1927 / 126 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Deut

PreußisGe

Reichsanzeiger

Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Reichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 82. Einzelne Nummern kosten 0,30 Neihsmark,

Fernsprecherz Zentrum 1573,

Anzeigenpreis für den Naum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neihsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichemark,

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Withelmftcaße Nr. 32.

Ièr. 126.

NeichSbankgirokonto.

Berlin,

Fuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Neich.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung zu der dem Juternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntgabe der Neichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Mai 1927.

Bekanntmachung über Branntwein-Kleinverkaufpreise, Zuschläge für Branntwein, der einem besonderen Reinigungsverfahren unterlegen hat, und Verkaufpreise für alcohol absolutus.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 25 des Reichs- geseßblatts Teil I.

/ Preuf:en.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Säße des Tarifs 1ŸV der Gebührenordnung {ür approbierte Aerzte und Zahnärzte.

Bescheid über die Zulassung von Sprengkapseln.

Anzeige, betreffend die Ausgabe dec Nummer 18 der Preußischen Gesezsammlung.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem polnischen Konsul und Leiter des polnischen General- fonsulats in Königsberg Dr. Noman Staniewktcz ist namens des Neichs das Exequatur erteilt worden.

Botanntmahung

zu der dem Jnternationalen Uebereinkommen über Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbalhnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 51 vom 2. März 1927), wird wie folgt geändert:

Unter „Deutschland“ wird in Abschnitt A

1, mit Wirkung vom 22, Junt 1927 unter neuer Ziffer 26 nach- getragen:

26. Hohenzollerishe Landesbahn. . unter neuer Ziffer 950 eingefügt: i 50. Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft. dafür die jeßige Ziffer 96 (Neinicktendorf—Liebenwalde— Groß Schönebecker Gifenbahn) gestrichen. Ferner werden daselbst die jeßigen Ziffern 26 bis 48, 49 bis 55 und 57 bis 76 abgeändert in 27 bis 49, 51 bis 57 und 98 bis 77.

. Unter „Niederlande" wird in Abschnitt A am Schluß der Ziffer 1 „Die sämtlichen von der Gesellshaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen und der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebenen Linien, einschließlich der folgenden Dampf-Tramways“ mit Wirkung vom 15, Juni 1927 angefügt:

Zivolle—Blokzijl.

Berlin, den 28. Mai 1927.

Der Reich3verkehrsminister. U Vogel

——-——

BeLanntmamunga über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver- ordnung zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (NGBl. T S. 482.) Der Londouer Goldpreis beträgt für eine Unze Feingold . S4 al LLE Q; für ein Gramm Feingold demna. 32,7777 pence, Vorstebender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer borausgeht.

Berlin, den 81, Miai 1927. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beshränkter Haftung in Liquidation. Seel. Gleimius.

rtaanirurtimmanr anem

im Neichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlihung

einschließlich des Portos abgegeben.

Die Neichsindexzifser

für die S eb ed batiR Ao Den im Mai 1927.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nah den Festfstellungen des Statistischen. Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Mai mit 146,5 gegen 146,4 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.

Auch innerhalb der einzelnen Bedarfsgruppen sind, ab- gesehen von einigen saisonmäßig bedingten Preisbewegungen für einzelne Nahrungsmittel, Schwankungen von nennens- wertem Ausmaß nicht zu verzeichnen.

Die Inderxziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 100): für Ernährung 150,8, für Wohnung 115,1, für Heizung und Beleuchtung 140,6, für Bekleidung 155,7, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 183,2.

Berlin, den 31. Mai 1927. Statistisches Reichsamt. I Vi: Ov, Plaßel

Bekanntma Una

über Branntwein-Kleinverkaufpreise, Zuschläge für

Branntwein, der einem besonderen Reinigungs8ver-

fahren unterlegen hat, und Verkaufpreise für alkohol absolutus.

I. Kleinverkaufpreise, geltend ab 1. Juni 1927. A: Ulvergällter Branuntwetn; 1, Negelmäßtiger Verkaufpreis für Primafprit

in Mengen von 1 bis 5 1 Raum _NM 9,09, | je 1 Naum zu von über 5 | Naum bis 251 Naum 9,40, j 92,4 Gew.-9% von D. 1 W, bis 1001 M... . NM035 1 W. von über 100.1 W. bi8 2501 W. «4 2D: 2 2, Besonderer ermäßigter Verkaufpreis für Primasprit zur Her- stellung von Heilmitteln, NRieh- und Schönheits- mitteln Und. Essenzen für. alkoholfreie Ges tränke, Backzwecke und ZudLerwaren (§8 92, 2 des Ges.)

in Mengen von 1 bis §5 1 Naum C URUC 2,09 | je 1 Naum von über 5 1Naum bis8251 Naum „, 2,75 st zu 92,4 Gew.-%, von 26 1- W. bis 100 1 W. 04e 1 2, von über 1001 W., bis 2801 W.. 2,69 L 3, Zur unvollständigen Vergällung (außer zur Essigbereitung) Sprit in Mengen yon 2% 1 W., bis 100 1 W. NM 0,40 je 1 W, von über 1001 W. bis 2801W. , 08, 4, Ermäßigter Verkaufpreis für Essigbranntwein a) Rohsptritus in Mengen von 20.1 W. bis 100 B. . i VUDE O8 Je V9, von Uber 100 105. bis 200,1 Wee «wv c O p b) Primasprcit in Mengen von 20 L O: E L I n r VOO von. ber 100 L bB 280 1 v O 4

B. Vergällter Branntwein.

PHthal|auredtiathv leer Vet erer Auf der Grundlage des besonderen ermäßigten und

L Wt Branntwein. Verkaufpreises für Branntwein zur Herstellung von Riech- Schönheitsmitteln 92, 2 des Ges.) in Mengen

von 1 bis 5 1 Naum e O O | je 1 Naum zu von über 5 1 Naum bis 251 Raum 2/85 st 92,4 Gew.-%% von 20 19S O L ao 2 D

von über 1001 W. bis 2801 W. 2,79 Ï

2, Mit dem allgemeinen Mittel vollständig vergälller Branntiwetn:

a) für Mengen von 50 1 W. bis 280 1 W. NM. 0,30 je 1 W.

b) in Flaschen und Kue 0,45 je INaum zu 91,8—92,4 Gew. -%

3, Mit Holzgelst.vergälltèr Branntwein für Mengen von50 1 Naum u. weniger NM. 0,38 je 1 Raum zu 92,4 Gew. -9% von 501 W. bis 2801 W. ,„ 0,30 „1 W.

IL: ZusGläge für Branntwein, .déer einem besonderen Neinigungsverfahren unterlegen hat? Zuschlag für filtrierten Weinsprit . . . . . . . RM 0,10 je 1 W. Buschlag für filtrierten Weinsprit „Marke Adlers-

hot“ E O E

III. Verkaufpreise für alcohol absolutus,

geltend ab 1. Juni 1927, ;

1. Negelmäßiger Verkaufpreis: in Mengen

von 1. bls 61 Naum c M6038 je 1 Naum von über 5 1 Raum bis 25 1 Naum . 6,02 bon 201M, o L L a s o 5,79 von über 100 1 W. bis 280 1 W.. « + 5,65 von über 280 1 W. bis 600 1 W.. « 9,08 über 60001 W.. n Ce 9,06

Mittwoch, den 1. Zuni, abends.

Poftschectkonto: Berlin 41821. f 927

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

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en für alkoholfreie Getränke 2c. : i NM 3,31 je 1 Naum fiber 1, Mo 2091 Naum 3,26 980 1 600 1 , A. unvollst M S Es 0 e Berlin, den 831. Mai 1927.

esonderer ermäßigter Verkaufpreis (H eil- Nieh- und Scch{önheitsmittel [ Ee S 92, Mengen von 1 bis 5 1 Naum % L Me 001M C 3,07 je 1W. über 100 1 W. bis 280 1 W.« « 3,05 f O. O 3. Allgemeiner ermäßigter Verkaufpreis ändigen Vergällung in Mengen: von 9% 1 W. bis 100 1 W. NM 0,80 je 1 W, A UDER JUO L p 0,78 2 600 1 5 über 6001 , L Reichssaonopolverwaltung für Branntwein, Nebelung.

Bêlaunltma QUÚÛ (l Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 des Neichsgese blatts Teil I1 enthält: die Donau-Schiffahrts-Polizeiordnung, vom 20. Mai 1927. Umfang 2F Bogen. Verkaufspreis 0,45 NM. Berlin, den 31. Mai 1927,

Geseßsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen.

Ministerium des Jnnern.

Das Staatsministerium hat den Ministerialrat im Preußk- chen Finanzministerium Nirrnheim zum Oberverwaltungs» gerichtsrat ernannt.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntma a, : betreffend die Abänderung der Säße des Tarifs 1Y der Gebührenordnung für approbierte Aeczte und

Zahnärzte vom 1. September 1924, („Volkswohlfahrt“ S. 371.)

Mit Wirkung vorma 1. Juni 1927 ab werden die Säße des Tarifs 1V der Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte vom 1. September 1924 (,„Volkswohlfahrt“ S. 371) wie folgt geändert:

1, Beratung eines Kranken eins{liezliß UntersuGung und etwaiger schri{tlicher Verordnung: i a) in der Wohnung des Zahnarztes (BVeratungs- RM E Die Berechnung für eine Beratung ist jedo un- zulässig, wenn eine Verrichtung berechnet wird. b) in der Wohnung des Kranken (Besuchsgebühr)

2, Entfernen des Zahns oder dessen Wurzeln . . .-.

3, Oertliche Betäubung durch Injektion bei chirurgischen Eingriffen einschließlich Injektionsmittel a) für jeden Zahn b) jedo füx jede Kiefer 4. Abtötung einer Zahnpulpa (als alleinige Leistung) . 5, a) Füllung eines pulyakranken oder toten Zahnes ein- \{ließlih voraus8gegangener Wurzelbehandlung . . b) Füllung aus plastishem Material (Kupferamalgam, ement oder Guttapercha) ohne Vorbehandlung . c) Für Silikatfüllung oder Silberamalgamfüllung ein Zuschlag von . ; : R (Die Berechnung von Silikatfüllungen i} nur für die sechs oberen und sechs unteren Front- zähne, die von Silberamalgam nur für die zehn oberen und zehn unteren Vorderzähne zulässig.)

6, Behandlung von Mundkrankheiten einschließlich Zahn- steinentfernung, für jede Sißzung R 7. a) Große operative Eingriffe (Wurzelspitzenresektion, Zystenexstirpationen, Entfernung von LTumoren, größere Mesektionen, Þplastishe Mundoperationen, größere Ausmeißelungen verlagerter, tiettrakturierter Zähne, Unterbindungen oder ähnlihes) . e

b) Mittlere operative Eingriffe (partielle Nesektion der Zahnfortsäße Exstirpation kleinerer Epuliden, fleinere Ausmeißelungen, plastische Mundoperationen fleineren Umfanges, Aufklappungen, Auskratzungen

und ähnliches) .

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