1905 / 11 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jan 1905 18:00:01 GMT) scan diff

darauf kommt es niht an, wir wenden uns nur gegen Verfehlungen gegen die Geseße und wollen auf eine Remedur für die Zukunft hin- wirken. Vom Standpunkt der Konservativen ift es ja zu verstehen, wenn sie verlangen, daß Richter wegen Sprüchen, die ihnen nicht ge- fallen, gerüffelt werden. Das ist aber doh niht der Standpunkt der anderen Parteien. Die Konservativen möchten die Justiz am liebsten als Vorspann für ihre Sonderinteressen benußzen. Das beweist die Bes {werde der Milchzentrale an den Justizminister über das frühere Uiteil. Wenn ih Beschwerden vorbringe, so geschieht es niht, um irgend einen Richter anzugreifen, sondern um auf organische Fehlec hinzuweisen. Herr Ring will dageg?zn die Justiz im Parteiinteresse der Landwirtschaft geübt wissen; er will eine Klassenjustii. Der Reichstag bat sich gege die Zeugniszwangéfolter wiederholt ausgesprochen, und der Staatssefretär hatte eine beruhigende Erklärung abgegeben. Troßdem hat sh die Zahl der Fälle gehäufst. Ih erinnere an den Fall des Stadtv. Schumann in Bielefeld. Dieser sollte ge- zwungen werden, den Namen desjenigen zu nennen, der ihm im Ver- trauen auf seine Vershwiegenbeit gewisse Mißstände mitgeteilt hatte. Ein solches zwangsweises Vorgehen beruht durchaus áuf der Grund- lage der Unanständizkeit. Warum gesehen noch immer feine Schritte, dem ein Ende zu machen? Der Nedakteur Leine:t in Hannover ist ebenfalls in eine solhe Zzugniszwangssache verwickelt und zu 100 M Geldstrafe verurteilt worden, weil er den Gewährêmann für gewisse Dinge nicht nennen wollte, die im Interesse der Allgemeinheit durh- aus an die Oeffentlihkeit gezogen werden mußten. Ein weiterer Fall hat sih in Neisse ereignet. Auch in der Lippeschen Erbfolgestreitsachz ist gegen den Redakteur Starke cin solches Verfahren eingeleitet worden; er sollte angeben, wer ihm das Berliner Telegramm des Herrn Kekule von Stradoniy zugänglich gemacht hatte. Es wurde gestern hier das Wohlleten erwähnt, dessen sich ein Hüssener auf der Festung zu erfreuen hat. Im Widerspruch mit dem Neichsgesch aber werden Redakteure statt mit Gefängnis mit Zuchthausstrafe belegt, denn sie werden zu Arbeiten cezwungen, die weder ihrer Fähigkeit, no6 ihren Verhältnissen entsprechen. So ist es sozialdemokraiishen Redakteuren ergangen. Avch das Zentrum hat im vorigen Jahre den Antrag auf Abhilfe ein- gebraht, der wurde angenommen, und gestern beschwerte sh Herr Erzberger über die abl:hnende Haltung des Bundesrats. Aber das Zentrum hat gar keine Veranlassung, Bisseres zu erwarten, wenn und folange es in allem und jedem den Anforderungen der Regierung nachgibt und ihr keinen ernstlihen Widerstand leistet. Wir werden also noch länger das erbauliwe Schauspiel genießen, daß es den größten Lumpen, Gaunern nnd Betrügern im Gefängnis besser aeht als einem Redakteur, der im Interesse der Allgemeinheit seine Haut zu Markte getragen hat. Einen gcradezu unglaublichen Standpunkt nehmen manchinal die Gefänznisbeamten ein. Finem RNedak- teur wurte Goethe als Leftüre abgeshlagen, denn Goethe brauche er do niht zu wissenshaftlihen Arbeiten. Bei solcher Verständnizlosigkeit kann man fih nahgerade über nichts mehr wundern. Ein typisches Beispiel bietet derzOldenburger Fall Biermann. Der Mann ist zu einer unerhört hohen Strafe, zu 10 Monaten Gefängnis, verurteilt worden wegen Beleidizung des dortigen Jusitzministers, und er wird wie ein Zuchthaussträfling behandelt, er wird gezwungen, Nibeiten zu machen, die seinen Verbältnissen und Fähigkeiten niht angemeffen find, und ebenso ist man mit dem Redakteur Schweynert verfahren. Diese Fälle sind deéhalb so bescnders empörend und müssen das Rechtsgefübl deéhalb so aufreizen, weil dur sie der Grundfay des gleichen Rechts für alle so eigentümlich illustriert wurde. Der Herr Justizminister sagte der Frau des Herrn Biermann, die scine Milde anrief: Dieser Mann ist ein Lump. Der Herr Justizminister wurde wegen seiner beleidigenden Ausdrücke gegen Biermann zu 20, in zweiter Instanz zu 109 #6. verurteilt ; auf der anderen Seite zehn oder zwölf Monate Gefängniè! Welche Fäulnis da zu Tage tritt, wird boffent-

lih weiten Krei‘en der deutshen Bevölkerung klar geworden fein. Was sind bundert Mark für den oldenburgischen Justizminifier ? Aber es ist überhaupt nit gelungen, das Necbt gegznüber diesem JFustizmir ister zu cinem Recht kommen zu lassen; es find neue rojesse gegen Schweynert angestrengt worden, und es hat sich eine tißahtung der Rechte der Verteidigung in diesem ganzen Verfabren

offenbart, die die größte Entrüstung hervorrufen muß. Es hat auch beim Zentrum ein2 Zeit gegeben, wo die Beschäftigung eines Redakteurs mit Korb- oder Stublfl-chten zu Entrüttungsausbrüchen und zu Anträgen im Reichstage führte. Hier liegt derselbe Fall vor. Der Angeilzgte bat nah cin-r außerordentlih anstrengenden Ver- handlung um Vertagung, das wurde abgelehnt, es kam den Richtern also mebr darauf an, an dem Angeklagten ¿u rächen, was er gegen den obersten Justizbeamten gesündigt hatte. Die Beeinträchtigung der Rechte der Verteizigurg in diesem Prozesse ift beispiellos. In dem inkriminierten Artikel waren die Behauptungen, durch die der Füstiz- minister \sih beleidigt fühlte, gegen - C richtet; damit waren auch die Nichter getroffen und sollten getroffen werden, sie mußten sh also für bcfangen halten und dies erklären. Aber nichts von alledem; in ungemein gereizter und nervöfer Wiise führte* der vorsitende Rickter die Verbandlung, daß die Beeinflussung der Verteidigung eine ganz unglaublide Hôbe erreichte. Es steht fest, hier hat ein Michter vorgesessen, dessen Befangenheit so groß war, daß er sie- gar niht gemeifkt hat: Gegenüber einer sollen Rechtsprechung muß das Volk das Ver!rauen ver- lieren. Jn der Verhandlung selbit hat \sich berausgest-llt, daß der oldenburgishe Justizminister gejeut hat, zunächst früber als Staats- anwalt, dann g?pokert, was aber naÿ seiner Meinung kein Glüksfpiel sei, weil dazu Verstand gehöre. Nun, ih habe mir das Spiel ¿cigkn lassea, und ic muß sagen, ich kenne kein Spiel, zu dem eine geringere Dosis Verstand notwendig ift, als zum Pokern. Man sucht seine Mitsvieler zu täushen. Das Kammergeriht hat das Pokern als Glüdéspiel bezcihnet und die angeklagten Eastwirte vcrurteilt. Es handelte sich außertem kei den Spieien des oldenburgishen Justiz- ministers niht etwa um Sätze von 10 , fondern um Säße von 30—60 «A In dem eigenen Herzogtum oder Fürstentum des Justizo ministers sind sogar Gastwirte wegen des Zulassens von Pokern verurteilt worden. Oktwohl alfo der Justizminijter selbst zugegeben hat, daß er gepokert hat, ist der Angeklagte zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Man batte nua geglaubt, daß der Justizminister nach diesem Prozeß sein Amt aufgeben würde. Aber nein, ein Justiz- minister, der so gut pokern kann, muy bleiben. Jch meine, der Neichs- fanzler sollte seinen Einfluß dahin anwenden, daß gegen die Schuldigen wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt vorgegangen wird. Wir müssen einen Strafvollzug baben, der frei ist von der Barbarei, Nedakteure in einer anderen Weise zu beschäftigen, als es ihren Fähigkeiten ent- spricht. Wie wenig die Staatsanwälle die Arbeit der Arbeiter achten, ¡eigt ein Fell in Berlin, wo ein Metallarbeiter, der dem Staatsanwalt auf dessen Vorhalten, er ernähre sih von den Arbeitergroschen, erwidert hatte, er arbeite cbenscgut wie er, zu 20 Strafe wegen Ungebühr verurteilt wurde. In Lyck sagte der Staatsanwalt, daß der Angeklagte die Unwahrheit sage, sehe man ihm an. Der Staatsanwalt will nun bemerk: haben, daß ter Angeklagte bei dieser Bemerkung höhnisch ge- lähelt habe, und als dies angezweifelt wurde, hielt er seine Be- hauptung unter seinem Ehrenwort aufrecht, und der Angeklagte wurde wegen Ungebühr zu einem Tage Haft verurteilt. Die Arbeiter werden herabgeseßt und mißhandelt. In Moabit ist man sogar dazu über- gegangen, Zeugenzimmer für „bessere Stände und für andere“ einzu- rihten. Der b-kannte Geheimrat Hilger feierte einen fih vzrabs- \schiedenden Staatsanwalt und sagte: Wir sind Ihr bester Kunde ge- wesen und haben in sehr regen ge\höäftlihen Beziehungen zu Ihnen gestanden. Wern die Justiz das Organ der Besißenden fein soll, wo soll da das Vertrauen des Volkes, der arbeitenden Klafsen, zu den Richtern herkommen? Ein Scharwerker wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er ein Paar alte Hosen oder alte Stiefel estoblen hatte. Der Landgerichtédirektor {ärfte ihm dabei ein: Nehmen

ie sih in aht, das nächste Mal gibt es Zuchthaus, denn Sie haben einen guten Verdienst! Und wie groß ist der Verdienst? Neun Mak Monatélohn! Ein Dicnstmädhen bei Brandenburg verließ ibren Dienst im Dezember vorigen Jahres, weil in ihrer Wohnung zu vil Läuse waren, sie erhielt 18 4 Geldstrafe; der Redakteur eines B-anden- burger Blattes, der die Sache besprach, erhielt wegen Veleidigung

„diese ganze Gefell\chaft" ge-*

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des Gutsb-sißers 60 Geldstrafe. Ein Knecht war wider- rechtlich verhaftet worden und langte von dem betreffenden Beamten einen Schadenersaß von nur 20 4. Da erhob aber der Regierungsvräsident den Konflikt. Kennt der Neibsfkanzler solche Fâlle ? Will er nicht endlih die Haftbarkeit der Beamten für widerre@tlide Entziehung der Freiheit einführen? Das Zentrum hat früher \iŸ auf diesen Standpunkt gestellt. Derartige âlle, die mit dem Rechtsbewußtsein im Widerspruch stehen, mehren m von Monat zu Monat. Wie die Polizei in die Nechtépflege ein- greift, sehen wir daran, daß namentlih in Preußen die Polizei viele Verordnungen erlassen hat, die vom Kammergeriht nachher für rechtsungültig erklärt werden. In den beiden Jahren 1901 und 1902 sind in Preußen 60 Polizeiperordnungen für rechtêungültig erklärt worden, darunter allein 48 aus materiellen Gründen. In fehr vielen Fâllen hat das Gericht erfannt, daß die Polizei rechts- widrig gegen s\treikende Arbeiter vorgegangen is, um ihnen das Reht des Streilpostenstehens zu nehmen unter dem Vorwanze der Erhaltung der Sicherheit des Verkehrs. In hinterlistiger, unehrliher Weise wird so den Arbeitern ihr Necht genommen, aber obgleich {on die Gerichte die Angeklagten frei- gesprochen haben, geht die Polizei immer wieder in derselben Weise «gen die Streikposten vor. Redner führt eine ganze Reihe von einzelnen ällen an, wo Streikposten freigesproen und die sämtlichen Kosten, auh die der Verteidigung, der Staatékasse auferlegt worden seien, weil au nit die geringste Veranlassung zu einer Anklage vorgelegen babe. Die unschuldigen Streikposten seien sogar mit dem grünen Wagen durch die Stadt gefahren worden. Es sei festgestellt, daß die Verhaftung der Streikposten auf Anordnung des Berliner Polizei- prâsidiums zurückzuführen sei, niht also auf Fehler der untergeordneten Beamten. Das Polizeipräsidium habe auf jeden Fall das Streik- postenstehen verhindern wollen. Genau ebenso sei die Polizei in Breslau und Königsberg vorgegangen. Die Beschwerde an dasz preußiscke Ministerium des Innern sei kein Mittel, das den Arbeitern helfen könne. Es müsse die ganze Strafgerichtsordnung geändert werden. Durch ein solhes rechtswidriges Vorgehen der Polizei würde der Aufruhr geradezu herausgefordert. Auhh die Shwurgerichte hâtten drafonish? Strafen gegen Arbeiter verhängt wegen Aufruhrs und Landfriedensbruh3, obwohl in den betreffenden Fällen die Streiks vollkommen ruhig verlaufen seien. Ein Staatsanwalt in Königsberg babe gesagt, die Polizei müsse die Unternehmer gegen die Arbeiter unterstüßen. Es werde also nah dem eigenen Gestäadnis der Staats- anwaltshaft Klassenjustiz geübt. Während die Arbeiter bei Streiks wegen Lantfriedenebruhs viele Jahre Zuchthaus und Gefängnis be- fämen, wie behandle man dagegen die Unternehmer? Ein G.itsbesißer, der einen Hofjungen so mißhandeklte, daß dieser gestorben sei, habe nur 100 4 Geldstrafe erhalten. Was gedenke der Nzichsfanzler zu tun, um solche Zustände zu beseitigen? Und wie geringe Strafen erhielten Shußy- leute, die wegen Mißhandlungen angeklagt seien? Ein streikender Arbeiter, der zu einem Arbeitswilligen sagte: „Wir werden uns mit Dir in ter Versammlung beschäftigen“, habe dafür 3 Monate Ge- fängnis erhalten. Im Interesse der R-chtspflege müfse der Reichs- fanzler dafür sorgen, daß nit in dieser Weise mit ungleitem Maße gemessen werde. Was wolle der Reichskanzler tun, um wenigstens den lezten Rest des Vertrauens zum Richterstante zu retten? Ein Arbeiter, der wegen Streikpostenstehens verurteilt worden sei, sei aus Berlin ausgewiesen worden, obwohl _er_ Reichs- angeböriger sei. Gefesselt seien uns{uldige Streikposten ins Gefängnis geführt worden. Weil das Streikpo*tenstehen geseßlih nidt verboten ci, suche die Polizei es auf Umwegen zu verciteln. Arbeiter würden strafretlich wegen Erpressunz veifolgt, weil fie Mitarbeiter zum Streik oder zum Eintriti in einen Verband zu be- wegen versuchten. Arbeitgeber dagegen blieben straflos, obwohl fie ibre Arbeiter unter Androhung. der Entlassung nötigen wollten, einen Nevers zu unterschreiben, daß si2 aus dem Verbande auétreten. Das sei in der Tat Nöôötiaung und Erpressung. Ein gleicher Fall liege vor bei dem Ehrenrat der Leipziger Aerzte. Hier Pole es sh eigentli um eine Erpresserbande. Alle diese Fälle zeigten, wie schwer die Interessen der gesamten erwerbstätigen Bevölke- rung mißhandelt würden unter der Form der Rechtspflege. Diese Klassenjustiz werde von Tag zu Tag f{chlimmer. Cin Gericht fei vorurteilélos genug gewesen, einen Freispruh zu fällen, als wegen der gleihen Behauptung Anklage erhoben worden sci Machen Sie, so jhlicßt der Redner, mit uns-den Reichékan;ler schneidig, sein Wort zur Wahrheit zu machen: „Preußen in Deutschland voran, Deutsch- land in der Welt voran!* damit die Klafsenjustiz beseitiat werde, soweit dies in der gegenwärtigen Staatsordnung überhaupt mözlich ift. Oldenburgisch-r stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat, Geheimer Staatsrat Buchholz: Der Vorredner bat einen Ausfall gegen die oldenburgishe Justiz aus Anlaß des sogenannten Falles Rubstrat erboben. Ich gebe zu, daß ter Fall weit über die Grenzen des Landes hinaus Aufseben erregt hat. Der legte Prozeß ist nur äußerlich ein erfolgreih-r gewesen. Es ist nit bewiesen worden, daß der Minister Nuhstrat sh dem Glücksspiele hingegeben hat. Der von der Verteidigung gestellte Z:uge ist wegen Meineides sofort in der Sitzung selbst verhaftet worden. Das Urteil ist für den Verleumder schr hart. Nun ift allerdings gegen den Minister Ruhstrat der Vorwurf wegen Pokerns erhoben worden. Ich will mic darüber fein Urteil erlauben, ob es richtig ist, daß es als ein Glüksspiel an- zuseben ist. Dieses Urteil unterliegt der Entscheidung des Reichs- gerihts. Ebenso wird von diesem Gerichtshof au die Frage ent- schieden werden, ob die Rechte der Verteidigung wirklich verlept find, und ob die oldenburgischen Richter als befangen anzu'ehen sind. Es ist cine gute Sitte, daß man vor der leßten Instanz sein Urteil über cinen Prozeß zurückhält. Es ist ferner der Strafvollzug in Olden- burg kcitisiert worden. Es sind immer gerade sozialdemokratif{e Nedakteure gewesen, die Beschwerden in dieser Hinsicht erhcbzn haben. Das ist einigermaßen befremdlich, denn im Zukunftsstaat soll doch gleihes Recht für alle herrshen. IH halte daran fest, daß der oldeaburgishe Strafvollzug sih in dem Rahmen bewegt, den die Vercinbarungen der Bunteéstaaten geschaffen haben, und ih glaube nicht, daß der Strafvoll;ug in Oldenburg hinter dem in den anderen Staaten zurücksteht. Man beschwerte sih früher tarüber, daß Bier- mann die Selbstbes{äftigung und Selbstbeköstigung versagt wurde. Hierzu lag ein formaler Grund ver, denn es war bei dem Betreffendeu nach Ansicht der Justiz anzunehmen, daß er aus einer ehrlosen Ge- sinnung gehandelt hatte; denn er hatte gewerbömäßiz die Ehre eines anderen abgeschuitten, nur um für scin Blati Absay zu finden. Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl) untezrstügt die gestrigen Autführungen des Abg. Erzberger über die Schädigung des Handwerks durch die Konkurrenz der Gefängnisarbeit und lenkt die Aufmerksamkeit des Staatssekretärs inébesondere auf diese- Verhältnisse am Yhein hin. Eine Reihe von Ortschaften fei dort mit der Weidenkultur und Korbmacherarbeiten beschäftigt. Da diese Arbeiten auch in den Ge- fängnifsen gemaht würden, würden die Weidenkulturen unrentabel. Die Regierung habe sich auf die Klage der Betroffenen allerdings entgegenfommend gezeigt, aber bemerkt, daß alles vergebens fei, solange die badische Regierung diese Arbeiten in thren Gefängnissen ebenfalls machen ließe. Der Staatésekretär sollte deshalb auf Vereinbarungen unter den Bundesstaaten hinwirken.

Staatssekretär des Neichsjustizamts Dr. Nieberding:

Fch glaube, es würde den Wünschen - des Herrn Vorredners sehr förderlich sein, wenn er die Großherzoglih hessishe Regierung ver- anlafsen könnte, ihrerseits mit ciner Darlegung dieser Verhältnisse und mit dem Wunsche einer Besserung seitens des Reichs an die Reichsjustizverwaltung beranzutreten. (Sehr gut!) Es ist natürli für uns nit ven geringer Bedeutung, wenn namens der Landesregierungen derartige Uebelstände anerkannt werden, wenn wir auf Grund der Klagen einzelner Landesregierungen, die von seiten der anderen Re-

gierungen niht wohl übersehen werden können, mit den übrigen be- | teiligten Staaten in Verbindung treten. Ich werde gern meinerseits ! die Sache im Auge behalten, aber ih möchte mir erlauben, dem

Herrn Vorredner anheim zu geben, den von mir bezeihneten Weg zu wählen.

Abg. Burlage (Zentr.): Als Oldenburger möhte ih dem Abg. Stadthagen sagen, daß das Großherzoztum Oltenburg aus drei Teilen besteht, dem Herzogtum Oldenburg, dem Fürstentum Birkenfeld und dem Fücstentum Lübeck. Wenn derartige Schmähungen und Anschuldigungen gegen die oldenburgischen Richter ohne jete Einschränkung gegen den ganzen Stand hier erhoben werden und gesagt wird. es zeige sih im gesamten oldenburgischen Richters stand immense Fäulnis, es sei dort s{hlimmer als in Rußland, fo würde ih ein ebrloser Niedersahse sein, wenn ih nicht dagegen aufs träâte. Viele Zeitungen, selbs große, haben keine eigenen Berichk- erstatter zu jenem Prozeß entsandt, sondern haben fi lediglich an die Berichte der Berliner Blätter gehalten. Tatsächlich liegen aber die Ver- hältnisse ganz anders, als dana die öffentlice Meinurg fein soll. Die sämt!ichen Prozesse richten si gegen die Redakteure des „Olden- burger Residenzboten“. D:escs Blatt ist ein Schandfleck auf der Ehre der ganzen deutschen Presse. Es bringt alle Unreinheiten, allen Schmuy, den es aus dem „Simylicissim-s* und andercn Blättern auflefen kann, zusammen. Das Blatt hat die Tenderz, in das Privatlebzn einzelner Oldenburger Bürger einzugreifen. Die Dinge sind fo weit gekommen daß, wcnn bei einem Streit ein niedriger Charafter seinen Zwe nidt durhseßt, er zum Gegner sagt: Tust Du das nicht, so kommt Du in den „Residenzboten“, und das geschieht. So greift das Blatt in unexhörter Weise in das Privatleben ein, nicht um die Zustände zu bessern, sondern um dem Skandal zu dienen, weil er die Abonnenten vermehrt. Das Blatt ist geradezu ein Unglück für Oldenburg, und der Sozialdemokrat Hug bat seibst als olden- burgisher Landtagsatg?ordneter es verurteilt. Einer der Artikel sagt 2. B.: „Protest niht nur gegen den Justizminister, Proteft auch gegen die ganze liederlihe, faule, tolle Wirtschaft, die in den leßten Jahren offenbar wurde. Protest gegen die ganze, in Spiel und Schulden \teckende Gesellshaft. Protest gegen die Aufgeblasenheit, Dummbeit, Dünkelhaftizkeit und sütliche Verirrung eines großen Teils des oldenburgischen Juristenstandes. Protest gegen das ganze System. Das ist das bekannte Athletentum in Worten. Es ist auch von der wehrlofen Frau gesprohen worden. Ich will die Dame nicht weiter erwähnen, aber von Wehrlosigkeit karn man bei ihr nit reden, die alle Woge die Spalten diescs Blattes zur Verfügung hatte, und die nah allgemeiner Meinung das Blatt ir \piriert. (Lebhafte Zwischen- rufe bei den Soztaldemcfraten: Wehrlos gegen den Justizminister. Präsident Graf von Ballestrem bittet, die Unterbrehungen zu unterlassen.) Diese Frau ist so wehrlos, daß sie einmal im oldenburgischen Landtag als Zuhörerin laut dazwischenrief: Lüge! Bei den ganzen Ber- hältnissen werden Ste es verstehen, daß verhältni8mäßig hohe Strafzn tant sind. In Oldenburg habe ih auch nit das Urteil gehört, daß die Strafen zu hoh sind. Auch die beiden anderen Blätter in Otidenburg haben fich niht dahin ausgesprochen. In bezug auf die Beschäftigung der Redakteure im Gefängnis sind die gesezlihen Be- stimmungen vollkomm-n urparteiisch gchandhabt worden. In leßter Zeit hat sogar im Bericht eines entlassenen Gefangenen aus Vechta gestanden, daß einer der Redakteure besonde:s human behandelt worden ist. Glauben Sie (zu den Sozialdemokraten), daß es überhaupt einen Staat in Deutschland gibt, wo ein Minister die Strafe selbst voll- streckt? Der Minister Ruhstrat kat sclbsiverständlich keinen Federzug in bezug auf die Strafvollstreckung gemaht. Er hat fich - über- baupt nit damit befaßt. Wenn solhe wahnwißigen Voks würfe und Beschuldigungen gegen den ganzen oldenburgischen Richter- stand erhoben werden, so kann man doch darum nickt sagen, daß alle Richter befangen seiea, font könnte doch irgend ein beliebiges Blatt durch Beleidigung aller Richter die aanze Iustiz des Landes hindern. Wenn das Reichsgeriht wegen cines Prozeßfehlers das Urteil aufhebt und die Sathe an ein außeroldenburgishes Gericht verweist, so sind wir Oldenburger damit einverstanden, und wir sind überzeugt, daß diescs niht mitder, sondern vieileiht \{ärfer verurteilen wird. Auf die Einzelheiten des Prozesses ist Herr Stadthagen mit großer Kürze eingegangen. Er hat nit angegeben, welche Paragraphen verleßt worden sind. Die „Entkräftung* des Angeklagten beruhte darauf, daß fein Beweis vollständig entfräftet war. Ih möchte Sie bitten, die erste Nummer der . Deutschen Juristenzeitung“ zu lesen, wo Sie eine sachgemäße Darstellung des Falles finden. Das Gericht hat ent- schieden, es töônne dahingeitellt tein, ob Pokern ein Glüdsfpiel fei. Nicht bewi-sen aber sei, daß der Minister bis in die leyte Zeit ein Glüdssviel getrieben habe. Die Verteitigung foll verleßt worden sein. Wie laz die Sahe? Der Vertcidiger hatte wiederholt den Vorsitzenden unterbrohen, und dann hat der Vorsigende den Ver- teidiger unterbrohen. Ich glaube, daß die Beurteilung diefer An- gelegenheit besser dem oldindburgishen Landtage überlassen werden kann.

Abg. Dove (fr. Vag.): Nachdem wir von Regierung und Volk über die geograpbi\hen Verbältnisse in Oldenburg belehrt worden sind, brauhe ih niht näher auf diese Sache einzugehen. Aber die Tatsache, daß ein Zeuge wegen Meineides verhaftet werden soll, fann doch auh nicht ein voller Beweis sein, ehe niht die leßte Inftanz gesproHen hat. Wenn wir uns den preußishen Justizetzt ansehen, fo sehen wir, daß die Zahl der Richterstellen in einer Weise wie nie zuvor vermehrt worden ist, ein Beweis, doß unsere Verhandlungen niht ohne Einfluß g2wesen sind. Ih möthte mir nun die bescheidene Frage erlauben, wie weit es mit den Verhandlungea über cin neues Gsrate lc ist, dessen Reformbedürftigkeit wohl allgemein anerkannt wird. Ueber die Etlastung des Neichégerichts werden wir hoffentlich recht bald Näheres erfahren. Diez Verhandlungen auf dem Gebiet des Strafprozesses schreiten ja kräftig fort, und wir dürfen boffen, daß wir in ein bis zwei Jahren eine Vorlage erhalten. Ein Krebs!chaden ijt der Zeugniés zwang, der mit der Ehre des Journalistenstandes in Widerspruch steht. Bedauerlich ist es, daß wir* im Strafvolliug noch nicht weiter gekommen sind, trog: unserer Anreaungen. Os Biermann in der Tat ehrlos gebandelt hat, lasse ih tahingestellt, aber ich meine, das oldenburgishe Staattministeriuum ist nicht die geeignete Instanz, das festzustellen. Die Hauptsache ift eine Vereinheillißung und Neu- bearbeitung des Strafgeseßbuhs als Vorauësegung einer Vereinheit- lichung des Strafv-llzuges. Auf die Frage der Veravsegung der Stras- mündigkeit gehe ih nicht ein. Zu- grcßen Beschwerden fübrt die Ver- weisung an die Landeépolizeibehörde. Die betreffenden Vorschriften bedünfen dringend ciner Revision. Der Gottetlästerungêparagraph (166) ist ebenfalls bedenklich und überflüssig. Brennend wird die Frage durh den bekannten Prozeß in Hannover, wo sich das Zeuznis von positiven und liberalen Geistlichen gegenüberstand, ob in den betreffenden Artikeln eine Gotteslästerung enthalten war. Ueber die Konkursgesezzebung herrschen berehtigte Klagen, und eine Reform ist duingend geboten. Auch eine Reform des Wechselprotestes ist notwendig, man wünscht ein andercs Verfahren zwishen Schuldnern und Gläubigern, wie es auch in anderen Staaten besteht, wodurch zwar eine ErleiŸterung im Konkursverfahren, aber nicht der Konkurse selbft herbeigeführt werden soll. Jch stimme darin dem Abg. Kaempf zu. Redner führt einen Fall aus Berlin an, um zu zeigen, wie formalist.{ das jeßige Ver- fahren sei, und wie schr der Geschäftëéverkehr tadurch erschweet werde.

Staatssekretär des Reichsjustizamis Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ih möchte zunähst der Meinung dcs geehrten Herrn Vorredners entzegentreten, als ob die Antwort, die ih dem Herrn Abg. Freiherrn von H:yl gegeben habe, feiner Sache weniger woblwollend gewesen sei als die Antwort, die dem Hercn Abg. Kaempf von meiner Seite zuteil geworden ist. Der Herr ‘Abg. Dove meint, ich hâtte den Herrn Freiherrn voz Heyl zunächst auf die Intervention seincr Landesrcgierung verwiesen, während ih das bei dem Herrn Abg. Kaempf nicht getan habe. Gewiß, das ift richtig; aber ih habe aus gutem Grunde verschieden gehandelt. Bei dèm Antrage des Herrn Abg. Kaempf handelt es sich um eine Sache, die nur auf allgemeinen Interessen beruhte- und bei der irgend welche lokalen Verhältnisse niht beteiligt waren; bei dem Antrage

des Herrn Abg. Freiherrn von Heyl dagegen handelte es sfich um elne Sache, die nah seiner eigenen-Motivierung wesentlich au auf die Zustände in Hessen zurückführte, und da ist es vollständig berechtigt and, glaube ih, auch den Würschen des Freikerrn von Heyl nüglich, wenn er zunähst den Weg betritt, den ich ihm vorgeschlagen habe. €@s war also keine weniger wohlwollende Antwort, sondern es ift dieser Sache ‘von mir dasselbe Wohlwollen zugewandt worden wie der andern.

Was dann die Fragen betrifft, die der Lerr Vorredner an mih gerichtet hat, so becührte er zunähst das Verfahren zur Verhütung des Konkurses. Wir wissen im Neichsjustizamt au, daß in weiten Kreisen des Handels der Wunsch befleht, neben tem formellen Konkursverfahren ein anderes Verfahren zu besitzen, das in geeigneten Fällen dem Konkurêverfahren vorbeugen kann, irdem Gläubiger und Schuldner \chneller, mit geringeren Kosten und ohne die sonstigen unangenehmen Folgen, die ih an den Konkurs knüpfen, zu einem Vergleich über ihre Interessen gelangen.

Der Herr Vorredner hat mit Recht hervorgehoben, daß diese Frage {hon geprüft worden ist bei Gelegenheit- der Vorberatung unserer jeßigen Konkursordnung. Sie ist wiederum geprüft worden, als die Novelle zur Konkursordnung vom Jahre 1898 beraten wurde. Sie ist damals sehr gründlih erwogen worden und hat zu einer ver- aeinenden Antwort geführt. Nun, meine Herren, wenn NReihstag und Bund:8rat in den siebziger Jahren, wenn Reichstag und Buntesrat dann in den neunziger Jahren in einer solchen für die Interessen des Verkehrs doch fehr praktishen Frage immer wieder und nah forg- fältiger Prüfung zur Ablehnung kommen, so, meine i, gibt das wohl zu denken. Man soll nicht vom Reichsjustizaimt was übrigens der Herr Vorredner niht getan hat verlangen, daß es fh da nun noch überstürze und sich alsbald nah der Verlautbarung der alten Wünsche wieder in diese Idee vertiefe. Neickstag und Bundesrat sind iy den früheren Fällen der Meinung cçcewesen, daß es für den öffentlihen Kredit und damit au für Ruf und Ansehen der soliden Kaufmannschaft ein sehr zweifelhaftes Geschenk sein würde, wenn man darauf kommen do die Wür sche hinaus eine Erleichterung des Konkurses durch ein solches Verfahren herbeiführen wollte. Es werden vielleicht einige ehrlihe Sg®uldner, die ins Urglück geraten sind, davon ihren Vorteil baben ; es werden wahrsheinlich aber auch viele unchrlihe Schuldner dabei zu profiticren versuchen (sehr richtig !), und die Kaufmannschaft hat vor allem diese letztere Gefahr im Auge zu behalten, hat vor allem zu berück- fihtigen, daß das Ansehen und die Solidität - ihrcs ganzen Geschäfts zum Teil auf einer strengen Handhabung der Konkurêvorsriften be- ruht, und daß man sehr vorsihtig sein muß, bevor man an eine Milderung dieser Vorschriften geht.

Meine Herren, diejenigen Kreise, die sh hauptsä§hlich für den von dem Herrn Vorredner berührten Gedanken erwärmen, berufen sich auf das Ausland. Ich glaube, wenn das Ausland einen so modernen, einen fo vervollkfommzeten Konkuréprozeß besäße, rwoie wir ihn in Deutschland, Gott sei Dank, haben, daß dann das Verlangen nah einem derartigen Verfahren im Auslande fckchwerlich lebhast hervorgetreten wäre. Im Auslande ift man zu \solhen Maßregeln getrieben worden, weil man veraltete, überstrenge, ten jeßigen Anforderungen des Verkehrs nicht mehr entsprehcnde Vorschriften behalten hat, und ich glaube, auch im MAuélande werden sch, sobald man dort zu einer Neugestaltung des eigentligzen Konkurêverfahrens kommt, die Interessen, die sih jet diesen dem Konkursverfahren vorher- gebenden Prozeß knüpfen, sehr erheblich sfi abmindern. Ich will damit aber nicht die Wünsche, die in dieser Frage von vielen Seiten vertreten werden, von vornherein verurteilen. JIch meine nur, man müsse die Dinge bedahtsam behandeln und mit der gebotenen Vorsicht anfassen. So triel kann ich dem Herrn Vorredner sagen: die Be- strebungen, die auf dem Gebiete des Konkursrechts gegerwärtig #ich geltend machen, werden wir, soweit die Einzelwünsse dana an- getan find, mit Wohlwollen verfolgen.

Der Herr Vorredner hat dann gefragt wie es mit unserem Interesse für die Revision der Zivilprozeßordnung stehe» Ich fann ißm darauf nur fo viel erwidern, daß wir mit Vorarbeiten ich will lieber zunähst sagen, um nicht zu viel zu versprechen : mit Vorg-edanken für die Revision beschäftigt sind. Es ift ¿wcifello3, daß unser jechigcr Zivilpro:eß den Anforderungen, die an ihn gestellt werden müssen, in mancken Beziehungen niht mehr entspciht. Es ist aber Ffeineswegs zweifellos, welWe Wege wir eins{hlagen müssen, um Besserung herbeizuführen. Wir haben uns vorläufig bemüht, die Verhältnisse kennen zu lernen, wie fie gegenwärtig in Oesterrei bestehen, wo ja kürzli ein ganz neuer Zivilprozeß cingeführt wurde, der, wenigstens in vielen Kreisen tes Landes, großen Beifall gefunden hat. Wir haben uns an Ort und Stelle über die Einrichtung des dortigen Prozesses und über die Art und Weise, wie das Verfahren gehandkabt wird, näher unterrihtet. Wenn wir vorautsfihtlich au nit auf die Wege kommen werden, die Oesterrei eingeschlagen hat, so mcrden dech die Erfahrungen, die dort gesammelt werden, für unsere weiteren Arbeiten nicht ohne Erfolg sein. Aber, meine Herren, verlangen sie nit zu viel von uns, seßen Sie niht voraus, daß wir urs nun in allernäbster Zeit {hon mit einem Entwurf beschäftigen werden! Meine Herren, der Herr Vorredner hat mir als kommende Reformaufgaben vorgehalten den Zivilprozeß, den Strafprozeß, den Strafvollzug und das Strafgeseßbuch. Das find do alles gewaltige Aufgaben, die selbst, wenn si? erst in einem Menschenalter gelö werden sfollten, wohl als befriedigend gelöst gelten können, die aber alle in nächster Zeit sich nit erledigen lassen. (Zuruf links.) Der Herr Abg. Müller (Meiningen) hängt sich an das Wort Menschenalter. Ich stelle darüber natürlih keinen Wechsel aus (Heiterkeit), ih fasse, um niht zu viel zu versprehen, solche Frist- bemessungen lieber länger als kürzer. Jch kann also dem Herrn Abg. Dove nur sagen, daß wir den Erfahrungen, die auf dem Gebiete des Zivil- prozesses neuerdings gemacht worden sind, nicht fremd gegenüber stehen, sondern daß wir uns vorbereiten, zu rechter Zeit au auf diesem Ge- biet reformatorish vorzugehen.

Die Lage der Strafprozeßreform, meine Herren, die der Herr Abgeortnete dann berührt hat, brauhe ih wohl niht weiter zu erörtern. Es ist ja allgemein bekannt, daß die Verbandlungen der für die Vorprüfung der wichtigsten Reformfragen eingesezten Kom- mission ihrem Abschluß entgegengehen, und ih glaube, wenn der Herr Abgeordnete im nächsten Jahre eine solche Frage- an mich oder, um mih der Worte des Herrn Abg. Lenzmann zu bedienen, an einen geeigneteren Nachfolger richten wird, wird er eine befriedigendere Auskunft erhalten können, als ih sie ihm heute zu erteilen vermag.

Der Herr Abgeordnete, meine Herren, hat gesagt: ja, die Arbeiten für das Strafgescßbuch werden noch sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Gewiß werden sie das. Wenn wir bedenken, daß die Schweiz mit aller Energie, ih glaube, seit dem Jahre 1890 \ckon, also seit fast 15 Jahren, mit der Ausarbeitung eines neuen Strafgeseßbuchs sih bemüht, wenn wir uns vergegenwärtigen, daß man in Oesterreich eben daran ift, mit einem Entwurf feriig zu werden, an dem man nabezu ein Menschenalter gearbeitet hat, dann wird man es uns do nicht übel auslegen können, die wir ein verhältnismäßig doch noch leidlihes Strafgeseßbuch besißen, wenn wir hier nit übereilig vorwärts gehen, namertlih ta ein gewaltsames Vorwärtsdrängen auf diesem Gebiet doch zu einer Ueberlastung, nicht bloß der Reichsjustiz- verwaltung, fondern auch der Bundesregierungen und des Neichétags führen müßte, die der Durchberatung- des Reformwerkes unmöglich günstig sein. könnte.

Nun hat der Herr Abgeordnete hervorgehoben, man könnte mit einzelnen Materien inzwishen {hon gesetgeberisch beginnen und vor der Revision des ganzen Gesezbuhs - einzelne Materien erledigen. Vorau®sichtlih wird es in gewissen Einzelfragen wohl auch dazu kommen. Wir werden wohl einzelne, ganz dringlihe Fragen noch vor Abschluß dieser Gesamtreform erledigen müssen. Aber, meine Herren, ih möthte Ihnen hier doch mal vorhalten, was in dieser Be- ziehung hier im Reichstag von anderen Seiten {on alles verlangt worden ist. Es sind uns mehcfach {chcn Mahnungen zuteil geworden, daß wir mit unseren Arbeiten für das Strafgeseßbuh sehr lang- sam vorwärts kommen, und es sind uns mehrfah im Laufe der l-tten Session in diesem hohen Hause Wünsche ausgesprochen worden, was wir alles {hon bald und vor der grcßen Reform erledigen sollten, um nit die dringenden Fragen zu lange auf si be- ruhen zu lassen. Meine Herren, ih hake hier alle die Wünsche, die von den einzelnen Herren Rednern, die sie vorgebracht haben, natürlich stets als dringlih befürwortet worden sind, bei denen ein jeder, der seine Reformgedanken vorbrachte, gerade seine Gedanken, als diejenigen be- trachtete, deren Verfolgung in ersier Linie an die Reibe kommen müßte, ih hz2be mir diese Wünsche zusammengestellt und möchte sie au dem hohen Hause einmal im Zusammenhange vorhalten. Da ist uns also nahegelegt die bedingte Strafvollstreckung und ihre gesetz- lihe Regelung, eine Abänderung der Vorschriften unseres Strafgesetz- buchs in betref Behandlung von Menschen mit verminderter Zu- rechnungsfähigkeit, da ist die Umgestaïtung der Vorschriften über die Stellung unter Polizeiaufsiht, da ist die Behandlung der Minderjährigen bezüglih der Art und des Maßes der Strafe, da ist die Frage der Majeslätsbeleidigung, die veränderte geseßzlihe Be- handlung des Meineids, die Frage der Beseitigung der Gottes- lâsterung, eine Neuregelung auf dem Gebiete der Unsittl!chkeits- paragraphen. Weiter ist die Frage einer anderweiten Regelung der Beleidigungéstrafen als sehr dringlih bezeihnet. Dann die Frage des Duells. Es ist-angeregt, die Bestrafung der kleineren Diebstähle anders, als im Strafgesezbuh geschehen ist, zu ordnen. Von der äußersten Linken des Hauses ist einmal ausführlih dargelegt worden, an si sehr lihtvoll und beahtenswert, wie ih anerkenne, aber auch als dringliÞ zu reformieren, wie die Bestimmungen über Er- pressung nach den Erfahrungen der Praxis eine Abänderung erheishen. Verschiedentlich is uns nahegelegt, eine möglichst baldige anderweite Regelung der ftrafrechtlihen Behandlung der Prostituierten. Dieser Strauß von 14 Reformäufgaben hat {ih für uns im Lauf der Zeit zusammengefunden, jeteëmal wenn er größer wurde mit dem Bemerken, daß es sich um wohl dringlihe Bedürfnisse handle. Wohin würde es nun kommen, wenn wir wegen jedes dieser Wünsche alsald ein besonderes Gesez hätten in Ausficht nehmen wollen, statt alles in der allgemeinen Revision zusammenzufassen ? Damit möchte ich ni4t sagea, daß wir keine besonders dringlichen Fragen des materiellen Strafre&ts zu erledigen hâtten vor der allgemeinen Revision; ih möchte aber das hohe Haus doch bitten, zurückhaltend in seinen Forderungen zu sein und die Wünsche nicht mit der Beflissenheit zu formulieren, wie es nach dem von mir vorgetragenen Verzeichnis bisher ge\ckchen ist. Wir werden auch auf diesem Gebiete alles tun, was in unseren Kräften ift.

Abg. Werner (Reformp.): Es ist mir interessant, daß

Herr Dove für cine Erleichterung der Konkursortnung eingetreten ist. Wenn der Staatssekretär eine solhe Petition bekommt, bitte

kurse heutzutage gemacht werden, wobei die Leute das Zuchthaus immer mit dem Aermel streifen. Die Forderung, daß die Geschworenen Diâten ehalten, kann ih unterstüßen. Wir haben ja erst bei dem Prozeß Berger in Berlin geschen, wie die Geschworenen in Anspruch genommen werden. Die Shwurgerichte müssen beibehalten werden, wir wünschen au, daß die Preßprozesse vor die Schwurgerichte ver- wiescn werden. Es ist auch über ein Automobilgeseß gesprochen worden. Nichts hat solche Unzufriedenheit im Lande erregt, wie die Automobile, man ift seines Lebens niht mehr siher, es wird alles überfahren. Eine Besteuerung der Automobile wäre am Playe. Ueber die Behandlung der Gefangenen muß ein Geseß gegeben werden, es kann nit alles der Willkür der Gefängnisdirektoren über- lassen werden. Die MRedakteure werden marchmal \{limmer be- handelt als Verbrecher. Anderseits wollen wir Verscä:fung des Sirafvollzugs bei Noheitéverbrehen. Es ist richtig, daß die Gefängnis- arbeit dem joliden Hantwerker {were Konkurrenz maht. Wenn die Regierung dies anerkennt, muß sie auch auf Mittel und Wege Prnen, eine Geseßesvorlage zu machen, die dies abändert. Das echselprotestverfahren ist allerdings zu kostspielig, und das Ver- fahren wird in den verschiedenen Staaten verschieden aehandhabt. Das Verfahren könnte vereinfaht werden, wenn den Postbeamten die Wechselproteste übergeben werden könnten, wie es z. B. {on in Belgien der Fall ist. Von der Verbesserung des Strafvollzuges kann ih mir nicht viel versprechen, wenn in der be- treffenden Kommission Herren, wie der Landgerihtsrat Oppermann, fißen, der \ich einmal fehr ungünstig über die Presse auägesprochen hat. Gin wunder Punkt ist der § 193 über die Wahrnehmun berechtigter Interessen. Ich bin in den Viktoria-Prozeß willkürli hineingezogen worden. Der Rechtsanwalt Siegmann hat gegen mi dabei gesagt, daß ih bezahlte Arbeit geleistet habe. Ich have geklagt, aber Herr Siegmann ist freigespro(en worden, weil er in Wahr- nehmung berehtigter Interessen gehandelt habe. Bei manchen Urteilen muß fih die Kommission auh den F 193 genauer ansehen, Po mite jeder Rechtsanwalt vor Gericht seinen Gegner straflos eidigen.

Darauf wird ein Vertagungsantrag angenommen. Persönlich bemerkt Abg. Dove, daß der Abg Werner ihn miß- verstanden habe. Gr habe eine Erleihterung der Konkursordnung befürwortet, aber niht eine Erleichterung des Konkursmachens.

j ba 6 Uhr wird die weitere Beratung auf Freitag 1 Uhr vertagt.

ih ihn, sie in den Paptierkorb zu werfen. Wir seben ja, wie Kon- |

Statistik und Volkswirtschaft.

Statistik der Eisenbahnen Deutschlands für 1903.

Von der im Reichseisenbahnamt bearbeiteten Statistik der im

Betriebe befindlichen Eisenbahnen Deutschlands, abgesehen von den sogenannten Kleinbahnen, ist der die Ergebnisse des Nechnurgsjahres 1903 umfassende Band XX1V im Verlag der Königlichen Hofbuch- bandlung von E. S. Mittler u. Sohn erschienen. Im folgenden werden cinige wesentlihe Ergebniszahlen des Werkes mitgeteilt und foweit angángig den entspreWenden Angaben aus dem vor 10 Jahren erschienenen X1VŸ. Band (Rechnungsjahr 1893) gegen- übergestellt. __ Die Eigentumslänge der deutschen vollspurigen Eisenbahnen ist von 435956 km am Ende 1893 auf 53056 km am Ende 1903, also um 21,8 v. H. gewachsen. Von dieser Länge entfielen 1893: 39 737 km oder 91,2 v. H. auf Staatsbabnen und 3819 km oder 8,8 v. H. auf Privatbahnen, 1903 dagegen 49 187 km oder 92.7 v. H. auf Staatsbahnen und 3869 km oder 7,3 v. H. auf Privatbahnen. Nach der Betriebéart waren 1893: 31581 km oder 72,5 v. H. Hauptbahnen und 11 975 km oder 27,5 v. H. Nebernkahnen, 1903 dagegen 32916 km oder 62,0 v. H. Hauptbähnen und 20140 km oder 38,0 v. H. Nebenbahnen vorhanden. Die Hauptbahnen haben somit nur um 4,2 v. H., die Nebenbahnen aber um 68,2 v. H. zu- genommen. Gi E

Bei einem Flächeninhalt von rund 540 743 qkm besaß Deutsch» land 1893: 43500 km, 1903 dagegen 52814 km vollspurige Eisen- babnen, sodaß auf 10) qkm entfielen 1893: 8,05 km und 1903: 9,77 km Eisenbahnen. Auf 1C0 009 Einwohner, deren im Reich im ersteren Jahr 50,78 Millionen, im letzteren 58,57 Millionen gezählt wurden, kamen 1893 8,57 km und 1933 9,2 km Eisenbahnen.

_ Zur Bewältigung des Verkehrs standen den voll’purigen deutschen

Eisenbahnen im Rechnungéjahre 1903: 20845 Lokomotiven, 49 Motorwagen, 42096 Personenwagen, 427788 Ge - pädck- und Güterwagen zur Verfügung. Gegen 1893 hat bei den Lokomotiven eire Zunahme von 3264 v. H., bei ten Personen- wagen von 41,86 v. H. und bei den Gepäck- und Güterwagen von 3606 v. H. stattgefunden. Die Beschbaffungskosten der Betriebsmittel haben sh von 1849,76 auf 2643,39 Millionen Mark oder 42,90 v. H. erhöht. Von leßterem Betrag entfallen 945 48 Millionen Mart auf Lokomotiven nebst Tendern, 1,44 Millionen Mark auf Motorwagen, 465,79 Millionen Mark auf Pe:sonenwagen und 1230,68 Millionen Mark auf Gepäck- und Güterwagen. / Bon den eigenen und fremden Lokomotiven und Motorwagen sind im Jahre 1903 in Zügen, im Vorspanndienst, bei Leerfahrten und im Nangierdienst 847,67 Millionen und auf 1 km der dur&schnittlichen Betriebslänge 16131 Lokomotivkilometer zurückgelegt worden, davon 562,37 Millionen als eigentliße Nutßkilometer, d. h. solche Wegelängen, auf denen die Maschine zur Beförderung eines Zuges diente. Gegen 1893 haben die Lokomotivkilometer um 54,6 v. H,, die Nußkilometer um 55,0 v. H. und die auf das Kilometer Betzriebslänge entfallenden Lokomotivk.lometer um 27,8 v. H. zugenommen.

An Zügen enifielen auf das Betriebtkilometer:

1893. 7 948 oder täglih 21,77 Züge, 1903. O1 : 20 2

Die eigenen und fremden Personen-, Gepäck-, Güter- und Poft- wagen baben auf den vollspurigen Betriebestrecken im Jahre 1903 : 20 284,69 Millionen und auf 1 km ter durhschnit!liGen Betrieb3s länge 386 011 Wagenachskilometer geleistet. Auf die Personen- wagen entfielen hiervon 4794,73, auf die GepäL- und Güt-1uwagen 15 07463 und* auf die Postwagen 415,32 Millionen Ach: kilometer. Auch hier ist gegen das Jahr 1893 ein erhebliches Wachstum zu ver- zeichnen; bei den Wagenaskilometern im ganzen um 47,6 v. H,, bet den Personenwagen um 72,1 v. H., bei den Gepäck- und Güterwagen um 41,5 b. H. und bei den Pofiwagen um 35,2 v. H. Die auf das Kilometer Bettricbtlänge entfallendz Anzahl Wagenachskilometer hat sih um 22,0 v. H. gehoben. Von den auf eigenen und fremden Be- triebsftrecken geleistetcn Achskilometern der eigenen Wagen entfielen auf eine Perfonenwagenahse 45 822, eine Gepäckwagenachse 50 987 und eine Güterwagenacse 16 181.

Die beförderte Nuylast, die sih aus dem Gewicht ter Per- sonen nebst Handgepäck (zu 75 kg gerechnet), des Gepäcks, der Hunde, des Viehs und der Güter aller Urt zusammensett, ist von 25 635,40 auf 41 215,62 Millionen Tonnenkilometer, also um 608 v. H., die tote Last, d. i. das Eigengewiht der Wagen, Lokomotiven, Tender, Motorwagen, von 68 989,02 auf 117 024,28 Millionen Tonnentkilo- meter, aljo um 69,6 v. H. gestiegen. Außerdem wurden von den als Frachtgut beförderten Eifenbahnfahrzeugen auf eigenen Rädern im Jahre- 1893 11,06 Millionen und im Jahre 1903 12,01 Viillionen Tonnenkilometer oder 8,6 v. H. mehr geleistet. Auf jedem Kilometer der durchs{nittlichen Betriebzlänge wurde im Jahre 1903 eine Ge- famtlast von 3,01 Millionen Tonnen gegen 2,18 Millionen Tonnen im Jahre 1893, mithin 38,1 v. H. mebr bewegt.

: Die Ausnuzung des Ladegewichts der bewegten Achse ist bei den Personenwagen von 23,94 auf 25,00 v. H., bei den Gepäck- wagen von 1,99 auf 2,47 v. H. gestiegen, bei den Güterwagen aber von 46,04 auf 45,38 v. H. zurückzegangen, obglei die auf die einzelne (leere oder beladene) Güterwagenase entfallende Nuylast von 2,50 t gestiegen ist.

Der Personenverkehr bat in dem Zeitraum ven 1893 bis 1903 einen weiteren Aufshwung genommen. Im Jahre 1903 wurde eine Einnahme von 613,29 gegen 384,70 Millionen Mark im Jahre 1893, mithin ein Mehr von 59,4 v. H. erzielt. Jedes Kilometer brate eine Einnahme von 11 919 Æ gegen 9010 A im Jahre 1893, mithin ein Mehr von 2909 Æ, d. b. 32,3 v. H. Dagegen ist die Einnabme auf je 1000 Acsfkilometer der Personen- und Gepäck wagen von 107 auf 102 zurückzegangen.

An der Gesamteinnabme war die Einnahme aus dem K und Gepälkverk:hr mit 28,32 v. H. gegen 27,38 v. H. im Jahre 1893 beteiligt.

Die reine Personenbeförderung, einsHließlich der Militär- und Sonderzüge, hat cin Mehr von 216,62 Millionen ‘Mark, das sind 58,2 v. H., die Beförderungen von Gepäck und Hunden eîn solches bon 9,11 Millionen Mart, das sind 83,0 v. H., aufzuweisen, während die Nebenerträge einen Zuwachs von 2,85 Millionen Mark, das sind 209,6 v. H., erzielten.

_Der- Anteil der Wagenklassen an der Gesamteinnahme aus der Personenbeförderung stellt sih im Jahre 1903

auf 4,07 v. H. in der I. Klasse,

E L

47,84 .

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10 Milltar; gegen 4,01, 25,09, 48,82, 19,36, 2,72 v. H. im Jahr 1893. Auf jeden Einwohner Deutschlands entficlen im Jahre 1903 durchschnittlid) 16 Eisenbahnfahrten gegen 10 im Jahre 1893; dagegen ist durhschuittlih zurückgelegte Wegestrecke von 24,07 auf 23,49 km gejunten. An Per sonenkilometern sind im Jahre 1903 im ganzen 22 496,99 gegen 12 552,15 Millionen im Jahre 1893, also 79,2 v. H. mehr zurückgelegt worden; auf 1 km der durchschnittlichen Betricbs- länge beträgt die Zunahme 48,7 v. H. Der Anteil der Wagenklassen an den Perfonenkilometern stellt sich 1903 auf

1,46 v. H. in der I. Klasse,

E L 4 S 1 d R ns 34,40 "” IV. r 483 Militär, gegen 1,51, 15,02, 49,30, 28,89 und 5,28 v. H. im Jahre 1893. Die durhschnittlihe Einnahme für ein Personenkilometer hat im Jahre 1893 2,97 4 betragen und ist auf 2,62 , also um 11,8 v. H. im Jahre 1903 zurückgegangen. L Wie der Personenverkehr, hat auch der Güterverkehr hin- sihtlih des Umfangs und der Erträgnisse in der Zeit von 1893 bis

1903 eine erheblihe Steigerung erfahren. Während die Einnahme