1857 / 283 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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abi\{, Jekel, Vice - Feldwebel ‘dam 3. Bat, 6. Negts., Neuha us,

La di vom 1 bs 7. Regts, Gl aubigz, Di » Feldwébel vom | 2, Bat. 19, Regis, zu Sec. Lts. 1. Aufg., v. E ck, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 3. Vats. 18. Regts., zum Prem. Lt. befördert. Ludwig, f Sec. Lt: a. D., früher im 2. Hus. Regt., bei der. Kavall. 1. Aufg. des 1. Bats. 7. Regts., v. Chelkowsfki, Sec. Lt.-von der Kav. 1. Aufg. des

1. Vats. 19., ins 3. Bat. 19. Regts. einrangirt. Den 17. November.

v. Gaxnier, Eec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 22. Negimts., Henuig, See. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 22. Regts., Adameß, Kreuschner, Schneider, Sec. Lts. vom 2. Aufg. desselben Bats. , zu

: ., Weber, Szczasnhy, Vice - Feld. von dems. Bat, zu Sec.

s. 1. Aufg., Strzybnhy, Fuchs, v. Schlieben, Sec. Lieuts, vom T: Aufg. des 3. Bats. 22 Regts. zu Pr. Lts,, Dresler, Kutsche, Vice- Feldw. vom 1. Bat. 23. Regts. , zu Sec. Lts. 1. Aufg. befördert, Har- muth, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats, 13.,, Brosche, Sec. Lt, vom Train 1. Aufg. des 2. Bats. 14., ins 1. Bat. 10. Regts., Ebers, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 2., ins 1, Bat. 16. Negts. einrangirt. Sendler, Vice-Feldw. v. 2. Bat. 25 Regts. , Argelander, Schrock, Vice - Feldw. vom 2. Bat. 28. Regts. , zu Sec. Lts. 1. Aufg., Bischof, Frhr. v. Böselager, Otto, v. Oppen, Vice-Wachtm. von dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1 Aufg. befördert.

Abschiedsbewilligungen 2c. Den 14, November. ;

b. Fromberg, Hauptmann vom 31. Juf. Regt.,, mit der Regts.- Uniform, Aussicht auf Civilversorgung u Pension der Abschied bewilligt. v. Got\ch, Major a. D., zuleßt . im 31 Juf. Negt.,, mit der Armee- Uniform und seiner Pension zur Allerböchsten Disposition geftellt.

Den 17. November. : E

Kanzler, Sec. Lieut. à la suite des 6. kombin. Neserve-Battaillons und Führer der Straf-Abtheilung in Schweidniß, mit Pension und seiner bisherigen Uniform in den Ruhestand verseßt. Hagspthl, Sec. Lieut, vom 19. Juf. Regt.,, ausgeschieden Und zu dén beurlaubten Offizieren 1. Aufgeb. des 2. Bats. 29. Landwehr-Regiments übergetreten. Frhr. von Oblen und Adlerskron, Major im 23, Juf. Regt.,, mit der Noegts.- Uniform und Pension, v. Miglaff, Major im 6. Husaren-Regiment, als Oberst-Lieutenant mit der Regiments - Uniform und Pension der Ab» schied bewilligt. Hamann, Hauptm. vom 15. Jnfanterie-Negiment, als Major mit der Negts.-Unif. , Ausficht auf Civil « Versorg. und Pension, v. Bode, Pr. Li. von dems. Negt., mit Pension, K önigex, Hauptm. v. 16, Inf. Regt., mit der Regts.-Unif., Aussicht auf Civil-Versorg. u. Pen|., Varenkamp, Sec, Lt. von demselben Regt., mit Pension, Freiherr v. Plettenberg, Rittm. vom 8. Hus. Regt., als Major mit der Negts.- Unif., Ausficht auf Civil-Versorgung u. Pension. v. Wobeser, Hauptm,

vom 29. Juf. Negt. , v. Treskow, Hauptm. vom 38, Juf. Negt., beiden |

als Majors mit der Negts.-Unif. Aussicht auf Civil-Versorgung u. Pension, Schmidt, Sec. Lt. von demselben Negt,, mit Pension, Frhr. v. Schor- lemcr, Nillin. vom ¿, Ulan. MNegt., mit der Negts-Unif. der Abschied bewilligt. Meyer, Hauptin. vom 29, Juf. Negt. , als Major mit der Regts.-Unif. und Penfion, in” den Ruhestand verseßt.

Niebtamtl iches.

Preußen. Charlottenburg, 28. Rovember. Seine Majestät der König machten ellen eineu läugeren Spazier- ang durch die Straßen von Charlottenburg, fuhren darauf mit Zhrer Majestät der Königin spazieren und promenirten nah der Rückehr mit Allerhöchstderselben noch im Schloßgarten,

Berlin, 28. November, Die von Amerika nach Groß: britannien und von da nach Deutschland übergegangene Handels:

| balta hat auch bei uns angefangen, ihre Opfer zu fordern. Ver,

tnißmäßig find diese Opfer bisher weder zahlreih noch bedeu- tend, sie haben aber, wie dies in ähnlichen Fällen stets der Fall ist, genügt, ein allgemeines Mißtrauen in die Gemüther zu werfen, Wir halten dieses Mißtrauen nicht für begründet. Der Zustand unseres Handels und unserer Judustrie ist gesund, es fehlt an jedem Grunde, welcher eine Abuahme des inländischen Verbrauches an den Gegen: ständen des einen oder der anderen erwarten ließe, und wenn aud) die Rücwirkung der in Amerika und England- eingetretenen Ver:- hältnisse einem Theile unseres Handels- und Gewerbestandes empfind- liche Verluste bereitet hat und wohl auch noch ferner bereiten wird, so sind wir doch der Ueberzeugung, daß eine rubige Auffassung der Lage und einiger, auch dem wohlverstandenen eigenen Juteresse entsprechender Gemeinfinu hinreichen würden, um die Krisis ohne weitere große Opfer zu überwinden.

Man muß indessen die Thatsache acceptiren, daß eine ruhige Auffassung der Lage keineswegs überall vorhanden ist, und daß ein Mißtrauen eingetreten ist, welchþes weit nachtheiligere Folgen herbeiführen fann, als seine nächsten Ursachen werden besorgen lassen. Dieses Mißtrauen hält das Kapital von seiner gewohnten Verwendung zurück. Kaufleute, Gewerbtreibende und Pro: duzenten, über deren wirkliche Solvenz kein Zweifel ob walten kann, deren Vermögen aber zu einem größeren oder geringeren Theile in Waaren »- Vorräthen festliegt, welche sit im Augenblick nicht realisiren lassen, erhalten in Folge dessen nicht mehr die gewohnten Kredite. Es entstehen hierdurch Ver: legenheiten, welche, nach der Natur der Dinge, das Mißtrauen weiter steigern und so, in natürlichem Kreislaufe, einen wirklich be droblichen Zustand herbeiführen können.

Aus der Empfindung diefer Lage ist der mehrfach laut ge: wordene Wunsch hervorgegangen , daß der Etaat direkt helfend * einschreiten und durch seinen Kredit die Lücke ausfüllen möge, welde das eingetretene Mißtrauen in dem bisher gewährten Privat: kredit hervorgebracht bat. Es ist dabei auf ein Mittel hinge wiesen, welbes im Jabre 1848 mit Erfolg bei uns beuukt ist, nämli die Emijsion von Papiergeld zur Beleibung von Waaren - Vorrätbeu und Werthpapieren. Von der Ergreifung dieses Mittels, so wie von jeder anderen unmittelbaren Einwirkung

Bei der Landwedr: Den 14. November.

Schaeffer, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 1. Bats, 2, Regts., als Haupt- |

maun, v. Rauchbaupt, Pr. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. 3. Bats. 32.

RNegts., beiden mit der Uniform resp. des 26. Ldw. Negts. und des 12.

Ldw. Hus. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kab. - Ordre vom 2ten | v. Bötticher, Major |

April c. getragen wurde, der Abscied bewilligt. h a. D., unter Belassung in seinem Verbältniß als Führer des 2. Aufg. 3.

Bats. 18. Negts., mit seiner Pension zur Allerh. Dispofition gestellt. Gr. | v. Matuschka, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 2, Bats. b. Negts., |

der Abschied bewilligt. Den 17. November.

Korn, Sec., Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 10, Regts. , der Ab- | Steinau, v. Ötbegraven, | in ibrem Verbältniß als Fübrer des | und des 1. Vats. 17. Lw. Negts., mit |

{ied bebufs Auswanderung bewilligt. Majors a. D., unter Belassunc

2. Aufgeb. resp. des 2. Bats. 15. idrer Pens. zur AUerb. Disposition gestellt. v. Holzbrink, Pr. Lt. vom

2. Aufg. des 2. Bats. 16. Regts., Jo esten, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des | 2. Bats. 17. Regts, Frinken, Pr. Li. vom 2, Aufg. des Landwehr- | Bataillons 36. Jnfanterie-Regts., allen dreien mit der Uniform resp. des | 16. u. 17. Landw. Negts. und des Landw. Bats. 36. Jnf. Regts. , wie |

solche bis zum Erlaß der Kabinets - Ordre vom 2. April getragen wurde, dér Abscdied bewilligt. Moder, Major a. O. unter Belassung in seinem Verbältniß als Führer des 2. Añfgeb. vom 2. Vat. 28. Landw. Regis. mit seiner Penfion zur Allerböcbsten Disposition gestellt.

und Führer des 2. Aufgeb. vom 2. Bat. 29. Landw. Regts. , mit der

Uniform des 29. Landw. Regts8., wie solche bis zum Erlaß der Kabinets- Ordre vom 2, April e. geiragen wurde, der Abschied bewilligt.

Militair-Beamte.

Dur e aaa des Kriegs-Ministeriums. zen 4. November.

Stabrbrodt, Zablmeister 2. Klasse vom 3. Bataillon (Düsseldorf) |

4. Garde-Landw.-Regts., mit Penfion verabscbiedet. : Den 11. November. __ Ziebell, Proviant-Amts-Applikant in Colberg, zum Vroviant-Amts- fistenten ernannt. : Den 12. November. Franke, Proviant-Amts-Applikant in Stettin, zum Proviant-Amts- Assistenten crnannt. : A Den 18. November. __ Sulz, Gébeimer expedirender Secretair und Kalkulator im Kriegs- Ministerium, mit Penfion in den Rubestand versezt.

Pas, Major |

muß sich der Staat indessen fernhalten. Die Gründe, wel: im Jahre 1848 eine Maßregel, wie die damalige Einrichtung der Darlehns - Kassen, ausnahmsweise recbtfertigten, liegen g: genwärtig niht vor. Ueberbaupt haben seitdem der Geldvertedr des Landes im Allgemeinen und die für die Vermittelung vot | Kreditgeschäften bestebenden Organe in8besondere cine Entwickelunz erlangt, welce die Rüdkehr zu derartigen außerordentlichen Maß- regeln noch weniger als gerechtfertigt erscheinen läßt. i Muß sie sih deshalb von jedem direkten Einschreiten fetu halten, so verkennt darum die Regierung keineëwegs die Pflichten, welcbe ihr die gegenwärtige Lage auferlegt. Die eingetretene Krins bedroht, ‘wenn sie si weiter entwickelt, alle Zweige der Production mit Verlusten, welhe nicht blos den Einzelnen treffen, sondern die Quellen der Production selbst na bai: tig beshädigen. Sie bedrohet alsdann insbesondere den Nahrung? stand eines Theiles der arbeitenden Klassen, indem sie nicht allem die unter den obwaltenden Verhältnissen mitunter unabweiZhck: | Veschränkung, sondern eine weitreicende Einstellung der gewerb- liden Thätigkeit besorgen läßt. Solchen ernsten Eventualitäken | gegenüber hat die Regierung die Pflicht, dafür zu sorgen, daß di | Hülfsmittel, auf welche Handel und Production in 1hrem natür lihen Eange angewiesen find, nicht dur Einrichtungen gelähmt! werden, welde, wenn fie auch in gewöhnlichen Zeiten angeme}! | sein mögen , do unter außerordentlihen Umständen nic! odne | Nachtheil für die Gesammtheit aufrecht erhalten werden fönnen. | Die Regierung ist dieser Pflicht eingedenk gewesen, indem t der preußischen Bank die von diesem Justitute nagesucte Ermád- | tigung ertheilt bat, bis auf Weiteres Darlehne auch auf Fabrikate, ' in ähnlicher Weise, wie dies früher von den Darlebnsfa}en | geschehen if, zu ertheilen. Die Bank befand sich in der L'agí | ibren Geschäften die hiermit bezeichnete Ausdehnung zu geber, _ Ohne daß sie eine Beschränkung der biSherigen Kredite Halit | eintreten lassen, war ihre Anlage im Wechsel - Gesa! e | beblich zurückgegangen, ihr Noten - Umlauf vermindert „De ihr Baarvorrath gewahsen. Sie konnte deshalb einen Theil Fonds zur Erweiterung ihres Lombardgeschäftes bestimmen, 2 darum ihre soustigen Kredite einshränken zu müssen, eiben | Hierbei konnte indessen die Regierung niht stehen bed

ine Zettelbank darf, weun sie ihre Pslihfen gen si selbst und 2 Be Gesaunntheit nit verlegen will, inner due fue vers dáltnißmäßig kleinen Theil ihrer Fonds in Lombardgeschäften fests legen, die preußische Bank insbesondere ist durch ihre Grundgeseße zu einer solhen Eiuschränkung genöthigt. Sie kann deshalb das- jenige, worauf es jeßt ankommt, nur in besheidenem Umfange leisten; soll der Zweck erreicht werden, so ist es nöthig, daß ander- weite Kapitalien zu Hülfe kommen.

Dieser Hülfe seßen die geseßlich bestehenden Zinsbeschränkfungen ein Hinderniß entgegen. Die schon seit längerer Zeit gestiegene Nachfrage nach Kapitalien hat eine Steigerung des Zinsfußes im kaufmännischen und gewerblichen Verkehr zur Folge gehabt. Der Discontosaß, in welchem dieser Zinsfuß seinen Mia druck findet, ist im Auslande, wie bei uns, bereits weit über den bei Darlehnen gesehlich zulässigen Sah hinaus gestiegen. Es hat dies zur natürlihen Folge, dap fich das Kapital von solchen Anlagen zurüczieht, bei welchen die Geseße nur die Stipulirung geringerer, als der bei Diskontirungen üblichen Zinsen gestatten, namentlih also von Darlehnen gegen Verpfändung beweglicher Sachen, Forderungen oder Werthpapieren. Gerade diese Art der Darlehne ist es aber, auf welche, wie wir be- reits angedeutet, der Produzent und Gewerbtreibende in Zeiten der Krisis hingewiesen ist, deun in solhen Zeiten sind Darlehne gegen bloße Handschriften oder Wechsel , bei welchen nah der altländischen Gesehgebung eine Zinsbeschränkung für Kaufleute nicht stattfindet, nicht immer leiht zu erhalten, Die geseßlichen ZinSbeschränkungen stehen also der in kritischen Zetten ganz besonders nothwendigen Verstärkung des Personal - Kredits durch anderweite Sicherheit im Wege, sle kragen dazu bei, den Mangel an Kredit zu vermehren und sie lähmen die Hülfsmittel, auf welhe Handel und Production durch die Natur der Verhält- nisse angewiesen sind.

Bei dieser Lage der Dinge kam es für die Negierung durch- aus nit auf die Erörterung der sehr bestrittenen Frage an: ob Beschränlungen des Zinsfußes überhaupt gerechtfertigt sind oder nicht, sondern allein darauf: ob diese Beschrän- fungen den momentan obwaltenden Verhältnissen entsprehen. Die eben dargelegten Giünde bieten keinen Zweifel darüber, daß diese Frage zu verneinen sei, und legten damit der Regierung die Pflicht auf, jene Beschränkungen temporär aus dem Wege zu räumen. Mit der Erkenntniß dieser Pflicht war ader zuglei auch die Etkenntuiß der Nothwendigkeit sofortigen Handelns verbunden. Soll die Suspension der Zinsbeschränkungen einen Effekt haben, so muß sie auf der Stelle eintreten, kann also nicht die verfassungs- mäßigen legislativen Stadien passiren. Es bedarf einer unter Ver- antwortlichkeit der Negierung oktroyirten Verordnung,

Eine solce Verordnung ist gestern Allerhöchst vollzogen worden.

Vas unmittelbar vorhandene Bedürfniß hätte eine Suspension der Zinsbeschränkungen nur in Beziehung auf solche Nechtsgeschäfte erheischt, bei welchen - dem Gläubiger durch bewegliche Sachen, &orderungen oder Werthpapiere Sicherheit bestellt wird. Hierbei konnte man indessen nit stehen bleiben. Man fonnte den Zinsfuß für Darlehne ohne Sicherheitsleistung nicht beschränkt lassen, wenn man ihn für Darlehne mit Sicberheitsleistungvon jederBeschränkungbefreite; man konnte Darlehne, bei welchen Sicherheit durch unbewegliche Sachen gewährt wird, nicht anders behandeln, als Darlehne, deren Sicherheit in beweglichen Sachen besteht. Dagegen war andererseits

Medckllenburg - Schwerin, zum Linien-] nfanterie-Negiments S u

tederlande, Anm erdam, 26. November. Die

timmen angenommen einstimmig gebilligt, das 14. Eit Vir

7% duales 1807 über Zins fuß ist

JZhre Königliche Hoheit die Pri iedriíi í lande ist gestern Mittag im Aud Unten O cus Großbritannien und Irland. London, 6. f -

E Bericht über Handel elgien Königreihs Großbritannien und - land wáhren® %

Mouats Oktober ist veröffentlicht worben. Simis 1E sich der Gesammtwerth der Ausfuhr auf 10,985,000 Pfe, wábrent er in dem entsprehenden Monate des vorigen Tabres 10 CEÉJI

Das Budget der National Finanz - Budget mit 51 Stimmen

Pfd. betrug. Für bie 10 erften Y 3 5 die cutsbréSeben Zablea, Enn Io “ex Tehten 3 Jahre sini A 7 Â , Me ir von dem iefizen takre rückwärts zählen, 106,721,000 Pfd. 95 572 fd. unt 72 057 (05 ç N A M Va , Pfd, Jo, (5,000 1fd unt 78 S T S Pfd, Obgleich die volle Wirkung dec Gelbkrifis fs ert im N- vember bemerklich machen fonnte, so zeiat es fe g " Ereignisse, welhe auch schon vor Ende Oftorer ¿ns a--ts auf den Handelsverkehr auéübten, dec nit mádtig aen L T um 1n Verglei mit den früheren Tahren nen

ursachen, Die Einfuhr - Tabellen weisen im Allgemeinen

nahme in den Hauptwaaren für die heimisde Cousumtion auf

: Die Northumberland and Durham Difrift Bart, |

ihre Thüren geschlossen hat, war im Besige eines

\tapitals von 652,891 Pfd, und eines Reseroz- Tags |

90,674 Pfd. Die Emission der Noten der Lag!

ist in Grenzen der Akte von 1844 zurüdgekezt.

Die Antwort- Adresse auf di¿ Tf Tedé wirt von Herrn Wykeham Martin v unt unterstüßgt werden,

Wie aus Alexandria, 18. ward auf den 24. November Orieutal Company zur Befë in Suez erwartet. Di Nekruten betrug in den In einer Woche erreichte wir aus einer Anzeige ersen Unterstüßungs-Fonds, Herr Tt veröffentlicht, hatten die Sunme von

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belaufen si auf ungefähr 3775 21. November. Die ‘be

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tragen, daß die Oftindif

cine Beschränkung der Maßregel, und zwar in doppelter Beziehung, | erforderlich, Zunächst erheishte die Nücksicht auf den verfassungs- | mäßigen Zeitpunkt für das Zusammentreten dés Landtages, daß | die Wirksamkeit der Verordiung auf solche Rechtsgeschäfte be- | ränkt werde, welde im Laufe der nächsten drei Monate, also | bis gegen Ende Februar, zu Stande kommeu. Somit wäre es weit Über das Bedürfniß hinausgegaugen und hätte der Frage über | da Wuchergeseße überhaupt präjudizirt, wenn bei den, innerhalb | lener drei Monate eingegangenen Rechtsgeschäften höhere , als die | geseblichen Zinsen ohne irgend eine Zeitbeschränkung , aiso bis zu | har eit erst nah Jahren eintretenden Abwickelung des Ge- wle eglpulirt werden dürften. Es ist deshalb die Dauer von | e N eal bon Entstehung der Verbindlichkeit an gerecbnet, sol "e Ungste Zeit bestimmt worden , für welche die Stipulation her Zinsen zülästig ift. gesesià amburg, ch7. November. Jn heutiger Sißung der Erb ren Bürgexschaft ift der Autrag des Senats, betreffend die 4A 2 ven 10 bis 15 Millionen verzinslicher Bons, welcbo U ebonirung von Waaren ausgegeben werden sollen, ange- imen worden. (Tel. D.)

Könj aiern. München, 25. November, Se. Majestät der sude vie E die Ermächtigung ertheilt, daß auf eingelangende Ge unglü@t, Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für die Ver:

‘Clen der Stadt Mainz ertheilt werde. (N. M. 8tg.) | Kaise efferreich. Wien, 21. November, Se, Majestät dex df Ql mit der Allerhöchsten Entschließung bom 22, November . Le. Königliche Hoheit Friedrich Franz, Großherzog von |

enthoben und diefelbde T aoft U att lr Dasselbe Blatt glaukt T5 f r. L T Vermehrung des MetaCdverrztSE a A G B U D m" Frankreich. Parié. M K stätigt beute, daf die , durch den Erzbisdef Mar. Me |aZe, dieje unter Gaus Laitun ? nav O aub d C ave S in unerer ett zu Z ads. a # de gothischen Architektur der Hafen don Caen è Arbeiten, sowedl gauzen

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