1857 / 227 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Provinz Sachsen, Regierun sbezirk Magdeburg. Obligation des BHOR e Mo LER AMESET Deichverbandes

fünf und zwanzig A über -{Einhund Thaler preßsish Courant.

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Der Akén-Nè eburger Deichberband verschuldet dem Inhaber diefer Oftutigers unkündbaren Ver,chreibung die Suminé von

Seitens des 1b fünf und zwanzig) Einhundert fünfhundert bescheinigt.

Dies Meliorationen von dem Deichverbande in Gemä Privilegiums vom …. ten 100. D...) tausend Thalern. Die Rückfzahlung der Schuld geschieht spätestens bom 2. Januar 1863 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe mit E Einem Prozent jährlich unter vas der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildeten Tilgungsfonds.

Die Folgeordnung der Einlösung- der Schuldverschreibungen wird.

durch das Loos bestimmt. Die Uno erfolgt vom Jahre 1862 gb im Monate Juni: jeden Jahres, zuerst im Juni 1862, und die Aus- zahlung des Kapitals und der Zinsen erfolgt dann in dem Zinstermine am 2. Januar des folgenden Jahres. jedoch das Recht vor, nach Ablauf von vier Jahren den Tilgungs- fonds dur grô ere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch. umlaufende uldverschreibungen zu kündigen. wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Enns ihrer Nummern und ihres Betrages, so wie des Termins, an we chem die Nüdzahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemacht. Diese Bekannt- machung erfolgt ses, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungs- termine in dem „Preußischen“ Und „Dessausthen Staats- Anzeiger“, dem « Magdeburger .Correspondenten“, dem „Magdeburger Amtsblatt“ und dem „Calber Kreisblatt“. Sollte eines oder das andere der bezeichneten Blätter

_ eingehen, D bestimmt der Ober-Präsident der Provinz Sachsen, in welchem andern Blatte ‘die Bekanntmachung erfolgen soll.

Vis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen in der ersten Woche des Januar und N bon heute an géréhnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz- orte nit jenem vérzinset:

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nüdckgabé der ausgegebenen Zinscoupons, bezichungsöweise dieser Schuldver- schreibung, bei der Deichkasse in Aken, in dexr nah dem Eintritt des Fál- ligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldver- oon sind auch die dazu gehörigen Zins - Coupons der späteren Fäl- ligkeits - Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

„Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs - Termine nicht erhoben worden , so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Verbandes

as Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Th. k. Tit. 51. §. 120 segq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Calbe a. d. Saale. i

Zins-Coupons können weder aufgeboten , noch amortisirt werden. soll ian welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf ‘der vierjährigen - erjährungsfrist bei dem Deich - Amte anmeldét und den stattgehabten Besiß der Zins - Coupons durch Vorzeigung der Schuld- _ bershreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und “bis dahin nicht vor- gekommenen ins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diefer Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons bis zum S@hlusse des Jahrs 1865 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Deich- …_ fasse in Aken gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie bei- gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons- erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons - Serie an den Jnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch cingegangenen Verpflichtungen haftet der Verband mit seinem Grundvermögen, so wie mit den Beiträgen, welche auf Grund der §§..6 ff. des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 28. August 1856. (Gesez-Sammlung vom Jahre 1856 S. 913) von den Verbands-Genossen erhoben werden.

: Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung untex unserer Unter-

\rift ertheilt.

Aken, den ten 18...

Das Deichamt des Aken-Rosenburger Deichverbandes. (Unterschrift dreier Mitglieder.) Register _-*

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1860

Thalern, deren Empfang ‘das unterzeichnete Deichamt

e Schuldsumme bildet einen Theil des zur Ausführung seiner

fbeit des Allerhöchsten - (Geseg - Sammlung vom Jahre aufgenommenen Gesammtdarlehns von Einmal hundert

Der Verband behält sich

Die ausgeloosten , 94,

hagen, welde zur Zeit wöchent

S

eri déffen Rückgabe

Zins - pons empfängt n der boxbemerkten

__ Der-Jnhabéer dieses- am ten 18. und späterbin die Zin miligotien für das Halbjahr vom 2: De ibe mit (in Buchstaben) Thalern bei der Deichkasse zu Aken. Aken, den ten 18.. Das Deichamt des AkenzR senburger Deichverbandes. : (Faksimile der Unterschrift dreier Mitglied@.) Dieser Zins - Coupon wixd ungliltig, M wenñ desséèn Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. i

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche : Arbeiten. i S

Dem Tischlergesellen August Mekelburg in Berlin if unter dem 22. September 1857 ein Patent auf einen Parallelschraubstock, in so weit derselbe für neu und eigenthümlich erachtet worden, und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ‘ertheilt worden.

_- Dem Kaufmann J. H. F. Prillwit zu Berlin ift unter dem 22. September 1857 ein Patent E HTISOE auf eine Vorrichtung zum Schleifen optischer Gläser, so- weit dieselbe. nah vorgelegter Zeichnung und Beschreibung als neu und eigenthümlich: erkannt ist , ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechuet, und für den Um- fang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Mechaniker E duard Boissier zu Berlin ist unter dem 22. September 1857 ein Patent 20 7845 auf eine durch Modell und Beschreibung erläuterte Sonnen- uhr, soweit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile : zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Bekanntmachung vom 22, September 1857 be-

treffend den Schluß der Dampfschifffahrten zwi-

schen Stettin und Stralsund über Swinemünde und Putbus.

Dié Fahrten des Königlichen Postdampfschiffes „Königin Eli- fabeth“ zwischen Stettin und Stralsund über Swinemünde und Putbus werden für dieses Jahr in der Art geschlossen werden, daß die leßte Abfertigung des Schiffes von Stralsund àâm Freitag den ee und von Stettin am Sonnabend den 26ften d. M. statt- ndet. i ; Berlin, den 22, September 1857;

General - Post - Amt.

Schmückert. -

Bekanntmachung vom 22. September 1857 be- treffend die Post-Dampfschifffahrten zwischen Stettin und Kopenhagen.

Die Post-Dampfschifffahrten ¡wischen Stettin und Kopen-

ih- zweimal stattfinden, werden

i ttin: Mittwoh Vormittags, berechnet auf den Anschluß in Stn ted Vis Mittàgs nach Berkin abgehenden

* Sie auf eine beri einmalige Fährt beshränkte ‘Verbin- - dung beginnt von Kopenhagen am Dienftag den 29. September und’ von Stettin am Freitag. den 2. Október d. J.

Berlin, den 22. September 1857.

General - Post - Amt. Schmückert.

Bekanntmachung vom 23. September 1857 hbe- treffend die Herstellung einer Telegraphenlinie von Cöslin bis Danzig und Errichtung einer Telegraphen-Sation in Stolp.

Es ift eine preußische Telegraphenlinie von Côslin bis Danzig hergestellt und in Stolp eine Telegraphen-Station errictet worden, welche hierdurch vom 1. Oktober c. ab dem öffentlihen Verkehr

ibergeben wird. i 4 “Au Bezug auf die Annabme, Beförderung und Bestellung te-

legraphisher Depeschen. nah resp. von Stolp finden die Bestim- Leg AN es Realements für den Verkehr auf den Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Vereins vom 1, November 1855 überall Anwendung.

Berlin, den 23. September 1857. Königliche Telegraphen - Direction.

Das 52. Stück der Geseßfammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 4768. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. März 1857, bes j treffend die: in Gemäßheit des Gesezes vom 7. Mai 1856 aufzunehmende Staats-Anleihe von 7,680,000 Thalern; unter

4769. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jn- |

haber lautender Obligationen des. Aken - Rosenburger Deichverbandes im Betrage von 100,000 Thlx. - Vom 17. August 1857, unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 24. August 1857, be- treffend die Srridiin der Städte - Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Emmerich, S eian brzints Düsseldorf, unter

. den Allerhöchften Erlaß vom 24. August 1857, be- treffend P Verleihung der Städte - Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Stadt- gemeinde Neukirchen, Regierungsbezirks Düsseldorf; unter |

. das Statut des Blumenthaler Deichverbandes. Vom 31. Auguft 1857; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 31. August 1857, be- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von der Berlin-Fasseler Staatsstraße bei Roßla , über Kelbra

bis zur ' Zonders| d R AM A in der Richtung auf Sondershausen;

und unter

4774. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Be- e ftätigung des Statuts der Dampfmühlen-Actiengesell- schaft Witten. Vom 9, September 1857,

Berlin, den 26. September 1857.

Debit 8-Comtoir der Gesegsammlung.

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1861

‘im Bezirke des Königlichen Appellationsgeriht3hofes zu Cóln er=

üirftlid Schwarzburg - Sondershausenschen *

nannt worden.

.

Ministerium dér geisklipen, Unterrichts und Medizi al s 2 lele 08

Der Kreis - Physiklus Dr: Adlo ff zu Carthaus ift in den Kreis Calbe verseßt worden.

Finanz - Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 9. September 1857 he-

treffend die Ersableiftung für die präkludirten

Kassenanweisungen vom Jahre 1835 und Dar- lehns-Kassensheine vom Jahre 1848.

Geseß vom 15. April 1857. (Staats - Anzeiger Nr. 100. S. 789) Bekanntmachung vom 29. April 1857. (Staats-Anzeiger Nr. 103. S. 817.)

Obgleih dutch unsere Bekanntmahung vom 29. April d. Zee welhe seit jener Zeit von 4 zu 4 Wochen er- neuert ist, alle Diejenigen, welhe Kassen - Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehnskassensheine vom Jahre. 1848 na Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgeseßten Präklufivtermins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere ¿um Umtausch ein- gereicht haben, in Folge des Geseßes vom 15. April d. F: aufge- fordert sind, derx Ersa dafür bei der Kontrolle der Staatspapiere in Empfang zu nehmen, so hat doch eine große Anzahl der Be- wohner Berlins und der Üigegend den Ersag bis ebt nicht ab- gehoben. Dieselben werden hiermit nochmals “aufgefordert, den Geldbetrag der eingereihten Papiere, gegen Rückgabe ‘des ihnen ertheilten Empfangsceines oder abs{chlägigen Bescheides, bei der Kontrole der Stcat3papiere , Oranièetisttaße Nr. 92, in den Vormittagsstunden bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 9, September 1857.

Haupt-Verwaltung der Staats\chulben. Natan.

Bekanntmachung vom 22. August 1857 betref- fend die Ziehung der zur Ausloosung bestimmten 10,800 Seehandlungs-Prämienscheine.

, Die Ziehung der Prämien von den nah unserer Bekannt- machung Ras i Zuli c. zur Ausloosung bestimmten 10,800 See- handlungs-Prämienscheinen wird am

15, Oktober d. J.

und an den darauf folgenden Tagen, von 8 Uhr Bormittags ab in dem großen Konferenzsaale des Seehandlungs - Gebäudes mit Zuziehung von zwei Notarien und zwet vereideten Protokollführern-

tattfinden. a (ita | e betheiligte Publikum sehen wir hiervon mit dem Bemer-

ken in Kenntniß, daß wir nah geschehener Ziehung die gezogenen M und ir Sidien durch vier verschiedene hiesige dffenttiche Blätter bekannt machen werden.

Berlin, den 22. August 1857. General-Direction der Seehandlungs-Sozietät.

Remmert. Scheller.

nah der Fahrt von Stettin am Sonnabend, den 26sen d. M,

nur einmab wöchentlich, und zwar in folgender Weise fort-

bestehen : |

aus Stettin: Freitag Mittags, nach Ankunft des von Berlin des Morgens abgehenden Eisenbahnzuges ;

in Kopenhagen: Sonnabend. früh, M

aus Kopenhagen: Dienstag 3 Uhr Nachmittags;

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich IV. Reuß, von Trebschen. u ] ' llerie-Bri- Der General-Major und Commandeur der 9. Kaba gade, Graf von Schlippenb.ach, von Glogau. j

Provinz Sachsen, Regierungs-Bezirk Magdeburg. _Zins- Coupon

S ; 1 ur Obligation des Aten-Rosenburger Deichberbandes. : itt, 0, über „.., Thaler Silbergroschen

Justiz - Ministerium.

Der Landgerichts - Referendarius Emil Welter zu Aachen ist auf Grund "ber bestandenen dritten ‘Prüfung zum_Advokgten

Pfennige.