1927 / 151 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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egen 11 Sttmmen angenommen. Die Frage, ob das Geseh ver- El inigsändernd sei, ist im Ausschuß nicht erörtert worden.

bg. Dr. Rosenfeld (Soz.) weist darauf hin, daß sich der Reichstag bereits zum fünften Mal mit der Frage der Ausseßzung der Fürstenprozesse beshäftigen müsse, weil die Fürsten troy der Vermittlung der Reichsregierung niht zu einex Verständigung bereit seien. An den Ländern Wene es nicht liegen, denn in Thüringen, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg seien doch Rechts- regierungen am Ruder. Dem englischen Prinzen von Sachsen- Koburg-Gotha hätten die Gerichte ein ungeheures Vermögen zu- gesprochen; er habe aber bis heute keine Steuern bezahlt. (Hort, hört!) Unter diesen Umständen sei es kein Wunder, daß die Fürsten niht zur Verständigung bereit seien. Die deutsch- nationale Reichstaÿßsfraktion, die viermal dem Sperrgesey keinen Widerspruch entgegengeseßt hätten, shrien heute über „Rechts- verweigerung“. Fn Thlleinass wollten aber die Deutshnationalen selbst ihren Fürsten das „Recht verweigern“. Auch darüber brauche man sich nicht zu wundern, denn der englische Prinz von Sachsen- Koburg-Gotha habe ein Vertragsangebot gemacht, das man gar nicht ernst nehmen könne. Es fei möglich, daß die Reichs- regierung mit den Fürsten untex einer Dee stecke. Vielleicht sollten die Fürsten den Deutschnationalen die Situation in der Regierung erleihtern, Fedenfalls sei die Verlängerung des Sperr- geseßes unbedingt notwendig, um zu verhüten, daf as deutsche Volk ungeheuren Schaden erleide. Ein Schuß müsse aufgerichtet werden- auh gegen die unerhörten veralteten Forderungen der zahllosen Standesherren, wie des Kurfürsten von Hessen-Kassel, die sih lediglih darauf jtüßten, daß Da la Herr seine Untertanen an England verkaufte. (Hört, hört! links.) Verfassungsändernd sei das Sperrgesey nicht. Denn es schaffe kein Ausnahmegeriht Und entziehe niemand seinem geseßlichen Richter. Die Verfahren sollten nux ruhen. Das Geseß könne also mit einfaher Mehrheit angenommen werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Die Sozialdemokraten und Demokraten haben nament- liche Abstimmung über das Geseh beantragt,

Abg. Neubauer (Komm.): Fe älter die Republik wird, um so sreher werden die Fürsten. Die Gespenster des Mittelalters sind stärker als die Republik von 1927. (Abg. Bernstein [Sogz.]: Dank Euch!) Der Sigmaringer hat 1848 aus Wut darüber, daß er einen Landtag anerkennen mußte, sein Land und seine Leute an den König von Preußen verkauft, obwohl ex ohne den Landtag dazu gax nicht .berechtigt war, er hat sich dabei sogar die Sig- mavingenshen Staatsdomänen als Privteigentum bestätigen lassen! Warum hat die preußische Regierung, edie längst darauf aufmerksam gemacht worden ist, nicht längst die Rechtslage nahgeptüft und dem Sigmaringer die Domänen wiedex abgejagt? Die Regierung hat sih dadurch, daß sie das Sperrgesey abgelehnt hat, ganz un- gweideutig für die Fürsten gegen die Volksinteressen eingeseßt. Das Zentrum gehört zu der Regierung und für die Sozial- demokratie ist bezeihnend, daß sie erst von uns zum Volksentscheid für Fürstenenteignung gezwungen werden mußte, Sie (zu den Sozialdemokraten) haben doch den A. D. G.B. in der Hand! Mobilisieren Sie doch die Massen gegen die Fürstenabfindung. Nur mit politishen Machtmitteln find Rechtsfragen zu lösen. (Beifall bei den Kommunisten.)

Abg. Freiherr von Richthofen (Dem.): Das Sperrgeseh hat befriedigende Wirkung gehabt, denn es hat nah den Regie- rungserklärungen im Rechtsausshuß die Fürsten wenigstens ver- handlungsbereit gemacht. Wir sehen deshalb keinen Grund, das Geseß jeßt plößlih aufzuheben. Es gibt übrigens noch andere Sperrgeseße, zum Beispiel die Abgeltungsveroxdnung von 1919, die ebenso wie die Verordnung über Ausseßung der Zahlungen auf Sachlieferungen vom Oktobex 1923 heute noch besteht. An eine dauernde Rechtsverweigerung gegenüber den Fürsten denken wir nicht. Wenn wir auf das Sperrgesetß verzichten sollten, wäre ein Einverständnis darüber zwischen den Ländern und ihren Fürsten notwendig. Dieses Einverständnis liegt aber in den haupt- beteiligten Ländern nicht vor, Die Länder wünschen eine Ver- längerung des Sperrgeseßes. Die Renten der Standesherren passen nicht mehr in die heutige Zeit und mit Recht glaubt Preußen, damit endlich im nteresse seiner Würde Schluß machen zu können. Die Reichsregierung kann selbst niht sagen, wie die Dinge nah Aufhören des Sperrgeseßes laufen werden. Wir müßten zweifellos wieder mit den skandalösesten Prozessen rechnen. (Sehr richtig! bei den Demokraten.)

Abg. Kube (Nat.-Soz.) erklärt namens der national- soziolistishen Gruppe, sie werde gegen das Sperrgeseß stimmen, weil sie alle Ausnahmegeseße bekämpfe. Politisch am bemerkens- wertesten sei, daß das Zentrum wieder einmal aus der Reihe tanze und die anderen Koalitionsparteien eine Lammsgeduld zeigten. Von einer Koalition könne überhaupt keine Rede mehr fein, sondern nur von einex Diktatux des Zentrums. Diesmal falle dem Zentrum sein Heldenmut, mit der Linken zusammenzugehen, aller- dings nicht shwer, denn da das Geseh auch nah Ansiht des seiner- zeitigen demokratishen Ministers Külz verfassungsändernd sei, so werde es doch nicht mit der ausreihenden Mehrheit angenommen.

Darauf wird das Geseß in zweiter Lesung gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei, der Bayerischen Volkspartei, der Nationalsozialisten, der Völkischen und dex Deutsch-Hannoveranec anenommen. Die dritte Lesung und die namentliche Schlußabstimmung werden bis gegen Ende der Sizung vertagt.

___ Es folgt die zweite Beratung dex Vorlägen zur Ab- änderung der Aufwertungsgeseße.

Reichsjustizminister Hergt: Meine Damen und Herren! Namens der Reichsregierung habe ich folgende Erklärung ab- zugeben.

Einmütig in dex Ueberzeugung, daß an den Grundlagen der Aufwertungsgeseßgebung zur Vermeidung s{hwerster Beunruhi- gung der Bevölkerung und im Juteresse der Wirtschaft deS ge- samten Volkes, der Bedürfnisse des Realkredits, der Arbeits- fähigkeit der Grundbuhämter und Aufwertungsstellen und der Kontinuität der Geseßgebung sowie ferner mit Rücksicht auf die Lage der öffentlihen Finanzen niht gerüttelt werden darf, hat die Reichsregierung sih darauf beshränken müssen, Fhnen auf dem Gebiete der Hypothekenaufwertung einige Vorschläge zu machen, die, gestüßt auf die Erfahrungen bei der praktishen An- wendung des geltenden Rechts, dazu bestimmt sind, gewisse Zweifelsfragen von erheblicher Tragweite zu klären, Mißbräuchen des Wortlauts des Gesehes entgegenzutreten und zur Verein- fahung und Beschleunigung der Abwicklung der Aufwertung eizutragen.

Die Vorlage der Reichsregierung hat dem Rechtsausshuß Anlaß gegeben, das gesamte private und öffentlihe Aufwertungs- recht in allen seinen Ausstrahlungen nohmals eingehend durch- zuprüfen. Die Beratungen haben schließlich zu Kompromiß- anträgen der Regierungsparteien geführt, die in einigen besonders wichtigen Einzelfragen die Lage der Gläubiger unleugbar wesent- lih zu bessern geeignet sind. Es handelt sih hierbei einmal um die Vorrückung des Zinsbeginns bei Rückwirkungshypotheken auf den 1. April 1926, sodann um die Aufwertung von Restkaufgeld- forderungen und Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen aus dem Jahre 1921, ferner um die Einführung einer Wieder- einfezung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Anmeldefrist sowie endlich auf dem Gebiete der Vorzugsrenten nach dem Anleiheablösungsgeseß um die Erhöhung der Bedürftig- Feitsgrenze von 800 auf 1000 Mark. Die Reichsregierung hat

diesem Kompromiß zugestimmt. Verhandlungeu der Reichsregierung mit den auf dem Gebiete der Sparkassenaufwertung durch Festlegung be- stimmter Grundsäße eine -den Gläubigern : günstigere Regelung sicherzustellen. Weiter hat der Herr Reichsminister der Finanzen zugesagt, daß Anträge auf Geltendmahung von Altbesißrehten im Anleiheablösungsverfahren, obwohl die Frist hon wiederholt erstreckt worden ist, noch bis zum 31. August dieses Jahres ent- gegengenommen werden sollen, sofern den Antragsteller an der Verzögerung kein Verschulden trifft.

Die Reichsregierung ist der Ansicht, daß nunmehr die Grenze des im Fnteresse der Allgemeinheit noch Tragbaren erreicht ist und hält es für eine Lebensnotwendigkeit des deutshen Volkes, daß nah Annahme dieser Verbesserungen des geltenden Kecht3 die Aufwertungsfrage endgültig auf der öffentlihen Diskussion (Zurufe links.)

Abg. v. Guérard (Zentr.) gibt im Namen der Regierungs parteien folgende Erklärung ab: Dem Rechtsaus\chuß lagen neben dem Geseßentwurf der Roichsregierung über die Verzinsung auf- gewerteter Hypotheken die thm überwiesenen rund 25 Anträge auf dem Gebiete der Aufwertung vor. zahlreihe weitere Anträge und Anvegungen, die aus dem Aus- chuß selbst gestellt wurden oder ihm von anderen Seiten während l viermonatigen Arbeit gehendem Maße Anlaß zu einer Na wertungsmaterie

Darüber hinaus is es dur indern gelungen,

ausscheidet.

Die Erörterung hierüber und

prüfung der gesamten Auf- Regierungsparteien hierbei der Kenntnis nicht entzogen, daß die Durchführung der Auf- schweren Härten Sie sind auf das ernsteste bestrebt gewesen, diese arten abzumildern und der in weitem Kreise bestehenden, tief zu beklagenden Not im Rahmen des irgendwie Möglichen ab- Es mußte jedoch hierbei entsprechend dem Stand- unkte der Reichsregierung davon ausgegangen werden, daß ie Konttinuität der Gesehgebung aufrecht Realkvedit und die Sicherheit dem Grundbuche unter allen Um= ständen gewährleistet bleiben mußte. die Tätigkeit der Aufwertungsstellen und Grundbuchämter zu men, deren erneute Ueberlastung nicht vertreten werden konnte, nachdem durch hingebungsvolle Arbeit der weitaus größte Teil der durch die Aufwertung8sgeseße ausgelösten erledigt 1st. nochmalige

wertungsgeseßze Gläubiger zu

eführt habe.

erhalten und daß

Es war ferner Nücksicht

: Aufwertungesfälle Hiernach war gvundsäßlih daran festzuhalten, daß Aufrollung bereits se vermieden werden mußte. bei Regelung der Aufwertungsgescze zahlreichen Gläubigern auf- erlegt werden mußten, lassen sih diesen gegenüber und gegenüber der Allgemeinheit wur vertreten, wenn das staatspolitishe Ziel, das sie notwendig machte, erreiht wird und erreicht bleibt. Dieses Ziel war und ist neben der Erhaltung der Währung die dauernde Sicherung der Grundlagen des wirtschaftlihen Wiederauw Aendevungen an ven Grundsäyen des Gesetzes hätten einma ihre unmittelbare Auswirkung, vor allem aber durch die dadur Erwartung aller Beteiligten auf weitere künftig siherheit gefü

abgeschlossener Die \s{chweren Opfer, die

mögliche Aenderungen wirtshaftlihe Entwiklung auf das ernstes Sie hätten damit eine Schädigung niht nur der Schuldner, der Gläubiger hevbeigeführt. sih daher bei voller Anerkenntnis der bestehenden Inzuträglichkeiten und bei allem Verständnis für die wirtschaft- lihe Notlage zahlreicher Gläubiger zunächst davauf beschränken, dem Geseßzentwurf der Reichsregierung mit geringen Aenderungen Dieser schafft zur Beseitigung entsbdandener Ün- zuträglichkeiten die Möglichkeit der Umwandlung der Hypotheken in Grundschulden und enthält einige andere mehr formelle Be- stimmungen, außerdem regelt er den Beginn der Verzinfung, rückwirkend aufgewerteter Hypotheken, wobei der Termin gegen- über den Vorschlägen der Reichsregierung zugunsten der Gläubiger um ein weiteres Vierteljahr zurückverlegt wurde. glaubten die Regierungsparteien, besonders hinsichtlich zweier vagen eine Erleichterung zugunsten der Gläubiger vertreten zu können. Es ist diesmal die neuge\chaffene Wiedereinsezung in den unverschuldeter Versäumung ferner die Behandlung der R dem Fahre 1921 in Anlehnung an die Vorschläge der juristischen ergaben sich aus der bisherigen Regelung zwischen der Aufwertung der Restkaufgelder aus dem Fahre 1921 gegenüber denen aus dene Fahre 1922 außerordentliche und deshalb Es soll deshalb jevt für alle Fälle dieser Art unter Wahrung des Gesichts punktes, daß an den Grundlagen der Auf- wertumgsgefebßgebung nichts geändert wird, durch eine besondere Möglichkeit für die ( schaffen werden, innerhalb bestimmter Grenzen einen Ausgleich zugunsten des Gläubigers zu schaffen. ziehen sich nux auf

te gefährden müßte. sondern au Die Regtierungs- arteten m1

zuzustimmen.

Darüber hinaus

meldungsfvist, Restkaufgelder aus

Arbeitsgemein\schaft.

Unterschiede zuungunsten

Gläubiger.

Bestimmung die Aufwevtungsstellen Vorschriften be- die persönlihe Forderung, lassen also die Sicherheit des Grundbuches und des Realkredites unberührt. De

weitergehenden Anträgen der Opposition, die zum weitaus größten Teil die Grundlagen der Aufwertungsgeseße berühren und deren Annahme zu einer völligen Wiederaufrollung der Aufwertungs- materie und des größten Teils der erledigten Aufwertungéfälle ühren würde, können dagegen die Regierungsparteien nicht zu- Die Frage der Fnflationsverkäufe und der Werks pensionskassen ist noch niht abshließend behandelt. Bezüglich der vorliegenden Anträge über eine Fnflationssteuer beantragen wir, sie dem Steueraus\huß zu überweisen, da sie nur im Rahmen der gesamten Steuermaterie sahgemäß behandelt werden können. Fn eingehender Welse ist ferner von den Regierungsparteien die und in welcher Weise eine Be Siparkassen- öffentlihen Anleihen,

rage geprüft worden, ob ex Gläubiger aufwertung und der Aufwertung der Kommunalanleihen,

auf dem Gebiete

Neogierungsparteien Vermittlung des Herrn Vereinbarung

Anpassung

Reichsjustizminifsters allen Ländern

vom Reichstag Sparkassenaufwertung ' : Der hierbei festgelegte Grundsaß, daß die öffentlih-rehtlihen die Aufwertungsmasse nötigenfalls aus eigenen Mitteln auf 12!4 vH auffüllen, macht im Gegensaß zu der in den meisten Ländern bisher bestehenden Regelung die vor- handene höhere Aufwertungsmasse anderer Sparkassen zugunsten Hierdurch wird sich eine nicht un- erheblihe Erhöhung des "durchschnittlihen Aufwertungssaßzes der Den Entschließungen, die auf eine s{hnellere Ausschüttung der Aufwertungsbeträge der Sparkassen und der Lebensversicherungen und auf eine Erhöhung der Leilungsmasse der Pfandbriefbanken hinzielen, stimmen die Regierungsparteien Sie geben der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß die in Auffassung dex weit über- wiegenden Mehrheit des Reichstages zu einer entsprehenden Ab- wicklung der Geschäfte führen wird, ohne daß es der Reichsgeseßgebung bedarf.

arumnd\äblih sicherzustellen

Träger der Sparkasse

der Sparkassengläubiger frei.

Sparkassen ergeben.

es Eingreifens Das Gleiche gilt für diejentgen Entschließungen, die die fehlende Rückwirkung bei Sparkassengut- haben und bei den sogenannten j t meinden betreffen und die den Ausgleich der dadur entstehenden Härten herbeizuführen suchen, besonders begrüßen es die Regie- ch eine Besserstellung der bedürftigen Alt- besißer“ insofern erreichen ließ, als künftig das für die Grenze der Bedürftigkeit entscheidende Mindesteinkommen von 800 Reichs- mark auf 1000 Reichsmark erhöht ist. Sie begrüßen s{ließlich mit besonderer Freude die Erklärung des Herrn Reichsfinanzministers, derzufolge bei unvershuldeter Versäumnis der h eine Aufwertung öffentliher Anleihen noch möglich bleibt, wenn die Anmeldung bis zum 31. August 1927 erfolgt. es sich nah eingehender Prüfun j liegenden Anträgen auf Umwandlung der Ablösungsanleihe in

Schuldscheinanleihen der

rungsparteien, daß st

Anmeldefristen

Dagegen erwies nicht als möglich, den vor-

eine verzinslihe Anleihe zuzustimmen. Nach der überzeugenden Darlegung der Sachverständigenstellen würde die Kursentwicktunt einer derartigen Anleihe notwendigerweise eine außerordentli® ungünstige sein. Damit würde nicht nur der Anleiheniarki der Reichsanleihen empfindlih beeinflußt werden, sondern auch den Gläubigern der zunächst scheinbar erzielte Gewinn durch die Kurs- gestaltung wieder verloren gehen. Alles in allem ließen si wesentliche Erleichterungen für die notleidenden Gläubiger durh=- [Uhren und besonders auf dem Gebiete der Sparkassenaufwertung und der Anleiheablösung weitere Verbesserungen anbahnen. «Fmmerhin verkennen wir e, daß eine wirksame Abhilfe der in den Kreisen der Gläubiger vielfah herrshenden Not auf dem Wege der Aufwertungsgeseugebung leider nur in beschränktem Umfange möglich war. Es wird deshalb auch weiterhin selbstverständliche Pflicht. der Regierungsparteien sein ean mit der Reich3=- regierung Mittel und Wege zur Behe ung und Milderung dieser Not und den Ausgleich bestehender Härten zu suchen. Hierzu werden in erster Linie die für diesen Zweek bereitgestellten 25 Mils lionen Mark mit möglichster Beschleunigung für die Kleinrentnex nußbar zu machen sein, nachdem leider bisher die Durhführung diejer Maßnahme durch den Widerstand einzelner Gemeinden ver=- hindert ist.

Abg. Dr. Förissen (Wirtschastl. Vereingg.) exklärt, die Wirtschaftsparteï stehe auch auf dem Standpunkt, daß die Auf- wertungsgeseße einer Aenderung bedücfen. Er bedauert, daß in der Aufwertungsfrage mit zweierlei Maß gemessen worden sei. Eine Aenderung der Aufwertungsgeseße im Wege des Volks- entscheids halte die Wirtschaftlichhe Vereinigung weder für angän ig eta s erfolgversprechend, sie lehne dahex alle dahingeheuden An=- rage ab.

Abg, Keil (Soz.) weist darauf hin, daß der Gesehentwurf, nach der ausgesprochenen Absicht der Reichsregierung nicht dazu dienen solle, das an den kleinen Rentnern und Sparern verübte Unrecht zu beseitigen, es solle nux dazu dienen, die feierlichen Wahlversprehungen einzulösen. Der Reichsjustizminister habe ausdrüdlih erklärt, an den Grundlagen der Aufwertungsgesey- gens dürfe nicht gerüttelt werden. Dex Redner kritisiert dann die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs. Er beantragt Wieder- herstellung des Beschlusses der ersten Lesung bezüglih Vorver- legung des Verzinsungsbeginns des geretteten kleinen Restes der Aufwertungsgläubiger. Die Aenderungen und kleinen Erweite- rungen, die der Ausschuß vorschlage, änderten an der großen Not der kleinen Sparer und Rentner nichts; diese Kreise seien durch die Behandlung des Entwurfs im Ausschuß bitter enttäusht worden. Der Redner O dann die bisherige Entwicklung der Aufwertungsgeseßge Q die unter den betrogenen Sparern große Empörung und Erbitterung hervorgerufen habe. Die Deutschnationalen hätten hier ein doppeltes Spiel getrieben. Das Aufwertungsgeseß habe sih in den leßten zwei Fahren noch als viel grausamer ertviesen, als man damals angenommen habe. Besserungen müßten in dem heute möglichen Rahmen unbedingt vorgenommen werden. Fn vielen Zehntausenden von Fällen könnte der willige Schuldner dem Gläubiger aus seiner Not) helfen. Oft Serte sih aber sogar derx rohe Sohn gegenüber seine verarmten Eltern, der lieblose Bruder gegen den Bruder auf seine Schein, d. h. auf den Buchstaben des Geseßes. Die sozialdeno| kfratishen Anträge seien durchaus niht zu weitgehend und go fährdeten die Wirtschaft niht. Ernsthafte Einwände iuristis oder wirtschaftliher Art könnten gegen die sozialdemokratische Anträge mcht angeführt werden. Unter den Aufwertungs bestimmungen hätten auch die Gläubiger der Banken, der Spar

S und der Versicherungsgesellshaften zu leiden. Die best X 4

Kleinrentnerfürsorge sei eine e Aufwertung. Wenn einm | erlauhter Standeäiate Aufwertung seiner Brauthühner oder seines ' Blutgeldes aus der Zeit der Leibeigenshaft fordere, dann stelle sich der Justizminister nah „Treu und Glauben“ s{hüßend vor thn. Wenn aber eine arme Greisin die Papierscheine vorweise, die sie im Kriege für ihr Gold bekommen n dann weise man si ab mit der Begründung, N würde die ganze Rechtsordnun ins Schwanken geraien. Wer den Opfern der Fnflation nod helfen wolle, der müsse es jeßt tun; bald seien sie alle ins Gra gesunken. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Darauf wird die Beratung abgebrochen.

Es folgt die dritte Lesung des Spertgel ee o die Fürstenabfindungsprozesse. Jn der Schluß abstimmung, die namentlich ist, werden 233 Stimmen für, 167 Stimmen der Deutschnationalen, der Deutschen Volks partei, der Bayerishen Volkspartei, der Völkischen, dev Nationalsozialisten und der Deutsch-Hannoverxaner gegen das Gesey abgegeben. Zwei Abgeordnete enthalten sich dev Stimme. Reichskauzler Dr. Marx und Reichsavhbeits= minister Dx. Brauns beteiligen sich nicht an der Ah stimmung. .

Präsident Löbe: Von den im Arttkel 76 vorgeschriebenen Bedingungen für die Annahme von Geseßen mit E: mäßiger L chrbeit ist nur die tes erfüllt: Es sind mehr als zwei Drittel der Abgeordneten anwesend gewesen. Von diesen haben abex nicht “A Drittel, nämlich 267, für die Geseßesvorlage ge- stimmt. (Bravo rets, Pfuirufe links.) Das Gesetz ist uit ein O nicht aber mit verfassungsmäßiger Mehrheit angenommen.

a nun in der Einleitung des Entwurfs selber steht: „nachdenr zur Vermeidung von Zweifeln festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Geseßgebung erfüllt sind“, so ist das Gesesß abgelehnt.

Das Haus vertagt die Weiterberatung der Auswertung8a vorlagen auf Freitag 14 Uhr; außerdem kleine Vorlagen.

Schluß nah 17 Uhr.

Preußischer Landtag. 305. Sißung vom 29. Juni 1927. Nachtrag.

Die Rede, die der Minister des Funern N im Laufe der Beratung des Polizeibeamtengeseßes gehalten hat, lautet na dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den Aus- führungen des Herrn Kollegen Borck klang hervor, als ob über den Gel!tungsbereih des Geseßes nicht allseitig Klarheit bestehe, daß im Gegenteil der Wortlaut des Geseßes und die angeblih mangelnde Aufklärung durch die Regierung zu falschen Schluß=- folgerungen über die Rechte aus diesem Gesey und über den Umfang der unter dieses Geseh fallenden Personen führe. Fh glaube, diese Unklarheit besteht nicht. Es ist von mir beim Einbringen des Geseßes und, soweit überhaupt von meinem Ministerium hier im Hause, ob im Hauptausshuß oder in dev Oeffentlichkeit in Zeitungsartikeln zu dem Geseß Stellung ge- ‘nommen worden is, niemals ein Zweifel darüber gelassen worden, daß es sih hier um ein Geseß handelt, das in -erster Linie für alle die Polizeibeamten geschaffen ist, welche nah dem 1. April 1926 in die Polizei eintreten.

Das bisherige Geseß ist ein Uebergangsgeseß gewesen, das deswegen immer wieder verlängert werden mußte, weil die Vorausseßungen für ein endgültiges Gesey durch die inter- nationalen Verhandlungen noch nicht gegeben waren. Von den heute im Dienst befindlihen Beamten das ist mein dringender Wuns{ch sollen abex so viel als möglich nach und nah unter dies Geseß fallen. Soweit das allerdings nicht möglich ist, wird

Börsen-Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 30. Juni

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1 Pfund Sterling = 20,40 4, 1 Dinar == 3,40 #6. 1 Sloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 4.

Die einem Papier betgefltgte Bezeichnung X be- sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serten lieferbar sind.

Das hinter einem Wertpapier befindlihe ZetWen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststelung gegen- wärtig nit stattfindet.

Das F hinter einem Wertpapier bedeutet # für

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Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke. [4

Deutsche Lospaptere.

Augz3burg. 7 Gukd.sL. Braunschw. 20 Tlr.-L. Hamburg. 50 Tlr.-L. Sachs.-Mein. 7Gld.=L,

Ausläudische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

l Seit i. 4. 19.

Die den Aktien tn der zweiten Spalte beigefügten Hiffern bezeichnen den vorleßten, die in der dritten Spalte beigefügten den leßten zur Auss{hüttung ge- kommenen Gewinnanteil. Js nur ein Gewinn- ergebnt8 angegeben so ist es da3senige des vorleßten Geschäft8sahrs

DEŒck Die Notierungen für Telegraphische Aus- Zælung sowie für Ausländische Bauknoten befinden \tckch fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“

De“ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen- tage in der Spalte „„Voriger Kurs“/ bes ichtigt werden. Jrrtümltiche, später amt- Lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“/ mitgeteilt.

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Deutsche Staatsauleihen mit Zinsberechnung.

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Bayerische Handelsbank Pfdbr.

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Geklindigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke,

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Deut)che Pfandbriefe.

gekennzeichneten Pfandbriefe sind nah Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

te und ungekündigte Stücte, verloste und unverloste Stücke.

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