1884 / 151 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Metallvaluta übernommenen

madht bekannt:

St. Petersburg, 30. Juni. (W. T. B.) „Petersburger Zeitung“ thei genseitigen Agrarkred 3 800 000 Kreditrubel 5prozen

damit den Kreditnehmern der Gesellschaft bei der New-York, 29. Juni. (W. T. B.) Der Saß

Betrage von 1 Mill. p [ bis zum Zahlungêtage einlôösen. Der Werth d Ein fuhr în der leßten Woche betrug 14 Millionen Dollars auf Waaren-Einfuhr im Mai überstieg die

Verkehrs-Anstalten. Hannover, 21. Juni. dürfte, sind scit dem 20. Mai d. I. Vereins dzutsch-österreichiswer Eisenbahn billets zur Einführung gelangt, durch welce jedem Mögli&keit gegeben ift, sich selbst ein Rundtourbillet des bei jeder Billeterpedition vorhandenen ) Generalverzeihnisscs d.r Coupons für combinirbare billets nebst zugehöriger Ucbersichtskarte zusammen Central-Ausgabestelle für die

Dollars.

die Verkehrskontrole T da

erfolgt au die Zusammenstellung der aewünschten Coupons, was in- daß zur Behändigung des Billets die

dcssen keine8wegs ausschließt, Billeterpeditionen mitzuwirken haben.

Wiederholt ift es nun vorgekommen, daß Bestellungen auf kom- welche nit bei den Billeterpeditionen, ]on- 8gabestelle gemacht worden waren, nicht da einerseits dur nicht genaue

binirte Rundreisebillets, dern direkt bei der Central-Au rectzeitig ausgeführt werden konnten, d Befolgung der dem General-Verzeichniß vorgedruckten oder auch in Folge unrichtiger Auëwahl der Coupon fragen veranlaßt wurden, in Anspruch nahm. i i : Wir glauben deshalb unsere Leser ‘gerade jeßt b stehenden Beginn der Schul- und Gerichtsferien, wo na kombinirbaren Rundreisebillets voraussichtlich etre wird, darauf aufmerksam machen zu mussen, da die erwähnten Billets nur dann die gewünschte pünktl finden können, wenn solche bei den Billeterpeditionen u eines Bestellschein- Formulars, w

verabfolgt wird, rechtzeitig gemact werden, da

der Villetexpeditionen angewiesen sind, dem Publikum bei der Zu- RNundreisen sacbverständige Auskunst

sammensetzung der beabsichtigten und Rath zu ertheilen. Eine genannten Centralauêgabestelle o i bahndirektion bietet nicht die geringsten Vortheile. aber aud) erforderlich, daß die Be j destens 2 volle Tage vorher gemacht werden, da nicht Zusammensectnng der Billets erforderliche Hinsendung der Bestellung und die Uebersendung der Zeit und zwar nach Maßgabe der Zugverbindungen und der Burcaustunden der Eisenbahndienststellen nehmen ist.

direkte Bcstellung

K # JFnsera e für den Deuischen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Centcral-Handels8- register ¿immt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Köviglich Preußishen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32 M

lt mit, daß die Gesellschaft für ge- it die Genehmigung erhalten hat, für tige Obligationen zu emittiren, um Tilgung ibrer in Verbindlichkeiten Hülfe zu leisten.

er werde die Bonds der 129. Einberufung bis zum er Woche vor der Verfallszeit mit den Zinsen

6x Millionen Dollars ; wovon

Manufakturwaaren entfallen. Ausfuhr um 75 Millionen

Wie unseren Lesern wohl bekannt sein auf sämmtlichen Bahnen des en kombinirbare Rundreise-

und für 25 Z fäuflichen

aufgelegten Coupons ift für den

Bezirk derKöniglihenEisenbahn-Direktion zuHannover felbst bezeibnet und von dieser X.

deren endgültige Erledigung mehrere Tage

daß Bestellungen auf IV. elches Seitens dersclben unentgeltlich der gar bei der Königlichen Eisen- Nicht minder ist stellungen so früh als thunlich, min-

sondern auch die für die

in Betracht zu

Die russische Bremen, 28. Juni. New-York angekommen. Hamburg, 29. Juni.

2 Uhr in Plymouth eingetroffen. New-York, „Egypt“

sekretär Folger

er Waaren-

Die

Pest, 24. Juni. Ausbruch der Cholera in Toulon Ministerium Veranlassung geboten,

Reisenden die

(W. T Norddeutschen Lloyd „Elbe“

(W. T. B.) „Wieland“ der Hamburg-Amerikanischen Padetfahrt- P Aktiengesellschaft is, von New-York kommend, heute Morgen | lung \{loß \sich eine Bespreung der Sommerobst-Ausftellung.

Hameln, 28. Juni. 1 begünstigt von dem s{önsten Wetter, das Rattenfängerfest mit dem Zuge, welcher die Austreibung der Ratten darstellte. Derselbe wurde durch ein Musikfcorps in der Tracht des 13. Jahrhunderts er- öffnet; dem Musikcorps folgte der Rattenfänger Singulf, welchem si 400 Kinder in Rattenkostüm anschlossen. Dem Volksfest auf dem Felsenkeller wohnten gegen 6000 Personen bei. elektrish erleuchteten und prachtvoll t 1 Prolog eröffnet, auf welchen nach der Wolffschen Dichtung ge- stellte E Nee folgten.

uni. eine außerordentliche Pracht der Kostüme aus. welches der Bürgermeister

28. Juni. (W von der National- (C. Messingsche Lin ie) ist heute hier eingetroffen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

Die heutigen Zeitungsnachrichten über den haben dem ungarischen Handels- die Scebehörde in Fiume anzu- weisen, sobald die amtliche Bestätigung dieser Nachricht eintrifft, so- fort die strengsten Maßnahmen gegen Sciffe, welche die fran- zösische Küste berührten, zu verhängen.

. B.) Der Dampfer des ist heute Morgen 5 Uhr in

Der Postdampfer B.) Der Dampfer

„F Dampfs\scbiffs-Compagnie

einen

30.

nach Maßgabe

Rundreise- zustellen. Als

dernißrennen.

Mr. George © jähr.

W. „The Bear" 1., Lieut. v. Bestimmungen s häufig Rück- | Rennens 1000 4 dem Sieger, Tennyson.

Herrenreiten. 4jähr. F. St. „Vendetta“ Wanderstab“ 3.

ei dem bevor- die Nachfrage gesteigerte sein

iche Erledigung

nter Benutzung | 4jähr. F. H. „Paleface“ 2.,

die Beamten

bei der oben | Pferde. Herren-Reiten. Frhrn.

nur die für die | und 60 4 für „Comus“.

Billets nöthige mit Hannover

seine 62. Generalversammlung ab.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Berlin, 30. Juni 1884.

Rennbahn bei Charlottenburg. Sonntag, 29. Juni, Nachmittags 4 Uhr. Sommer-Hürden-Rennen. Rennen. Rittmeister v. Mollard 4 jähr. dbr. St. br. St. Alma II1., 2, Werth des 1205 M. der Siegerin, 205 4 der Zweiten. für 3000 G an Rittmeister v. Sch{midt-Pauly verkauft.

II. Sycomore-Jagd-Rennen. Reiten. Handicap. Lieut. von Marschall Boddin (17. Drag. Regt.) a. b. W. Sugarloaf 2., Lieut. Frerihs a. {w. W. Pennyson 3. Werth des 203 M dem Zweiten und 87 # für

III. Havel- IJagd-Rennen. Rittmstr. Treskow a. d. W. „Mozart“ 1., Mr. Doan 2, Ueut. v. Arnim Il. (2. Kür.) br. H.

Zukunfts-Jagd-Rennen. von Usedom *djähr. F. St. „Whinberry*“ 1., Leut. Graf Lehndorff Lieut. Graf Schaffgotsh br. St. „Mantik“ 3, Werth des Rennens 1000 # der Siegerin, 120 #4 dem Zweiten und 30 K der Dritten.

Ÿ, Haselhorster Jagd-Rennen. 1900 M dem ersten, 300 (A dem zweiten, und 200 4 dem dritten v. Falkenhausen “Kiralyne“ 1, Grafen Sierstorpff-Franzdorf a. F.° 2 Rittmeister v. d. Osten br. W. „Bouncer“ 3. Werth des Rennens 1830 M der Sicgerin, 300 4 dem Zweiten, 200 4 für „Bouncer

Der Verein zur Beförderung des Gartenbauses in den preußischen Staaten hielt am Sonnabend Abend unter dem Vorsiß des Hofmarschalls v. Sai

effentliher Anzeiger. 7

Verein für Hin-

Preis 1000 4 Verkaufs- „Knights Fee“, 1. ennens Die Siegerin wurde | probe“ statt. P rei s 1000 #4 Offizier-

(Gardes du Corps) a. br. zusagen

mehr Stü,

äußerst Graditzer Gestütspreis 1000 G | sid zu

müthig macht, handelt. Einen

Preis 1000 A Lieut.

zu New-York.

1

Preis 1500 #4, wovon

4 jähr. F.-St. W. „Walhall“

Sprache und

nt-Paul-Illaire im Centralhotel Dem Bericht zufolge hat sich die

Majestät den Kaiser eröffiete, und Neßlers zu Ehrenbürgern der Stadt bekannt gemacht. fand eine Beleuchtung der Weserufer und des Klüthberges statt. Es sind etwa 30 000 Festtheilnehmer anwesend.

gerihten jenen Haut-goûut verleihen,

es ist cine zahme und und unbedeutend, welche die Herren Augier und Sandeau dramatisch zu gestalten suchten, daß man eher das ansprucyslose bescheidenen haben recht herzlich unbedeutend, Akte könnte ihm nur zum Vortheil gereichen. Stoff, daß schneller Glückswecsel bis i ist hier in keineswegs neuer und origineller Weise be- besonderen Reiz erhielt die Vorstellung durch das Gastspiel des Hrn. Theodor Steinar, Hr. Steinar verfügt über ein kräftiges, wohllautendes Organ, gefälliges Spiel und \ympathische Erscheinung. Sein schauspie-

Zahl der Mitglieder, namentli in Folge der lehten Winterausstel- lung, um 50 vermehrt und beläuft si z. Z. auf 476, während das Vermögen des Vereins auf 13 200 Æ ange'vacsen ist. Die bisherigen Mitglieder den Vorstandes wurden wiedergewählt, außerdem trat

r. Lakner-Steglitz neu in den Vorstand. An die Generalversamm-

(W. T. B.) Heute Nachmittag begann,

Die Feier in der dekorirten Festhalle wurde durch

W. T. B.) Der Festzug zeichnete sih dur Bei dem Festdiner, Ludwig mit einem Hoch auf Se. wurde die Ernennung Wolffs Abends

Am Sonnabend fand im Belle-Alliance-Theat er die Aufführung einer fünfaktigen Komödie na La Pierre: de Touche von Augier und Sandeau, deutsch von Karl Saar, betitelt „Die Gold- Nichts von Ehebruch, womit die modernen französishen Bühnenschriftsteller ihren Bühnen-

Duellen, pikanten Szenen,

ohne welchen dieselben nicht findet sch in diesem

\cheinen, Geschichte, so nüchtern

zu wollen einfache

Produkt eines

feinen deutshen Bühnenshriststellers vor meinte. Es is im Großen und Ganzen eine Zusammenstreihung auf drei Der alte abgebrauchte dahin arme Menschen hoh-

Regisseur vom Thalia-Theater

lerishes Können in vollemUmsfange zu zeigen, gestattet die einfaheRolle des Malers Spiegel leider nicht, doch läßt schon die gebotene Leistung erwarten, daß Hr. Steinar in umfangreicheren, ihm angemesseneren Rollen sehr bald die Gunst des Theaterpublikums erwerben wird. Frl. Gröhlih spielte, wie wir das immer lobend hervorheben konnten, die Friederike mit Geshmack und künstlerishem Verständniß und stattete die Rolle mit all den reizenden, ihr reihlich zu Gebote stehenden Mitteln aus. Hrn. Straßmann is entsbieden mehr wvechselung, Vertiefung in Mine an großer Einseitigkeit leidet. : sowie Frau von Raday fanden si in zufriedenstellender Weise mit ihren Rollen ab.

Beweglichkeit, größere Ab- seine Rollen zu empfehlen, da Spiel, Hr. Mießner

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Groesshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Ánzeigen.

9, Familien-Nachrichten.

In der Börsen-! beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen- Expeditionen dest „Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, 6G. L. Daube & Co., E; Schkotie, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Bureaux. M

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[30261] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Kötters Bernard Veltmann zu Altenrheine erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rheine durch den Amtsrichter Tophoff,

da der Antragsteller das Aufgebot der im Grund-

buche Rheine rets der Ems Band 6 Bl. 55 zu

seinen, des Eigenthümers Lasten, eingetragenen

Posten : : :

Abth. 111. Nr. 2. Fünf und zwanzig Reichs- thaler Konventionsgeld , welches nach der Nota- rialobligation vom 26. Julius 1778 der Johann Haar, Wehrsester auf Haar Kotten zu Alten- rheine, von den Eheleuten Gerhard Heinrich Meyer in Rheine gegen vier Prozent Zinsen, halbjährige Loskündigung sub hypotheca om- nium bonoram aufgenommen hat. Eingetragen ad requisitionem de8 Herrn Lieutenants Arnold Mever für sch und Namens feiner Gc hwister êx decr. vom 30. Dezember 1816 auf die Par- zellen laufende Nrn. 1 bis 6 infl. des Titel- blattes; : i

Nr. 6. Vierzig Ein Reichsthaler Kapital Konventionsgeld, welches na der gerichtlichen Obligation vom 14. Februar er. die Anna Adelheid Bültel, Wittwe des Bernard Haar zu Altenrheine von dem Heuermann Hermann Bültel daselbst gegen vier Prozent Zinsen und halbjährige Loskündigung sub hypotheca ihres Kottens \chuldig zu sein bekannt hat. Ein- getragen für den Heuermann Hermann Bültel daselbs ex decr, vom 27. März 1820 auf die Parzellen laufende Nrn. 1 bis 6 des Titel- blattes; _,; .

Nr. 8. Einhundert Fünfzig Reichsthaler_| preuß. Courant, welche der Besitzer nach der notariellen Obligation vom 9. d. M. dem Herrn Med. Doctor Hunekemöller in Rheine gegen vier Prozent Zinsen und halktjährige Loskündi- aung sub hypotheca seines Kottens für Kapital, Zinsen und Kosten \{uldig zu sein bekannt hat. Eingetragen für den Herrn Doctor Huneke- möller ex decr. vom 19. Februar 1829 auf die Parzellen laufende Nrn. 1 bis 6 inkl. des Titelblattes,

beantragt hat,

e für Ret: Die eingetragenen Gläubiger der in diesem Ur- theile näher bezeichneten Posten und deren unbekannten Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen und die Kosten des Ver- fahrens dem Antragsteller zur Last gelegt.

Von Rechts Wegen.

Rheine, 10. Juni 1884. Königliches Amtsgericht.

[302791 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Japen Schüür, Feb. Tell, zu Westrhauderfehn, vertreten durch den Rechtsanwalt Knottnerus in Aurich, klagt gegen deren Chemann, den. Seefahrer Johann Schüür daselbst, zur Zeit

2 O Verlassens bezw. Ehebruchs, mit dem An- rage, daß die zwishea den Parteien bestehende Che dem Bande nach getrennt und der Beklagte für schuldigen Theil erklärt werde, und ladet den Beklagten zur mündliwen Verhandlung des Recbtéstreits vor die 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 27. November 1884, Vormittags 10 Uhr mit der Au/sforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage dem abwesenden Beklagten be- fannt gemacht. Aurich, den 25. Juni 1884,

Staúski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[39270] Oeffentliche Zustellung. Die Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesell\haft „Victoria“ zu Berlin, Mohrenstraße 45, vertreten durch den Justiz-Rath Geppert hier, Mauerstraße 34, flagt gegen den früheren Königlichen Stations- Assistenten Alexander Friedrich Wilhelm Franz Zetler, früher in Dortmnnd, dessen jetziger Auf- enthaltsort unbekannt is, wegen rückständiger Rest- zinsen, Risiko-Prämie und Verwaltungskosten pro 1883 im Betrage von. . . . . 22 4 50 S für ein dem p. Zetler zur Kautions- Bestellung bei der Königlichen Direktion der Eisenbahnverwaltung zu Cöln a. Rhein gewährtes Dar- lehn von 900 M und erjeßten De- fekts in Höhe von 100,90 5 zusammen wegen. . . 123 4 S nebst 5 Prozent Spesen für 100 A 50 scit dem 27, Juni v. I. mit dem Antrage, den p. Zetler zur Zahlung dieser Summe zu verurtheilen, das Ürtheil auch für voriäufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Recbtsstreits vor das Königliche Amts-

Nr. 59, Zimmer 100, 3 Treppen hoc, auf den 28, Oktober 1884, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 21. Juni 1884. (D Jürisch, Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts T. Abtheilung 36.

[30288] Oeffentliche Zustellung.

1

geriht I, Abtheilung 36, hierselbst, Jüdenstraße

Nr. 10336. Die Ehefrau des Maklers Michael Weber, Eva, geb. Schulz, zu Heddeëheim, vertreten durch die Rechtsanwälte v. Feder und Bassermann 1 hier, klagt gegen ihren Chemann von da, 3. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Forderung, her- rührend aus Vermögensabsonderung mit dem An- trage, den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin 5000 6 nebst 5 9/9 Verzugszinsen seit dem Klage- zustellungstage zu bezahlen und das Urtheil gegen

Verhandlung des Rechtsstreits vor die IIT. Civil-

fammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mann-

heim auf

Dienstag, den 11. November 1884, Bormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderunz, einen bei dem gedahten Ge-

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemachk.

Mannheim, den 24. Juni 1884.

(L. 8.) (Unterschrift.) Gerichts\hreiber des Großherzogl. Landgerichts,

[30289] Oeffentliche Zustellung. Peter Joseph Jer, ohne Gewerbe in Mainz wobnhaft, vertreten durh Rechtsanwalt Dr. Horch zu Mainz, klagt gegen seine Chefrau Margaretha, aeb, Hanß, früher in Weisenau, dermalen ohne be- fannten Aufenthalt, wegen Beleidigungen und böôt- lichen Verlassens mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und Vero urtheilung der Beklagten in sämmtliche Kosten und ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rebtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß- herzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 26, November 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auézug der Klage bekannt gemacht.

Moyat,

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[30277] Oeffentliche Zustellung.

Louise Friederike Bauer, geborene Umgelter, in Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Karl Scott daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Mechaniker Wilhelm Friedrich Bauer von Stutt- gart, dessen Aufenthaltsort unbekannt ift, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Scheidung der von beiden Theilen am 28. November 1871 kirchlich eingegangenen Ehe und Verurtheilung des Beklagten in sämmtliche Prozeßkosten und ladet den leßteren zur mündlihen Verhandlung des Rechts8- streits vor die Civilkammer IT. des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf

Freitag, den 14. November 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stuttgart, den 17. Juni 1884.

Wiedmann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichfs.

[30278] Oeffentliche Zustellung.

Die Louise Marie Zipperle, geb. Heimerdinger, in Heslach bei Stuttgart, Klägerin, vertreten dur Rechtsanwalt Wetzel 11. in Tübingen, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Zipperle, Meßger, früher in Herrenberg, derzeit mit unbekanntem Aufenthalts- ort abwesend, auf Ehescheidung wegen böslicher

unbefannt abwesend, wegen Ehescheidung auf Grund

‘t klären und ladet den Beklagten

Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu er- zur mündlichen

Verlassung, mit dem Antrage, es wolle zu Recht

Verlassung Seitens des Beklagten geschieden und Beklagter schuldig sei, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 3. Dezember 1884,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tübingen, den 23. Juni 1884.

Bäurle,

Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

{30283] Bekanntmachung. -

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserl. Landgerichts Saargemünd vom 19. Juni 1884 ist auf das Vermögen des Fahnenflüchtigen, Dispositions- urlaubers Marr Mellé, geboren am 2. April 1861 in Rappweiler, Kreis Saargemünd, der Arrest- beschluß bis zur Höhe von 3000 K verordnet. Gegen Hinterlegung von 3000 M wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der 2c. Mellé zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt. Saargemünd, den 25. Juni 1884.

Kaiserlihe Staatsanwaltschaft.

[30281] Bekanntmachung. -

Dur Urtheil der 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 24. Mai 1884 ist die zwischen den Eheleuten Kaufmann Benjamin Mever zu Lennep und der Caroline, geb. Fuchs, da- selbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 4. April 1884 für auf- gelöst erklärt worden.

Der Langerichts8-Sekretär : Jansen. [30280] Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E. : Urtheil3-Auszug. :

Dur Urtheil der I. Civilkammer des Kaiser- lihen Landgerichts zu Straßburg vom 18. Junk 1834 wurde die zwishen den Eheleuten Zahl- meister a. D. Robert Neumann und Sophie Ma- thilde, geborene Hirt, in Straßburg, bestehende Gütergemeinschaft aufgelöst. N

Behufs Auseinanderseßung der gegenseitigen Ver- mögensrechte wurden die Parteien vor Notar Lauter bah in Straßburg verwiesen und dem Ehemann die Kosten zur Last gelegt. : E gemäß Äusführungsgesezes vom 8. Juli 1809.

Straßburg, den 20. Juni 1884.

Der Landgerichts-Sekretär: (L. S.) Krümmel.

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (S ch{o01z).

Dru: W. Elsner. Vier Beilagen

Berlin:

erkannt werden, daß die am 4. Juni 1881 zu Hes-

la ge\sch{lossene Che der Parteien wegen böslicher

(einschließli 2 Börsen- Beilagen), (804)

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M A190,

Berlin, Montag, den 30. Juni

| 1584,

NitGtamlliches.

Preußen. Berlin, 30. Juni. Jm weit

rli i i eren Ver- [laufe der vorgestrigen (44.) Sißgung des Neichs- tages wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge- seßes, betreffend die Kommanditgesellshaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, fortgeseßt. ait Ie TIOORME ogin die ersten Artikel des

unverändert na zwei angenommen, ch der zweiten Lesung

Im Artikel 182 wurde eine geringe Aenderung dahi

: ahin vorgenommen, daß die Uebertragung von Aktien anstatt Ee eine „gerichilihe oder notarielle Erklärung“, durch eiue „ge- rihtlihe oder notariell beglaubigte Ecklärung“ erfolgen joll. Artikel 182 wurde mit dieser Aenderung genehmigt, ebenso unverändert die folgenden bis 220.

Jm Art. 221 wurde die Bestimmung, daß den Aktionären auf der Generalversammlung das Recht zustehen soll, die Bilanz der „Einsicht und Prüfung“ zu unterwerfen, na dem Antrage des Abg. Dr, Hartmann dahin abgeändert, daß die Bilanz nur zur Prüfung vorzulegen ist.

E e n Ae E Aenderung angenommen ; ! nden Artikel unverändert na i

S H Art. 249 c. L an

rt. 249d lautet nah dem Beschluß in zweiter Lesung :

Mit Gefängniß bis zu cinem Jahre Vi i i Heid

M 1 S N Teflrattr E

L) wer in öffentlichen Bekanntmachungen falsche Thatsachen vorspiegelt oder wahre Thatsachen entstellt, zur Betheili

an ge E zu e O a a reis

: wer in betrügerisher Absicht auf Täuschun;

Mittel anwendet, um auf den Kurs von Aktien e P radaua _3) wer über die Hinterlegung von Aktien oder Intcrimsscheinen Bescheinigungen, welche zum Nachweise des Stimmrechts in einer Generalversammlung dienen follen, wissentlih fals ausftellt oder verfälsht, oder von einer solchen Beschcinigung, wissend, daß sie A oder verfälscht ift, zur Ausübung des Stimmrechts Gebrauch N kann auf Verlust der bürgerliczen Ehrenrechte erkannt

en.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so tri s\chließlich di O handen, fo tritt aus\ch{ließlich die

E A Io E vor: om Abg. Dr, Reichensperger (Olpe):

Der E A C B O)

Im Artikel 2 ir. 1 zwishen den Worten „E it- machungen“ und „falsche“ das Worts E

„wissentlich“ einzuschalten. fi N

2) Vom Adg. Dr. Windthorst:

Der Reichstag wolle bes(ließen: zu §. 249d folgenden Zusaß zu macen : Dit die öffentliche Bekanntmachung ad 1 im Insferatentheil ciner periodischen Druckschrift erfolgt und der Verfasser des Inserates niht nur unter demselben genannt, sondern au in dem Bereiche der richterlichen Gewalt eines deutshen Bundeëstaates, so findet §. 20 Alinea 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reich8-Geseßblatt Seite 65) keine Anwendung.

Der Abg. Dr. Reichensperger motivirte seinen Antrag mit der Ausführung, daß es doch nur darauf ankommen könne, ob der Redacteur dem Richter gegenüber seine bona fides glaubhast nachzuweisen im Stande sei, daß derselbe insbe- sondere die ihm zugänglihen Erkundigungen eingezogen, um Einsicht von dem Sachverhältniß zu gewinnen. Er bitte des- halb um Annahme seines Amendements.

Dex Abg. Pr. Windthorst befürwortete seinèn Antrag. Er könne für das Amendement seines Kollegen Reichensperger nit stimmen, da er noch immer der Meinung sei, daß der S. 20 des Preßgeseßes in dem vorliegenden Geseßentwurfe eine Ausnahme erleiden müsse. Es handle sih in dem An- trage um möglichste Beseitigung der im §. 249d aus poli- tischen Gründen gegen die Redacteure konstruirten strafrect- lihen Fiktion bezw. der daraus für die Redacteure häufig er- wachsenden Unbilligkeit. Es solle ermöglicht werden, daß solche Nedacteure, von denen es feststehe, daß ihnen bei dem be- treffenden Inserat kein strafrehtliher Dolus und keine grode Nachlässigkeit zur Last falle, au straffrei ausgingen. Aller- dings involvire der Antcag eine Abweichung vom Preßgeseh ; man könne aber niht warten, bis leßteres entsprehend ver- bessert werde. Der Antrag genüge dem materiellen Recht vollständig und deshalb möge das Haus demselben zustimmen ; wenn auch natürlih das Zustandekommen der Vorlage von der vorliegenden Frage unabhängig bleiben müsse.

Der Abg. von Uechtriz-Steinkirh sprah sih gegen beide Anträge aus, da die von den Antragstellern vorgebrachten Be- denken shon durh das im Absay 1 des Artikels eingefügte Wort „vorspiegein“ Berücksichtigung gefunden häiten. Auch in dem entsprehenbden §8. 263 des Strafgeseßbuchs (Betrugs8- Paragraph) befinde sih nicht das Wort „wissent ih“, Troßb- dem aber werde seine Partei für den Antrag Reichensperger stimmen, da seine Partei der Ansicht sei, daß, nachdem der Antrag einmal eingebracht worden sei, die Ablehnung desselben Unklarheit in die Judikatur bringen würde. Dagegen werde seine Partei ebenso wie in zweiter Lesung gegen den Antrag Windthorst stimmen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr, von Schelling das Wort:

Meine Herren! Als ih in der zweiten Lesung gegen den Antrag des Hrn. Dr. Windthorst spra, vertrat ih nur meine persönliche Ansicht. Inzwischen habe ih mit Vertretern der verbündeten Regie- rungen im Bundesrath Rücksprache genommen und habe erfahren, daß die hier von mir geäußerten Bedenken getheilt werden. Meine Herren, das Preßgesez ist, wie Sie wissen, aus einein Kompromiß hervorgegangen. Die verbündeten Regierungen haben damals das von ihnen vorgeschlagene Verantwortlichkeit8- \ystem fallen gelassen zu Gunsten des von dem Reichstag vorgeschlagencn Systems. Sie haben seitdem keinen Versuch gemacht, troß des zehnjährigen Bestehens des Preßgeseßes eine Abänderung desselben herbeizuführen. Es kann Ihnen daher nit gleichgültig - sein, wenn gerade aus dem Schoße desjenigen Faktors, welchem der 8, 20 des Preßgesetßzes seine Entstehung verdankt, jeßt eine Abbröe- lung versuht wird, und ich möchte Sie deshalb entschicden bitten, einen solchen kasuistisen Eingriff in das Preßgesey, welcher ja die

Zweckmäßigkeit des ganzen Systems in Frage stellen würde, nicht vorzunehmen.

Außerdem, meine Herren, liegen auch in der That keine dringen- den Gründe für ein solches Vorgeben vor. Ob die äußere Gelegen- beit eine passende ist, lasse ih dabingestellt sein, ich meine nur, die Gründe, die von dem Herrn Antragsteller angeführt sind, greifen niht durch. Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat meines Erachtens eine viel zu weitgehcnde Besorgniß vor einer rigorosen Anwendung des Preßgeseßzes und einen ihm sonst nit innewohnenden Mangel an Vertrauen in die Einsicht der Richter bekundet. Meine Herren, ih glaube, daß diejenigen Blätter, welhe aus der Agiotage ein Geschäft machen, allerdings den §. 49d Nr, 1, mit dem wir uns beschäftigen, in seiner Verbindung mit dem §8. 20 des Preßgesetzes zu scheuen haben; es ist aber gerade unsere Absicht, daß diese Bestim- mungen den Blättern zur Abschreckung dienen follen. Die Redacteure politiscber Zeitungen und anderer ernsthafter Blätter aber werden meines Erachtens eine Verurtheilung auf Grund der uns befchäfti- genden Strafbestimmungen nicht zu besorgen haben, wenn sie nur eine gewisse, vielleicht _unbequeme, aber do ausführbare Vorsicht befolgen. Diefe Vorsicht wird nicht soweit zu gehen haben, wie der Hr. Vvg. Dr. Windthorst voraussett, daß die Redactenre verpflichtet wären, si mit den Börsenverhältnissen bekannt zu machen und danach die Solidität der angekündigten Unternehmung zu prüfen. Eine sol&@e Prüfung kann ibnen nicht zugemuthet werden, wohl aber kann von den Redaktionen verlangt werden, daß sie Vorsorge dahin treffen, daß Inserate, welche sich auf Aftienunternehmungen beziehen, nur von bekannten und achtbaren Personen angenommen werden dürfen. Wenn der Redacteur eine folche Anordnung trifft, und wenn diese befolgt wird, dann weiß ich nicht, wie er eine Bestrafung verfallen sollte. Allerdings bleibt es dann noch immer mögli, daß iroß der ahtbaren Firma, von welcher das In- serat ausgeht, do in demselben faische oder entstellte Thatsachen enthalten gewesen sind. Lilcin wenn dieser Fall eintritt, hat es ja dec Redacteur in der Hand, einfah durh Nennung des Einsfenders darzuthun, daß er bei Abfassung des Inserats persönlich ganz un- theiligt ist, daß er im Vertrauen auf den achtbaren Einsender das Inserat aufgenommen und von der Unrichtigkeit oder Entstellung der Thatsachen keine Kenntniß gehabt hat. Fehlt aber diese Kenntniß, meine Herrcn, dann ist es unmöglich, daß eine Verurtheilung auf Grund der jetzt in Rede stehenden Strafbestimmung eintritt.

_Ih enthalte mich in dieser Beziehung der näheren Ausfübhruncen, weil ih nur dasjenige wiederholen könnte, was bereits dec Hr. Abg. Dr. Reicbensperger (Olve) Ihnen vorgetragen hat. Ich glaube nicht, daß der Hr, Abg. Dr. Windthorst im Stande gewesen ist, diese Aus- führungen des Hrn. Abg. Dr. Neichensperger zu erschüttern, und beschränke mich meinerseits auf die Bemerkung, daß die Ansicht des Hrn. Abg. Dr. Windthorst, daß im Falle des §. 20 des Preßzgesetzes cine praesumptio juris et de jure stattfinde, von feinem Scriststeller über daß Prefgesetz getheilt wird, es ist die herrschende und in der Lite- ratur unbestrittene Ansicht, daß § 20 nur eine praesumptio facti eine Beweiserleichterung für den Staatsanwalt hinitellt. Cs kommt übrigens auf die Bedeutung des §. 20 des Preßgesetzes nicht einmal an. Hr. Abg. Reichensperger hat es bercits dargethan, daß, wenn es auch möglich wäre in cinem Falle wie der von mir geschilderte den Redacteur als Thäter aufzufassen, dann do immer {hon auf E des 8. 59 des Strafgeseßbuchs cine Freisprechung eintreten

wüßte. :

Da Hr. Dr. Reichensperger seinerseits erklärt hat, daß er dic neuere Rechtsprechung des Reichsgerihts nit genau cerfolgt habe, so gereicht es mir zur Befriedigung, ihnen mittheilen zu können, daß die Ncchtspre{bung des Reichsgerichts {ih durchaus mit jeinen Än- s{hauungen im Einverständniß befindet. Ich habe hier eine ganz neuerliche Entscheidung des Meich8gerichts vor mir liegen, se datirt vom 28. März d. I., in welcher wörtlich gesagt wird:

_daß der angéeklagte Redacteur trotz der Vorschrift des §. 20 des Prefgeseßes în seiner Person begründete Strafausschließung8gründe, namentli auch unter Berufung auf §. 59 des Strafge]etbuches geltend machen kann. S

Ich möchte Sie also wiederholt bitten, das Amendement des Hrn. Abg. Windthorst nicht anzunehmen. Aus meiner Ausführung werden Sie {on entnommen haben, daß ich ja im Wesentlichen von derjenigen Anschauung ausgehe, welche der Hr. Abg. Dr. Reichensperger theilt, und welcher er durch sein Amendement einen genaueren Aus- druck zu geben beabsichtigt. Insofern glaube ib, daß gegen die “[nnahme des Amendements des Hera. Dr. Reichensperger von Seiten der verbündeten Regierungen nihts zu erinzern seiu wücde.

Der Abg. r, Meyer (Halle) bat, den Antrag Windthorst anzunehmen. Man wolle hier das Novum schaffen, daß die rigorosen Bestimmungen des Preßgeseßes auf Vermögens- telikte ausgedehnt würden, die durch die Presse begangen würden. Ohne den Antrag Windthorst würde es vorkomnien, daß achtungswerthe Iiedacteure mit entehrenden Strafen be- [eat werden fkfönnten. Da sollte man lieber aleich die Zeitungen überhaupt verbieten. Schon unter der gegenwärtig geltenden Gesetzgebung scße ein verantwortliher Redacteur täglich feine Freiheit und fein Vermögen aufs Spiel ; das bringe der Beruf einmal mit sih; aber auch noch die Ehre aufs Spiel zu seßen, das sei doch eine Zumuthung, die man einem unbescholtenen Manne nicht machen dürfe. Die Judikatur des Neichsgerichts sei für die Praxis schr wenig maßgebend; dasselbe habe vor allen Dingen angenommen, daß die Frage, ob die besonderen Umstände des §8. 20 vorlägen, welche die Thäterschaft auss{löfen, eine rein thatsächliche sei, und nnr in sehr wenigen Fällen sei es dem Nichter passirt, daß der- selbe eine wirklihe Veranlassung zur Revision gegeben habe. Daher sei _ die Revision gegen Urtheile der Landgerichte über diese Frage unmögli geworden, und die Judikatur dec Landgerichte in solchen Preßprozessen sei meist sehr hat. Auch wenn man den Antrag Windthorst annehme, werde diejenige Presse, welche aus der Agiotage ein Geschäst mache, genügend getroffen. _

Darauf nahm der Staatssekretär des Neichs-Justizamts Dr. von Schelling das Wort:

Der Hr. Abg. Dr. Meyer is auf Vefür{tungen einer rizorosen Anwendung des vorliegenden Geseßes durch die Judikatur zurück- gekommen; er hat insbesondere bemerkt, daß bet den Landgerichten schon häufig in sehr ernsthafter Weise die Präsumption des §. 22 des Preßgesetes zur Anwendung gebraht wäre; er hat aber nit hinzugefügt, ob eine solche Anwendung in Bezug auf Inserate statt- gefunden hat. Mir ist es nur bekannt, daß die Landgerichte aller- dings, wenn Redacteure die Verantwortlichkeit sür Leitartikel abzu- lehnen suten, strenge zu Werke gehen, daß sie dann nicht leiht dazu übergehen, besondere Umstände anzunehmen, welche diz Strafbarkeit ausschließen, daß sie insbesondere den Einwand, der Redacteur fei den Tag nicht disponirt gewesen, er hâtte den Artikel nur flüchtig oder gar nicht gelesen, nit berüsibtigen. Aber, meine Herren, giauben Sie doc, daß der Richter Einsicht genug hat, um den Unter- {ied zwischen einem Leitartikel und einem verstéckten Inserat zu be- urtheilen, und an die Entlastung des Nedakteurs in Bezug auf ein Inserat nicht dieselben Anforderungen tellen wird, wie in Betreff

eines Leitartikels. Mir sind viele Straffälle in Preßsachen zu Gesicht gekommen, aber kein Fall, wo cin Redakteur wegen eines Fnserats zu Freiheits- oder Chrenstrafen verurtheilt worden wäre. Es ist wobl einmal vorgekommen, daß wegen einer verbotenen Lotterie- anfündigung Geldstrafen verhängt sind, aber daß s{were Strafen gegen Redacteure verhänat worden seien wegen Inseraten solche P sind mir nie vorgekommen und auch der Hr. Abg. Dr. Meyer at solche nit angeführt. /

Beide Anträge wurden gefaßte Arti. 249 d,

Jn dem durch die Kommission in das Geseß hinein- gebrahtz2 Absatz 2 des §. 7 if Folgendes bestimmt :

i Für Werthpapiere und Waaren, welche die Gesellschaft sbon in tem leßten Geschäftsjahre vor dem 1. Oktober 1883 besessen hat, fann an Stelle des Anschaffung§8- oder Herstellung8preises der Betrag angeseßt werden, mit welwem sie in der Bilanz des vor- bezeichneten Geschäftsjahres enthalten sind“.

Auf Empfehlung des Abg. Beisert wurden die Worte „vor dem 1. Oktober 1883“ erseßt durch die Worte „vor dem JZukrafttreten dieses Gesetzes“.

Jm Uebrigen wurde das Gese nach den Beschlüssen der zweiten Lesung unverändert angenommen.

Die auf die Vorlage bezüglih2n Petitionen wurden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Der zweite Nachtragsetat wurde in dritter Berathung ohne Debatte angenommen, ebenso die Literatur-Konvention wit Jtalien und die Uebereinkünfte mit Siam, betreffend den Handel mit geistigen Getränken.

Ohne Debatte wurde endlih auch der Handels-, Freund=- \chasts- und Schiffahrtsvertrag mit Korea in dritler Be= rathung mit einer Resolution des Abg. Dr. Kapp ange- nommen, durch welche der Reichskanzler ersuht wird, vor Austausch der Natifikationen des Vertrages auf eine Ergän- zung des den Erwerb von Grundbesitz betreffenden Art. 4 desselben hinzuwirken, wonach neben dem Worte „kaufen“ das Wort „verkaufen“ eingeschaltet werden soll.

Darauf folgte die Berathung von Petitionen.

Der Hofrestaurateur Stamm zu Darmstadt, welcher mit der Militärbehörde bezüglih eines von ihm gepachteten Terrains in Differenzen gerathen, suchte die Vermittelung des Neichstages nah und das Haus trat dem Antrage seiner Kommission bei, die Petition, insoweit sie darauf gerichtet war, daß die Militärbehörde das Verfahren vor dem vertrags- gemäßen Schiedsgerichte zulassen möge, dem Herrn Zieichslanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.

In einer weiteren Betition bes{hwerten sich die Schiffs- makler Renck und Hessenmüller zu Harburg über zu hohe Verzollung von fihtenen Eifenbahnshwellen und genehmigte das Haus auch in diesem Falle den Beschluß der Kommission, welcher dahin ging, die Petition dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen und zugleich den Herrn Neichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß Abänderungen des amtlihen Waarenverzeichnisses zum Zolltarife nur mit thunlihster Bestimmung einer angemessenen Frist stattfinden.

Sodann wurden noch eine Reihe von Petitionen für zur Berathung im Plenum nit geeignet erklärt,

Da sich aus dem Hause kein Widerspruch erhob, so wur- den die Gesammtabstimmungen über das Militärpensions- und das Aktiengeseß im Ganzen sofort voraenommen und diejelben, ersteres mt geringer, leßteres mit großer Majorität angenommen,

Hierauf vertagte si das Haus um 2/4 Uhr auf Nach- mittags 31/4 Uhr.

angenommen, ebenso der so

_— Die vorgestrige (45.) Schlußsißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Boetticher, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten um 3/4 Uhr eröffnet.

S Der internationale Vertrag zum Schuße des unterjeeischen Telegraphenkabels wurde in dritter Berathung unverändert genehmigt.

__ Von den Abgg. Frhrn. von Minnigerode u. Gen. war folgende Juterpellatioi eingebracht :

__ Die Unterzeichneten beehren sich, an den Hrn. Reichskanzler

die Anfrage zu stellen: „Ob und welche Versicht8maßregeln die Reichsregierung der hervorgetretenen Choleragefahr gegenüber zu ergreifen bea sichtigt. * _ Nachdem si der Staats-Minister von Boetticher zur so- fortigen Beantwortung der Jnterpellation bereit erklärt hatte, bemerkte der Abg. Frhr. von Minnigerode, er habe zunächst auszuführen, daß die Interpellation fast aus allen Fraktionen des Reichstages mit Unterschriften unterstüßt worden sei, daß es aber bei der Kürze der Zeit tehnisch nicht möglih gewesen sei, alle Unterschriften anzuführen. Außerdem füge ec hinzu, er glaube auch im Namen aller derjenigen zu sprehen, welche die Fnterpellation nicht unterstüßt hätten: Er und seine poli- tischen Freunde hätten geglaubt, daß es der Reichsregi-xung vor allen Dingen darauf ankomme und es ihr wünschenswerth sei, noh im legten Augenblicke darüber sih äußern zu können. Diesen Wünschen entgegenzukommen, habe er der Reichsregie- rung die Gelegenheit bieten wollen,

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher das Wort:

Meine Herren! J bin den Herren Interpellanten dankbar dafür, daß sie mir Gelegenheit geben, nah der Richtung hin, in der die Interpellation si bewegt, beruhigend auf die Bevölkerung des Reichs einwirken zu können,

Die Nachrichten über das Auftreten der Cholera in Toulon haben die Reichsregierung selbstverständlich lebhaft beschäftigen müssen und es ist sofort, nachdem die ersten Nachrichten eingegangen waren, eine Erörterung darüber veranlaßt , erstens einmal wie es mögli sei, autentishe Nachrichten über den Charakter der Epidemie in Toulon zu erhalten, sodann aber welche Maßregeln zu ergreifen scin möchten, um gegenüber ciner möglichen Invasion der asiati]chen Cholera in das Reich vorbeugend und abwehrend zu wirken.

Meine Herren, es sind die nöthigen Erkundigungen bei der französishen Regierung sofort eingezogen. Bei der Kürze der Zeit, während deren die Epidemie herrst, ift es aber in diesem Moment noch nicht gelungen, volle Klarheit darüber zu gewinnen, welchen ' Charakter die Seuche hat. Die Aerzte in Toulon nehmen nach un- seren Nachrichten an, daß es sich dabei um die aßiatishe Cholera handle. Die amtlichen Erörterungen, welche die französische Regierung angestellt hat, sprechen dagegen dafür, daß es nicht die afiatish?: Cholera