1582
rung zu Merseburg und dur die übrigen Gesellshaftsblätter bekannt zu machen. g. 32
Oberaufficht des Staates. l 6 Die Königliche Regierung ist befugt, einen Kommissarius zur Wahr- nehmung des Auffichtsrehtes für beständig oder für einzelne Fälle zu bestellen. Dieser Kommissarius kann nicht nur den Gesellschaftsvorstand, die General - Versammlung oder sonftige Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jeder- zeit von den Anlagen, Kassen, Büchern, Rechnungen, Registern und sonsti- gen Verhandlungen und Schriftstücken der Gesellschaft Einficht nehmen. Die Gesellschaft hat mit Rücksicht auf die von ihr betriebenen Berg- bau- und anderen gewerblichen Unternehmungen für die firhlichen und Schuldedürfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen , insoweit die Verpflihtung dazu na den geseßlichen bestehenden Bestimmungen nicht Gemeinden- oder andern forporativen Verbänden und Personen obliegt, oder dicse dazu nicht im Stande find, auch zu den Kosten der Polizei- und Gemeinde - Verwaltung in angemessenem Verhältnisse beizu- steuern. ‘Es kann dieselbe, sofern sie fih dieser Verpflichtung entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten Zwecke diejenigen Beiträge zu leisten, welche von der Staatsregierung nach {ließliher Bestimmung der betreffenden Ressort-Minister und des Ministers für Handel, Gewecbe und öôffentlihe Arbeiten für nothwendig erachtet werden. Nicht minder ist die Gesellschaft allen hinsichtlich des Berg- und Hüttenwesens bestehenden oder noch SLEEIDEN Vorschriften unterworfen.
Schlichtung von Streitigkeiten.
Alle Streitigkeiten der Actionaire mit der Gesellshaft werden, den Fall des §. 7 ausgenommen, mit Ausschluß des Rehtsweges durch schieds- richterlihes Verfahren entschieden. — l
Zu diesem Behufe erwählt jede Partei einen sahfkundigen Schieds- richter, beide Schiedsrichter, wenn sie sfih über einen Ausspruch nicht einigen können, einen Obmann, dessen Ausspruch eben o, als der der
Schiedsrichter, die Kraft richterlichen Erkenntnisses hat, geaen welches die |
Berufung auf den Rechtsweg nur für Fälle der Nichtigkeit nah Maß- gabe der §F§. 172 ff. Theil I. Titel 2 der Allgemeinen Gerichtsordnung tattfindet.
| aae diejenige Partei, welche binnen bier Wochen nach Aufforderung des Verwaltungsrathes keinen Schiedsrichter gewählt hat , wählt einen solchen der Direktor der Königlichen Gerichtsbehörde für die Stadt Weißenfels. Dasselbe gilt, wenn sich die Schiedsrichter na) gleicher Aufforderung und Frist nicht über die Wabl eines Obmannes einigen
fönnen. g. 34
Mit der Leitung aller Geschäfte bis zur ersten General - Versamm- lung nach erfolgter landesherrlicher Genehmigung des Statuts sind die in §. 1 genannten Begründer der Gesellschast als provisorischer Ber- waltungsrath beauftragt und sind dazu ermächtigt und verpflichtet, alle diejenigen Functionen und Befugnisse auszuüben, welhe dem ordent- lichen Verwaltungsrathe in den §§. 6, 7, 11, 12, 14, 15, 17 und Fols- gende, zugewiesen sind. :
Weißenfels, ain 28. April 1857.
Karl August Jacob. Friedr. Wilhelm Shwarzbach. Karl Gruhl,
Werschen-Weißenfelser Vraunkohlen-Actien- Gesellschaft. Fnterimgs-Quittung
Herrn
über Preuß. Cour. Ntblr A Zahlung auf die Actie Nr... der obengenannten Ge- ellschaft. | Ada is durch diese Zahlung und die Unterzeichnung des Ver- pflihtungsscheins in alle Nehte und Pflichten eingetreten, welche das unter dem landesherrlich bestätigte Statut für die Theilhaber der obengenannten Gesellschaft festseßt.
Weißenfels, am Der Verwaltungsratb. 2 Unterschriften.
A ctie der _Werschen- Weißenfelser Mio le nze et Lom e Me Lal lsManr. r,
über Einhundert Thaler Preuß. Courant.
Der Jnhaber dieser Actie hat den Gesammt-Einschuß von 100 Thlr. Preuß. Courant geleistet und hat nah Höhe dieses Betrages 1nd in Ge- mäßheit des unter dem landegherrlih bestätigten Statuts der Gesellschaft, verhältnißmäßigen Antheil an deren gesammten Eigenthum, Gewinne und Verlust.
Weißenfels, am
Der Verwaltungsrath. Der Betriebs - Direktor. Unterschrift.
Unterschrift zweier Mitglieder.
Nr.
“ Dividenden-Schein
; zur Actie der Werschen-Weißenfelser Brauuk ohlen - Actien - Gesellschaft.
Nr. Gegen Nückgabe dieses Scheins empfängt Inhaber am 1, Juli 18...
auf dem Comtoir der Gesellschaft in Weißenfels denjenigen Antheil von dem Reinertrage, welher für das Geschäftsjahr 18... statutengemäß be- fannt gemacht werden wird. Weißenfels, den Der Verwaltungsrath. zwei Unterschriften pr. facsimile. Der Kontrollbeamte. Name per facsimile. §. 29 des Gesellschafts-Statuts. Die Dividenden verjähren nah Ablauf von 4 Jahren vom Tage der Zahlbarkeit an zu Gunsten der von der Gesellschaft zu errichtenden Hülfs- und Pensionskasse.
Weißenfels-Werschener Braunfkohlen-Actien-Gesellschaft.
Anweisung zum Empfang der Serie der Dividendenscheine zur Actie. Jnhaber empfängt am gegen diese Anweisung gemäß §. 5 des Statuts auf dem Comtoir der Gesellschaft in Weißenfels die Serie der Dividendenscheine zu vorbezeihneter Actie. ' Weißenfels, den “Der Verwaltungsrath. 2 Unterschriften per facsimile. Der Kontrollbeamte. Unterschrift.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche rbeiten.
Bekanntmachung vom 10, August 1857 — die Be- förderung und Taxirung der Korrespondenz nach Molfetta, Messina und Malta betreffend.
Briefe nah dem neapolitanishen Hafenorte Molfetta und nah Messina können von jegt ab über Triest und von dort mit ófster=- reihischen Lloyd-Dampfschiffen Beförderung erhalten.
Zur Beförderung von Briefen nach Malta wird durch die neu eingerichtete Lloyd - Dampfschiffs - Linie zwischen Corfu und Malta vermehrte Gelegenheit geboten, und es is nunmehr auch zu- lässig, auf dem Wege über Triest rekbommandirte Briefe nah Malta zu versenden.
Die Briefe nach Molfetta , Messina und Malta müssen, um auf dem gedahten Wege befördert zu werden, auf der Adresse die Bemerkung „über Triest“ tragen und bis zum Bestimmungsorte frankirt sein.
An Porto is, außer dem gewöhnlichen deutschen Vereinsporto, zu entrichten:
1) für Briefe bis 1 Loth und für Mustersendungen bis 2 Loth, exklusive, a) nach Molfetta 6 Kr. Conv.-M,, b) nach Messina 9 Kr. Conv.-M., c) nach Malta 9 Kr. Conv.-M.z 2) für Kreuzbände bis 1 Loth exkl, nach Molfetta, Messina und Malta gleihmäßig 1 Kr. Conv.-M.
Bei \chwereren Briefen kommt die für den deutschen Postverein geltende Gewichts-Progression in Anwendung.
Das neayolitanische Porto für die Briefe nach Messina und Molfetta und das englische Porto für die Briefe nah Malta muß vom Adressaten, und das neapolitanische und resp. englische Porto für die Briefe aus Messina, Molsetta und Malta vom Absender entrihtet werden.
Berlin, den 10, August 1857.
General = Post - Amt. Schmüdckert.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.
Der Oberlehrer Kysaeus bei der Realshule zu Siegen is in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium Arnoldinum zu Burg=- steinfurt verseßt worden,
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst von Hohenlohe - Oehringen, nah Breslau,
1583
Berlin, 15. August. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem General - Adjutanten, General - Lieutenaut von Gerlach, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Groß-Kreuzes vom Herzoglih Anhaltischen Gesammt-Haus-Orden Albrecht des Bären zu ertheilen.
Personal-Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c.
Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Den 27. Juli. Großfürst Thronfolger von Nußland Nicolaus Alexan dro- witsch, Kaiserliche Hoheit, zum Nittm. im Z. Ulan. Negt. (Kaiser von
Nußland) ernannt. H Den 30. Juli.
Bo ck, Hauptm. 2. Klasse von der 2. Ingen.-Jnspect., zum Hauptm. 4. Kl., Weber, Port. Fähnr. von der 3. Pion.-Abth., zum etatsmäßigen Sec Lt. bei der 2. Jngen -Junspect. befördert.
Den 4. August.
Wille, Major vom 5. Artill. Negt., unter Führung à la suite die- ses Negts., zum Comdr. der Feuerwerks-Abtheil. ernannt. v. Vültings- lôwen, Major à la suite des 5. Artill. Negts. und Commandeur des Train- Bats. vom V. Armee-Corps, in das 5. Artill. Negt. verseßt. Lachmann, Major und Artill.-Offiz. vom Plaß in Wesel, unter FÜüh- rung à la suite des 5. Artill. Negts., zum Commandeur des Train-Bats. vom Y. Armee-Corps, Scherbening, Major vom großen Generalstabe, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, zum Artill.-Offiz. vom Play in Wesel, Bode, Hauptm. vom 7. Artill. Negt., unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bci der Junspection der Artillerie- Werkstätten und unter Führung à la suite des 1, Artillerie-Regi- ments, zum Direktor der Artillerie - Werkstatt in Danzig ernannt. Wesener, Hauptm. vom 7. Artill. Negt., als Adjutant zur Jnspect. derx Artill. - Werkstätten kommandirt. Düsing, Pr. Lt. vom 7. Ariill. Negt , zum Hauptm., v Fragstein-Niemsdorff, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt. befördert.
Den 6. August.
Bar. v. d. Goltz, Gen. - Major u. Kommandant von Stettin, zum Commandeur der 10. Division, v. Horn, Oberst und Commandeur des 20, Juf. Regts., zum Kommandanien von Stettin, v, Heolleuffer, Oberst-Lieut. vom 26. Jnf, Negt., zum Commandeur des 20. Jnf. Negts. ernannt. v. Podew ils, Oberst und Commandeur des 8. Artill. Negts., in gleicher Eigenschaft zum 3. Artill. Negt. verscyt. Hagemeier ge» nannt v.-Niebel\chÜ , Major vom Garde-Artill. Negt.,, zum Comman- deur des 8. Artill. Negts. ernannt.
Bei der Landwehr. Den 4. August.
NRictig, Feldwebel von der Artill. des 1. Bats, 28, Regts., zum
Sec. Lt. beim Train 1. Aufgebots dieses Vats. befördert. Abschiedsbewilligungen 2. Den 4. Augufít.
Nieger, Port. Fähnr. vom 6. Artill. Negt., zur Reserve entlassen. v. Pachelbl-Gehag, ausbgeschiedener Sec. Lt. vom Garde-Jäger-Bat., der Abschied bewilligt.
Den 6. August.
v. Brandt, Gen.-Lieut. u. Command. der 10. Division, der Ab-
{hied mit Pension bewilligt und mit dem Charakter als General der
Jufanterie zur Allerhöchsten Dispo ition gestellt. Militair - Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 1. August. _ Hoenedcke, Zahlmeister-Aspirant vom 3. Hus. Regt., zum Zahlmeister 2, Kl. bei dem 3. Bat. (Sorau) 12. Landw. Regts. ernannt. Den 6. August.
Wegener, Zahlmeister 2. Kl. vom 1. Bat. (Stettin) 2. Landw. Negts., zum Zahlmeistec 1. Kl. bei dem Füsilier - Bat. 2 Inf. (Kdnigs-) Regiments, Staege, Zahlmeister - Aspirant bom 2. {weren Landwehr- Neiter - Regiment , zum Zahlmeister 2. Kl, bei dem 1. Bat. (Stettin) 2. Landw. Negts. ernannt.
E Em ram R:
Nichtamtliches.
Preußen. Potsdam, 15. August, Des Königs Majestät nahmen gestern früh in der Havel beim Neuen Garten ein Bad, machten hierauf noch eine Promenade und fuhren nah Sanssouci zurück, woselbst Allerhöchstdieselben im Lause des Vormittags ver- schiedene Vorträge entgegennahmen. ti Oldenburg, 13, August, Auf der Tagesordnung der heu- O Landtags=-Sißung stand der Ausshußbericht zur Begutachtung R; Geseß-Entwurfs, betreffend die Heranziehung
es Grundbesißes zu den Baulasten der Squl- Le nte Das neue Schulgesey von 1855 hatte die Lasten D alnt hulgemeinden erheblich vergrößert. Insbesondere war es 1s als ein Uebelstand empfunden worden, daß die Schul-
t Gelde bisher vom Grundbesiße ohne Rücksicht auf den na E aen die Konfession des Eigenthümers waren ge- dei Sandin, n nah dem neuen Gesepye als eine persönliche Last fession R, L Schulbezirke wohnenden und der betreffenden Kon- La oes nan Genossen abgehalten werden solle, wonach die blieb Y Die O rundbesißer (Forensen) von allen Beiträgen befreit
leben, Die Gesebesvorlage der Staatsregierung beabsichtigte hierin
insofern eine Erleichterung zu gewähren, daß die Shulbaulasten fünftig als eineReallast wiederum vom Grundbesiße als solchem solle getragen werden, dagegen solle die Aufbringung der übrigen Schul- Ausgaben den Genossen der Schulgemeinde als eine persönliche Last verbleiben. Jn der darüber entstandenen längeren Debatte wurde der Antrag eingebracht und vertheidigt, welcher die Gesezesvorlage dahin abgeändert wissen wollte, daß die Schullasten wesentlich vom Grund und Boden als Reallast getragen, zugleich aber au
, ; gen, zug ch nach einem gewissen näher festzuseßenden Verhältnisse das persón=- liche Einkommen der Genossen der Schulgemeinde herangezogen würde. Die hierauf abzielenden Modificationen des Geseßentwurfs kamen speziell zur Berathung und wurden mit großer Majorität an- genommen.
Holstein. Kièl, 12. August, Gestern Vormittag um 10 Uyr verließen die beiden legten russishen Schiffe, Linier\chi}ff „„Wivorg“ und Fregatte „Castor“‘‘, unsern Hafen nach einem eiwa oierzehntägigen Aufenthalt. (A, M.)
Großbritannien und Jrland. London, 13, Augujt. Der Sprecher des Unterhauses gab gestern den Beamten des Par- laments das beim Schluß der Session üblihe Diner. — Aus Vas leutia wird von gestern telegraphirt, daß die eleftrishe Verbindung mit dem, das transatlantishe Kabel versenkenden Geshwader, plôy= lih unterbrochen worden sei, Bis Dienstag 4 Uhr Morgens war dieselbe vollflommen gewesenz 12 Stunden später waren die Signale plöplih ausgeblieben, Welches die Veranlassung sei, läßt sih natür=- lih nicht ermitteln; fast \heint es, als ob die Jsolirung in einem Abschnitte des versenften Drahtes gelitten habe, und in diesem Falle wird es den Schiffen wohl bald gelingen, das Kabel so weit wieder aufzuwinden, bis sie an die schadhafte Stelle fommen, Von Ba= lentia aus wurden gestern fortwährend kräftige Signale abgeschidckt, ohne daß sie jedoch erwidert worden wären.
Jm Unterhause wurde gestern Lord Campbell's Bill gegen den Verkauf obscóner Bücher durchs Comité gefördert, ohne daß si weiterer Widerspruch gegen die einzelnen Punkte bemerkbar gemacht hätte. — Der Sch aykan zler beantragte eine Resolution des Hauses, daß die Thees und Zucker-Zölle bis zum 1. April 1859 auf ihrer jeyigen Höhe belassen werden sollen. (Die Steuer is nämlich blos bis zum 1. April des nächsten Jahres bewilligt.) Nachdem der Schaßkanzler sein Be- dauern darüber ausgesprochen hatte, die Thee- und Zucker- Zölle, obwohl dieselben zu keiner Zeit niedriger, als eben zegt waren, noch weiter reduziren zu können, bemerkt er bezüglih der finan- ziellen Verhältnisse Indiens, — es sci die allgemeine Anficit, daß die indishe Negierung sehr bald die finanzielle Unterstüßung der heimischen in Anspruch zu nehmen genöthigt sein werde. Er selbft habe bereits die indishe Regierung aufgefordert, ihm deshalb die nöthigen Andeutungen zukommen zu lassen, worauf die Direktoren jedoch erwiedert hätten, daß sie für den Augenblick tollklommen hinreichende Fonds be- säßen, um die nöthigen Auslagen zu decken, und daß 1hre Ver- legenheiten, so groß sie auch in andern Beziehungen sein mögen, sich niht in das Bereich der Finanzen erstreckten. Somit habe die Negierung nicht nöthig, dem Hause außerordentliche finanzielle Vors s{läge zu machen. Die bisberigen Steuern seien hinreichend, und sollte sih das nicht bewähren, würde die Regierung keinen Anstand nehmen, das Parlament um weitere Hülfe anzugehen. Vis jezt seien die laufenden Ausgaben dur die Einnahmen regelrecht gedeckt, und kein Defizit im Schaße, troßdem, daß in den leßten Wochen die Ablösungssumme für die Sundzölle gezablt und 2,000,000 Pfd. Schaßkammer - Bons eingelöst wurden. Auch die Kosten der Truppeneinschiffung, der Rekrutirung und Miliz - Einkleidung ließen sich durch die bereits bewilligten Gelder bestreiten, und was die der indischen Regierung zur Last fallenden Truppen-Transporte betrifft, dürfe man nicht vergessen, daß fie dem in- dischen Schagze verhältnißmäßig weniger Schwierigkeit bereiten, nachdem die Besoldung von ungefähr 40 indischen Regimentern aufgehört hat. — Diese, jedenfalls sehr befriedigenden Mittheilungen des Schaßkanzlers wurden mit großem Beifall aufgenommen, und nach einigen Bemerkungen von Mr. Gladstone, der es für seine Pflicht hielt, die Regierung in dieser Weise kräftig zu unterstüßen, wird die Resolution angenommen, und das Haus vertagt sih um 5 Uhr. | :
Frankceich. Paris, 13. August, Der „Moniteur“ ento hält ein (telegraphisch schon gemeldetes) vom gestrigen Tage datirtes Kaiserliches Dekret, in welchem der Kaiser verordnet:
Um durch cine besondere Auszeichnung die Krieger zu ebren, welche unter Frankreihs Fahnen in den großen Kriegen bon 1792 bis 1815 gefochten, haben Wir be1chlossen und beschließen, wie folgt: Art. 1. Eine Denkmünze wird allen denjenigen franzöfischen und ausländischen Mili- tairs der Land- und Seeberre verliehen, welche unter Unseren Fahnen von 1792 bis 1815 gekämpft haben, Diese Denkmünze soll von Bronze sein und auf der einen Seite das Bild des Kaisers, auf der anderen die Inschrift tragen: „Campagnes de 1792 à 1815. — A ses compagnons de gloire sa dernière pensée, 5. Mai 1821.“ Diese Medaille wird an einem grünen und rothen Bande im Knopfloche getragen. Art. 2. Unfer Staats - Minister und der Großkanzler Unseres Kaiserlichen Ordens der Ehrenlegion find, jeder in dem, was ihn angeht, mit Ausführung gegen- wärtigen Dekrets beauftragt. A.
So gegeben im Palaste von St. Cloud, 12. August 1857,
Napoleon.
Das amtliche Blatt bringt sodann einen 19 Artikel starken Erlaß des Polizei-Präfekten, Paris, 12, August, datirt, worin die Ruhe und Ordnung, die am 15, d, während des Tag- und Natht- festes vom Volke zu beobachten, vorgezeihnet wird. — Heute war unter dem Vorsiße des Kaisers großer Ministerrath, in welchem