1905 / 55 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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Do

| Sechste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußishen Staatsanzeiger.

M 0D. Berlin, Sonnabend, den 4. März 1905.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität mittel

Dur@hshnitts- Außerdem wurde

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gering gut Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Dopp

elzentner

Menge

niedrigster

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niedrigster

Doppelzentner

Verkaufs- wert

Mh

pre

1 Doppel- zentner

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am Markttag: nag überibläg Schägung verta Doppe zentner (Preis unbekannt)

bz lntersuhungssachen.

2. An Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5 Verlosung 2c. von Wertpapieren.

Öffentlicher Anzeiger. |*

. Kommanditgefellshaften auf Aktien und Aktiengesellich. Erwerbs- und Wirtschaftsgenoffenschaften. Niederlassung 2c. von Recbts8anwälten.

Bankausweise. E

10. Berschiedene Bekanntmachungen. 0 D

Allenstein Goldap ; Son Sorau N.-L. Poien Schneidemühl Breslau .

Schweidnitz Liegni

Mayen

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Augsburg Kaufbeuren . Bopfingen

Allenstein Goldap Thorn Sorau N.-L. Posen. Via L Schneidemühl

Breslau .

Schweidnitz . Glogau egi Hildesheim . Mayen Crefeld Neuß Landshut Augsburg Bopfingen Mainz

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Allenstein Goldap Thorn Sorau N.-L. Posen . Lissa î. P.

Scweidnitz . Liegniß Mayen Crefeld Landshut Bopfingen Mainf

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Allenstein I: « om Sorau N.-L. Posen .

Sea «5. Strehlen i. Sh Schweidnitz . Glogau . Liegniß . Hildesheim . Emden

Mayen Crefeld

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Trier . Saarlouis Landshut . Augsburg Bopfingen Mais St. Avold .

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Strehlen i. Sl...

Strehlen i. Sl.

Hildesheim . .

St. Avold

Kolinar i. P. .

St. Avold .

Schneidemühl . Kolmar i. P. . Breblal «d» Strehlen i. Sl. .

E E Schneidemühl . Kalmar i. P. .

A

11,50

12,80 12,00 12,40 13,20

12,20 12,80 12,60 13,10

13,93 13,00 14,30 14,40

11,00 12,00

14,50 14,00 14,20 13,60

13,30 14/00 14/10

17,31 17:60 1745

11,00 10,40

13,50 14,20 13,50 13,40

13,20 14,00 14,00 14,50 13,70

13,00

15,80 12,90 14 20 15,00 14,70

18,80 | 18,60 | 19,60 |

11,50 11,50

12,80 12,40 12,590 13,20

12,70 12,80 13,00 13,10

14,29 13,30 14,30 14,40

11,00 12,00

14,50 14,90 14,40 13,60

13,80 14:00 14.90

17,69 17,60 17.45

11,00 10,40

13,50 14,20 13,70 13,40

13,70 14,00 14,40 14,50 13,70

13,00

16,00 13,98 15,00 15,00 | 14,70 |

15,95 15,00 16,70 17,20

16,40 16,30 16,00 16 40 16,10 16,90

17,30

19,33 20/00

18,40

Kernen (enthülfter

19,20 19,80

12,13 12,00 12,90 13,00 12,90 12,60 13,40

12,80 13,15 13,00 13,20

14,20

14,30 14,10 14,64 13,49 14,40

14,00

12,00 12,90 13,60 15,00 14,50 14,50 13,80

14,30 15,00 14,90 16,20

12,20 18,08 18,20

12,10 10,80 13,80 14,00 14,40 13,90 13,60

13,80 14,40 14,40 14,60 13,90 14,50 13,50

13,80

15,40 16,00 14,52 15,20 15,80 |

15,40 |

Weizen.

15,95 15,00 16,80 17,20

16,40 16,70 16.00 16,90 16,10 17,00 17,30

20,33 20,30

18,80

19,40 19,80

Roggen.

12,13 12,00 13,10 13,00 12,60 12,70 13 40

13,20 13,15 13,40 13,20

14,30

14 30 14,10 15,00 13,60 14,40

14 60

12,00 12,50 13,80 15,00 14,60 14,70 13,80

14,80 15,00 15,70 16,20

12,20 18/46 18 20

12,10 10,80 13,90 14,00 14,50 14,00 13,60

14,20 14,40 14,80 14,60 13,90 15,00 13,80

13,80

15,40 16,20 15,05 15,40 15,80

15,80

1

G erfte.

16,50 15,50 17,00 17,50

16,60 16,80 17,00 16,90 17,30

18,00 17,80 18,00 20,67 20,40 18,95

Spelz, Dinkel, Fesen

19,60 19,20 20,00

12,75 12,25 13,30 13,30 12,70 12,80 13,60 12,50 13,30 13,50 13,40 13,30 13,40

14,00 14,80 14,60 15,36 13,80 14,60 14,55 14,80

13,00 13,00 14,20 15,50 14,80 14,80 14,20 14,60 15,30 16,00 15,70 16,40 17,00 12,50 18,85 18,40 17,65

Hafer.

| | | |

13,20 11,20 14,00 14,50

14,20 13,80 13,00 14,50 14.80 14,80 14,70 14,50

13,90 14,50 14,30 13,20 15,60 16,20 15,59 15,60 16,40 15,35 16,00

|

|

16,50 15,90 17,20 17,50

16,60 17,30 17,00 17,40 17,30

18,00 17,80 18,00 21,33 20,60 18,95

20,00 19,20 20,00

12,75 12,25 13,50 13,30 12,80 13,00 13,60 12,50 13,50 13,50 13,80 13,30 13,40

14,00 14,80 14,60 15,71 14,00 14,60 14,55 15,30

13,00 13,00 14,40 15,50 15,00 15,00 14,20 14,60 16,00 16,00 16 50 16,40 17,00 12,50 19,23 18,40 17,65

13,20 11,20 14,20 14,50

14,40 13,80 13,00 14,80 14 80 15,20 14,70 14,50

14,20 14,50 14 30 14,20 16,00 16,40 16,67 16,00 16,40 15,39 16,60

90 38 20 18 80 90

90 25 300 45 80 116 150

315 49

399

358 672

2 698 2 612 1 340 1250

2 990 528 350

92 040 481

1973 245

150 464 815 176

690 730

9 400 85

745 310

972 530 288 952 1088 650 1296 365 4 170 653 1060 1868 2 969

4 829 766

6187

10,80 13,94

14,40 13,97 13,60 13,00 14,40 14,60 13,90 14,50 13,25 16,10 15,15 15,33 15,63

15,51

16,94 16,60 16,40 16,00

18,00

17,32 20,85 20,08

19,16 19,05 19,44

12,07 13,25

12,79 12,92 13,20 12,50

13,00 13,31

14,00

14,13 13,75 13,44 14,29

12,50

14,19 | 14,53 |

15,06 13,80 14,50

15,00

16,66

18,17 18,19

11,20

13,97

14,45 14,14 13,60 14,00

14,40 14,80 13,00 14/50 13,20 16,10 14,72

15,27 14,98

16,00 |

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28. 2, 24.2. 9. 3,

24.2. 24. 2. 24.2. 24. 2.

94.2.

250

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sechs8 Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

2

{3 Untersuchungssachen.

91527 Beschluß. :

i In L Strafsalhe gegen den früheren Wirt Wil- helm Kompa aus Olscbienea, zur Zeit in Amerika, wegen Notzucht und Blutschande, wird auf Anirag der Königlichen Staatsanwaltschaft, ta Angeschul- digter sich in Amerika befindet und voraus\ihtlich niht mehr nah Deutschland zurückehrt, und da in- folgedessen die Gründe für die dur Beschluß des unterzeichneten Gerihts vom 17. November 1894 angeordnete Beschlagnahme des in Deutschland be- fi:dlichen Vermözens d2s Angeschuldigten und für ven gegen ihn dur Beschluß des Königlichen Amts- gerihts in Ortelsburg vom 26. April 1894 er- lassenen und durch Beschluß des Untersuunas- ridters bei dem unterzeilneten Gericht vom 6. Mai 1892 aufrecht erhaltenen Haftbefehl fortgefallen sind, gemäß § 335 St.-P.-O. beschlossen : Die Be- \chlagnahme d-8 in Deutschland befindlichen Ver- mögens des Angeshuldigten und der gegen ihn er- lassene Haftbefehl werden aufgehoben. L1I J. 229/94.

KHllenstein, den 22. Februar 1905. Königliches Landgericht. 1. Strafkammer. Tießen. Janert. Spehr.

[91410] Fahneufluchtserklärung. \ In der Untersfuchungssache gegen den Unteroffizier Robert Malzahn der . Komp. öInftr.-Negts. Nr. 141 wegen Fahnenfluht, wird auf Grund der L8 69 ff. des Militärstrafgeseßbuchs sowie der §Z 396, 360 der Militärstrafgerihtsordnung der Beschuldigte hierdurch für Fabnenflüchtig erklärt. Graudenz, den 28. Februar 1905. Gerict der 35. Divisicn. Der Gericktsherr : Koh, Moos. Kriegsgerichtsrat.

A

9) Aufgebote, Verlust-u. Fund- jachen, Zustellungen u. dergl.

[91289] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Peter Hembel, Schweinebändler in Arms beim, vertreten dur Rehtspraktikant Schmitt in Wöllstein, Gläubiger, gegen Heinrih Gruber, Land- wict in Aspishcim Schuldner, wegen Verteilung des Erlôses aus der Zwangtversteigerung vom 28. No- vember 1904, wird der Megergeselle Anton Hirsch- maun aus Horrweiler aufgefordert, innerhalb cines Monats seine Forderung an Hauptfumme, Zinsen, Kosten und sonstigen * C unter Vorlage der Beweisurkunden durch {riftliche Ein- gabe oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers bei Gr. Amtsgericht Bingen anzumelden fowie von dem rah Ablauf der Anmeldefrist zu erriŸtenden Teilunaëplan, welchcr vom 12. Mai 1905 an auf der Gerichts\{reiberei Gr. Amtsgerichts Bingen ofen gelegt sein wird, Einsicht zu nehmen und spätestens in dem zur Erklärung auf den Verteilungês vlan vor obigem Gericht anberaumten Termin vom 29. Mai 1965, Vormittags A1 Uhr, etwaige Einwendungen gegen den Teilungéplan vor- zubringen.

Bingen, den 21. Februar 1905,

(Unterschrift), Gerichts\{reibergehilfe.

[91294] Berichtigung.

Fn Sachen Kleinert Zwangsversteigerung, Grund- but von den Umgebungen Beriins im Kreise Nieder- barnim Band 133 Nr. 4977, muß es in dem Inserat vom 9. Februar 1905 ftatt irrtümlich Band 113 rihtig „Band 133“ beißen.

Berlin, 27. Februar 1905.

Königliches Amtsgericht 1. Abtcilung 86.

[91254] Aufgebot. F. 2/05 Nr. 1. Der Milchvähhter Frit Tussing aus Korallen, ver- treten dur die Rehtsanwälte Borchert und S{röder hier, hat das Aufgebot cines ihm angebli verloren gegangenen Wechsels von nachstehendem Wortlaut : Bommelévitte, den 1. Oktober 1903. Für 275 M Am 1. Apxcil 1904 zahlen Sie für diesen 2={= Wewhsel an mir selbs laut Bericht zwei- hundertfürfundfiebenzig Mark. Herr Gustav Tussing

in beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, svätestens in dem auf den 25. Oktober 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeibneten Geriht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ucfunde erfolgen wird. Memel, ten 23. Februar 1905. Königliches Amisgericht. Abt. 1.

[90458] Aufgebot. 4 F 17/014 5.

Die Firma Woelff und Liebrecht in Breslau, ver- ireten dur dea Rechtsanwalt Schäfer ebenda, hat das Aufgebot des von ihr am 30. August 1994 aus- g°itelten, von Marta Prowooski in Ober-Waldeu- burg akzeptierten, in Vber-Waldenburg zahlbaren Primaroecsels über 63,65 M, fällig am 30. Oktober 1904, beantragt. Der Inhaber der Urkunde, welche angeblih abhanden gefommen ist, wird aufgefordert, svätestens in dem auf den LS. Oktobec 1905, Vormittags LS& Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebots- termine die Urkunte vorzulegen und seine Rechte an- zumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Waldenburg, den 25. Februar 1905.

Königliches Amtsgericht.

S

[91255] Aufgebot.

1) Glifabetße Reiff, Müllers Witiwe,

2) Anna Maria Wagner, Küfers Witwe,

3) Rosa Megtger, ledig, volljährig,

4) Jakob Hermann Ziegler, Waldshüge,

_5) Katharine Leuthe, Kaufmanns Chefrau, sämtli in Gönningen, haben als Eigentümer der P.-Nr. 1789, 6203, 215, 216, 3201 Markung Göôn- ningen beantragt, die im Grundbuch von Gönningen Unterpfandsbuch Bd. IX Bl. 112 als Gläubiger der auf diesen Grundstücken rubenden Hyvothek im Betrage von 157 Fl. eingetragenen Personen, nämlich:

B Pfarrer SHopper in Sönningen,

2) Martin Reicerterx in Reutlingen,

5 Anna Barbara Ruoff in Sönningen,

4) Georg Fehlauer in Warschau,

6 Michael Reiber, Ludw. S. in Gönningen,

6) Churschmied Reiber daselbst

mit ihrem Rechte auszuschließen. Die vorstehend bezeichneten Gläubiger bezw. beren Recht3nachfolger werden dabec aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 20. Juui 2905, Vormittags 82 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte anbe- raumten Aufgebotstermine ihre Necte geltend zu machen, widrigenfalls dieselben mit ihrem Rechte ausges{lofsen werden.

Tübingen, den 13. Februar 1905.

K. Amtsgericht.

Sty. Amtsrichter (gez.) Welte. Veröffentlizt durch Amtsgerichtsshreiber Bürkle. [91261] Aufgebot. F 1/05,

Der Referendar Dr. Heinri Martin Gottshalck in Hamburg hat als Abwesenheitspfleger des Georg Theodor Rieck beantragt, den vershollenen Georg Theodor Nie, geboren den 11. Mai 1833 in Viß- dorf als Sohn des Hausmanns Christian Rieck und seiner Ehefrau, Emerentia geborenen Haltermaun, da- selbst, später nah Australien ausgewandert und dort verschollen, im Inlande zulegt wohnhaft in Vißdorf a. F., für tot zu erklären. Der bezeichnete Ber- s{ollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 30. September 1905, Vormittags 9 Utr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebctstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welde Auskunft über Leben odex Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf- gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Burg a. F.- den 18. Februar 1905.

Königliches Amtsgericht. [9258] Aufgebot.

Der Gütler Jakob Emmert in Neustädtlein, Gde. Lautenbac, hat beantragt, den verschollenen Johann Matthias Rieck, gev. am 14. April 1844, Sohn des verstorbenen Georg Rieck, gewes. Schuhmachers in Neustädtlein, zuleßt wohnhaft in Neustädilein und im Jahre 1854 nach Amerika ausgewandert, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 9. Oktober 1905, Vormittags 10 Ubr, vor dem unterzeihnetea Geriht an- beraumten Aufgebotätermine zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Autkunft über Leben oder Tod des Ver- \chollezen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung, spätestens im Aufgebotéternine dem Gerit Anzeige zu machen.

Crailsheim, ben 28. Februar 1905.

Königliches Amtsgericht. Amtsrichter. (gez.) Kögel. Veröffentlicht durch A.-Ver.-Sekr. Hoffmann.

(91265) Aufgebot.

Verschollen ist der Fleis{er Ernst Moriß Piersig, geboren am 24. April 1873 in Dresden, der im Januar 1893 aus Barcelona den leßten Brief an Verwandte geschrieben bat, damals auf dem englischen, in Cardiff beheimateten Schiffe „Free Lance“ be- dienstet geivesen ift und am 13. Januar 1893 von dem bezeihneten Schiffe, während es in Tarragona lag, vershwunden sein soll, von dessen Leben und Aufenthalt aber scitdem ketne Nachricht eingegangen ist. Zum Zwecke rer Todeserklärung des genannten Piersig ist von dem Restaurateur Karl Piersig hier das Aufgebot beantragt roorden. Der Verschellene wird deshalb aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 13. November 1905, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeineten Gerichte, Lothringer Straße 1, 1, Zimmer 69, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todesecklärung erfolgen wird. Alle, welche über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermözen, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem unterzeihneten

eriht Anzeige zu machen.

Dreêsden, am 28. Februar 1905.

Königliches Amtsgericht. Abt. 111.

E

[91291] E

Der Pfleger Georg Steinmann von Dannenrod hat wit Genehmigung beantragt, die Katharine Schloffer, Tochter des Johannes Schlofser von Dannenrod und dessen Ede- frau Elise Margarete geb. Pfeil, geboren am 25. No- vember 1850 zu Dannenrod, welche vor 29 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit vielen Jahren vershollen ist, für tot zu erklären. Es ergeht daher die Aufforderung E :

1) an die Verschollene, sih spätestens im Auf- gebotstermin Mittwoch, den 4. Oktober 1905, Vorm. LO0 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu en, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird;

2) an alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen;

3) an alle, welhe Ansprüche an den Nachlaß der

Nerschollenen bilden zu können glauben, solche bis zum Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls den

des Vormundschaftsgerichts |

bekannten Erben auf Antrag der Erbschein ohne Rücksicht hierauf e:teilt werden würde. Homberg (Obertessea), dea 25. Februar 1905. Großb. Hess. Amtgericht. [91256] Aufgebot. : a. Die verebelihte Bauergutsbesißger Maiwald, riederike, geborenz Günther ¿u Egeledorf, b. der aufmann Richard Winter hier, als gerihtlich be- stellter Abwesenheitspfleger, haben beantragt : Den versSollenen Tabakspinner Jakob Wilhelm Günther von hier, geboren 4 März 184!, zuleßt hier wohn- haft, für tci zu erklären. Der bezeichneie Ver- \{ollene wird aufgefordert, sid spätestens in dem auf den 17. Oftober 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergedt die Aufforderung, spätestens in dem Yufgebotätermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Gardelegen, den 21. Februar 1909.

Königl. Amtsgericht. [91293] Aufgevor. F 5/05.

Die Ehefrau tes Hüttners Adalbert Baier, Frans zisfa gb. Neidert, in Dammersbach hat beantragt, den vers@ollenen Wilhelm Vaier, geboren 14. Dk- tober 1845, zulczt wohnhaft in Dammersbach, für tot zu erflären. Der bezeichnete Versholexe wird aufgefordert, \sch svätestens in dem auf D. September 1905, Vormitiags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anb:raumien Auf- gebotétermine zu melden, widrigenfalls die Tedeê- erflärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Hüufeld, den 25. Februar 1909.

Königliches Amtsgericht. [91262] Aufgebot. 8 F 2/09. 4.

Der Chaufseearbeiter Christoph Behrens in Nahr- stedt, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Staude in Stendal, hat beantragt, den verschollenen Kellner (Hausfne{t) Johann Christian Luklum, eboren am 21. Februar 1823 zu Hüseliy, Sohn des

immermanns Johann Nikolaus Lucklum und dessen Ehefrau Anna Elisabeth geb. Staehr, zuleßt in Magdeburg wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Versholl-ne wird aufgefordert, \ich spätestens in dem auf den 7. Oktober 1905, Vormittags L037 Uhr, vor dem unteczeichneten Gericht, Halberstädterstr. 131, Zimmer Nr. 111, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen- falls die Todeéerklärung erfolgen wird. An alle, wel@e Auskunft über Leben oder Tod des Ver- {ollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge- rit Anzeige zu machen.

Magdeburg, den 21. Februar 1905.

Königliches Umtéögerii A Abteilung 8.

{91263] Aufgebot.

Dec Rechtsanwalt Henning in Mehblauken hat beantragt, den verschollenen Friedrih Goldbach aus Schillgallen, zuleßi wohnhaft in Schillgallea, für tot zu erklären. Der bezeichnete Berichollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. No- vember 1905, Vormittags UL Uhr, vor dem unterzeihneten Gerich:e, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotsiermine zu melden, widrigenfalls die Todeê- erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskursft iber Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Yufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Mehlauken, den 24. Februar 1905.

Königliches Amts8gericht.

[91259] K. Amtsgericht Sulz. Nusfgebot.

Der Bauer und Gemeinderat Joh. Widmaier in Fürnsal beantragt das Aufgebot der Verschollenen ‘Magdalene Nagel, geb. 16. Dezember 1842 in Fürnsal, Tochter des 7 Taglohners Chr. Nagel und seiner f Ehefrau Salome geb. Wilhelm von da, vor 15 Jahren angeblich nah Amerika gereist und seit- dem vershollen. Die Verschollene wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 18, De- zember 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aurgebotéternine si zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung der- selben erfolgen wird; au haben alle, die von ihrem Leben oder Tod Auskunft erteilen können, spätestens im Termin hier anzugeben.

Den 24. Februar 1905.

Oberamtsrichter Adam.

[91292] Ausfertigung. _

Das K. Amtsgericht Wolfstein erläßt folgendes ; Aufgebot : Auf Antrag des Emil Kiehl, Bahuarbeiter in Hochspever, in seiner Eigenschaft als Sohn von Ludwig Kichl, geb. am 17. Mai 1854, Musiker von RNothselberg, wird dèr obengenannte Ludwig Kiehl, welcher seit mtndestezs 20 Jahren von Rothselberg auf eine Musikreise nah Amerika ausgewandert ist und seit dieser Zeit nichts mehr von si hören ließ, aufgefordert, sich spätestens in dem hiermit bestimmten ufgebotstermine vom 14. November 1905, Bormittags Ak Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte zu melden, wiorigenfalls feine Todeéerklärung erfolgen wird. Zugleich werden alle diejenigen, welche Kuskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ecteilen vermögen, aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermin dem Gericht davon Anzeige zu machen.

Wolífsteiu, den 28. Februar 1205. i

Kg!. Amtsgericht. (gez.) Willburth.

Zur Beglaubigung :

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts:

(L. 8.) Stroh, K. Sekretär.

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Ausfertigung. E 247/05. H Nufgebot. Die Oekonomen Stefan - und Anton Herbst in Oberdürrbach und der Oekonom August Eert in Marg-téhöcbheim haben b-añûtragt, den- am 8. No- vember 1839 geborenen Oekonomen Iohann Adam Herbst von Oberdürrbah, der im Jahre 1872 nach Amerika auétwanderte- und seitdem verschellen ist, für tor zu erflären. Der Verschollene wird auf- gefordert, si spätestens im Aufgebotstermin zu melden, KVidrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. Der Aufcebots- termin wird bestimmt auf: Mittwoch, den 4. Ofs- tober 1905, Vormittags D Uhx. Sitzungs- faal Nr. 70 I. Würzburg, den 27. Januar 1905. Kgl. Amttgericht. (gez.) Dr. Reichart. Zur Beglaubigung: Würzburg, den28. Februar 1909,

Gerichtéschreiberei des K. Amtsgerichts.

Der K. Kanzkeirat: (L. S.) Andreae. [86531] Befanuntmachung.

Am 18. April 1904 is zu Guadalajara in der Merxikanischen Republik der am 6. Juni 1868 zu Pafsson-Reisgen im Kreise Tilsit geborene deu! he Reichzangehörige Eduard Rose, Inhaber einer Tischlerei, Sohn der vorverstorbenen Eicf-nkätner Martin¿und Maria, geb. Bungies, Rosesczen Ghes leute ohne Errichtung eines Testaments und ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorben. Auf Er- \uhhen des Serihts in Guadalajara werden alle, welche einen Anspru auf die Erbschaft zu haben glauben, aufgefordert, sh iunerhalb einer Frist von dreißig Tagen, gerechnet vou der Ver- öffentlihung der letzten dieser dreimal er- lassenen Bekauntmachung, vor dem unterzeichneten Serit einzufinden und es zu bewecisen.

Tilfit, den 11. Februar 1909.

Königliches Amtsgericht.

[89768] Uufgebot.

Der Rechtsanwalt Leyserson zu Berlin SW,, Zimmerstr. 5/6, bat als Pfleger für denjenigen, der Erbe der am 28 Ofktob2r 1900 zu Berlin ver- storbenen unverebhe-lichten Aline Agnes Henriette Pflok wird, das Aufgcebotsverfahren zum Zweke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Pflock spätestens in dem auf den 7. April 1905, Vormittags 117 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedridstr. 13/14, ITI. Stock, Zimmer 106—108, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegerstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstüke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche si nit melden, können, unbeschadet des Nechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mächtnissen und Auflagen berüsihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als si nah Befriedigung der nicht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Uecberschuß ergibt. Auch haftet ibnen jeder Erb2 nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn fie sh nit melden, nur der Rcchts- nacteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent- sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Berlin, den 16. Februar 1905.

Königliches Amtsgericht 1. Abteilung 82. [89767] Aufgebot.

Der Rentier Louis Wolf zu Schöneberg bet Berlin, Moßstr. 69, vertreten durch den Justizrat Reinboth zu Berlin, Charlottenstr. 27, hat als Erbe des am 8. September 1904 in Berlin verstorbenen Kaufmanns Julius Wolff das Aufgebotsverfahren zum Zweckle der Ausschließung von Nachlaß- gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Julius Wolff spätestens in dem auf den 7. April 1905, Vormittags 11} Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Neue Friedrichstr. 13/14, ITL. Stcck, Zimmer 106—108, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzus melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlid;e Beweisstükz sind in Urschrift oder in Ab- {rift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih nicht melden, können, unbeschadet des Nechts, vor den Vers bindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Bermächtnifsen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Crben nur insoweit Befriedigung verlangen, als i nach Befriedigung ter nit guagesMloees Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlich- keit. Für die Gläubiger aus flihtteilsrehten, NVermächtnissen und Auflagen sowte für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sih niht melden, uur der Rechténachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Vecbindlichkeit haftet.

Berlin, den 16. Februar 1905. i

Königliches Amtsgericht I. Abteilung 82. [91290}j Bescyiufs. d

Der Erbschein nad tem am 21. März 1992 vero | torbenen Lehrer a. D. Johonn Frierrih Müller ! in Wittmund vom 22. Juni 1902 wird für kraftlos exklärt.

ÆWittmuud, ten 22. Februar 1905.

[91257]

Königliches Amtsgericht.