1857 / 208 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E E D E E L P E N

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4858 vorzunehmen und über das Resultat derselben der ordentlichen

General-Versammlun E tan Bericht zu erstatten. Demnächst hat sih die Prüfung der Revifions-Kommissarien immer auf die Rech- nungen desjenigen Jahres, innerhalb dessen fie gewählt find, zu er- pu en: ihr Bericht e an die ordentliche General - Versammlung

es nächstfolgenden Jahres. id t Die Rechnungen sind den Kommissarien jedesmal spätestens sechs

Wochen vor dem Tage der General - Versammlung, an welchem sie

Bericht zu erstatten haben, nebst den Büchern im Büreau der Ge-

sellschaft vorzulegen. Jhr Bericht is spätestens vierzehn Tage vor

der eal Verlamubltga dem Verwaltungsrath zur Kenntnißnahme und Erledigung etwaniger Erinnerungen mitzutheilen. Die ordentliche General-Versammlung beschließt demnächst : 3) über die Dechargirung der bon den Revisions-Kommissarien geprüften

_ Nechnungen resp. über die Verfolgung der etwa dagegen erhobenen

Erinnerungen, und |

4) über alle Anträge, die vom Verwaltungsrath oder einzelnen Actio- naixren in den Angelegenheiten der Gesellschaft vor dieselbe gebracht werden.

Anträge der Actionaire gelangen jedoch nur zur Berathung und Beschlußnahme, wenn sie spätestens vierzehn Tage vor der General - Ver- sammlung bei dem Verwaltungsrath schriftlich eingebracht sind, und in der Versammlung selbst vor Eröffnung der Diskussion durch mindestens fünf und r Stimmen, die Stimme des Antragstellers mit eingerech-

net, unterstüßt werden. G 37

Jn außerordentlichen General - Versammlungen kann nur über die- jenigen Gegenstände berathen und beschlossen werden, die in der zum Zweck der Einberufung erlassenen Bekanntmachung des Verwaltungsraths ausdrücklich als Gegenstände der I bezeichnet sind.

Auch in den ordentlichen General - Versammlungen kann 1) die Vermehrung des Grund-Kapitals über den Betrag von Einer _ Million dreimalhundert Tausend Thalern hinaus; 2) die Abänderungen der Statuten; 3) die Verlängerung der Zeit, für welche die Gesellschaft geschlossen ist, und 4) Die Aufnahme von Anleihen für die Gesellschaft, mögen dieselben in Aufnahmen baarer Beträge odex in der Eingehung von Schuld- Verbindlichkeiten, deren Deckung nicht aus den Einnahmen des lau- fenden Geschäftsjahres erfolgt, bestehen, nux dann beschlossen werden... wenn in der zum Zweck der Einberufung zu erlassenden Bekannt- machung ausdrücklih bemerkt ist, daß ein hierauf bezüglicher Antrag zux Verhandlung kommen soll. Außerdem bedürfen die Beschlüsse ad 1—3, um verbindliche Kraft zu erhalten, der landesherrlichen e Beschlüsse ad 4 dex Genehmigung des Herrn Handels8- Ministers. §. 39

Ueber die Verhandlungen m der General - Versammlung wird cin gerichtlihes oder notarielles Protokoll aufgenommen. Die Namen der zur Theilnahme an der Versammlung berechtigten (§. 30. und wirklich erschienenen Actionaire resp. ihrer Bevollmächtigten, so wie die Zahl der einem jeden von ihnen gebührenden Stimmen, werden durch ein bon dem Verwaltungsrath zu vollziehendes Verzeichniß konstatirt, welches dem Protokoll beizufügen 1st.

Das Protokoll ist gültig vollzogen und für die Gesellschaft verbind- li, wenn der Vorsißende, so wie die beim Abschluß des Protokolls an- wesenden Skrutatoren dasselbe unterschrieben haben.

D, Legitimation der E

Ueber die Verbandlungen des Verwaltungsraths, in denen Mitglieder desselben gewäblt werden (§. 18 und 21), so wie über die Beschlüsse, wodurch Direktoren ernannt, oder Directions - Functionen an Mitglieder des Verwaltungsraths oder das Recht zur Mitzeihnung der Firma an Verwaltungsraths - Mitglieder oder Beamte der Gesellschaft übertragen werden (§. 23 Nr. 1, §§. 27 und 29), find gerichtlihe oder notarielle Protokolle aufzunehmen. G. 41

Die Legitimation des Verwaltungsraths und der Direktoren wird

dur die im §. 40 gedachten Wahl - Protokolle, resp. durch beglaubigte

Extrakte aus den General - Versammlungs - Protokollen, in denen Wahlen enthalten sind, geführt.

Die Namen der Mitglieder des Verwaltungsraths , seines Vorsißen- den und defsen Stellvertreters, so wie die Namen der Directions - Mit- glieder resp. des etwa an Stelle des General - Bevollmächtigten fungiren- den Mitgliedes des Verwaltungsraths und die Namen der zur Unter- zeichnung der Firma ermäcbtigten Personen und jede dabei eintretende Veränderung find durch die Gesellschaftsblätter (F. 15) bekannt zu

machen. Lg

Bilanz, en O Reservefonds. 5 _§. 42.

Am Schlusse eines jeden Kalenderjahres ist von der Direction eine vollständige Znbentur, die das gesammte Besißthum der Gesellschaft, mit Einschluß der Vorräthe und Außenstände zu umfassen hat , aufzunehmen und nebst der Vilanz dem Verwaltungsrath zur Prüfung und Feststellung mitzutheilen. Jn der ersten Jnbventur werden die Immobilien und Mo- bilien nah dem Kostenpreise angesezt. Jn jedem bten Jahre be- zremmt der Verwaltungsrath, wie viel darauf abzuschreiben ist. Die Ab- schreibungen auf Bauwerke müssen jedoch mindestens ein Prozent, auf Maschinen und Utenfilien mindestens fünf Prozent jährlich betragen. E Lad per ibg erien O Fabrikate werden nah dem bén

Serte, D er SBervaltungsrath zu prüfen und festzustellen hat, zum Ansaz gebracht. S feslzus O Jn der Vilanz find den aus der Jnventur si ergebenden Aktivis

der Gesellschaft alle Passiva derselben mit Einschluß der Einschüsse der Actionaire gegenüber zu stellen. Ç. 43

Der aus der Bilanz eines Betriebs-Jahres nah Deckung aller Aus- aben desselben sich ergebende Uebershuß der Aktiva über die Pasfiva bildet den Reingewinn des betreffenden Jahres.

Jn welcher Weise dabei die in einem Jahre vorgekommenen Aus- gaben für Neubauten, Maschinen und größere Anschaffungen oder Anlagen, die einen bleibenden Werth haben, zur Berückfichtigung kommen sollen, bestimmt der Verwaltungsrath bei A ENeNUs der Bilanz.

Die Bilanz ist durch die Gesellschaftsblätter alljährlih bekannt zu

machen. E g. 44.

Die aus dem Reingewinne den Actionairen zu zahlende Jahres- dividende wird alljährlich von dem Verwaltungsrath festgeseßt.

Es sollen jedoch mindestens zehn Prozent des Reingewinnes zur Bildung eines Reservefonds so lange zurügelegt werden, bis derselbe die Höhe von zehn Prozent des ausgegebenen Actien - Kapitals er- reicht hat.

M Neservefonds ist zur Deckung etwaniger Verlufte und außer- gewöhnlicher Ausgaben bestimmt. Ueber seine Verwendung beschließt der Verwaltungsrath.

Der Betrag der Jahres-Dibvidende und die Zeit der Auszahlung der- selben, die spätestens im Juli eines jeden Kalenderjahres Tien muß, o wie die Orte, wo die Dividenden etwa außerhalb des Sitzes der Gesell- Sal zu erheben sind, hat der Verwaltungsrath durch die Gesellschafts- blätter (§. 15) bekannt zu machen.

Eine gleiche Bekanntmachung ist wegen Zahlung der Zinsen während der Bauzeit (§. 11) zu erlassen.

Sell VL Auflösung L

Von dem Verwaltungsrathe oder von Actionairen, welche zusammen ein Fünftel des emittirten Actien-Kapitals der Gesellschaft besißen, kann der Antrag auf Auflösung der Gesellschaft gestellt, die Auflbsung selbst aber nur in einer besouders dazu berufenen außerordentlichen General- Versammlung durch eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden oder vertretenen Actionaire vorbehaltlich der landesherrlichen Bestätigung be- {lossen werden.

Jn dieser General - Versammlung ist ein jeder Actionair , gleichviel, wie viele Actien er besißt, stimmberechtigt. Eine jede vertretene Actie giebt dabei eine Stimme.

§. 46.

Außerdem tritt die Auflösung der Gesellschaft in den in den §§. 25 und 28 des Geseßes vom 9. T 1843 bestimmten Fällen ein.

Jm Falle der Auflösung hat die General - Versammlung , welche die Auflösung beschließt , auch den Modus der Liquidation, \o wie die Zahl der Liquidatoren zu bestimmen und die Liquidatoren zu wählen, und thre Befugnisse festzuseßen. Auch bei diesen Beschlüssen giebt eine jede in der Versammlung vertretene Actie eine Stimme.

De L Verhältniß der A N zur Staats-Regierung.

Das Königliche Polizei - Präsidium j Berlin, so wie jede Königliche

Regierung, in deren Bezirk die Gesellschaft ihre Geschäfte betreibt, sind be- fugt, einen Kommissar zur Wahrnehmung des Aufsichtsrechts für beständig

oder für einzelne ¡Fälle zu bestellen. Der Kommissar ift befugt, die Di- -

rection und den Verwaltungsrath gültig zusammenzuberufen und ihren Berathungen beizuwohnen , auch die Zusammenberufung der General- Versammlung von dem Verwaltungsrath binnen einer von ihm festzusezen- den Frist zu verlangen, event. aber dieselbe selbst zu berufen und jederzeit von den Büchern, Rechnungen, Registern und a Verhandlungen und Schriftstücken der Gesellschaft, so wie von dem Zustande ihrer Kas und Etablissements Kenntniß zu A

Die Gesellshaft hat mit Nücksicht auf die von ihr betriebenen Berg- bau-, Hütten- und anderen gewerblichen Unternehmungen für die kirh- G und Schulbedürfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen, insoweit leßtere dazu nicht selbst geseßlich verpflichtet und im Stande find, oder die desfallsige Verpflichtung nah den bestehenden geseßlichen Bestim- mungen nicht Gemeinden oder anderen korporativen Verbänden und Per- sonen obliegt, oder diese dazu nicht im Stande sind, auch zu den Kosten der Polizei- und Gemeinde-Verwaltung in angemessenem Verhältnisse bei- zusteuern, und kann, sofern dieselbe sih dieser Verpflichtung entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten Zwecke, so wie nöthigenfalls zur Gründung neuer Kirchen- und Schul-Systeme diejenigen Beiträge zu leisten, welche von der Staats-Regierung nach \hließlicher Bestimmung der betref- fenden Ressort-Minister und des Ministers für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten für nothwendig erachtet werden.

Außerdem is die Gesellschaft verpflichtet, gemäß der Gesehe vom 9. Februar 1849, 3. April 1854 und 10. April 1854 durch Errichtung von Kranken-, Begräbniß- und Unterstüßungskassen nicht nur für Fabrik: Arbeiter und Hüttenleute, sondern auch für die Arbeiter in den Eisenerz- Förderungen , so wie die Werkführer, Aufseher u. \. w., und die Stein- kohlengruben-Arbeiter in Berücksichtigung der Bestimmung für den Kreis A vom 6. Januar 1857 (Kreisblatt für Pleß, 1857, Stück 5) Sorge zu tragen.

Berlin, den 9, August 1857.

Formular A.

en

(Trockener Stempel.) A ctie der Ornontowißer Actien-Gesellschaft für Kohlen- und Eisenproduction

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über Feuer Thaler Courant.

Der Jnhaber dieser Actie ist auf Höhe von Zweihundert Thalern Courant an dem gesammten Eigenthum und den Erträgen der oben ge- nannten L P mit allen statutenmäßigen Rechten und Pflichten eines Actionairs betheiligt.

Berlin, den Der Verwaltungsrath der Ornontowigzer Actien - Gesellschaft für Kohlen-

und M o, (Facfimile der Unterschriften der Mitglieder des Verwaltungsraths.) Eingetragen Fol. des Actienbuchs. (Unterschrift eines Direktors oder Beamten.)

Formular B.

M A Dividendenschein zur Acie M...

Gegen Rückgabe dieses Scheins zahlt die Kasse der Ornontowigtzer Actien-Gesellschaft für Kohlen- und Eisen-Production die für das Betriebs- jahr 18 auf obige Actie fallende Dividende nach Maßgabe der deshalb zu erlassenden Bekanntmachung.

Berlin, den Der Verwaltungsrath der Ornontowigzer Actien - Gesellschaft für Kohlen-

und Eisenproduction. i i: Der Vorsitzende.

(Facsimile der Ünterschrift.) Formular C.

Ornontowwißer O as Kohlen- und Eisen-Production. Talon.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen Rückgabe desselben neue Dividendenscheine vom Jahre 18... ab, U zur A M

Berlin, den Der Verwaltungsrath der Ornontowitzer Actien-Gesellschaft für Kohlen-

und Eisen-Production, Eingetragen in das Actienbuch (Unterschrift.) Der Vorsißgende (Facfimile der Unterschrift.)

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche L Arbeiten.

Das 48ste Stück der Geseßsammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 4759, das Statut des Deichverbandes der Klein- Schweter _ Niederung. Vom 10, August 1857, und unter 4760. den Allerhöchsten Erlaß vom 17. August 1857, be- treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Lennep, Regierungsbezirks Düsseldorf. Berlin, den 4. September 1857. Debits-Comtoir der Geseßsammlung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Der praktishe Arzt 2c. Dr. Ahlemeyer is zum Kreis- Phyfikus des Kreises Adenau ernannt worden,

Preußische Bank.

Monats- Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5, Oktober 1846.

M (1:1 9 ga.

Geprägtes Geld und Barren 92,391,000 Tblr. Kassen-Anweisungen „1,831,000 Wechsel-Bestände 63,971,000 Lombard - Bestände ..,,.., L ia 100050000 Staatspapiere, verschiedene Forderungen und I A aen o 4 ie S Ile aeb: 0 Da Lars ¿0,9144100

Daa Den Im LUMIQU es aeaen (r e: 041000 Den e U boo oa V bte pet airs . 20,449,000 Guthaben der Staats-Kassen, Jnstitute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro- I G E 4,824,000

Berlin, den 31. August 1857.

Königlih Preußisches Haupt - Bank- Direktorium, Witt, Meyen. Schmidt. Wohwod.

Angekommen: Der General - Major und Junspecteur der M ant anem von Prittwiß, aus der Provinz efien.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 3. September. Nach dem gestrigen Bade in der Havel empfingen Se. Majestät der R oria Vie gewöhnlichen Vorträge und arbeiteten dann mit dem Geh. Öber- Baurath Stüler.

_ Holstein. Jzehoe, 1. September. Gestern is der Be- riht des ständishen Ausschusses über den Verfassungs - Entwurf beendet und dem Druck übergeben. Der Bericht enthält wesentlich nur eine Ablehnung der Regierungs - Vorlage, ohne Gegenvorschläge zu machen. Eine von der Ansicht des Aus- schusses abweichende Meinung wird in der Versammlung kaum auftauchen, jedenfalls keinen Erfolg haben. (H. B. H.)

Lauenburg. Raßteburg, 1. September. Die Mitglieder der lauenburgischen Ritter- und Landschaft sind zum 9. d. M. zu einem außerordentlihen Landtage convocirt, auf welchem die zu einer Verhandlung mit dem Landdrosten von Kardorf in der Verfassungs - Angelegenheit von Ritter- und Landschaft er- wählten Deputirten über diese Verhandlungen nähere Mittheilungen zu machen haben werden. (H. N.)

Sachsen. Koburg, 1. September. Die 19. Versamm- lung der deutschen Land- und Forstwirthe hat gestern Mittag um 12 Uhr in dem linken Flügel des herzoglihen Refidenzschlosses zur Ehrenburg ihre Sißungen begonnen, Die Zahl der Änwesen- den betrug zwischen 400 und 500. (L, Z.)

_ Hessen. Kassel, 2. September. Gestern Morgen wurde die Haupt-Versammlung des Gustav-Adolphs- Vereins durch einen ¿restgottesdienst in der St. Martinskirche eingeleitet. Se. König- liche Hoheit der Kurfürst nebst durhlauchtiger Gemahlin und Familie, so wie Se, Hochfürstlihe Durhlaucht Prinz Wilhelm von Hessen - Philippsthal - Barchfeld wohnten dem Gottesdienste bei. Prälat Dr, Zimmermann hielt die Festpredigt. Hierauf war hbe- rathende Versammlung in der lutherishen Kirhe. (Kass. Z.)

Velgien. Brüssel, 1. September. Die feierlihe Eröff- nung der Kunst-Ausstellung erfolgte heute im Beisein des Herzogs und der Herzogin von Brabant; die Ausstellung war zahlreich be- suht. Deutschland zeichnet sich durch reie Beisteuern besonders aus; die feanzöfishen Ausfteller finden sich erst nah und nah mit ihren Kunstwerken ein. Die Skulpturen find namentlih rei ver- treten, eben so die Kupferstiche. Der „Moniteur“ veröffentlicht die Uebersicht über Belgiens Handel mit dem Auslande während der ersten sieben Monate dieses Jahres, woraus in der Einfuhr eine Verminderung von 16 pCt. und in der Ausfuhr eine Ver- mehrung von 21 pCt. im Vergleich mit derselben Zeit des Jahres 1856 hervorgeht. Die Brüsseler Gemeinde - Verwaltung macht be- kannt, daß in Folge der Wassernoth vom 2. September an wäh- rend des ganzen Monats Wasser zu 2 Centimes für zwei Eimer, die zusammen 24 bis 28 Litres halten, Morgens in den verschie- denen Stadttheilen zu haben ift.

Großbritannien und Jrland. London, 1. Septem- ber. General-Major Sir Hugh Rose is vor wenigen Tagen über Frankreih nach Aegypten abgereist, um nah Calcutta zu gehen. Oberst Percy Herbert hat einstweilen Contre - Ordre bekommen. Die „Times * giebt eine Uebersicht der Streitkräfte, die sih gegenwärtig in Jndien und auf dem Wege dahin befinden. Jhrer Berechnung zufolge standen beim Ausbruch der Empörung ungefähr 40,000 Mann europäischer Truppen auf indishem Boden, davon die Hälfte vielleiht in Bengal, und von diesen wieder der verhältnißmäßig größere Theil im Punjab. Am 27. Juni sei die erste Nachricht in England eingetroffen, daß die Meutereien in Bengal den Charakter einer großartigen Verschwörung angenom- men haben. 3 Tage später habe man bereits begonnen, Verstär-

| kungen nach Calcutta zu senden, und seitdem sei keine Unterbrechung

im Transporte eingetreten. An einem einzigen Tage (am 21. Juli) fuhren 6 Schiffe mit 1700 Mann ab und im Ganzen sind während

| des Monats Juli 29 Transportschiffe mit 9000 Mann nah Jn- | dien ausgelaufen, unter ihnen aber nur ein einziger Dampfer. | Jm Monat August sandten wir 15,000 Mann in 28 Sciffen, | unter denen 17 Dampfer waren. 25,000 Soldaten haben somit | in den legten 2 Monaten die Küsten Englands verlassen. Vor | ihnen treffen noch andere Abtheilungen aus der Kolonieen in Cal- | cutta ein. Wenn die Ueberfahrt wirkli in 60—70 Tagen be- | werkstelligt werden kann (90—100 Tage im Durchschnitt wäre | {hon ein sehr günstiges Resultat), dann könnten die ersten Trans-

porte heute {hon in Calcutta eingetroffen sein. Von dort bis