1905 / 9 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jan 1905 18:00:01 GMT) scan diff

nicht eintrete, ebenso müßten die erhobenen Ansprüche hinfihtlich der F e als berechtiat anerkannt werden. Auch der Miß- tand, daß man die älteren Werkmeister zur Ablegung der Werk- meisterprüfungen nit zulasse, müsse beseitigt werden. Aus diesen Gründen folle man es nit bei ter Ueberweisung als Material belassen, die ja nach den eigenen früberen Ausführungen des Abg. Dr. Berndt immer mit einem deutlichen Hinweis auf den großen Papierkorb verbunden sei, sondern die Ueberweisung zur Erwägung beschließen.

__ Abg. Freiherr von Wolff-Metternich (Zentr.) erklärt \sich für den Antrag Goldschmidt. :

Abg. Broemel (fr. Vag.): Der Verlauf der Verhandlung [ehrt, daß in diesem Falle der Standpunkt der Kommission und ihres Berichterstatters, daß Kürze des Berichts Würze sei, niht zutrifft. Von keinem der Redner ist der Standpunkt der Kommission gebilligt worden. Bedauerliche1weise hat sich die Regierung an der sahlihen Erörterung nicht beteiligt. Ich vertraue, daß die vorgebrachten sah- lichen Gründe bei der großen Mehrheit dieser feinen Versammlung (es sind etwa 30 Mitglieder anwesend) dem Antrag auf Ueberweisung zur Erwägung zum Siege verhelfen.

Ein Regierungskommissar führt aus: Auh die Ver- waltung steht auf dem Standpunkt, daß die berechtigten Wünsche der Werkführer zu erfüllen sind. Für den Fall, daß ein Nücckuang des Einkommens eintritt, erfolgt jet die Ausgleihung durch Stellen- zulagen, wo dies niht mögli ist, dur Beihilfen. Dieser Weg ist also bereits beschritten. Die Pensionsbedingungen durch Anrechnung von Atbeiterdienstzeit zu verbefsern, würde finanzielle Konsequenzen weittragender Art für alle Hilfsunterbeamten haben. Die Lage der Werkmcister wind schon. jeßt dauernd verbessert durch die Vermehrung der ctatsmäßigen Stellen, die Wartezeit beträgt jeßt nur drei Jahre, uoch vor fünf Jahren betrug sie sechs Jahre. Zu den Prüfungen werden alle zugelassen, welhe den Vorbedingungen nah der Prüfungs- ordnung entsprehen; wer dagegen niht die nôtige allgemeine Vor- bildung hat, kann zu der Prüfung nit zugelassen werden. Ein Grundsay, Werkführer nicht zuzulassen, besteht nicht. Die allgemeine Ie des Wohnungsgeldzuschusses ist ja bereits in Aussicht gestellt.

Abg. Priege zieht seinen Antrag zu Gunsten des Antrags auf Ueberweisung zur Erwägung zurü.

Abg. von Pappenheim (kons.) weist die Kritik des Abg. Broemel gegen den Berichterstatter der Budgetkommi!fion zurück. Wenn die Herren von der Linken sih nicht größerer Kürze befleißigen, fämen die übrigen Petitionen überhaupt niht zur Beratung. Die Freundlichkeit gegenüber den Beamtenpetitionen werde niht dadurch bewiesen, daß man ellenlange Berichte über alle Einzelheiten erstattet. e Broemel sei niht berehtigt, in dieser Weise eine allgemeine

itik an den Berichten der Budgetkommission zu üben.

Abg. Broemel meint, daß die Petenten, wenn auch in der Budgetkommission die Angelegenheit ausführlich behandelt fei, do den Vêännern dankbar seien, welche hier im Hause die Sache gründ- lih kehandelten. Im Interesse der Beamten liege eine gründliche Beleuchtung der Verhältnisse der Beamten in der Oeffentlichkeit und nicht bloß in der Kommission, anders sei es auch nicht möglich, nachzuweisen, daß manche Wünsche der Beamten nicht be- retigt seien. Dadurch könnten die Beamten abgehalten werden, mit unbegründeten Forderungen zu fommen. Ob Herr von Pappenheim die Berechtigung einer Kritik bestreite, darauf komme es nicht an. Der Sache werde nit gedient, wenn die Referate der Kommission allzu kurz gehalten seien. Möge das Haus einmütig die Petition der Regierung überweisen.

Abg. Goldschmidt meint, daß es wünschenswert sei, daß schon die Kommission die Beschlüsse so vorbereite, wie sie nahher das

us fassen werde. Wenn die Kommission mehr Zeit auf die

etitionen verwendete, würde sie manhmal wohl zu anderen Beschlüssen kommen. Die Budaetkommission sei allerdings überlastet und solle rasch die Beschlüsse des Hauses vorbereiten. In so kurzer Zeit sei dann eine gründliche Erledigung niht mögli. Das solle kein Vorwurf gegen die Kommission sein, aber das Haus habe die Pflicht, die Arbeiten der Kommission nahzuprüfen. Erfreulih sei, daß der Regierungskommissar dur@ Herrn Broemel veranlaßt sei, fh über die Sache zu äußern. Aber daß die An- rechnung der Vorarbeiterdienstzeit für die Pensioni-rung zu weits gehenden finanziellen Konsequenzen führen könne, sei nibt nachge- wiesen. Sehr erfreulih sei die Zusage der Erhöhung des Wohnung2- geldzushusses.

Abz. von Pappenheim erklärt, daß er als altes Mitglied der Budgetkommission den Vorwurf des Abg. Broemel, den Herr Gold- chmidt verallgemeinert habe, nicht auf sich sigen lassen könne. Es seten in der Kommission die Verhältnisse der Beamten immer gründ- lih geprüft worden. Wie die Kommission vorher die Meinungen im Hause erforschen solle, sei shleierhaft. Daß nicht immer die Beschlüsse des Plenums mit denen der Kommission übereinstimmten, sei ganz natürlih; aber in 90 9/6 der Fälle stimme das Haus den Beschlüssen der Kommission zu. :

Der Regierungskommissar bemerkt, daß er ih {on vor der Rede des Herrn Broemel zum Wort gemeldet habe.

Abg Goldschmidt erwidert, daß es ibm ferngelegen habe, der Budgetkommission im allgemeinen irgend einen Vorwurf machen zu wollen. Er habe auch nicht gemeint, daß die Kommission erft das Haus fragen solle, wie es sich entshließen werde. Die Kommission folle aber gründlicher prüfen, damit die Beschlüsse vorbereitet würden, wie ih vorauétsichtlih das Haus entscheiden werde.

Berichterstat:er Metger bemerkt in seinem Schlußwort, daß er als Referent der Kommission nichts weiter zu tun habe, als über die Verhantlungen der Kommission zu berichten; er habe in seinem Neferat nichts Wesentliches vergessen. Bei der großen Menge der Petitionen könne die Rommission nicht mehr Zeit darauf verwenden, sonst würden andere, wihtige Dinge liegen bleiben. i

Atg. Broemel bemerkt persönli, daß seine Kritik sh nicht gegen den Berichterstatter persönlich richtete.

e Petition wird darauf der Negierung jur Erwägung über- wiesen.

Eine Petition um Beförderung der Eisenbahntelegraphisten zu Assistenten für den Telegraphendienst nur nah dem Dienstalter beantragt die Budgetkommission der Regierung als Material zu überweisen.

Abg. Marx (Zentr.) beantragt die Ueberweisung zur Erwägung. Es handle ih um ein Bedürfnis, das sck&on vom Hause anerkannt sei. Gerade die Eisenbahntelegraphisten bätten ihren Dienst inmitten des nervenzerrüttenden Eisenbahndienites zu versehen. Ihre Hoffnung, daß die Stellen der Assistenten für den Telegraphendienst vermehrt werden würden, habe ih leider niht erfüllt. Es müsse aber den Eisenbahnt:legraphisten die Möglichkeit geshaffen werden, in diese Subalternbeamtenstellen aufzurüdcken.

Der Regierungskommissar erwidert, daß für diese Be- amten meist einfahe Arbeiten in Frage kämen, anderseits aber auch \{chwierige Arbeiten. Für diese legteren habe sich die Regierung be- müht, die fähigeren Beamten herauszufinden und in die Assisteuten- stellen überzuführen. Für einen Stationsassistenten für den Tele- graphendienst sei es unerläßlih, daß er auch die Befähigung für den Bahnhofsdienst habe. Davon könne niht abgegangen werden. Diejenigen Beamten, welhe die Befähigung zum Subalterndienst erwerben konnten, seien bereits in die Assistentenstellen übergeführt worden.

Abg. Dr. Berndt (nl.) {ließt ch dem Antrage auf Ueber- weisung zur Erwägung an. L :

Abg. Dr. Heisig (Zentr.) ergänzt die Petition auf Wunsch der betreffenden Beamtenkreise, welche über das Sen der Kattowißer Gisenbahndirektion bei der Beseßung der Stellen und bei der Ge- währung der Stellenzulagen sich beschwerten.

Abg. Marx hebt hervor, daß die Tüchtigkeit der Eisenbahn- telegraphisten von dem Minister von Thielen ausdrücklich anerkannt worden sei. Man müsse sie durchaus als befähigt für Subaltern- beamtenstellen ansehen. :

Nah einigen weiteren Bemerkungen des Regierungs- kommissars beshlicßt das Haus die Ueberweisung zur Grwägung.

Die Petition des Telegraphendiätars Obodda in Effen um frühere Ernennung der Telegraphendiätare zu etatsmäßigen Telegraphifsten wird obne Debatte der Regierung als Material überwiesen.

Ueber eine Petition um Versezung der Eisenbahnlademeister unter die mittleren Beamten und Erhöhung ihres Gehalts beantragt die Kommission zur Tagesordnung überzugehen.

Abg. Ernst (fr. Vgg.) beantragt Ueberweisung zur Erwägung.

Aba. Franken (nl.) weist darauf hin, daß die Leistungen der Lademeister heute viel höher seien als vor 20 Jahren, und {ließt {ih dem S Ernst an. i

Abg. Broemel (fr. Vgg.) betont gleichfalls die gewaltige Steigerung der Anforderungen an die Lademeister, die in ihrer Stel- lung verhältni2mäßig geradezu zurückgedrängt worden seien. Die Lade- meister bedürften namentlich der Autorität gegenüber den Arbeitern, es sei deshalb bedauerlih, daß die Regierung mit dem Anfangsgehalt niht über das Gehalt eines Vorarbeiters hinauêgehen wolle.

Abg. Ern st weist darauf hin, daß diese Beamtenkategotrie noch keine Aufbesserung erfahren babe. Den Lademeistern gebühre dasselbe Wohlwollen wie den Werkführern; er bitte deshalb um Annahme seines Antrags. ,

Abg. Dr. Heis.tig (Zentr.) wünscht, daß, wenn die Lademeister niht mittlere Beamte werden könnten, ihnen wenigstens der in Aus- sicht gestellte erhöhte Wohnungsgeldzushuß gewährt werden möge.

Das Haus beschließt nah dem Antrage Ernst.

Eine Petition von Wagenmeistern um Verbesserung der Ver- hältnisse der Wagenmeister und Hilfswagenmeister und eine Petition um Anrechnung von Hilfsbeamtendienst bei der Pensionierung der Wagenmeister beantragt die Kommission durch Uebergang zur Tages- ordnung zu erledigen. Nach einem Antrage des Abg. Pleß (Zentr.) be- schließt das Haus jedoch die Ueberweisung zur Erwägung.

Üeber die Petition .um Verbesserung der Verhältnisse der NRangiermeister geht das Haus auf Antrag der Kommission zur Tageéordnung über.

Petitionen von Haltestellenaufsehern um Gehaltserhöhung, Versetzung unter die Subalternbeamten, unkündbare Anstellung, andere Amtsbezeichnung, andere Uniformabzeihen, sowie von Weichen- stellern 1. Klasse um Gehaltserhöhung, andere Amtsbezeihnung und Uniform und unkündbare Anstellung beantragt die Kommission, zur Erwägung zu überweisen. i i

Abg. Neinhard (Zentr.) unterstüßt in eingehender Schilderung des schwierigen und verantwortungsvollen Dienstes dieser Beamten deren Wünsche und beantragt die Ueberweisung zur Berücksichtigung.

Abg. Hammer (kons.) {ließt sfich dem Antrage an; diese Be- amten hätten eine gleihe Verantwortung, wie die Stationsvor- steher. Wenn die Stellung dieser Beamten nit gehoben werde, sei es erklärlih, daß die Disziplin der Bahnarbeiter gegenüber diesen Beamten vorsichtig auësgedrückt nicht mehr mitgegangen sei, sondern daß Konflikte zwishen den Beamten auf der Station mit der roten E und den Bahnarbeitern vorkommen. Es sei auch zu be- achten, daß die Beamten ihre Dienstuniform \sich selbs beschaffen Res während die Reichspostbeamten die Uniform geliefert be- ommen.

Abg. Lüders (fr. kons.) der mit dem Abg. Reinhard den Anirag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung gestellt hat, bemerkt besonders, daß durch einen Titel diesen Beamten eine Autorität gegenüber den Arbeitern gegeben werden könne. ;

Abg. Kops\ch (fr. Volksp) spricht sih gleichfalls für die Ueber- weisung zur Berücksichtigung aus. Die Haltestellenaufseher seien eine neue Kategorie; die Regierung habe versucht, _Weichensteller weiter auszubilden, so daß sie als Haltestellenaufseher dienen könnten. Dieser Versuch habe ih bewährt, und es seien deshalb die Stellen der Weichen- steller 1. Klasse vermehrt worden. Diese Haltestellenaufseher hätten zunäst unter Aufsicht gestanden, seien aber mit der Zeit vollständig selbständig geworden. 4

Der Regierungskommissar führt aus, daß die Haltestellen- aufseber und Weichensteller 1. Klasse sih lediglich aus den Arbeiter- kreisen refrutieren. Die Regierung halte es nit für angezeigt, auf den Haltestellen mitilere Beamte zu beschäftigen. Auf den Halte- stellen seien die Verhältnisse viel einfaher, und die Aufseher müßten Arbeiterdienste mit verrihten. Die Stellung und die Bezahlung genügten diesen Dienstverrihtungen. Etwas anderes sei die Frage, ob eine Haltestelle mit größerem Verkehr in die Reihe der Stationen II1. Klasse aufgenommen werden könne; dann würden diefe Stellen mit mittleren Beamten beseßt.

Abg. Graf von Sypee (Zentr.) führt aus, daß es übe: haupt an einer hierarchischen Gliederung des unteren Beamtenpersonals fehle; vaher kämen alle solhe Ungleichheiten in den Verhältnissen der Beamten.

Der Regierungskommissar bemerkt, daß die Zahk der Anwärter für diese Posten groß sei, und daß man deshalb auf die Zufriedenheit der Beamten {ließen könne, : +-

Abg. Wolgast (fr. Volksp.) zieht aus den zahlreichen Petitionen den S&luß, daß keine Zufriedenheit unter den Beamten herrsche. Die Arbeit der Haltestellenaufseher sei allerdings einfach und mit reinen Arbeitsverrihtungen verbunden, aber diese Arbeit sei gerade eine sehr vielseitige. In Schleswig-Holstein sei es auch vorgekommen, daß Stationen 111. Klasse zu Haltestellen gemacht seien. Es set not- wendig, daß eine feste Ordnung für das gesamte Unterbeamtenpersonal geschaffen werde.

Nah einigen weiteren Bemerkungen des MRegierungs- kfommissars wird die Ueberweisung. der Petitionen zur Berüksichti- gung beshlcssen. (:

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) bemerkt zur Geschäftsordnung, daß die große Reihe von Beamtenpetitionen, die ncch auf der Tagesordnung stehen, heute nicht mehr erledigt werden könne. Zur Abkürzung der Debatten würde es dienen, wenn über diese Petitionen, über welche nur mündliche Berichte erstattet werden, ein \chriftliher Bericht vor- läge. Er beantrage deshalb, die sämtlichen auf der Tagesordnung stehenden Beamtenpetitionen an die Kommission zur schriftlihen Be- rihterstattung zurückzuverweisen. :

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.) will dem Antrag zu- stimmen, obwohl er si keinen Vorteil für die Geschäfte des Hauses davon vecspreche,

Abg. Dr. Friedberg (nl.) stimmt dem Antrage zu, weil dadurh Zeit gewonnen werde, daß der Referent niht das Wort zu nehmen brauche und die Stellung der Regierung hon im Bericht festgelegt sei.

Abg. Ernst (fr. Vag.) akzeptiert gleichsfalls den Vorschlag des Abg. Dr. Porsch unter der Vorausseßung, daß keine Verzögerung in der \chließlichen Erledigung der Petitionen eintrete.

Das Haus beschließt nah dem Antrage Porsch.

Schließlich geht das Haus ohne Debatte über eine vom Grund- besitzerverein Friedrichsberg - Boxhagen ausgehende Petition um Ein- gemeindung der Gemeinden Lichtenberg und Rummelsburg in Berlin zur Tagesordnung über.

Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sizung Sonnabend 11 Uhr. (Erste Beratung des Staatshaushaltsetats.)

Parlamentarische Nachrichten.

Ueber die Begründung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats

wird in einer Denkschrift zum Etat der Handels- und Gewerbe- verwaltung u. a. ausgeführt:

Die Zakhl der staatlichen und staatlih unterstüßten gewerblichen era und Fahschulen betrug im Jahre 1880 686 und im Jahre 1904 2065. Hierzu kommt noh eine Reihe von gewerblichen und kaufmännischen, für die Ausbildung der männlichen und weiblichen Jugend bestimmten Unterrichteanstalten, die ohne staatlihe Beihilfe von Gemeinden, Vereinen und Privaten unterhalten werden. Ihre Zahl wird mindestens ebenso hoh wie die der staatlickchen und staatlich unterstügten Anstalten gelt roerden dürfen. Die Aufwendungeu des preußischen Staates für das gewerblihe Schulwesen betrugen

HOY nare, GraatETaueHagcias für das Jahr 1880 307 101 und 1904 M

Hiermit is indessen die Entwickelung des gewerblihen S@ul- wesens keineswegs als abgeschlossen zu betrahten. Vielmehr bedarf es bei der fortshreitenten Spezialisierung und Vervollkommnung der einzelnen Arbeitösmethoden, bei der Unmöglichkeit, den gewerblichen Nachwuchs in der früheren Weise lediglih auf dem Weze der prak. tischen Lehre gründlih und planmäßig für seinen künftigen Beruf vorzubereiten, und der gxoßen Bedeutung, die das Kunstgewerbe im heutigen wirtschaftlihen Leben gewonnen hat, noch der Gründung einer großen Zahl neuer Handwerker-, Kunstgewerbe- und Spejzial- fahshulen. Namentlich die leßteren sind in Preußen im Verglei zu ae bg Ländern, wie Oesterreich und England, noch sehr spärli vertreten.

Auch das Fortbildungsshulwesen befindet sih noch im Stadium der Entwickelung. Während noch vor 20 Jahren nur wenige Städte eine Fortbildungsshule hatten, die zudem in der Regel nur auf fafultativer Grundlage beruhte, sind in der legt:n Zeit in zahlreichen Gemeinden solhe Anstalten entstanden. Auch _ haben die einzelnen Schulen durch das Anwachsen ihrer Schüler zahl an Umfang und Bedeutung erheblich gewonnen. Allein in den legten fünf Jahren is die Anzahl dieser Schulen von 1201 auf 1481, also um 23 v. H., die der Schüler von 141 682 auf 218 667, also um 54 v. H. gestiegen. Bei Berücksichtigung nur der obligatorishen Anstalten ergibt sih für diesen Zeitraum eine Steigerung der Schulen von 771i auf 1263, d. h. um 64 v. H., und der Schüler von 83 772 auf 175 100, d. h. um 109 v. H. Während noh vor 10 Jahren fast der gesamte Unttrricht an ten Fortbildungs- \hulen nebenamtlih erteilt wurde, wirken jeyt etwa 200 hauptamtlih angestellte Lehrkräfte an Schulen diefer Art.

Zu den auf dem Gebiete des gewerblihen Unterrihts dem Handelsministerium erwachsenden Aufgaben sind neuerdings noch eine Reihe anderer, nicht minder wichtiger hinzugetreten, die unter der Bezeichnung „Gewerbeförderung“ zusammengefaßt zu werden pflegen. Diesen Maßnahmen, die vornehmlich darauf abzielen, den Handwerkerstand zu stärken und ihm soweit als möglich die Vorteile des Großbetricebes zuzuwenden, ist zwar {on früber in Preußen besondere Beachtung geschenkt worden, auch hat der Staatshaushaltsetat fast von Jahr zu Jahr erhöhte Mittel für diese Zwecke bereitgestelt, ein zusammenhängendes und planmäßiges Vorgehen in dieser Richtung wurde indessen bisher dadurch wesentlich erschwert, daß es an den zur Ausführung und Ueberwachung der erforderlihen Maßnahmen geeigneten Organen fehlte. Nachdem leßtere inzwishen in den Handwerkekammern ge- {afen sind und auch der Landtag den Wunsch zu erkennen gegeben hat, die Gewerbeförderung nachdrückliher als bieher zu betreiben, erscheint ein umfassenderes und planmäßigeres Vorgehen au auf diesem Gebiete geboten.

Die Lösung so mannigfader und s{hwieriger Aufgaben wie der vorstehend aufgeführten ist dem Handelsministerium nur mit Hilfe eines ausreichenden, auf allen Gebieten der Technik durchaus erfahrenen Personals von Sachveiständizen möglih. Ein solches Personal steht aber zur Zeit dem Handeleministerium niht in ausreihendem Maße zur Verfügung und die bisherigen Einrichtungen genügen, wie die Erfahrung gezeigt hat, dem vorhandenen Bedürfnisse der Gewerbe- verwaltung nah technisher Beratung nur in unvollkommener Weise.

Es ist deshalb in Aussicht genommen, unter Beseitigung der technishen Hilfsarbeiterstellen in der Zentralinstanz, ein „Landes- gewerbeamt“ als neue kollegiale Behörde und als ein besonderes Organ des Handelsministers zu errichten und diesem einen „ständigen Beirat“ von Sachverständigen anzugliedern. Es wird damit ein Weg eingeschlagen, der vom Landtag wiederholt empfohlen und auch in anderen Staaten, namentlich in Süddeutschland, mit Erfolg betreten ift. Während das Landeêëgewerbeamt die Aufgabe hat, den Minister bei Erledigung der laufenden Geschäfte in technischen Fragen ständig zu beraten, und ihn bei der regelmäßigen Beaufsichtigung der gewerblihen Unterrichtêanstalten und der der Gewerbeförderung dienenden Ein» rihtungen zu unterstüßen, soll in dem Beirat ein zur Begutachtung gruntlegender Maßnahmen geeignetes Organ geschaffen werden, das der Gewerbeverwaltung hauptsächlich die beständige Fühlung mit dem praktishen Leben und seinen Bedürfnissen vermittelt. Das Landesgewerbeamt hat hiernach dauernte staatlihe Auf- aben zu erfüllen; es is eine mit laufenden geschäf lien

unktionen betraute, dem Handelsminister unmittelbar unterstellte öffentliche Behörde, deren Mitglieder als Beamte ernannt und be- stellt werden. Der Beirat hingegen tritt nur als beratendes Organ des Ministeriums auf, das in regelmäßigen Zwischenräumen berufen wird, um zu bestimmten ihm vorgelegten Fragen von grund\äßlicer Bedeutung und zu der Entwickelung des gewerblichen Unterrichts und der Gewerbeförderunz im allgemeinen Stellung zu nehmen. Ihm sollen daher außer den Mitgliedern des Gewerbeamts auch andere, auf begrenzte Zeit zu berufende Sachkundige angehören.

Veber die Aufgaben und die Organisation des Landesgewerbeamts und des ständigen Beirats sei hier folgendes mitgeteilt: Das Landes- gewerbeamt hat darüber zu wachen, daß die vom Minister fest- geseßten oder genehmigten organisatorishen Bestimmungen, Lehrmethoden und andere, den inneren Betrieb betreffende allgemeine oder besondere Anordnungen durchgeführt werden. Es bat zu prüfen und festzustellen, ob und inwieweit die bestehenden Einrichtungen ihren Zweck erfüllen oder aus welchen Gründen und nach welchen Richtungen in der Organkt- sation, der Unterrichtserteilung oder Autstattung Aenderungen oder Er- gänzungen note sind; es soll sih über die Fähigkeiten und Leistungen der Direktoren und Lehrer, auf Grund sorgfältiger, fort- laufender Ermittelungen und örtl:cher Revisionen dauernd unterrichten. Auf dem Gebiete der Gew-rbeförderung wird es bei der Einrichtung und tehnishen Beaufsichtigung der Meisterkurse, der Veranstaltung von Mo- toren- und Mascbinenausstellungen, der Förderung des Genossenschasts- wesens und der Ueberwachung der Lehrlingsausbildung beteiligt werden. Es hat ferner die im In- und Auslande erscheinenden, das gewerbiiche Unter- rihtswesen und die Gewerbeförderung betreffenden Veröffentlichungen ¿u sammeln und systematisch zu ordnen und endlich über die Entwidelung des gewerblichen Unte: richts und die Gewerbeförderung periodische Be- richte zu erstatten. Das Landesgewecbeamt ist eine Kollegialbehörde. Es bestebt aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern sowie „ordentlihen*, d. h. hauptamtlich und lebenslänglich, sowie „auker ordentlichen“, d. h. nebenamtlih und auf eine bestimmte Amtsperiode anzustellenden Mitgliedern. Die Berufung außerordentlicher Mitglieder soll die Möglichkeit bieten, für die laufende Verwaltung diejenigen ted nishen Kräfte zu gewinnen, die füc Gebiete erforderli sind, in deren Bearbeitung ein hauptamtliches Mitglied keine genügende Beschäftigung finten würde. Zugleich bietet sih die Möglichkeit, Vorsorge dafür zu treffen, daß die Bearbeitung derjenigen technishen Fächer, die im Landesgewerbeamt durch Mitglieder im Hauptamt vertreten sind, nit aus\sließlich durch den Cinfluß eines einzelnen technischen Mit- glieds b-stimmt wird. Zu außerordentlichen Mitgliedern sind auf einzelnen Spezialgebieten besonders erfahrene Fachschuldirektoren, Regieruncs- und Gewerbes{ulräte und ardere Fahmänner in Auésicht

enommen. Der Vorsigende und die ordentlihen Mitglieder tes mts sollen vom König, die Stellvertreter des Vorsizenden und die außerordentl1chen Mitglieder vom Minister ernannt werden.

Bei der Beseßung der Stellen für die ordentlihen Mitglieder des Landeëgewerbeamts können nur solche Persönlichkeiten in Frage kommen, die den in den Schulen zu behandelnden Lehrstoff völlig beherrschen, die Lehrpläne den Bedürfnissen des praktischen gewerblichen Lebens anzupassen, die verschiedenen Lehrbücher, Lehrmittel und Lehr- methoden in ihren Vorzügen und Mängeln zu würdigen und auf ihre Brauchbarkeit zu beurteilen, endlich die Lehrkräfte auszuwählen, richtig verwenden und anzuleiten verstehen. Sie müssen daher über rel Erfahrungen auf tem Gebiet des Schulwesens und ‘über umfassende und gediegene Fachkenntnisse verfügen. Vorläufig ist die Begründung von 6 Stellen beabsichtigt, die je mit einem Fahmann für das Bau- das Metall-, das Textil-, das Kunstgewerbe, einem Schulmanne und einem auf dem Gebiet der Gewerbeförderung besonders erfahrenen Beamten beseßt weiden sollen.

(Schluß in der Dritten Beilage.)

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

9.

Berlin, Mittwoch, den 11. Januar

1905.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Eine Ergänzung findet das Landesgewerbeamt im „ständigen Beirat", dem neben den ordentlihen Mitgliedern des Landesgewerbe- amts Sachverständice angehören sollen, die vom Handelsminister aus den verschiedensten Fachgruppen und Interessentenkceisen berufen werden. Außerdem sollen die an den gewerblichen Schulen intereisierten Zentral- Hehörden eingeladen werden, ih dur Vertreter an den Verhandlungen zu beteiligen. Der ständige Beirat soll in allen Fragen von grund- säglicher und allgemeiner Bedeutung mitwirken. Ec zerfällt in eine „allgemeine Abteilung“ und in „Fachabteilungen“. Während in letzteren nur Fragen zur Erörterung gelangen, die eine bestimmte Fachshulgattung betreffen, follen in der all- gemeinen Abteilung auch folche Maßnahmen besprochen werden, die mehrere oder alle Fahschulen gemeinsam berühren. Die „all- gemeine Abteilung® soll alébald gebildet und mindestens alle zwei Sahre berufen werden, um zu wichtigen Neuerungen allgemeiner Natur; Sie auf dem Gebiete des gewerblihen Unterrichts und der Gewerbe- förderung aéplant sind, Stellung zu nehmen; auch foll fie berechtigt sein, auf Mängel in der Organisation, den Lehrplänen, Lehrmethoden und fonstigen Einrichtungen aufmerksam und geeignete Vorschläge zu ihrer Abhilfe zu mahen. Von den Verwaltungsberichten des Landes-

ewerbeamts erhält sie regelmäßig Kenntnis. Die Fachabteilungen follen, sobald ein Bedürfnis dazu hervortritt, gebildet und einberufen werden.

Die Mitglieder des Beirats erhalten für ihre Tätigkeit keinerlei Vergütung, wohl aber eine Gatschädigung für die Reisekosten und außerdem Tagegelder ; Staatsbeamte bekommen Reisekosten und Tage- gelder nah den geseßlihen Bestimmungen. Im übrigen sollen die für die Geschäftsführung des Landesgewerbeamts und des ständigen Beirats erforderlihen Bestimmungen durch eine Ausführungeanweisunz des Handel8ministers getroffen werden. i

Als natürliche Folge der Begründung des Landesgewerbeamts er- gibt sich die Aufhebung der ständigen Kommission für das technische Unterrichtswesen und der Uebergang der Aufgaben der technischen Zentralstelle für Textilindustrie, soweit sie sih auf die Beaufsichtigung der Terxtilshulen erstrecken, auf das Landesgewerbeamt und den ständigen Beirat. Die Verwirklichung der vorsteßend gekennzeichneten Pläne bedingt eine Mehrauêgabe von 61 290 H

Die Einrichtung eines dritten Regierungsbezirks

in der Provinz Ostpreußen

mit dem Siß der Regierung in Allenstein, die im Etat des Finanzministeriums für das Rechnungsjahr 1905 vorgesehen ist, wird în einer diesem Etat beigegebenen Denkschrift eingehend begründet, der wir folgendes entnehmen : i:

Die fortdauernd ungünstige wirtshaftlihe Lage der Provinz Ost- Preußen, die sh unter anderem in der bedrohlihzn Abnahme der Be- völfecung namentlich des platten Landes zeigt, macht der Staatsregierung eine besondere Fürsorgz und ihren Organen eine intensivere Tätigkeit zur Pflicht. Eine erfolgreihe Tätigkeit der Negierungen und namentlich ibrer Präsidenten erfordert in dieser Provinz noch mehr als in anderen Landesteilen eingehende Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und ständige Fühlung mit der Bevölkerung ihrer Bezirke, die Entfaltung einer auf ununterbrochene lebendige Anshauung gestüßten Initiative und fort- währende unmittelbare Mitarbeit. Diese eingehende und fürsorgende Tätigkeit wird in hohem Maße ershwert durch die großen Ent- fernungen v!eler Kreise von den Regierungssißzen. Besonders für den Regierungsbezirk Königsberg is aus diesem Grunde eine Ver- fleincrung dringend erforderlich. Er ist an Flähenumfang (2110817 ha) der größte Bezirk der Monarchie, größer als die Provinzen Schleswig-Holstein (mit 1/900 369 ha), Westfalen (mit 92021061 ba) und Hessen-Nassau (mit 1569928 ha). Scin Flächeninhalt übersteigt die Durchschnittegröße aller Regierungsbezirke (1021917 ha bei Nichteinrechnung von Sigmaringen und dem Stadtkreis Berlin) um mehr als das Doppelte. Auch der Regierungs8- bezirk Gumbinnen ist an Fläche (1588 572 ha) größer als die ganze Provinz Hefsen-Nassau und übersteigt die Durchschnittsgröße der Regierungebezirke um mehr als die Hälfte. y _ Es erscheint hiernah notwendig, unter Verkleinerung der jeßigen beiden, räumlich zu weit ausgedehnten und auch ges{häftlich über- lasteten Regierungsbezirke in der Provinz eine dritte Regierung einzurihten, deren Bezirk in der Hauptsache die masurisen Kreise umfaßt, und zwischen diesen, jeßt von den Regierungs- sigen viel zu entfernt belegenen Teilen der Provinz und ihrer Regierungsbehörde diejenige nabe Berührung herzustellen, welhe für die dort zu lôfenden Aufgaben Vorbedingung ist. Für die dritte Regierung wird ein Sig zu wählen sein, der inmitten dieser einer besonderen Förderung bedürftizen masurischen Teile im Süden der Provinz belegen ist. Als solcher bietet sh nah Lage, Größe und Verkehrsverbindungen die Stadt Allensteln dar, in der auh die Möglichkeit vorhanden ist, die neue Regierung alsbald und bis zur Beschaffung eigener Geschäftsräume mietweise unterzubringen.

Der neue Bezirk soll unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts, daß für alle seine Teile der Regierungssiß möglichst {nell und leiht zu erreihen sein muß, aus den Kreisen Osterode, Allenstein, Neidenburg, Rössel und Ortelsburg des jezigen Ne- slterungse es Königsberg und aus den Kreisen Sens-

urg, Löohen, LyC Und Johannisburg dcs Bezirks Gumbinnen gs werden. Daneben wird der jeyt zum Bezirk Königsberg gehörige Kreis Memel dem Sen Gumbinnen zuzuweisen sein, um den Regierungsbezirk Königsberg zu entlasten und diesen Kreis in denjenigen Verwaltungsverband zu bringen, dem er seiner geographischen Lage nah zugehört. Hiernach würden die zukünftigen Negierungsbezirke umfassen : 1) Königsberg 14 Kreise mit 13 158 gkm und 816 302 Einwohnern 2) Gumbinnen 15 , So a O00 000 ¿ 3) Allenstein S P U 2002 y « 919 626 z

Die Bildung eines verhältnismäßig kleinen, im wesentlihen auf das Gebiet der alten Landschaft Masuren beshränkten dritten Re- P dem übrigens im Stadtkreise Aller stein in naheliegender Zukunft noch ein zehnter Kreis zuwachsen wird, ist geboten, weil dieser Bezirk, von Natur arm und kulturell zurückgeblieben, dauecnd einer besonders wirksamen Fürsorge der Regierung und ihres Präsidenten im höhsten Maße bedürfen wird.

Die Durchführung der Maßre el wird zum 1. Oktober 1905 dur eine Allerhöchste Ordre des önigs erfolgen, nachdem die er- lorderlkPen Mittel dazu von den Häusern des Landtags der

onarchie bewilligt sein werden. Daher sind in den vorliegenden Etats- entwurf eingestellt: I. in das Ordinarium 52000 # als Pausch- tan für persönlihe und \sächlihe Kosten. Daraus sollen be- tritten werden: Gehälter, Stellenzulagen und Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten, die niht von anderen Regierungen, besonders denen in Königsberg und Gumbinnen, übernommen werden können bur 22000 M), und ferner Miete, Heizung und Buregu- edürfnisse, soweit leßtere sich nicht aus Ersparnissen der Regierungen in Königsbecg und Gumbinnen decken lafsen (rund 30 000 46). Die erstmalize Regulierung des laufenden Bedarfs für ein volles Jahr unter Verteilung auf die verschiedenen Etatetitel kann erst bei der näcstjährigen Etatsaufstellung geshehen. II. in das Extraordinarium 43 000 A für Beschaffung von Einrichtungsgcgenständen, soweit solche

niht von Königsberg und Gumbinnen übertragen werden können, für baulihe Aenderungen in den anzumietenden Häusern und eventuell Entschädigungen an Mieter dieser Häufer für Ausmieten.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Aus dem Jahrbuche der Medizinalverwaltung in Elsaß-Lothringen

(16. Band, Jahrgang 1903 und 1904).

Bewegung der Bevölkerung., Die Einwohnerzahl betrug in Elsaß-Lothringen nach dem Ergebnis der lezten Volkszählung 1719 470. Lebendgeboren wurden im Jahre 1901 53 381 (1902: 52718) = 31,0 (30,7) °/o d. E., gegenüber 305 im Mittel der Fahre 1893 bis 1897. Der Geburtenü erschuß belief sih auf 19 360 (19 109) Seelen. Totgeboren wurden 1466 (1467) Kinder ehelichen und 167 (157) außerehelichen Ursprungs, fodaß auf je 100 Geburten 3,0 (3,0) Totgeburten kamen, gegenüber 3,2 im Mittel der Jahre 1893 bis 1897. Auf je 10 000 Einwohner kamen 23,6 (22,5) außer- ebeli geborene Kinder (lebend- und totgeborene), dagegen 26,1 im Mittel der Jahre 1893 bis 1897. Gestorben sind aussckl. der Tot- geborenen 34021 (33 609) Personen = 19,8 (19,5) %/% d. E, während im Mittel der Jahre 1893 bis 1897 ncch 21,8 auf je 1000 Ein- wohner gestorben waren. Im ersten Lebensjahre starben 9204 (9421) = 17,2 (17,9) auf je 100 Lebendgeborene; dagegen waren im Mittel der Jahre 1893 bis 1897 auf 100 Lebendgeborene 19,8 Kinder des ersten Lebensjahres gestorben.

Todesursachen. Im Jahre 1901 starben an Typhus 266 (1902: 165), Kindbettfieber 70 (62), Diphtherie und Krupp 337 (303), Masern und Röteln 412 (444); Keuchbusten 385 (517), Scharlach 81 (127), Lungensckwindsucht 3702 (3727), Krankheiten der Atmungs- organe einschl. Influenza 5656 (5534), an Krebs oder anderen Ge- \{chwülsten 1440 (1414), T: 1408 (1414), akuten und chronischen Magen- und Darmkrankheiten 3830 (3734), Herzfehlern, Nierenleiden und Wassersuht 3163 (3124) Personen. An unbekannten Todes- ursachen starben 169 (161), an Alterss{wäde 3812 (3732), an Lebentschwäche 3786 (3733), durch Selbstmord 274 (243) und nah oder bei Unglüsfällen 920 (881) Perfonen.

Als anzeigepflihtig wurden im Jahre 1902 von Sharlach 1213 (1903: 1091), Diphtherie 1653 (1275), Typhus 973 (2089), Kindbettfieber 100 (139), G 0 (27), Ruhr 5 (82) Fälle ge- meldet. Ueber die 27 in Élsaß-Lothringen während des Jahres 1903 beobachteten Potenfälle enthält der Bericht eingehende Mitteilungen.

Die ärztlihe Staatsprüfung bestanden im Prüfungsjahre 1901/02 (1902/03) 60 (60) Kandidaten der Medizin; die Approbation

als Zahnarzt erhielten 5 (8) Kandidaten. Das Hebammenprüfungs8- zeugnis wurde im Jahre 1902 an 41 Schülerinnen, im Fahre 1903 an 39 erteilt. Die Zabl der Apotheker betrug in jedem der beiden Berichtsjahre 244, die Zahl der bestehenden Apotheken ift im Berichts- zeitraume nicht vermehrt worden. Die Approbation als Apotheker

erhielten 18 (27) Kandidaten.

E E aen Durch das chemishe Labo- ratorium in Meh wurden 172, durch dasjenige in Straßburg 2421 Untersuchungen während des Jahres 1902 ausgeführt; von leßteren entfielen 2255 auf Nahrungsmittel, Genußmittel und Gebrauchs» gegenstände, 18 betraten das Gebiet der - Gesslindheit8pflege; dazu famen 112 tehnise und 36 gerichtlihe Untersuhungen. Dem Laboratorium der Kaiserlichen Polizeidirektion zu Mey ist während der Berichtszeit die Untersuhung aller im Bezirk Lotbringen auf Grund des Geseßes vom 24. Mai 1901 entnommenen Weinproben übertragen, die bisher daselbst stattgehabte Untersuhung des Wafser- [eitung8wassers wird dagegen von 1903 ab in der neubegründeten bakteriologischen Anstalt vorgenoinmen.

Impfwesen. Im Jahre 1901 wurden von 44085 (1902: 48 308) Erstimpflingen 83,6 (85,4) 9/9 mit Erfolg, 5,9 (5,1) 9/9 ohne Erfolg und 0,3 (0,2) 9/9 mit unbekanntem Erfolg geimpft; ungeimpft blieben wegen Krankheit 6,3 (5,8) 9/0, wegen Abwesenheit 1,1 (1,3) 2% und infolge vorschriftswidriger Entziehung 2,8 (2,2) 9/9. Von 34 762 (34 852) Wiedergeimpften wurden 85,2 (85,1) 9/9 mit, 11,8 (12,2) °/o ohne und 0,2 (0,3) %/% mit unbekanntem Erfolge geimvft; ungeimpft blieben 1,2 (0,8) 9/9 wegen Kranlheit, 1,0 (1,1) 9/6 infolge Abwesenheit und 0,6 (0,5) 9/6 infolge vorschrift8widriger Entziehung.

Wasserversorgung. Die Trinkwasserverhältnisse wurden viel- fah durch Neuanlage von Wasserleitungen oder Erweiterung und Verbesserung der bestehenden gefördert. Aus Anlaß der verstärkten Typhusbekämpfung wurden u. a. in Straßburg zahlreihe Brunnen besichtigt und deren Wasser bakteriologish unter)ucht, wonach in den meisten Fällen die Brunnen geschlossen wurden. Die sonstige Tätigkeit der seit 1902 errichteten bakteriologishen Arbeits- stätten zur Typhusbekämpfung wird im Bericht bereits kurz erwähnt.

Türkei.

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Verordnung erlassen :

Von Suez eintreffende Sh iffe unterliegen, falls sie Passa- giere an Bord haben, einer fünftägigen Quarantäne, im andern Falle einer vierundzwanzigstündigen Beobachtung, außerdem in beiden Fällen einer strengen Desinfektion und der Anwendung des Reglements über die Vernichtung der Ratten und Mäuse auf Schiffen. Diese Maß- nahmen haben in einem türkishen Lazarett zu erfolgen. (Vergl. MeA vom 2. d. Ve, Nr. 1)

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Stand der TierseuGen in Oestecreih am 31. Dezember 1904. (Nach den vom K. K. öfsterreihishen Ministerium des Innern veröffentlihten Ausweisen.)

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Handel und Gewerbe.

Nachdem die Arbeiten des internationalen Preis- gerihts auf der Weltausstellung in St. Louis ihren endgültigen Abschluß gefunden haben, ist man nunmehr damit beschäftigt, die Ausstellung der Diplome und Medaillen, sowie die Veröffentlihung einer offiziellen und endgültigen Liste der erteilten Auszeihnungen vorzubereiten. Da mehr als 30 000 Preise sowie mehrere Tausend Mitarbeiterpreise verliehen worden sind, und zwar an Aussteller aus 60 ver- schiedenen Ländern mit einer großen Anzahl verschiedener Sprachen, so handelt es sih dabei um eine mühsame und langwierige Arbeit. e

Während es bei früheren Ausstellungen üblich war, auf dem Diplom außer dem Namen und Wohnort des prämiicrten Ausstellers lediglich die Gruppe anzugeben, in der die Prä- mierung erfolgt war, soll diesmal der Gegenstand, für den der Preis verlichen ist, kurz bezeichnet werden. Das Diplom gewinnt dadurh an Bedeutung, seine Herstellung erfordert aber vermehrte Arbeit. Der Reichskommissar hat in den mit der Durchsicht des endgültigen Verzeichnisses der Preise be- trauten Ausshuß einen Beamten entsandt, um eine Gewähr zu haben, daß die auf Deutschland gefallenen Auszeichnungen auch in der Form Firmennamen, Wohnort richtig ausgestellt werden. Die Veröffentlihung des Ver- zeichnisses steht für Ende Januar d. J. zu erwarten. Der Entwurf für das Diplom rührt von dem amerikanischen Maler Low her, der auch das Diplom für die Weltausstellung in Chicago gemacht hatte. Die bildnerishe Ausshmückung des Diplomtextes is in edler und einfacher Form gehalten. Eine beachtenswerte Neuerung ist es, daß die Medaillen für jeden der vier Grade eine andere Form erhalten werden. Die Medaille des Großen Preises wird die Gestalt eines Kreuzes, die Goldene Medaille die eincs Schildes haben, während die Silberne Medaille ein Viereck i} und nur die Bronzene Medaille die übliche runde Form hat. Die Prägung erfolgt in der staatlihen Münze in Philadelphia. Das Material der unentgeltlih verliehenen Medaillen ist Bronze. Gegen Erstattung der Kosten kann die Ausprägung in Silber oder Gold verlangt werden. Es wird sobald als mögli eine Abbildung der Medaillen und des Diploms in Deutschland bekannt gegeben werden. Die Aushändigung der Medaillen und Diplome selbst erfolgt durh den Reichskommissar, wird

Zahl der verseuchten Orte :

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sih jedoh, ebenso wie nah der Ausstellung in Paris, noch längere Zeit hinausziehen, da der Druck der Namen auf den zahlreichen Diplomen und die Prägung der Medaillen geraume Zeit erfordert. Die Ausstellungsleitung hofft, die Auszeich- nungen noch vollzählig bis zu dem Ablauf des Jahres 1905 verteilen zu können.

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(Aus den im Reichsamt des Innern ¡usammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie®.) Oesterreich-Ungarn.

Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber. Dur Verord- nung des österreichischen Finanzministeriums ist im Einvernehmen mit dem ungarischen Finanzministerium für den Monat 1905 festgesetzt worden, daß in denjenigen Fällen, in welchen bei Zahlung von Zollen und Nebengebübren, dann bei Sicherstellung dieser Abgaben statt Gold- gulden Silbergulten zur Verwendung kommen, ein Aufgeld von 194 v. H. in Silber zu entrichten ift. (Verordnungéblatt für den Dienst- bereih des K. K. Finanzministeriums.)

Schweden.

Neue Zolltarifausgabe. Der s{hwedishe Zolltarif nebst Taratabelle in der vom 1. Januar 1905 ab geltenden Fassung ift im Dezemberheft des „Deutschen Handels-Archivs“ für das Jahr 1904 mitgeteilt. Sonderabdrücke fönnen im Wege des Buchhandels fowie von dem Verlag der genannten Zeitschrift, der Königlichen Hofbuch- handlung von E. S. Mittler u. Sohn hierselbst, Kochstraße 683/71, zum Preise von 1 H bezogen werden.

Vereinigte Staaten von Amerika und Panama.

Abkommen über den Handel Panamas mit der Kanal- zone. Laut Mitteilung im „Board of Trade Journal“ ift zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Panama ein Abkommen geschlossen worden, wonach zwischen Panama und der Kanal- zone Freihandel bestehen soll. Die Häfen von Ancon und Cristobal sind jedo nur für Durhfuhrwaren und für Materialien zum Bau des Panamakanals geöffnet. Waren, die in die Republik Panama oder in die Kanalzone zum Verbrauch eingeführt werden, find mit 10 v. H. (Gold) des Werts zu verzollen. In dem Abkommen ist ferner vorgesehen, daß gesundheitlihe und Quarantänevorschriften in den Häfen von Panama und Colon unter der Aufsicht der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika steben sollen.

Die Republik Panama hat sich verpflichtet, die Hafen- und Post gebühren herabzuseßen Und die Goldwährung einzuführen.