1927 / 145 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jun 1927 18:00:01 GMT) scan diff

freun offengelassen werden. Die Fürsorge für die entlassenen träflinge muß viel besser gestaltet werden, damit sie niht rüd- âllig werden, weil sie nirgends eine Be Ans finden fönnen. Ns der heutigen Zeit, wo au Undestrafte eine Arbeit finden, A dies allerdings besonders sckchwierig, aber die Aufgabe ist do, unser Leben zur Gesundung zu been. Die Behandlung der aso- ialen Elemente ist noch e spruchreif und muß mit aller Vor- sid! zu einer Lösung gebraht werden. Die schwersten Verbrechen

ruhen auf Gewohnheit. Staat und Kultur müssen unter allen Umständen geshüyt werden; deshalb ist auh die Todesstrafe nicht u entbehren, die ot der hochverehrte Kollege Kahl als leytes Mittel beibehalten will. Beim Republikshußgesey sind aus die Sozialdemokraten a die Todesstrafe eingetreten. Wenn die beiden Rathenaumörder sich nicht selbst gerichtet hätten, hätte der Staat in seinen eigenen nteresse nicht darauf verzichten können, über po ie Todes\trafe zu verhängen. Für besonders schwere Fälle ist

3 Auslöschen des Lebens notwendig. Ein lücenloses Strafgeseß- buch ist nicht s ad Jch bin perjönlich der Min daß in Deutschland zuviel angezeigt und zuviel bestraft wird. Es N nicht hinter jedem der Gendarm zu stehen. Und wir können nicht darauf stolz sein, daß unsere Bestrafsungsziffern immer mehr zu- nehmen. Fh verstehe die gestrigen Ausführungen des Abgeordneten Landsberg über die öffentlihe Ruhe und Ordnung nicht. Ju einer Zeit, wo Krieg, Zusammenbruh, Hunger und Jnflation eine shwere Jnfektion der ganzen Bevölkerung gebracht haben, muß man zunächst mit äu rien Mitteln für Ruhe und

rdnung sorgen. Fn bezug auf Duell, Abtreibung und Ehren- \chuh stimme ih dem Abgeordneten Bell zu. Troß aller Vor- behalte im einzelnen verspreche ih namens meiner Partei, daß wir nicht nur mit Arbeitsfreudigkeit, sondern auch mit einem gewissen Optimismus an D großen Werk mitarbeiten werden. Der Ge- seßgeber muß den Geseßestext in Einklang bringen mit der Ent- wilung der neuen Zeit. Auf eine ruhigere Zeit, wie Herr Haas meint, fönnen wir niht mehr warten. Jch glaube auch nicht, daß wir bald eine ruhigere Zeit als die jeyige bekommen werden. Der Entwurf ist besonders wertvoll und dringlih dadurch, daß er in Zusammenarbeit mit unseren österreihischen Brüdern aufgestellt ist. Die deutsche Kulturgemeinschaft brauht ein einheitliches Strafreht. Deshalb begrüße ih auch hier die deutsch-österreichishe Arbeitsgemeinschaft; sie schlägt eine Brücke zwischen den beiden Parlamenten und in diesem Sinne senden wir unsere Grüße nach Wien. Wenn Herr Koenen die Verbrechen auf soziale Wbt zurück- führt, so frage ih: Wie kommt es, daß unter Hunderttausenden und Millionen von Menschen, die alle unter der gleichen Not leiden, nur eine kleine Minderheit Verbrechen begeht. JFch habe vor einigen Fahren als Vertreter der Anklagebehörde eine ganze Reihe merkwürdig gehäufter Fälle von Abtreibungen auf das genaueste geprüft und festgestellt, daß unter allen nur ein Fall auf oziale Not zurückzuführen war, die E dagegen auf Fehltritte und Vergnügungssucht. Auch die Verfehlungen von Beamten darf man niht immer auf Notlagen zurückführen. Jch wünsche dem vorliegenden Geseßentwurf ein günstiges Schiksal und werde gern daran mitarbeiten.

Abg. Dr. Fri ck (Nat.-Soz.) bezweifelt, daß die jeßige Zeit mit ihrer Solin Zerrissenheit zur Schaffung A a Strafrechts besonders geeignet jei. Zu begrüßen sei aber die Schaffung der Rechtsgleichheit mit Deutsh-Oesterreich als Vor- bereitung des Anschlusses. g tors hâtte treili schon längst voll- gogen sein können, wenn die Volksbeauftragten von 1918 nicht so roe Angst vor der Entente gehabt hätten. Der Entwurf zeige mmevhin gewisse Verbesserungen. Den Richtern jüdischer Hale, die immer mehr in der Justiz Aufnahme fänden, könnten die Nationalsozialisten e kein Vertrauen entgegenbringen. Die Todesstrafe müsse beibehalten werden. Die Stellungnahme der Sozialdemokratie gegen die Todesstrafe sei nur als SauBUi zu bezeihnen. Nach dem Entwurf des Sozialdemokraten Radbruch sei nicht nur auf die Tôtung, sondern es schon auf die Vorbexei- tung dazu die Todesstrafe geseyt. Der Mörder Dr. Adlers sei von den Sozialdemokraten geradezu verherrlicht worden; das zeuge doch nicht von Achtung vor Menschenleben. Fn der Frage des Hoh- verrats sei mit T Maß gemessen worden. Der Ab- geordnete Landsberg, der auch zu den Novembermännern von 1918 gehört habe, sei dafür nicht bestraft, sondern belohnt worden. Wenn die Novembermänner nah dem neuen Strafrecht bestraft werden sollten, so sei ex (Redner) sogar für die Todesstrafe. Auch für Landesverrat müsse in [chweren Fällen die Todesstrafe verhängt werden. Die widernatürlihe Unzucht unter Männern, der Krebs schaden am Leibe des deutshen Volkes, müsse durch s\chërf|ste Strafen bekämpft werden. Magnus Hirschfeld nehme allerdings die judishen Sexualverbrecher in Schuß. Nach den Lehren des Talmuds sei die nihtjüdishe Frau ja freilih ein Tier, das unge- Pan von Juden geshändet werden dürfte. Unter Schuß sei nur

ie christliche Religion, nicht der Talmud zu stellen. Die Schädlich-

keit der Freimaurerei im Kriege habe hon Erzberger fest esbellt. Der Redner begrüßt die Straflosigkeit der fiubentifben Schläger- mensur und wendet sich gegen die Tierquälerei der Schächtung von Schlachttieren. Ein besonderer Shuyß gegen Gewohnheitsver- Lx wäre die Sterilisation anstatt die Einschließung solcher Verbrecher. Jn einem völkishen Strafgeseßbuch sei ein besonderer Schuß der Rassenreinheit zu fordern. Die Rassenvermanschung a in den leßten Fahren leider große Fortschritte gemacht. (Da ie kTommunistishen Abgeordneten den Redner durh andauernden Lärm und Ee he He zu stören suchen, fordert Vigepräsident Graef wiederholt zur Ruhe auf.)

Abg. Scholem (Linker Komm.) bezeichnet den Entwurf als ein Attentat des Bürgerblocks auf das arbeitende Volk. Der S: peleyen aa sanmmle wie ein Brennspiegel die reaktionären Schi

n des Bürgerblocks. Die Carolina, die Pana oder Da Gerihts8ordnung Kaiser Karls V. sei ein treffendes Bei- piel für diesen Strafgeseßentwurf.

Abg. von Siadt (Völk.): Theoretish würden wir eine grundsäßlihe Strafrehtsreform, die dem deutshen Rechts- empfinden entspricht, und E die Befreiung des Richters von biSherigen Fesseln begrüßen. Aber wir R kein Vertrauen zu dieser Reform, denn wir teilen die ienen Dr. Fris. Große Gefahren würden z. B. die Strafbestimmungen wegen Be- leidigung des Rei 8stags usw. und gegen Feme sein. Wenn Box- tampfe erlaubt sind, darf man auch den ritterlihen Geist der Be- Eten nicht unterdrücken. Wir wünschen Schuß der

eligion, aber die Fassung dieses Entwurfs müßte zu unge- heuerlichen Verurteilungen führen, denn sie stellt sogar die wider- liche, barbarishe Tierquälerei der Schächtung als „religiösen Ge- brauch“ unter besonderen Schug.

Damit {ließt die Aussprache. Die Vorlage geht an einen besonderen Stvrafrechtsaus\huß von 28 Mitgliedern.

Das Haus vertagt sih auf Donnerstag 3 Uhr: Außen- politische Debatte im Anschluß an Funterpellationen der Re- gierungsparteien, der Sozialdemokraten und Kommunisten und an einen kommunistischen Bn den Eintritt in die koloniale Mandatskommisston des Völkerbundes abzulehnen,

Schluß 7% Uhr.

Preußischer Landtag. 294. Sißung vom 22. Funi, mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

„Auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssizung stehen gunächst kleinere Vorlagen.

_ Vor Eintritt in die Tagesordnung wendet sih Abg. K o ch - Oeynhausen (D. Nat.) gegen die Pandhabung der Geschäfts ordnung bei der gestrigen Beratung der Éingemeindungsvorlage im Rahmen der Groß-Hamburg-Geseye durch den Präsidenten Bartels, der, obwohl sich bei § 1 des Gesepes die Beschlußunfähig- keit des Hauses M betichen entgegen dem, abgesehen von einer © einzigen Ausnahme, be tehenden rauh des Hauses, in der neuen

Sißzung die Vorlage weiter zur Beratung stellte. Die Deutsch- nationalen erheben dagegen ausdrücklich Einspruch und behalten sich für den Aeltestenrat weitere Schritte deswegen vor. Präsident Bartels erklärt, er könne den Einspruch nicht als gerechtfertigt ansehen, da § 1, bei dem sich die Beschluß- unfähigfei herausstellte, überhaupt die anderen Paragraphen eseyes gar nicht berührte. Fm übrigen hätte der Einspruch ätte das ganze Haus

des bereits gestern erfolgen können, dann darüber entscheiden können.

Der Abg. Bartels - Krefeld (Linker Komm.) begründet dann einen Antrag, der sich gegen das vom Oberpräsidenten Gronowski-Westfalen, Mitglied der Zentrumsfraktion des Landtags, gebilligte Verbot einer Ortsgruppe des Roten O wendet und Rückgängigmachung dieses Verbotes fordert. Da die linken Kommunisten, die an sih nicht stark genug vertreten sind, um selbständig Anträge stellen zu können, noch die Stimmen der Kommunisten für ihren An- trag erhalten, kann Präsident Bartels darüber entscheiden lassen, ob gemäß dem Wunsche des Abg. Bartels3-Krefeld der Antrag sofort beraten werden soll. Gegen die äußerste Linke wird dies abgelehnt.

Der dann zur exsten Beratung vorgelegte Gesegentwurf über die Verwaltung und Unterhaltung von Reichswasserstraßen im Stromspaltungs- gebietder Elbe spricht die Genehmigung von Nachträgen zu den preußisch-hamburgishen Verträgen anläßlich des Ueber- ganges der Wasserstraßen auf das Reich aus, die Preußen ge- wisse Rechte zu Ausbaggerungen usw. geben.

Abg. Weissermel (D. Nat.) erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu dieser Vorlage, vorbehaltlih der Prüfung der ein- zelnen Bestimmungen im Groß-Hamburg-Auss{huß.

Nach kurzen Ausführungen des Abg. Stolt (Komm.) geht das Geseh an den Groß-Hamburg-Ausschuß.

Es folgt die erste Beratung des Pfarrerbesolvun g )s- geseyes. Diese Vorlage, die rückwirkend am 1. April 1927 in Kraft treten joll und die Zustimmung des Staatsrates ge- funden hat, stellt in neun Paragraphen eine neue geseßliche Basis für die Staatszuschüsse zur Pfarrerbesoldung der evän- gelischen und katholischen Kirche auf; sie sieht für 1927 und 1928 für die evangelische Landeskirche je 43 Millionen, Li die katholische Kirche je 17 675 000 Reichsmark als Staatsbeitrag E die Zwecke der Pfarrerbesoldung vor. Das Geseß ermächtigt das Staatsministerium, diese Regelung längstens bis April des Rechnungsjahres 1930 zu verlängern.

Jn einer kurzen Debatte betont Abg. K o ch - Oeynhausen (D. Nat.), daß durch die Vorlage f eine einzige Reichsmark mehr als bisher für die Pfarrerbeso dung ausgegeben, sondern daß lediglih der bisherige Zustand geseßlih sanktioniert werde. Die Deutschnationalen könnten im großen und ganzen dem Geseh zustimmen. Nähere Ausführungen müsse man sich für den Aus\{huß vorbehalten.

Nach E Darlegungen der Abgg. Dr. Kriege (D. Vp.) und Prelle (Wirtschaftl. Vereinig.) geht das Geseh an den Hauptausshuß, und das Haus sezt die zweite Beratung der Groß-Hamburg-Geseße mit den Abstimmungen zum Eingemeindungsgeseh fort.

Zunächst werden die namentlichen Abstimmungen wieder= holt, bei denen sich gestern die lite Aan des Hauses herausstellte. Die erste namentliche Abstimmung soll darüber entscheiden, ob Groß-Flottbek nach Altona eingemeindet wird, wie dies die Vorlage will. Bei der Abstimmung werden nur 221 Karten abgegeben, so daß der Landtag bei diesem um- strittenen Paragraphen abermals durch die Deutschnationalen und Wirtschaftliche Vereinigung bei shwacher Beseßung dec Zentrums=- und volk8parteilichen Bänke beshlußunsähig ge- macht worden ist. Präsident Bartels schließt die Sißung und beruft auf sofort eine neue Sihung ein, auf deren Tages- ordnung die Eingemeindungsvorlage nicht mehr enthalten ist.

Das Haus wendet sih nunmehr der dritten Groß- Hamburg-Vorlage zu, die für die Stadtgemeinden einen Sonderfinanzausgleich bringt.

Abg. Dr. Krieg e - Berlin (D. Vp.) erstattet den E - beriht. Nach der die Regierungsvorlage ändernden Aus gus fassung sichert § 1 den E zunächst für 1927 und 1928 jährli 10 Millionen Rentenmark. Davon sollen nah

Ҥ2 die Stadt- und Landgemeinden in einfacher, die Kreiskommu-

nalverbände in doppelter Höhe ihres jeweiligen Anteils an der Reichseinkommen- und Koörperschaftssteuer Aus\schüttungen er- halten. Dec Ausschuß hat noch einen neuen 4a eingefügt, wonach in den einzugemeindenden Gemeinden und Gemeindeteilen die Gewerbesteuer für 1927 nah den von den neuen Gemeinden i zu beshließenden Säßen festgelegt wevden soll. Das Gesetz oll nah dem Aus\shußbeschluß am 1. Juli 1927 in Kraft treten. Jn der Aussprache hält Abg. Leinert (Soz.) den Deutsch- nationalen vor, daß sie mit ihrex Obstruktion bei den Groß- Dn -Geseßen sih nicht auf staatspolitishe Gründe i en önnen, sandetn daß die Deutschnationallèn lediglih parteipo i e Gründe verfolgen. (Sehr richtig! links.) Fhrer (zu den Deut nationalen) Fnitiative und Fhren Anträgen ist es hauptsächlih zuzuschreiben, daß die Groß-Hamburg-Vorlage mit größter Schnellig- keit behandelt wurde. Sie haben das damals als unaufschiebbar bezeichnet. Heute sind es die Deutschnationalen, die das Zustande- fomuren der Vorlage verhindern. Sie verfolgten damit ihre alte Taktik, staatspolitishe Gesichtspunkte zum Ausdruck zu bringen und nach parteipolitishen zu handeln. Sie sind eine Partei geworden, die man überhaupt nihi mehr ernst nimmt seit dem Beginn ihrer Halb-und-Halb-Abstimmungen. (Lebhafte Zustimmung links. Qn bei den D. Nat.) Sie sollten wenigstens das Wort „national“ aus ihrem Parteinamen streihen, denn die Wähler fönnen es doch nur noch als bösen Scherz auffassen. (Erneute Zu- stimmung links, Unruhe b. d. D. Nat.) Der Redner seßt sich dann noch für die Annahme der Vorlage nach den a A ein. Dabei hebt er die Bevorzugung der Stadtstaaten in der Finanzausgleih8regelung hervor; ob diese Bevorzugung eine dauernde werden solle, müsse sih beim endgültigen Finanzausgleich uis Jedenfalls sei es Preußens Ehrenpflicht, immer dafür zu orgen, daß den Bewohnern seiner Randgemeinden von Stadt- staaten dieselben kulturellen und sonstigen Verhältnisse geschaffen werden, wie sie bei den Stadtstaaten vorhanden seien. Es handele sih im einzelnen niht um einen Ausgleih unter den Gemeinden, sondern um eine eminente Staatsaufgabe. (Sehr wahr! links.) Der Redner polemisiert noch ausdrücklich gegen den deutshnationalen Abg. Milberg, der sich gestern dagegen gewandt habe, daß die Stadt Altona eine Viertelmillion für Theater- wecke ausgibt und dem auch die für die Verbesserung städtischer inrihtungen in Altona aufgewandten Beträge zu hoh erschienen seien. Es sei dies das erstemal nach dem Kriege gewesen, daß ein Abgeordneter in dieser Weise shärfste konservative Auffassun- gen vertreten habe. Diesen Ausführungen, so erklärt der Redner, haftet sozusagen der warme Stallgeruch der Städtefeindlichkeit und Kulturfeindlihkeit der Konservativen der Vorkriegszeit an. (Heiterkeit.)

Abg. Pieck (Komm.) erklärt zur Geschäftsordnung, daß seine Fraktion nah Kenntnisnahme des Wortlauts den zu Be- Dan der Sipung von dem Linkskommunisten Bartels begründeten

ntrag niht mehr unterstüßen könne, weil er nicht weit genug gehe. Er begründet einen kommunistishen Antrag, der die Rück- ängigmahung des Verbots der Ortsgruppe Dortmund des oten Frontkämpferbundes und die Auf ng der Beschlagnahme

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des Vermögens dieser Ortsgruppe fordert, da in diesem Falle der Zentrumsabgeordnete Gronowskfi in seiner Eigenschaft als Ober- präsident von Westfalen eine Rechtsverleßung begangen habe. Wie anläßlich der Verhandlung über die Aufhebung des Verbots der Organisation Wiking der Senatsprösident Niedner beim Staats gerichtshof erklärte, kann niht der Waffenbesip im Einzelfalle ausreichen, eine Vereinigung zu einer bewaffneten zu stempeln. Der Antrag des Redners, diesen kommunistishen Antrag no auf die heutige Tage3ordnung zu seyen, scheivert am Widerspru aus dem Hause.

Nach dieser Unterbrechung führt in der fortgeseßzien Großs- Hamburg-Debatte

Abg. Milberg (D. Nat.) aus: Die Angriffe des Abgeordneten Leinert gegen die Deutschnationalen seien unbegründet; die Deutschnationalen hätten Obstruktion nicht bei diesem Geseß und niht beim Hafengeseß, sondern ledigli bei dem Eingemeindungsgeseß getrieben, und zwar aus gewichtigen Gründen. Die Finanzgeseve wären längst verabschiedet worden, wenn man sih dem Standpunkt der Deutschnationalen ange- schlossen hätte, daß man die Finanzfragen nicht mit unnötigen Eingemeindungen verquiden dürfe. Aus den Worten des Herrn Leinert habe lediglih der Aerger gesprochen, daß die Deutsch- nationalen im Reich in der Lg eEURA, säßen und niht daran dächten, aus ihr herauszugehen. Herr Letinert habe sich gegen die Kritik über die Theateraus8gaben Altonas gewandt. Er, der Redner, habe aber lediglih betont, daß Altona Vorteil ziehen könne aus der Nähe Hamburgs, und so z. B. auch die Hamburger Theater E könne. Das vorliegende Geseß werde seine Partei annehmen, obglei es nur einen unvollkommenen Ersaß z. B. für Steuerausfälle bringe. Bedauerlich sei, daß die Dauer des Gesetzes auf zwei Fahre beschränkt sei; diese zeitliche Begrenzung sei zu kurz und habe eine zu große Unsicherheit im Gefolge. Der Redner befürwortet den deutshnationalen Antrag, neben der Landgemeinde Hemelingen auch die Landgemeinde Achim aus dem Sonderbetrage zu bedenken.

Abg. Grebe (Ztr.) betont den Ausführungen des Vorredners gegenüber, daß es sih darum handele, wirklich lebenskräftige Ge- meinden zu schaffen. Der vorliegende Finanzausgleichsent wurf sei ein außergewöhnlicher Schritt, der sich aus den bejonderen Ver- Res der Elbgemeinden ergebe. Troy einzelner Bedenken timmten seine Freunde der Vorlage zu.

Abg. Dr. N os e (D. Vp.) schildert die Folgen dex ungünstigen teuerlichen Verhältnisse der Gemeinden gegenüber den Stadts taaten. Er tritt für die Aufnahme der Landgemeinde von Achim in den Sonderfinanzausgleich ein. Es lägen bei ihr dieselben Voraussezungen vor wie bei den anderen Gemeinden. Sie .leide unter einem

roßen Defizit als Arbeiterwohngemeinde. Die Regierung habe danlendioertiendeis im Ausschuß eine Erklärung abgegeben raf die Vorteile des Sonderfinanzausgleihs auch nach dem Ablau des Geseyes den betreffenden Gemeinden weiter zukommen sollten. Von größerer Bedeutung würde es aber sein, wenn die großen Parteten, die ein längeres Leben als die Regierung haben, id ausdrüdlich auf - denselben Standpunkt stellten. Er [Ee i

seinem Vorredner an und gebe auch für die Deutsche Volks- partei die Erklärung ab, daß ste die Wohltaten des Geseßes auch nach zwei Fahren den Gemeinden in dem Unterelbegebiet erhalten wollten. Der Redner wendete sih \s{ließlich gegen die Ausfüh- rungen des Abg. Milberg über die Altoner Theaterpoltiik. Die fulturellen Aufgaben, die Altona zu erfüllen habe, dürften nur nicht durch unzeitgemäße Verzettelung der Gelder und Une [Ye kostspielige Konkurrenz mit Hamburg gefährdet werden. Man müsse sih über einen gemeinsamen Arbeitsplan verständigen, wie überhaupt die bewilligten Mittel dazu angewandt werden müßten, wirklih Gutes für die Groß-Hamburger Bevölkerung zu erreichen.

Abg. P i e ck (Komm.) fordert erhöhte Mittel für den Sonder- finanzau8gleih und Berehnung des Anteils der Ueberweisung nah Maßgabe der Wohnbevölkerung in der Weise, daß den Arbeiterwohngemeinden ein größerer Anteil an den ausgeworfenen Mitteln gesichert wird.

Abg. Hoff (Dem.) {ließt sich dex Ansicht des Abg. Grebe an, dak die drei Geseße eine innere Einheit bilden. Wenn die Deutschnationalen das Eingemeindungsrecht durch Obstruktion vers hindern wollten, so verhinderten sie damit auch die finanzielle Re- gelung. Der S E sei notwendig wegen des steuerlihen Druckes, der sih aus der Nachbarschaft der Stadt, staaten ergebe. Die Spannungsverhältnisse seien dur die Nachkriegsverhältnisse erheblich verschärft worden. ¿rüher habe Preußen aus den erheblichen Uebershüssen aus den

isenbahnen helfen und die Steuerlast erträglih gestalten können. Nach dem Kriege seien in den Stadtstaaten steuerliße Oasen ent- standen! So könne man die steuerlihe Bevorzugung Hamburgs auf jährlih 100 Millionen beziffern, d. h. auf 90 Mark für dew Kopf der Hamburger Bevölkerung. Man sollte die Ausschuß beshlüsse auch hinsihtlih der Orte, die zu berücksichtigen sind, machen, so sehr zuzugeben el, daß es gewisse Grengfälle gäbe. Der Sonderfinanzausgleih müsse und das sei auh die Ansicht der Regierung solange gelten, bis wesentliche Aenderungen der Verhältnisse eingetreten fien.

Ministerialdirektor von Leyden bestätigt diese Ansicht und verweist für Eingelfälle auf den vorhandenen Sonvderfonds.

Abg. Biester (Dt. Hann.) wünscht die finanzielle Berüt- O weiterer Orte, bei denen schwierige wirtschaftliche Ver- zältnisse vorliegen, 4. B. an Winsen. ï

Abg. Schön (Wirtschp.) bezeihnet die steuerlihe Besser- stellung der Stadtstaaten als eine Folge der Erzbergerschen E politik und macht die A seiner Partei von derx Gestaltung des Fingemeindungsgeseßes abhängig.

Untec Ablehnung sämtlicher Aenderungs8anträge wird der 81 des Geseßes in der Ausschußfassung angenommen. Die Anträge forderten eine Erhöhung des jährlichen Betrages über 10 Millionen hinaus. Abgelehnt werden bei Î 2 auch die An- träge, über den Ausshußvorschlag hinaus noch andere Orte in das Gesez einzubeziehen. Der § 2 wird unverändert nach den Ausshußb-schlüssen angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Es folgt die zweite Beratung der Landgemeindes- ordnung.

Nachdem ein deutshnationaler Antrag auf Zurückver- weisung der Vorlage zurückgewiesen war, beantragten Abg. Frhr. von Mirbach (D. Nat.), vor der Beratung erst die Anträge, die noch zu erwarten seien, abzuwarten, und Abg. Haas (Soz.), heute eine Abendsizung abzuhalten, damit das Geseß möglichst bald erledigt werden könne.

Abg. von Eynern (D. Vp.) {loß sich dem Vorschlage des Abgeordneten Frhr. von Mirbach an und erklärte, die Regierungs- parteien schienen absihtlich ihre Anträge der Opposition vore- zuenthalten; wenn sie so verführen, brauthten sie sih nicht zu wundern, wenn die Opposition alle Mittel der Geschäftsordnung anwenden würde.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

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Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilung. ;

Neunte Verordnung zur Ausführung des Gesezes über die Ablösung öffentlicher Anleihen.

Berichtigung zur Liste der Werke oder Fabriken, deren Auf- rechterhaltung für die bewilligte Herstellung von Munition und Kriegsgerät genehmigt worden ist.

Bekanntmachung, betreffend einen Beschluß des Reichskohlen- verbandes über Kohlenbergarbeiterheimstätten.

Betanntmachung betreffend die Ausgabe von Schaßanweisungen durch die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg.

Preußen.

Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Verordnung, betreffend Fingerhutblätter als Arzneimittel.

Amtliches.

Deutsches Nei ch.

Dem Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Bremen, J. Ecnest Black, ist namens des Reichs - das Exequatur erteilt worden.

Neunte Verordnung des Neichsministers der Finanzen zur Ausführung des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen.

Vom 283. Juni 1927,

Auf Grund des § 6 des Gesezes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (NGBl. I S. 137) und des § 7 der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Geseges vom 8. September 1926 (RGBl. 1 S. 335) wird verordnet:

Die Frist für die Anmeldung der Markanleihen des Reichs zum Umtau|ch in die Anleiheablötungss{uld wird bis zum 31. August 1927 verlängert.

Berlin, den 23. Juni 1927.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Lothholz.

Berichtigung.

In der am 14. Juni 1927 im Reichsanzeiger Nr. 136 veröffentlihten Liste der Werke oder Fabriken, deren Aufrechterhaltung für die bewilligte Herstellung von Waffen, Munition und Kriegs3gerät genehmigt worden ist, gehört bei der lfd. Nr. 7 das Wort Ham- burg der Spalte 3 in die Spalte 2, Jn die Spalte 3 ist Hamm (Sieg) zu segen.

Berlin, den 23. Juni 1927.

Der Reichswehrminister. J. V.: Ludwig.

M A

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht darauf, daß auf den bisher noh nicht ver- e eei Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 30. Dezember 1919 neuerdings wiederholt Bezug genommen werden muß, wird er nachstehend öffentlih bekanntgemacht:

Beschluß.

__ Zur auéschließlihen Verwendung für Kohlenbergarbeiterheim- stätten in Uebereinstimmung mit den von der Neichearbeitégemein|chatt „Bergbau“ aufzustellenden Grund)ägen tritt vom 1. Januar 1920 ab eine Preiserhöhung ein, die ohne Steuer je Tonne

6 M für Steinkohlen,

9— , „» Koks,

2,— « Schlammkohlen, 3,— « Koksgrus, 6, « Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks, 2, « Nohbraunfkohle beträgt, mit der Maßgabe, daß der Reichékohlenverband erneut Be- \chluß faßt, sobaid die Bestimmungen vorliegen. Dieser Vorbehalt bezieht sich be)onders auf die Höhe des Betrages.

Berlin, den 21. Juni 1927.

Der Neichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.

‘Karl Blankenburg,

einschließlich des Portos abgegeben.

Béetanuntmaähun d.

Die Staatliche Kreditanstalt ist auf Grund des § 29a des Geseßes für den Freistaat Oldenburg vom 19. Juli 1922/ 7. Juli 1926, betreffend die Staatlihe Kreditanstalt Oldenburg, ermächtigt worden, verzinslihe oder unverzins- lihe Schaßanweisungen im Höchstbetrage von 14000 000NRM einschließlih der hon von ihr ausgegebenen Schaßanweisungen auszugeben.

Oldenburg, den 15. Juni 1927.

Staatsministerium. Dr. Willers.

Preußen.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 30. Mai 1927 verliehen:

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Fährmann, Berlin-Gatow, Insel Lindwerder,

Alwin Kreußzßiger, Hager, Berlin, Heinrih Brunke, Bootsmann vom Kommando Linienschiff „Schleswig-Holstein“ in Wilhelmshaven.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Beranutmahung, betreffend Fingerhutblätter als Arzneimittel.

Unter Hinweis e 8 367 Ziff. 5 des Strafgeseßbuchs und unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 21. De- zember 1926, betresfend die Einführung des Deutschen Arznei- buchs, 6. Ausgabe 1926, bestimme ich:

1. In den Apotheken dürten vom 1. Januar 1928 ab nur solche Fingerhutblätter (Folia Digitalis) vorrätig gehalten, verwendet oder abgegeben werden, die den Anforderungen des Deutschen Arzneibuchs, 6. Ausgabe 1926, entsprechen und amtlich geprüft sind. Die amtliche Prütung erfolgt nah den Vorschriften, die im Amtsblatt des Mini- steriums für Volkswohltahrt „Volfäwohltahrt“ veröffentliht werden.

2, Durch amtliche Bekanntmachung für unbrauchbar erklärte Ware darf in den Apotheken nicht vorrätig gehalten, verwendet oder abgegeben werden.

3. Die Voc|chriften des Deutschen Arzneibuhs, 6. Ausgabe 1926, treten für Fingerhuttinftur (Tinctura Digitalis) am 1. Sanuar 1928 in Krast. Fingezrhuttinktur, die ent)prehend diefen Vor)chriften her- gestellt ist, dart jedoch bereits vom 1. November 1927 ab in den Apotheken vorrätig gehalten und abgegeben werden.

Berlin, den 22. Juni 1927.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtstefer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Jn der gestrigen öffentlihen Vollsigung des Rei ch8 - rats ergriff nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Ver- eins deutscher Zeitungsverleger der Vorsißende Minister des Junern von Ke u dell vor derx Tagesordnung das Wort zu folgenden Ausführungen:

Sehr geehrter Herr Ministerialdirektor Sachs!

Sie scheiden heute aus unserer Mitte. Seit 1919 haben Sie E L dem Reichsrat angehört und seitdem die Ange- N es Haushaltsausshusses bearbeitet. Es ist das Los bedeutender Männer, daß häufig der Augenblick ihres Ausscheidens aus ihrem bisherigen Wirkungskreis in Zeiten fällt, wo nicht die allseitige Uebérdinstimmüung der politishen Strömungen der Zeit C wie nicht E Distanz von den Erzignisen und auch m Hinblick auf die Wertung der Lebensleistung der Persönlich- keiten vorhanden ist, die nötig ist, um dem, was geleistet ist, so S zu werden, wie der Betreffende darauf einen Anspruch hat.

glaube heute bei dieser Gelegenheit dem nicht vorgreifen zu le en, was an anderer Stelle zur Würdigung Fhres Lebenswerkes Ry verehrter Herr Sachs, ausgeführt werden wird. Jch persönlich fe öre dem Reichsrat nit lange genug an, um aus eigener An- ate das zu würdigen, was Sie N Jhre bisherige Mit- 9 E R S dem Reichsrat bedeutet haben, aber ih darf do sagen, im Fnlande wie im Auslande Fhre Ausführungen zum Haus- A immer die höchste Aufmerksamkeit und allseitige Beachtung,

ewunderung und Anerkennung bg aben. - Der Reichsrat wird in besonders dankbarer Würdigung Zhrer Verdienste bei der

gemeinsamen Arbeit gedenken, und in diesem Sinne möchte ih mich N beshränken, Fhnen in dieser kurzen s{chlichten Form die herzlichsten Wünsche des Reichsrats [e Jhr weiteres Wohl- A auszusprechen. (Lebhaftec Beifall.)

Ministerialdirektox Dr. S a chs erwiderte hierauf:

Sehr geehrter Herr Minister! AE Jhre herzlichen Worte sage ih Jhnen meinen wärmsten Dank. Sie sind mir sehr zu Herzen ge- gangen. Wenn dabei meiner Leistungen im Reichsrat in einer ae mich g2 \chmeichelhaften Weise gedacht worden ist, so ivi ih woh annehmen, 29 das Empfinden für die äußeren Umstände meines Ausscheidens das Wohlwollen Fhrer Beurteilung gesteigert hat. Jch habe über sieben Fahre die Ehre n dem Reichsrat an- ugehören, untd ich darf sagen, daß ich diese sieben Jahre mit zu en sönften Jahren meines Amtes und meines Lebens rechne, Jch habe mit größter Freude hier gearbeitet, weil im Reichsrat strenge Sachlichkeit der Verhandlungen und die Kollegialität er- halten geblieben sind, in denen ich als alter preußisher Beamter erzogen worden bin. Jch scheide daher mit lebhaftem Bedauern vorzeitig aus Form Mitte. Auf der anderen Seite muß ih sagen, wenn ih die Form, in der früher ein Beamter mit 41 jähriger Dienstzeit verabschiedet zu werden pflegte, mit derjenigen ver- gleiche, die man mir gegenüber anzuwenden beliebte, so scheint mir der Gegensaß zwischen einst und jevt so \hroff, daz mir der Abschied aus dem Dienst dadurch wesentlich E E ist. B wünsche dem Reichsrat weitere gedeihlihe Arbeit und sagè

hnen, meine Herren, herzlihes Lebewohl,

Nach Erledigung der Tagesordnung des Reichsrats nahm dann der preußische Staaissekretär Wei s8mann das Wort zu folgenden Ausführungen:

Ih bitte nochmals auf die Abschiedsworte des Herru Ministerialdirektor Dr. Sachs zurückommen zu dürfen. Er hat es für richtig gehalten, in seiner e DA Abschiedsrede in einer bisher nicht üblihen Weise, wenigstens bisher im Reichsrat nicht üblichen Weise, die Art seiner zur Dispositionsstelung s{harf zu kritisieren. Jch werde der preußischen Staatsregierung Uber diesen Vorfall Berichi erstatten und behalte mir vor, in der nächsten Sißzung darauf zurückzukommen.

Der Reichsrat erklärte sih mit den Beschlüssen des Reichstags zu den Geseßen, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, betreffend das Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich über Einrichtung derx Grengzs- bahnhöfe, betreffend Wiederinkrastseßung des Handelsvertrags mit Bolivien und betreffend Abtretung von Beamtenbezügen zum Heims stättenbau einverstanden. Er - nahm die Reichstag8s beschlüsse zur Kenntnis, ohne Einspruch zu erheben.

Einverstanden erklärte sih der Reichsrat weiterhin mit einer Verorduung des E über das Verbot der Hausarbeit in der Süß-, Back- und Teigs warenindustrie, das am 1. Septembex im Fnteresse dev Volksgesundheit in Kraft treten soll, ferner mit einer weiteren Verordnung, bet¿reffend das Verbot der Verarbeitung von Silb a en in der Hausarbe it. Es handelt sid hier um das Verbot der Vevarbeitung von Filmstreifen und Lab falten mit Rückssiht auf die Feuergefährlichkeit. Dieses Verbot soll bereits am 1. August in Kraft treten. Die Sapungsänderungen der IODe En Bodenkredita Aktienbank in Breslau und der Süddeutschen Bodenkredits Bank in München wurden genehmigt.

Angenommen wurden weiterhin Verordnungen über Gewährung knappschaftlicher Leistungen nach shweizerishen Grenzgebieten und zur Ausführung des Futtermittelgeseßhes.

Der Reichsrat erklärte sih damit einverstanden, daß der Reingewinn dev ‘Besbültezete Rentenbank, kreditanstalt aus dem Geschäftsjahr 1926 in Höhe von 1 200 000 Mark derart verwendet wivd, daß 1 Mill. Mark zur Förderung der Bodenkultur aufgewendet werden derart, daß die Anstalt eine Million Aktien zur Finanzierung der Land- kfraftmashinen A.-G. übernimmt, und 200 000 Mark der Kaiser-Wilhelm-Gesellshaft zur Förderung wissenschaftlicher landwirtschaftlicher Zwe Überwiesen werden. Außerdem wurde eine ( ntshließung angenommen, wonach der Reichsrat erwartet, daß der Reingewinn künftig in erster Linie zur Er4 leihterung der Abwickelungskredite bestimmt wird. Ferner wird die Reich8regierung ersucht, darauf hinzuwirken, da baldigst ein Weg Ea wird, auf dem der Landwirtsch die Last der Rentenbankkreditshulden erleichtert wird.

Der Reichsrat stimmte sodann einer Verordnung zu, durch die die Krisenfürsorge, die Ende Funi ablaufen würde, um ein Vierteljahr verlängert wird.

Bei der Entscheidung über mehrere Eiubürge- rungsversuche stellte die preußische Régierung folgen- den Antrag: :

„Die Einbürgerung L A dem Reichs- und Staatsangehörig- CeuDRe Sache der einzelnen Länder. Jedes der übrigen Länder kann enken gegen die Einbürgerung erheben, diese jedoch nur auf Tatsachen stüßen, welche die Besor rechtfert en, daß die