1884 / 142 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Lm S O O ER E: MERE R

Rente bekommen muß, darüber wird nach diesem Gesetze ein Streit nit mebr entstehen können, und wenn der Herr Vorredner von der Coulanz und Incoulanz gesprocen und gemeint bat, wer gebe dern Garantie dafür, daß nun die Berufégenofsensckaften die Sache cou- lanter abwiZeln würden, wie die Privat-VersicherungEgesellshaften, so fann hier na der Konstruktion dieses Gesetzes von Coulanz oder Inkoularz garniht die Rede sein. Der Unfall wird unter Mitwirkung der Polizeibehörde festgestellt, die Ent- \châdigung wird sodann dur den Vorstand der Berufsgenoc})enschaft bestimmt. Darüber fann nun allerdings ein Streit entstehen, ob die Lohnberechnung richtig aufgestellt ist, ob der Verleßte nidt mehr zu beansprucben hat, als der Vorstand der Berufégeno}lenscaft ihm zuweist. Aber, wenn er mit der Festseßung nit zufrieden ist, fo bedarf es nit des langen und kostspieligen Weges eines Prozcsses, um sein ReHt zu erstreiten, sondern da ist das kurze Verfahren vor dem Sciedzgericht geeignet, ihm zu seinem Rechte zu verhelfen, und wenn er dort niht Recht bekommt, so hat er die zweite Instanz, das Verficherungëamt. S 5

Der Herr Vorrévncec hat gemeint, ih bätte zum Beweise dafür, daß das Privat-Unfallversicherungegeschäft auch ferner gesichert sei, foweit das Bedürfniß der Unfallversiherung dur das gegenwärtige Gesetz nit gedeckt werde, auf die Ankündigung der Leben8versiherungs8- gesellschaft „Victoria“ mit Unrebt Bezug genommen. J glaube mit Fug und Recht, diese Ankündigung der „Victoria“ herangezogen zu haben, nur um nadzuweisen, daß auch innerhalb des Kreises der Privat-Versicherungsgesellswaften die Meinung als eine beretigte ans erkannt wird, daß aub nach Erlaß dieses Gesctes auf dem Gebiete der Unfallver)icherung noch ein großer und lohnender Kreis der Thätigs keit für die Privatgesellswaften Übrig bleiben wird. :

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat weiter gemeint, daß, wenn das Geseß angenommen werde, Tausende von Menscben außer Brod geseßt würden, und daß der Gesetzgeber nicht die Berebtigung habe, so weit zu gehen, daß er Leuten, die in einer bestimmten Brance biéher beschäftigt gewesen seien, diese Branche entziehe. Ja, meine Herren, mit dieser Argumentation kann man jeden Fort- {ritt auf wirths{aftlihem Gebiete bckämpfen. Braucben wir neue Institutionen, so brauen wir neue Kräfte, und indem wir neue Kräfte brauden, machen wir alte entbehrli, aber damit ift nicht gesagt, daß diese alten Kräfte niht au für die neuen Institutionen verwerthbar wären. Ein großer Theil dieser Kräfte, die bei den Privat-Versiherung8gesellshaften entbehrlib wer- den was ich übrigens für das nächste Stadium der Entwitkelung des Unfallwesens bestreite ih sage: ein großer Theil der Kräfte, die entbehrlih werden, werden in den neuen Betrieben ihre Verwen- dung finden. E :

Dann bat der Herr Vorredner gemeint, daf die Privat-Versiche- rungEgesellschaften elbst ein Ret auf Weitereristenz hätten, und daß der Staat, indem er diese Vorlage acceptirt, auch da der verwerflichen Theorie buldige, wonach der Vürger des Staates wegen da sei und nit der Staat des Bürgers wegen. Nun, meine Herren, wo in aller Welt ift diese Theorie au8gesproben worden ? Ich glauke nit, daß der Herr Vorredner im Stande sein wird, auch nur einen Schritt der Gesetzgebung zu bezeibnen, aus dem sich er- giebt, daß die verbündeten Regierungen der Meinung wären, daß der Vürger des Staates aen da wäre, und wis in aller Welt, wenn irgend Jemand dieser Theorie buldigt, kommt der Herr Vorredner dazu, bei dieser Vorlage die Existenz einer solchen Theorie darzulegen, Hier, wo der Staat absolut gar nicht weiter implizirt ift, als mit einer wie ih vorbin bemerkt habe \ch{ließlichd als Dekoration im Hintergrund stehenden Garantie, wo er der betbeiligten Industrie die Regelung des Versicherung2wesens allein überläßt, wo er gar nich4ts in die Hand nimmt und nur eine Kontrole übt ? Wie kann da die Theorie, daß der Bürger des Staates wegen da sei, als an- gewandt betrachtet werden ? Nein, meine Herren, das klingt nah außen {ehr \chöôn, aber Derjenige, welcher sich mit diesen Dingen eingehend beschäftigt, kann unmöglich glauben, daß das richtig ist; im Gegens- theil, wenn wir nach der Meinung der Herren (links) die Privat- gesellschaften für die Befriedigung der Zwangsversiberung zulassen wollten, dann würden wir für die Privatgesellsbaften ein Monopol statuiren, und das würde den wirthschaftlihen Grund- säßen, die uns von jener Seite (links) gepredigt werden, erst recht widersprechen.

Ich habe aber aub noch einen andern Grund, weshalb i Ihnen empfehlen muß, bei der Komposition der Berufs- genofsenshaften, wie die Vorlage sie Ihnen vorschlägt, stehen zu bleiben, und das ist der: keine Form der Versicerung ist so geeignet, der Unfallverhütung zu dienen, wie diese. Man hat vorhin davon gesprochen, daß gerade die Privat-Versicherungs- gesellschaften dazu führten, daß die nöthigen Vorrichtungen zur Ver- bütung von Unfällen in den einzelnen Betrieben vorgenommen würden, daß, weil die Privat-Versicherungsgesellshaften die Risiken mehr individualifiren könnten, nun die einzelnen Betrieb8unternehmer ein Iuterefsse daran haben müßten, den Betrieb rücksi{tlih der Unfall- verhütung so günstig auszustatten wie nur mögli, damit er bei der Sra B Ege me in eine möglichst niedrige Klasse omme. Ich habe {on in der Kommission des Weiteren ausgeführt, daß ich es’ nit verstehe, weshalb bei der Geschäftsverwaltung durch die Berufsgenofsenshaft nicht eine ebenso gewissenhafte und sorg- fältige Individualisirung der Risiken eintreten könnte wie bei den Privatgesellshaften. Es liegt auf der Hand, daß die Berufsgenossen- chaften ebensoviel Kategorien, ebensoviel Prämienabstufungen in ihrem Tarif machen können wie die Privatgesells{haften.

Uebrigens giebt es einen Grund, weshalb das direkte Interesse der Privat-Versicherungsgesellshaften niht so intensiv darauf gerichtet sein kann, die Unfallverbütung zu begünstigen, und das ist der: Je mehr Einrichtungen zur Verhütung der Unfälle getroffen werden, je wirksamer diese Einrichtungen sch erweisen, um so weniger Unfälle kommen vor, um fo niedriger sind die Prämien, die zu zablen find, und um so niedriger find auch die Dividenden. Bei den Berufsgenossenshaften dagegen, die aus Genossen derselben Berufsart bestehen, bei denen keine dritte Perfon existirt, die ein Interesse an den Resultaten des Geschäfts hat, wo das Interesse des Vorstands das Interesse der Genossenschaft ist, mit diesem koinzidirt: da werden Sie auch cine wirksamere Unfall- verhütung herbeiführen können, als es bei den andern Gesellschaften möglich ift.

Meine Herren! Jch werde mich jeßt nur noch mit ein Paar Worten zu dem Antrage des Hrn. Abg. von Malgtzahn wenden. Ich kann etrflâren, daß die verbündeten Regierungen vorausfictlib gegen die Annabme dieses Antrages nichts einzuwenden haben werden. Er verdankt seine Entstehung der Parallele mit einem anderen ährlichen Gesetze, dem Krankenkafsengeseße, in welchem es vermieden worden ist, zu sagen, daß die Krankenkassen die Rechte juristischer Personen haben, weil nämli die Rechte juristisher Personen in den einzelnen deutshen Ländern verschiedenartig gestaltet sind. Deshalb ift es besser, die Recbte, welhe die Genossenschaften haben sollen, hier anders zu formuliren. Das beabsichtigt der Antrag des Hrn. Abg. von Maltzahn und ih kann Ihnen deshalb nur rathen, den Antrag anzunehmen.

Der Abg. Dr. Buhl betonte, der Abg. Richter sei in seinen Angriffen gegen ihn auf eine Rede zurückgegangen, die er zur Vertretung des gemeinschaftlihen Antrags im Jahre 1882 ge- halten habe. Auf den unkommentmäßigen Hieb gegen ihn, daß die Thatsache, daß jener Antrag nah seinem Namen be- nannt sei, nur daher rühre, weil er in der alphabetischen Reihe der Unterzeichner zuerst gestanden habe, erwidere er, daß er damals dringend gewünscht, der Antrag möhte einen anderen Namen bekommen. Bei einer Materie nun, wie die vorliegende, sei der Zeitraum von 1882 bis heute ein seyr langer, und es sei ganz unabwendbar, daß man sich im Laufe des Jahres überzeugt habe, daß Ansichten, die man gehabt habe, niht mehr genau in derselben Form zu vertreten seien, Wenn er sih aber damals gegen das staat-

liche Versiherungsmonopol ausgesprohen habe, so handele es sich hier doch um ganz andere Bildungen. Darin habe er allerdings seine Anschauungen seit dem Jahre 1882 wesentli geändert, daß er damals für den Arbeiterzushuß lebhaft ge- iprochen, während er jeßt auf eine bessere Regelung der Ka- renzzeit besonderen Werth legen zu müssen meine. Wenn er sodann in der ersten Lesung dafür eingetreten sei, daß man neben den Zwangsverbänden auch noch der freien Ver- sicherung Spielraum lasse, namentlich den Gegen- seitigkeitegeselshasten der Aktiengesellshaften habe er nur neberher gedaht —, #9 sei er durch den Gang der Kommissionsberathungen dahin gebracht worden, von dieser Forderung abzulassen. Es habe sich ergeben, daß die Rettung dieses Antrages vollständig unmöglih sei. Er habe sihch in Folge dessen mit den Leitern der größten deutschen Gegen- seitigkeitsgeselshaften in Verbindung geseßt und sie gefragt, was er unter diesen Verhältnissen thun fönnte, um ihren Geschäftsbetrieb zu retten, und habe von ihnen hierauf den Paragraphen, den er jt als §8. 30a vorlege, erhalten; sie selbst seien die Verfasser dieses Antrages. Habe er also in dieser Frage vorsichtiger sein können? Habe er persönlih in dieser Frage seinen Standpunkt seit 1882 so sehr geändert ? Er sei 1882 für die Gegenseitigkeitsgesellshaften in erster Linie eingetreten, und ebenso in der ersten Lesung; und in der Zwischenzeit habe er in derselben Richtung mit den in dieser Beziehung sachverständigsten Leuten den jeßt vor- [liegenden Antrag formulirt. Dem Hrn. Abg. Payer könne er darin nicht Recht geben, als ob die Arbeiter, was die Ent- schädigungszahlung betreffe, dabei interessirt seien, ob die Privatversicherungen erhalten würden oder nicht. Das sei für den Arbeiter nach dieser Richtung einerlei. Denn die Privat- versicherungen wie die Genossenschaften würden die Entschädi- gung genau nach den Bestimmungen des Gesetzes zu bezahlen haben. Wenn die Arbeiter, sobald die Privat- versicherungen zugelassen würden, die Wahl hätten, dann läge die Sache anders. Aber der Arbeitgeber habe zu bestimmen, wo die Versicherung genommen werden müsse, und da liege doch die Gefahr nahe, daß die Arbeitgeber Versicherungen suchen würden, die mögli(hst billig mit ihnen arbeiteten. Ob dies im Interesse der Arbeiter unter allen Umständen liege, sei ihm wenigstens zweifelhaft. Ein berechtigter Vorwurf gegen die neue Organisation twoäre es freilich, wenn durch das Gesetz die Unfallverhütungsvorschrift so sehr in den Hintergrund ge- drängt würde, wie behauptet worden sci. Er meine aber, durch die Bestimmung des §8. 28, wona die Genossenschafts- Versammlung den Unternehmern nach Maßgabe der in ihren Betrieben vorgekommenen Unfälle für die nächste Periode Zuschläge auflegen oder Nachlässe bewilligen könne, fei für den Arbeitgeber der Antrieb gegeben, dafür zu forgen, daß möglichst wenig Unfälle vorkämen. Er sei überzeugt, wenn der Central-Verband der deutshen Fndustrielen sih neulih für die Möglichkeit der Beibehaltung der freien Kassen in der einen oder anderen Form ausgesprochen hätte, daß auf einen derartigen Antrag Rücksicht genommen worden wäre. Es sei das aber in keiner Weise geschehen, und er glaube, daß ge- rade darin der Grund liege, daß die Diskussion hier nicht den Erfolg habe, den er so gerne wünschen würde. Es sei endlih gesagt worden, daß seine Partei bereits erklärt habe, dem Gesetze zuzustimmen. Seine Partei habe aber in der Kommission ausdrücklich. erklärt, daß, da sie zur Zeit nicht in der Lage sei, mit ihren politishen Freunden sih zu be- rathen, sie mit ihrem Votum ihre Partei in ihrer künftigen Stellungnahme durhaus niht vinkuliren wolle. Jn dieser Beziehung sei absolut nihts Neues dazwischengetreten, und seine Partei werde am S@lusse der dritten Lesung zu über- legen haben, ob die Vortheile, die dem Arbeiter durch das Gesetz geboten würden, derartige seien, da5 seine Partei die vielen und {weren Bedenken, die sis auf der anderen Seite habe, aufgeben könnten.

(Während dieser Rede war der Reichskanzler Fürst von Bismarck in den Saal getreten.)

Der Abg. Schrader bemerkte, in der Kommission hätten doch bei der SchHlußabstimmung die Nationalliberalen für das Gesetz votirt, obwohl nach ihrer eigenen Erkläcung eine Reihe der wichtigsten Punkie ihren Jntentionen widersprehend ge- regelt worden seien, man werde also abzuwarten haben, wie die Partei im Plenum si bei der entscheidenden Abstimmung stellen werde, Nah dem Vorredner wäre die Partei von ihrem ursprünglichen Standpunkt zurückgetreten, weil die FFn- dustriellen niht gewollt hätten. Bei einem für die Arbeiter bestimmten Gesetz könne es aber doch nicht nur allein auf das ankommen, was die Arbeitgeber dazu sagten, wenigstens sollten sich die Volksvertreter niht auf einen so einseitigen Stand- punkt stellen. Daß seine Partei den nationalliberalen Anträgen erst Opposition gemacht und sie dann selbsi aufgenommen habe, Tönne doch fein Vorwurf für dieselbe sein. Seine Partei habe die nationalliberalen Anträge als nicht weit genug gehend be- kämpft, zunächst loyal für ihre weiter gehenden Anträge ge- stimmt und darauf die nationalliberalen Anträge acceptirt. Wenn seiner Partei überhaupt voraehalten werde, daß sie ungerechte Vorwürfe erhebe, wie fei es denn gekommen, daß plößlih in der Kommission in noch nie dagewesener Weise eine Koalition aufgetaucht sei, daß seine Partei gewissermaßen mundtodt gemacht sei? Nur daher, daß die nationalliberale Partei mit einem Mal unter allen Umständen acceptiren wollte ; von Bennigsen habe am 18. Mai gesagt, er hoffe, Niemand werde so thöriht sein, das Gesez abzulehnen, auch wenn es nicht allen Wünschen entsprehe. Seine Partei möchte ja gern mit den Nationalliberalen zusammengehen, aber dieselbe hätte selbst in Heidelberg den Ruf gegen seine Partei er- hoben, er seinerseits habe alles gethan, um den Frie- den zu erhalten (Rufe rechts: Zur Sache!) er verlasse dieses Gebiet, um dem Minister von Boetticher zu antworten. Der Minister habe den Ausschließungsgründen den einen „wi: tigsten“ hinzugefügt, daß nur auf diese Weise absolute Sicher- heit für die Arbeiter und ihre Rente erreiht werden könne. Absolute Sicherheit gebe es aber bei menschlihen Einrichtungen überhaupt nit, niht durch Berufsgenofssenschaften, nicht ein- mal durŸ die Staatsgarantie sei sie zu erreihen. Die Rechte erkenne ja von den Berufsgenossenschaften selber an, daß sie niht sicher seien; kein JFndustrieller würde ihnen beitreten, wenn nicht die Reihsgarantie dahinter fände. Wenn die Reichsgarantie nur „dekorativ“ sein solle, wozu sol’ schöne Dekoration schaffen? Die Berufsgenossenschaften würden das, was sie leisten sollten, niht thun, shon deswegen nit, weil aus dem Geseße ganze Kategorien von Arbeitern ausgeschlossen seien. Man sollte nur den Versuch bilden, eine neue Organi- sation der Gesellschaft zu schaffen. Mit ihrer Freiheit sei es auch nit weit her, sie bestehe darin, das zu thun, was vor- geschrieben sei. Die Angrifse gegen die Privatgesellshaften

Seitens des Ministers diskreditirten diese, wenn Zahlen nur zur Hälfte angeführt würden, so weit sie gerade zur Argu- mentation paßten. Würde man die Privatgesellshaften fkon- kurriren lassen, dann wäre es jedenfalls möglich, das Geseg eher zur Ausführung zu bringen, als zum 1. Oktober 1886, Jm Allgemeinen bedauern er, daß der Weg der Berufs- genossenschaft einges{chlagen worden fei, gegen welche seine Partei sih ganz entschieden erklären müsse, wenn neben ihnen die Privatgesell)haften ausgeschlossen werden follten.

Demnächst nahm der Staats-Minister von Boetticher das Wort:

Meine Herren! Ich bedaure, daß ih genöthigt bin, zum dritten Mal ¡u Ihnen zu spreden, ich hätte mir das selbst gern geschenkt, aber der Herr Vorredner hat wieder fo mißverständlihe Auffassungen an die Erklärungen, die ih abgegeben habe, geknüpft, daß ich diese Auffafsungen unmöalich unberihtigt ins Land gchen laffen kann, Dabei kann ih die Bemerkung mir nit ersparen, die ib [con dem Hrn. Abg. Löwe gegenüber gestern gemacht habe, daß ich erwartet bâtte, daß die Kommissiontberathungen und die dort gepflogenen Verbandlungen do bei ihm mehr Boden gefaßt hätten, als dies thatsächlid der Fall gewesen ift. :

Ic frage den Herrn Vorredner und erwarte den Beweis, wo in der Kommission und von wem die Erklärung abgegeben ift, daß die Begründung der Berufsgenofsenschaften zum Zwecke derUnfallversicberung gar nicht das Unfallversiherungswesen im Auge bat, sondern daß es der Anfang einer Organisation ift, welche die Rettung der in Grund und Boden zerrütteten Gesellscaft bezweckt. Auch nit mit einem Titelchen ift bei den Regierungen davon die Rede gewesen; im Gegentheil, die Berufsgenoß enschaften haben davon ihren Ausgangspunkt genommen, daß man eben erwogen hatte, daß es die zweckmäßigste und beste Form der Regelung des Unfallversiherungswesens fei, und ih mödte den Herrn Vorredner bitten, ruhig abzuwarten, was fih für weitere Aufga®en an die Berufsgenossenshaften knüpfen werden; zunäcst haben sie noch nit den Zweck, die „in Grund und Boden zerrüttete Gesellschaft“ zu retten.

Dann frage ih weiter, wo und von wem die Erklärung abge- geben ift, daß das neue Geseg erft zum 1. Oktober 1889 in Wirk- samkeit treten wird. Es ist diefe Erklärung von Niemandem, wenigstens von keinem Vertreter der verbündeten Regierungen, abges- geben worden, und wenn aus der Mitte der Kommission die Ver- muthung ausgesprochen ist, daß die Organisation einen Zeitraum er- fordern werde, der es erft gestattet, am 1. Oktober 1886 die Unfall- versiwerung in Kraft treten zu lassen, so kann ich dieser Vermuthung die bestimmte Versicherung entgegenhalten, daß wir früher mit der Organisation fertig werden. /

Nun hat der Herr Vorredner gemeint, die berufsgenofsenschaft- lie Organisation kranke {on daran, daß sie nicht fähig sei, das erweiterte Unfallverficherungsbedürfniß für andere Kategorien von Arbeitern zu befriedigen. Ih habe in dieser Beziehung allerdings gestern und vorgestern gesagt, daß, wenn der Kreis der Versicherten über den §. 1 binaus erweitert werden wird, wir für einzelne Ge- werb8zweige Modifikationen in der_ dur die Vorlage vorgesehenen Organisation werden vornehmen müssen. Daß aber au diese Drga- nisation in der Hauptsache eine bêrufêgeno}senscaftlihe wird sein können, das ift eine Ueberzeugung, an der wir festhalten. :

Dann hat mir der Herr Vorredner den Vorwurf gemat, ih hâtte bei der Betrachtung der Geschäftsergebnisse der Unfallversiche- rungégesellshaften nur die eine Hälfte der Zahlen genannt und zwar diejenige Hälfte, die in meinen Kram passe. Nun, ich gebe zu, daß i eine Periode gewählt habe, in der sich die Dividenden der Versicherungsgesellschaften in fteigender Tendenz bewegten. Aber, meine Herren, die andere Hälfte konnte id mir {on um deswillen ersparen, weil der Hr. Abg. Dr. Barth sie dem Hause mitgetbeilt und er deducirt hatte, daß die Versicherungs8gesellscwaften keineëwegs eine hohe Dividende abwerfen, daß sie theilweise fogar mit Unter- bilanz arbeiten. Daran erlaubte ich mir die Bemerkung zu knüpfen, die ich bier wiederholen kann: dann mögen sie den Geseß- geber segnen, der sie von diesem wenig lukrativen Geschäft befreite. Aber wir sind überhaupt nit der Meinung, daß die Unfall- versicherung zum Gegenstande des Dividendenbezuges gemacht werden soll, und aus diesem Grunde {ließen wir die Versiberungsgefell- schaften ven der Theilnahme an diesem Zweige der wirthschaftlichen Thâtigkeit aus. i

Nun bat der Herr Vorredner gemeint, ib hätte die Privat-Versiche- rungsgesellsaften diskreditirt und das sei von Jemand, der der Stellvertre- ter des Reichskanzlers sei und Stellvertreter des Handels-Ministers in Preußen, etwas ganz Unerbörtes. Jch appellire an das ganze Haus: ih babe die Privat-Versicberung8gesellswaften nit ditkreditirt; ih habe überhaupt kein Urtheil über ihr Geschäftsgebahren au8gesprowen, sondern ih habe dem Hause einfach die Zahlen vorgeführt, die ih aus den Geschäftsberihten der Versicherung8gesellshaften ergeben. Aber, meine Herren, wenn es JIkbnen auf cine Kritik ankommt, o braubde ich meine persönlide Auffassung darüber Ihnen gar niht vorzutragen, ih bitte Sie, sicch nur die Jahrgänge der Berichte der Fabrikinspektoren, die Ihnen allen zugänglich gemacht sind, zur Hand zu nebmen, und nur das Inkhaltéverzeihntißz zu lesen und nachzuscblagen, wo in den einzelnen Berichten über die Thätigkeit der Privatgesellshaften Urtheile gefällt si-d, dann wer- den Sie allerdings mit mir die Ueberzeugung gewinnen, daß das bis- herige Verfahren der Privat-Versicherungsgesellshaften an Coulanz fehr viel zu wünsben übrig läßt. Noch beute Morgen ift aus der S mir ein Blatt zugegangen, in dem ein ganz haarfsträubender

all von Behandlung eines Unfall8entshädigung2anspruhs sich ver- zeichnet findet. Ih will das Haus nit damit bekbelligen, diesen Fal des weiteren zu entwickeln, eben so rein wie die Engel, find die Privat-Versiherungs8gesellschaften niht, und mir genügt die Erklärung eincs Direktors einer unserer hervorragendsten Gesellshaften, die er mir gegenüber abgegeben hat: „ja, id gebe Ihnen zu, Excellenz, es ist viel gesündigt worden“. ; s

Nun hat der Herr Vorredner weiter gesagt, die Organisation die wir jeßt vorshlagen, wird das nit leisten, was sie leisten soll. Ich hätte gewünsbt, daß der Herr Vorredner für diese seine An- s{auung, ic will ja gar nicht sagen, ein thatsäblides Moment vor- gebracht bätte, denn das kann er natürlih nicht angesichts einer Organisation, die erft in der Zukunft liegt, daß er wenigstens eine dur gute Argumente begründete Vermuthung aufgestellt hätte : er ist ja sonst mit Argumenten und Vorausseßungen niht sparsam gewesen. Er hat gemeint, die Privatgesellshaften würden ja selbst- verständlich Nückversicherungen nehmen, sie würden ja alle Garantien leisten, um den Arbeiter in den Bezug seiner Entscädigungsrente sicher zu stellen; aber er hat nichts für diese Behauptung beigebracht und die!er Umstand enthebt mich eigentlich \{chon, nochmals auf die Sace ein- zugehen. Aber ih frage die Herren: weshalb soll die Berus®- genossenschaft, die zusammengeseßt wird aus etwa ein-, seh2-, zehntausend Unterzehmern, nit in sch ganz dasselbe leisten wie eine Privat- Versicherungsgesell\chaft, die aus keiner größeren Zahl! von Unterneb- mern besteht und die das große Heer von Agenten und von Beamten zu besolden hat, die hier bei der Organisation der Berufsgenofsen- \caften vollständig in Wegfall kommen? Wie man da die Behaup- tung aufstellen kann, die Berufsgenossenshaften werden das nit net sie leisten müssen, ist mir in der That mehr als unver- ändlih.

Weiter, meine Herren, is daran erinnert, es sei eine ganz büreaufratisbe Organisation. Das Ding nehme fich auf dem Papier vortrefflich aus, insofern als man ihm das Mäntelchen der Selbft- verwaltung umgehängt habe, aber s{ließlich, wenn man sich die ein- zelnen Paraaraphen ansehe, werde man doch zu der Ueberzeugung kommen, daß in leßter Linie das Reichs - Versiherungsamt und der Bundesrath die entschbeidenden Faktoren wären, daß sie die Zange in der Hand haben, mit der sie die Berufsgenossenschaften zucect- \hmieden, und daß \ch{ließlich nihts ohne den Willen dieser beiden Organe geschehen könne, Nun, meine Herren, habe ih in der Kommission die Herren von der freisinnigen Parte

aufgefordert, Vors&läge zu maden, wie die

Gesetzes sicberzustellen, um dem Arbeiter seine Rente

meine Herren, die Herren von der freisinnigen Partei baben auc nit ein Titelchen eines Abänderungsvorsclags in Bezug auf die 11 y __ Wenn Sie die Güte baben wollen es ift beute noch nit ¡u spät revidiren Sie an diesen Bestimmungen, wir laffen in diesem Punkt durchaus mit uns hban- deln, wenn Sie nur mit urs die Grenze anerkenren, daß es noth- wendia ist, Sicherheit zu hafen für die Nechte des Arbeiters,

Also, meine Herren, der Hr. Abg. Schrader \&eint mib, wie id glaube, nit widerlegt zu haben, und ic fann Sie nur wiederholt bitten, weifen Sie alle Anträge zurück mit Ausnahme des Antrag3

Kompetenzbestimmungen beigebracht.

von Maltzahn und nehmen Sie die Vorlage an.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Abg. Oechelhäuser nationc:liverale t 1 Je mchr es bei dieser Partei zur Gewohnheit werde, liberale Fnteressen preiszugeben, umsomehr werde er unter denen sein, welche die Partei Uebrigens sollte doch eine Partei, die die Losung ausgebe, gegen seine (des Redners) Partei auf der ganzen Linie zu avanciren, sich nit gleih nervös zeigen, wenn von ihm ein

meine, er (Redner) gewobßnheitsmäßig an.

greife die

kleines Scharmüßzel mit ihr angefangen werde.

des Abg. ODechelhäuser, ihn in seiner Partei zu isoliren, sei völlig verhalit. Er wisse ja, daß der Abg. Deczelhäuser aus Ueberzeugung sprehe; aber was er demselben vorwerfe, sei der häufige ‘in seiner i Die Schwenkung des Abg. Dechelhäuser datire erst von den freundlihen Worten des Reichskanzlers her, als derselbe sich daran erinnert habe, daß sie früher persönliße und politishe Freunde gewesen szien. Da sei auf einmal Leben in die ganze Partei gekommen und da habe das Avanziren nach der anderen Richtung begonnen. Der Abg. Buhl werfé seiner Partei vor, daß fie jeßt für trag Wenn der Antrag der Nationallibteralen besser sei als nihts, so stimme seine Partei dafür; sie nehme das Gute, wenn sie es bekommen könne; so nehme sie selb|

Bischen Die nationalliberale Partei gebe ihren eigenen Antrag heute und daher dürften die Nationalliberalen es seiner Partei nicht verübeln, daß sie an den früheren Positionen Wenn die nationalliberale Partei sage, es sei eine feste Mehrheit ihr gegenüber gewesen, sie hätte nicht anders, als geschehen, handeln können, so set Sie hätte sehr wohl für manche Ab-

Wechsel in seiner Ueberzeugung.

seinen früheren Antrag stimme.

und könne sie es nit

! : bekommen, mit einem fkleinen

nationalliberalen preis,

der Nationallberalen festhalte.

das doch nit richtig.

stimmung einen anderen Ausfall herbeiführen können.

sie habe eben zu früh ihre Position geräumt.

kanzler sei gewiß nicht ein Staatsmann, der mit dem Kopf durch die Wand renne, aber derselbe wisse genau zu unterscheiden,

ob die Wand aus hartem Stein bestehe oder nur

Es sei ja mögli, daß die nationalliberale Partei si die

k, ( Kompetenzen des Reicbs-Bersicherungëamts und des Bundesratbs eingeschränkt werden könnten na ihrer Meinung, und i habe dabei an die Spitze den Sas gestellt: es kommt uns nur darauf an, die staatliche Kontrole soweit in Kraft zu seßen, als sie nothwendig ist, um den Zweck des

zu geben. Aber, für die Prozesse.

Partei

angriffen. währen.

Jeder Versuch ausgestellt. Ein gewagtes siherung, müsse immer werfen, als ein sicheres. angelegt, brächten mehr,

vorlieb,

tiher das Wort:

Aber

Der Reichs- | brautt.

von Pappe sei. fommt es mir an.

| anderen Standpunkt in der Auszahlung von Gelder:i zu [ bringen, und daß man erft wiederholte Entsceidungen oder Plenarbeshlüs}se des Reichsgerichts erwarte. Behörde kein Vorwurf; das sei alles Folge der Organisation ; und je fomplizirter die Organisation sei, desto büreaukratischer werde die Verwaltungsschablone, desto weiter werde das Feld C Nun sage der Minister, die Unfallver}iche- rungêge)ellshasten lebten von den Unfällen und je mehr Un- fälle, desto mehr verdienten sie; deshalb könnten die Privat- esellshaften nicht das Jnteresse haben, Unfälle zu verhüten. Diese Logik wäre hinreichend, um die Aerzte zu verstaatlihen. Die Aerzte lebten bekanntlih au von Krankheiten. Je länger der Mann krank sei, desto öfter mache der Arzt Besuche, desto größer würde die Nechnung. Verstaatlihe man daher die Aerzte, damit die Krankheit niht zu sehr hinausgezogen werde. Gegentheil, das Jnteresse der verschiedenen fkonkurrirenden Gesellsaften zwinge sie, niht nur billiger, sondern auc besser das Publikum zu bedienen ; es zwinge fie, zur Ermöaglichung eines billigen Preises die Risiken zu individualisiren und dem, der Vorkehrungen gegen Unfälle treffe, eine Prämie zu ge- Es sei das ebenso mit der Feuerversiherung, auch hier müßte man zur Verstaatlihung gelangen. Die Angaben, betreffs der hohen Dividenden des unverhältnißmäßig großen Nugens aus den Unfällen, hätten sih als ganz haltlos her-

Dafür treffe die

Jm

Ver-

Gewinn ab-

Geschäft, wie eine einen höheren Gelder in Privatunternehmen

als Staatspapiere. Direktor einmal durchgehe, so mache man großen Lärm. Man müßte dann auch die ganze Staatsinstitution verurtheilen, wie viel werde bei der Staatsbank oder bei der Post häufig genug defraudirt? Einerseits sollten die Versicherungen viele Prozente geben; werde denn ein Rittergut nicht oft auch mit 10 Proz. Nugen verkauft? Werde denn- andererseits nicht ebenso oft, wie eine Gesellshaft zu Grunde gehe, ein Ritter- gut subhastirt? Sei das ein Grund zur Verstaatlihung der Rittergüter? Sie müßten ja s{ließlich das ganze Bankwesen verstaatlihen, weil unter dem Staate die von den Bürgern angelegten Gelder sicherer seien. des Staates erhalten, so müsse man ihn niht zu Ausgaben veranlassen, die ihm nicht zugehörten, oder zu Aufgaben ver- anlassen, die nicht seine Sache seien.

Hierauf nahm wiederum der Staats-Minister von Boet-

Meine Herren! Nur wenige Worte. Ich habe neuli Gelegenheit genommen, die Art und Weise des Herrn Abg. Ritter ¡u carafiterisiren, die darin besteht, daß er sch die Dinae Deduktionen seiner Gegner fo zurechtlegt, wie er es für seine Zwee

Er hat aus beute wieder mir Dinge untergeleat, vo gar nicht gesprochen habe, und nur auf die BVerichtizung dieser Ich stelle dem Herrn Abg. Ritter mein un- torrigirtes Stenogramm zur Disposition und cte eine Prämie von beliebiger Höbe aus, wenn er mir aus diesem Stenogramm nachweist,

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Sache no einmal überlege; und wenn sie wirkli in Kon- daß ih das Wort „Verstaatlitung“ in den Mund genommen habe.

sequenz ihrer mit seiner Partei früher gemeinschaftlihen An- Ihauungen zu einem „Nein“ komme, dann wolle er reuig ab- Der

bitten, niht nur was er heute, sondern auch,

den Nationalliberalen vorgeworfen habe; aber er fürchte sehr,

daß die Nationalliberalen ihn nicht in diese würden.

es nun „Shhiedsgericht“, oder nenne.

auf die Entscheidung ganz gleichgültig. Sehe

einmal die staatliche Jnvalidenversorgung bei der Militär: Dort werde gewiß mit Wohlwollen ver- fahren, und do, wie viel Prozesse würden in allen Fnstanzen Es sei ihm sogar einmal vom Kriegs-Ministerium gesagt worden, daß eine einmalige Verurtheilung durch das Reichsgericht noch nicht genüge, um das Ministerium zu einem

verwaltung an!

geführt!

Der Minister von Boetticher meine nun, es würden keine Prozesse mehr vorkommen, Streitigkeiten würden immer vorkommen, nur werde das Tribunal ein anderes sein, ob man „RNeichsversicherung2amt“ Für den, der im Streite liege, sei das in Bezug

zweite Punkt ift dur(gebrannten

was er früher | von einem geredet zu dem

Gesellscvaft

Lage bringen | führen, daß die

man sh doch

fonds.

Direktor dur{gebrannt ift.

nit eingefallen.

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

P E

Inserate für den Deutshen Reihs- und Königl, Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Ha=del3- : i register nimmt an: die Königliche Expedition | 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete,

4. Verioosung. Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Ich babe absolut nit davon gesprochen.

der. Er hat gesagt, ic

Direktor einer Zwele, um den Privatgesellshaften nit in Gesetzes einbezogen werden könnten, weil man der Gefahr der Unter- \{lagung Seitens ihrer Beamten ausgesetzt sei. Lâtte das sagen können, gewiß, denn insofern besteht auc ein wesent- lider Vortheil auf Seiten der Berufsgenofsenschaften gegenüber den Privatgesellshaften, als die Beamten mit den Kassen nicht durch- achen können, weil erft nach Ablauf des JFabres die Beiträge umgelegt werden, und eine Kafse in der Hauptsache nur geführt wird für den Reserve- Ich habe davon aber gar nit gesprochen, sondern ih babe gesagt, die Winterthurer Gefellshaft hat im Jahre 1877 die Dividende gegeben, dann bin ih weiter fortgefabren: demnächst ist allerdings die Dividende weggefallen, und

9

DI D

den Kreis

. Indnustrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

. Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. . Familien-Nachrichten.

| /

bätte

\{weizeris{hen Nachweis zu

dieses

Meine Herren, ic

und 1878 die und

i ind das lag daran, daß der / ] ist, Daß ich diesen Direktor angezogen habe, um damit die Privatgesellschaften zu verdächtigen, das ift mir gar

Deffentliherx Anzeiger. on nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen l

In der Börsen-

Ich bitie Sie also, daraus neue Belege fúr die Kampfctweise des Hrn. Akg. Richter zu entnehmen.

Der Abg. Frhr. Langwerth von Simmern erklärte, er stehe in dieser Frage noch durhaus auf dem Bod:n wie vor drei Jahren und werde also gegen 8. 9 und für den Eventual- artrag Barth ftimmen. Damals habe es sich um die Frage gehandelt, ob die Ersezung der Neicheversiherung durch die der Einzelstaaten {hon für ihn genüge, um in einen Aus- {luß der Privatversiherung zu willigen, und ob er bei einem folhen Ausschluß für das Gese stimmen könne.

Er verneine das und müsse heute ebenso die Frage verneinen, daß die Substituirung der Zwangsgenossen-

schaften genüge. Die Erfahrung habe ihn leider gelehrt, daß alle diese modernen Organe der Selbstverwaltung sehr wenig innere Kraft besäßen und daher nothwendig unter die Herr- haft des Beamtenthums gerathen würden. Fm vorliegenden

| Falle werde nad seiner Ueberzeugung dafür werde {on das Neichs-Versiherungsamt sorgen troy Allem eine

RNeichèversicherung aus diefen Zwangsgenossenshaîten ent- stehen. Er fühle sih deshalb verpflichtet, gegen den Ausschluß der Privatgesellshaften und für den betreffenden Eventual- antrag Barth zu stimmen, und müsse seine Zustimmung zu dem Gese von der Zulassung der Prioatgesellschaften, wie nit minder von dem Wegfall der Reich2garantie abhängig machen.

Von der rechten Seite wurde der Shluß der Diskussion beantragt.

Der Abg. Richter (Hagen) verlangte darüber die nament- lihe Abstimmung, da dieser Schlußantrag lediglih den Zweck habe, ihm die wenigen Worte, die er dem Staatssekretär von Boetticher zu erwidern habe, abzuschneiden.

Der Schlußantrag wurde nicht zurückgezogen und mit 128 gegen 104 Stimmen angenommen.

(Während dieser Abstimmung verließ der Reichskanzler den Saal.)

Der Abg. Richter bemerkte persönlih, der Minister von Boetticher nehme jeßt die Gewohnheit an, am Sc{hluß der Diskussion, wenn derselbe zur Sache nicht mehr spreche, einen Wortstreit zu erheben. Der Minister suche es so darzustellen, als ob er (Redner) persönlih die Methode befolgen wollte, die Aeußerungen des Ministers falsh wiederzugeben. Was sollte er daran woh! für ein Fnteresse haben ? Es liege dem Hause ja der ftenographisce Bericht vor, und alle seien ja Zeuaen von dem, was der Minister gesaat habe. Allerdings habe der Mi- nister niht ausdrücklich von Verstaatlihung gesprochen er habe das aber auch gar nit behauptet, sondern nur gesagt, daß die hier vorgeschlagene Unfallversiherung gleihbedeutend mit Verstaatlichung sei. Den Kasßsendefekt bei der Winter- ihurer Gesellschaft habe der Minister allerdings im Zusammen- hang mit einer Kritik der Privatgesellshaften erwähnt. Auch die konservative Seite habe durch ihre Zurufe zu erkennen ge- geben, daß fie jene Erwähnung als einen Angriff auf die Privatgesellschaften auffa}se; und er habe es ebenso aufgefaßt, wie die Konservativen.

Nach einem Sc{hlußwort des Referenten Abg. Dr. Frhr. von Hertling, in welchem er die Kommission gegen den Vor- wurf in Schuß nahm, daß die Minderheit mundtodt gemacht sei, wurde zur Abstimmung geschritten.

Der Antrag Barth sub A auf unveränderte Fassung des Ab- saß 1 wurde abgelehnt, ebenso in namentlicher Ubstimmung mit 170 gegen 68 Stimmen der Antrag Barth sub B auf Ein- fügung eines neuen 8. 9a,

Der Antrag Malzahn auf Aenderung des Absatzes 4 wurde angenommen, alle anderen Amendements abgelehnt und der Antrag Grad zurückgezogen.

Der ganze §. 9 wurde in der nah dem Antrage Malßahn geänderten Fassung angenommen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Donnerstag 11 Uhr.

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Sch{lotte,

Büttner & Winter, sowie alle öbrigen größeren Annoncen - Bureaux.

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teckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[28674] Bekauntmahung

In der Untersuhungssache wider von Prefsenthin Und Genoffen 9. IV. c. 629, 83 ift dur rechtsfräftiges Erkenntniß der Strafkammer III. des Tuialihen Landgerichts I. Berlin vom 23. April

1) der Wilhelm Otto Rudolph von Pressen- thin, geboren am 25. September 1862 zu Hölken- wiese, Kreis Bublitz, :

2) der Friedrid Gustav Heinri Harder, am 4, Äpril 1861 zu Zinzow, Kreis Anklam, geboren,

3) Paul Otto Alwin Kirshke, geboren am 4. Oktober 1859 zu Goldberg, Regierungs-Bezirk Liegnitz,

4) Hermann Theodor Paul Koch, geboren am 26. März 1854 zu Berlin,

9) Ferdinand Heinrich Spriugboru, geboren am 14, Mai 1852 zu Wilhelm8hof, Kreis Prenzlau,

6) Carl Friedrih Hoffmann, geboren am 20. Juli 1856 zu Roßbach, Kreis Querfurt,

7) Carl Arnold Willy Schmidt, geboren am 9, September 1853 ¿zu Krummpohl, Kreis Dt.- Krone, -

8) Mar Georg Schneider, geborcn am 14. Sep- tember 1856 zu Görliß, :

9) Paul Eugen Liske, geboren am 13. April 1859 zu Görliß,

10) Franz Robert Ernst Habeker, geboren am 9. September 1852 zu Angermünde,

11) Carl Hermann Spranger, geboren am bo März 1852 zu Netshkau, Gerichtsamt Reichen- a

12) Oskar August Hugo Peters, geboren am 15. Juli 1857 in Berlin, L

13) Julius Katz, geboren am 3. Juni 1856 zu Stensbewo, Provinz Posen,

14) Friedrih Wilhelm Richard Krause, geboren am 1, Februar 1855 zu Berlin,

15} Heinrih Sperling, geboren am 26. Januar 1854 zu Abscerningken, Kreis Darkehmen,

16) Conrad Richard Franz Mallien, geboren am 6. Februar 1855 zu Charlottenburg,

17) Suftav Goldmann, geboren am 7. März 1852 zu Namslau,

18) Carl Friedrih Haube, geboren am 13. Jas nuar 1854 zu Kienbaum, Kreis Niederbarnim,

19) Ferdinand Julius Adam, geboren am 14, September 1860 zu Stuttgardt, Kreis Osft- Sternberg,

20) Hugo Guttmanu, geboren am 2. März 1860 zu Polnisch-Wartenberg,

21) Louis Anton Malasson, am 9. November 1857 zu Sangerkbausen geboren,

22) Scaul Schymek (ribtig Szvwmmeck), ge- boren zu Mur-Gostin, Kreis Obornik, am 14. März 1861,

23) Hillel Hillel, geboren am 11. Juli 1862 zu Rogasen, Kreis Obornik,

24) Garl Ludwig Friedrich Bussian, geboren am 19. Oktober 1860 zu Pollnow, Kreis Schlawe,

25) Adolf Kaplan, geboren am 1. Mai 1856 zu Gostun, Kreis Kröben,

26) Wolf Kaplan, geboren am 4. August 1859 zu Gostyn, Kreis Kröben,

27) Sigiêmund Schüler, geboren am 27. Januar 1855 zu Marfow, Kreis Schlawe,

28) Christian Ferdinand Stüwe, geboren am 28, September 1857 zu Neu-Bewersdorf, Kreis S(lawe, s,

29) Cigarrenmacber Isaak Tisch, geboren am 9, April 1859 zu Ostrowo, Kreis Adelnau, y

30) Guftav Albert Krause, geboren am 29. Juni 1859 zu Brandenburg a. Ô.,

31) Carl Friedrich Wilhelm Hermann Werner, geboren am 22. September 1860 zu Fürstenfelde, Kreis Königsberg N -M.,'

32) Paul Emil Mar Sthimmeier, geboren am 30. Aucust 1860 zu Cüstrin,

33) Jacob Diemanut, geboren am 13. Januar 1860 zu Schwerin a. W.,

34) Adolph Wilhelm Morbock, geboren am 92, Januar 1860 zu Pforzheim,

de

[2

anlafssen,

wegen Entziehung der Militärpflibt Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Strafgeseßbuchs zu einer Geldstrafe von mögensfalle cine Gefängnißstrafe von 20 Tagen zu substitutren, verurtheilt worden. Der Aufenthalt der vorgenannten Personen ift unbekannt. Die Geriht8- und Polizeibehörden wer- im Vetretungéfalle behufs Beitreibung der Geldstrafe das Erforderliche zu ver- oder den Aufenthalt den obengenannten Untersubungs8akten anzuzeigen.

n ergebenst ersucht,

200 M,

Berlin, den 29, Mai 1884,

[28676] Der Bauersfobhn Jokann Ernst Reinhold Lupke, geboren am 8. November 1859 in Sawade, Kreis Grünberg, zuleßt daselbft wohnhaft, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß auêëgewan- dert zu sein, Uebertretung gecen §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Lupke wird auf Anordnung des Königlichen Amts§- aerichts hierselbst auf den 19. September 1884, Vormittags 10 Uhr, 0 0 ; vor das Königlide Schöffengeriht hier zur Haupt- | Louise, geb. Munkenbeck, zu Düren wird das an verhandlung geladen. 7 Bei unentshuldigtem Ausbleiben wird derfelbe auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Frey- stadt ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht T.

Lippert.

Grünberg, den 14. Juni 1884.

Z Mewe, A Gerihtêsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Aufgebot.

Zimmermeisters i Stoecker bier, als Vormund der Minorennen Wil-

8720] Auf Antrag des

welwer im Unver-

des Ermittelten zu |

belm und Ludwig Westhof und des Lohgerkers Wilbelm Rasche hier, als Bevollmähhtiater der Wittwe Philipp Munkenkeck, Louise, geb. Munken- beck, zu Düren, wird das an Siebelswiese belegene Grundstück Flur V. Nr. 155/8 der Katastral- gemeinde Schwerte, Wiese, in Größe von 39 Are 86 Qu.-Mtr., hierdurch öffentlih aufgeboten.

Alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüce oder dinglihe Berechtigungen an das genannte Grund- geltend machen wollen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstick spä- testens bis zum Aufgebotstermine,

am 13. August er., Morgens 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls dieselben dur Auss{chluß- urtheil mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das gedahte Grundftück au8ges{blosjen werden.

Schwerte, den 12. Juni 1884.

Königliches Amtsgericht.

[28719] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns Ernst Scbulte gent. Noelle zu Schnee bei Witten und des Lobgerber- meisters Wilbelm Rascbe von hier, für f und als Bevollmächtigter der Witiwe Philipp Munkenbeck,

Siebels8wiese belegene Grundstück Flur V. Ne. 154/8, Kataftralgemeinde S{werte, Wiese, in Größe von 37 a 23 gm hierdurch öffentlich aufgeboten.

Alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche oder dinglide Berechtigungen an das gedachte Grundstück geltend macben wollen, werden aufgefordert, ihre Rechte oder Ansprüche auf das Grundstück spätestens bis zum Aufgebotstermin am

13. August cx., Morgens 9 Uhr, _ anzumelden, widrigenfalls dieselben durd Ausf{luß- urtbeil mit ihren Ansprüben und Rechten auf das gedachte Grundtück ausgeschlofsen werden.

Schwerte, den 22. Juni 1884.

Friedrich Königliches Amtsgericht.