1905 / 17 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jan 1905 18:00:01 GMT) scan diff

die anderen zu entlasten. Die Resolution des Zentrums wegen der Verkürzung der Schalterstunden usw. bedarf doch sehr der Prüfung. Der Staatssekretär hat hon auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse hingewiesen. Was würde Herr Trimborn sagen, wenn er Zeitungen unter Kreuzband am Sonrtag nicht bekäme? Daß unsere Verkehrs- ämter entlastet werden müssen von dem unvernünftigen Paketandrang in den legtin Stunden, ist klar. Aber dieser Andrang findet doch nicht nur am Scnnabend statt. Der Staatssekretär hat erfreulicher- weise einen Anfang in Berlin gemacht, um dieser Bummelei entgegenzutreten. Wir sind dafür, daß der Postverkehr am Sonntag eine Einsch1änkung erfährt, aber es geht zu weit, wenn man den Postpaketschalterdienst an Sonnabenden shon um 4 Uhr {ließen wil. Dadunch würde z. B. der Thüringer Fleisch- export empfindlich geschädigt werden. Ih empfehle also, daß wir die Mesolution entweder verkürzen oder verallgemeinern oder an die Kommission zur Prüfung überweisen. Ich bin auch dafür, taß man- den Landhriefträgern einen Drillihanzug gewährt. Die unpiaktishe Tasche sollte durch einen Rucksack oder einen Tornister ersegt werden. Redner wünscht dann eine Ausgleichung der Härten, welche die Einführung der Dienstalters\tufen für die Post- [Baller und Poftassistenten mit sih gebracht habe, und tritt der Bes auptung des Abg Singer entgegen, daß in der Postverwaltung eine Paschawirt'chaft herrsche. Zugegeben sei allerdings, daß vielfach der Kontakt zwi\hen dem Betriebe und der Oberleitung verloren zu gehen drohe. Man sollte den Beweisen nachgehen, daß die Beamten sich weniger als Untergebene fühlen, sondern eine gewisse Selbständigkeit haben. Lie Verwaltung habe manches Erfreuliche auf diesem Gebiete getan, und es sei zu hoffen, daß sie darin fortschreiten werde.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke-

Ich möchte dem Herrn Vorredner bemerken, daß es mein und aller meiner Kollegen Bestreben ist, die Dienstfreudigkeit jedes einzelnen Beamten, wer es auch set, zu heben, und daß ih sehr wünsche, daß ein guter Ton zwishen Vorgeseßten und Untergebenen jederzeit beobachtet wird. :

Auf seine Frage bezüglih des Anlagekapitals der Post kann ih erwidern, daß es 6524 Millionen in runder Zahl beträgt, wovon auf die Post 230, auf die Telegraphie 143 und auf das Fern- sprechwesen 279 Millionen entfallen. Von diesen Summen sind dur Anleihen gedeckt 105 Millionen, und zwar für die Post 64, für die Telegraphie 75, für die Fernsprcherei 23 Millionen bis zum Jahre 1903.

Sodann sührte der Herr Vorredner aus, daß die Reichéverwaltung beinahe cine Zuschußverwaltung sei. Das ist eine Bemerkung, der man häufig begegnet, und zwar \tüyen sich die meisten darauf, anzu- führen, daß ja die unentgeltlihen Leistungen der Eisenbahn 30 Mil- lionen betrügen. Diese 30 Millionen das ist ja den Herren bekannt stllen eine Zahl tar, bei deren Berehnung die Reichspost- und-Telegrapher verwaltung nicht mitgewirkt hat. Man mag nun verschie- dener Meinung sein, wie hoh die Summe ist; wenn man aber über- baupt eine Summe ansührt, dann darf man doch anderseits nicht unter- lassen, au anzuführen, welche Lasten der NReichsposiverwaltung nicht vergütet werden; diese Lasten belaufen sich allein an Portofreiheiten auf zirka 15 bis 16 Millionen Mark (bört! bört!) und find mit 44 Millionen, {lechtgerechnet, auf die Mitwirkung der Post bei der sozialen Gesctgeburg in Anréchnung zu bringen. (Hört! hört!) Also diese Summen belaufen sih allein auf 20 Millionen Mark; da kann do von ciner Zushußverwaltung nicht die Rede sein.

Das Postkapital verzi st \ih sehr gut, die Telegraphie erfordert einen Zuschuß, und die Telephonie beginnt cinen kleinen Ueberschuß zu geben. Wern diz Herren diese Summe des Anlagekapitals und der Anleihen get ört baben und gütigst in Anrechnung bringen, wieviel Uebershuß alljährlich von der Postverwaltung abgeführt wird, dann bedarf es nur eines kleinen Exempels, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Anleihen {on so und so oft gedecki wären, wenn der Ueberschuß zur

Deckckung der Anleihen verbrauht worden wäre. (Sehr richtig!) Da aker eine Amortisaticn nur für das ganze Reich und nicht für die einzelne Verwaltung g schehen kann, darum find au die Anleihen der Reichtpost nicht getilgt; aber keinesfalls kann von einer Zuschuß-

verwaltung die Nede sein. (Sehr 1ihlig!)

Abg. Blell (fr. Volksp.): Der den Kaufleuten von dem Abg. Trimborn gemahte Vorwurf der Bummelei ist durch nichts bes ründet. Der Andrang findet doch nit nur an den Sonnabenden tatt. Die Ve: waltung follte die Z1bl der Schaller vermehren, wo es notwendig ist. Tie von dem Staatesekretär verworfenen württem- bergish-n Postanweis-: ngskuver!18 wären dch auch für unseren Ver- kehr cine grcße Annehmlichkeit und Bequemlichkeit. Vielleicht fönnte das Porto für dicse Kuverts von 20 auf 25 & 4 erhöht werden. Dann mêchte ih ten Staatssekcetär fragen, ob es nicht möglich wäre, die Postpaketatressen ganz for!fallen zu lassen. Es genügt dech, daß tas Paket felbst {on die Azcresse trägt. Nedner, desscn Ausführungen auf der Tribüne immer unverständlicher werden, bittet 1m Abscaffung der Antroggelder und fragt den Staatssekretär, wie es mit der Frage der sozenannten Agentenbriefe stände, die für die Geschästewclrt von großer Wichtickeit sei. Grcße Firmen hâîten Briefe unter einem Um chiage an cinen Agenten zur weiteren Ver- teilung gesandt, | darin babe die Postverwaltung etwas Strafbares erblickt. Es müsse ferner ges!attet werden, die Aèresse ciner Ansichts-

postkarte zur Hälfte zu beschreiben.

Staatssckretär des Neichspostamts Kraetke:

Mit dem leiten Wunsche, glaube ih, wird cs doh nicht so gehen, wie der Herr Vorretner ausgeführt hat. Die Begriffe darübker, ob ein Zimmer zu warm oder zu kalt sei, werden bei den verschiedenen Menschen häufiz sehr verschieden sein. Dem wird nicht abzuhelfen sein, eincrlei, cb das Geld für die Heizung direkt aus der Kasse fließt, oder cb ter Vorsteher das Zimmer aus feiner Pauschbergütung heizen läßt. Wo solche * Meinungéverschiedenheiten hervor- treten, ist wobl nichts anderes zu maden, als daß der betreffende Untcrbeamte ruhig sagt, mir ist es zu falt, und \{ließlich, wcnn ter Vorsteber niht hört, sh beschwert; das wird ihm der Vorgesctte wirklih nicht übel nekmen.

Ich möchte dann noch kurz einzelne Fragen streifen, die der Herr Vorredncr angeschnitten hat. Was die Agentenbuiefe anbitrifft, so ist das Urteil des Reitsgerichts dahin ergangen, daß in dem betreffenden Falle, wo der Agent \peziille w'‘chiige Verrichtungen noch mit den Brüicfen vorçencmmcn katte, eine Strafe niht geboten war. ‘iesem Grundsay entspreteid ist auch bei geführtem Nachweis post- seitig verfahren worten. Um aber keine zu große Unsiter- heit in ten Handelékreisen hervorzurufen, sind wir augen- blicklih damit beschäftigt, einen Weg zu finden, der es ermöglicht, Briefe, die seitens tes Geschäfts an den Agenten geshickt werden, vor solchen Festst: lungen zu sichern, und ih hoffe, daß es gelingen wird, ten Weg zu finten. i

Wenn tec Herr Vorredner die Pofsikarten vorzeigt und sagt, wir bâtten si: n‘cht abschcken soll.n, so möchte ih ihm nur erwidern:

doch ab! Dies ist geschehen. Jet würden wir nun wieder in den anderen Fehler verfallen, wenn wir zu der früheren Gepflogenheit

zurückehrten.

erklären: es ist ein Unfug, daß man die Vorderseite der Post- karten, die dazu bestimmt ist, den Adressaten deutli zu be- zeichnen, sodaß man ihn sofort erkennen kann, in der? Weise ausnußgt, um \{chöône Bilder zu sonen. sählih daher, weil viele sh ein Album angeschafft haben, in denen die Karten aufgehoben werden. Standpunkt gestanden, solhe Bilder bekommen nur Wert dur die Signatur des Absenders, der seinen Namen oder Bemerkungen darauf schreibt; denn man kann ja sonst in den Laden gehen und \sich solche Bilder kaufen. Da nun aber andere Verwaltungen darin vorgegangen sind und ih nicht die deutsche Postverwaltung in den Ruf

Was die Teilkarten anlangt, so muß ich als Fachmann

Das kommt haupt-

Ih habe bisher immer auf dem

der Rückständigkeit bringen möchte, so ist bereits eine Verfügung gezeihnet, wonach vom 1. Februar ab versuh2weise die Hälfte der Vorderseite der Karte beschrieben werden darf. (Zurufe) Jch bin aber überzeugt, daß nachher so und soviele Herren \sih beklagen werden und die Aufhebung ter Neuerung beantragen werden. (Heiterkeit.) Jch tröste mih damit, daß es sih um einen Sport handelt. Die Neigung hierzu dauert nur eine kurze Zeit, bis wieder eine andere A Art Karten erfunden worden ift.

Hierauf wird Vertagung beschlossen. Schluß 61/4 Uhr. Nächste Sizung O pellation Auer und Genossen, betréffend den im Nuhrrevier.)

a

1 Uhr. (Juter- ergarbeiterstreik

Preußischer Landtag. i Haus der Abgeordneten. 121. Sißgung vom 19. Januar 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.) k

Ueber den Beginn der Sihung is} in der gestrigen

Nummer d. Vl. berichtet worden. Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs

eines Ausführungsgeseßes zu dem Reichs geseße, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 830. Juni 1900 in dem Abschnitt

„Kosten“ fort. Nach § 26 sollen die Kosten der Desinfektion und der Vorsichtsmaßregeln bei Leichen nur dann aus öffentlichen wenn der Zahlungspflichtige sie nicht

Mitteln bestritten werden, wenr j Sia fann. Unter den gleihen Voraussezungen sind die

Kosten der Absonderung in Krankenhäuser oder andere ge- eignete Unterkunftsräume aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten. 8 26a (die Kommission hat den Z 26 der Regierungs- vorlage in zwei Paragraphen, §8 26 und 26a, zerlegt) be- stimmt, daß, wenn die ciner Gemeinde mit weniger als 5

Einwohnern zur Last fallenden Kosten in einem Etatsjahr 5 Prozent der Staatseinkommensteuer übersteigen, der Mehr- ertrag der Gemeinde zu ?/z vom Kreise zu erstatten ist, jedo nur dann, wenn die direkten Kommunalsteuern mehr als 150 Proz. der Staatseinkommensteuer betragen. Den Kreisen ist die Hälfte der hiernah gemachten Ausgaben vom Staate zu erstatten. Hinzugefügt hat die Kommission die Be- stimmung, daß Streitigkeiten zwischen den Gemeinden und den Kreisen hierüber der Entscheidung im Verwaltungsstreit- verfahren unterliegen; zuständig ist in erster Jnstanz der Bezirksaus\chuß, in zweiter das Oberverwaltungsgericht.

Abg. Weli stein (Zentr.) bält es für erforderlih, daß bis zur dritten Lesung eine Aufstellung über die Verteilung der Kosten dem Hause gemacht werte, aus der ersichtlich ist, was die Gemeinden und was der Staat an Kosten zu tragen hat. Abg. Gamp (freikons.) führt aus, daß in denjenigen Fällen, in denen die Landeépolizei zuständig sei, z. B. bei der Desinfeftion von lußläufen von Ort zu Ort, die Staatskasse die Kosten zu tragen abe. Ein Ministerialerlaß habe \sih in diesem Sinne auêgesprochen. Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- angelegenyeiten Dr. Studt: Meine Herren! Ih bin nicht in der Lage, namens der Königs lihen Staatsregierung den allgemeinen Ausführungen, die der Herr Abg. Gamp im Beginn seiner Rede hier vorgeführt hat, zuzustimmen. Die Zumutung, daß nun hier eine alle Zweifel aus\{chließende Er- flärung der Königlichen Staatsregierung darüber abgegeben werden foll, welhe Kosten zur Kategorie ter landeépolizeilihen und welcke zu der der ortspolizeilihen zu rechnen find, ist einfa nicht zu erfüllen. Ih würde gar niht in der Lage sein, hier alle dicjenigen Bedenken, tie im Laufe der Zeit im Wege der Judikatur usw. aufgetaucht sind, dur eine einwandéfreie Erklärung dahin zu erledigen, daß run eine ganz bestimmte Grundlage gegeben würde für die Beurteilung der Frage, ob es sih in jedem einzelnen Falle um landeépolizeiliche oder ortépolizeilihe Kosten handelt. Außerdem is auch d2s Verlangen, daß in diesem Gesetz

eine vollständige Kotifikaticn über diese Materie Aufnahme finden soll, ein ganz unmözlihes. Eine solhe Kodififation könnte bö&stens erfzlgen im Wege cines allgemeinen Polizeikostens g setzes, aber in einem Spezialgeseße in keincm Falle; ein solcher Schritt würde eine große Zahl von anderen Zweigen der polizeili Fen Verwaltung berühren und ganz unberechentare Folgen haben. Der Herr Abgeordnete hat in einem weiteren Teil seiner Aus- führungen hervorgehoben, daß von den örtlichen Verhältnissen die Frage ablängt, ob die Kosten der sanitättpolizeilichen Maßnahmen zu den landespolizeilihen oder ortspolizeiliden zu rechnen find. Er will die legte Kategorie für den Fall angewandt wissen, wenn es sich um Seutenausbiüche hantelt, die sich auf mehrere Ortschasten erstrecken, {ließt aber gleichzeitig solhe Ortschaften aus, die im Zu- sammenhang liegen. Er gibt dadurch von vornherein zu, daß Aus- nahmefälle zu berücksihtigen sind, die sich geseßlich nicht festlegen lassen. Meine Herren, Sie erschen daraus, welche tatsällihen Schwie1ig- feiten sür eine sogenannte Kodifikation dieser Materie ent- stehen würden; daß der vorliegende Geseyentwurf nicht zum Aus- gangépunkt eines derartigen geseßgeberischen Unternehmens gemacht werden kann, ist meiner Ansicht nah zweifellos. (3 wird niemals und mögen Sie die Bestimmungen so präzis fassen, wie Sie wollen verhütet werden können, daß niht durch irgend eine Gemeinde oder irgend einen anderen Beteiligten, der sh zu Unrecht zu derartigen Kosten herangezogen fühlt, der Weg der Klage beschritten werden muß, sei es im Berwaltungsstreitverfahren, sei es im ordentlichen Prozeß.

den Kommissionsbes{lü

nahmen zur Bekämpfung [ Staat, Kreis und Gemeinde zu verteilen ) h nung aus, daß das Haus hiernach die Kommissionsbeschlüsse für be

rechtigt halten werde.

sheiden werten. So wird es immer bleiben. Eine einwandsfreh Erklärung auf diesem vielumfstrittenen Gebiete der Abgrenzung zwis{hez landespolizeilihen und ortspolizeilihen Kosten abzugeben, bin ig namens der Königlichen Staatsregierung, wie ih nohmals erkläre

niht in der Lage.

Im übrigen gebe ih die Hoffnung nicht auf, daß wir uns doy

über die Faffung der §8 26 ff. noch verständigen werden.

Eine Auéführung, die der Herr Vorredner zu 8 25 gemacht hat,

kann ich nur dahin bestätigen, daß in der Tat, soweit durch den be, amteten Arzt eine erste Feststellung einer übertragbaren Krankheit vorgenommen wird, und si dakei herauéstellt, daß es eine über tragbare Krankheit nicht ist, doch die Kosten der Staatskasse zur Us

fallen.

n die Kosten für die verschiedenen Maß, ter gemeingefährlihen Kran! heiten zwischen sind, und spricht die Hoff,

Akg. Schmeddin g (Zentr.) erläutert im einzelnen, wie nag e

Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal:

ngelegenheiten Dr. Studt: Meíne Herren! Damit niht nach dem Grundsay „Qui tacs

onsentit“ hier etwa die Schlußfolgerurg gezcgen wird, daß die

Königliche Staatsregierung die sehr mühevolle und auê®gezeichnete Arbeit des Herrn Referenten in allen ihren Einzelheiten ohne weiteres als rihtig anerkennt, muß ih die Erklärung abgeben, daß die Arbeit eine objektive und in wesentlihen Punkten au zu

treffende sein mag, übrigen die Stellungnahme zu den Einzelheiten dieses Elaboratt

vorbehalten muß.

die Königliche Staatsregierung ih aber im

Atg. Wellstein meint, daß nah der Aufstellung des Abg,

Schmedding die Gemeinden {wer belastet würden, gibt aber zu, daß

eine vollkommen einwand®frete, klare möglich sei, aber es könne verlangt werden,

eststelung im Gesetz gar nicht s daß im Geseh weniatten

largestellt werde, was landeépolizeilihe und ortspolizeilihe Mafß-

nahmen seien.

Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal:

angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Jch erkenne mit Dankbarkeit an, daß der Herr

Abg. Wellstein sowohl im Stadium der {Kommissionsverhandlungen als au in dem der Plenarverhandlungen dieses hohen Hauses \tets bemüht gewesen ist, für das Zustandekommen des Gesetzes wirksam einzutreten. aber um so mehr, daß heute der Herr Abgeordnete eine Behauptung aufgestellt hat, die ja au bei einem Teil der gechrten Versammlung Zustimmung gefunden hat, nämli dahin, daß das Gesetz. eine wenn ih richtig verstanden habe erbeblihe Mehrbelastung der Ge- mcinden zur Folge haben wnürde. Davon ist, meine Herren, nicht die

Rede.

Auf der andern Seite, meine Herren, bedauere ih es

Ich habe gestern {on Ihnen nachzuweisen die Chre gelabt, daß das Gesey eine erhebliche Erleichterung bedeutet und keine Mehr kelasturg der Gemeinden. Einmal waren nah den Vor- {lägen der Regierungéverlage eine ganze Reibe ton Kosten, die nah dem Regulativ von 1835 und den allgemeinen Polizeigesetzen bisher den Gemeinden zur Last fielen, auf den Staat über- nommen, und wenn der § 25 nah der Fassung Ihrer heutigen Be- {lü}fe Gescy wird, so werden au tie sämtlichen Kosten der ersten Feststellung von übertragbaren Krankheiten auf die Staatskasse über- nommen. Das bedeutet eine sehr erheblihe Erleichterung der Ge- meinden. (S-hr richtig! links.)

Es ble:bt im übrigen die Frage, welche Zumukungen nun tat- \älich seitens der Medizinalverwaltung bezw. der kommunalen Auf- sihtsbehörde und der staatlichen Polizeibeb örden usw. in bezug auf die praktishe Durhsührung gewisser fanitärer Maßnahmen gestellt werten. Ih habe bereits wiederholt cuklärt, daß ‘nah den den Mectizinalbeamten und den beteiligten Staatsbebörten erteilten Weisungen es völlig ausgeschlossen ist, daß das, neue Gese zum Aus- gangépunkt von erheblihen neuen Anforderungen, die die Gemeinden überlasteten, genommen werden soll.

Nun begreife ih die Schlußfolgerung in der Tat nicht, die darauf hinausgeht, daß tas Gescy den Gemeinden erheblick e Mehrlasten auferlegt. Ich bitte, meine Herren, diesen Argwohn nicht zu hegen. Die tatsäclihe Durchführung tes Geseßes wid Fhnen beweisen, daß in der Tat eine crheblihe Erleichterung eintritt; sie läßt sh {on jeßt wathcmatish nad, weisen, und soweit es sch um Zumutungen hinsicht- lih der Einrichtungen behufs Abwehr von übertragbaren Kran!heiten kandelt, fênnen Sie zur Medtizinalverwaltung und den bet: iligten Polizeibehörden das Vertrauen hegen, daß da nicht unmözliche Zumutungen gestellt werden. Wir würden ja nah ter gegenwärtigen Lage der Gescßgebung schon im fande sein, den Gemeinden beziehungf- weise Gutébezirken usw. gegenüber tezartige Zumutungen zu stellen; sie sind aber, viellciht abgesehen von wenigen Ausênahmesällen, nich! cestellt, und wo cs sich um Härten hantelte, \ind dieselben durch den Dié positionsfonds der Metizinalverwaltung ausgezlichen worden.

Meine Herren, was diesen Diépositiontfonds anbetrifft, so steht dank tem Entgegerkommen der Finanzverwaltung für die nächsten Jahre ja au ncch eine angemessene Erhöhung in Auésicht. Sie können alio versichert sein, daß eine übermäßige Belastung im Einzelfall nicht eintreten wird. Meine Herren, ‘h habe aker außerdem hinzuzufügen, daß nach dei Verhandlungen, die mit dem Zcntralkomitee des Roten Kreuzes in Gange sind, es rorauétsihtlich möglich fein wird, für eine erbeblide Anzahl von Gemciaden Barzck.n zu sehr mäßigen Preisen für den Betarféfall bei Ausbruch von Epitemien oder bei erbeblicher ört licher Auébreitung übertragbarer Krankheiten zur Verfügung zu stellen. Es soll auch in dieser Beziehung eine Erleichterung eintreten, die, wit ich glaube, mit geringen Opfern verbunden sein wird, sodaß Eit der Autführung des Geseßes mit vollem Vertrauen entgeger sehet fêönren. Ich vermisse in all den Bedenken, die bither erboben wordetl sind, in der Tat den überzeugenden Beweis, daß die Gemeinden infolg!

der Durchführung ter Gesetzesvorlage erheblihen Mehilasten aus geseßt werden würden; das gerade Gegenteil ist der Fall.

Akg. Well stein bleibt dabei, daß die Belaflung der Gemeindet \chwer sein werde.

(Schluß in der Dritten Beilage.)

Wenn dies dec Fall ist, meine Herren, so können Sie doch zu den

das drekt \sih immer im Kreise. Früher geschah s rit, wir s{chickten die Karte nicht ab, und da kamen die Herren und sagten: \chidckt sie

Gerichten das Vertrauen haben, daß sie nah Recht und Gesetz ent-

zum Deutschen Neichsan

Me 17.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Abg. Gamp (fr. lons.): Es sollen do ganz neue,

der Staat allein die Kosten getragen

werden follen. P ti O e der ci verständiger Mann daraus klug werden kann außerordentli \{chwieri i i S, schwierige Frage, zu bestimmen, was

Geheimer Regierungsrat Freiherr von Zedli i t Fr l und Neuk Staat allein die Verpflichtung habe, die Rörnetteae Aber er wolle den Gemeinden gern helfen, wie er

bestreitet, daß der heit zu bekämpfen. auch bei den Maßnahmen Gemeinden geholfen habe. Ein großer 1835 vorgeschrieben, namentlich in den pflicht, die Feststellung der Krankheiten, ; Gemeinden zu tragen hätten. Bereitstellung des erforderlichen Krankheiten, werde der das Geseg nicht zu stande käme,

feten. genommen werden.

Abg. Win ckler (kons.): Die Diskussion über di Nt 243 La A eit B a baf d E m

fühle, das Wort zu nehmen, um Geseg für uns unannehmbar ist, lastet werden. Jch billige die stein, daß wir den Gemeinden Een La Ran, Wir medding nur dankbar sein für feine Preung der Wirkungen des Gescßes. Wir Cie ales A Pu ob alles, was Herr Schmedding vortrug, richtig ist. Wir I Beschl Be A Een a noch nicht. Zu einer | über das ganze Geseg können wir nit eher schreiten, als bis volle Klarheit geschaffen ist, wie di i Fa E dus A sein wird. e icn ei Klarialt D ee N über das Geseß das ihrige zu tun, um

Finanzminister Freiherr von Nheinb.aben: Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners nötigen mich zu einigen Worlen der Erwiderung. Vorab bitte ih aber um Di at fti as 4 n dem Herrn Abg. Gatinp kurz auseinander- n, der feine besondere Vorliebe für die ) E A f Finanzverwaltung heute Der Herr Abg. Gamp hat gestern, als ich and it di / z erweit dienstli verhindert war, im Eingange seiner Ausführungen gesagt : A Meine Herren, ih kann dem Herrn Kolle i i ; gen Wellstein darin nur vollständig beistimmen, daß man dem Finanzre Î nicht vorsihtig genug sein kann. E

(Heiterkeit und Zuruf des Abg. Gamp: Hat Fürst Bismar ! und hat dann ähnlich wie der Herr Abg. e davon E N daß es nit angängig sei, „auf die am wenigsten leistungéfähigen Schultern der Gemeinden immer und immer wieder neue Lasten zu bürden.*“

Meine Herren, was den ersten Punkt betrifft, so sind uns ja diese Vorwürfe nicht neu und haben wir uns auch allmählich daran gewöhnt, und ich werde mein fummervolles, durh das Mißtrauen des Herrn Abg. Gamp belastetes Leben auch weiter fortführen. (Etnéutér B Abg. E Ausspruch des Fürsten Bismark !)

er, meine Herren, was den anderen Ausspruch betrifft, dc

anberehtigt sei, „auf die am wenigsten O immer und immer wieder neue Lasten zu bürden“, so bin ih doch ge- vötigt, dem entschieden zu widersprehen, und darf die Bekauptung aufstellen, daß die Talsahen genau das Gegenteil von dem beweisen was der Abg. Gamp behauptet hat. Gewiß erkenne ih mit dem Abg. Gamp durchaus an, daß viele Gemeinden fehr hoch belastet sind aber E bestreiten, E der Staat in den legten Sabren den

einden immer und immer wieder neue L jj Den Qui F UAA neue Lasten aufgelegt hat, wie

Meine Herren, wie is denn die Entwickelung in der gan legten Zeit gewesen? Sie ist immer dahin gegangen, in nin der hohen Belastung der Gemeinden die staatsseitige Hilfe für die Gemeinden auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens auszubauen und auszugestalten. Das ift geradezu die Signatur der S gewesen, die Staatébeihilfe nah diefer Nichtung hin eine größere

usdehnung gewinnen zu lassen als früher. Ih habe mir einmal eine Zusammenstellung gemacht, wie sich die Entwickelung der SMul- verhältnisse beispielsweise gestaltet hat. Danach steht das in der Sin Oftpreußen ießt so, daß dort auf 100 (A Einstommensteuer

ereits 257 4 Beiträge des Staates allein für die Volk':\{ule entfallen im Regierurgsbezirk Gumbinnen, und im Regierungsbezirk Königsberg auf 100 A Einkommensteuer 124 (6 Staatebeiträge allein D Volkéscule. Also die Staatsbeiträge lediglich für die L eshule in der Provinz Oflpreußen überstiegen weitaus das E an Staatseinkommensteuer in dieser Provinz, und im L der Jahre 1898 bis 1902 sind nicht weniger als 30 Millionen Gs aus der Staatskasse allein für Volkss{hul;wele nach der 5 dais E gewandert. Es find das jährlich mehr als rk E 2 und in den anderen östlichen Landesteilen verhält es sich fien Die Provinz Westpreußen bringt inégesamt an Staatseinkommen- A 3,84 Millionen und hat beispielsweise im Jahre 1901 Die Pr [lionen aus der Staatskasse für Volkss{hulzwecke erhalten. A ovinz Pommern, der Herr Gamp angehört, bringt 5,2 Millionen ba E S der Stadt Stettin, und bekommt 5,29 Millionen aus a rgl lediglih für VolkssMGulzwecke. Die Provinz Posen ta 9 Millionen auf und bekommt 7,4 Millionen aus der Staats- A Dieses Verhältnis ist seit 1901 noch ungünstiger für den

aat geworden insofern, als die Leistungen für Volksshulzwecke eine

daran zu erinnern, daß das / wenn die Gemeinden an Ausführungen des Abg. Well- volle Klarheit über ihre Ver- können dem Berichterstatter

Maßnahmen gegen die übertragbaren Krankheit e F erwähne nur die a A für as B O at, währen i

ganz kleinen Gemeinden Tausende von Mark L “Solen cane werden, wenn auch nur 20 Kinder etwa im Krankenhaus beobachtet Wir wollen wenigstens die Verpflihtung der Landes- Ortspolizeibehörde so fixieren, daß ein Es ist cine „überwiegende“

gegen den I Q, leistungsunfähigen eil der in di t i Ausficht genommenen Mafnahmen fei hon dur L Va Städten, wie die Anzeige- deren Kosten auch schon jeßt die In anderen Dingen, wie z. B. der Nüstzeuges für die Bekämpfung der Staat E el Fete qésgtten, Wenn ( onnten die Gemein tell viel e Lasten zu tragen haben, sobald Wp ivemien N enn z. B. die Cholera aufirâte, könnte gar keine Rüdcksicht

Dritte Beilage zeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 20. Januar

1905.

erziehungêgesé¿s zu meiner großen Freude und daß die staatliche Belastung daraus 3 Millionen beläuft, auch hier vet verpflihteten Organe unter ügen. Endlich darf ich noch hervorheben z i Minister des Innern das Dotationsgesetz E ale hier eingebracht habe mit einer jährlihen Belastung von 10 Millionen Mark, um die Kreise und Gemeinden, die durch Armen- und Wegebauzwecke in erheblihem Maße belastet wurden, zu ent- “ati Also, wenn ich auch die Belastung der Gemeinden mit Herrn G amp durchaus anerkenne, so muß ih doch dem widersprechen, daß Via: in neuere Zeit dazu übergegangen sei, immer und immer A s O Lasten auf die Gemeinden zu legen ; das Gegenteil ist Der Herr Abg. Gamp hat dann die Befürchtun daß der Staat aus dem Gesetze fee g A sehr erheblichen Leistungen es handelt sich jährli um ftébrete Hunderttausend Mark —, die er für die Bekämpfung der Granulose macht, seinerseits zurückzuziehen. Meine Herren, wir denken gar nicht daran. Ich ‘kann die Erklärung positiv abgeben, daß wir, nahdem B E a tv beschritten haben, auch in der Bekämpfung der lose fortfahren ; a N e werden ; also in der Beziehung kann er voll- Er is dann wiederum auf den Gedanken, d in de mission zu wiederholten Malen vertreten hat, a Grenze zwischen Landeëpolizei und Ortspolizei genau zu fivfexen Meine Herren, man hat si in der Kommission Mühe gegeben und ist immer zu dem Ergebnis gekommen, daß das ganz unmöglich ift Einmal kann man, wie der Herr Kultusminister meiner Ansicht nas mit Necht ausgeführt hat, eine solche Grenze nit ziehen durch ein solches Spezialgeseß. Ich bitte mir aber wirkli eine zutre®ende Formulierung vorzulegen für die Grenze zwischen Landes- und Orts- polizei ; ein solche gibt es einfa nit, und wenn Sie fie suen und in das Gese hineinnehmen würden, würden Sie in der Praxis nah her sehen, daß die Formulicrung in 80 von 100 Fällen nicht g treffen würde und zwar auch zum Schaden der Gemeinden. Das

kann man eb n R P AAE E en nur na Prüfung der konkreten Verhältnisse in einzelnen

Herr Gamp sagt: wenn die Krankheit von einer z

anderen kommt, dann sollen die Maßnahmen ea i fein; er hat aber shon die Einschränkung gemaht: ja, wenn es si vielleiht um Berlin und Schöneberg handelt, dann follen sie ortspolizeilihe sein. Sie wollen hon taraus ersehen wie außerordentlih s{chwierig das is. Er sagt: ja, aber, wenn die Gemeinden mit nit bebauten Flächen an Éikändép ‘arénien, dann soll es landespolizeilih sein. Also liegen zwei Ortschaften in mittelbar aneinander und befinden sih noch einzelne Hâuser dazwischen dann fell es ortspolizeilich fein; befindet sich aber auf 100 m ität zufälligerweise kein Haus, dann foll es landet polizeilih sein. Meine Herren, damit kommt man in Details, die ganz unhaltbar sind Es kann nur nah der Gesamtheit der Verhältnisse geprüft werden. : Das kann man, glaube ich, der Rectsprehung überlassen, die bisher au den Gemeinden vollkommen zu ihrem Recht verholfen hat. :

Meine Herren, nun meine ih, nach den Ausfü e i der Herr Ministerialkommissar E hat, A E E in der Beziehung vollkommen beruhigt sein, daß der Gesetz entwurf den Gemeinden keine neuen Lasten auferl-gt. Der frühere Geseßentwurf ging davon aus, einfach den Rechtszustand aufrecht zu erhalten, also die Gemeinden die Lasten tragen zu lassen die als ortêpolizeilih anzusehen sind, während der Staat naturgemäß die Kosten der Landespolizei seinerseits zu tragen hat. Es wurte also hon durch den früheren Gesezentwurf nihts an dem ageatilei e Rechtszustand geändert, Man wünschte alsdann aber in Anerkennun : daß gerade die kleinen Gemeinden vielfach überlastet sind ia kleinen Gemeinden eine weitere Erleichterung zuteil werden ui lassen und ich habe mi gern bereit erklärt, in Anerkenntnis der teilweise vorliegenden Ueberlastung dieser kleinen Gemeinden dazu die Hand S bieten; und daraus ist der jeßige § 26a entsprungen. Es ist an- zuerkennen, daß im Falle eines Ausbruhs der Seuche unter Um- fländen die Leistungsfähigkeit der Gemeinden nicht in dem Maße berüdcksihtigt werden kann, wie das in ruhigen Zeiten der Fall ift wenn eine Seuche niht ausgebrochen ist. Es kann in der Tat vor» kommen, daß unter Umständen auch in einer kleinen Gemeinde s{leunigst oder sofort fanitäre Maßnahmen getroffen werden müfsen, und daß daher die Aufbringung der Kosten unter Umständen über ‘die Kräfte einer solchen kleinen Gemeinde hinautgeht. Deshalb habe ih michch bereit erklärt, den § 26a anzunehmen, wona, während bisher die kleinen Gemeinden die ortspolizeilihen Kosten ohne jede Ein- f ränkung zu tragen haben, künftig bei diesen kleinen Gemeinden bis zu 9000 Seelen, sofern sie melr als 150% der Stagattsteuer aufbringen, die Gemeinden nur ein Drittel der Kosten zu tragen haben, während das zweite Drittel der Kreis bezahlt und das dritte Drittel auf den Staat enlfällt, sodaß also gegenüber der jetzigen MRechtslage die Verpflichtung der kleinen Gemeinden auf ein Drittel des O L ermäßigt worden ist.

ogegen ih mich allerdings gewehrt habe, m war der Gedanke, dieses Verteilungsprinzip nun Y N Sitedin auf die Maßnahmen, die in §8 27 bis 29 erwähnt sind. Dort handelt es sich nicht um Maßnahmen, die nah Ausbruch einer Seuche sofort getroffen werden müssen, bei denen also eine i Prüfung der Leistungsfähigkeit der Interessenten nicht möglich ist, sondern es handelt sich, wenn ih \o sagen darf, um D, die im Frieden getroffen werden, vor Ausbruch der ea wo man also vollfommen in der Lage ist, bei einer Erörterung L rage die medizinalpoli¡eilihe Seite zu berücksihtigen, aber auch

e Frage der Leistungsfähigkeit der Gemeinden vollkommen in Nück-

geshaffen

in der Nichtung, die zu-

Weitere Steigerung erfahren haben.

Meine Herren, ich darf daran erinnern, daß wir das Fürs orze-

haben sich auf mehr als

nach Möglichkeit staats\eitig zu

e plöglih notwendigen Maßnahmen die Gemeinden überlastet E und die Befürchtung ist um so mehr ausgeschlossen, als die e E nicht etwa in den Händen der Medizinalverwaltung a s a den Händen der Kommunalaufsihtsbehörden, des , de egterungspräfidenten usw., und man von di j - fangen doch gewiß annehmen fkann, daß fle auÿ die 4 pi Leistungsfähigkeit der Beteiligten würdigen und danach ihre Maß- Std O werden. Mich an diesen Maßregeln auch nur zu eiligen, das würde einfah heißen; die Grenzen zwi L j eißen; zen zwischen Kommunal- aufgaben und Staatsaufgaben zu verwischen und auf eine Ebene zu V bei der gar lein Ende abzusehen ist. Denn wenn man A N O A Staat sih an dem Krankenhauswesen 1 emeinde beteiligen soll, so kann morge | ; 1 gen verlangt E O auh an den Kanalisationsanlagen v inz LDemeinde beteiligt und übermorgen etwa an den Kost e en e R E t dergl. Auf dieses unübersehbare Geblet | eines Crachtens der Staat ni i e Ü e Sous A nit einlassen, und daran würde Ich meine aber, und darf mich dahi i der, ur ahin kurz resumieren : die jeßige e stellt nicht cine Verschlehterung zu Lasten der Sei liroia O eine wesentliche Verbesserung aus Gründen, die ih kurz n gi habe und die der Herr Regierungs?ommissar Ihnen ein- g n argelegt hat. Ih von meinem NRessort\tandpunkt aus habe M kein Interesse an dem Zustandekommen des Geseßes. Kommt es nit ¿u stande, so [pare ih eine schr große Summe Geldes, die e jeßigen Gesetesvorlage sich zu Lasten der Staatskasse n ; Ih würde aber das Nichtzustandeklommen des Gesetzes sehr Ha denn einmal würde die Medizinalverwaltung darunter E en und vor allen Dingen auch die Gemeinden. Wenn die Vor- ane A L entgeht den Gemeinden die Wobhltat der 8 und 26a, und es bleibt einfa bei dem bisheri Ÿ ibt e j en Rechts- zustand, wonach die Gesamtkosten der Ortêpolizei von den Ma zu tragen sind. 4 Deshalb möchte ich nochmals bitten, diesen, wie ih glaube, unbegründeten Argwohn fallen zu lassen, als ob den Ge- nbe neue, unübersehbare Lasten auferlegt werden sollen, und vom Standpunkt der Fürsorge einer guten Medizinalverwaltung und im Interesse der Gemieinden und der Kreise der Vorlage Ihre Zu stimmung zu erteilen. ' Abg. Kre%h (kons) erwidert zunä [ l l ) erwi zunächst, daß de B Abi B Se R E, ja 2 dié bee a ia : bilde. 1 der Könetrkrankheit liege auch i ilitäri Beziehung ein Staatsinteresse vor. Der R E biet Me Mor izeen é é eresse : Nedner bittet, die Regi möchte erflären, ob sie die Kosten für vi B ä 4 dieser Kanf beit übernehmen wolle, andern firde die M8 o deL raue, r a Sie ft aue würde die Annahme des Gesezes Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: / Meine Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Vorredners müßte man glauben, daß die Kreise im Osten einen sehr erheblihen Teil der Granulosekosten zu bestreiten hätten. Der Herr Abgeordnete hat fogar ausgeführt, die Kreise hätten sh nur unter dem Zwange der Staatsregierung dazu herbeigelassen. Meine Herren, die Sache fleht so, daß die Kosten si stellen wie 6 : 1, also 6/7 der Staat und [7 die gesamten Kreise. Das ist der Sahverhalt. Abg. Gamp: Es war aus dem Ges, i _. Adi amp: E 3 dem Gefeß nicht ) N Finanzminister die Kosten in diesem ting beenctee nate Sr den Gemeinden gehören auch die Gut8sgemeinden, und für tese wird nicht ein Pfennig ausgegeben In einem Falle sollte ein

Besitzer, der Nor nan B61) S x L a A 10 000 6 Vermözen besaß, ein Schulgebäude für 10 000 46

Nach einigen kurzen Be en. der Ab

holz (nl), Wel [lst R, tb on P erfte er Diep- Me Freiherr von Rheinbaben:

Zch wollte nur dein Abg. Kreth gegenüber fage s {ichtlih der Bekämpfung der Gtánutoss bei E fit, soll, wie er gegenwärtig besteht, daß es also nit in unserer Absicht liegt, wie es offenbar der Herr Abg. Gamp befürchtete, auf Grund des Geseges die Gemeinden in höherem Maße beranzuzieben wie bis- her. Es wird jeßt in jedem einzelnen Falle die Leistungsfähigkeit geprüft und danach von Fall zu Fall die Entscheidung getroffen, und die Tatsache ist, daß, wie mir der eine Herr sagt, wir fünf Sestel von den ganzen Kosten tragen oder sogar ses Siebentel De der andere Herr sagt; die Differenz ist ja niht sehr groß. Also es soll bei dem bisherigen Zustande bleiben : Prüfung von Fall zu Fall und S C a zu der Grenze, wie es bisher Fön geschehen ist, da, wo die einzelnen Gemcind sächli i E E E neinden tatsählich hon als leistungs-

Die S8 26 und 26a werden entspr issi

Die S c echend -

O ggen, E Oie ie S8 27—29 werden gemeinsam bera

S 27 bestimmt: H | PAY

„Die Gemeinden können durch die Komm : l unalaufsihtsbe Ie O E fei aN ogar ihrer Leistun s E d ì nterhaltung der Einrichtungen a werden, welche bei oder nach Bekämpfung der VeneinorRelS oder Di rc mubaren Krankheiten notwendig sind. Vie Kreise find befugt, diefe Einrichtunge Z meinden zu treffen und zu Calais N A Die Abgg. Gamp, von Köliche i gg. ; chen, Meyer- Die Dr. Ruegenberg beantragen, die Worte „nach Mabaute e, E Ar R zu streichen. j "g. Wellstein (Zentr.) beantragt S 27 fol- gende Fassung zu geben: L E

«Zst der Ausbruch einer übertragbaren Krankhei i: oder liegt die begründete Gefahr des Autbruchs a sngesel ae [ON von a sind die Gemeinden verpflichtet, die- gen Einrichkungen, welche zue Bekä i E Ao eanA find, zu treten. SAVIARG De RCRIOEn Sofern diese Einrichtungen Bedürfnissen dienen, wel ü die Grenzen einer einzelnen Gemeinde hinausge R Be pflichtung dem Kreisverbande auferlegt C O 8 28 lautet in der Kommissionsfassung: „Wenn von der Kommunalaufsichtöbehörde auf Grund des S 27

sicht zu zichen. Hier ist die Befürchtung ausgeschlossen, daß durch

Anforderungen an die Gemeinden gestellt werden, wel erhöhte Lelftungon nôtig machen, so wird in Siabincaite L Eins