1905 / 28 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Feb 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Gesellschaft einsehen sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die fände - Handelspapieren und Waren untersuchen.

Bestände an Wertpapieren, § 31.

Der Verwaltungsrat beschließt insbesondere: 1) über die Grundsäße, nah rücksihtigung dieser Saßungen 9) über die Errihtung von

mit der Leitung der Niederlassungen in Westa Bevollmächtigten 21), über die Genehmigung zu bewirkenden Ernennung mächtigten 22),

waltung8grundsäßze bezüglich des L in W orschriften;

4) über die Wahl der Bankvyerbindurgen und den Abschluß von Nechte oder Verpflichtungen be-

Verträgen, dur welche dauernde gründet werden ;

5) über die Einforderungen weiterer Einzablungen auf die Anteile

bis zur Vollzahlung 7 Abs. 1); 6) über Anträge an die Aufstellu

7) über die Grundsäße für die

sowie deren Vorlegung an die die Vorschläge bezüglich der Verwendung und shüssen;

8) über andere

\{äftsgrundstücken ; 11) über die Anlegung und

Entlaftung. 8 32.

Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse it ein von dem Vorsitzenden und mindestens zu unterzeihnendes Protofoll zu führen.

c. Die Hauptversammlung 8 33.

Die Hauptversammlung vertritt die Gesamtheit der Gesellschafts- Wahlen sind für alle Mitglieder

mitglieder. Ihre Beschlüsse und verbindlich. 8 34

Die Hauptversammlungen werden in Berlin abgehalten. werden von dem Verwaltungsrat oder von dem Vorsitzenden desselben Die Einladung zur Hauptversamm- Einrückung in den „Deutschen Reichs-

anzeiger“ und die etwaigen Gesellshaftsblätter 6) unter Angabe der fände wenigstens 17 Tage vor dem anberaumten

Tage. In diesen 17 Tagen sind die Tage der Einladung und Haupt-

oder von dem Vorstand berufen. lung geschieht durch einmalige

zu verhandelnden Gegen

versammlung einbegriffen. / Ein Mitglied kann, soweit nit geseßliche

tretung durch einen Handlungsbevollmächtigten

von Ghefrauen durch ihre Ehemänner und vo

großjährigen Söhne in Frage kommt, nur dur ein anderes an der P nd teilnehmendes Mitglied vertreten werden. §

ollmacht bedarf der \criftlihen Mt Sie vor der Hauptversammlung dem

Unterschrift zu verlangen berehtigt ist. 8 35.

In der Hauptversammlung berechtigt Stimme.

Nach Vollzahlung der Anteile der Hauptversammlung das Stimmrecht den Namen umgeschrieben und in die eingetragen find (S n Anteile wenigstens fün bei dem Vorstande Bekanntmachung 34 scheinigung hinterlegt haben und sie bis zur versammlung daselbst belassen.

8 36.

Den Vorsiß in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des im Falle seiner Verhinderung, dieser verhindert ist, ein anderes der anwesenden Verwaltungsrats, von denen immer das an Jahren älteste Mitglied vor den übrigen das Vorreht hat. Der Vorsitzende bestimmt die Reibenfolge der Gegenstände der Tagesordnung und ernennt die Stimmzähler. _weld auf die Tagesordnung gefeßt worden sind, können Beschlüsse nicht gefaßt werden; hiervon ist jedoch der Beschluß über den in einer Hauptversammlung gestellten Antrag auf Berufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ausgenommen. welche in der Hauptversammlung zusammen mindestens den zehnten Teil des Gesamtbetrags der Stimmen zu führen be- können in einer von ibnen unterzeihneten Eingabe ver- die zur Zuständigkeit der Hauptversammlung

Verwaltungsrats oder, treter oder, wenn auch Mitglieder des

leitet die Verhandlungen,

Ueber Gegenstände, welche nicht

Mitglieder,

rechtigt sind, langen, daß Gegenstände,

ehören, zur Beschlußfassung angekündigt werden. s f der nächsten Hauptversammlung zu seßen.

ind auf die Tagefordnung

Wird das Verlangen nach erfolgter Einberufung der Anträge auf Erweiterung der

versammlung gestellt, jo müssen solche

Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem dem Vorstand eingereicht sein. Sie sind alsdann nahträglih auf die

Tage8ordnung der anberaumten Hauptversam ist dies mindestens vier machen.

S 37.

In jedem Jahre findet eine ordentlich Ablauf des Monats Juni statt. Eine versammlung wird berufen, so ost es im erforderlih erscheint, und außerdem:

1) wenn von einer Hauptversammlung ein dahingehender Beschluß

gefaßt ist 36 Absatz 2); _2) wenn Mitglieder, Teil des Gesamtbetrags

welhe zufammen

versammlung einen \{chr

3) wenn

welchen die Gesellshaft unter Be- Bankgeschäfte betreiben darf; Zweigniederlassungen und Agenturen;

3) über die Bestellung der Vorstandsmitglieder 20) und der frika zu. betrauenden

der Prokuristen und Handlungsbevoll- über die mit ihnen einzugehenden Verträge und die ihnen zu erteilenden Vollmachten, desgleichen über die Geshäfts-

ordnung des Vorstands, die von demselben vorzushlagenden anzen Unternehmens und die den

eftafrika zu erteilenden allgemeinen

e Hauptversammlung, F gabe weiterer Anteilscheine nach Maßgabe der Vorschriften des 8 8;

Hauptversammlung und über Verteilung von Ueber-

Borlagen an die Hauptversammlung ; 9) über die Kraftloserklärung von Anteilscheinen 7 10) über den Erwerb, die Belastung und Veräußerung von Ge-

Verwendung des Reservefonds (8 18); 12) über die alljährlih der Verwaltung in Westafrika zu erteilende

einem zweiten Mitgliede

orstande zur Prüfung vorzulegen, welcher eine amtlihe oder sonst ihm genügende Beglaubigung der

können nur solche Mitglieder in ausüben, deren Anteile auf Stammbücher der Gesellschaft oder welche ihre auf den Inhaber lautenden Tage vor dem Tage der Hauptversammlung oder bei denjenigen Stellen, welhe in der Absatz 1) bezeichnet worden sind, gegen Beendigung der Haupt-

Die Hauptversammlung ist ferner berechtigt, über die Geltend-

Beschluß auf. Herabse S der Ber aft sich bei ihr zu

gung des Grundkapitals unter Aufforderung der melden, im „Reichsanzeiger"

machung von Ansprüchen der Gesellshaft aus der Verantwortlichkeit 1 der Mitglieder s Meritacds bezw. des Verwaltungsrats und über kannt gemacht ist und nachdem die Gläubiger, die fi gem eh haben, die zu diesem Zwecke einzuleitenden Schritte Beschlüsse zu fassen und befriedigt oder sichergestellt worden sind. Eine durch rabsezung des zur Ausführung derselben Bevollmächtigte zu wählen. Ansprüche Grundkapitals bezwedckte Befreiung der Mitglieder von der 2 dieser Art müssen geltend gemacht werden, wenn es in der Haupt- | pflichtung zur Leistung von Einzahlungen auf die von ihnen über- ehrheit beshlossen oder von | nommenen Anteile tritt niht vor dem bezeichneten Zeitpunkte inz

der vom Vorstande

Ber- ord

betreffend die Aus-

ng der Jahresbilanz

Abs. 2);

des Verwaltungsrats de

Sie

Vertretung oder Ver- oder die Vertretung n Witwen durch ihre

Die ist spätestens am Tage

jeder Anteil zu einer

Be-

sein Stellver-

Diese Gegenstände Haupt- Versammlungstage bei

mlung zu seten, . und es

Tage vor dem Versammlungstage bekannt zu

e Hauptversammlung vor außerordentlice Haupt- Interesse der Gesellschaft

wenigstens den vierten

? : der jeweilig ausgegebenen Anteile besitzen, die Einberufung fordern und dem Vorstande zur Vorlage an die Haupt- j iftlihen Antrag einreichen, dessen Gegenstand innerbalb der Zuständigkeit der Hauptversammlung liegt; über die Auflösung der Gesellscha]

t oder deren Ver-

\{melzung mit einer anderen Gesellschaft oder die Umwankzlung ihrer

rechtlihen Form zu beschließen ift. 8 38. In der ordentlihen Hauptversammlun

schäftéberiwt des über den Abschluß des abgelaufenen

g 37) werden der Ge-

Norstands und die Bemerkungen des Verwaltungsrats Rechnungsjahres zur Erörterung

gebraht und wird über die Genehmigung des Hauptabs{lusses und

über die hieran sich knüpfenden gefaßt. Sodann werden die vollzogen.

NVorschläge (§8 16 und 17) Beschluß fälligen Wahlen 24 Absay 2)

Die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Geschäfts- beriht tes Vorstands und müfsen während zwei Wochen vor räumen der Gesellshaft zur gelegt sein.

Die Hauptversammlung ift berechtigt, soglei genehmigt wird, cinen Auss{huß zur

den Bemerkungen des Verwaltungsrats der Versammlung in den Geschäfts- Einsicht eines jeden Anteilseigners aus-

versammlung mit einfaher Stimmenm einer Minderheit, die mindestens den vierten Teil des Grundkapitals

vertritt, verlangt wird.

Ergänzungen der Saßungen ein sezung des Grundkapitals.

über jede Vorlage zu, welche nit na

außerordentliche Hauptversammlung Beschluß gefaßt werden kann, auch ausgegebenen Anteile vertreten find.

bezeihneten Gegenstände ist erforderlich, von mindestens zwet

Stimmen angenommen wer j y Abänderungen und Ergänzungen der Saßungen einschließli der Er-

versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. der

Abstimmungsmodus Widerspruch erhoben wird,

Stimmzetteln nach absoluter ersten Abstimmung nicht erreit,

haben. Bei Stimmengleichheit

aufgenommen und zu unterzeichnen. handlungen aufgenommen.

leßten jedes Monats dur den „Reichsanzeiger“ veröffentlichen.

eventuellen Verbindlichkeiten und die feitens der Bank bestellten S heiten ersihtlih zu machen.

jede fowie den Jahresabs{luß ihres Gewinn-

Passiva gesondert nahzuweisen:

§ 39.

Die Hauptversammlung beschließt ferner über Abänderungen und \{licßlich der Erhöhung und Herab-

Außerdem steht der ordentlihen Hauptversammlung der Beschluß i ch § 37 Ziffer 3 der außer-

entlichen Hauptversammlung überwiesen ist.

8 40.

g

bezeihneten Gegen-

berufen werden, in welcher gültig wenn weniger als drei Viertel der

einen der in § 37 Ziffer 3 daß sie mit einer Mehrheit Dritteln der in der Versammlung vertretenen den. Dasselbe gilt von Beschlüssen über

Zur Gültigkeit der Beschlüsse über

hung und Herabseßung des Grundkapitals.

Vorbehaltlich dieser Bestimmung werden die Beschlüsse der Haupt-

Bei Gleichheit

anderen vorgeschlagenen dur Abgabe von Stimmenmehrheit statt. Jst diese in der so findet eine Stichwahl zwischen

n beiden Mitgliedern statt, welche die meisten Stimmen erhalten entscheidet das Los. 8 41.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird von einem Notar ist von dem Vorsißenden und den Stimmzählern

In dasselbe werden nur die Ergebnisse der Ver-

Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt. Die Wahlen finden, falls gegen einen

y. Veröffentlihungen des Standes der Gesellschaft. 8 42.

Die Gesellschaft hat den Stand ihrer Aktiva und Passiva vom auf ihre Kosten zu

Die Veröffentlichung muß ergeben : 1) auf seiten der Pasfiva: das Grundkapital, den Neservefonds, die tägli fälligen Verbindlichkeiten, die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten,

die sonstigen Passiva; auf seiten der Aktiva:

den Barbestand, den Betrag an Bes

2)

den Bestand an Wechseln,

den Bestand an Lombardforderungen, den Bestand an Effekten,

den Bestand an fonstigen Aktiven.

Außerdem sind die aus weitergegebenen Wechseln enisprungenen er-

8 43.

Die Gesellshaft hat spätestens sechs Monate nach dem Schlusse 8s Geschäftsjahres eine genaue Bilanz ihrer Aktiva und Passiva

und Verlustkontos durch den „Reichsanzeiger“ auf ihre Kosten zu veröffentlichen. Fn der Jahresbilanz sind folgende Kategorien von Aktiva und

1. Auf seiten der Passiva:

1) das Grundkapital, : 2) der Reservefonds, und zwar, wenn er ein Viertel des ein- gezahlten Grundkapitals nit erreicht, unter Angabe

a. des Bestandes am Schlusse des Vorjahres,

b. des für das Geschäftsjahr überwiesenen Betrages,

c. des aus a und b si ergebenden Bestandes, 3) die etwaigen Rücklagen für zweifelhafte Forderungen, 4) das Guthaben der Giro- und Kontokorrentgläubiger, 5) der Betrag der Depositen, und zwar

a. der verzinslichen,

þ. der unverzinélichen, 6) der Betrag der {huldigen Depositenzinsen, 7) der Betrag des aus dem gleichzeitig zu veröffentlihenden Gewinn- und Verlustkonto sich ergebenden Reingewinns.

11. Auf seiten der Aktiva.

1) der Barbestand, 2) der Betrag an Bankguthaben, : 3) die Wechselbestände, ausschließlich der in Ziffer 6 bezeihneten, _4) der Betrag der Lombardforderungen, ausschließlich der in Ziffer 6 bezeichneten,

5) der Bestand an Effekten, 6) der Betrag der fälligen,

und Lombardforderungen, 7) der Betrag der Beteiligungen an anderen Unternehmungen,

8) der Buchwert der der Gesellschaft gehörigen Grundstücke. Außerdem sind in der Jahresbilanz die aus weitergegebenen

aber unbe!:ahlt gebliebenen Wechsel

der Bank bestellten Sicherheiten ersichtlih zu machen.

VI. Auflösung und Herabsetzung des Grundkapitals. 8 44.

schaft sowie auf Herabseßung nehmigung des Reichékanilers. Grundkapital der Gesellschaft sich dur Verlufte um ein Dritte verringert hat. 6 4

S 49.

Für die Liquidation gelten die Vorschriften der §S§ 48, 49 de

Gesellshaft verbleibende Betrag wird den Mitgliedern nach dem hältnifse der von ihnen geleisteten Einzahlungen ausbezahlt.

eines Jahres, von dem age an gerechnet, an welchem die Auflösun

der Gesellschaft unter Auf melden, im „Deutschen Reichsanzeiger“ bekannt Gläubiger sind auch dann zu befriedigen, wenn sie fi

Im übrigen wird nah § 52

fahren. 8 46 Auf Grund einer Herabs n era Gesells

nicht melden.

auf Auflôsung der Gesellschaft kann niht versagt werden, wenn das

Slrgerten Geseßbuhs. Der nah Tilgung der De retten d er-

Die Verteilung darf nit eher vollzogen werden als nach Ablauf

efüh

die Gouverneure der Gesellschaft

chtigung an unterstellten Schutzgebiet ernennen.

besondere befugt, in den sein eines Beamten der Kenntnis zu nehmen, Î Sd einzusehen sowie den ordentlichen und außerordentlichen

Ka

Gesellschaft dem in § l stimmungen der Saßungen entspricht und im Einklange mit den ge-

setzlichen Vorschriften erfolgt.

der Sahßungen ers einer anderen vereinigt werden des Grundkapitals ist jedoch die Genehmigung des Reichskanzlers nur

erforderlich, Millionen Mark erhöht werden soll 8);

Wirksamkeit.

VII. Aufsichtsbehörde. 8 47. Die Aufsicht über die Gesellshaft wird von dem Reichskanzler

ührt. s Derselbe wird zu diesem Behufe einen Kommissar bestellen. Der

Kommissar ist berehtigt, an den Sigzungen des Verwaltungsrats und

den Hauptversammlungen teilzunehmen, Berichterstattung über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu vers

langen, auch Kosten der Gesellshaft, wenn dem Verlangen dazu berechtigter Mit-

von dem Vorstand jederzeit die Bücher und Schriften ‘derselben einzusehen sowie auf

Beschlüsse über einen der im § 37 Ziffer 3 ( ege! stände sowie über eine Herabseßung des Grundkapitals sind nur gültig, | glieder der Gesellshaft auf Berufung der Hauptversammlung in B WERSIE E E E URde e enen EeNS in der Gemäßheit des § 37 Ziffer 2 nit entsprohen wird, oder aus Versammlung vertreten sind. es ni er Fall, so kann zu ; ; p f gleichem Zweck innerhalb der nähsten sechs Wochen abermals eine a, itigen Gründen eine außerordentliche Hauptversammlung

dem vom Reichskanzler zu bestellenden Kommissar werder der Schußzgebiete, in denen sih eine Niederlaffung; befindet, je einen Beamten als Kommissar zur Beauso des Geschäftsbetriebs der Gesellshaft in dem ihrer Ver- Dieser Beamte ist ins-

gewöhnlichen Geschäftsstunden und im Bei- Gefellshaft von dem Gange der Geschäfte Portefeuilles und

Außer

die Bücher und Schriften,

enrevisionen beizuwohnen. S 48. :

Die Aufsicht wird darauf gerichtet, daß die Geschäftsführung der

2 bezeihneten Zwecke und den übrigen Be-

Insbesondere sind der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unter-

orfen :

G die Wahl der Mitglieder des Vorstands 20); 2) die Beschlüsse der Gesellshaft, nah welchen eine Aenderung folgen 39) oder die Gesellschaft aufgelöst oder mit: (8 37 Ziffer 3) soll; zu einer Erhöhung

falls dasjelbe auf einen Betrag von mehr als fünf

3) die allgemeinen Geschäftéanweisungen und Dienstinstruktionen

(8 31 Ziffer 1).

Uebergangsbestimmungen.

8 49. Die sämtlichen zunächst auszugebenden 2000 Anteile sind von den

nachbenannten Gründern der Gesellshaft zu ihrem Nennwert über-

nommen worden, und zwar:

Weseln entsprungenen eventuellen Verbindlichkeiten und die seitens

Ein Beschluß der Hauptversammlung auf Auflösung der Gesell- des Grundkapitals bedarf der Ge- Die Genehmigung eines Beschlusses

l

8

g

orderung der Gläubiger, sich bei ihr zu emacht ist. Bekannte

es Bürgerlichen Geseybuhs ver-

des Grundkapitals dürfen Zah-

1) von der Dreédner Bank 1494 (Eintausendvierhundertvierund- neunzig) Anteile zum Nennbetrage von (Siebenhundertsieben- undvierzigtausenD)) . « « «e eo 747 000 M,

2) von der Deutsh-Westafrikanischen Handelsgesell- haft 494 Anteile zum Nennbetrage von (Zwei-

hundertsiebenundvierzigtausend). . . « « + - 247 000 3) von Herrn Direktor Henry Nathan 2 (zwei) An-

teile zum Nennbetrage von (Eintausend) . . - 1000 ,„ 4) von Herrn Direktor Albert Friedrih Dalchow

2 (zwei) Anteile zum Nennbetrage von (Eintausend) 1000 5) von Herrn Direktor Dr. Warner- oelau 2 (zwei)

Anteile zum Nennbetrage von ( intausend) . 10600 6) von Herrn Direktor Friy Bodo Clausen 2 (zwei)

Anteile zum Nennbetrage von (Eintausend) . . 1000 7) von Herrn Kaufmann Hugo Preuß 2 (zwei)

Anteile zum Nennbetrage von (Eintausend) 1000 8) von Herrn Hermann Münster-Schul, vertreten

durch Herrn Hugo Preuß, 2 (zwei) nteile zum

Nennbetrage von (Cintausend). . ¿ 1000 ,

2000 Ankïeile = T 000 C00 K Auf die vorbezeichneten, von den Gründern übernommenen Anteile ist von ihnen eine Einzahlung von 25 ?/o geleistet, und zwar auf

jeden Anteil 125 M S 50.

Der erste Verwaltungsrat wird in der kFonstituierenden Haupt= versammlung aus den Mitgliedern der Gesellshaft gewählt. Er fungiert bis zur ersten Hauptversammlung nach Verleihung der in 8 11 des Schutzgebietsgeseßes bezeichneten Rehte durch den Bundesrat. Auf den ersten Verwaltungsrat finden die Bestimmungen des 8 24 Abs. 1, 3 der Satzungen Anwendung. Der erste Verwaltungsrat wählt sofort nah Abhaltung der Fonstituierenden Hauptversammlung seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, er beschließt über ‘die Zusammenseßung des Vorstands und wählt dessen Mitglieder. Alles dieses geschieht gültig dur die in der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder, ohne daß es der Zustimmung der abwesenden und der Erklärung über die Annahme der Wahl bedarf, und zwar auch dann, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats anwesend sein Pilten,

8& 51. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats und sein Stellvertreter werden ermächtigt, die Genehmigung dieser Saßungen bei dem Reichs- kanzler und die Verleihung der im § 11 des Schutzgebietsgeseßes vor- gesehenen Rechte nahzusuchen und die etwa von den Reichsbehörden eforderten Ergänzungen und Aenderungen dieser Satzungen mit ver- indlicher Kraft für die Gesellshaft und die \fämtlihen Gründer und Anteilseigner derselben zu beschließen.

Literatur.

“Entscheidungen des Bundesamts für das Heimat- wesen, im amtlichen rae bearbeitet und herausgegeben von Dr. I. Kre, Kaiserlihem Geheimen Regierungsrat, Mitglied des Bundezamts für das Heimatwesen. Heft 34 und 35. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Kart. je 2 # Die bekannte Sammlung bietet wieder ein reihhaltiges und wertvolles Material dar. Heft 34 enthält alle in der Zeit vom 1. Juli 1901 bis dahin 1902, Heft 35 sämtliche (53) in der Zeit vom 1. Juli 1902 bis dahin 1903 ergangenen wichtigeren Entscheidungen des Bundesamts für das Heimatwesen über den Erwerb und Verlust des Unterstüßungswohnsitzes, den Grstattungsanspruh der Armenverbände, die Erstattungspfliht der Landarmenverbände, die Höhe des Erstattungsanspruhs, die Einreden gegen diesen, die Ueber- nahme- und Ueberführungspflichty die außerordentliche Armenlast, die Uebernahme aus dem Auslande und das Streitverfahrea in Armen- Es. Wie in den vorausgegangenen Heften sind die Entscheidungen na der Reihenfolge derjenigen Paragraphen des Reihs- geleges über den Unterstüßungswohnsis vom 6. Juni 1870, pt die fie sich vorzugsweise beziehen, geordnet. Jeder einzelnen Entscheidung ist der in ihr enthaltene Rechtsgrundsa in knappen Worten und scharf präzisiert vorangestellt. Der Tatbestan und die Entscheidungsgründe werden nur insoweit mitgeteilt, als E auf die im Präjudiz ausgedrückte Hauptfrage Bezug haben. Die Be- nußung der für die verschiedenen Kommunalbehörden unentbehrlichen Sammlung wird dadur erheblih erleichtert, daß das alphabetische Sachregister eines jeden Heftes alle vorausge iy dasjenige dos:

e

wenn die Bilanz nicht Nachprüfung zu ernennen.

lungen an die Mitglieder der Gese

Ablauf eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an we

haft niht eher erfolgen als nah lchem der

35, Heftes also sämtliche bisher ershienenen 34 mitumf

Verichte von deutshen Fruchtmärkten, 1905 : Qualität gering mittel anae Mirtlia gut Verkaufte Durhshnitts- Am vorigen Außerdem wurden 7 Verkaufs- Marktt am M T Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge Gt L Durch 7 „(Spalte h) ag niedrigster dst i j wert 1 Dopyel- urd)- na übershlägliher D h Y er Me E niedrigster | höhster [Doppelzentner E L uud L Ds vertauft b. zentner 31. Allenstein M M. M. M “M | (Preis unbekannt) E 15,80 1 Weizen. ë S T pa 9,80 | 16,15 16,15 16,50 16,50 v n E: —— t s , . s E 16,80 a7 15,90 16,20 ' i i : Trebrib 7 Sat E 16,30 1030 2 1:00 17,20 17,20 100 1700 1299 16,05 | 27.1. : ¿O 15,20 15,40 15,40 16,60 16'60 193 40 660 16,50 1650 S T ° e Freiburg i. Sl. N 202 46,30 16,70 16,80 1 : . j | N * S D A (S ' ; ; 17 s 4 5 . . i - | Neuflabt D.S: : : 1620 | 1660 | 160 | 1730 | 1780. | 1770 | : x nno er s 7 ; ¿ g 4 1 p : 16, 1 - , è ; « . j . : mden 0 16,80 | 16,90 17,00 1120 1 U 2 v 1521 16,90 1690 | 241 j u gen 1. 7 è S Bt d , L 4 L l . Le à E O L U 0 1850 | 1900 M 521 17,35 | 1696 | 971 i ° C e 2 M : (78 18,06 18,06 100 : ; 7 : 7 Pit den / 19,40 19,40 2 17,30 17,80 17,80 330 t 17,75 0 1 ) O ie —— E A O 980 25 490 19/60 D s e Mülhausen i. E. . . . g R 16,50 16,5 38 o 26 478 | A P : 2 C L 17,00 17,00 18.00 1800 16,80 17,20 - 2 19108 1960 | 261 i M , 19,20 19,50 19,50 17,57 1750 | : 241, N 240 | 1610 y Nffuen Centhllfer Gpelg, Dinel, Fesenp. 00 1 890 | 196 | 196 | M1 A G 18, \ j t 1 8,70 4 18,40 0 | 10 o | B | B00 E «. | Meßkirch. a 8,30 | 18,30 | ‘18,58 18,568 | 18/70 n M 688 18,60 | C7 C I 00S A He 1 1, ; 18,70 4 1 18,60 24 L e LBUUO M ct es 18,70 | 18,80 18,80 5 ane 18,57 1842 | 24.L 31 Allenstei ' 18,80 I 274 5 067 18,66 18,29 24. 1. : E 12,50 Roggen. 18,49 17,09 26,1, a de 2 12,60 | 12,63 12,63 | 12,75 12,75 T Sauer ¿l 1200| ol 00 Lo O O 63 833 : | ; O: 12,80 | 13,00 0 E 1,20 150 1950 1328 | 1328 | 27.1 E O 1220 | 1260 | 1290 |- 1300 O 10 M 780 13,00 1300 | 261 e Freiburg i. Sil. 4 40 12,90 13,00 13,40 13,50 13,7 : i | | ° R E O O T 1800| 1320: 1 1000 1370 ] i ; - | Neustadt O.S; j 7,80 | 1330 |} 13830 | 18380 | 1380 | 1420 i ; 7 E s s 13,10 | 1320 1340 | - 1950 1 1870 | 1820 80 1080 13,50 13,45 | 24,1 [ a ; O E L 1600| 40 P 1080 | 1480 A 810 13,50 1960 l SLL n gen i. W. . . 14 00 14 50 14,40 14,75 14,80 15 05 30 . 6 t L . e E A l E T S 28 E 14,73 15,00 | 24.1 j " S eh U ' ' j 14,68 14,68 , i : , ; ü Schwabmünchen . E 14,10 14,10 14 ; 200 2 900 14,50 14,50 - R e A * 1320 | 1320 M O o 2590 14,39 1448 | 30: L 5 á Schwerin i. M. . 12,4 Y 14,00 14,50 t G 93 13,20 1320 | 24.L [ Saargemünd . 2,40 | 1240 | 18350 | 1370 | 13,70 | 1400 M 148 14,42 1450 | 24.1. | s C 14,20 14,30 14,50 14/50 800 11 500 : ( , enstein : 12.30 i G erfte. 14,38 14,45 24. 1. - \om n e 12,30 | 1260 | 1260 | 1290 | 12,90 y , R : K “t 12,80 13,20 e ; : ¿ V Schneidemühl . . . , 14 122 14,00 14,00 15,00 15/00 5 286 12,98 13,08 24. 1. . T Le 12. ' 13,70 13,70 14,00 14.00 170 14,17 1420 | 24.1 v M E 120 12,20 12,40 14,60 14,90 16,00 G 685 13,70 13,70 26. 1. E " E E R 1 i j ,20 , L ° E 0) 1490 | 1540 | 1540 | 15,90 1590 | 1840 j | s E R L 12 15,60 15,90 16.00 16,30 16,40 i ; i : é Emden, L ? 7,60 12,80 14,00 16,00 | 17/00 18/00 b 960 16,00 16,00 | 24.1 x agen fk. E uis —- 2 1 S L / Ï i Ehingen T 15,50 | 16,00 16,00 1650 | 16/50 1700 M 267 13,35 1800 | 27.14 Tbei G: n T R 7 17 303 1780 | 1769 | 241 00 14,00 15,00 15,00 L N o 528 17,60 170 | L 31. | Allenstein ; 12,80 : Hafer. 16 14,50 14/40 | 24.1. 0 ute A E : 1900 O 13,00 13,20 13,20 x E A N Q n ' 13,90 14/00 14.20 i f . , ¿ - | Schneidemühl : . . 1380 | 1380 | 1400 | 140 | 1440 | 1440 200 2813 U h O L : | Trebnitz i. Sl. . ' ' 13,40 13,40 13,60 13,60 813 14,07 13,66 | 24.1 : . | Breslau . . 13,40 13,90 14,00 14,40 14,70 15, e Gn 13,40 0 | 26,1 ; A E E : "o a . . . . . . . . . f x ' 14,30 14 40 14.80 i ; é Glogau “s 12,80 13,30 13,30 13/80 13,80 14, ; . . . - . . . 4 f 1 4,30 7 | Neustadt O-S 1450 | 14,50 E a y : E N N 1380 | 1400 | 14,20 O 1800 15 218 14' i | : a ' 1 6 45 M G E 1450 | 1500 | 1630 | 1580 | 1600 | 1850 Y 2 | 140 | 1409| L : ; | Hagen i. W. . : 13,50 | 14,0 13,00 | 1370 | 13,80 | 1410 1 100 i ' : j | E j E O P1620 [O T O 1800 19200 13,90 13,80 | 27.1. “12 : m a4 Ds 1320 1058 200 2 800 14,00 14,00 | 24 i " . dig s Ï E, E 2000 V 1 14,20 , 1 4. 1 7 T Evabatden t a | R E 10% 70 980 14,00 14,10 | 30.1. b . Ehingen 1A vi , 1440| 140 | 1460 14.60 146 2 102 14,40 14, w aldsee i. Wrttba. . Es / | h 14,6 ( É / 4,40 L 5 O 1420 | 1420 | 14400 | 144 1470 | 1470 60 S7 es 1428 | 24.1 j " Mugen b N 13,20 13.20 e | 00 F: a 48 719 108 7G 24. 1. » ulyausen 1. E A ! , 1 1, 7 i 14, : a af 15,00 | 15.00 1600 109 13,70 13,90 N fs L 65 24.1. emerkungen. Die verkaufte Men 4 fn ' 14,00 14,80 14,80 7 99 15,38 | 24.1 ge wird auf v ' ' 700 102 Ps Ein liegender Stri (—) in den Spalten für Male T e Bie d eiuer B d ate U yerunde! mitgeteilt. Der Darebsdritiipreis Kt den id  D i orgeto i erunde dit déutiden eL R Gatreibe T gekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprechender Bretgerroet: für die Woche vom 23. bis 28, E os Noggen, 71 bis 72 kg das hl L 99,94 Liverpool. nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das kl. . . ; : ‘| 195'81| 19527 e ed 192,09) 152/09 Sifariuinageitele: in Aschen Elrtiililde« Accis a ! E E 179,78| 178/85 S 1000 kg in Mark. Roggen, 71 bis 72 kg das bl... 103,89| 103,98 E e 187/07 es eise für greifbare Ware, soweit niht etwas anderes bemerkt.) Weizen, 75 76 "p Cs « «E & «0 IDEON! 120,58 Austrelie ooo nee eee e] 14928 14223 E Lts E E 2 159,84| 158,19 Roggen Hafer, english weißer, neu... ‘C | 2390 pad Weizen | lieferbare Ware des laufenden Monats | 1D Ee 00a Gerste, Futter- ( E o Ca E L 100/92 100/92 Surtia Januar | Vor- Barng Abwerpen. | : E E (os ean (98,57 98,57 ¡ E E o Ee ce 135,89 D T VE e S 0,82| 134,72 Stosgen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 ,| 141,25 ie 81 Aal, E e «e E 144,01 14404 j | La Plata O M A 91,69) 20,60 L, - 765 & bas 1 .| 177,25) 17650 | gehen 4 Odessa t 144,01| 144,04 A 102,889) 101,86 fi vet g das 1 .| 142,25] 141,83 P 0 s E E 166 18 16621 N Roggen, Pfälzer, ruf w G E c U N 150,09 12013 Weizen, Li R O 177,80| 177,13 Weiren ee Fd ger bulgarisher, mittel , .| 149,83| 149,83 E E 129'81 1dr ar izen, Lieferungsware f Jli 151,72 151,14 de bb Ger, vi gder amerik, rumän., mittel . | 190,77| 190,77 Bombay, Club wh 139 95 TA8'Bs Mais S 142,03| 140,46 Geiss, badische, Pfälzer mittel mittel .. . .| 150,75| 150,75 Amsterdam. E : E i e bd As, Gs 74,33| 73,88 4E 181,60) 182,50 | Roggen { Mw 116,88| 116,92 Neu York. Üiaén, Pester “O ad A A St. Petersburger 120,91| 120,95 roter Winter- Nr. 2... .., 185,63| 184,61 E o eie ; ,81 | Weizen D C e»: Us e) 153,75| 153,81 | Weizen Ci ) y er, un arif E 2 187,96 186,30 ameri anis, er Winter- e EEA 169,27 je Lieferun 8 s Eh 177,45 477,10 n S 126/72 198/08 |. an S E eto » es 0% e 27] 169,33 t R 158,00| 157,44 Gerste, slovalshe… B Ta T 100/79| 100/75 | Mais t a 147,16) 145,63 , ungarischer L E 139,48| 141,22 S N ,72| 100,75 - C A 83,05| 82,82 Eh apest Produktenbörse (Mark Lans). Weizen Buenos Aires. Roggen E 125,58| 124,63 | Weizen { enalih wß... Mais } Duréhschnittware 122,05| 11849 E e e fene E IEDRN GEDEN 1 O o R ao 152,00| 152,00 i er, N S A 170,06) 167,38 E h e E 149,20| 148,64 - 77,51| 75,73. S Ñ Weizen E Sersie, Futter, 122,05| 122,08 | Hafer Mittercig N BereG ntorten 143,16| 142,77 Deomerkunge u - . C S « | 131,83] 131,86 e (Gneinbié aver 119,76] 118,55 1 Imperial Qgarter ist für die Wei ages) 141,29] 140,82 | duktenbörse = 504 Pfund engl, gerechnes, für tio der Haden) o- I m