1927 / 176 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

n. : [40589] Fn unser Handelsregister A. ist bei der unter r. 517 ‘i T een Eg E Me d n, , e ge ein- etragen worden: Die Firma ist er-

0 s E n den 20. Juli 1927. Das Amtktsgevritht.

Leipzig. i | [40590]

Jn das Handelsregister ist heute ein- getragen worden: :

1. auf Blatt 4985, betr. die Firma Gutbier « Co. Nachf. in Leipzig: Fn die Gesellschaft ist der Kaufmann Paul Knoll in Leipzig eingetreten. Fritz

Curt Vogel ist als Gesellschafter aus- | }

geschieden. 2. auf Blatt 7555, betr. die Firma

Leipziger Nollfuhr - Verein Paul Krah «& Co. in Leipzig: Prokura ist an Paul Hans Liebsh in Naunhof er- teilt. Er darf die Gesellschaft nux in Gemeinschaft mit einem anderen Pro- kuristen vertreten.

3. auf Blatt 22 654, betr. die Firma Internationale Transporie Seb. Bosfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Filiale Leipzig in Leipzig: Die Prokuren von Friedrich Wilhelm Scheller und Georg Thurnher sind er- loshen. Die Beschränkung der Prokura des Willi Rapmund als Gesamtprokura ist weggefallen.

4. auf Blatt 23848, betr. die Firma C. Lorenz Aktiengesellschaft in Leipzig, Zweigneiderlassung: Zum stell- vertretenden Mitglied des Vorstands ist der Jungenieur Ernst Sabersky in Berlin bestellt worden.

Amtsgericht Leipzig, Abt. ITB, am 25. Fuli 1927.

Leipzig. [40591]

In dás Handelsregister ist heute einck getragen worden:

1. auf Blatt 7873, betr. die Firma Gustav Dunkel în Leipzig: Die Pro- kura von Felix Martin Spahn is er- loschen.

2. auf Blatt 8260, betr. die Firma Edgar Herfurth « Co. in Leipzig: In die Gesellschaft ist eingetreten Dr. jur. Dr. rer. pol. Paul-Heing Herfurth in Leipzig.

83. auf Blatt 8375, betr. die Firma Peter Brünjes in Leipzig: Die Pro- kura von Wilhelm Felix Weiße if er- loschen. '

4. auf Blatt 14 062, betr. die Firma Deimer «& Weßtel in Leipzig: Jn das Handels3geschäft is eingetreten der Jngenieur Alfred Jacob Wimmer in Leipzig, Die Gesellschaft is am 256. Mai -1927 errichtet worden,

6, auf Blatt 16 520, betr. die Firma Nobert Breterniß Herren-Modeu în Leipzig: Friedrih Wilhelm Robert Breternit ist infolge Ablebens als Gesellschafter ausgeschieden. An De Stelle ist Marie Bertha verw.

retérniß, geb. Heyne, in Leipzig in die Gesellschaft eingetreten.

6. auf Blatt 22 670, betr. die Firma Verger « Wirth Handelsgesell- \ha\t füx den Osten, Aktiengesell- schaft in Leipzig: Die Generalver- fammlung vom 9. November 1926 hat die Erhöhung des Grundkapitals um fallend in gweihunt Reichsmark, zer-

allend in zweihundert Aktien zu je ein- ansênd Reichsmark, mithin auf drei- hunderttausend Reichsmark beschlossen. Die Erhöhung is durchgeführt. Der Gesellschaftsvertrag ist durch den gleihen Beschluß im § 4 neu gefaßt worden. Die Aktien lauten auf den ænhaber und werden zum Kurse hon 100 % ausgegeben.

7. auf Blatt 24 120, betr. die Firma Elektrolux Gesellschaft mit be- E Haftung in Leipzig: Gmil

auluhn ist als Geschäftsführer aus3- geschieden.

8. auf Blatt 24 482, betr. die Firma Vaustoffe und Jundustriebedarf Paul Wienold Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung in Eg! Die Prokura bon Otto Peinert ist erloschen. Prokura ist exleilt den Kaufleuten Hermann

randshwei und Friß Wöhlbier, beide in Jena-Winzerla. Sie dürfen die Ge- sellschaft nur in Gemeinschaft mitein- ander vextreten. :

9. auf den Blättern 8026, 8031, 12754, 14603 und 18468, betr, die Firmen G. Boesecke, W. C. Döhler,

iedemann & Co., Albin Ebert Und Paul Beutel, sämtli in Leipzig: Die Firma ist erloschen.

__ 10. auf Blatt 25162 die Firma AUTUIR - Verlag FJohaunes Freßschmar in Leipzig (Gabel3berger- traße 9). Der Kaufmann Johannes Ernst August Krebßshmar in Leipzig ist. nhaber.. (Angegebener Geschäftszweig: e ‘erlagge hchâft mit Lieferungsromanen und volk8medizinishen Werken.) Amts8gericht Leipzig, Abt. 11 B, _den 25. Juli 1927.

Löbejün. [40593] In unser Handelsregister Abteilung B ist heute bei dem unter Nr. 9 einge- tragenen Fuhnekräftwerk G. m. b. H.

Plöb b. Löbejün folgendes eingetragen worden: Nach LLELROS der Liquis Löbejün, den 12. Juli 1927. Das Amtsgericht. : P In unser Handelsregister Abt, B i ute bei d fettfabrik Plöß G. m. b. H. in Plöß b. Ep folgendes eingetragen worden: Firma erloschen. Löbejün, den 12. Juli 1927.

L&Ybejün.

s e eiue endigung

Handelsregister B N 12 r. 12 i

E L ns Kohlentran ,

t Plöß G. m. b. H. in Plöoÿ bei ei Be

tragen: Nach der Liquidation ift die Firma er- o den 12. Juli 1927. Das Amtsgericht.

Löbejün. [40592] In unser Handelsregister Abteilung B ist bei der unter Nr. 1 eingetragenen Zuderfabrik Wallwiß G. m. b. H. in Wallwiß eingetragen worden: An Stelle der bisherigen Vorstands3mit- glieder von Trotha und Bardenwerper ind die Gutsbesißer Stock und Milius in den Vorstand gewählt. Löbejün, den 15. Juli 1927.

Das Amtsgericht.

Mettmann. / [40597] In unser Handelsregister Abt. A ift heute bei der unter Nr. 441 eingetragenen Firma Emil Pohler in Haan eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Mettmann, den 12. Juli 1927.

Das Amtsgericht.

l e : Handelsregister Abt fung B n unser delsregister eilung ist heute unter Nr. 104 die Firma Rudolf Gaß & Co., Gesellschast mit beschränkter Hastung zu Haan eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Ver- trieb von Ne learen und die Be teiligung an ähnlichen Unternehmungen. Das Stammkapital beträgt 500 Neichs- mark. Die Gesellschaft wird durh einen oder mehrere Ge Eer vertreten. Sänd mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder derselben für j allein zur Ver- tretung der Gesellschast berehtigt. Der Gesellschaftsvertrag ist am 2L Juli 1922 festgestellt und am 11. Februar 1925 ab- geändert worden. Geschäftsführer ist der Me Eugen. Suthor in Haan. Mettmann, den 13. Juli 1927. Amtsgericht.

i

Mörs. : R In unser Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 169 die Gewerkschaft Wallram in Nheinhausen eingetragen worden. j;

Gegenstand des Unternehmens ift:

L die Ausbeutung und Verwertung der im Grundbuch von Jbstein auf den Namen der Gewerkschaft eingetragenen, durch das Oberbergamt Bonn ver- liehenen Eisenerzgrube Wallram,

2. die Erzeugung und bder Vertrieb von Metallen, hergestellt nach eigenen Systemen und Verfahren, die Fertig- stellung von Werkzeugen, Formstücken und fonstigen Gegenständen hieraus und der Vertrieb derselben, die Er- richtung und der Erwerb von Fabriken usw., die e mit der Herstellung von

etallen befassen, : :

8. die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen, der Erwerb von Bergwerkseigentum und sonstigen Grubenbetrieben sowie Täti- gung sämtlicher Geschäfte, die zur Er- reihung vorstehender Zwedcke dienlih ind,

E Grubenvorstand feht sich aus folgenden Herren zusammen: 1. Kauf- mann Otto Kaufels aus Essen, Ruhr, Huttropstr. Nr. 88, 2. Bergwerksdirektor Bernard Röcken aus Rheinhausen (Rheinland), 8, Kaufmann Heinrich Meutsch aus Essen-Bredemeh, Blumen=- famp Nr. 5, 4. Kaufmann Hermann Voigtländer aus Essen, Nuhr, Schäfer- straße Nr. 41. :

Die Gabung der Gewerkschaft ist am 4. Februar 1927 errichtet. Vertreten wird die Gewerkschaft durch a) zwei Grubenvorstandsmitglieder oder b) durch ein Grubenvorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen oder Handlungs8- bevollmächtigten. !

Der Grubenvorstand ist befugt, eines oder mehrere seiner Mitglieder gu- sammen für den Abschluß einzelner bes- stimmter Rechtsgeschäfte gu mächtigen. Er kann auch einem odex mehreren Beamten der Gewerkschaft, einzeln oder zusammen, für einzelne oder alle laufenden Geschäfte Voll- macht erteilen.

Mörs, den 18. Juli 1927. Preuß. Amtsgericht.

Mörs. / [40598] Jn unser Handelsregister Abt. B 1st heute bei der unter Nr. 180 einge- tragenen. Firma Niederrheinische Berg- werks Aktien Gesellschaft in Neukirchen, Kreis Mörs, folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalverfamm- lung vom 25. Juni 1927 ist der § 9 Abs. 2 der Saßung (Aufsichtsrat) ge-

ändert. Mörs, den 21. Juli 1927. Preuß. Amtsgericht.

Müllheim, Baden. 406001 Handelsregister A Bd. I of 198: Die Kommanditgesellshaft Georges Hel- minger und Cie., Filiale in Neuenburg, Hauptniederlassung Belfort, ist mit dem 1. Januar 1927 aufgelöst worden. Die irma wird al3 Einzelfirma „Georg elminger, Zweigniederlassung Neuen- burg, Hauptniederlassung Belfort“ von Georg Peter itel Helmingex in Vél- fort weiter geführt. Die Peokura des Spediteurs Richard Schultke in Neuen- burg bleibt bestehen. Müllheim i. B,, den 22. Juli 1927, Badisches Amtsgericht.

Neisse. i [40602] Jm Handelsregister A Nr. 549 ift bei

dation ist die Firma erloschen. Löbejün. i der unter Nr. 11 eingetragenen Nach Beendigung der Liquidation ist die Das Amtsgericht.

der offenen Handelsgesellshaft Rieger

und Co., Vertrieb M getragen worden: Die Firma i} ge- o E in: „Olbrich und Dickfoß,

rzeuge, meister Richard Rieger in Neisse ist

aus der Amtsgericht Neisse.

Neisse.

Firma Walter als deren Jnhaber Walter Schmidt worden, 22. Juli 1927.

Osnabrüiick.

der außerordentlichen Generalversammlung vom 10. Juni 1927 ist das zusammen- gelegte Aktienkapital von 2 400 000 NM um 7 200 00 NM auf 9 600 000 NM er- höht. Die Erhöhung ist durhgeführt und

den Ja. 5760 Stück über je 1000 L : 14400 Stük über je 100 RM ein- geteilt find.

Ludwig Heuer | theke. Berckemeyer in Osnabrük it Prokura erteilt, tions-Gese H i

An die Stelle des verstorbenèn Fabrikanten Georg Koch ist der Hern Koch in Osnabrük zum Geschäftsführer bestellt.

brüder Gummi-Manufaktur Deubmann & BMehring in Osnabrück: Dem Kaufmann

Meyer, beide in Osnabrück wohnhaft, ist Gesam

Peine.

Wolflicht-Elemente und Apparate-

die wirtschaftlihe Ausbeutung der zum

gu bevoll-|!

eingetragen worden:

t FKraftfahr- vparaturwerk:-

und Motore, l Juli 1927 ein-

Neisse, am 28.

raft-

Neisse. Der echaniker-

Gesellscha ausgeschteden.

[40601] Jm Handelsregister A Nr. 576 ift die

Schmidt in Neisse und der Kaufmann daselbst eingetragen

Amtsgericht Neisse, den

ZE ser Handelsregister ist ei i a n unser Handelsregister ist eingetragen : Am 1. Juli 1927 unter R B 24 ur Firma Osnabrücker Kupfer- und rahtwerk, Osnabrück: Durch Beschluß

st erfol t durch Ausgabe von neuen, auf aber lautenden Aktien, die in

und in

Am 14. Juli 1927 die Firma Ludwig |! euer, Vénabrück. Juhaber Apotheker Osnabrück, Schinkel-Apo-

Der GChefrau Nelli Heuer, geb.

Am 16. Juli 1927 zur Firma Installa- schaft m. b. H. in Osnabrück:

Fabrikant Hermann

Am 18, Juli 1927 zur Firma Osna-

ermann Becker und dem Fräulein Emma

rokura erteilt. Ï Amtsgericht, VI, Osnabrück.

[40605] Fn das Handelsregister Abteilung B ist heute unter Nr. 54 die Firma fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Peine eingetragen worden. Der Gegenstand des Unternehmens ist

Patent- und Mustershuß angemeldeten „Galvanishen Elemente“. Das Stamm- fapital beträgt 21 000 Reich8mark. Ge- sellschafter sind der Fngenieur Edmund Wolff in Peine, rFngenieur Karl Wolff in Peine, Kaufmann Kurt Meßing in Kl. Flsede und Geschäftsführer August Freitag in Peine. Gesellschaft mit be- \chränkter Haftung. Der Gesellschafts- vertrag ist am 30, Oktober 1926 fest- gestellt. : /

Amtsgericht Peine, den 8. Zuli 1927.

Penig. [406061 Auf Blatt 247 des Handelsregisters des Amtsgerichts Penig, betr. die Firma Deiover Ma hinenfabrik und Eisengießerei ktiengesellshaft in Penig, ift am 19. Juli 1927 eingetragen worden:

Das bisherige Vorstandsmitglied Herr Direktor Gustav Unruh in Leipzig ist aus dem Vorstand der Aktiengesell|chaft aus- geschieden. : S

rr Dr.-Ing. Martin Pape in Leipzig ist Mitglied des Vorstands und berechtigt, die Gesellschaft mit einem Mitglied des Vorstands oder mit einem Prokuristen zu vertreten.

Amtsgericht Penig, am 25. Juli 1927,

Penig. [40607] Auf Blatt 358 des Handelsregisters des Amtsgerichts Penig, betr. die Firma Bern- hard midt Zweigniederlassung Amerika ber midt jun, Söhne Aktien- gelel aft in Arnsdorf-Amerika, ist am . Juli 1927 folgendes Gg worden: Durch Beschluß der Generalversamm- ung vom 20. Mai 1927 ist der Gesell- schastsvertrag in § 6 Abs, 4 der Saßung abgeändert worden. : Amtsgericht: Penig.

Potsdam. [406101

Bei der in unserem Handelsregister Abt. A unter Nr, ‘1258 Firma Tauscher & Winkler ist beute Caen worden: l

Die Gesellschaft ist durch Ausscheiden des Arno Se aufgelöst. Winkler trt das Geschaft unter der bisherigen Firm« fort,

Potsdam, ‘den 21. Juli 1927. Amtsgericht. Abt. 8.

Potsdam. : i E A

Bei der in unserem Handelsregister Ab- teilung A unter Nr. 94 verzeichneten Firma C. H, Busch zu Potsdam ist heute

ie Gesellschaft ist dur Tod des Kauf- manns Heinrih Busch aufgelöst, Biehain ührt das Geschäft unter der bisherigen irma fort. / Potsdam, den 22. Juli 1927. Amtsgericht. Abteilung 8.

Potsdam, [40609] Bei der in unserem Handelsregister Ab- teilung A unter Nr. 1086 verzeichneten irma Franz Schnalkenburg & Co. zu otsdam ist heute eingetragen worden: Die amm at gese L IGalt U urS Ausscheiden des Kommanditisten Bankier ilhelm Kann Lon aus der Gesellschaft auf- elöst. Der Kaufmann Franz Schnaken- urg in Potsdam führt das Geschäft unter unveränderter Firma fort, Potsdam, den 22. Juli 1927,

Prenussìsch Eylau.

ist bei der Firma Jul. Fohnen heute fel gendes eingetragen: R Margarete Fohnen,

Fohnen in Pr. Eylau ist Prokura erteilt.

Rh«einbach,

der Firma E. Hettner Maschinenfabrik Münstereifel, eingetragen worden: Die Firma fabrik Erich Hettner geändert.

Rietberg.

teilung A ist am 10. Juni 1927 bei der unter l W. Vahle, offene Handelsgesellschaft in Rietberg, folgendes eingetragen worden : Der Kaufmann Heinrich Bleckmann ist der alleinige Fnhaber der Firma. Zweigniederlassung in Bielefeld ist in eine Alleiniger Fnhaber ist der Kaufmann Wilhelm Bleckmann. Wilhelm Bleckmann für die im Be- riebe der früheren Hauptniederlassung b der Vahle Rietberg“, und der Zweignieder- lassung „Bürobedarfshaus W. Vahle in Bielefeld“ begründeten Verbindlichkeiten sowie der Uebergang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen auf geschlossen.

Rottenburg, Neckar. 25. 7, 1927! die Ein; 0 Triem, Maschinenfabrik Grünau Rottenburg ‘a. N. Triem, Fabrikant in Frankfurt a. M. Rudolstadt. teilung A ist heute unter Nr. 625 zur Firma

eingetragen worden: Die Firma ist er- loschen.

Sorau, N. L. ist bei der Firma Hirsh «& Co. in Kunzendorf, worden:

ditist ausgeschieden und ein Komman- ditist neu eingetreten.

Spro(tíiau.

verzeichneten au Dien ha

[40611] In unser Handelsregister A Nr. 6

äFnhaberin ist die

r. Eylau. Kaufmann Curt

Pr. Eylau, den 13. Juli 1927 Amtsgericht

__ [40612] Im Handelsregister A Nr. 44 ist bei

ist in Hettner-Bohrmaschinen-

Rheinbach, den 25. Juli 1927. Amtsgericht,

[40613]

Fn unserem Handelsregister Ab-

Nr. 39 eingetragenen Firma

Die Hauptniederlassung umgewandelt. Die Haftung des

offenen Handelsgesellshaft „W.

Wilhelm Bleckmann ist aus-

Amtsgericht Rietberg.

eir, Neckar. [40614 Neueintrag-: im Handelsregister vom Einzelfirma Jakob in

Fnhaber Jakob

Württ. Amtsgericht Rottenburg.

Ee [40615]

Im hiesigen Handelsregister Ab-

Dietrich Seekamp - Rudolstadt Rudolstadt, den 25. Juli 1927. Thüringishes Amtsgericht.

[40616] Fn unser Handelsregister Abteilung A

N. L., Aus der Gesellschaft ist ein Komman-

eingetragen

Sorau, den 19. Juli 1927. Das Amtsgericht.

[40617]

Im Handelsregister A Nr. 149 ift bei der offenen - Handelsgesellschaft Louis Ernst & Co. in Sprottau heute ein- getragen worden: Der Kaufmann Hugo Gräbeniß in Sprottau ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der Fabrik- besißer Louis Ernst in Sprottau ift von der Vertretung der Gesellschaft aus- geschlossen worden, zu deren Vertretung Fabrikbesißer Friedrich Ernst in Sprot- tau nunmehr allein berechtigt ist. Amts- gericht Sprottau, den 25. Juli 1927.

Stollberg, Erzgeb. [40618]

Auf Blatt 699 des hiesigen Handel3- registers if eingetragen worden die, irma Chamottewerï Pfaffenhain, Ge- ellshaft mit beschränkter Haftung in faffenhain und nach der Abänderung des Gesellschaftsvertrags, die Firma lautet ase: : Silika- und Chamotte- werk Pfaf enhain Gesellschaft mit be- schränkter Haftung, Der Gesellschaft3- vertrag ist am 24, März 1927 abge- {lossen und am 18. Juli 1927 ab- geändert worden. Gegenstand de3 Unternehmens ift die Herstellung und der Vertrieb von Schamotteerzeugnissen

und der in dieses Gebiet einschlagenden | Ka

Pes Erzeugnisse. Das Stamm- apital beträgt 20 000 RM. Zum Ge- {äftsführer ist jeßt bestellt der Kauf- mann Otto Lorenz Hennigk in Pfaffen- hain. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ile durch diesen, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, burch mindestens zwei Ge- chäftsführer oder einen Geschäfts- ührer in Gemeinschaft mit einem Pro- kuristen vertreten. Die Bekannt- machungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Amtsgericht Stollberg i. Erzgeb., am 25. Juli 1927,

Taucha, Bz. Leipzig. [40619] Auf Blatt: ,192 des Handelsregisters, die Firma Karl Rost in Taucha betr., ist heute eingetragen worden: Die irma ist erloschen. i mt3gericht Taucha, den 25. Juli 1927,

Ulm, Donau. [40620

Eintragungen im Handelsregister vom 283. 7. 1927 bei den Firmen:

M. Brunn, hier: Die Firma ist er- loschen. : :

Brugger u. Cie., hier: Die Bros kura des Emil Baur ift erloschen. as Geschäft mit Firma ist auf Robert Un- kauf, Kaufmann in Ulm, übergegangen. Geschäftsforderungen und Verbindlich- keiten des bisherigen Jnhabers wurden nicht übernommen. Dem Max Erhardt, Kaufmann in Ulm, is Prokura erteilt.

Edmund Mayer «& Co.: Der Ge-

ausgeschieden.

Waldenbu

] | gezeihnet

Í

Gabriel Lebrechi Aktiengesell- chaft, hier: Oskar Lebrecht ift ins olge Todes aus dem Vorstand aus- geshieden. Neue Vorstandsmitglieder je mit Alleinvertretungsbefugnis: Otto recht und Alfred Lebrecht, beide S in Ulm. G S abrie Basen, ier: Der Ge- sellshafter Otto echt ist pi Tod Weitere persönli s Gesellschafter: Henriette Lehs« ret, geb. Gutanann, Fabrikantenwitwe, Alfred Lebrecht, Fabrikant, Otto Leb- ret, Fabrikant, sämtliche in Ulm. Die Gesellschafterin Henriette Lebrecht ist von der Vertretung der eten ausgeschlossen. Zwei Kommandiüjten sind ausgeschieden. Ergänzung gur Veröffentlihung in Nr. 157: Jeßiger Geschäftszweig der Firma Albert Wolber in Ulm: Handelsvertretungen. Amtsgericht Ulm.

», Sachsen. [40621] Fn das Handelsregister des unters zeichneten Gerichts i heute auf Blatt 180 die Firma Willy eile in Altstadt-Waldenburg und als deren Inhaber der Dcuiseiänia Paul Willy Weise in Leipzig eingetragen worden, Prokura if} erteilt dem Kaufmann Albin Paul Stein in Altstadt-Walden-

tende

urg. Sächsishes Amtsgericht Waldenburg, den 24, Juli 1927. -

Weimar. : L [40622] t «Uer E Abt. B Bd. 1 Nr. 9 ist heute bei der Firma Otto Heber Aktiengesellschaft in Wéimar eingetragen worden: Die dem Hauptbuchhalter und Le Walter Hoebbel in Weimar erteilte Prokura ist erloschen. : eimar, den 21. Juli 1927. Thür. Amtsgericht.

Wesselburen. __ [40623] In das hiesige Handelsregister B ist unter Nr. 12 heute folgendes eins getragen worden: : . F. Stöfen, Gesellschaft mit beschränks- ter Haftuag in Wesselburen, Gegens stand des Unternehmens is Handel mit Getreide, Mehl, Futtermitteln, eldsämereien, künstlihem Dünger und L raa ei: Stammkapital 40 000 RM. Gesellschafter sind: 1. Kaufs mann Hermann Stöfen in Wessel- buren, 2. Kaufmann Konsul Ernst Otto Bruhn in Kiel. Zu Geschäftsführern find bestellt: 1. Kaufmann Hermann Stöfen in Wesselburen, 2. Kaufmann Felix Hensen in Kiel. Dem Hand- lungsgehilfen Helmut Lefeldt, gurgeit in Kiel, demnächst in Gel ichafia ist Prokura erteilt. Der Ge ellschaftsvers- trag ist am 1. Mai 1927 ge M Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durh einen oder mehrere Geschäfts ers Sind mehrece Geschäftsführer estellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder burch einen Ges schäftsführer und einen ‘Prokuristen vertreten. L : Wesselburen, den 21. Juli 1927, Das Amt3gericht. :

W esselburen. :

In das hiesige Handelsregister A i

bei der Firma Johann Nicolaus

Stöfen, Wesselburen (Nr. 12 des Nes

gister3, folgendes eingetragen worden: Die Firma ift erloschen. Wesselburen, ven 25. Juli 1927.

Das Amtsgericht.

Ila-Mehlis. 40626] Le unser Handelsregister B lit bet Nr. 14 Firma Sonnenschmidt & Henkel in Zella-Mehlis eingetragen worden: Die Firma ist erloschen,

Bella-Mehlis, den 21. Juli 1927.

Thüring. Amtsgericht.

j [40926 In das Handelsregister A Nr. 259 if

Züllichau.

irma Hermann er: Landwirt Hahn jr. in

y, üllihau, den 2. Juli 1927. S Das Amt3geriht.

4. Genossenschasts- register.

Barmen. [40676] Jn das lim Es bei dex unter Nr. eingetragene nossenshaft Rheinisch - Westfälische Beamtenbank eingetragene Ges nossenschaft mit beschränkter Haft- pfliht in Duisburg mit Zweig- niederlassung in Barmen heute fol- gendes eingetragen: Die Haftsumme ist auf 50 Reichsmark erhöht. Entsprechend ist das Statut dur Generalversamm» lungsbeschluß vom 18. Mai 1927 voll- ständig geändert e i i g Mae nntmachungen en unt 1, L L Ld awei Vorstand3mit- gliedern, im „Wirtschaftsberater“. Barmen, den 22. Fuli 1927. Amt3gevicht.

eingetragen worden : Hahn jr. in Ka

h. und Kaufmann Hermann

twortliher Schriftleiter S V.: W 4 b E r in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil «X. V.: Oberrentmeister Me yer . Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (J.V.: Mey e 1) in Berlin. Druck der

Amtsgericht. Abt. 8.

sellschafter Otto Mayer is durch Tod ausgeschieden.

ktiengesellshaft, Berlin,

A reußishen Druderei- d Verlags- M e. Wilhelmstraße 32.

[40624] -

mächtigten kaufmännischen Angestellten vereinbart war.

ITL. Von der Annahme aus- geschlossene Güter.

§ 6. a) Güter, welhe Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegen- stände, Tiere oder Personen befürchten lassen oder die shnellem Verderben oder s ausgeseßt sind, po mangels

esonderer schriftliher ereinbarung von der Annahme ausgeschlossen.

b) Werden derartige Güter dem Spediteur denno übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden. Konnte ein Schaden den Umständen nah aus einer der vorbezeihneten Ge- fahren entstehen, so wird vermutet, daß er aus dieser Gefahr entstanden scî.

c) Der Spediteur ist außerdem be- rechtigt, derartige Güter im Wege der Selbsthilfe verkaufen zu lassen, und war nah Wahl des Spediteurs öffent- ih oder freihändig, oder auch ohne vorherige Benachrichtigung des Auftrag- gebers zur Abwendung von Gefahren zu vernichten, sofern es die Sachlage rechtfertigt.

TIT, Auftrag, Mitteilung, Wei- sungen, Ermessen des Spediteurs.

§ 7. a) Alle Aufträge und Weisungen an den Spediteur müssen s{riftlich er- teilt werden.

b) Für die Befolgung mündlicher und telephonisher Mitteilungen, die von keiner Seite \chriftlich bestätigt sind, ebenso für die Befolgung von Mit- teilungen an Kutscher odex andere ge- werblihe Angestellte übernimmt der Spediteur keine Gewähr; auch geschieht die Uebergabe von Schriftstücken irgend- welcher Art an Kutscher oder andere getverblihe Angestellte ausschließlich auf Gefahr des Austraggebers.

8 8. a) Der dem Spediteur erteilte Auftrag hat Zeichen, Nummern, Anzahl, Art, Inhalt der Stücke und alle sonstigen, für die ordnungsmäßige Aus- führung des Auftrages erheblichen An- gaben zu enthalten. Die etwaigen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Spediteur ist nit ver- pflichtet, die Angaben nachzuprüfen oder zu ergänzen.

b) Eine vom Spediteur etwa erteilte Empfangsbescheinigung enthält im Zweifel keine Bestätigung über Art, JFnhalt, Wert, Gewicht odex Verpackung.

c) Zur Verwiegung des ihm über- gebenen Gutes ist der Spediteur nur bei besonderem schriftlihen Auftrag verpflichtet.

d) Bei Gütern, Speditions8gewerbe üblicherweise nicht nachgeprüft wird, namentlich bei Massengütern, Wagenladungen und der- gleichen, enthält die Empfangsbescheini- gung im Zweifel auch keine Bestätigung der Menge.

S8 9. Uebergibt ein Hersteller oder Händler bestimmter Erzeugnisse dem Spediteur eine Sendung ohne Jnhalts- angabe zum Versand, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Sendung die Er- zeugnisse des Versenders enthält. Die Bestimmungen des § 8 werden hierdurch nicht berührt.

S 10. Der Auftraggeber hat seine Adresse und etwaige Adressenänderung dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen, andernfalls ist die leßte dem Spediteur bekanntgegebene Adresse maßgebend.

S 11, a) Der Spediteur braucht ohne besonderen schriftlihen Auftrag Benach- rihtigungen nicht eingeschrieben und Urkunden aller Art nicht versichert zu versenden.

b) Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Chtheit der Unterschriften auf irgendwelhen das Gut betreffenden Mitteilungen ‘oder sonstigen Schrift- stücken oder die Befugnis der Unter- zeichner zu prüfen, es sei denn, daß mit dem Austraggeber \hriftlich etwas an- deres vereinbart ist.

c) Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine von ihm versandte Benachrichtigung (Avis) als hin- reichenden Ausweis zu betrachten; er ist berechtigt, aber niht verpflichtet, die Berechtigung des Vorzeigers zu prüfen.

8 12. a) Eine übex das Gut erteilte

deren Menge im

Weisung bleibt für den Spediteur bis | Ve

zu einem Widerruf des Auftraggebers maßgebend.

b) Ein Auftrag, das Gut zur Ver- fügung eines Dritten zu halten, kann niht mehr widerrufen werden, sobald die Verfügung des Dritten beim Spedi- teux eingegangen ist.

F 13. Durch die Mitteilung des Auf- traggebers, der Auftrag sei für Rech- nung eines Dritten auszuführen, werden die Verpflihtungen des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur niht berührt.

8 14, Mangels ausreichender oder ausführbarer Senang darf der Spedi- teur, unter Wahrung der Fnteressen des Auftraggebers, stets nah seinem Er- messen handeln, insbesondere Art, Weg oder Mittel der Beförderung wählen.

S 15. a) Dex Spediteur darf die Ver- sendung der ihm zur Beförderung über-

ebenen Güter eb mit den

ütern anderex Versender in Sammel- ladung (bzw. auf Sammelkonnossement) bewirken, falls ihm niht das Gegenteil ausdrü&Flich s{chriftlich vorgeschrieben ist. Die Uebergabe eines Stückgutfracht- briefes ist fein gegenteiliger Auftrag.

b) Bei Beförderung in Sammel- ladungen muß dem Auftraggeber ein eñntsprehenderx Vorteil gewährt werden.

8 16. Der Spediteur darf die Güter, die ex vom Auftraggeber mit einem

sonstigen Frachtpaplex übernimmt, mit einem neuen, seine Firmenbezeichnung tragenden Frachtpapier befördern unter Nennung des Namens des Ausftrag- gebers, falls dieser nicht etwas anderes bestimmt hat. IV, Erhaltung des Gutes. Verpackung.

8 17. a) Ohne besondere schriftliche Vereinbarung ist der Spediteur zur Er- haltung oder Besserung des Gutes oder seiner Verpackung nicht verpflichtet.

b) Eine Unterjuchungs- oder sonstige

flicht, die über § 388 Absaß 1 H.-G.-

inausgeht, liegt dem Spediteur nicht ob.

e) Der Spediteur is ermächtigt, alle auf das Fehlen oder die Mängel der Verpackung bezüglichen, von der Eisen- bahn verlangten Erklärungen abzugeben.

ÿ, Fristen.

8 18, Verlade-, Liefer- oder sonstige Fristen sowie eine bestimmte Reihen- olge in der Abfertigung werden nicht gewährleistei. Die Bezeichnung als Meß- odex Marktgut bedingt keine be- vorzugte Abfertigung.

VI, Hindernisse.

§ 19. Von dem Spediteur nicht ver- huldete Ereignisse, die ihn an der Er- füllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise behindern, ferner Streiks und Aussperrungen befreien ihn für die Zeit ihrex Dauer von seinen Verpflich- tungen aus den von diesen Ereignissen berührten Aufträgen. Auch ist der Spediteur in solchen Fällen, selbst wenn eine feste Uebernahme vereinbart ist, berechtigt, aber niht verpflihtet, vom Vertrage zurückzutreten, auch wenn der Auftrag [hon teilweise ausgeführt worden ist; in diesem Fall sind ihm die entstandenen Kosten zu erstatten.

S 20, Der Spediteur ist niht ver- pflichtet, zu prüfen und den Auftrag- geber darauf hinzuweisen, ob geseßliche oder behördlihe Hindernisse für die Versendung (z. B. Ein- und Ausfuhr- beshränkungen) vorliegen.

VII, Leistungen, Vergütung und Auslagen des Spediteurs.

§ 21. Angebote des Spediteurs und Vereinbarungen mit ihm über Preise und Leistungen beziehen sihch stets nux auf die namentlich aufgeführten eigenen Leistungen und/odex Leistungen Dritter und, wenn nihts anderes shriftlich ver- einbart, nux auf Güter normalen Ums- fangs, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie seßen normale, un- veränderte Beförderungsverhältnisse, ungehinderte Verbindungswege, Mövg- lichkeit unmittelbarer sofortiger Weiter- versendung sowie Weitergeltung der bisherigen Frachten, Valutaverhältnisse und Tarife, welche der Vereinbarung zugrunde lagen, voraus, Die üblichen Sondergebühren und Sonderauslagen gelangen außerdem zur Erhebung, vor- ausgeseßt, daß der Spediteur den Auf- traggeber darauf hingewiesen hat; dabei genügt ein E Hinweis, wie ewa „zuzüglih der üblichen Nebenspesen“

S 22. Wird dem Spediteur ein er-

teilter Auftrag wieder entzogen, so steht ihm nah seiner Wahl entweder dex An- spruch auf die vereinbarte Vergütung, unter Anrehnung der ersparten Auf- wendungen, oder eine angemessene Pro- vision zu. 8 28. Lehnt dex Empfänger die An- nahnte einer ilm zugerollten Sendung ab, so steht dem Spediteur für die Rück- beförderung Rollgeld in gleihex Höhe wie für die Hinbeförderung zu.

8 24. Die Provision wird auch dann erhoben, wenn eine Nachnahme oder ein Einziehungsauftrag nachträglich zurückgezogen wird odex nicht eingeht. 8 25. Hat der Spediteur die Be- förderung von Gütern nah dem Aus- lande bis ins Haus des außerdeutschen Empfängers zu einem festen Prozent- saße des Fakturenwertes einschließlich des Zolles übernommen, so ist dexr Auf- traggeber verpflichtet, den vollen Fak- turentwwert, ohne Rücksiht auf einen etwa eingeräumten Kassenskonto, ein- schließlich Zoll, Fraht und Verpackung anzugeben.

S 26. a) Der Auftrag zur Versendung nach einem im Auslande belegenen Be- stimmungsort s{chließt den Auftrag zur rzollung ein, wenn ohne diese die Beförderung bis zum Bestimmungsort niht ausführbar ist.

b) Bei Verzollung kann neben den tatsachlih auflaufenden Kosten eine be- sondere Provision erhoben werden.

c) Der Austrag, unter Holperstus eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Er- mächtigung für den Spediteux ein, nah ren Ermessen Mee 8 14) die er- orderlihen Zollförmlihkeiten zu er- ledigen und die zollamtlih festgeseßten Zollbeträge zu verauslagen.

d) Der Spediteur ist stets befugt, die Festsepung des Zolles und die Ab- sertigungsar! der Zollbehörde zu über- assen.

S 27. Der Auftrag, ankommende Güter in Empfang zu nehmen, ermäh- tigt den Spediteur, verpflichtet ihn aber nit, auf dem Gut etwa ruhende Dr db Wertnachnahmen, Zölle und pesen zu verauslagen.

8 28. Der Spediteur ist berechtigt, von ausländishen Auftraggebern oder Empfängern nah seinex Wahl Zahlung in ihrer Landeswährung oder in Mark- währung zu verlangen.

S 29, Wird der Spediteur fremde Wahrung \chuldig oder hat er fremde Währung verauslagt, so ist er (soweit niht öffentlih-rechtlihe Bestimmungen

ihm übergebenen Frachtbrief oder

T E R T Ie A;

Wahl entweder Zahlung in der fremden oder in deutscher Währung zu ver- langen. Verlangt er deutshe Währung, so erfolgt die Umrechnung zum Brief- kurs der leßten vorliegenden Berliner Börsennotiz am Tage der Auftrags- erteilung, es sei denn, daß er nahweis- bar einen anderen Kurs gezahlt hat.

S 30, Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu begleihen. Zahlungsverzug tritt, ohne daß es einer Mahnung oder sonstiger Vorausseßungen bedarf, spätestens nach Ablauf von 5 Tagen

. | nah Fälligkeit ein, sofern ex nicht nah

dem Geseß {on vorher eingetreten ist. Der Spediteur darf im Falle des Ver- ugs die ortsüblihen Spesen und anklzinsen nebst einem angemessenen Aufschlag berehnen; er is berechtigt, eine Geldentwertung, die vom Rech- nungstage bis zum Zahlungstage etwa eingetreten ist, erseßt zu verlangen. Weitergehende geseßlißhe Ansprüche bleiben unberührt.

§ 31. a) Forderungen odex Nach- forderungen für Frachten, Havarie- beiträge, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben, die an den Spediteur, ins- besondere als Verfügungsberechtigten oder als Beisißer fremden Gutes, ge- stellt werden, hat der Auftraggeber auf Aufforderung des Spediteurs sofort zu berihtigen, auch wenn er die Forderung für unbercehtigt hält. Andernfalls ist der Spediteur berechtigt, die zu seiner Sicherung oder Befreiung ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen zu treffen, nötigenfalls, sofern es die Sachlage rehtfertigt, auch durch Vernichtung des Gutes, Zur Nachprüfung solcher Forderungen ist derx Spediteur nicht ver- pflichtet.

b) Der Auftraggeber hat den Spedi- teur rechtzeitig auf alle öffentlih-reht- lichen, 4. B. zollrechtliGen Verpflich- tungen aufmerksam zu machen, die mit dem Besiy des Gutes verbunden sind. Für alle Folgen der Unterlassung haftet der Auftraggeber dem Spediteux. Der Einwand, der Spediteur habe die be- treffenden Verpflichtungen gekannt oder kennen müssen, ist unzulässig.

8 32. Durch eine Beschlagnahme oder andere öffentlih-rechtlihe Akte werden die Rechte des Spediteurs gegenüber dem Auftraggeber niht berührt; der Auftraggeber bleibt Vertragsgegner des Spediteurs und haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Spediteur für alle aus solhen Ereignissen ent- stehenden Folgen.

Die etwaigen Ansprüche des Spedi- teüxs gegenüber dem Staat oder einem sonstigen Dritten werden hierdurch nicht berührt,

8 33, Eine Aufrechnung odex Zurück- haltung gegenüber Ansprüchen des Spediteurs irgendwelcher Art i} aus- geschlossen.

YVIIT, Ablieferung.

8 34. Die Ablieferung von Rollgut darf mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers an- wesende erwachsene Person erfolgen.

S 35. a) Die Empfangnahme des Gutes verpflichtet den Empfänger zur sofortigen Zahlung der auf dem Gute ruhenden Kosten. Erfolgt die Zahlung nicht, so ist der Kutscher berechtigt, das Gut wieder an sich zu nehmz?n.

b) Unterbleibt bei der Ablieferung aus Versehen odex aus sonstigen Gründen die Bezahlung der Kosten oder einer auf dem Gut ruhenden Nach- nahme, so ist der Empfänger, wenn er troß Aufforderung den Betrag nicht gs zur sofortigen bedingungslosen

üdgabe des Gutes an den Spediteur odex im Unvermögensfalle zum Schadensersaß an den Spediteur ver- pflihtet, Die Geltendmachung eines Gegenanspruhes oder eines Zurül- behaltungsrehtes ist ausgeschlossen, au ift jede Verfügung über das Gut ver- boten.

IX, Versicherung des Gutes.

S 36. a) Zur Versicherung des Gutes ist der Spediteur nur verpflichtet, soweit ein ausdrücklicher shriftliher Auftrag dazu unter Angabe des Versiherungs8- wertes und der zu deckenden fahren vorliegt. Bei ungenauen oder unaus- führbaren Versicherungsaufträgen gilt Art und Umfang der Versicherung dem Ermessen des Spediteurs anheimgestellt. Die Versiherung tritt erst in Kraft, sobald der Spediteur bei ordnungs- mäßigem Geschäftsgang in der Lage ge- wesen ist, die Versicherung abzuschließen. b) Der Spediteur ist niht berechtigt, die bloße Wertangabe als Auftrag zur Versicherung anzusehen.

c) Durch Entgegennahme eines Ver- sicherungssheines (Police) übernimmt der Spediteux niht die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen.

37. Mangels abweichender, schrift- liher Vereinbarung versichert der Spediteur nur zu den an seinem Er- füllungsoxt üblichen Versicherungs- bedingungen und niht gegen Bruch- gefahr. Bei E die über- wiegend Kunst- oder Liebhaberwert haben, wird nur der gänzlihe Verlust des Kunstwertes bei dem einzelnen Stück versichert, Der Spediteux genügt seiner Versicherungspfliht stets durch Versicherung auf Grund einex etwaigen Generalpolice.

S 38, a) Fm Falle der Versicherung fommt dem Auftraggeber als Ersaß nur zu, was dex Spediteux von dem Ver- sicherer nah Maßgabe dexr Ver- siherungsbedingungen erhalten hat.

b) Der Spéditeur genügt seinen Ver- pflihtungen, indem er die Ansprüche

entgegenstehen) berechtigt, nach seinex

geber auf Wunsch abtritt; zur Ver- folgung des Anspruchs ist er nur au Grund besonderer sch{riftliGer Ab- machung und nur für Rehnung und Gefahr des Auftraggebers verpflichtet.

c) Eine weitergehende Verpflichtung oder eine Haftung besteht für den Spediteur in keinem Falle.

S 39, Für die Versicherungs- besorgung, Einziehung der Versiche- rungssummen und sonstigen Be- mühungen bei Abwicklung von Ver- siherungsfällen und Havarien steht dem Spediteur eine besondere Vergütung zu.

X, Speditions-Versficherung.

§ 40. a) Der Spediteur ist, wenn er keine abweichende schriftlihe Weisung erhalten hat, verpflichtet, die Schäden, die dem Auftraggeber durch den Spedi- teur bei derx Ausführung des Auftrages erwachsen können, auf Grund der diesen Geschäftsbedingungen beigefügten „Spe- ditions - Versicherungs - Bedingungen“ (\. Anlage) zu versichern.

b) Nah Maßgabe dieser Speditions- Versicherungs-Bedingungen werden auch Schäden versichert, die solhen Personen erwachsen können, in deren Wetese oder für deren Rechnung der Ausftrag- geber handelt; der Spediteur übernimmt dadurch keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber solchen Personen.

c) Es wird nachdrücklichs# darauf hin- elle daß laut § 4a derx Speditions- ersiherungs - Bedingungen alle Schä- den, die durch Transport- oder Lager- versicherung gedeckt sind oder hätten ge=- deckt werden können, von der Spedi- tions-Versicherung ausgeschlossen sind. _§& 41. Der Auftraggeber unterwirft sich sowie alle Personen, in deren nteresse oder für deren Rehnung er handelt, allen Bedingungen des Spedi- tions - Versicherungs\cheins. Fns- besondere hat er für rechtzeitige Schadensanmeldung zu sorgen 10 der Bedingungen des Speditions8-Ver- siherungssceins).

S 42, Hat der Spediteur infolge aus- drücklichen oder vermuteten Auftrages 40) die Speditions-Versiherung ge- deckt, so ist er von dex Haftung für jeden wie immer gearteten, durch diese Versicherung gedeckten Schaden frei. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß infolge fehlender oder un- genügender Wertangabe des Ausftrag- gebers die Versiherungssumme hinter dem wirklihen Wert oder Schadens- betrage zurüdckbleibt.

S 43. § 36a Say 2 und 3 finden auch auf die Speditions-Versicherung entsprehend Auwendung.

a UY F FORerer

( A ie Lagerung erfolgt nah Wahl des Lagerhalters 1n dessen eigenen oder in fremden (privaten oder offentlihen) Lagerräumen.

b) Erfolgt die Lagerung in einem

fremden Lagerhaus, so muß der Ein- lagerer ‘auch dessen Bedingungen gegen sich gelten lassen. c) Eine Verpflihtung des Lager- halters zur Sicherung oder Bewachung von Lagerräumen besteht nux insoweit, als es sich um seine eigenen Lager- raume handelt und die Sicherung oder Bewachung unter Berücksichiatung aller Umstände geboten und ortsüblih ist. Der Lagerhalter genügt seiner Be- ivachungspfliht, wenn er bei der An- stellung oder Annahme eines Wächters die nôtige Sorgfalt angewandt hat.

d) Dem Einlagerex steht frei, die Lagerräume zu bvbesihtigen oder be- sihtigen zu lassen. Einwände oder Beanstandungen gegen die Unter- bringung oder gegen die Wahl des Lagerraums muß ex unverzüglich vor- bringen. Macht ex von dem Besichti- gungsreht keinen Gebrauch, so begibt er sich aller Einwände gegen die Art und Weise der Unterbringung oder Sicherung des Gutes, soweit die Wahl des Lagerraums unter Wahrung der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerbalters erfolgt ist,

§ 45, a) Das Betreten des Lagers ist dem Einlagerer nur in Begleitung des Lagerhalters oder eines seiner dazu be- auftragten Angestellten erlaubt,

b) Das Betreten darf nur in bei dem Lagerhalter eingeführten Ge- shäfts\tunden verlangi werden, und auch dann nur, wenn ein Arbeiten bei Tagesliht möglich ist. l

§ 46. a) Nimmt der Einlagerer irgend-

welche Handlungen mit dem Gut vor (3. B. auch Probeentnahme), so hat er danach dem Lagerhalter das Gut aufs neue zu übergeben und erforderlichen- falls Anzahl, Gewicht und Beschaffen- heit des Gutes gemeinsam mit ihm festzustellen. Andernfalls ist jede Haf- tung des Lagerhaklters für später fest- gestellte Schäden ausgeschlossen. b) Der Lagerhalter behält sich das Recht vor, die Handlungen, die der Ein- lagerer mit dem Zee vorzunehmen wünscht, durch seine Angestellten aus- L zu lassen.

S 47. Der Einlagerer haftet für alle Schäden, die er, seine Angestellten odex Beauftragten beim Betretèn des Lagers oder beim Betreten oder H ren des Lagergrundstückes dem Lagerhalter, an- deren Einlagerern oder dem Hauswirt zufügen, Als Beauftragte des Ein- lagerers gelten auch Dritte, die auf seine Veranlossung das Lager oder das Lagergrundstück aufsuchen.

S 48, a) Das Lagergeld wird nah vollen 50 kg und nah vollen Lager- monaten nicht Kalendermonaten (z. B. vom 5. 2, bis 4, 3 = 1 Monat) berehnet, Angefangene 50 kg und an- gefangene Monate gelten als voll.

gegen den Versicherer an den Auftrag-

b) Der Tag der Einlagexrung und der

Tag der Auslieferung zählen als Lagers

f| tag mit. )

c) Für die Lagergeldberehnung bei Möbeln und Umzugsgut gelten die orts- üblichen Bestimmungen.

§ 49. a) Der Lagerhalter darf, wenn niht shriftlich etwas anderes verein- bart ist, den Lagervertrag jederzeit mit einmonatiger Frist durch eingeschrie- benen Brief an die zuleßt genannte Adresse kündigen.

b) Eine Kündigung ohne Kündis gungsfrist (H.-G.-B. § 422 Abs. 2) ist ins- besondere zulässig, wenn das Gut andere Güter gefährdet oder wenn dem Lager- halter Zweifel entstehen, ob alle seine Ansprüche durch den Wert des Gutes sichergestellt sind.

§ 50. a) Ein etwa ausgestellter Lager-

schein gilt nur als Lagerempfangs\chein im Sinne des § 808 B. G.-B, Der Lager- halter ist dayer insbesondere niht ver- pflichtet, das Gut nur dem Vorzeiger des Scheins auszuhändigen. b) Ist ein E ausgestellt, 4 ist der Lagerhalter berechtigt, abex nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor- zeigers des ages eines zu prüfen; er ist ohne weiteres berechtigt, gegen Rüdck- gabe des Lagerscheines das Gut an den Vorzeiger des Scheines auszuliefern,

c) Eine Abtretung odec Verpfändung der Rechte des Einlagerers aus dem Lagervertrag is gegenüber dem Lager- halter nux wirksam, wenn sie hm hriftlich vom Einlagerer mitgeteilt worden ist. Jn solhem Falle ist dem Lagerhalter gegenüber nux derjenige, dem die Rechte abgetreten oder ver- pfändet worden sind, zur Verfüging über das Lagergut berechtigt. l

§ 51. a) Der Lagerhalter ist berechtigt, ader nit veryfliblet, die bloße Wert- angabe als Auftrag zur Feuerversiche- rung anzusehen.

b) Er ist auch ohne Auftrag und ohne Wertangabe berechtigt, aber nicht ver- pflichtet, das Gut unter Schäßung des Wertes gegen Feuersgefahx zu ver- sihern. Eine Verantwortung #vegen unrihtiger Wertshäßung 1st aus- geschlossen. 5

§ 52. Die Bestimmungen dieses Ab- shnittes gelten auch bei nur vorüber gehender Aufbewahrung von Gütern, 3. B. zwecks Versendung.

X11. Pfandrecht.

§ 53. a) Der Spediteux hat wegen aller fälligen und nichtfälligen An- sprüche, die ihm aus laufender Rech- nung oder aus sonstigen Gründen aw den Auftraggeber zustehen, ein Pfand- recht und ein Zurückbehaltungsreht amn den in seiner Verfügungsgewalt be- findlihen Gütern oder sonstigen Werten. Bevor der Spediteur wegen der vor- stehenden Ansprüche sowie wegen sonstiger etwa auf den Gütern ruhenden Forderungen nicht voll befriedigt ist, braucht er auch Teile der Güter niht auszuliefern. Tut er dies dennoch, jo kann der Auftraggeber hieraus keine Einwendungen gegen ihn herleiten, hat vielmehr persönlih für die volle Forde- rung des Spediteurs aufzukommen.

b) Soweit das Pfand- oder Zurül- behaltungêreht aus Abs. a über das geseßliche Pfand- oder Zurückbehaltungs- recht hinausgehen würde, ergreift es bei Aufträgen eines Spediteurs an einew anderen Spediteur nur solche Güter und sonstige Werte, die dem auftrag- gebenden Spediteur gehören oder die der beauftragte Spediteux für Eigen» tum des auftraggebenden Spediteurs hält und halten darf (z. B. Möbel- wager., Decken u. dgl.).

c) Das Zurückbehaltungsrecht hat auch gegenüber Nichtkaufleuten die Wirkungen des kaufmännischen MOR A &S 369 f. P. .-B.). 8 369 Abs. 3 H.-G.-B. fiadet keine An- wendung.

d) An die Stelle der im § 1234 B. G.-B. bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fallen eine solche von einer Woche. :

e) Für den Pfand- oder Selbsthilfe- verkauf kann der Spediteux in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom ruttoerlós in Höhe der ortsüblichen Säye berechnen.

XITIL. Haftung des Spediteurs.

8 54. a) Der Spediteur haftet bel allen seinen Verrichtungen (siehe § 2a) grundsäßlih nur, soweit ihm Ver- shulden nachgetoiesen wird. Jm übrigen ist seine Hastung nah Maßgabe der vorangegangenen und der folgenden Bestimmungen eingeschränkt bzw, aufs gehoben.

b) Dem Auftraggeber steht ab- fen von der Versiherungsmöglih- eit (siche §S 36 fff., §8 40 ff.) fréi, mit dem Spediteux eine über diese Be- dingungen hinausgehende Haftung gegen besondere Vergütung zu verein- baren, /

§ 556. a) Js ein Schaden bei einem Dritten, namentlih Frachtführer, Lager- halter, Schiffer, Zwischen- oder Unter- spediteur, Versicherer, bei der d aggr oder Gütersammelstelle, bei Banken oder sonstigen an der Ausführung des Aufs trags beteiligten Unternehmern ents standen, so tritt der Spediteur seinew Caigen Anspruch gegen den Dritten dem Auftraggeber auf dessen Verlangen ab, es sei denn, daß der Spediteur auf Grund besonderer Abmachungen die Verfolgung des Anspruhs für Recho nung. und Gefahr des Auftraggebers übernimmt. Die vorstehend erwähnten Personen gelten nicht als Erfüllungs8- gehilfen des Spediteurs. ;

b) Eine weitergehende Verpflichtung odex eine Haftung besteht für dew

Spediteux nur, wenn ihm eine s{huld-