1927 / 170 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Autogaragen und Neparaturwerk- stätten Aktiengesellschaft, Hamburg. [39357] Berichtigung.

In der in Nr. 163, 2. Beilage d. Bl., vom 15. 7. 27 werden die (läubiger gem. 8 289 Abfayz 2 H.-G.-B. aufgefordert und uicht, wie gedruckt, § 298. __ [39194]

Deutiche Schiff- und Maschinenbau Aktiengesellschaft, Bremen.

In der Generalversammlung vom 94. Mai 1927 wurde Herr Otto Bo, Hamburg, neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Bremen, den 20. Juli 1927.

Der Vorftand. [39148]

Neue Friedrichstraße 38—40 Grunudstück&veriwwertung®&- Uktienugesellichast.

Veränderung im Aufsichtsrat: Ausge- schieden Kaufmann Otto Karpowihz, Berlin- Charlottenburg.

[39t 50}

Luftverkehr Württemberg A.-G,,

Stuttgart. Fn 28, 6. 1927

der Gen.-Vers. v. find aus dem A.-N. ausgeschieden: Ob.- Bgrmeister Dr. Lautenschlager, Vizevräf. Dr. Ekfas, Komm.-Nat A. Schwarz. Neu- gewählt wurden: Bürgermeister Dr. Sigloch, Nechtsrat Dr. Waldmüller, Dir. K. Schippert, sämtlih in Stuttgart [391411 In der Generalversammlung vom

15. Juni 1927 if neu in den Aufsichts- rat gewählt: Herr Dr. Alfred Nofenberg, Merlin. Elektrodraht & Zsolierstoff Aktieu-

gesellschaft Berlin-Alt Glienicke. [36747]

Die Chemische Fabrik Niba A.-G,, Nordenham, ift durch Beschluß der Ge- neralversammlung vom 28. April 1927 anf- gelöft worden. Die Gläubiger der Gesfell- schaft werden hiermit aufgefordert, etwaige Ansprüche bei ihr umgehend anzumelden.

Der Liquidator der

Chemischen Fabrik NRiba A.-G,:

Schä ck

[38197] _

Die Herren Josef Ferber zu Köln- Lindenthal und Direktor Hans Basten zu Köln find durch Niederlegung ihrer Aemter aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden.

Köln, den 16. Juli 1927. Vulcan-Fenerung Aktiengesellschaft, Köln.

Lutif h.

[39366]

Die Aktionäre der Chemnitzer Land- bank A.-G.,, Glöfa, werden hierdurch zu der Sounabend, den 13. August 1927, 16 Uhr 30 Minuten, im Gasthaus ,Schweizerhof", Chemntitz-Furth, stattfindenden 36. ordentlichen Gene- ralversammlung ergebenst eingeladen.

TageSsorduung :

1, Vortrag des Ge|häftsberichts und der Jahresrechnung.

, Nichtigsprehung der FJahresrechnung sowie Gntlaftung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

3. Wahl zur Ergänzung des Aufsichtsrats.

. Beschlußfassung über rechtzeitig ein- gegangene Anträge.

Giösa, den 21, Juli 1927.

Der Vorstand,

P. Brückner. Fifcher. [39136] Gesellschaft Urania.

Zu der am 8. August 1927 um 4 Uhr nachm. in der Urania, Tauben- straße 48/49, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung werden die Herren Aktionäre gemäß § 22 des Statuts hiermit eingeladen.

j Tage®sordnung:

1. Genehmigung zur Uebertragung von Aktien.

. Zuwahlen zum Ausfichtsrat.

. Genehmigung der Bilanz mit Ge- winn- und Verlufirehnung.

, Genehmigung der Maßnahmen des Autsfichtsrats über einstweilige Ein- stellung des Betriebes.

9. Beschluß über kurzfristige Verpachtung des Grundfstücks.

6. Aenderung des § 12 der Satzung.

Berlin, den 23. Juli 1927.

Gesellschaft Urania,

__ Der Auffichtsrat.

Dr. Hi ekmann, stellvertr. Vorsitzender.

Der Ge|\chäftsberiht und die Bilanz liegen von heute ab in den Diensträumen der Gesell\hait Urania, Taubenstr. 48/49, zur Einsicht aus.

[39178] * Waldorf-Astoria Zigarettenfabrik A.,-G., Stuttgart.

Nachtrag der Tagesordnung zu

der am Donnerstag, den 11. August 1927, vormittags 11 Uhr, stattfindenden 9, or- dentlichen Generalverfammlung im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes der Gejellschaft in Stuttgart, Hackstraße 9 bis 13 (f. Reichsanzeiger Nr. 166 vom 19. Juli 1927). i

6. a) Ermächtigung des Vorstands zur Kündigung der Vorzugsaktien der Serie A mit 6 monatiger Kündigungs- frist nah Maßgabe des Absatzes 7 des § 3 der Statuten.

b) Beschlußfassung der General- versammlung über die Einziehung dieter Vorzugtaktien aus dem zur Verfügung stehenden Reingewinn des Jahres 1926.

c) Ermächtigung des Auffichtsrats, nach Einziehung der Vorzugsaktien der Serie À die entsprechenden formellen Statutenänderungen vorzu- nehmen.

Stuttgart, den 22. Juli 1927.

Der Auffichtsrat. Weil.

Gemeinnüßige Crefelder Sicdlungs- Aktiengesellschaft Krefeld-Liunn. Unsere UAftionäre werden hiermit zu

der am 9 August 1927, nachnittags

5 Uhr, in Krefeld, Ostwall 130 (bei

Herrn Notar Alberts) stattfindenden or-

dentlichen Hauptversammlung ein-

geladen. Tagesordnung :

1. Vorlage der Geschäftäberihte des Vorstands und des Auffichtsrats, der Bilanzen und der Gewinn- und Ber- luftrechnungen für die (Beschäftsjahre 1925/26 und 1926/27.

2, Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen.

. Beschlußfaffung über die Entlaftung des Vorstands und des Auffichtsrats.

. Aufsichtsratéwahlen.

. Neuntaffsung des Gefellshaftévertrags, insbesondere auch Abänderung a) des 8 28, b) des § 29, c) des § 30.

. Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Durchführung der gefaßten Beschlüsse und zur Herauêgabe des Gefsellschafts- vertrages in neuer Fassung.

Zux Teilnahme an der Generalyer- faramlúng sind die in unferem Aftienbuche verzeichneten Aktionäre berechtigt.

Gemeinnützige Crefelder Siedlungs-Aktiengesellschaft. Der Vorstand. [39184] Steinhaus. Dr. Esser.

[39134) Gebr. Meyer, Chem. techu. Fabrik

A.-SG., Haunover-Ricklingen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu den am 9. August 1927 in Hannover, Theaterstraße 8 II, stattfindenden Generalversammlungen unserer Gefellschaft auf mittags 12 Uhr bezügliß des Geschäftsjahres 1924, auf 127 Uhr bezüglih des Geschäftsjahres 1925 und auf 12} Uhr bezüglih des Geschäftsjahres 1926 eingeladen.

Tagesordvuunug :

1, Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das jeweilige Gefchäftsjahr.

2. Beschlußfaffung über die Genehmi- gung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Diese Tagesordnung gilt für die Ge- \chäftsjahre 1924/25, für das Geschäftsjahr 1926 gilt diefelbe Tagesordnung. Hinzu fommen folgende Punkte:

1. Wahlen zum Auffichtsrat.

2. Aenderung des § 17 der Saßzungen,

betr. Entschädigung des Aufsichtsrats.

3. Verschiedenes.

Als stimmberechtigt zugelaffen zur Ge- neralverfsammlung werden diejenigen Aktio- näre, welche späteftens am ®. August 1927

a) bei der Kasse der Gefellshaft ihre Aktien hinterlegt, S

b) ein Nummernverzeichnis derx zur Teil nahme bestimmten Aktien eingereicht haben.

Dem Erfordernis zu a kann auch durch Hinterlegung der Aktien bei einem deut]chen Notar genügt werden. Gegen Hinterlegung der Aktien bezw. Einreichung des Hinter- legungs\ceins gibt die Kasse der Gesell- schaft eine Bescheinigung aus, welche zur Teilnahme an den Generalversammlungen berechtigt.

Haunover-Nicklingen, den 21. Juli 1927. Der Vorstand.

Georg Meyer. Edmund Meyer.

[38859] Bilanz am 31, Dezember 1926.

RNM 200 000 940 500 151 120 14 529 10 890 4590 340 7 605 467 262 1675 810 95 711

92 995 1 547 6248:

Ll L ETT E

Aktiva, Grundftückskonto (Gebäudekonto . Maschinenkonto Werkzeugkonto P odellkonto íFnventarkonto. . Fuhrwerkskonto . Elektrishe Anlagekonto . . Fabrikationskonto . . Kassakonto Wedell Kontokorrentkonto . « .. Gewinn- und Verlustkonto:

Verlust

S D

Passiva. Aktienkapitalkonto: Stammaktien . Vorzugsaktien . Nefervefondskonto Dividendenkonto . Kontokorrentkonto:

Kreditoren

1 200 000 5 000

65 000 329

277 2954:

1 547 6248: Gewinn- und Verlustkonto.

NM

106 916 93 404 49 768 16 739 45 914

312742

Debet. Salärkonto Handlungsunkostenkonto . . Betriebsunkostenkonto Zinsenkonto Abschreibungen

D: S WS

Kredit. Bortrag aus 1925 . . « Fabrikationskonto: Bruïitogewinn E Gewinn- und Verlustkonto: Verlust

16 456/13 243 690/21

52 595/90 312 742/24 An Stelle des durch Tod ausgefchiedenen Herrn Or. h. c. Friedrich Brandes wurde Herr Generaldirektor Ernft Jäger, Berlin,

in den Aussichtsrat gewählt. Berlin - Reinickendorf - Oft,

19. Juli 1927.

Reiß & Martin Aktiengesellschaft.

den

[39171] Metallwarenfabrik A.-G.

vorm. Ed. Lachmaun.

Zu der am 15. August d. F., nach- mittags 4 Uhr, in un)eren (Keschäfts- räumen stattfindenden ordentlichen Ge- neralverfammlung werden die Herren Aktionäre hiermit eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage und Genehmigung der Bilanz für 1926.

2. Erteilung der Entlastung von Auf- sichtsrat und Vorstand.

3. Beschlußfassung über Herabsetzung des Stammfapitals um 180 000 4.

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

Die Aktien find spätestens bis zum 13. August, mittags 12 Uhr, bei unserer Gefellicha|téfkasse zu hinterlegen.

Berlin, den 20. Juli 1927.

Der Vorfißende des Anfsichtsrats: Leo Lachmann, Justizrat. [37403]

Einladung zu der am Mittwoch, den 19. August vorm. 19 Uhr, im Kon- ferenzzimmer des Hotels8Union in München, Barer straße, stattfindenden X. orv. Generalverfammlung unserer Aktionäre.

Tagesordnung :

1. Vorlage und Genehmigung des Ge- \chäftsberihts sowie der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926/27.

2. Gntlastung des Aufsichtsrats und Vorstands.

3. Mitteilung gemäß § 240 H.-G.-B.

4. Beschlußfaffung über Beseitigung der Unterbilanz, u. zw. Einziehung der RNM 5000 mehrstimmigen Vorzugs- aktien, Zusammenlegung der Stamms- aktien im Verhältnis 10 : 1.

. Wiedererhöhung des Aktienkapitals auf bis zu MM 70 000 Stammaktien.

. Zuwahl zum Aufsichtsrat.

. Genehmigung des erfolgten Verkaufs der Filiale Kevelaer.

. Verlegung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr.

. Satzungsänderungen: Abänderung der Firmenbezeihnung, Streichung der Filiale Kevelaer, andere Fassung des (Gegenstandes des Unternehmens, Aenderung des Abschnitts über das Geschäftsjahr.

Anmerkung: Ueber §8 4 und d ge- trennte Abstimmung der Vorzugs- und Stammaktien.

Aktionäre, die an der Generalversamm- Tung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bezw. Depotscheine spätestens bis zum 7. August bei der Geschäftsstelle, Forsten- rieder Straße 1/[I11, zu hinterlegen und Eintrittskarten in Empfang zu nehmen.

München, den 12. Fuli 1927.

Kath. Volkskunst-Anfstalten A.-G. Der Vorsißzende des Auffichtsrats: Justizrat Dr. Karl Panzer.

[37861]

Schluß¿bilanz des Jahres 1926 der Aktiengesellschaft für Grundfstücks- handel zu Berlin 31. Dezember 1926,

Aktiva, M

I. Kassenbestand « i 20/19 E Grunbfidt 35 938/20 IIT. Unterbilanz « « « 8 137/86 44 096/25

Pasfiva, I. Aktienkapital . . IL. Diverse Darlehen

20 000 24 096/2! 44 096/: An Stelle des verstorbenen Dr. Franck wurde der Dipl.-Ing. Werner Buschbeck zu Grunewald in den Aufsichtsrat gewählt. E den 1. Januar Aktiengesellschaft für Grundstüccks8- handel zu Berlin. ___ Der Vorftaud. N. Mors. [37859] S Vilanz ver §1. Dezember 1926.

NM |s 305 040|— 1118/93 9 694/63 152 463/36

468 316/92

Werk . Kasse un A Effekten und Außenstände .

240 000|— 228 316/92

468 3161/92 Gewinn- uud Verlusftrechnung 1926.

Nerlustvortrag aus 1925 . 72 750/43 Hypothekenautwertung . 6 000|— Gefamtunkosten u. Abschr. 91 959/60

170 710/03

Altienlapita] . . Kredikoren

Haben, Brin ch4 Neserveausbuhung (Verl.) Verlust 1925 u. 1926 ..

18 114/56 13211 152 463/36

170 710/03

Vorsteh. Abs{luß wurde in der Ge- neralversammlung v. 15. 7. 1927 ge- nehmigt u. der Verl. auf neue Rechnung vorgetragen.

Autfsichtsratsveränderung. Austritt : Herr Nechtèanw. Dr. W. Fraenkel, Berlin, Herr Dr. H. Dietrich, Berlin. Neu hinzugewählt: Herr G. Barnewig, Hohenlychen, Herr Rechtsanwalt Dr. Schniyer, Berlin, lezterer wurde zum Vorsitzenden ernannt.

Himmelþpfort, den 15. Juli 1927. Himmelpforter Mühlenwerke Aktiengef.

Der Vorftand, Michaelis.

[38187] A. G. Binger Nebenbahnen. | Einladung zur 22, ordentl. Saupt- versammlung am Mittwoch, den 24. August 1927, nahm. 4 Uhr, in Bingen, Burg Klopp. Tagesordnung : 1. Genebmigung des Geschä!tsberichts fo- wie der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrechnung für 1926/27. 2. Entlastung von Vorftand und Aufsichtérat. 3. Auf- sichtsratËwahl. 4. Satunatänderungen, betr. Veraütung an die Aufsichtsrat8mit- alieder. Die Hinteclegung der Aktien hat bis 22. 8., abends 6 Uhr, bei der Gesell- \haft in Büdesheim oder bei einem Notar, bei der G. m. b. H. Hecker & Co., Wies- baden, oder bei dem Kreizamt Bingen, bei den Bürgermeistereien Bingen, Büdesheim oder Dieteréheim zu erfolgen. VBüdesheim, den 18. 7. 1927. Der Vorstand.

[39133]

Einladung zu einer außerordent- lichen Generalversammsung auf Dienstag, den 16. August 1927, vormittags 11 Uhr, in den Ge!chäfté- räumen der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig, Nichard-Wagner-Str. 1.

Tagesordnung : Auffichtératêwahlen.

Die Hinterlegung der Aktien hat späte- ftens bis einfchließlich 12. August d. F. zu erfolgen

a) bei unferen Kassen in Gaußsch und Leipzig, Reichsftraße,

b) bei der Allgemeinen Deutschen Gredit- Anstalt in Leipzig und deren Filiaken in Breslau und Dresden,

c) bei der Direction der Disconto-Ge- sellschaft in Berlin,

Q) bei einer Giroeffektenbank (nur für Mitglieder des Giroeffektenverbandes).

o bei Leivzig, den 22. Juli

Riquet & Co. Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Kroher. Peitßs\ckch. [39139]

Auf Grund des in der Nummer 143 vom 22. SFuni 1927 dritte Beilage des Deutschen Neichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Prospektes über NM 13 500000 neuen Stamnm:- aktien, St. 13500 über je NM 1000 Nr. 111 201—124 700, der Schultheiß- Patzenhofer Brauerei Aktiengesell- schaft in Berlin sind vorbezeichnete Aktien zum Handel und zur Notiz an der Münchener Börse zugelaffen worden.

Die Gefellschaft hat sh verpflichtet, alle die Aktien betreffenden Bekannt- machungen künftig au in den „Münchener Neuesten Nachrichten“ zu veröffentlichen.

Bei den unterzeihneten Banken können kostenlos fällige Dividenden und neue Dividendenscheinbogen erhoben, Bezugs8- rechte ausgeübt, Aktien zwecks Teilnahme an den Generalversammlungen hinterlegt fowie alle fonftigen, die Aktienurkunden betreffenden, von der Generalversammlung beschlossenen Maßnahmen bewirkt werden.

München, im Juli 1927.

Dentsche Bank Filiale München. Commerz- und Privat-Bank A.-G,., Filiale München. Darmftädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale München. Dresdner Bank Filiale München, Mitteldeutsche Creditbank Filiale München.

[39135] Elektrizitätswerke der Argen, Uktiengesellschaft, Wangen im Allgäu.

Am Mittwoch, den 24. August, nahm. S Uhr, findet die ordentliche Generalversammlung in Leutkirch (Nat- haus) statt.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Rechen‘{chattsberihts über das verflossene Geschäftsjahr.

2, Vorlage der Gewinn- und Verlust- rechnung und Bilanz. Beschluß- fassung über die Genehmigung der- jelben und über die Verwendung des Reingewinns. |

3. Entlastung des Vorsiands und des Autsichisrats.

4. Neuwahl des Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalver- fammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche spätestens drei Werfk- tage vor dem Genecalverfsammlungstage ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem öffentlichen deutshen Notar oder bei nachstehenden Banken hinterlegt haben:

Gewerbebank Ulm, G. m. b. H. in Ulm und deren Filiale in Navenéburg,

Bayerische Vereinsbank in Lindau i. B.,

Spar- & Vorschußbank, e. G. m. b. H. in Wangen i. A.,

Allgäuer Volksbank e. G. m. b. H. in Leutkirch,

Geverbe- u. Landwirtshaftsbank e. G. m. b. H. in Isny.

Der Teilnehmer an der Generalver- fammlung hat eine Bescheinigung von der Hinterlegungsstelle über die deponierten Aktien mit einem vollständigen arithmetisch geordneten Nummernverzeichnis vorzulegen, welche als Legitimation bei der General- versammlung zu dienen hat. Die Hinter- legungébescheinigung ift mit einem Ver- merk zu versehen, daß die Attien bis nach der Generalversammlung gesperrt find. Die Anmeldestellen haben späteftens einen Tag vor der Generalver- fsammmlung die Gesellschaft über die Hinterlegung der Aktien unter Angabe des Namens des Aktionärs und Einreichung eines Nummernverzeichnisses derx hinter- legten Aktien zu benachrichtigen.

Wangen i. A., den 20. Juli 1927. Ekektrizitätswerke der Argen A.-G,

Fon

Der Vorftand, Wilh. Sohler.

Paul Funke Aktiengesellschaft für Apparatebau.

Wir laden untere Aktionäre zur 0or- dentlichen Generalversammlung am Dienstag, den 16. August 1927, 17 Uhr, nah den Geschäftéräumen der Gesellschaft, Berlin N. 4 Chaussee- straße 8, ein

Tage®2orduunug:

1, Vorlegung des Geschäftsbericbts, der Bilanz und der Gewinn- md Bexlust- rechnung für das Geschärtéjahr 1926,

. Be!'chlußfafsung über die Genehmi- gung der Jahresbilanz und der Ge- winn- und Verlustre{nung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Auffichtsrats.

4. Neuwahl zum Aufsichtsrat.

Der Vorstand.

[39137]

Wir laden hiermit die Herren Aktionäre zu der am Montag, den 15. August d.JF., 12 Uhr mittags, in Berlin, Weins haus Nheingold, Eingang Potsdamer Str., stattfindenden ordentlichen Generalver- sammlung ein.

Die Herren Aktionäre, welche an derx Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder den darüber aus- gestellten Depotschein der Reichsbank mit doppeltem Nummernverzeichnis bis spä- testens am 3. Tage vor dem Verfamm- lungstage bei dem Vorstand oder bei dem Bankhaus Delbrück Schickler & Co., Berlin W. 66, Mauerstraße 61—65, zu hinterlegen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar erfolgen.

Tagesorduung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf- sihtsrats über den Vermögensstand und die Vermögensverhältnifse der Gesellshaft fowie Vorlage der Bilanz nebs Gewinn- und Verlust- rechnung für das Geschäftsjahr 1925/26,

2. Genehmigung der Jahresbilanz.

3. Bericht der Revisionsk ommission.

4, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

5. s von Mitgliedern des Auffichts rats.

6. Wahl von Nevisoren.

Es bei Muskau O.-L., den 19. Juli

Cifenhüttenwerk Keula

bei Muskau Actiengesellschaft. Der Auffichtsrat. M. Nath ke, Vorsigender.

[38856] j Frankfurter Handelsbank Aktien- Gesellschaft vormals Frankfurter Viehmarktsbank, Frankfurt a. M. Aktienbezugsangebot.

Die ordentlihe Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 17. Mai 1927 hat beschlossen, das Grundkapital um 307 500 Reichsmark auf 512500 Reichs mark zu erhöhen dur Ausgabe von 3000 auf den Inhaber lautenden Stammakiien zu je 100 Reichsmark und 75 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien zu je 100 Reichsmark. Das geseylihe Bezugs- recht der Aktionäre is ausgeschlossen, Von dieser Erhöhung wurden 200 000 Neichsmark Stammaktien von einem Kon- sortium mit der Verpflichtung über- nommen, die Aktien den alten Aktionären in der Weise anzubieten, daß auf je 100 Reichsmark alte Aktien 100 Meichs- mark neue Aktien zum Preise von 120 % des Nennbetrags zuzüglih Börsenumsaß- steuer entfallen. Die neuen Aktien find ab 1. Juli 1927 dividendeberechtigt.

Nachdem die erfolgte Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister ein- getragen worden ift, bieten wir hiermit im Namen des Konfortiums unseren alten Aktionären die Aktien an, indem wir die Aktionäre auffordern, das Bezugsrecht unter folgenden Bedingungen auszuüben:

Das Bezugsrecht if bei Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 1. August bis 15, September 1927 einshließlich

in Frankfurt am Main bei der Kasse

unserer Bank, j bei der Deutschen Girozentrale Deutschen Kommunalbank Zweiganstalt Frankfurt a. M, Gärtnerweg 56, 1 während der üblichen Geschäfksftunden auszuüben ; dabei find die Mäntel der alten Aktien mit einem Verzeichnis in geordneter Nummerufolge wvorzulkegen. Gleichzeitig ift der Bezugspreis von 120 ?% des Nennbetrags der Aktien zuzüglich Börfenumsatzsteuer bar einzubezahlen, Gegen die Zahlung wird von den Bezugs- stellen Kasfenguittung erteilt.

Der Bezug ist provisionsfrei, sofern er am Schalter der Bezugsstellen erfolgt. Falls er im Wege des Briefwechiels statt- findet, wird die üblihe Provision in An- rechnung gebracht. Die Aktien, für welche das Bezugsrecht geltend gemacht ist, werden mit einem die Ausübung des Bezugs fennzeihnenden Stempelaufdruck sotort zurückgegeben. /

Die Aushändigung der zugeteilten Aktien nebst Gewinnanteil)heine für 1927 u. ff. erfolgt vom 1. Oktober 1927 ab durch diejenige Bezuasstelle, die die Kassen- quittung ausgestellt hat, gegen Nückgabe der Kafsenquittung und Vollzug der vor- bereiteten Bescheinigung. Die Vollzugs- stellen find berechtigt, aber nicht ver- pflichtet, die Legitimation des Einreichers der Kafsenquittung zu prüfen,

Die Bezugsstellen sind bereit, den Au- und Verkauf von Bezugsrechten oder Be- zugsrehts}pißen zu vermitteln, insbesondere für diejenigen Aktionäre, deren Aktien oder Anteilshein zusammen nicht den Nennwert von NM 100 erreichen.

Frankfurt am Main, im Juli 1927. Frankfurter Handelsbank Att.-Ges- vorm, Frankfurter Viehmarktsbank.

Erste Zent ral-HandelSregister-Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Irr. 170.

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekauntmachungeu aus 1. dem Handels-, 2, dem Güterrechts-, 3, dem Vereins-, 4, dem Genosfsenschaftss,

Berlin, 6onnabend, den 23. Zuli

1927

5, dem Musterregister,

G. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsauffiht und 8. die Tarif- und Fahrplanbekauntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erícheiut iu cinem

besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

4 Das Hentral-Handelsregister für das Deutsche Reih konn dur alle Postanstalten, in Berlin m Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelm-

traße 32, bezogen werden.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Der Bezu g 3s preis beträgt vierteljährlih 4,50 Reichsmark, Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark,

Einzelne Nummern kosten 0,15 Neichêmark,

Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn, 1704 und 170B au3gegeben.

S Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen scin. “A

GSntscheidungen des NRNeichSfinanzhofs.

65. Schäßung der Betricbs8au8gaben bei Unterlassung des Nachweises ihrer Höhe bei dex Einkommensteuer. Streitig ist, ob ein bestimmter Betrag, den eine Firma in ihrem Geschäftsbetrieb ausgegeben haben will, als den Geshäftsgewinn mindernde Beitriebsaus3gabe anzuerkennen ist. Die Vorinstanz hat den Abzug des Betrags nicht zugelassen. Die Rechtsbeshwerde ist begründet, Der streitige Betrag seßt sich nach Angabe dex Be- schwerdeführerin aus Vergütungen zusammen, die sie an Angestellte von Firmen, mit denen sie in Geschäftsverbindung stand, um die Geschäftsabwicklung zu erleichtern, gezahlt hat. Die Vorinstanz bezeichnet die Vergütungen als „Schmiergelder“, Es kann keinem Zweifel unterliegen und offenbar geht auch die Vorinstanz davon aus, daß diese Gelder, wenn sie tatsählih gezahlt worden sind, abzugsfähige Betrieb8unkosten darstellen. Die Vorinstanz hat den Abzug deshalb niht zugelassen, weil die Beshwerdeführerin den Einblick in das Geheimbuch, in dem die Empfänger der Ver- gütungén verzeihnet waren, nicht gestattet und demnächst das Buch vernichtet habe, troßdem sie verpflihtet gewesen sei, das Buch vor- ulegen. Die Vorinstanz übersieht, daß es fsih im gegenwärtigen Verfahren nicht um die Entscheidung der Frage handelt, ob die Beschwerdeführerin verpflichtet war, das Geheimbuch vorzulegen, Poiis um ‘die Feststellung des tatsählichen Gewinns der be- chwerdeführenden Firma. Gleichgültig, ob jene Verpflichtung bestand oder nicht, die Tatsache allein, daß die Beshwerde- führerin es abgelehnt hat, die von ihr behaupteten Ausgaben zu belegen, berechtigte die Steuerbehörde noch nit, die Ausgaben unberücisichtigt zu lassen. Wenn ein Steuerpflichtiger keine Ünter- lagen für: die Berehnung seines Einkommens beibringen kann oder will, so folgt daraus O nur das Recht der Steuer- behörde, gemäß § 210 der Reichsabgabenordnung zur Schäßung zu schreiten. Sind bestimmte Ausgabeposten nicht belegt, so kann die Schäßung allerdings zu dem Ergebnis führen, daß die Steuer- behörde die Behauptung eines Steuerpflichtigen, er habe diese Ausgaben geleistet, für unglaubwürdig hält und aus diesem Grunde ihren Abzug niht zuläßt. Aus der Vorentscheidung gcht aber nicht hervor, daß die Vorinstanz überhaupt Erwägungen darüber angestellt hätte, ob und in welhem Umfang die Be- shwerdeführerin tatsählih Ausgaben für die Zwecke, für die sie den Betrag ausgegeben haben will, aufgewendet haben dürfte. Das Hâtte sie aber tun müssen, bevor sie zu dem Ergebnis kommen fonnte, daß der Ausgabeposten zu \streihen war. Die Vorinstanz hat daher ihrer Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu er- forschen, niht genügt, und ihre Entscheidung war aufzuheben. Bei freier Beurteilung war die Sache spruchreif. Der Senat trug keine Bedenken, anzunehmen, daß die Ausgabe für die von der Beschwerdeführerin behaupteten Zwecke tatsächlih geleistet worden ist, zumal da auch der BuHprüfer die Verwendung niht be- zweifelt. Untex diesen Umständen mußte dex Geschäftsgewinn um den Betrag der Ausgabe cekürzt werden. (Urteil vom 3. Mai 1927 VIA 148/27.)

66. Verecchuung der Einkommensteuer nah einem Teile des Verbrauchs is unzulässig. Die Vorinstanz hat es für gercchtfertigt gehalten, den Steuerpflichtigen, der ein Reinein- ommen nicht erzielt hat, nah seinem Verbrauche zu veranlagen. Sie hat es aber für unbillig gehalten, den ganzen Verbrauch der Steuer zu unterwerfen, und hat die Steuer daher nur von einem Betrage von 14 000 Mark berechnet. Das up rag hält eine Besteuerung nah einem Teile des Verbrauchs niht für zulässig und hat deshalb Rechtsbeshwerde eingelegt. Der Reichsminister der Finanzen hat sich auf Ersuchen des Reichsfinanzhofs gemäß S 266 Nr. 2 der Reichsabgabenordnunçc an dem Verfahren be- teiligt. Er hält den Standpunkt des Finanzamts für zutreffend. Er führt insbesondere aus: „Wollte man die Kannvorschhrift des S 49 Abs. 1 des Einkommensteuergeseßes dahin auslegen daß das Finanzamt au berechtigt ist, den Verbrauch nicht in voller Höhe, jondern nur zu einem Teile zu besteuern, so würden die Vor- \hriften § 49 Abi. 3—5 überflüssig sein; es würde insbesondere keinen Sinn haben, im Abs. 4 ershöpfend die Ausgaben auf- ¿uzählei, die auf Antrag des Steuerpflichtigen bei der Besteuerung nah dem Verbrauch unberücksihtigt bleiben können.“ Diesen Aus- führungen ist beizutreten. Zwar könnte man sagen, Abs. 4 des S 49 wäre auch bei Zulassung einer teilweisen Besteuerung des Verbrauchs nicht bedeutung8los da er immerhin noch für die Fragen, ob der Verbrauch um mindestens die Hälfte höher ist als

das Einkommen und ob er mindestens 15 000 RM jährlich beträgt, anwendbar sein könnte. Es wäre jedoch befremdend, wenn den Finanzamt eine Nichtberückfihtigung gewisser Au8gaben nah Er- me zugelassen wäre, niht mit dem Erfolge, daß diese Ausgaben niht zu versteuern sind, sondern mit dem, daß durh Bewilligung der Nichtberücksihtigung die ganze Verbrauchsbesteuerung unzulässig würde. Danach muß allerdings angenommen werden, daß bei Ein- fügung des Abj. 4 in § 49 davon ausgegangen ist, daß grundsäßlih stets nur der ganze Verbrauch der Steuer unterworfen werden könnte. Die angefochtene Entscheidung war daher aufzuheben. Bei freier Beurteilung gelangt der Senat jedoch im Endergebnis zur Zurückweisung der Rechtsbeschwerde. Wenn nah § 49 des Ein- Tommensteuergeseßes der Verbrauch besteuert wird, so finden die Tarifvoxrschriften der §8 52 und 54 f. Anwendung. Demgemäß kann auch eine Ermäßigung der nach dem Verbrauche zu berech- nenden Einkommensteuer in Frage kommen. Sie ist zulässig, sofern das Einkommen (nit dexr Verbrauch) 30 000 RM nicht über- steigt. Der Senat ist def Ansicht, daß zu den nah § 56 zu berück- sihtigenden besonderen wirtschaftlihen Verhältnissen auch Verluste gehören, die bei Berehnung der tarifmäßigen Steuer niht in Frage kommen. Dies gilt für solche Verluste, die nah dem Gesebße das Einkommen niht mindern. Es muß aber auch für solche Ver- luste gelten, die bei Berehnung des Einkommens abzugsfähig sind, aber infolge der Besteuerung nach dem Verbrauch cine Aenderung der tarifmäßigen Steuer nicht herbeiführen. Fm vorliegenden Falle erschien eine Anwendung des § 56 mit Rücsicht auf den beträcht- lihen durch die Buchprüfung in Höhe von über 76 000 RM fest- gestellten Geschäftsverlust des Steuerpflichtigen geboten, und es er- schien angemessen, die Steuer bis auf den von der Vorinstanz fest- geseßten Betrag zu ermäßigen. (Urteil vom 3. Mai 1927 VI A 25/27)

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67. Besteuerung nach dem Verbraucß bei geringer Ueberscóreitung der Mindestgrenze von 15000 Mark im Sinne des § 49 des Einkommenfteuergeseßes. Aus- stattungen, die nicht zum Verbrauche gehören (8 49 Abi. Za des Einkonmmensteuergeseßes). Der Beshwerdeführer hat im Wirtschaftsjahr 1924/25 aus der Bewirtschafstung seines Ritter- gutes einen buchmäßigen Verlust von 43 000 RM erlitten. Troßdem wurde er gemäß § 49 des Einklommensteuergeseßes unter Zugrunde- legung des Verbrauchs zur Einkommensteuer herangezogen, wobei in der Einspruhs- und Berufungsentscheidung nah einem fest- gestellten Verbrauche von 16 983 RM eine Einkommensteuer von 1936 RM festgeseßt wurde. Fn dem Verbranche von 16983 RM ist ein Betrag von 4000 RM enthalten, den der Beshwerdeführer einer verheirateten Tochter als jährlihen Zuschuß gewährt hat, Das Finanzgericht hat ausgeführt, bei dieser Zulage handle es sich offenbar um eine freiwillige Zuwendung im Sinne des § 40 Nr. 3 Say 2 des Einkommensteuergeseßes, die der Empfänger n 1ch t zu versteuern habe, wenn der Geber unbeschränkt steuerpflihtig sei; da hiernach die Zulage weder bei der Tochter des Beschwerde- führers noh bei dem Ehegatten zur Einkommensteuer herangezogen werde, fehle auch die que iGe Handhabe, sie aus dem \teuerpflich- tigen Verbrauch aus8zuscheiden. Die RechtsbesHwerde muß zu einer Aufhebung der Vorentscheidung führen. Nah & 49 Abs. 3a des Einkommensteuergeseßes gehören Ausstattungen, soweit sie das den Verhältnissen des Steuerpflichtigen entsprechende Maß niht über- steigen, regelmäßig nicht zum Verbrauche. Dex Reichsfinanzhof nimmt aber in Uebereinstimmung mit dem Reichsminister der Finanzen, ‘der dem Verfahren beigetreten ist, an, daß unter Aus- stattungen im Sinne des § 49 Abs. 3a nur einmalige Aus- stattungen gemeint sind. Fm vorliegenden Falle handelt es sih aber um wiederkehrende Bezuge aus einer Ausstattungs rente , die nach § 49 Abs. 1, Abs. 3b des Einkommensteuergeseßes entsprechend der in den 8 15 Abs. 1 Nr. 3, 40 Nr. 3 des Einkommensteuer- geseßes für die Einkommensteuer getroffenen Regelung, die eine doppelte Heranziehung beim Geber und Empfönger vermeiden will, aus dem Verbrauche nur ausgeschieden werden dürfen, wenn sie der Empfänger gemäß § 40 Nr. 3 zu versteuern hat. Es kommt daher für die Frage, ob die 4000 RM als Verbrauch im Sinne des S 49 des Cen en er gens zu gelten haben, darauf an, ob die Zuwendung freiwillig, d. h. niht auf Grund einex ver- traglichen Verpflichtung, erfolgt is. Der Beshwerdeführer hat gegen- über der entsprehenden Feststellung der Vorbehörden den Einwand erhoben, die Zulage sei bei der Hochzeit zugesichert und damit als

Gegenstand dex Ausstattung zu einem rechtsverbindlihen Akte ge- worden, die Annahme der Vorentscheidung, es handle sih offen - bar um eine freiwillige Zuwendung, beruhe auf einer VerfahrenS8- verleßung, da die Fragepflicht seitens des Finanzgerichts nicht in dem gebotenen Maße ausgeübt worden sei. Diese Rüge ist berechtigt, die Vorentsheidung muß wegen ungenügender Sachaufflärung auf} gehoben werden; bei freier Würdigung ist die Sache spruchreif, Der von den Vorbehörden einschließlich der Zulage festgestellte Verbrauch geht niht erheblih über die für die Zulässigkeit der Verbrauchsbestenerung aufgestellte Mindestgrenze von 15000 RM hinaus. Fn einem solchen Falle gewinnt der Umstand, daß § 49 eine Kannvorshhrift darstellt und daher die Frage, ob eine Bes steuerung nach dem Verbrauche beim Vorliegen sämtlicher im § 49 des Einkommensteuergeseßes aufgestellten Vorausseßungen im Einzelfalle vorgenommen werden soll, dem pflihtmäßigen Ermessen der Veranlagungsbehörden anheimgestellt ist, erhöhte Bedeutung. Im vorliegenden Falle wird nun die Grenze wenn man zu- ungunsten des Beshwerdeführers unterstellt, die Zulage sei nicht auf Grund eines rechtsverbindlihen oder von den Beteiligten als rehtsverbindlich angesehenen Rentenvertrags gewährt worden lediglich infolge von Aufwendungen überschritten, die zwar an und für sich zum Verbrauche im Sinne des § 49 gehören, deren Zu- gehörigkeit zum Verbrauch aber mehr oder weniger auf einem sür den Beshwerdeführer im Hinblick auf die Bestimmungen des § 49 des Einkommensteuergeseßes ungünstigen Zufall beruHt; denn je nah der uxrsprünglih vorgenommenen Gestaltung der Rechtslage durch den Beshwerdeführer, der damals an die möglichen Folgen für die Verbrauchsbesteuerung noch nicht denken konnte, wird die Grenze für die Zulässigkeit der Verbrauchsbesteuerung erreicht oder niht. Unter diesen Umständen hält der Reichsfinanzhof, der bei der gemäß § 275 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung von ihm selbst zu treffenden Entscheidung auch über Ermessensfragen zu befinden hat, die Heranziehung des Beshwerdeführers zur Verbrauchs- besteuerung jedenfalls niht für recht und billig im Sinne des § 6 der Reich8abgabenordnung. Dex Beschwerdeführex war daher von der Einkommensteuer 1924/25 freizustellen, ohne daß es einer Ents- scheidung darüber bedarf, ob der Zuschuß von 4000 RM zum Ver- brauh im Sinne des § 49-gehört oder nit, (Urteil vom 3. Mai 1927 VI A 446/26.)

68. Anbringung ver Tabakfteuerzeichen für Pfcifen- tabak an der ordentlichen Oeffuungsstelle der Packung. Der Beschwerdeführer hat Packungen mit Pfeifentabak zu je 250 Gramnt in den freien Verkehr gebracht, bei denen die Umschließung aus blauem Papier besteht, das an den heiden Stirnseiten verklebt ist. Die Pacungen haben Beutelform und sir mit einem Aufdruck versehen. Die Kopfseite weist einen leihten Lackverschluß auf und ist im übrigen durch das Steuerzeihen verschlossen, während die am Boden verklebten Packungsenden von dem Steuerzeihen nicht vershlossen sind. Die Vorinstanzen haben: die Steuerzeihen nach § 11 Abs. 3 des Tabaksteuergeseßes als nicht verwendei angesehen und für 20 Packungen die Steuer auf 3 NM festgeseßt. Die Rechts- beschwerde ist begründet. Nach § 23 Abs 2 Saß 3 dec Tabaksteuer- ausführungsbestimmungen müssen die Steuerzeichen für Pfeifea- tabak mit cinem ihrer drei Mittelfeldex über die. ordentliche Oeff- nungsstelle der Packung gelegt werden; sind mehrere Oeffnungs-s stellen vorhanden, so muß das Steuerzeichen so angebracht werden, daß es alle Oeffnungsstellen verschließt und eine der Oeffnungs- stellen mit einem der drei Mittelfelder bedeckt. Der Reichsminister der Finanzen vertritt in dem Erlasse vom 24. Mai 1927 k b 2239 die Auffassung, daß unter der. mehreren Oeffnungsstellen im Sinne dieser Vorschrift nur ordentliche Oeffnungsstellen zu verstehen seien, die erkennbar diesert Zwecke dienen sollen oder mindestens dienen können. Der Reichsfinanzhof tritt dieser Auffassung bei. Der erste Halbsabß des Sates 3 des § 23 Abs. 2 Sat 3 spricht voi der ordentlichen Oeffnungsstelle, und wenn dann der zweite Halbsaß von den „mehreren“ Oeffnungsstellen spricht, so kaun wegen des Zusammenhangs mit dem ersten Halbsaß unter den mehreren Oeff- nungsstellen nur die ordentliche Oesfnungsstelle verstanden werden. Diese Vorschriften können auch im Hinblick auf § 35 Abs. 1 Saß 2 und 3 der Tabaksteuerausführungsbestimmungen keine andere Aus- legung erfahren. Fm vorliegenden Falle kann als ordentliche Oeff- nungsstelle nur die Oeffnung an der Kopfseite angesehen werden. An dieser war das Steuerzeichen vorschriftsmäßig angebracht. Der Beschwerdeführer war daher von der Tabaksteuer freizustellen. (Urteil vom 15. Juni 1927 IV A 193/27.)

1. Handelsregister. Aachen. [38515] H.-R. B 748. Fn das Handelsregister wurde eingetragen am 18. Juli 1927: Bei der „von Asten «& Co. Aktien- grie ias in Aachen: Nach dem eshlusse der Generalversammlung vom

stande ausgeschieden.

als Vorsi

1927 ist das Statut, betreffend die

Amtsdauer der Mitglieder des Gruben- vorstandes abgeändert. Geheimer Berg- rat Dr. Viktor Weidtman und Bankier Richard Edel sind aus dem Grubenvor- ] Generaldireftor Landgerichtsrat außer Diensten Pro- fessor Dr. Hugo Cadenbach in Aachen ist nder des Grubenvorstandes

T S T C

Bei der Firma „Neis & Co., Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung“ in Aachen: Durch A SN luß vom 15. Juli 1927 ist die Gesellschast aufgelöst. Der bisherige Geschästs- führer Josef Reis ist Liquidator. Frau Hella Reis is durch Tod als Geschäfts- führer ausgeschieden.

Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Amberg.

Leonhard Müller, Siy Rög. Juh.: Leonhard Müller, Kaufmann in Röß. Großhandlung mit Lebens-, Diünger- und Futtermitteln.

Amberg, den 15. Juli 1927.

Amtsgericht Registergeriht.

Augustusburg, Erzgeb. [38519] Auf Blatt 383 des hiestgen Handels-

[38518] | oder sonst erworbener Bergwerk8erzeug- nisse und Nebenprodukte. Grund- oder Stammkapital: 100 Kuxe. Gruben=- vorstandsmitglieder sind: 1. Dr. b. ec. Paul Silverberg zu Köln, 2. General- direktox Landgerihtsrat a. D. Prof. Dr. jur. Hugo Cadenbach zu Aathen, 3. Bergassessor Otto Kalthoff zu Aachen. Prokura: Die Prokuren des Professors Dr. jur. Cadenbach zu Aachen und des

11. April 1927 soll das Grundkapital der Gesellschaft um 100 000 Reichsmark durch Ausgabe von 100 auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrage von je 1000 Reichêmark erhöht werden. Die Erhöhung ist durchgeführt. Das Grund- kapital beträgt jeßt 150 000 Reichsmark. Durch denselben Generalversammlungs- beshluß ist der Gesellschaftsvertrag, be- treffend die Höhe und Einteilung des Grundkapitals, geändert. Als nicht ein- getragen wird veröffentlicht: Die neuen Aktien sind zum Kurse von 106 % aus- gegeben und vom 1. Fanuar 1928 ab dividendenberechtigt.

Bei der „Gewerkschaft Bliesen- bah“ in Aachen: Durh Beschluß der Gewwerkenversammlung vom 27, Juni

e

und Oberbergdirettor Bergassessor außer Dienst Otto A in Aachen ist als stellvertretender Vorstßender des Gruben- vorstandes gewählt. Markscheider Richard Heisig in Aachen is als Grubenvor- standsmitglied wiedergewählt.

Bei der Firma „Wilhelm Ge- duldig“/ in Aachen: Der Luise Mühl- hoff in Aachen ist Einzelprokura erteilt.

Bei der Kommanditgesellshaft „Casp. Giani“ in Aachen: Dem Walter Giani zu Aachen ist Einzelprokura erteilt.

Bei der Firma „Deutscher BVenzol- Vertrieb des Eschweiler Berg- werfs-Vereins Gesellschaft mit be- schränkter Saftung“ in Aachen: Dem Walter Giani zu Aachen ist Einzel- prokura erteilt,

Altenburg, Thür. [38516] Jn das Handelsregister Abt. A Nr. 297 ist heute bei der Firma Moriß «Jacob in Altenburg als Fnhaberin Marie verw. Jacob, geb. Hempel, in Altenburg und weiter eingetragen worden, daß dem Kaufmann Alfred Hempel in Taucha Prokura erteilt ist. Altenburg, den 15. Juli 1927. Thüringisches Amtsgericht.

[38517]

Amberg, L Schwarzhofen:

Josef Richter, Siß

Die Firma ist erloschen. Amberg, den 15. Juli 1927.

Amtsgericht Registergericht.

registers, betr. die Firma Kreditanstalt für den Bezirk dex Amtshauptmann- [haft Flöha, Aktiengesellshaft in Flöha, ist heute das Erlöschen der Firma ein- getragen worden. Amt3sgeriht Augustusburg, am 14. Juli 1927.

Bad Ems. [38520]

Zu der in das Handelsregister Abtei- lung B unter Nx. 13 eingetragenen „Gewerftshaft Merkux Bad Ems“ wurde folgendes eingetragen: Zweck der Gesell- schaft ist der Betrieb dexr Grube Merkur im Amtsgerihtsbezirk Ems, fernex der Erwerb und Betrieb anderer Bergwerke sowie die Verwertung selbsigewonnener

Dr.-Fng. Savelsberg, daselbst, sind er- loschen. Die Vertretungsbefugnis des bisherigen Repräsentanten der Getwerk- schaft Merkur, Geheimen Bergrats Dr.

iktor Weidtmann zu Aathen, ist infolge Ablebens exrloshen. Am 16. Februar 1927 hat die Gewerkschaft ein neues Statut errihtet, inhaltsdessen sie durch einen Repräsentanten oder durch einen Grubenvorstand vertreten wird. Leßterer besteht aus 3 bis 5 Personen. Zuxrzeit erfolgt die Vertretung durch einen aus drei Personen bestehenden Gruben- vorstand, von denen jede berechtigt ift, die Gewerkschaft nah außen zu vertreten.

Bad Ems, den ‘2. Juli 1927,

Das Amtsgericht.