1884 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Beim Bezug der neuen Zinsscheine sind von dem Eigenthümer oder dessen Beauftragten die alten Zinsschein-Anweisungen, nab den Littera getrennt, mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kasse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangs- bescheinigung versehen, fogleib zurückgegeben und is bei Aus- bändigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern, über die neuen Zinéscheine und Zinsschein-Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlih zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er- langung der neuen Zinéscheine nur dann, wenn die alten Zineschein- Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

__ Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. Wiesbaden, dei 28, Juni 1884. Der Regierungs-Präsident. von Wurmb.

Personalveránderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzunger. Im aktiven Heere. Ems, 26. Juni. Frhr. v. Elverfeldt, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 83, in das Inf. Regt. Nr. 79 einrangirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 26, Juni. Appelius, Pr. Lt. von der 4. Ingen. Insp., der Ab- \{ied bewilligt. v. Balcke, Major a. D., zuleßt Ingen. Offiz. vom Plat in Pillau, der Charakter als Oberst Lt. verliehen. __ Im Sanitäts-Corps. Ems, 26. Juni. Dr, Heller, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 87, Dr. Großer, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld-Art. Regts. Nr. 5, zu Ober-Stabêärzten 1. Kl, Pr. Ehrlich, Stak#- und Abtheil. Arzt von der Reit. Abtheil. des Feld-Art. Regts. Nr. 6, zum Ober-Stabtarzt 2. Kl. und Negts. Arzt des Feld-Art. Regts. Nr. 30, Dr. Breithaupt, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 81, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 15 beförd. Dr. v. Meyeren, Stabsarzt v. Kadettenhause zu Oranienstein, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl, und Regts. Arzt des Ulan. Regts, Nr. 6, Dr. Ernesti, Stabs- und Bats. Arzt vom Garde- Jäger-Bat , zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Negts. Arzt des 4. Garde- Regts. z. F., Dr. Eichenberg, Assist. Arzt 1, Kl. von der Unter- offizier-Vorschule in Weilburg, zum Stabs- und Abtheil. Arzt der 2. Abtheil. des Feld-Art. Regts. Nr. 24, befördert. Die Assistenz- Acrzte 1. Kl. der Res.: Dr. Riedel, vom 1. Bat. Landw. Regts, Nr. 25, Dr. Lônne, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 13 Dr. Schult, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 58, Dr. Jaschke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 62, Dr. Hartcov, vom Res. Landw. Bat. Nr. 39, Wasmann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 95, Dr. Kühne, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Pucbstein, Dr. Ruge, Dr. Wedel, Dr. Danneil, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr, Remmets, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Toeplity, vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, Dr, Möbius, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 63, Dy, Berthold, vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Froehlich, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 7, zu Stabëärzten der Res, Dr. Col d, Assist. Arzt 1. Kl. der Marine- Res. vom 2, Bat. Landw. Regts. Nr. 84, z. Stabearzt d. Marine- Res. befördert. Die Assiit. Aerzte 1. Kl. der Landw. : Dr. Thilenius, Dr. Cramer, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, Dr. Braun, vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 7, Dr. Redeker, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr, Blanke, Dr. Bus, Dr. Bayer, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Scbnütgen, vom 1. Lat. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Vossen, Dr. d'Asse, Dr. Vec- queray, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Dr. Kolbe, Dr. Weigmann, vom 1, Bat. Landwehr-Regiments Nr. 11, Dr. Lammers, Dr. Krummacber, Dr. Gildemeister, Dr. Scbäfer, vom 2. Batallion Landwehr-Regiments Nr. 13, Dr. Hoederath, Dr. Frank, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Hermfes, Dr. Obertüschen, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Krekel, vom Res. Landw Bat. Nr. 80, Dr. Marr, Dr. Rheinen, vom 1, Bat. Landw. Regts. Nr, 16, Dr. Hacken- berg, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr, 57, Dr. Seebohm, vom Res. Landw. Bat. Nr. 73, Dr. Hein, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 22, Dr. van Rossum, vom 1. Bat, Landw. Regts, Nr. 17, Dr. Michel, Dr. v, Ibell, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, Dr Moe Dr Leone Dr Brufßatis, Dr. S@&löôtke, Dr. Laengner, Dr. Fritsche, vom Res, Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Rathgen, Dr. Dahmann, vom 1, Bat. Landw. Negts. Nr. 76, Dr, Kant, Dr. Shumann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 27, Dr. Rudloff, vom 2. Bat. Landw, Regts. Nr. 72, Dr. Seelig, vom Nes. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Laudier, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 81, Dr. Briesewitz, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr, Voormann, Dr. Wortmann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Heinemann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, Dr. Menche, Dr. Gasser, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 81, Dr, v. Brunn, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 90, Dr. Schiefferdecker, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr, Andrée, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 75, Dr. Straßburg, Dr. Grober, vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 75, Dr, Hillefeld, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. T, Dr. Wendt, vom _1, Bat. Landw. Regts. Nr. 89, Dr. Hilde- brandt, vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 31, Sinsteden, vom Ref. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Silomon, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 78, Dr. Harttung, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Dr. Nauß, Dr. Euteneuer, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 29, Dr. Weber, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, Dr. Malbranc, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 113, Dr. Vanselow, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr, 49, Dr. Swellenberg, Dr, Hörder, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 67, Dr. Coester, vom 1. Bataillon Landwehr-Regiments Nr. 50, Dr, Pauke, vom 1. Bataillon Landwehr-Regiments Nr. 23, Dr. Ulrich, vom Reserve-Landwehr- Bataillon Nr, 98, Dr. v. Rutkowski, vom 1. Bataillon Landw. Regts. Nr. 59, Dr, Grunau, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 61, Dr. Wichmann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, zu Stabéârzten der Landw, Dr. Rabl -Rücckhard, Oberstabtarzt 2. Kl. und Regiments-Arzt vom Feld-Artillerie-Regiment Nr. 21, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Departement für das Invalidenwesen im Kriegs-Ministerium, der Charakter als Ober-Stabsarzt 1, Kl., Dr. Stricker, Stabsarzt vom Bez. Kom- mando des Res. Landw. Regts. Nr. 35, der Charakter als Ober- Stabsarzt 2. Kl., verliehen. Dr. Schaper, Ober-Stabsarzt 2. Kl, und Bats. Arzt vom 2. Bal. Füs. Regts. Nr. 73, unter Verlcih. eines Patents seiner Charge vom 21. Juni 1883 D. 1., zum Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 74 ernannt. Dr, Becht, Ober-Stabsarzt 1, Kl. und Regts. Arzt rom Füs. Regt. Nr. 73, mit Wahrnehm. der divisionéärztlihen Funktionen bei der 19, Division beauf- tragt. Dr. Voigt, Ober-Stabsarzt 1. Klasse und Regiments- Arzt vom Ulanen-Regiment Nr. 9, unter Beauftraaung mit Wahrnehmung der divisionsärztl. Funktionen bei der 4. Div., zum Drag. Regt. Nr. 11, Dr. Lühe, Ober-Stabsarzt 2, Kl. u. Regts. Arzt vom Drag. Reat. Nr. 11, zum Ulan. Regt. Nr, 9, Dr. Düsterhoff, Ober-Stabearzt 2. Kl. und Regts, Arzt vom Ulan. Regt. Nr. 6, zum Inf. Regt. Nr. 21, Dr, Meisner, Ober-Stabs- arzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 30, zum Feld- Art. Regt. Nr. 9, Dr. Schilling, Stabs- und “Bats.-Arzt vom Pion. Bat. Nr. 3, zum 2, Bat. des Füs. Regts. Nr. 73, Dr. Amende, Stabs- und Abtheil. Arzt von der 2. Abtheil. des Feld-Art. Regts. Nr. 24, zum medizin. chirurgishen Friedrih-Wilhelms-Institut, Dr. Schedler, Assist, Arzt 1. Kl. vom Hus. Regt. Nr. 10,

Assistenz-Arzt 1. Klasse vom Infanteric-Regt. Nr. 27, zum Husaren- Regt. Nr. 10, verseßt. Dr. Cumme, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 74, beauftr. mit Wahrnehm. der divisionéärztl. Funktionen bei der 19. Div., als Gen Arzt 2. Kl. mit Penf. und seiner bisher. Unif., Dr. Ulrichs, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Reats. Arzt vom Feld-Art. Reet. Nr. 9, mit Pens. und feiner bisher. Unif., Dr. Ridder, Ober-Stabsarzt 2. Kl. .und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 15, mit Pens. und seiner bisher. Unif., Dr. Klingner, Asfist. Arzt 1. Kl, vom Gren. Regt. Ne. 10, als Staksarzt mit Pers., Dr. Heyder, Stabsarzt der Res. vo:n Res.

Landw. Regt. Nr. 35, der Abschied bewilligt. Den Stabsärzten der Landw.: Dr. Maßmann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Beuft, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 24, Dr. Greuli, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Gierlichs, vom Res. Landw. Regt. Nr. 40, Dr. Borberag, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Krause, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 95, der Abschied be- williat. Den Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw.: Dr. Bergmann, Dr. Lewin I., Dr. Hesse, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Zwicke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Bremer, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, der Abschied bewilligt. Dr. Manger, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 25, mit Pens. ausgeschieden.

XII. (Königlih Sächsishes) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 25. Juni. v. Raab. Oberst und Com- mandeur des Jäger-Bats. Nr. 13, zum Commandeur des Inf. Regte. Nr. 107, v. Treitschbke, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 100, zum Commandeur des Jäger-Bats. Nr. 13, v. IJßendorff, charakteris. Oberst-Lt. und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 100, zum Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. im gen. Regt. und zwar mit einem Patent vom Tage der Charakterisi- rung, Graf v. Einsiedel, überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 104, zum Bats. Commdr. im Gren. Regt. Nr. 100, ernannt. Rose, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 104, Fell mer, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 107, v. Brück, Hauptm. im Gren. Regt. Nr. 101, v. Zescchau, Haupt- mann im Irf. Regt. Nr. 133, Blohm I., Hauptm. im Scbügzen- Füs. Regt. Nr. 108, zu überzähl. Majors in ihren Regtrn. befördert. v. Carlowiß, charakt. Major à la suite l[eßtgen. Regts. und Comp. Chef im Kadettercorps, unter vorläuf. Belassung in dieser Stellung, zum Major, Dellin g, chcarakt. Hauptm. im Inf. Regt, Nr. 104, Ler{e, charaft. Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 102, zu etaté- mäß. Hauptleuten und Comp. Chefs, mit cinem Pat. vom Tage ihrer Charafkteris., ernannt. Pfeil I., Pr. Li. im Inf. Regt. Nr. 103, zum Hauptm. u. Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 102 befördert. Wilsdorf, charakteris. Pr. Lt. im Schüßen- Füs. Regt. Nr. 108, zum etatëmäß. Pr. Lt, mit einem Patent vom Tage der Charakte- risirung, ernarnt. v. Tettau, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, Roißsch, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 102, dieser vorläuf. ohne Patent, zu Pr. Lts, bef. Roitß\ch, Hptm. u. Comp. Chef im Inf. Negt. Nr, 102, urter Stellurg à la suite des Regts., vom 1. Juli cr. ab auf 1 Jahr keu:laubt. v. Egidy, Rittm. und Escadr. Chef im Garde-Reiter-Regt , unter Belass. auf dem Etat der Escadr. Chefs, v. Hinüber, Rittm. im lettgen. Regt. und Atjat. im Gen. Com- mando, zu Majors, Frhr. von dem Bus\cbe-Streithorst, Pr. Lt. à la suite des Garde-Reiter-Regts. und Adjut. der 1. Kav. Brig. Nr. 23, unter Belassung in dieser Stellung. zum Rittm., Frhr. v. Grote, Pr. Lt. im Hus. Regt Nr. 19, zum Rittm. und Escadr. Chef, diescr vorläufig ohne Patent, befördert. v. Schwerdtner, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 18, unter Stellung à la suite des Regts.,, vom 1. Juli cr. ab auf 1 Jahr beurlaubt. Eras, Major und Stabéoffiz. im Feld-Art. Regt. Nr. 28, zum Abth. Command. im Feld-Art. Regt. Nr. 12, Lauter- ba, Major und Bats. Commaxrdeur im Fuß-Art. Regt. Nr. 12, unter Stellung à la suite des Regts., zum Art. Offiz. vom Platz in Dresden, v. Rabenhorst, Major und Stabsoffiz. im lettgen. Regt., zum Bats. Commandeur, v. Kret\ch mar, Major à la suite des Feld-Art. Regts. Nr. 12 und kommandirt als Lehrer bei der ver- einigten Art. und Ingen. Schule in Berlin, unter Belass, in diesem Kommando bis zum Schlusse ‘des laufenten Cöôtus, zum Stabs8offiz.' im Feld Art. Regt. Nr. 28, Osterloh, Major und Battr. Chef im leßtgen. Regiment., zum Stabsoffiz. im Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 12, ernannt. Paul, Pr. Lt. im leßgedadten Regt., unter Ent- hebung von dem Kommando als Assist. zur Art. Prüfungskommission in Berlin, zum Hauptm. u-d Comp. Chef befördert. Thiele, carakteris Pr, Lt. desselb. Regts., zum etatémäß. Pr. Lt, mit einem Patent vom Tage der Charakterif , ernannt. Hentschel, Sec. L. im Feld-Art. Regt. Nr. 28, zum Pr. Lt. befördert, Kunde, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß-Art. Regt. Nr. 12, als Battr. Chef in das Feld-Art. Regt Nr. 28 verseßt. Markowsky, Sec. Lt, im Fuß-Art. Negt. Nr. 12, der Charakter als Pr. Lt, verlichen. v. Egidvy, carakteris. Hauptm. 3, D. und Adjut. beim Bezirks- Kommando des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 103, zum 3. Offiz. beim Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 108 ernannt. _ Im Beurlaubtenstande. 25, Juni. Frhr. v. Sceba, Scc. Lt. von der Res. des Jägcr-Bats, Nr. 12, Accktermann, Sec. Lt. von der Res. des Pion. Bats. Nr. 12, zu Pr. Lts, der Res. befördert.

_ Abschied8bewilligungen. ImaktivenHeere. 1, Juni. Lindner, Hauptm. und Battr. Chef im Feld-Art. Regt. Nr. 12, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit der geseßl. Pens. und der Erlaubniß zum Focttragen der Regiments - Uniform mit den vorgescbriebenen Abzeichen, zur Diéposition gestellt. Frhr. v. Reineck, Seconde-Lieutenant im Ulanen - Regiment N 10 der erbetene Abschied bewilligt. 25. Juni. Böhme, baraft, Major z. D. und 3. Offiz, beim Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 108, unter Fortgewährung der gesetl. Pens. und Belafss. der bisher. Unif., von dieser Funktion auf Ansuchen enthoben. Pahn, Pr. L. à la suite des Inf. Negts. Nr. 133, mit der geseßl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Armee-Unif. , unter gleich- jer ZMENAAE des Charakters als Hauptm., der erbetene Abschied ewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 25. Juni. de Ball, Pr. Lt. von der Ref. des Inf. Regts. Nr. 107, Brams\ch, Sec. Lt. von der Nes. des Sbützen-Füs. Regts. Ne. 108, Weiß, Prem. Lt. von der Res. des Garde-Reiter-Regts., diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif., Erbert, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 104, diesem unter Verleihung des Charakters als Hauptmann der Landwehr-Infanterie und mit der Erlaubniß zum Tragen der Landwehr - Armee - Uniform, Lehmann, Premier-Lieutenant von der Landwehr-Feld- Artillerie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif., Börner, Pr. Lt. von der Lar.dw. Feld-Art. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 105, Günther, Pr. Lt. von dem Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 108, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Lantw. Armce-Unif., der erbetene

Abschied bewilligt. @ Amer Marine. a rnennungen, Beförderungen, erseßungen 2c. R N Juni. Geißler, Sec. Lt. vom Si Bat * anm Pr. Lt. efördert.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Juli. Se, Majestät der Kaiser und König seßten, laut Meldung des „W, T. B.“ aus Ems, heute früh die Brunnenkur fort, machten eine Promenade und nahmen später die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants von Albedyll, entgegen.

Zur Kaiserlichen Tafel waren gestern geladen: Prinz

zur Unteroffizier - Vorshule in Weilburg, Dr. Boeckler,

Nicolaus von Nassau, der Kriegs-Minister, General-Lieutenant

Bronsart von Schellendo1fff, der General-Lieutenant Freiherr von Gemmingen, der belgishe General Goffiaet, der Obers von Schaumann, der Oberst-Lieutenant von Chappuis, der Major Graf Klinkowström, der Erbmarschall Freiherr von Bodelshwingh, der Vize-Erbmarshall Freiherr von Landsbera, der Schloß; Hauptmann Freiherr von Schreckenstein, der Hofprediger Kot aus Sofia, der Ober-Landesgerichts-Präsident Breithaupt, der Kammerherr von Colmar und der Maler Professor Camphausen.

Nach dem Diner machten Se. Majestät der Kaiser eine S an der Lahn aufwärts und besuchten sodann das

eater.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz fam gestern Morgen 8 Uhr nah Berlin, stieg bei Wärterbude 4 zu Pferde und besichtigte auf dem Tempel: hofer Felde die Garde-Landwehr-Bataillone.

Nach Beendigung der Vorstellungen besuchte Höchstderselbe das Atelier des Steinmeßmeisters Schilling und nahm im Palais Meldungen und Vorträge entgegen.

Sodann verweilte Se. Kaiserliche Hoheit längere Zeit in der spanishen Ausstellung und kehrte um 12/2 Uhr nag Potsdam zurück.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 24. Juni d, J. beschlossen, in Ergänzung des Bundesrathsbes{lu}es vom 1. Februar 1879 folgende Bestimmungen zu treffen:

1) Die Feststellung des Nettogewihts des mit dem An: spruche auf Steuervergütung in Kisten ausgehenden rangirten Würfelzuckers bei Posten von 6 bis einschließli 18 Kisten kann probeweise in der Art erfolgen, baß 6 Kisten davon aus gesondert werden und aus diesen durch Herausnahme von je einer Seite eine Kiste gebildet und verwogen wird.

2) Das deklarirte Nettogewiht wird der Berehnung der

Steuervergütung zu Grunde gelegt, wenn dasselbe das bei f

der Probeverwiegung ermittelte Gewiht niht um mehr als 2 Proz. übersteigt. Jst der Unterschied erheblicher, so ist die ganze Post netto zu verwiegen.

Der Bundesrath sowie der Ausschuß desselben für Rechnungswesen hielten heute Sißungen. Gestern versam: melten si die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuer: wesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen.

Zur Herbeiführung eines gleihmäßigen Verfahrens von Seiten aller Verwaltungen hinsihtlih der Verrechnung der Kosten für die Unterhaltung der Dienst: gebäude x. und zur dementsprehenden gleihmäßigen Ge: staltung der Eta1s hat das Staats-Ministerium unterm 13. Mai d. J. auf Anregung der Ober:Rehnungskammer Folgendes bestimmt.

L

A. Als Kosten zur Unterhaltung der Staats- (Dienst-Amts- 2c.) Gebäude im Sinne des Staatshaushalts sind nur diejenigen Kosten anzusehen, welche betreffen :

die Substanz der Gebäude und der dazu gebörigen Grundftücke, ferner solde Gegenstände, welche bauli beziebungsweise niet- und nagelfest mit den Gebäuden und den dazu gehörigen Grundstüen in dauernde Verbindung gebracht sind, und endlih sole bewegliche Gegenstände, welche für die Gebäude bezw. Grundftüke als jole, also nit auëscließlich zur gegenwärtigen Benußung derselben für nothwendig zu erachten sind, also insbesondere:

1) die Kosten für bauliche Einrichtungen, Aenderungen und Reparaturen in den Gebäuden, sowie die Kosten für die Unter- haltung von Gärten, soweit solhe dem Staate oblic,.t ;

2) die Kosten für Pflafterungen und Einfriedigungen, für Brunnen und Pumpen, für Wasser-, Gaëleitungs- und Kanalisations-, Central- beizungé- und Ventilationsanlagen, sowie für Kloseteinribtungen, für Blitableiter, für äußere Uhren, Klingelzüge, Telegraphen- und Telephonleitungen, Feuermeldeapparate, Hausscilder und dergleichen;

3) die Kosten für Oefen, Kochheerde, Wascbkessel, für Feuerlösch-

geräthsdaften, für Winterfenster und Fenstermarquisen, Fenster- E

Roulcaux, für Ga8messer, Ga8arme, Kronleubter, für Vorbänge- Swlösser und Fenster-Versblüsse, für Gasleitungéeanlagen zu Illuminationszwecken, für Nationalfahnen u. \#. w.

rechnen :

a. Lasten und Abgaben einsch{ließlid der Einquariirungslasten a afi für Entwässerung der Grundstücke zu zahlenden Kanalisations- abgaben;

b. die Kosten hauëwirthscaftliher Art, d. h. folher Kosten, welce erforderlib sind, um in und an den Gebäuden und auf den dazu gebörigen Grundstück-n den ordnungämäßizen Zustand zu er- halten, z. B. die Kosten:

1) für Reinigung der Innenräume der Gebäude, der Höfe, sowie der Straßen und Bürgersteige vor den Dienstgebäuden,

2) für Reinigung der Müllgruben und für Abfuhr vor Schutt und Müll,

N für Entleerung und Desinfektion von Kloaken und Serk gruben,

4) für Befreiung der Dächer 2c. von Schnee und Eis,

___) für Bestreuung der Bürgersteige bei Glätte und für Be- \chaffung des dazu erforderliden Materials, :

6) für Beschaffung und Unterhaltung der zu dicsen Arbeiten

nöthigen Geräthschaften, E i

7) für das jedesmalige Befestigen und Wiederabnehmen der Winterfenster, Fenstermarquisen und Nationalfahnen, sowie für das Luftdichtmachen der Fenster,

8) für Schornfsteinreinigung,

9) für das Reinigen der Wasserheizungskanäle und der Tele- gravhenbatterien,

10) für das Umbinden der Brunnen und Pumpen mit Strob,

11) für Vertilgung von Ungeziefer, als Ratten und Mäuse 2c.,

12) für die nächtlicbe Bewachung der Dienst:ebäude und Gäcten,

13) für Versicberung der Gebäude gegen Feuer8gefahr, soweit Beiträge dazu von den fiskalisden Gebäuden überhaupt noch zu ent- richten find. S

Zu den hauswirtbscaftliben Kosten gehören auch dic Kosten für das mittelst Leitung8anlage entnommene Wasser und Gas.

c. alle Kosten für solche bewegliche Gegenstände, welcbe nur zur gegenwärtigen Benußung der Gebäude und Grundstücke, also nicht für die Gebäude und Grundstücke als folbe für nothwendig zu erabten sind.

IÏ.

Im Staatshausbaltsetats sind in Zukunft von den Fonds zur Unterhaltung der Gebäude die Miethen, Lasten und Abgaben, sowie alle fonstigea Kosten, welbe nah den Bestimmungen unter I. B nitt zu dén Kosten der Unterhaltung der Gebäude gehören, abzuzweigen und auf andere sâcblie Fonds zu übernehmen. Die desfallsigen An- ordnungen bleiben den betreffenden Refsort-Ministern vorbehalten.

_ Die vorstehende Bestimmung bezieht ih jedod nit auf die Kosten der Unterhaltung und Ergänzung der Inventarienstücke in den Repräfentationsräumen und Dienftwobnungen, soweit solche dem Staat obliegt, vielmehr sind diese Kosten nah wie vor bei dem Fonds zur Unterhaltung der Yiengebaude auszubringen.

: Für diejenigen Behörden, welwe in fiskalischen Gebäuden ihren Siß haben, für welhe jedoþ im Staatshaushalts-Etat ein be- tonderer Gebäude-Unterhaltungsfonds nicht ausgeseßt ift, in deren

B. Zu den ad 1 erwähnten Kosten sind dagegen nicht zu -

„Feretats vielmehr der Bureaubedürfnißfonds aub zu kleinen avs und Reparaturen bestimmt ift, sind in dem Staatshaushalts- Etat, sofern nit eine Uebernahme der Unterhaltungskosten für die betreffenden Gebäude auf den allgemeinen Fonds der Bauverwaltung Kavitel 65 Titel 14 herbeigeführt werden kann, besondere Ge- bâude-Unterhaltungsfonds unter ¿inem neu zu bildenden Titel der sählichen Ausgaben aubzubringen. e

Für das Ressort der Eisenbahnverwaltung sind diejenigen Ab- weidbungen von den vorstehenden Bestimmungen zulässig, welde dur die Rücksichtnahme auf das cinheitlibe Normal-Buchungsformular für die Eisenbahnen DeuisGlandg geboken erscheinen.

Um etwaige Zweifel zu beseitigen wird bemerkt: S

1) daß bei den obigen Grundsäßen es si ledigli um diefentgen Kosten handelt, welde rach den Bestimmungen der Gesetze, des Etats und des Regulativs über die Dienstwohnungen der Staats- beamten vom 26. Juli 1880 überbaupt dem Staate zur Last fallen, uxd daf dur dic Aufstellung dieser Grundsäße darin, welde Kosten der Dienstwohnungséinhaber zu tragen hat nichts geändert wird ;

2) daß dort, wo z. B. in den Etats für die Verwaltung der indireften Steuern, der Justiz-, Eisenbahn-Verwaltung u. a. die etatsmäßigen Fonds zur Unterhaltung der Dienstgebäude glerbzeitig zu fleineren Neubauten bezw. zum Ankauf von Grundstücken hierzu bestimmt sind, derartige Ausgaben auch fernerhin auf diese Fonds in tem bisberigen Umfange zu Been sind;

Soweit die Bestimmungen 1 bis IV eine anderweite Regulirung der betreffenden Etatsfonds nothwendig machen, ift solche vom Etats- jahre 1885/86 ab herbeizufübren. i |

Von demselben Jahre ab hat auch die Verrebnung aller bier in Betracht kommenden Ausgaben nah den obigen Grundsäßen stattzufinden. E

Der Finanz-Minister hat die Provinzial-Steuer- direktoren unter dem 28. v. M. auf das mit dem 4. Juli d. J. in Kraft tretende Geseh, betreffend die Stempelsteuer für Kauf- und Lieferungsverträge im kaufmännischen Verkehr und für Werk-Verdingungsverträge, vom 6. Juni d. Js., noch besonders aufmerksam gemacht. Da durch §. 1 dieses Gesetzes die Allerhöchste Kabinetz-Ordre vom 30. April 1847 und die derselben entsprehenden Vor- shriften der Tarife zu den Stempelsteuer:Verordnungen vom 19. Juli 1867 Nr. 294 und 7, August 1867 Nr. Wd aufgehoben sind, so unterliegen Kauf- und Lieferungsverträge über andere Gegenstände als Grundstücke oder Grundgerechtigkeiten insoweit dieselben niht nach §. 11 des Reihs-Stempelgeseß:s vom 1. Juli 1881 (R G. Bl. S. 185) vom preußishen Stempcl befreit sind (vergl. Tarifnummer 4a zum Neichsgeseße und §. 9 des lezteren) in Zukunft dem für Kauf- und Lieferungsverträge über bewegliche Gegenstände im Allgemeinen vorgeschriebenen Stempel von 1/;, Prozent des Kauf- oder Lieferungspreises au) dann, wenn die von einem Kaufmann vorgenommene Ver- äußerung eines nach seinem Geschäft zur Veräußerung be- stimmten Gegenstandes in Frage steht. Dieser Stempel ist bei Kaufverträgen, welche mit einer vom Stempel befreiten Person (z. B. dem Reichs- oder preußischen Fiskus) geschlossen sind, nur zur Hälfte, dagegen ‘bei Verträgen üver Liefe- rungen an das Reich, den Staat oder öffentlihe An- stalten, zum vollen Betrage zu verwenden. Bei Werkverdingungsverträgen, inhalts deren der Ueber- nehmer auch das Material für das üdernom- mene Werk ganz oder theilweise anzuschaffen hat, is: nah 8, 2 des Gesehes vom 6. Juni d. F zu verfahren. Für Nebenverträge (z. B. Kompromißverträge), welche in Kauf- oder Lieferungsverträgen, oder in Werkver- dingungsverträgen der im §. 2 Abs. 1 des Ge- seßes bezeihneten Art enthalten sind, i|st neben dem Kauf- oder Lieferungsstempel auch noch der allgemeine Vertragsstempel, und zwar, wenn der eine der Vertragschließenden eine vom Stempel befreite Person ist, in der darstellbaren Hälfte von 1 M zu verwenden, Dagegen bedarf es bei Werkverdingungsverträgen der im 8. 2 Abs. 2 des Gesetzes bezeihneten Art, falls wegen des darin enthaltenen Arbeitsvertrags der allgemeine Vertragsstempel verwandt ist, eines besonderen Stempels für etwaige Nebenverträge nicht.

Der FJnhaber einer verbürgten Forderung, welchem der Hauptshuldner auch genügende Sicherheit durch Pfandbestellung gewährt hat, wird nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 111. Civilsenats, vom 13, Mai d. F., seines Forderungsrechts gegen den Bürgen verlustig, wenn er bei eintretendem Konkurs des Hauptschuldners fahrlässigerweise unterlasscn hat, sein Pfandrecht bei der Konkursmasse anzu- melden, und so den Verlust des Pfandrechts herbeigeführt hat.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Geheime Staatérath Selfmann ist von hier wieder abgereist.

Der General-Lieutenant von Oppell, Commandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Division, hat sih mit mehrwöchigem Urlaub nah Bad Elster begeben.

Sachsen. Dresden, 4. Juli. (W. T. B.) Die hiesigen Jnnungen brachten heute Abend dem Reichêtags- Abgeordneten Geheimen Hofrath Ackermann und feinen Gesinnungsgenossen einen imposanten Fackelzug.

Anhalt. Dessau, 3. Juli, (Anh. St.-A.) Der A Hof ist heute aus Wörlig hierher zurüd- getehrt.

Oesterreich Ungarn. Pest, 3. Juli. (Wien. Ztg.) Das Amtsblatt publizirt die Gesetze in Betreff der Marosludas-Beszterczeer und der Szamosthal- Bahn sowie über die Abänderung der Konzessionsurkunden einiger Vizinalbahnen. /

_ Agram, 3. Juli, (Wien. Ztg.) Jn der heutigen Sigung des Landtages sprach si bei Fortseßung der Spezialdebatle über die Vorlage betreffs Ausdehnung der Kompetenz der Bezirksgerichte Derencin für die An- nahme derselben aus. Barcic (Starcevicianer) wünschte be- züglih der Grenzwälder die Bezeihnung „Kroatisches Aera- rial : Eigenthum“ einzuschalten. Baron Zivkovic trat den Behauptungen des Vorredners entgegen und erklärte : Niemand in Ungarn denke daran, den Kroaten ihr Eigenthum streitig zu machen. Das Einkommen sei laut dem Auszgleichsgeseß wohl getheilt, doch habe Kroatien nicht einen Stamm den Ungarn geschenkt. §8. 6 der Vorl: ge, betreffend die Aus- dehnung der Kompetenz der Bezirksgerichte, wurde in amendirter Fassung mit 49 gegen 29 Stimmen angenommen, nachdem Sektionëchef Klein den Vorwürfen der oppositio-

Grenzwälder gegenüber erklärt hatte, daß die Regierung auf dem Ausgleichsgesez beharre. Nach der Abstimmung erhob die Opposition großen Lärm und verließ den Saal. Die rücfständigen Paragraphen und sodann die ganze Vorlage wurden hierauf angezommen.

Niederlande. Haag, 4. Juli. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Zweiten Kammer gab die Regie- rung die Erklärung ab, daß das Geseß über die Re- gentschaft in Kurzem im Ministerrath erörtert werden würde. Der König habe seinen Willen bereit? ausge- \sprohen. Wahrscheirlich im Monat August würden die Kammern einberufen werden, um in gemeinsamen Sißun- gen dieses Geseß zu berathen. Auch liege eine beschränkte Verfassun gsrevision in der Absicht der Regierung.

Großbritannien und Jrland. London, 3. Juli, (Allg. Corr.) Die „Daily News“ meldet, daß das Par - lament, im Falle der Ablehnung der Wahlreform- vorlage durh das Haus der Lords, in der ersten Woche des nächsten Monats vertagt werden wird.

Wie die „Times“ erfährt, haben die Behörden des Hauses der Gemeinen Einsprache gegen ten Fnhalt der von Labouchère angemeldeten Fnterpellation bée- treffs des Oberhauses erhoben. Sie wird als „argumen- tativ“ und in mancher Hinsicht als gegen die Regeln des Hauses verstoßend bezeihnet. Unter diesen Umständen wird Laboucère die Anfrage höchst wahrscheinlih modifiziren müssen, wenn er dieselbe beantwortet sehen will.

Jn einer Zuschrift an den konservativen Klub hat sich Sir Stafford Northcote über die Abstimmung, dur welche das Tadelsvotum von der Tagesordnung im Unterhause abgeseßt wurde, wie folgt geäußert: „Obwohl die liberale Partei durch dieses Verfahren der Nothwendigkeit entronnen ist, ein unverzügliches Votum über die wichtigste Tagesfrage abzugeben, hat sie in sehr bezeihnender Weise ihre Abneigung, die Politik der Regierung zu verthzidigen, angedeutet.“

Der japanische Kriegs-Minister General Dhyama ist, begleitet von dem General Mirua und einem zahlreichen Stabe, in London angekommen. Die japanischen Offiziere werden 3 Wochen in England bleiben, um die Arsenale, das Standlager in Aldershot und die verschiedenen Festungen zu inspiciren, sowie sich in allen Zweigen d:s englischen Militär- systems zu orientiren. Nach Beendigung ihrer Studien wird sih die Mission nah Deutschland begeben.

4. Juli. (W. T. B) Die finanziellen Bei - geordneten der Konferenz hielten heute Nachmittag im Auswärtigen Amt unter dem Vorsiß des Lord-Schaßkanzlers Childers und im Beisein von Blum Pascha und Tigrane Pascha eine Sitzung.

Jn der heutigen Sitzung des Unterhauses theilte der Staatssekretär des Jnnern, Harcourt, unter dem Ausdruck des Bedauerns mit, daß der Premier Gladstone durh ein leichtes Unwohlsein verhindert sci, der heutigen Sigung beizuwohnen.

Frankreich. Paris, 4. Juli, (W. T. B) Der Conjeils-Präsident Ferry hat mit dem hier ein- getroffenen Botschafter Waddington heute konferirt. Der chinesische Gesandte Li-Fong-Pao ist hier an- gekommen.

Der Marine-Minister erhielt ein weiteres Schrei - ben des Dr. Rochard aus Toulon, in welchem derselbe sih wiederholt dahin ausspricht, daß die Epidemie in Toulon im Erlöschen begriffen sei; dieselbe könne sih hin- ziehen, bis die große Hiße vorüber sei, werde aber allmählich immer gelinder auftreten. —Das hygienische Konsultativ- Comité hat sch für eine Hinausschiebung des Natio- nalfestes ausgesprohen, um wegen der Epidemie das Zusammenströmen großer Vienschenmassen zu vermeiden. Diez Zufuhr von Gemüse und anderen landwirth- schaftlihen Produkten aus Toulon und Marseille ist für die Pariser Hallen verboten. Die Polizeipräfektur stellt ent)hieden in Abrede, daß in Paris irgend cin Cholerafall vorgekommen sei.

Toulon, 4. Juli. (W. T. B) Der Geheime Regie- rungs-Rath Dr. Koch ist heute Mittag hier eingetroffen und auf dem Bahnhof von dem Marinearzt Rouvier, welcher ihm während seines hiesigen Aufenthalts beigegeben ist, empfangen worden, Er begab si sofort zu dem See-Präfekten, wo ihn der Gencral:Jnspektor des Sanitätsdienstes der Marine, Dr. Rochard, erwartete. E

Seit heute früh sind hier 7 Cholera-Todes fälle und somit innerhalb 24 Stunden im Ganzen 12 vorgekommen.

Marseille, 5. Juli. (W. T. B.) Jn der vergange- nen Nacht ist hier 1 Choleratodesfall vorgekommen.

Portugal. Lissabon, 1. Juli. (Allg. Corr.) Die heutigen Zeitungen bestätigen die ersten Berichte über die Wahlkrawalle in den Distrikten Ourem, Cea, Agueda und Batalha. Ja dem Kampf mit dem Militär wurden drei Personen, darunter 2 Frauen, getödtet und mehrere verwundet. Fn allen genannten Ortschaften wurden die Ruhestörungen jedoch schnell unterdrückt. Nah Berichten aus Madera war dort der Kampf zwischen den Republikanern und Monarchisten ein sehr heißer; auf beiden Seiten gab es Todte und Ver- wundete. Heute Abend geht eine Corvette mit einem Bataillon Jnfanterie nah Funchal zur Herstellung der Ord- nung auf der Jnsel, ab.

Schweden uud Norwegen. Christiania, 4. Juli. (W, T. B) Der in der vorigen Storthings-Periode ange- nommene Beshluß zu dem Grundgesez, wodurch das Stimmrecht für die Storthinawahlen erweitert wird, hat heute die Königliche Sanktion erhalten.

Das Storthing genehmigte heute für den Kron- prinzen eine Apanage im Betrage von 80000 Kronen.

Amerika. New-York, 2, Juli, (Allg. Corr.) Die Demokraten im RNepräsentantenhause haben die republikanishe Vorlage niedergestimmt, welche einen höheren Kredit für Forts und Kanonen bewilligen sollte. Sie votirten nur den zur Jnstandhaltung der gegenwärtigen Forts nöthigen Betrag in Höhe von 595 000 Doll, Nachdem das Haus mit entsprechender Majorität es ab„elehnt hatte, den Amendements des Senats zu der Bill für die Ver- größerung der Flotte beizutreten, glaubt man, daß der Senat nachgeben und gestatten werde, daß die Bill ohne diese Amendements Gesetz:skraft erhalte.

Infolge der Opposition der Tammany Hall-Demokraten

stürmt, sich als Kandidat aufstellen zu lassen, während Layard, Randall, Hoadley und Macdonald auch viele Unterstüßung haben. General Grant figurirt ebenfalls als Präsidentschafts- kandidat.

Die Einkünste der Vereinigten Staaten im abgelaufenen Fisfaljahre betrugen 347 798 734 Doll., die Ausgaben 245 498 578 Doll. Es verbleibt sonach ein Ueberschuß von 102300156 Doll. Fm Vergleih mit dem Ausweis für das vorhergehende Jahr zeigen die Ein- fünfte eine Abnahme von 50 500 000 Doll. und die Aus- gaven eine solhe von 20000000 Doll. Die Zölle lieferten 195 627 291 Doll. oder 19 000 000 Doll. weniger und die direkten Steuern 22 004 499 Doll. oder 22 000 000 Dol. weniger als im Vorjahre. Die Verzinsung der Schuld erheishten 54548 894 Dol!. oder 5 000 000 Doll. weniger, während Pensionen 55 003995 Doll. absorbirten. Die ordentlihen Regierungsauëgaben beliefen ih auf 134 915 689 Doll. Amtlichen Ausweisen zufolge kamen im verflossenen Halbjahr 192171 Auswanderer in den Vereinigten Staaten an, gegen 226 305 im ersten Semester von 1883.

Asien. China. Hongkong, 4. Juli. (W. T, B.) Das „Reutershe Bureau“ meldet: Nach Berichten von chinesisher Seite über den Kampf bei Langson hat die französishe Kolonne sofort nach ihrem Eintreffen vor Langfon die Aufforderung zur Uebergabe an die Stadt und die Garnison gerichtet. Leßtere verweigerte die Uebergabe, da sie ohne Jnstruktion sei, worauf ihr eine Frist von 3 Tagen bewilligt wurde. Nach Ablauf derselben griffen die Franzosen an, wurden aber mit beträchtlichen Verlusten zurückgeschlagen. 5 französische Offiziere gericthen hierbei in Gefangenschaft.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Ueber die zun ShUb Egyptens gegen eine JFnvasion de Mahdi getroffenen Maßregeln meldet der „Times“- Correspondent in Wady Halfa unterm 1. d.: Urdeh ist am Rande des Flußufers erbaut, wohlbefestigt und vershanzt, und wenn es von einer ausreihenden Streit- kraft vertheidigt wird, würde es schwierig sein, den Play von der Landscite zu nehmen. Die Garnison hat hinreihend Proviant für nahezu ein Jahr. Dieser Vorrath würde freilih zur Verpflegung der Einwohner nicht genügen, aber diese könnte in kleinen Booten, die an Ort und Stelle im Ueberfluß vorhanden sind, den Fluß hinunter ent- fommen. Mit drei Compagnien englisher Truppen und des hier stationirten egyptischen Kontingents könnte Wady Halfa gegen eine Streitmacht, die niht mit Artillerie versehen ift, fast uneinnehmbar gemacht werden.

Assuan, 2. Juli. (A. C) Der Mudir von Don- gola hat sih, wie den „Daily News“ gemeldet wird, mit einigen Offizieren in der Richtung nah Debbvah auf den Weg gemacht; zu welhem Zweck ist nicht bekannt.

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Zeitungsstimmen.

Die „Wiener Presse“ schreibt:

Mit größerer Befriediguna als seit Jahcen je mag Fürst Bis- marck die Waldeinsamkeit ia Varzin aufgesuht haben, denn endlich sind ihm auch die Erfolge in der inneren Politik zu Theil geworden, welche ein nei*ishes Geshick dem auf diplomatishem Gebiete all- mächtigen Staa!émanne bis jeßt zu verweigern bien. Wenn der Kanzler beute auf die abgelaufene Session, mehr nob auf die gleichzeitig beendete Legislaturveriode des Reichétages zurückblickt, so kann er sib sagen, daß das dur die Kaiserliche Botschaft von 1881 inaugurirte, aber mit geringen Auésihtcn begoanene Werk dzr Sozialreform eine gewaltige Strete Weges vorwärts geführt worden ist. No bke- deutsamer vielleicht als diese Errungenschaften selbst wird sib der Umstand erweisen, daß die Hindernisse, denen sie abgetroßt wurden, nit blos momentan und bei der betreffenden Gelegenheit, sondern für die Dauer bewältigt sind und daß damit die Bahn frei gemacht wurde für die weitere reformatorisbe Arbeit der Zukunft, Wir meinen, die Annahme der Gewerbe-Ordnungênovelle, tes Kranken- fassengesetes, des Alkiiengesetes und dcr Unfallversichecung, obwohl an und für si& cin gewaltizer sozialreformatorisber Fort- \chritt, hat eine erböhte Bedeuturg now dadur gewonnen, weil die Opposition, der sie abgerungen werden mußte, bei diesem Kampfe selbst zerrieben wurde und parlamentaris gedemÜüthigt das Scblacht- feld mit der wenig tröstlihen Auësibt verläßt, nun erst aub roc voin deutsben Volke dezavouirt zu werden, Mit der vereinigten liberalen Ovposition gegen die kanzlerisbe Reformpolitik ist es zu Ende; der gemäßigte Überaiizmus hat sid im Heidelberger Pro- gramm auëdrücklich der Sozialreform angesblossen und dem ent- \precend unterstützten denn au die Nationalliberalen im Reichstage die Unfallversicheruraëvorlage, die durch ein fo glänzendes Votum zu Stande gekommen ist. Aber die nunmebr allein im Kampfe zurü- gebliebenen Triarier der prinzipiellen Opposition, die Deutschfreisinni- gen, haben deprimirendes Urglück erlebt und man weiß zur Stunde cigentlih nit genau, ob denn die Partei in ihrem fo oft prokla- mirten engen Zusammens{hluß noch besteht. S

Der Kombpler der sozialen Gesetze, welche in der fünften Legis- latur-Periode dcs Deutschen Reichstages gescaffen worden sind, bildet die Grundlage für alle fernere soziale Reform, und in dem Ge- danken, daß der wirthscaftlib Schwache und aber aub Unwifsende den S&dutz des Staates zu erhalten, das Ret hat, begegnen {fich die sonst auf sehr versciedenartige Gebiete berehneten Vorlagen. Ein interessanter Zusammenhang ließe sib zunächst zwischen der Gewerbe- Ordnungs- Novelle und dem Aktiengesez herstellen, welcher die Aus- beutung der arbeitenden Kreise dcs Volkes dur die Gründer, Colporteure, Handlungêreisenden, Tirgel-Tangel-Besitzer, überhaupt jene weit hinaufreichende und tief hinabsteigende Menschenklasse zu verbindern suben, welde vom Vertriebe bedcnklicber Artikel oder vom bedenk- lichen Vertriebe ebrlicher Artikel ihre Existenz fristet und die in etner für die Moral und den Wokblstand der Nation gefährlihen Weise si vermebrt und ihr Handwerk autgebildet batte. Dem Mikßbraub der „im Umbherziehen betriebenen Gewcrbe“ zu steuern, gab es kaum ein anderes Mittel, als die Vermehrung der Polizei- befugnisse und die scablonenhafte Klage des doktrinären Liberalismus war es denn auc, daß die „tücbtigsten Kräfte“ der Nation der Polizeiaufsibt unterstellt und die individuellen Freiheiten gesäâtigt würden ; die ländlihen Wähler, weiche sid von den Schrecknissen ciner s{le{cht verhüllten Vagabundage befreit sehen, werden bei den Neuwahlen den Fortschrittlern ohne Zweifel die ribtige Antwort geben. Stand die Gewerbeordaungênovelle am Unfange der Legislaturperiode, so hat die Annahme des Aktien- gesetzes dieselbe gewissermaßen abgesdlossen. Es handele si hiebei um den Schutz der städtishen Bevölkerung, des Mittel standes, gegen die leider nur zu wohl bekannten Operaticnen, des berufsmäßigen Gründertbums. Die Vergesellshaftung des Kapitals wird ja troß aller bitteren Erfahrungen uud Krisen auf denkbare Zeiten hinaus ein Mittel zur Verwirklibung großer Unternehmungen bleiben, wenn au der Staat heute die Pflicht erkannt hat, Herstellungen und Be- tricbe von einschneidendem öffentlidem Interesse selbft in die Hand zu nehmen. Es mußte si also darum handeln, die gefährlicen Elemente ron der Gründung. Leitung, Verwaltung und Beaufsihtigung der Aktiengesellchaften fernzuhalten oder Mittel zu schaffen, damit sie

gegen die Kandidatur des Gouverneurs Cleveland ist das

nellen Redner wegen des zweifelhaften Eigenthumsrehts der

Resultat problematis. Tilden wird von allen Seiten be-

in einem unehrlichen Treiben gefaßt werden können, das dem Betruge