1857 / 167 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

n gercisteid icarso-f Wxénalza R É ®a ddes p : S9 a7 792 P in wélGem bér Réiüéttüdg der Bkeslau-Po en-Ölögauen Eisenbahü zuerst -die rrforderlihe-Höhe erreicht. R

_——Es' bleibt jèdvch-der Gesellshaft vorbehalten, den Amor tions-

0 Tyrezt fra 2

; 1380

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Fonds zu verstärken und so die Tilgung der Prioritäts-Obligationen

zu beschleunigen. He Gera.

Der Gesellschaft steht auch das Recht zu,-außerhalb des“Amor- tisations « Verfahrens sämmtliche, alsdann nöt vorhanbene Priori- täts= Obligationenck durch? die bffentliGen- Blätter zu kündigen und durch Zahlüug? des! Nennwerths-.einzulösen; id Sea «er In béiden- Fällen bedarf es- nitht nur der Genehmigung des Staats, sondern-es wird auch der Bestimmung desselben,- die- Art der Kündigung, die Feststellung der Kündigungsfrist und der Rü- zahlungstermine überlassen. Z

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Die Inhaber der Prioritäts =Obligationen- Litt:-E;-sind-nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nah Maßgabe des im §. 5 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, ausgenommen: a) wenn ein Zinszahlungs-Termin länger als drei Monate un- berichtigt bleibt; b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate: ganz: ‘aufhörtz -- - €) wein gegen- die Eisenbahn-Gesellshaft Schulden halber Exe- cution :vollstreckt wirdz I d) ntc d) wenn Umstände eintreten, die einen Gläubiger ‘nach allgemei- nen gesepßlihen Grundsäßen -berehtigen würden, einen Arrest- schlag gegen. die Gesellschast zu begründen z e) M ae) §, D festgeseßte Amortisation nicht eingehal- ten wird. y / - __ In den Fâllen zu a bis d bedarf es einer Kündigungsfrist nit, sonderúu das Kapital kain von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefördert werten, und zwar: zu a) bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu b) M zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport-= etriebes, j zu Dana Ablaufe eines Jahres nach Aufhebung der Exe-= _ “’’‘eution, L INUTIIALNL | zu d) biszum Ablaufe eines Jahres , j ‘aufgehört haben i In dem’ sub'ë vorgedachten Falle ist jedo“ eine dreimonat- “Uide Kündigungsfrist zu béobäachtenz' ‘auch kann der Inhaber einer Prioritäts-Obligation ‘von ‘diesem’ Kündigungsrechte .nur- innerhalb dreiér' Monate ‘von dem Tage ‘ab Gébraüch machen, wo die Zählung Des Amortisations-Quantums hâtte stattfinden sollen. Bei Geltend- machung ‘des virstéhenten Rüfkforderungörc{chts sind die Jnhaber der Prioritäts» Obligationen' sich ‘au das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Smd Al zu halten befugt.

nachdem jene Umstände

__, So lange nit die gegenwärtig creirten Prioritäts-Obligationen “‘eingels8st (ur, dder' der Einlösungsgeldbetrag gerichtlich ‘deponirt ist, ‘varf ‘diè Gesellschaft feinés ihrer Gruntstüde, welches ‘zum Bahn- Törper oder zu ‘den Bahnhöfen gehört, veräußern, auch eine --weitere Actien-Emittirung oder ein Anleihe- Geschäft: nur dann unternehmen, wenn den Prioritäts - Obligationen , so wie den früher emitlirten Prioritäts-Actien für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Actien oder der aufzunehmenden Anleihe vor- behalten und gesichert ist, R

Dié Nummern der nah dèr Bestimmung tes §. 5 zu amorti= sirenden:- Obligationen wertén. jährlich im Juli durch das Loos be- ftimmt und sofort öffentlich bekaúnt gemacht.

h s D O m : S AS _ Die Verloosung geschieht turch tie Königliche Direction in Gegenwart zweier vereideter Notare in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenütniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Me ligl8-SONgationen der Zutritt gestattet wird, i Fa gu on A R Oa A _Dle Auszahlung der“ au8geloósten Obligationen erfolgt am 1, Oktober ‘in Breéláu von dér Gesellschaftskasse“ nah‘dem Nominal werthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung der- selben. Mit diesem Tage. hört “die Verzinsung der ausgeloosten Pridritäts-Obligätfonen auf, Mit leßteren - sind ‘zugleich die aus- gerétähten, *noch nit fälligen ‘Zins¿CoUpons ‘einzuliefern; 1: - Ebi N fet nit {o mird der Betrag ‘der’ fehlenden Zins- N LUL em urz “Ei - pons Serwendek, f. P, Best, und zur Einlösung der Cou „Wie ‘im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen sollen in Gegen irt zwéier ‘vèrtidéter Notáre verbrannt, inb daß Vie 4 Si AD ‘die dffentlicheit Blätter : bekannt ‘gemacht werden. Kündigung außerhalb, de ed (n es dingelT Pr en E Gesel) aft wieder ausgehen m emge1óst werden, Fann die “2° Diejenigén Priorttäts-O

bliüätionen. ina f j R IA G2 (L M kündigt sind, d ¿'welihe ‘ausgelvóst oder! ge

und, der Bekanntmachung durch die sfentlichen Blätter

| Verfähxrens mortificirt.

rur due S s ungeäctef, nit, knnen zehn- Jahren nach dem Zahlungs-Termine zur Einlösung präsentirt sind, werden im- Wege des gerichtlichen

‘/ ¿Es sollen aber bei jeder alliährigen Ämortisation uiht nur die Nummern der alsdann ausgeloosten, sondern auc diejenigen der schon. früher ausgeloosten, „noch nicht abgehobenen und no nit -gerihtlich mortificirten Prioritäts - Obligationen bekanút ge- macht werden. io j

i 6. 12.

«Die nah §§, 5, 8,9, 10 und. 11 erforderlihen öffentlichen Bekauntmachungen erfolgen durch zwei breslauer Zeitungen, den „Preußischen Staats-Anzeiger“ oder die Zeitung , die an seine Stelle tritt, und durch eine auswärtige Zeitung.

Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärlige landesherrliche Privilegium--Allerhöchst-eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Jusiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen, in Ansehung ihrer Befriedigung, cine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präsudiziren.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Geseß-Sammlung bekannt zu machen. *

Gegeben Marienbad, den 26. Juni 1857,

Friedrich Wilhelur.

Für den abwesenden Finanz-Minister,

von der Heydt. von Raumer.

Wegen Erneuerung der Coupons

und des Talons nach Ablauf von

9 Jahren erfolgt jedesmal besen- dere Bekanntmachung.

Jeder Obligation find 10 Coupons auf 5 Jahre und 1 Talon beige- geben,

Schema l, Prioritäts-Obligation Littr. F.

Preußish Courant.

Jnhaber dieser Obligation: hat auf Höhe des obigen Betrages von

Thaler Preußisch Courant Antheil an dem in Gemäßheit des Aller-

böchsten Privilegii vom 1857 emittirten Kapitale von 4,044,900

Tbaler Preußish Courant Prioritäts - Obligationen der Oberschlesischen

Eisenbahn-Gesellschaft. - :

Breslau, den ten 1857.

Königliche Direction der Oberschlesishen Eisenbahn.

N N N N

Die Depositarien der Central-Kasse, Eingetragen ‘im Lagerbuche Nr N, N, N Der Haupt-Nendant.

me

Schema Il. Erster Zins - Coupon

dec Oberschlesischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligation Littr. F,

Juhaber dieses empfängt am 1. Oktober 18. die halbjährlichen Zinsen der ael Prioritäts - Obligation über Thaler mit aler. Breslau, den

Königliche Direction der Oberschlesischen, Eisenbahn. N. N N. N

Zinsen, deren Erhebung innerhalb bier Jahren bon dem in dem: be- treffenden Coupon bezeichneten Zah- lungótage an nicht geschehen if, ber- fallen zum Vortheil der Gesellschaft.

Der Hauptrendant.

S hema lI,. Talon

N

Der Produzent dieses Talons erbält ohne iveitere rüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete Prianität6-Dblie M ee S Zins-Coupons für. die nächsten 5 Jahre.

reslau, den ....

Königliche Direction der Obeishlesischen Eisenbahn. “Der Haupt-Nendant.

j 1381 /

Ministerium für Haudel, Gewerbe uud öffentlihé*

Das 38ffe Stück der Geseÿß - Sammlung, welches heute aus- gegeben wird; enthält unter : 6H Lte r. 4734, den Allerhs{sten Erlaß vom 9, Juni 1857, betreffend die Abänderung der Apoints dèêrcknah dem Privilegium vom 13, November 1854 dem Kréise Cammiü“ gestat- teten Ausgabe von 180,000 Rthlr. auf den Jnhaber

lautender: Kreis-Obligationen z und untér | » 4735, die Bestätigungs-Urkunde, betreffend das Statut der unter dem Namen „Glädbacher Actien-Gesellschaft für Druckerei und Appretur‘’ mit dem Domizil zu Glad= bach errichteten Actien-Gesellschaft. Vom 22. Juni 1857,

Berlin, den 18. Juli 1857, i | |

Debits-Comtoir der Gesey-Sammlung.

Winisterium der geistlichßen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

Befkfanntmachung,

Die öffentlihe Sizung der Königlichen Akademie der Künste zur Erstattung des Jahresberichtes und Verleihung ter von dem

‘akademischen Senate zuerkannten Prämien findet am Dienstag, den 21sten d, M.,, Vormittags. 11 Uhr, im langen Saal des Akademie - Gebäudes, Unter den Linden, statt. Die Arbeiten der akademischen Klassen und der Kunstshulen. “werden: ausgestellt sein und Composikionen ‘der S{hlileé ‘der músikalischen- Abtheiluitg ‘zur Aufführung gebracht. . Eintrittskarten sind nitt erforderlich. “Berlin, dén 18. Juli 4857, S fs Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Vice - Direktor.

Angekommen: Der Wirklihe Geheime Ober - Finanzrath und General-Direktor der Steuern, von Pommer-Esche, von der Junsel ‘Rügen. nd 18

Berlin, 17. Juli, Seine Majestät der König haben Aller= | gnâdigst geruht : Dem Major von. Bredow im Îten Husaren- Regiment, ‘die Erlaubniß zur Anlegung-- des vou -des Königs von Hannover Majestät ‘ihm verliehenen Ritterkreuzes dritter Klasse des--Guelphen «Ordens; so wie den Premier =- Lieutenants von Berge und Herrendorff, von Scharnhorst und dem Sekonde - Lieutenant Freiherrn von Loë [, tesselben Regiments,

zur Anlegung des ihnen verliehenen Ritterkreuzes vierter Klasse | des-genannten- Ordens zu ertheilen.

ne De der Einnahme von ausländishem Zucker und Syrop, so wie an

rf. De

Rübenzuckersteuer, ferner der für ausgeführten raffinirten Zucker

gezahlten Vergütungen, beides in der Zeit vom 1. April 1856 bis Ende März 1857, und Vergleichung des hiernach berechneten Einnahmesolls mit der in dem vorgedachten Zeitraume aufgekommenen wirklichen Einnahme. ets

Menge des zum Eingange ‘verzollten Zuckers und Syrops. “Rohzucker für

Brods u. Hutz-, Kandis- 2c. Zucker à Ctr. 10 Thlr.

Ctr. Pfd. Ctr.

FFarin 2c. à Etr. 8 Thlr. À

Pfd.

Vereinsfstaaten.

290| 8041] 1,184 Außerdem : Luxemburg 9 hz i : 3 11 ; j 5A did 11 69 . Württemberg 451 96- »), Vaden 23| 47 á 36| 97 7 361 38 148 75% 2 79

Kurfürstenthum Hessen . Großherzogthum Hessen

._ Thüringen 9 6j 93

.

70

Freie Stadt Frankfurt... 20

Sitdertéien.

Ctr. Pfd. Etr. l C Pfd. 545,738)

124,712 N

Betrag der ge- -währien Nücver- gûtung für ausge-

Menge der zur

Syrop Dre uns é f i „versteuerten Fführten , resp+ zur Î Er) Nunkelxüben Ausfuhr nieder- 2“ Zhlr. à Ctr. 6 Sgr} gelegten Zucker.

Thlr. Sgr. Pf. 711,638] 29] 6

inländische

Ctr. d5- Thlr.

87 918

23,424,593! 70 6,894 C i

á8 332,337

4,812 121,068

1,241 N

| _— ] 1,019,101 668 | / 3.2.f 4,307,070 | 15,665

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156,895 969,767]

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Zusammen 1,628

*%) Darunter bon: Anhalt ¿Dessau-Côthen und Anhalt -Bexnburg

Allstedt u, Oldisleben .. Schwarzburg - Sonder s- ‘hausen’ (Unterherrschaft).

27,346,499" 865,962

689,218

L R 3,404,975 f E l s 1221 ? ia | 199,652 96,124]

anti anno

, zu 4 Thaler pro Centner.