1857 / 288 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mehr als der vorige Census Frgae), Die Grafschaften, welche diesem

weige voranstehen, find Argyle mit 407,957 Zuchtshaafen, 165,304 en: Baan 253,852 Lämmern, zusammen 827,113; Junverneß mit 284,935

uchtschaafen, 154,819 Mastschaafen, 167,860 Lämmern, zusammen 607,614. Dumfries und Perth stchen fast auf gleicher Stufe mit Jnverneß. Schweine zählt Aberdeen 10,184, Ayr: 12,303, Dumfries 14,370 Stück; sämmtliche 32 Grafschaften zusammen besißen 146,354 Stück. Als Ge- [ammtgans des allgemeinen Viebftandes (Pferde mit inbegriffen) ist 6,989,368 (gegen 099,384 des Vorjahres) angegeben, S Y nach einer im Jahre 1854 vorgenommenen Abschäßung noch 320,000 Stück Vieh kommen würden, welche in Händen der kleineren, bei der Aufnahme dieser Tabellen nicht berücksichtigten Grundbesißer sich befinden.

Gewerbe- und Handel8nachrichten.

Hamburg, 3. Dezember. Die Verordnung wegen zeitweiliger Ein- führung eines Administrations-Verfahrens im Falle von Zablungs-Sus®- pensionen, beliebt durch Nath- und Bürgerschluß vom 2, Dezember 1897, wird auf Befehl E. H. Naths der freien und Hansestadt Hamburg publi- zirt den 2. Dezember 1857 und lautet:

g. 1. Wenn ein Schuldner, welcher sich augenblickli nicht im Stande befindet, seine merkantilischen Verbindlichkeiten zu erfüllen, denno sein Vermögen für hinreichend hält, um je na den Umständen seine Gläubi- ger daraus schließlih zum Vollen L fiahitaen zu können, so ist ihm inner- halb der drei ersten Werktage nach dem Tage der Zahlungs - Einstellung gestattet, unter Einreichung seiner Designatio Creditorum und unter dem Erbieten zur Abstattung des dieser Verordnung angehängten Eides, beim Handelsgericht auf Convocation seiner Gläubiger, behufs herbeizuführender Administration -odexr Mitadministration seines Vermögens, anzutragen. Für diejenigen, welche bei Publication dieser Verordnung bereits ihre Zahlungen eingestellt haben, läuft die dreitägige Frist vom Tage der Publication diefer Verordnung.

§. 2. Das Handelsgericht wird sodann den Eid durch einen (om- missarius abnehmen und die Gläubiger - Versammlung konvoziren lassen, damit sie über die Frage, ob entweder Administration oder Mit-Admini- stration eintreten solle, beschließe und die Wahl der Administratoren oder Mit-Administratoren vornehme. Für das Verfahren bei dieser Versamm: lung gelten die im Art. 4 der neuen Falliten-Ordnung enthaltenen Vor- schrifteu.

§. 3. Die erwählten Administratoren oder Mitadministratoren haben,

obald sie sich zur Uebernahme des Amtes bereit erflärt baben, und vom Handelsgericht bestätigt und auf die getreue Erfüllung der ibnen nach gegenwärtiger Verordnung obliegenden Pflichten behufig vereidigt worden sind, sofort und ungesäumt eine genaue Crforschung des Zustandes der Masse fi angelegen sein zu lassen, und über deren Ergebniß längstens in vier Wochen einen ausführlichen Bericht an die Gläubiger abzustatten.

§. 4, Sobald sie bei der Untersuchung des Statuts die gewisse Ueber- geugung gewonnen baben , daß die Masse nicht zureiche, um sämmiliche Kreditoren zum Vollen befriedigen zu können, so baben sie obne alle Zôge- rung und also auch, wenn solches im Laufe der ersten vier Wochen der Fall sein sollte, sofort, und obne den Ablauf der vierwöchontlichen Frist abzuwarten, den Gläubigern davon Anzeige zu machen.

§. d. Die Gläubiger haben nach ibnen vorgedachtermaßen von den Administratoren oder Mitadministratoren abgestattetem Bericht oder ge- machter Anzeige, per majora, nach Jubalt des Art. 4 der Neuen Falliten- Ordnung darüber zu beschließen , ob der Masse fernerweitig im Wege der Administration oder Mitadministration liquidirt und beendigt werden solle, oder ob ein förmlihes Fallitverfabren einzuleiten und zur Wabl von Curatoribus bonorum zu \ckchreiten sei.

g. 6. Jn Bezug auf die Verwaltung der Masse baben die Ad- ministratoren oder Mit-Administratoren sämmtliche in der Neuen Falliten- Ordnung für die Curatores bonorum gegebenen Vorschriften zu befolgen, mit der Ausnabme jedoch, daß sie

1) rückfictlich der Konstituirung der Masse von den Vorschriften der Art. 9 und 11 der Neuen Falliten - Ordnung über die Jnventur und Sicherstellung der Activa insoweit abweichen dürfen, als es, ibrer gewissen- haften Ueberzeugung na, obne Gefabr für das Jnteresse der- Gläubiger- saft gesehen kann, und

2) nit an die Vorschrift der Neuen Falliten - Ordnung rücksihtlich des ôffentlichen Verkaufes der beweglichen Güter gebunden find, wenn sie es für zweckmäßig halten, einen Privat-Verkauf vorzuzieben.

§. 7. Ueberbaupt gelten alle Bestimmungen, welche die bestehenden Geseue in Betreff der. Fallitmassen und der bei denselben in Betracht kommenden privatrectlihen Verbältnisse enthalten, so weit fie nicht in der gegenwärtigen Verordnung ausdrücklih aufgeboben sind, auc für die in Gemäßbeit dieser Verordnung berbeigeführten Administrationsmassen, und bat namentli der nach Maßgabe des §. 1 derselben beim Handels- gericht eingereichte Antrag sowebl rüdcksichtlich der Dispofitions - Fäbigkeit des Schuldners, als rücksihtlid des Aufbörens von Executionen, Arresten und sonstigen Sonderdeckungen, völlig dieselbe Wirkung, wie eine gericht- lide Jnsolvenz-Erklärung.

. 8. Dagegen aber sollen die Rechtsfolgen, welche cin Fallissement für die Perfon des Falliten und dessen bürgerliche Ebre nach fic zieht, dur eine in Gemäßheit dieser Verordnung eingefezte Administration, oder Mitadministration in keiner Weise berbeigeführt werden; es soll vielmebr der Schuldner, so lange die Administration oder Mitadministration dauert, bei aller bürgerlicher Ebre verbleiben, vorbebältlih j¿do, daß er fich einst- weilen, und bis zu völliger Entfreiung von seinen Schulden, der Aus- übung öffentliher Aemter und Officien zu enthalten bat, und auch einer etwa erforderlich erateten, zu sciner Ersezung vorzunebmenden, Neuwahl nicht widersprechen kann. :

__§. 9. Wenn die Masse auf dem Wege der Administration oder Mitadministration liguidirt und beendigt wird, findet keine Classification noch Börsenans{lag wegen der Entsch!agung statt; bingegen verbleibt den

! u, \. w. in beträchtlichen Quantitäten waren.

Kreditoren für den Fall, daß die Liquidation keine 80, 60 und 40 pCt. auf ihre Kapitalforderungen sammt Zinsen ergeben sollte, das Nach- mahuungsrecht bis zu solchem Betrage, nach Maßgabe dessen, was die neue Falliten-Ordnung und die Additional-Artikel vom 24. April 1772 in dieser Hinsicht für leichtsinnige Falliten vorschreiben.

F. 10. Wenn der Schuldner dem von ihm geleisteten Eide zuwider- gehandelt hat, oder, wenn eine sonstige ihm zur Last fallende unrecht- fertige Handlungsweise gegen seine Gläubiger oder einzelne derselben si während der Administration herausstellt , 1 er sofort allex Wohlthaten der gegenwärtigen Verordnungen verlustig zu erklären und das Ad- ministrations - Verfahren au obne, und selbst wider, den Beschluß der Creditoren ex officio, in ein förmliches Fallit-Verfahren zu verwandeln und als solches zu beendigen,

_ §, 11. Die den Administratoren oder Mitadministratoren für ihre Bemühung auszuseßende Rensuneration wird vom Handelsgerichte nach Ermessen der Umstände bestimmt.

§. 12, Nach dem 31. März 1858 werden keine, nach Maßgabe des

F. 1 dieser Verordnung an das Handelsgericht zu stellende Anträge ferner

mehr zugelassen. E E i d.

Jch N. N. s{wöre zn Gott dem Allmächtigen, daß ich bei meinem gegenwärtigen Creditwesen, oder einem niht zu verhoffenden ferneren Fallissement, den von meinen Gläubigern erwählten Deputirten, oder den künftigen Curatoribus bonorum, und dem etwa von ihnen anzustellenden Buchhalter, von meinem ganzen Vermögen, liegender und fahrender Habe, hier oder auswärts befindlichen Gütern, Effekten, Waaren, Pretiosen, Geldern und Schulden, getreulih Nachricht geben, davon nichts, es sei hier oder anderswo befindlich, verschweigen oder verheblen, meine Bücher, Correspondence, Handlungs-Papiere und Dokumente, ihnen unweigerlich cinbändigen, und von Allem, was sie zu wissen begehren, aufrichtige Nach- richt ertbeilen, au ibnen sonst nach Möglichkeit an die Hand gehen, und übrigens mich allemal, wenn ih gefordert werde, sistiren, und bis zur gänzlichen, entweder gütlichen oder gerichtlichen, Endschaft meiner Sache, mib, obne Einwilligung meiner Gläubiger, aus dieser Stadt und deren Jurisdiction nicht begeben wolle. (H. B. H.)

Aus Malta vom 20, November wird gemeldet: Die „Elba“ in Begleitung der „Desperate“ und „VBlazer“ ist in der Nacht vom l Tten in Malta eingetroffen und das Telegraphen - Kabel in der St, Geor ges- Bucht am 18ten Morgens 5 Uhr wohlbehalten gelandet worden. Die „Elba“ geht am 22sten nah Korfu ab, um den Telegraphen - Kabel von dort nach Malta zu legen.

Man schreibt aus Lüttich unter dem 16, d, M: „Die von der englischen Negierung gemachten Waffenbestellungen werden bald aus- geführt sein; der größte Theil der fertigen Waffen ist bereits abgesendet, Der Totalwerth der ganzen Lieferung über 100,000 Gewehre beläuft sich auf 6,450,000 Fr. Zieht man biervon den Durchschnitt8werth des ver- wendeten Nohmaterials ab, der in dieser Fabrication nur ein oder höchstens zwei Zebntel des Nettopreises beträgt, so bleibt eine Summe von 5,600,000 Fr. übrig, die aus der Arbeit selbst gewonnen ist und unserer Stadt und den Gemeinden ibrer Nachbarschaft zu Gute kommt.“ (Pr. C.)

Die neueste Nummer der „Gaceta de Madrid“ enthält eine auf das Telegraphenwesen Spaniens bezügliche Bekanntmachung des Unter - Staatssecretairs für die inneren Angelegenheiten, Manuel Moreno Lopez; derselben zufolge werden die Telegraphen - Stationen Aranjuez, Trembleque, Manzanares, Karokina, Anduxar, Cordoba, Ecija, Sevilla, Jaen, Granada, Malaga und Palencia am 19. d, M. zunächst für inlän- dische Korrespondenz der Benußung des Publikums geöffnet werden. Die Eröffnung für ausländische Depeschen soll am 2ästen exfolgen.

St. Petersburg, 26. November. Während hier eingetroffene Nachrichten aus New - Vork melden, daß die Geldverlegenheiten und die Handelskrifis daselbst sih dem Ende naben und gegen Neujahr überwun den sein dürften, sind die von England anlangenden noch sehr beunrub!?- gend. Die Nückwirkungen des gegenwärtigen Zustandes des englischen Marktes empfindet man hier schon jeßt; denn der russische Produkten bandel nach England bat so lange keine Aussicht auf Wiederbelebung, als die Leiden des englischen Handels fortdauern. Nach dem leßten, vorgestern vom Börsen - Makler Sokolöff ausgegebenen Circulair ist im Ganzen an Hanf bisher 1,577,961 Pud zur See von hier befôr- dert; am Plate blieb dagegen 483,097 Pud, wovon 62,097 Pud ange- kauft wurden und der Rest in ersten Händen verblieb, Zu den ersten Hanf-Exporteuren zählt das Haus Stiegliz u. Co., dann folgen die Na- men englischer Handelshäuser, welche die ersten Aufkäufer von Hanf, Talg | Talg is im Preise aber- mals gefallen; vorgestern verkaufte man prima Lichttalg: russisches zu 160, sibirishes zu 159 R. A. pr. Berkowiß nebst Angeld. Viele andere Ar- tikel sind gar nicht gefragt. Auch Jmporten werden nicht begehrt, weil troß der Zoll - Ermäßigung und der bedeutenden Zufuhr die Preise ver- bältnißmäßig noch sebr boch stehen. Die Kaufleute erwarten, und wobl nit mit Unrecht, in Folge der Krisis ein bedeutendes Sinken der Preife.

| (H. B. H.)

Man meldet aus Neu-Granada zur dortigen Münzgefes- bung: „Das an Stelle des Gefeßes vom 30. Mai 1853 mit dem ber

Bogota“ bereits in ibrer Nummer vom 27. Juli veröffentlicht hakt,

iebt zwar binsichtlih der Silbermünzen die Bestimmungen A 1e Wolz

A N / E : A A aal flo\senen September in Kraft getretene neue Münzgeseß, welches die „Gaceta d g

Geseßes wörtlih wieder, ergänzt dasselbe aber in Bezug auf

| münzen und bildet somit den Schlußstein der dur die zum Theil no gültigen Verordnungen vom 2. Juni 1846, 27. April 1847, 20. Mârz

1848 und 30. März 1849 vorbereiteten Münzreform. Das Endergebniß

* dieser leßteren ist die Einführung des französischen Münzfußes, mit der | Maßgabe, - daß nicht ein Franc, sondern fünf Franken die granadise Münzeinheit bilden, welche den Namen Piaster führt und deren Gewicht,

rm und Gepräge bereits im Gese vom 27, April 181 festgeseßt sind.

Fo | j j Die Goldmünzen, im Feingehalt von #755, sollen zum Nominalco urje bon

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1 Condor 3,225 Gr., der Doblon oder 4 Condor 8,064 Gr., der Con 16,139 Gr. und die Onza (20 Piaster) 32,258 Gr. schwer. C ae

he Werth der neuen Ordnung besteht in der definitiven Beseitigun des alten Landes-Peso, welcher seine Existenz theilweise nur dem betrügerischen Oetailverkehr der Küstenpläße verdankte. Wie der mit dem Ertrage der Goldwerke steigende Begehr nach guter Silbermünze zunächst dem fran- ösischen Fünffrankenthaler im Lande vollgültigen Cours an Stelle des spanischen Silberpiasters (5 Fr. 40 Centimes) verschafft hatte, so fand man es auch bald angemessen , als kleinere Münzen ganze und hálbe Frankenstücke in den Verkehr zuzulassen. Allein die europäischen Händler verausgabten dieselben nicht zu ihrem wirklihen Werthe von nahezu -?- und Piaster, ers als Zweirealstücke und Nealen, d. h. zum Werthe von F und 5 Piaster. Die Folge war, daß man im Verkehr zwischen Piastern zu 8 sogenannten Nealen und Piastern zu 10 Nealen zu unter- heiden anfing, von denen der erstere dur den nach dem älteren Münz- ausgeprägten granadinischen Piaster dargestellt wurde, welcher nur 4 Fr. werth war. Diese im Verkehr des auswärtigen Handels nicht an- nehmbar befundene Münze wird also fortan auch geseßlich im Verkehr durch cine Münze erseßt werden, welche dem allgemein in Amerika gang - baren Silberdollar im Gehalt nahe und im Wechseleourse jener Länder fast unveränderlich gleich steht. (Pr. C.)

Man schreibt der „Pr. C.“ aus Buenos-Ayres: „Ein Alt der Fürsorge, den die Negierung unseres Freistaats der Einwanderung gewidmet hat, ist vielleicht auch deutschen Lesern von Juteresse. Durch ein von der geseßgebenden Macht unterm 20, Mai zum Veschluß erhobenes und unterm 2 Zuni veröffentlichtes Geseß sind für das laufende Verwaltungsjahr 200,000 Papierpesos (etwa 14,400 Thlr. preußischen Geldes) ausgeworfen worden, um davon unbemittelten Einwanderern bei ihrer ersten Ankunft Obdach und Nahrung zu gewähren. Von dem Erlaß dieses Gesehes hat die Negierung auch ihren Agenten im Auslande, welche sich ‘an Orten, von wo Auswanderung stattfindet, befinden, sofort Kenntniß zugehen lassen. -— Bei dieser Gelegenheit wird es am Plaße sein, allen denen, die nach den P l ata-Ländern auswandern wollen, zu empfehlen daß sie sich doch ja nicht schon in dem Auswanderungslande lontraftlich für das Junere Südamerikas gewinnen lassen wollen, Es liegt weit mehr in ihrem Juteresse, zunächst auf einem Küstenpunkt von Buenos- Ayres oder Montevideo Einsicht in die Verhältnisse zu erlangen. Sie finden auf diesen Küstenstrichen bereits zahlreiche deutsche Bevölkerung und weit mehr Anhalt, als im Junern des Landes. Es läßt sich auf diesen Küstenpunkten auch das erforderliche Geld zu nachheriger Uebersiedelung in das Jnnere weit eher verdienen, als umgekehrt das Geld zur Ueber- siedelung aus dem Junern nach der Küste,“

__ Marktpreise. Berlin, den 3. Dezember. 2 Lu Lande: Weizen 2 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. Roggen 1 Thlr. 49 Sgr, auch 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf, auch 1 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. Kleine Gerste 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. Ilafer 1 Thlr. 15 Sgr., auch 1 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. H Lu Wasser: Weizen 2 Thlr. 25 Sgr., auch 2 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. Roggen 1 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf., auch 1 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr, 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Thlr. 15 Sgr., auch 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Mittwoch, 2. Dezember. Das Schock Stroh 9 Thlr. 15 Sgr., auch 8 Thlr. 5 Sgr. Der Centner Heu 1 Thlr. 5 Sgr., geringere Sorte auch 1 Thlr. Kartoffeln, der Scheffel 25 Sgr., auch 17 Sgr. 6 Pf., metzenweis 1 Sgr. 9 Pf., auch 1 Sgr. 3 Pf.

4 Die Marktpreise des Kartoffel - Spiritus, per 10,800 pro Cent nach

Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am 27. Novbr. eia 0% TOIP: S d M. 18 U E R. 00 A C 18 u. 177 Thlr. k - D M u E Thlr S006 La0D: 4 A 1773 u. 17 Thlr.

D A A Q. 165 u. 165 Thlr.

Berlin, den 3. Dezember 1857.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

M Leipzig, Di Dezember. Leipzig-Dresdener 290 G. Löbau-Zit- E A. 48 G.; do. Litt. B. —. Magdeburg-Leipziger I. Emis- gon 272 Br.; do. IL Emiss. 2444 Br. Berlin-Auhalter —. Berlin- Wilhelz —. Cöln-Mindener —. Thüringische 123 G. Friedrieckt- bank 2 Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landes- L AGlon Litt. A. u. B. —; do. Litt. C. —. Braunsgchweiger ha eta —. Weimar Bank - Actien 101 Br. Oesterreichische Proz. Metalliques —. 1854er Loose —. 1854er National-Anleihe —. reussìsche Prämien-Anleihe —.

1 Sd

Koe Hur, 3. Dezember, Mittags 1 Uhr 55 Minuten. Die èn hiest. a B ational - Bank macht s0 eben dureh einen Ansechlag an efindlichen Fs ra bekannt , dass sie bereit sei, alle in ihren Händen

Zusetzen. ällig. werdenden Bankowechsel auf drei Monate neu um

Bis diesen Augenblick sind keine neuen bedeutenden Zahlungs-

énslonen vorgekommen. : :

gen e aas 3 E Minuten. Geschäfte haben alle seit cini welchep O Ich aufgehört. Die Aufregung des Kaufmannsstandes, und man ey Was Wechsel kein Geld erhalten kann, ist sehv gros, ömmt. Din ee eine Suspension nach der andern, wenn nicht Nile

Gallerie d ne Ansprache des 80jährigen Johns und von Braus von der

er Börse fordert zu einer Anleihe auf. Das Commerchun ov-

Susp

klärt, die Sache heute dem Senate vor ¡

y é l zustellen, und wird i 9 R: s Antwort des Senates an der Börse agoollaein. Ln OE Flauere Haltung aut i L N S i De E Munk

Í von gestern j E Cr Ee Ls seBo Anleihe Do S: i D. vin - Mindener Eisenbahn-Actien Fri í Wilhelms - Nordbahn —. Ludwi Unr L N, gshafen - Bexb L - Hanau —. Berliner Wechsel 1052. Bumbure 2 A Ee Wechsel 1195 Br. Pariser Wechsel 92! Aridioidimes Mo ats E ener, L L 1095. Frankfurter Bank- Antheile rae 3Pproz. 90. Iproz. Spanier 247. Kurheszsische E j ep A Guros. gus 13; diproz, Meinilicuos 64. reichioche H La E isches National- Anlehen 762. Qester- ‘Tem, 3. Dezember, Mitt : 45 Mi j : “ai flauer, Valuten iei E E T E) ilber-Anleihe 93. 5proz. Metalli L. 4: alli Bankactien 976, Bank -Interims- Scheine nid edes MA n Loose 108%. National-Anlehen 83%. London 19, 25, Hamburg 26 Paris 1257. Gold 10%. Silber 8; T ras Se Amuterdam, 3. Dezember, Nachmittags 4 Uhs.

1 ' e s M (Wt s Tel. Bur.) Course niedriger. OVesterreichische Effekten Lelhyfe er

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EE - Sor der 3proz. Rente aus Paris war 67, 65. Consols aus zen / fs 5 x 1 p / Y Î s f. B41 23 Mb

B is ede von Mittags 14 Uhr 915 bis 917 eingetroffen Met ili, } E: proz. önterreich, National - Anleitie T: 48 etalliques Lit. B. #47. 5pr iques 7 ¿pro Metallin ? it, B. §47. 5proz. Metalliques 707. 2¿proz. Metalliag. 2

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02 Nnaniev A Anras tw 20 5 V L panier 24%. 3proz. Spanier 3677. S5proz. Russen Stiezlitz 937, exikaner 177, Londoner Wechsel, kurz 11, 22 Br Wiener Wee sl, kurz 32. Hamburger Wechsel kurz 352, : - 62. Holländische Integrale 61 7. London, 3. Dezember, Nachmittags 3 Uhr, Fremde Fonds im Allgemeinen schr fest und ziemliches Silber 617. __ Consols 917 bis 7. 1proz. Spanier 257. y R in Z f CGZ uer &6, 5proz. Russen 105. 43proz. Kunzen Liverpool. 3. Dezember, Mittazs 12 Baumwolle: 6000) Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unveräzder 4 7 j E - ai A LAEL S S M A dow __ Paris, 3. Dezember, Nachmittags 3 (Wolffs TeL Bur. j Die 3proz. begann zu 67, 60, wich auf 67, 6 zcbloss sebr lelit und fest zur Notiz. Man versicherte 20 dez; 1 rath der Bank heute 216 Millionen betragen bzbe, d 12 Uhr waren 917, von Mittags 1 Uhr 912 cinzetrofe —— Schluss - Course: 3proz. Kente 67, T0. £25 Spanier 37. 1proz. Spanuier 25. Silkeranleits #2

F 2 y Petersburger Wechsel 4

Sonnabend, 5. Besten der durch die Abtbeilung. Ouverture Arie aus Fantasie kfomponirt u Artie aus , ale A1