1884 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 May 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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2 103.

I

Berlin, Donnerstag,

Alle Post-Anstalten ‘ürhiien Bestellung mun; für Berlin oußer den Post-Avstalten auch die Expe- dition: SW. Wilhelwstraße Nr, 32, u

den 1. Mai, Abends. ÜSwe{[4,

T

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Postrath Ludewig, vortragenden den Rothen Adler-Orden zweiter m Gymnafial-Direktor Dr. Kiesel Adler-Orden dritter Klasse mit der Justiz-Rath Kayser a. D. Dr. eitstein, bisher zu Wesel, und den ern im Kreise Torgau den Rothen Obersten z. D. von Lan- des 1. Bataillons (Crossen) Landwehr-Negiments Nr. von Hessfert, bisher Bezirks-Com- (Darmftadt 11) 3. Großherzoglich und dem Obe1st- Commandeur des andwehr-Regiments dritter Klasse; dem rfurt den Königlichen Kantor und Organisten dem evangelischen Lehrec ise Angermünde und dem katho- Grünwald im Kreise Grünberg den öniglihen Haus-Ordens von Hohen- erigen Revierförster Kaiser Bezirks-Feldwebel Schwarzer 5. Thüringischen Landwehr- gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Nach Artikel 1 dieser Verordnung wird eine von 5 Tagen festgeseßt für Schiffe, gen der Flüsse Jndus, npläßen Hindostans un Zwischenhäfen sih einer Qua zwungen gewesen sind.

n Artikel 2 werden die Bestimm Nr. 5 vom 28, März d. F. aufre des „R. A.“

uarantänc welche von den zwischen Ava und Frawaddy ge- d Birmaniens kommen rantäne zu unterziehen

dem Geheimen Ober- Rath im Reichs-Postamt , Klasse mit Eichenlaub; de zu Düsseldorf den Rothen Sdleife; dem Recht zu Brilon, mann zu Ehrenbr Einnehmer Hanke Adler-:Drden vierter Klasse: gen, zuleßt Bezirks-Commandeur Brandenburgischen | Vberst-Lieutenant z. D. | mandeur des 1, Hessischen Landwehr-Regime Lieutenant z. D. W 1. Bataillons (

den Mündun legenen Küste

8anwalt und Notar,

dem Gymnasial-Oberlehrcr ungen der Verordnung

cht erhalten. (Vergl. Nr. 94

vom 21. April 1884,

Jn Artikel 3 dagegen des Suezkanals gelegene: fommen und au

wird für Schiffe, welche von jenseits egyptishen Hafenpläßen Ueberfahrt irgend welche 1, die in der Verordnung J. vorgesehene strenge Quarantäne vo1

f denen während der heits\symptome jih gezeigt habe vom 3. Juli v. 20 Tagen wieder eingefüh

Bataillons nts Nr. 117, indler, bisher Bezirks- Rawitsch) 4. Posenschen L den Königlichen Kronen-Orden Gießler zu E Klasse; dem

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften Reichs - Postanstalten. hmen mit dem Reichs- tung getroffen worden, Patentgeseßes zur Verö gen und Zeichnungen, a Patente erfolgt, welche bisher auss\{ließli wurden, auch dur erden können.

Seminarlehrer a. D. Kronen-Orden vierter Kirsch zu Grünberg in Schlesien , Smidt zu Oderberg im Kre lischen Lehrer Bock zu Adler der Jnhaber des K zollern; fowie dem bish lebsen, Am

dur die

Im Einverne weise die Einrich gabe des Reichs: den Beschreibun Ertheilung: der

Patentamt ift versuhs- daß die nah Maß- ffentlihung gelangen- uf Grund deren die die sogenannten Patent- ch durch die Reichsdruckerei lung der Reichs-Post-

gen entgegengenon:men auf L von Patent‘driften (zum foiluafen- Batentschz en einer und d.c-selben

ts Uslar, und dem vom 2. Bataillon (Eisenach)

vertrieben ments Nr. 94 das Al

anstalten bezogen w Es werden Bestellun 2, einzelne Klassen den Bezuge aller

Se. Mazestät der König haben Allergnädigst gerukt;t :

Personen im Ressort des Ministeriums n die Erlaubniß zur tpreußischen

- ven nachbenannten der öffentlihen Arbeite ihnen verliehenen nich theilen, und zwar:

der Commandeur- Herzoglich anhalt

b, zwanzig Patentschrift und , einzelne Exemplare einer be Im Allgemeinen schriften die für den Z gen maßgebend. Reichs-Postanstalten ertheilt. Berlin W., den 30. April 1884, Der Staatssekretär des Reichs-Postamis. Stephan.

Anlegung der

hr Exewplare einer bestimmten Ordens-Jnsignien zu er-

Patentschrift. ng auf Patent- r bestehenden Bestimmun- fff wird von sämmtlichen

sind für die Bestellu eitungsverkeh Nähere Auskun

JFnsignien zweiter Klasse des ishen Haus-Ordens AlbreG6ts

des Bären: Ober-Baurath Baenfc, erium der öffentlichen Arbeiten, Eisenbahn - Direktions Magdeburg ;

dem Geheimen vortragenden Rath im Minift

- Präsidenten Loeffler zu

der Ritter-Znsignien erster Klasse desselben 21. Plenarsitzung des Reichstages, eitag, den 2, Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr. ordnung: Wahlprüfungs-Kommission, be- ordneten Cronemeyec im 19. han- Mündlicher Bericht der betrcffend die Wahl des Wahlkreise der Provinz Weiterer mündlicher Bericht der , betreffend die Wahl im 3, Wahlkreise des Regierun riht der Wahlprüfungs-Komn geordneten Stanislaus von Chlapow Regierungsbezirks Posen, ordnung, betreffend die den Tarifen A zu den

spanischen Handels- und

dem Baurath Siehr zu Insterburg ;

des Ehrenkreuzes

des Fürstlich li

dem Wirklichen Geheimen Ober:

Ministerial-Direktor Brefeld im Mini { Arbeiten ;

des Ehrenkreuzes erster Klasse desselben

erster Klasse mit der Krone ppishen Gesammthauses:

Regierungs-Rath und sterium der öffentlichen

Mündlicher Bericht der treffend die Wabl des Abge novershen Wahlkreise. prüfungs-Kommission, Bostelmann im 17, burg).

Kommission

Abgeordneten Hannnver (Har- Wahlprüfungs- en von Gehren gsbezirks Cassel. Zweiter Be- f über die Wahl des Ab- sfi im 6. Wahlkreise des Berathung der Kaiserlichen Ver- Ausdehnung der Zollermäß deutsch-italienishen und d ahrtsvertrage, vom 20. Oktober

des Abgeordnet den vortrag : Geheimen heimen Regierungs-N

des Offizierkreuzes des Takow9-O n senbahn - Stationsvorsteher Heydt zu Frank-

genden Räthen im Mini Ober-Baurath i Sipman; sowie

Königlich serbischen

sterium der öffentlichen Grüttefien und Ge-

igungen in em deutsch:

da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noH der Schuld- ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gefeßes vom 17, Juni 1823 zur Ausstellung von Stadtanleibes{einen ¿zum Betrage von 60000 4, in Buchstaben:

„Sechézigtausend Mark“, welche in folgenden Abschnitten :

30000 M zu 1000 M,

20000 , zu 500

10000. 14 200

zusammen 60009 M nah dem anliegenden Muster anzufertigen, mit vier Prozent jährli zu verzinsen und nab dem festgestellten Tilgungéplane mittelst Ver- loosung jährlich vom 1. Oktober 1884 ab mit wenigstens zwet Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertbeilen Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Stadtanleihe- eine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, obne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums ver- pflichtet zu fein. Durch vorstehendes Privilegium, welbes Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Stadtanleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernomtnen, Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel Gegeben U den 10, April 1884 J

Wilhelm. Für den Minifter des Innern, L von Goßler. von Sholz. Provinz Ostpreußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. l 8) Stadtwavpen,

Gumbinner Stadt-Anleiheschein vierte Ausgabe. DUUdE M über E Mark Reihswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 16, April 1884 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen o Q. C und Geseß-Sammlung für . Se. ne

Wir Magistrat der Stadt Gumbinnen urkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihescheines der hiesigen Stadt ein Darlehn von . . , . , Mark \hreibe........ Mark Reichs- währung gegeben hat, dessen Empfang wir hiermit bescheinigen, indem wir versprecben, dasselbe vom .... O Mi Vier Prot jährli zu verzinsen und jedem Vorzeiger dieses, unter den folaenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen, prompt binnen spätestens acht und zwanzig Jahren zurützuzablen.

1) Es werden ausgegeben und mit folgenden Nummern von 1 bis 120 verschen: 30 Stück à 1000 M4 M & 000

" a 200 2) Jedem Anleihes&éine werden zehn Zinsscheine für den Scudi vont L. 108, bis dabin 188, beigegeben, ¿zahlbar postnumerando am 1. April und 1, Oktober jeden Jahres. 3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden fünf Jahre werden neue Zinescheine für je fünf Jahre na vorheriger öffentliber Be- kfanntmachung von der Stadthauptkasse an die Borzeiaer der, der älteren Zins\ceinreibe beigedruckten Anweisung ausgereiht,. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung dir neuen Zins8- scheinreihe an den Jnbaber des Anleitesheins, sofern dessen Vor- zeigung rectzeitig geschehen ist 4) Die Verzinsung ecfolgt zu vier Prozent in den gedasten balb-

jährigen Terminen,

1883. Dritte Berathung de treffend die Anfertigung und auf Grund der in zweiter Bera Zweite Berathung des Entwurf gehalt dex Gold- und Silbe der ŸYI, Kommission.

s Entwurfs eines Gesehes, be- Verzollung von Zündhölzern, thung gefaßten Beschlüsse. s eines Gesezes über den Fein- rwaaren, auf Grund des Berichts

Deutsches Reich.

Se, Majestät der Kaiser haben Allergnädigst gerukßt :

den Geheimen Postrath und vortragenden Rath im Neichs-

9) Zur Tilgung und Verzinsung dieser 60000 wird im Stadthaushalts. Etat eine Summe von 3600 é jährli ausgeworfen, durÞd welÞe in Gemäßheit des aufgestellten Tilgungéplanes, bet steigender Tilgung und abnehmenden Zintzablungen in svätestens acht und zwanzig Jahren die Sczuld getilgt werden wird. Nach Maßgabe des Tilgungéplanes findet jährli in der ersten Wocbe des Monats März die Ausloofurg der Anleibescbeine in öffentlicher

Stadtverordnetenversammlung statt.

Postamt, Schaum die Posträthe Triebe Berlin zu Ober-Posträthen und Reichs-Postanit, die Posträthe

Berlin zum Geheimen Ober-

Postrath, Gottgetreu

jetreu und Pressel in ständigen Hülfsarbeitern im Fischer in Stettin, Blindow

Königreich Preußen.

nah dem Eintritt dicses Fälligkeitstermines Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

6) Die _ Auszahlung _ der ausgeloosten Anlcihesceine erfolgt 1, ODftober desselben Jahres und UL n E

i fe s folgenden Zeit nah dem Nennwerthe auf der Stadtkasse gegen Rückzabe der Anleibe-

scheine nebst Zinsscheinen und den Anweisungen.

n Breslau und Wenzel in Po1t-FFnspektoren Dehn in Tasche in Arnsberg, Sekretäre Stille

Els.) und Sauktte

den Ober-Regierungs-Rath Steuer-Direktion in Berlin Provinzial

Berlin zu Ober-Posträthen, die Rehan in Kiel, expedirenden

Schulze bei der Provinzial- Finanz-Rath und

s

Zumbinnen, Geheimen in Cöln (Rhein), Hubert in S r in Erfurt zu P

zum Geheimen :-Steuer-Direktor, und

den bisherigen Regierungs- und S deburg zum Provinzial-Schulrath z

der fehlenden zurückbehalten und zur Einlösung derselben event. den Gläubigern nabgezahlt.

hulrath Menges zu U exnennen.

Ly * sowie die gekündigten Anle osträthen zu ernennen.

Sollten die ausgereichten Zinsscheine fehlen, so wird der Betrag verwendet,

7) Gleich na erfolgter Ausloosung werden die ausgeloosten,

ibesheine, unter Bezeibnung ihrer Buch-

staben, Nummern und Beträge, sowie des Termines, an welchem die

Nückzahlung erfolgea soll, öffentlih bekannt gematt Privilegium

auf den Inhaber lautender A n- t Gumbinnen zum Betrage von

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

dem bisherigen Legations-Sekretär bei

hesandtshaft im Haag, von Tüm æegations-Rath zu verleihen.

scheine behufs Empfangnahme des Kapitals Diese Bekanntmatbung erfolgt ses, dem Zablungstermine im „Amtsblatt der Königlichen

wegen Ausfertigung

der Kaiserlichen leißesheine der Stad

pling den Charakter als

und Eigenthümer zur Vorlegung der betreffenden Anleihes

t } aufgefordert. drei, zwei und einen Monat vor Regierung zu

Gumbinnen“, in der e Preußisch-Littauischen Zeitung“ und im

„Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger“, eins diefer Blätter eingehen sollte, wird na Königlichen Regierungs-Präfidénten anderes treten.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nacbdem die Stadtverordnetenver der Situng am 21. April 1883 be öffentliben Sclachthauses erforder leihe zu bescha

sammlung zu Gumbinnen in {lossen hat, die zum Bau eines Wege einer An- ag des Magistrats,

eden Inhaber lautende, mit Zins\{einen r Gläubiger unkündbare 1 60000 Æ ausstellen zu

i Die Königlich

em 23, v. Mts. die

‘eröffentliht, (Vergl. Nr. 94 des 884,)

liben Mittel im ffen, wollen Wir auf den Antr zu diesem Zwecke auf j versehene, Seitens de seine im Betrage vor

italienishe Regierung hat unter Verordnung Nr. 6 „R. A.“ vom 21, April

11 ente tober desselben Jahres zur Einlösung eingerei b: 10:0 See-Sanitäts- j g eingereiht, so

Tage die Verzinsung der ausgelooften Anleihescheine

Stadtanleihe-

Je Sofern N Bestimmung des an dessen Stelle ein entsprechendes

8) Werden die ausgelooften Anleihescheine nit bis zum 1, Ok- rt mit diesem

E S 1 tne auf. \ 9) Auf die Beträge der auêgeloosten Anleihescheine, die nicht

cingelöft werden, haben die Eigenthümer nur insoweit ein Recht, als