1884 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 May 1884 18:00:01 GMT) scan diff

nett ar Tri d rft a7 U dadur par artin G T nir Eb

gethan habe, habe man sich im Lande noch immer nicht an die neuen Maß- und Gewichtsbezeihnungen gewöhnt. Es wolle durchaus nicht ins Leben eindringen, was man hier vom Standpunkte der Wissenschaft aus legalisirt habe. Der gemeine Mann werde nah wie vor nach Zoll und Fuß, nah Pfund und Centner rechnen. Man solle die großen Massen nit zwingen, sih in Dinge hineinzustudiren, die ihnen stets ungewohnt und unverständlih bleiben würden. (Der Reichs- kanzler Fürst von Bismarck erschien im Saale.) Er sei er- freut, daß der Reichskanzler gerade jeßt erscheine. Er könne demselben dabei gleih danken, daß er w?nigstens auf ortho- graphischem Gebiete für das „h“ eingetreten jei. Er bitte den Kanzler dringend, seinen mächtigen Einfluß dafür einzuseßen, daß man in Deutshland auch im Maß- und Gewichtswesen von der Schulmeisterei endlich befreit werde.

Der Bundeskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath Weymann ersuhte um Ablehnung des Antrages Ruppert, wel(her einen fundamentalen Systembruch bedeute und nahezu einer Aufhebung der neuen Maß- und Gerzichtsordnung gleich- kommen würde, :

Der Abg. Gerwig trat gleichfalls dem Antrag Ruppert entgegen.

Der Abg. von Schalscha erklärte, ebenso, wie diese Vor- lage den lokalen Verkehrsbedürfnissen die Konzession der Bei- behaltung des Viertclhektoliters und Viertelliters gemacht habe, fo würde es sich auch empfehlen, in das Münzsystem die Viertelmark wieder einzuführen durch Ausprägung von 25:Pfennigstücken.

Der Untrag Ruppert wurde darauf mit großer Mehrheit abgelehnt; die Vorlage in allen einzelnen Bestimmungen un- verändert angenommen.

Zur ersten Berathung kam donn der Entwurf eines Ge- sezes gegen den verbrecherischen und gemeingefähr- lihen Gebrauch von Sprengstoffen.

Jn der Generaldiskussion erklärte der Abg. Hasenclever, diese Vorlage enthalte insbesondere in ihrem §8. 8 ein unge- heuerliches Unikum. Danach solle schon der bloße Besiß von Sprengstoffen unter Umsiänden mit Zuchthous vestraft werden können. Selbst im Sozialistengeseß sei der bloße Besiß sozialistisher Zeitungen niht mit Strafe bedroht. Es könne leiht vorkommen, daß Personen, welche boshafte Feinde hätten, von diesen, z. B. von irgend einem Polizeispißel, ein Packetchen Dynamit irgendwie heimlich in die Wohnung hineingebracht werde, daß man dann auf entsprehendz Denunziation hin Haussuchung veranstalt, das Dynamit finde, und den Mann ins Zuchthaus bringe. Das könne niht den Sozial- demokraten allein passiren, obgleih seine Partei vor- zugsweise beoroht sei, sondern das fkönne ebensowohl etwa cinem deutsch-freisinnigen Abgeordneten begegnen. Denke man nur an die gegenwärtige Erhißung der politischen Leiden- chaften. Aehnliche gefährlihe Bestimniungen enthalte das Geseß noch mehr, die mit den Grundsäßen des allgemeinen Strafrechts in Widerspruch siänden. Seine Partei könne des- hald dem Gesehe nicht zustimmen. Ebensowenig aber werde “ie gegen das Gese stimmen, weil seine Partei der Regierung die Bekämpfung der eigentlichen anarchistishen Gefahr, ber Propaganda der; That, nicht erschweren, und weil seine Partei zeigen wolle, wie unreht der Minister von Puttkamer getlh,an habe, als derselbe behauptet habe, die Sozialdemokraten seien auf halbem Wege stehen gebliebene Anarchisten. Die Sozialdemokraten jeien entschiedene Gegner .der anarchistishen Bestrebungen, mit den einzelnen Bestimmungen der Vorlage aber mehrfach nicht einverstanden; und deëhalb werde seine Partei unbekümmert um etwaige Provokaticaen vorn dieser oder jener Seite, sih der Abstimmung über das Geseh enthalten.

Der Abg. Dr, Windthorst bedauerte es, daß die Dinge so lägen, daß ein solches Geseß eingebracht werden müsse, aber sie lägen doh nun einmal so; man müsse nun einmal Vor- kehrungen treffen gegen die Dynamitgefahr, auf welche hier im Hause schon wiederholt, zuleßt bei der Berathung der Ge- werbeordnungsnovelle, hingewiesen worden sei. Jn der Kom- mission hätten die Anregungen in derselben Richtung von allen Seiten die lebhafteste Unterstüßung gefunden, und zu- gleih sei man der Regierung Dank s{chuldig, daß sie so bald einem von der großen Majorität des Hauses gehegten Wunsche entgegengekommen sei. Jm Großen und Ganzen sei erx mit den Vorschlägen der Regierung einverstanden. Es würden fre:lih sehr wesentlihe Abweihungen von den Bestimmungen des gemeinen Kriminalrechts beabsichtigt, und s{hwere Straf- vershärfungen sollten Plaz greifen ; aber leider sei die Natur der von dieser Seite her drohenden Gefahren eine folche, daß, wenn man den Zweck wolle, man leider dieses Mittel nicht entbehren könne. Er hätte lieber gesehen, daß der Vor- redner sih ebenso entschieden gegen die Anarchisten erklärt hätte, wie die übrigen Parteien ; statt dessen kündige der Vor- redner Stimmenthaltung seiner Partei an, und komme dann auf den §8. 8 des Entwurfs, den derselbe für bedenklich er- äre, Er möthte ebenfclls dringend wünschen, daß man nicht soweit zu gehen brauchte, hon den bloßen Besiß von Dynamit unter die harte Strafe des 8. 8 zu stellen, sofern der Nachweis der Verwendung zu erlaubten Zwecken nicht erbrocht werde, er möchte vielmehr anheimstellen, ob es nicht besser wäre, die Strafandrohung unter der Vorausseyung auszusprechen, daß gravirende Momente vorlägen. Da er eine Kommijsions- berathung nicht beantragen wolle, frage er die sachverständigen

. Kommissarien der Regierung, was in §8. 8 unter dem Aus-

druck „Besiß“ gedaht worden sei, und ob hier in der That “Ale wie sie der Vorredner vorgetragen habe, entstehen önnten.

Niemand verlangte mehr das Wori, eine Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde von keiner Seite bean- tragt, und die zweite Berathung konnte daher sofort im Plenum stattfinden. Jn der Spezialdiskussion wurden LZ, 1—7 cin- stimmig angenommen.

Zu §. 8, welcher lautet :

Wer Spcengstoffe herstellt, anshaft, bestellt, in seinen Besitz hat oder an andere Personen überläßt unter Umständen, welche richt erweisen, daß dies zu einem erlaubten Zweck geschieht, wird mit Zucbthausftrafe bis zu 5 Jahren oder mit Gefängniß nicht unter einem Jahre bestraft. Diese Bestimmung findet auf die gemäß 8. À Absay 3 vom Bundesrath bezeichneten Stoffe niht UAn- wendung, S

erklärte der Abg. Dr. Windthorst, er wiederhole seine Bitte an den Herrn Regierungsvertreter, eine Erklärung dahin ab- geben zu wollen, was derselbe sih unter dem Begriffe „Besitz“ gedacht habe.

_ Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Zzustizamts Dr, von Schelling das Wort :

Ich muß den Gedanken ablehnen, als wenn es möglich wäre,

daß jemand, in dessen Haus eine andere Person Sprengstoffe ver- steckt hat, auf Grund des S. 8 zur Bestrafung gezogen werden kann. Meine Herren, ih glaube, der Ausdruck Besiß giebt s&on an und für sib zu keinem Zweifel Veranlassung, denn es ift doch ein an- erkannter Rehtsgrundîatz, daß zum Besiß vor allem der Wille zu besitzen gehört. Hane ih nicht den Willen, über eine Sache zu ver- fügen, die sich zufällig innerhalb mciner Räume befindet, fo bin ih eben nicht Besitzer derselben. Insofern besteht zwischen den Auf- fafsungen der verbündeten Regierungen und der Ansicht, welche der Es s Dr. Windthorst zum Auësdruck gebracht hat, ein Gegens- ntMtr.

Der Abg. Frhr. von und zu Aufseß bemerkte, die Frage sei eine sehr wichtige; nah dem Zollgesey werde auch bestraft, wer zoll- freie Dinge im Besiß habe, und nicht deklarirt habe. Nach seiner Ansicht werde derselbe auch als Defraudant bestraft, und der- selve werde auch hier als Besißer des Sprengstosfes bestraft werden müssen. Er möhte nur auf diese Sache aufmerksam machen.

M e 8 wurde angenommen, desgleichen unverändert die S. 9—15,

g Damit war der Gesetzentwurf auch in zweiter Berathung angenommen.

Es folgte der zweite Bericht der Wahlprüfungs-Kommission über die Wahl des Abg. Prinzen Handjery im 10. Wahlkreise des Regierungsbezirks Potsdam.

Die Wahlprüfungskommission hatte mit 6 gegen 6 Stim- men beschlossen :

Der Reichstag wolle beschließen :

1) die Wabl des Abg. Prinzen Handjery im 10. Wakblkreise des Regierungsbezirks Potsdam für ungültig zu erklären ;

2) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß dem Gensd’armerie - Wachtmeister Mudlack in Großbeeren cine Rüge zukomme.

Der Abg. von Köller bemerkte, in dem vorliegenden Falle habe die Kommission einen Beschluß per majora gar nicht ge- faßt, sie habe sih über ein Votum nicht einigen können ; das Haus habe also eine selbständige Entscheidung zu fällen. Von den ursprünglichen 35 Protestpunkten habe die Konimission den allergrößten Theil als irrelevant zurückweisen müssen ; die Vertheilung und Anhestung der Plakate in Schöneberg mit der Ueberschrist: „Wählt Wöllmer nicht!“ habe allerdings stattgefunden; die vun dem dortigen Amtsvorsteher geleitete Agitation sei allerdings geeignet, die Freiheit der Wahl zu alteriren. Die Wahlen in Schöneberg seien deshalb für un- gültig erkäri worden, und nah genauer Rechnung behalte Prinz Handjery hiernach noch fünfundzwanzig Stimmen Majo- cität, Von einer Seite sei in der Kommission aber no& ver- langt worden, auch die 913 Stimmen derjenigen, die gar nicht zur Wahl in Schöneberg gegangen seien, dem Minoritäts- fandidaten Wöllmer zuzurechnen ; dieser Vorschlag sei in der Kommission nur mit 6 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Dieses neue Prinzip halte er denn doch für unzulässig; der Prinz Handjery sei gewählt, und er bitte das Haus, die Gültigkeit der Wahl auszusprechen.

Der Ubg. Dr. Möller glaubte, daß da, wo es sih um eine Beamtenbeeinflussung handele, jedes Rechenexempel auf- hören müsse. Gerade hier habe sih gezeigt, welche verwerflichen Mittel angewendet würden, wenn ein Landrath als Kandidat auftrete. Mögen nun Amtsvorsteher, Amtsdiener, Gensd'armen im ausdrücklihen Auftrage agitiren oder „sreiwillig, aus Liebe“, wie es auf der Rechten heiße, der Eindruck im Publi- fum fei derselbe, Am stärksten sei die Wahlbeeinfl.1ng in Schöneberg betrieben worden: Wegnahme von Stimnmzetteln, Internirung eines Wählers, \{mählihe Verdächtigung des Gegenkandidaten durch Verbreitung eines Plakais, in welchem Hr. Wöllmer in niht mißzuverstehender Weise mit Königs- mördern auf gleiche Stufe gestellt sei, und das Alles unter der Leitung des Amtsvorstehers Feurig, Jn solchen Fällen, das habe der Reichstag wiederholt ausgesprochen, liege die einfache Nemedur in der Ungültigkeitserklärung der Wahl. Seit 20 Fahrer. lebe man unter einer Parteiregierung. Wie fcüher von dem Grafen Eulenburg, so habe man neulich aus dem Munde des leitenden Staatsmannes eine Kriegs- erflärung gegen die liberale Partei gehört. Gegen die un- geheure Uebermacht der Behörden, gegen den Drul des Be- amtenapparates u. \. w. habe man feine andere Schußwehr, als das Verdikt der Ungültigkeitserklärung. Es sei von keiner Bedeutung, ob der Prinz Handjery das Mandat auch noch für den kleinen Rest der Session beibehalte oder nicht, für die nächsten Wahlen aber falle die heutige Entscheidung nich: unerheblih in die Wagschale. Sie solle dazu dienen, der amli- lihen Wakßlheeinflussung wenigstens einigermaßen einen Damm entgegenzusezen. Möchten die Herren aus Süddeutschland, die unter dieser Beeinflussung nicht zu leiden hätten, die Norddeutschen niht im Stich lassen, wenn sie wollten, daß der a die treue und echte Vectretung des Volkes jein jolle.

Dex Abg. Dr, Marquardsen erklärte, diese Frage verdiene ohne Parteileidenschaft beurtheilt zu werden, Er erkenne an, daß einzelne Beamte zu weit gegangen seien, namentlich der Amtsvorsteher Feurig, er könne aber niht ¡oweit gehen, die ganze Wahl deshalb für ungültig zu erklären, sondern wolle nur diejenigen Stimmen ausscheiden, die durch Wahlbeein: flussung für einen Kandidaten gewonnen. seien. Wenn man dies im vorliegenden Folle thue, bleibe die Wahl gültig.

Demnächst nahm der Bevollmächtigt2e zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher das Wort:

Ich setze voraus, meine Herren, daß die Diskussion gleih auch über den Antrag 2 des Kommissionsberichtes eröffnet ist; denn nur a Antrag hatte ih die Absicht, mich mit einigen Worten zu Cußern.

Ich möhte do ar.heimgeben, ih zu überlegen, ob der Antrag, den Ihnen die Kommission sub Nr. 2 vorschlägt, ich zur Annahme empfiehlt. Der Antrag lautet :

den Herrn Reichskanzler zu ersudben. zu veranlassen, daß derz

Geaëd’armerie - Wachtmeister Mudlack in Grofbeeren die sub

Ziffer 25 beantragte Rüge zukomme, und sub Ziffer 25 finde ib die Konstatirung, daß die Kommission in ihrer überwiegenden Mehrheit der Anschauung gewesen ist, daß Mudlack seine Zuständigkeit überschritten hat und daß seine Handlungsweise eine Rüge erheisht. Nun will ich mich auf das Materielle dieser Kritik, welche die Kommission an die Handlungsweise des Gensd'ar- merie-Wachtmeisters Mudlack angelegt bat, gar nicht einlassen; ih mêchte aber anheimgeben, zu bedenken, ob es formell richtig ist, daß die Kommission und nah ihrem Vorschlag der Reichstag, überhaupt eine Rüge ausspricht, und daz daran der Antrag geknüpft wird, den Herrn Reichskanzler zu veranlassen, daß diese Nüge der betreffenden Person, deren Verfahren der Kritik unterzogen worden ift, auch wick- lih zukomme.

Meine Herren! Es ist ja gar kein Zweifel, daß mit einer Rüge noch keine Disziplinarstrafe ausgesprochen wird ; denn darüber würden wir ja wohl Alle einig sein, daß, wenn es sich um eine Disziplinar- strafe handelt, aus\{ließlich die turch die Disziplinargeseße bestimmte Behörde diejenize Stelle ist, welche diese Strafe festzusezen bciugt sein würde. Aber auch in ciner Rüge liegt immerhin eine Rektifika-

tion, deren Ertheilung nach unseren dienstpragmatischben Vorséhriften unter allen Umständen den vorgeseßten Behörden überlassen werden muß. Schon aus diesein Grunde halte ih die Annahme des An- trags für in hohem Grade bedenklic, um so mehr bedenkli, als es sih hier um das Anrufen und um die Theilnahme von Behörden handelt, die nicht zu den Civitbehörden gehören. Die Gensd’armen in Preußen s}tehen bekanntlih unter der Militärdisziplin, und auch eine solbe Rüge, wie sie hier beantragt wird, würde nur von den Militärvorgeseßten den Gensd’armen ertheilt werden können.

Meines Erachtens ist sachlih genug geschehen, und Sie werden das, was Sie wollen, erreichen, wenn Sie sih darauf beschränken, das Erfuchen zu stellen, daß der Thatbestand, wie er sich aus den Verhandlungen in der Kommissio», resp. aus den denselben vorber- gegangenen Erhebungen ergeben bat, den Behörden, welche das dienst- lihe Verhalten des Gensd'armen Mudlack zu überwachen und zu beurtheilen haben, mitgetheilt wird zur weiteren Veranlassung und Erörterung der Frage, ob sein Verfahren eine Rektifikation: verdient oder nicht Das würde der fkorrekte Weg sein. Der vorliegende Antrag aber, meine Herren, ift ein solher, den ih Ihrer Zustim- mung nicht empfehlen kann.

Der Abg. Wölfel entgegnete, die Abgg. von Köller und Marquardsen wollten zuerst Adam Riese und dann Wahl- freiheit, seine Partei wolle er Wahlfreiheit und dann Adam Riese. Jn dem Falle Clauswiß habe man auch niht gerehnet. Der Abg. von Köller habe damals gesagt, weil sich niht ermessen lasse, welchen Einfluß das Verbot von Versammlungen auf den Aus- fall der Wahl gehabt habe, stimme er für Gültigkeit. Er habe gesagt, gerade deshalb stimme er für Ungültigkeit. Das Haus habe sih dieser Meinung angeschlossen, und die Wahl für ungültig erklärt. Aber auch dann, wenn man zähle, ergebe sich hier die Ungültigkeit der Wahl des Abg. Prinz Handjery. Seine Wahl sei mit der geringen Majorität von 25 Stimmen erfolgt, wenn man die Stimmen abrechne, die auch der Abg. von Köller kassircn wolle. Nun seien in Mariendorf ganz dieselben Wahlbeeinflussungen vorgekommen, wie in Schöneberg. So habe zugestandenermaßen der Amts- diener Groß an Bäumen und Mauern ein Flugblatt ange- heftet, und dasselbe vertheilt. Würden nun die in Mariendnrf abgegebenen 135 Stimmen abgerechnet, so bleibe der Prinz Handjery in der Minorität.

Der Abg. von Köller blieb dabei, daß bei der akkuratesten Zählung der Stimmen die Gültigkeit der Wahl sih ergebe,

Der Avg. Richter (Hagen) erklärte, möge man sich eines arithmetishen Prinzips als Richtschnur bedienen, oder nit, so komme man zur Ungültigkeitserklärung der Wahl. Er meine allerdings, daß die psychologishen Vorgänge bei Wahl- beeinflussungen sich arithmetih gar nicht berechnen ließen, sondern nur eine allgemeine Shäßung nach den begleitenden Umständen stattzufinden habe, auf Grund deren man sein Urtheil bilden müsse. Der Amtsvorsteher Feurig sei notorisch ein Mann, von dem man sih jeder Wahlbeeinflussung ver- sehen könne. Derselbe sei ein lehrreiches Beispiel der unglück- lihen Einrichtung der kommissarishen Amtsvorsteher. Wäh- rend derselbe das \{chmählihe Flugblatt habe verbreiten lassen, habe derselbe verboten, irgend ein Flugblatt anzuheften. Der Fall in Theurow sei noh gar niht erwähnt worden. Dort habe der Sohn des Octsvorstehers Hube im Austrage desselben Stimmzettel vertheilt, und dabei geäußert , die Leute belämen kein Kartoffelland, wenn sie niht den Stimmzettel für Prinz Handjery abgäben. Der Abzug dieser Stimmen reiche allein bin, um die Wahl für ungültig zu erklären. Er beantrage über den Antrag auf Ungültigkeitserklärung namentliche Ab- stimmung.

Jn namentlicher Abscimmung wurde mit 119 gegen 100 Stimmen die Wahl des Prinzen Handjery für ungültig erïlärt.

Ueber den zweiten Antrag der Kommission wurde noh- mals in die Diskussiou eingetreten.

Der Abg. Dr. Windthorst sh!ug vor, an Stelle desselben folzenden Antrag anzunehmen :

„Den Reichskanzler zu ersuchen, die den Wachtmeister Mudlack etreffenden Vorgänge zur Kenntniß der betreffenden Behörden zu oringen zum Zrweckte der Prüfung, ob das Verhalten desselben zu einer Rüge Veranlassung giebt und über das Resultat der Prüfung dem Reichstage Mittheilung zu machen.“ E

Dex Abg. Dr. Marquardsen beantragte, die ganze Frage mit dem Antrage Windthorst an die Kommission zurückzuver- weisen, welchem Antrage das Haus entsprach. E

R vertagte sih das Haus um 53/4 Uhr auf Mittwoch 12 Uhr. :

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Forstliche Blätter. 5. Heft. Mai. Inhalt: 1. Aufsäße. Erklärung des Geschäftsführers der Redaktion zu dem Aufsatz „Aus der Verwaltung“ im Aprilheft. Die ausgedehntere Anwendung der Buchendielung für die Wohnräume bei Staatsbauten 2. Von B. Borggreve. Zur Frage des Bodenschußholzes. Von Forstrath Zetsche in Meiningen. Erträge einer Weidenheeger-Anlage. Vom Oberf. Fonck zu Bischweiler i. E. Die Grasnußung im Reviere Walkenried. Vom Oberf. von Vultejus. Die Eichel und Buchel- Mast im Reviere Walkenried von 1820—1883. Von demselben. II, Bücheranzeigen. 111. Mittheilun

Der Arbheiterfreund. Zeitschrift für die Arbeiterfrage. XXII. Jahrgang. Erstes Vierteljahrsheft. Inhalt: Akhand- lungen: Die allgemeine deutshe Ausstellung für Hygiene „und Rettung8wesen zu Berlin 1883 mit besonderer Rücksiht auf das Wohl der Arbeiter. Von General-Arzt I. Klasse Prof. Dr. Roth. Die recbtlive Stellung der im Schiffsdienste verunglückenden Secleute. Von Ober-Landesgerihts-Rath Dr. jur. C. Silberschlag. —- Gutachtlihe Aeußerungen über die Gewinnbetheiligung der Arbciter. Von Dr. V. Böhmert. Die Fürsorge für Kinder. Ein Kardinalpunkt der Arbeiterfrage. Von Dr. V. Böhmert. Die Entwickelung der Gesetgebung über die Unfallversicherung. Von Dr. Georg Helm. Handfertigkeit und Hausfleiß: Der Handfertigkeits- Unterricht in Schweden. Nach Mittheilungen von Otto Salomon, Direktor des Slojd-Seminar zu Nääs in Schweden. Materialien für praktishe Versuche zur Lösung der Arbeiterfrage: 1) Verordnung, die Herstellung und den Betrieb von Waarenaufzügen und Fahrstuhl- einrihtungen in Fabriken und anderen Gewerbeanlagen, Niederlagen, öffentlihen Gebäuden und Gasthäusern betr., vom 26. Januar 1884 (Königr. Sachsen). 2) Regulativ nebst Arbeitsordnung für die von dem Verein gegen Armennoth und Bettelei in Dresden errichtete Arbeitsstätte für beschäftigungslose, hülfsbedürstige Arbeiter. 3) Statuten des Bureaus für Arbeitnahweis in Stuttgart, gegründet im Jahre 1865 durch den Gewerbe- und den Arbeiterbildungs-Verein und verwaltet unter der Kontrole dieser Vereine sowie des Vereins für das Wokl der arbeitenden Klassen. Literatur über die Arbeiter- frage. Vierteljahrs-Chronik: Berichte aus den sozial-wirthscha\t- lichen Beobachtuugsstationen: Aus New-York! Der Kampf um den achtstündigen Arbeitstag. Die Glasbläser in den Vereinigten Staater. Wirthschaftlich-soziale Umschau für Januar bis März 1884 Berihte und Notizen: Wirthschaftlihes. Soziales. Arbeiterfrage. Ehrentafel.

T Inserate für den Deutshen Reich8- und Ksnigl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt an: die Königliche Expedition | 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Prenßishen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

2. Subhastationen, Auígebote, Vorladungen u. derg]. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation , Zinszahlung i u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[20459]

Der Wehrmann Franz Herrmann Julius RNeumanu, geboren am 6. Dezember 1852 zu Breslau,

wird bes{uldigt,

als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretuig gegen S. 360 Nr. 3 des Strafgesebuchs.

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amisgerichts hierselbst auf

Sonnabend, den 12. Juli 1884, __ Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Scböffengeriht zu Breslau, Zimmer Nr. 59, am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 2/3, zur Hauptverhandlung geladen. j

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Halle an der Saale am 20. Februar 1884 ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Breslau, den 26. April 1884,

Wutttke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts8gerichts.

[8605] Oeffentliche Ladung.

Die natbstehend genannten Personen

1) der Bäekergeselle Hermann Bernhard Eduard Séhröder, am 19. Dezember 1859 zu Wangerin, Kreis Regenwalde, geboren, letzter gewöhnlicher Auf- enthalt8ort Lippebne, Kreis Soldin, 2} der Tischler Wilhelm Albert Friedriw Ringer, am 7. Dezember 1859 zu Soldin, Kreis Soldin, geboren, letzter ge- wöhnlicher Aufenthaltsort Gellen, Kreis Königsberg N./M., 3) der Carl Fritz Julius Hoffmann, am 11. September 1860 zu Berlinchen, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 4) der Gustav Wilhelm Julius Schimonsky, am 5. Februar 1861 zv Adamsdorf, Kreis Soldin, ge- boren, letztec gewöhnliwer Aufenthaltsort ebendort, 5) der Franz Gustav Adolf Henselin, am 4. März 1861 zu Berlinchen, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 6) ‘er Albert Theodor Otto Uhig, am 28. Februar 1861 zu Berlinchen, Kreis Soldin geboren, leßter gewöhn- licher Aufenthaltsort ebendort, 7) der Reinhold Carl ‘Julius Linde, am 13. Januar 1861 zu Soldin, Kreis

‘Soldiv, geboren, letzter aewöhnlier Aufenthaltsort

ebendort, 8) der Theodor Emil Willer, auch Wellert genannt, am 25. September 1861 zu Soldin, Kreis Soldin, geboren, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 9) der Friedrich Wilhelm August Siepert, am 22. Januar 1861 zu Zernickow, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhnlicher Aufenthaltsort eben- dort, 19) der Carl Friedrih Wilhelm Schulze, am 1. September 1863 zu Wudckensce, Kreis Soldin, geboren, letzter gewöhnliher Aufenthaltsort Carziger Rahmhü!te, Kreis Soldin, 11) der Knecht Ernst

Ferdinanb Julius Tessendorf, am 5. Oktober 1861 zu Hohençrape, Kreis Soldin, geboren, leßter ge-

wöhnliher Aufenthaltsort Kl. Lindenbusch, Kreis Scldin, 12) der Knecht David Feske, am 11. Ok-

‘tober 1862 zu Mandelkow, Kreis Soldin, geboren,

letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 13) der Fr'edrih Wilhelm Ferdinand Wasewihß, am 329 März 1862 zu Zernickow, Kreis Soldin, ge- horen, leßter gewöhnliher Aufenthaltêort Stolzen- felde, Kreis Königsberg N./M.,, 14) der Carl JFuliu3 Schuhknecht, am 30. Juli 1863 zu Stadt Bernstein, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhn- liber Aufenthaltsort Amt Bernstein, Kreis Soldin, 15) der Johann Friedrih Pfeffertorn, am 26. Fe- bruar 1863 zu Carzig, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhnlicer Aufenthaltsort Späning, Kreis Soldin, 16) der Carl Friedrich Wilhelm Milow, am 26. Februar 1863 zu Rostin, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhnliher Aufenthaltsort Soldin, Kreis Soldin, 17) der August Friedrich Wilhelm Wolf- gramm, am 8. Juni 1863 zu Glasow, Kreis Sol- din, geboren, leßter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 18) der Hermanu Otto Robert Noock, am 14. Juli 1863 zu Grüneberg, Kreis Soldin, ge- ‘boren, letzter gewöhnliwer Aufenthaltsort ebendort, 19) der Paul Hermann Beeker, am 18. Juli 1363 zu Herrndorf, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhn» licher Aufenthaltsort Schönfließ N./M., Kreis Kö- nigsberg N./M., 20) der Heinrih Julius Fenner, am 13. Juni 1863 zu Klein-Laßkow, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 21) der August Wilhelm Ludwig Werner, am 19. Fe- bruar 1863 zu Pizerwiß, Kreis Soldin, geboren, leßter gewöhnlicher Aufenthaltsort Mellentin, Kreis Soldin, 22) der Carl Friedrich Wilhelm Rehbein, am 30. August 1863 zu Trampe, Kreis Soldin, geboren, leßter g2wöhnliher Aufenthaltsort Berlinchen, Kreis Soldin, 23) der Carl Friedrich Wilhelm Lieske, am 28. April 1863 zu Woltersdorf, Kreis Soldin, gcboren, leßter gewöhnlicher Aufenthaltsort cbendort, 24) der August Friedriß Wilhelm Hoeft, am 28, Avril 1863 zu Derzow, Kreis Soldin, ge- boren, letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort ebendort, 25) der Schmied August Hermann Knitter, am 2. August 1862 zu Stasfelde, Kreis Soldin, geboren, Jetter gewöhnlicher Aufenthaltsort - Stennewih, Kreis Landsberg a. W,, 26) der Kupfershmied Ernst Robert Emil Bodin, am 12. Dezember 1862 zu Berlinchen, Kreis Soldin, geboren, letzter gewöhn- licher Aufenthaltsort Woldenberg, Kreis Friedeberg N./M., 27) der Kork macher Gustav Adolf Adam, am 6. Juni 1860 zu Filehne, Kreis Czarnikau, ge- boren, leßter gewöhnlicher Aufenthaltsort Driesen, Kreis Friedeberg N./M,,

werden beschuïlvigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sih dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder nach erreihtem militärpflihtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten -— Ver- gehen gegen §. 140 Nr. 1 des Str.-G.-B.

Dieselben werden auf

den 27. Juni 1884, Mittags 12 Uhr,

vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die- selben auf Grund der na §. 472 der Strafprozeß- ordnung von den Civil-Vorsitzenden der König- liden Kreis-Ersatz-Kommissionen zu Labes, be- ziehung8weise Soldin und Czarnikau über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus- gestellten Erklärungeu verurtheilt werden.

Landsberg a. W., den 14. Februar 1884.

Föniglihe Staatsanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

18566] Shwvangsversteigerung.

Im Wege der Zwaneëvollstreckung sollen die im Grundbuche von Brüssow Band II=l. Nr. 14 und Band VI1!I. Nr. 41 auf den Namen des Gutsbesitzers Rudolph Carl Friedri Müggenburg eingetragenen zu Brüssow belegenen Grundstücke

am 14, Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeibneten Geriht an Gerichtsstelle versteicert werden.

Die Gruendstücke sind mit 180372/100 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 272,8929 ha zur Grundsteuer, mit 655 46 Nutungswerth zur Gebäudesteuer veran- lagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Äb- {rift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätungen und andere die Grundstücke betreffende Nachwei]ungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in de: Ge- richts\chreibzrei eingesehen werden.

Alle Reclberec{tigten werden aufgefordert , die nid:t von felbst auf den Ersteher Üübergehender: An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag auë dem Grundbuche zur Zeit dec Eintragung des Versteige- rungsvermerfs nicht hervorging , insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kfehrenden Hcbungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe oon Geboten anzumelden und, falls der betreit ende Gläubicçer widersvriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Bertheilung tes Kaufgeldes gegen die berüsichtigten Ansvrüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalis nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Juni 15884, Bormittags 10 Uhr, an Gerichtéstelle verkündet wccden.

Brüfssow, den 26. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. Dr. Glu ck.

[21896]

Nachdem der Gemeinde-Borsteher Grösh von Wüstensachsen die Gntragung der auf den Namen der Gemeinde Wüstensasen katastrirten Grundstücke der Gemarkung Wüstensachsen, als:

Pl.-Nr. 414 Der S(hloßmühlbach, Bach 0,03,78 qm 454 Das Swloßgassenwasser, O00 50 Dic Sthloßgafse, Weg 0,11,24 , 67 Das Trappgäßchen, „O00 87 Der bintere Müller8weg, y

140 Die Dorfgafsse, 5

1403 Der Baiersweg,

168 Die Kirchengafse,

192 Die Armersündergasse,

200 Der Baiers8pfad,

207 Die Wehnergasse,

219 Der Gersfelderpfad,

239 Die bintere Gase,

278 Die kleine Gasse,

3243 Der Swloßwiesen - Wässe-

runasgraben,

333 Dex Scloßmüllersweg,

357 Der hohe Rainer -Wässe-

rungsgraben, Bach 0,05,32

35987 Am hohen Raîtu, Weg 0,06,37

379 Der vordere Ehrenbecaweg, „y 0,03,92

464 Der alte Melpertserweg, O

480 Der bintere Ehrenbergweg,

569 Der Buchen ftrauchioeg,

584 Der Poppenrothertweg,

643 Der Reulbacberweg,

669 Der untere Birnackerweg,

691 Der obere Birnackerweg,

7215 Der Kalkwiesenbach,

729 do.

737 Der Kalkwiesenweg, 771 Der Grumbacherweg, 7794 Der Beckenumühlbacb, Bc:ch 0,04,50 786 Der mitilere Grumbaer- weg, Weg 0,03,51

804 Dcr Beckenmühlersbach, Bach 0,99,36 819 Der Bcckenmühlers - Triftweg,

Weg 0,3441 821 Derhintere Grumbacher Weg, 0,24,77 838 Der Beckenmühlbach, Bach 0,02,79 849 Der Sauerwiesenweg, Weg 0,08,45 868 Der Kaltwiesenbach, Bach 0,03,58 878 Das hintere Dorfroasser « 0,09,61 928 Der Küchenlückenweg, Weg 0,08,86 961 Der Kreuzweg, «„ 0,07,43 1003 Der Düthornweg, e 0,01,57 1020 Der Beckwtenmüblersweg, e 0,18,50 1051 Der Belenmühlers - Triftweg,

Weg 0,32,34 1064 Der Kniebrecherweg - DNG21 1106 Der Schwarzbacherweg, « 0,08,76 1125 Der Heufelderweg, « 043,82 1204 Der vordere Salzrinerweg, 0,03,61 1212 Dec Holzwiesenweg, « 1,26,24

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(A V D + V. S V T. L D. T T. T L

Bach 0,00,85 Weg 0,02,96

A n E M V L

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e S 4 D A: T

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6. C V D D D

1219 Der vordere Holzwiesenweg, 0,19,18 1270 Der Schwarzbach, Bach 0,06,44 1273 Der S{warzbacherweg, Weg 0,12,10 12844 Der böße E(tenbach, Boch 0,04,46 1326 Der Hellthalweg, Weg 0,50,99

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Beffentlicher Anzeiger. 7

| Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „Zuvalideudank“, Nudolf Mosse, Haasenstein

5. Indusé‘rielle Etablissements, Fabriken nund | GrossÍrande!l.

6. Verschiedeze Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen.

8. Theater-Ánzeigen. | In der Börsen-

9, Familien-Nachrichten. beilage.

&

Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie Le übrigen größeren

Anuoucen - Bureaux.

1357 Das Kefselrainerwasser, Wasser 0,11,76 qm 1412 Der Swieberweg, Weg (0,36,15 1429 Der Neuwiesen8weg übern Ritter- hof gebend, Weg 0,22,25 1430 Der Weiherhosweg, « 0,41,47 1433 Der Heuwiesenweg, « 0,17,14 1500 Der Heuwiesenbach, Bach 0,62,05 1527 Der Stirnbergerweg, Weg 0,14,35 1553 Der untere Heuwiesenweg, 0,37,28 1587 QDer Anfallerweg, 0,19,42 1603 Lie Einfahrt am Anfall, 0,04,77 1604 Der Ginolfserweg, 0,38,€0 1636 Dcr alte Neuwiefenweg 0,18,54 1642 Der Gartenpfadweg, 0,20,82 17117 De- Gartenvfad, « 0,09,37 1741 Der hintere Mühlbak, Bac 0,24,57 17624 Die Ziegelgasse, Weg 0,01,13 1786 Die Einfahrt im Hopfen- garten, Weg 0,03,44 1832 Der Chrenwoicsenweg, 1,04,60 1854 Der obere, desgleichen, 0,06,37 1870 Deruntecre Brückenberger Weg 0,70,73 1951 Dec obere, desgleichen, 19753 Der Hasselbacher Triftweg, 19751 do. 2005 Der Swopfengartenweag, 2015 Der Schweißwiesen Wässe- rungsaraben, 2062 Der Hafsselbacherweg, 2079 do. 2129 ; 2167 ; Ó 2199 do. 2250 Das Herrnwasser, 2318 Der alte Rhönweg, Weg 0,35,67 2412 Der Stollbergerweg, 0,66,99 2423 Der Kesselrainweg, 0,39,73 2432 Der Oberhäuserweg; 0,06,64 2457 Der Himmelspritzerwes, 0,54,38 2460 Der Mathesbergerweg, am Heckenhof, 2494 Der mittlere Mathesberger- hof, 2531 Der obere, desgleichen, 2565 Der Grumbacherweg, 2567 Der hohe Ackerweg, 2586 Der Schafellerweç, 2608 Der Meulbacherwe9, 25474 In der Schafeller, ü 907 Int Dorf, Hofcaum 143 Stn Dorf, é 0,00,27 unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrocenen Cigenthumêebesißes in das Gecund- bu von Wüstensachsen auf den Namen der Ge- meinde Wüstensacbsen heantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an obigem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, jolze bis zum Termin Montag, den 7. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, bet der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen- als nah Ablauf dieser Frist die bisherige Besitzecin als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen wird, und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen feden Dritten, welcher im redlihen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das ohen erwähnte Grundvermögen er- wirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern aub ein Borzugêreht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert, Hilders, am 29. April 1884. Köniaqlicbes Amtsgericht. Wird veröffentlicht : Smitt, Gerichts\chreiber.

[20522] Ausgebot.

Der unbekannte Inhaber der zu Gunsten des Gast- wirths Friedrih Rehmert in Eishergen am 17. Ok- tober 1873 vom Colon Vogt Nr. 51 in Steinbergen ausgesiellten und auf diese Stätte ingrossirten Schuldverschreibung über 150 Thaler wird zufolge Antrags des 2c. Rehmert zur Vorlegung dieser Ur- kunde und Anmeldung sciner Rechte in dem dozu auf

deit 20, Juni d. J., Morgen3 9 Uher, angeselzten Termine unter dem Rechtsnachtheile auf- gefordert, daß die Urkunde dem Eigenthümer der verpfändcten Stätte gegenüber für krafilos erïlärt werden soll.

Bückeburg, 28. April 1884.

Fürstlibes Amtsgericht. Bigmann.

Lee Aufgebot.

Auf Antrag des Peter Wecht in Münschbach und des Kurators Michael Wecht in Rimbah wird den in Amerika mit unbekanntem Aufenthalte ab- | wesenden :

1) den Kindern des verstorbenen Nicolaus Wet ; 2) der Maria, geborene Wecht, Chefrau des Adam Gölz; 3) der Eva Elisabetkba, geborene Wet, Chefrau eines gewissen Mcier ; 4) Nicolaus Wecht und 5) Adam Wet : N eröffnet, daß ihr Vater Michael Weht von Münsch- bah am 12. Februar 1884 verstorben ift mit Hinter- lassung eines Testaments vom 9. Oktober 1858, in welchem er sie als Erben eingesetzt hat.

Es wird denselben aufgegeben, im ‘Termin Mittwoch, den 2. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, sich über das Testameit und den Erbschaftsantritt

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zu erklären und die ihnen unter dem Heutigen zuge- |-

theilten Erbportionen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls die letzteren auf ihre Kosten bis auf Weiteres in Verwahrung genommen und verwaltet werden würden. : : Dem ebenfalls îin Amerika weilenden Michael Wecht wird eröffnet, daß sein Vater laut deg oben

seinen Nacólaffe mit Rücksicht auf die bereits er- haltenen Vorempfänge nichts mehr erhalten folle. Es wird dem Michael Wet daher aufgegeben, si in oben bezeihnetem Termin über vie Echtheit und Nechtsbeftändigkeit des Testaments zu erklären, eventuell daffelbe anzufechten, widrigenfalls dafselbe als anerkannt gelten und vollstreckt werden wird. Fürth, am 7. Mai 1884. Großherzoglih Hessishes Amtsgericht Fürth. Krauß. Lindenstruth.

(81604) Aufgebot.

Der Babnhofsbeamte C. Eberhard zu Doberan hat das Aufgebot des Spareinlagenbuches Nr. 7033 des hiesigen Vorschuß- Vereins, e. G., beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte- stens in dem auf Sonnabend, den 6. Dezember 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Rostock, den 17. April 1884. Großherzoglih Mecklenburg-Scbwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung : (L. 8) Nudolf Krauel, Amtsgericbts-Sekretär.

Leva N Aufgebot.

Peter Heinrich Cordier, Papierfabrikant in Jaeger- thal bei Dürkheim an der Haardt wohnhaft, und Heinrich Schul, Recner der Sparkasse der Stadt Speyer, haben tas Aufgebot beantragt bezüglich der nachbezeichneten, angebli zu Verlust gegangenen Einlagebücher der Sparkasse der Stadt Speyer, auf die Namen der untenbenannten Kinder des Antrag- stellers Cordier lautend, nämlich:

Buch Nr. 15 392 Cordier Mathilde 1879 6 46, ü 4 LOUOI s (Sugen 1878/9 16 Æ, O j; Julius 1876/79 12 46

70 S " p“ 13 204 r

Leopold 1874, 6. 9, 53 M. 39 S, L ¿ 18.200 i Peter 1874. 6. 9. : 23 M. 01 -. Durch Beschluß des K. Amtsgerichts dahier vom Heutigen wurde das Aufgebot erlassen. D-:maemäß werden die Inhaber der vorbeschries- benen Einlagebücher aufgefordert, spätestens in dem anberaumten Aufgebotstermine vom Freitag, den 28. November 1884, Vormittags neun Uhr, im Sitzungssaale des K. Amtsgerichis Speyer ihre Recbte bei dem Gerichte anzumelden und die Ein- lagebücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlo8=- ertlärung erfolgen wird.

Speyer, am 28. April 18384.

Der Gerichtsschreiber des Könialiben Amtsgerichts : Raquet, Königl. Sekretär. [22765] Oeffenilihe Zustellung.

Der Kaufmann Wolf Lessersohn zu Freudenfier, vertreten durch den Rechteanwalt Arnheim zu Dt. Krone, lagt gegen den Pantoffelmacher und Dachdecker Jacoby, früher zu Zippnow, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, wegen 33 F mit dem An- trage, den Beklagten zur Zahlung von 33 4 nebst 6°'/g Zinsen seit dem 27. März 1884 zu verurtheilen und vas Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand= lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amt3gericht zu Jastrow auf den 17. September 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jastrow, den 8. Mai 1884.

Bordt, Gerichts\chreiber des Königlichen Amts8gerichts.

[22764] Bekanntmachung. 5 Der Rechtsanwalt Schenck zu Essen ist in der Liste der beim unterzeichneten Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt: gelöscht. Essen, den 9. Mai 1884. Königliches Landgericht.

[22762]

Der Rechtsanwalt Wolf in Hagen if gestorben und daher die untec Nr. 15 der Rechtsanwaltsliste O erfolgte Eintragung desselben ges Toft.

Hagen, in Wesifalen, den 10. Mai 1884.

Königliches Landgericht. [22763] Bekanntmachung.

In der Liste der beim hiesigen Landgerichte zu- gelassenen Rechtsanwälte ist der Name des Rechts3-- antvalts Dr. Spengler gelöst worden.

Hilde3heim, den 10. Mai 1884.

Königliches Landgericht. Dr. Struckmann.

Verkäufe, Verpachtnngen, Submissionen 2c.

[22783] Holzverkaufs-Bekanntmachung.

Die in den Königlichen Hcausfideicommiß-Forst- revieren Staakow, Wasserburg, Hammer und Königs8s Wusterhausen eingeschlagenen Brennhölzer follen :

am Donnerstag, den 5. Juni 2. Cer-., Vormittags von 8: Uhr ab, im Pfublschen Lokale zu Königs-Wusterhausen heim Bahnhof öffentl) versteigert werden.

Ein spezielles Verzeichniß der zum Ausgebot kom- menden Hölzer ist unentgeltlich in unserem Geschäfts- lokale, Breitestraße Nr. 35 hierselbst, sowie auch bei den Herr.n Oberförstern Hariig in Königs- Wusterb.ausen, Neumann in Klein-Waß erburg bei Wend. Buchholz, Gallash in Homwer bei Wend. Buholz und Forst-Assessor oren’, in Staaägw her

gedachten Testaments bestimmt hat, daß er aus

Biqnd zu erhalten, wels P eamten die. zum Ver-