1905 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Fristen wird der Tag der Ausgabe des Blattes mit gerehnet. der Vertretungsbefugnis des Vorstandes unwirksam. 10) über den Erwerb, die Belastung und Veräußerung vor ptversammlung mit einfaher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei | Mitglieder des Veiwaltungsrats anwesend sein sollten. Gewinnanteilscheine für die nähstzn zehn Jahre und eiaen Erneuerungs- IT. Grundkapital. A S 20. O : 8 Ges{üflögrundliüden; d V dung des Reservefonds beit der Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt. 8 50. schein zur Abbebung neuer Gewinnanteilsheine nach Ablauf des zehn- B f Der Foo, kann aus mevÿreren Mitgliedern bestehen. Die 11) über dieAnlegung und ‘“ibecé ung de ierpeson (S 18): Die Wahlen finden, falls gegen einen anderen vorges{lagenen Der Vorsigzende des Verwalturgsrats und sein Stellvertreter | ährigen Zeitraumes. Die Gewinnanteilsheinz und dié Erneuerunz?-

Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 2 Millionen Mark | Mitglieder werden von dem Verwaltungérate gewählt. Jhre Wabl 12) über die alljäbrlich der Verwaltung in Ostafrika zu ertcilent; Abstimmungsmodus Widerspruch erhoben wird, durch Abgabe ron werden ermächtigt, die Genehmigung dieser Sagungen bei dem Reichs- | seine lauten stets auf den Inhaber.

Rcchtswirksamkeit der Bekannimachung abhängt. Bei bekannt gemahten | lung mitzuwirken baben. Dritten gegenüber ist jedech eine Beschränkung 9) über die Kraftloserklärung von Anteilsheinen (S 7 Abs. 2); Vorbebaltlih dieser Bestimmung werden die Bes{lüsse der | Wabl bedarf, und zwar auch dann, wenn weniger als die Hälfte der S 12. Mit den Anteilscheinen erbält der Eigentümer zugl.ih die

S: 1 è Millionen Rupien), eingeteilt in 4000 Anteile von je 500 Mark. | unterliegt der g des Reichskanzlers. Die Mitglieder müssen | Entlastung. Stimmizetteln nah absoluter Stimmenmehrbeit stait. Jst diese in kanzler und die Verleihung der im 8 11 des Schußzgebietgesetzes vor- § 13. Solange die Anteile nit vollgezablt sind, gelten nur die

f bie Satelle i Erri Besellschaft 25 ehörigkeit besißen. Die Mitglieder des Vor- ; 5 31. E der ersten Abstimmung nicht erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen f í ; : in dem Stammbuh der Gesellschaft Eingetrage; Sefellidaf uf die Anteile werden bei Errichtung der Gesellshaft 25 Prozent ic8angehörig ge g Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse dez Verwaltungsrat den beiden Mitgliedern statt, welhe die meisten Stimmen erbalten seforderten Ergänzungen und A Ln Di Os Arden Seacüfiber als Mitgliede, Gesellshaft Eingetragenen der Gesellschaft

eingezahlt; weitere Einzaßlungen oder die Vollzablung kann der | standes können durch den Verwaltungsrat jederzeit abberufen werden, | 5 T ; T: lg Tal, ye j Saa mit Genebmigung at Barwolbimasrats E mindestens | ledoch unbeschadet der Entshädigungsansprüche aus den mit ibnen | ist n R BELLA L NCUIEDEns einem zweiten Mitgliede M haben. Bei Stimmergleichheit entscheidet das Los. indlicher Kraft für die Gesellschaft und die sämtlihen Gründer und Wenn das Eigentum eines Anteils vor der Vollzablung auf einen vierwöchiger Srift einfordern. i i j geschlossenen ägen. e 91 B MIRSERC E A Î i "Dot Srototeli bac Grei E A Anteilseigner derselben zu bes{ließen. Sn e ete 19 0E dies uter Sotlegaig det Anteilscheines, sofera Wird die Zahlung in der festgeseßten Frist nicht geleistet, so kann j ü 41. E L c rototol der Hauptversammlung wird von einem Notar n [older auêgesertigt worden ist, bei der Gesellshaft anzumelden der Säumige 2 Sablung E E Lbst 5 n Sei Urkunden und Erklärungen des Vorstandes B für die Gesellschaft c) Die Hauptversammlung. aufgenommen und ist von dem Vorsizenten und den Stimmzählern zu 4 _ Beschluß des Bundesrats, : / und in dem Stammbuce fowie auf dem Ante lhre a velnteten. Zinsen vom Fälligkeitstermin ab im Rehtêweg angehalten werden. | verbindlich, wenn fie unter dm Namen ,* euts - Ostafrikanishe : § 32. Í : unterzeichnen. Jn dasselbe wecden nur die Ergebnisse der Ver- | betreffend die Deutsh-Ostafrikanishe Bank in Berlin. | Miteigentümer eines Anteils werden erst dann als Mitglieder an- Statt dessen kann nah zweimaliger Zahlungsaufforderung, welhe in | Bank“ von einem Mitgliede des Vorstandes oder von zwei Prokuristen Die Hauptversammlung vertritt die Gesamtheit der Gesellschafts, handlungen aufgenommen. Vom 9. Februar 1905. erfannt, wenn sie die Eintragung eines gemeinscaftlißen Bevoll- gleicher Frist und unter Androhung des Ausfchlusses stattzufinden hat, | vollzogen sind. 8 mitglieder. Ihre Beschlüffe und Wahlen sind für alle Mitglieder j i In Gemäßheit des § 11 des [Schußgebietsgesetzes (Neichsgesegbl. | Mähtigten in dem Anteilsbuche, bewirkt haben. / durh Beschluß des Verwaltungsrats der Säumige seines Anteils zu i S 22. : verbindlich. V. Auflöfung und Herabsezung des Grundkapitals. 1900 S. 813) wird nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht: | „, F 14, Durch Zeichnung dder Erwerb von Anteilen unterwerfen Gunsten der Gesellschaft für verlustig und der über den Arteil aus- Die Bestellung der Vorstandsmitglieder und der Prokuristen der ; O y ; S 42. Der Bundeêrat hat in sciner Sitzung vom 9. Februar d. F. | sib die Mitglieder für alle Streitigkeiten mit der Gefellshaft aus tem gestellte Schein für kraftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird | Gesellschaft geschieht zu sNariellent „Frotokoll und ist bekannt zu Die DAn ver sau inges en E gi abgehalten. Sie Ein Beschluß der Hauptversammlung auf Auflösung der Gesellschaft | beschlosen, der Deutsh-Ostafrikanischen Bank mit dem Sige in Berlîn | Sesellschaftäverhältnisse dem in Berlin zuständigen Gerichte erster ibm schriftli mitgeteilt und der für verfallen erklärte Anteil der | machen. Das Protokoll dient als Legitimation. e era des Ie N S E Es owie auf Herabsezung des Grundkapitals bedarf der Genehmigung |-auf Grund ihrer vom Reichskanzler genehmigten Sazungen die | Instanz. Gesfellshaft zugeschrieben; die leßtere ist berechtigt, ibr zugeshriebene S i 9 ‘hieht vine Or ep Ei d I n A S bee HaS erson Ung es Reichskanzlers. Die Genehmigung cines Beschlusses auf Auflösung | Fähigkeit beizulegen, unter ibrem Namen Rechte, insbesondere Eigentum | 111. Bilanz, Ermittlung und Verwendung, des Ertrags Anteile zu verwerten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens , Der Vorstand ernennt und entläßt die Beamten der Gesellshaft E ti uy n Gesells Ftablätte 6 - L A LejWdanzeiger der Gesellschaft kann nicht versagt werden, wenn das Grundkapital der | und andece dingliche Rehte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlich- Reservefonds. -- y g ist niht ausgeschlossen. L mit Ausnahme der oberen Vertreter in Ostafrika und in anderen E d S e änd hafte fte E al P R L be M E Sesellschaft sich _durch Verluste um ein Drittel verringert hat. keiten einzugeben, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. S 15. Das Geschäfttjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Ge- a S8. Territorien 30 Ziffer 3); für die Ernennung von Prokuristen hat Tage. Fu bichn, 17 Saa ie de Tage Tor WMolatuni, m Q Sobald die Hauptversammlung die Auflöfung der Gesellschast schäftsjahr umfaßt die Zeit vom 1. Januar 1905 bis zum 31. De- Die Gesellschaft ist berechtigt, ibr Grundkapital durch Ausgabe | der Vorstand die nehmigung des Verwaltungsrats einzuholen. Die age. ‘a gie „Tagen find die Tage der Einladung und Haupt, beshlofsen hat, kann der Reichskanzler innerhalb einer Frist von vier / zember 1905. Auf den 31. Dezember ist von dem Vorstand die weiterer Anteile von je 500 # zu erhöhen. Zu einer Erböhung des | Vollmacht der Beamten der Gesellschaft erstreckt sich im Zweifel auf u Mi Ur E it nit geseulide Vertret ber Ui Wochen erklären, daß er vorbehaltlih der innerbalb einer an- , Beschluß des Bundesrats, Bilanz für das abgelaufene Geschäftéjahr zu ziehen. Diese muß mit Gtuntkapitals ist ein Beshluß der Hauptversammlung erforderlich. | alle NRechtshandlungen, welche diz Ausführung der dem Beamten oter t vis Rie T, ats e gee d E t tv dl S emessenen Zeit berbeizuführenden Zustimmung der geseßgebenden | betreffend die Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau- und | der Gewinn- und Berlustrechnung und mit einem den Vermögentstand Ein folher Beschluß bedarf, falls das Grundkapital über den Betrag seit e T aufgetragenen Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt, | tre e ars Pu Dan) E c n Me Trt Körperschaften die säamtlicen Anttile der Gesellschaft zum Nenn- Betriebs-Gesellschaft in Berlin. und. die Verhältnisse der GesellsGaft entwickelnden Berichte des Vor- von 10 Millionen Mark erhöht werden soll, der Bestätigung des | soweit es niht nach den zur Anwendung kommenden Gesetzen ciner | von Ehefrauen durch ihre Ehemänner und von itwen dur ihre wert für den deutsh-ostafrikanis@en Landeëfisfus erwirbt, wobei der Vom 9. Februar 1905. standes sowie mit dem von dem Aufsihtsrat zu erstattenten Revisions. Reichskanzlers. Die Ausgabe reuer Anteilshzine darf erft erfolgen, | ausdrücklichen Vollmacht bzdarf. großjährigen Söhne in Frage kommt, nur dur ein anderes an der Reservefonds, soweit er niht zur Deckung von Verlusten in Anspru In Gemäßheit des § 11 des Shußtgebietsgesezes (Reichsgeseßbl. | bericht der Hauptversammlung alliäbrlich e G Io, S E nachdem auf die alten Anteile die volle Einzahlung geleistet ift. Die oberen Vertreter der Gesellsaft in Ostafrika müssen An- Der ml teilnebmendes Mitglied vertreten werden. Die zu nehmen if, zur Hälfte an den Landesfiiekus des oftafrikanishen | 1900" S. 813) “mick adihstebendes zue Ientlicten enntnis C: gelegt werden.

t E ct ; llmat bedarf der shriftlihen Form. Sie ist spätestens am Tage A: = ; Tao - y E : 5 ere 6s ; N; S 8 9. / gehörige des Deutschen Reites sein; der Reichskanzler kann Ausnahmen E S C z Schußgebiets, zur Häifte an die Anteilseigner übergeht. Der Bundesrat hat in seiner Sißung vom 9. Februar d. F. , Der Hauptversammlung ist die Genehmigung der Bilanz sowie Die Zeichner der auszugebenden Anteile sowie demnächst deren | zulassen. S, es n s e Bela birnlegen, S 43 beschlossen, der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriebs- | die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung des Vorstandes

Rechtsnachfolger bilden die Gesellshaft. Die Anteile sind unteilbar. b. Der Verwaltungsrat. rf tat Für die Liquidation gelten die Vorschriften der §8 48, 49 des | Gesellschaft in Berlin auf Grund ihrer vom Reichtkanzler genehmigten | und des Aufsichtêrats vorbehalten. E E Einzelne Mitglieder können nit auf Teilung klagen. 8 24. s Unterschrift zu verlangen herehtigt ist. Bürgerlichen Geseßbuhs. Der nah Tilgung der Verbindlichkeiten der | Satzungen die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, Ind § 16. Auf Vorschlag des Aussichtsrats beschließt die Hauptver- 8 10. Der Verwaltungsrat besiebt aus mindestens fünf Mitgliedern ; S 34. A u Gesellschaft verbleibende Betrag wird den Mitgliedern nah dem Ver- | besondere Eigentum und andere dingliche Nechte an Grundstücken zu | sammlung über die Döhe der vorzunehmenden Abschreibungen und Für die Verbindlichkeiten der Gesellshaft haftet den Gläubigern | die Mitglieder müssen Reichsangehbörige sein, soweit nicht der Reichs- Nah Vollzablung der Anteile können nur folie Mitglieder in häâltnis der von ihnen geleisteten Einzahlungen ausbezahlt. erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Geridt zu klagen und ver- jonslgen Nüklagen. Der nah Abzug der Abschreibungen und fonstigen nur das Gesellshaftsvermögen. kanzler im einzelnen Falle Ausnahmen zuläßt. Die Mitglieder des | der Hauptversammlung das Stimmr-echt ausüben, deren Anteile auf Vebersteigt der auf die einzelnen Anteile entfallende Betrag den | klagt zu werden. Rücklagen sih ergebende Reingewinn wird wie folgt verwendet: L S 1k Verwaltungsrats können niht zugleich Mitglieder des Vorstandes | den Namen umgeschrieben und in die Stammbücher der Gesellschaft Nennwert der auf dieselben geleisteten Einzahlungen, fo ist der Ueber- 2 i L a. 9 bom Hundert werden dem ordentlichen Reservefonds zugeführt. Der Zeichner eines Anteils ist für die Zahlung des vollen Nenn- | oder dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern fein. Nur für | tingetragen find 12) oder welche ihre auf den Inhaber lautenden (s 3 bis zur Hôve des Reservefonds zwischen dem Landesfiskus des | Sabungen-der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau- und b, Alsdann wird auf die Anteile ein Gewinnanteil bis zu 4 vom betrags sowie des etwa festgeseßten Agios verhaftet. einen im voraus begrenzten Zeitraum fkann der Vecwaltungsrat | Anteile wenigstens fünf Tage vor dem Tage der Hauptversammlung táfrikanischen ONERgen und den Anteilseignern zu gleichen Betriebs-Gesellschaft. Hundert verteilt. N A i; Darüber hinaus haben die Mitglieder der Gesellschaft keine Ver- | einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern behinderter Vorstands- | bei dem Vorstande oder bei denjenigen Stellen, welche in der Bekannt- Hälften zu teilen. Cin weiter etwa vorhandener UVeberschuß fallt ; I. Allgemeine Bestimmungen. c. Von dem Ueberschuß beziehen die Mitglieder des Vorstandes vflihtuna. mitglieder bestellen; während dieses Zeitraums und bis zur Entlastung | machung 33 Abs. 1) bezeichnet worden find, gegen Bescheinigung F zusscließlih dem Landesfiskus des ostafrikanishen Schußtzgebiets zu. § 1. Unter der Firma: ' L und die Angestellten der Gesellschaft die etwaigenfalls ihnen vertraglih Die Zeihner von Anteilen und deren Rechtsnalfolger können | des Vertreters darf der leßtere eine Tätigkeit als Mitglied des Ver- | binterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Generalversammlung 44. _ Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellshaft* | zugesicherten Gewinnanteile. ; E, von den ibnen obliegenden Leistungen niht befreit werden und sind waltungêrats niht ausüben. daselbst belassen. Die Verteilung darf nicht Le vollzogen werden, als nah Ablauf | wird auf Grund des § 11 des Schußgebietêgeseßes (Reichsgeseßbl. 1900, . d. Der verbleibende Uebershuß wird auf die Anteile als nah- nicht befugt, gegen das Recht auf diese Leistungen eine Forderung an Die Mitglieder werden aus den Mitgliedern der Gesellshaft L A y iz einz28 Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welhzm die Auflösung | S. 813) eine Kolonialgesellshaft errichtet. 2 _—_| trägliher Gewinnanteil verteilt, sofern „nit die Hauptversammlung die Gesellschaft aufzurechnen, dur die Hauptversammlung gewählt. Ihre Wabl erfolgt auf fünf _In der Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil zu einer der Gesellschaft unter Aufforderung der Gläubiger, sih bei ibr zu § 2. Der Gegenstand des Unternehmens if der Bau und die beschließt, ibn zu außerordentlihen Abschreibungen und Rüdlagen, S 12. Jahre. Von den gewählten Mitgliedern scheidet jährlich ein Fünftel | Stimme. melden, im Deutschen Reichsanzeiger und in den Gesellschaftsblättern | Errichtung sowie der Betrieb von Eisenbahnen, Kleinbahnen und | zum Vortrage auf neue Rechaung oder zu Wohlfahrts- und gemein- Die Urkunden über die Anteile der Gesellshaft (Anteilsheine) | aus. In den ersten fünf Jahren entscheidet über den Austritt das E S 36. R bekannt gemacht ist. Bekannte Gläubiger sind auch dann zu befriedigen, fenanlagen in den deutshen Schußgebieten. Zur Erfüllung dieser | nüßigen Zwecken zu verwenden. Borträge auf neue Nechnung sind lauten, folange dieselben nicht voll eingezahlt find, auf den Namen | Los, später die Reihenfolge des Eintritts. Die Ausscheidenden sind ú Den Vorsiß in der Hauptversammlung führt der Vorsigende des wenn sie sich nicht melden. Jm übrigen wird nah § 52 des Bürger- wee ist die Gesellschaft berechtigt : : frei von den den zu a und c erwähnten Verwendungen. - und werden mit Angabe der Eigentümer nah Namen, Stand und | wieder wählbar. Verwaltungsrates oder, im Falle seiner Verhinderung, sein Stell lichen S eican e verfahren. 1) Konzessionen zu erwerben und zu veräußern, GEM Die Veiteilung des Gewinns auf die Anteile erfolgt nah Maß- Wohnort in die Stammbücher der Gefellshaft eingetragen. Nah der Die Wahl zum Mitgliede des Verwaltungsrats kann auch vor | vertreter oder, wenn au diefer verhindert ist, ein anderes der an- 8 45 , 2) Eisenbahnen und Kleinbahnen mit mechanischer oder animalisher | gabe der geleisteten Einzahlungen. E Vollzablung lauten die Anteilsheine auf den Inhaber, können aber | Ablauf des Zeitraumes, für welhen die Wabl erfolgt ist, dur die | wesenden Mitglieder des Verwaltungsrates, von denen immer das an Auf Grund einer Herabsezung des Grundkapitals dürfen | Triebkraft in den deutshen Schußgebieten für eigene oder fremde Zst eine Einzahlung im Laufe des Geschäftsjahres eingefordert auch auf den Namen umgeschrieben werden und sind dann in die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der ver- | Jahren älteste Mitglied vor den übrigen das Vorrecht zur U-cber- Zahlungen an die Mitglieder ber Gesollshaft nit eher erfolgen, als Rechnung zu bauen oder durch Vergebung des Baues an andere bauen worden, jo entfällt auf den eingezahlten Betrag der Gewinnanteil nur Stammbücher der Gesellschaft einzutragen. tretenen Stimmen widerrufen werden. nahme des Vorsißzes hat. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, E S y 4 zu lassen, zu betreiben oder dur Ueberlafung des Betriebes an andere | nah Verhältnis der Zeit von der Einzahlung bis zum Ablaufe des 8 13. Ueber die Wahlen zum Verwaltungérat ist ein notarielles | bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie La Seid U enc: de fnaggt voiny Bvcetec Sea ai ara Ufonteaaa betreiben zu laffen, den Betrieb der Bahnen anderer zu übernehmen, Geschäftsjahres. : ; e At E Mit den Me Gees ; E es Eigentümer cis die { Protokoll aufzunehmen. 8 96 die Fe Se pie L U c e céfeni der Gläubiger der Gesellschaft, si bei ihr zu melden, im Reihs- Es baten ae E M erierken A ee A Mngricom epa ah E Od bes, Franauieile erfolgt spätestens am 1. Juli Dividendenscheine für die nädsten ahre und einen Crneuerung- 2RTE SEGrTED fn Fot S; ó TOlüfe ni : hi ; eiger und in den Gefellshaftsblättern bekannt gemaht is und j 4 rdage E S 17 Fo nd ai n oi : : Et oko Tit - z Ne n Siku a worden sind, können Beschlüsse nicht gefaßt werden; hiervon ist jedoch anzeiger ur s : Pn und ausz¡unußen, auch Anlagen un e\châfte im Wirtschaftsgebi S 17. Der ordentliche Reservefonds dient zur Deckung eines aus schein zur Abbebung neuer Dividendenscheine nah Ablauf des zebn Der Verwaltungsrat wählt jährli in seiner ersten Sitzung nah be bein cliter Hauptversammlung gestellten ean: nachdem die Gläubiger, die fich gemeldet haben, befriedigt oder sicher- bis E zu pee Pu g ub gg ri elite E Ee der Bilanz fich ergebenden Verlustes am Gesellschaftsfapvital sowie zur

¿Zhria : Die Divi ichei 18Thei der ordentlihen versammlung seinen Vorsitzenden und | der Beschluß | : U N A ( Bi 1 i ] n P ae Vividendenjcheine und Gineuerungssgeine mindestens einen Slivertrete: desseïiben. Der Vorsitzende und seine | auf Berufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ausgenommen. E E durch Herabseßung des Grundkapitals reichung der erwähnten Gefellschaftszwecke erforderlich und dienlich | Bestreitung von anderen unvorbergesehenen oder außerordentlihen î G 7 B j B

L Ste reter ngebörige sein. er Verwaltungsrat Mitglieder, welche in der Hauptversammlung zusammen mindestens i lieder von der Verpflictung zur Leistung ind, sowie auch solhe Sachen, Rechte und Anlagen wieder zu ver- | Bedürfnissen der Gesellschaft. . Die Ueberweisungen an den Reserve- Solange die Anteile nit M r O ablt fud. - gelten nur: die béle fine Sia u Steins L T wird nes Va Porsilienkezi den zehnten Teil des Gesamtbetrages der Stimmen zu führen berechtigt |} von Einzahlungen auf die von ihnen übernommenen Anteile tritt nit P ebli fe E bere ae aiad anderer Fe be- | Tonds bôren auf, sobald und so oft er die Löbe von 15 v. H. des i den Anteilsbüchern Ein: Miiaeiéa: ber ‘Gesellschaft - egenüber als | durch eingeschriebene Briefe unter Angabe der Beratungsgegenstände | sind, können in einer von ihnen unterzeichneten Cingabe verlangen, | vor dem bezeichneten Zeitpunkte in Wirtsamkeit. teiligen. Grundkapitals erreicht hat. i Í Mit E E | E mit mindestens siebentägiger Frist fo oft berufen, als die Geschäfte es | daß Gegenstände, die zur Zuständigkeit der tversammlung gehören, VI. AufsiGtsbehörde 4) Zweigniederlassungen im Deutschen Reiche und in den deutshen | Eine besondere Anlegung des Betrags des ordentliHen Reserve- s das Eigentum eines Anteils vor der Vollzablun auf | erfordern, mindestens iweimal in jedem Jahre. Er muß außer- | zur Beschlußfaffung angekündigt werden. Diese Gegenstände sind auf 46 i Schutzgebieten zu errichten. fonds ist nicht erforderlich. E L ; qa 7A bt ío t dies untéa Macliai s Ant ilsheines | dem binnen 14 Täzew-oerufen werden, wenn es von wenigstens drei | die n ee nächsten Hauptversammlung zu seßen. ; A A ; § 3. Die Gesellshaft hat ihren Siß und allgemeinen Gerichts- Das bei der Ausgabe neuer Anteilsheine der Gesellshaft etwa c Gesellschast O dex udd Ta Sía a büchern sewi L d Mitgliedern oder dem Verstand scriftlich beantragt wird. Wird das Verlangen nach erfolgter Einberufung der Haupt- „Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichskanzler stand in Berlin. zu gewinnende Aufgeld fließt dem ordentlichen Reservefonds zu. dem Anteilicheine u vermertei Mtteicuitiaee H B O Den außerhalb Berlins wohnenden Mitgliedern des Verwaltungs- | versammlung gestellt, so müssen solche Anträge L Erweiterung der F geführt. ; j i N § 4. Die Dauer der Gesellschaft ist nit beschränkt. …_§ 18. Der gemäß § 7 Absaß 3 geschaffene Betriebsreservefonds rit is B [2 Mitgli lee K itimiert sea fie die Eintragun d 8s | rats werden die Reise- und Aufenthaltskosten vergütet. Den Mit- | Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Versammlungstage bei Derfelbe wird zu diesem Behufe Einen Kommiffar bestellen. § 5. Die Organe der Gesellschaft sind: dient aus\{ließlich zur Deckung von Verlusten, welche bei pahtweise ott i ftlich Bev [l ¿ti ten im Anteilsbuche bewirkt Bab E gliedern des Verwaltungsrats ist für ihre Mühewaltung eine Gefamt- | dem Vorstande eingereicht sein. Sie sind alsdann rahträglih auf | Dieser Kommissar ist berehtigt, an den Sigungen des Verwaltungs- ; der Vorstand, j geführten Betrieben von Eisenbahnen in den Scuggebieten ent- ofmcsGalVkhen Depeftmägegs E entschädigung von 4000 e, die als Unkosten verbuht werden, zu zahlen. | die Tagesordnung der anberaumten Hauptversammlung zu seßen, und |} rats und an den Hauptversammlungen teilzunebmen, von dem Vor- der Aufsichtsrat, standen sind. ; A ; - ., | Falls nah § 17 Ziffer 3 dem Verwaltungsrat eine Tantieme zufällt, | es ist dies mindestens vier Tage vor dem Versammlungstage bekannt stande jederzeit Berichterstattung über die Angelegenheiten der Ge- die Hauptversammlung. Der Betrag des Betriebsreservefonds ist in Schuldverschreibungen Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unterwerfen si die ist auf dieselbe der für das betreffende Geshäftsjabr gezahlte Betrag | zu machen. sellschaft zu verlangen, au die Bücher und Schriften derselben § 6. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechts- | des Deutschen Neiches oder eines deutshen Bundesstaates oder durch Mitglieder für alle Streitigkeiten mit der Gesellshaft aus dem von 4000 „& in Anrechaung zu bringen. Die Mitglieder des Vors S einzusehen sowie auf Kosten der Gesellsckaft, wenn dem Verlangen wirksam, soweit diese Saßung nicht ein anderes bestimmt, durch ein- | Ausleiburg an erste deutsche Bankfirmen anzulegen. Eine andere An- Gesellshaftsverhältnisse dem in Berlin zuständigen Gerichte erster standes können an den Sigungen des Verwaltungsrats mit beratender In jedem Jahre findet eine ordentliche Hauptversammlung vor dazu berechtigter Mitglieder der Gesellshaft auf Berufung der Haupt- malige Veröffentlihung im Deutschen Reicheanzeiger und im Deutschen | legung ift nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig. Inftanz. Stimme teilnehmen; sie sind auf Beschluß des Verwaltungsrats zu | Ablauf des Monats Juni statt. Eine außerordentliche aupt- versammlung in Gemäßheit des § 37 Ziffer 2 nicht entsprochen wird, Kolonialblatt. Ist der Betriebsreservefonds durch eine Entnahme bei einem III. Bilanz, Ermittlung und Verwendung des Ertrags, | einer solhen Teilnahme v:rpflichtet. versammlung wird berufen, fo oft es im Interesse der Gese schaft oder aus Lauen wichtigen Gründen eine außerordentlihe Haupt- Die Gesellschaft behält sih jedoch vor, ihre Bekanntmachungen | JIahresabschlusse verringert worden, \o find alle reinen Uebershüfse, Reservefonds. Auf Aufforderung des Vorsizenden kann der Verwaltungsrat, | erforderlih ersheint und außerdem: versammlung zu berufen. außerdem durch andere vom Aufsihtêrat zu bestimmende Blätter zu | welhe bei packtweise geführten Betrieben von Eisenbahnen in den

L ets E : R IFH ' 1 von einer tversammlung ein dabi d Außer dem vom Reichskanzler zu bestellenden Kommissar wird ; ; O, JUES ; ; R biet den: f e sellschaft zufließen, Das Geschäftsjahr ift das Kalenderjahr. Das erste Gescäftäjahr | abgabe be\Gliehen; iedod sind solche Behlbsse ne t mm | faßt if (6 36 Uj aje auptversammlung ein dahingehender Beschluß F Fußer den a R I Ciadabielt eien /som: | Litinfeit ver Beliintnitung abi ung die Mechis- | Pte eien in, den folgenden Jahren der Geielischast Höhe von Faf a E na d G Errichtu L iw G Felle “g L ade sie von allen Mitgliedern übereinstimmend gefaßt werden. 2) wenn Mitglieder, welhe zusammen mindestens den vierten missar zur Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft 10s Bei bekanntgemahten Fristen wird der Tag der Ausgabe des | 400000 Æ zu verwenden. U Ai E Auf f 31. Dezeraber ift vie Gut Borg S 26 Teil des Gesamtbetrages der jeweilig au8gegebenen Anteile besigen, Shußgebiet ernennen. Dieser Kommissar ist inébesondère befugt, in Blattes mitgerechnet. S 19. Wenn die Gesellshaft Eisenbahnen als Eigentümerin die Bilan ‘für das abgzlaufene Geschäftsjahr zu ziehen Diese muß Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte | die Einberufung fordern und dem Vorstande zur Vorlage an die zen gewöhnlichen Geshäftöftunden und im Beisein eines Beamten II. Grundkapital tesivt, muß zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wieder- tit d Ge Gin Ln Berlustrechnunc und mit einem den Noviiänona seiner Mifälledér ate nth t g, E t auptversammlung einen s{riftlihen Antrag einreichen, dessen Gegen- der Bank von dem Gang der BAIIE Kenntnis zu nehmen, die 8 7. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt vier Millio kebrenden Crneuerung des Oberbaues und ter rollenden Eisenbabn- as euge i ‘B bel F del den Berichte d ‘óni ot atpOA [et “A L vit lieb abe lef Sti t, bei Sti leiWbeit | ftand innerhalb der Zuständigkeit der Hauptversammlung liegt; Bücher, Portefeuilles und Kassenbestände der Bank einzusehen fowie M D: E 46 Gia Anteil E : g pn s toren } betriebsmittel ein besonderer Erneuerungsfonds geschaffen werden. stand und die Verhältnisse entwickelnden Berichte des Vorstandes _ Die Mitglieder haben gleiYHes Stimmrecht, bei Stimmengleichhei 3) wenn über“ bie Auflösung der Gesellschaft“ oder derca Ver- den ordentlichen und außerordentlichen Kassenrevisionen beizuwohnen. | Mark, einceteilt in vier aulend ünteile über je taufend Mark. Auf Die Zuschüsse zu dem Erneuerungéfonds sind aus den Betriebs: sowie mit dem von dem Verwaltungsrat zu erstattenden Revisions- | entscheidet der Vorsitzende. y l 8 47. die Anteile werden kei Errichtung der Geselischaft 25 v. H. eingezablt ; elunahmen zu „Jeistpn und werden bón- bien Aufsichtsrat uit

: 2 T T S A Q [ Ç e L 4 ; d E poleatt , | s{chmelzung mit einer anderen Gesellshaft oder die Umwandlung ihrer ] E i : ; : Ss ch Je ; api der Hauptver/ammlung alljährlih vor dem 30. Juni vorgelegt a E L Besi mit Ei Li E Be rechtliden Form zu beschließen ist. Die Aufsicht wird darauf gerichtet, daß die Geschäftsführung der weitere Einzahlungen oder die ollzablung kann der Vorstand mit Genebmiguug der Aufsichtsbehörde nah Bedürfnis von drei zu

c k “C: Genebmigung des Aufsihtsrats mit mindestens vierwöchentliher Frist ; c L 5 it dio (&- F ; ; L Gesellschaft dem. in § 2 bezeichneten Zwecke und den übrigen Be- | L! drei Jahren nah Hundertsäßen vom Werte der vorhandenen rollenden die Écitiling der Geis für die Geichästfüloune des Var V gs It fei af In der ordentlichen Haripibersimmlüng 87) werden der Ge- |ff immungen der Saßungen entspricht und im Einklange mit den ino Wird die Zahlung in der festgesezten Frist nicht geleistet, so kann | Eisenbahnbetriebämittel sowie des Oberbaues festgeseßt. Dem Er- und Verwaltungsrats vorbe alten. : As cs Der Verwaltungsrat beschließt seine Ges{äftsordnung. shäftsberiht des Vorstandes und die Bemerkun éi des Verwaltungs geschlichen Vorschriften und den Vorschriften der Konzession erfolgt. der Säumige jur Zablung der fälligen Beträge nebst 5 v H Zinsen neuerungSfonds find auch die Erlôse aus den entsprehenden abgängigen i 7 & 17 j Z L E rätes über den Abs&luß des abgelaufenen Nelaungsabres ur Erör- Insbesondere find der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unter- vom Fälli feitstermine im Redtsweg eacbalten werden. Statt | Materialien sowie die Zinsen des Erneuerungsfonds felbst zu über- Auf Vorschlag des Verwaltunasrats besließt ti Die Erklärungen des Verwaltungérats find rechtsgültig vollzogen, b d wird über die G ; E aer u worfen: 7 / efipn k 9 tan blungtaufforderun; l S weisen. Uebersteigt der Erneuerungsfonds den fünften Teil des für Sens Wer F Dele de ergunemenden Aeitungen: Der | ePnfider Bent: Lie Vornenoceicathe Ls Vorle Se | un e fi cem d falbfenden Be Bde Fete Hes Y """}) die Wab der Mitglie: des Vorstandes (8 20) Frist und unter Androhung bes Aus dlusses, fiattautites det "és | die Festsebung des jbrliden ZusWuses ermittelten savitalwerts, 15 g E L E afrikanishen Bank“ und die * amen3unterschcift des Vorsitzenden oder a E * Cz i x 2) die Beschlüsse ter Geselishaft, nah welchen eire Aenderung | §7 j + L, ; A T E unterbleibt für dieses Jahr niht nur der Zuschuß, sondern es werden nach Abzug der Abschreibungen sich ergebende Reingewinn ist in seines Stellvertreters und eines weiteren Mitglieds des Beratung [luß gefaßt. Sodann werden die fälligen Wahlen 24 Absay 2) der Saßzungen erfolgen 39) oder die Gefellshaft aufgelöt oder mit dec Stn ia enn E Ki ien au die E 1e : )

folgender Weise zu verteilen : H e. s Ns. H : : vollzogen. E tex : x 1 rats tragen. Vie Legitimation tes Verwaltungsrats wird durch ein Die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Ge- ener anderen vereinigt werden (F 37 Ziffer 3) foll; zu einer Erhöhung Schein für kraftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird ibm

ar zet A é. a i l Betriebseinnahmen zugeführt. 1) Zunächst wird der zwanzigste Teil dem Reservefonds zu- : ¿ B H toR matt C : ; it 4 f ichs 2 Sraemuingetends en ne q t tn allet ; geschrieben, solange derselbe niht ein Drittel des eingezahlten Grund- S der Wakblverhandlung ausgefertigtes notarielles Attest er- \chäftsberihte des Vorstandes und den E des Verwaltungs- Cfordetk, fla deasetie f Lia T be cio 1G N MuE {riftlich mitgeteilt und der für verfallen erklärte Anteil der Ge- Der Betrag des Erneuerungsfonds ist in gleicher Weise wie der

e E E S : L ck ere U Le i ¿5 L 2 rx s i fonds anzulegen.

Tapitals überschreitet ; L rates müssen während zwei Wochen vor der Versammlung in den 2 E Le sellschaft zugeschrieben; die leßtere ist berechtigt, ihr zugeshriebene | des Betriebsreservefo egen. E E

S) 2E : 5 iT6ei ; e N A H A 2 ei ; e Fc ee Vet En Mark erbôht werden soll 8); f D; , E v, x § 20. Wenn die Gefellshaft Eisenbahnen als Eigentümerin besißt, bis Mey Bd E eta ati l E erv enngteat Abm Me setamte À atun i I S der Gesellshaft zur Cinficht eines jeden Anteileigners 3) die allgemeinen Geshäftsanweisungen und Dienstinstruktionen. tin Pudgeldloffen Die Geltendmahung eines weiteren Schadens so R be El zur Bestreitung von e ae durch außer- L Ée: Pil tbe E : e Ls allen Zweigen der Verwaltung und unterritet fih zu diesem Zwe VPCZEYE Ell: u L E S : / ' e Inti E ; gewöhnlihe Elementarereignisse und größere Unfälle ervorgerufen 10 Prozent als Tantieme (val. aus F 2 A e Senwaltungôrat | oa dem Gange der Angelegenbeiten der SclelsGalt. Gr: Tann Jeder. | i ewibmiat nir cines Ad Se REEIE On UkDE N ONETSGg N An agen erften Einiahlung eine fernere auf die weiteren Gin 1 Heer | werden, ein Spezialreservefonds gesSafen werden. Die Zushüse ce

T Ta A 1 s Sekitós "ol mla Ï it ü ies ichterstattung von dem Vo v ! ritt Bert ‘atl E SK ; s § 48. S ti j iesem Spejzi 1d8 si Nei i i

4) aledann erhalten die Anteilseigner ein weiteres Prozent des | bett Uver dieletben Berichterstattung ón vem L Die Hauptversammlung ist ferner berechtigt, über die Geltend- je sämtlichen zunähst auszugebenden 4000 Arteile sind von den | pon 75 b- H. des Nennwerts der Anteile nit anzurehnende Summe weden ‘vom Aufsichtsrat mit Genebmigung der Aussihlgbebbeee nad

Lun itals: dur seinen Vorsigenden oder dur einzelne von dem Verwaltungs- - T E, . : : 22; j ugebend ; g fs F p y \migu1 E O E Ueberreft wird zur Hälfte an die Anteils | kate zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Schriften der Gesell, | Mahung von Ansprüchen der Gesellschaft aus der Verantwortlihkit zahbenannten Gründern der Gesellshaft zu ihrem Nennwerte über- De LiE Yennwerts der Anteile in barem Gelde zu leisten. Bedürfnis von drei zu drei Jahren festgeseßt. Jhm fließen außerdem nommen worden, und zwar : Schaffung eines Betriebsreservefonds verwandt. die Zinsen des Spezialreservefonds selbst zu. Erreicht der Spezial-

Z E T Noltamn T-B F : itgli standes bezw. des Verwaltungêrates und üter Leistung von intgesamt 400000 A wird zur cine E E mac gr pm E E schaft einsehen sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die | der Mitglieder des Vorstand E aug B C E lit an den Landesfisfus des deutsh-ostafrikanischen Bestände an Wertpapieren, Handelspapieren und Waren untersuchen. die zu diesem Zweck einzuleitenden Schritte Beschlüfe zu fassen und Deutsch-Ostafrikanishe Gesellshaft, Berlin 2800 L A Reuncber Mus ' ¿ast | reservefonds eine vom Aufsichisrat mit Genehmigung der Aufsichts- Schußgebiets gezahlt. L L : S 30 ¿ur Ausführung derselben Bevollmächigte zu wählen. Arsprüche dieser Deutsche Bank, Berlin 950 S 8. Die Zeihner der auszugebenden Anteile sowie demnächst behörde zu bestimmende Höhe des Werts der Bahnanlagen, fo können Erreicht die sih für die Anteilseigner ergebende Dividende niht E L ; deren Rechtsnachfolger bilden die Gesellshaft. Die Anteile sind für die Dauer dieses Bestandes weitere Zuschüsse Garten

/ : oen 1 c cur Lar e j Art müfsen geitend gemacht werden, wenn €8s in der Hauvptversamm- N ch ta a: E drei Prozent des eingezahlten Grundkapitals, so ist das Fehlende aus Der Verwaltungsrat beschließt insbesondere: lung mit einfaßer Stimmenmehrheit bes{chlossen oder von einer Direction der Diéconto-Gefellschaft, Berlin r unteilbar. Einzelne Mitglieder können nicht auf Teilung klagen. Der Betrag des Spezialceservefonds ift in gleider Weise wi T A S 9. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den er Veirag des Spezialce]ervesonds 1st in g eicher eise wie der : as des Betriebsreservefonds anzulegen.

S ite mog e ergänzen, soweit derselbe zehn Prozent des | « „Y) über die Grundsäye, na welden die Gesellschaft unter Be- | Minderheit, die mindestens den vierten Tel L Be ech, itals ver- E E Grundkapitals übersteigt. d ! rüdsihtigung der Konzession Bankgeschäfte betreiben darf; tritt, verlangt wird. P D Co., ein E O e Gläubigern nur das Gesellshaftävermögen. Das bei der Begebung ron Anteilseinen der Gesellschaft etwa 2) über die Ecrichtung von Zweigniederlaffungen und Agenturen ; Die Hauptversammlung beschließt ferner über Abänderungen und Hanfing Ba s R 100 § 10. Der Zeichner eines Anteils ist für die Zahlung des vollen IV. Verwaltung. zu gewinnende Aufgeld fließt dem Reservefonds zu. Le : N 3) über die Anstellung und Besoldung Der Mitgliedec des Vor- Ergänzungen der Saßungen einshließlich der Erhöhung und Herab- Me E E C Perli E 100 Nennbetrags sowie des etwa festgeseßten Aufgeldes verbaftet. a. Der Vorstand. _ Die Zahlung der zur Verteilung gelangenden Beträge erfolgt landes E Genebmigung Ee Bestellung von Proturisten seßung des Grundkapitals. i Sal Ovv ebet 12 & “4 A 100 Darüber hinaus haben die Mitglieder der Gesellshaft keine Ver- § 21. Der Votstand vertritt die Gesellschaft nah außen in allen spätestens am 1. Juli nah dem abgelaufenen Geschäftsjahre. (S N serncr ut er die Srnennung E E „Vertreter der Gejell- Außerdem steht der ortentlihen Hauptversammlung der Bes&luß Robe t PDtrrihak gf Co “Berlin a 5 MOO pflichtung. Relhtsgeshäften und sonstigen Angelegenheiten. Er führt die Ver- Die Hauptversammlung kann die Abschreibungen nit geringer, schaft in Deuts&-Ostafrika und in an M AFTTUOTEN über die wit | üßer jede Vorlage zu, welche nicht A § 37 Ziffer 3 der außer- A D OEO T s aa Die Zeiner von Anteilen und deren Retsnahfolger können von | waltung selbständig, soweit niht nah dieser Satzung der Aufsihtsrat den zu verteilenden Reingewinn niht böber festscßen, als der Ver- den genannten G R einzugezenden Stege und die „ihnen zu | ordentlihen Hauptversammlung überwiesen ift. 4000 den ihnen obliegenden Leistungen nicht befreit werden und sind nit | oder die Hauptversammlung mitzuwirken haben. Dritten gegenüber waltungsrat vorschlägt. ; ertcilenden Vo “ce e TON ihre ie ung» desgleichen über 2 Auf die vorbezeihneten, von den Grüntern übernommenen Anteile befugt, gegen das Recht auf diese Leistungen eine Forderung an die | ist eine Beschränkung der Vertrêtungsbefugnis tes Vorstandes un- r F 183. : die Geschäftéor nung des orstandes, die von demfelben vorzu- E A Z 40. : j ist von ihnen cine Einzahlung von 25 9% geleistet, und zwar auf jeden esellschaft auf¡urechnen. wirksam. Der Reservefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz si | schlagenden Venvaltungsgrundsäge bezüglich des ganzen Unternehmens Beschlüsse über cinen der in § 37 Ziffer 3 bezeichneten Gegen- Anteil 125 4 § 11. Die Urkunden über die Anteile der Gesellshaft (Anteil- Der Vorstand hat seinen Sit in Berlin. ergeberden Verlustes sowie zur Dividendenergänzung gemäß § 17. und die den oberen Vertretecn in Ostafrika zu erteilenden allgemeinen | stände sowie über eine Herabseßung des Grundkapitals sind nur gültig, S 49. scheine) lauten, solange dieselben niht voll eingezahlt sind, auf ten § 22. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat zu notariellem Pro- Ueber die ausnahmétweise Verwendung des Reservefonds zu andern Bors&riften ; E E A : : A wenn wenigstens drei Viertel der jeweilig ausgegebenen Anteile in der . Der erste Verwaltungsrat wird in der konstituierenden Haupt- | Namen und werden mit Angabe der Eigentümer nach Namen, Stand | tokoll bestellt. Eine Ausfertigung des notariellen Protokolls dient s bes{ließt ter Verwaltungsrat. Dcr Beschluß bedarf der : 4) über die Wabl DeT Dante angen und den Abs{luß von Versammlung vertreten sind. Iît dies nicht der Fall, fo kann zu rjammlung aus den Mitgliedern der GesellsGaft gewählt. Er | und Wohnort in das Stammbuch der Gesellschaft eingetragen. als Ausweis. enehmigung des Reichsfanzilers. Berträgen, dur welche dauerrde Rechte oder Verpflichtungen begründet gleihem Zwecke inncrhalb der nähsten ses Wochen abermals eine ngiert bis zur ersten Hauptversammlung nah Verleihung der im Nach der Vollzahlung lauten die Anteilscheine auf den Inhaber, Zum Mitgliede des Vorstandes können nur Personen* männlichen IV. Verwalt ung. R b ble Elaforbeu wet e rnae f bie Anteile | außerordentliche E mmutg berufen werden, in welcher gültig S LL des Schutgebiet8gesezes bezcihneten Rechte dur den Bundesrat. können aber auch auf den Namen umgeschrieben werden und find dan Geschiehts, welche die deutsche NReichsangebörigkeit haben, bestellt werden. a. Der Vorstand. dis. zur Vollzablung (& 7 P: E izatzungen auf die Anteile | Beschluß gefaßt werden kann, auch wenn weniger als drei Viertel der e „Auf den ersten Verwaltungérat finden die Bestimmungen dés | in das Stammbuch der Gesellschaft einzutragen. : „Die Bestellung zum Mitgliede des Vorstandes ist jederzeit wider- 8 19 E e Abe AuttEas 2 “u E nis bei E L 4 auégegebenen Anteile DENTNER find. M / P 24 Abf. 1, 3 der Saßzungen Anwendung. _ _ Die Ausfertigung von Anteilsheinen kann unterbleiten. Wenn | ruflih, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. E s E C O 5 9 Le T Oman ie Haup Cre f peireifen ie Aus- | „Zur Gültigkeit der Beschlüsse über einen der im § 37 Ziffer 3 Der erste Verwaltungsrat wählt sofort nach Abhaltung der jedo cin Mitglied die Ausfertigung von Anteilscheinen über seine An- § 23. Der Vorstand bèstcht aus einem oder mehreren Mit- orftand hat feinen Sig in Berlin und vertritt die Gese © } gade weiterer e Ee nach Maßga! E, Ord SEE. des § 8; | bezeibneten Gegenstände ift erforderli, daß sie mit einer Mehrheit Onstituierenden Hauptversammlung seinen Vorfißenden und dessen | teile verlangt, so muß die Auéfer!igung der Anteilscheine über die An- | gliedern. Wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, na außen in allen Rehtsgeschäften „und soustigen Angelezen- / 7) über die Grundsäße für die Aufstellung der Jabrcsbilanz fowie | von mindestens zwei Drittel der in der Em AN vertretenen tellvertreter, er beshließt über die Zusammensetzung des Vorstandes | teile dieses Pitgliedes erfolgen. Mitglieder, für deren Anteile Anteil- | muß der Aufsichtsrat zu notariellem Protokoll eines der Mitglieder E ließli l fa „welche na ten Gesehen E Spezial- | deren E her Ma an die Dauptversammlung N E die Vorschläge | Stimmen angenommen werden. Daëselbe gilt von Beschlüssen über nd wählt dessen Mitglieder. Alles dieses geschieht gültig dur die scheine niht ausgefertigt worden sind, weifen sih als solhe durch die | zum Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. L ay erfordern; er führt die Berwalturg selbständig, |oweit niht j bezügli bee Derwendunz und Berteliung Lon Ucbershüssen ; | Abänderungen und Ergänzungen der Satzungen einshließlih der Er- n der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder, ohne daß es der | Eintragung ihrer Anteile auf ihren Namen im Stammbuch der Ge- | Wenn der Vorftand nur aus einem Mitgliede besteht, so bedarf diefen Sazungen der Verwaltungsrat oder die Hauptversamm- i 5) über andere Vorlagen an die Hauptversammlung; ! hôhung und Herabseßung des Grundkapitals. ziehung der abwesenden und der Erklärung über die Annahme der ' sellschaft aus. | dessen Bestellung, bei mehreren Mitgliedern die Ernennung des einen

rlôse aus den abgängigen Materialen sowie die Zinsen des

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