1927 / 159 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

eiert werden könnte. Sie sei eigentlich nur die Bismarcksche Ver- una mit republikanishem Vorzeichen. Die Verfassung sei [Den deshalb zu einer Feier ungeeignet, weil sie im rtikel 178,2 die Berufung auf den Versailler Vertrag enthalte. Fn Deutschland habe es nie einen einheitlihen Nationalfeiertag egeben. Jn seiner jebpigen gedrückten Lage habe das deutsche Volk einen Anlaß, einen neuen Feiertag zu schasfen. Man hätte viel- leicht den 28. Juni als den Tag der Unterzeichnung des Versailler Vertrages als Bon neren einführen können. Wenn einmal der rats “end Vertrag hinfällig würde, dann ware das der ge- ebene Nationalfeiertag. Abg. Dr. David (Soz.) widersprach De Behauptung des Vorredners, daß die Weimarer Verfassung nichts wesentlich Neues gebracht hat. Wenn eine Monarchie in eine Republik verwandelt wird, so sei das etwas Neues, weltgeschihtlich Erschütterndes und Bedeutendes. Während die Bismarckfsche Ver- assung ein Vertrag von Fürsten war, verwirklite die Weimarer Dersalung zum erstenmal die Souveränität des deutschen Volkes, Ine Staatsform selbst zu bestimmen. Vor allem aber habe die

eimarer Verfassung die deutsche Einheit gerettet. Das hätten besonders die Franzosen empfunden, die auf einen Ausetnander- fall der deutshen Stämme gerechnet hätten. Schon das sollte allen Deutschen ohne Unterschied der Parlei Ls Taxa zu cinem Freudentag machen. Die Verlégung der Ber assungsfeier auf einen Sonntag würde einen bedauerlihen Rükschritt bedeuten für Preußen, Hessen, Baden und die übrigen Länder, in denen Der 11. August schon geseßliher Feiertag sei. Schädigungen der Land- wirtschaft könnten dadur vermieden werden, daß die Landes- regierungen dringende Arbeiten an diesem Feiertage zulassen fönnen. Die Sozialdemokraten könnten dem Antrag Schulte (Zentr.) zustimmen, wenn die Bestimmung über die Verfassungs- feier in folgender Weise geändert würde: „Nationalfeiertag des deutschen Volkes ist der 11. August als Verfassungstag, er ist Fest- oder allgemeiner Feiertag im Sinne reihs- und landesrehtlicher Vorschriften. Am Nationalfeiertage sind alle öffentlichen Gebäude in den Reichsfarben zu beflaggen. Fn allen Schulen sind, für Lehrer und Schüler verbindlich, der Bedeutung des Tages ent- Ee Benne Feiexrn zu veranstalten; fällt der Nationalfeiertag in ie Schulferien, so finden diese Gedenkfeiern bei Wiederbeginn des Unterrichts statt.“ Abg. D. Mu m m (D. Nat.) begründete folgen- den deutshnationalen Antrag: „Auf Grund von Artikel 139 der Reichsverfassung werden diejenigen Feiertage, die am 11. August 1919 in den Ländern geseßlich geschüßt waren, in E Maße, in dem sie an diesem Tage geshüßt waren, von Reichs wegen ge- \chüßt. Aenderungen bleiben der Reichsgeseßgebung vorbehalten.“ Der in D Antrag geforderte Schuß der kirchlichen Feiertage sei notwendig angesichts der Erfahrungen, die in den ersten Jahren .nach dem Umsturz mit der Landesgeseßgebung in einigen mitteldeutshen Ländern gemacht worden seien. Der Schuß musse auch auf die Bußtage ausgedehnt werden. Es wäre am besten, wenn man den Schuß der kirhlihen Feiertage trennen würde von der Frage eines neuen politischen Feiertages. Der deutsche evangelische Kirchenausshuß spreche sich_ gegen die Ein ührung eines besonderen Volkstrauertages aus. Das Gedächtnis der Ges- fallenen könne am Totensonntag gefeiert werden, der nah den Befreiungskriegen als Gedächtnistag für die Zefallenen ein- geführt wurde. Abg. D. Kahl (D. Vp.) teilte mit, daß von ihm und den übrigen Mitgliedern seiner Fraktion im Ausschuß bean- tragt werde, unter die im Antrag Schulte-Breslau aufgeführten reichsrechtlich anerkannten Feiertage auch die landesre e Bußtage einzufügen. Abg. Creubyburg (Komm.) wandte ih egen die Ausführungen des Abgeordneten David. Die Weimarer Verfassung habe nur die Herrschaft der Bourgeoisie befestigt. Der Geburtstag der deutschen Republik sei nicht der 11. August, sondern der 9. November. Die Kommunisten würden deshalb dem sozial- demokratischen Antrag nicht zustimmen. Der Redner beantragte, den 1. Mai als geseßlichen Feiertag anzuerkennnen. Dieser Kampf- tag des Proletariats werde natürlih von den bürgerlichen Par- teien niht genehmigt werden. Um den Deutschnationalen ihr Spiel nicht zu erleichtern, würden die Kommunisten nicht gegen den 11. August als Feiertag stimmen, sondern sih dabei der Stimme enthalten. Abg, Antonie Pfülf (Soz.) nannte den kommunistishen Antrag duxrchaus unernsthaft, um nicht lächerlich zu sagen. Dieser Antrag wolle den Kampstag des Proletariats gegen die bürgerlihe Gesellschaft zu eirem von derselben Oger lichen Gesellschaft konzessionierten geseblichen Feiertag machen. Die Rednerin trat dann für den 11. August als geseßlihen Feiertag ein. Die Sozialdemokraten würden den kirhlihen Feiertagen nichts in den Weg legen. Sie wunderten sih aber, daß nicht der Schuß des Karfreitags und die Freiheit für die Fronleihnams- prozessionen mit beantragt worden sei. Die Sozialdemokraten würden für den Zentrumsantrag stimmen, wenn das Zentrum die sozialdemokratishe Aenderung hinsichtlih des Verfassungstages annehme. Abg. Dr. Haas (Dem.) erklärte, daß auch setne Freunde dem Schuß der kirchlichen Feiertage gzustimmten. Die \{chwere Lage unseres Volkes könne niht ein Grund sein, auf einen nationalen Feiertag zu verzichten, es komme nur darauf an, daß die Feier sich in würdigen Formen vollziehe. Daran fehle es gerade bei den vielen Feiern der Kreise, die dem Abgeordneten von Freytagh-Loringhoven politisch nahestehen. Gerade in dieser chweren Zeit wäre es notwendig, durch eine würdige Feier des erfassungstages die Menschen zu erheben und zu erziehen zu der einzigen Staatsform, die wir jeßt haben können. Der Widerstand der Deutschnationalen wäre nur verständlich, wenn sie die Hoffnung hätten, daß die Republik in kurzer Zeit durch die Monarchie wieder abgelöst würde. Diese Hoffnung bestehe heute aber wohl auch beî den Deutschnationalen nicht mehr. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) stellte sich auf den Standpunkt, daß das Reich über- et nicht zuständig sei zur Einführung von Feiertagen, die auch ür die Länder gelten. Darum werde die Bayerishe Volkspartei gegen sämtliche Anträge, auch die des Zentrums und der Deutsch- nationalen, stimmen. Die Bayerische Volkspartei stehe durhaus auf dem Boden der Weimarer Verfassung, aber sie halte es jeßt noch nicht für zweckmäßig, den Tag ihres Abschlusses als Feiertag zu begehen, Diese Verfassung habe den Einzelstaaten viele Rechte genommen. Die Begeisterung für die Verfassung könne riht dur einen von oben diktierten Feiertag geweckt werden. Wenn der ozialdemokratishe Antrag die Beflaggung auch der öffentlichen

ndesgebäude in den Reichsfarben verlangte, so müsse daran er- innert werden, daß auch von 1871 bis zur Revolution die alte \chwarz-weiß-rote Reichsflagge in Bayern nur gang selten zu finden war. Das habe sih auch jept wenig geändert. Der Ber- fassungsfeiertag würde unter den heutigen Verhältnissen nicht ein Tag der nationalen Einigung werden, sondern ein Tag des Kampfes der einzelnen Parteien gegeneinander. Die Reich8- regierung müßte sih zu der Frage äußern, ob_nah ihrer Meinung die Landesregierungen berehtigt bleiben, Landesfeiertage ein- lauleon obex bestehen zu lassen. Das sei in Süddeutschland von edeutung, besonders für den 15. August, der als Tag Mariä immelfahrt dort gefeiert werde. Abg. Schult e- Breslau Zentr.) wies den in einer früheren Sipung dem Zentrum ge- machten Vorwurf zurück, daß es den Verfassungstag sabotieren wolle. JFnzwischen sei eine größere Annäherung der Sozialdemo- kraten an den Zentrumsstandpunkt zu verzeihnen. Für das Zen- trum ist der Verfassungstag nicht eine Angelegenheit, für die es a aus politish-taktishen Erwägungen interessiere, sondern eine ngelegenheit, die ihm am Herzen liege und die es mit Wärme wolle. Es seien nur die Modalitäten, über die es mit den Demo- fraten und Sozialdemokraten noch niht einig sei. Es wolle nicht ein turbulentes Volksfest, sondern es wolle, daß der Verfassungs- tag bei Arbeitsruhe mit einer wirklichen seelishen Erhebung be- angen werde, daß man sih bewußt werde der neuen staatlichen estigung des Deutschen Reiches, die durch die Verfassung be- ündet worden sei. Auch die Deutschnationalen sollten es sih über- egen, ob sie einer solhen würdigen Feier widersprehen wollten. Jhre Haltung habe sich doch seit 1923 shon sehr gewandelkkt. Während sie Le ikals shroffe Gegner der Weimarer Verfassung ge- wesen wären, hätten Je jeßt beim Eintritt in die Regierung ein Treuebekenntnis zu dieser Verfassung abgelegt. Der Redner er-

suchte die Reichsregierung, bei den Regierungen von Baden und Sachsen Erkundigungen einzuziehen, ob sih dort aus der Fest- legung des 11. Augusts als geseßlichen Feiertag wirtschaftliche Schädigungen ergeben hätten. Die Zahl der im Zentrumsantrag aufgeführten kirhlihen Feiertage sollte niht weiter ausgedehni werden, abgesehen von den Bußtagen, die aufgenommen werden könnten. Das Reich sei in dieser Frage zweifellos zuständig. Da- durch werde nicht die Zuständigkeit der Länder für besondere Landesfeiertage berührt. Der Redner ersuchte schließlich die Sozialdemokraten, ihren Antrag nicht durh die im § 2 auf- geführten Einzelheiten zu beschweren. Auch die Sozialdemokratie sollte den Verjsuch machen, durch ein Entgegenkommen gegen die Auffassung anderer Parteien die Basis für die Einführung eines Verfassungstages zu schaffen. Durch das starre Festhalten an Formalitäten würde die Verständigung nur ershwert werden. Reichsinnenminister von Keudell nahm dann das Wort, um auf die Fragen einzugehen, die von verschiedenen Rednern über die Rehtsauffassung der Reichsregierung erörtert worden waren. Er bestätigte, daß auh bei der Vorlage von 1923 die Reichs- regierung davon ausgegangen sei, daß durh den vom Reiche festzulegenden Schu der kirchlichen Feiertage in den Ländern die Kompetenz der Landesgesebe auf dem Gebiet der kirhlichen Feier- tage im übvigen. niht berührt werde. Die Frage, ob der Ver- assungstag an einem Sonntag oder immer am 11. August zu eiern sei, habe auch dur die Teitine Erörterung keine Klärung gefunden, auch nicht durch die Anregung des Abg. David, daß durch die Zulassung von Ausnahmen für die Landwirtschaft wirt- \chaftlihe Härten vermieden werden sollen. Die Reichsregierung werde dem hier geäußerten Wunsche gemäß bei den Landes- regierungen von Das und Baden Erkundigungen darüber ein- ziehen, ob die geseßliche Festlegung des 11. August als Feiertag zu wirtschaftlihen Schwierigkeiten geführt habe. Was den Stich- taa des 11. August 1919 für den Schuß der kirhlihen Feiertage in den Ländern angeht, so äußerte der Minister die Meinung, daß vor dem 11. August wohl kaum in den Ländern Aenderungen vorgenommen worden seien. Jmmerhin werde die Reid/3- regierung“ auh hierüber noch genaue Nachprüfungen vornehmen, lichen Feiertagen nicht bestehen bliebe. Die teichsregierung damit die etwa vor dieser Zeit verfügte Aufhebung von kirch- bringe dem hier erörterten gesamten Feiertagsproblem vollstes Ver- tändnis entgegen und würde es lebhaft begrüßen, wenn diese aae bei allen Beratungen möglichst wenig parteimäßig behan- delt werde, damit die Beratungen dazu dienen könnten, auch in dieser Frage den Gedanken einex wirklichen Volksgemeinschaft zu fördern. Die Weiterberatung der Vorlage wurde dann auf Freitag vertagt.

Der Rechtsausschuß des Reichstags seßte am 8. d. M. untex dem Vorsiß des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) die allgemeine Aussprache über die Anträge, betreffend National- und kirchliche Feiertage, fort. Zunächst teilte jedoch der Vorsibßende vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag zuv Ehescheidung mit, den er im Auftrage des Rechtsaus\chusses von Mitte Januar für sich persönlih entworfen hat. Seine Partei habe, so bemerkte D. Dr. Kahl nah dem Bericht des Nach- rihtenbüros des Vereins deutscher Dee, noch keine Stellung dazu genommen. Der Antrag will im B. B „folgenden 8 1568 a hafen: „Auf Scheidung kann dann geklagt werden, ivenn aus anderen Ürsachen eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen. Verhältnisses eingetreten ist, daß eine dem Wesen der Ehe ent- sprechende Fortseßung der Lebensgemeinschaft niht mehr erivartet werden kann, und wenn die Ehegatten seit mindestens einem Fahre vor Erhebung der Klage getrennt gelebt haben. Ft die tiefe Zerrüttung vorwiegend auf shuldhaftes Verhalten des einen Ehegatten, das an sih niht die Scheidung aus § 1568 begründen würde, zurückzuführen, so kann nur der andere Ehegatte auf Scheidung klagen. Die Scheidung wicd erst ausgesprochen, nachdem die Ehegatten durh rehtsgültigen Vertrag ihre Unter- haltspflichten sowie die Erziehung der unmündigen Kinder geregelt haben. Auf Antrag eines Ehegatten entscheidet hierüber das Gericht nah freiem Ermessen.“ Die Abgg. Dr. Rosenfeld (Sos.) und Brodauf (Dem.) wünshen möglichst baldige Be- ratung dieses Antrages. Der Aus\huß nahm in Aussicht, diesen Antrag noch vor dem Wiederzusammentritt des Plenums im S vorzuberaten. Zur Tagesordnung (Nationalfeiertag) fragte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), wie es komme, daß der Reichsrat seine Stellungnahme, die diese Beratung be- U müsse, dem Reichstag erst so spät bekanntgebe. Darüber entspann sich eine Aussprache zur S R in deren Verlauf Reichsminister des «Fnnern von Keudell erwiderte: Der Reichsrat tagt meist wöchentlih. Vor aht Tagen ist die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sißung gestellt worden; bis dahin haben I die Aue des Roîchs- rats damit beschäftigt. Die Verhandlungen der Ausschüsse des Reichsrats sind aber vertraulich, aus ihnen kann ih nichts mittei- len. Preußischer Ministerialdirektor B a d t seßte ausführlich ausein- ander, daß von Preußen alles getan worden sei, um dem Reichs- tage die Stellung des Reichsrats möglichst bald bekanntzugeben, und daß es nicht seine Schuld sei, wenn erst ge tern N Stellung- nahme habe bekanntgegeben werden können. Abg. Dr. Wunde r- l i ch (D, Vp.) sprach seine Verwunderung über die jeßige Haltun der Sozialdemokratie aus, die sonst unitarisch sei, jeßt abex plövlih auf den Beschluß des Reistsrats entscheidenden Wert lege. Abg. Dr, Wegmann (Zentr.) fragte, ob denn bei allen Vorlagen im Reichs- rat so verfahren werde. Vors. D. Dr. K L widersprach der Auf- fassung des Abgeordneten Dr. Rosenfeld, als ob der Rechtsaus\{chuß des Reichstags sich im gegenwärtigen Stadium seiner Beratung von irgendwelhen Beschlüssen des Reichsrats beeinflussen lasse. Abg. Hr. Rosenfeld (Soz.) glaubte, nunmehr folgern zu dürfen, daß die Schuld an der Verzögerung bei der Reichsregierung liege. Er beantragte, die Frage der Feier des Verfassungstages nunmehr schleunigst als P Dibéeen Punkt herauszunehmen. Reichsminister des Jnnern von Keu dell verwahrte sih namens der Reichsregierung und namens seines Ministeriums gegen jede Spur eines Vorwurfes dex Ver A S oder Verzö E Wenn es gewünscht werde, könne dex Reichstag ja öffent ich die Entwicklung dieser Frage behandeln, aber ein Recht darauf, diese Frage in öffentliher Debatte zu erörtern, stehe nicht dem Rechtsausshuß des Reichstags, sondern nur dem Plenum des Reichstags zu. Natürlich habe der Reichsrat au das Recht, eine Fnitiativorlage jederzeit einzubringen. Vors. D. Dr. Kahl ersuchte, etwaige Gegensäbe zwishen Reih- regierung und Reichsrat nicht hier im Rehtsaus\{uß des Reichs- tags zu erörtern. Ministerialdirektox Badt verteidigte seine Stellungnahme. Abg. Dr. David (Soz.) wies darauf hin, daß man durch den Reichsrat erfahren habe, daß nah der Weimarer Verfassung shon der Reichstag zur Festseßung eines Verfassungs- feiertages berechtigt sei. Die Weimarer Verfassung wollten seine Freunde aufrechterhalten und niht dem bösen Beispiel Bayerns folgen. Abg. Schult e-Breslau (Zentr.) widersprach der rennung der Anträge, deren gemeinsamer Behandlung do gestern noch auch von der Linken zugestimmt worden sei. Er sehe nicht ein, weshalb man heute wegen der Haltung Preußens, die er außerordentlih bedaure, anders verfahren wolle. bg. Dr. von Freytagh-Loringhoven (D. Nat.) hofft, 8 Dr. David später denselben Vorwurf wie gegen Bayern au einmal gegen Preußen erheben werde. Aber die Gegensäße von Reichsrat und Reichsregierung gingen diesen Ausshuß nichts an. Rechtlich sei die Stellungnahme des Reichsrats zu den im Reichs- tag gestellten Fnitiativanträgen bedeutungslos; denn diese würden lediglih im Reichstag entschieden. Beide Körperschaften hätten unbeeinflußt zu entscheiden. Vielleicht sei die Stellungnahme des Reichsrats zu diesen Fnitiativanträgen sogar verfassungswidrig. Abg. Dr. Haas - Baden (Dem.) bemerkte, Jeßt sei der Reichstag ins lbe tb d gekommen. Materiell würde man so schwerlich weiterkommen. Mit der Trennung der Anträge werde man nicht zum Ergebnis kommen. Erkläre das P daß es bereit sei, der Feier des 11. u A ei vielleicht eine Einigung noch möglich. Abg. Neubauer

(Komm.) bezweifelte nicht, baß der Minister des Fnnern nach der Geschäftsordnung des Reichsrats durchaus korrekt verfahren sei. Das shließe aber eine Verzögerung noch nicht aus. Das Zentrum nehme anscheinend eine doppelte Haltung ein, je nahdem es in Preußen oder im Reiche mitarbeite. Er hätte gewünscht, daß in der Frage der Zollvorlage die Sozialdemokraten der preußischen Regierung eFenso wie hier den Rücken gestärkt hätten. Er stimme für die Trennung der Anträge. Abg. Dr. Barth (D. Nat. führte die gegenwärtige Haltung der Linken auf die Absicht zurü, der jeßigen Regierungskoalition Schwierigkeiten zu machen, Er widersprah der Trennung der Anträge. Abg. Lohmann (D. Nat.) nannte die Stellungnahme des Reichsrais zu diesen Anträgen nah der Verfassung eine Anomalie. Staatsrechtlich sei sie indes für den Ausschuß unbeachtlih. Abg. D. Mumm (D, Nat.) wandte sih gegen die Trennung der Anträge. Wenn der Antrag troßdem angenommen werde, dann müsse erneut ab- gestimmt werden, welcher Antrag dann zuerst behandelt werden solle. Er fragte, ob der preußishe Vertreter im Namen seines Ressortministeriums oder des preußischen Staatsministeriums ge- \sprohen habe. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Bp.) wandte ih gegen die Axt und Weise, wie jeßt plöylih so getan iverde, als ob die ganze Existenz des Deutschen Reiches davon abhänge, daß bereits der nächste 11. August Nationalfeiertag sei. Abg. Brod - auf (Dem.) bemerkte, man werde es im Lande nicht verstehen, wenn der Reichstag auseinandergehe, ohne daß in dieser Sache eine Abstimmung vorgenommen worden sei. Der Reichsrat habe sih im übrigen nur bedingt für eine Trennung der Anträge aus- gesprochen. Durch diese Geschäftsordnungsdebatte werde die Er- ledigung der Sache selbst erneut verzögert. Abg. Dr. Wegmanm (Zentr.) machte darauf ausmerksam, daß die Zentrumsfraktion des Reichstags, die hier allein zuständig sei, einstimmig den jeßigen Antrag angenommen habe. Er kenne auch keine Fnstanz der Zentrumspartei, die auf einem anderen Standpunkt stehe. Ob die preußishen Minister des Zentrums überstimmt seien, wisse er nicht, Die Frage der kirchlichen Feiertage müsse nah dem gestrigen Beschluß sofort miterledigt werden. Wo solle sonst eine Mehrheit für die Anträge herkommen? Selbst wenn das Zentrum alle sach- lihen Bedenken hintanstelle und mit der Sozialdemokratie für den 11. August stimme, sei eine Mehrheit im Reichstage nicht vor- handen. Wenn eine reichsgeseblihe Regelung des Ver- fassungstages überhaupt geiroffen werden solle, müsse man ih auf den Zentrumsantrag einigen. Reichsinnenminister Dr. von Keudell sprach namens der Reichsregierung die Bitte aus, den Zentrumsantrag auch jeßt noch als die Grundlage der weiteren Beratungen anzusehen. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) verteidigte nochmals den bayerischen Standpunkt. Mit 14 gegen 10 Stimmen wurde der Antrag Rosenfeld, die gestern beschlossene Verbindung der Frage des Nationalfeiertages mit den Anträgen über die kirhlichen Feier- tage usw. zu lösen, abgelehnt. Zur Sache sprachen noch kurz die Abgg. Bro dauf (Dem.) für seinen Antrag und Antonie Pfülf (Soz.), die als einstimmigen Beschluß ihrer Fraktion den 11. August als Nationalfeiertag forderte. Abg. D. Mumm (D. Nat.) ver- mißte eine Antwort auf seine Frage. Ministerialdirektor Dr. Ba dt erwiderte, daß zwischen gestern und heute keine Staats- ministerialsivung in Preußen hätte einberufen werden können. Er sei der Bevollmächtigte Preußens im Reichsrat. Er habe hier auf eine bestimmt gestellte Frage die Antwort mit Darlegung der Ent- wicklung der Frage gegeben. Vors. D. Dr. Ka hl stellte zu Protokoll fest, daß hiermit das Ende der allgemeinen Aussprache über die Anträge über den Nationalfeiertag und die kirchlihen Feiertage erreicht sei. Der Ausschuß ging hierauf auseinander, ohne eine neue Sißung anzuberaumen. Weitere Abstimmungen fanden nicht statt, wurden auch nicht beantragt.

Fm Steuerausschuß des Reichstags wurde am 8. d. M. die Verlängerung der Geltungsdauer des Steuermildercrungsgeseßes eller bei Fusionen, Sanierungen und Betriebszusammenschlüssen) um ein Fahr angenommen. Ministerialdirektor Dr. Zarden gab, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, dann einen kurzen Ueberblick über den Stand der Frage der steuer- lihen Begünstigung der Auslandsanleihen und betonie zum Schluß, daß nah der Erklärung des Reichsfinanzministers vom 2. 6. 1927 nun wieder in die Einzelprüfung gemäß § 115 des Ein- kommensteuergeseßes eingetreten werden würde. Er legte dann im eingelnen die Anleihen dar, deren Befreiung befürwortet werde. Einzelne loffen seien in der Zeit der Sperre (4. 12. 1926 bis 2. 6. 1927) abgeschlossen worden und auch für diese werde Steuér- befreiung verlangt, Der Minister habe sie aber insbesondere nicht befürworten können, weil dann die Erklärung des Ministers vom 4. 12. 1926 gar keinen Sinn gehabt haben würde und insbesondere auch, wenn die Regierung sih wieder zu einer Sperre entschließe diese gax nicht ernst genommen werden würde. Abg. Hof (D, Vp.) trat den Bedenken des Regierungsvertreters entgegen und beantragte, die Anträge auf nachträgliche Befreiung dex Zinsen der Auslandsanleihen von der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 115 des a die in der Zeit vom 4. 12, 1926 bis 2. 6. 1927 aufgenommen worden sind, unter den Gesichtspunkten, die in der heutigen Ausschußsizung angeführt worden sind und dem Ausschuß das Ergebnis der Prüfung mit- zuteilen. Ministerialdirektor Dr. Zarden erklärte, die hier verlangte Prüfung habe hon stattgefunden. Der Reichsfinanz- minister könne unter keinen Umständen die nachträgliche Be- freiung zusagen. Es wäre ein für die Regierungsautorität un- erträgliher Zustand, wenn erst erklärt würde, es werde keine Be- freiung gegeben, und wenn sie dann nahträglih doch gegeben werde. Abg. Dr. Her b (Soz.) betonte, der Beshluß vom vorigen Dezember, keine weiteren Auslandsanleihen mehr zu begünstigen, sei von einer zu optimistishen Einshäßung der deutshen Wirt- schaftskraft ausgegangen. Febt habe sih gezeigt, daß die deutsche Wirtschaft doch noch des ausländischen. Kapitals in großem Umfang bedarf, Das habe Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius in seiner Hamburger Rede betont. Es sei aber noch zweifelhaft, ob er dabei die aanze Reichsregierung hinter sih hat. Bekannt sei der starke Widerstand des Reichsbankdirektoriums gegen den Standpunkt des Wirtschaftsministers. Die Außen- und Wirtschaftspolitik des Reiches dürfe aber nicht vom Reichsbankpräsidenten durchkreuat werden. Wenn Anleihen nux für roduktive Zwecke O iverden sollten, so Mule doch auch der Bau von Arbeiterwohnungen als De Aufgabe betrachtet werden, denn ohne diese Wohnungen ei die Steigerung der Produktion gar niht möglich. Darum sei n unverständlich der R C der Beratungöstelle der Reichs- ank gegen die Wohnungsanleihe. Die für die Belebung der all- Ee Wirtschaft notwendige Belebung des Baumarktes werde adurch gehemmt. Ebenso Un er O und verhängnisvoll 1e die Kürzung der Berliner Stadtanleihe durch die erxatungsstelle. Diese Anleihe sei für durhaus produktive Zwette bestimmt und sie f in London in kurzer Zeit überzeihnet worden. Die Beratungs telle erweise sih jéßt als ein wirtschaftlih \chädlihes FFnstruraent und wenn sich ihre Praxis nicht ändere, werde man beim Wieder- zusammentxitt des Reichstags ihre Aufhebung beantragen müssen.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: J. V.: Oberrentmeister M eye r in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32.

Bier Beilagen und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

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Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 11. Fuli

Ir. 159.

1927

F Befristete

1. Handelsregister.

Mga Male, Ed a R irma Fose aas, Schiwanheim am Main: Die Firma ist erde Höchst am Main, den 4. Fuli 1927. Amtsgericht, Abt, 7.

FHöchst, Main. [34575] Firma „Hochtief“ Aktiengesellschaft für Hoch- und Tiefbauten, vormals Gebrüder Helfmann in Essen mit Zweigniederlassung in Höchst am Main: Der Kaufmann Karl Fehrmann aus Berlin ist aus dem Vorstand aus- geschieden. Höchst a. M., den 5. Juli 1927, Amtsgericht. Abteilung T7.

Leer, OstfriesI, ; [34578] _ Qn daz HandelZregistcr Abteilung A ist heute unter Nr. 558 eingetragen die Firma Gottfried Rocholl, Buch- und Kunsthandlung mit dem Niederlassungs- ort Leer, und als deren ine Der Buchhändler Gottfried Rocholl in Leer. Amtsgericht Leer (Ostfr.), 5. Juli 1927.

Leipzig. ; [34205]

Jn das Handelsregister ist heute ein- getragen worden:

1. auf Blatt 9910, betr. die Firma Buchhandlung Gustav Fock, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Die Prokura von Fohannes Geest ist erloschen. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Verlagsbuchhändler Fo- hannes Geest in Leipzig. Er ist be- rechtigt, die Gesellschaft allein zu ver- treten.

__2. auf Blatt 15 067, betr. die Firma Commerz- und Privat-Bank Aktien- gesellschaft Filiale Leipzig in Leipzig, Zweigniederlassung: Der Gesellschafts- vertrag ist durch Beschluß der General- versammlung vom 26. April 1927 im S 19 abgeändert worden.

3. auf Blatt 15 447, betr. die Firma Adlerwerke vorm. Heinr. Kleyer Aktiengesellschaft Filiale Leipzig in Leipzig, Zweigniederlassung: Adam Brecht und Theodor Rix sind als Mit- glieder des Vorstands ausgeschieden.

4. auf Blatt 17 891, betr. die Firma 'ATG Allgemeine Transport- anlage!t-Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung in Leipzig: Prokura ist erteilt dem Oberingenieur Johann Wilhelm Ries în Oebsch-Markkleeberg. Er darf die Gesellschaft nur in Gemein- schaft mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen vertreten. __5, auf Blatt 23724, betr. die Firma Chemische Fabrik Markranstädt Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung in Leipzig: Dr. ten Hompel ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Der Ge- äftsführer Karl Ftschert ist berechtigt, die Gesellshaft allein zu vertreten. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Karl Ftschert ist niht mehr Geschäftsführer, sondern Liquidator.

6. auf den Blättern 16548, 21 376 und 22 498, betr. die Firmen Friedr. Karl Frank, „,„Lipsia““ Kernstützen- fabrik und Gießereibedarf Gesell- schaft mit beschränkter Haftung und Electora-Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung, Spezialfabrikation elektrischer Laufwerke, sämtlich in Leipzig: De Firma ist erloschen.

#4. auf Elatt 24 351, betr. die Firma „Haküvag"“ Haus- & Küchengeräte- Verkaufsgesellschaft mit beschränk- ter Haftung in Leipzig: Der Gesell- schaftsvertrag ist durch Beschluß der Ge- sellshafter vom 27, Mai 1927 im § 1 abgeändert worden. Die Gesellschaft hat thren Siß nah Chemniß verlegt, ies3- halb die Firma hier in Wegfall kommt.

8. auf Blatt 25 110 die Firma Fabrik eleftrischer Steuerapparate Rudolph Knote in Leipzig (-Großzschocher, Haupt- straße 136). Der Fngenieur Rudolph Karl Knote in Leipzig ist Jnhaber.

9. auf Blatt 25111 die Firma Arthur Hußbler în Leipzig (Gottschall- straße 22). Der Handelsvertreter Ernst Conrad Arthur Hußler in Leipzig ist «Fnhaber. (Angegebener Geschäftszweig: Handelsvertretung in feinen Leder- waren.)

__ 10. auf Blait 25112 die Firma Carl Hußels in Leipzig (Funkenburgstr. 26). Der Handelsvertreter Carl Hußels in Leipzig ist JFnhaber. Fn das Handels- geschäft -ist eingetreten der Handel8ver- tretex Karl Wilhelm Hußels in Leipzig. Die Gesellschaft ist am 1. Juli 1927 er- richtet worden. (Angegebener Geschäfts8- zweig: Handel8vertretung in Webwaren.) Amisgericht Leipzig, Abt. T1 B, den 4. Juli 1927,

Leipzig. : [34579]

Jn das Handelsregister ist heute ein- getragen worden:

1. auf Blatt 8218, betr. die Firma Pollrich & Co. in Leipzig: Die Pro- fura des Eduard Heinrih Förster is}t erloschen, :

2. auf Blatt 10 793, betr. die Firma Friß Schulz jun., Aktiengesellschaft in Leipzig: Der Gesellschaftsvertrag vom

Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrlickungstermin bei der Geschäftsstelle

26. Zuni 1900 ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 80. 1927 im § 16 abgeändert worden. 3, auf Blatt 17 283, betr. die Firma C. Stößner Kommanditgesellschaft

als Gesellschafter ausgeschieden. An seiner Stelle ist der Fabrikant Carl Schmidt in Leipzig als persönlich haf- tender Gesellshafter in die Gesellschaft eingetreten.

4. auf Blatt 20 851, betr. die Firma Würker «& Werthmann, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Curt Würker und der Kürschner Max Werthmann, beide in Leipzig, sind niht mehr Geschäftsführer, sondern Liquidatoren.

5, auf Blatt 24 447, betr. die Firma Georg Schnorr Radiogrofhand- lung în Leipzig: Die Prokura des Josef Karl Ernst Noack ist erloschen.

6, auf Blatt 24 644, betr. die Firma Wohnungsbaugesellschaft ee Fort- schritt“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Prokura ist erteilt an Elisabeth led. Hörig in Leipzig.

7. auf Blatt 24 113 die Firma Fer- dinand Weßke in Leipzig (Zentral- markthalle Stand 470). Der Lebens- mittelhändler August Ferdinand Webke in Leipzig ist Fnhaber. (Geschäftszweig: Handel mit Lebensmitteln.)

8. auf Blatt 25 114 die Firma Wer- ner Wüst in Leipzig (Sidonienstr. 65). Der Handelsvertreter Werner Wüst in Leipzig ist Jnhaber. (Geschäftszweig: Handelsvertretung in Tabakfabrikaten.)

9, auf Blatt 25115 die Firma Schooff & Co. in Lipzig (Lessing- straße 17), vorher in Düsseldorf. Der Kaufmann Salomon Halbreih genannt Max Halbveih in Leipzig ist rFnhaber. (Geschäftszweig: Handel mit elektrishen Bedarfsartikeln und Vertvetung in dieser Branche.)

10, auf Blatt 25 116 die Firma Her- mann Wolf in Leipzig (Plagwiber Straße 33). Der Kaufmann Frtedrich Traugott Hermann Wolf in Leipzig ist Inhaber. Prokura ist erteilt an Liddy Gertrud led. Wolf in Leipzig. (Ge- shäft8zweig: Biergroßhandlung.)

11. auf Blatt 25117 die Firma Walther Schumann in Leipzig (Kaiser-Wilhelm-Str. 53). Der Han- delsvertreter Robert Walther Schu- mann in Leipzig ist Fnhaber. (Ge- shäft8zweig: Handelsvertretung in Gar- dinen und Weißwaren.)

12. auf Blatt 24 144, betr. die Firma Sanitäts8haus Frauenheil Bern- hard Richter in Leipzig, Zweignieder- lassung: Die Zweigniederlassung ist aufgehoben und die Firma hier exr- loschen.

13. auf den Blättern 22951 und 13758, betr, die Firmen „Transito“‘ Speditions - Gesellschaft mit be- schränkter Haftung und Hermann Nofberger, beide in Leipzig: Die Firma ist erloschen.

14. auf Blatt 20 322, betr. die Firma Edgar Spormann in Leipzig: Von Amts wegen: Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Leipzig, Abt. ITB, den 5. Juli 1927,

Limbach, Sachsen. [34580]

Jm hiesigen Handel3register ist heute auf Blatt 1143, die Trawalit-Strumpf- fabrik Gesellshaft mit beshränkter Has- tung in Wittgensdorf b. Chemniy betr., eingetragen worden:

Die Gesellshaft is aufgelöst. Die bisherigen Geschäftsführer Plenio und Haupt sind ausgeschieden. Der Kauf- mann Karl Stumpf in Chemniß ist zum Liquidator bestellt.

Amtsgericht Limbach, den 6. Fuli 1927.

Lippehne, [34581] Jn unsex Handelsregister Abt. A ist bei der unter Nr. 2 eingetragenen Firma Max Kunde heute eingetragen ivorden: Die Firma ist erloschen. Lippehne, den 5. Juli 1927. Das Amtsgericht.

Lippehne. ee n unser Handelsregister Abt. A i} heute unter Nr. 63 die Firma Franz Hecker eingetragen. JnHaber is der Apotheker Franz Hecker in Lippehne. Lippehne, den 5. Juli 1927. Das Amtsgericht,

Luckau, Lausitz. i [34583]

In das Handelsregister A ist unter Nr. 98 die Firma „Gustav Krüger, Criniß“ eingetragen worden. Fnhaber der Firma ist der Fabrikbesißer Gustav Krüger in Crinit.

Luckau, den 2. Juni 1927.

Das Amtsgericht.

Lüidenscheid. [34584] In das Handelsregister A Nr. 120 V

heute bei der offenen Handelsgesellschaft d, Baumeister zu Lüdenscheid ein- tragen: Die Gesellschaft if E

man

r bisherige Gesellschafter K und Fabrikant Nubolf Brumeister in

April |G

in Holzhausen: Curt Louis Stötner ist |

n | Prokuvisten vertreten.

Lüdenscheid ist alleiniger Inhaber des Lüdenscheid, den 5. Juli 1927 üdenscheid, den 5. Juli .

Das Amtsgericht.

Magdeburg. [34211]

In das Handelsregister ist heute ein- getragen worden:

1. bei der Firma Junkers Motorenbau- Gesellschaft mit besdränkter Haftung in Magdeburg unter Nr. 1056 der Ab- teilung B: Durch Gesellschafterbes{luß vom 11, Oftober 1926 ist das Stamm- kapital auf 500 Reichsmark umgestellt. Durch gleichen Beschluß i} der ell- schaftsvertrag entsprehend der Umstellung (einer, Dr. Otto Mader ist niht mehr i O E: _ Der Geschäftsführer heißt niht Schleising, s leißing.

2. bei der Firma Cohen & Meyerhardt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Magdeburg unter r, 849 der Ab- teilung B: Laut Gesells alle el ues 3 * i 1927 wird die Gesellschaft ortgeseßt,

3. bei der Firma Albu Sti 6 Ge-

ellshaft mit beschränkter Haftung in D ra erm een unter e 13% | [{

der Abteilung B: Die Vertretungsbefugnis des Reinhold Michel ist beendet. r Kaufmann Dr. Friedrich Karl Apel in Erg ist zum Geschäftsführer bestellt, i

4, bei der Firma Arnold Kahler & Co. in Magdeburg Zweigniederlassung der in Hamburg bestehenden auptnieder- lassung unter Nr. 1472 der Abteilung A: Wolf Keller ist am 15. Juni 1925 aus der Gesellschaft ausgeschieden, Der bis- herige L T David Stkeiner ist alleiniger Inhaber der Firma. Die Ge- [eia t it dur den am 14. Dezember 926 erfolgten Tod des Gesellschafters Arnold Ritter von Kahler aufgelöst. Der Kaufmann Franz von Kahler in para E in das Geschäft als persön- ih haftender Gesellschafter eingetreten. Die offene Handelsgesellshaft hat am 1, Januar 1927 begonnen, Die Prokura des Franz von Kahler ist erloschen.

Magdeburg, den 5. Juli 1927.

Das Amtsgericht A, Abteilung 8.

Magdeburg. i [34585]

In das Handelsregister i} heute ein- getragen worden: i 1. bei der Firma Luftreederei Magde- burg Gesellshaft mit beschränkter Haftung mit dem Sie in Magdeburg unter Nr. 531 der Abteilung B: Durch Gesell- chafterbes{luß vom 24. Mui 1927 ift der 6 des Gesellschaftsvertrag entsprêchend

er Niederschrift geändert. Sind mehrere Geleit ee vorhanden, so wird die Gejellschaft von zwei Geschäftsführern ge- meinschaftlih vertreten. Den einzelnen Geschäftsführern kann aber durch Gesell- shaftsbes{hluß Einzelvertretungsbefugnis verliehen werden, Soweit nicht Einzel- veriretungsbefugnis besteht, ist an Stelle der O eines zweiten Geschäfts- ita auch die Mitzeichnung eines Pro- luristen genügend. Her ert Goldschmidt ist zur Alleinvertretung ermächtigt. Wil- helm Kurth und der Direktor Friedrich W. H, Solmsen in Magdeburg sind zu ordentlichen Geschäftsführern bestellt. erner wird veröffentliht, daß der

atzungsänderungsbe\schluß vom 2. 3. 1926 am 27. 3. 1926 eingetragen ist.

2. bei der Firma F. Ergang in Magde- burg unter Nr. 1202 der Abteilung A: Die Prokura des Carl Gille und des Paul Lohse ist erloshen. Dem Walter Grüße- u in Magdeburg ist Einzelprokura erteilt.

3 bei der Firma Hermann Diek in Magdeburg unter Nr. 1182 der Ab- teilung A: Walter Ganse ist aus der Ge- sellschaft ausgetreten, Die Gesellschafter Gertrud Erler, geb. Stettin, und Sophie Dieck, geb. Zieler, bleiben von der Ver- tretung der Gesellschaft ausgeschlossen, während im übrigen der Aus|{luß der Vertretun ania der persönlich haften- den Gesellschafter aufgehoben ist.

O den 6. Juli 1927.

Das Amtsgericht A, Abteilung 8,

Mannheim. / [34586] In das Handelsregister wurden heute die Firmen eingetragen: : oriß Neu, Mannheim. e ist Moriß Neu, Kaufmann, Mannheim. Der Moriß Neu Ehefrau, Rosalie geborene Meyer, Mannheim, ist Prokura erteilt. Die Niederlassung ist von Weinheim nah Mannheim verlegt. ulius Schwarzmann, Mannheim, Jn- haber A Julius Schwarzmann, Kauf- mann, Mannheim. Neckardruckerei Gesellschaft mit be- chränkter Haftung, Mannheim. Der Ge- ellschaftsvertr. r Gesellschaft mit be- ränkter Daf ung wurde am 2, Mai 927 festgestellt. Qa des Unter- nehmens ist die os ung von Druerei- arbeiten jeder Art und der Verlag von Druckschriften und eitungen. Das Stammkapital beträgt 20 000 RM. Willy ckhoff, Kaufmann, Mannheim, ist Ge- äftsführer. Sind mehrere Geschäfts- ührer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen : c Als nicht ein- getvagen wird veröffentliht: Die Be-

kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger.

eiter wurde eingetragen zu den folgen- den Firmen:

L. Leffmann, Mannheim: Die Gesell- \ aft ist auf R und das Geschäft mit Aktiven und Passiven und samt der Firma guf den Gese sdaster Kaufmann Siegfried Leffmann, Mannheim, als alleinigen Jn- haber übergegangen, der es unter der bis- herigen Firma weiterführt, Der Ge- shäftszweig ist jeßt: Anferbigune von Korsetts, rumpfbändern uny ein- [Hlägigen Artikeln sowie Handel in

lesen nltanven. Mannheim: Die

Leo Knóöpflmacher, Firma ist erloschen.

Th. Faßhold & Co., Mannheim: Die

rokura des Albert Schwabe ist erloschen.

em Otto Beß, Frankfurt a. M., ist Einzelprokura, dem Wilhelm Leibfried, Mannheim, Gesamtprokura erteilt. Dieser ist gemeinsam mit dem Gesamtprokuristen ¿ochert zeihnungsberechtigt,

is & Schwarzmann Gesellschaft mit

beschränkter Haftung, Mannheim: Die Gesellschaft ist durch Beschluß der Gesell- hafter vom 1. Juli 1927 aufgelöst, Die bisherigen Geschä uhrer Kaufleute Nudolf Weis und Julius Schwarzmann, beide in Mannheim, sind Liquidatoren,

Mannheim, den 6. Wu 1927.

Amtsgericht, F.-G. 4,

Marienberg, Sachsen. E Im Handelsregister ist Heute au Blatt 297 die Firma Johannes Herr- mann in Marienberg und als deren Fn- haber der Kaufmann Louis Fohannes Herrmann in Marienberg eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation und Handel von Posa- menten, Knöpfen und Kurzwaren. Amtsgericht Marienberg, Sa., den 2. Juli 1927.

Meerane, Sachsen, [34588] Auf Blatt 1160 des Handelsregisters, die Firma Bernhard Schmidt, Gee niederlassung Meerane der F. i Schmidt jun. Söhne Aktiengesellshaft in Meerane, Zweigniederlassung der im Handelsregister des Amtsgerichts Alten burg eingetragenen aqu J. Q, Schmidt jun. Söhne Mee Oa in Kotterip i. Th, betr., ist h getragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 20. Mai 1927 ist dex Geselil- schastsvertrag im § 6 Abs, 4 abgeändert worden.

Amtsgeriht Meerane, den 4. Fuli 1927,

Meinerzhagen. [34589] Jn unser Handelsregister A ist zu der unter Nr. 120 vermerkten Firma Lange- mann & Co. zu Valbert folgendes ein- getragen: Die Firma ist erloschen. Meinerzhagen, den 10, März 1927. Das Amts8gericht.

Meissen. 2 [34590]

Jm Handelsregister ist am 5, Fulî 1927 eingetragen worden:

1. Auf Blatt 879, die Firma Kaolin- und Tonwerke Aktiengesellschaft in Meißen betr.: Der Voistand Direktor Otto Reißmann ix Meißen is aus- geschieden. Zum Vorstand ist bestellt der Diplomingenieur Rudolf Neubert in Meißen.

2, Auf Blaït 192, die offene Handels- grie alt Otto & Schlosser in Meiße" etr.: Die Prokura des Kaufman:1s Adolf Hermann Oskar Engel in Nieder- meisa ist erloshen. Dem Kaufmann Kurt Ernst Pöhland in Meißen ist Prokura erteilt.

3, Auf Blatt 743, die Kommandit-

eute ein-

gesells aft Karl Tiedemann in Brockwib | sg

etr,: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Zum

Es ist bestellt der Direktor Karl

Lu: Wendelin Erdtel in Königstein

a. Elbe. Die Prokura des Direktors

Karl Ludwig Wendelin Erdtel und des

Kaufmanns Martin Me ist erloschen, Meißen, den 7. Fuli 1927. Das Amtsgericht.

Militsch, Bz. Breslau. A __ Gn unser Handelsregister Abteilung A ist unter Nr. 54 bei der Firma H. Lach- manns a (Paul Lange) in Militsch e eingetragen worden: Die irma ist erloschen. Militsch, den 2. Zuli 1927. Amt3gericht,

Militsch, Bz. Breslau. as _Gn unser laue ister Abteilung A ist unter Nr. 130 die Firma Paul

ange, Fnhaber Kurt Lange in Militsch, heute eingetragen worden.

Der Fnhaber Kurt Lange ist Buch- druckereibesthex in Militsch.

Militsch, den 2. Juli 1927.

Amtsgericht.

Minden, Westf. ente

Jn das Handelsregister t. Nr. 421 ist bei der Firma Herm. Karl Hempypell in Minden folgendes ein- getragen worden:

Die Prokura des Kaufmanns Albrecht

Strauß in Minden und des Kaufmanns

eingegangen fein. “Zet

ad

en. Amtsgericht Minden i. W., Münster, Westf.

[34594 Jm Handelsregister B Nr. 189 eute bei der Firma „Gebece“ Gesell chaft für Bäckerei- und Conditorei« darf mit beschränkier Haftung zu Münster i. W.“ Cnget ragen, daß Hubert Brinkmann als er fee aus geschieden ist, die Gesellschaft fortan nur einen Geschäftsführer hat und die bezgl. Bestimmungen des S EtlG durch Beschluß der Gesellschafterver- jaantiang vom 3. Mai 1927 geändert

ind. Münster i. W., den 1. Juli 1927. Das Amtsgericht.

Münster, Westf. Ge

Jm Da reg ee A Nr. 658 ist heute bei der ommanditgesells ast „Aug. Winkhaus zu Münster i. W.“ ein« getragen, daß dem Major a. D. Paul

othert und dem Fngenieur Erich Winka4 haus, beide Æ Münster i. W., Einzel« prokura erteilt ist.

Münster i. W., den 1. Zuli 1927.

Das Amtsgericht.

Permoun Hildebrandt in Minden ist éLä 0

Münster, Westf. [34599]

Im Handel8register A Nr. 1483 ist heute bei der Firma „Dörries & Witte, Papiergroßhandlung Bürobedarf, Münster i. W.“ eingetragen, daß die Ge« sellschaft ohne Liquidation aufgelöst und die Firma erloschen ist.

Münster i. W., den 1. Juli 1927.

Das Amtsgeriht,

Münster, Westf, S Jm Handelsregister A Nr. 1571 if heute die Firma „Maria Rütter zuw Münster i. W.“ und als deren Fnhaber Frau Maria Rütter in Münster ein- getragen; ferner ist eingetragen, daß dem Dr. rer. pol. Wilhelm Shmenk zu Münster i. W. Prokura erteilt ist. Münster i. W., den 2. Zuli 1927. Das Amtsgericht.

Münster, Westf. POS

Jm Handelsregister A Nr. 267 ist heute bei der Firma „L. Stroetmann zu E: i. W.“ eingetragen, daß den Kaufleuten Heinrich Scheve und Ernst Löscher, beide in Münster i, W., Einzel- prokura mit Beschränkung auf dié Hauptniederlassung in Münster i. W. er- teilt ist.

Münster i. W., den 4. Juli 1927.

Das Amtsgericht.

Münster, Westf. [34598] Im HandelZregister A Nr. 703 ist heute hei der Firma „Anton Künne zu Münster i. W.“ eingetragen, daß dis Firma erloschen ist. Münster i. W., den 5. Juli 1927. Das Amts8gericht.

Neisse. _ [34601]

Jn das Handelsregister A Nr. 119 ist bei der Firma Th. Geflitter in Neisse am 2. Juli 1927 folgendes eingetragen ivorden: Der Kaufmann Dr. Paul Geflitter in Neisse i in das Geschäft als persöónlih haftender Gesellschafter eingetreten. Die offene Handelsgejell- [Get hat am 1. Januar 1924 begonnen, Imtsgericht Neisse.

Nossen. [34602]

Auf Blatt 269 des Hiesigen Handel83« registers (Firma Karl Jun han, F P geert Zellwald im Zellwald bei A ist heute eingetragen ivorden: Die Prokura des Kaufmanns Otto Paul Roch in Siebenlehn i} er-

schen. Amtsgericht Nossen, den 1, Juli 1927,

Oberhausen, Rheinl. [34604]

Eingetragen am 30. Juni 1927 in das Handelsregister A unter Nr. 1088 die Firma Emma Bolten in Oberx- Nate: Rhld., und als deren alleinigé

nhaberin die Frau Emma Bolten, geb. Neubauer, in Oberhausen, Rhld., Marktstraße 117, Dem Kaufmann Jo- hann Bolten in Oberhausen, Rhld., ist Prokura erteilt.

Amtsgericht Oberhausen, Rhld.

Oberhausen, Rheinl. [34603]

A am 1. Juli 1927 in Handelsregister B bei Nr. 240, Firma Gebrüder Bein, Gesellshaft mit bes chränkter Haftung in Oberhausen,

ld: An Stelle des verstorbenen Josua Bein ist dessen Witwe, Margarete geb. Eisenberg, in Oberhausen zum Ge- schäftsführer bestellt.

Amtsgericht Oberhausen, Rhld.

Oberkaufungen. [34605] Im Handelsregister B Nr. 3 wurdé bei der Firma Herkules-Werke, Spirals federfabriken, Gesellschaft mit beshränk- ter Haftung in Oberkaufungen, Zweiges niederlassung Helsa, am 6. Fuli 1927 ngerage A è ; ie Prokura des Heinrih Kilian ist erlosch

en. Amtsgevichi Obexkaufungen.