1905 / 44 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1905 18:00:01 GMT) scan diff

stande des Staats unverträglich ist. Wenn uns nabegelegt wurde, wir mödten auf den Kultusetat für die katholische Kirche verzichten, so würden wir das sehr gern tun, wenn uns das Kirchenvermögen zurückgegeben würde. Was nun den zweiten Teil des Antrages betrifft, so erscheint er uns noch wichtiger als der erste, weil er aus dem ersten die praftischen Konsequenzen zieht. Die Befürchtung vor dem Zuzug ausländiscker Geistlicher verstehe ih niht. Sie können nur mit Zustimmung des Pfarrers amtieren. Es handelt \ch in der Hauptsache um ‘Ordezis- leute, die zur Hebung des Glaubenélebens beitragen, alfo von größtem Nutzen sind. Verstoßen sie gegen die StaatSge]eße, so können fie ja ausgewiesen werden. Eine politishe Gefahr besteht also nit. Dies gilt natürlich auh von den Missionen. Je freier jede Religion®- gemcinschaft gestellt wird, desto mebr werden Zwistigkeiten und Miß- helligkeiten zwischen den einzelnen Konfessionen vermieden. Ich kann Shnen nur die Annahme des ganzen Antrags emvyfehlen, nachdem er in der Kommission geprüft ist. Abg. Stolle (Soz.) führt aus, daß der Antrag des Zentrums in seinem zweiten Teile die religiöse Freiheit nicht gewährleiste, weil er die Möglichkeit offen lasse, irgend einer NReligion8gesell- schaft die Anerkennung zu versagen, wenn es den Behörden so ge- falle. Redner exemplifiziert in diefer Beziehung auf einige Bei- spiele in Sachsen und Sachsen-Altenburg. Die keiten Paraaraphen des Antrags höôben die ersten vollständig in ihrer Wirkung | auf. Gewissensfreiheit werde niht erreicht, wenn si? nur den anerkannten Meligionsgesell haften werde, nicht den freien Richtungen. Nicht nur die katholische Kirhe sei in den früheren Jahrhunderten intolerant gewesen, aub die evangelisWe, wo fie die Macht in Händen gehabt habe. Diese Kämpfe beständen beute noch fort, und sogar die evangelische Jugend werde durch Schrifien gegen die andere Kirche aufgeheßt. Au! katholischer Seite sehe es nit besser aus. Wolle der Antraz wirkli Religionéfreiheit, }o müsse er hinsihtliß der Benußung der Friedbhöfe auch die freten Religionsgefellshaften anerkennen, da au diese zu dea Kosten des Q beitragen müssen. Das Zentrum fei hier auf balbem ege stehen geblieben, weil es nur von anerkannten Religionsgesell- schaften \sprehe. Herr Gröber habe die Gründung von religiösen Ge- nossenschaften empfohlen. Die Baptisten bätten in der Tat religiöse Vercine gründen wollen in Sathsen, man habe ibnen aber durch das Vereinsgesez Schwierigkeiten gemaht Wolle man wirklich Gewis\ens- freiheit, so müsse man die Gotteéverehrung nit in bestimmte Formen pressen. In einem Punkte bringe der Antrag eine kleine Verbesserung, hinsitlich des Austritts aus der Kirche. Seine Freunde würden also troß großer Bedenken für den Antrag stimmen. i Abg. Gröber (Zentr.): Man hat den Antrag für überflüssig er- flärt, weil der Papst ja anerkannt babe, daß nirgendwo die Katholiken fh so großer Freiheit erfreuten wie in Deutschland. Der General von Loë | hat dies in einer Rede mitgeteilt. In einer zweiten Nede hat er | aber seine erste Rede dahin eingeschbränkt, der Papst habe nicht ge- | sagt, daß die Katholiken allein in Deutschland in der besten Lage fi befänden. Außerdem habe ter Papst nur von Preußen ge- sprochen. Das ist ganz etwas anderes, denn Preußen ist uit Deutschland, es ist vor allen Dingen niht die Rede von den anderen Staaten. Außerdem hat der General von Loë no@ gesagt: „der Vatikan bat auch in Deutschland noh eine Anzabl von MWün\cben, die ich pfliht- gemäß Seiner Majestät berichtet habe.“ Die ganze Szenerie erinnert | mi lebhaft an die Zeit von 1887, als ich în den Reichêtag kam, da man die Iakobinishen Noten öffentlih aus\{alt. Herr Hieber hat also mit dem Lobe des Papstes kein Glück gebabt:_ seine Parteì- genofsen waren au ganz ffill. Was nun Satwb\en betrifft, so bedauere ih, daß der Vertreter Sachsens uns verlassen hat. Ich habe cinen Diener nach ihm geschickt, er war riht mebr zu finden. Fh muß also meine Worte an den leeren Bundesratstish richten. (Zurufe: Es sind doŸ man? da!) At nein, die haben nits zu fagen. Ih wollte ihn frazen, ob der Kanzler {on einzn Besckluß gefaßt hat. Sachsen ift in religiösen Fragen der rüdständigfte Staat. Auffallend war die Antwort des RegierungSvertreters auf meine bciden Fragen. Diese Fragen waren son in dem früberen Berichte behandelt worden, und ich habe sle nur angeführt, weil sie besonders fraß waren. Uebrigens hat Graf von Hobenthal den Tatbeftand zugegeben Es bleibt bestehen, daß es ein Eingriff in die Rechte der Eltern ist, wenn in Leipzig ein Knabe wider den Willen der Eltern in die evangelische Schule geshickt worden is. Bei dem Geistliben bandelte es ih nit um eine Strafe von 30 #, fondern um 50 A: ih babe mich da geirrt. Er erbielt die Strafe, weil er einem Sterbenden die Safkramente gespendet hat. Das bleibt bestehen, ob es ch nun um einen Ausländer bandelte oder niht. Es gebt dech nit an, daß für | jede einzelne Beerdigung dur einen fatbolishen Pfarrer die Ge- nebmigung des evangelishen Pfarrers in Sachsen nabgesudt werden muß. Was soll man dazu sagen, das_fogar cine Ueberwachung des Gottesdienstes stattfindet? Denken Sie nur, ein Sußmann hat festgestellt, daß eine Dame aus Meißen obne Genehmigung des \äcsisœen Kultusministerii ciner Seelenmisse in der Dreédener Sloß- fapelle beigewohnt bat. Nun, die Erde bat si deëwegen nit geöffnet. Was die dogmatise Intoleranz betrifft, so steben wir Katholiken damit keineëwegs allein; in der Apologie zur Augêburgis(en Konfession, einer der evangelishen Bekenntniéschriften, wird genau derselbe Stand- punkt vertreten: die Sache liegt also büben und drüben glei. Die evangelischen Geistlihen, die Theologen, die an if Universitäten die venia legendi erlancen wollen, werden n auf diese Bekenntnic schriften verpflichtet. Der Eid, der den L von der theologishen Fakultät in Erlangen abgenommen spricht bucstäblid vom Papst als vom Apostel des Teufel : Heidelberger Katehi8mus ift das Papsttum als Abgötterei bezeichnet. Se Vorträgen evangelisher Geiftliher bört man den Papst den MWidersacher Gottes, die Wurzel alles Unheils, den Antichriït usw. usw. nennen. Sind diese Aeußerungen etwa tolerant, religiôs tolerant : Und soll i an die Aeußerungen eines Thümmel erinnern, defsen artige Ausfälle alles übertroffen baben ? Herr Hieber wies auf Spanien bin. Es gibt eine Masse Länder, wo man nickt tolerant ist: dazu gehören uns gegenüber au die deutschen Bundesítaaten. Jn Schweden darf keine Ebe eingegangen werden, auch wenn beide Teile fatbolis sind; in Spanien hat man do wenigstens die Zivilehe. In Schweden darf die katkolishe Gemeinde keine Grundftúcke er- werben: in Schweden müssen die Katholiken Kirchensteuer für pro- testantishe Zwecke zablen, wie das leider in manchen deutschen Bundes- an

aber

D T A b

unde staaten au der Fall ift. Als man in Deutschland daran gi Toleranzanträge zu formulieren und Toleranzgeseße zu machen, waren au die fkatbolishen Bischöfe unter denen, die das befürworteten; der Bischof Ketteler hat seinen Namen unter den ersten Toleranzantrag gesetzt. Der Begriff Toleranz ist_ein bistorish entwickelter, entstanden dur die Religionskriege; eine Sache, die niemand wollte und zu der do alle aczwungen waren. Herr Hieber wirft uns vor, wir bâtten uns beim Bürgerlichen Geseßbuh der Regelung der Frage der religiösen Kindererziehung widersezt und damit vershuldet, daß die Sache nit ichon damalëé geordnet wurde. Herr Hieber befindet sich damit im Irrtum. Wir haben damals Anträge

u E je gestellt, die aber abgelehnt wurden; es ftellte G beraus, daf, die Materie außerordentli \chwierig war, und um das

Zustandekommen des Bürgerlichen Gesezbuhes niht ¿zu gefährden, wurde die Materie auêgescieden. Die Den!srift des evangelishen Kirhenauss{husses will absolut nidte wissen von der Einwirkung der Reichsgeseßgebung, sie will gar nit gesehen laffen, fie will die Kompetenz der Fleinen und fleinften Einzelstaaten erhalten, damit nur ja die dort vorhandene Unduldsamkeit niht wverkümmert werde. Daß eine mormonishe Religionsgesellshaft in Deutsland fih etablicren könnte, wenn der Toleranzantrag Gese wird, ift fals, obwobl es in jener Denkschrift ftebt: Vielweiberci verboten. Wenn aus der

denn in Deutschland ist die

Zablung von Konverfions-

rn ein Vorwurf hergeleitet wird, so Tteht es damit, wie gewisse

rhâltnifse in Württemberg beweisen, nit befser. Dafür wollen

wir eintreten, und dafür find wir verartwortlid, daß wenigstens die

Intoleranz des Gesepgebers aufhört, daß von oben herab gesetzgeberisch dekretiert wird: Ihr müßt Eu vertragen!

Abg. Hoffmann- Berlin (So): Im Königreih Preußen

gebt es nit so leiht mit der Eintragung von religiösen Vereinen

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i

auf Grund des Bürgerlichen Gesezbuchs; in Preußen werden religiöse Nereine nicht eingetragen. Es der Gründung von Aftiengesellshaften mit bereits von der Berliner Freireligiösen Gemeinde gemacht worden, aber weil die Kosten Mir baben es mit ciner Geselschait mit beschränkter Haftung vere fut, da bat uns der Richter geantworiet : lide Tätigkeit ausüben ; Versammlungk- und Verbrennungshäuser bauen. i gescgebende Körperschaft, selbst über die Gesetze lahen, die gemalt haben, so beweist dies nur, Wir haben allerdings diese Tätigkeit des Bauens noch nit weil zufließen, wir bis jeßt noch nit ist interessant, wie si religiösen wir L geriht hat in einem Zivilprozeß um eine Kirchbofsangelegenheit ers kannt, wir seien eine religiöse i find wir nun eine oder sind wir keine. müßten allerdings der Antrag wohl etwas Wandel \chaffen. die aus der Kirhe ausscheiden wollen, zu viel ibnen

glauben, Frist sehen Braunschweig bingewiesen worden.

Wenn Î2,

Wenn wir nit, von wem sie kommt. wenn vom Zentrum ein Toleranzantrag immer so vor, als wenn der Fuchs für den

in der Prügel den Kindern die Religion h, wo der Vater sagt: ich dulte Hause nit, ciner Religion, die ih nit anerkenne. scine Aufgaben aber nitt. so muß es na&bleiben. leider wechseln die Minister werden kann erflärte, Kinder nit wegen der Religion drangsaliert werden : in der Religionsftunde ant Vielleicht gilt diese Verfügung nicht, weil wir | Kultusminister haben. | es gebt do% nicht.

geprügelt wird.

wurde dann auf die Möglichkeit oder von Gesellschaften Auch dieser Versu ist

beshränkier Haftung bingewiesen.

¡u boch wurden, ist er aufgegeben worden. bürger- wir j

Sie müssen eine dann welien Wenn Sie, als die Sie wie die Gesetze ausgelegt werden. begonnen, fommunalen noch staatlihen Kassen Mittel aud keinen Mirbach haben. Daher find zu so imposanten Bauten gekommen. Es er Richter im Kreise dreht. Der Frei- er Unterri®t der Kinder verboten, weil Kammer-

wir baben gesagt:

weder aus und wir

uns

Gemeinde ist de

feine religióse Gemeins&aft seien. Das

35

Nun wissen wir nicht, Die Austrittss{wierigkeiten und auf diesem Gebiete könnte Es ift klar, daß denjenigen, Lauferei gemat. daß Die Betreffenden infolgedessen die

Gemeinde.

erleichtert werden,

der Austritt geradezu verckelt wird. ausgeshieden zu sein, und halten niht ein, fie bekommen dann weiter nichts mebr zu j als allenfalls die Kostenre{nung. Es is au auf Das cine steht feît, in Braun- dort cinmal erst

weig wäre {on längst Wandel geschaffen, wenn

ein vernünftiges Vereins- und Versammlungêrecht vorhanden wäre. Mas den Streit zwishen Zentrum und Nationalliberalen, fontra vrotestantisch, anbetrifft, aber mi will bedünken ich fann Mas der Abg. Gröder namens seiner Partei fordert, alles, worüber er j nd beschwert, Bürgerlichen Gesezbus baben können, ais Seite es gerade wir sollten doch Vertrauen auf \prehuna.

ja nur zu gebäuden, jawobl, dort find tatsächli dur den Einfluß der Regierung Direktoren aufgefordert worden, ihren Vorgeseßten nicht ¿u geboren.

_fatholisd wer mehr recht bat, weiß ih nit, das Zitat niht zu Ende fübren.

bätten Sie (zum Zentrum) bei der Beratung des von sozialdemokratischer | Zusatz zum § 166 beantragt war, aber da war j Herr Gröber, der dagegen gesprochen und gesagt bat, | unsere Ritter baben und auf die Necht- Mie es damit bestellt ist, wissen wir ja alle. Ich braue erinnern an die Auêweisung den Berliner Shul-

der

aus

Toleranz eintritt, nun wenns vom Zentrum fTommt. Volk erringen können, so fragen Aber nehmeu Sie es mir niht übel, fommt, so kommt cs mir Vegetarismus vlädiert. fompectent, warum denn aber nit ! mecklenburgishen Verfassungéfrage? Jett sucht man dur | beizubringen. Diese Fälle mehren | Religionsbüber in meinem Kann das Kind Der Minister Bosse so oft, daß man ihrer niht habhaft die lassene Verfügung sollten die fie sollten nur sci unzulässig inzwischen cinen neuen Es muß hier Wandel geschaft werden; denn daß den Kindern gegen die Lebrer ein- F babe neulich schon den Fall aus Küftrin mit-

jeßt das Zentrum wieder für wir nehmens ja wir Freibeit für tas

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as Zentrum erklärt das Reich für

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dur

Ton So ; M. C. pelend Jetn, jcde Bestrafung

Haß

geteilt, wo ein freireligiöser Vater dem Magistrat mitteilte, cer würde

seinen Sobn in den jüdischen Religion8unterricht erbicit er die Nachricht, dieser Unterritht befreie jeinen Sohn nicht von der Teilnahme in dem Religion2unterriht der MittelfHule. Junge muß Neligion21 lischen, 5 9 der nästen Relig: müsen endlich be! ck ildet 2c

M „T4 an Wo A T Neft von Rechtsbewußt)etr

| spriht die Geschäftsordnung.

| diesen Umständen zwei namentliche Abstimmungen

ihiden. Darauf Der

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also außer an dem jüdishen, au dem evangelischen e 7 Lo m A D S 4 D interridt teilnehmen: na. meinctwegen au bei dem katho- A 9 Vos 57 Is n ck 97s 9 bat er alle drei de dem Vater bedeutet, e zu L Ae p 4 4 würde aus der Sthule a n werden, wenn er nit Î -utande uftände P 144i U

der leßte

giont dann ein Sobn iesen

tir De hetmoSne lo T n on v A L à ai Sam d Af Lilie ha «44

mPENOon Dir Rortorutnoa Die obe L T-L U e I « LEGICTUNnRG DIe À + 1 N A C E R N dah I er sogar Ppflegt, tit |wuld daran, day

+ M ats 7 v + im Volke verloren geht.

beftchen

L E Damit s{lietzt

erste Beratung.

C g. Freiherrn Heyl zu Herrns-: die Abstimmung über die Frage, ob der

Kommission überwiesen werden joll, einc

wort erbält Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Der Zweck t der konfessionelle Friede, Parität auf bürge:lichem Streit gehört nit hierher : enseitige Nefkris

: Zweck: das ist ein Internum der cinzelnen

? wollen uns gegenseitig in dieser

machen. Nctwendig ist, daß die

mit ibren U-ebelftänden in den werden ; find überlebt und passen in unsere Zeit. Herr meinte allerdings, diese e Tönnten nit dur die Reichsgesetzzebung abgeschafft werden.

Sie denn etwa, daß die Einzelstaaten das tun werden, na-

es Jahrzehnte nicht getan haben ? Nur die Reich8geseizgebung

kann cs tun. Die Kompetenzfrage ist für uns erledigt. Wenn fie für den erften Teil unsercs Antrages gilt, so gilt fie au für den ¿weiten, der nur cine Konsequenz des ersten ift; alc Religionéübungen finder in Religionsgemeinschaften statt. Ist also § 1 begründet,

h d Für die Zustände in Spanien, Portugal, Süd-

nd wir nicht verantwortlid&. Sie (links) werden do au

ie Verantwortung niht übernehmen wollen. Wenn

em Auslande gehen wollen, so gehen Sie doch nah

Nordamerika. Dort hberrscht wirklihe Toleranz.

er zieht die

notwendigen Konsequenzen der bistorisWen Entwidelung. Es führt zu ni&ts, auf frühere Jahrhunderte zurüdzubliden, wir leben doch im 20. Fahrhundert. Wir wollen Freiheit des einzelnen und Freiheit der Religiontgemeinschaften. Ift denn die Freiheit nur auf dem volitishen Gebiete von Wert und niht au auf religiösem Gebiet ? Auf die Landesgeseggebung können wir lange warten. Im Hause ift gesagt worden, der erste Teil unserer Anträge sei \spruchretf. Wir baben nité dagegen, daß der zweite Teil kommissarisch geprüft werde, aber darum möchten wir entschieden bitten. Jn der Kommisfion werden wir die Begründung geben, die man hier vermißt hat. Ich bitte den Herrn Präsidenten, über beide Teile des Antrages getrennt abstimmen ju lassen. Am befien wäre es, den ganzen Antrag an die Kommission zu verweisen. Wir haben aber auch nichts dagegen, wenn nur der ¡weite Teil überwiesen wird. Ich bin überzeugt, daß es uns gelingen

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| wird, die noch bestehenden Vorurteile zu beseitigen, wie es uns seiner-

zeit gelungen ift. Im Namen der wirklichen Religionsfreiheit bitte id Sie, unserem Antrage stattzugeben.

Abg. Dr. Stoämann Hi Ich möchie bezweifeln, ob es über- haupt mögli ift, einen solhen Gesetzentwurf in zwei Teile zu zer- reißen und cinen Teil in die Kommission zu verweisen.

Präsident Graf von Ballestrem: Dieser Auffassung wider-

Abg. Freiherr Heyl zu errnsheim glaubt, daß nun unter : notwendig werden würden.

Mg Dr. Bachem zieht hierauf seinen Gventualantrag zurü. Er bleibt also bei seinem Antrage fliehen, den ganzen Antrag einer Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen

Die namentliche Abstimmung über diesen Antrag ergibt

die Anwesenheit von 161 Mitgliedern, von denen 96 mit Ja, 64 mit Nein stimmen stimmung. Der Reichstag ist also nicht beschlußfähig, und die Verhandlung muß abgebrochen werden.

ein Mitglied enthält sih der Ab-

Schluß 614, Uhr. Nächste Sizung Montag 1 Ur.

(Zweite Beratung der Handelsverträge.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 142. Sißzung vom 18. Februar 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbischem Bureau.) Ueber den Beginn der Sißung is in der vorgestrigen

Nummer d. Bl. berichtet worden.

haltsetats des Ministeriums gendarmerte fort.

die zweite Beratung des Staatshaus- das Rechnungsjahr 19056 im Etat des Innern bei dem Kapitel der Lan d-

Das Haus seßt für

Abg. von Rievenhbausen (kons.): Es ist in den leßten Jahren

mandthes für die Gendarmerie geschehen, an dem nötigen Wohlwollen

feblt es nit. ? li ( C Parteien des Hauses Sympathie ausgesprochen worden. den bloßen Worten ift es nicht getan.

verschiedenen 1 E Aber mit Mir müssen wicderum an das

Namentlich ist den Gendarmen von den

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gute Herz des Ministers für die Gendarmen appellieren und bedauern,

daß es seinem Einfluß bei dem eine Verbesserung zu erzielen. 5000 baben eine Dienfstwohnung.

Finanzminister noch nit gelungen ift, Noch niht 1000 Gendarmen von den Derartige Leute müssen so gestellt

sein, daß sie nit nur dienstfreudig bleiben, sondern au in ibrem

Heim behbaglih wohnen h des Sonntags sih ihrer Familie widmer Gehbaltéverbältnisse müssen aufgebessert werden.

und weniastens in drei, vier Woien cinmal können. Die Rang- und Wir müssen für die

niederen Beamten, die zum Schuße des Staats bestimmt sind, \orgen.

F% made darauf aufmerksam, was wir

in den leßten 24 Stunden

îin Moskau gesehen haben und was der „Vorwärts“ beute darüber

schreibt: Volkègewifsens. Es die Zweckmäßigkeit dieter gewiß: f sozialistisden Aufklärung des Proletariats und in dem Massenkampf gefichert ist, so gewiß ist cs au, daß

In einem rechtlosen Staate if der Terror das Recht des Es ift in diesem Augenblick niht angemessen, über Einzeltaten von Helden zu erörtern. So die Sade der russishen Befreiung nur in der

es ift, daß

ß die terroristishen Akte in den

cgenwärtigen Verhältnissen Rußlands mit elementarer Notwendigkeit,

L 4 ck 4 J wie Naturers(einuzgen bervorbrechen, obne zu fragen, was sie nüßen

oder a zeugt diese Lalen.

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| Beamtenkategorie if zu zahlreich“.

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made aber darauf aufmerksam, daß es namentli Kreisen immer \{werer wird, Leute für den Dienst zu bekommen. darmen besser besoldet werden handen ist.

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der Verzweiflung

Das Rechtsbewukßtsein Tyrannet

Richter ist Rächer wider die verwüstenden Gewalt.“ Der „Vorwärts“ gibt zu, daß der zur revolutionären sozialistishen Partei gehört. Die sollten gemeinsam Maßregeln treffen gegeaüber den inter-

Mir haben vor einigen Jahren ein Schutz der Arbeitswilligen feststellen Hoffentli erleben wir es mit den gemeinsamen Maßregeln er Staaten gegen den Umsturz nit. In dem Kampf gegen den

iturz müssen wir binter den unteren Beamten, den Gendarmen, hen. Hoffentlich bleibt unsere Gendarmerie auf ihrer Höhe. Leider

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st die Zeit längît vorüber, wo die Gendarmen lange in ibrem Amte

man laat mebr und mehr auf dem Landc, daß die Gendarmerie mit S&reibwerk überlastet wird. Möge der Minister seinen influß dabin geltend machen, die Gendarmerie besser iu stellen und o gut zu erhalten, wie es bisher gewesen ift. Vorredncrn an, in industriellen der Gendarmen Mer ieht, wie diese Leute in sozialdemokratischen Ver- wird darin beistimmen, daß die Gen- f damit der nôtige Erjay ver

- mufjen,

Abg. Hammer (kons.): Ih schließe mich den

animlungen verhöbnt werden, x

Abg. Werner (Rfp.): Ich danke dem Abg. Baensch dafür, daÿ alle Jahre so cifrig für die Gendarmen eingetreten ift. Diesen n i aber nicht auf den Minifter auédehnen, denn es hat er Aufbeferung der Gendarmen gefehlt. Nur an ciner ian eine Verbesserung von 1009/9 eintreten lassen, man i die Schreibgebühren von 50 4 auf 1 erhöht. Die n find ni&t geeignet, das Anschen der Gendarmerie zu it überbaupt fals, altgediente Leute mit Arreft zu rreststrafe für die niederen Beamten sollte ganz auf- gehoben werden. Ferner aüen die Dienftwchnungen vermehr!: werden: in mandSen Kreisen tit es den Gendarmen kaum mali eine gecignete Wohnung zu mieten.

Nbg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): rednern anschließen, fann aber den Riepcnhausen nach Nu nit au feinen Antrag geîte Bisd i der inneren ruïfischen V zu entsenden. Er Hat die russischen Verhältniffe Hilfe geshickter Dialektik den Gendarmen i g gebracht Ich stimme dew Wunsche zu, daß èÈ tmcistern dur Beförderung der Rang der Subalternbeamten Man muß das Gehalt de: Gendarmen aufbefsern Zudrang zur Gendarmerie gehoden werden soll. Wo fh H ergeben, muß troß ber abges{chlofcner allgemeinen Gehaltsaufbefserung der Beamten na Maßgabe de: vorhandenen Mittel nachgebolfen werden Die S'ellung der Gendarmen unter den Zivilbehörden und urter den Militärbehörden bat zur Folge, daß dic Gendarmen nit selten als Rekruten brtandelt werden und Arreftstrafen ausgeseßt find. Auf der anderen Seite ftch! der Zivilvorgesetzte, der nicht immer zit dem militäris{en Bor- geseßten übereinstimmt, sodaß den Gendarmen dadurch vielfa der Dienst ers@wert wird. Die Erböbung des Dienstgehalts, namentli des Hôthstgehalts, und die Verbesserung des ÆWobnungtgeldzushuf find die erften Erfordernifse. Hinweisen will ih noch darauf, daß wenn ein Gendarm zur Gendarmerieshule kommandiert wird, dic Gemeinde ihm die Wohnung nit ofen Hält, sondern weiler vermiectet, sodaß der Gendarm bei sciner Nückehr nur s{hwer Lin andere Wohnung findet. Zu politishen Zwecken soliten die Gendarmen rit benußt werden.

Abg. K ölle (nl.): Im vorigen Jahre hat das ganz? Haut einmütig eine Gehaltsaufbefserung für die Gendarmen gewünscht, ciber unsere Erwartung, daß in diesem Etat die Gehaltsaufbefserung enthalten fein werde, tfff getäusht worden. Jh bedauere, daß dic Regierung auf alle Anregungen aus diesem Hause wegen erhöhung fh regelmäßig ablehnend verhalten hat. Die Regierung hat immer gesagt: „wir dürfen niht an der allgemeinen Gehalt: regelung rütteln“, oder „wir haben fein Geld, und die enb:

Das leztere ift ein sonderbar:: daß die betreffende Klafse sehr zablzcich if, ift vod egen die Bedlrftigkeit des einzelnen. Eines bestimmien Quantums Peparí jeder Beamte. Die Wohnungsverhältnifse der Gendarmen find anerfanntermaßen ungünstig. Ih möhte bei biejer Gelegenheit auch den Wuns aussprethen, daß die IBohnungen be: Gendarmen fenntlich gemaht werden, bamit man fie finden kann. Tim gesuchte Verbrewer auf der Landstraße sofort feststellen und verhaf zu kónnen, müßte den Gendarmen ein Buch mit den Steckbriefen mti- gegeben werden. Ih hoffe, daß wenigstens im nüchsten Etat etwai Bestimmtes für die Gendarmen geschieht.

Abg. Kreth (kons.) bemängelt einige veraltete Bestimmungen ber Diensftanweisungen der Gendarmen und {ließt si im übrigen allen Wünschen der Vorredner an.

«s 14 E Mili

FIH kann mi den Ver Exkurs des Herrn Dvox mitmadchen. Gr hat jo Gendarmen zur Ordnung

Grunkd :

(Sluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

M 44.

Zweite Beilage

Preußischen Staatsanzeiger. Berlin, Montag, den 20. Februar i,

1905.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. von Klißing (kons.) erklärt gleichfalls, as

von 1200 „G an für diese Beamtenklasse unzureichend sei, nah sein

Meinung erklärt sih die Vorzüglichkeit des Gendarmeriekorps gerade

, 3 i

der Auswahl der nage und Brigadiers müsse A

r en Sonnta ätt

Gendarmen wenigstens auf dem Lande frei, N e O

gnügungen am Sonntag könne der Dienst niht überall eingestellt Die Zustände in den Vororten Königsbergs machten eine

dur ihre Doppelstellung unter Zivil- und Militärbehörden.

forgfältigite verfahren werden.

werden.

Vermehrung der Gendarmerie dringend erforderlich.

Abg. Busch (Zentr.): Die preußishen Gendarmen werden boh- Be E Fraktion He nuta i i Gendarmen, die auch Zeit für ihre religiösen Bedürfnisse B i A Wir verstehen auch nicht, daß man bei der Beförderung zu Oberwachtmeistern völlig

erfreut scin über diese Einstimmigkeit i D M ets D ne Va dee S

ihre Familie haben müssen. L e Ebatimen zurückseßt.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Ich bin sämtlihen Rednern, die hier keim Kapitel der Gen-

darmerie gesprochen haben, aufrichtig für die woblwollende Beurteilun

dankbar, die aus allen ihren Worten hervorleutete, di r

die der Tätigkeit der Gendarmen gezollt s und a diesen lobenden Worten auch meinerseits nur voll anschließen. Eben in den lezten Wochen noch haben die Gendarmen aus einer ganzen Neihe von Provinzen unter sehr s{wierigen Verhältnissen im Rukhr- revier gewirkt, und sie haben so gut, so verständig, so ruhig gewirkt daß es uns mögli gewesen ist, diese shwere Krisis im wirts{aftlihen Leben ohne größere Unruhen zu überwinden. (Bravo! rets.) Ein großer Teil des Verdienstes dafür gebührt unserer Gendarmerie und

der dort tätig gewesenen Polizei.

Meine Herren, ih würde ja sehr dankbar sein, wenn es mögli wäre, all die guten Wünsche, die hier für die S A darmerie geltend gemacht sind, auch in die Tat überzuführen. Ich meine aber, auch hier soll man nit alles gleihmäßig behandeln sondern aus der Reihe der Wünsche diejenigen herauélesen wvelébe wirklich dringend find. Es ift doch etwas Bedenkliches im Staats- leben, wenn von einem Hause des Parlaments gewissermaßen die Ambitionen und die Wünsche einer einzigen Klasse von Beamten vor

denen aller anderen hervorgehoben werden, wo wir i gleihen Masse sämtlihe Beamten des Staats zu Art gs

: Ic) will glei auf die generelle Frage der Gehaltserhöhung mit einigen Worten eingehen. Ih glaube nit, daß es möglich sein wird nah dem Abschluß, den die Gehaltsfestseßung vor Jahren gefunden hat, nunmehr wieder eine einzelne Beamtenklasse herauszugreifen und für diese einzelne Klasse eine andere Gehaltssfkala festzuseßen. Das würde sofort von einer großen Anzahl anderer Beamten aufgegriffen werden, und wir würden uns damit in einen circulus vitiosus bhinein- begeben, wo der eine Wunsch wieder einen anderen gebiert, eine Ver- gleihung wieder andere Vergleihungen zuläßt, man würde niemals zu einem gedeibhlihen Ende kommen. Dagegen hat der Herr Finanz- minister ja in seiner ersten Etatsrede hier hon angedeutet, daß er hoffe, im nächsten Jahre eine wesentlihe Besserstellung gerade der unteren Klassen unseres Beamtenstandes dadur herbeizuführen, daß ganz allgemein der Wohnungsgeldzuschuß eine beträhtliße Er- höhung erfahre. Der Herr Finanzminister, und zwar in Ueberein- stimmung mit den Ressortministern, beabsihtigt auf diesem Wege vorzugehen, wenn irgendwie der finanzielle Abshluß dieses Jahres den an ihn gestellten Erwartungen entspriht. Meine Herren es handelt sih da niht um wenige Tausende, sondern um eine aáitis Reihe von Millionen, die zu diesem Zweck im Staate verfügbar ge- naht werden müssen; ih glaube, allein in der Eisenbahnverwaltung find es mehrere Millionen. Wenn das geschieht, so werden auch, wor- über ih sehr erfreut sein werde, unsere Gendarmen besser gestellt werden.

Wenn mir dann aber hier von einigen Seiten vorgeworfen if daß in den legten Jahren für die Gendarmen überbaupt L a gesehen sei, wenn der etne Herr Redner gesagt hat, der Minister rede wohl, er hätte vielleicht ein gutes Herz, aber geleistet habe er in diefer Beziehung noh nichts, so möchte ih do dem gegenüber hervorheben, daß auch seit dem vorigen Jahre ganz Wensentliches zur Verbesserung der Gendarmerie geschehen ift.

Zunächst ist da anzuführen die gerade von diesem hohen Hause auch gewünschte Erhöhung des Nanges der Oberwacht- meister. Die Oberwachtmeister sind aus der Klasse, der sie früher angehörten, herausgenommen; sie standen bisher zwishen den Sub- alternbeamten und den Unterbeamten und find jeßt ausdrücklih den Subalternbeamten zugezählt. Meine Herren, das if niht eine Etikettenfrage, sondern eine ganz wesentlihe Geldfrage; denn mit dem Augenbli, wo diese Gendarmen nunmehr zu den Subalternbeamten gezählt werden, ist der Betrag ihres Wohnungsgeldzuschusses ein wesent- lich höherer geworden, und zwar in Beträgen je nah der Größe der einzelnen Orte, in denen sie sih aufhalten, wo jährlich 300, 252, 216 192 und in den kleinsten Orten 144 4, und die Gesamtausgabe, die dadur lediglich für diese Oberwachtmelster verursacht ist, beträgt mehr als 80000 #4, welhe Sie in diesem Etat finden. Dann ist au wieder eine Anzahl von Wohnungen in diesem Etat vorgeseben worden. Wir haben ungefähr 5000 Gendarmen, und wir werden hon im nächsten Jahre etwa für 1000 Gendarmen, also für etn Fünftel der Mannschaften, Wohnungen beschaffen können. Es stehen außerdem 60000 A zu Mletöbelhülfen für besonders teure Wohnungen und 50 000 M zu Beihilfen für teure Stallmieten zur Verfügung. Das sind doch alles Verbesserungen, die für den einzelnen fehr er heblih in Betracht kommen, Auch in der Beschaffung von Fahrrädern find wir nit, wie beklagt worden ist, zurückgeblieben. Sie finden in diesem Etat wleder den Kreditansaßy, um 163 neue Fahrräder n beschaffen. Wir werden dann etwa 800 Fahrräder haben, und es wird also demnächst eln Viertel der in Frage kommenden Gendarmen mit Fahrrädern yersehen fein. Gudlih die Vermehrung dex

ein Gehalt

aber einen natürlißen Hemmshuh tin der Zabl de

vor. Es sind zwar nur 35 neue Gehalte beantragt,

nun disponibel wurden und jeßt an anderen Orten Etat geschaffen werden. der glücklihen Lage gewesen, daß wir, wenn wir die Zabl der B

mehr Bewerbungen als leere Stellen hatten, daß also, wenn wir die

Provinzen, in rednern \chon

den von Gründen,

welden aus hervorgehobenen

den Herrn

g ämlich wegen

handen find.

sind geringer als im vorigen Jahre und wesentli ¿wei Jahren. Also auch hierin ist eine allmäblie warten, und ih hoffe, daß es mit Nücksiht auf die Verbesserung de

wird, diese Vakanzen mit der Zeit ganz zu beseitigen.

vierzehn Tage die Kirche besuchen kann.

den Gründen nit, die einer der Herren Vorredner felbst bi - gegeben hat, weil nämlih der Sonntag gerade der g iss s diejenige Bevölkerung, die wesentlich der Aufsicht der Genbarmen bedarf, sih vergnügt und in großen Haufen zusammenkommt, und weil der Gendarm eben seines Dienstes wegen notwendig ist. i

Meine Herren, der Vorschlag, den Gendarmen den

geben, den bisher die Oberwachtmeister gehabt haben, ist ey dea Auffassung nicht ohne weiteres akzeptabel. Es klingt ja für die Gen- darmen sehr gut, würde aber für ihr \päteres Leben au gewisse Mißstände haben. Ungefähr 809% der in Zivildienststellen über- tretenden Gendarmen treten in Stellen von Subalternbeamten ein ungefähr 2009/0 in Stellen von Unterbeamten. Wir würden also jedem fünften Gendarmen, also einem erheblichen Bruchteil, wenn die Gendarmen aus der Stellung der Unterbeamten hervorgehoben würden die Möglichkeit nehmen, Stellungen von Unterbeamten zu übernehmen, oder ihn in die beschämende Lage bringen, daß er in seiner sozialen Rangstellung wieder herunterkommt. Jch glaube, daß diese Frage noch der sorgfältigsten Prüfung bedarf. i N

Meine Herren, ih möchte dann sehr warm die Wo

von Kligzing unterstützen, daß es nicht geraten sei, die n A stellung der Gendarmen als Militärpersonen und Zivilbeamte irgendwie zu ändern. Diese Stellung hat sich bewährt, und in einer Auffassung nach beruht ein wesentliher Teil des erfreulichen Ansehens, dessen sich der Gendarm erfreut, des Einflusses, den er in seinem Bezirk hat, eben auf dieser Doppelstellung, eben darauf daß er noch immer als ein Militär angesehen wird, und daß er als Viilitär bei der Bevölkerung in höherem Respekt steht, als er stehen würde, wenn er von der militärishen Disziplin losgelöft wäre.

Meine Herren, dafür hat der Chef der Verwaltun [

und darin ist er auch mit dem militärishen Chef der S addA einerlei Meinung, daß die Gendarmerieoffiziere sich in die eigentliche Dienstleistung der Gendarmen nicht einzumishen haben. Der eigentlidche Dienst der Gendarmen wird von den Landräten, denen sie zugeteilt find, angeordnet, und diesen Dienst haben die Gendarmen zu ver- sehen; die Gendarmerieoffiziere haben ledigli die innere Disziplin des Gendarmeriekorps, die äußere Adrettheit des Mannes zu beurteilen Es kann ja sein und das wird in einer so großen Verwaltung in den langen Jahren mehrfach vorgekommen fein —, daß hier und da mal ein militärischer Vorgeseßter versuht hat, über das Maß dessen

wozu er berufen ist, in die eigentlihe Diensttätigkeit des Gendarmen einzugreifen. Solange ih aber mit diesen Dingen zu tun gehabt habe

und das ist viel länger, ehe ich an diefer Stelle stehe, ist es immer gelungen, im Einverständnis mit den militärischen Vorgesetzten die Angelegenheiten wieder in den Zustand der gegenseitigen Anerkennung der Re{hte und Pflichten und der gegenseitigen Unter- stüßung im Interesse der Gendarmerie und ihres Dienstes zurück- zuführen.

Dann, meine Herren, möchte ih den Vorwurf, den bezüglich der Gendarmerie in Königsberg der Abg. von Klitzing gegen mi erhoben

hat, zurückweisen. Zunächst kann es sich für den Fall, daß ein Teil

des Landkreises Königsberg fortan von diesem Landkreise abgetrennt

wird, also nicht mehr der Beaufsichtigung der Gendarmerie unterliegt,

doch niht um eine Vermehrung der Gendarmerie handeln, sondern,

wie Herr von Klißing dann auch rihtig ausgeführt hat,

nur mit Rücksicht darauf, daß nunmehr eine sehr der Aufsicht be-

dürftige Bevölkerung der Polizeiverwaltung von Königsberg überwiesen

wird, um eine Vermehrung der Shußmannschaft in Königsberg ; °r

hat gemeint, daß die Vermehrung um vier Kriminalbeamte, welche

allein in diesem Etat zum Vorschein tritt, dazu vollständig ungenügend

Stellen! Diese muß ja dem Bedürfnis gemäß erfolgen; fie hat

r Bewerbungen um die Stellen. Der jeyige Etat sieht wiederum 45 neue Stellen s weil einzelne er | Orte, wo früher Gendarmen waren, jeßt Stadtkreifen einverleibt find, ¿. B. Mülheim an der Ruhr, und die hier angestellten Gendarmen i ' untergebra(t werden können. Es sind also 45 neue Stellen, wel§e dur diesen

Was nun die Vakanzen betrifft, so sind wir am 1. Januar in werbunrgen und die Zahl der leeren Stellen gegenüberstellen, etwas Vakanz nit mehr beftanden haben würde, fondern für alle neuber- gründeten Stellen auch Gendarmen vorhanden gewesen wären. Diese 9

ri b

Statistik würde aber leider falsch fein; sie trifft nur für 10 Provinzen ¿u, dagegen nicht für 2 Provinzen, und zwar gerade für industrielle

Zahlen nur so fraß gegenüberstellen, für die ganze Monarchie eine Fd oll La

Vor- des Q ,

0 Lebens, wegen des shweren Dienstes und wegen der Leichtig- | Gendarmen fei gefabrvoller eit des Ueb ertritts in kefser bezahlte Privatstellen o Vakanzen ver ließt die 9 Aber auch diese Vakanzen sie betrugen nat der legten Nachweisung vom 1. Januar d. J. 54, wie ih glaube geringer als vor Befferung zu er-

Einnahmen und der äußeren Lebenshaltung der Gendarmen gelingen

Wenn ich nun auf die fonstigen Wünsche cingebe, - die die Herren vorgebracht haben, so hat darüber eine auédrüFlide Er- mittelung stattgefunden, inwieweit die Gendarmen dur den Dienst verhindert seien, an Sonntagen zur Kirche zu gehen. Die Berichte haben ergeben, und zwar ganz allgemein und aus allen Bezirken, daf der Gendarm meist jeden Sonntag zur Kirche gehen kann, und daß es fast keinen Bezirk gibt, in dem der Gendarm nicht wenigstens alle | Ich glaube, i den Ansprüchen, die billigerweise gestellt A ian: n A fein wird. Den Gendarmen den Sonntag ganz freizugeben, geht «us

fit auf diese kommende Einverleibung von Vororten in diesem Etat eine Vermehrung von Su n überba; ; G i Dees Mee rung von S&hugleuten überbaupt niht vorgesehen worden. { O) wurde damit ja der Beshluffafsung des Hauses selbft über E ide elibbint balés cike E E Y G Eng vrâjudiziert baben, welche dur besonderes Geseg von drejem Hause wird erbeten werden, und wenn dieses Gesetz, wie ih bofe, zur Verabsciedun so wird S ++to & r E i as | obne weiteres darau r Zunabme der Be- völkerung und entspre annschaft in König83s N 5 ht E S 4 e. va 4 §44 «7 Ontasg berg außeretatsmäßig | erme! i e Vermehrung i S n. ebt mIrD. e sermebrung wird e- | dann tn dem näbften Œ ) ewilligung dieses Hauses unterworfen A e 1g ele es UnTerworTeR werden. I glaube, G La se | kTonnte. A

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o A M 2 le die Herren für ibre

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“R 5 L E L ba. Werr er (Nfyp. esonders auf die

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p Le 2 A u E 4 4 -+ set in allgemeine Gebaltéaufbefserung r mine g die Gehaltêregelung ci abges

diese oder jene Beamtenklafse dagea E C = eamtentlafse dageg Lctntîters möge unter Umständen

Gendarmen für die Bekä

Damit schließt die Diskussion. __ Persönlih bemerkt der Abg. Minister ibn mifßverstanden babe :

den [et Das Kapitel wird bewilligt. Bei den allgemeinen Ausga im J sfe! Polizei tritt Abg. H N n S E e SH J Hamm E für eine weitere Ver- 1g Susleute und Kriminal\hugleute in Charl - bros n. inal!Quseleute in Charlotten- Bei dem Kapitel der Strafanstaltsverwaltung ri Nba. Schmidt-W L N taltsverwaltung richtet g. S t Warburg (Z ) an den Minister Fragen wegen Unterbringung der Fürsorgezöglirge a rer Sous

1mtor M ort #5 ave Miaanap Î fession: 1) ob s{ulpflihtige Zöglinge Lo: R Sie C e eines anderen Bekenntnifscs untergebracht seien; 2) ob das geschehen fei nach Beendigung der Schulpflicht: 3) ind wie viel fatholische Zöglinge in Simultananstalten und ob fat s : U L gelishen Anftalten untergebracht sei Sus

Minister des Jnnern Freiherr t

Der Herr Abgeordnete war îo gütig seine # . mitzuteilen, und ih bin deshalb i q Bat Win wünschte Auskunft sofort geben zu können.

Heute sind Zöglinge katholisher Konfession in s{ulpAidtiacm Alter in Familien anderen Bekenntnifses nit untergebradt. 2öge linge fatholisher Konfession nach Entlaffung aus der SculpAlidht sind in Familien anderen Bekenntnisses nit untergebracht. Von den Zöglingen katholischer Konfession sind 48 \{hulpflihtige Maeben ia Simultanschulen untergebracht. Diese Simultans(ulen sind Pro- vinzialanstalten von Westpreußen, Schlesien und der Rheinprovinz und es sind. endlih vorübergehend drei Knaben und zwet Mädchen in shulpflißtigem Alter, zusammen also fünf katholische Zöglinge in evangelischen Anstalten untergebraht. Dem ftebt entgegen daß zu gleicher Zeit zwei Knaben und zwei Mädchen evangelischer Konfession vorübergebend in katbolishen Anstalten untergebraht sind. i Ich habe neulich \{chon erwähnt, daß dieser Uebergangszustand nur ein ganz kurzer sein soll, und daß selbstverständlich aut diese Zöglinge in Ans stalten ihres Bekenntnifses werden übergeführt werden. f 2 Ich kann noch binzusezen, daß au für diese Zöglinge für die Zöglinge in Simultansulen den Vorstriften ü n haltung des Sonntags, den r&liSen VeriSriften é entsprehend, vollständig entîproSden wirt

Abg. Shmed ding (Zentr.) bepri&t auEührlid die Wirkungen d Ffir ot Macdeekeva A ftellt tate feft, daß din R der der Fürsorge Ueberwiesenen erfolgt ci: er eriudt deébalb drin d den Minifter, dafür Sorge tragen ju wollen die Auffihtsorzan mehr als bisher die Anwendung des Gesetzes wabrnebmen. Der Hauptwert sei auf die Erziehung in Familien zu legen. Der Redner be- dauert es, daß die Benußung der Landarmenanstalten dur das Gesetz ausgeshlofsen sei. Nach der Statistik komme die Fürsorgeerziéhun wesentlih den großen Städten zugute, aus ibnen kämen viel mebr Zöglinge als vom platten Lande. dis Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren, alle Anregungen, die der Herr Vorredner an der Hand der Statistik des vorigen Jahres gegeben hat, werden sorgfältig geprüft werden, und ih werde schen, ob und wie weit denselben dann weiter Folge zu geben ift. :

Ih wollte hier nur mein Bedauern darüber aussprechen, daß die Statistik des leßten Jahres noch nicht vollständig hat vorgelegt werden können. Es war aus tehnishen Gründen unmöglich, daß die Statistik des leßten Jahres fertiggestelt wurde, im Vorjabre fand die Beralung über diesen Gtat erst am 15. März bier im Hause statt; um dieselbe Zeit, also Anfang März, wird au in diesem Jahre die Statistik vollständig vorliegen. Es wird aber versucht werden, wenn es irgend zu erreichen ist, für das nächste Jahr diesen Zeitpunkt noch zu verfrühen. 7

Ich möchte mir nur zu einer grundlegenden Bemerkung des Herrn Vorredners einige Worte gestatten. Der Herr Vor- redner hat seine Ausführungen damit begonnen, ‘daß das Fürsorge- geseß den Zweck, dem es mit sein Leben verdankte, nit erfüllt habe

daß also der Rückgang der Kriminalität, eine Verminderung der Zakk der Verbrechen sich bis jeßt nit gezeigt habe. Demgegenüber möchte ih bemerken, daß das doch aud noch gar nit mögli ift; denn der Zweck dieses Gesetzes ist, junge Menschen, deren Charakter noch nit ausgebildet ift, aus \{ädliher Umgebung zu nehmen, sie

davor zu hüten, daß fie der Kriminalität anheim fallen, und sle aus

diesen traurigen Verhältnissen zu befreien, wenx sie {hon darin sein

sollten. Sie werden dann bis zu ibrem 18. Achbentjahre der Fürsorge

unterworfen, und cer, wenn nah einer Reihe von Jahren diese

18 jährigen Zöglinge" wieder ins Leben treten, dann wird man be-

urteilen können, ob nun in der Tat, wie beim Erlaß des Geseßzes

gehofft wurde, und wic i noch immer hoffe, die Anzahl der Ver«

brechen tatfächlih abnimmt. Ih glaube und boffe, daß das der Fall

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ist, Meine Herren, das leßtere ist rihtig; aber es ist auch mit Nück-

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