1927 / 149 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jun 1927 18:00:01 GMT) scan diff

hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.

(15) Die Fassung der Niederschrift gilt als genehmigt, infoweit nicht innerhalb von vierzehn Tagen nah deren Empfang Einwendungen durch eingeschriebenen Brief erhoben werden. UÜeber solche Einwendungen entscheidet der Auss{chuß in seiner nächsten Sißung.

(16) Gegen die E dervrtae der ständigen Ausschüsse steht jedem Mit- gliede der a mi beni wie dem „Kohlensyndikat“ die Berufung an die Versammlung der Mitglieder offen. Ausgenommen sind die go gemaß § 36 und die Beschlüsse des Absazaus\chus es.

(17) Die erufung ist durch ein- eshriebenen Brief innerhalb von vier

ohen nach Empfang der die Ent- scheidung enthaltenden Niederschrift oder besonderen schriftlichen Mitteilung an das „Kohlensyndikat“ oder, wenn lebteres die Berufung einlegt, an den Vor- sißenden des Ausschusses, der die Ent- scheidung gets at, zu richten.

(18) Der Vorstand des „Kohlen- syndikats“ ist berechtigt, an den Sißungen dex Ausschüsse teilzunehmen.

Die Geschäftsführung. 12

8 12.

(1) Das „Kohlensyndikat“ vertritt die Vereinigung und führt deren Geschäfte nah Maßgabe dex Vorschriften dieses Vertrages. “Es hat die im Rahmen dieses Vertrages gefaßten Beschlüsse der Vereinigung zu befolgen.

(2) Die Tätigkeit des „Kohlen- syndikats“ ist unentgeltlich; sie darf nicht um Zwecke eigener Gewinner uns, bei muß ausschließlich zum Vortei e der Mitglieder der Vereinigung erfolgen. Das „Kohlensyndikat“ handelt bei allen Geschäften im eigenen Namen, aber nur für Rehnung der Mitglieder der Ver- einigung. Alle verfügbaren Einnahmen sind den leßteren auszuzahlen, Fehl- beträge von thnen durch Zuschüsse aus- zugleihen. Etwaiges Vermögen, soweit es das Aktienkapital übersteigt, besitzt das „Kohlensyndikat“ nur zu treuen Händen für die Vereinigung in seiner Eigenschaft als deren geshäftsführendes Organ.

(3) Jn Streitfällen, die sich bei An- wendung dieses Vertrages mit einem Mitgliede ergeben, werden die Gesart- belange der Vereinigung vom „Kohlen- syndikat“ wahrgenommen. Es hat den Streitfall im eigenen Namen als Be- klagter odex Kläger auszutragen.

(4) Es steht jedem Mitgliede frei, dem „Kohlensyndikat“ als Nebenintervenient beizutreten.

M LSUELNE: 1

8 13.

(1) Gegen die Beschlüsse und Ent- scheidungen der Versammlung der Mit- lieder steht jedem Mitgliede frei, inner- alb von vierzehn Tagen nah Empfang der die Entscheidung enthaltenden Niedershrift oder besonderen schrift» lihen Mitteilung ein Schiedsgericht zu beantragen.

(2) Zu diesem Schiedsgericht ernennt jede Partei einen Schiedsrichter. Beide Schiedsrichter wählen einen Obmann; einigen sie sih hierüber nicht, so wird ex durch das Los bestimmt, und zwar aus einer Liste von fünf namhaften

uristen, die nicht durch e

n mit den Zechen verbunden sind. Die Liste dieser fünf M ist vom Geschäftsaus\huß aufzustellen.

(3) Der ordentliche Rehtsweg ist aus- geschlossen. Fedoch ist jede Partei be- rechtigt, wenn das Schiedsgerid t die Entscheidung verzögert, nah fruchtlo er, dem Obmann E zu stellender Frist von einem Monat vom Schieds8- verfahren Abstand zu nehmen und den Rechtsweg zu beschreiten.

(4) Jm übrigen gelten für das \schied8- richterliche Vorfahren die geseßlichen Vorschriften.

Vertrieb der Erzeugnisse durch das ,„Kohlensyndikat“‘. 1

4. (1) Die Mitglteder überlassen ihre gelanie Erzeugung an Steinkohlen, teinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts dem „Kohlensyndikat“, das sie nah den Bestimmungen dieses Vertrages zu ver- treiben hat (Ausnahmen siehe § 15), (2) Jnwieweit Erzeugnisse als Stein- Folien Steinkohlenkoks oder Stein- 0 lenbriketts an hieyen sind, entscheidet er Geschä taus :

3) Die Verpflichtung in Absay 1 be- icht sih auf alle gie, die aus en Feldern der Mitglieder oder durch Une ihrer Schachtanlagen S werden einschließlich aller Felder und Schachtanlagen, die - die Mitglieder zu Eigentum oder Nießbrauch oder in Pat der sonst zux Benußung erworben aben oder erwerben werden.

(4) Die Mitglieder dürfen ohne vor- Rege E der Versammlung der Mitglieder keine Felder, Feldesteile

oder Schachtanlagen an Nichtmitglieder |_

veräußern oder verpachten oder in auderer Form zur Benußung überlassen, auch keinerlei sonstige Rehtshandlungen vornehmen, in deren Folge ihre Felder, Feldesteile oder Schachtanlagen auf Nichtmitglieder übergehen.

(5) Die Genehmigung muß erteilt werden, wenn vorher Si U geleistet wird, daß in einem solchen Falle er die Rechte des „Kohlensyndikats“ beein- trächtigt noch seine Pflichten gesteigert werden. ¿

(6) Wer seine Schahhtanlagen zur Förderung aus oder zur Aufschließung von Feldern, die einem Nichtmitgliede gehören, sowie zur Förderung der bei der Aus- und Vorrichtung solcher Felder

fallenden Kohlen hergibt oder Bunsen

läßt, mu hiervon 7) Kohlen, die

dem „Kohlensyndikat“ vorher Ens ben. ei solhen Aufshluß-

arbeiten aus fremden Feldern gefördert werden, unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages und kommen auf die Beteiligung des betreffenden Mitgliedes in Anrechnung.

15

g 15. Ausgeschlossen vom Vertriebe durch

das 1. die ledig

IT,

III,

Koh Lat. sind:

ih zur Aufrechterhaltung des Grubenbetriebes Frei Kohlen, Koks und Briketts der Zechenselbstverbrauch —. (1) der gemäß § 6 in Anspruch ge- nommene Verbrauch in Werken, die im Eigentume des Mitgliedes stehen der Werksselbstverbrauch —.

(2) Dem Lgentume werden im Sinne dieser Bestimmung folgende Rechtsverhältnisse gleihgeactet:

a) die Beteiligung von mindestens 51 vH an einem Unternehmen,

b) Fnteressen- und Betriebs- gemeinschaftsverträge oder Pacht- verträge, die nach FJnhalt und Dauer einer end ültigen Ver- schmelzung oder Eigentumsüber- tragung im Ea Gen Sinne gleihzuerachten sind,

c) die Beteiligung von mindestens 51 vH au dem Unternehmen des Mitgliedes in der Hand eines Ver- Uer oder von mehreren Ver- brauchern, die durch Fnteressen- und Betriebsgemeinschaftsverträge odex Pachtverträge im Sinne von þ verbunden sind.

(3) Zur Zeit des Fnkrafttretens dieses Vertrages bewilligte Werks- selbstverbrauhsrechte bleiben be- stehen.

(4) Wenn Lieferungen im Werks8- Va o auf Grund des Be- tehens -von Fnteressen- und Be- triebsgemeinschaftsverträgen oder Pachtverträgen im Sinne von Il 2b geschehen sind und diese Ver- träge, ohne daß höhere Getvalt vor- liegt, vor Ablauf des Syndikats- vertrages aufgehoben werden, N sind die erfolgten Lieferungen jo anzusehen, als wären sie aus der Verkaufsbeteiligung vom „Kohlen- syndikat“ zu den vollen Verkaufs- preisen an den Verbraucher aus- eführt worden, und es sind die sih biètaus ergebenden Folgerungen o nachträglich zu ziehen. Fs ein Fnteressen- und Betriebsgemein- schaftsvertrag oder ein Pachtvertrag aufgehoben und wird unter den- selben Parteien in einem späteren Zeitpunkt ein neuer Vertrag ge- schlossen, so gibt er nicht die Be- fugnis zur Lieferung 1m Werks- selbstverbrauch gemäß II 1.

(5) Lieferung auf bestehende Ver- brauchsbeteiligungen ist A ge- stattet, wenn und solange das Eigen- tum“ des verbrauchenden Werkes mehreren Mitgliedern zusammen zusteht oder wenn und solange mehrere Mitglieder an dem Ge- samtunternehmen eines Ver- brauchers auen mindestens 61 vH beteiligt sind.

(6) Der Selbstverbrauh ist auf den eigenen Bedarf der Betriebe beschränkt. Die als Selbstverbrauch entnommenen Mengen müssen \o verbraucht werden, daß sie niht noch einmal als Je Brennstoffe auf den Markt gebracht werden können. Erzeugnisse aus den Nebenbetrieben der Kokereien und die Erzeugnisse der Teerdestillationen fallen nicht unter mee Bestimmungen; - des- gen askots, der von einem

erbraucher erzeugt wird, der in einem der unter Il 2 a—e genannten Rechtsverhältnisse zu einem Mit- liede steht, Soweit es sih bei dem

askoks um Koks irgendwelcher Art handelt, der in einex mit einer ehe örtlih oder betrieblich ver- undenen Anlage gewonnen wird, ist er emäß f 14 Absay 1 dem „Kohlensyndikat" zu Überlassen. Dies ist auch sicherzustellen, wenn das Cs so geregelt wird, daß die Anlage sich ganz oder teil- weise im Eigentume eines Dritten befindet.

(7) Der Selbstverbrauhsaus\chuß entscheidet darüber, ob in den ein- elnen Fällen die Bedingungen für en Selbstverbrauch erfüllt sind. Die Anerkennung der seßungen unter IT 2b bedarf einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

(1) die zum Betriebe eigener Werke des Mitgliedes erforderlichen Kohlen, Koks und Briketts, z. B. für Koke- reien mit und ohne Gewinnung von Nebenprodukten, Teerdestilla- tionen, sonstige Teer- und Oel- gewinnungsanlagen, Generatorgas- und sonstige Gasanstalten, Elek- trizitätswerke, Brikettfabriken, Ziegeleien usw., jedoch nur dann, wenn diese rfe in unmittelbarem Anschluß an eine demselben Mit- gliede gehörige, unter diesen Ver- trag fallende Anlage errichtet sind. Dem unmittelbaren Anschluß ist bei Kokereien und Brikettfäbriken gleich-

zustellen ihre Lage im Nieder- rheinish - westfälischen Bergbau- bezirk.

(2) Der in solhen Anlagen er- eugte Koks und dîie in solhen An- agen hergestellten Briketts-stnd dem „Kohlensyndikat“ zur Verfügung zu fallen, oweit sie nicht im Werks- elbstvecrbrauch Verwendung finden.

Voraus- | \

(3) Darüber, ob für einen Be- trieb die in dieser Bestimmung ge- Feten Vorausseßungen vor- iegen, entscheidet im Streitfalle der Se P ror GHRLGWsRaL. der Landabsay. Die Ausdehnung des Landabsates über den Rahmen des üblichen Bla ge tes ist un- statthaft. Als Landabsay gelten nur die Mengen, die unter Aus- {luß jedes Bahn- und Wasser- weges an die Verbrauchsstellen ver- sar werden. Bei Meinungsver- Metten zwischen einem Mit- gliede und dem „Kohlensyndikat“ entscheidet der Geschäftsaus\chuß, der auch befugt ist, Ausnahmen “zu gewlhren, wenn sie durch besondere

erhâltnisse gerechtfertigt werden. V, die zu de ite M e Pi für die

Beamten und Arbeiter des «Mit-

liedes bestimmten und die für ohltätigkeitszwecke zu verschenken- den Kohlen, De und Briketts.

8 16.

(1) Kein Mitglied darf zu den unter 8 15 I, ITT und IV fallenden Zweden Kohlen, Koks und Briketts verwenden, die auf einer niht unter diesen Vertrag fallenden Anlage gefördert oder her- gestellt worden sind; im Falle eines Arbeiteraus\standes sind ausgenommen der untex § 15 1 fallende Selbstverbrauh und der Verbrauch für Zwecke, die öffentlihen Belangen dienen.

(2) Die in § 15 behandelten Kohlen-, Koks- und Brikettmengen unterliegen in Ansehung ihrer Verwendung der Ueberwachung durch das „Kohlen- syndikat“ und sind ihm täglich anzu- geben.

(3) Die unter § 15 II1, 1IV und V fallenden Mengen kommen auf die Ver- kaufsbeteiligung in Anrechnung. Aus- genommen hiervon sind diejenigen nah ed ITT gelieferten Mengen, die dem

IV.

echenselbstverbrauh (§8 15 1) oder dem Werksselbstverbrauch 15 11 1) dienen. Die dem Zechenselöstverbrauch dienenden Mengen sind anrechnungsfrei, während die dem Werksselbstverbrauch dienenden Mengen auf die Verbrauchsbeteiligung in Anrehnung kommen.

8 17.

Die Bestimmungen dex §§ 28 ff. über die Festseßung dex Preise und Liefe- rungshedingungen gelten auch für den Landabsaß.

8 18,

(1) Die Mitglieder verpflihten sich, sich während der Dauer dieses Vertrages und auch für die Zeit nah seinem Ab- laufe 38) jedes Angebotes und jedes Verkauses ihrer Erzeugnisse in Kohlen, Koks und Briketts an Dritte zu ent- halten, soweit nicht Ausnahmen aus- drüdcklich vorgesehen sind. Die Mit- glieder haben jeden bei ihnen ein- laufenden Auftrag und jede unmittel- bare Anfrage sofort dem „Kohlen- syndikat“ zur Erledigung zu überweisen.

(2) Das „Kohlensyndikat“ hat das Recht, die Mitwixkung eines jeden Mit- gliedes zum Abshluß eines Vertrages oder zur Beilegung von Streitigkeiten in Anspruch zu LON.

Die Mitglieder sind verpflichtet, über die Förderung von Kohlen, über die Erzeugung von Koks und Briketts und über den Verbrauch und den Absaß die vom „Kohlensyndikat“ verlangten Nach- weisungen in den von ihm bestimmten Fristen einzureichen.

Vertrieb E Erzeugnisse.

Der An- und Verkauf fremder Er- euane ist dem „Kohlensyndikat“ mit j enehmigung des Absaßausschusses ge- tattet:

Herstellung vou Anlagen und Be- teiligung an Ne

Das „Kohlensyndikat“ bedarf für die Herstellung von Anlagen und füx die Beteiligung an Unternehmungen aller Art, die auf die Fans, die Auf- bereitung, den Absay und die Beförde- rung von Bergwerkserzeugnissen ge- richtet sind, der Genehmigung des Ab- saßaus\chusses.

Lieferpflicht.

22, (1) Jedes Mitglied ist nah Maßgabe seiner Verkaufsbeteiligqung zur Liefe- rung verpflichtet, falls es nicht mit mindestens vierwöchiger Frist beim „Kohlensyndikat“ dice Herabseßung seiner Verkaufsbeteiligung beantragt hat. Diesem Antrage hat das „Kohlen- yndikat“ Folge zu geben. Erwachsen thm hieraus dux@) bereits eingegangene Lieferverpflihtungen Mt so fallen sie dem Mitgliede zur Last.

(2) Die Herabseßung ist unbeschadet dexr Berechtigung, auf Grund des 7 eine E ung zu Len end- ültig, soweit ste niht durch Betriebs- fiörung bedingt ist. Ob nach den vor- liegenden Verhältnissen die Herabseßung endgültig oder vorübergehend ist, ent- scheidet im Streitfalle die Versammlung der Mitglieder.

Verkaufsvereine. 23

(1) Mitglieder können für ihre unter diesen Vertrag fallenden Anlagen einen Verkaufsverein bilden und werden dann bezüglich aller E en über die Beteiligung am Gesamtabsay als ein Ganzes betrachtet.

(2) Durch die Bildung eines Verkaufs- vereins zwischen einem oder mehreren Mitgliedern mit einer Verbrauchs- beteiligung und einem oder ies ¿pes Mitgliedern Ebbe Verbrauchsbeteiligung tritt eine Erhöhung der Verbrauchs- beteiligung niht ein. Auch darf auf Grund eines Verkaufsvereines die Ge-

famibelieferuna der Werke, für die einem

itgliede die ee TEeng gemäß §15 T1

ugestanden ist, nicht über die Menge irguagehen; die diesem Mitgliede für diese Werke als Verbrauchsbeteiligung bewilligt worden ift.

(3) Verkaufsvereine können nur in der ersten Versammlung der Mitglieder eines jeden Geschäftsjahres angemeldet werden. Einmal anerkannte Verkaufs- vereine bleiben für die Dauer dieses Vertrages bestehen.

(4) Wenn der Zechenbesitß eines einem Verkaufsvereine angehörigen Mitgliedes in das Eigentum eines Dritten über- gro, so scheidet das Mitglied aus dem

erkaufsverein aus.

Einsczränlung:

8 24. (1) Falls die Marktlage die O der Mengen, die sich untex Berülck- sichtigung der Vorschriften der 88 14 bis 16 aus den Verkaufsbeteiligüungen der Mitglieder ergeben, nicht gestattet, so muß durch Beschluß der Versamm- lung der Mitglieder eine ent ee anteilige Verringerung dex Verkaufs- beteiligungen vorgenommen werden. (2) Das „Kohlensyndikat“ kann mit Genehmigung der Versammlung der Mitglieder mit einzelnen Mitgliedern die Vereinbarung treffen, daß sie gegen eine besondere Entschädigung in be- stimmtem Umfange stärker einshränken, als der anteiligen Verringerung dev Beteiligung entspricht.

Verteilung der Aufträge. 8 25

(1) Das „Kohlensyndikat“ ist ver- pflichtet, alle Mitglieder im Verhältnis threr Verkaufsbeteiligungen gleichmäßig zu beschäftigen.

_ (2) Soweit das „Kohlensyndikat“ nicht in der Lage ist, die Beschäftigung der einzelnen Mitglieder nah Maßgabe der vorstehenden Bestimmung durchzuführen, haben diejenigen Mitglieder, denen größere Mengen abgenommen worden sind, als auf sie entfallen, von der Mehr- abnahme eine Abgabe an das „Kohlen- syndikat“ zu zahlen, während die Mit- glieder, denen zu geringe Mengen ab- genommen worden sind, für die Minder- abnahme lediglih die gemäß § 27 fest- zuseßende Entschädigung vom „Kohlen- syndikat“ zu E E haben.

26

Das „Kohlensyndikat“ stellt monatli die auf die Verkaufsbeteiligungen der Mitglieder sih ergebende Minder- oder Mehrabnahme fest, berechnet danah den jedem Mitgliede zustehenden Beteili- gungsanteil und teilt alsdann den Mit- gliedern monatlich mit, mit welchen Mengen sie die ihnen zustehenden Be- teiligungsanteile überschritten oder nicht erreicht haben.

8 27.

(N) Abgabe- und Entschädigungssaß für jede Tonne sind in jedem Geschästsck jahr in dec ersten Versammlung der Mitglieder festzuseßen. Der Entschädi- gungssaß soll mindestens 109 vH des je- weiligen Verkaufspreises für Fettförder- kohlen betcagen. Unberührt bleibt die Vorschrift in § 24 Absaß 2.

(2) Der Say für Minderabnahme muß die gleiche Höhe haben wie der Saß für Mehrabnahme. Die Mehr- abnahme soll aber nur insoweit zur Ab- gabe herangezogen werden, wie es zur Deckung der Entschädigungen für Minderxabnahme erforderlich ist.

(3) Die Zahlungen erfolgen monatlich auf Grund der im Vormonat sich er- gebenden Absaßbziffern. Nach Abschluß des Geschäftsjahres findet ein Ausgleich statt, dem die Mehr- und Minder- abnahme des Geschäftsjahres zu Grunde gelegt wird.

Festseßung der Preise und AREIERURA LNED NUMRE ih

& 28.

(1) Die Versammlung der Mitglieder [est Richtpreise fest und gibt Vor- chriften Uber Preis- und Sorten- bestimmung, die das „Kohlensyndikat“ bet der ihm obliegerden Bestimmung der Verkaufspreise und Verkaufsbedin- gungen zur Richtschnur zu nehmen hat.

(2) Wenn nah § 24 eine anteilige Verringerung der Beteiligungen von 30 vH oder mehr beschlossen wird, hat jedes Mitglied das Recht, die Ein- erufung einer C der Mit- glieder zur Neufestsezung der Richt- N u enan en. dez Rich j

ei der Festseßung der Richtpreise ist der Bereit der einzelnen Sorten Rechnung agen?

(1) Die Versammlung der Mitglieder seßt fest, welche Vorschläge das „Kohlen- ai dem Reichskohlenverband für

ie e Naeh und hiîin- sihtlich der Richtlinien für die Preis- nachlässe zu machen hat.

(2) An Hand der vom Reichskohlen- verband genehmigten Sepr Iaproue stellt das „Kohlensyndikat“ für alle Qualitäten und Sorten für jede Zeche des einzelnen Mitgliedes as dessen Anhörung E E est. Die Verrechnungspreise sind den monatlichen Abrechnungen zu Grunde zu legen.

(3) Die Verrehnungspreise sind den Mitgliedern dur eingeschriebenen Brief mitzuteilen. nnerhalb von vierzehn Tagen nach Empfang der Mitteilung kann jedes Mitglied Antrag auf Aende- rung der Dee bei der

Versammlung der Mitglieder zu Händen | i

des „Kohlensyndikats“ stellen.

(4) Solange die Preisfestsepungen des Reichskohlenverbandes unverändert sind dürfen die Verrehnungspreise nur mi Beginn des Geschäftsjahres oder, wenn die Preise des Reichskohlenverbandes für einen anderen Zeitraum gelten, nur

für die Zeit nah Ablauf dieses Zeit- raumes geändert werden, falls nit etwa eine Heu eng durch Aende- rung in Qualitäten oder Sorten er- forderlih wird.

Begleichung E Rechnungen.

§ 30. Der Geschäftsausschuß seht die Be- Ungungen fest, unter denen das „Kohlens- syndikat“ den Mitgliedern die von ihnen gelieferten Kohlen, Koks und Briketts zu bezahlen hat.

Verteilung von DEESLOUINAZ a:

: E: N

(1) Wenn dem „Kohlensyndikat“ nah Begleichung der den Mitgliedern gemäß 88 29 und 30 zu zahlenden Beträge noch Mittel verfügbar bleiben, so werden sie zunächst zur Deckung der Geschäftskosten 32 Absatz 1) verwendet. ;

® Vleibt danah noch ein Yeberj@uß, so steht er zur Verfügung der Ver- einigung und wird auf die Mitglieder in dem Verhältnis verteilt, in dem sie an der Umlage im abgelaufenen Ges, shäftsjahre teilgenommen haben oder teilgenommen haben würden, wenn eine Umlage erhoben worden wäre.

(3) Die Berehnung und Verteilung des Ueberschusses erfolgt zum Schlusse eines jeden A zugunsten der zu dieser Zeit vorhandenen Mit- glieder.

Aufbringung oe. L LLONES,

(1) Zur Deckung aller Geschäftskosten einshließlich der Aufwendungen gemäß 8 21 und zur Vermeidung einer sonst etiva bestehenden Unterbilanz des „Kohlensyndikats“ wird, soweit die er- forderlichen Mittel niht gemäß § 31 Absaß 1 aufgebracht werden, von allen Mitgliedern eine Abgabe erhoben in Gestalt einer gleichmäßigen Tonnen- umlage auf den E auf Verkaufs- und Verbrauchsbeteiligung in Anrech- nung kommenden Absayß.

(2) Die für diese Abrehnung maß- gebenden S sind bis um 5. eines jeden Monats dem „Kohlen- \yndikat“ nach einem von der E lung der Mitglieder vorzuschreibenden Muster einzureichen.

(3) Soweit shon im Laufe des L die Erhebung einer Umlage erforderlich

ist, wird sie von der Versammlung der

Mitglieder auf Antrag des „Kohlen- syndikats“ beschlossen.

(4) Die für die einzelnen Monate zu leistenden Abgaben sind bis zum 20. des folgenden Monats zu entrichten.

(5) Ergibt sih beim Jahresschlusse, daß höhere Umlagen erhoben worden

sind, als erforderlich waren, so ist der:

Mehrbetrag an die Mitglieder in dem Verhältnisse zurückzuzahlen, in dem sie an der betreffenden Umlage teils- genommen haben.

8 33. :

Insoweit die nah dem bisherigen Auslandsgebiete der Syndikatshandels- gesellshaft „Kohlenkontor Weyhen- meyer & Co.“ in Mülheim -abzu- s Mengen über den Rhein vers rahtet werden, erfolgt der Transport, die Spedition und etwaige Lagerung durch die genannte Gesellschaft.

E,

8 34.

Dem „Kohlensyndikat“ steht die Ueberwachung der Verladung und die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher und Schriftstücke L üs Mitglieder zu.

Jedes Mitglied ist allein für die gute und vorschriftmäßige Lieferung der amn das „Kohlenfyndikat“ zum Vertriebe überlassenen Mengen verantwortlich; es trägt alle Kosten allein, die durch Liefe- rung ungenügender Qualität oder durch ein Versehen bei Ausführung der Liefe- rung verursacht werden. Die Ent- scheidung hat das „Kohlensyndikat“ zu treffen und dem Mitgliede schriftlich mitzuteilen. Dem Mitgliede steht inner- halb von vierzehn Tagen nah Empfang der Entscheidung Berufung an die Ver- fang der Mitglieder zu Händen es „Kohlensyndikats“ offen.

Strafen.

36.

(1) Falls ein Mitglied entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages Stein- kohlen, Steinkohlenkoks oder Stein- kohlenbriketts verkauft, anbietet oder verbraucht, so hat es an das „Kohlen=- syndikat“ eine Strafe von 25 Reichs} mark für jede Tonne zu entrichten, mindestens aber 3000 Reichsmark.

(2) Der gleichen Strafe verfällt ein Mitglied, wenn ein solcher Verkauf oder Verbrauh oder ein solches An- gevos durh einen ihm nah § 15 IT

a—e angegliederten Verbraucher er- I oder wenn durch eine ihm nahe- tehende Handelsfirma ein solher Ver- lauf stattfindet oder ein Angebot ah= egeben wird. Als nahestehende Handels8- fanna gilt jede, die ein Mitglied des „Kohlensyndikats“ als seine Handels- sirma angegeben hat oder an der ein Mitglied des „Kohlensyndikats“ mit mehr als 50 vH beteiligt ist.

(3) Das „Kohlensyndikat“ ist ver- pflichtet, Uebertretungen von Vertrags» bestimmungen gemäß Absay 1 und Ab- sas e Bestrafung zu bringen. t as „Kohlensyndikat” der Ansicht, daß die Voraussezungen für eine Straffest- eßung nicht vorliegen, so kann jedes

titglied verlangen, daß der Fall dem in À 13 vorgesehenen Schiedsgericht zur Ent U vorgelegt wird, as

ohlensyndikat“ hat alsdann gemäß ieser Entscheidung zu verfahren. (4) Wer seinen See tungen durch eigene Schuld nicht nach- kommt, kann zu einer Strafe heran- gezogen werden, deren Höhe für jede

zum Deutschen

Ir. 149.

Vierte Beilage Reichsanzeiger nund Preußischen

Verliu, Mittwoch, den 29. Zuni

Staatsanze iger

1927

1. Deine 2. Aufgebote,

Z. Verkäufe, Verpach 4. Verlosung 2c. von

achen. lust- u. Funidsathen, Zustellungen u. dergl. tungen, Verdirqungen 2c. j

6, Kommanditgesellshaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

05 Reichsmark.

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Magun Einer 5gespalienen Einheitszeile (Petit)

D Unfall- und

6. Œrwerbs- und W 7. Niederlassung 2c. von

Deubchalten. Invaliditäts- 2c. Versicherung.

10. Bers@hiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

E Befristete Anzeigen mlissen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “E

Liquidati ffunngsbilanz | Fränkische Licht- und Kraft- |130545] 29259] D. Kommanditgejell- [98578 pee L Jul 1926, | Fränkische Licht- | ‘Bilauz der Sotel-Pensiox Monte | Bilanz per 31. Dezember 1926. {haften auf Aktien Aktien- a} verforgung A-G., Bamber f Carlo Akt.- Ges. zn Wiesbaden, J E T x An Aktiva. f RM [s _Bilans am 81. Dezember 1926 Sonnenbergersirasße 52 #. 523. __ Aftiva. RM #4 ca T A v [ml m [T E s . \ Heiz- un ei - M | a. y Kolon , en. Mobilienkonto L 4 n I 800|— |Stromerzeugungs- und Ver- Grund und Gebäude . . .4 85 j Abschreibung . 2485,03 4 600|— Warenoorräâte . . » « 600|— | teilungsanlagen . . . .} 1267 141/78 |Mobilien . . . 13 908,— Inventar . . __. 3611,89 [28633] Wilh. Stolle, A.-G. Massakonto . » «4 1160/82 |iGrunbstück und Gebäude .fJ 7 Fn + 349, q q Abschreibung 544,85 3 100/— Maschinenfabrik und Eisengießerei, | Postscheckkonto . » « « ./ 1/63, Beteiligungen E §002 T1257, Wareabestände 1 28643107 z ‘Debitoren ab Kredit. . . 2286998 Maschinen und Werkzeuge | 1— +- 10% 142%,—| 128325— Forderungen - 39 376] Vilanz per 31. Dezember 1926. |Gewinn- u. Verlustkonto . 18 337/95 ae . E E E 2 230|— Reseeibeslande u 9 556 is pay 126 155/18" E. * fllt | /Debîitoren. . . » « - „f 12561\—| Beteiligungen. . . „8 000/— Grundftücke und Gebäude . Per Passiva. e. g a m Fabrikeinrihtung « . « Kapitalkonto . « - «4 48000|— |Verschiedene Forderungen . | 8376 062/10 E A E S Kontoreinrichtung - « » Akzeptekonto . . s «-/ 239|— | Bankguthaben. , 7863/47 125 000|— 126 349/91 Vorräte R L E Darlehenkonto - 0. 48 321 F Kasse o. oa... 2 969 20. Paffiva. Pafsiva, Reichsbankpostsheck und : E “—] 1 966-077|77 | Aktienkapital . . . . . .| 100000|— } Aktienkapital . . . . . „] 10000/— n eka Et e E . ¿R e Es Passiva. Hypothekenkonto . . . « . 25 000/— Es Ea A L Gewinn- und Verlustkonto: Sauer-siofswer? A.-K L p ]Stammäktienkapital | 125 000|— Dae é L | Verlustvortrag per 1.1.26 ien qu, I s ._. : Wiesbaden, den & Mai 0ar, i leistete Arbeiten . . 30 415|— Gewinn in 1926 8421/78 | S uft Giörat, Der Vorstand. P ams Vequint und rig befunden: A a E 349/91 f N 2 4 Ph 22999 S : - NUNng. Verlustvortrag per 1.1.27 Danubia esellschaft für | Abschreibungen . . » - « Tee n pp E u f. == Mineralöl e, Regensburg. |EGrneuerungsrücklage . » Aus dem Aufsihförat is Herr Christian Soll. RM |4 __ Pasfiva, Abschlus? am 31. Dezeniber 1926. Vorauszahlungen . - . .| 4 |Ghi ausgeschieden. Der Kaufmann | Handlungsunkosten . . „} 105245/24 Aktienkapital . . = e Q La Betietane Mebicliiln 5 | Baruth Friedberg zu Frankfurt am Main, | Abschreibung . « « «+ 3 029/88 Ans n E Grunbiilie fis. E 2 M O E E Á ' E E ist in Den Auf-| 108 275/09 Bankshuld . .=4=o- Fabrikgebäude 541 614,31, | | Rüéftändige Dividende. . Dex Vortand. Gaben, rum L Zugänge 1926 338,06. q | ute Aw es E Le O00 Taae] E ooo 106 Fe i h; Ia s E À F M Ee 6 Sa @ i J O ALti S S S S (@ #-.@ ¿ ace Absthr. 1 936 ‘28 669 37 513 We-—f N 1966 077/77 E fabrik in pri ads vangs 4 10827 09 Gewinu- und Verlustrechuuug. Faibrikeinrihtung i E E L Ls f Vilanz auf 31. Dezember 1926. Berlin, den 9. Juni 1927. p15 E T T Aktiengejellich BT RM [g| Abihr, 1926 59500 | 731000—| vis 31° 1926. Guemdgen. RM [43 let aft E 4021/03 | Hausbesip . T A = |Grunbstücke . . . . . . .]| 168000/—| für Gleftrizitätsausführungen, Betviebsunkosten . , . „} 59954/37| Zugänge 1926 4 __ Soll. RM |\3 |Mashinen .…. ... .| 20000|/— L tellen “0 A oen e s G 189 119/50 / | SciGälitunkalimn L Ma 90s fe aj S E [30526] reibungen . « « «4 1211947 änge 1926 25 040,— T O... o M A jr. Aktiengejell- Gewinn in 1996 E 8 421178 ange TELOT0 50 ] JErneuerungsrülage . . 24 348/41 | Kasse, Bank- u. Postscheck- H. C. Meyer Jr. i 1 Abschr. 1926 3 379504 1607 U Absthreibungen d: 0 C0 96646/31 guthaben, D A 49 828/66 schaft, ei Ea B IMeingewinmn . .. . « «6 66 775/05 1: e aaa A 1 200/— ] Bilanus per 31. Dezember 1926. Haben, Transportmittel 293 714,13 I 510 86164 | Außenstände . .. M T ———— Fabrikationskonto . . . 21 Zugänge 1926 6 165/29 V 930 260 79 Aktiva. RM |s T6 56821] auiginge1926 24049 02 | |Bortmng 10 e, „J 20146/46| Vetlusivortrag aus S Beit L [28192] Gs Li et Nohgewinu . . » » «4 490 71518 | erlust in 1926 198 973.834] 295 408/75 | Malhinen 430 874,— Fs G Meirowsky & Lo. Aktiengesellschaft, f L, | 1] 510 861/64 1 225 669/54 j Warenläger - : Bilanz Ei Gele 1926. et E 2600,—| T Di ea C E Dee : : Schulden. gi and pigs 39 10S 0s C « T4 Abgang 1926 _165,— | neu in den Aufsichtsrat wurde gewählt: gr cane A 850 000 | leo laldo R E Grundstü 446 533/62 R |_) Direrleettor Hans Schuh, Depid- | Vorgugsaktien 50 000,— | 900000|— | Diverse De: | Bestand 1.1.26 988 443,42 | | Beteiligungen. . =- - -| 1|— | (28910) Gläubiger, ein/§T. Forderung] biters T L S Zugang —— R 200|— | Bilanz per 31. Dezember 1926. s ata O e aa l: S | 938 113,2 vvotidl «l M | | Autzuwertende Hypotheken | 36 387|— Fe 14000, L. 84176,18 Ubithreibung 36 364,45 | 908 078/97 | Naa c as T mo _ [O Oupotheten | 1408726) une Pfo GtaL 830.110) Maséhinen u. Cimihtungen: | | | Poitidedgutiahen - 4 G24 Gekkude . . . . . . - -} 12500— 1 225 669/54 | Beteiligungen - «.- Bestand 1.1.26 862 101,71 4 Schuldner « . . „} 183221712] Maschinen . . . - . „] 47000—| Gewinn- und Verlustrechnung. Zugang . . . %1801/93 S 4 34890/54| Inventar, Lithographien, LLP Passiva. : 915 903,64 4 | Verlustvortrag 281 185,41 Werkzeuge, Verlag, Lager- | Soll, RM [3 Aktienkapital . . Abgang . . 6 080,— | | Verlust 1926 226 109,24] 457 294/35 | haus, Beteiltgung 6|— | Verlustvortrag aus 1925 .} 9643492] Reservekonto . . . 10 000 07 823,67 | T2243 9o8loa | Fitbographiesteine u. Platten) 10000/— | Unfosen . . . . .| 24172696 | Neservefonto IL . . 30 009 Abschreibung 130 113,04 | 777 710/60 S E Postsheckguthaben E a Abschreibungen . . „| 173731/11| Delfkrederefonds . 25 000 atente A 1/— | Verbindlichkeiten, o O Raa 511 892/99 | Diverse Kredilors . | apiere i 9580| Grundkapital E 840-000) Da R E S 66 (davon bupothefkarish ge- Bar- und Wechselbestand 112 901/24 | Obligationen . . . .. .} 8701094 “auoteiim E Guvotber) l et rew Haben. K sichert NM 18 528,36, Poftscheck- und Reichsbank- f ypothesfen ._. 48 609/86. gi etr. Wypolyet) . q Rohertrag 216 45424 außerdem geleistete Bürg- qum... 7; 4 Rückstéllung fürObligations-, N 1 191 758/38 | Verlust in 1925 96 434,92 I g A M 14 008 Außenstände .. ,. .} 965217 gintien «P 169444) L | Vealust in 1926 198 973,83] 295 408|75" 84176 18, Pfv. Sterl. Marenbestände . . . . } 115448678 | Nüsslellung für s{webende4 .| | wuptientapi 695 000/— T sur 692/99 1.10) Bürg|chaftsforderungen | „Abrehnungen .. 49 388/10, N ' ; Gewinn- u. Verlustkonto *) #4 39/000 Gläubiger . . L 267 198/70] Reservefonds . . 70 Stutigart, ‘den 26. April 1927. ie E Gewinn- und Verluftkonto 12 243 902/04 D Subilänmöflifts . 146 77 i Der Vorstand. August Heine. l 4 2954 590/90 Ll. 1. 1926 601767,47 | i : viertel zung 7 [2858 i *) Verteilung: RM Verlust 1926 95 500/80) Bewinn, uud Vealustrechnnug (006, E 38 ‘Beotali & Sarr Aktiengeselschaft | Tantiemekonto (Aufsichtsrat) . 6 000,— Saldo 31. 12-1926. |__697 268/27/ Sol. RM |s A Borlusikonto = dat? Stuttgart. Vortrag 1. 1. 1927 = 054,37 i B'OTI 75/15 | Fezluftivortrag 1025. | 281 189 Sl E Cf D Mg ABET Gti e A : Schuldwerte. Zinfen u. Bankprovisionen 39 622/25 Gewiun- und Verlustkonto. : ; j j Aktienkapital... . F 2 Etn a N T Vermögen, RM \Z3]} An Debet. { KM Teilschuldvershreibungen . 7: J Versicherungen » 6 365159. Sou. Grundstü... ... 168000|— | 9bs@reibungen: auf Gebäude 14 Unterstüyungsfonds .… 60: \ Abschreibungen . « « « 4 100251/37|Generalunkosten . » » « Maschinen . …..……. . 900/— auf Maschinen f 39 442/10 e A hf ite; » F 1537 768/77} 530 50992 arp ooo» 45 j Siitung D: E S E 6 33 Gewinn- und Verlustkonto N 29 Vjetverbtnd ellen . . f " j d ¿ eingeninn. „o f S. ea o «o o Bürg)éhatts\{hulden 39 000 | | SHabeu. I c c Kasse, Bank- u. EOAGeS H 82 851/98 A Lt uo E 6654/29 Haben. Ina A 1200 Brig aus 1925 51 369/33 S, mnd Vert Lana \ Mois a0 mi y Gewinnvortrag aus 19% .| Außenftände . . . . .}_485 881/31) Gewinn in 1926 . . . » - {31 482/23 ._VEÏ é in R a 59 941/08. Warenbruttogewinn = 5 800 001/30 L 82 851156 Sol. 4 Mb h e fe i j f d J Harbur Elbe den 17. 1927, Verlustvourag 1. 1. 1926 | 601 7677| tidlage - «f 661020 | geipgig, den 18. Juni 1927. Aktienkapital: | |s.& Meyer e, Atiengesellschaft Geschäftöunkosten . „4 417.075/73! Verlustvortrag 931 185 11 a t B. Groß y Stamuiaktien 850 000,— H. 0. eyer. nsen und Diofonfe .. „} 165 275/86) Berlust 1926 226 109,24 | 457 294/35 S t, Beivzig. J Borgugsaklien 5 ecielene Lea, See e Es L 744 p ugo Groß. j ‘900 000, Abséhreibungen . . „.…. | 165 477/49! 530 905/92] 28911] Gläubiger, eins{l. Forder | Aufsichtsrat eprüft; der Aufsichtsrat hat 1451 850/49 | Bestehenden Ubidilu nebst Gewinn-| Der Aufsichtörat uyjerer Geseiichaft| des Hauptzollamts Stutt (80) " Sarburg (Elbe), den 17. Juni 1927, é A Fabrifa- at ere Mit Je ordnungs, De ewig, Bo orsig ender, Fd enlende Hypotheken t A riederichs, Vorsitzender. tionsfonto . } 754582/22/ ° Berlin-Schbneberg, den 1, Mai 1927: Bansigender, Dr. Mar ‘Lacufiel, Berlin: S 233 Es) 6. C. Meyer jr. Aktiengesellschaft, Ma Vacialitarda, ___| | Deutsche Petroleum - Aktien -Gesell- | Zehlendorf, und ferner dem gemäß den Zusammenstellung: RM In der ordentlihen Generalversamm- Verl f 1926 95500 80: a fchaft. Revifionsabteilung. 4 Vorjthritten über das Betriebsxätegeseg | Nermögendwerte : 800001 30 ung am 20. Juni 1927 wurde Herr u E R G At : Wischer. Stölgzing. \ in den ‘Auffichtsrat entsandten Vergolder : Séulteu -.. . .ck -: WC29908 F. H. Witthoefft, Hambuxg, als Mitglied Saldo 31. 12. 1926 697 268/27 | Der verbleibende Verlust von Reiths- | Carl Lehmann, Leipzig. j S e ——| des Aufsichtsrats wiedergewählt. : : “FTS E T P tnark 457 294/39 wird auf neue Rethnung' Kunstanstalt B. Groß 1 Vermögen am 2. März 1927 966 602,24 j Sarburg (Elbe), den 20. Zuui 1927. j Porz, im Zuni 1927 "MegenSbutg, den 1. Zuni 1927, | Dor Ausfoeat - | Stuttgart kex 2 Avcl 17 | °” ch Dex persbutich haste E , : . : Le a . T N u . RL - 9a 9 Der Vorstand. “Der Vorstand, ‘Wilhelm Meyer, Vorfitzender. 1 Der Alerntbator: August Heine. Gesellschafter; H. C. Meyer.