1905 / 54 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Kindler (frs. Volksp.) wünscht ebenfalls e.ne Erhöhung des Diépositionsfonds und fragt, wie es mit der {on vor langer Zeit in Aussicht gestellten Vorlegung des Entwurfs eines Kunstdenkmal- vflegegesetes stehe.

Theater und Musik. wecke hat sih aus den Vorstandsmitgliedern der Unter Lustspiel baus Russchuß gebildet, der die Anordnungen des Festabends O

: enommen und die Einladungen erlassen hat. Es finden Komm Im Lustspiel hause wurde gestern Kadelburgs Luslspiel „Der ilitärfonzert, Vorträge von Künstlern sowie Vorführung z Familientag*“ zum 100. Male aufgeführt, und der Erfolg ließ intri

Erste Beilage

Tebenden Photographien aus dem Seeleben statt. Eintrittskz;

L nimînt der Minister der geifstlihen, Unterrichts- und *

edizinalangelegenheiten Dr. Studt das Wort. (Schluß des Blattes.)

®

Kuuft uud Wisseuschaft.

Die philosopvbisch-historische Klasse Vorsitz Koser über die altung Kurbranden Streite j¡wishen Imperialismus und rei Libertät seit 1648 las.

urgs in

Wilhelms I. mit dem Reichshofrat; die Auffassung } von der neueren deutschen Geschichte und die ausgespr e Wieder- aufnahme der antikaiserlihen Tendenzen des „Hippolithus“ durch die preußishe Publizistik des Siebenjährigen Krieges. Herr W. Schulze legte eine Mitteilung des Herrn Dr. F. N. Finck in Berlin über die Grundbedeutung des grönländischen Subjektivs vor. Die Doppelfunktion des sogenannten Subjektios, der sowohl den Täter wie den Besiger bezeihnen kann, wird aus der Einbeit ursprüngliher Dativbedeutung abgeleitet. Herr Roethbe legte von den deutshen Terten des Mittelalters Band V Volks- und Gesellshaftslieder des XV. und XVI. Jahrhunderis. I. Die Lieder der Heidelberger Handschrift Pal. 343 herausgegeben von A. Kopp, Berlin 1905, vor. i In der an demselben Tage unter dem Vorsiß ihres Sekretars Herrn Waldeyver abgehaltenen Sihung der phy a L e eas matischen Klasse las Herr Fischer über das Verhalten ver- schiedener Polypeptide geen Pankreasferment, das er in Gemeinschaft mit Dr. E. Abderhalden untersucht hat. Die Prüfung von 12 synthetishen Polypeptiden, von denen 7 dur anfreatsaft gespalten werden, ergab, daß die Wirkung des Fermentes owobl von der Natur der Aminosäuren als auch von der Struktur und Konfiguration des Moleküls abhängig ist.

Im Königlichen Kunstgewerbemuseum muß die Ausstellung Die Kunst auf dem Lande“, die sih der lebhaftesten Teilnahme erfreut, am Mittwoch, 8. März, geshlofsen werden. Die im oberen Stockwerk befindlihe Ausstellung der japanischen Sammlung des Herrn Gustav Jacoby wird noch einige Wochen zugänglich fein.

Verdingungen im Auslande.

Spanien.

13. März 1905. Generaldirektion der Posten und Telegraphen (Direccion General de Correos y Telegrafos) in Madrid: Lieferung von 20 000 kg Kupfervitriol. Sicherheitsleistung 5 9/o.

21. März 1905, 11 Uhr. Provinzialdeputation in Madrid, Plaza de Santiago Nr. 2: Lieferung des Bedarfs an Koks in den Fahren 1905 und 1906. Voranschlag 39 200 Pesetas für jedes Jahr.

Schweiz.

10. März 1905. Generaldirektion der Schweizerishen Bundes- bahnen in Bern: Lieferung des für die Lokomotiven benötigten S@mieröles vom 1. Mai 1905 an für die Dauer eines Jahres. Die Lieferungsbedingungen können beim Obermaschineningenieur der Gencraldirektion in Bern bezogen werdea. Die Offerten sind mit der Aufschrift „Angebot für Lokomotivschmierösl" vers{lofsen ein- zureichen. -

Rumänien.

10. März 1905. Direktion der Rumänishen Staatëbahnen in Bukarest: Lieferung von 2000 Stück Telegrapbenpfählen von 7 m Länge, 2000 Stück desgleichen von 8 m Länge und 509 Stück des- gleihen von 9 m Länge.

h der Königlichen Akademie der Wissenschaften bielt am 23. Februar unter dem ihres Sekretars Herrn Vahlen eine Sihung, in der Derr

em sftändischer Ausgehend von dem Streit zwischen Reinking, Chemniß (Hippolithus a Lapide) und Pufendorf über das Wesen der Reichsverfassung, erörterte der Vortragende die Mittel- tellung des Großen Kurfürften zwishen dem Kaiser und den beiden Garanten des Westfälischen Friedens; die brandenburgische Opposition auf dem Reichstag unter Friedrich T., die publiziftishe Tätigkeit feines Komitialgesandten Henniges und die tendenziöfen Gesichtskonstruktionen von H. von Cocceji und J. P. von Ludewig; die Wai F

darauf sYließen, daß diese Jubiläumsfeier nicht die legte gewesen sein dürfte, die olgreihe, bharmlos-beitere Stück an dieser Stätte begehen wird. Jm elpunkt des Interesses stand wiederum die Gestalt des Freiherrn Ludolf von Wollien in der Darstellung Franz Schönfelds, der diesen trinkfrohen, mit Töchtern wie mit Schulden ausgiebig bedahten Agrarier in seiner sonnigen Art verkörperte. Neben ihm hrte wieder der fürstlihe Hofmarschall, von Herrn Julius Sachs vortrefflich gespielt, seine komishe Wirkung, und auch der frübreife Kadett der Frau Wenbvt belustigte wieder ungemein. In den anderen Rollen zei{neten fich die Damen Marba, Gerno, Beer, Hiller, die Herren Lettinger, Barnowsky, Walter, Höflich, Barg u. a. sowohl dur gute EGinzelleistungen wie durch das flotte Zu- sammenspiel aus, für das Herr Alfred Schmieden als Aegetieie von vornherein gesorgt hat. Lebhafter Beifall rief mit den rstellern auch den Verfasser und den erfolgreichen Leiter der Bühne, Dr. Ziel, wiederholt vor die Rampe.

Im Königlihen Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Mignon“ mit Fräulein Destinn in der Titelrolle gegeben; die Fs fingt Fräulein Kauffmann, den Wilbelm Herr Jörn, den

thario Herr Hoffmann, den Laërtes Herr Nebe, den Friedri Herr Cru den Jarno Herr Krasa. Dirigent ift der Kapellmeister von rauß.

Gerhard Hauptmanns „Elga“, die morgen, Sonnabend, im Lessingtheater ihre Uraufführung erfährt, ist dur die Novelle Grillparzers „Das Kloster bei Sendomir“ angeregt worden; Haupt- mann hat dieser Dichtung die Bezeihnung „Nocturnus* gegeben in Anknüpfung an den nächtlichen Klostergesang der Mönche, den die Kirhensprahe Nocturnus (c. Cantus) nennt. Das Werk umfaßt sieben Szenen, die bei der Darstellung im Lessiagtheater in einem Zuge hintereinander gespi-lt werden, fodaß während der Aufführung der Theatersaal ges{hlofsen bleiben muß. Die Vorstellungen von „Elga“ beginnen um 8 Uhr.

Mannigfaltiges. Berlin, den 3. März 1905.

Die Stadtverordneten beschäftigten sich in ihrer gestrigen Sigzung mit der Magistratévorlage, betreffend Maßnahmen zur Be- kämpfung der Säuglingssterblichkeit. Der Auss{huß empfahl durch den Berichterstatter Stadtv. Liebermann einstimmig folgende Beschlußfassung: 1) Die Versammlung is mit den Beschlüssen des Magistrats îin der vom A abgeänderten Form einverstanden und genehmigt zweck8 usführung dieser Be- \{lüfse die Einstellung von zusammen 130 000 (A în den Stadt- bausbalts8etat für 1905 zur Gewährung einer Subvention an die Schmidt - Gallisch - Stiftung. 2) Die Versammlung ersuht den Magistrat, Vereine, welhe sich der Fürsorge für Schwangere und Neuentbundene widmen und Gewähr bieten für eine modernen ärztlihen und hygienishen Anforderungen ent- sprehende Verforgung der Pfleglinge, durch einmalige oder regelmäßige Zuschüsse zu unterstüßen. Nah den Beschlüssen des Autschusses soll die S{midt-Gallish-Stiftung vier Fürforgestellen einrihten, die unter ärztlicher Leitung stehen und bestimmte Bezirke umfassen. Die Stiftung foll auch zur Durhführung der vorgedahten Maßnahmen die Organe der Waifenverwaltung heranzuziehen und mit geeigneten Anstalten und Vereinen in Verbindung zu treten berechtigt sein. Auch foll auf eine weitere Heranziehung von Frauen zur Waisenpflege hingewirkt werden. Die Anträge des Ausschusses wurden mit einem von dem Stadtv. Sachs eingebrachten Abänderungsantrage, die vorgedahten Fürforgestellen für ganz Berlin in Wirksamkeit treten zu lassen, einstimmig angenommen. Es folgte die Erledigung einer Reibe kleinerer Vorlagen, die kein besonderes Interesse boten.

Am Mittwoch, den 8. März, Abends 8 Uhr, findet im Königs- saal des Neuen Königlihen Operntheaters zur Feier des fünfjährigen Bestehens der Provinzialgruppe Berlin- Mark Brandenburg des Deutschen Flottenvereins eine Festversammlung der Mitglieder der Provinzialgruppe statt. Zu aleiher Zeit ist eine Chrung des Vorftands, der die ganze Zeit an der Spitze der Provinzialgruppe gestanden hat, beabsihtigt. Zu diesem

¡u 50 4 sowie Damen- (Zuschauer-) Karten zu 1 4 sind

dem Geschäftszimmer des Hauptausshusses ari Anti e gg A 35 1) baben. Auch auf den Geshäftsftellen der Bezirks- und Ort3grup sind Gintrittskarten erbältlih. Gäste find willlommen. Nets \chuß ift für den Wohltätigkeitsfonds des Hauptausshufses bestim

Breslau, 2. Märi. (W. T. B.) Das Unglück auf dem Bou angri Ae bei Miechowit gehörigen Jelka-Schacht {y r. 53 d. Bl.) ift durch Bruh schwimmenden Gebirges verurizi worden. Es ist jeßt festgestellt worden, daß 15 Mann getöt; 4 {wer und einer leicht verlegt worden find. Drei Beraglez retteten \sich durch Anklammern an den Förderkorb. Der „Ok \lesischen Zeitung“ zufolge find außerdem gestern naht auf j reußengrube durch bherabstürzende Gesleinüaf en zu rbeiter verunglückt, von denen einer tot, einer {wer y legt ist.

Hannover, 2. März. (W. T. B.) Wie der „Hannover| Courter“ mitteist, hat der verstorbene Konsul Simon etwa d Millionen Mark für wohltätige und gemeinn ügi Zwecke gestiftet. Insbesondere wird eine Stiftung errichtet der Bestimmung, Hand- und Fabrikarbeit, ndwerk und La wirtshafr, Garten- und Obstbau unter den Se in größer Umfang zu verbreiten. Die von dem Verstorbenen vor 12 Jah A israelitishe Grziehungs8anstalt Ablem und j

ilfsfonds für ehemalige Lehrlinge dieser Anstalt e bielten je 100 000 A

Arnsberg, 2. März. (W. T. B.) Ein verheerendes Feuz sute heute nahmittag das dur seine arhitektonishe Schönheit h kannte Schloß des Grafen Fürstenberg in Herdringen bei Der Dachstubl und das Obergeschoß sind zerstört. Der Bra an dessen Bekämpfung Feuerwebren aller Nachbarorte mitwirken, n Abends noch nit völlig bewältigt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

S4; Petersburg, 3. Marz. Lia T. B). Mit d r n dritien Sißung der Kommission unter dem V iße des Geheimen Rats Kobeko, die sih mit der Fra; der Erleihterung der Preßverhältnisse beschäftiz fand der gegenwärtige Modus der Konzessionierun von Zeitungen und Zeitschriften keinen Verteidiger. Y der Abstimmung sprachen sich 14 Mitglieder der Kor mission dafür aus, daß jeder unbesholtene Staatsbürg im Alter von mindestens 25 Jahren das Recht erhalten so eine Zeitung herauszugeben, nahdem er seine Absicht und

Namen seines Blattes der Behörde mitgeteilt habe. Zu diesa 14 Mitgliedern gehören auch der Geheime Rat Kobeko un

des jeßigen Konzessionsmodus stimmten 8 Mitglieder.

Der Oberbefehlshaber der Flotte des Baltischen Meer hat, wie die „Nowoje Wremja“ meldet, bekannt gegeben, da er den Versuhen Uebelgesinnter, die Matrosen in Kror stadt aufzuregen, energish entgegentreten werde. Für de Schuß eines jeden, der fernerhin eine korrekte Lal i beobahten wolle, sei genügend gesorgt. Heute und di folgenden Tage werde der Militärshugß verstärkt werden, dami in den Hafenwerkstätten ruhig gearbeitet werden könne.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten weiten, Dritten, Vierten und Fünften Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus, 60. Abonnementsvorstellung. Mignon. Oper in 3-Akten von Ambroise Thomas. Text mit Be- nußung des Wolfgang von Goetheshen Romans „Wilbelm Meisters Lehrjahre" von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 7ck Uhr. :

Neues Ovperntheater: Geschlossen. .

Sonntag: Opernhaus. 61. Abonnementsvorstellung. Die Meifterfinger von Nürnberg. Oper in 3 Akten von Rihard Wagner. Anfang 7 Uhr.

Neues Operntheater 25. Abonnementsvorstellung. Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Ueberseßt von August Wikbelm von Schlegel. Anfang Uhr.

alte.

Frauen.

Frauen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Hierauf: Dexenfang. Abends 8 Uhr: Der

Montag, Abends 8 Uhr : Der Leibalte.

Theater des Westens. (Kantstraße 12. Bahn-

bof FogiGA Garten.) Sonnabend, Nachmittags 3 Ubr: Zu kleinen Preisen : Mesfina. Abends 7F Ubr: Die neugierigen

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu balben Preisen : Uudine. Abends 7} Uhr: Die ucugierigeu

Montag: Die neugierigen Fraucu.

Der Setoe: cib-

7x Ubr: Die Juxheirat. von Iulius BaUUE

Abends: Die Juxheirat. Die Braut von

Direktion: Kren u. Schsönfeld. 8 Uhr: Der befte Tip.

Ed. Jacob

Bentraltheater. Sonnabend, Nahmittags 4 Uhr:

Kindervorstelung zu halten Preisen (jeder Erwachsene ein Kind frei, zwei Kinder ein Billett): Der gestiefelte Kater. Märchenspiel mit rig Tanz. Abends perette in 3 Akten _ Musik von Franz Lehár. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr : Madame Sherry.

Montag und folgende Tage: Die Jurxheirat.

Bellealliancetheater. (Bellealliancestraße 7/8.

Sonnabend, Abends

: i roße Ausftattungsposse

mit N und Tanz in 3 Akten, nach einer âlteren sonshen Idee, von Jean Kren.

Sonntag und folgende Tage, Abends 8 Uhr: Der

E 4 E

Darunter : Mary, der einzig erxistierende Sali: mortale \{lagende Elefant. Der Barbier, urkomisé Szene, ausgeführt von Elefanten. Herr Alber Carré, Sohn des Königlich niederländischen Zirkut direktors Oscar Carrs. Die beliebte jugendli& Sghulreitecrin Fräulein Dora Schumann. Ferner Die großartigen Spezialitäten und Direkto! Albert Schumanus neue und modet Drefsuren. Zum Schluß: Die große Shumanns# mit feenbafier Praht inszenierte Ausstattun pantomime: Eine Nordlandsreise.

Sonntag: Zwei Vorstellungen. NahmittaŸ 34 Uhr (ein Kind frei): Marocco, große A stattungepantomime. Abends 7# Uhr: Eine Nor? landêreise. In beiden Vorstellungen: Thompso Wunderelefauten.

der Bischof Cyrill von Gdow. Für eine VerbesserunF

Deutsches Theater. Abends 7} Uhr: Selden.

Sonntag, Nachmittags 1f Uhr: Don Carlos. “Aktends 74 Uhr: Schufselchenu.

Montag, Abends 77 Uhr: Die Brüder von St, Bernhard.

Sonnabend,

Berliner Theater. Sonnabend: Der Kaiser- jäger. Anfang 74 Uhr.®* E Sonntag : Der Kaiserjäger. Montag: Im bunten Rock. Dienstag: Der Kaiserjäger.

Anfang 7} Uhr. Anfang 7 Ubr. Anfang 74 Uhr.

Lessingtheater. Sonnabend: Zum erften Male: E von Gerhard Hauptmann. An-

T: Sonntag, Nachmittags 24 Ubr: Der Biberpelz. Abends 8 Uhr: Elga. Montag: Die Weber. Anfang 7} Uhr.

Schillertheater. O. (Wallnertheater.) Sonnabend, Abends 8 Vér: Jm Hafen. Drama in 3 Akten von Georg Engel.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Jungfrau von Orleans. Abends 8 Ubr: Jm Hafen.

Montag, Abends 8 Uhr: Das Seiratsnest.

M. (FriedrihWilhbelmsiädtishes Theater.)

Nationaltheater. (Direktion: Hugo Becker. E a— 13b.) Sonnabend: Der Wild-

Neues Theater. Sonnabend: Ein Sommer- nachtstraum. Sonntag: Ein Sommernacchtstraum.

Lustspielhaus. (Friedrihstraße 236.) abend, Abends 8 Uhr: Der Familientag.

Sonntag und folgende Tage, Abends 8 Uhr: Der Familientag.

Sonn-

Residenztheater. (Direktion: RichardAlexander.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Hotel Pompadour. Schwank in 3 Akten von Anthony Mars und Leon Xanrof. Deuts von M. Schönau.

Sonntag und folgende Tage: Dotel Pompadour. 6 Sontag, Nachmittags 3 Uhr: Das große Ge-

eimuis.

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di- rektion: Kren u. SSönfeld.) Sonnabend, Abends 74 Ubr: Der Kilometerfrefser. Schwank in L N von Curt Kraay. (Verfasser vom „Hoh- ourift“.

Sonntag und folgende Tage: Der Kilometer- frefser.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Fuhrmaun Henschel. Schauspiel in 5 Akten von Gerhard Hauptmann.

Sonntag, Nachmittags 37 Ußr: Charleys Taute.

beste Tip. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Dofguust.

Trianontheater. (Georgenstraße, zwischen Frtedrich, und Universitätsstraße.) Sonnabend: Das benteuer des Herru Malezieux. Die

Brieftasche. Ein i 4 Anfang 97H peinlicher Zwischenfall

Sonntag, Nachmittags: Das elfte Gebot.

Konzerte.

Singakademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr:

Konzert von Clotilde Scamoni (Violine) mit dem Philharmonischen Orchester unter Leitung von Henri Marteau.

Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 74 Uhr: Klavierabend von Hedwig Wiszwianski.

Beethoven-Saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Tx. Abonnementêkonzert (Beethoven - Abend) von Irma Saenger-Setze uad Moritz Mayer- Mahr. Mitwirkung: Auton Sistermans.

Birkus Shumann. Sonnabend, Abends präzise 7} Uhr: XViIL. Grande Seirée Migh-Lirse. Galaprogramm. Neue Debuts und der sen- sationellste Drefsurafkt der Gegeuwart: Mr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Ilse Oppen mit Hrn. Rittergut besizer Max von Ti. (Berlin—@t Moöllen, Kr. Köslin). nna von Siemedt mit Hrn. Oberleutnant Clemens von Brand stein Big) Frl. Elfriede Thiel mit Hre Gericht8assesor Dr. jur. Alfred Schlichtin!

(Haynauer Vorwerke—Steinau a. O.).

Verebeliht: Hr. Friy von Pommer- Esche nl

R Else von Henning auf S{oenhoff (Vehra).

r. Oberleutnant Erwin Geiseler mit Frl. Helez Bartels (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Vicc von Voß (Lüfsow bei Güßkow). Ein! Tochter: Hrn. Landrat Nüdiger Frhrn. von det Golß (Kolberg, ¿. Zt. Berlin).

Gestorben: Fr. Sophie Wolf von Lin et, gA von Linger (Potsdam). Fr. Landrat Elisa Sophie Charlotte von Jacobi, geb. Lehmann (Quedlinburg). Hrn. Generalmajor z. D. bo: E!pons Sohn Hermann (Görlitz).

anin

Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Drutck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag® Anstalt Berlin SW., Wilbelmstraße Nr. 32.

Zwölf Beilagen

Ephraim Thompsons Wunderelefauteuherde.

(einshließliH Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 3. März

M 54.

1905.

N

Amlfliches. Deutsches Reich.

Verordnung,

betreffend die Ausgabe von Banknoten in den Schußzgebieten. Vom 30. Oktober 1904.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen x, _ : i

verordnen auf Grund des § 1 des Schußgebietsgeseßes (Reichs- gesehbl. 1900, S. 813) für die deutschen Schußgebiete im Namen des Reichs, was folgt: : E

Die Befugnis zur Ausgabe von Banknoten in den Schuß- gebieten kann nur durch eine vom Reichskanzler zu erteilende Lonzession erworben werden; in der Konzession sind Bestim- mungen zu treffen über die Stückelung, die Einlösung und Einziehung der Banknoten, über die Deckung des Notenumlaufs, über den Geschäftskreis und die Publikationsverpflichtung der mit der Befugnis der Notenausgabe auszustattenden Bank, über die Beteiligung des Schugzgebietsfiskus am Reingewinn der Bank, über die Rechte der Aufsichtsbehörde sowie über alle anderen Punkte, deren Regelung im Jnteresse der Siche- rung des Notenumlaufs und des Geldverkehrs erforderlich er- scheint. A E

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift gnd beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 30. Oktober 1904.

Wilhelm, I. R. Graf von Bülow.

Konzession der Deutsch-Ostafrikanischen Bank. Nachdem das zur Gründung einer Gesellschaft unter der Firma Deutsch-Ostafrikanishe Bank | gebildete Syndikat ten Antrag gestellt hat, dieser Gesellschaft die Konzession zur Errichtung einer mit dem Rechte der Notenauêgabe in Deutsh- Ostafrika ausgestatteten Bank zu verleihen, wird dieje Kon- zession auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Aus gabe von Banknoten in den Schußgebieten, vom 30. Oktober 1904 unter den nachstehenden SDRRINEE erteilt :

Das Syndikat bildet auf Grund des anliegenden Gesellschafts- vertrags cine Kolonia?gesellshaft mit dem Sitze in Berlin. Diese wird innerhalb ciner Frist von einem Jahre vom Tage der Erteilung der Konzession im deutsch: ostafcikanishen Schußzgebiete eine Bank er- richten und in Betrieb nehmen, welche die Aufgabe hat, den Geld- umlauf und die Zablung2au®gleihungen im Schutzgebiete sowie den Seldverkehr des Shußgebiets mit Deutschland und dem Auslande ¡zu regeln und zu erleichtern, ferner Bankgeschäfie nach Mafgabe der in diefer Konzesfion enthaltenen Bestimmungen zu betreiben.

Das Grundkapital der Deutfh-Ostafrikanischen Bank besteht aus ¡wei Millionen Mark (= einer Million fünfhunterttaufend Rupien), eingeteilt in viertausend Anteile von je fünfhundert Marl.

Auf die Anteile sind bei Errichtung der Gcfellsczaft 25 /o ein- zuzahlen. S g: oie Gesellschaft ist berechtigt, auf Grund eines Beschluffes der Hauptversammlung der Anteil8eigner das Grundkapital dur die Aus- gabe neuer Anteilscheine zu erhöhen.

J 9- s

Der Bestätigung des Reichékanzlers bedürfen : A

1) der Gesellchaftsverirag sowie alle Abändzrungen desselben, jedo mit der Maßgabe, daß zur Erhöhung des Grundkapitals bis zur Hôhe von 10 Millionen Mark eine Genehmigung des Reichs- fanzlers nit erfoderlih ist; : E

2) die von dem Verwaltungsrate vorzunehmende Wabl des Vor- gers 6 allgemeinen Geschäftsanweisungen und Dierftinstruktionen ;

4) ein Beschluß auf Auflösung der Gesellschaft. i

Die Genehmigung kann im Falle von Ziffer 4 niht versagt werden, wenn das Grundkapital der Gesellschaft \ich durch Verluste um ein Drittel vermindert hat.

4.

Außer dem vom Reichskanzler zu bestellenden Kommissar wird der Gouverneur des deutsch - ostafrilanishen Schuggebiets einen Beamten als Kommissar zur Beaufsi&tigung des Geschäftébetriebs der Gesellshaft im Schußzgebiet ernennen. : P

Dieser Kommissar iît insbesondere befugt, in den gewöhnlichen Geschäftsstunden und im Beisein eines Beamten der Bank von tem Gange der Geschäfte Kenntnis zu nehmen, die Bücher, Portefeuilles und Kassenbestände der Bank einzusehen sowie den ordentlihen und außerordentlichen Kassearevisionen beizuwohnen.

J 9. 4 N . Die Gesellschaft ist berechtigt, überall im deutsch-ostafrikanishen Schußtzgebiete sowie mit der Zustimmung des Reichskanzlers in anderen Territorien Zweiganstalten oder Agenturen zu errichten. Der Reichs- kanzler fann im Falle eines voréandenen Bedürfnisses die Errichtung von Zweiganstalten an größeren Ms des Schußtzgebiets anordnen.

Die Gesells&aft ift befugt, folgente Geschäfte nach Maßgabe der ¡u erlaffenden Geschäftsanweisungen 3, Ziffer 3) zu betreiben:

1) Gold und Silber in Barren und Münzen zu kaufen und zu verkaufen; E / A L

2) Wechsel und wehjelähnliche Papiere mit einer Laufzeit von höchstens fes Monaten zu diékontieren, zu kaufen und zu verkaufen; aus diesen Papieren müssen jedo, soweit sie nicht von Kaiserlichen Behörden ausgestellt sind, entweder mindestens zwei als zablunggfähig bekannte Vervflichtete haften, cder es muß die zweite Unterschrift für den Fall der Vorlegung des Wechsels zum Akzept sichergeftellt sein, oder es müssen den mit nur einer Unterschrift versehenen Wechseln die Seeverschiffungspapiere derjenigen Waren, auf deren Valuta der Wechsel gezogen ijt, beigegeben sein; : s

3) zinsbare Darleben auf nicht länger als seck(8 Monate gegen Verpfändung von Papieren der unter Ziffer 2 genannten Art, und auf niht länger als vier Monate gegen sonstige beweglihe Pfänder zu erteilen; N : S /

4) Suldverschreibungen des Reiches, eines deutschen Staates eines deutschen Schußzgebietes oder einer fommunalen Korporation des ostafri- kanischen Schutzgebietes, sowie Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Reiche oter einem deutschen Staate garantiert oder tie vom Bundes- rate auf Grund des § 1807 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Geseßz- e zur Anlegung von Mündelgeldern für geeignet erflärt find, zu aufen und zu verkaufen; f ;

1 für Mtecbaung von Privatpersonen, Anstalten und Behörden Inkassos zu besorgen und gegen Deckung Zahlungen ¿u [leisten und Anweisungen oder Üeberweisungen auf ihre Zweiganstalten, oder Korrespondenten autzustellen :

s

6) für fremde Rechnung Effekten aller Art sowie Edelmetalle gegen Deckung zu kaufen und nah vorheriger Ueberlieferung zu verkaufen; 7) verzinslide und unverzinslihe Gelder im Kontofkorrent- und Depositengeshäft sowie im Giroverkehr anzunehmen;

8) Wertgegenstände in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen; 9) mit Genehmigung des Reichskanzlers si bis zur Höhe eines Drittels des eingezablten Grundkapitals an Unterneßmungen mit gleichartigen Betriebevorschriften zu beteiligen.

T Die Gesellschaft hat das Ret nach Bedürfnis ihres Verkehrs auf Rupien lautende Noten bis ¿zum dreifahen Betrage des ein- gezahlten Grundkapitals: auszugeben. Die Noten dürfen nur auf Be- träge von 5, 10, 20, 50, 100 Rupten oder ein Vielfaches von 100 Rupien lauten und müssen im Schutzgebiet ausgestellt werden. S 8. ; Î Ï Die Ees-llscaft ift verpflichtet, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlihen Banknoten jederzeit mindestens ein Drittel in deutsch- oftafrifanishen Landessfilbermürzzn, in indishen Rupien, in Ncib®gold- wünzen, in fremden Goldmünzen, in Reichskassenscheinen oder in Rei&bsbanknoten in ibren Kassen im ostafrikanischen Schußgebiet als DeckEung bereit zu halten; die Deckung für den Rest hat in disfon- tierten Wechseln und w-chseläbnlihen Papieren, welhe den An- forderungen des § 6 Ziffer 2 entsprehen, sowie in täglich rückzahlbaren Guthaben bei der Reichsbank, der Königlichen Seehandlungs sozietät fowie mit Genehmigung des Reichékanzkers bei anderen Banken, ju bestehen. i : E Der Reichskanzler kann bis auf weiteres bestimmen, ob und bis zu welcher Höhe an Stelle der in Absaß 1 bezeilneten wechselmäßigen Notendeckung eine Deckung durch Schuldverschteiburgen des Deutschen Neiches oder eines deutshen-Staates, die bei der Legationsfafse in Berlin zu binterlegen sind, treten kann.

8 9.

Falls der Notenumlauf der Gesellschaft sich auf medr als den doppelten Betrag ibres in § 8 Abs. 1 bestimmten Barvorrats beläuft, hat sie von der Mehrausgabe von Banknoten einx Steuer von jäbrlih fünf vom Hundert an den Fiékus des deuilsc- ostafrikanishen Schutzgebietes zu zahlen. j k

Diese Steuer wird nit erhoben, solange der gesamte Noten- umlauf der Gefellshaft ten Betrag von fünfhunderttausend Rupien nit übersteigt; die etwa fällige Steuer wird nur von dem Noten- umlauf berechnet, der die Summe von fünfhunderttausend NRuvien überschreitet. : E N N

Zum Zwecke der Feststellung der Steuer hat die Verwaltung der Bank am letten jedes Monats den Betrag des Barvorrats und der umlaufenden Noten der Bank festzustellen und diese Feststellung an die Aufsichtébebhörde einzurcichen. Am Schlusse des Jahres wird von der Au‘sichtsbehörde auf Grund dieser Nachweisungen die von der Bank zu zahlcnden Stzuer in der Weise festgestellt, daß von dem sich aus jeder dieser Nahweisungen ergebenden fteuerpflidtigen Uebershusse des Notenumlaufs */,2 Prozent als Steuersoll berechnet werden. Die Summe diefer für jede einzelne Nahweisung als Steuersoll berechneten Beträge ergibt die von der Bark spätestens am 31. März dcs folgen- den Jahres an den Landesfickus des ostafrikanis@er Schußgebietes abzuführende Steuer.

8 10. 4 Cir Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihke Niem Inhaber gegen Münzen, die im oftafrifanishen Schubgebiet als gefeglihes Zahlungs- mittel anerkannt find, einzulösen, und zwar bei ihrer Hauptkasse in Darecssalam fofort auf Präsentation, bei ihren Zweiganstalten, soweit es deren Barbestände und Geldbedürfnisse gestatten. Desgleichen ist die Gesellschaft verpflichtet, ihre Noten sowohl an ihrer Hauptkasse in Daresfalam als auch bei ihren Zweiganstalten und Agenturen jederzeit zu ihrem vollen Nennwert in Zahlung zu nehmen. S 41, i För beschädigte Noten hat die Gesellschaft Ersatz zu leifien, sofern der Inbaber entweder einen Teil ter Note einreiht, der größer ist als die Hälfte, oder den Nachweis führt, daß der Vest der Note, von welGer er nur die Hälfte oder cinen kleineren Teil als die Hâlfte präsentiert, vernichtet fei. L f Für vernichtete oder verloren gegangene Noten E1saß zu leisten,

ist die G:sellschaft nicht verpflichtet. S 12

Der Aufruf und die Eirziebung der von der Gesellschaft aus- gegebenen Noten darf nur auf Anordnung oder mit Genehmigung des Neichékanzle:s erfolgen: der Reichékanzler reibt die Art, die

abl und die Fristen der über den Aufruf der Noten zu erlassenden D adidiGas den Zeitraum, innerhalb dessen, und die Stellen, an welchen die Noten eingelöft werden sollen, die Maßgaben, unter denen nach Ablauf der Fristen eine Einlösung der aufgerufenen Noten noch stattzufinden bat, und die zur Sicherung der Noten- inhaber sonst erforderlichen Maßregezn vor. D 19.

Die Gesellshaft hat den Stand ihrer Aftiva und Passiva vom lezten jedes Monats dur eine vom Gouverneur des ostafrikanishen Scußgebietes zu bezeichnende Zeitung auf ihre Kosten zu veröffentlichen.

Diese Veröffentlihung muß ergeben :

1. auf Seiten der Passiva:

das Grundkapital,

den Reservefonds, ;

den Betrag der umlaufenden Noten,

die sonstigen täglih fälligen Verbindlichkeiten, die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten, die sonstigen Paffiva;

2) auf der Seite der Aftiva:

den Barbestand 8),

den Bestand an Wechseln,

den Bestand an Lombardforderungen,

den Bestand an Effekte,

den Bestand an sonstigen Aktiven. : : Außerdem sind die aus weitergegebenen Wechseln entsprungenen eventuellen Verbindlichkeiten und die seitens der Bank bestellten

Sicherheiten e1sihtiih zu machen. S

D L A Die Gesellsaft hat spätestens sechs Monate nah dem Súlusse jedes Geschäftsjahres eine genaue Bilanz ihrer Aktiva und Passiva sowie den Jahresabschluß ihres Gewinn- und Verlustkontos durch den Reichsanzeiger und eine vom Gouverneur des ostafrikanishen Schuß- gebietes zu bezeihnende Zeitung au? ihre Kosten zu veröffentlichen. In der Jahresbilanz find folgende Kategorien von Aktiva und Passiva gesondert nachzuweiten: 1. Auf Seiten der Passiva: 1) das Grundkapital ; t i i S 2) der Reservefonds, und zwar sofern dieser die vorge’ckriebene Höhe 15 Abs. 1) noch nicht erreit hat unter Angabe a. des Bestandes am Schlusse des Vorjahres, b. des für das Gcschäftéjahr überwiesenen Betrages, c. des aus a und þ si ergebenden Bestandes; 3) die etwaigen Rücklagen für zweifelhafte Forderurgen ; 4) der Gesamtbetrag der ausgegebenen Banknoten, und ¿war unter Angabe der Beträge, die auf di: einzelnen Notenabschnitte entfollen ;

Agenturen

5) Das Guthaben der Giro- und Kontokorrentgläubiger ; 6) der Betrag der Depositcn, und zwar

a. der verzinélichen, b. der unverzinslidhen ; 7) der Betrag der schuldigen Depositenzinsen : 8) der Betrag des aus dem gleichzeitig zu veröffentlihenden Gewinn- und Verluftkontos fich ergebenden Reingewinns.

I1. Auf Seiten der Aktiva:

1) der Barbestand;

2) die Wechselbestände. auss(&ließlih ter in Ziffer 5 bezeichneten ;

3) der Betrag der Lombardforderungen, ausschließlich der in Ziffer 5 bezeichneten ;

4) der Bestand an Effekten;

5) der Betrag der fälligen, aber unbezahlt gebliebenen Wechsel und Lombardforderungen ;

6) der Buchwert der der Gesellshaft gehörigen Grundstücke.

Außerdem sind in der Jahresbilanz die aus weitergegebenen Wechseln entsprungenen eventuellen Verbindlichkeiten und die seitcns der Bank bestellten Sicherheiten ersihtlich iu macdhen.* } 22225

S 15.

Aus dem beim Jahresabschlufse sih ergebenden Reingewinn der Gesellshaft wird der zwanzigste Teil dem Neservefonds zugeschrieben, solange derselbe niht ein Drittel des eingezahlten Grundkapitals über- schreitet; sodann wird den Anteilseignern eine ordentliche Dividende bis zu vier Prozent des eingezahlten Grundkapitals berehnet, von dem verbleibenden Ueberschuß erhält der Verwaltunzsrat zehn Prozent als Tantieme; alsdann erbalten die Anteilseigner ein weiteres Prozent des eingezahlten Grundkapitals. Der etwa verbleibende Ueberrest wird zur Hälfte an die Anteilseigner, zur Hälfte an den Landesfiskus des deutsh-ostafrikanishen Schußzgebietes gezahlt. t

Erreicht die sich für tie Anteilseigner ergebende Dividende nicht drei Prozent des eingezahlten Grundkapitals, jo ift das Fehlende aus dem Reservefonds zu ergänzen, soweit derselbe zehn Prozent des ein- gezahlten Grundkapitals übersteigt. a: E

Das bei der Begebung von Anteilscheinen der;,Gesellschaft etwa zu gewinnende Aufgeld fließt dem Vteservefonds zu.

S 16.

Das ia dieser Konzession erteilte ReHt der Notenausgabe wird im Falle des Konkurses durch Eröffnung des Verfahrens gegen die Gesellshaft verwirkt.

Die Konzession kann dur den Reichskanzler für verwirkt erklärt werden :

1) wenn die Vorschrifien dieser Konzession über die Deckung für die umlaufenden Noten 8) verleßt worden sind oter der Noten- umlauf die in diesec Konzesfion festg?-seßte Grenze (S 7) überschritten hat ;

2) wenn die Gesellsshaft die Einlösung prä!entierter Noten bei ihrer Hauptkasse in Daresfalam nicht am Tage der Präsentation bewirkt 10); : 4

3) wenn die Gefellshaft Geschäfte betreibt, die ihr in dieser Konze!sion nicht gestattet sind;

4) wenn das Grundkapital der Gesellschaft sich durch Verluste um cin Drittel vermindert hat. ;

8 17.

Im Falle der Verwirkunzg des Rechts der Noterauëgabe wird die Einziebung der von der Getellshaft ausgegebenen Banknoten vom Reichskanzler nah Maßgabe des S angeordnét.

J 18.

Der Reichskanzler behält fch das Recht vor, zuerst zum 31. Dezember 1934, alsdann aber von 10 zu 10 Jahren nah vor- ausgegangener einjähriger Ankündigung entweder : sd

die auf Grund dieser Konzession errihtete Deutsch - Ost- afrikanishe Bank aufzuheben und die Grundstücke derselben in Deutsh-Ostafrika für den deutsch oftafrikanishen Landesfiskus gegen Erstattung des Buchwertes zu erwerben, oder... ia

2) die sämilihen Anteile der Gesellshaft zum Nennwert für den deuis-ostafrikanishen Landesëfiskus zu erwerben.

In beiden Fällen geht der Reservefonds, soweit er nicht zur Deckung von Vzrliusten in Anspru zu nehmen ist, zur einen Hälfte an die Anteilseigner, zur anderen Hälfte anZden Fiékus des deutsh- ostafcikanishen Schutzgebietes über. : S ;

Abgesehen von den in Abs. 1 vorgesehenen Kündigungsterminen fann der Reichskanzler von dem in Abs. 1 Ziffer 2 bezeichneten Rechte Gebrauch machen, fobald die Hauptversammlung die Auflösung der Gesellshaft beschlcsen hat, und zwar innerhalb einer Frist von vier Wochen.

Berlin, den 15. Januar 1905.

Der Reichskanzler. Graf von Bülow. Saßzungen der Deutsch -ODstafrikanischen Bank. 1. Allgemeine Bestimmungen. 8 1.

Unter der Firma „Deutsh-Ostafrikanishe Bank“ wird auf Grund des § 11 des Schutzgebietsgesez:s (Reichs-Geseybl. 1900, S. 813) eine Kolonialgesellscha\t errichtet. n

J 4 Die Gesellschaft hat den Zweck, den Geldumlauf und die Zahlung ausgleihungen in Deutsc-Ostafrika sowie den Geldverkehr dieses Schutzgebietes mit Deutshland und dem Auelande zu regeln und zu erleichtern, ferner Bankgeschäste einschließlich der Notenausgabe nah Maßgabe der ihr erteilten Nom zu betreiben.

Die Gesellschaft hat ihren Siß und allgemeinen Gerichtsstand in Berlin. Sie ist berechtigt, überall im deutsh-ostafrikanischen Schub- gebiet sowie mit Zustimmung des Reichskanzlers in anderen Territorien

weiganstalten oder Agenturen zu errihten. Der Reichskanzler kann îm Falle eines vorhandenen Bedürfnisses die Errichtung von Zweig- anstalten an größeren Pläßen des Schußgebietes anordnen. 8 4.

Die Dauer der Gesellschaft ist niht beschränkt, jedoch hat der Reichskanzler sich das Recht vorbehalten. zuerst zum 31. Dezember 1934, alsdann aber von E 10 Jahren nach vorausgegangener injähriger Ankündigung entweder I :

An 1) Vie Deuts-Ostafrikanishe Bank aufzuheben und dic Grund- stüde derselben in Deutsh-Ostafrika für den deutsch-ostafrikanishen Landesfiskus gegen Erstattung des Buchwertes zu erwerben, oder

9) die sämtlichen Anteile der Gesellschaft zum Nennweit für den deutsc-ostaftikanishen Landesfiskus zu erwerben. i l

In beiden Fällen geht der eservefonds, soweit er nicht zur DeckEunag von Verlusten in Anspru zu nehmen ist, zur einen Hälfte an die Anteilseigner, zur anderen Hälfte an den Fiékus des deutsh- ostasrikanishen Schußzgebiets M s

Die Organe der Gesellschaft sind:

der Vorstand, der Verwaltungsrat, die Hauptversammlung.

6.

Die Bekanntmachungen ter Gesellshaft erfolgen rechtswirksam, soweit in der Konzession oder in diesen Saßungen nicht ein anderes bestimmt ist, durch einmalige Veröffentlichung im „Deutschen Neichs- anzeiger“. Die Gefellshaft behält sich jedoch vor, ihre Bekannt-

4 ur andere, vom Verwaltungsrate zu bestimmende machungen außerdem dur andere, vom Berwal : zu bel Blätter zu veröffentlihen, ohne daß von dicser Veröffentlichung die