1884 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

aus besonderen Gründen einige Zeit an cinem anderen Ort auf- bewahrt, so sind die Flaschen in einen Keller zu bringen und stets liegend aufzubewahren. : :

5) Werden Weine in einem Geschäft entnommen, in welbem eine Verfälschung stattgefunden haben soll, so ift auch eine Flasche von demjenigen Wasser zu erheben, welches muthmaßlich zum Ver- fälsben der Weine verwendet worden ist. i

6) Es ist in vielen Fällen nothwendig, daß zugleich mit dem Wein auch die Akten der Voruntersuhung dem Chemiker eingesandt

werden.

Was sodann die Weinuntersuchung selbs betrifft, so lauten die Beschlüsse der Kommission wie folgt: A. A nalytische Methoden.

Spezifishes Gewicht. Bei der Bestimmung desselben ist das Pyknometer oder eine mittelst des Pyknometers kontrolirte West- phalsbe Waage anzuwenden. Temperatur 15° C.

Weiaageist. Der Weingeistgehalt wird in 50—100 cem Wein dur die Destillationsmethode bestimmt. Die Weingeistmengen sind in der Weise anzugeben, daß gesagt wird: in 100 cem Wein bei 159% C. find u g Weingeist cntbéiten, Zur Berechnung dienen die Tabellen von Baumhauer oder von Hehner. ;

(Aub die Mengen aller sonstigen Weinbestandtheile werden in der Weise angegeben, daß gesagt wird: in 100 cem Wein bei 159 C. sind n g enthalten.)

Extrakt. Zur Bestimmung desselben werden 50 cem Wein, bei 159 C. gemessen, in Platinshalen (von 85 mm Durch- messer, 20 mm Höhe und 75 cem Inhalt, Gewicht ca. 20 g) im Wasserbade eingedampft und der Rückstand 2} Stunden im Wassertrockenschranke erhizt. Von zuckerreiden Weinen, (d. h. Weinen, welche über 0,5 g Zucker in 100 cem ent- halten) is eine geringere Menge na entsprehender Verdünnung zu Men, jo daß 1,0 bis höchstens 1,5 g Extrakt zur Wägung ge- angen. Glycerin. 100 cem Wein (Süßweine, siehe unten) werden durch Verdampfen auf dem Wasserbade in einer geräumigen, nicht flachen Porzellanschale bis auf ca. 10 cem’ gebracht, etwas Quarzsand und Kalkmilch bis zur stark alkalischen Reaktion zugeseßt und bis fast zur Trockne eingedampft. Den Rückstand behandelt man unter stetem Zerreiben mit 50 cem Weingeist und 96 Vol.-Proz., kocht ihn damit unter Umrühren auf dem Wasserbade auf, gießt die Lösung dur ein Filter ab und ers{chöpft das Unlösliche durch Behandeln mit kleinen Mengen desselben erhißten Weingeistes, wozu in der Regel 50 bis 150 cem ausreichen, so daß das Gesammtfiltrat 100—200 cem be- trägt. Den weingeistigen Auszug verdunstet man im Wasserbade bis zur zähflüssigen Konsistenz. (Das Abdestilliren der Hauptmenge des Weingeistes ist nicht ausge\{lossen). Der Rückstand wird mit 10 cem absolutem Weingeist aufgenommen, in einem verschließbaren Gefäß mit 15 cem Aether vermischt bis zur Klärung stehen gelassen und die klar abgegossene event. filtrirte Flüssigkeit in einem leichten, mit Glasftopfen verschließbaren Wägegläschen vorsichtig eingedampft, bis der Rückstand nicht mehr leicht fließt, worauf man noch eine Stunde im Wassertrockenschranke trocknet. Nach dem Erkalten wird gewogen.

Bei Süßweinen (über 5 g Zucker in 100 cem Wein) seßt man zu 50 cem in einem geräumigen Kolben etwas Sand und eine hin- reichende Menge pulverig-gelöshten Kalkes und erwärmt unter Um- schütteln auf dem Wasserbade. Nach dem Erkalten werden 100 cem Weingeist von 96 Vol.-Proz. zugefügt, der sich bildende Niederschlag abscten gelassen, leßterer von der Flüssigkeit dur Filtration getrennt und mit Weingeift von derselben Stärke nahgewaschen. Den Wein- geist des Filtrats verdampft man und behandelt den Rückstand nah dem oben beschriebenen Verfahren. i;

Freie Säuren (Gesammtmenge der sauer reagirenden Bestand- theile des Weines). Diese sind mit einer entsprechend verdünnten Normallauge (mindestens F Normallauge) in 10 bis 20 cem Wein zu bestimmen. Bei Anwendung von 1/10 Normallauge sind mindestens 10 cem Wein, bei F Normallauge 20 cem zu verwenden. Es ift die Tüpfelmethode mit empfindlihem Reagenzpapier zur Feststellung des Neutralisationspunktes zu empfehlen. Erheblichere Mengen von Kohlensäure im Wein sind vorher durch Schütteln zu entfernen.

Die „freien Säuren* sind als Weinsteinsäure (C4Hs06) zu be- rechnen und anzugeben.

Flüchtige Säuren. Dieselben sind durch Destillation im Wasser- dampfstrom und nicht indirekt zu bestimmen und als Essigsäure (C2H402) anzugeben.

__ Die Menge der „nichtflüssigen Säuren“ findet man, indem man die der Essigsäure äquivalente Menge Weinsteinsäure von dem für die gn Säuren“ gefundenen, als Weinsteinsäure berechneten Werth

abzie

Weinstein und freie Weinsteinsäure. a. Qualitative Prüfung auf freie Weinsteinsäure; Man verseßt zur Prüfung eines Weines auf freie Weinsteinsäure 20 bis 30 cem Wein mit gefälltem und dann feingeriebenem Weinstein, \{üttelt wiederholt, filtrirt nach einer Stunde ab, sett zur klaren Lösung 2 bis 3 Tropfen einer 20 prozen- tigen Lösung von Kaliumacetat und läßt die Flüssigkeit 12 Stunden stehen. Das Schütteln und Stehenlassen muß bei mögli} gleich- bleibender Temperatur stattfinden. Bildet sich während dieser Zeit ein irgend erhebliber Niederschlag, so ist freie Weinsteinsäure zugegen und unter Umständen die quantitative Bestimmung dieser und des Weinsteins nöthig.

b. Quantitative Bestimmung des Weinsteins und der freien Weinsteinsäure: In 2 verschließbaren Gefäßen werden je 20 cem Wein mit 200 ccm Aether-Alkohol (gleiche e gemischt, nachdem der cinen Probe 2 Tropfen einer 20%/igen Lösung von Kaliumacetat (entsprehend etwa 0,2 g Weinsteinsäure) zugeseßt worden waren. Die Mischungen werden stark ges{hüttelt und dann 16 bis 18 Stunden bei niedriger Temperatur (zwischen 0 bis 10° C.) stehen gelassen, die Niederschläge abfiltrirt, mit Aether-Alkohol ausgewaschen und titrirt. Es ist zweckmäßig, die Ausscheidung durch Zusay von Quarzsand zu fördern. (Die lna von Kaliumacetat muß neutral oder sauer sein. Der Zusay ciner zu großen Menge von Kaliumacetat kann verursachen, daß sich weniger Weinstein abscheidet.)

Der Siterheit wegen i zu prüfen, ob nicht in dem Filtrat von der Gesammtweinsteinsäure-Bestimmung durchÞ Zusaß weiterer 2 Tropfen Kaliumacetats von Neuem ein Niederschlag entsteht.

In besonderen Fällen empfiehlt es sich, zur Kontrole die folgende von Nessler und Barth angegebene Methode anzuwenden:

„0 cem Wein werden zur Konsistenz eines dünnen Syrups ein- gedampft (zweckmäßig unter Zusaß von Quarzsand), der Rückstand in einen Kolben gebracht, mit jeweils geringen Mengen Weingeisl von 96 Vol.-pCt. und nöthigenfalls mit Hilfe eines Platinspatels sorg- fältig Alles aus der Schale in den Kolben nacgespült und unter Umschütteln weiter Weingeist hinzugefügt, bis die gesammte zuge- seßte Weingeistmenge 100 ccm beträgt. Man läßt verkorkt etwa 4 Stunden an einem kalten Ort stehen, filtrirt dann ab, \pült den Niederschlag und wäscht das Filter mit Weingeist von 96 Vol.-pCt. aus; das Filter giebt man in den Kolben mit dem zum Theil flockig- Élebrigen, zum Theil krystallinishen Niederschlag zurück, verseßt mit etwa 30 cem warmen Wassers, titrirt nah dem Erkalten die wässrige Lösung des Weingeistniederschlags und berechnet die Acidität als Wein- stein. Das Resultat fällt etwas zu hoch aus, wenn zähklumpige sich ausscheidende Pektinkörper mechanisch geringe Mengen gelöster freier Sâure einsch{ließen.

Im weingeistigen Filtrat wird der Alkohol verdampft, 0,5 cem, ciner 20prozentigen, mit Essigsäure bis zur deutlih sauren Reaktion

angesäuerten Lösung von Kaliumacetat zugeseßt und dadurch in wässriger Flüssigkeit die Weinsteinbildung aus der im Weine vor- handenen freien Weinsteinsäure erleichtert. Das Ganze wird nun wie der erste Cindampfrücckstand unter Verwendung von (Quarzsand an Weingeist von 96 Vol.-pCt. zum Nachfpülen sorgfältig in einen Kolben gebracht, die Weingeistmenge zu 100 cem ergänzt, gut um- geschüttelt, verkorkt etwa 4 Stunden kalt stehen gelassen, abfiltrirt, ausgewaschen, der Niederschlag in warmem Wasser gelöst, titrirt und

Diese Methode zur Bestimmung der freien Weinsteinsäure hat vor der ersteren den Vorzug, daß sie frei von allen Mängeln einer

Differenzbestimmung ist.“ E Die Gegenwart erheblicher Mengen von Sulfaten beeinträchtigt

den Werth der Methoden. s Aepfelsäure, Bernsteinsäure, Citronensäure. Methoden zur Tren- nung und quantitativen Bestimmung der Aepfelsäure, Bernsteinsäure und Citronensäure können zur Zeit niht empfohlen werden. Salicylsäure. Zum Nachweise derselben sind 100 cem Wein wiederholt mit Chloroform auszuscbütieln, das Chloroform is zu verdunsten und die wässrige Lösung des Verdampfungsrückstandes mit stark verdünnter Eisen(loridlösung zu prüfen. Zum Zweck der annähernd quantitativen Bestimmung genügt es, den beim Verdunsten des Chloro- forms verbleibenden Rückstand, der nochmals aus Chloroform umzu- krystalliren ist, zu wägen.

Gerbstoff. Falls eine guantitative Bestimmung des Gerbstoffes (event. des Gerb- und Farbstoffes) erforderlich erscheint, ift die Neu- bauershe Chamäleonmethode anzuwenden.

In der Regel genügt folgende Art der Beurtheilung des Gerb- ftoffgehaltes: In 10 cem Wein werden, wenn nöthig, mit titrirter Alkaliflüssigkeit die freien Säuren bis auf 0,5 g in 100 cem abge- \tumpft. Sodann fügt man 1 cem einer 40%/igen Natriumacetat- und zuleßt tropfenweise unter Vermeiduug eines Rene 109%/ige Eisenhloridlösung hinzu. 1 Tropfen der Eisencloridlösung genügt zur Ausfällung von je 0,05 pCt. Gerbstoff. (Junge Weine werden dur wiederholtes energisches Schütteln von der absorbirten Kohlensäure

befreit.) -

Farbstoffe. Rothweine sind stets auf Theerfarbstoffe zu prüfen.

Slüfse auf die Anwesenheit anderer fremder Farbstoffe aus der Farbe von Niedershlägen und anderen Farbenreaktionen sind nur ausnahmsweise als sicher zu betrachten. E Zur Ermittelung der Theerfarbstoffe ist das Auss{ütteln von 100 cem Wein mit Aether vor und nach dem Uebersättigen mit Ammoniak zu empfehlen. Die ätherishen Auss\chüttelungen find ge- trennt zu prüfen. Zucker. Der Zucker is nach Zusaß von Natriumkarbonat nach der Fehlingshen Methode unter Benüßung getrennter Lösungen und bei zuckerreihen Weinen (d. h. Weinen, die über 0,5 g Zucker in 100 cem enthalten) unter Berücksichtigung der von Soxhlet bez. Allihn angegebenen Modifikationen zu bestimmen und als Trauben- zucker zu berechnen. Stark gefärbte Weine sind bei niederem Zucker- gehalt mit gereinigter Thierkohle, bei hohem Zuckergehalt mit Blei- essig zu entsärben und dann mit Natriumkarbonat zu verseßen.

Deutet die Polarisation auf Vorhandensein von Rohzucker hin (vergl. unter: Polarisation), so ist der Zucker nah der Inversion der Lösung (Erhißen mit Salzsäure) in der angeführten Weise nochmals zu bestimmen. Aus der Differenz ist der Rohzucker zu berechnen.

Polarisation. 1) Bei Weißweinen: 60 cem Wein werden in

einem Maßcylinder mit 3 cem Bleiessig verseßt und der Niederschlag abfiltrirt. Zu 30 cem des Filtrates seßt man 1,5 cem einer gesät- tigten Lösung von Natriumkarbonat, filtrirt nochmals und polarisirt das Filtrat. Man erhält hierdurch eine Verdünnung von 10: 11, die Berücksichtigung finden muß. 2) Bei Rothweinen: 60 cem Wein werden mit 6bcem Bleiessig verseßt und zu 30 cem des Filtrates 3 cem der gesättigten Natrium- farbonatlösung gegeben, nochmals filtrit und polarisirt. Man erhält hierdurch eine Verdünnung von 5 : 6.

Die obigen Verhältnisse (bei Weiß- und Rothweinen) sind so gewählt, daß das leßte Filtrat ausreiht, um die 220 mm lange Röhre des Wildschen Polaristrobometers, deren Kapazität. ca 28 cem beträgt, zu füllen.

An Stelle des Bleiessigs können auch mögli kleine Mengen von gereinigter Thierkohle verwendet werden. In diesem Falle ift ein Zusaß von Natriumkarbonat nicht erforderlih, auch wird das Volumen des Weines nit verändert.

Beobachtet man bei der Polarisation einer Schicht des unver- dünnten Weines von 220 mm Löno- ine stärkere Rehtsdrehung als 0,39 Wild, so wird folgedes“ Vetkzzcen nothwendig:

210 cem des Weines? werden in einer Porzellanschale unter Pusay von einigen Tropfen einer 20 prozentigen Kaliumacetatlösung auf dem Wasserbade zum dünnen Syrup eingedampft. Zu dem Rükstande seßt man unter beständigem Umrühren nah und nah 200 cem Wein- geist von 90 Vol.-pCt. Die weingeistige Lösung wird, wenn voll- ständig geklärt, in einen Kolben abgegossen oder filtrirt und der Wein- geist bis auf ungefähr 5 cem abdeftillirt oder abgedampft.

Den Rückstand verseßt man mit etwa 15 cem Wasser und etwas in Wasser aufgeschwemmter Thierkohle, filtrirt in einen kleinen gra- duirten Cylinder und wäscht so lange mit Wasser nach, bis das Filtrat 30 cem beträgt.

Zeigt dasselbe bei der Polarisation - jeßt eine Drehung von mehr als + 0,5% Wild, so enthält der Wein die unvergährbaren Stoffe des fäuflichen Kartoffelzuckers (Amylin).

Wurde bei der Prüfung auf Zucker mit Fehlingscher Lösung mehr als 0,3 g Zucker in 100 cem gefunden, so kann die ursprünglich dur Amylin heroorgebrahte Rechtsdrehung durch den linksdrehenden

ucker vermindert worden sein; obige Alkoholfällung ift in diesem

all auch dann vorzunehmen, wenn die Rechtédrehung geringer ift als 0,39 Wild. Der Zucker ist aber vorher durch Zusaß reiner Hefe zum Vergähren zu bringen. i

Bei sehr erheblichem Gehalt an (Fehlingshe Lösung) reduziren- dem Zucker und verhältnißmäßig geringer Linksdrehung kann die Ver- minderung der Linksdrehung dur Rohrzucker oder Dextrine oder durch Amylin hervorgerufen sein. Zum Nachweis des ersteren wird der Wein durch Erhiten mit Salzsäure (auf 50 cem Wein 5 cem verdünnte Salzsäure vom spezifishen Gewichte 1,10 invertirt und nochmals polarisirt. Hat die Linksdrehung zugenommen, so ist das Vorhandensein von Rohrzucker nachgewiesen. Die Anwesenheit der Dextrine findet man, wie bei Abschnitt: „Gummi“ angegeben. Bei Gegenwart von Rohzucker ist dem Weine mögli{st reine, aus- gewaschene Hefe zuzuseßen und nah beendeter Gährung zu polarisiren. Die Schlußfolgerungen sind dann dieselben wie bei zuckerarmen Weinen.

ur Polarisation sind nur große, genaue Apparate zu benüten. ie Drehung ist nach Landolt (Zeitschr. f. analyt. Chemie 7, 9)

auf Wildsche Grade umzurechnen : 1% Wild = 4,6043 9 Soleil,

19 Soleil 0,2171890 Wild, 19 Wild = 2,89005 9 Ventke, 1% Venßke = 0,3460159 Wild.

Gummi (arabisches). Zur Ermittelung eines etwaigen Zusaßzes von Gummi verseßt man 4 cem Wein mit 10 ccm Weingeist von 96 Vol.-Proz, Bei Anwesenheit von Gummi wird die Mischung milchig trübe und klärt sich erst nach vielen Stunden. Der ent- stehende Niedershlag haftet zum Theil an den Wandungen des Glases und bildet feste Klümpchen. In echtem Weine entstehen nach kurzer Zeit Flocken, welche sich bald abseßen und ziemlich loder bleiben. Zur näheren Prüfung empfiehlt es sich, den Wein zur Syrupdicke einzudampfen, mit Weingeist von obiger Stärke auszuziehen, und den unlsöslichen Theil in Wasser zu lösen. Man verseßt diese Lösung mit etwas Salzsäure (vom spezifischen Gewicht 1,10), erhißt unter Druck zwei Stunden lang und bestimmt daun den Reduktionswerth mit Fehlingscher Lösung unter Berechnung auf Dextrose. Bei eten Weinen erhält man auf diese Weise keine irgend erheblihe Reduktion. (Dextrine würden auf dieselbe Weise zu ermitteln sein.)

Mannit. Da man in einigen Fällen das Vorkommen von Mannit im Weine beobactet hat, so ist beim Auftreten von \pieß- förmigen Krystallen im Extrakt und Glycerin auf Mannit Rüdcksicht zu nehmen.

Stickstoff. Bei der Bestimmung des Stickstoffs ist die Natron- kfalk-Methode anzuwenden.

Mineralstofe. Zur Bestimmung derselben werden 50 cem Wein angewandt. Findet eine unvollständige Verbrennung statt, so wird die Kohle mit etwas Wasser ausgelaugt und für sich verbrannt. Die

Chlorbestimmung. Der Wein wird mit Natriumcarbonat über- sättigt, eingedampft, der Rükstand {wad geglüht und mit Wasser erschöpft. In dieser Lösung ist das Chlor titrimetrisch nah Volhard oder au gewichtsanalytish zu bestimmen. ;

Weine, deren Asche dur einfaches Glühen nit weiß wird, ent- halten in der Regel erhebliche E von Chlor (Kochsalz).

Schwefelsäure. Diese ist im Wein direkt mit Barium(lorid zu

bestimmen. Die quantitative Bestimmung der Schwefelsäure ist nur dann auszuführen, wenn die qualitative Prüfung auf ein Vorhanden- sein anormaler Mengen derselben \{ließen läßt. (Bei \{leimigen oder stark trüben Weinen ift die vorherige Klärung mit spanischer Erde zu empfehlen.) Kommt es in einem besonderen Falle darauf an zu untersuchen, ob freie Schwefelsäure oder Kaliumbisulfat vorhanden, so muß der Beweis geliefert werden, daß mehr Schwefelsäure zugegen ist, als sämmtliche Basen zur Bildung neutraler Salze erfordern.

L Bei Weinen mit nicht deutlich alkalish reagirender Asche ist die Bestimmung in der Weise auszuführen, daß der Wein mit Natriumkarbonat und Kaliumnitrat eingedampft, der Rüdstand s{chwach geglüht und mit verdünnter Salpetersäure aufgenommen wird; alsdann ist die Molybdaenmethode anzuwenden. Reagirt die Asche erheblich alkalisch, so kann die salpetersaure Lösung derselben unmittelbar zur Phosphorsäurebestimmung verwendet werden.

Die eigen Mineralstoffe des Weines (auch ev. Thonerde) sind in der Asche bez, dem Verkohlungsrückstande nah bekannten Metho- den zu bestimmen. Schwefliae Säure. Es werden 100 cem Wein im Kohlensäure- \strome nah Zusaß von Phosphorsäure abdestillirt. Zur Aufnahme des Destillates werden 5 cem Normal-Jodlösung vorgelegt. Nach- dem das erste Drittel abdestillirt ist, wird das Destillat, welches noch Ueberschuß von freiem Jod enthalten muß, mit Salzsäure an- gesäuert, erwärmt und mit Bariumchlorid verseßt. Verschnitt von Traubenwein mit Obstwein. Der chemische Nachweis des Verschnittes von Traubenwein mit Obstwein ist na den bis jeßt vorliegenden Erfahrungen nur ausnahmsweise mit Sicherheit zu führen. Namentlich sind alle auf einzelne Reaktionen sich stüßenden Methoden, Obstwein vom Traubenwein zu unter- scheiden, trüglih; auch kann niht immer aus der Abwesenheit von Weinsteinsäure oder aus der Anwesenheit geringer Mengen derselben mit Gewißheit geschlossen werden, daß ein Wein kein Trauben- wein sei. Bei der Darstellung von Kunstwein, beziehungsweise als Zusaß zu Most oder Wein werden erfahrungsgemäß neben Wasser zuweilen folgende Substanzen verwendet:

Weingeist (direkt oder in Form gespriteter Weine),

Rohrzucker, Stärkezucker und zuckerreihe Stoffe (Honig), Glycerin,

Weinstein, Weinsteinsäure, andere Pflanzensäuren und solche ent- haltende Stoffe,

Salicylsäure,

Mineralstoffe,

arabishes Gummi,

Gerbsäure und gerbstoffhaltige Materialien (z. B. Kino, Katechu), fremde Farbstoffe,

Acetherarten und Aromata.

Die Bestimmung, bezw. der Nahhweis der meisten dieser Sub- stanzen ist oben bereits angegeben worden, mit Ausnahme der Aro- mata und Aetherarten, für welche Methoden vorläufig noch niht em- pfohlen werden können.

Speziell sind hier noch folgende Substanzen zu erwähnen, welche zur Vermehrung des Zuckers, Extraktes und der freien Säuren Ver- wendung finden:

Doörrobsft,

Tamarinden,

Johannisbrod,

Datteln,

Feigen.

B, Anhaltspunkte für die Beurtheilung der Weine.

I. a. Prüfungen und Bestimmungen, welche zum Zweck der Bes urtheilung des Weines in der Regel auszuführen sind:

Extrakt,

Weingeist,

Glycerin,

Zuder,

freie Säuren überhaupt,

freie Weinsteinsäure, qualitativ,

Schwefelsäure,

Gesammtmenge der Mineralbestandtheile,

Polarisation,

Gummi,

bei Rothweinen fremde Farbstoffe.

b. Prüfungen und Bestimmungen, welche außerdem unter beson- deren Verhältnissen auszuführen sind:

Spezifishes Gewicht,

Flüchtige Säuren, N

Weinstein und freie Weinsteinsäure, quantitativ,

Bernsteinsäure, Aepfelsäure, Citronensäure,

Salicylsäure,

Schweflige Säure,

Gerktstoff,

Mannit, Einzelne Mineralbestandtheile, Stickstoff. y

Die Kommission hält es für wünschenswerth, bei der Mitthei- lung der in der Regel auszuführenden Bestimmungen obige (sub a. angeführte) Reihenfolge beizubehalten.

II., Die Kommission kann es nicht als ihre Aufgabe betrachten, eine Anleitung zur Beurtheilung der Weine zu geben, glaubt aber P ihrer Erfahrungen auf folgende Punkte aufmerksam machen zu sollen.

Weine, welche lediglid aus reinem Traubensafte bereitet sind, enthalten nur in seltenen Fällen Extraktmengen, welche unter 1,5 g: in 100 cem liegen. Kommen somit extraktärmere Weine vor, so sind sie zu beanstanden, falls niht nachgewiesen werden kann, daß Naturweine derselben Lage und desselben Jahrganges mit so niederen Extraktmengen vorkommen.

Nach Abzug der „nichtflühtigen Säuren“ ree der Extraktreft bei Naturweinen nach den bis jeßt vorliegenden Erfahrungen minde- stens 1,1 g in 109 cem, nach Abzug der „freien Säuren“ mindestens: 1,0 &, Weine, welche geringere Extraktreste zeigen, sind zu beanstanden, falls niht nachgewiesen werden kann, daß. Naturweine derselben Lage und desselben Jahrganges so geringe Extraktreste enthalten.

Ein Wein, der erheblich mehr als 10%% der Extraktmenge an Mineralstoffen ergiebt, muß entsprechend mehr Extrakt enthalten, wie sonst als Minimalgehalt angenommen wird. Bei Naturweinen fommt sehr häufig ein annäherndes Verhältniß von 1 Gewichtstheil Mineralstoffe auf 10 Gewichtstheile Extrakt vor. Ein erhebliches Abweichen von diesem Verhältniß berechtigt aber noch nicht zur An- nahme, daß der Wein gefälscht sei. ; S

Die Menge der freien Weinsteinsäure beträgt nach den bisherigen: Erfahrungen in Naturweinen niht mehr als } der gesammten „nicht- flüchtigen Säuren“. i

Das Verhältniß zwis{hen Weingeist und Glycerin kann bei Naturweinen schwanken zwischen 100 Gewichtstheilen Weingeist zu 7 Gewitstheilen Glycerin und 100 Gewichtstheilen Weingeist zu 14 Gewihtstheilen Glycerin. Bei Weinen, welche ein anderes Gly- cerinverhältniß zeigen, ist auf Zusaß von Weingeist, beziehungsweise Glycerin, zu ließen.

Da bei der Kellerbehandlung zuweilen kleine Mengen von Wein- geist (höchstens 1 Vol.-Proz.) in den Wein gelangen können, so ist bei der Beurtheilung der Weine hierauf Rücksicht zu nehmen.

Bei Beurtheilung von Süßweinen sind diese Verhältnisse nicht immer maßgebend.

für 1 Aequivalent Alkali 2 Aequivalente Weinsteinsäure in Rechnung gebracht.

Lösung dampft man in der gleichen Schale ein und glüht die Ge- sammtmenge der Asche s{chwach.

Für die einzelnen Mineralstoffe sind allgemein gültige Grenz-

/ der Rothweine sih in fester Form absheiden,

werthe nicht anzunehmen. Die Annahme, daß bessere Weinsort ftets Mohr Phoëphorsäure enthalten follen als D ents

Weine, welhe weniger als 0,14 g Mineralstofe in 109 cem enthalten, sind zu beanstanden, wenn nit nahgewiesen werden kann, daß Naturweine derselben Lage und deffelben Jahrganges, die gleicher Behandlung unterworfen waren, mit fo geringen Mengen von Mi- netainosen vorkommen.

Weine, welhe mehr als 0,05 9/9 Kochsalz in 100 cem enthalten,

sind z eaten. b É G

eine, welhe mehr als 0,092 g Swefelsäure (§03), ent- \prehend 0,20 g Kaliumsulfat (K2 SO4) in 100 cem Ur lten find als solde zu bezeihnen, welbe durch Verwendung von Gips oder auf andere Weise zu reih an Schwefelsäure geworden sind.

Dur verschiedene Einflüsse können Weine s{leimig (zäh, wei), \{warz, braun, trübe oder bitter werden ; sie können au sonst Farbe, Geshmack und Geruch Sh ändern ; auch I es Marblol

e ohne daß alle diese Erscheinungen an und für fi berechtigten, die Weine deshalb e unecht zu bezeichnen.

Wenn in einem Weine während des Sommers eine starke Gäh- rung auftritt, so gestattet dies no® nit die Annahme, daß ein Zu- saß von Mer oder zuckerreichen Substanzen, z. B. Honig u. a. statt- gefunden habe, denn die erste Gährung kann dur verschiedene Um- stände verhindert oder dem Wein kann nahträglih ein zuckerreicer Wein beigemisht worden sein.

Der Reichskanzler hat Anlaß genommen, vorstehende Be- {hlüsse sämmtlihen Bundesregierungen mit dem Ersuchen um entsprehende weitere Veranlassung mitzutheilen.

Nach einer Verfügung des Minisiers der geistlichen 2. Angelegenheiten, vom 12. v. M., sind in Betreff der Abgabe von Liquor Kali arsenicosíi Und Acidumarsenicosum zu arzneilihen Zwecken aus den Apo theken lediglich die Be- stimmungen in Ziffer T und Ziffer Il Litt. a der Cirkular- versügung, betreffend den Handverkauf in Apotheken, vom 3, Juni 1878, als maßgebend zu erachten. Hiernach dürfen beide Medikamente an das Publikum niht ohne Rezept eines approbirten Arztes (Wundarztes, Zahnarztes) verabfolgt, auh nur auf jedesmal erneute schriftliche, mit Datum und Unter- {rift versehene Anweisung eines approbirten Arztes öfter als e O evi va E A der Aufhebung ezw. VPerallgemeinerun er cinisterial-Verfü 28, Oktober 1810 nicht. E y E

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlih \{chwarz- burg-rudolstädtishe Staats-Minister Dr, von Berens ist von hier wieder abgereist.

Se, Durhlaucht der Prinz Friedrich von Hohen- zollern, à la suite des 2. Garde-Dragoner-Regiments und beauftragt mit der Führung der 3. Garde-Kavallerie-Brigade, Ras fd) mit mehrwöhigem Urlaub nach Süddeutschland

Der General-Lieutenant des Barres, Präses der Ober-Militär-Examinationskommission, hat eine Diettireite nah Neisse, Anflam, Erfurt, Engers und Mey, behufs Ab- A Offiziersprüfungen an Den dortigen Kriegsshulen,

___— Der Herzoglih braunschweigishe und Großherzog- lih oldenburgi he Minister-Resident am hiesigen Allcrbd Et, U unte 3 L E, e E C nas Berlin zurück- nd hal die Geschäfte der braunshweigishen und oldenburgischen Mission wieder D A

__ Dan zig, 1. Juli. (W. T. B.) Heute Morgen 81/, Uhr lihteten sämmtlihe Hier vereinigten 23 Kriegs wiffe h Anker und fuhren nah der Gdinger Bucht, wo im Laufe des Vormittags ein Landungsman över, bei welhem auch die Kavallerie der Danziger Garnison mitwirken soll, statt- finden wird. Fhre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Heinrich wohnen auf der Panzer-Korvette „Hansa“ dem Manöver bei.

_ Vayern. München, 30. uni. (W. T. B.) Der König hat den Regierungs-Rath fister von der A als Hof:Sekretär enthoben und den Hauptmann a. D, Gresser zum Hof-Sekret är ernannt.

__ Sachsen. Dresden, 30. Juni. (Dr. J) Die Königin wird, von Brennerbad eide am Vittvos früh Me I

_ Morgen begeht der Vorsißende im Königlichen Gesammt- Ministerium, Staats- und Kriegs-Minister Ie Minister d Auswärtigen Angelegenheiten, General der Kavallerie von Fabrice, das Fest seines S5Ojährigen Dienstjubiläums.

1. Juli, (W. T. B.) Der Kriegs-Minister, General der Kavallerie von Fabrice, ist aus Anlaß seines heute stattfindenden ö0jährigen Dienstjubiläums von dem König in den erbliten Gra fenstand erhoben worden. Georg überreihte dem Jubilar im Namen des Corps einen Ehrenshild und einen Ehrendegen.

Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, (Medl. Anz.) Der Großherzog und die Großherzogin begeben sih heute Mittag von Baden-Baden nah Wiesbaden (Nassauer Hof), von dort am Dienstag, den 1. Zuli, Mittags, nah Ems, und demnächst am Donnerstag, den 3. Juli, Vor- mittags, nah Wernigerode, von wo die Großherzoglichen Herrschasten am Montag, den 7. Juli, nach Schwerin zurück- kehren und wahrscheinlich Mittags 11/2 Uhr eintreffen werden. Die Großherzoginnen Alexandrine und Marie sind am vergangenen ¿Freitag Abend von Baden-Baden abge- reist, Die Großherzogin Marie is gestern früh hier einge- troffen und gleih weiter nah Rabensteinfeld gefahren. Die Großherzogin Alexandrine wird heute Abend oder morgen hierher zurüdckehren.

Der Prinz X11, Armee-

30. Juni.

, Desterreih-Ungarn. Wien, 30. Zuni. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“/ schreibt: Die österreihische Regierung hat im Einvernehmen mit der ungarischen Regierung zunächst für die Seeprovenienzen aus den französishen Häfen des Mittelmeeres und Algiers eine zehntägige resp. zwanzigtägige Observation verfügt. Alle Behörden sind angewiesen worden, die Maßregeln pro- phylaktischer Natur mit aller Energie auszuführen. Die Ver- handlungen wegen der ärztlichen Kontrole der die süd- westlihen und westlihen Grenzen der Monarie passirenden Cisenbahnreisenden, sowie wegen Desinfizirung ver- padtigen Gepäds, sind dem Abshluß nahe. Ein Verbot, gresfend die Einfuhr von Lumpen, alten Schiffstauen, alten

leidern, gebrauhter Bett- und Leibwäsche aus verdächtigen

Ländern erfolgt demnächst.

Schweiz. Bern, 1. Juli. (W. T. B.) Der Bundes- rath hat umfassende Maßregeln gegen die Einschle d Cholera an den südlihen Grenzen R L it n

Velgien. Antwerpen, 30. Juni. (W. T. B.) Bei der hier abgehaltenen Vers ammlung behufs Aufstellung von Kandidaten sür die in Antwerpen vorzunehmende Wahl von Senatoren erklärte der Minister des Jn- nern, Jacobs, daß die Regierung einen Kornzoll nit be- antragen werde. Das Programm des Kabinets werde die Schhulreform, die Wahlreform sowie die Frage der kom- kunalen und der provinziellen Freiheit umfassen.

Großbritannien und JFrland. London, 28. Juni. Sa Can Ne Hof n den Mgr pohntionen zufolge, am 18, Juli Wi

nah Osborne über, Ms S I E ,_ Das Schicksal, welches der nunmehr vom Unterhause in dritter Lesung angenommenen Bill zur Erweiterung des Stimmrechtes im Oberhause bevorsteht, beschäftigt die gesanimte Presse. Unter Bezugnahme auf die Drohungen Lord Salisbury's bemerkt die „Times“: „Wenn das Haus der Lords, das an der Bill nur ein allgemeines politisches nteresse hat, den Wünschen und Erwartungen des Landes zuwiderhandelt, so läust es eine außerordent- lihe Gefahr. Die Folgen der Ablehnung der Bill sind niht {wer vorherzusagen. Es kann für aus- gemacht gelt.n, daß das Parlament nicht sofort aufgelöst wird. Die Minister lösen niht auf das Geheiß der Lords hin auf, wenn sie eine Majorität von 130 im Unter- hause für sich haben. Allein, die Session wird mit der möglichsten Eile zum Abschluß gebracht werden; die irische Landkaufs-Bill , an welcher so viele Mitglieder beider Häuser ein FJnteresse haben, wird in diesem Falle wahrscheinlich aufgegeben werden müssen, und das Parlament wird im Oktober einzig zu dem Zwet wieder einberufen werden, um die zurückgewiesene Bill neuerdings in Berathung zu ziehen. Jnzwishen würde das Oberhaus in allen Wahlbezirken des Landes zum Gegen- stande des Angriffs und von Brandreden aller Art gemacht werden. Die Frage der Neueintheilung der Wahlkreise würde sofort in den Hintergrund treten und unerwähnt bleiben, so lange der dur die Lords hervorgerufene Kampf währt. Dieser Kampf aber kann nur in einem Sinne entschieden werden. Wenn das Oberhaus im Herbst die Bill annimmt, so würde

tödtliche Wunde geschlagen haben; es würde dann mit dem Lande in Konflikt gerathen sein, um seine eigene Schwäche darzuthun. Wenn es dagegen die Bill abermals zurückweist, so würde die Auslösung folgen; die Fehler, welhe das Mini- sterium in Egypten begangen, würden verziehen, die liberale Partei enger verbunden und die Führer derselben mit dem denkbar stärksten Wahlprogramm versorgt werden. Auf keinen Fall könnte das Oberhaus erwarten, die Wahlvorlage zu verzögern, oder auf die Neueintheilung der Wahlkreise einen Einfluß zu üben. Was es aber thun kann, und was es thun wird, wenn es bei seiner ablehnenden Haltung be- harrt, das ist die überstürzte Herbeiführung eines Konslikts, bei dem es auf einen Sieg nicht hoffen und nux einen N p a kann.“ ie „Daily News“ bringt folgende Mittheilung: Jm

Fall die Bill über die Erweiterung des Sinai on A Lords zurückgewiesen werden sollte, dürfte eine Herbst - session einberufen werden, bei welcher die Bill neuerdings zur Vorlage gelangen würde. Sollte sie dann zum zweiten Male von den Lords abgelehnt werden, so werden die allgemeinen Neuwahlen sofort nachfolgen. Der „Standard“ ergänzt diese Mittheilung damit, daß im Falle der Ablehnung der jezt dem Oberhause vorliegenden Bill alle wilhtigeren O zurückgezogen und alle Vor- bereitungen für eine baldige Vertagung getroffen werden wür- den. Jm Oberhause wird der Herzog von Rih- mond und Gordon bei Einbringung der Bill den Antrag stellen, „daß das Haus wohl geneigt sei, die Vermehrung des Stimmrechts in Erwägung zu ziehen , daß es aber die Frage A getrennt von der Neueintheilung der Wahlkreise erörtern

30. Juni, (W. T. B.) Jn der heutigen Sizung des Unterhauses theilte der Le E daß die n bei dem Parlament die Bestätigung der eventuellen E der Konferenz beantragen werde. Der Kanzler der Schaßkammer Childers erklärte, daß die Konferenz für die Abhaltung der nächsten Sizung keinen Tag festgeseßt habe. Der Premier Gladstone stellte sodann den Antrag, dem Tadel svotum vor den anderen Gegenständen der Tagesordnung den Vorrang zu geben. Forster forderte Arnold auf, sein Amendement zu dem Tadelsvotum durch die Vorfrage zu erseßen. Der Premier gab zu, daß eine Berathung des Tadel3votums den Interessen des Staates niht nur inopportun, sondern äußerst nachtheilig sei. Goschen spra sih dahin aus, daß die Re- gierung durch die Herausforderung der Opposition gebunden gewesen sei. Für die Kammer sei diese Rücksicht niht nöthig, und man sollte daher den Antrag des Premiers ablehnen. Dies geshah mit 190 gegen 148 Stimmen, und das Haus trat sodann in die gewöhnliche Tagesordnung ein. „_ Im Oberhause erwiderte der Staatssekretär des Aus- wärtigen, Lord Granville, auf eine Anfrage Lord Sid- mouth's, daß die Regierung Grund habe, anzunehmen, daß die Angra-Pequeña-Frage in durchaus befriedigender Weise gelöst sei. Hierauf wurde die Bill, betreffend die Konvertirung der englischen Staatsschuld, in dritter Lesung angenommen. „Die Verhandlungen in dem vor der Lordskammer anhängig gemachten Prozeß gegen den Deputirten Bra dlaugh wegen seiner Theilnahme an den Abstimmungen des Unterhauses, ohne den vorgeschriebenen Eid ordnungs- mäßig geleistet zu haben, sind heute zu Ende geführt worden. Die Jury hat Bradlaugh in allen Punkten der Anklage für schuldig erkannt.

Frankreih. Paris, 29. Juni. (Fr. Corr.) Der Budgetaus\ch vollzog gestern bei dem Part der Posten und Telegraphen Abstriche in Höhe von 3 996 000 Fr. Die Herabseßungen, die der Ausschuß bisher beantragte, belaufen sih auf niht weniger als 30 375 000 Fr. und haben auf die Ministerien der öffentlihen Arbeiten, der Kulte, des Unter- richts, der Justiz, des Jnnern, des Handels, der Posten und Telegraphen Bezug. Der Aus\huß hofft, bei den Etats

für das Kriegs- und das Marine-Ministerium ebenfalls noh 20 Millionen ersparen zu können und so im Ganzen die von

es seinem Ansehen und seinem Einfluß mit eigener Hand eine

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der Regierung aufgestellten Ziffern um 50 Millionen einzu-

schränken. J

830. Zuni. (W. T. B.) Die Deputirten- kammer lehnte heute bei der Berathung der Vorlage, betreffend die Revision der Verfassung, das von Floquet „und Goblet beantragte Amendement, in welchem einfach die zu revidirenden Punkte der Verfassung angegeben werden, ohne jedo den Kongreß in dieser Richtung zu beschränken, mit 290 gegen 235 Stimmen ab. Der Minister-Präsident Ferry hatte sih gegen dieses Amen- dement aus esprochen und erklärt, daß der von der Regierung vorgelegte evisions-:Geseßentwurf einen wesentlichen Theil des Programms des Kabinets bilde, welches seine Aufgabe nicht weiter erfüllen könne, wenn die Kammer ihm nicht Ver- B T E

n Loulon sind von gestern Abend 6 Uhr bis heute Vormittag 11 Uhr 6 Personen an der Ce i

30, Juni, Abends. (W. T. B.) Jn Marseille is von heute früh 9 Uhr bis Abends 6 Uhr kein Cholera- Todesfall vorgekommen. Jn Toulon isst von heute früh E bis Abends 7 Uhr eine Person an der Cholera ge-

Dem „Temps“ zufolge haben die von der Re ierun nah Toulon gesandten Aerzte BraGardél La Proust heute dem Gesundheitsrath Bericht erstattet. Dieselben neigen, wie das genannte Blatt wissen will, an- gesihts der in Marseille für Folgen der Cholera erklärten Todesfälle der Annahme zu, daß es sich um eine milde Fon O V alis s handle.

arjeille, 1. Juli. (W. T. B.) Jun der vergange-

nen Nacht sind 3 Cholerafälle vorgefoititien, E

Spanien. Madrid, 30. Juni. (W. T. B.) Mit Rücksicht auf die in Toulon aufgetretene Cents die Ziehung eines Militärcordons längs der Landesgrenze gegen Frankrei angeordnet worden. Außerdem ist über die Einfuhrstationen eine 7tägige Quarantäne verhängt und die Desinfektion sämmtlicher Provenienzen aus Frankreich angeordnet worden. Ungereinigte Wolle, Häute, lebende Thiere und Fleish dürfen überhaupt nitt eingeführt werden. __ Q (W. L. B.) Der Senat votirte heute einstimmig eine von Rivera (Republikaner) beantragte Motion, in welcher erklärt wird: der Senat habe mit Bedauern von dem Artikel der Ne w-Yorker Zeitung „World“ Kenntniß genommen, in welchem mitgetheilt wird: die spanische Regie: rung wolle Cu ba verkaufen. Der Senat protestire gegen jedes Projekt einer Trennung Cubas von Spanien und bewillige alle Opfer, um Cuba zu erhalten.

Italien. Rom, 830. Juni. (W. T. B, Jn der heutigen Sizung der Deputirtenkammer “bte in Beantwortung einer bezüglichen Anfrage der Minister des Auswärtigen, Mancini, die Jnteressen und Pflichten Ztaliens in Bezug auf die egyptishen Angelegen- heiten auf und sagte: die Regierung habe die Einladung zur Konferenz binnen 48 Stunden angenommen, um die bisherige Freundschaft Jtaliens zu England zu bethätigen. Zwischen Frankreich und England habe vorher ein Meinungsaustausch stattgefunden, jedoch unter der Bedingung, die zu fassenden Beschlüsse den anderen Mächten zu unterbreiten, was geschehen sei. Für den Augenblick habe die Regierung keine Einwendung erhoben; sie habe sih aber vorbehalten, diese Beschlüsse sorg- sältig zu prüfen, sobald sie in präziser Form vorliegen werden. Die Vertreter Jtaliens auf der Konferenz hätten bis jeßt die Jnstruktion erhalten, die Jnteressen Jtaliens und Europas zu vertheidigen, ohne die Verlegenheiten Englands zu vermehren, vielmehr Leßteres bei seiner schwierigen Mission zu unterstüßen. Der Minister glaube behaupten zu dürfen, daß die politishe Stellung Jtaliens in Egypten nicht nur nicht geschädigt sei, sondern daß dieselbe sih allmählih bessere, denn das Condominium und die doppelte Kontrole, von welcher Jtalien ausgeschlossen gewesen, habe aufgehört. Jtalien partizipire in demselben Maaße wie die anderen Mächte an der Leitung der egyptishen Finanzen, ‘der europäishe Charakter der egyptischen Frage werde bei der definitiven Organisation Egyptens in Gemäßheit der Konstantinopeler Konferenz, fest- gehalten. Auch in Betreff des internationalen Reglements für den Suezkanal werde es sih um die Realisirung eines Vorschlags handeln, der auf die Jnitiative Ztaliens zurück- zuführen sei.

Türkei. Konstantinopel, 30. Juni. (W. T. B. Der Sanitätsrath hat die gegen Toulon M aeoibue Quarantäne auf sämmtliche Provenienzen von der fran- zösischen Mittelmeerküste ausgedehnt.

Schweden und Norwegen. Christiania, 30. Juni, (W. T. B.) Das Storthing hat sich heute mit 84 Sehen 25 Stimmen für die Theilnahme der Staatsräthe an den Verhandlungen des Storthings ausgesprochen.

Nußland und Polen. Nischny-No wgorod, 30. Juni. (W. T. B.) Das „Börsenblatt“ veröffentlicht einen Tages befehl des Gouverneurs, in welhem den Arbeitern kundgegeben wird, daß bei jegliher Unordnung auf das Strengste eingeschritten werden solle. Von den 112 wegen der Aus- shreitungen gegen jüdishe Einwohner verhafteten Personen soll Niemand vor der gerihtlihen Aburtheilung freigelassen werden. Die Polizei hat den Austrag erhalten, innerhalb 3 Tagen ein Verzeihniß derjenigen jüdischen Ein- wohner vorzulegen, welhe sih ohne geseßliche Erlaubniß in Nishny::Nowgorod aufhalten.

__ Amerika. Washington, 2. Juni. (Allg. Corr.) Die demokratishe Konvention von Ohio hat sih abermals zu dem im Jahre 1883 angenommenen Zoll- programm bekannt. Die Konvention hat ferner eine Resolution angenommen, worin sie sich für Mr. Tilden als Prâäsidentschaftskandidaten erklärt. Die demokratische Konvention von Missouri hat dagegen die Re'olution, in welher den Delegirten empfohlen wurde, für Mr. Tilden einzutreten, abgelehnt. Die demokratische Konvention von Florida hat Delegirte erwählt, die für Cleveland zu stimmen haben; die Delegirten für Nord- Carolina sind zwischen dem Senator Bayard und dem Gouverneur Cleveland getheilt. —Die Demokraten von New-York halten Berathungen ab, um ihre Parteizwistig- keiten auszugleichen. Der Vorschlag, Mr. Tilden zu nomi- niren, findet immer größeren Anhang.

Der amtliche Bericht über die jüngsten Wahlen in

Oregon ergiebt, daß der Zusaßantrag zu der Staatsverfassung,