1857 / 207 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1716

“Für die Nichtigkeit der Frachtbriefe bleibt lediglich der Absénder ver- antwortlich. e Y. b.

Die Sendungen unterliegen: E M l) dem Porto vom Absendungsorte in Preußen 2c. bis Hamburg, resp. von Hamburg bis zum Bestimmungsorte in Preußen 2c, wie die

Sendungen nach resp. von Hamburg selbst ; i |

der Fracht zwischen Hamburg und Rio Janeiro, Bahia, Pernam-

buco, Lissabon und Southampton nach dem anliegenden Tarife;

außer diesen und den etwaigen Zoll- und VBestellungsgebühren, so wie den etwaigen Kosten für Erneuerung der Emballage werden die

Sendungen kéinen Kosten irgend svelcher Art unterliegen,

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Die Sendangen können entweder unfrankirt, oder bis Hamburg oder Rio Janeiro, Bahia, Pernambuco, Lissabon und Southampton frankirt abgesandt werden. | :

Es ist nicht zulässig, auf Sendungen den Aufgebern Vorschüsse zu leisten.

ÿ. 8, : i

Die Porto - 2c. Auslagen und Vergütungen werden gegenseitig in Preußisch Courant in Rechnung gestellt, und monatlich in Preußisch Cou- rant, spätestens im Laufe des E Monats, b&Æichtigt werden.

d. 9. 2 :

Die Uebergabe der Sendungen zwischen der Preußischen Postverwal tung und der Gesellschaft wird im Königlich Preußischen Ober-Post Amte in Hamburg stattfinden, Zu diesem Zwecke wird die Gesellschaft wöchent lich einmal regelmäßig die nah den genannten Orten bestimmten Sen dungen in dem gedachten Amte in Empfang nehmen, dagegen Die aus den genannten Orten eingehenden , jenem Amte zuzuführenden Sendungen an dasselbe so bald wie thunlich abliefern lassen, Die Koften der Uebernahme und Ablieferung, so tvte die Kosten des Transports von resp. bis zu dem Ober-Post-Amte übernimmt die Gesellschaft. Die Sendungen, Frachtbriefe und Declarationen werden einzeln gegen Quittung übergeben.

Die unbeanstandete Uebernahme hat zugleich mit VBorbohalt der Fübrung des Gegenbetweises die Brie Verpflichtung zur Folge.

§. 10,

Eine Garantieleistung wird für die Beförderung vom deutschen Ab gangsorte bis Rio Janeiro, Vabià, Pernambuco, Lissabon und Southampton oder von den gedaten Abgang8ovrten bis zum deutschen Bestimmungsorte von Seiten der beiden kontrahirenden Theile übernommen.

g. 11.

Dem Absender ift es freigestellt, durch Deklarirung des Werthes

selbst die Grenzen zu bemessen, innerhalb ivelcher er für den Verlust oder die Beschädigung des von ibm abgesandten Gegenstandes Garantie geleistet baben will, j

Die Angabe des Werthes wird nur dann, wenn dieselbe auf dem Frachtbriefe und auf der Sendung selbst ausgedrückt ist, als maßgebend für die Garantie angesehen, wonach im Falle des Verlustes oder der Beschädigung einer Sendung, deren Werth deklarirt ar, die Entschädigung nach Maßgabe des deklarirten Werthes geleistet wird. |

Die Angabe des Werthes in der ÿ. 3 ad 3 gedachten Declaration it in Absicht auf die An C e maßgebend,

Hat der Absender den Werth“ in oben gedachter Art nicht deklarirt, so bat er nur*Anspruch auf eine Garantie bis zum Marimum von zehn Silbergroschen für das Pfund oder für den Theil etnes Pfundes, Die Ersak- oder Entschädigungsleistung geschieht nur an den Absender,

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pfli q bleibt ausges{ko}en : und Beschàdigun gen , welche dur Krieg oder höhere ckecgefabr nicht gerechbnet wird)“ berbeigeführt

enn die Bei@ädigungen nit vor oder bei Aushändigung an den Empfänger feftgestelt worden find, sondern die Empfangnahme un- eanstandet Demirtt f i E,

ie Sendung c. äußerlich keine Spuren der KUNa näfung zeigen, und wenn außerdem das Ge- § am Béestimmunasorte nod mit dem am Abgangsorte ermittel-

überamnfiimmend befunden worden ist;

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wenn der Ansprud auf Entschädigung nicht innerhalb der nächsten

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nas der Auflieférung der Sendung geltend ge

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4 14 ltung und die Hamburg : Brasilische Dampf n für Verluste oder Beschädigungen nach den Jtgenseitig ‘von da ab,“ wo der eine Theil die j | v. bis dabin, wo cin

eren übergeben s pünktlich erledigt

werden.

Sendungen, derer Arnabme verwei der deren Adrefsat nicht zu ermitteln ist, find sobald wie mbglich nach dem Abgangsorte zurück- em ¡Frachtbriefe aus-

—_—ck O Da R V O T oen ras À q - Ui d Lan & î j Í } 2, wenn fie zurückgenommen werden. sollen, bs pf aan pin 4+ b a Lie L ; amer mt Dem urfprüngalihen unberleßten +5 E , R c ce S ¿ ut bei Rúctempfang unbestelfbarer

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g bicser Veberänfunft Ober - Poft - Amt in

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_Gegenwärtige Uebereinkunft, die unter Vorbehalt der Genehmigung des Königlich preußischen General - Post - Amts! bigen und zweifach ausgefertigt worden ist, tritt mit dem 15. August dieses Jahres in Kraft.

So geschehen Hamburg, den 3. August 1857,

Königlich preußisches Ober-Postamt. Die Direction der Hamburg-Brasili- schen Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

(L, S.) Unterschriften. (L. S,) Unterschriften.

L A rit für die Beförderung von Pätereien nah und aus Rio Janeiro, Bahia, Pernambuco, Lissabon und Southampton mit den Dampfschiffen“ der Hamburg - Brasilischen Dampfschifffahrts - Gesellschaft.

Thlr, | Sgr. A. Fracht zwischen Hamburg und Rio Janeiro, Bahia, Pernambuco und Lissabon.

e R . bis 1 Pfund Zollgewicht

über 1 Pfund , 5 /

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D 1() 10) 20

20 30 / N

30 „C00 Ñ j für

16des. Pfund …….....,

7 , „100 5 d. 2c. für jedes Pfund mehr

wobei für die ersten 100 Pfund nach vorstehenden Säßen

20 Thaler in Berechnung kommen.

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B, Fracht zwischen Hamburg und Southampton,

Die Hâlfte der vorstehenden Säße.

Allgemeine Bedingungen.

Die Assekuranz gegen Seegefahr (nicht aber auch Kriegsgefahr) ift in den Portosäßen mit einbegriffen, sobald der auf dem Frachtbriefe und der Sendung deflarirte Werth des Packets pro Pfund nicht 15 Sgr. Preuß. Courant übersteigt, bei einem höher deklarirten Werthe sind 2 Prozent Affe furanz- Gebühr für die versicherte Summe neben dem Frachtporto zu zahlen, und zwar, auch wenn die See-Assekurenz nicht ausdrücklich verlangt 1, Die Angabe des Werthes in der Zoll - Declaration ist hierbei nicht maß gebend. Der Absender muß sich verpflichten, solche Sendungen, welche nicht bestellbar find, wieder zurückzunehmen und Hin- und Netour-Porto zu ber- qüten.

Hamburg, den 3, August 1857.

Königlich Preußisches Ober-Post-Amt. (L. S.) Unterschriften. Die Direction der Hamburg - Brasilischen Dampfschifffahrts - Gesellschaft (L. S.) Unterschriften,

Ministeriunt der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiteu.

Königliche Universitäts - Bibliothek.

Jn der nächsten Woche, vom 7. bis 11. September cr,, in den Nachmittagsstunden von 2 bis 4 Uhr, findet die allgemeine Zurük- lieferung aller aus der Königlichen Universitäts-Bibliothek entliche- nen Bücher, zur Vornahme der vorschriftsmäßigen Nevision, statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher aus der König-

1 /

lichen Universitäts-Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefor-

dert, folhe während der angegebenen Zeit gegen die darüber aus- gestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Königliche Univéersitäts- Bibliothek bleibt während der Zeit vom 12. September bis 15. Oktober geschlossen.

Berlin, den 29. Augu} 1357,

Der Königliche Geheime Regierungs - Nath und Direktor der Königlichen Universitäts - B bliothek.

Dr. Pert,

_ Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelischen Ober-Kirchenraths, v o n U ehtrik, von Nieder-Heidersdorf bei Görliß.

Berlin, 2. September. Se. Majestät dex König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren diè Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von Nußland Majestät ihnen verliehencn Orden zu ertheilen, und zwar:

1717

des Skt. Annen-Ordens erfter Klasse in Brillanten:

dem. General -Jnspecteur der Artillerie, General-Lieutenant von Hahn, dem Commandeur der 6. Division und General - Adjutanten,

General-Lieutenant von Willisen; des St. Annen-Ordens erster Klasse:

dem Commandeur der 5, Division, General - Lieutenant von Brandenstein;

des Stk, Annen-Ordens zweiter Klasse mit der Krone:

dem Commandeur der 1. Garde - Kavallerie - Brigade, Obersten eFreiherrn von Czettriß und Neuhauß: des Stk. Annen-Ordens zweiter Klasse: dem Flügel: Adjutanten, Oberst-Lieutenant v on Se Wenseldt. des St. Annen-Ordens dritter Klasse: den Hauptleuten von Block und von Pachelbl-Gehag im |, Garde-Regiment zu Fuß; des St. Wladimir-Ordens vierter Klasse: dem Major Grafen von Brandenburg im Regiment der Gardes du Corps, den Nitktmeistern Freiherrn von Stenglin,

von Lüd-er1itß 1, Greiherrn. von Langermann und-Erzlen-

famp im (6. Kürassier- Negiment (Kaiser

Nicolaus T. von Nußland), und

Grafen von Pückler, aggreg. demselben Ne- giment,

von Koßze,

von Kuylenstjerna und

Kalau v. Hofe im 3. Ulanen - Regiment |

(aiser von Rußland), und i dem Sekonde - Lieutenant von Knoblauch im Regiment der Gardes du Corps;

des St. Stanislaus-Ordens zweiter Kla der Krone:

dem Flügel-Adjutanten, Major von Tresfkoto,

dem Commandeur des Garde - Zäger : Bataillons, Major von Oppell,

dem Major von Wedell im 6ten Kürassier-Negiment (Kaiser Nicolaus l, von Rußland) und

dem Commandeur des 3ten Ulanen-Negiments, Oberst-Lieutenant von Goetze;

des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse:

dem Flügel-Adjutanten, Hauptmann Prinzen Kraft zu Hoben- lobe-Zngelfingen, :

dem Major von Reiman im Garde-Husaren-Negiment,

dem Major von Obernit im 1. Garde-Regiment zu Fuß,

dem Major von Witßendorff im 3. Ulanen-Regiment (Kaiser von Nußland),

dem Commandeur des 1. Bataillons (Aachen) 25. Landwehr- Negiments, Major von Kessel, und

dem Rittmeister Grafen von Königsdorff im l. Regiment (Kaiser Nicolaus 1. von Rußland).

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Kúrassier-

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. September. Das „Wladimir“, aus Kronstadt am 29. August abgeg Stettin gestern 5 Uhr Nacbmittags mit 74 Passagieren Unter den letzteren befanden sich Fürft Schacbewsfky un Dolgoroufkoff.

Das Postdampfschif „Hecla ist in Stettin gestern

mit 25 Passagieren aus Kopenhagen eingetroffen.

_, Solfítein. Jyehoe, 31. August. Jn der beutigen, Cizung der holsteinishen Stände-Versammlung wurde position des Abgeordneten für den 11. städtischen Distrikt (Juft b. Wyneken) nt die Stände-Versammlung wolle beantragen, die Summe von 313,341 Tblr. N-M,, welcbe das Herzogtidum Holstein 1 der Staatsrechnung pro anno 1859 1856, verglichen mit l budget für dieselbe Zeit, zu viel in die gemeinscagftlis

kasse gezahlt habe, dem Herzogthum Holstein refundirt werde.

__ Der Tagesordnung gemäß begann sodann dec Abgeordnete Advokat Nissen (Neustadt) ‘die Motivirung der von ihm eingebrachten Proposition welc e lautet: Die holsteinische Stände-Versammlung beschließt, bei Seiner Majestät dem Könige allerunterthänigst darauf anzutragen, Se. Majestät wolle Allergnäd geruhen, daß nachfolgende, auf Vorstellung des damaligen e Herzogthümer Holítein und Lauenburg Herrn Geheimen Konferenzrath von Scheele, ohne verfassungsinäßige Mit- wirkung der Stände-Versammlung erlassenen Verfügungen und organischen GBeseße, (der Redner führte zehn verschiedene Verfügungen namentlich auf) außer Kraft zu seßen, event. in Gemäßheit des §. j 1 der Verordnung vom 11. Juni 1854, betréffend die Verfassung des Herzogthums Holstein, der Versammlung der holsteinischen Provinzialstände zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme baldthunlichst vorzulegen seien. :

Zm Wesentlichen führte Proponent an: Die Müwnisterial - Erlasse welche unter dem Ministerium v. Scheele im Jahre 1855 und 1857 er. gangen seien und um welche es sich hier handle, würden wegen des §. 11 und Y. 13 des Berfassungsgeseßes für Holstein von 1854 als solche (Seseß- Erlasse anzuschen sein, welche nicht ohne Zustunmung der Ständever- fammlung hätten erlassen werden dürfen, oder für welche ivenigstens nach- träglich die Zustimmung der Ständeversammlung hätte nachgesucht werden müssen. Da Beides von dém ‘damaligen Ministerium von Scheele außer Acht gelassen sei, \o babe die holsteinishe Ständeversamm- lung in ihrer lezten Diät Anklage wegen Verfassungsbruches qeqgen den Minister v. Scheele vor dem holfteinischen Ober-Appellations-Gerichte be- schlossen und erheben lassen. Die Auklage sei indeß resultatlos aeblicben, da das Ober-Appellations-(Hericht sich für infompetent zur Entscheidung des Prozesses erklärt habe und so stehe die Sache denn augenblicklicch noch eben so wie damals, als die Ständeversammlung Anklage gegen den Minister beschloß: die in der Probvosition erwähnten Ministerial - Erlasse hätten noch faktische Geltung, obgleich dieselben rechtswidrig ohne U: slimmung der holsteinischen Ständeversammlung erlassen wären. Da fu ote Gerechtsame der Stände überall nicht übermäßig ausgedehnt seien, sg sci es nicht blos ihr Necht, sondern auch ihre Pflicht und dringende Noth, eine forldauernde Verkümmerung ihrer Gerechtsame mögli zu be- seitigen. Vie in dex Proposition enthaltenen Bestimmungen be- trâfen theils die Organisation der Gerichte, die Trennung der Usliz und Administration, die Unterordnung der Nichter unter Atk- ministrativbeamte, die polizeiliche Strafgewalt, die Schöpfung neuer Mittel- „Mslanzen tin einer so umfassenden Weise, daß die Justiz-Verfassung des Landes dadurch im höchsten Grade affizirt werde; theils enthielten die Münzberbote angeblich Einschärfungen älterer Gesetze, in ber That aber Verstöße gegen ältere (Geseßze Bestimmungen , welche das Eiáenthum der Privaten eben \o sebr alterirten; die Proposition über die Münz- verbote berühre übrigens feincéwegs die Verordnung vom 10tén „ebruar 1854, betreffend Einführung der “Neichsmünze, welche in keiner Verbindung zu dem gésezroidrig erlassenen. Münz - Ver- bote stehe, Da nun die sämmtlichen in der Propofition erwähn- ten Ministerial - Erlasse zur Kompetenz der Stände gehörten dem Wirkungskreis des holsteinischen Ministeriums unterworfen seien, kfônne fein Zweifel darüber berrshen, wohin die Aufgabe der Versamm lung gehe. Proponent zweifle nun auch nicht, daß Se. Majestät dec | den Anliegen der Versammlung ein gnädiges Gebör auf ihre Bi währen werde und trage daher auf Bildung eines Comité zur P: der Proposition an, Pæ\tor Brôtcker empfiehlt die Bildung eineé und wird cin Comité von 7 Mitgliedecn (Nissen, Graf Holstei Baudissin, Nickers,“ Thomsen, Semper, v. Meßmer-Saldern) gewählt.

Hierauf motivirt der Abgeordnete Paulsen seine Propofition um Beschreitung des Nechtsweges von Seiten der Landschaft Süderdithmarschen wegen Nichtzahlung von Zinsen aus 6 Zwangsanlehns - Obligationen. Proponent bittet um Bildung eines Comité, in tveles von der Verr fammlung drei Mitglieder , Paulsen, v. Wyneken, Tiedemann, gewählt werden. :

Hierna erklärt der Königl. Commissair, daß die Liquidation des Bank - Jnstituts und Verwaltung der auf Holstein fallenden Quote noch dabinstebe, weil die Frage über einige Aktiva des Bank - Jnstituts in Schleëwig und ber die Vertbeilungénorm ¿wis&en Z{leéwig und Holstein noch unerledigt sei; der nächften ordentlichen Ständediät würden weitere

He zugeben. 5 der Aus\chuß- Bericht liber den Ver- Freitaq oder Sonnabend. wobl

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fafiungé-Entwurf vorgelegt werden

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dex Vereins - Mitglieder z# gegen- att, Abends um 6 Uhr étfolgté einè vorhbe- tung zur Prüfung der Legitimationen Uüñnd- zur enten, welche dur große Májorität auf

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