1857 / 155 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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preußischer Unterthan vom 31. Dezember 1842, auf_welche Ew. 2c. Sich beziehen, niht begründet. Ansbesonbere steht derselben der g. 12 dieses Gefeßes nicht zur Seite, welcher vorschreibt, daß keine Gemeinde einen Ausländer, welcher nicht zuvor die Eigenschaft als A Unterthan erworben hat, als Mitglied aufneh- men darf. ,

Die Aufnahme als Mitglied einer Gemeinde ist mit der Ge- stattung des Wohnsißes nicht zu verwechseln. Eine besondere Auf- nahme als Gemeinde-Mitglied kennt die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 überhaupt nit, der Y. 12 des obengedachten Ge- seßes hat daher, wenn er auch durch die Städte - Ordnung nicht aufgehoben ist, doch hinsichtlich der Städte, in welchen die lehtere gilt, seine praktishe Bedeutung vekloren.

Wenn hiernach weder der §. 12., noch eine sonstige Bestim- mung des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Eigen- haft als preußischer Unterthan die Annahme unterstüyt, daß ein Ausländer im Julande einen Wohnsiß niht begründen könne, so ergiebt sich andererseits die Jrrigkeit dieser Annahme deutlich aus dem §. 13 dieses Gesehes, welcher festseßt, daß der Wohnsitz in- nerhalb der preußischen Staaten in Zukunft für sih allein die Eigenschaft als Preuße nicht begründen soll. Ew. 2c. nehmen zwar an, daß eine solche Folgerung aus dem §. 13 nicbt zu ziehen fei, weil in demselben das Wort „Wohnsiß“ mit „Aufenthalt“ für gleichbedeutend. zu erachten sei. Jch kann jedoch nicht zugeben, daß diese Annahme durch die Fassung des ganzen Geseßes oder durch das Reskript vom 10. November 1847 (Minist.-Bl, S. 277), wel- ches sich nur auf das Geseh über die Aufnahme neuanziehender Personen vom 31. Dezember 1842 bezieht, unterstüßt werde.

Endlich muß ih noch darauf aufmerksam machen, daß auch der §. 6 des Gesehes über die Aufnahme neuanziehender Personen vom 31, Dezember 1842, indem er ausspricht, daß einem Ausländer von der Gemeinde die Niederlassung versagt werden könne, deut- lih zu erlennen giebt, daß einem sclchen die Niederlassung gestattet werden dürfe.

Js hiernach die allgemeine Frage, ob ein Ausländer im Jn:

lande einen Wohnsiß im rectlichen Sinne begründen kann, zu be:

jahen, so entsteht die weitere Frage, ob im vorliegenden Falle der N. in der That einen Wohnsitz in N. begründet hat, Dies scheint, soweit sih die Sache aus den vorliegenden Verhandlungen Üüber- sehen läßt, keinem Zweifel zu unterliegen. Dann aber ist der N. nach §. 3 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 als Einwohner des Stadtbezirks zu betrachten und als solcher nach §. 4 zur Theilnahme an den Gemeinde-Lasten verpflichtet, mithin auch, da der Y. 52 bezüglih des Einzugs- und Hausfstandsgeldes keine besondere Bestimmung enthält, nah welcher dabei eine Ausnahme von der im §. 4 festgeseßten allgemeinen Negel stattfände, zur Zahlung “dieser Abgabe verbunden, insofern sonst die Bedingungen, die eine solche Verpflichtung begründen, vorliegen.

Ew, 2c. ersuche ih ergebenst, von diesem Gesichtspunkte aus die anliegende Beschwerde des Magistrats zu N. N. vom 23. Februar d. J. gefälligst zu prüfen und demnächst darüber ander- weit zu befinden.

Berlin, den 5. Mai 1857.

Der Minister des Jnnern. von Westphalen. An den Königlichen Ober-Präfidenten der Provinz N.

Bescheid vom 9, Juni 1855 betreffend die Heranzie-

hung der Versicherungs-Gesellschafften zu den Kom-

munal-Abgaben beim Geschäftsbetriebe außerhalb ihres Domizils,

Ueber die Beschwerde des Magistrats zu N. vom 8, Novem- ber v. J., wegen Nichtgenehmigung der Heranziehung der Preußi- schen National-Feuerrersiherungs-Gesellshaft zu S. zu den Kom- munal-Abgaben der Stadt N., bin ih mit den Herren Ministern für Handel 2c. und der Finanzen in Verbindung getreten, und er- öffne dem Magistrat auf diese Beschwerde, sowie auf die spätere Vorstellung vom 27. Mai d. J., in Uebereinstimmung mit der Ansicht der gedachten Herrên Minister, hiermit nunmehr, daß die Entscheidung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Preußen vom 17. Oktober v. J. für gerecb!fertigt zu erachten ist.

Die Entscheidung der Sache hängt davon ab, ob in dem Ge- \cäftsbetriebe einer Versicherungs-Gesellshaft außerhalb ibres Do- S ad Ge E der “i Mies stehenden Gewerbes

er ellscha u finden is? Jn dieser Bezi i Folgendes zu nied zu fi st2? J ser Beziehung ist

Den geseßlichen Grundsäßen für die Veranlagung der Ge- werbesteuer zufolge unterliegen derartige Gesellschaften der “Ent- rihtung einer besonderen Gewerbesteuer von dem ‘Geschäftsbetriebe außerhalb ihres Domizils nur dann, wenn sie zu diesem Behuf- an dritten Orken eigene Komtoire errichten, von denen aus, für die

Rechnung der Gesellschaft und dur ausschließlich in ihrem Dienste

stehende, nicht selbstständige Gewerbsgehülfen Versicherungs-Ge-

schäfte abgeschlossen werden.

Wenn eine Versicherungs-Gesellschaft dagegen wie es gewöhn. lih ist an dem dritten Orte keine eigene Komtoire errichtet, sondern behufs Abschlusses ihrer Geschäfte sich der Vermittelung anderer selbst- ständiger Gewerbtreibenden bedient, so unterliegt die Gesellschaft der Gewerbesteuer für eine solhe Agentur eben so wenig, wie Kauf- leute und Fabrikanten, welche nah dritten Orten Waaren an andere Gewerbtreibende- in Kommission geben, oder Geschäftsver- bindungen unterhalten und die dazu erforderlichen Geschäfte dur Vermittelung anderer selbstständiger Gewerbtreibenden zum Ab- {luß bringen lassen, die sie vorübergehend oder dauernd an jenen Orten zu ihren Bevollmächtigten bestellen. Vielmehr sind es in diesem Falle die Agenten, welehe für die hbetref- fenden Orte als die Gewerbtreibenden angesehen und deshalb nach dem Umfange ihres Geschäfts für ihre Person der Gewerbesteuer unterworfen werden, und zwar, wenn sie schon anderweit der Steuer vom Handel unterliegen und keine besondere Firma für das Agentur - Geschäft führen, nur insofern, als die Agentur - Geschäfte bei der Abscbäßung des Gesammtumfangs ihres Gewerbes mit in Betracht gezogen werden; wenn sie dagegen noch nicht anderweit besteuert sind, oder eine eigene Firma für das Agentur-Geschäft führen, mit einem besonderen Steuersaße nah dem Umfange der von ihnen

betriebenen Agenturgeschäfte. Jn einem solchen Falle sind die Ge- schäft8abschlüsse außerhalb des Wohnorts, ohne Unterschied, oh dieselben unmittelbar oder mittelbar erfolgen, nur als ein Ausfluß des von der Versicherungsgesellschaft innerhalb des Wohnorts he- triebenen stehenden Gewerbes anzusehen. Wie weit die Befugnisse der Bevollmächtigten gehen, ob und inwieweit dieselben durch ihre Handlungen die von ihnen vertretene Gesellschaft verpflichten, ist hierbei ebensowenig wie der Umstand ven Bedeutung, ob die Bevollnächtigten ihr Gewerbe als Agenten, als Haupt- oder als Nebengeschäft betreiben, :

Diese für die Heranziehung der Versicherungs - Gesellschaften zur Gewerbesteuer geltenden Grundsäße müssen auch für die Ver- anlagung zur Kommunalsteuer nah §. 4 Absay 3 der Städte- Ordnung maßgebend sein, und dem entsprechend kann daher die S’r National-Versicherungs-Gesellschaft zu Beiträgen zur Kommu- nalsteuer in N. ebensowenig für verpflichtete rahtet werden, wie dieselbe zu der Gewerbesteuer herangezogen ist.

Berlin, den 9. Juni 1855.

Der Minister des Jnnern. v. Westphalen.

An den Magistrat zu N,

Finanz-Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 25, Juni 1857 betref- fend die Warnung vor Annahme falsher Zins-

Coupous von Staatspapieren.

Es sind in neuerer Zeit mehrfach falsche Zins - Coupons von Staatspapieren in Umlauf geseht, und dadurch denjenigen, welche die falschen Coupons in gutem Glauben von ihnen unbekannten Personen in Zahlung augenommen haben, Verluste verursaht wor- den. Indem wir, um das Publikum vor weiteren Verlusten der Art zu bewahren, auf das Vorkommen solcher falschen Zins - Cou- pons aufmerksam machen, bemerken wir, daß für falshe Coupons in keinem Falle von uns Ersay gewährt wird, da Zins - Coupons niht die Bestimmung haben, als Zahlungsnittel- im Privatverkehr zu dienen,

Berlin, den 25, Juni 1857.

Haupt - Verwaltung der Staatsschulden. Natan, Gamet. Nobiling. Quenther.

Angekommen: Se, Durchlaucht

der Landgraf von Hessen-Philippsthal zu Barch feld, von Schloß Augustenau bei Barchfeld,

Berlin, 3. Juli. Seine Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Fabrikbesißer Alfred Krupp zu Essen die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Ma- jestät ihm verliehenen Guelphen-Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

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Nichtamtliches.

effen. Darmstazt, 2. Juli. Heute Vormittag sinv Jhre E lli S Kaiser und die Kaiserin von Rußland

zum Besuche der Kaiserin -Mutter von Rußland Majestät nach

Wildbad abgereist. Die russishen Majestäten treffen nächsten Sonn- tag bena óten b, vom Wildbad wieder hier ein und gehen den 6teu d, 2 r ir 4, Juli, Die Zweite Kammer hielt nach längerer Unterbrehung heute zuerst wieder eine öffentlihe Siung. Es fam in derselben der vom Sekretariat rediglc1e Ent- wurf derjenigen Erklärung zur Verlesung, welche hiernächst über die Verfassungsurkunde vom 13. April 1852 abgegeben werden soll, und wurde derselbe von der Kammer ohne Widerspruch ge- nehmigt. -- Hierauf folgte die Berathung über den Bericht des Finanz-Ausschusses zu dem Budgettitel, die Pensionen und Unter- ü betreffend. y P E eee Brill bsi), 1, Juli. Der König, die Prinzessin Charlotte und der Graf vou Flandern werden morgen über Ostende nach Osborne stch begeben, woselb# sie bis zum 20sten l, M. zu verweilen gedenken. Großbritannien und Jrlaud. London, 1, Juli, Der amtliche Bericht über die Staats-Cinkünsfte während Des ver- flossenen Vierteljahres liegt jeßt vor. Im Vergleich mit dem ent- sprechenden Zeitraume des vorigen Jahres stellt sich ein Minder- Ertrag von ungefähr 350,000 Psd, heraus. Éin lédeutender Theil dieser Summe, 7. h. uv gefähr 240,000 Pfd., fommt auf Rechnung des Umslaui es, taÿ ite er | H j Jahre Gert worten is, Jn Wirklichkeit betragt der Ausfall mithin faum mehr als 100,000 Pfd, während die Regierung auf ein Deficit v91 etwa 1,200,000 Pfd. gerechnet hatte. Das De- ficit auf zua Gebiete der Zölle war auf 300,000 Pfd, veran=- chlagtz statt desen is in Wirklichkeit eine Mehr-Einnahme vorhanden. Das muthmaßlihe Deficit in den Accisen war, hauptsächlich in Folge Ler A der Malzsteuer, auf 900,000 Pfd. geschähtz es beläuft sich auf nur 450,000 fr, Die Einkommensteuer weist einen Mehrertrag von 78,789 Pfd. auf. Die Königin, Prinz Albert, die königliche amilie und der Prinz Friedri Wilhelm von Preußen begaben (d gesterza früß von Worsley-Hall aus nach Manchejter, um die Kunst-Ausstellung zu besihtigen, Als Ihre Majeslät das Ausstellangs - Gebäude be- trat, ward die National-Hynne angestimmt, in welcher Clara No- vello und Sims Reeves die Soli's sangen, Sodann wurden der Königin drei Adressen von dem (Sxekuciv-Ausschusse der Ausftellung, von dem Gemeinderathe von Manchester und dem Gemceinderathe von Salford überrciht. Nach 2 Uhr kehrten die hohen Besucher nach Worsley - Hali zurück, Das sprüchwörtlich gewordene gute Wetter, welches die Königin Viktoria gewöhnlich auf ihren Aus- flugen und bei feierlichen Gelegenheiten begünstigt, war Jhrer Majestät gestern untreu geworden, indem während des Besuches der

Ausstellung der Regen in Strömen heruntergoß. ! i Jn Chatham is gestern der Befehl eingetroffen, daß sich das 10te und tas 29ste Regiment zur jofortigen Einschissung nach Indien bereit halten sollen. / Es is hier die Nachricht eingetroffen, daß der Herzog von Marlborough heute früh auf seinem Gute BVlenheim bei Woodstock gestorbeu ist. Der verstorbene Pair war im Jahre 1793 geboren, Der Titel geht auf seinen Sohn, den Marquis von Blandord, ge- boren im Jahre 1822, Parlaments - Mitglied für Woodstoc, über. In der gestrigen Oberhaus-Sizung erflärte Lord Clarendon

als Antwort auf eine Frage Lord Brougham's, die Regierung habe feinen Grund zu der Annabme, daß eine Expedition von Marseille ab- gesegelt sei, zu dem Zwecke, freie Neger nach französischen Kolonicen ein-

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E der Unterhaus-Sigung brachte Henry Berkeleh wieder scinen jährlichen Antrag auf Einfühcung der geheimen Abstimmung vor das Haus. Lord Palmerston, bemerkt er, habe das Parlament auf die Reform-Bill vertrôstet, welche er in der nächsten Session einzubrin- gen gedenke. Er aber (Bexrkeley) habe keine Lust, auf etwas zu warten, von dem er nicht wisse, wie es beschaffen sei. Er frage daher, ob es dic Absicht der Regierung sei, die geheime Abstimmung in ihre Ne- form - Bill aufzunehmen. Wenn die Antwort bejahend _ausfalle, so habe er eben nichts weiter zu thun, als fi ruhig wieder hinzusegen. Laute sie hingegen verneinend, so sehe er sih in die Nothwendigkeit verseßt, dem Hause seine Ansichten darzulegen, Da keine hôrbare Ant- wort auf diese Frage erfolgte, obgleich der Schaßkanzler sih von seinem Plate erhob, so bemerkte Berkeley, er müsse dieses Schweigen als eine verneinende Antwort betrachten und annehmen, daß die Regierung nicht die Absicht habe, die geheime Abstimmung einzuführen. Er werde des- halb dasselbe Verfahren befolgen, welches er bei früheren Gelegenheiten befolgt habe, und die Einwände widerlegen, welche gegen die geheime Abstimmung erhoben worden seien. Er kritifirte hierauf die Haupt- Argumente der Gegner der Ballotage und behauptete, daß, wenn ftatt des gegenwärtigen Wahlsystems das von ihm vorgeschlagene gegolten hätte, die Abschaffung der Korngeseße, so wie viele andere segensreiche Maß- regeln weit früher zu Stande gekommen sein würden. Bei den leßten all- emeinen Wahlen in England scien wahrhaft shaudererregend Scenen der Ein- @udtaung vorgekommen, und die gegen die Wakhl-Bestechung gerichtete

Bill ( Corrupt Pracuces. Prevenuon Act) habé fi: als nichtig erwiesen. Welchen Kontra zu den Wabl-Vorgängen in England bilde die Ruhe und Orxdaung, welche in der anstralischen Kolonne Viftozia bei den Wahlen herrsche, seit dasclbst die geheime Ubstimmung eingeführt sei! Es sei das um so bemerkenswerther , als dort unter dem alten Systeme dieselben wider- lichen Erscheinungen vorgekommen seien, wie in England. Schließlich er- suchte Herr Verkeley die Negierung, dem Voike die geheime Abstimmun

zu verleiheu. Es sei besser, daß es sie jeßt als Geschenk erhalte, als da

die Negierung später gezwungen werde, sie ihm als sein Neht zu bewilli- gen. Eir J. Shellcy unterstüßte den Antrag. Der Schaßkanzler erflärte, er könne sich mit den Ansichten Berkeley's niht einver- standen erklären und vermöge nicht, seine sanguinishen Hoffnungen hin- sichtlich der segenvreihen Wirkungen des Ballots zu theilen. Jm Gegen- theil hege er dieselben Besorgnisse, mit welchen, wie er glaube, die Oppo- sition im Unterhause die geheime Abstimmung betrachte. Wenn man fest- ländische Beispiele zu Gunsten derselben anführe, so paßten dieselben nicht, da in Folge der ganz anderen Zustände Englands alle Analogie wegfalle. Was ferner die Vereinigten Staaten -von Nord - Amerika ans gehe, so sei die Geheimhaltung des Votums fein wesentliches Element des dortigen Systems. Jn Massachusetts, mo in Wirklichkeit die Abstimmung auf dem Wege der Ballotage keine gebeime, sondern eine öffentliche ge- wesen sei, habe man das System des Gebeimhaltens erzwingen wollen. Diese Neuerung habe sich aber nur zwei Jahre gehalten; nah Ablauf dieser Zeit habe man sich genöthigt “gesehen, zu dem alten System zurückehren. Die gcheime Abstimmung widerstrebe dem Charakter des englishen Volkes, und es sei seine feste Ueberzeugung, daß die große Mehrheit der Wähler sich nicht nur nicht scheue, sondern es sogar wünsche, offen auszusprechen, für wen fie ibre Stimme abgegeben. Greer sprach sehr lebhaft für den Antrag, Lord John Nussell bekämpfte denselben. Berkeley, bemerkte er, stüge

&rhebung der Hopfensteuer bis zum nächjten | sich auf drei Voraussehuzugen, die seines Erachtens sämmtltch fass seien.

Zubvörderjt nehme ec au, die Enschüchterung sei jeßt jo guoþ, daß die wirkliche Meinung der Wähler nicht ungefälsht zu Tage komme, sodann gehe er von der Ansicht aus, daß der Wäbler das unveräußerliche Recht habe, sei Votum ohne Nüksiht auf irgend Jemand anders, als auf sich selbst, abzugeben, und baß es feiu Tribunal gebe, bor das er gezogen werden lönne, um Nechenschaft über die Art, wie er seine Stimme abge- geben, abzulegen. Drititrns wähne er, daß die Stimmung im ganzen Lande eine der geheimen Abstimmung günstige sei. Er seines Theils halte alle diese drei Voraussezungen für verkehrt. Nach einer kurzen Erwide- rung Berkeley's kam es zu der (schon Nr. 154 d. Bl. telegrapbisch ge- meldeten) Abstimmung, worauf der Untrag mit 257 gegen 189 Stimmen, also mit einer Mehrheit von 68 Stimmen, verworfen wurde.

Aus S tutterheim am Cap so heißt jegt die erste An- siedelung der deutschen Legion daselbst zu Ehren ihres Komman- danten finden wir im „Morning Herald““ ein Schreiben eines Legionse-Offiziers vom 16, April abgedruckt, das viel Erfreuliches über das Gedeihen der Ausgewanderten enthält. Dn einem halben Jahre etwa \o schreibt er werden wir hier auf diesem ôten Flede cine große Stadt aufgebaut haben. Es geht uns prächtig und die Leute fügen sih vortrefflich in die Verhältnisse, bauen von Morgen bis Abend an ihren Hütten und Häusern,

Frankreich. Paris, 1. Juli, Der „Moniteur‘“ veröffent=- liht ein vom 1. Juli datirtes Dekret, wodurch der am 11, April zwishen den Ministern des Ackerbaues, Handels und der öffentlichen Arbeiten einer- und der Gesellshaft der Eisenbahn von Paris nach Orleans andererseits abgeschlossene provisorische Vertrag genehmigt, die dieser Gesellschaft gemahte Abtretung mehrerer, vom großen Centralneße und von der Paris-Orsayer Bahn abhängigen Eisen- bahn-Abtheilungen gut geheißen und zu mehreren neuen Bahnstrecken die Konzession ertheilt wird. Die „Assemblée Nationale“ hat eine amtliche Verwarnung wegen ihres jüngsten Artikels über die Niederlage Montalembert's erhalten. Wähler von Angers haben dem berühmten Redner die Kandidatur für die Neuwahl am 6. Juli angeboten, derselbe hat jedoch abgelehnt. In Angers hatte der Regierungskandidat nur 8422 Stimmen bei 38,808 eingeshriebenen Wählern erhalten; der Gegenkandidat, der vom „Univers“ unter- stüyßt ward, is ein erst seit vier Jahren in der Stadt ansässiger „Arbeiter‘“. Nach Privatnachrihten aus Algerien war das Ge- feht am 24. Juni kurz, aber blutig. Jn dem Gefechte am 25sten war der Widerstand des Feindes matter, als man erwartet hatte, da der Kampf am 24sten einen einshüchternden Einfluß auf die Bergstámme zu üben schien. Und während. dieses im Osten Algeriens geschieht, haben andere Kolonnen auch um Süden der Befißung wiederum eine Reihe glänzender Fortschritte zur Unterwerfung der Wüstenstämme und der Oasen erzielt. Auch is der mit Prüfung der afrikanishen Eisenbahnfrage beauftragte Auëschuß mit jenen Arbeiten so weit fertig, daß die Ergebnisse wahrscheinli hon in furzem im „Moniteur“ zur allgemeinen Kenntniß gelangen werden.

Portugal. Na den in Madrid am 27. Juni 2inge= troffenen neuesten Nachrichten aus Lissabon haben die portugre=- sischen Cortes mit Einstimmigkeit jährli 60 Contes de Reis für die künftige Königin und 100 für die Vermähktungsko sten bewilligt. Die Vermählung soll am Jahrestage der Proclamativumw Unr Pedro's Ÿ. als König von Portugal stattfinden, Die junge Prinzessin, welhe zur Königin von Portugal ausersehen worden, ist Carolina Theresia Helena, Tochter des Herzegs Marx m Baiern, geboren am 4, April 4834, und Schwester dex Kaijsrin Elisabdech von Oesterreich.