1857 / 226 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E E I T I S DAN des Ia D E E

Gg p Ra Ri

S beibürg,-Köbisgerichts-Rälth ju Sälzw

*

V éxüngs-Rath beim Provinzia -Schu Kollegium zu :

Seelfisch, Archidiakonus zu Wittenberg,

*

Thiele, Haupt-Steueramts-Rendant zu Salzwedel,

Thiele, Besißer des Bades Wittekind bei Halle,

Vörkel, Kreisgerkchts-Rath zu ae ide : L

Wiggért, Direktor bes Dom-Gymnäfiums zu Magdeburg,

Wilke, Su ntéfident zu Biltetfeld, : D 0

Wee phal s germeister:zu Taltgermünde=im Kreise Stendal, ber-

'W agner, ¿Amtmann zu Pekersberg ‘im Saallkreise.

IV. Das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens

von Hohenzollern:

von Wißleben, Forstmeister zu Schleusingen.

V. Das Allgemeine Ehrenzeichen: Abesser, Förster zu Bornstedt im Kreise Querfurt, Ackermann, Lehrer zu Giebichenstein im Saalkreise, Bachmann, genannt Debeau, Briefträger zu Naumburg, Bader, Schulze zu Beruterode im Kreise Worbis, Barnick, Steuer - Einnehmer zu Cóôlleda im Kreise Earts- berga, i B ies Gendarm zu Seehausen im Kreise Osterburg, : Bille, Kreisgerichts - Bote und Exekutor zu Zahna im Kreise Wittenberg, : Blanke, Post-Expeditions-Vorsteher zu Ballenstedt, Brinkmann, berittener Gendarm zu Salzwedel, Delion, Rathmann und Buchhändler zu Heiligenstadt, Dobereck, Regierungs-Kanzleidiener zu Magdeburg, Gu 8, Steuer- Aufseher zu Groß- Oschersleben, “0 oer\ch, Lehrer und Küster zu Sachsenburg im Kreise Earts- “‘berga, Gunkel, Hauptamts-Diener- zu Nordhausen, Haberland, berittener Gendarm zu Neuhaldensleben, Hahn, Schulze zu Blaükenhayn im Kreise Sangerhausen, Henn, Briefträger zu Halle, i Herb st, Appellationsgerihts-Bote zu Magdeburg, Hefïgt, Steuer-Einnehmer zu Sachsénburg, Da Rg D, gräfliher Förster zu Priestäblih im Kreise De- iß, L ; Herz L Póst-Expéditeur zu Wülsfingerode, Hoffmann, Ortsrichter zu Schlettau im Kreise Merseburg, Horn, Kastellan am Dom-Gymnasium zu Magdeburg, : Hosbach, Schulze und Ackermann zu Hildebrandshgusen im Kréisé Mühlhausen, aeckel, Fuß-Gendarm zu Bismarck im Kreise Stendal, le, Kreisgerichts - Bote zu Osterwieck im Kreise Halberstadt,

llermann, Schulze zu Ahlstädt im Kreise Schleusingen,

J

Jh Ostern Reil, berittener Stèuer- Aufseher zu Erfurt, Ke

Ke

llermann, Schulze und Kirchenvorsteher zu Stangerode im

Mansfelder Gebirgsfkèeise, H Fuß - Gendarm zu Dingelstedt im Kreise Oschers- leben,

Kir ch of, Kreis-Bote zu Mücheln im Kreise Querfurt,

Klöber, Ottsschulze zu Cossen im“ Kreise Debibsch,

Kloß, Ortsri{ter zu Crumpa im Kreise Querfurt, _Knaut,.Steuer- Aufseher zu Sudenburg/ bei Magdeburg,

Ko chrüb e, berittener Gendarm zu Nordhausen,

König, Ober-Steiger zu Wettin im Saalkreise,

Köppe, Regierungs-Kanzleidiener zu Magdeburg,

u ch, Stéuer-Aufseher zu Magdeburg,

T rh aß, Orts-Vorsteher- zu Hürsingen im Kreise Neuhaldens- even, ges

Leonhardt, Appellátiónsgerichts-Bóte zu Naumburg, “_Lindenstein, Salinenamts-Diener. zu Halle,

Peters & Altsizer und ehemaliger Schulze. zu Groß-Sehwarzlosen

Lingner, Siedémeister auf dér Saline Schönéebeck, Manz, Steuer - Aufseher zu Magdeburg, Meinhardt, Kreisgerichts-Bote zu Heiligenstadt, Müller, erster Mädchen-Lehrer zu Herzberg,

im Kreise Stendal, : Pfeffer, Bauergutsbesizer zu Kütten ‘im Kreise Bitterfeld, Richtex, Steuer-Aufsehèr zu Nordhausen, E E T A und Schulze zu Rohrsheim im “Kreise alberstadt, S4 Schulze und. Gärtner zu Mücheln im“ Saalkreise, Scch/Ulz, Schulze j

Schumann, Kreisgèrichts-Gefangénen-Aufsther zu- Torgau,

Stieler, Ortstichker zu Marxde rf im

il, Schulze zu. Jabtstedt genen Aufseher zu

: Li : rydor Kreise Liebenwerda, Thielig, Kassendiener auf dér Sâline Kösen,

Wagener, Regierungs-Hauptkassen-Diener zu Magdeburg, Wagner, Briefträger zu Erfurt, |

1852

Krügex, Steuer-Einnehmer zu Ortrand im Kreise Liebenwerda, : Kudche nb

__ Erfurt, i a j WeEpp ner, Scornsteinfegermeister zu Stendal, - Wéederhold, Kreisgerichts-, Kanzlei--und“Cxkéecutions?Jnfpektor zu Erfurt, : Wild, Kohlenmesser auf der Braunkohlengrube ¿Glückauf“ bei - “Voôlpke,

1 MWittsa ck, Schulze und Thierarzt Zu Rothenburg im Saallreise,

Zabe l, Post-Büreaudiener zu Magdeburg:

Se: Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den bisherigen Regierungs- Assessor Rüling in Breslau zum Konsistorial - Rathe und Mitgliede des Konsistoriums und Schul- Kollegiums der Provinz Sachsen zu ernennen;

Den Ober--Amtmäunnern Andreae zu Etgersleben, Reis ner zu Gottesgnaden, im Regierungsbezirk Magdeburg, und Bran- des zu Klein - Landhstädt, im Regierungsbezirk Merseburg, den Charafter als A mt- Rath, den Ober - Steuer - Jnspektor, Regie- rungs - Assessor Dunckelberg zu Mühlberg den Charakter als Steuer-Nath, so wie den Kreis-Steuer-Einnehmern Bernau in Osterburg und König in Naumburg a. d. S.; desgleicben dem KreisSgericbts - Deposital- und Salarienkassen - Rendanten WWl ki in Heilsberg den Charakter als Rechnung8-Rath zu ‘ver- leihen.

Allerhöchster Erlaß vom 23. März 1857 be- treffend die in Gemäßheit des Gesehes vom 7ten Mai 1856 aufzunehmende Staatsanleihe von 7,680,000 Thalern.

* Geseß-vom 7, Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 113 S. 882).

Auf den Antrag in Jhrem Berichte vom 19ten d. M. ge- nehmige Jeb, daß die Staatsanleihe von 7,680,000 Thlrn. (sieben Millionen se{shundert achtzigtausend Thalern), welcbe in Gemäß- ‘heit des Gesehes vom 7. Mai 1856, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz na Frankfurt ‘a. d. O. und ‘einer Eisenbahn

von Saarbrücken einerseits näch Trier und andererseits ‘bis zur

Großherzoglich luxemburgischen Grenze bei Wasserbillig, ‘aufzunehmen ist, in Schuldverschreibungen über 100 Thlr. (Einhundert Thaler), 200 Thlr. (zweihundert Thaler), 500 Thlr. (fünfhundert Thaler), and 1000 Thlr. (Eintausend Thaler) allmälig nah Maßgabe des Bedarfs ausgegeben, mit vier und einem halben Prozent jährlich am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres verzinset und vön ‘dem auf die vollständige Eröffnung des Betriebes der beiden genannten Eisenbahnen folgenden Jahre ab jährlich mit mindestens Einem Prozent, so wie mit dem Vétrage der durch die fortschreitende Amortisation ersparten und der durch Verjährung präkludirten Zinsen des Gesammtkapitals, getilgt werde. Jch ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen, Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesez-Sammlung zur öffent- lichen ‘Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, èen 23. März 1857.

Friedrich Wilhelm.

“von Bodelschwingh. An den Finanzminister.

Allerhöchster Erlaß voin 24. August 1857 —-be- treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Ge- meinde Emmerich, Regierungsbezirks Düsseldorf.

Städte-Ordnung vom -15. „Mai 41856 (Staats-Anzeiger Nr. 136 S.-1110).

Auf den Bericht vom -19, August d. J., ‘dessen Anlagen zurück- erfolgen, will Jch der auf dem Provinzial - Landtage im Stande

| der Städte vertretenen Gemeinde Emmerich, im ‘Kreise Rees des | Regierungsbezirks Düsseldorf, deren Antrage gemäß, nah bewirkter

Ausscheidung aus dem Bürgermeisterei - Verbande, ‘in welchem die- selbe zur Zeit mit der Landgemeinde Klein - Netterden steht die

Wähÿmaütel, Sihillze' qu Gispersleben Kilian®: im Kreise -

1853

Stäbte-Ordnung für die Rheinpxovinz, vom 15. Mai 1856 hiermit ve 1. / E ada) i _- Dieser Mein Erlaß ish durch die Geseß-Sammlung bekanntYu math en: : ; Sanssouci, den 24; August 4857. Friedri. Wilhelm.

Für den Minister des Jnnern: von Naumer.

An: ven Minister: des“ Junern.

Allerh. chster- Erlaß, vom 24, August 1857 be- treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Stadt- gemeinde Neukirchen, Regierungsbezirks Düsseldorf.

Städte-Ordnung bom 15. Mai: 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 136, S. 1110).

Jh will auf FJhren Bericht vom 10. August d. J, dessen Anlagen zurüerfolgen, der auf dem Provinzial-Landtage im Stande der Städte vertretenen Stadtgemeinde Neukirchen, im Kreise Solingen des Regierungsbezirks Düsseldorf, ihrem Antrage gemäß, nach erfolgter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem sich dieselbe mit anderen Gemeinden befindet, die Städte- Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 hiermit ver- leihen, wonach Sie das Weitere zu veranlassen haben.

Dieser Mein Erlaß ist durch die Geseß - Sammlung bekannt zu machen.

Sanssouci, den 24. August 1857.

Friedrich Wilhelur.

von Westphalen. An den Minister des Jnnern.

Bestätigungs-Urkunde vom 19, September 1857 betreffend den fünften Nachtrag zum Statut der Wilhelmsbahn-Gesellschaft,

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König

von Preußen 2c. 2c.

Nachdem die Wilhelmsbahn - Gesellschaft in -der außerordent- lichen General - Versammlung vom 29. August 1857 den anliegen- den fünften Nachtrag (a) zu den von Uns unterm 10. Mai 1844 bestätigten Statuten zu errichten beschlossen hat, wollen Wir zu diesem fünften Statut - Nachtrage und insbesondere auch zu der darin vorgesehenen Ausgabe von vier- und von viereinhalbprozen- tigen Stamm - Prioritäts - Actien hierdurch Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.

Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem bestätigten Nachtrage zu den Statuten durch die Geseßz-Sammlung zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen. i

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusie gel.

Gegeben Sanssouci, den 19. September 1857.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. Simons.

a. Fünfter Nachtrag

um : Statut der Wilhelmsbahn-Gefellscaft

Die Wilhelmsbahn - Gesellschaft kann an Stelle von Prioritäts- Obligationen, deren Verausgabung ihr dur die Allerhöchsten Erlasse vom 19, April 1847, 17. November 1852, 9. August 1853 und 9. Juli 1856 gestattet ist, Aprozentige und 4! prozentige Stamm-Prioritäts-Actien nach den sub A und B beiliegenden STEN ausgeben.

Die Ausgabe von Aprozenti en Stamm-Prioritäts-Actien darf nur in Stelle der dur die Állerhöchsten Privilegien vom 19. April 1847, 17.; Noveinber 1852 und 9. August 1853 genehmigten Privritäts-Obliga -

e der ‘durch m - vom’ 9/’ August: 4856 pi Prioritäts-Obligätionen" erfolgén; ‘dergestalt; Mp zonein Sfen Stamm-Prioritäts-Actien emittirte Sunimé::niömals:-dié:Käpita räge übersteigen: darf, welche ‘vow-den-betreffendew-Priorität&-Obligatignen: da- dur unwiderruflich den: Verkehr entzogen sind] daß:sie-Säitens: der: Ge- sellschGaft planmäßig amortisirt ‘odér’ für: immer außer, Cours: geséhit wérden: Bel jeder Ausgabe: dieser Stamm-Prioritäts-Actien müssen ‘nicht’ nur

der Betrag und die Nummern dieser neuen Actien, sondern auc die Num- Ps U G RIT ris E Su ‘Amórtisation. oder. Außercours- eingelösten . Prioritäts:.: ationen d ich: bi i. ge=

macht werb: 9 Pee De

3

Die 45 prozentigen Stamms- Prioritäts - Actien nehmen an der Divi-

tionen, und die Ausgabe der 4{prozentigen Stam -Prioritäts- in Stelle der dur ‘dás Al 11A en Stamm-Prioritäts-Actien nur

dende mit dem Vorzugsrechte Theil, daß, wenn der :vérfügbare Neinertrag

eines Jahres zur Vertheilung: ‘von 43 Procent Dividende/ auf: ämmtliche Stamm-Actien und Stamm - Prioritäts - Actien nicht zureicht,- f bis auf Höhe dieses S sowohl den: ursprünglichen Stamm - Actien im Betrage von 2,400, Thlru., als au den dur die Allerhöchste: Be- stätigungs-Urkunde ‘vom 4. Mai: 1857 genehmigten: 5 pCt:: Stamin-Priori- täts-Actien vorgehen, und daß den Jnhabern' der betreffénden: Dividenden- scheine dasjenige, was sie etwa für ein Betriebsjahr weniger: als 42 pCt. erhalten, aus dem auf die ursprünglichen 2,400,000 Thlr, Stamm- Actien fallenden Reinertrage der M OALS Jahre nachgezahlt werden muß.

Die 4prozentigen Stamm-Prioritäts-Actien nehmen ebenfalls: an der Dividende, und E mit dem Vorzugsrechte Theil, daß, wenn der Rein- ertrag eines Jahres zur Vertheilung von 4 pCt. Dividende auf sänmt- liche Stamm- und Stamm-Prioritäts-Actien nicht zulangt, sie bis auf Höhe dieses Prozentsazes nicht nur den ursprünglihen Stamm- Actien, sondern auch den nah -der Allerhöchsten Urkunde vom 4: Mai 1857 ge- nehmigten dprozentigen und den nah §. 1 dieses Statut-Nächtrages zu emittirenden 4zprozentigen Stamm-Prioritäts-Actien vorgehen, auch den ZJnhabern der betreffenden Dividendenscheine dasjenige, was sie für ein Betriebsjahr etwa weniger als 4 pCt. bekommen, aus dem auf die ur- sprünglihen 2,400,000 Thlr. Stamm - Aetien fallenden Reinertrage der nächstfolgenden Jahre nachgezahlt S

Nach Maaßgabe der Vorzugsrechte, welche: den verschiedenen: Arten der Stamm- Prioritäts - Actien zustehen, kommt der zue Dividenden - Ver- Es verfügbare Reinertrag“ in nachstehender Reihéeúfolge zur Ver-

eilung: un aeR bis 4 pCt, Dividende auf die Aprozentigen Stamm-Prioritäts- ctien, sodann bis 45 pCt. Dividende auf die 4¿prozentigen Stamm - Priori- täts- Actien, sodann bis 5 pCt. Dividende auf die 5prozentigen Stamm - Priori= täts- Actien, sodann bis 4 pEt. Dividende auf die ursprünglichen 2,400,000 Thlr. Stamm-Actien, sodann bis # pCt. Dividende auf die ursprünglichen Stamm- Actien und die 4 prozentigen Stamm-Prioritäts-Actien, sodann bis 4 pCt. Dividende auf die ursprünglichèn Stamm-Actien und M die 4 prozentigen und die 45 prozentigen Stamm - Prioritäts= Actien, und der Rest gleichmäßig auf alle Stamm- und alle Stamm-Prioritäts- Actien. E . V,

Jn dem- Falle, daß bei einem Anspruche auf- Dividenden-Nachzahlung : aus dem auf die ursprünglichen Stamm- Actien fallenden Rein-Ertrage die Dividendenscheine von zwei oder von allen drei Arten: der Stamm - Prio- ritäts - Actien mit einander konkurriren , gehen die Dividendenscheine der 4proz. Stamm - Prioritäts - Actien denen der 4Z3prozi und diese denen der 5proz. unbedingt vor. \ M ;

Junerhalb jeder einzelnen Kategorie von Stamm-Prioritäts-Actien ent- scheidet das Alter der Dividendenscheine, so daß ein Jahrgang nicht eher Anspruch' auf Nachzahlung hat, als bis die sämmtlichen Dividendenscheine der vorhergehenden Betriebsjahre T vollen Prozentsay erhalten haben.

§. 7. ¡ | Im Falle einer künftigen Liquidation des Gesellschafts Vermögens wird:

a) falls dann’ bereits sämmtliche Prioritäts - Obligationen amortisirt oder von der Gesellschaft erworben und' für immer außer Cours geseßt sind, dasjenige, was nach Befriedigung aller Gläubiger für die Stamm-Actionaire verfügbar bleibt, in der Reihenfolge vertheilt, daß partizipiren bis auf Höhe ihres Nominalwerthes

zunächst die 4 prozentigen Stamm-Prioritäts-Actien, sodann “4, 7 2 # und zulegt die ursprünglichen Stamm-Actien. Ueborstcigt der L vertbeilende Ueberschuß der Activa den Nomi- nal-Werth sämmtlicher Stamm- und Stamm - Prioritäts - Actien, so

wird derselbe auf alle Actien gleichmäßig vertheilt, 3

falls dann aber noch ein- Theil der Prioritäts - Obligationen fich

in den Händen Dritter befinden - sollte, so werden die im

Besiße der Gesellschaft befindlichen , für immer außer Cours ge-

sezten Prioritäts - Obligationen als Eigenthum der Jnhaber derx

Stamm-Prioritäts-Actien zur Liquidation gezogen, dergestalt, daß die

Jnhaber der 4proz. Stamm-Prioritäts-Actien denjenigen Betrag, mit

welchem die 4proz. für immer außer Cours geseßten Prioritäts-Obliga-

tionen, und: die Jnhaber von proz, Stamm?-Prioritäts-Aetien den- jenigen Betrag, mit welchem“ die 4#proz. für immer außer Cours geseßten Prioritäts - Obligationen bei einer Vertheilung der Masse zur Perception gelangen , bis auf Höhe des A E eberstei ihrer Stamm-Prioritäts-Actien auss{ließlich erbalten. Uebersteigt der