1884 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergebenden eraänzenden nd erläuternden Bestimmungen (cfr. §. 55 daselbst) maßgebend sein sollen.

8. 2. Gegenüber der Postverwaltung, ferner bezügli der Leistun- gen für militäishe Zwecke, endlih gegenüber der Telegraphen- verwaltung follen inébe!ondere- die Artikel 111, 1V und V der Aller- h5&sten Konzessionsurfunde vom 16. Januar 1884 für die Gesellschaft verbindlich sein.

8. 3, Im Uebrigen finden auf die neue Babynstrecke, welche cinen integrirenden Tbeil des Hauptunternebhmens der Rechte - Oder - Ufer- Eisenbahn - Gesellschaft biidet, die konzessionémäßigen und ftatuta- rischen Bestimmungen Anwendung, welche für die übrigen der Ge- \cuscaft konzessiontrten Linicn getroffen worden sird und no% Gül- tigteit haben.

8, 4. Der Bau der Bahn wird fo s&leunig wie mögli begon- nen und in der konzessionsmäfigen Frist zu Ende geführt.

S. 5, Die Verwaltung und wirthschaftlihe Benutzung der neuen Strecke wird gleichmäßig und im Zusammenhange mit denen der bis- herigen Babnstrecke geführt. E

8, 6. Zum Bau der Bahn sollen vorläufig die bereitesten Kafsen- bestände de Gesellschaft entnommen oder die Erlöse aus früheren Anleihen verwendet, im Falle des Bedarfs aber cin Allerhöcbstes Privilegium für cine neue Anlcihe ¿ur Beschaffung der Geldmittel na4gesucht werden.

Breslau, den 19. April 1884.

Königlite Eisenbahn-Direktion.

Die nacbstebende wmörtli also lautende Urkunde: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Recte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschaft darauf an- getragen hat, ibr die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelt Dampfkraft und für die Beförderung von Per- soxen und Gütern imm öffentliwen Verkehr bestimmten, den Bestim- mungen der Bahrordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Hundsfeld nah Trebnitz zu er- theilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Ret zur Cutziehung urrd Beschränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe der geseßz- liden Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen:

I. Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Babnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im „Centralklatt für das Deutsche Reich" Nr. 24 vom 14. Suni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und erläuternden Bestimmungen (cfr. §. 55 daselbst) maßgebend.

IT. Die Vollendung und JInbetriebnahme der Bahn muß lärgstens innerhalb zwei Jahren nah dem Tage der Konzessions- ertheilung erfolgen.

1II, Gegenüber der Postverwaltung ift der Konzessionär den Be- stimmungen des Gesetzes vom 20, Dezember 1875 (Reichs-Gesfeußblatt für 1875 S. 318) und den dazu ergangenen und künftia now ergehen- den Vollzugsbestimmungen und deren Abänderungen, jedoch mit den Erleichterungen unterworfen, weiche nachþ den vom Reichskanzler erlassenen Bestimmungen vom 28, Mai 1879 (Centralblatt für das ph ey qs S. 380) für Bahnen untergeordneter Bedeutung gewährt sind.

1V. Der Konzessionär ift verpflichtet, fi den bezüglich der Leistungen für militärisde Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisenbahnen im Deutschen Reiche ergebenden geseßlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen. y

Inébesondere ist derselbe verpflitet, hjnsibtlib der Beseßung der Subaltern - und Uxterbeamten - Stellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den StaatLcisenbahndienst in dieser Beziehung und ins- befondere bezügli der Ermittelung der Militäranmnärter be- E und noch zu erclasserden Vorschriften zur Anwendung zu ringen.

V, Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionär diejenigen Verpflichtungen zu Übernehmen, welche für die preußischen Staatëbabnen jeweilig gelten.

VI. Im Uebrigen finden auf die neue Bahnstrecke, welche einen integrirenden Theil des Hauptunternehmen3 der Rechte-Oder-Ufer- Eisenbahn-Gesellschaft bildet, die konzessionsmäßigen und statutarischen Bestimmungen Anwendung, welche für die übrigen der Gesellschaft E Linien getroffen worden sind und noch Gültigkeit aben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 16. Januar 1884,

(L. S.) Wilhelm. Von Putbamer Maa LUeius Sriedberd. von Boetticher. von Goßler. von Sholz.

Graf von Hatfeldt. Bronsart von Schhellendorff.

Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betricb einer Eisenbahn von Hundsfeld nah Trebnitz durch die Rechte-Oder-Ufer- Cisenbahn-Gesellshaft. deren Urschrift on das Geheime Staatsarchiv gelangt, wird hiermit in beglaubigter Form ausgefertigt. Berlin, den 29, Januar 1884.

(L. 8) Dec Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach. Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 11. Juni. Jm weiteren

Verlaufe der gestrigen (29) Sitzung des Reichs- tages wurde die erste Berathung des von den Abgg. Acker- mann und Gen. eingebrahten Geseßentwurfs wegen Ergän- zung des §. 100 e des Geseges, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 18. Juli 1881 fortgesetzt.

__ Der Abg. Dr. Majunke erklärte, die Stellung der Linken könne niht überrashen. Die Herren könnten einmol von vorgefaßten Meinungen nicht abgebraht werden. Sie könnten si aber unmöglih auf die Dauer gegen die Noth des Hand- werkerstandes verschließen. Lese die Linke do die zahlreichen Pelitionen der Handwerker, namentlich diejenige des Central- vorstandes der deutshen Schuhmacherinnungen. Die große Mehrzahl der Unterzeichner habe au bislang mit der Linken für \chrankenlose Gewerbefreiheit geschwärnit, jet seien sie zu ganz anderen Resultaten gekommen. (Redner verlas mehrere Stellen aus der Petition.) Die Petitionen forderten jezt geradezu die Konstituirung von Zwangsinnun- ger, um Ordnung im Handwerkerstante zu schaffen, der Pfuscherei ein Ende zu machen und den Wohlstand des Mittel- standes zu heben. Und das mit Recht. Die Linke könne doch nicht zugeben, daß Tausende der deutschen Arbeiter in Noth und Elend zu Grunde gingen. Auch er sei niht dafür, daß den Verwaltungsbehörden ein Urtheil darüber zustehe, ob die betreffende Jnnung die erforderlichen Garantien für Ueber- nahme der Lehrlingsausbildung biete. Es müßten objektive Kriterien festgestellt werden. Auch die Widerruflihkeit ter

Entscheidungen der Behörde sei ihm nicht synpathisch. Schaffe man FZwangsinnungen, diese würden alle diese

Schwierigkeiten beseitigen. Die Handwerker mögen bei den Neuwahlen ihre Pflicht thun, dann werde man diejes Ziel er- reichen.

Der Abg. Dr. Baumbach bemerkte, der Antrag seine zu weiter nichts ais zu cinem probaten Werkzeug für die Wahlen in den Händen der Konservativ-Klerikalen dienen zu sollen. Man müße doc zunächst bedenken, daß die Zugehörigfkeit zur Fnnung dem betrcffenden Meister an und für si auch durchaus nit die Fähigkeit verleihe, einen Lehrling besser, als andere Nicht- innungsmeister, auszubilden. Cine lange traurige Erfahrung habe das deutshe Volk über die Wirksamkeit der Zwangs- innungen genügend aufgeklärt, und gerade auf Grund diefer Erfahrungen werde fich weder das deutsche Volk, noch der deutsche (Bewerbestand ferner in ein solhes Zwangsverhältniß eins{hnüren lassen. Jn dem jebigen Zeitalter der Maschinen werde man mit solhen Unträgen \{werlich Glück haben. Man könne der Linken wahrlih niht Antipathie gegen die Bestre- bungen des Handwerks vorwerfen; sie habe gerade durch ihre Begünstigung der Fachaussteliungen bewiesen, daß der Linken der Fortschritt im Handwerkswesen am Herzen liege, aber die Linke könne sich durhaus niht mit der Anschauung identifi- ziren, welche den Zwang für allein dem Handwerk förderlich und die Gewerbefreiheit für dasselbe als s{ädlih erachte. Man habe auf das heutige 600 jährige Jubiläum der Berliner Schuhmacher-JFnnung verwiesen! Nun, es sei doch wahrlich ein Beweis dafür, daß die Gewerbefreiheit dem Bestehen der Junung nicht geschadet habe, wenn sie eben troy dieser so viel ges{chmähten Gewzrbefreiheit so zôh zusammengehalten, und ihren Bestand habe wahren können. Diese ganze Bewegung für die Zwangsinnungen habe eben lediglich einen agitatorishen Charaëter, und dieser Antrag sei eben auch weiter nihts als eine Etappe auf dem Wege zur Zwangsinnung. Uebrigens habe die gouvernemen- tale Presse früher durchaus niht in den Ruf nach Zwangs: innungen eingestimmt. Die „Nordd. Alla. Ztg.“ habe diese Forderung wiederholt als ganz unberechtigt gekennzeichnet, und der Staats-Minister von Boctticher habe in einem Erlaß an die Crefelder Weber die Forderung der Zwangsinnung als in ihren Motiven ganz unklar und unberehtigt und nur als dazu geeignet erachtet, das Zustandekommen und Gedeihen der freien Jnnungen zu verhindern. Die ganze Bewegung habe einen agitatorishen Charakter. Habe do der Abg. von Köller in einer Delegirtenversammlung des Deutschen Handwerkerbundes gesagt: die Bestrebungen der Handwerker ohne konservative Wahlen seien nicht nur Mummenschanz, sie seien Selbstmord, und auch der Abg. von Rauchhaupt habe in seinen Reden vor den Handwerkern die vom Reichskanzler gegebene Parole : „Wählt keinen Fortschrittsmann!“ wiederholt. Von den Frei- konservativen werde man ja sehen, ob sie an ihrer früheren Abstimmung festhalten würden, die allerdings von der deutsch- konservativen abweichend gewesen sei. Die nationalliberale Partei, die ja jegt so vicle Anknüpsungspunkte zur Rechten habe, habe sich zu seiner Freude heute gegen den An- trag ausgesprohen. Es sei ihm angenehm, daß die Nationalliberalen \sich mit der Fortschrittspartei auf dem Gebiete der Gewerbefreiheit einmal wieder zusammen- fänden. “Bei den Wahlen werde den Nationalliberalen das Avanciren auf der ganzen Linie nah der Rechten hin au nicht viel nußen. Jm Centrum sei die Einigkeit jeden- falls nur äußerlih; die Begeisterung des Abg. Majunke für Zwangsinnungen stimme nit entfernt mit dem überein, was der Abg. Windthorst in Düsseldorf auf der vorjährigen Katho- [ikenversammlung gesagt habe. Leßterer habe sih zu den Zwangsinnungen zwar auh wohlwollend verhalten, habe aber vor übertriebenen Erwartungen gewarnt, und gefunden, daß der Begriff der Zwangsinnungen ein sehr unbestimmter sei, und daß vor Allem noch nit feststehe, wo die Fabrik anfange und das Handwerk aufhöre. Jn dem Haider Programm der Sozialpolitiker des Centrums hätten dagegen die Zwangs- innungen das Juwel gebildet, und die Handwerker seien mit großen Hoffnungen nach Düsseldorf gekommen, wo dieses Programm seine Weihe habe empfangen sollen. Bekanntlich seien sie lebhaft enttäuscht, als der Abg. Windthorst es ledig- lih für eine wissenschastlihe Arbeit erklärt habe. Merk- würdig sei es aber jedenfalls, daß das Centrum sich so schr für einen Antrag begeistere, welher den Behörden eine so be- denkliche diékretionäre Gewalt verleihe; er gebe dem Abg. Acktermann auch vollständig zu, daß eine solche Macht der Be- hörden mit dem Rechtsstaat unvereinbar sei, und höchstens in den Polizeistaat hineingehöre. Für seine Partei sei der An- trag auch aus diesem Grunde absolut unannehmbar.

Der Abg. Lohren betonte, der Aba. Windthorst habe voll- kommen Recht gehabt, als derselbe in Düsseldorf gesagt habe, niht mit allgemeinen Redensarten, nicht mit theoretishen Be- schlüssen sei etwas auszurihten, sondern es müßten praktische Vorschläge gemacht werden. Das Petitionsverzeichniß beweise, daß die Handwerker diesen Rath wohl beherzigt hätten. Von allen Enden des Reichs seien an den Reihstag die beiden Petita gelangt, daß den Fnnungen das ausschließlihe Recht, Lehrlinge zu halten, verliehen, und weiterhin die Beitrags- pflicht zu den Unterstüßungsfkfassen und den Fachschuleinrich- tungen der Innungen obligatorish gemacht werde. Obwohl die leßteren Forderungen die wichtigeren seien, beschränke sich der Antrag doch einstweilen auf den ersteren Punkt, was ihm persönlich um so bedauerliher sei, als das Unterstüßungskassenwesen der Jnnungen die große soziale Bedeutung derselben viel klarer vor Augen führe. Seine Partei habe sih auf den minder bedeutenden Antrag beschränkt, um die Handwerker zu jenen größeren Opfern erst leistungsfähig zu machen. Auch sei seine Partei bei jener weiteren Ausdehnung der Fnnungsgerechtsame der Hülfe der Regierung nit ganz sier. Unverständlih aber sei es ihm, wie Freunde guter Kindererziehung gegen den Lehrlings- paragraphen stimmen könnten. Verlange der Antrag denn Meisterprüfungen oder Authebung der Gewerbefreiheit ? Nichts von alledem, der Antrag verlange nur, daß die Arbeit- geber künftig keinen Mißbrauh mit Kindern mehr treiben sollten. Wer mit Lehrlingen arbeiten wolle, der solle sich künftig verpflichten, seinen Lehrlingen auch selber etwas Tüchtiges zu lehren. Solche Handwerksmeister, welche mit Maschinen zu arbeiten anfingen, liebten es, als Grandseigneurs aufzutreten, und hätten nicht die geringste Keigung, sich um ihre Lehrlinge zu bekümmern. Gerade unter diesen Emporkömmlingen fänden si die s{limmsten Egoisten, die niht blos über die staatlihe Einmischung, sondern auch über die Beschränkung der Sonntagsarbeit, der Frauen- und Kinderarbeit s{himpften; diese, welche kleine Fabriken hätten, seien es, bei denen die fapitalistishe Ausbeutung der Menschen ihren Gipfelpunkt erreihe, Zu folhen Gewerbetreibenden gehörten die Fnhaber der Werkstätten in größeren Städten, ramentlih der Schlosser, der Kupfershmiede, der Tischler und Väcker; unter ihnen fänden sih natürlich viele Feinde der Jnnungen, hier überwiege die Zahl der Gesellen und

Lehrlinge die der Meister so stark, daß in diesen Gewerben unmöglich mehr jeder Lehrling in geordneter Weise Geselle und Meister werden könne. Auf diese Handwerker süßten sih immer die Sezessionisten und Freisinnigen, wenn sie die vor- liegenden Anträge bekämpften. Wer sein Handwerk in der Lehrzeit gut gelernt habe, komme in der Welt viel leiter fort, ais Derjenige, der drei Jahre lang als Lehrling an der

Maschine gestanden habe. Heutzutage sei ein Zeugniß der Innung für jeden Handwerker werthvoller, als je zuvor. Die „\chwierige“ Frage, die der Abg. Windthorst in Düsseldorf und heute der Abg. Baumbach wieder aufgeworfen habe, wo fange die Fabrik an, und wo höre das Handwerk auf, habe für wirkliÞ Sachverständige gar keine Bedeutung. Sie könne nur aufwerfen, wer niemals in das Handwerk hineingesehen habe. Man müsse die Handwerker selbst fragen, Juristen- meinungen seien hier nicht entscheidend. Es gebe eine ganze Menge von Handwerken, wo diese Frage absolut nit in Betracht komme, zum Beispiel die Stubenmalerei, die Korb: flehterei, der Hufbeshlag, vor Allem die Shuhmagerei und Schneiderei. Jn den leßteren Hauptgewerben habe wie die Berufs- statistik ergebe jeder einzelne junge Mann regelrecht seine Laufbahn vom Lehrling zum Gesellen, vom Gesellen zum Meister durhgemacht. Die bisher den Fnnungen gewährten Vortheile in §. 100 e seien unbedeutend und nihts\agend. Die Verwaltungsbeamten gehörten zum größten Theile noch dem Mandchesterthum an, und verständen bis in die höchsten Spitzen hinauf nichts von den einshlägigen Fragen. Das beweise besonders jener Bescheid, den die Crefelder Seiden- weber vom preußischen Handels-Ministerium bekommen habe. Es fehle dem Deutschen Reiche ein Neichs-Jnnungéamt und fachverständige Männer in demselben. Selbitbestimmung und Selbsthülfe have doch für unmündige Kinder und Lehr- linge keinen Sinn. Das sage ja selbst das nationalliberale Programm von Heidelberg. Es sei die höchste Zeit, die Un- gerehtigkeiten auszugleihen, die den Fnnungen gegenüber immer noch beständen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann das Wort:

Meine Herren, es würde heute so wenig wie das letzte Mal, wo dieser Antrag zur Berathung gekommen ist, eine Veranlassung vorliegen, von hier aus zu demselben das Wort zu nehmen, wenn nicht die bciden Herren Vorredner einen Erlaß des Königlich preu- Fischen Handels-Ministeriums in die Debatte gezogen bätten, der von der einen Seite als ein Beweis gegen die Zweckmäßigkeit dieses An- trags hingestellt ist, und von der anderen Seite als ein Zeichen da- von, daß der betreffende Herr Minister von den Verhältnissen der Seidenweber am Rhein nichts verstehe.

Meine Herren, ih glaube, daß beide Aeußerungen vollständig unbegründet sind. In der betreffenden Petition der Weberinnung war von demjenigen Recht, um das es si beim Antrage Ackermann und Genoffen handelt, durhaus nicht die Rede, sondern es war von einer Veränderung der Geseßgebung die Rede, die in vollstem Maße die Zwangéinnung und no einiges mehr in sih {ließen würde. Der Königlich preußische Herr Minister für Handel hat sib verpflichtet gehalten, auf diese Petition der Weberinnung in dem Sinne zu er- widern, wie es vorhin von dem Hrn. Abg. Baumbach angeführt wurde, und zwar deshalb, weil die Königlih preußishe Regierung auf diesem Gebiete nicht wohl eine andere Stellung einnehmen kann, als diejenige der verbündeten Regierungen überhaupt, und, meine Herren, die Stellung der verbündeten Negierungen in dieser Sache war bisher die, daß sie über datjenige, was in dem Entwurfe vom Jahre 1881 enthalten war, vorläufig nicht hinaus- zugehen beabsihtigten. Sie hielten das für die Grenze, bis zu der man vorläufig zu gehen habe, bis eine längere E: fahrung etwa zu einer anderen Auffassung führen wird.

__ Ueber den gegenwärtig vorliegenden Antrag ist Seitens der ver- bündeten Regierungen ein Beschluß nicht gefaßt, ib bin also aub nit in der Lage, die Stellung der verbündetea Regierungen zu diesem Antrage hier bestimmt zu bezeichnen. Jch darf aber hervor- heben, daß auch inzwishen durchaus nichts vorgefallen ist, was zu der Annahme berechtigte, daß die verbündeten Regierungen diejenige E a aufgegeben hätten, welche sie in der Vorlage von 1881 ein- nahmen.

Der Abg. Retter erklärte, der Antrag bezwecke nichts Anderes als die Wiedereinführung des Zunstzopfs; in seiner Heimath habe der Antrag nur Staunen und Mißbilligung hervorgerufen. Er berufe fih dafür auf die Berichte der württembergischen Handels- und Gewerbekammern, (aus denen Redner eine Stelle verlas). Durch die gehobene Großindustrie, die Gewerbefreiheit und die Freizügigkeit seien alle Verhältnisse umgestaltet, wie denn ganze Handwerke eingeschrumpft und verschwunden seien. Daran könne der Jnnungszwang nichts mehr ändern. Gerade die besten Meister würden sich an den Jnnungen nicht betheiligen, und unter den Jnnungsmeistern würden die Pfuscher auch nicht fehlen, Solle der Fabrikant auch JInnungsmitglied werden? Müßten dazu die Jnnungen wieder auferweckt werden, nur umdie herumziehenden Handwerksburschen mit Kost und Herberge zu versehen. Dafür würden sih jene bedanken, neben den den Meistern ohnedies obliegenden allerlei Beiträgen für Krankheiten, Unfälle und Altersversor- gung. Wolle man eiwa gar bis zur Wiedererweckung der bayerischen Realrechte gehen? Zu Lehrlingsprüfungen brauche man keine Fnnungen. pur Zunstzeit hätten solche Prüfungen nur zu Essen und Trinken Anlaß gegeben. Auch ohne diese neue Ershwerung hätten die Eitern {hon die höchste Noth, passende Lehrer für ihre Jungen zu finden. Nicht was man werden wolle, heiße jeßt die Frage, sondern was man müsse; wie man am billigsten weg-, wie man am frühesten in ein Brod komme, darum handle es sih. Ob da grade der Jnnung3- meister die besten Aussichten darbiete? Nah dem Antrag dürfte unter Umständen niht einmal der eigene Vater oder Onkel den Jungen in die Lehre nehmen. Auch hätten die Meister keine sehr große Sehnsucht nah Lehrjungen, da die wenigsten noch ein Lehrgeld bezahlten. Stocke das Geschäft nur einen Augenblick, gleich sei der Lehrjunge dem Meister und noch mehr der Meisterin zu viel am Tish. Selbst in den besseren Ständen herrsche die gleihe Noth mit Studien- und Berufs- wahl. Der Studirende erwerbe sich allerdings eine Art Necht auf Arbeit und Brod, wenn derselbe sein Examen überstanden habe. Aber eben, weil die Lehre dem Handwerker dies nicht und überhaupt so wenig biete, sollte man die Wahl des Meisters auch um so weniger beschränken. Biete denn die Jnnung eine Garantie gegen Pfuscherei ? Seien alle darin, so seien die Pfuscher mit darin ; wenn nit alle, so gleiche es sih aus. Mit 15 Jahren komme der junge Mensch meistens in dieLehre,mit 18 aus derselben; dann müsse derselbe zur Fahne, und wenn derselbe aus der Kaserne wieder komme, habe er von dem Erlernten wieder viel verloren, namentlih das Sißleder. Dann müsse er wieder von vorn anfangen im Handwerk, und weil man nirgends mit ihm zufrieden, etablire er sich selbst, und da habe man einen Pfusher mehr. Gegen Arbeitsmangel, z. B. bei den Bauarbeitern zur Winterszeit, {üze kein Jnnungszwang, der Niedergang des Wohlstandes liege tiefer. Besser als die Jnnungen und alle diese Geseße würden die Fortbildungs-

5 legen zu haben;

\&{ulen für das Handwerk wirken; neun Zehntel chaften ums Efsen, und Tausende seien am

froh, wenn sie sih ehrlich durchgeshlagen hätten, und nicht ¿urüdckgekommen seien. Das beste Rezept sei: weniger regieren | die :md mehr sparen, namentlich an Militärausgaben.

daher den Antrag Cguiehnen, Der Abg. von

der Abg.

gefordert, und die Regierung 1881 im Entwurfe

habe. Wenn seine Partei sich Mühe gebe,

ha meine ferner, die Konservativen wollten innungen. Er sei Derjenige gewesen, Widerspru mit seiner Fraktion

nothwendig erklärt habe, um den Handwerkerstand auf das Niveau zu heben, daß derselbe wieder ein kräftiger Mittelstand werde. Mit solchen alten Ladenhütern, wie Ausstellungen von Lehrlingearbeiten und Fachshulen, sollte man doch ni&t immer

wieder fommen; das seien ganz gute Dinge, gesammten Verhältnisse des Handwerks seien untergeordneter Bedeutung.

wieder erhalten.

Lehrlings. : ; ihren übernommenen Pflichten nahkämen.

haltens davon abhängig, daß der Betreffende

angehöre, oder sih einer Prüfung unterwerfe.

auch jeßt sein; der Meister, welher Lehrlinge halte, solle ih

der Zucht der Jnnung unterwerfen.

E Arbeitskraft der Lehrlinge solle verhütet werden; wenn jeßt F eine Jnnung die s{hleckte Haltung der Lehrlinge dur einen

Meister rüge, so trete derselbe aus der Jnnung aber die Lehrlinge ruhig weiter. Ader auch im

| sozialen Aufgaben, im Jnteresse der Fürsorge für Krankheiten und Erwerbslosigkeit sollten die Fnnungen gekräftigt und Die Liberalen werde stets der Vorwurf treffen, daß, als sie das Gewerbe von den Schranken befreit sie blos die negative Freiheit gewährt hätten, aber nict die Organisationen geschaffen hätten, in denen die Hand- M werker positiv ihre Freiheit hätten bethätigen können. Die | Snnungsbewegung sei jeßt im Steigen; es wäre interessant, wenn von Seiten der Regierungen mitgetheilt werden könnte, wie viele Meister sich den Fnnungen angesYlossen hätten. Seine Partei würde mit ihren Anträgen weiter gehen, wenn sie si niht auf die Erreihung des Möglichen hätte beshrän- ken wollen. Wenn die Handwerker erkennten, wo ihre Freunde

gestärkt werden.

hätten,

seien, dann würden sie auch die Konservativen Reichstag senden; dann würde es möglich sein, rehte zu gewähren.

Die erste Berathung wurde geschlossen.

| Im Sthlußworte bemerkte der Abg. Dr. Windthorst, seine Rede in Düsseldorf scheine verschiedenen Mißdeutungen unter- gleih im Eingange seiner Rede habe er

damals klar ausgesprochen, daß man die

nungen als Ziel im Auge behalten solle. Dagegen sei er E t daß cs nah dem Stande der Meinungen

# hier im Hause und nach der Situation, namentlich auch nah *

auch der Ansicht,

leist-Neßow betonte, der Abg. Baumbach

meine, der Antrag Ackermann sei nur eine Wahlagitation ;

Baumbach sollte doch am allerwenigsten einen solchen

Rorwurf erheben, da derselbe immer wieder mit seinem Kolpor-

tage-Antrag komme. Seine (des Redners) Partei wolle weiter

nidts, als was der Reichstag 1878 in Form einer Resolution 1

die Handwerker davon zu überzeugen, daß sie bei den Konservativen Hülfe fänden, so sei das keine Wahlagitation ; seine Partei vertrete eben stets die materiellen Interessen des Volkes. Der Abg. Baum-

der zuerst im

Die Stellung im öffentlichen Recht, welche die Jnnungen früher gehabt hätten, jollten sie Der §. 100e und speziell die hier vorge- shlagene Nr. 3 sei der Schlußstein des Jnnungsgeseßes von 1881 gewesen ; daß sie abgelehnt sei, mache das Geseß zu einer lex imperfecta. Der Lehrverirag solie nit ein privater Arbeits- vertrag sein , sondern ein Vertrag über die Erziehung des Es müsse eine Kontrole stattfinden, ob die Meister Die preußische Gewerbeordnung von 1849 mache das Recht des Lehrlings-

der Menschen | dem Zwiespalt, in wel&em sih die Jnnungen sklbst bezügli Jahreës{hluß | ihrer Organisation befänden, jeßt now niht an der Zeit sei, die obligatorishen Fnnungen einzuführen. Hätten Jnnungen jederzeit das Prinzip des obligatorischen | benug+n würden? Er bitte | Beitritts so hohgehalten, wie sie es jeßt thäten, dann

vorgeschlagen

nur Zwangs-

deutend erweitern werde. Und

als es jeßt der Fall sei.

geeignetes Mittel dazu bilde aber in erster Linie

einer Jnnung | der korporative Verband in den Fnnungen. Redner

So jolle es | wies zum Schluß die Fnsinuation zurück, daß der Antrag lediglich im Jnteresse der Wahlagitation gestellt

Der Mißbrauch der | sei; eine derartige Agitation habe seine (des Redners)

Partei noch nie nöthig gehabt.

aus, behalte Interesse der

lands in letzter Linie beruhe.

stärker in den weitere Vor-

stimmen.

obligatorischen

wäre ihre Zerstörung allerdings nie in solher Weise wie jeßt erfolgt. Nun gelte es, ein zerstörtes Gebäude wieder aufzu- rihten, und das würde bei den Jnnungen am beften dadur erreiht werden, daß man dieselben mit so viel Befugnissen als nur irgend möglih ausstatte, um so den Eintritt in die- selben begehrenswerth zu machen. A l Abg. Meyer anlange, so wisse er nicht, ob die Ausführungen desselben maßgebend für die Haltung der nationallibveralen Partei seien, denn es sei do sehr bemerkenswerth, daß gerade die Führer der nationalliberalen Partei jeßt im Hause fehlten. Wer wisse, ob dieselben einerlei Meinung mit dem Abg. Dr. Meyer seien ? Der Regierungzvertreter habe sich in seiner Erklärung den | Weg zu den obligatorishen Fnnungen nicht abgeschnitten, der- selbe habe sich allerdings äußerst vorsihtig ausgedrüdt, und

weil seine Annahme den Kreis der Jnnungen jedenfalls be-

Lehrlingswesen von großem Segen fein, denn die Lehrlinge würden dann mehr belehrt und weniger ausgebcutet werden, Er sei der Ansicht, daß allerdings auch dur die obligatorishen Jnnungen noch niht alle Klagen des Handwerkerstandes ihre Erledigung finden würden, daß es vielmehr ernster angestrengter Arbeit der Mitglieder be- dürfen werde, die Hebung ihres Standes zu erreichen ; ein

seiner Partei bei den Wahlen in dieser Frage gehen, so sei ein solhes Zusammengehen allerdings im Fnteresse des Hand- werks selbst durhaus erwünscht. 1 ] werker in Deutschland sei eine sehr ernste, berechtigte und

allgemeine, und mit der Herstellung der obligatorischen Innungen erftille das Haus ein wesentlihes Postulat für den Handwerkerstand. Freilih werde auch der Handwerkerjstand, wie fast alle anderen Stände,

wenn derselbe zur früheren Blüthe gelangen wolle, der viel- fah übertriedenen Genußsucht entsagen müssen, auf welcher ja ein großer Theil der wirthschaftlichen Kalamitäten Deutsch- Aber die berechtigte Forderung der Handwerker, die Wiederherstellung des Fnnungswesens, müsse das Haus zu erfüllen suchen. ( müsse zu dieser Frage ofen Stellung nehmen und dem Hause Klarheit geben, was eigentlich ihr Ziel sei. Klarheit im Ziel gebe auch Sicherheit in der Bewegung; und ehe man solche Klarheit habe, lasse sich nihts Wesentlihes erreichen. heutigen Antrage bitite er, aus den angeführten Gründen zuzu-

Damit war die erste Berathung beendet. soglei in die zweite Berathung ein.

Der Abg. Goldschmidt erklärte, der Antrag Ackermann könne den Jnhalt des §8. 100e ja kaum s{lechter machen, wie derselbe schon sei. Der Antrag habe keinen anderen Zweck, als einem Verein das verhängnißvolle Recht zu geben, die Kon- kurrenzfähigkeit der demselben niht genehmen Berufsgenosjen

nungen, nit hätten sich die

Was die Aeußerungen des

eher würden

Vorgehen

das werde gerade für das

have.

zu lassen.

Wollten die Handwerker mit

Die Bewegung der Hand-

Auch die Regierung

Dem

Das Haus trat

sondern den ganzen F. S A i „rfen die Gefahr des §. 100e nit so groß; in Liegniß z. B.

denen es an Vertrauen in die eigene Kraft fehle. zahl der Handwerker brauche ihn nicht. Antrag Ackermann abzulehnen.

Nachdem der Abg. Ruppert sich für den Antrag Acker-= mann ausgesprochen hatte, wurde derselbe in namentlicher Abstimmung mit 157 gegen 144 Stimmen angenommen.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Zur Geschäftsordnung bemerkte der Abg. Richter (Hagen), seine Partei wünsche sobald wie möglih die Berathung der Unfallversiherungévorlage herbeigeführt zu schen, damit dieser wichtige Gegenstand ohne Unterbrechung durch fremde Dinge noch in einer Jahreszeit erledigt werde, wo es in Berlin noch nicht allzu unerträglih sei. Dem Vernehmen nach sollten zwar in Erfüllung des Heidelberger Programms der Nationallibera=- len mehrere Steuervorlagen noch an den Reichstag gelangen. Seine politishen Freunde und er seien aber der Meinung, daß diese Berathung niht die mindeste Eile habe, und daß erst, wenn alle übrigen Gegenstände erledigt seien, der Zeit=- punkt gekommen sein werde, um mit der Erwägung zu bpg= ginnen, in welcher Jahreszeit zweämäßig die Berathung diejer Steuervorlagen ihren Anfang nehmen könne. :

Der Präsident von Leveßow bemerkte, daß das Unfall=- versicherungsgesez wahrscheinliÞh am Sonnabend zur zweiten Lesung koinmen würde.

Hierauf vertaate sich das Haus Mittwoch 1 Uhr.

Berichtigung. 1 (29.) Sizung des Reichstages muß es heißen, daß in dem Schreiben des Neichskanzlers die Ermächtigung zur strafrecht= lien Verfolgung des Reichstags-Abgeordneten Dr. Möller wegen Beleidigung „des Reichskanzlers und despreußi=- schen Staats-Ministeriums“ nachgesuht werde nicht „wegen Beleidigung des Reichstages“.

aufs Allerempfinblihste zu beeinflussen und zu beschränken. Over glaube man vielleicht, daß di? heutigen Znnungsmeister die FInnungsprivilegien nicht zur Befriedigung ihres Egoismus

Der §. 100e stehe zu der Absicht des Ge-

seßes, freie Jnnungen zu öegründen, in s{hrofffem Wider- spruch, und es sei die Pflicht aller Freunde der freien Jn

nur den Antxag Ackermann zu bekämpfen, 8. 100e. Au einzelnen Orten sei ja

freien Jnnungen kräjtig entwickelt, und ibre

Mitglieder seien entschiedene Gegner des Zünftkerthums und der obligatorifhen Fnnungen. heutigen Antrag annehme, fo habe man die alte Zunft fertig, und das in einer s{limmeren Ausgabe, als in der Gewerbe- ordnungsnovelle von 1849. Fhm könne es recht sein. die Väter des Antrag?5 fomimnen, daß sie auf falshem Wege ser, und mit ihr2m dem schaden würden.

Wenn das Haus aber dex

Desto zum Bewußtfein Handwerkerftande nihé nügen, fondern Der Antrag könne nur dœzu beitragen, den

Zwangsinnungen sür | es scheine ihm, als ob derselbe jeßt stehe und betrachte, welchem | Kleinbetrieb mehr und mehr durch die Großindusirie Wegweiser er folgen solle. Er (Redner) hoffe, daß die Re- | aufsaugen zu lassen, und gerade den _vorwärtssireben- gierung in dieser Frage einmal mit dem Centrum zusammen | den, jüngeren Handwerksmeistern das Fortkommen zuw gehen werde, und daß das Centrum mit den Konser- | ershweren. Die s{ch{lechte Lage des HandwerkecrstandeS vativen und der Regierung eine zusammenhängende | habe ihre Wurzel in der _Konkurrens der Groß-=-

aver für die Front bilden werde, was sonst doG nicht immer der | industrie, und wenn man frage, wie es gekommen fei, daß in sie nur von | Fall sei. Der Antrag habe eine hohe Wichtigkeit, | Deutschland und Oesterreih das Handwerk der Großindustrie

schroffer, als in den anderen Kulturstaate-n gegenüberstehe, s& sei die Antwort die, daß die anderen Kulturstaaten das Hand- werk schon viel früher von beshränkenden Bestimmungen frei gemacht hätten, Ex bitte, sich nicht von einem Mißtrauen gegen die allgemeine Tüchtigkeit des deutshen Handwerkeritandes leiten Der Antrag werde nur von denen freudig begrüßt,

als Deutschland und Oesterreich es gethan

Die Mehr- Er bitte also, den

um 41/4 Uhr auf

Jn dem Bericht über die gestrige

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2 . c 4 O s | Inseca e für den Deutschen Reic8- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Gentral-Handel8- register nimmt an: die Köuigliche Expevition

des Dentshen Reichs-Anzeigers und Söuiglih Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32, L:

. Steckbriefe und Untersnchunzs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen a, dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. . Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

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Deffeutlicher Anzeiger.

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5, Tndnstrielle Etablissements, Fabriken und Groesshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen.

8, Theater-Ánzeigen. j In der Börsen-

nscraie nehraen an! die Annoncet-Expeditionen des „Javalideudaunk“, Rudolf PYosse, Haasensiein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Sclotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Anuoucen - Bureaux. iz

9, Familien-Nachrichten, beilage. #

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SteckXbriefe und Untersuchungs : Sachen.

[27295] Steckbriefs-Ernenerung.

Der gegen den Bauunternehmer Oskar Harz, ge- boren am 11. März 1846 zu Eisena, wegen Voll- streckung einer viermonatlichen Gefängnißstrafe in den Akten J. Il a, 960. 81 rep. unter dem 12. Juni 1883 erlassene Steckbrief wird erneuert.

Berlin, den 27. Mai 1884.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

9799 e 12722] Swangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 87_Nr. 4404 auf den Namen des Kaufmanns Emil Oéëcar Hirsch eingetragene, hierselbst in der Wraugelfstraße Nr. 96 belegene Grundstück

am 19, August 1884, Vormittags 9} Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsitelle in der Jüdenstraße Nr. 58, I. Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 5680 (4 Nußtungs8werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Züdenstraße Nr. 58, 11. Tr., Zimmer 29, eingesehen verden. y

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbs auf den Ersteher übergehenden Ansprüce, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kavital, Zinsen, wiederkehrenden Vebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerung®- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ges

oten anzumelden und falls der betreibende Gläubi- ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu maden, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten

lung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten An- sprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grund- tücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Scluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. :

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 19, August 18284, Vormittags 112 Uhr, an Gerichtestclle, in der Jüdenstraße Nr. 58, I. Tr., Saal Nr. 11, verkündet werden.

Berlin, den 26. Mai 1884. i s

Königliches Amtsgerict T. Abtheilung 51.

[27224] Hiwangsversteigerung.

Im Wege der ZwangsvoUftreckung soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 9 Nr. 596 auf den Namen der verwittweten Freifrau von der Malsburg, geb. Freiin von Baumbach, zu Sontra, eingetragene, hierselb in der Wilhelmstraße 60 belegene Grundstück

am 26, August 1884, Vormittags 9} Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Gerichts8- stelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 11380 #4 Nutßungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steucrrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- bublatts, etwaige Äbschäßungen und andere das Grundstü betreffende Nabweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerictsfscreikeret, Jüdenstraße Îèr. 58, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen werden. l

Alle Realberechtigten werden aufgefordert , die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Berfteige- rungêvermerfs nit hervorging , insbesonders. der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, _wieder- fel renden Hebungen oder Kosten, späteftens im Ber- stcigerungstcrmin vor der Aufforderung pr Abgabe von Geboten anzumelden und, falls dex betreibende

machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücsichtigt werden und bei Pertheilung des Kaufgeldes gegen die berücsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. :

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund- üs beansprucen, werden aufgefordert, vor Sbluß des Versteigerunastermins die Einstellung des Yer- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. :

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. August 1884, Vormittags 114 Uhr, an Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, verkündet werden.

Berlin, den 26. Mai 1884. E

Königliches Amtsgeriht I. Abtheilung d1.

(27234) Bekanntmachung.

Das aus der Schuldurkunde vom 16. März 1840 mit Ingrossationsvermerk und angeheftetem unter dem 2. Mai 1840 ausgefertigten Hypotheken-Infor- mationssceine bestehende, über die auf dem Grund- stücke des Kaufmanns Siegmund Rosenblüth hier, Rosenthaler-Straße 48, Ecke der Neuen Schôns hauser Straße, im Grundbuche von der Königstadt Band 6 Nr. 455 in der 3, Abtheilung unter Nr. 22 eingetragene Posi: ,

„Zweihundert Thaler in Courant mit vier Pro- zent Zinscn und Kosten für

a. Sarl Gottlieb Leopold, minder- b. Auguste Caroline Emilie, jährige Ge- c. Carl Ludwig Ferdinand, schroister d. Alcrandrine Henriette Louise, ! Siemund,

zahlbar mit fünfzig Thalern für jedes Kind, sobald er aus der väterliwen Gewoit _ tritt oder majorenn wird, aus der gerictlien Obligation vom 16. März 18409 ad deer. vom 24. April ej. am 2. Mai 1840 eingetragen? gebildete Hypotheken» Dokument t Jur ‘erli den 6. Juni 1884 erlin, den 6. Juni 1854. s Königliches Amtsgericht 1., Abtheilung 45.

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kraftlos

Gebots nicht berücksichtigt roerden und bei Verthei-

Gläubiger wider®pricht; dem Gerichts glaubhaft zu

12722) Bekanntmathung.

Durch Aus\chlußurtheil des unterzeichneten Amts8=- gerihts vom 30. Mai d. J. sind folgende Urkunden für fraftlos erftlârt: ]

1) Die im Oldenburger S{uld- und Pfand- protokoll Vol. II. Fol. 336 protofollirte Abtheto lung2akte zwishen der Wittwe Dorothea Michels8,. geborene Fick, und ihrem Kinde erster She, Namens. Margaretha Dorothea Michels, d. d, 12. Juli 1855, lautend auf 1510 Thlr. 6 S. Dän. Rm., sowie das in derselben konstituirte Pfandrecht,

2) das Sparkasscnbuch der Oldenburger Spar- und Leibkasse Nr. 1. I. B. Fol. 642, lautend auf die Wittwe Herz in Oldenburg über 1400 H. Kapital, L

3) das Sparkassenbuch der Oldenburger Spars und Leihkasse Nr. 1. H. B. Fol. 444, lauten auf Wittwe D, Michels Erben über 255 # Kapital,

4) das Sparkassenbvcch der Oldenburger Spar= und Leibkaffe Nr. 1. H. B. Fol. 573, lautcnd auf Heinri Schreiner aus Scbwienkuhl über 235 #6. Kapital. A Oldenburg i./H., den 6. Juni 1884.

Könialèches Amtsgericht. Spethmann,

[272391 Juia Namen ves Königs! Verkündet am 27. Mai 1884,

gez. Bünger, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Böttchermeister Wilbelm Hasemann zu Burg, welcher gemäß, §. 59 der Civil prozeßordnung als seine Chefro Auguste, geb. Reinecke, in heutiger Verhandlung" mitvertretend an- geschen werden muß,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Burg dur den Amisgcrichtsrath Hagemann, :

da die Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeidzncten Urkunde und die Berecbtigung zum Auf» geboitantrage glaubhaft gemati haben:

nämlich des über die im Grundcue von Burg I, Nr. 134, Abtbeilung 111. Nx. 6 eingetragene Hv Ns thekenpost von jezt nod 13 Thir. 2 Sgr. 6/6 Pf. gebildeten, angebli verloren gegangenen Zweig- | dokumentes, bestehend avs der notariellen Schuld« und