1884 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nah alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher : von A4—H am Montag und Dienstag, I—R am Mittwoch und Donnerftag, S—Z am Freitag und Sonnabend. Berlin C., den 14. Juli 1884. Königliche range

Kun st mann Geh. Rechnungs-Rath.

Ministerium des Junnern.

Bekanntmachung.

Die Bibliothek und das Lesezimmer des Königlichen Statistishen Bureaus bleiben während des Monats August d. J. geschlossen. :

Berlin, den 7. Juli 1884. A

Der Direktor des R Statistishen Bureaus.

en ck.

Justiz-Ministerium.

Die Verseßung des Kammergerichts-Raths Kersting an das Ober-Landesgericht in Cassel ist zurückgenommen. _ Der Landrichter Hübner in Beuthen O.-S(hl. ift an das Landgericht in Glag und die Amtsrichter Böttcher und Richter in Memel, Till in Ragnit, Meyer in Lands- berg Osipr., Ruffmann in Guttstadt und Rose in Soldau Ostpr. find vom 1. Januar 1885 ab als Landrichter an das Landgeriht in Memel verseßt. . Dem Landesgerihts-Rath von Schönberg in Naum- Be S. ist die nahgesuhte Dienstentlasung mit Pension eilt. Dem Notar Kniebusch in Guben ist die Verlegung seines O nah Fürstenberg a. O. gestattet. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen : der Relhtsanwalt Kniebusch aus Guben bei dem Amtsgericht in ürstenberg a. O., der Landschafts - Syndikus, Justiz-Rath abiht in Glogau bei dem Landgericht in Glogau, der erichts-Assessor Conert bei dem Amtsgericht in Cönnern, der Gerichts-Asessor Wasser bei dem Amtsgericht in Züllichau, der Gerichts-Assessor HE zke bei dem Amtsgericht in Scönebeck, der Gerichts-Assefsor Schütte bei dem Land- geriht in Halle a. S., der Gerichts-Assessor Dr. Linckel- mann bei dem Landgericht in Hannover und der Gerichts- Assessor Hildebrand bei dem Amtsgericht in Freiburg i. Sl. Das Amt des Notars Ratjen in Altona wird in Folge DUERNes des Ober-Landesgerichts zu Kiel für erledigt erklärt. Der Amtsrichter Bernhardt in Obornik, der Notar Heidegger in Aachen und der Rechtsanwalt und Notar Austerliz in Myslowit sind gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Die in Gemäßheit der Bekanntmahung vom 27. März 1878 (Centralblatt für das Deutsche Reih S. 160) beim Be- ginn des kommenden Wintersemesters in der hiesigen Thier- arzneishule abzuhaltende thierärztlihe Fahprüfung beginnt am 15. Oktober cr. 5 i i:

Die Meldungen zu dieser Prüfung haben bis spätestens zun 10. desselben Monats bei dem unterzeihneten Direktor zu erfolgen.

Berlin, den 17. Juli 1884.

Der Direktor der A Thierarzneischule. oloff.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm- Aktien der Niederslhlesis{ch-Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1725 Stück gezogen worden.

Dieselben werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt, S

den Kapitalbetrag zugleih mit den Zinsen für das

2, Halbjahr 1884 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu ge- hörigen Zinsscheinen Reihe IX Nr. 3—8 und Anweisungen zur Reihe X bei der Staatsschulden-Tilgungskafse hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Auss{luß der Sonn- und Festtage und der leßten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs- Hauptkassen, den Bezirks-Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Zinsscheinen und Anweisungen einer dieser Kassen hon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prü- fung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus- zahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt.

Vom 1. Januar 1885 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeihneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Aetuns bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlih abzuliefern- den Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurücbehalten. f

Formulare zu den Quittungen werden von den oben- bezeihten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 1. Juli 1884.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

-

Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinsscheine zu der Staatsanleihe der vormals Freien Stadt Frank- furt a./M. vom 12. Mai 1846.

Die Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der vorbezeichneten Staatsanleihe Reibe I1 Nr. 1—8 nebst Zinsscheinanweisung und zwar Litt. E und F, wovon Reihe II Nr. 1 Litt. F am 1, Sanuar

1885, Reibe 1I Nr. 1 Litt. E am 1. Juli 1885 fällig wird, werden vom 1. Anguft 1884 ab von der Königlichen Kreiskafse in Frank- furt a./M. wäbrend der üblichen Dienststunden ausgereiht.

Diese Zinsscheine können auch durch die Königlichen Regierungs- pen sowie durch_ die Königlichen Bezirks-Hauptkafsen in annover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden. : .

Beim Bezug der neuen Zinssheir.e sind von dem Eigenthümer oder dessen Beauftragten die alten Zinsschein-Anweisungen, na den Littera getrennt, mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kasse einzureihen. Das eine DA wird, mit einer Empfangs8- besheinigung versehen, sogleid zurückgegeben und F bei Aus- bändigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern, über die neuen

ins\heine und Zinsschein-Anweisungen hat deren Empfänger ittung zu geben. d

Formulare zu diesen Verzeichnifsen sind bei den genannten Kassen

unentgeltlih zu haben. S 2

er Einreihung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er- langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein- Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureicen. _

Die entstehenden Portokoften haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. ÿ

Wiesbaden, den 28. Juni 1884. j

Der Regierungs-Präfident. von Wurmb.

Personalveränderungen.

Königlih Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Im aktiven Heere. Coblenz, 8. Juli. v. Behr, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 41, in das Inf. Regt. Nr. 84 versest.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Coblenz, 8. Juli. Gent, Pr. Lt. a. D., zuleßt Sec. Lt. von der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 6, die Erlaubniß ¿zum Tragen der Landw. Armee-Unif. ertheilt. Mainau, 10. Juli. Ehrenberg, Sec. Lt. a. D., zuleßt von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. 2 “4 die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Uniform ertheilt.

Nichtamtliches. Deutsches Reid. Preußen. Berlin, 19, Juli. Das heute im Marmor-

* palais ausgegebene Bülletin lautet:

_ Marmorpalais, den 19. Juli 1884. Das Befinden Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Wilhelm und des neugeborenen Prinzen ist unverändert gut. Schröder. Ebmeier.

Se, Königliche Hoheit der Prinz Friedri Heinrich, Sohn Sr. Königlihen Hoheit des Prinzen Albrecht, ist durch Allerhöchste Ordre d. d. Rosenheim, den 15. Juli, a im 1. Garde:Regiment z. F. ernannt worden.

Der Justiz-Minister hat unterm 10. d. M. in Betreff des Verfahrens bei der Zuziehung von Sachverstän- digen, welhe in einem anderen Bundesstaate wohnhaft sind, folgende allgemeine Verfügung erlassen:

In §. 165 Absay 2 des Gerichtsverfafsungsgeseyes ist vorgeschrieben, daß im Falle der Rehtshülfe unter Behörden vershiedener Bundesstaaten die dur die Leistung der Rechts- hülfe entstehenden Kosten von der ersuhenden Behörde der ersuhten nicht erstattet werden. Zu den Kosten, auf welche diese Vorschrift Anwendung findet, gehören auch die Ge- bühren, welche einem durch das ersuhte Geriht vernommenen Sachverständigen zu gewähren sind.

Der Umstand, daß gewisse Kategorieen von Sachverstän- digen niht in allen Landestheilen gleihmäßig vorhanden, vielmehr vorzugsweise an einzelnen bestimmten Orten, wie z. B. in Universitätsstädten, wohnhaft sind, bringt es mit si, daß an die, an solchen Orten befindlihen Amtsgerichte eine außergewöhnlih große Zahl von Ersuhen um Vernehmung von Sachverständigen gerichtet wird und daß demzufolge den Kassen dieser Gerichte Kosten der Rehtshülfe in außergewöhn- lihem Maße zur Last bleiben. Diese Mehrbelaftung einze lner Gerichtskassen findet in dem zwishen den Behörden der Bundesstaaten bestehenden Rechtshülfeverkehr nicht diejenige Ausgleihung, welche bei der Aufstellung der angeführten Vorschrift vorausgeseßt wurde, und sie macht sich demzufolge in einigen Bundesstaaten als ein erhebliher Uebelstand fühlbar.

Es erscheint billig und angemessen, auf die Beseitigung dieses Uebelstandes thunlihst Bedacht zu nehmen. Hierzu bieten die Bestimmungen des 8. 82 der Strafprozeßordnung und des §. 376 der Civilprozezordnung das geeignete Mittel, da sie es dem Richter überlassen, von den Salverständigen die shriftlihe Erstattung des Gutachtens zu erfordern, und da, wenn leßteres geschieht, die mit der Sache befaßte Behörde sich mit dem Sachverständigen unmittelbar in Verbindung seßen kann, ohne die Mitwirkung des am Wohnort desselben befindlihen Amtsgerihts in Anspruch nehmen zu müssen. Diese Jnanspruhnahme erweist fih hon gegenwärtig in den- jenigen zahlreihen Fällen als überflüssig, in denen wegen des Umfanges des Gutachtens eine protofollarishe Nieder- schreibung desselben unthunliG und die schriftliGe Aus- arbeitung nothwendig ist.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden daher veranlaßt, in denjenigen Fällen, in denen in Strafsachen außerhalb der Hauptverhandlung von einem, in einem an- deren Bundesstaate wohnhaften Sachverständigen ein Gut- achten erfordert werden soll, sih mit diesem selbs unmittelbar in Verbindung zu seßen und ein auf Vernehmung desselben gerihtetes Erjuchen an das betreffende Amtsgericht nur da zu erlassen, wo besondere Umstände die mündlihe Abgabe oder eine mündliche Erläuterung des Gutachtens erheischen.

Sind dem Sachversländigen Schriftftücke oder sonstige Gegenstände auszuantworten, deren er zur Abgabe seines Gut- ahtens bedarf, und ersheint es aus einem besonderen Grunde angemessen, die Aushändigung derselben an ihn, statt dur unmittelbare Uebersendung, durch Vermittelung des Anmits- gerichts seines Wohnorts zu bewirken, so ist das an dieses zu erlassende Ersuchen nur auf die Aushändigung und eventuell auf die Zurücknahme der Gegenstände, niht aber auf Ver- nehmung des Sachverständigen zu rihten. Jn einem solchen

Falle hat die erjuchende Behörde die Gebühren des Su verständigen zu berichtigen, da die Aushändigung x. Gegenstände niht denjenigen Akt des Verfahrens daru aus welchem die Gebührenforderung erwächst.

Die vorstehenden Bestimmungen finden au auf Caz prozeßsahen Anwendung, sofern niht im einzelnen Kojtenbetrag durch Vorschuß gedeckt oder als zweifelt anzunehmen ift, daß demnächst die Einziehung der : der zahlungspflihtigen Partei (Absaß 3 des &. 163 M erfolgen werde. M

Das Fragerecht der Geriht8beisißer bei & Strafverhandlung if, nach einem Urtheil d Rie gerichts, I. Strafsenats, vom 5. Mai d. J., dem Vorsit den gegenüber ein unbeshränktes, und der Leßtere kann diss Befugniß dem Beisißer nicht entziehen. Nur wenn dis ; einem Beisfiger gestellte Frage von einer bei der Verhand betheiligten Person als unzuläsfig beanstandet wird, 2 Gerichtsbes{chluß darüber herbeizuführen. Hat der Vorfi das Frageret eines Beisißers bei der Verhandlung bescrèrt so begründet dies die Revifion gegen das Urtheil.

Aus einem sog. Wucherwech{sel (d. h. aus ny über ein nach dem Gesez vom 24. Mai 1880 als Vuz» zu erachtendes Geschäft ausgestellten Wechsel) kann nah tine Urtheil des Reihsgerichts, 11. Civilsenats, vom 27. Maid. 3 im Urkunden- (Wechsel-:) Prozeß überhaupt kei, Klage erhoben werden; vielmehr kann der Gläubiger ry aus dem dem Wechsel zu Grunde “liegenden Rehtsgestz- sofern und soweit es zu Recht besteht, oder auf Rückgewährur; der dem Squldner gema@ten Leistung im gewöhnli&:; Prozeß klagen. Y

_ Nat der im Reihs-Eisen bahna mt aufgesieliz in der Ersten Beilage veröffentlihten Nachweisung der es deutshen Eisenbahnen ausshließlih Bayerns zy Monat Mai d. J. beim Eisenbahnbetriebe (nz Auss{luß der Werkstätten) vorgekommenen Un f älle waren iz Ganzen zu verzeihnen: 4 Entgleisungen und 2 Zusam stöße auf freier Bahn, 11 Entgleisungen und 11 Zusam: stöße in Stationen und 164 sonstige Unfälle (Ueberfahrz von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel-Explofionen uz andere Betriebs-Ereignisse, sofern bei leßteren Personen e tödtet oder verleßt worden sind). :

Bei diesen Unfällen find im Ganzen, und zwar größt theils durch eigenes Vershulden, 173 Personen verunglüt# sowie 38 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 79 unerz& lih beschädigt. Es wurden von den 19686 797 überbauz beförderten Reisenden 5 getödtet, 5 verleßt, und zwar entjala 2 Tödtungen auf den Verwaltungsbezirk der Königli#a Eisenbahn-Direktion in Bromberg und je eine Tödtung 2 die Reichs-Eisenvahnen in Elsaß-Lothringen und auf die V: waltungsbezirke der Königlihen Eisenbahn- Direktionen i Franffurt a. M. und Cöln (linksrheinische), je eine Verleßunz auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbatz- Direktionen in Frankfurt a. M., Magdeburg, Ct (rechtsrheinishe), Erfurt und Breslau, von Yat: beamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlice Eisenbahnbetriebe 24 getödtet und 56 verleßt und bei Nebez:

beschäftigungen 2 getödtet, 39 verlegt; von Steuer: 1

Beamten 1 getödtet, 3 verleßt; von fremden Person (eins@ließlich der nicht im Dienst befindlihen Bahnbeamtz und Arbeiter) 13 getödtet und 11 verleßt, sowie bei Selb mordversuchen 13 Personen getödtet und 1 verleßt.

Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Auzsäl:i der Selbstmorde entfallen auf :

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal: tung stehende Bahnen (bei zusammen 26 706,42 km W triebslänge und 678 153 108 geförderten Achskilometern) 10 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken 2 Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn - Direktion jz Breslau (24), Cöln (rechtsrheinisch) (19) und Berlin (1%, verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der ge! derten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Lng sind jedo auf der Main-Neckar-Eisenbahn und auf den Vatr strecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahr- Direktion zu Breslau und Cöln (rechtsrheinische) die mei Verunglückungen vorgekommen. 5

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 12 Betriebslängz (bei zusammen 2444,02 km Betriebsläre und 40 530 437 geförderten Achskilometern) 6 Fälle, und auf die Bahnstrecken der Hessishen Ludwigs - Eisende 3 Fälle und der Oels-Gnesener und Braunschweigischen Eier? bahn je 1 Fall. 0

C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 100 Betriebslänge (bei zusammen 1416,95 km Betriebs.0n8 und 8 697 099 geförderten Achskilometern) 3 Fälle, und ¡2 auf die Saalbahn, Unterelbishe und Lübeck-Büchener Eijen- bahn je 1 Fall.

Kiel, 19. Zuli. (W. T. B.) Das Panzer-Uebuns® Geschwader iffst heute Vormittag 10 Uhr hier eingetro}si?.

Baden. Karlsruhe, 16. Juli. Die Centralkomm!® sion für die Rheinschiffahrt wird, wie die „Kari Ztg.“ mittheilt, am 5. August zu ihrer diesjährigen orden? lihen Sißzung in Mannheim zusammentreten. Als Ver treter Badens wird der Großherzoglihe Geh. Referendür ® von Stösser fungiren. = Oldenburg. Oldenburg, 17. Juli. (Han. G

Die Wahlen der Landtagsabgeordneten [ür Herzogthum finden am 26. September cr. statt.

Oesterreih-Ungarn. Prag, 17. Juli. (Pr.) p Landesauss\huß präliminirte heute definitiv den Abge des Landesbudgets für 1885 mit 7 700 000 Fl. und bes q dem Landtage die Einhebung einer 30 prozentigen Umlag! L empfehlen. Der Landesausshuß beschloß weiter die Vor eines Geseßentwurfs an den Landtag, wona die i kuranz-Gesellshaften verpflihtet werden jollen, 3, Prozent der Versicherungsprämie zu Feuerlöshzwf beizusteuern. ¡át

Brünn, 17. Juli. (Pr.) Heute wurde der M des Finanzausshusses des Landtags über dié 188 nungsabshlüse des mährishen Landesfonds für “"; vertheilt. Für dieses Jahr waren die Ausgaven

2 957 727 Fl. präliminirt; die wirklichen Ausgabe be n

2 860 082 FL., also um 97 645 Fl. weniger. Die Ein betrugen bei Zugrundelegung einer prozentigen

na ml 3 203 429,54 Fl. (gegen präliminirte 3 034 631 Fl.) es

giebt sich daher ein den Voranschlag überschreitender Erfolg von 343 346,961/, Fl., so daß die desfinanzen als sehr befriedigend angesehen werden können. Für die beiden Kavallerie-Kasernen in Bisenz und Göding wurden bis 22. Juni d. J. 971 936,55 Fl. ausgegeben.

Schweiz. Bern, 18. Juli. (W. T. B.) Der Bundesrath hat zu Delegirten für die Verhand- lungen mit der päpfilihen Kurie über die Diözesan- Verhältnisse der Kantone Basel und Tessin den schweizerischen Gesandten in Wien, Aepli, und den Ständerath Petrelli aus Graubünden ernannt. Die Verhandlungen werden in Bern geführt. Dem Vertrage über gewerblihes Eigenthum sind Großbritannien, Tunis und Ecuador beigetreten. Zu der Konferenz über die internationale Konvention über das litera- rishe und künstlerishe Eigenthum find von Seiten des Bundes die Bundesräthe Droz und Ruchonnet sowie der Professor Orelli aus Zürich abgeordnet worden.

Niederlande. Haag, 18. Juli. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nah hat der Staatsrath den Entwurf eines Regentschaftsgeseßes genehmigt. Wie es heißt, würden zur Berathung desselben die Kammern auf den 28. d. M. einberufen werden.

Großbritannien und Jrland. London, 18. Juli, (W. T. B.) In der heutigen Sizung - des Unter- hauses erklärte der Premier Gladstone: wahrschein- lich werde am Dienstag eine Konferenzsizung statt- finden. Der Unter-Staatssekretär Fißmaurice theilte mit, daß Pilger, welche am 12. Juni aus Khartum in Suakim eingetroffen, berihtet hätten, daß dieser Plaß ge- sichert sei ; Lebensmittel seien reichliÞ vorhanden, und nur wenige Araber befänden fih in der Nähe. Nach anderen Nachrichten beunruhige Gordon die Aufständischen durch mehrere mit Kanonen armirte Dampfer.

Melbourne (Australien), 17. Juli. (A. C.) Jn der heutigen Sißung der geseßgebenden Versammlung legten der Premier James Service und der Kolonial-:Schaß- meister den Finanzausweis vor. Darnah betrugen die Einkünste der Kolonie Victoria im verflossenen Finanz- jahr 5 930 000 Pfd. Sterl. und überstiegen somit die Voranshläge um 154 000 Pfd. Sterl. Die Einkünfte aus den Eisenbahnen betrugen 2080000 Pfd. Sterl. und das Reincinkommen aus den Eisenbahnen sowie der Wasserversorgung stellte sich 4 Proz. der Gesammtschuld der Kolonie gleih. Die Ausgaben beliefen sih auf ö 950 000 Pfd. Sterl. Der Premier veranschlagt die Einkünfte für das kommende Finanzjahr auf 5 960 000 Pfd. Sterl. und die Aus- gaben auf 6 230 000 Pfd. Sterl. Zur Deckung des entstehen- den Defizits brate er eine Erhöhung der Spirituosensteuer um 2 Schilling in Vorschlag.

Frankreih. Paris, 17. Juli. (Fr. Corr.) Sogar diejenigen Blätter, welche der „Patriotenliga“ am nähsten stehen, lenken heute in der Fahnenangelegenheit ein und maden den „Patrioten“ Vorstellungen über ihr vorlautes Gebahren. So schreibt die „République française“: „Wir wiederholen es: die Regierungen von Paris und Berlin haben die Klugheit und den Takt besessen, dem Zwischenfalle niht größere Wichtigkeit beizulegen, als er verdient. Fhr Bei- spiel sheint uns empfehlenswerth. Wenn aber das Sprüchwort : „Ende gut, Alles gut“, sih bewährt, so scheint uns die Gelegen- heit passend, unserer patriotis&en Jugend zuzurufen, daß Muth und Patriotismus mit Sekbstbeherrshung gepaart sein müssen. Seid Eurer Nerven mächtig, junge Leute, und laßt Euch nit zu ebenso kindishen wie gefährlihen Kundgebungen hinreißen. Sie könnten Euch weit führen. Vergeßt nicht, daß cine besiegte Nation sih geräushlos sammeln muß; nicht indem Jhr Eure Kraft an den Fahnenbündeln des „Hotel Continzutal“ ausélaßt, zeigt Jhr, was Jhr könnt! Laßt Don Quixote mit Windmühlen fechten und stärkt Eure Muskeln! Mehr verlangt man nicht von Euch!“ :

Der Pariser Gemeinderath genehmigte in seiner gestrigen Sißung auf Antrag Dreyfus' nachstehende Tagesordnung, die in allen Pariser Gemeindeshulen angeshlagen werden wird: „Der Pariser Gemeinderath, ver- eint in demselben Gefühle des Patriotismus und der Hof}f- nung, beglückwünscht die Shulbataillone zu ihrer schönen Haltung bei der Revue vom 14. Juli 1884 und dankt ihren Offizieren, Jnstruktions-Unteroffizieren und Lehrern.“

18: Juli. (W. T. B) Die Deputirtens kammer hat heute das von dem Deputirten Cirier eingebrahte Amendement, dahin lautend, daß die niht rückvergütbare Zuschlagsteuer auf importir- ten Rohzu cker für die Dauer von 2 Jahren von 3 auf 7 Fr. zu erhöhen * sei, mit 275 gegen 200 Stimmen ange- nommen. Ein Amendement, welches die Zuschlagsteuer auch auf fremden Kolonialzucker ausdehnen wollte, wurde abge- [lehnt und sodann das Zuckersteuergesez im Ganzen mit 275 gegen 198 Stimmen angenommen.

Die „Agence Havas“ meldet: China habe Franfk- reich die erste Genugthung gewährt dur die in der amt- lihen „Pekinger Zeitung“ am 16. d. M. erfolgte Publikation eines Kaiserlihen Dekrets, welches, entsprehend den Bestim- mungen des Vertrages von Tientsin, die Räumung von Laokai, Langson und Caobang anbefehle und die Zurückziehung aller chinesishen Truppen auf das cinesishe Gebiet anordne. Die Räumung solle binnen Monatsfrist ausgeführt sein. Die Verhandlungen über eine von China zu gewährende Entschädigung nähmen ihren Fortgang; bis zur Regelung dieser Frage werde das französishe Geshwader unter dem Admiral Courbet in einer beobadtenden Stellung vor Foutschou bleiben. ___In der Kommission des Senats für die Ver- fassungs-Revision erklärte der Conseils-Präsident Ferry: falls der Revisionsentwurf aus dem Senat in einer andern Fassung hervorgehen würde, als ihm die Deputirten- kammer gegeben, so würde die Regierung die Kammer er- suchen, diese Faffung anzunehmen. Es sei nöthig, daß die Beschlüsse der Kammer und des Senats identisch seien ; andern- falls wäre der Kongreß unmöglih. Was die Garantien be- treffe, so glaube er, daß die Kammer nicht die ihr beflimmten Grenzen überschritten habe; bei einem derartigen Versuch würde er die Kabinetsfrage stellen müssen. Zum Schluß er- suhte der Conseils-Präsident die Kommission, die Revision nicht abzulehnen ; denn früher oder später würde fie do nöthig werden, und jeßt würde sie weniger gefährlich fein als uer: Die Kommission vertagte hierauf den Beschluß bis

rgen,

19. Juli, früh. (W. T. B.) Die Zahl der von gesiern früh bis gestern Abend an der Cholera Geftorbenen etrug in Marseille 24, in Toulon 16.

Spanien. Madrid, 18. Juli. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer genehmigte in ihrer heutigen Sißung den zwiihen Cuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika abgeshlossenen neuen Vertrag und wurde sodann geshlof}en. i :

a 09s interpellirte Mazo die Regierung über den dur die angebliche Aeußerung des Ministers Pidal bezüglich der weltlihen Herrschaft des Papstes hervor- gerufenen Zwischenfall mit Jtalien. Er habe zwar gehört, daß Pidal in seinen Aeußerungen nichts für die italienishe Ver- leßendes gefunden habe, er wünsche aber direkte Erklärungen Seitens der Regierung, die geeignet seien, die befreundete italienishe Nation zu befriedigen. Der Minister- Präsident Canovas del Castillo erwiderte: dem Minister Pidal seien in einem Auszuge aus den Verhand- lungen der Kammer Aeußerungen zuzeshrieben worden, die derselbe niht gethan habe und die zu einer gänzli unrichtigen Auffassung Anlaß gegeben und in Ftalien Anstoß erregt hätten. Aus dem amtlichen stenographischen Bericht, der allein Glauben verdiene, und aus dem amtlichen Sißungsprotokol welche der Minister-Präsident hierbei vorlegte ergebe sih, daß Pidal gesagt habe, die italienische Regierung habe die spanishe Regierung zu dem Gesammt- inhalt der Botschaft an die Kammern beglückwünscht. Die spanishe Regierung habe niemals daran gedacht, die Frage der weltlichen Herrschaft des Papstes zu disfutiren. Der Minister Pidal habe bei Besprehung seiner politishen Vergangenheit ih über seine religiösen und politishen Ansichten geäußert; es habe s\ih dabei um eine rein interne politishe Frage gehandelt. Der Minister-Präfident {loß mit der Versicherung der freund- schaftlihen Gefühle, welhe die spanishe Regierung Jtalien gegenüber hege. Mazo erklärte sfich durch die Auskunft und die Versicherungen des Mister-Präsidenten zufriedengestellt ; der Erzbischof von Santiago protestirte dagegen; der Senat im Ganzen shloß sih der Erklärung Mazo's an.

Portugal. Lissabon, 16. Juli. (Allg. Corr.) Der Gouverneur der portugiesi\chen Besißung in Guinea rüstet eine neue Expedition gegen die Ein- geborenen aus, welche neulich die portugiesishen Truppen in der Nähe von Cocanda in Senegambien in einen Hinterhalt lockten. Genaueren Meldungen über diese Affaire zufolge wurden auf portugiesisher Seite drei Mann getödtet und 13 verwundet.

Ftalien. Rom, 18. Juli. (W. T. B.) Der schwei- zerishe Gesandte Bavier konferirte heute mit den Mi - nistern Depretis und Mancini. Wie die „Ra s- segna“ sagt, wäre Jtalien nicht gewillt, dem von der Schweiz gestellten Verlangen naGzugeben, wenn die Schweiz nicht aus- reichende prophylaftishe Maßregeln ergreifen wolle,

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Juli. (W. T. B.) Das „Reichsgeseßblatt“ veröffentlihl einen Kaiserlihen Erlaß, wona behufs zweckmäßigerer Til - gung der temporär emittirten Kreditbillets die darauf bezügliche Zahlung von jährlich 50 Millionen von Seiten des Reichsshaßamts an die Reichsbank nah dem Ecmessen des Finanz-Ministers entweder in 5 prozentiger Goldrente oder Kreditrente oder in flüssigen Kreditbillets bewirkt werden soll. Die hierfür zu emittirenden Renten sind in das Reihs\chuld- buch einzutragen ; die Regierung behält fih den Rücfkauf der Renten zum Nominalwerth nach Ablauf von 20 Jahren vor. So lange die Renten sich im Befiß der Reichsbank befinden, werden die Zinsen derselben zur Tilgung der temporären Kreditbillets verwandt.

Das „Finanzblatt“ veröffentliht ein vom Kaiser bestätigtes Gutachten des Reichsraths, nah welhem die zollfreie Wiedereinfuhr von leeren Holzfäfsern, Kisten, Körben und grünen Glasflashen, worin ru'sishe Produkte nah dem Auslande ausgeführt wurden, gestattet wird. Aus- ländishe Petroleumwaggons dürfen bis Warschau zollfrei ein- geführt werden; gehen dieselben alsdann jedoch nit in einer gewissen Frist nah dem Auslande zurück, so unterlizgen fie einer Verzollung.

—- 19. Juli. (W. T. B.) Ein Kaiserlicher Erlaß ernennt den Staatssekretär Kohanow zum Präsidenten und die Senatoren Rennenhampf, Holthoer, Mordwinoff und Gerard zu Mitgliedern der temporären Spezial- session des Reichsraths, welhe sih mit der Prüfung von Jmmediatklagen über Verfügungen der Senats- departements zu befassen hat.

Amerika. Washington, 17. Juli. (Allg. Corr.) Das Marine - Departement erhielt ein Telegramm aus St. John, demzufolge die Greely-: Hülfsexpedi- tion die am Leben gebliebenen Mitglieder der Forschungs- expedition des Lieutenant Greeln, im Ganzen acht an der Zahl, aufgefunden hat. E :

New-York, 18. Juli. (W T. B.) Die Zeitungen veröffentlichen ein Schreiben Blaines, worin derselbe seine Ernennung zum republikanischen Präsident- shaftsfandidaten annimmt und die Herstellung intimster Beziehungen zwishen allen Völkern Amerikas sowie die Erledigung aller zwishen Nord- und Süd- amerika etwa eintretenden Störungen durch einen Schiedsspruch anempfiehlt. Er sei überzeugt , daß die Annahme dieses Prinzips auch für die Völker Europas von günstigem Einfluß sein werde. Eine Ausdehnung des Territoriums der Vereinigten Staaten über den Rio grande hinaus liege niht in seinen Wünschen. Nordamerika müsse nur auf friedlihe Eroberungen und auf Weiterentwickelung seines Handels, namentlich seiner Handelsverhältnifse zu Spa- nien, bedacht sein.

Mittel-Amerika. Mexiko, 16. Juli. (Allg. Corr.) Das Wahlkollegium hat einstimmig und förmlich erklärt, daß General Porfirio Diaz zum Präsidenten der Republik gewählt wurde. A

General Bellini wurde zum Präsidenten der Repu- blik San Domingo gewählt.

Afrika. E ten. Kairo, 16, Juli. (Allg. Corr.) 49 der Svidaten. die von Oberst Grants türkischem Bataillon desertirten, find den Nil hinauf nah Assuan gesandt worden. Der Rest der Deserteure wird nah Kairo zurückgeschickt werden.

Zeitungsstimmen.

Bei Mittheilung der Begründung des Vereins zur Wahrung der wirthschaftlihen Jnterefsen von Handel und Gewerbe bemerkt die „Kölnische Zeitung“:

…_ . Wesentliche Aufgabe des Vereins wird sein, darauf binzuwirken, daß bei der Aufftellung und Berathung der Gesetzentwürfe egierung und Volksvertretung mit voller Kenniniß des praktisben Lebens und mit unbefangener Würdigung der dadur bedingten Verbältnifse vor- geben. Der Versu, tiese Aufgabe zu lösen, kann von allen Parteien, denen mebr an rubiger, sachgemäßer Entwickelung unseres ganzen wirtbshaftlihen Lebens als an Förderung ibrer fleinlichen Frafktion8- politik liegt, nur mit Freude begrüßt werden. Diese Aufgabe kann vollauf gelöst werden nur auf dem Boden voller Unabbängigkeit von Regierung und Fraktionswesen, sie fann ferner nur gelöst werden auf Grund positiver Mitarbeit, unter Auës{luß aller grundfäßlicen Opposition. Die Namen der Unterzeichner des Aufrufs, die zu den bervorragentsten Grofßfkfaufleuten und Induftriellen Deutscblands geböôren, bürgen dafür, daß wir es nit wieder mit einer neuen politisben Fraktion für faufmännis%e Interessen zu thun haben. Weit eher fönnte man von jenen Persönlichkeiten und den vielfab früber von ihnen gemabten Aeußerungen darauf scliefen, daß in diesen Kreisen das unangenehme Gefübl, das die Zersplitterunrg unserer Voikêvertreiung durch eben jene Politik der Fraktionen und Frafktiönchen kerrorgerufen hat, aleihfalls zur Bildung des neuen Vereins beigetragen hat. Die Unterzeichner wollen offenbar die Frage des Freihandels und des Scugtzolles aus den Berathungen des Vereins auëges&lofsen wiffsen; andererseits wäre cs nit erflärli, mie die bervorragendsten Scuy- zöllner mit den auêtgespro&enstea Freibändlern fich hier zu gemein- Jamer Thbâtigkeit „vereinigen. Wir begrüßen. auch diese vorläufige Be- arabung der so lange geshwungecnen Streitart mit Freude; ersehen wir do daraus, daß auc die Vertreter der Industrie damit einver- standen sind, daß eine aründlihe und zuverlässige ehrlide Probe veran- staltet werde. Au was die zunätst im Vordergrunde stehende Frage einer Börsensteuer betrifft, so zweifeln wir, wenn wir die Namen vieler Unter- zeichner seben, nit daran, daß der Vercin si nit zu einem einfaen Nein versteben, daß er vielmehr praftishe Vorsbläge machen wird, damit dem Staate zur Lösung seiner wirthscaftli%en Aufgaben aub die dazu erfor- derliden Mittel rit fehlen. Von diesen Voraussetungen aus werden Regierung wie Volksvertretung nur Vortheil von der Bildung des neuen Vereins baben. Der Verein wird ibnen an der Hand der ge- sammelten Erfahrungen und auf Grund der eingehenden Kenntniffe der wirtbsœaftliden Bedürfnisse braubbare und werthvolle Vor- arteiten liefern können. Er wird nit ihre Macht und ihr Ansebea idâdiaen, sontern im Gegentheil na Kräften fördern; tenn je befier die wirtbschaftliben Gesetze auffallen, um so größeren praftiscen Nugzen babin aub Handel und Wandel davon. .

Die „Berliner Börsen-Zeitung“ theilt aus dem Jahresberiht der Handelskammer des Kreiscs Cottbus folgende Bemerkungen über die allgemeine Lage von Jndufstrie und Handel mit:

Einen zuverlässigen Gesammts&lus der geschäftlichen Resultate des Jahres 1883 zu ziehen, ist na Maßgabe der uns zugegangenen Srezialberihte deshalb ershwert, weil die Ergebnisse des ge- \œâftliden Betriebes der verschiedensten Erwerbsbranchen sehr verschiedene gewesen find. Mit einiger Gewißbeit kann angenommen werden, daß die Verbältnifse unserer witig- sten Industrie, der Tucbfabriken, durbicnittlib im Jahre 1883 befriedigende gewesen sind; do ift dies Resultat nur erreiht worden dur autßdauernde Aufwerdung von Müben und Kosten, und durch hervorragende L-istungen in den hergestellten Mustern und Stoffen.

Die Mascinenbau- und Eiscnaußfabriken werden im Berichtéjahr einen größeren Erfolg als im Vorjabre erzielt baben. Einige andere íIndustcien, wie die Teppichfabrikation, die Hutfabrikation und die Leinenfabrikation batten theilweise größeren Umsaß, jedo nur unter den erbebli&sten Anstrengungen und, der zunehmen- den Korkurrenz wegen, obne sonderlicen Nußen. Dagegen eint das hiesige Waarengeshäft besonders in der zweiten Hälfte des Jahres 1883 gegen das Vorjabr zurückgeblieben zu fein; neben der gefteigerten Konkurrenz war bier die dursbnittlid nicht günstige Ernte und die dadurÞ§ hberbeigeführte verminderte Kauffähigkeit un- serer Landbeoölferung von Einfluß. Nah Vorstehendem glauben wir ausivredben zu können, daß das Gesammtergebniß der geschäft- liben Betriebe im hiesigen Bezirk im Allgemeinen zwar kein besseres als im Jahre 1882 gewesen, aber au gegen das Ergebniß des leßz- teren niht zurückgeblieben : i

In der „Thüringishen Correspondenz“ lesen wir:

Gera, 18. Juli. Der Johre&beri&t unserer Handelskammer on- statirt, daß der Aufs&wung von Handel und Industrie, der seit einigen Jahren sb im Bezirk der Handelskammer geltend mat, aub im Iahre 1883 keine Unterbrebunga erfabren bat. „Konnten aud ni&t alle Hoffnungen erfüllt, nit alle Wünsbe befriedigt wer- den, blieben aud in manchen Zweigen des Handels die Resultate selbst binter den besceidensten Erwartungen zurüd, so ift doch die

S ianatur des Jahres eine im Allgemeinen günftige, der Entwickelung unierer Industrie förderliche gewesen,“

Statiftishe Nachrichten.

Nah Mittheilung des Statiftisben Amts der Stadt Berlin sind bei den biesigen Standes8ämtern in der Wowde vom 6. Juli bis inkl. 12. Juli cr. zur Anmeldung gekcmmen: 245 Ebescließungen, 889 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene, 993 Sterb«fälle.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Von der 4. vermehrten und wverbefserten Auflage des „Staatsrects der preußisdenMonarchie“, von Dr. Ludw. von Rönne, Appellation8gerihts-Präsident a. D., welcbe in 5 Bdn. bei Brcckhaus in Leivzig erscheint, sind wiederum 4 Lieferungen, Lieferung 15—18, veröffentliht worden. Dieselben reiben von Bo- gen 10 bis 45 (S. 145—720) des 4. Bandes und umfassen das Ver- waltungSrecht von §. 292—405, und zwar die Verwaltung der Polizei, Armenvolizei und Armenpflege, die Sicherung der Ordnung des Staates, die Sittenpolizei, die Gesindepolizei, die Medizinalpolizei, die Feuerpolizei, die Anstalten gegen Thierkranbeiten, die Baupolizei ; ferner die Pflege und Förderung der Interessen der Staatsbürger und zwar die Landesfulturgesetgebung (Landwirthschaft, Forstwirthschaft, Bergbau), die Gewerbe-Industrie, die Sorge für Handel und Ver- fehr, die Verkebrsanstalten, wie Post, Telegraphen ; Geldwesen, Maß und Gewicht, Märkte und Messen, Konsulate, Banken), die Versiche- rungêanftalten; die Sorge für die intelleftuelle Bildung der Staats- bürger (Unterritzanstalten). Da in Folge der Weiterentwickelung des ófentliben Rechts diese 4. Auflage des Rönne'sben Werkes sehr wesentlice Bereiherungen und Umgestaltungen erfabren hat, so ift dieselbe au für die Besitzer früherer Auflagen unentbebrlih. Jede Lieferung koftet 2 i : :

Das Preußische Enteignungége]eß vom, 11. Juni 1874. Erläutert von Löb ell, Ober-Landesgeribtz-Rath in Königs- berg. Leipzig, Veit u. Comp. 1884. Das Enteignungsgeseß (d. i. das Gesetz, tetr. die Entziehung oder Beschränkung des Grundeigen- thums oder der Rechte des Grundeigenthums aus Gründen des öffent- liden Wohles zu Gunsten eines Unternehmens, defsen Ausführung die Ausübung des Enteignungsrechts erfordert, gegen vollständige Entschädigung), ift zwar bekanntli s{on von Mehreren (Bähr, Lan» gerhans, Dalcke, Sevdel) herauêgegeben und erläutert worden; allein alle diese Kommentare entspreen mehr oder weniger nicht dem beutigen Stande der Rechtsprewung. Daher ift die vorliegende Arbeit, welche den Text des Gesetzes nebst ausführlichen Erläuterungen

¡u den einzelnen Paragraphen, einer _vorausgeshickten Geschichte der Entstehunz des Geseßes und einem Sachregister am Schluß ent-