1884 / 141 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Kav. defselb. Landw. Reats., v. Kleift, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 11, Febr es, Hauptm. von der Landw. Inf. des Ref. Landw. Bats. Nr 36, mit der Landw. Armeec-Unif., Mat- tbhaei, Pr. Lt. von der Landw. Inf. defselb. Lzndw. Bats., mit der Landw. Armee-Unif, Göße, Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 72, mit feiner bisber. Unif, Bern- bard, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 6, Brombacher, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1 Bats. Landwebr - Regiments Nr. 67, Sthrader, Froboese, Seconde-Lieutenants von der Landw. Infanterie des 1. Bataillons Landw. Regts. Nr. 31, Wevbe, Specbt, Sec. Lts. von der Landw Inf. des 1. Bats. Landw. Reqts. Nr. 93, Köbler, Sec. Lt. vo der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 96, Graf k e m S

a s ] sher. Unif., Lisieck i, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 18, mit der Landw. Armee-Unif, Buchholy, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 6, Thomsen, Pr. Lt. l Æ 5 Lxndwebhr-Regiments Nr. 18,

B, Sec. Lt. von der Landw. Inf. defselb. Landw R n ats. Landw. Negts.

des 2, Bats. Landw. on der Landw. Inf. des Pr. Lt der Landw. Armee- . Lt, von der Landw. Inf. desselben er. Unif., Robland, Pr. Lt. von der ndw. Reats. Nr. 22, mit der Landw. uptm. von der Landw. Inf. des 2, Bats. ajor mit seiner bisher. Unif., Neu- w. Inf. des 1. Vats. Landw. Regts r w. Inf. des 1. Bats.

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d irn 1 , mit der Landw. Armee-Unif., L 1 8, Landw. Regts. Nr. 25, Din er Landw. Inf. des 1. Bats. Land t. von der Landw. Kav. des 1. Ba , Sec. Lt. von der Landw.

Á S 3 . Lt. von der Res.

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Landw. Regts. Nr. 76, Wi des 1. Bats. Landw. Regts. Be C es Füs. Reats. Nr. 90, Allwardt . Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, Keding, Pr. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Lando. Bats., m. d. Landw. Armee-Unif., der Abscied bewilligt. Kirstein, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, v. Pustau, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw.

Bats. Nr. 86, Jacobi, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. I: V, (D

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gts. Nr. 78, mit der Landw. Armee-Unif., Siegfried,

Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats, Landw. Regts. Nr. 88, F v, d. Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, . —_ Cc «6 d G e J S z Pauli, Sec. Lt. v. d. Landw. Inf. des 2. Bats. dw. Regts. Nr. 95, Rott, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts.

Nr. 115, Frhr. v. Gemmingen-Hornberg, Pr. Lt. von der Res.

e S d E Cr E N 7. C des Inf. Regts. Nr. 117, Frhr. v. Bodman-Bodman, Sec. Lt. Ÿ Á ¿E A a o c 1s F s P (Em A von der Res. des Drag. Regts. Nr. 21, als Pr. Lt., Lühn, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 116, Machenschein, Sec. Lt. Sor C v C. e L D T o E +5 5 f 2: von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 97, Wurzer,

Sec. Lt. von den Landwehr - Jägern des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, v. Gustedt, Pr. Lt. von den Landw. Jägern des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 64, Volkmann, Pr. Lt. von der v. Feld-Art. des Ref. Landw. Bats. Nr. 33, mit der Landw. e-Uniform, Paulsen, Sec. Lt. von der Garde-Landw. Feld- Art., Drevmann, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Ref. Landw. Regts. Nr. 35, Alberty, Sec. Lt. von der Landw. Feld- Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 57, Eckoldt, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Artillerie des 1. Bataillons Landwebr-Regiments Nr. 71, v. Hinüber, Sec. Lt. von der Landwehr-Feld-Artillerie des Nef. Landw. fi ißel, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1 èr. 77, Baumann, Sec, Lt. : L

et.

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von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 84, Ko ch, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, Sbmi §, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenbahn-Regts., als Pr. Lt, Schulte, Pr. Lt. von der Landw. desselben Regts., mit der Landw. Armee-Uniform, Rablff, Sec. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 85, der Abschied bewilligt.

èr. 85, ______ Nöntiglih Bayerische Armee. Abschiedsbewilligungen. M alliven Seere 4 SUUL

Swiller, Sec. Lt. des 2. Feld-Art. Reats, der erbetene Abschied behufs Uebertritts in Königl. preuß Militärdienste bewilligt. 9, Juni. Straub, Oberst und Commandeur des 7. Inf. Regts.,

Ravh, Major und Bats. Commandeur im Inf. Lciv-Regt., der ne Abscvied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif, bewilligt. - Zti Sanitals-Eorps 9 Jun De Papelltier, Assist. Arzt 1. Kl. a. D., der Charakter als Stabsarzt verlieben XITTI. (Königlih Württembergisches) Armee-Corp3. E Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Im aktiven Heere 7. Juni. Turing v. Ferrier, Pr. Lt. im Drag. Regt. Nr, 25, unter Beförderung zum Rittm. u. Escadr.

—--

Chef, in das Ulan. Regt. Nr. 19, Frhr. v. Roeder, Sec. Lt. im Ulan. Regt. O, unter Befördec. zum Pr. Lt. in das Drag. Regt Nr. 25, verseßt. Schefold, Pr. L. im Pion. Bat. Nr. is

ein Patent seiner Charge vom 13, Dezember 1883 verlieben. Kaiserliche Marine.

; Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen 2.

Berlin, 10. Juni. Boeters, Korv. Kapitän, zum Art, Direktor

der Werft in Kiel, Fritze, Kapitän-Lt.,, vom 1. Juli cr. ab zum

Mitglied der Art. Prüfungs-Kommission ernannt. E

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. Juni. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (34) Sitzung des Reihhs- tages wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge- Jebes über die Unfallversicherung der Arbeiter fort- ge)eßt.

F. 5 lautet nach dem Beschluß der Kommission:

__ Gegenstand der Versicherung ist der nah Maßgabe der nac- folgenden Bestimmungen zu bemessende Ersatz des Scadens, wel- cher dur Körperverlezung oder Tödtung entsteht.

Der Scadenéersaß soll im Falle der Verletzung besteben :

1) in den Kosten des Heilverfahrens, welde vom Beginn der vierzehnten Weocbe n2ch Eintritt vcs Unfalls an entstehen :

2) in einer dem Verleßten vom Beginn der vierzehnten Woche na Eintritt des Unfalls an für die Dauer der Erwerbsunfähig- keit zu gewährenden Rent.

Die Rente ist nad Maßgabe detjenigen Arbeitêverdienstes zu berechnen, den der Verleßte während des letzten Jahres seiner Be- scäftigung in dem Betriebe, in welhem der Üffall sich ereignete, an Gehalt oder Lohn dur{scrnittlich für den Arbeitstag bezogen hat (S. 3), wobei der 4 M überfteigende Betrag nur mit einem Drittel zur Anrechnung kommt.

War der Verleßtzte in dem Betriebe nit ein volles Jahr, von dem Unfalle zurückgerechnet, beschäftigt, so ift der Betrag zu Grunde ¿u legen, welden während dieses Zeitraums Arbeiter derselben Art

—————_—

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in demselben Betriebe oder in benachbärtin gleichartigen Betrieben durbs{nittlih bezogen baben.

Erreiæbt dieser Arbeitéverdienst (Abs. 3 und 4) den von der böberen Verwaltungëbebörde nach Anhörung der Gemcindebebörde für Erwacsene festgesetzten orteüblidben Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter (8. 8 des Gesetzes, betreffend die Kranfkenversicherung der Arbeiter, vom 15, Juni 1883) nitt, so ift der leßtere der Be- rechnung zu Grunde zu legen.

Die Rente beträgt:

a. im Falle völliger Erwerbéunfäbigkeit für die Dauer der- selben fedéundsechEzig zwei Drittel Prozent des Arbeitsverdienstes ;

b. im Falle theilweiser Erwerbéäunfäbtgkeit für die Dauer der- selben einen Brucbtkeil der Rente unter a, welcher nah dem Maße der verbliebenen Erwerbsfäbigkeit zu bemessen ift.

Den na §. 1 zu versihéernden Personen, welbe nit na den Bestimmungen des Gesezes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, versichert find, hat der Betriebsunternebntér bie in den SS. 6 und 7 des genannten Gesetzes vorgesehenen Unter, stUbungen für die erften dreizehn Wochen aus eigenen Mitteln zu leisten. E E

Dem Verleßten und seinen Hinterbl stebt ein Ansrrudb

vo erbeigeführt hat.

ugt, der Krankens attung der ibr das ie Verleßten über den zur Beendigung des Heil- e gilt als Ersaß der im d die Krankenversicherung alste des in jeßem Ge-

des

er Arbeiter, bezeichneten Lei

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e beft Hierzu lagen folgende Anträge vor : 1) Von den Abgg. Bebel und Gen.:

Der Reichêtag wolle beschließen :

Im S 5 Abfat 2 t N à S E M L unter 1 die Worte „Beginn* bis inkl. „na , unter 2 die Worte „Begir-.* his inkl. nab“ zu streichen ;

in Alsab 6 milel à l es i E a5 f! Elie all D rozent Ju leBen : eden vollen Arbeit“ „¿pddons : g «LVTrdten!tt unter b bint- bannfäktaFtts gnt eer „Erwerbsunfäbigkeit Lrte zu seten: „den Eriaß des entgangenen Arbeitsverdienstes*. 2) Von den Abgg. Dr. Barth und Gen. : Der Reicstag wolle bescbließen :

_A. 1) in§.5 in Absatz 2 Nr. 1 folcente Worte „welche vom Be- gtnn der 14. Woche na Eintritt des Unfalls an entstehen“ zu streiten, ;

2) in Aksas 2 Nr. 2 an Stelle der Worte „der vierzehnten a

!

statt der da folgenden

Woche“ folgende Worte zu „dés dritten Tages“; B. eventuell 3) in Absaß 2 Nr. 1 das Wort „vierzehnten" dur das

ort: „fünften“ zu erseßen, 4) in Absaß 2 Nr. 2 das Wort „vierzehnten* dur das Wort: „fünften“

zu ersetzen ;

C. in Ab'ay 3 die S{lußworte , wobei der vier Mark über- stetgende Betraz nur mit einem Drittiheil zur Anrechnung kommt“ zu ftreihen ; : D. im leßten Absaß den leßten Satz wie folgt zu fassen: „In diesem Falle gilt, soweit ni&t ein böberer Kostenbetraga nabgewiesen wird, als Ersaß u |, w.“, : eventuell diesen ganzen leßten Sas zu treiben. 3) Von den Abgg. Dr. Buhl und Gen. : Der Reichstag wolle besbließen : _in §. 5a) Absaz 2 Nummer 1 statt „der vierzehnten Wocbe* zu seßen: „der fünften Wehe“ ; b, im Absaß 7 statt „dreizehn Wochen“ zu seten: „vier Wochen“ E

und dem Absatz beizufügen:

_ e&ür die weitere Dauer der ErwerbEunfäbigkeit hat der Be- triebêunternebmer bis zum Eintritt der Zahlung dur die Ge-

no!ensbaft die Entschädigung vorsbußweise zu leisten“: c. im leßten Atsaße statt „vierzebnten Woe* zu seten: „fünften Woche“, S Eventuell beantragten die Abgg. Dr. Buhl und Gen, für den Fall der Ablehnung des vorstehenden Antrags : a. den_zweiten Absaß folgendermaßen zu fassen: Der Schadenersaß im Falle der Verletzung wird in den ersten 13 Wocen na Eintritt des Unfalls, den Bestimmungen des Ge- j s j R

eßes vom 15. Juni 1883 gemäß, von den Krankenkassen geleistet, unter Gewahrung eines Zuschusses zum Krankengeld im Betrage von des nad den Bestimmungen jenes Geseßes ermittelten

8, Seitens derjenigen Unfallgeno\enschaft, welcer _angebört. Ueber die Formen, unter denen die on dieses Zuschusses Seitens der Krankenkassen zu erfolaen _erläßt das Rcicbs-Versiherungëamt die erforderlichen Vor- \chriften, ent] etdet aub Über Streitigkeiten, welhe aus dieser

Veranlassung zwiswen Krankenkassen und Unfallgenossensaften

Vom Beginn der 14. Wode an wird der Stadenersay

in den Kosten des Heilverfabrens,

2) in einer dem Verletten für die Dauer d keit zu gewährenden Rente; _ b. in dem 7. Absaß hinter den Worten „vor \tUßungen“ einzuschalten:

ezuzÜglich des Zuschusses zum Krankengeld von 1/5 des Arbeits- verdienites®*“,

Für den Fall der Ablegnung des Eoentual : Antrages Dr, Buhl und Genoffen hatte der Abg. Oechelhäuser folgenden Abänderung2antrag eingebracht:

Der Reichêtag wolle bescließen : den zweiten Absaß des §. 5 folgendermaßen zu fassen:

Der Scadenersaß im Falle der Verleßung wird in den ersten 13 Wowen na Eintritt des Unfalls, den Bestimmungen des Ge- jeßes vom 15. Juni 1883 gemäß, von Krankenkaÿen geleiftet, unter Gewährung eines Zuschusses zum

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r Erwerbeunfähig-

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sehenen Unter-

: Í Krankengeld Seitens der Arbeitgeber im Betrage von 1/s des nab den Bestimmungen jenes Geseues ermittelten Arbeitäverdien Bei den Fabrik-, Bau- und Knappscbaftékrankenkaf\en erfolgt die Einhebung dieses Zuschusses durd einen entsprehenden Zusblag zu den den Arbeitgebern gefeßlid und statutarisb obliegenden Kranken- kafsenbeiträgen. Den übrigen Krankenkassen wird der Zuichuß Seitens derjenigen Unfallgenofsenshaft vergütet, weler der Verlette Ueber die Formen, unter denen die Liguidation des Zu-

wusjes Seitens dieser Krankenkassen zu erfolgen bat, erläßt das

Reicbs-Versicberungëamt die erforderliden Vorscriften. L __ Vom Beginn der 14. Woctbe an wird der Scadenersatz bestehen: i 1) in den Kosten des Heilverfabrens,

__2) in einer dem Verletten für die Dauer der Erwerbs-

unfäbigkeit zu gewährenden Mente.

_ Der Abg. Loewe (Berlin) befürwortete den Antrag Barth. Daß das Haftpflichtgeseß in seiner jeßigen Fassung den gereht- fertigten Ansprüchen der Arbeiter niht genüge, sei au von seiner Partei stets anerkannt worden und sie habe daher den Bemühungen, dasselbe den heutigen Anforderungen entsprechend, weiter zu entwickeln, das größte Wohlwollen entgegen gebracht, so lange seine Partei der Ueberzeugung gewesen sei, daß man die Gefeßgebung in der Richtung der Ausdehnung der

es stes.

Bitriebe und der Sicherung der erwachsenen Ansprüche habe fort: schreiten lassen wollen, seine Partei habe sich an der fom- missarishen Berathung aller drei Unfalloorlagen eingehend betheiliat. Der Anregung der verbündeten Regierungen habe es dabei für seine Partei nit bedurft, denn lange vor dem ersten Unfallversiherungê-Gesetentwurf habe seine Partei An- träge auf Abänderung des Gefezes von 1871 eingebradt Der Ad°g. Windthorst habe gejiern äuégesprocen das keine Materie mehr als gerade diese darnach angethan sei schrittweise und bedäthtig erledigt zu werden, und er habe deshalb geglaubt, daß, bevor man den Sprung ins Dunkle mae, man lieber die Zeit von der ersten bis zur dritten Un- fallvorlage dazu benußen würde, allmählih den Boden der Haftpflicht den berechtigten Ansprüchen der Arbeiter entspre: chend zu erweitern. Gewaltige Anstrengungen seien nun ge- mat worden, uni die Geichgebuno von dieser Bahn abz lenfen; mit welchem Erfoigé, das sehè man jest an der drit-. ten Vorlage, die in der That Aussicht auf eine Majorität ¿u haben seine, Seine Partei habe die Beweielast vom Arbei: ter auf den Arbeitgeber ges{hoben wissen wollen, die, welche dies gewollt haben, hätten es ohne Zweifel weit beer mit den Arbeitern gemeint, als die, welche die Vorlage eingebra@t hätten, Alle Wechsel auf die Zukunst, die man das Haus accepiiren lassen wolle, seien für seine Partei roerth!os. Wer erlebt habe, wie man dur eine Reihe von Legiélaturperioden von den glänzendsten Versprehungen auf so kleine Konzessionen gekommen sei, daß es kaum werth erscheine, das Geseß darauf zu bauen, der müsse si sagen, daß nach den {weren Kämpfen, die von rets und lints geführt worden seien, faum zu erwarten ei, daß die dem Hause von der Reibsregierung eröffneten Aue- nten, mit denen sie jeßt sfih und das Haus vertröfte, günstige jeten. Wenn irgend ein Punkt der Vorlage beweisen könne wie es mit der Arbeiterfreundlihkeit der ganzen Vorlage be: stellt sei, so sei es der §. 5. Das Haftpflihtzeses habe den Mangel gehabt, daß es dem verunglückten Arbeiter die Be- weislast aufgeladen habe ; habe der Arbeiter aber den Beweis führen fönnen, fo sci derselbe au in den vollen Genus der Entschädigurg geseßt. Die Vorlage aber, und mit ihr die Rechte und das Centrum, reduzirten die Ansprüche der Arbeiter auf zwei Drittel des Arbeitsertrages, zweitens zwinge sie die Arbeiter, nicht nur einen sehr erheblichen Beitrag zu den Kosten des ganzen Schadenersazes zu liefern, sondern auh den weitaus größten Theil, unter Umständen die ganze Masse der Arbeiten bei Feststellung der Unfälle und bei Ausführung der Verwaltung zu übernehmen. Mit solcher Vorlage werde man ih den Danf und die Sympathie der. Arbeiter nicht verdienen. Es gehe aus dem F. 5 ganz deutlich hervor, daß die jetzige Borlage absolut keine Verbesserung, eher eine Vershlehterung den jeßt bestehenden Verhältnissen gegenüter bedeute. Lase das Geseg auc an und für sich den Arbeiter von einer Belastung [ret, 10 werde derselbe do indirekt zur Beisteuer dadur ge- zwungen, daß der von dem Unfall Getroffene während der ersten dreizehn Wochen den Krankenkassen zur Laft fallen solle, zu denen doch der Arbeiter zwei Drittel der Beiträge beschaffen müße. Jn einem früheren Entwurfe habe die Regierung selbst cine Karenzzeit von 4 Wochen festgeseßt und der Reichskanzler erfärt, daß für ihn die Dauer der Karenzzeit keine Prinzipien- frage sei. Der Reichêtag hab? darum damals auch beschlofen,

jene auf 2 Wochen zu normiren. Jn der zweiten und dritten Vorlage habe aber die Regierung eine 13 wöchentliche Karen:- zeit angenommen und au die gegenwärtige Kommission, di: n in erster Lesung für eine solhe von 4 Wochen ents{lofssen gehabt habe, szi in zweiter Lesung dem Vorstlage der Reichsregierung beigetreten. Dadurch aber habe sich der Geset- entwurf bei den Krbeitern alle Sympathien verscherzt, Vie materielle Seite der Sache stehe für ihn erst in zweiter Linie; der prinzipiell wihtige Gesichtspunkt aber sei der: Dieses Gesch solle wenigstens nah einer Seite hin Gerechtig- keit dur@führen; nah dem Haftpflichtgeses sci der Arbeitzeber für die Entshädigu=g. voll und ganz verpflichtet. Dieser gute und gerechte Gedanke werde durch S8. 5 beseitigt. Jett soll niht mehr ter Arbeitgeber, der doch für den Schaden an seinem salihen, seinem maschinellen Material allein auf- fomme, verpflichtet sein, den Schaden, der an scinem lebenden Material, an seinen Arbeitern eintrete, zu decken, sondern für diesen Schaden solle Derjenige, der ihn erleide, mit eintreten, Verjemge, der nh den Einrichtungen und Anordnungen der Arbeitgeber fügen müsse, der in den allervers{windendsten ¿âllen in der Lage sei, etwas zur Unfallverhütung beizu- tragen. Wenn es jemals eine Forderung der Gerechtigkeit gegeben habe, so sei es die, daß in solhen Fällen aus/{ließzlih der Arbeitgeber mit seinem Vermögen für derartige Unfälle einzutreten hätte. Dieser geredte Grundgedanke jei durGbrochen. Das sei für ihn entscheidend. Der Antheil der Arbeiter, der auf die Krankenkasse entfalle lei 95/2, Proz. Wenn sih diese im Werthe noH so gering auédrüdten, so würden sie doch für die Organisation der Krankenkassen so viel Mühe machen, daß damit allein {on lehr erhebliche Beiträge zu den Kosten des Unfallgesezes ge- leistet würden. Nach den Angaben déer Regierung selbst hätten die Arbeiter für die Unfälle 162/; Proz. oder 2?/, Millionen aufzubringen, cine für die Zahl von zwei Millionen Arbeitern sehr harte Belastung, um so mehr, da diese Leistung ganz analog den Krankenkassenbeiträgen aufgebracht werden müsse. Nach fachverständiger Berehnung, die alle einshlägigen Fak- toren sorgfältig erwogen habe, jeien aber 33/, Millionen er- forderlich, vielleiht sogar 5 Millionen. Aber gleichviel, auch wenn die geringste Summe die rihtige wäre, so lege man dur diese Vorlage den Arbeitern jedenfalls neben der großen Arveitslast auch noch eine ganz ungehörige materielle Leistung auf. Die Einwände gegen diese Bedenken seien kleinlich: Vermeidung von Simulation und dergleihen. Simu- [lation könne doch bei Unfällen fast ganz als aus- geshlossen gelten. Das Sthlimmste abex sei, daß nach der gestern bes(lossenen Fassung des 8. 1 eine große Anzaÿl von Arbeitern, au solcher, die in Kranken- fassen seien, an der Unfallversiherung keinen Theil hätten. Dies häufe die Ungerech:igkeit noch mehr. Niht die Armen, Kranken und Verunalückten würden entlastet, sondern unter dem Scheine einer Entlastung in Wirklichkeit stark belastet; jo verhalte es sich in der That, wenn der Regierung auch die Absicht dazu abfolut fern liege. Nahdem die Gesetzgebung einmal den Lauf genommen have, wie derselbe sih jeut in der Vorlage darstelle, müsse das Haus alle legitimen gesunden Interessen der Arbeiter zu {hüten bestrebt sein. Die schlechten Bestimmungen des Geseß:s müßten ausgemerzt werden; aber er glaube nicht, daß dies bei der jeßigen Majorität in diesem Hause mögli sei. Mit der Bestimmung des 8. 5 sei be-

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wiesen, daß es mit der Arbeiterfreundlihkeit des Entwurfs

nicht weit her sei; kTompensire man Gutes und S@hlechtes in

den E 1E Verde die Waagschale des Sélechten bedeutend gegen -s Guten beruntersinken.

. HOferauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Etaats-Min'fier von Boetticher das Wort:

Meine Herren, ih babe {on viel erlebt in Bezug auf den Eifer,

it welchem diskutirt wird; aber wie Jemand, wie der Herr Vor-

redner, der in einer ganzen Reibe von Kommissionésißungen dieses

Ti Gesetz speziell dur&bberatben bat, jeßt mit der Behauptung auftreten fann, daß das Gese keine Verbesserung der sozialen Lage des

Arbeiterstandes im Gefolge baben werde, und wie er den angekün-

diaten Beweis bei jedem Paragraphen fübren will, daß jede einzelne

Bestimmung eine Vers{ledterung gegenüber dem aftuellen Zustande

enthalte: das ift mir in der That unerfindli®. Wie kann der Herr

Vorredner behaupten, daß gegenüber der Thatsacbe, tie notbwendig ck et

aus diesem Gefeß folgen muß, daß dem verunglückten Arbeiter eine ganz bestimmte dur das Gese selbs vorgesehene Rente ge- währt wird, die er sid nicht erst im Prozeßwege zu E erftreiten nöthig bat, über deren Gewährung er nidt E mehr mit den izxteressirten Versiberung8ges!ell’chafte el M braubt, um überbaupt Etwas zu bekommen, die Lage de E persblechtert wird? Wie kann der Herr Verrebner weite E ten, daß gegenüber dem gegenwärtigen Zustande, in E Arbeiter bei der Regelung des Unfallwesen# Überbauvt E wird, derselbe nun dur diefes Geseß, wel&es ibm eine Mitri E bei der Wabrnebmwvng feier Interessen gewöhrt, nit bef E wird? Und, meite Herren, wie fann der Herr Vorredner e de E haupten, daf, wäßrend bei der Fürsorae, die biéber durd das Haft- E pilidtacfek fegeten war, es d nur um die baftpflibtigen Unfälle E handelt, tvogegen dieses Q äf | sei E oder nicht, in feinen B A un) dem Arbeiter ein ì l E ann der Herr Vorredner behaupten, z_durch ese eine | Besserung in dem aktuellen Zustande nicht berbeigeführt wird ? Das M ¡t mir absolut y Nun bat d redner der Vorlage der verbündeten Re- zierunaen în S. en vorschläâzt, die Fürsorge für die ver- unalü&ckten Arb 1f 13 Wochen den Krankenkassen zu über lassen, die Vec esdobcn, daß die Regierung fb auf einem Valancie ß sie bald diesem, bald jenem Faktor unseres Wirtb chnung tragen müsse, je nachdem er in volitischer L oder weniger wert%voll wäre. Aber, meine Herren, i vo ist für diese Behauvtung aub nur ein letfer Anba tionen des Herrn Vorredners zu ver- nebmen gewesen Nd und das betone ib wiederbolt und immer wiede telt fb gar nit um ein politisches M Gese, cs hand ein wirtbschaftlibes Gese, das E für alle Part werthvell ift Wir können über l die Wege streiten, ir können den Weg nicht suchen und prüfen an der Hand politis d Auffassungen, sondern nur an der Hand der Erfahrungen, an de 1nd der Erkerntniß, die œir vom wirtb- baftlien Leben gewonnen baben, förnren wir das Bessere gegenüber dem weniger Guten abwägen Also, meine Herren, auf dem Balancierseil befinden wir uns gegenüber den Faktoren des bscaftli Lebens, noch ift etocilia vi a 3 tere eingenommen ie

L) i a £ 1 . c Wirksamkeit tritt, jede Krank:nkafse aub die Fürsorge für die alüdten Arbeiter Übernommen. Die Zeit, auf welhe die Fürc- übernommen worden ift, ift allerdings bei den verschiedenen versbieden; in der Mehrzahl der Fälle bat sie ch jedoch auf vierteljäßhrlide Dauer erstreckt. Also dié Kranken- n jest s{on in der Regel 13 Wochen hindur ie sür den veruiglüälen Arbeiler getragen, Krankenkafsengeseßs und das ift unbestreitbar en diese Fürsorge auch ferner ob, und wenn Sie dieses

ge i l it

Be g 1 einer V ai i die Rede sein, denn eine Mehrbelaftung tritt durch dieses Gese für die Kranker kassen überhaupt ni&t ein, ich sage, ist die Belastung,

die durch das Krankenkassengesect gegeben ist und die in der Fürjorge

M aub für den verunglückten Arbeiter auf dreizehn Wochen binaus be- steht, des intensivzn Streites werth, der darum gcführt wird? Der Vorredner hat uns eine Reihe von Zablen genannt, etne Ves

i er

ang id 1€ n T eft de d tîd en

tistif ergiebt. Nach tiefer Berechnuna, die mindestens dieselbe eansprucen darf, wie die Berebnung des Hrn. Abg. Löwe

i der Hand der Zahlen der Unfallstatistik, die wir aufge-

20, die Mehbrbelastung des Arbeiters bei der 13wêcigen

4wöcigen Karenzzeit auf 16 #4Æ pro Kovf und Iahr, nit 20 A, und dieser Zahl gegenüber wird behauptet, materielle Bedeutung der 13wöchigen Karenzzeit eine 10 auferordentliche sei, daß man den Arbeiter mit dieser Last nicht be- M denken sollte! L Y Meine Herren, i gebe die Prüfung di î B h“

das die

er Berebnung Ihnen 7

e anheim, ih gebe Ihnen aub weiter zu, daß die Zablen der Unfall- statistif, wie ja alle statistishen Zahlen nit absolut entsbeidend fein tônnea ; wir haben aber nidts Besseres, und das eine darf ich wenig» stens versidern aus der Entstebung8geschibte dieser Unfallstatistif, daß die Zablen nit eine niedrige Tendenz, sondern im Gegen- Ib l î 4 R

ail eine hohe Tendenz empfangen haben. Welcher Cffeft wurde nun dem gegenüber erzielt werden, wenn man biete nov nit B S dem Arbeiter nit auferlegte, sondern wenn man

n 4 S . E _ Cl» 5 2 Ant nad dem Antrage, der uns hier rorliegt, an Stelle der 13wöhent- liden eine 4wöentlihe Karenzzeit einführt? Die Zabl der Unfälle,

statistik etwa 18 0C0 bis 17000. Sie müßten aljo weg 16000 Eis 17 009 Unfälle mebr die geschäftliden Beziehunge

welde zwischen den 4 und 13 Wochen liegen, beträg

) n zwischen den Berufsgenofsenshaften und den Krankenkassen ret _erhebli im- Vliiren. Cs müßte in jedem Falle eine Abrechnung iwisben der Ve- rufégenc\ensbaft und der Krankenkasse eintreten. Denn das werden Sie nicht wollen, daß der Arbeiter, der nun 4 Wowen von der Krankenfafe behandelt, vielleibt im Krankenbause der Krankenkasse Jewesen ift, in toto vom Beginn der fünften Woche auf die Unfall- versiberung in toto übergeht. Meine Herren, wenn Sie in Berüd- lidtigung ziehen, daß es si im Uebrigen blos um 4000 bis 5000

mit allen gesetßlihen Viitteln bek

4

praftishe Geseßgebung handele.

haftpflichtig gewesen feien. Bon

der Arbeiter ins Auge fafse, inde die Frage der Punkt im Hastpflichtgeset, Monate lang auf

geshähen durch eigenes Verschulder seine Partei denn auch, zu überi außer Acht gelassen, daß früher, in Aussicht genommen sei, gefordert wurde. Man hör aus geneigt, für eine kürzere seine politischen Freunde hätten der Regierungsfommissarien in

Regelung der Kranten-Versicheru

That für die 13 Wochen gesorgt. würde er mit ¿Freuden für ein

danke sei doch darauf gerichtet ge oder vorübergehende Erwerbsunfä

befreien. Wenn alle Unfälle auf den die Arbeiten verfünffacht Ertrag wäre ein sehr geringer. an die bestehende Kranfkenver sicher wollendes anerkannt werde, und ein Arbeiter absihtlich einen Ut

der Karenzzeit seien alle Jnd

sih nit leihtsinnig eine Gefahr

Todesverachtung im Gegensaß

Mittelweg halten. Er wolle den beiter schon wesentliÞ durch di fördert’ werde.

punkte bitte er, es bei der länger Der Abg. Hähnle erklärte,

unberehtigte Belastung auferlegt.

beschtüssen bewenden zu lassen. Der L Je Partei den Vorwurf, daß sie nicht die berechtigte der Arbeiter wahrnehmen wolle, und beklage es, d f

Verschuldung aufwerfe. t daß der verunglückte Arbeiter

zere Karenzzeit hier einführen folle. Aber der Abg. Löwe habe

Unfälle bandelt, die die Fürforgé der Beruf#genofsenscaften crfcrdern, so werden Sie mir zugeben müssen, daß der Untersbied in der ge- \bäftliden Mebrbelastung dur die Einführung der 4wötertlicen Karenzieit ein ganz erbebliher ist. Und da sage i&: Dieser gesbâftliden BVelafung gegenüber, einer Belastung, die bon, wie es sich bereits aus den Kommissionsverbandlungen ergeben bat, grade aub von den Freunden des vorliegenden Antrags für die Berufs- cenofsensdaften als eine sehr bobe angesehen wird, i sage: dieser geschäftliden Belastung gegerüber ift es nit zu rebtfertizen, daß man eine Veränderung der bestehenden Gesetzgebung berbeiführt, welche ur den Arbeiter, der dadurch Eegünstigt werden soll, eiren Wertb pro Kopf und Iabr von nob nicht 20 4 hat. cine Herren ifle gar nit, daß der gecsundderkende, rbeit 1 ibm diese Erwä Har von en wird, die G E ne 3 ] t, zu beklagen lagen: das ift des Streites nicht wertb, leiht wird er aber ni&t sehr dankbar sei der Abg. Löwe ihm beigelegt hat, indem er i des Arbeits te, das ebenso bebandel

e Verrèn! Wenn ib mich nun #1 q, belhäuser wende, welwer Ihnen auf N vorliegt, so bin id der Meinung, daß dieser 2 den Form unmögli die Zustimmung des H denn er zieht auße é Unf j ein Secditel des na l Arbeitsverdienftes als Zuschuß zu dem Krank rgebraht wer: den soll. Der ve i dal tens unter- stütt von i von ten an der l ird drittens \ 77 Ds L 4e “— V waë diesem InnerliÞ dagegen ist Arbeitgeber welcer für Mitalieder feiner allein zablt, ni@t wird zumuthben können, enofsenschaft auch noch& an der Zahlung des Secbstels für diejenigen Arbeiter theilzunebmen, welches die Berufêgenofsenschaften für die Mitglieder der Ortékassen und eingeschriebenen freien Hülftf2f ken baben Ich bin alfo der Meinung, daß die t angenom ten werden kann E E Meine Herren, ic bitte Sie dringend, laffen Interesse der Vereinfacburg des Geschäfts der Beruftgenc\ im Jn- teresse einer prafktiscen Entwidckelung des Unfall géwesens es bewenden bei dem Vorschlage Ihrer Kommisso ie werden damit Niemand Unrecht thun, und Niemand wird er klagen kênnen, daß er ungerech!fertigt belastet wird.

en Kommission®ê- l made seiner n Jnteressen daß jeßt auch de Leute Einfluß auf die Ge-

N

ck Q rg O t er D: e. S

sebgebung gewönnen. Er begrüße es gerade mit Freuden, daß die Regierung bei jeder Gelegenheit in das Volfksleben

Lars

hineingreife und si Belehrung suche. Diese fonstitutionelle, abstrakte Theorie der Gegner dieses Geseßes wolle seine Partei

ämpfen, deswegen freue er

sih, wenn die Regierung jede Gelegenheit wahrnehme, in den Jnterefsentenkreifen Erkundigungen einzuziehen und sich bei Männern der Praxis Rath zu holen, wenn es sich um

Wenn der Abg. Löwe sage,

der Arbeiter würde durch dieses Ges: schlechter gestellt, so ver- gese derselbe, ein wie geringer Prozentsaß der Unfälle nah dem Haftpflichtgeses überhaupt haftpflichtig sei. Eine Statistik des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Jndustrieller ergebe, daß in einer Betriebsart von 100 Unfällen nur 1,28 Prox. im Jahre 1878, 1,23 Proz. in 1879 und 0,84 Proz. in 1880

dem Staats-Sekretär sei be-

reits nahgewiesen worden, wie weit dieses Gesetz die Jnterefen

m es besonders gar nit erst Das sei der wundeste

die Untersuhung warten müsse, ob ihn niht etwa eine Verschuldung treffe. 60—70 Prozx. der Unfälle

1 der Arbeiter. Das bestimme egen, ob man nicht eine für- hs

als eine türzere Karenzzeit auch ein Arbeiterbeitrag

jeßt nihts mehr davon.

_—

TE Eine größere Anzahl seiner politishen Freunde sei von Hause

Karenzzeit einzutreten, aber sich dur die Ausführung?n der Kommi)non überzeugen

lassen, daß dies niht nothwendig fei. Durch die geseßliche

ngéorganisation sei ja in der Wenn dies nicht geschähe, e kürzere Zeit eintreten. So

wäre es ein Geschenk an die Krankenkasse, und dazu habe man feine Veranlassung. Vor Allem wünsche er, daß die Betriebsgunfäkle sharf genommen würden. Der ganze Ge-

wesen, bleibende Jnvalidität higkeit zu entshädiaen. Man

müsse si bestreben, die Organisation von zu großem Ballast zu

genommen würden, so wür- werden, und der materielle Er glaube, daß man getrof

die Berufsg:nossenschaften beibehalten könne und daß man sich

ung halte. Er wünsche, daß

in kurzer Zeit in Arbeiterkceisen das Geseß als ein wohl-

er möchte niht sehen, daß fall herbeiführe. Jn fehr

vielen Fällen, namentl-ch wo jüngere Arbeiter beschäftigt seien, sei die Gefahr einer Simulation schr groß. Ueber die Frage

ustrielle, wel{he die jozial-

politishe Stellung der Regierung theilten, einig. Der gute und solide Arbeiter müsse das Gefühl haben, daß derselbe

zuziche. Vergesse man doch

eine carafteristishe Eigenschaft des Deutschen nicht, es sci die

zum englishen und fran:

zösishen Arbeiter. Er müsse also fagen, wenn alle Unfälle vergütet würden, so müßte man auch eine größere Karenz- zeit wünschen, weil hier der Leichisinn gefördert werde. Be- treffs der kleinen Unternehmer wolle er den geseßgeberishen

fen, daß das Loos der Ar- e Annahme des Gesetzes ge-

Man würde dem Arbeiter mit einer kürzeren Karenzzeit ein Danaergeschenk geben. Von diesem Stand-

en Karenzzeit zu lassen. durch die Ausdehnung der

Karenzzeit auf dreizehn Wochen sei den Krankenkassen eine

Viele Ortskrankenkassen in

- Württemberg hätten ch gegen die Zuweisung der Unfälle von Fabrikarbeitern erklärt, welhe in Fabriken thätig seien, denen die zwangsweise Errichturg von Fabrikkrankenkafsen durch das Geseß obliege. Aber gerade die kleineren Fadbrikfcankenkasen würden durch diese Bestimmung in ihrem Bestande gehemmt, ja vielfah würde ihnen die Existenz un- möglih gema&t werden, weil se bei einem Ver- siherungébestande von 50 100 Personen unmöglich das Risiko einer dreizehnwöchentliBen Karenz für Unfälle tragen könnten. Er habe vor 22 Jahren bei anfänglih kleinem Be- siande, der später zu mehreren Hunderten gewatsen sei, eine Fabrifrankenfasse gegründet, und die damit gemachten lang- jährigen Erfahrungen hätten ihn gel:hrt, daß Unfälle reih-

1 lih ein Drittel der Ausgaben der Krankenkasse

S Dean?tpD Es müsse bei den Arbeitern große Mißstimmung her wenn sie in solher Weise zu den Koïen der Unf rung herangezogen werden sollten. We zehnwöchige Karenzzeit anneh:e, so er mit der Krankenkassen- und Unfallegeseß einen {lehten Dienst. Jn gut geleitete Arbeiter in vielen Fällen weniger Fabrifkfrankenfafsen beizutragen geha?t stungen empfangen, als dies bei dem der Fall sein werde. Auch die Ver pflidt und Unfälle hätten in der e brifen selbst übernominen, ohne 2r einen Beitrag zu erheben. Die Arbeiter fi selbst verspüren, daß bei solcher Belastung de assen die versprochene Verbesserung ihrer Lage ausdbleid2, dagegen würden fe öster die Vershlechtsterung finden, weil die Mehrzahl der Unfälle ihnen zur Bcstreitung durch die Kranken- fassen anheimfalle. Als Jndustrieller müsse er gestehen, daß er ‘auch heute noch die private Unfallver sicherung vorziehen würde und deshalb für Zulassung der Prioatzefellihaften fe, Diese Anschauungen habe er in vieljähriger praktischer B schäftigung mit dieser Frage gewonnen. Seine Freunde und er ertlärten sich aus den angeführten Gründen gegen die dreizehnwöcige Karenzzeit und behielten fi vor, bei Annahme dieser Bestimmung und einiger anderer, ihnen nicht zusagenden Paragraphen bei der Schlußabstimmung n das Gesetz zu stimmen!

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Der Adg. Occhelh en er halte die Ent- schädigung, welche dies Geseß für shwere Unfälle bestimme, für genügend; er halte es auch für praftisch, daß für die ersten 13 Wochen der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit die Kosten des Heilverfahrens bei den Krankenkasse verblieben. Er halte ferner, wenn er auch eine Ermäßigung der Arbeittr- s

beiträg?2 wünsche, wie dieselbe ja bei Herabseßung der Karenz- zeit eintreten würde, die Gefsammtbelaftung, die jeßt dem Arbeiterstand aufgelegt werde, nämlih 11 Prozent der Gesammtunfalllasten, für "iht zu ho. Aber die Ardveiter

E ‘Aa O n C Ahn «x1 54 Cy seien bisher nicht bloß gewöhnt, in den Krat F: D d

r 1kenfaßen mit der Hâälîte ihres Arbeitslohns entschädigt zu werden, sie seien au

Ahn F (F nA ck 5A R e 4 L ala P TPT 4 gewöhnt, auf Grund des Hastptlichtgeseßes entschädigt zu

werden. Durchschnittlih aber seien zwischen einem Drittel und der Hälste jämmtlihe Unfälle hastpflihtig; und das stehe ganz unumstiößlih fest, daß, wenn man

1Lee / zusammenrehne, was der Arbeiter bisher Kranfenkassen und auf Grund des Haftpflick : empfangen habe, derselbe früher ansehnlih mehr bekommen habe, und andererseits der Unternehmer an- sehnlih mehr zu zahlen gehabt habe, daß also, wenn das Haus das Geseß unverändert so lafs2, der positive Erfelg der sein werde, daß der Arbeiter künftig im Durchschnitt weniger bekomme, und daß der Arbeitgeber künftig im Durchschnitt bedeutend weniaer zu bezahlen hab2.. Er

2 54 aus den

glaube nun, man

-]

müsse wenigitens in einer fsolchen Weise die Entschädigung der vorübergehend Arbeitêäunfähigen erhöhen, daß die bis- herigen durchschnittlihen Bezüge der Verleßten und die bis

herigen durcschnittlißhzn Leistungen der Arbeitgeb 1

geringer würden, als sie bisher geweien seien, und darauf

basire gerade sein Even1ualantrag. Er halte in erster Linie

fest an der vierwöhentlichen Karenzzeit, schon aus dem Grunde,

weil sie bisher ganz unbestritten angenommen gewesen sei i

i und nur durch Kompromiß zwishen zwei Parteizr Kommissionebes{lüfen der zweitenLesung herauêgebrat) sei. Was nun den administrativen Organismus

zweiten Eventualz2ntrag der Vorwurf zu großer Kemplikation gemacht worden sei, so ziehe er denjelben zurück und halte nur seinen ersten Eventualantrag aufrecht. Das Eine werde man ihm zugeben, daß der Reichêtag unmöglich nach Hause aehen könne, nachdem hier eine Geseßgebung geschaffen sei, auf Grund deren die Arbeiter künftig weniger bekommen follteu, als sie viéher bekommen hätten, und die Arbeitgeber weniger be- zahlten, als sie bisher tezahlt hätten. Mit einem solhen Re- jultat würde seine Partei in der That dies Geseg nicht an: nehmen fönnen. Daher bitte er, seinem Antrage zuzustimmen. Der Abg. Frohme erklärte, der Schadensersaß für die Krankenkaßsen durch die lange Karenzzeit sei cin ganz bedeutender und könne für manche Kassen besonders gefährlih:r Berufs- zweige sogar verhängnißvoll werden, 3. B. für die Kassen der Metallarbeiter und Schreiner; für diese Gewerbe seien die Durchschnittsziffern für die Unfälle gar nit maßgebend, Durch die Annahme der Kommissionsbeschlüsse werde man neuen Haß gegen die Arbeitgeber säen. Seiner Zeit sei in der Kommission für das Kranken-Versiherungëgeseß aus- drüdlich erflärt, man werde decn Krankenkassen nur so lange die Last der Sorge für di? ersten dreizehn Wochen aufbürden, bis das Unfall-Versiherungsgescß zu Stande gekommen sei; aus dieser vorübergehenden Verpflihtung der Kassen solle kein Präjudiz geschaffen werden. Mit allen juristishen Floskeln und Phrasen werde man es nun jeßt niht dahin bringen, daß die Masse der Arbeiter glaube, es sei nun jetzt rechtlich zulässig, jene Last dennoch den Krankenkassen zu überweifen. Diese Last der ersten dreizehn Wochen, die man da den Krankenkassen aufbürden wolle, sei unendlih viel größer, als man anzunehmen scheine. Die vom Abg. Frege genannte Ziffer von 60 Prozent für die durch eigenes Verschulden verunglückten Arbeiter halte er für unrichtig und verweise diesbezüglih auf die Berichte der Fabrikinspektoren, in denen mehrfach und sehr richtig behauptet werde, daß von eigentlihér Unvorsichtigkeit im gewöhnlihen Sinne bei den meisten Unfällen gar nicht die Rede sein könne. Die stete Nacbarschaft der Gefahr erzeuge nothwendig Gleichgültigkeit dagegen. Es habe mit der militärishen Disziplin niht oa mindeste zu schaffen, wenn der Arbeiter sozenannte Todes-

verachtung, wie der Abg. Frege behaupte, zur Schau trage.

¿Nis