1927 / 118 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

3 Die Generalversammlung unserer Gesellschaft findet am Mittwoch, den S8. Juni 1927, nachmittags 314 Uhr, im Büro des Herrn Notars pustiarat Ernst Cohniß zu Berlin W. 9, llevuestraße 5, statt. ie Hinterlegung der Aktien kann an der Kasse der Gesell- aft oder bei einer deutschen Bank oder

[18257] : S ¿r laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 30. Juni 1927, 1 Uhr mittags, in unseren Geschäfté- räumen în Berlin, Friedrichstraße 79 a, stattfindenden ordentlihen General-

versammlung ein

Tagesordnung:

1. Bericht über das Geschäftsjahr 1926.

[17351].

MittelländisheVersicherung2-Bank Aktiengefellf@zaft Nüirnberg.

Vilanz per 31. Dezember 1926.

RM 1 303

An Aktiva. Kassenbestand Vank-, Postscheckguthaben

D209

8 822

Kostendepot 2310

[17890] „„Paulinum“‘‘-Bau-A. G., Berlin. Bilanz zum 314. Dezember 1926.

[17822] Gebz Simmelheber A.-G., Karlsruhe, Vilanz per 314. Dezember 1926.

Aktiva.

(Gebäude- u.Grundstückefonto Aunwertungen I], 11 und Verlust

78 641

111 5 495 L 4 656

148 79 ‘18

Aktiva. MÁA S Immovilien . E L 210 500|— Ma1chtnen, Werkzeuge, Ein- Ä ritungen 12 500| Warepbestände eins{l halb- rertiger Waren und Holz-

Erste Zentral-HandelSregister-Beilage e zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 118.

Berlin, Sonnabend, den 21. Mai

1927

ch J , , 6 einem deutshen Notar erfolgen. 2. Beschlußfassung über die Genehmi- Tagesordnung: au s gung P E und 1. di l der Bilanz, Geroinne erlustrebnung für j; e BeDahitna nebst Geschäfts-| 3. Entlastung des Vorstands und des beriht für das Jahr 1926, B

; des Vorstands und des| 4. Verschiedenes. s A s. u 24 N a für Handels- und

3, Verschiedenes. Jndustricbeteiligungen, Berlin,

„Bürogebäude Neue Schönhauser-| straße 1 Grundstück8verwertungs- | [18269]

Aktiengesellschaft““ zu Berlin. Carl Tuchscherer Aktiengesellschaft [17402] in Liquidation, Ohlau.

F. 2B. Die Aktionäre der Gesellschaft werden Schrauben- hierdurch zu der am Montag, den 13, Juni 1927, nachmittags 5 Uhr, in Ohlau im „Hotel zum Löwen stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung: Vorleaung der Bilanz, Gewinn- und MVerlustrechnung sowie Bericht des Liquidators. : , Bericht des Aufsichtsrats über die

later B S is 960 89057 Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1, dem Handels-, 2. dem Güterrechts-, 3. dem Vereins-, 4. vem Genossenschafts», 5. dem Musterregister, Barbestand . Ls 4 710/09

é s G. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen euthalten sind, ericheint in einem Gn aw I |— besonderen Blatt unter dem Titel Außenstände S 74 764/56

2 Sentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.

t a E Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der Bezu g 34 D Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers 8SW. 48, Wilhelm- | preis beträgt vierteljährlih 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark,

4 n traße 32, bezogen werden Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark.

2 226/64 E cen As Bom „Sentral-HandelSregister für das Deutsche Neich“ werden heute die Nen. 1184 und 118ß ausgegeben. 14 802/959 1 955 563 366/22 3236 Gewinn- und Verlustrechnung. 2 469 L 3 6512 Allgemeine Unkosten . . 111 070/15 0 Zinten A C 80455L

81 Abschreibungen . . . « 272718 33 359|88 |Neingewinn i. 1926 . 14 802/55

12 941 12 070

5 800 69 370 32 016

144 633

T e s

O eIaL. «6 Kraftfahrzeuge « « - Jmmobilien . DEPITOLEN » e s 0

5 000 88 750 26 255

9 150

Aktienkapital Boie Kreditoren A und B. Darlebens{uld : Diverle Gläubiger . « 4 981 Zin)ensGulden - „e. o. 4 26316 Abschreibungen + «+ « * - 393}:

138 792 Gewinn- und Verluftkonto per 31. Dezember 1926.

IRISI I I RSIR

Passiva, Aktienkapital . . Hypotheken E (Hetepl. Reserve . . Unterstütßungskonto Tratten E Verbindlichkeiten. MNeingewinn inkl. Vortrag

von 1925

Per Passiva. Aftienkapital . . Kapitalreserve. . Versicherungssteuer KLebitorenl » « « Hypotheken. . . : Schadenreserve 7 291 Soll. Prämienliberträge. . . 3145 Laufende Reparaturen. « « » Gewinnvortrag aus : 36 Steuern á Reingewinn 153 Abgaben "Ta cas Hypothekenzinsen

Berwaltungsunfosten u. Diverse Nürnbverg, den 2. April 1927, Pu8-, Malerarbeiten u. Gerüste Der Vorstand.

! an den Gesamt?!ronten ZJahreiß. Diehm. Gerichts- u. Notariatskosten [17394].

105 000 3944 2084

16 418 11 984

de Fries Afkt.-Ges. für und Nietenfabrikation in Hemer.

Wir beehren uns hierdurch, die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zur 28. ordentlichen Generalversamnm- ling auf Donnerstag, den 16. Funi 1927, vormittags 12 Uhr, in das} 1. Geschäftslokal der Gesellschaft zu Hemer einzuladen.

Tagesordnung:

8 087 10 289

E Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “X

Sntscheidungen des NReichSfinanzh9fs.

1. Vorlage der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrehnung füx 1926 sowie der Geschäftsberihte von Vorstand und Aufsichtsrat.

. Beshhlufsassung über die Genehmi- gung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrehnung.

3. Entlastung von Aufsichtsrat Vorstand.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der General-

versammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder den darüber lautenden Depotschein der Reichsbank oder eines Notars bei dem Gesellschaftsvoxstand in Hemer oder beim Bankhaus von der Heydt-Kersten & Söhne in Elberfeld bis spätestens am Montag, den 13. Juni 1927, hinterlegt haben (3 24 des Statuts).

Hemwer, den 25. Mai 1927.

und

Prüfung der Mechnungen, der Ge-

winn- und Verlustrehnung sowie Be-

chlußfassung über die Genehmigung rselben. : i

3. Del faluna über die edr

der Entlastung an Aufsichtsrat un

Der Auffichtsrat.

Liquidator. 4. Wahl zum Aufsichtsrat. Liquidators.

Aktionäre, welche der Generalversamm- lung beiwohnen und ihr Stimmrecht aus- üben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Generalver- Kommunalbank für

b. Wahl

fammlung Schlesien

bei der

öffentliche j : Breslau oder Ohlau oder einem reihs- deutshen Notar hinterlegen und dies durch eine Bescheinigung nahweisen. Breslau, den 17. Mai 1927. Carl Tuchscherer Aktiengesellschaft in Liquidation. Der Liquidator: J. Budwig.

Bankanstalt

in

[17417].

ManneSmannröhren-IWerte, Düfjseldorf. Nechnungs3abschlusß auf den 31. Dezember 1926.

Vermögen.

Kasseubestand Wertpapiere Debitoren:

) verschiedene Debitoren

b) Bankguthaben

o) Vorauszahlungen auf Bauten Aktivhypotheken Beteiligungen Grundstücke: Bestand am 1,7. 1926 . .

Abgang

Hauptverwaltung8gebäude u, Erholungsheim

Trarbach: Bestand am 1,7, 1926 Abschreibung

Fabrikanlagen: Bestand am 1,7, 1926, . #

Zugang Bestand am 31, 12.1926 . „. Abschreibung Vergwerke und Anteile an solchen: Bestand am 1. 7,1926 . .. Abgang Bestand am 31. 12, 1926 , . Abschreibung Patente Vorräte Vürgschasten RM 83 228 051,36

i Schulden, Aktienkapital: Stammaktien . . « « «+ Vorzugsaktien . . « « « «

Geseßliche Rücklage y

Anleihen einschl. RM 606 100,-— Genußrechte i ; Veleihungen auf Grundstücke und Restkaufpreise

Rücklage für Beamtenwohlfahrt Rücklage sür Arbeiterwohlfahrt Rüdclage E Außenstände , « Rücklage sür Vergschäden

Vrand- und Explosionsschädenselbstversicherung .

Kreditoren

Vankdarlehen auf längere Frist . . Vorauszahlungen

Spareinlagen

Rückständige Löhne, Gefälle usw. und Steuern

Noch nicht bezahkte * Beteiligungen

VBürgschaftsverpflichtungen RM 3 228 051,36

Gewinn: Vortrag 1925/26 . . Reingewinn

Gewinn=- und Verlustrechnung auf den 31. Dezember 1926.

58 770 096

RM

11918 656 470 140

20 999 887 54 868

1 260 200 20 010

. 131 749 7137:

270 992

. 132 020 706] . | 1349 823

58 852 022 81 926

2 278 924

115200000

24 664 291 |!

264 000

H

RM 37 541

1771 022

37 053 088

147 479 28 779 648

20 945 018

1 240 190

30 670 883

56 491 1724

1 10 400 615

187 536 660

115 464 000

451 634 3 698 072 126 174 500 000 500 000 600 000 2 991 979

36

88

6 000 000 14 830 394/71 17 356 820/91

390 885/74

2456 711/55

5 616 248/66

8 398 467|34

2 620 537/11

5 534 733/811 8155 270/92

187 536 660/71

Soll.

Allgemeine Handlungsunkosten: Gehälter, Versicherungen, Heizung, Beleuchtung, Bürobedarf, Briefgebühren, Ferngespräche, Drah- tungen sowie Gewinnanteile für die Verwaltung in Düsseldorf, für die Werksleiter und oberen Beamten

Zinsen Steuern. . Abschreibungen . . « Reingetvinn Verteilung:

. 3% Dividende auf RM 264 000 Vorzugsaktien . .

90/ . 4

aktien

1

2

3, Ueberweisung an die geseßliche Rücklage

4, Saßungsgemäße Vergütung an den Aufsichtsrai . . 5

6

.

Vortrag auf neue Rechnung

Haben. Gewinnvortrag 1925/26. „o Rohgetvinn

. . . . . . . . . . . .

L R E O D Q L E E

% Grunbdivkdende auf NM 115 200 000 Stamm-

2% Mehrdividende auf die Stammaktien

E N 16 456 724

RM |N

3 594 598

817 206 2 861 427 3 648 757 8 155 270

2 304 000,— 276 736,69 146 484,33

. 2304 000,—

3 116 129,90

S 155 270,92

19 077 261

2 620 537

Bilanz per 31. Dezember 1926.

Vermögen, M Me e 6s Außenstände . Zan. 206

é 596 Einrichtung. « «

26 814 8 340 9 625

10 360

62 075

117 811

Il R S2

Wertpapiere . « Liegenschaften

S

Verbindlichkeiten, Grundkapital . . SWUlden . «ee Rüdclagen «- « « «s Gen.» « s e «6

80 000|—

5 697/34 19 710/95 12 402/75

117 811/04 Verlust- und Gewinurechnung.

49 454/77 42 494/81

4 111/65 12 402/75

108 463/98

NOaVeHtonO e a in 5 108 463/98 Brühl i. Baden, den 17, März 1927. J. B. Eder, Ziegelwerke Aktiengesellschaft. Valentin Eder.

Allgem. Unkosten Ge es Abschreibungen . Ocn

[17365]. Bilanzkonto am 31. Dezember 1926.

Aktiva. RM Grundstückskonto Bestand 289 624 Gebäudekonto. , Ñ 260 000 Lagerhauskonto . i 45 000 Kohlenlagerplaßkto. 20 400 Betriebsmittelkto. "” 98 704 Beteiligungskonto y 162 500 Kasse- u. Postschek-

Tonto v 49 950 Wechselkonto . 20 682 Effektenkonto . 1 Aufwertung83aus3-

gleichkonto . . 137 900 Kontokorrentkonto;

O Ce Beständekonto. . -

1491 976 37 190

2 613 9300

Passiva. Aktienkapitalkonto . Hypothekenkonto T Hypothekenkonto Ix Aufwerxtungskonto . Reservefondskonto . Akzeptkonto. . Delkrederekonto Kontokorrentkonto: Kredi-

En, 4 606 Reingewinn « - « . -

600 000 103 000 122 000 58 673 60 000 139-000 25 632

1 433 624 72 000 26183 930

Gewinn- und Verlustkonto am 31. Dezember

Debet, * RM Abschreibungen . . « « « 69 703/70 Reingewinn . . «o e 72 000|—

141 703/70

926.

Kredit,

Einnahmen. . . 141 703/70

141 703/70

Dresden, am 31. März 1927. Dresdner Transport- und Lager- haus-Aktiengesellschaf}t vorm. G. Thamm.

Max Keller. Dr. Schmidt.

Vorstehendes Bilanz- nebst Gewinn- und Verlustkonto stimmt mit den von mir eingehend geprüften und ordnungsgemäß geführten Büchern der Gesellschaft überein.

Bücherrevisor Paul Herrmann, für das Land- und Amtsgericht Dresden beeidigter Sachverständiger.

Nach erfolgter Neuwahl besteht der Aufsichtsrat aus folgenden Herren: Victor Brenner, Privatus, Dresden, Vorsißender; Herbert Scherbel, Generaldirektor, Dresden, 1. stellv. Vorsißendex; Oskar Schmiß, Rentier, Dresden-Blasewißt, 2. stellv. Vor- sißender; Georg Priem, Bankdirektor, Dresden - Blasewiß. Otto Fungmichel, Paul Hannig vom Betriebsrat.

Die laut Beschluß der Genexalversamm- lung für 1926 auf 12% festgeseßte Divi- dende is mit f 120,— pro Aktie bei der Kasse der Deutschen Bank, Filiale Dresden, oder an unserer Geschäftskasse, Kl. Packhof- straße 3, gegen Einlieferung des Divi-

Mieteeinnahmen Verlust 1926

Haben.

16. Mai 1927,

28 703 4 656

33 399

J. Nostin.

136 645/39

Betriebsüber|{chuß in 1926,

Bruttogewinn : 136 645/39 Der Vorstaud.

G. Himmelheber. H. Himmelheber,

[17811].

„National“ Lebenéversicherungs-Aktien-Gesellschaft.

I. Gewinn- und Verlustrehnung für das Geschäftsjahr 1926

A. Einnahmen. I, Ueberträge aus dem Vorjahre:

1, Prämienreserve 2. Prämienüberträge

3. Reserve für schwebende Versicherungsfälle. . 4. Gewinnreserve der Versicherten aus dem Ueber-

schusse des Vorjahres .

IT, Prämien für: 1, Kapitalversicherungen auf den Todesfall, selbst

abgeschlossene

2. Sterbekassenversicherungen, selbst abgeschlossene ITT, Ausfertigungsgebühren :

IV, Kapitalerträge: 1, Zinsen für fest belegte Gelder ° 2, Zinsen für vorübergehend belegte Gelder . « V, Gewinn aus Kapitalanlagen VI, Vergütungen der Rüdckversicherex . « .

Gesamteinnahmen .

B. Ausgaben. L, Zahlungen für unexrledigte Versicherungsfälle der Vorjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen:

1, Geleistet

2. Zurüdgestellt

rungen sür:

1, Kapitalversicherungen auf den Todesfall «174 008,—

IT, Zahlungen sür Versicherungsverpflihtungen im Geschäftsjahre aus selbst abgeschlossenen Versiche-

a) geleistet b) zurügestellt 2, Sterbekassenversicherungen a) geleistet b) zurückgestellt

1, Steuern

2, Verwaltungskosten einschl. Provision

V, Prämienreserve am Schlusse des Geschäftsj für Kapitalversicherungen auf den Todesfall. . VI, Prämienüberträge am Schlusse des Geschäftsjahres für Kapitalversiherungen auf den Todesfall. . VII, Gewinnreserve der Versicherten

Gesamtausgaben . I]. Vilanz am 31. Dezember 1926.

IIT, Rüdversicherungsprämien für Kapitalversiche- rungen auf den Todesfall . . . , IV. Steuern und Verwaltungskosten:

S Ae B: 12-20

2A CIN E .

RM |N RM [N 63 703/59 57 874

4 000|—

181 §58/42| 8307 43648

1 522 658

215 016/80| 1737 67481 15 497/72

| 8 355 18 197 26 552 4 4 850’ 396 691

2 488 703:

Wi

—-— | 174 008

65 400,—

38 100,— 103 500 277 O

5058 021 25

4 264 l 839 263 843 527 78

1

res | 221 222 26 l

207 286 38 181 858/42

2 293 424/09

Th. Lieckseld.

19 077 261

dendenscheins Nr, 30 sofort zahlbar.

T, Einlageverpflichtunge IL, Hypotheken IIL, Wertpapiere . IV, Guthaben:

A. Attiva.

1, bei Bankhäusern

2. bei anderen Versicherungsunternehmungen .

V. Gestundete Prämien VI. Rückständige Zinsen VIL. Ausstände bei Generalagenten bezw. Agenten

Jnsgesamt. « « « B. Passiva.

E S0

n derx Aktionäre

, AD

L. Aktienkapital . IL, Kapitalreserve : 1, Bestand am Schlusse des Vorjahres . « « « 2, Zuwachs im Geschäftsjahe . IIL, Prämienreserve für Kapitalverticherungen auf | den Todesfall s IV. Prämienüberträge für den Todesfall

V, Reserve für schwebende Versicherungsfälle . . . VI. Gewinnreserve der mit Gewinnanteil Versicherten VIL. Guthaben anderer Versicherungs8unternehmungen VIII. Sonstige Verbindlichkeiten: 1. Rücklage für Abschlußprovisionen 2. Guthaben der Reichssteuerbehörde « « 3, Guthaben diverser Kreditoren . « -

IX, Getvinn

G, Meister.

.

Jnsgesamnt. .

RM RM E 750 000 S 921 000 S 77 616" l 267377 |

109 329 376 70662

531 207 2 212 261 924

2 220 666

1 000 000

| 1 i |

25 000'— 221 222 26

207 286/38

40 100|— 181 858/42 223 892

: 70 i 55 is 40| 126 0276 Lr 195 279

2 220 666

Der Aufsichtsrat.

C, Braun. Der Vorstand,

Dr. H. Toepsfer. Walter.

Dr. P. Hager.

Die in die Bilanz der „National“ Lebensversicherungs-Aktien-Gesellschast in

Stettin, den 23. März 1927. L. Aßmuth, Mathematikex der Gesellschaft. Mit den Geschäftsbüchern übereinstimmend befunden.

Stettin, den 21. April 1927, Paul C. Jankowski,

Stettin für den Schluß des Geschäftsjahres 1926 unter Position IIT der Passiva mit RM 221 222,26 eingestellte Prämienreserve is gemäß § 56 Abs. 1 des Gesehes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 berechnet.

öffentlicher und gerichtlicher Büchersachverständiger des Landgerichts Stettin,

44. Zur Befreiung vou der Kraftfahrzeugsteuer für Aerzte. Der Beschwerdeführer, ein Tierarzt, der bisher seinen Personenkraftwagen steuerfrei benußt hatte, hat jich am 7. Juni 1926 eine Steuerkarte zu dem dama!s geltenden Steuersaß ausftellen lassen. Unterm 29. Fuli hat das Finanzamt die Steuer anderweit für den Zeitraum vom 15. Juni 1926 bis 14. Juni 1927 auf 225 RM nach dem Neugeseß vom 15. Mai 1926 festgeseßt und den Unterschiedsbetrag gegen die bisher mit 120 NM festgejeßte Steuer in Höhe von 105 RM nachgefordert. Um diese Nachforderung geht der Streit. Der Be- schwerdeführer bestreitet die Berechtigung der Nachforderung unter Bezugnahme auf eine nicht bei den Akten und auch sonst hier nicht be- kannte Entscheidung eines Landesfinanzamts und einen an einen anderen Tierarzt ergangenen Bescheid eines Finanzamts, demzu- folge dieses die Besteuerung nach den früher geltenden Säßen anerkannt hatte, nachdem der dortige Steuerpflichtige am 7. Juni die Aus-

ellung einer Steuerkarte mit der Begründung beantragt hatte, daß infolge der wirtschaftlichen Notlage der Landwirtschaft der Krastwagen- betrieb ihm zurzeit unxentabel erscheine und er daher beabsichtige, den Kraftwagen in der Praxis niht mehr zu gebrauchen, sondern in der Hauptsache zu privaten Zwecken zu verwenden. Diese Beweisführung hat sich auch Beschwerdeführer zu eigen gemacht, indem er bereits durch Schreiben vom 7. Juli 1926 dem Finanzamt mitgeteilt hat, daß er im Mai einem Automobilklub beigetreten sei und als Mitglied des Klubs eine Privatfahrt mitgemacht habe. Um fich keine Unannehmlichkeit voin Finanzamt (dur private Fahrten) bereiten zu lassen, habe er beantragt, die Steuerfreiheit seiner Fahr- zeuge auibibiten, und habe seine Fahrzeuge anfangs Juni versteuert, iwomit sih das Finanzamt auch einverstanden erklärt habe. Jn der Verufungsschrist hat er dann noch ausgeführt, eine Befreiung von der Kraftsahrzeugsteuer auf Grund von § 2 Nr. 5 des alten Gesetzes in dem Sinne, daß er das zur Ausübung des tierärztlichen Berufs eingestellte Krasftfahrzeug auch zu privaten Zwecken benußen dürfe, sei ihm nie erteilt worden. Die Begründung der Rechtsbeschwerde geht aljo dahin: Da die Besreiungsvorschrift im § 2 Nx. 5 des alten Gesehes den Aerzten die Benußung des Kraftfahrzeugs nur zur Ausübung ihres Berufs zugestanden habe, habe Beschwerdeführer, nachdem er noch unter dem Geltungsbereiche dieses Gesehes dazu libergegangen sei, das Kraftfahrzeug auch zu Privatfahrten zu benußten, einen Anspruch auf al8baldige Ausstellung einer Steuerkarte nah den Säßen diejes Geseßes gehabt. Der Rechtsbeshwérde kann keine Folge gegeben werden. . Gegen die Erhebung einer Nachveranlagung be- stehen nah § 212 Abs. 1 der Reich8abgabenordnung in formeller Bé- ziehung keine Bedenken. § 212 Abs. 2 greift nicht Plaß, da die Steuer- farte sih nicht als Steuerbescheid, dex eine Steuer festseßt, sondern als Quittung über eine gezahlte Steuer darstellt. Der Reich3- finanzhof hat bereits in einer früheren Entscheidung dar- gelegt, daß ein Verzicht auf eine aligemeine Steuerfreiheit keine Steuerpflicht auslösen könne. Eine Steuerpflicht habe daher erst mit dem Jnkrafttreten des neuen Gesehes, das die Befreiungsvorschrift beseitigt habe, nun aber auch nach den Steuersäßen des neuen Ge- n eintreten fönnen. Allerdings würde die Rechtslage anders ein, ivenn die Steuerfreiheit der Aerzte für Kraftfahrzeuge von nicht mehx als 8 Pferdestärken nux bei Benußung des Fahrzeugs zu be- ruflichen Zweden zugestanden wäre. Aber das ist, wie die Berufungs- entscheidung mit Recht darlegt, nicht der Fall. Nach § 2 Nr. 5 in der früheren Fassung des Geseßes war Vorausseßung für die Steuer- besreiung nur, daß der Arzt das Kraäftsahrzeug zur Ausübung seines Berufes benötige. War dies ver Fall, und das ist vom Beschwerde- führer nicht bestritten, so konnte er es auch steuerfrei zu privaten Zweden benußen. Stand in der dem Beschwerdesührer erteilten Bescheinigung eiwas anderes, so fonnte dies an der Steuerbefreiung nichts ändern, da die Behörde nicht von sich aus eine geseßliche Befreiung einshränken fann, Zweifelhastkör:nte im vorliegendenFalle nur sein, ob dieSteuersäße bes neuen Geseßes etwa deshalb für das erste Jahr auf den Beschwerde- rernicht angewendet werden könnten, weil die Steuer bereits vor dem

5. Juni 1926 festgeseßt war. Jn dieser Hinsicht hat das angeführte frühere Urteil folgendes ausgeführt: „Dem Beschwerdeführer is zu- Waaten, daß, wenn man sich nur an den Wortlaut des Geseßes hält, eser zu seinen Gunsten sprehen würde. Denn Artikel IT § 3 Abj. Ila findet nach seinem Worilaut nur auf Fälle Anwendung, in denen eine Steuerkarte mit Gültigkeitsdauer vom 15. Juni oder später ab erneuert wird, und Lit. b nur auf Fälle, in denen die Steuerfest- seßung nach dem 14. Juni 1926 vorgenommen worden is. Jm vor- liegenden Falle ist die Steuer aber bereits am 10. Juni festgeseßt ivorden, und es hat fich nicht um die Erneuerung éiner Steuer- xarte, sondern um die erstmalige Ausstellung einer solchen gehandelt.

Trobdemfann nicht zweifelhaft sein, daß nah dem Zwedcke des Artikels IT §3 Abs. 1 des Neugesetzes der vorliegende Fall dem Abj. 1 unter a dieser Vorschrift zu unterstellen ist, und nah § 4 der Reich38abgaben- ordnumg ist bei Auslegung der Steuergesetße ihr Zweck zu becüksichtigen. Das neue Geseß wollte mit seinem Fukrafttreten die bisherigen Steuersäße erhöhen und bestimmt daher in dem §3 unter b, daß das Geseß mit dem 15. Juni 1926 hinsichtlich aller Steuerfestseßungen in Kraft treten solle, die nach dem 14. Juni 1926s vorgenommen würden, traf aber im §3 Abs. 1 unter a die erweiternde Bestimmung, daß auch hinsichtlich einer Steuerfestseßung vor dem 15, Juni 1926 das Geseß mit dem 15. Juni 1926 in Kraft treten solle, wenn die Gültigkeitsdauer der Steuerkarte erst nah dem 14. Juni 1926 beginnt. Der Gesetzgeber wollte mit anderen Worten die neuen Steuersäße in jedem Falle an- gewendet wissen, in denen der Steuerzeitraum nach dem 14. Funi 1926 zu laufen begann. Es wäre unsinnig, dem Geseßgebexr unterstellen zu wollen, daß er die neuen Säße in den Fällen, in denen der Grund für die Steuererhebung erst nah dem 14. Juni 1926 fällt, nur deshalb habe aussch{ließen wollen, weil die Löfung der Steuerkarte notwendig vor- her erledigt sein muß, da der Kraftfahrzeughalter sie in dem Augen- blick in Händen haben muß, in dem er von dem Kraftfahrzeug Gebrauch machen will. Wenn Abs. 1 unter a nur von der Steuer- festseßung für die Erneuerung der Steuerkarte spricht, so if der Ausdruck enger gefaßt als der offensichtlichen Absicht des Geseßgeber3 entspricht. Das in den vom Beschwerdeführer betonten Fällen, in denen die Steuerfestseßung vor dem 15, Juni 1926 stattgefunden hat, weil die steuerpflihtige Benußung auch schon vorher stattfinden sollte, es bei der einmal festgeseßten und bezahlten Steuer nah den alten Säßen bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Steuerkarte zu verbleiben hat, hängt damit zusammen, daß die Steuer imner auf einen ganzen Zeitraum zu entrichten ist und für die anzuwendenden Steuersäße nur dex Beginn des Zeitraums maßgebend sein kann. Diefer Fall liegt beim Beschwerdeführer nicht vor, da erx vor dem 15. Funi mit seinem Kraftfahrzeug nicht steuerpflichtig war. Er durfte seinen Fall also niht mit Fällen dieser Art, sondern konnte ihn nur mit dem Falle eines Kraftfahrzeughalters vergleichen, für dessen bereits im Gebrauch befindliches Kraftfahrzeug die Steuerkarte am 14. Juni abgelaufen war und auf den 15. Funi erneuert werden mußte. Da hier die neuen höheren Steuersäße zu entrichten find, is s{chlechthin nicht einzusehen, warum der Beschwerdeführer nur deswegen günstiger behandelt werden sollte, weil er bisher Steuerfreiheit genoß. Eine Härte liegt hierin niht! Die Rechtsbeschwerde wax hiernach zurüd- zuweisen. (Urteil vom 15. März 1927 I1 A 60/27.)

45, Zur umsfatzsteuerfreien Einfuhr bei Bearbeitung oder Verarbeitung Des eingeführten Gegenstandes zum Zwecke der Sortierung, Reinigung und Erhaltung. Linters sind minderwertige Abfälle von Rohbaumwolle, die hauptsächlich als Nebenprodukt bei deu Delmüßlen abfallen. Sie werden aus ameri- kanischen Häfen bezogen und im Jnland in der Weise einer Bear- beitung unterworfen, daß die rohen Linters in Aeßznatron lange ge- focht und später in Chlorfalflösung und Wasser nachbehandelt werden. Durch dieses Verfahren werden die Schmußgteile, die hauptsächlich aus Resten der Baumtwvollsamenkapsel bestehen, und die in der Faser befindlichen Fett- und Pektinstoffe aufgelöst und aus der Baum- wolle herausgebraht. Die ursprünglich gelbe Farbe der Baumwolle wird durch die Behandlung in Weiß verwandelt. Zweck des Verfghrens ist die Herstellung möglichst reiner Zellulose, die zur Anfertigung von Sprengstoffen, Zelluloid, Kunstseide, Filmen u. dgl. Verwendung findet. Der Wert der Rohbaumwolle beträgt etwa 75. v.H. des Wertes der fertig bearbeiteten Ware. Die rohen Linters werden nach den Bedingungen der Bremer Baumiwollbörse gehandelt. Der Verkauf der bearbeiteten Linters erfolgt nach Maßgabe der besonderen Vertrags- bedingungen.

Die Vorschriften des §2 Nr. La und b des Umsaßsteuergeseßes 1922 über die steuerfreie Einfuhr seßen voraus, daß die Wejsensart des eingeführten Gegenstandes erhalten bleibt. Nach § 11BIII Say 2 der Ausführungs3bestimmungen zum Umsaßsteuergeseße 1922 wird fie durch eine Bearbeitung oder Verarbeitung des Gegenstandes, dié über die Zwecke der Sortierung, Reinigung und Erhaltung hinausgeht, aufgehoben. § 11 B III Nr. 22 a. a. O. lautete bis zum 1. Geptember 1924: Als Bearbeitung im Sinne dieser Bestimmung ift nicht anzusehen, wenn: Nr. 22 Wolle oder Baumwolle sortiert, gewaschen, karbonijiert oder gekämmt wird. Der Reichsminister der Finanzen hat durch einen Erlaß, der nicht in wirksamer Form veröffentlicht und deshalb für die Steuergerichte nicht bindend ist, mit Wirkung vom I. September 1924 ab verordnet, daß in Nr. 22 nah „gewaschen“ das Wort „gebleiht'' einzufügen ist. Es ist unstreitig, daß diese Abänderung der Ausführungs-

bestimmungen sich auf das vorbezeichnete Verfahren bezieht, Umsäße in Linters mithin beim Vorhandensein der übrigen gejeßlihen Vor- aussezungen bei der fogenannten verlängerten Einfuhr und der An- \hlußeinfuhc seit dem 1, Septernber 1924 von den Finanzämtern als steuerfrei zu behandeln find. Der Streit dreht sich darum, ob die Steuerfreiheit auch chon vorher nah § 11 B IXII Sag 2 a. a. O. ge- geben war. Der Beschwerdeführer behauptêt, daß es sich um eine Reinigung handle. Das Finanzamt vertritt den Standpunkt, daß das Verfahren über die Zwecke der Reinigung hinausgehe, und hat deshalb den Beschwerdeführer wegen der von ihm in der Zeit vom 1, Fanuar bis zum 31, August 1924 bewirkten Lieferungen zur Umsaß- steuer herangezogen. Einspruch und Berufung blieben erfolglos, Die Rechtsbeshwerde is begründet. Die angefochtene Entscheidung führt aus, § 11 B ITI Saß 2 a. a. O. sei nicht anwendbar, weil die Vor- schrift unter Reinigung einen Vorgang verstehe, durch den aus oder von der Ware solche Bestandteile entfernt würden, die durch äußere Umstände, wie z. B. Lagerung oder Witterung, hinzugekommen, nicht aber solche, die schon von Natux ihr anhafteten odec in ihr enthalten seien. Ferner sei durch die hier streitige Bearbeitung die Marfktgängig- keit der Ware geändert worden. Auf die Frage, ob der Vorgang als Reinigung oder als Bleichen zu bezeichnen sei, komme es deshalb nicht an. Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Nach dem Gefeße selbst is allerdings die Steuerfreiheit nur gegeben, wenn die Wesensart des eingeführten Gegenstandes gewahrt bleibt. § 11 B IIT Saß 1 a. a. O. bestätigt diefen Grundsaß und enthält somit nur. eine Auslegung des Gesehes. Saß 2 reicht aber weiter. Der Reichsfinanz- hof hat in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß zwar nur von Fall zu Fall entschieden werden könne, ob die Wesens- art des eingeführten Gegenstandes erhalten geblieben, daß aber im allgemeinen der Gesichtspunkt maßgebend sei, ob der Gegenstand durch die Behandlung nah der Verkehrsauffassung zu einem neuen Verkehrsgut geworden und seine Marftgängigkeit geändert worden sei. Es erhebt fich hiernach die Frage, ob die Steuerfreiheit entfällt, wenn durch den Vorgang der Sortierung, Reinigung und Erhaltung die Marktgängigkeit der Ware geändert ist. Das is nah § 11 B IIT Saß 2 a. a. O. nicht anzunehmen. Die Vorschrift spriht von Sor- tierung, Reinigung und Erhaltung schlechthin. Fn jedem Falle soll die beim Handel übliche Sortierung, Reinigung und Erhaltung als unschädlich gelten. An sih kann schon durch einen diejer Vorgänge die Marktgängigkeit beeinflußt werden; der Gegenstand wird häufig im gereinigten Zustand (z. B. gewaschene Wolle) bereits ein anderes Verkehrsgut bilden als im ungereinigten Zustand. Es würde aber für die Wirtschaft eine unerwünschte Belastung und Unsicherheit bedeuten, wenn man zwischen schädlihen und unschädlichen Vorgängen der Sortierung, Reinigung und Erhaltung unterscheiden wollte. Soll der Zweek der Vorschrift, nämlich die Förderung des Einfuhrhandels, im vollen Umfange erreiht werden, so muß von derartigen Unter- scheidungen abgesehen werden. Hierbei werden auch Vorgänge, die an der Grenze zwischen handelsüblicher und industrieller Behandlung liegen, aber doch im Geschäftsverkehr als Akt des Gortierens, Reinigens und Erhaltens gelten, mit zu berücksichtigen sein. Was insbesondere den Begriff der Reinigung betrifft, so würde es dem Zwecke der Vor- schrift nicht entsprechen, eite schädliche Reinigung um deswillen an- zunehmen, weil bei dem Vorgang auch Bestandteile entfernt werden; die der. Ware schon von Natur anhasten. Unerheblich ist auch, daß die Reinigung auf chemischem Wege erfolgt und als Nebenerscheinung auch eine Aendecung in der Färbung des Gegenstandes zur Folge hat. Jnsoweit nah dieser Auslegung die Vorschrift des § 11 B IIL Saß 2 eine Au3nahme von der allgemeinen Regel des Gesetzes enthält, daß die Wesen3art des eingeführter. Gegenstandes erhalten bleiben muß, findet sie ihre rechtlihe Grundlage in § 108 der Reich3abgobven- ordnung. Wie die angefochtene E"itscheidung ausdrücklich gervochebt, besteht im Handel die Auffassung, daß gebleichte Linters im Gegen- saße zur unreinen Zellulose der reinen Zellulose gleichzustellen find und so der Vorgang des BVleichens vom Standpunkt des Fabrikanien aus als ein Vorgang des Reirnigens angesehen wird. Hiernach waren die streitigen Umsäße auch ichon vor dem. 1. September 1924 nach § 11 BIIL Saß 2 a. a. O. steuerfrei. Wie der Reichsminister der Fi- nanzen dem Reichsfinanzhof mitgeteilt hat, hat er die Steuerfreiheit solcher Umsäze in der eingangs bezeichneten Weise nur noch besonders ausgesprochen, um jeden Zweifel auszuschließen. |

Ohne daß es auf den von der Rechtsbeschwerde gerügten Ber- fahrensmangel ankam, war hiernach der Rechtsbeschwerde stattzu- geben. Die angefochtene Entscheidung, die Einspxuchsentscheidung und der Steuerbescheid mußten aufgehoben und die Steuer neu fFest- geseßt werden. (Urteil vom 28. Fanuar 1927 V A 548/26.)

1. Handelsregister.

Aachen. i [17424]

Jn das Handelsregister wurde ein- getragen am 14. Mai 1927:

Bei dexr offenen Handelsgesellschaft (G. F. Dremel“ in Aachen: Dem Walter Gustav Philips zu in den Haag, jedoch im Begriffe nach Valkenburg zu | dation- ist beendet. verziehen, ist Einzelprokura erteilt. loschen.

Die Firma „Friedrich Bolkenius“ ei der in Aachen und als deren Fnhaberx der | Kur- Kaufmann Josef Bolkenius daselbst. Als nicht gemaht: Geschäftszweig: Sattlerwaren- und Treibriemenfabrikation. Geschäfts- räume: Pontstraße 160.

Am 16. Mai 1927: j

Die Firma „Carl Krieg“ in Aachen und als deren Fnhaber der Kaufmann Carl Krieg in Dortmund. Als nicht eingetragen wird. bekannt- gemacht: Geschäftszweig: Vertrieb von natürlichem ineralwasser aus der Aachen-Burtscheider Rosenquelle. Ge-

erloschen.

Co. Gese

kapital der Gesellschaft

nis von zwei

Vorstand niederge egt.

11

sGäitsräume: Kirberihshofer L. Le.

Bei der „Hütten & Schmidt, Kom- manditgesellschaft““ in Aachen: Die |1. Gesellschaft ist aufgelöst. Die. Firma ist

Bei der Firma „August Goeße &

schaft mit beschränkter Hastung i. L.“ in Aachen: Die Ligui- Die Firma ist er-

„Aktieugesellschaft für und Badebetrieb der Stadt \ | Aachen“ in Aachen: Nah dem Be- eingetragen wird bekannt- sdlu e der Generalversammlung vom

2 Mai 1927 soll zum Zwecke der Ve- seitigung der Unterbilanz, der nahme von Abschreibungen Bildung von Rücklagen das Grund- Î um 1 500000 | Alf Reichsmark ‘auf 1500000 RM herab- ‘geseßt werden, und zwar durch Zu- ammenlegung der Aktien im Verhalt- u cins. Generaldirektor Carl Heinrich E hat sein Amt gls

Weg | Eri 4 urhelle in Aaten ist dur Be: U §8 Aufsichtsrats gemä N 2 A ür die Zeit bis zum August 1927 zum Stellvertreter des Vorstands bestellt. Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Achern. [17425] ndelsregister B Banò I O.-Z. 27, Gesellschaft für Teigwarenfabrikaion mit beshränkter Haftung, Achern i, B.: Die Vertretungsbefugnis des Geschäfts- | ührers Hugo Cutivel, Kaufmann in chern, 1st beendigt. 13. Mai 1927. Achern.

Alfeld, Leine. / Jm Handelsregister A Nr. 188 ist bei der Firma Scharpenberg & Plümeke in folgendes eingetragen: Die Firma ist erloschen, Amtsgericht Alfeld, 14. Mai 1927.

AIfeld, Leine. [17427]

erloschen

Amtsgeri

Vor-

[17426] erlosche und der

roféssór Dr. der Firma Lange «& Co. in Alfeld

ti 1

folgendes eingetragen: Die Firma ist Amtsgericht Alfeld, 14. Mai 1927.

AIfeld, Leine. ] Jm Handelsregister A Nr. 205 ist bei der Firma Sievers u. S springe, fol Firma ist er Amtsgericht Alfeld, 14. Mai 1927.

it din

Alfeld, Leine.

Jm Handelsregister A Nr. 208 ist bet der Firma Karl Kosel junior in folgendes eingetragen: Die Firma ift

n. Amtsgericht Alfeld, 14. Mai 1927,

Allenstein. «Jn unser Haudelsregister B Nr. 8 trugen wir heute bei der stätte G. m. b. H. in Königsberg, Pr., S Zweigniederlassung Allenstein,

Jm Handelsregister A Nr. 202 ist bei 1. Das Stammkapital ist a Reichsmark erhöht worden, 2. Der Re-

ierungsbaumeister a. D. Georg Lubowsti Gei A ita i. E Be E mt als ä rer niedergelegt. Allenstein, den 12. Mai 1927, | Amkts3gericht.

Altenburg, Thür. i [17432 Jn das Handelsregister ist heute e Max Helm in Altenburg (Abt.

é ne worden und «a ihr Jnhaber der Kaufmann Max Hugo

Helm in Altenburg.

Altenburg, den 13. Mai 1927.

ing. Amtsgericht.

[17428

rader, - eingetragen: Die |

schen.

[17429] [feld

Sw Jun das Handelsregister Abt. A ist ute unter Nr. 787 die Firma Alten- urger Gemüseverwertung Wilhelm Nerlich in Weg und als Jnhaber Ostpr. Heim- | der Kaufmann Friedrich m NMer- Y lich in Altenburg eingetragen worden. tenburg, den 183. Mai 1927. Thüring. Amt3gericht, -

In das Pa Thür.

[17430

ein: 2 500 000

ANEY L C M I E L J D Tf M E P R R R I A I I L TIN T T E A

E LRE D S I I I N R R E: H E E E A E E A: A D S E S O