1905 / 27 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Jan 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 198. Sißung vom 30. Januar 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des

Antrags der Abgg. Stößel (Zentr.) und Genossen:

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, sofort eine

Kommission, unter Zuziehung von mindestens 7 Mit- gliedern des Abgeordnetenhauses, zur Untersuchung der Arbeiterverhältnisse im Koblenbergbau einzuseßen und auf Grund der Ergebnisse einen Gesetzentwurf zur Be- seitigung der festgestellten Mißstände schleunigst ein- zubringen.“ Jn Verbindung damit sol der Antrag der Abgg. Bachmann (nl.) und Genossen beraten werden: „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, nah Abschluß der

vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe bei dem Oberbergs amt Dertmund angeordneten Untersuchung eine aus Staats- beamten und Sachverständigen zu bildende Kommission zur Untersuhung der Arbeiterverhältnisse im ge- iamten preußischen Kohlenbergbau einzuseßen.“

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Nachdem der Antrag, der heute als erster Punkt zur Tagesordnuag steht, eingebraht war, ist die Staatsregierung in der Lage gewesen, zu erklären, daß sie im Begriff stebt, eine neue Novelle zum Berggeseß auszuarbeiten, die wesentliche Punkte der Be- {werden der Bergleute geseßlih regeln will, nahdem sich heraus- gestellt hat, daß im Verhandkungswege nichts zu erreihen war. Es sind diese Punkte sämtlih niht neu, sondern alt, im wesentlichen bereits im Jahre 1889 erörtert.

Ich kann die Erklärung hinzufügen, daß wir aufs äußerste be- strebt sein werden, diese Vorlage {leunigst vorzulegen, und daß ih ermächtigt bin, zu erklären, daß dies einstimmiger Beshluß des Staatsministeriums is. (Hört, hört! im Zentrum und links.) Ich bitte jedo, mich nicht über das Maß der notwendigen Vorsicht binauszudrängen, den Gesehentwurf {leuniger festzustellen, als bis eine gründliße Erwägung über alle Einzelfragen stattgefunden hat. (Sehr rihtig)) Ih hoffe aber, die bestimmte Zusage Ihnen machen zu können, daß wenige Wochen genügen werden, um den Gesetzentwurf zur Vorlage zu bringen. Danach dürfte es si viclleicht erübrigen, heute in die Verhandlung über die beiden Anträge einzutreten. Ich halte varlamentarishe Er- örterungen über die hier und im Reichstage hinaus stattzefundenen niht für nüglich, und ich möhte Sie bitten, tunlichst einer Zurück- ziehung der Anträge zustimmen zu wollen. Ich darf weiter berichten daß der Herr Oberberghauptmann in Dortmund am Sonnabend wiederholt mit den sieben Vertretern der Arbeiter verhandelt hat, daß das Resultat dieser Verhandlungen gewesen ift, das fechs Kom- missionen eingeseßt werden, die mit großer Beschleunigung die vor- gebrahten Beschwerden untersuhen follen, daß diese Kommissionen entgegen der ursprünglich beabsichtigten Form nicht nur Unter- fuchungen durch die Revierbeamten vornehmen werden, sondern daß für jeden Untersuhungsplaß wirklihe Kommissionen aus Mitgliedern des Oberbergamts und Mitgliedern der inneren Verwaltung ge-

bildet werden, damit von vornherein die Untersuchungen jeden Verdacht der Einseitigkeit unmöglich machen. Jch habe die Hoffnung, daß bei diesen Untersuhungen eine

Klarstellung über die große Mehrzahl der Bes{hwerden eintreten wird und damit im wesentlihen au bercits erreiht wird, was die beiden Parteien mit ihren Anträgen haben erreihen wollen. Ich habe die entfernte Hoffnung gehabt, daß die Bekanntgabe der ernftlihen Ab- sicht der Regierung, dasjenige, was überhaupt im Verhandlung8wege erreihbar gewesen wäre, durch Gesetz zu regeln, dazu aus8gereiht haben würde, die Arbeiter zur Ruhe und Rückebr zur Arbeit zu bringen. Fch habe mit Bedauern erfahren müssen, daß das niht der Fall ist (höôrt, bört !), und ich kann hieran nur die Erklärung knüpfen, daß ich nicht hoffen will, daß die Arbeiterfübrer und die aufgeregten Arbeiter- massen auf die Däuer in gleicher Weise feblerhaft verfahren werden, wie es von der anderen Seite geschah, indem fie, troßdem sie wissen, daß die Hauptbeshwerden gehoben werden —, denno den Streik zum allgemeinen und zu ihrem eigenen Nacteil fortführen.

__ Abg. Stötel (Zentr.): Nach dieser Erklärung der Negierung ist der Hauptzweck unseres Antrags erreiht, und wird die Ruhe hoffentlich bald in den Koblenbergbaubezirk zurücktehren. Es wird allerdings bauptsächlih auf den Inhalt des Gefegentwurfs ankommen. Wir ziehen jeßt unsern Antrag zurück und behalten uns unsere weitere Stellungnalze vor. i Abg. Dr. Friedberg (nl.): Unser Antrag bezieht sich auf den gesamten Koblenbergbau und ift insofern allzemeiner Natur und seine Bedeutung daher eine dauernde. Nach den Erklärungen der Staats- regierung bin ih zwar niht in der Lage, unsern Antrag zurück- zuzichen, aber ich bitte, ihn von der beutigen Tagesordnung abzusetzen. i 2 Das Haus gibt mit großer Mehrheit diesem Antrage Folge. Damit ist der erste Punkt der Tagesordnung erledigt.

Das Haus seßt sodann die zweite Lesung des Staats- haushaltsetats für das Nehnungsjahr 1905 bei dem Spéezialetat für die Justizverwaltung fort. Die Budget- kommission, deren Berichterstatter der Abg. Dr. am Zehnhoff (Zentr.) ist, empfiehlt, die Einnahmen wie die ordentlichen und außerordentlihen Ausgaben unverändert zu bewilligen.

Unter den Einnahmen sind die Kosten (einshließlih der Strafvollstreckungskosten und der Gebühren für Kataster- auszüge und Fortschreibungen) und Geldstrafen auf 84 550 000 MÆ, 3150000 Æ mehr als im Vorjahre, ver- anschlagt.

Die Einnahmen werden ohne Debatte genehmigt.

Zu den ordentlihen Ausgaben und zwar zum ersten Titel derselben: „Gehalt des Justizministers 36000 M“ WLID 9 Abg. Pallaske (konf): Die Kommissionsberatung bat fi über diesen Ctat sehr kurz gestaltet, und wir werden Unsetels ibt dazu beitragen, die (rôrterung unnüg zu verlängern. Daß Etatsüber- schreitungen vorgekommen sind, bedauern au wir; aber solche find au in anderen Refsorts nicht selten, und wir müfsen uns auf den Wunsch beschränken, daß die Schäßungen der Wirklichkeit möglichst nahekommen mögen. Die vorgeschlagene Vermehrung des Richterpersonals begrüßen wir mit Freude, aber für völlig ausreihend fann auch meine Fraktion sie nicht halten. Die Ri#&ter sind vielfach überbürdet ; wenn fie in ihrer Amtstätiokzit bis in ten späten Nachmittag Tag für Tag in Anspruch genommen siand und dann noch die Urteile aufs seßen und wifsenschaftli begründen müssen, fo kann man bloß von einer Veberbürdung reden. Diesem :Nißstande kann nit dur Vermehrung der Hilfsrichter, sondern nur durch Vermehrung ter etatsmäßigen Stellen ge-

der Tribüne der Berichterstatter im Zusammenhang bei - der Unruhe des Hauses niht mehr versändlich. Zuin S{hluß orie er namens der Fraktion seine große Genugtuung darüber aus, daß es ge-

lungen sei, für den Posten des Vorsißenden der Prüfungskommission eue CPOIRSEE zu finden, welhe von allen Jurisien hoch ba E Abg. Dr. von Campe (nl.): Meine politishen Freunde sind mit mir der Meinung, daß die große Zahl der Sondergerichte e zurückzuführen ist, da die ordentlihen Gerihte nah dem Urteil des Publikums, was Schnelligkeit der Rechtsprechung betrifft, ihren Auf- gaben nicht gerecht geworden sind. Andersfeits wird dadurch das Ver- trauen zu den Gerichten und das Ansehen der Gerichte niht gefördert. Zu Vorsigenden der Sondergerichte hat man \chließlich andere Personen, und nur im Notfall ordentliche Richter genommen, Herren, die mit den Geschäften nit vertraut waren, und auch das hat niht das Vertrauen zu diesen Gerichten verstärkt. Ein weiterer Nachteil ist der Mangel an Fühlung mit dem Volke und seinen Verhältnissen auf seiten der Richter. Wir haben zu viele Bureaujucisten, die alle die Ver- hältnisse mehr nach der Schablone beurteilen. Es würde sich doch sehr empfehlen, au für die Juristen Ausbildungekurse in national- öfonomischen, sozialpolitischen usw. Materien einzuführen und dafür einen Fonds aus¡uwerfen. Es hat sih kei uns die Meinung aus- gebildet, daß die Justiz das Stiefkind der Verwaltung sei. Dem Wunsche, daß für Dienstwohnungen für die Amtsrichter auf dem Lande mehr als bisher getan werde, um dem Amtsrichter das längere Ver- weilen auf dem Lande nahezulegen, wie ihn der Vorredner fo warm vertreten hat, kann ih mich nur durhweg anschließen. So anerkennenswert die vorgeschlagene Vermehrung der Richterstellen ist, so ist doch auc damit noch lange nicht der gerihtsverfassungsmäßige Zustand erreicht; dauernde Abhilfe der gegenwärtigen Misere ist damit noh nit gegeben. Die Zahl der nihtetatsmäßigen Nichter ist noch immer erschreckend groß, fo kommen in Düfseldorf auf 12 etats- mäßige Richter 11 nichtetatsmäßige. Auf die Dauer wird sih die Regierung dem Wunsche des Hauses und der Richter, das Dienst- alter8zulagesystem einzu übren, nit vers{hließen können. Die öffent- lihen Geriht8gebäude find im Aeußern und im Innern wenig repräsentabel, insbesondere im úFnnern sind sie in der Regel eng, kahl und unwürdig, sowohl für die Nichter wie für das Publikum. In diefer Beziehung müßte] Abbilfe geshaffen werden. Die Unterbeamten möchte ih der besonderen Fürsorge der Justizverwaltung empfehlen. Abg. Viereck (freikons.): Jch ließe mih zunächst der Anerkennung an, welche der Abg. Pallaske der Berufung des neuen Präsidenten der Prüfungskommission aus8gesprechen hat. Auch dem Wunsche kann ih mich anshließen, daß Fachkurse für die Ausbildung der Affessoren in nationalöfonomishen usw. agen eingerihtet werden. Wenn der Minister dafür im nächsten Jahre Mittel von uns fordern würde, so würde er siherlih die Zustimmung des Hauses finden. Die Langsam- keit der Prozesse ist îm weseniliGen eine Folge davon, daß die Juristen keine Fühlung mit dem praktishen Leben haben, namentli nicht auf faufmännishem und landwirtschaftlihem Gebiet. Die Verminderung des Schreibwerks, die Entlastung der Richter von mechanischen Arbeiten find {on früher vom Hause gefordert worden. Den Gerichtsschreibern find manthe Arbeiten übertragen worden, die von Kanzlisten und Kanzleigehilfen besorgt werden können. Es ist erfreulih, daß Maßnahmen ergriffen werden, um die Richter und Gerichtsfcreiber zu entlasten. Die etatsmäßigen Richterstellen werden erfreuliherweise vermebit, aber die Vermehrung bleibt noch immer binter dem wirklichen Pte o h zurück. Deshalb begrüße ih es mit Freuden, daß damit fortge ahren werden soll unter Zustimmung des Finanzministers. Ebenso unterstüße ih die Absicht der Justizver- waltung, für die Amtsrichter an kleinen Orten Dienstwohnungen zu errihten. Wir müssen alles tun, um die Richter auf dem Lande für lange Zeit festzubalten, damit sie mit den Interessen ihrer GBerichts- eingesessenen verwahsen. Ein Mangel ist der geringe Zudrang zu den fiaat8anwaltlichen Stellen, der allerdings aus der Sache erklärlich ift. Es sollte deshalb mögli ein Wechsel in den Staatsanwalts- und Nichterstellen stattfinden. Ich boffe, daß die Regierung dem Wunsche des Abg. Faltin na@kommt in bezug auf die Gleichstellung der Ges rihtssefretâre mit den Regierungsfekretären. In dem Pensionswesen für die Gerichtsvollzieber müfsen Ungleihheiten vermieden werden. Es ift nicht rihtig, daß die durchschnittlihe Gebühreneinnahme der legen drei Jahre zu Grunde g-legt wird, da gerade in der leiten Zeit, die Gerichtsvollzieher {on {wägter in ihrer Ämtetätigfeit geworden sind. Für die Kanzleigebilfen fiade ih im Etat leider noch keine Bessers stellung, Ibre Pension ift zu gering, für ihre Relikten ist niht ge- sorgt; sie finden auch feinen Ausgleich in den teureren Orten durh einen Wobnungégcldzushuß. Die Justizverwaltung bat darüber Er- hebungen angestellt; i wünschz, daß sie möglichst b-\{leunigt werden und daß die Regierung dabei den fozialpolitishen Gesiht&punkt vor- anstellt Den Kanzleigehilfen, welche 10 Jahre im Dienst sind, müßte eine feste Nemuneration, je nach der Teuerung in den verschiedezen Orten, gewährt werden. In der Gefängnisverwaltung wünschte auh ih eine Beseitigung des Dualismus, weil eine Einigung zwischen den beiden Ressorts sonst nicht zu erreihen ist. Eine besondere Kom- mission sollte sich mit dieser Frage beshäftigen. Schließlich wünsche ih, daß der Minister die Grundbuchämter anweist, von allen Eintragungen bei Grundstücken den Gemeinden Mitteilung zu machen bebufs der Regelung der Steuerfragen, und daß den Rechtsanwälten in Armensachen ein Ersa ihrer Auslagen durch die Staatskasse ge- geben d Ebi f aK n _ Abg. Peltasohn (fr. Vzg.): Die Vermehrung der Nichter- stellen ist ein erfreulihes Zeichen, aber ausreichend ist sie ncch Ver da o beinahe 400 Hülfsricterstellen übrig bleiben. Wie die Res gierung bereits den Cölner Gerichtsbezirk teilt, so empfehle ich auch die Teilung noch anderer größerer Werichtsbezirke, wie z. B. in Breslau. Das juristishe Studium folite auf 7 Semester verlängert werden. In der Kommission von 1902 war die Ansicht geteilt, ob man das 7. Semester obligatorish machen folnl. Vielleicht läßt ih ein Ausweg darin finden, daß wie in Sachsen denen, die 7 Semester studieren, ein Teil des praftishzn Vorbereitungsdienstes als Referendar erlassen wird. In Sachsen ist den Referendaren bereiis gestattet, + Jahr sih bei Handelskammern, Gewerbckammern und gewerb» lien Unternehmungen zu informieren. Vielleiht können auÿ vor- geschrittene Referendare zu den staatewissenshaftlihzn Kursen zu- gelassen werden. In der Presse sind Fälle angeführt worden, in denen der Justiiminister in die Judikatur eingegriffen hat. Der Straf- vollzug muß neu geregelt werden; wir müssen eine größere Garantie erhalten, daß die persönlihe Freiheit nicht unnötigerweise durch Ver- baftungen bes{ränkt wird. Es gibt doch noch andere Mittel als die Verhaftung bei NichtersWeinen eines Angeklagten. Die Verhaftung sollte namentli da unterbleiben, wo die erwartete Strafe in feinem Ver- bältnis steht zur Länge der Untersuhungshaft. Bei der Untersuchungs- haft darf die Ertziehung der Freiheit niht mehr angewendet werden, als der Zweck der Untersuhungshaft es erfordert. Im „Berliner Tageblatt“ find am 23. Januar vers{iedene Fälle unnôtiger Unter- suhungshaft aufgeführt worden; ih wei nicht, ob die Fälle authentisch sind, aber der Minister sollte Veranlaffung nehmen, solche Fälle zu prüfen und entfsprehende Aenderungen eintreten zu lasen. Abg. Cassel (fr. Volksp.): Die Absplitterung der Sonder- gerihte von der ordentlihen Gerichtsbarfeit fann man in ge- wissem Sinne bedauern, aber für diz besonderen Verhältnifse der Gewerbearbeiter und der Kaufmannégehilfen hat das cerdent- liche Gerihtsverfahren nit die erforderlihe Beschleunigung bringen tönaen. Aus dem praftischezn Leben heraus find die Forderungen nah diesen Sondergerichten gestellt worden. Bei einer entsprehenden Ausbildung unserer Richter wird es hoffenlih zu einer weiteren Absplitterung voa Sondergerihten nicht fommen. Im vorigen Jahre habe ih verschiedene Vorfälle besproGen, welche das Ansehen der Gerichte hädigen konnten. Der Minister hat ih aber damals in korreit-r Weise über sole Fehler einzelner Funfktionäre ausgesprohen. Auch die Ansprahen voa Schrourgerichtevorsizenden an die Geshworenen hat der Minifter verurteilt. Ich hoffe, daß es ibm gelingen wird, die Wiederkehr solcher Fälle zu verhindern, da die Angriffe auf bestehende Institutionen wie das S{hwurgericht

teuert werden. Die weitzren Ausführungen des-Redners werden auf

für die Reform des Strafprozesses sollte endlich zu ein Abschluß ihrer Arbeiten kommen. In bezug auf die Frage der Zulage für Richter, ihrer Gleichstellung mit den Verwaltungs« beamten wie die Lage der Gerichts\hreibersekretäre müssen wir uns weiteres vorbehalten, wenn der nähfte Etat keine Aende- rung mas Den Ausführungen des Abg. ViereckX über die Kanilei- beamten nstimme ih zu. In der Kcmmission ist erfreuliherweise eine bedeutsame Anregung gemacht in bezug auf den Straf- vollzug und einheitliGe Gefängnisverwaltung. Erst durch ein Straf- vollzug8geseß wird die Verbüßung von- Strafen durch die jugend- lichen Verbrecher so geregelt werden fönnen, daß diese niht in Be- rührung mit den alten Verbrehern kommen und fo zu einer Gefahr werden. Die ganze Gefängnisverwaltung müßte unter die Justiz- verwaltung kommen. Der Minister hat uns mitgeteilt, daß im Ressort des Innern eine andere Meinung herrscht, aber in einer so wichtigen Frage müßte eine Entscheidung des Staats- ministeriums herbeigeführt werden. Wir würden uns an den Beratungen der angeregten Kommission, welhe si mit diesen e beschäftigen soll, gern beteiligen. In der Hebung des Richter- tandes dur Ausbildung, Regelung der Bezüge 2c. kann ich mich den Vorrednern durchaus anschließen. Infolge des Mangels an Richtern läßt die Ausbildung der Referendare, wie ih in den Prüfungen zeigt, zu wünschen übrig. Erfreulich ist auch mir, daß durch die Schaffung von Dienstwohnungen die Richter jahrelang in ibren Bezirken feîtge- halten werden können. Ich stimme auch der dankens8werten An- regung des Tes Pallaske zu, daß die Bibliotheken des Gerichts auf dem Lande besser ausgestattet werden, namentlich mit den neueren Erscheinungen. Herr Pallaske hat recht, es darf den Nichtern nicht überlassen werden, sih_ die teuren Werke selbst anzuschaffen. Die Statistik, nach der die Nichterstellen im Verhältnis zur Bevölkerung jeßt viel stärker vermehrt werden, ist niht durchs{lagend, denn früber fand fast gar keine Vermehrung der Richterstellen statt. Hilfsrichter dürften ages nur als Ersay für erkrankte Richter oder für eine vorü ergehende Häufung dex Geschäfte herangezogen werden. Für das Landgericht T in Berlin follen 10 neue Richterstellen ge- hafen werden, aber der Geschäftsplan für 1905 fieht in den 32 Kammern s{on 17 Assessoren als Hilfsrichter vor. Das ift kein rihtiges Verhältnis. Mit dem Geiste des Gerichtsverfafsungtgesetzes steht au das Verfahren niht im Einklang, daß manchen Kammern nicht ein Landgerichtsdirektor vorsißt, sondern nur cin Mitglied der Kammer. Wenn jahraus jahrein Landgerichtsräte als Vor- sigende fungieren, so fann das nur aus Sparsamkeits- rüdsichten erklärt werden, weil die erforderlichen Landgerichtsdirektoren- stellen niht vorhanden sind. Besonders auffällig tritt die Spar- samkeit bei den Straffammern hervor. Ih will dem Justizminister keinen Vorwurf daraus mahen, dean die Schwierigkeiten, die ihm in der Vermehrung der Richterstellen erwachsen, find ja bekannt. Die Affsessoren werden unter die einzelnen Kammern hin- und hergeschickt, sodaß man von dem Wandergewerbeshein der Affessoren \priht. Ich hoffe, daß es dem Minister gelingen wird, alle diese Uebelstände zu E Eine s S lan feine E Justiz sein, der Staat muß im eigenen Interesse afür sorgen, daß durch ordnung8mäßi; angestellte Richter Necht gesprochen wird. Im übrigen sließz id mich fast allem, was die Vorredner ausgeführt haben, an.

1 Ag: Reinhard (Zentr.): Ich \chließe mich fast allen Aus- führungen der Vorredner an und will Sie nit durch Wiederholungen ermüden, sondern namens meiner Partei erklären, daß wir in allen diesen Fragen dieselbe Stellung einnehmen wie die Vorredner. Namentlich haben mich die Ausführungen des Abg. Pallaske sehr sympathisch berübrt. Auh wir baben die Vermehrung der Richterstellen in diesem Etat mit großer Freude begrüßt, aber wir können sie durhau# noch nicht als abgeschlossen an- schen. Am Oberlandesgeriht Celle sind 3. noch weitere Ratsstellen erforderlih. Im Ministerium geht man zu \hematisch mit der Vermebrung bor. Die Zahl der Geschäfte allein ist kein richtiger Maßstab, die Verhältnisse find in den Landesteilen verschieden. In manchen Gegenden ist der Amtsrichter überhaupt der Vertrauzn®s- mann der Bevölkerung in allen Fragen, z. B. au in den Fragen der Javaliditätsversicherung. Der Bibliothekfonds reiht für die Amts- gerichte, namentlih für diejenigen, welhe nur mit wenigen Richtern beseßt sind, nicht aus. Es gidt Amtsgerichte, wo nicht einmali die Entscheidungen des Reichsgerihts und Kammergerichts vorhanden find. Der Einzelrichter muß s\ih sogar alle Bücher selbst beschaffen, die ihm eigentlih von Amts wegen zustehen müßten. Gerade der Einzel- richter müßte über cine ansebnlihe Bibliothek verfügen, weil er sich mit Kollegen nicht über juristishe Fragen unterhalten kann. Auch unter den Richtern hat eia Spezialistentum ih hberausagebildet, es ift ein Unterschied zu mahen zwishen Amtsrichtern, die \sich für das platte Land, und folchen, die sich für die Städte eignen. : halb müssen diese durch ihre Dienstwohnung auf dem Lande festge- halten werden. Es kommen Falle vor, wo Richter zum Zölibat ver- urteilt sind, weil sie keine Wohnung für ihre Familien finden können. In Celle herrscht Beunruhigung über ein Gerücht, daß das dortige Oberlandes8gericht nah Hannover verlegt werden foll. Ich bitte den Minister, durch eine Ecklärung diese Beunruhigung zu zerstreuen. Unser Höfegefez. in Hannover steht nicht im Einflang mit dem Bürgerlichen Geseßbuch. Dieses hat eine besondere Regelung der bäuerlichen Rechte nicht vorgenommen. Ich frage den Mmister, ob ein „Seeenoun n A ist, welher das bäuerlihe Recht wieder in anaemessene Formen bringt. Schließlih nimmt sih der Redner der Verhältnisse der ¡thy trag e Fu us __ Abg. Dr. Mizerski (Pole) beïlagt sih über die Nechtspreung in den volnis#en Landesteilen und weist auf die jüngsten ReichStag?- verbandlungen darüber hin. Die Richter würden zu Werkzeugen politisher Leidenschaft gemaht und kfnebelten die polnische Presse. Eine Zeitung in Obershlesien sei wegen Aufforderung zum Ungehor- sam gegen die Geseße angeflagt worden wegen eines Artikels, in welchem gesagt worden sei, daß es die Pflicht einer polnischen Muttcr sei, ihre Kinder in polniscer Sprache zu erziehen. Die Zugehörigkeit zu einem Hetverein, wie der Hakatistenverein, müsse natürli verwirrend auf das Urteil eines Richters wirken.

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Der Herr Abg. Mizerski Hat heute die alten polnischen Klagen vorgebrat, (Zuruf bei den Polen: neue!) und Sie werden mir zugeben, daß sein Vortrag in keiner Weise den Neiz der Neuheit hatte. Wir haben diese Sachen duyzende Male gehört, und wenn er sih bemüßigt fühlte, zurückzüugehen auf die Jahre 1893/4 und alte Dinge aufzuwärmen, die vor 10 Jahren erörtert sind, scheint das dafür zu sprehen, das zu erheblihen Beschwerden in der Gegenwart sogar für ihn kein Grund vorliegt. Ec hat sich berufen auf cine Rede des Abg. Kulerski im Reichstage, der von seiten des Bundesratê- tis{s nit erwidert sei, und die die \{chwersten Anklagen gegen die Gerihte enthalten habe. Wenn darauf niemand erwidzrte, wird das seine Aufklärung wohl in dem Umstand finden, daß die Beshwerden in der Kulerskishen Rede fast jeder tatsählihen Substantiierung entbehrten; sie wird auch ihre Aufklärung darin finden, daß man glaubt, daß Angriffe und Klagen von dieser Seite einer Widerlegung kaum bedürfen. Kuleréki ist bekanntlih Herausgeber der „Gazeta Grudziadzka“, die in Graudenz ersheint, des schlimmsten aller polnischen Heyblätter (hört! bört! rechts) bekanntermaßen, (Abg. von Czarlinsfi: Warum kommen Sie nicht nah dem Reichstage, um zu antworten?) der dur die Aut- fälle, durch die maßlosen Angriffe, die sich in seiner Zeitung Jahr aus Jahr ein finden, sich und seinen Redakteuren eine ganze Reihe der s{chwersten Strafen zugezogen hat. Er kann ja allerdings insoweit aus Erfahrung sprechen, als die Gerihte niht immer glimpflich mit

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die Justizpflege nur schädigen können. Die Reichskommission

ihm umgegangen sind. (Zuruf bei den Polen: Na also!) Aber, meine

gegeben, und daß die

erren, ih glaube, er hat dazu allen Grund Kichter niht vollkommen objektiv und unparteiish vorgegangen sein, für wird der Herr Abg. Dr. Mizerski uns den Beweis wohl

shuldig bleiben. Was er heute von neuen Dingen wvor- geführt hat, i in der Tat, zu unbedeutend, als daß darauf noch irgend etwas zu erwidern wäre. Er hat erwähnt, daß

«ne Frau auf Grund des 8 110 des Strafgeseßbuchs verurteilt wurde, weil sie aufgefordert habe (Zuruf bei den Polen.) _ oder eine Zeitung vielmehr, weil sie eine Aufforderung enthalten habe, daß in den Familien entgegen den Anordnungen der Schul- ehörde dech nur polnisch und nicht deutsch gesprochen werden solle. Dieser Fall ist mir gänzli unbekannt, liegt aber nach den eigenen Anführungen des Herrn Dr. Mizerski beim Reichsgericht, und {on deshalb bin ih nit in der Lage, darauf einzugehen.

Er hat dann den Fall erzählt, der den Rechtsanwalt Seida hetroffen haben soll, gegen den auf Grund von Beschwerden ein ehren- gerichtliches Verfahren seitens des Oberstaatsanwalts in Antrag

gebracht, aber vom Vorstand der Anwaltskammer zurückgewiesen norden sei. Der Rechtsanwalt Seida ist der bekannte Vertreter der polnischen Interessen in Oberschlesien, der nicht am wenigsten dazu beiträgt, daß die Bevölkerung in Unruhe verseßt wird (hört! hôrt! rechts Widerspruch und Zuruf bei den Polen: Ein Fahr is der Mann da!) und nicht zur Ruke fommt. Der Fall ift mir persönlich glei{falls unbekannt.

Penn der Antrag auf Einleitung eines ehrengerihtli@en Verfahrens niht die Zustimmung des Vorstandes der Anwaltskammer gefunden hat, nun, meine Herren, dann hat der Herr ja überhaupt gar kfeincn Grund mehr, sich zu beschweren. Fch weise mit aller Entschiedenheit die Angriffe gegen die Unparteilichkeit und Gerechtigkeit der deutschen Richter in Posen zurück, zu deren Organ \ich der Herr Abg. Or. Müizerski gemacht hat. (Sehr rihtig! rechts.) Und wenn er meint, si darauf berufen zu können, daß seiner Zeit im Reichstage der Éba. Lenzmann gesagt hat, so etwas käme in Westfalen nicht vor, in Westfalen ständen die Richter auf cinem andern Standpunkt, ja, meine Herren, i glaube, dem Herrn ist {on damals darauf er- vidert, daß er die Verhältnisse in Westfalen wohl kenne, aber nit die in Posen, und daß ihm für einen derartigen Verglei auf Kosten der Posenschen Richter die notwendige Unterlage vollständig fehle. Diesem Vorwurf is auch schon damals hier im Hause seitens des Herrn Abg. Peltasohn mit aller verdienten Entschiedenheit entgegen- getreten worden, und ich glaube, es ist in der Tat niht geboten, hier noh weiter zur Ghre der deutschen Richter in Posen darauf eins jugehen. Nun, Herren Fraktionsredner übergehen.

meine Herren, darf ich zu den Ausführungen der übrigen Sie bekunden eine erfreuliche Ein- stimmigkeit nah der Richtung hin, daß ih daraus ergibt, daß in allen Teilen dieses Hauses für die Hebung der Justiz das größte Interesse besteht, und daß man überall bestrebt ist, da, wo es noch fehlt, zur Förderung des äußeren und inneren Ansehens der Justiz beizutragen. Die meisten Herren haben fich mit dieser Frage bes shäftigt, die ih deshalb glaube, zum Gegenstande einer kurzen Er- widerung maen zu dürfen.

Es ist im Eingang darauf hingewiesen worden, daß eine Schädigung des Anfebens der Gerichte durch die Schaffung der vielen Sondergerilte im Lande herbeigeführt werde, und es. ift versucht worden, dem Grunde nachzugehen, weshalb der Ruf nah Sonder- gerihten doch noch so vielfach laut werde und weitere Kreise erfasse. Es ist darauf hingewiesen worden, daß dieser Ruf zum Teil wohl auf den Umstand zurückzuführen sei, daß allerdings die Nichter nit überall wit dem praktischen Leben genügend vcrtraut seien, daß sie sh in sch aks{löfsen und nicht genügend um andere Dinge fümmerten, und es ist in dieser Richtung hicr wieder vors- geschlagen, daß die Vorbildung und die Vorbereitung der Juristen eine andere werden möge, daß mehr darauf hingewirkt werden möge, daß die Herren mit allen Verhältnissen des praktishen Lebens ver- traut würden. Es ist dann auf die Fortbildungskurse und auf An- ordnungen hingewiesen worden, die in anderen Staaten in bezug auf die Vorbereitungszeit der Ntferendare getroffen worden seien, und diefe sind zur Nachahmung empfohlen worden. In Verbindung damit ift man auch auf die Frage zurückgekommen, ob etwa die Wieder- vorlegung eines Gesetzes über tie Vorbildung zum höheren Justiz dienst in Aussicht stehe.

Was diese Anregung angeht, fo ist es ja gewiß nicht volikommen in Abrete zu stellen, daß ein Teil unserer ricchterlihen Beamten manden Verhältnissen etwos fremd gegenübersteht, und daß e3 wünschensnert wäre, wenn folche Richter noch mehr ins praktische Leben bincinblickten und nicht nur theoretisch vom grünen Tische aus ihre Anschauungen sch zu bilden suhten. (Sehr zxuictig! links.) Ich bin immer bemüht gewesen, darauf hinzuwirken, daß au \{chon den Referendaren in der Vorbereitung8zeit nah dieser Richtung hin die nôtige Anleitung gegeben würde, und es war das ja mit der Zweck der Vorlage, die ich vor einigen Jahren hier eingebraht habe, die aber die Zustimmung dieses ohen Hauses nit gefunden hat. Auf diesem Wege der Gesetzgebung wiederum vorzugeben, lieat augenblidlidh nit in meiner Absicht und au nit in der Absicht der Königlichen Staatsregierung. Ih hake aber ver- sucht, zum Teil wenigstens auf dem Wege der PYerwaltung dasjenige zu erreihen, was damals auf dem Wege der Gesetzgebung angestrebt wurde, Ich habe im Laufe des vorigen Fahres zu dem Regulativ über die Vorbereitung zum höheren Justizdienft eintge Aenderungen, die an und für ih nicht sehr bedeutend auésehen, aber doch einige Bedeutung haben, ins Leben treten lassen, von denen mir \{on in einzelnea Berichten versichert worden ist, daß sie niht ohne Wirkung seien. Ich habe speziell angeordnet, daß bei jeder einzelnen Prüfung das Gebiet des öffentlihen Rechts und der Grundlagen der National- ¿fonomie zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden sollen, und daß in der Feststellung der Prüfungsergebnisse für jeden Kandidaten genau vermerft werden soll, was er auf diefen Gebieten geleistet hat. Diese Anordnung is nach meiner Meinung entschieden geeignet, das Interesse der Studierenden und der Referendare für das Gebiet des öffentlihen Rechts anzuregen. Hierzu trägt auch weiter let, daß das früher den Rechtskandidaten eingeräumte Wahlrecht, die Materie zu bestimmen, aus der ihnen eine Arbeit gegeben werden soll, aufgehoben ist, sodaß dadurch den Prüfungskommissionen die Möglich- keit gegeben if, nun au Aufgaben aus dem Gebiete des öffentlißen Rechts ‘zu stellen, die früher kaum vorgekommen sind.

Meine Herren, die Beteiligung an den Fortbildungskursen wird

Etat des Finanzministeriums eingestellt ift,

währen. Es wird aber, wie ih erfahren

Uebernahme der Stellvertretungskoften mit teiligung der Juristen an den Fortbildungskurf

so würde das, meine Herren,

dingen, und dazu ift, glaube ich, vorläufig Was die Beschäftigung der Referendare zweigen bei Banken, Landwirtschaftskammer die Sache ebenso. Das würde in Preußen Gesetzes eingeführt werden können.

Ich bin außerdem aber, meine Herren, i

ob es nit viel vorteilhaster ist, das de {on das Affessorexamen hinter sich haben

nahgesuchten

gehendster Weise den Herren, wenn fe nur die Zeit gut verwendet ist, der Urlaub auf

die möglichst weitgehende Abnahme medha Vermehrung des Personals angeht,

statieren können, daß die Forderungen des

dadurch Rechnung getragen worden ist.

gegangen werden, Fch bin vollkommen der Ansicht,

mäßigen Beamten ;

zuverlässig bejahen kann. Es kommt Anregungen gegeben find, die satorishen Aenderungen in der Be Gerichte führen. Eine Erweiterung der keit auf dem Gebiete des Strafrechts

Diese Frage kommt ja voraussihtlich in scheidung, uñd deshalb mußte bei der S

änderungen ergeben.

die Oberlandesgerichtspräsidenten und die aufgefordert sind, sich zu der Frage zu äuf: Vorschäge zu machen.

Die Frist für die Eiumreichung der Monat ab ; erst dann läßt sih der geben.

Wenn heute darauf hingewiefen ift, Herrn Engel, der übrigens nicht mit Engel zu verwechseln, geführt worden ift, daß in Hamburg auf

w3s hier in Preußen es mir do einigermaßen zweifelhaft, ob

ständig auf den Hamburger Boden stellte

erfahren, burger Beispiel folgten und nunmehr bei

Die Zahl der Vorsißenden und ihr Kammern hat ja gleichfalls den gebildet. Es ist tatsächlih richtig, daß besonderer Vorsißender vorhanden ist.

daß dem Geiste oder der Absicht des

ein Zustand entsprechen würde, bei dem

der Person eines Senatspräsidenten, ges darauf an, in welhem Umfange die einz beshäftigt sind. In dieser Beziehung be hältnisse. viel mehr Kammern, als man anderswo

diese Angaben 1ihtiz,

Ob indessen gleich in allen Fällen die Exempel ergebende Vermehrung der Dir wird, ist eine antere Frage. Es wäre

von mir, wie ich {hon bei früherer Gelegenheit geäußert habe, in

suchen, ob es durch den Geschäftsumf

jeder Weise gefördert. Allerdings fehlt mir ein Fonds, wie er in den Justizverwaltung Zuschüsse zur Teilnabme an diesen Kursen zu ge-

au in der Verwaltung von diesen Fonds nur in vereinzelten Fällen Gebrau gèmaht. Dagegen fördere ih dur Beurlaubungen,

regt worden ist, daß auch den Referendaren die Teilnahme an diesen Fort- bildungskursen auf ihren Vorbereitungsdienst angerehnet werden möge, im Verwaltungswege gar nicht zulässig sein; das Gesey über die juristishen Prüfungen \{reibt ausdrücklich eine vierjährige Tätigkeit im praktischen Dienst vor ; also nicht abgehen. Es würde das eine Aenderung des Gesetzes be-

richtig ist, {hon die Referendare mit diesen Nebenstudien zu befassen,

reiferem Urteil, mit viel größerem Nerständnis an diese Dinge heran- treten. Den Affessoren bewillige ih bereitwilligst jeden von ihnen Urlaub, sobald irgendwie nahgewiesen werden fann, daß er in nüßlicher Weise von ihnen verwendet wird.

Es ist sodann wiederum die Rede gewesen von der Ueberbürdung der Gerichte und der Notwendigkeit ihrer Entlastung, einmal durch eine noch stärkere Vermehrung des Richterpersonals, andererseits durh

so habe ih mit Befriedigung kon-

gemeiner Anerkennung in dem Sinne erfreuen, Maße dem Bedarf nach einer Vermehrung des Beamtenpersonals t E3 ift aber unmöglich, den Forderungen in dem Umfange gleih Folge zu leisten, von verschiedenen Seiten des Hauses geltend gemacht worden sind. Es kann doch immer nur dann mit Nermchrung der Stellen vor- wenn feststeht, daß das Bedürfnis ein dauerndes ift. daß für jedes dauernde Bedürfnis auc die Arbeitskräfte gewährt werden müssen in Gestalt von etatss aber es ist immer eine gewisse Zeit notwendig, ehe man die Frage nach dem Vorhandensein eincs solchen Bedürfnisses weiter in Betracht, daß, wie Ihnen allen bekannt, auf dem Gebiete möglicherweise

würde ja notwendigerweise eine Entlastung der Landgerichte auf demselben Gebiete zur Folge haben.

den Möglichkeiten gerehnet werden, die fih aus solhen Organifations- Die Frage der Entlastung der Richter von mechanischen Arbeiten

ist im Fluß. Ich habe jon in der Kommission erklären können, daß

Dabei habe ih ihnen gewisse Fingerzeige ge- geben, auf welchen Gebieten solhe Entlastungen einzutreten hätten.

Vorschläge läuft im nächsten Angelegenheit weiterer Fortgang

dieser Richtung sehr weit gegangen sei, und wenn der Aufsaß eines

sondern ein Hamburger Amtsrichter ist, an-

Amtsrichter von mechanishen Arbeiten 17 98 oder 29 Amtsrichter leislen würden,

ist. Jedenfalls habe ih di? Ueberzeugung, daß,

habe mich mit dem Hamburger Senat in Verbindung gesetzt, um zu wie die Sache dort im einzelnen

Verminderung der Richter im Nerbältnis von 28 zu 17 schreiten wollten, wir lebhaften Widerspru hervorrufen würden.

Gegenstand der heutigen Erörterung

Ih kann aber nicht zugeben, Gerihtsverfassungsgeseßes nur

derer Vorsizender in der Person eines Direktors,

E3 gibt kei manchen Gerichten aus besonderen Gründen

ist daher sehr wohl möglich und geschieht in vielen Direktor Borsiteader mehrerer Kammern ist.

Wenn erwähnt worden is, daß bei den Berliner Straf- kammern der vorsigende Direktor von den drei Sihungen der Woche nur zwei leite und in der dritten Sihung regelmäßig das älteste Mitglied den Vorsiß habe, so sind

und ich gebe zu, daß dieser Zustand kein korrekter ist, und daß auf die eine oder andere Weise nah Abhilfe wird gesucht werden müssen. Der Zustand hat sich zwar bisher zu Beshwerden keinerlei besonderen erkenne an, daß die Herren, die ihn anfehten, dazu ein

um den Beainten der babe, in dieser Richtung

dur gutem Erfolge die Be- en. Wenn aber heute ange-

davon kann ich

die Sache nicht angetan. in praklishen Geschäfts- n usw. angeht, so liegt da auch nur im Wege des

m Zweifel, ob es in der Tat

njenigen vorzubehalien, die und deshalb doch mit viel

Es wird in weit- den Nachweis liefern, daß ihr Dienstalter angerenet.

nisher Arbeiten. Was die

dieéjährigen Etats fich all- daß in erheblihem

wie fie hier

der Reithsgesetzgebung zu organi- schäftigung der einzelnen amtêgerichtlihen Zuständig-

niht ferner Zeit zur Ent- chafffung neuer Stellen mit

Oberstaatsanwälte von mir ern, und ihrerseits praktische

daß man in Hamburg nah dem verstorbenen Statisliker

Grund dieser Entlastung der Amtsrichter das leisteten, so ist diese Nechnung ganz richtig wenn wir uns voll- a, in diesen Dingen ich

geordnet ist dem Ham- uns zu einer entsprehenden

Verhältnis zu der Zahl der

nit für jede Kammer ein

für jede Kammer ein beson- für jeden Senat in eben wäre. Es kommt ganz elnen Kammern und Senate stehen ganz vershiedene Ver-

für notwendig hält; und es Fällen, daß ein

sehr lange eingelebt und Anlaß gegeben; aber ih Necht haken. \ih arithmelish aus diesem ektorenstellen notwendig sein zunächst eingehend zu unter-

gehört auch die Frage der Bibliotheken. Seiten der Anspru erhoben worden, daß nach dieser Richtung bin mehr geshehen müsse, namentli für die kleinen Amtsgerichte. In diesem Punkte möchte ih daran erinnern, daß im vorigen Jahre eine Vermehrung des -. Bibliothekfonds für die Land- und Amtszerichte stattgefunden hat in Höhe von 30 100 M, mals Bibliothekfonds für die sämtlihen Land- und - Amtsgerichte hat sich bierdurch auf 225 000 M erhöht. Die Verteilung dieses Fonds auf die einzelnen Gerichte liegt nun niht in den Händen der Zentralinstanz, sondern in den Händen der Provinzialbehörden, und es mag fein, daß dabei ungleihmäßig und nicht immer richtig vorgegangen ist. Ich gebe insbesondere dem Herrn Abg. Neinhard vollständig recht, wenn er den Say aufgestellt hat, guten Bibliothek gerichte, bei denen ein Ausgleich stattfindet dur den wechselseitigen Verkehr der Richter miteinander, und taß bei den fleinen Amts- gerihten am wenigsten gespart werden follte. Wenn es richtig fein sollte was ih nicht weiß —, daß cinem Amtsgericht aus dem Bibliothekfonds nur 70 #4 bewilligt worden sind, allerdings für unzureichend halten. Ich bin aber der Ansicht, daß dur eine „richtige Diéposition und Verteilung dem sehr wohl abge- holfen werden fann; \&läglihen Schäßungen, dazu, auch dem kleinsten Amtsgericht" {hon einen erheblih höheren Fonds zur Verfügung zu stellen.

der Freisprehungen gedacht leßten Jahrzehnte ergeben habe. zuzugeben : fortgeseßt in Deutschland zugenommen, Maße als in den anderen Staaten. freulihe Erschcinung anzugeben, ist niht ganz Leicht. etwa daraus der Schluß anwalischaft zu leihtfertig mit Erhebung von würde ih nit in der Lage sein, ohne weiteres einen solchen Vorwurf als begründet anzuerkennen. Ich bin aker weiter nachzugehen, und namentlich da, verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken sih verschieden gestaltet haben, den Versu zu machen, durch Berichte der zuständigen Behörden der Sache auf den Grund zu kommen.

den rihtigen Grund für diese Erscheinung zu ermitteln; hängt sie zusammen mit den Veränderungen in der Geseßgebung, da cine Reihe neuer s{chwieriger Tragweite nicht gleih mit Sicherheit zu überbliken war und für die sich erst eine feste Praxis bilden muß. Gewiß ist aber der Zustand nit erfreulich, nötige Ueberlegung und sorgfältige Prüfung des Sachverhalts erhoben werden, und deshalb nachher mit Freisprehung enden, während sie bei besserer Prüfung von vornherein hätten vermieden werden können.

ist, daß die Direktoren nur in zwei Sizungen ben Vorsiß führen und von der dritten \ich entlasten, oder ob vielleicht den Herren eine etwas größere Arbeitslaft zugemutet werden könnte. unserer Gesamtstatistik in Preußen, Direktor bei den Landgerichten mindestens kommen ; es würde si also danah minderung der Ansprüche ergeben, die von Cassel erhoben worden sind.

Es ergibt sih aus daß im Durchschnitt auf jeden 2x Sigungen wöchentlih doH vielleicht eine gewisse Herab- seiten des Herrn Abg.

der Fortbildung unserer Richter Es is von verschiedenen

Meine Herren, zu der Förderung

eine Vermehrung, die da-

als eine recht ansehnlihe anerkannt worden ist. Der

daß die ganz kleinen Amtsgerichte einer

mehr bedürfen als die größeren Amts-

so würde ih das

der Fonds reiht, wenigstens nah unseren über-

Meine Herren, von dem ersten Herren Nedner ist der Zunahme worden, die sich aus der Statistik der Auch hier ist die Tatsache als richtig die Freisprehungen haben im Laufe der letzten Lustren

in Preußen jedoch in höherem Den Grund für diese nicht er- Insoweit gezogen werden möchte, daß die Staat?- Anklagen vorgehe,

sehr gern bereit, der Frage wo die Verhältnisse in den

Unsere Statistiker haben es bisher auch nit dahin gebracht, teilweise

Gesetze ins Leben getreten ift, deren

und ih bedaure es immer, wenn Anklagen ohne die

Non anderer Seite ist darauf hingewiesen, taß noch immer die

Beschwerden über ungerechtfertigte Verhaftungen nicht verstummter, daß auch auf diesem Gebiete von der Justizverwaltung nicht alles ge- \{ch-hen sei,

persönlich dabei beteiligt bin, muß ih diesen Vorwurf zurückweisen. Ich

was hätte gesehen können. Meine Herren, soweit ih

bin in der Lage, Ihnen einige Sätze aus ciner Verfügung mitzuteilen, die ich im Dezember 1902 erlassen habe, zu einer Zeit, wo derartige Beschroerden mehrfach «laut geworden waren. Ich habe in dieser Verfügung, die ih an die Provinzialbehörden richtet, gesagt :

Fh rihte an die Beamten der Staatsanwaltschaft die dringende Aufforderung, vor der Stellung von Haftanträgen in jedem Falle sorgfältig zu erwägen, ob tie Untersuhungshaft oder die vorläufize Festnahme durch das Vorhandensein der in den §§ 112, 113, 125 der Strafprozeßordnung aufgestellten Voraussetzungen begründet und geboten ist, und bei der Entschließung über diese Fraze h die große Tragweite eines Eingriffs in die persönliche Freiheit regel- mäßig zu vergegenwärtigen. Geschieht dies in allen Fällen, fo ift zu hoffen, daß begründete Beschwerden über ungerechtfertigte Ver- haftungen durch die Justizb-ehörden nur noch rereinzelt vorkommen werden. Den Aufsichtsinstanzen mache ih es zur ernsten Pflicht, die Beobaltung der vorstehenden Grundsätze unausgeseßt zu über- wachen und gegen Ueberschreitungen mit nahdrücklihem Ernst, gegebenen Falls auf diéziplinarischem Wege einzuschreiten.

(Bravo!)

Es läßt diese Verfügung an Deutlichkeit nihts zu wünschen übrig; wenn sie noch nicht überall den von mir gehofften und erwünschten Erfolg haben sollte, würde ih das bedauern. Aber Klagen nach dieser Richtung sind zu meiner Kenntniß nur in verschwindendem Maße ge- fommen. Das Geseg über die Entschädigung solcher Personen, die unschuldig eine Untersuchungshaft erlitten haben, gibt der Staaîit- anwaltschaft wie den Gerichten erneuten Anlaß, in jedem einzelnen Falle ganz besonders zu prüfen, ob zu einer Verhaftung ges\Hritten

werden darf und muß, und wo Fälle zu meiner Kenntnis gekommen sind, aus denen ih habe entnehmen können, daß niht mit der gebotenen Vorsicht wvorgeganzen ist, habe

ih aus meiner Auffassung kein Hehl gemaGt. Jch hoffe, daß; dieses Geseß dazu beitragen wird, alle beteiligten Behörden zu einer noch größeren Vorsicht zu bestimmen, als sie vielleicht hier und da bisber geherrscht hat.

Ich komme nun ich mich glaube ziemli kurz fassen zu können. gewesen von der Ausnugung der unbesoldeten Affessoren, die zur Erleichterung der Richter . herangezozen würden , statt daß man den Richtern Hilfsrichter beiordne. So liegt nun tatsächlich die Sache nicht. "Bei der Frage nah der dauernden Zuordnung von Hilfsrichtern wird ganz unabhängig davon, ob dem Gericht unbesoldete Affsessoren beigeordnet find oder nit, lediglih der Geschäftsumfang zu Grunde gelegt. Es ist das um so notwendiger, als der Bestand

auf eine Reihe von Einzelfragen, über die Es ‘ist die Rede

ang au tatsächlich geboten

der unbesoldeten Affsessoren jeden Augenblick wechselt und auf ihn