über eine der in Artikel IL und 111 bezeihneten Rechtsverhältnisse betreffen, stehen der An- wendung dieses Geseßes nicht entgegen. Dasselbe gilt für rehts- kräftige Entscheidungen, die auf Grund des Aufwerbungsgeseßes ergangen sind.“ Hierauf vertagte sich der Aus\{chuß.

Der Reichstagsaus\chuß für soziale An- gelegenheiten seßte gestern unter dem Vorsiß des Abg. Csser (Zentr.) die Beratung der Arbeitslosenversicherung bei den 13 und 24 des Abschnitts „Organisation“ fort, da diese Paragraphen von der allgemeinen Beratung noch nit erfaßt worden waren. § 13 be- stimmt, daß bei jeder Landesarbeitslosenkasse eine Spruchkammer ge- bildet wird und bestimmt das Nähere darüber. _24 schreibt die Bildung eines Spruchsenats für die Arbeitslosenver Cy vor und trifft dafür die näheren Bestimmungen. Auf Vorschlag des Abg. H 0 d

| gericht.

i E E an die Ordre eigene ; 1 age a

F zeichneten

Ir. 110.

Zweite Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 12. Mai

1927

7. Unterjuchungs8jachen.

2. Aufgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

5, Kommanditgefellshaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolontalgesellschaften.

Öffentlicher nzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Jnvaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

F Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

2. Aufgebote, Ver- lust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[15003]

Abhandengekommene Wertpapiere ; Seit 4. 4. 1927 werden. in Dresden nach- fo!gende Wertpapiere, und zwar: „Elektra A. G." «Aktien über je 20 4 (herab- geleßt) Nr. 160141. 160147 160184 160185 160186 .160187 160188 160189 160190 160215 160216 160229 160230 160249. 160260 160261 160262 160263 vermißt. Mitteilung über den Verbleib an Kriminalabteilung Dreéden zu Akten- zeichen C. U. A. 1 1204/27.

Polizeipräsidium Dresden.

[14580]

Das Aufgebote verfahren betreffend den 4 9/0 igen Pfandbrief der Preußischen Ptand-

, brietbank in Berlin, Emilsion XXV Lit. A Nr. 143 über 5000 4, wird eingestellt, | da das Papier zum Vorschein gekommen ist. |

Berlin, den 6. Mai 1927. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 216.

[14578] Der Termin vom 7. Juli 1927 in dem

Autgebotsverfahren auf Antrag des Kirchen- |

vo1stands der Kath. Pfarrgemeinde in Sirafßburg in Hohenzollern wegen Kraft-

loserktlärung der Hypothekenptandbriete der |

Rheinischen Hypothekenbank, Mannheim,

Serie 91 Lit. B Nr. 04950 04951 und 04952 über je 1000 4 ift infolge Zurüd- | Maun- | Prozent | ledigen Wolfgang Zierl zu Kröblit, lt,

nahme des Antrags aufgehoben. heim, den 28. April 1927. Bad. Amts- B.-G. 9.

[14579] Aufgebot. | Die offene Handelsgesellschaft in Fa.

Jaegers & Thal in München - Gladbach 9

und ihre persönlih haftenden Gesell-

schafter Nobert Jaegers und Albert Thal

in München-Gladbach haben das Aufgebot nactehend bezeichneter Urkunde: Prima- wechsel: Vorderseite pr. - 10. Juli 1927 auf Altona, Elbe. ür RNM 1434,35. Am 10. Juli 1927 zahlen Sie für peln ie MNeichsmark - Eintausend- 35/100 den Wert in Waren und |tellen ihn in Mech- nung laut Bericht. Dr. Moses Schulz in Hamburg, Steindamm 148. Zahlbar bei Vereinsbank in Hambura, Ältonaer pes, in Altona, Elbe. Rückseite nichts, eantragt. Der Jnhaber der Urkunde wivd aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Dezember 1927, nachmittags L Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Allee 131, Zimmer 132, anberaumten Aufgebotstermin seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen | wird. 3a F. 62/27. Altona, den 2. Mai 1927, - Das Amtsgericht, Abt, 3 a. [14581] Aufgebot. Die aug eer Johanna Stehr aus Neuenfelde hat das Aufgebot des ver- | lorengegangenen ‘Hypothekenbriefs über die in dem Grundbuche von Hasselwerder Band XI11 Blatt 366 in Abt, [Il unter Nr.’ 1 für den Kaufmann August Helms in Harburg eingetragene Hypothek von 8000 M beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Juli 1927, vor- mittags A1 Uhr, vor dem unter- Gericht anberaumten Auf- | gebotstermin seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde a

umme von

wird. / Jork, den 27. April 1927. Das Amtsgericht. |

[14582] Aufgebot. | Jn den diesgerichtlihen Grund- büchern P folgende Hypotheken und Rechte, hinsichtlich deren die Nath- forshungen nah dem rechtmäßigen Jnhaber fruchtlos geblieben und seit dem Tage der lebten, auf sie sich be- ar iges Handlung zehn hre ver- trichen sind, U Be oe 1. Fut Grundbuche je Altenshwand Bd. I S. TLN: auf dem Anwesen Hs. Nr. 9 der Gütlerseheleute Fohann und Anna Busl in Altenshwand unter 2/11 unterm 2%. August 1876: 1243 M in jährlichen unverzinslichen E von je 43 M Ha Gg es Gütlers Georg S esl von Altenschwand E dessen Erben, als Christoph Schießl von Altenshwand, Katharina Schmidhuber von da, Therese Fleisch- mann von Neuenschivand, Eva x3ppisch von Geratshofen, Maria Plößl von Schwandorf, Barbara Zivtler von j Wiesenbera, Xaver Greil von s d lengenfeld, Wolfgang Greil von Buybach, |

und

' gehört.

| Ansprüche ein Recht zu Haben glaubt,

saale unter dem Hinweis aufgefordert,

Michael Greil von Rappenbügl, Fran- zióstka Radlbeck von Steinweg, welche hiermit auf Grund des Kaufvertrags vom 20. April 1876 vorgemerkt werden. Laut Urkunde des Not. Baumer zu Neunbuxrg v. W. vom 26. August 1876, i Nr. 7%. 2. Jm Grundbuche für Dieterskirhen Bd. 1Y Bl. Nr. 313 | S. 146 und Bd. V Bl. 366 S. 326 auf dem Anwesen Hs. Nr. 11 der Söldners- cheleute osef und Therese Brunner in Dieterskirchen unterm 28. Febr. 1857: 100 Gulden nah 44 ?% verzinslich, beiderseits 4 jährig auffündbares Dar- lehen des Bauern Stephan Zinnbauer von Tressenried, Landgerichts Ober- viechtach, lt. Obligation vom Heutigen. 3. Fm Grundbuche für Haag Bd. Il Bl. 101 S. 237 und Demldorf Bd. I S. 322 auf dem Anwesen Hs. Nr. 8 der Bauerseheleute Georg und Anna Göt in Krimling unterm 30, Dezember | 1881, Nr. 1/1: 700 X Kausfschillingsrest für den Gütler Wolfgang Meier von Krimling, jeßt in Schwarzhofen, zahlbar nah Maßgabe des Kaufvertrages vom | 7. Februar 1881, beurkundet vom Notar | | Baumer von hier, G.-R.-Nr. 81, welche | biermit vorgemerkt werden, lt, Urkunde | des' Notars Baumer in Neunburg v. W. | vom 28. Dezember 1881, G.-R.Mr. 910, | unterm 29. März 1893: Gegen die Vor- | merkung der Hypothek Nr. 1/1 wird, weil niht zu Recht bestehend, protestiert, lt. Hyp.-Prot. von heute. 4. Fm

| Grundbuche für Kröbliß Bd. V Bl. 287

S. 51 auf dem Anwesen Hs. Nr. 26 der Maurerseheleute Andreas und Barbara Glöckl in Kröbliß unterm 31. Juni 1851: 56 Gulden zu vier verzinslihes Darlehn des

Rekognitions\hein vom Heutigen. 5. Fm | Grundbuche für Schwarzhofen Bd. I Bl. 8 S. 49 auf dem Anúwwejen Hs, Nr. 73 der Gütlerseheleute Josef und Mar- gareta Süß in Schwarzhofen unterm 27. August 18683: Üntersthtupfsrecht im ledigen Stande im jährlichen Anschlage von 2 Fl. für die Schneiderstochter Therese Käsbauer, lt. Kaufvertrag vom 26. August 1868. 6. Fm Grundbuche für Schwarzhofen Bd. TI1 Bl. 208 | S. 100 auf dem Anwesen Hs. Nr. 34 | der Gastwirtseheleute Michael und | Maria Weiß in Schwarzhofen unterm | 14. November 1861: Dem Oekonomens- | n Wolfgang Göß von Schwarzhofen teht der Unterschlupf bei Dienstlosigkeit auf 4 Wochen mit Hausmannsfkost und | bei Krankheit bis zur Wiedergenesung | mit Wart und Krankenkost, Pflege, | Medikamenten und ärztlicher Behand- | lung im Fahresanschlage von 857 M zu. | 7. Fm Grundbuche für Zangenstein | Bd. 3 Bl. 232 S. 184 auf dem An- wesen Hs, Nr. 8 der Landwirtseheleute «Johann und Barbara Meier in Zangen- stein unterm 8. Zuli 1826: 73 Gulden teils verfallener, teils nicht verfallener Kaufschillingsrückstand, gem. Kaufbrief vom 23. September 1813. Unter Ziffer 2 ist . vorgetraaen, daß von diesen | 73 Gulden ein Betraa von 50 Gu1uden dem Bruder des Uebergebers, nämlih dem Michael Schmid sen, von Wien Auf Antrag der genannten

und Le 8 1170 B. G.-B., §8 982 f. „, wer auf die begeichneten

Hypotheken- wird gemä der Z.-P.-

zur Anmeldung derselben spätestens im Aufgebotstermine vom Donnerstag, den 20. Oktober 1927, vormíttags 9 Uhr, im diesgerihhtlihen Sißungs-

daß im Falle der pri urs der An- meldung die Ansprüche für erloschen erklärt und im Grundbuche gelöscht werden. j

Neunburg v. W., den 1. Mai 1927. Amtsgericht,

[14584] Aufgebot.

Die Erben des verstorbenen Rentners | Peter Hoff sowie die Cheleute Heinrich | VteR in Siegburg und die Maria |

ombach, daselbst, haben das Aufgebot | des verlorengegangenen Hypothekenbriefs ; über die im Grundbuch von Siegburg | Band 31 Blatt 1234 in Abt. IIT unter | Nr. 2 eingetragenen Hypothek von restlih | [afachnuidess Papiermark Unten es NMentners Peter Hoff zu Vilich be- antragt. Der Inhaber der Urkunde wird Mitctabed atestens in dem auf den

L, November 41927, vormittags 104 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklarung der Urkunde erfolgen wird.

Siegburg, den 6. Mai 1927

Das Amtsgericht.

[14585] Aufgebot.

Die Erben der am 13. August 1923 verstorbenen Witwe Emilie Wicht, geb. JZuckuff, zuleßt wohnhaft gewesen inz

| die Todeserklärung erfolgen wird.

| machen. | 1927 ist aufgehoben.

Roi nämlih: 1, Carl Wicht in Noiß|ch, 2. Clara verw. Wuttke, geb. Wicht, in Doberschüß, 3. Kurt Wicht in Weißenfels, 4. Willi Wicht in Weißen- fels, 5. Polizeikommissar Frißb Wicht in Leipzig, vertreten durch den Polizei- fommissar Friß Wicht in Leipzig, haben das Aufgebot des wverlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 21. Oktober 1901 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks, verzeichnet im Grundbuch von Weißenfels Band 26 Blatt Nr. 29 in Abt, IIT Nr. 14, eingetragene Darx- lehnshypothek von 4500 M, abgetreten mit den Zinsen seit dem 15. Oktober 1901 an Frau Rentier Emilie Wicht, geb. Juckuff, in Weißenfels, beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. August 1927, vormittags D Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer Nr. 23, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird, Weißenfels, den 2, Mai 1927. Das Amtsgericht.

[14586] Aufgebot. : Die Besißerswitwe Mathilde Teichert, geb. Janschewsky, in Darguszen hat be- aniragt, den verschollenen Kunstgärtner Carl Leopold Janschewsky, geboren am 12. April 1859 in Natalwethen, Kreis Pillkallen, zuleßt wohnhaft in Natal- wethen, für tot zu erklären. Der be- jeicineze Verschollene wird aufgefordert, 1h spätestens in dem auf den 7. Dezem- ber 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, En n alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen “vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu Der Termin am 30. September

Pillkallen, den 19. April 1927. Amtsgericht.

[14590]

Durch Aus\{lußurteil vom 6, Maï 1927 ist die 9 9%. ige Neichéschuldverschreibung Nr 12 407 286 über 1000 4 für fraftlos

| erxflärt worden. Amtsgericht Berlin-Mitte,

Abt. 216., d, 6. 5. 1927.

[14594]

Durch Aus\chlußurteil ift die Aktie des Aktienvereins des Zoologischen Gartens zu Berlin über 1000 Æ#, Stammregister Folio 155 Nr. 1619, ausgestellt auf den Fabrikbesißer Carl Neugebauer, dur Uebertragung aut die Antragstellerin über- gegangen, tür fraftlos erflärt worden.

Berlin-Schöneberg, 26. April 1927,

Das Amtsgericht. 9. F, 41, 26,

[14583] Aufgebot.

Friedrih Wind in Päwesin, Westhavel- land, beantragt folgendes Aufgebot für ein abhandengekommenes Wertpapier: Etn Mantel der 4 9/6 Hypothekenbfandbriete | über 500 4 Emiision XX1X Lit. D Nr. 1269. Der Inhaber dieses Mantels wird aufgefordert, bis \pätestens L. August denselben bei dem Gemeindevorsteher in} Päwesin abzugeben, widrigenfalls der Mantel vom 1, Aug. füx kraftlos erklärt wird.

Päwesin, 9. Mai 1927,

Knauer, Gemeindevorsteher in Päwesin.

[14591]

Durch Ausf{chlußurteil vom 27. 4. 1927 ist der am 30. Juni 1925 fällig ge- wesene Wechsel vom 830. April- 1925 über 1500 RM, ausgestellt von der An- tragstellerin und afzeptiert von der Firma W. und P. Naumann, Berlin, Anklamer Str. 59, für kraftlos erklärt worden,

Amt*sgericht Verlin - Mitte, Abt. 216,

den 28. 4. 1927. 216. F. 8933. 26,

[14592]

Durch Auss\chlußZurteil ist der von der Antragstellerin ausgestellte, auf eigene Order lautende, auf Kurt Manasse in Berlin, Luitpoldftraße 10, gezogene, am 17. September 1925 fällige Wechsel vom 17, August 1925 über 100 Mark für fraftlos erflärt worden. (9. F. 62. A

Berlin - Schöneberg, den 26, Apri 1927. Das Amtsgericht.

[14593] '

Durch Ausschlußurteil is der Hypo- thekenbrief über die im Grundb von Berlin-Friedenau Band 31 Blatt 1414 in Abt. II1 unter Nr. 11 für die An- tragstellerin eingetragene Hpothek von 100 000 Feingoldmark für ftraftlos er- flärt worden. 9. F. 118, 26.

Berlin - Schöneberg, den 26, April 1927, Das Amtsgericht.

[14587] Duxrch Ausf\{lußurteil von 29, ‘April

1927 isst der verschollene russische Staatsangehörige, Landarbeiter Gmil]

Ludwig Jeske, geboren am 20. August 1885 in Pylin (Wolhynien), zuleßt in Wiekternwka, Kreis Scytommer in Polen wohnhaft, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes 31. Dezember 1921, nachmittags 12 Uhr, festgestellt.

Amtsgericht Berlin - Mitte, Abt. 216, den 29, 4. 1927. 2186. F. 3345. 26.

[14588]

Durch Aus\{lußurteil vom 83. 5. 1927 ist der verschollene englishe Staat3- angehörige Allan Bilby, zuleßt wohn- haft in London, Holloway Tollington, Road 75, Ehemann der bereits für tot erklärten Johanna Bilby, geb. Siewde, für tot erflärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1923, nachmittags 12 Uhr, festgejtellt. Amtsgericht Berlin - Mitte, Abt. 216, ben 83. 5, 1927. 216. F. 3518. 26,

[14589]

Durch Aus\{lußurteil - vom 4. Mai 1927 ift der am 15. April 1882 hier- selbst geborene Steinmetgehilfe Richard Sövpdte für tot erflärt worden. Als Todestag ift der 31. Dezember 1925 festgestellt.

Perleberg, den 4. Mai 1927.

Das Amtsgericht,

[14255] Oeffentliche Zuftellung.

Es klagen und laden: 1. die Ehefrau Lina Bildt, geb. Holz, Altona, Gr. Jo- hannisstraße 93 Il bei Führer, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jungnidckel und Dr. Jnselmann, Altona, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hermann Vildt, früher in Altona, jeßt unbefannten Aufenthalts, Beklagten; 2. die Ehefrau Anna Hartmann, * geb. Schröder, Eidelstedt, Bahnhofstraße 15 bei Schröder, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Schlote, Altona, gegen ihren Ehemann, den Steward Alfred Hartmaun, früher in Altona, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten; 3. die Ehefrau Marie Sophie Katharine Hauschildt, geb. Bargmann, Ahrensburg, Mannhagener Allee 72, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lübbe, Wandsbek, gegen den Kaufmann Willy Hans Hau- \childt, früher Ahrensburg, später in Saint Paul, Minnesota U. S. A., jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten; zu 1: auf Grund der §8 1567 Abs. 2, 1568 B. G.-B., zu 2: auf Grund des 8 1567 Abf. 2 und zu 3: auf Grund des 8 1568 B. G.-B., alle mit dem An- trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für den allein- schuldigen Teil zu erklären. Die Kläge- rinnen laden die Beklagien zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Land- gerichts in Altona, Elbe, auf den 183, Fuli 1927, vormittags 1A Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechts- anwalt. als Prozeßbevollmächtigten ver- treten gzu lassen.

Altona, den 830. April 1927,

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts,

[14256] Oeffentliche Zustellung. Der Schneider Heinrich Gruß in Eischoff, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Dx. Radkau in Braunschweig, flagt gegen feine Ehefrau Friederike, geb. Böhnstedt, früher in Eischoff, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 B. G.-B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe und Schuldigerklä- rung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil- fammer des Landgerichts in Braun- schweig auf den 7, Juli 1927, vor- mittags A109 Uhr, mit der Aufforde- rung, fich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Braunschweig, den 9. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[14598] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Antie Waas, geb, Delfs, Hamburg, Ortrudstraße 10 ptr., vertreten durch die Rechtsanwälte E. I. J. Donner, Hegewisch, klagt geaen ihren Ehemann, den Tischler Georg Daniel. Waas, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Che- \cheîldung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für

den alleinshuldigen Teil zu erklären und.

ihm die Kosten des Rechtsstreits auf- zuerlegen. ‘Die Klägerin ladet den Be- lagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landagericht in Hamburg, Zivilkammer 14 (Ziviljustiz- aebäude, Sievekinaplak), auf den 7. Juli 1927, vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, s{ durch einen bei diesem Gerichbt zugelassenen Re(btsanwalt als Prozeßbevollmäcbtigten vertreten zu lassen, Hamburg, den 9. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

wird der ;

[14599] Oeffentliche Zustellung.

Die Meslkerfrau Berta Zink, geb. Schepeit, in Grünweitschen, Kreis Gums binnen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Forche in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Melker Hermann Zink, früher in Grünweitshen, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 B. G.-B., mit dem Antrag auf Ches scheidung. Die Klägerin ladet den Bes flaaten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die IT. Zivilkammer des Landgerihts in Insterburg auf den 8. Juli 1927, vormittags 914 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen beï diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigien vertreten zu lassen.

JFusterburg, den 5. Mai 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [14260] Oeffentliche Zustellung.

Es flagen unter dem Aktenzeichen! 1. 4. R. 9/27 die. Frau Frieda Feuer» bad, geb. Naß, in Neu Codram, Kreis Usedom-Wollin, vertreten durch ihre Vormünderin, Witwe Mathilde Naß in Neu Codram, Prozeßbevollmächtigter! Rechtsanwalt Dr. Holy in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Feuerhack, früher in Cörthens tin, Kreis Usedom-Wollin, jeßt unbe- kannten Aufenthalts; 2. 4. R. 39/27 die Frau Auguste Budzinski, geb. Man- teufel, in Osternothafen, Kreis Usedom- Wollin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Weiß in Stettin, gegen- ihren Ehemann, den. Schuhmachermeister Artur Budzinski, früher in Osternots- hafen, Kreis Usedom-Wollin, jeßt uns bekannten Aufenthalts; 3. 4. R. 136/27 die Frau _Ernestine Ließow, geb. Has mann, in Berlin-Wedding, Prinzens® allee 15/16, Prozeßbevollmächtigtert Rechtsanwalt Dr. Sternfeld in Stettin; gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Max Lietßow, früher in Stettin, Elisabethstr. 28, jeßt unbekannten Aufs enthalis; 4. 4. R. 149/27 die Frau Helene Stähler, geb. Günther, in Stettin, Bredower Str. 14, Prozeßs bevollmächtigter: Rehtsanwalt Dr. Dests reich in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Richard Stähler, frühe in Stettin, Lange Straße 50, jevt unbes kannten Aufenthalts; 5. 4. R. 257/26 die Frau Marie Wenske, geb. Lehmann, in Stettin, Grüne Schanze 1, Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mayer in Stettin, gegen izren Ehemann, den Schlosser Wilhelm Wenske, früher in Stettin, Silberwiese bei Neigel, legt unbekannten. Aufenthalts; 6. 4. Rz 347/26 die Frau Berta Ulrich, geb. Raddaßp in Stettin, Grabowerx Stx. 11 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalk Dr. Mundt in Stettin, gegen thren Ehemann, den Seemann Ecih Ulrich, früher in Hoboken, N. F., U. S. A., Sees mannshéim, jeßt unbekannten Aufs enthalts; 7. 4. R, 423/26 die Frait Auguste Arndt, geb, Adamit, früher im Görke, Kreis Cammin i, Pomviern, jeßt in Gollnow, Naugarder Stx. 44, Prozeßbevollmächtigter: Rechtê2anwalt Fuscizrat Dr. Primo in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Arndt, früher in Buffalo, U, S. A., 129 Main-Street, Colombia-House, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Ans= trag auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Stettin, Albrehtstraße 3a, auf den 8. Juli 1927, vormittags 9 une Zimmer 23, mit der Aufforderung, ih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevolls mächtigten vertreten zu lassen.

Stettin, den 6. Mai 1927,

Der Gerichts\hreiber des Landgerichts. [14601] Oeffentliche Zustellung.

Dex Frau Elsa Knauß, geb, Sthmalza ried, in Stuttgart, Altenbergstr. 34, vers treten durch Rechtsanwälte Dr, Schneider und Neustast in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann aul Knauf, Chauffeur, früher in Stuttgart, jeßt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage die zwishen den Parteien am 9. Ful 1921 vor dem Standesamt Bua gele et wird geme, der Be- sagte wird. für den allein (hu! en Teil erklärt und verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten d mündlichen Verhand-

lung des Rechtsstreits vor die Zivil- fammer 3 des aupger Bes U Stuttgark auf Donnerstag, den §9, Juni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei diesem Gericht zus gelassenen Anwalt zu bestellen. Stuttgart, den 7. Mai 1927, :

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts