1857 / 229 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

"Den Rittergutsbesißer, Staats-Anwalt a. D.,, Hans Gustav Adolph Wilckens. auf Staffelde, zum Landrathe des Kreises Osthavélland im Regierungs-Bezirk Potsdam ;

Den seitherigen Landrath3-Amts-Verweser, Rittmeister Freiherrn Wilhelm von Schorlemer auf Niederhellinghausen, zum Land- rathe des Kreises Lippstadt im Regierungs-Bezirk Arnsberg;

Den Oekonomie- und Spezial-Kommissarius Otto in Burg zum Oefkonomie-Kommisfions- Rath ;

Den General-Kommissions-Secretair und Registrator Münch- hoff in Stendal zum Kanzlei-Rath; und |

Den Gutsbefißer Re iche zu Kinderode zum Oekonomie-Rath zu ernennen. -

Potsdam, 27. September.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen is nah Dessau abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der zwischen dem Königlichen Ober-Bergamt zu Breslau und

- der Königlichen Direction der Wilhelmsbahn zu Ratibor unterm

7F/8ten d. M. abgeschlossene Vertrag wegen Uebernahme einer

ehnjährigen Dividenden-Garantie für die fünfprozentigen Stamm-

Prioritäts-Actien ‘der Wilhelmshahn- Gesellschaft ist auf Erund

nachstehender Allerhöchster Ordre vom 19ten d. M. (a) genehmigt worden :

a)

Auf den Bericht vom 13. September c. ermächtige Jh Sie, zu dem zwischen dem Ober -Berg- Amte in Breslau und der Di- rection der Wilhelmsbahn in Ratibor abgeschlossenen Vertrage vom 7/8. September d. J. (b), betreffend die Uebernahme ‘einer zehn- jährigen Dividenden Garantie für die fünfprozentigen Stamm- Prioritäts-Actien der Wilhelmsbahn-Gesellschaft Seitens der Ober- S pigy Bergbau-Hüifs-Kasse, die vörbehaltene Genehmigung zu ertheilen.

Sanssouci, den 19. September 1857.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

(ggez.) von der Heydt.

u An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

(b)

Zwischen dêr Oberschlesischen Steinkohlen-Bergbau-Hülfskasse, vertreten durch das Königliche Ober-Bergamt zu Breslau, einer- seits und der- Königlichen Direction andererseits, ist unter Vor- behalt der Genehmigung des Herrn Minifters für Handel, Ge- ge und öffentlihe Arbeiten nachstehendes Uebereinkommen ge- roffen: |

l | __ Durch die a S RLEEE Dia a - Urkunde vom 4. Mai 1857 ift die Wilhelmsbahn-Géesell Fakt ermächtigt wordén, zur DeckEung ihrer lau- fenden Verbindlichkeiten, so wie zur vollständigen Herstellung der Bahn : Lou San Thlr.“ in fünfprozentigen Prioritäts - Stamm - Actien zu „émittiren.

Diese Papiere find bisher nicht zu vertverthèn gewesen und befinden ee noch sämmtlich im Befiße und Eigenthum der Wilhelmsbahn-

esellschaft. - ends Be dem Juteresse, welches die Besitzer der im Nicolaier und Ratiborer ebiere belegenen Hütten und Gruben daran haben, daß dur Unterbrin- gung dieser Ein und einhalb Millionen Prioritäts - Stamm - Actien die Mittel beschafft twverdéñ, die Bahn von Nendzá bis Nicolai im Betriebe zu

erhalten ‘und im Bau zu dbollenden, Übernimmt es die “Oberschlesische

Steinkohlen - Bergbau - Hülfskasse, soweit mit ihrer Zustimmung diese Prioritäts - Stamm - Actien wirklich ausgegeben werden , die dabon jedesmal fälligen Dividendenscheine pro 1858 bis 1867 einschließlih, alljährlich von dem 1. Mai des auf das jedesmalige Be- triebsjahr fol nden Jahres ab, durch die Ober-Vergamts-Baukässe zu

reslau mit der bekannt gemahten Dividende, wenn dieselbe 5 Prozent Aberstéigt, ‘dägegrn abér ‘tit 5 Thlr. ‘pro Stck einzulösen, wenn entweder gox feine ôder ‘nur eigne geringere Dividénde ‘aus dem Reinettrage der _“Wilhelmsbahn für das betreffende Jahr zur Vertheilung fommen könnte, 7 Dur diefe Einlösung tritt die Bergbau - Hülfskasfe in die den Jn- “¡habern der Dividendenscheine. zustehenden Rechte, - erhält also diejenige 8 umme, eide dus dem Reinertrage der Wilhelmsbahn für das betref-

e Betkiebsjahr, que Verthéilung kommt, ‘von der Diréétidn der gédach-

en Bahn ausgezahlt und is berechtigt, dasjenige, was ‘bon {hr in einem

{wird au nur ‘erhoben, wenn exr weniger ist, als der na

. 14 Sgr. | Vei Weichensträngen ‘von der Bahn ab nah benachbarten OGfuben

1876

Jahre zugeschossen ist, um den Jnhabern der Dividendenscheine 5 Thlr. ro anno zu zahlen, nach Maßgabe der Allerhöchsten Urkunde- vom 4. Mai . J. aus dem auf die ursprünglichen Stamm - Acien fallenden Rein-

Ertrage der nächstfolgenden Jahre ene zu verlangen.

Um diese von der Bergbau - Hülfskasse übernommene Verpflichtung äußerlich erfennbar zu machen , wird jede dieser Prioritäts-Stamm- Actien vor ihrer Verausgabung seitens der Oberschlesishen Steinkohlen-Bergbau- Hülfsfasse mit nachstehendem Vermerke versehen :

„Pro 1858 bis 1867 lôset die Oberschlesische Steinkohlen-Bergbau-

Hülfskasse jährlich vom 1. Mai ab die Dividendenscheine für das ver:

._ gangene Betriebsjahr mit mindestens 5 Thlr. pro Stück durch die Ober- Bergamts-Hauptkasse zu Breslau ein.“

Die erwähnten Dividendenscheine werden deshalb mit:

„garantirt mit fünf Prozent von der Oberschlesischen Steinkohlen-Berg:- bau - Hülfsfkasse“

“abgestempelt.

Um den Umfang der von der Bergbau - Hülfskasse übernommenen Verbindlichkeiten auf das geringste zulässige Maaß zurückzuführen und ihre Ausficht auf einen dereinstigen vollständigen Ersaß der von ihr etwa f einzelne Jahre geleisteten Zuschüsse zu erhöhen, wird die Königliche Direction der Wilhelmsbahn:

a) die gedachten Prioritäts - Stamm - Actien nicht eher verwerthen , als

bis die Staats - Verwaltung sih zu der Ansicht berechtigt glaubt, ;

durch die Ausgabe dieser Actien und die sonst ergriffenen Maßnah-

men den Vermögensverfall des Unternehmens abwenden zu können; -

b) sobald die Unterbringung der sämmtlichen 14 Million Stamm- Prioritäts-Actien gesichert is, sowohl den Bau der Bahnen von Nicolai nah Jdahütte und von Orzesche nah Lazisk als auch die

Ausführung ciner Zweigbahn von der Wilhelmsbahn (in der Nähe

des Bahnhofs Cosel) nach der Clodniß oder dem Clodnitz-Kanal s\o-

fort gleichzeitig in r nehmen, leßteren Bau jedo nur, sofern | z

er sih nah dem noch aufzustellenden speziellen Kostenanschläge, ein-

\hließlich der dabei etwa aus militairischen Rücksichten auszuführen: | den Anlagen, mit höchstens 50,000 Thlr. zweckentsprehend bewerk: *

stelligen läßt.

c) Während der Dauer der Garantiezeit, mithin bis Ende 1867, für |

alle Kohlentransporte in ganzen Wagenladungen, von den Bahn- höfen Nicolai, Orzesche, Rybnick und Czernigz resp. dem etwa an die Stelle des leptern bei Ausführung der Bahn zur Umgehung des

Tunnels tretenden Bahnhofe nah Cosel und darüber hinaus, auf |

der Wilhelmsbahn pro Tonne und Meile nur 8 Pf. Fracht erheben,

auch während der Dauer der Garantiezeit bei dem Kohlenverkehr |

E sämmtlichen auf der Hauptbahn und der Nendza- icolaier Zweigbahn belegenen “Stationen untereinander bei Ent- fernungen bis zu 4 Meilen nicht mehr, als einen Siberargtgen bis zu 7 Meilen niht mehr als 10 Pfennige und über 7 Meilen N mehr als 9 Pfennige pro Tonne und Meile an Fracht zu erheben. Diese Zusage wird indeß nur unter der Bedingung abgegeben, daß der Besißer der Charlottengrube bei Czerniß sich spätestens bis zum 30. September dieses Jahres der Oberschlesischen Steinkohlen - a

Hülfskasse gegenüber zur Mitübernahme eines der Förderung -aus seinen | insengarantie für die |

sämmtlichen Gruben entsprehenden Theiles der zur i EOA Prioritäts-Stamm-Actien erforderlichen Beiträge vertrags- mäßig verbindlih macht; entgegengeseßten Falles beschränkt si die vor- stehend von der Königlichen Direction der Wilhelmsbahn eingegangene Verpflichtung auf die Bahnhöfe Nicolai, Orzesche und Rybnick.

Außerdem behält die Königliche Direction der Wilhelmsbahn sich das * Recht vor, die Anwendung der nah vorstehenden Zusicherungen regulirten ermäßigten Frachtsäße von der Bedingung abhängig zu machen, daß auf | erladung der Koblen unter Benuzgung von besonderen |

den Bahnhöfen die Ladebühnen stattfindet. Für die Benußzung solcher, mit den Bahnhöfen un- mittelbar zusammenhängender Ladebühnen, darf jedoch von allen Kohlen aus

solhen Gruben, deren Besizer sih der Oberschlesishen Bergbau-Hülfskasse |

gegenüber zur Mitübernahme eines entsprechenden Theils der zur Zinsen: arantie für die 1,500,000 Thaler Wilhelmsbahn - Stamm - Prioritäts- ctien: erforderlihen Summe ‘vertragsmäßig verbindlich machen, keine Ver- gütung oder sonstige Gebühr erhoben werden. |

Die Königliche Direction der Wilhelmsbahn wird serner bei den- jenigen Ausweichungen und Anschlußsträngen, welche "zwischen zwe! Bahnhöfen auf der Nendza - Nicolaier Bahn zum Zwecke der Koblenverladung angelegt sind oder werden, von allen Kohlen aus solchen Gruben , deren Besißer dem beiliegenden M Lee "8 chlesischen Bergbau-Hülfskasse wegen Leistung eines Beitrags ju en na

treten werden, während der Dauer der Garantiezeit, bei Ausweichungen unmittelbar an der Bahn, bei denen die Ladeftelle weniger als eine Viertelmeile voù demjenigen Bahnhofe: entfernt ist, den der beladen Kohlenwagen, um seinen Bestimmungsort zu erreichen, zunächst passiren muß, für die Strecke von der Ladestelle bis zu diesen nächsten Bahnhofe niht mehr als einen halben Silbergroshen pro Tonne, falls aber die Entfernung in gleicher Richtung mehr als eine Viertelmeile, aber weniger als eine Meile beträgt, niht mehr: als einen Silbergroschen pro Tonne, und falls endli die Entfernung in gleicher Richtung mehr als eine Meile, aber weñiger als zwei Meilen beträgt, nicht mehr als ein uitd einen halben Silbergroschen pro Tonne Kohlen an Fracht zu erheben. A Darüber hinaus liegende Ausweichungen haben ‘den Tarifsaß des nächstvorhergehenden Bahnhofes zu entrichten. Eben ese Ss Vorste für eine Entfernung zwishen 1 und 2 Meilen zu zahlende Saß bon

Vertrage |

. 1 dieses Vertrages von der gedachten Kasse bei Einkösung | er Dividendenscheine vorzuschießenden Summen beigetreten sind oder bei |

1877

rängen) wird die Fracht eben so, wie bei anderen Ausweichun- (Iu us et, aen) mit der Maßgabe, daß bei ‘Berechnung ‘der Entfernung v dém nächsten Bahnhöfe die Länge der Bahnstrecke bon der Grube bis zur Einmündung in die Hauptbahn E, gerechnet, und ‘für ‘das von der Babnverwaltung zu besorgende Hinbringen der leeren Kohlenwagen bis zur Grube und ‘das Abholen der beladenen von ‘derselben noth eine befóndere' Gebühr, jedoch nicht höher , als vier Pfennige pro Tonne, ‘er- h In. Emwäcneitg daß den Besißern aller Kohlengruben ohne Unter- schied die Betheiligung ‘bei der Dividenden - Garantie für „die fünfpro- entigen -Stamm-Prio täts-Actien ‘der Wühelmsbahn-Gesellschaft ‘gleich- áßig freigestellt wird, auch ohne solche Betheiligung der Grubenbesißer d i Pren E en dieser Gesellschaft nicht in Betrieb erhalten werden kann, will außerdem ‘die Königliche Direction der Wilhelmsbahn sich für die Dauer ‘dér Garäntiezeit hierdurch ausdrücklich verpflichten, allen Gruben, derén ‘Besipér dem ‘obengedachten Vertrage mit der Oberschlesischen Berg- báu-Hülf f e ‘wegen Leistung eines ‘Beitrags nicht beigetreten sind oder bétretén, binsichtlih der “Anlage von Ladebühnen, Weichen oder Anschluß- báhnen, sowie der Frachtsäße auf dieselben 2c. lästigere Bedingungen zu stellen, namentlich von allen Kohlen aus solchen Gruben des Nicolaier und des Ratiborer Reviers bei der Beförderung auf der Nendza- Nicolaier Zweigbahn spätestens vom 1.-Dezember dieses Jahres ab, sei es als Fracht , oder als Vergütung für die aue: oder Anlegung von MWeichensträngen , Ladebübnen,, aben u. \. “w. mindestens zwei Eilbérgroschen pro Tonne mehr zu ‘erheben, als bei gleichen Verhältnissen von den“ Kohlén ‘der fich bei der Dividendengarante betheiligenden ‘Gruben nách Maßgabe vorstehender Zuficherungen berechnet ‘werden soll, auch nach Herstellung der Bahn von “Nicolai nah Jdahútte den Tarif so zu regu- liren, daß für die in Jdahütte zugehenden Kohlen, die Eisenbahnfracht der Wilhelmsbähn- und der Oberschlesischen Eisenbahn fich zusammen min- destens 2 Sgr. pro Tonne höher stellt , als die Fracht -ab Jdahütte für die: Kohlen der bei der Dividendengarantie betheiligten Gruben;

d) endlich bei der auszuführenden Haupt - Reparatur der alten Bahn

/ von Kosel bis: Oderberg, die- Differenz En dem Anschaffungs-

- preise der neuen Schienen - und dem Verkaufswerthe der ausgetvec-

selten alten, \o wie der Betrag, um welchen bei einer Anlage von

eisernen Brücken die Kosten dieser, die Koften von hölzernen

Brücken übersteigen, ‘dem Betriebsfonds aus dem durch Verwerthung

der ‘fünfprozentigen Prioritäts - Stamm - Actien erzielten Erlöse erstatten. 6.4

Diese ‘im vorstehenden Paragraphen von der Wilhelmsbahn ein- gegangenen Verpflichtungen, sind ‘weder als: Gegenleistungen noch als: Be- dingungen für die von der Bergbau-Hülfskasse im §. 1 übernommene zehn- jährige Dividendengarantie- anzusehen ; beides ist vielmehr ganz unabhängig von einander, \o daß die Bergbau-Hülfskasse zwar die Erfüllung der von der Wilhelmsbahn-Gesellschaft im §. 3 abgegebenen Zusicherungen fordern kann, aber nicht das Recht hat, wegen etwaniger Nichtérfüllung derselben au ihrerseits ih der Erfüllung der' dur dicses Abkommen eingegange- nen Verbindlichkeiten zu | weigern und den Jnhabern derjenigen Stamm- Prioritäts - Actien, welche? mit dem im §. 2 gedachten Vermerke versehen find, ‘die garantirenden Dividenden ganz oder theilweise zu entziehen.

§. 9. __- Endlich hält es die Bergbau-Hülfskasse noch für wünschenswerth und erklärt sih daher au damit einverstanden, daß die Königliche Direction der Wilhelmsbahn sich bemühe, die Allerhöchste Ermächtigung zu erlan- gen, außer den, nach der Allerhbchsten Urkunde vom 4. Mai d. J. zu émittirenden 1,500,000 Thlr. fünfprozentiger Prioritäts-Stamm-Actien noch emittiren zu ‘dürfen :

a) viex und einhalbprozentige Prioritäts - Stamm - Actien, welche an der Dividende mit dem Vorzugsrechte Theil nehmen, daß, wenn der verfügbare Reinertrag zur Vertheilung von vier und ein halb Pro- zent Dividende auf -sämmtliché Stamm-Actien und Stamm-Prioritäts-

‘Actien nicht zuréichte, fie bis auf Höhe dieses Prozentsa es sowohl den ursprünglichen Stamm- Actien im Betrage bon 2,4 ,000- Thlr. als auch den - nach“ der Allerhöchsten Bestätigungs » Urkunde vom 4, Mai d. J. emittirten fünfprozentigen Prioritäts-Stamm-Actien vorgingen, auch den Jnhabern der etreffenden Dividendenscheine dasjenige, was sie etwa für ein Betriebsjahr weniger als vier und “ein halb Prozènt erhielten, aus ‘dem auf die ursprünglichen 2,400,000 Thlr. Stämm-Actien fallenden Reinertrage der nächstfolgenden Jahre nachgezahlt werden: müsse ; / bierprozentige Prioritäts - Stamm - Actien, welche ebenfalls an den Dividenden theilnehmen, jedoch mit dem Vorzugsrechte, daß, wenn der Reinertrag zur Vertheilung von vier Prozent Dividende auf sämmtliche Stammw- und Stamm-Prioritäts-Actien niht zulangte, sie bis auf, Höhe dieses Prozentsaßes nicht nur - den ursprünglichen Stamm - Actien , P auch den nah der Allerhöchsten Urkunde vom 4. Mai 1857 genehmigten fünfprozentigen und den vorstehend erwähnten vier und ‘ein halbprozentigen Prioritäts - Stamm - Actien borgingen , auch den Jnhabern- der' betreffenden Dividendenscheine dasjenige, ‘was sie für“ ein Betriebsjahr etwa weniger als vier Pro- zent bekommen ‘hätten , aus "dem auf die ursprünglichen 2,400,000

- Thlr. “Stamm - Actien fallenden Rein - Ertrage der nächstfolgenden

Jahre nachgezahit werden. z i tai

_ Es dürfe ‘dabei jedoh die Ausgabe der vierprozentigen Prioritäts- Stamm - Actien nur in Stelle der durch die Allerhöchsten Erlasse vom 19. April 1847, 17. November 1852 und 9. August 1853 genehmigten Prioritäts - Obligationen l. und Ik. “Emission ‘und die Ausgabe der vier und ein halbprozentigen Prioritäts-Stamm-Actien, ‘nur in Stelle der durch die Allérbô@sté’ Kabinets-Ordre vom 9. Juli: 1853 gestatteten Prioritäts- Obligationen Il Emission erfolgen, dergestalt, daß die in diesen Prioritäts- Stamm - Actien emittirte Summe niemals" die Kapitals-=- Beträge über- steigen dürfe, welche: von den betreffenden-Prioritäts-Obligationen dadurch

of fie Seitens der Gesellschaft planmäßig amortifirt, oder sonst für immer außer ‘Cours geseßt seien, dem Verkehre unwiderruflich entzogen ‘wären.

Reichte für ein Betriebsjahr der Rein-Ertrag zur [Vertheilung - einer Dividende von vier Prozent aufdie vierprozentigen, von vier und, alb Prozent auf. die vier und ein halbprozentigen und vonfünf Prozentaufdie fünf- prozentigen Prioritäts-Stamm-Actien nicht aus, so-müßte die Wilhelmsbahn- Gefellschaft, falls diese neue StammsPrigriiäten-Egnsfion ur Ausführung käme, in Stelle der aus den laufenden Einnahmen, des betreffenden Betriebs- jahres planmäßig amortifirten Prioritäts-Obligationen, nah Maßgabe des Vorstéhenden, vierprozentige resp. vier und ein halbprozentige Prioritäts-- Stamm-Actien verausgaben, und den ‘dur den Verkauf derselben gelöse- ten‘Kapital-Betrag, soweit er erforderlich wäre, um den Stamm-Prioritäts- Actien eine Dividende von vier Prozent resp. vier und ein halb Prozent zu E dem zu vertheilenden Betriebs-Ueberschusse zuschlagen.

reslau, den 8.September 1857. Ratibor, den 7. September 1857.

Königliches Ober-Berg- Amt. Königliche on der Wilhelms-

ahn.

Dem Schriftsteller A. Bernstein zu Berlin ift unter dem 26. September 1857 ein Patent auf einen als neu und eigenthümlich erkannten Commu- tator - Schlüssel zu telegraphischen Zwecken, in der dur Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen- seßung und ohne Jemand in Anwendung bekannter-Theile zu behindern, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des Preußischen -Staats ertheilt: worden.

Justiz - Minifterium.

Der Rechtsanwalt und Notar Herztler zu Schroda ist unter Verleihung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Bromberg als Rechtsanwalt an das Kreisgericht in Trzemeszno

| mit Anweisung seines Wohnsißes daselbst verseßt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Wi-kliche Geheime Rath und Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlihen Angele- genheiten, Freiherr von Manteuffel, von Posen.

Abgereift: ‘Se. Excellenz der St aats-Minifter für Handel G ewerbe und öffentlihe Ärbeiten, von der Heydt, nah Stettin

Die Vorlesungen auf biefiger Univerfität werden im bevorstehenden Winterbalbjahre 1857\8 dex festgeseßten Ferienordnung und der Angabe im Lectionsverzeichnisse gemäß sofort nah der öffentlichen Feter des Ge- burtsfestes Sr. Majestät des Königs am 15. October d. J., und nach der mit derselben zu verbindenden öffentlichen Preisertheilung beginnen.

Halle, den 24. September 1857.

Der Rektor der Königl. vereinigten Friedrichs - Univerfität. Moll. :

Nichtamtliches.

‘Preußen. Potsdam, 27. September. Se. Majestät der Fi n L C ter in Charlottenburg genächtigt haften, fuhren gestern Vormittag gegen 10 Uhr nach Berlin und wohnten daselbft der Feier der Einweihung des neuerbauten Kirchensaales der Evange- lischen Brüder-Gemeinde bei. Nach beendigter Feier nahmen Allerhöcb|- dieselben in der Porzellan-Manufaktur mehrere neugefertigte Gegen- stánde in Augenschein und statteten hierauf Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Marie, verwittweten Herzogin von Leuchten- berg, Höchstrvelhe früh von Hamburg eingetroffen und im Hotel der Kaiserlich Rusfischen Gesandtschaft abgetreten war, einen Besuch ab, begaben. Sih demnächst na Charlottenburg zurück und nah- men verschiedene Vorträge entgegen. Nach dem Diner arbeiteten Seine Majestät mit dem Minifter - Präfidenten und fuhren

egen 7 Uhr nah Berlin. / Hier waren zu dieser Zeit aub Jhre Majestät die Königin, von Muskau zurückehrend, eingetroffen und nachdem Allerhöchstdieselben auf kurze Zeit im Königlichen Sthlosse abgetreten , beehrten beide Königliche Majestäten. die aus Veraulassung des Jubiläums des Königlichen Schauspielers ie im Opernhause stattfindende Vorstellung bis. zum Schlusse. es Allerhöchstihrer Gegenwart. “Nach, derselben fuhren -ZH9Te