1857 / 226 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

«“Nominal-Werth- der Stamm-Prioritäts-Actien ‘den - Nominal-Werth ‘der - außer y il eßten Prioritäts - Obligationen , - so: wird der Uebrigens. steht den - c pn der: apuogentigen und der 4:yprozen-

tigen: Stamm Prioritäts - Actien auch: die Befugniß zu, von einer solchen getrennten Liquidation ganz abzusehen und ‘den Heammten Nominalwerth threr Actien in der zu a. MEIANE Weise zur Liquidation zu bringen.

Die Juhaber aller drei Arten ‘von Stamm-Prioritäts-Actien find gleich den Jnhabern der ursprünglichen Stamm-Actien zu „Mitgliedern des Ver- waltungsraths wählbar und in den General - Versammlungen theilnahme- und stimmberechtigt. 6.9

Reicht für: ein Betriebsjahr der Reinertrag- zur Vertheilung einer Dividende von 4 pCt. auf die Aprözentigen, von 45 pCt. auf die 4¿pro- zentigen und von 5-pCt. auf die 5prozentigen Stamm - Prioritäts - Actien nicht aus, \o- muß die Wilhelmsbahn-Gesellschaft bis auf Höhe der Fehl- summen in Stelle der aus den laufenden Einnahmen des betreffenden Be- triebsjahres planmäßig amortisirten Prioritäts-Obligationen, unter Beob- atung der im-§. 2 für die Actien-Emission geseßten Schranken, resp. Aproz. oder 47 proz. Stamm - Prioritäts - Actien berausgaben und den durch die . Verwerthung derselben erzielten Kapitalbetrag, so weit derselbe erforderlich

ist, um den Stamm- Prioritäts - Actien eine Dividende von 4 Prozent resp. 45 Prozent und 5 Prozent zu gewähren, dem zu vertheilenden Rein-

ertrage zujsezen. ge zuseß g. 10.

Die nah der Allerhöchsten Urkunde vom 4. Mai 1857 emittirten Oprozentigen Stamm-Prioritäts-Actien sind noch sämmtlih im Befize der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. ; |

Vor der Ausgabe find diese Actien mit einem Stempel zu versehen, welcher .die Worte enthält: „gestempelt zufolge 5ten Statut-Nachtrags“,

Die dur die Allerhöchsten Privilegien vom 19. April 1847, 17, November: 1852, 9. August 1853 und 9. Juli 1856 fest- estellten Rechte der Junhaber der Prioritäts - Obligationen er- eiden durch die Bestimmungen dieses Statut - Nachtrages keine Aenderung. Es find insbesondere, außer dem Falle besonderen Uebereinkommens mit der Wilhelmsbahn - Gesellschaft, die Jnhaber der Prioritäts-Obligationen weder verpflichtet, in Stelle ihrer it Stamm-Prioritäts-Actien anzunehmen, noch berechtigt, der Gesellschaft gegenüber, solhe Umwandlung ihrer Obligationen zu fordern.

Schema A. “(Blauer ODruck.) Wilhelms- Bahn

A

Einhundert Th aler Preußisch Courant. Vierprozentige a a-Betle

er Wilhelms - Vahn von Cosel nach Oderberg.

Cous-

Die Serien ‘der ausge- gebenen Dividenden- ons werden auf der ehrseite abgestempelt.

ê

nhaber dieser vierprozentigen Stamm-Prioritäts-Actie nimmt auf Höhe des Betrages von Einhundert Thalern preußisch Courant in S des am ten 1857 von Sr. Majestät dem Könige bon Preußen Allerhöchst bestätigten fünften Nachtrags zum Statut der Wilhelmsbahn-Gesellshaft vom 1. Januar 1858 ab an den Divi- denden der Wilhelmsbahn-Gesellschaft mit dem Vorzugsrechte verhält- nißmäßigen Antheil, daß wenn der verfügbare Reinertrag zur Gewäh- rung von vollen vier ragen auf alle Stamm- und Stamm - Priori- täts-Actien nicht zureicht, diese vierprozentigen Stamm-Prioritäts-Actien bis auf Höhe jenes Prozentsaßes nicht nur den ien Stáämm- Actien, sondern. auch den nah der Allerhöchsten Urkunde vom 4. Mai 1857 genehmigten fünfprozentigen und den auf Grund des unter dem d nbe,:25, 18 Allerhöchst bestätigten fünften Statut- Nachtrages der Wilhelmsbahn - Gesellschaft emittirten vier und ein abe prozentigen Stamm - Prioritäts-Actien vorgehen, auch den Ju-

S T Si S «H S S S ck- S S S S ¿ S D È S7 S S O Ep 2 S é S

abern der . betreffenden Dividendenscheine dasjenige, was sie etwa rein Betriebsjahr weniger als. vier Prozent bekommen, aus dem

auf - die ursprünglichen: 2,400,000 Thaler Stamm - Actien fallenden

Nee der nachfolgenden Jahre nalgezahlt wird.

Ratibor, den [ten 1857.

Die Königliche Direction der Wilhelms-Bahn. (Stempel.) (Zwei Unterschriften.)

-

Schema zum Dividenden- Coupon. Erster L oes N zu der D Siam Prioritäts - Actie

: Fer -Wilhelms-Bahn (N è (Cosel-Oderberg). e Inhaber dieses empfängt diejenige Dividende, welche für das Kalender- hr 1858 auf die vierprozentigen Stamm - Prioritäts - Actien der Wil- M AL-Geleiswhaßt vertheilt und N fam gemacht werden wird. ‘Ratibor, den « ten /u760BOT.

,

Vier und ein halb prozentige Stamm-Prioritäts-Actie der Wilhelms-Bahu.

Die Königliche Direction der Wilhelms-Bahn. (Stempel) (Facfimile von zwei Unterschriften.)

Serie No. 1.

S he ma B. (Rother Druck.) E - Bahn

Einhundert Thaler Preußisch Couraút. Vier und ein Lava entige Stamm- Prioritäts - Actie e

r Wilhelms-Bahn von Cosel nach Oderberg.

Eou- Que pons werden auf ‘der Kehrseite abgestempelt.

Die Serie dex aus benen Dividenden -

Inhaber dieser vier und ein halb prozentigen Stamm-Prioritäts- Actie nimmt auf Höhe des Betrages von Einhundert Thalern Preu- ßisch Courant in Gemäßheit des am ten 1857 bon Sr. Majestät dem Könige von Preußen Allerhöchst bestätigten fünften Nachtrages zum Statute der Wilhelmsbaha- Gesellschaft vom 1. Januar 1858 ab an den Dividenden der Wilhelmsbahn - Ge- sellschaft mit dem Vorzugsrechte verhältnißmäßigen Antheil, daß er nur den in Stelle von Prioritäts - Obligationen ausgegebenen 4pro- zentigen Stamm - Prioritäts.- Actien nachsteht , im Uebrigen aber, wenn der verfügbare Reinertrag zur Gewährung von vollen Vier und Einhalb Prozent auf alle Stamm- und Stamm-Prioritäts-Actien nicht zureicht, diese vier und einhalbprozentigen Stammts-Prioritäts-Actien bis auf Höhe jenes Prazentsayes nicht nur den ursprünglichen Stamm- Actien , sondern auch den nach der Allerhöchsten Urkunde vom dten

gehen, au den Jnhabern der Dividendenscheine dasjenige, was fie etwa für ein Betriebsjahr weniger , als Vier und ein halb Prozent erhalten, aus dem auf die ursprünglichen 2,400,000 Thlr. Stamm- Actien fallenden Reinertrage der nächstfolgenden Jahre nachgezahlt

wird. Ratibor, den ten 1857. Die Königliche Direction der Wilhelms-Bahn. (Stempel. ) (Zwei Unterschriften.) Schema zum Dividenden- Coupon. Erster Dividenden-Coupon zu der Vier und e Stamm-Prioritäts- Actie

der Wilhems- Bahn (Cosel - Oderberg ). Inhaber dieses empfängt diejenige Dividende, welche für das Kalender-

jahr 1858 auf die vier und einhalbprozentigen Stamm - Prioritäts - Actien der Wilhelms - Bahn - Gesellschaft vertheilt und öffentlih bekannt ge- macht wird. : Ratibor, den ten 1857. Die Königliche Direction der Wilhelms-Bahn. (Stempel.) (Facsimile von zwei Unterschriften.)

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 7. September 1857 betreffend die Erhebung der russishen Assekuranz - Gebühr für gewöhnliche Päckereien nah Rußland und dem Königreiche Polen.

- Einer Mittheilung der Kaiserlich russishen Ober - Postbehörde zufolge ift für alle mit den russischen Posten zu befördernde Fahr- post - Gegenstände ohne Ausnahme, also nicht allein für Geld- und Werthsendungen, sondern auch für alle ewöhnlichen Päckereien, außer dem Porto nah dem Gewichte, eine Assekuranz- Gebühr zu erheben. Leßtere beträgt für gewöhnliche Packet - Sendungen

1 Kopeken Silber für jeden Rubel des Werthes der Sendung.

_ Die Post-Anstalten haben hiernach fortan für alle ewöhn- lichen Fahrpost - Sendungen nach Rußland und dem Königreiche Polen, im Falle der Frankirung, außer dem Gewicbtsporto, noch die russishe Assekuranz-Gebühr nach Maßgabe des Werthes, welcher allemal in den den Sendungen beizufügenden Zoll-Declarationen angegeben werden muß, zu erheben, resp. den rusfischen Auswech- selungs-Post- Anstalten zu vergüten.

Gr die diesseitige Beförderungsstrecke if eine Assekuranz- Gebühr (Werthporto) nur dann zu erheben, wenn der Werth der Sendung von dem Absender auch auf der Begleit-Adresse deklarirt worden ist, und somit die Sendung als eine Werthsendung angesehen werden muß.

Jn dem der General - Verfügung vom 6.. Márz 1852 hbeis liegenden Tarife zur Erhebung des russischen Portos fúr Fahrpost- Sendungen nah und aus dem Kaiserlich russishen Reiche ist unter: „B. Assekuranz-Taxe“ (pag. 115 des Post-Amtsblatts pro 1852) der Passus von „Für alle Páckerei-Sendungen 2c.“ bis „erhoben“ zu ftreihen und dafür zu seben: „Für alle Päckerei - Sendungen, gleichviel ob deren Werth auf der Begleit-Adresse deklarirt ist oder nicht, wird außer dem Gewichtsporto (Gewichts-Taxe ad A.) noch eine gleihmäßige Assekuranz- Gebühr von (1 Kopeken Silber für

Mai 18957 genehmigten fünfprozentigen Stamm-Prioritäts-Actien vor-

jebes Rubel des jedenfalls in ber

1855

oll-Declaration anzugebenden

erthes,. ohne Rüdckficht auf die Länge der Beförderungsstrecke,

erhoben. . Berlin, den 7. September 1857.

General - Post - Amt.

Verfügung.vom 17. September 1857 betreffend die Ermäßigung des britishen Seeportos für die Korrespondenz nach den über Ostindien hinaus- be-

legenen Ländern.

Das britische Seeporto von Alexandrien ab

is für die auf

dem Wege über Triest zu befördernde Korrespondenz nah den eng- lischen Befizungen und Schußstaaten in Hinter - Jndien, nach den niederländischen Besißungen im indisthen Archipelagus und nach

Australien von 40 Kr. auf 30 Kr.

Conv. Münze für den ein-

fachen Brief ermäßigt worden. Die Taxe für Zeitungen nach. jenen

Ländern bleibt unverändert.

Die Postanstalten werden hiervon zur Nachachtung in Kennt-

niß geseht. Berlin, den 17. September 1857.

General-Post-Amt.

Bescheid vom 10. September 1857 die Porto- freiheit der Korrespondenz- 2c. Sendungen in Be- zug auf die Ertheilung von Jagdscheinen an

Königliche Forstbeamte betreffend.

Die Königliche Ober-Post-Direction empfängt anliegend eine Beschwerde des Königlichen Oberförsters N. in N. vom 24, v. M. nebst Beilage zur weiteren Veranlassung mit dem Bemerken, daß die Bestimmungen der Verfügung vom 20. Mai 1854 Post-

Amtsblatt de 1854 Seite 204

betreffend die Portopflichtigkeit der Korrespondenz- und Geld-

e E bei Ausstellung von Jagdscheinen,

nicht au

diejenigen Korrespondenz-Sendungen Anwendung finden,

welche fih auf die Ertheilung von Jagdscheinen an Königliche Forst- und Jagdbeamte, Behufs A der Jagd in ihren Forstschuß- ei

Bezirken , beziehen, indem hierbei

n Juteresse der einzelnen, die

Jagd ausübenden Personen, sondern lediglich das dienstliche Jnter-

esse obwaltet. Berlin, den 10. September 1857.

General-Postamt.

An die Königliche Ober - Post - Direction zu N.

Finauz - Ministerium.

Der Regierungs-Haupt-Kassen-Bucbhalter Ra akow und der

Diátarius Sternsdorff

find zu Geheimen expedirenden Sekre-

tairen und Kallulatoren bei der Etats- und Kassen-Abtheilung des

Finanz-Ministeriums ernannt worden.

Bei der heute beendigten Ziehung der Zten Klasse 116ter Königlichen Klassen - Lotterie fiel 1 Gewinn von 2000 Thlr. auf

Nr. 98,374.

1 Gewinn von 1000 Thlr. auf Nr. 75,329. 3 Ge-

winne zu 500 Thlr. fielen auf Nr. 9006. 54,429 und 93,866. 2 Gewinne 8 300 Thlr. auf Nr. 67,166 und-87,250; und 10 Ge-

winne zu 100 Thlr. auf Nr. 10,371. 20,004. 26,214, 49,022. 57,839. 70,076. 72,794, 92,326 und 92,356, Berlin, den 24. September 1857,

Königliche General-Lotterie-Direction.

29,579.

Angekommen:

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath,

außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiser-

lih franzöfischen Hofe, Graf von Haßfeldt, von Paris.

Abgereist : Der General-Post-Direktor Shmückert nah

der Provinz Schlefien.

4 eine kleine Muskelausdehnung am linken Schenkel er

Niebta mtl iches.

Sachsen. Dresden, 23, S tember. Die „L, Z.* ver- öffentliht nachstehendes Bülletin aus Pillui s, 23. Scbtónitay früh £8 Uhr. Se. Majestät der König haben bei dem gestrigen Manöver in der Gegend von Großenhain früh 211 O Reiten

ne _ h / itten, welche nöthigte, vom Pferde zu steigen, für den Tag die Verfolgung der Truppenbewegungen - aufzugeben und nach Pillniß zurüczukehren. Die S an Ort und Stelle sowohl als hier zeigte, daß durchaus feine esorgliche Verlegung vorhanden sei und wenige Tage Ruhe hinreichen werden, das kleine Unwohlsein: zu beseitigen. Die heutige Nacht haben Se. Majestät der König vollkommen gut geruht und bereits das Bett verlassen. (Unterz.) Dr. C. G. Carus, Königlicher Leibarzt , und Geheimer Medizinalrath , Regi- ments-Stabsarzt Hauffe, É

Coburg, 21. September. Wie früher berichtet, war. im lehten gemeinschaftlichen Landtage zur Entscheidung der Frage, ob bei Beschlußfassung über die Organisation des Staats-Ministeriums der gemeinschaftliche Landtag ausscließlich kompetent sei, oder ob die desfallsigen Beschlüsse des gemeinschaftlichen Landtags noch der Sanction der Sonderlandtage unterlägen, mittelst eines Kompro- misses das Ober -: Appellationsgericht in Jena zum Schiedsgericht von den Abgeordneten gewählt worden. Zugleih wurde da- bei bestimmt, daß binnen 4 Wochen von den Abgeordneten beider Landestheile die verfassungsmäßig erforderlihen De- ductionsschriften an das Ministerium in Gotha zur Weiter- beförderung an das Schiedsgericht abgegeben werden sollten. Diese Abgabe ist von hier aus vor einigen Tagen erfolgt; der hiesigen Deductionsschrift ist aber noch eine Erklärung derjenigen früheren Abgeordneten beigefügt, welche bei der Beschlußfassung über das neue Staatsgrundgeseß thätig gewesen sind. Diese Erklärung geht im Wesentlichen dahin, daß die damaligen Abgeordneten bei der Zustimmung zum gegenwärtigen Staatsgrundgesey ledigli von der Voraussezung ausgegangen seien, daß das Staatsministerium den- jenigen Behörden beizuzählen sei, hinfihtlih deren nah §. 112 des Staatsgrundgeseßes Beschlüsse des gemeinschaftlihen Landtags über Veränderungen in ihrer Organisation noch der Zustimmung der Sonderlandtage bedürfen, um als gültig angesehen werden zu

können. (L. Z.)

Hefen. Darmstadt, 22. September. Se. Majestät der Kaiser von Rußland ‘wohnt morgen dem ersten großen iFeld- manôvèr der Großherzoglichen Truppen bei und reist am 24. d. nach Stuttgart.

Großbritannien und¡Jrland. London, 22. September. - Morgen oder übermorgen geht der Dampfer „Great Britain“ von Liverpool, wo er unter Aufsicht der Admiralität ausgerüstet worden ist, nach Cork, um am 28, d. mit 1100 Mann Kavallerie nach Bombay abzufahren.

Von allen Seiten kommen Anerbietungen junger Leute aus den Mittelständen , als Freiwillige nah Jndien zu gehen, wenn die Regierung die Aufstellung solher Corps bewilligen und begünstigen wollte. Es ist bis zur Stunde ungewiß, ob die Re- gierung auf dieses Anerbieten Rücksiht nehmen wird.

Lat e, Paris, 22. September. Der Kaiser wird am 24. in Straßburg übernachten und am 25. Morgens direkt nach Stuttgart gehen. Auch der russische Gesandte, Graf Kisseleff, geht nah Stuttgart. Das Kriegs - Depot bereitet in diesem Augenblicke auf Befehl des Ministers eine große Spezial - Karte Kabyliens nah den Aufnahmen und Vermessungen der Stabs- Offiziere vor.

23. September. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß die Dampfschifffahrts - Verbindung mit Brasilien der Messagerie imperiale Überwiesen worden sei. e

Asien. Jn ihrem Börsenberichte vom 19. d. M. geben die Times noch folgende Mittheilungen als Nachtrag zu den neuesten ostindishen Berichten: „Es zeigt si, daß der unglüdlihe Vorfall zu Arrah dur eine glückliche und höchst wunderbare Vertheidi- gung von Seiten eines aus 12 Europäern und 45 Sikhs bestehens- den, in jenem Orte belagerten Häufleins wieder gut gemacht worden war. Diese kleine Schaar war nah dem Scheitern der von Dis napur ausgerückten Expedition am achten Tage von dem Major Eyre entseßt worden, der mit 200 Mann und 3 Kanonen eine feindliche Heeresmacht, welche anf 3000 Mann nebst mehreren Ka- nonen geschäßt wurde, und an deren Spiße ein einheimischer Radschah stand, zersprengt hatte. Die weiteren günstigen Nach- rihten sind der Marsch des Generals Havelock nah Lacknau, die Ankunft Lord Elgin’s mit 1700 Mann in Calcutta, die Organisation einer Flotille, welhe unter Befehl des Kapitains Peel den Ganges hinaufsegeln sollte, so wie die Kunde, daß Holkar und Sindiah frei geblieben waren, und daß ju Hyderabad und Nagpur vollständige Ruhe herrshte. Andererseits hält man es jedoch nicht für unmöglich, daß General Wilson sich in Anbe- tracht der geringen Stärke seines vor Delhi stehenden Heeres, so wie wegen der Verluste, welche dasselbe durch die fortwährenden