1905 / 56 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Abz. Trimborn: Meine Fceunde erklären sh mit ihrem Antra nicht für alle Einzelheiten des Antrages Auer. Mögen doch Les Abg. Büsing und seine Freunde nicht so \tarre Bureaukraten sein. Die Herren sind dech sonst fo gelenkig. Wir find außerdem in einer gewissen hwierigen Lage. Herr Singer hat erflärt, daß er gegen den Antrag auf Ueberweisung als Material ist, und dann müßten roir in eine Kommissionsberatung eintreten.

Abg. Dr. üller - Sagan (fr. Volksp.): Wir stimmen zwar für den Antrag Trimborn, aber unter der auédrücklihen Verwahrung, daß

_ bier kein Präzedenzfall geshafen wird. Es würde sonst hier eine neue Form des Bethlehemitischen Kindermordes geschaffen werden. Das Nicbtigste wäre die Form der Ueberweisung als Material, wie sie Herr Büsing vorgeschlagen ha®

Abg. Büsing: Als eines der ältesten Mitglieder des Hauses muß ih dagegen auftreten, daß in einen alten varlamentarischen Brauch Bresche geleat wird, wieses der Antrag Trimborn tun würde. Der Antrag auf Berücksichtigung stellt an die Regierung das Ver- langen, _zu dem Antrage einfa ja zu sagen. Wir haben: alle ein Interesse daran, solche Beschlüsse einfa, klar und logisch zu halten. Dem widerspricht, wenn man den Anirag zwar zur Berücksichtigung überweist, aber mit dem Vorbehalt, daß man mit allen Einzelheiten

nicht einverstanden ift. j Nbg. Bebel (Soz.): Auch ich bin ciner der ältesten Parla- mentarier dieses Hauses. Es handelt sch hier allerdings um ein tovum, alle Dinge wüssen eben einen Anfang haben, aber es würde doch fein Unglück fein, wenn in einem anderen Falle ebenso ver- fahren würde. Handelte es \sich_ um einen Majoritätsbes{luß, so könnte man von einem Bethlehemitishen Kindermord sprechen. Davon kann kier aber nicht die Rede sein. Die bisherige Ver- handlung ergab ja, wie jede Partei den Antrag aufgefaßt sehen will. Die große Majorität des Hauses ist da im Prinzip cinig, und nachdem die einzelnen Parteien ihre Ansicht über den 2 Antrag kundgegeben baben, ift kein Bedenken, ibm zuzustimmen. Abg. von Kardorff (Np.): Herrn Bebels Ausführungen machen mi erit recht bedenklich. Er sagte, in allen Dingen müsse ein Anfang gemacht werden, das wollen wir eben nicht, wir wollen feine Präzedenzfälle schaffen, und darum werden wir für den Antrag Cy (ENOE _ Abg. Trimborn: Die Analogie mit den Petitionen trifft wirklich nit zu, auch da habe ih mich niemals mit den Einzelheiten elndeeNanden erklärt. i 5

og. Singer: Mo blieb denn der Abscheu vor cinem Br

der Geschäftsordnung bei dem Abg. von E bei den S iei beratungen? Verwirren Sie. doch nicht cine so einfahe Fragz dur komplizierte Gründe. Es wird niemand majorisiert, weil jeder das Recht hat, Widerspru zu erheben. Der Präsident hat ja selbst einige Male der zweiten Lesung unmittelbar die dritte folgen lafen.

Präsident Graf von Ballestrem: Um keine Legendenbildung auffommen zu lassen, muß ih sagen, daß ich nur einmal, bei der Eee U die N No E zweiten unmittelbar habe folgen

n, und zwar auf Drängen des Haus ih day: gewarnt hatte E g Hauses und nahdem ih davor Aba Dr. Pa nicke (fc. Vgg.): Es find doch sahlihe Gegen- säße über den Inhalt des Antrages E so As p p Hdt S en e die go des Antrages Trimborn zu wählen. y Ü ie Ueberweisung zur Erwägung vors es ift die Ueberweisung als Material. A ER N De B

Abg. Büsing: Der Angriff des Abg. Singer war deplaciert.

err Singer weiß, daß ich beim Zolltarif gegen den Antrag auf Ab- änderung der Geschäftsordnung gestimmt habe. Wenn man si den ganzen Jnhalt des Antrages niht aneignen will, fo überweise man do den Antrag als Material. Herrn Trimborn erwidere i, daß man sih zwar nicht den Wortlaut, aber das Peiitum einer Petition oder cines Gescßentwurfes aneignet.

Abg. Dr. Müller - Sagan: _Geschäftsordnungésmäßig kann man zu cinem Jnitiativantrag positive Stellung nehmen, nahdem er die dritte Lesung passiert hat, negativ kann man nur dur Ueber- gang zur Tageêéordnung dazu Stellung nehmen. Der Antrag Trimborn besagt nicht, daß wir uns mit dem Grundgedanken des Antrages Auer AveA E wollen.

Abg. von Kardorff: Wenn Herr Singer auf den Antra von Kardorff beim Zolltarif angespielt hat, so vergißt er ganz und e daß wir uns damals in ciner Notlage befanden, welche dadurch bervorgerufen war, daß Herr Singer und feine Freunde die gute Tradition des Parlaments vollständig verlassen hatten. Daß das ein Präzedenzfall ist, bestreite ih gar nicht, und wir werden davon auch wieder Gebrau machen, sobald die Sozialdemokraten wieder zur E En Joan Y

g. Singer: Fh möchte nur konstatieren, da err vo BEL hee S Le O er gegebenenfalls L én t m n genchme Stellungnahme einer i zu i die Geschäftsordnung bre&en will. M Ten

___ Damit schließt die Geschäftsordnungsdebatte. Gegen die sofortige Beschlußfassung über die eingegangenen Anträge wird fein Widerspruch erhoben. Jn der sachlichen Debatte wird das Wort nicht ergriffen.

_ Der Antrag Büsing wird gegen die Stimmen der Frei- sinnigen, Nationalliberalen, der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Reichspartet abgelehnt. Für den Antrag Trimborn stimmen Zentrum, Polen und - Sozialdemokraten. Die Be- sezung ist namentlich auf den Pläßen des Zentrums und der Polen außerordentlich dürftig.

Der Präsident läßt die Gegenprobe vornehmen, wobei ju der Minderheit für den Antrag Büsing noch die Deutsch- onservativen treten. Das Bureau verkündet, daß der An- trag Trimborn angenommen ist; der Antrag Auer ist danach den verbündeten Regierungen zur Berücjichtigung überwiesen.

Es folgt die Beratung des Antrags der Ab Treuenfels u. Gen. (dkonf.). 9 ‘tebt

Ged S E V T „baldmöglichst einen rezentw rzulegen, dur we ( ü l eses bus abgeändert wer u E hen § 833 Bürgerlichen Gesetz

S 833 lautet: Wird durch ein Tier ein Mens 6 d der Körper oder die Gesundheit eines Menschen DaNt: odér elne Sahe beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet dem e Fen varque entibevenden Schaden zu ersetzen. :

3 em Antrage der Veu \ soll f ei Say bingugefügt S {konservativen foll folgender zweiter

L Die Grsagpflicht tritt nicht ein, wenn der Shaden dur ein Haustier verursacht wird, und derjenige, welher das Tier bält, bei Laas s Sl Verkebr erforderliche Sorgfalt oba enn der Schaden a i l

de “1 p O sein würde.“ m L T

Abg. von Treuen fels (d. konf.) begründet den Antrag. Es han sich um die O eines {weren Uebelstandes, der es U schon jeßt an eine Aenderung des Bürgerlichen Gesezbuchs heranzugeben. Die heutige Form des § 833 Bürgerlichen Geseßbuchs ist nur durch eine

Zufallsabstimmung Gese geworden. Ueberall sonst ist im Bürgerlichen Sesepbucch der Grundsaß zur Geltung gekommen, daß Haftung eintritt, wo ein Verschulden vorliegt. Wir machen von diesem Prinzip Bebrauch. Auch von Juristen ist aneckannt worden, daß eine so weit gehende Haftbarmahung großem Bedenken unterliegt. Nur im Code civil findet sih etwas Aehnlih-8; weder das Römische Recht, noch der Sahsenspiegel, noch das Hamburger Stadtrecht, ncch die moderne Gesetzgebung anderer Länder kennen eine so uneingeshränkte Haft- vfliht des Tierhalters. (Redner zitiert die einshlägigen Bestim- mungei der _östecreihishen und der s{weizerishen Gesetz- gzbung.) Diesen modernen Vorbildern entspricht die von meinen Hreunden vorgeschlagene Aenderung. Das Prinzip cujus commodum, ejus periculum, das unferem Antrag entgegen-

dur Versicherung befreien kann, ersheint uns an sih sehr beden [i denn der Tierhalter soll dech gerade dur die A eee Nackteile zu besonderer Vorsicht angehalten werden. Die Gerichte kominen auf Grund des & 833 zu ganz sonderbaren Erkenntnissen. Ic erinnere nur an den hier {on vorgeführten Fall, daß der Tier- halter auffommen muß für die Existenz der Familie eines Mannes, den ec auf sein Bitten auf sein Gefährt mitgenommen hat, und der ohne Verschulden des Tierhalters SueA einen unglü&lien Zwischenfall ums Leben gekommen. Für die Anrichtung eines Schadens, an vessen Herbeiführung ein Fuhrwerk u ein Automobik gleich beteiligt sind, ist der Automobilbesiger nit haftbar, wohl aber der Fuhrwerksbesißer. Die rigorose oBestimmung des § 833 stellt fonach die Tierhaltung quasi unter Strafe und führt direkt zur Gefährdung von Existenzen. Was soll eia Tierhalter machen, durh dessen Gefährt ein Zug zur Entgleisung kommt, und der für alle dabei zu Schaden Gekommenen aufkommen soll? Aber nicht nur jeder Landwirt, sondern au kleine und kleinste Existenzen, Droschkenkutscher, Hausierer, die einen Hunde- wagen führen, Fuhrleute usw. usw. sind von diesem § 833 bedroht. Der deutsche Richter muß in die Lage geseut werden, Urteile zu fällen, die dem Gerehtigkeitsgefühl des Volkes entsprechen. __ Abg. Dr. Lucas (nl.): Mit dem Grundgedanken des Antrages sind wir durchaus einverstanden, wenn wir uns auch nicht alle Einzel- heiten des eben gehörten Vortrages aneignen können. Db es sih bei der Beschlußfassung über § 833 um eine Zufallsabstimmung handelte, lasse ich dahinge tellt. Daß die jeßigen Borschriften zu großen ‘Härten führen fönnen, ist zweifellos; so ganz unentbehrlich ist das Prinzip des § 833 aber doch nicht. Wenn man die Tiere in der Gewalt hat, ist ja alles gut; nur das Unvermeidbare der Gefahr bei gewissen Situationen schafft eigentümlihe Rechtslagen. Die strenge Haftung des Tierhalters kann unter Umständen für ihn niht nur drückend, sondern erdrückend sein; aber ggrade die vom Vorredner ange- führten Urteile find doch schr wenig beweiskräftig; denn die betreffenden Entscheidungen, au wenn sie -vom NReichsgeriht bestätigt sind, find unrichtig. Wenn jemand nur auf dringendes Bitten auf einem Wagen mitgenommen war, fo ist keine Haftbarkeit gegeben; denn die GeltendmaGung dieses Anspruches seitens des Verleßten würde dem Grundsaß von Treu und Glauben direkt ins Gesicht s{lagen. Um die Geltendmachung so unbegründeter Rechz18ansprüche zu verhüten, ist §242 des Bürgerlichen Gesezbuhs über Treu und Glauben da, und es ist nur zu bedauern, daß das Neich8gericht ihn nicht angewendet hat. So lange diese strenge Judikatur besteht, muß zugegeben werden, daß S 833 in einer Weise ausgeführt wird, die wir nicht wünschen können. Inwieweit nun etwa zwischen Haustieren und anderen Tieren bei der Haftung unterschieden werden soll, wäre in einer Kommission zu prüfen, die ih hiermit beantragen möhte. Es ist aber Vorsicht ge- boten ; das Bürgerliche Gesegbuch ist kaum fünf Jahre in Kraft, und man sollte es jegt nur ändern, wenn Zustände hervorgetreten sind, die vôllig unerträglich sind. Fangen wir erst einmal an, einen Stein davon abzutragen, dann werden bald weitere Wünsche und Forderungen nah allen Richtungen kommen, und es wird bei der jeßt vorgeschlagenen Aenderung nit verbleiben. Wir sollten niht ohne Not Bresche legen in einen Bau, der so viel Mühe und Arbeit gekostet hat. Abg. vonLiebermann-Sonnenberg (wirts{. Vgg.): Wirkliche Mißstände sollte man doch fo bald wie möglich abstelen, zumal es lid hier nicht um grundlegende Bestimmungen handelt und die Ge- fahr vorliegt, daß die unteren Gerichte sich nah der Entscheidung des Reichsgerichts richten werden. Der jeßige Ant:ag bestätigt die Richtigkeit unserer Haltung beim Bürgerlichen Geseßbuch. Wäre man damals nit so eilig vorgegangen, so hätten manche Fehler vermieden werden föônnen. Man meinte damals, das Publikum müsse gegen gefährliche Tiere, die für gewerbliche Zwelcke gehalten werden, geschüßt werden. Gefährliche Tiere halten doch eigentlich nur Schaubudenbestger, die etwa Schlangen, Löwen und Tiger loslassen. Pferde pflegen hei neuen Maschinen {heu zu werden, so auch bei der Schwebebabn, und sie gewöhnen sih erst allmählih daran. Es ist eine moralise Verpflichtung, die Tiere so zu halten, daß si: kein Unglück anrihten. Die Versicherung gegen Unfälle verführt nun die Leute, alle Rückfiht aus den Augen zu lassen und si mit S-eelenruhe verurteilen zu lassen. Das Schlimme ist, daß die Ge- richte ganz verschieden geurteilt haben. In einem Falle wird beim Scheuen des Pferdes durch einen Hund der Pferdehalter, in einem anderen der Hundehaltez verantroortlih gemacht, in einem anderen Falle ift auch ein Kutscher zur Verantwortung gezogen worden. Durch den § 833 werden die am meisten geschädigt, die, wie die Landwirte, genötigt sind, eine Menge Haustiere zu halten. Vielleicht könnte man einen Unterschied machen ¿wishen wirklichen Haustieren und anderen Tieren, wie Pfauen 2c. úFedenfalls ift es eine Ungerechtig- keit, daß der Bauer mit seinem Hab und Gut für Unfälle haften soll, dic er nicht verschuldet hat. Das Gespenst der Verantwortung verfolat ihn überall, auf dem Aer, den Weiden, den Tränken usw. Wir steben bier vor ciner geseßlihen Bestimmung, wo tatsächlih Vernunft Unsinn, Wohbltat Plage geworden ist. Es muß im Inter- E Landwirte hier so \chnell wie möglich Abhilfe geschafft Abg. S&midt- Warburg (Zentr.): Ein Teil meiner Freunde ist gegen jede Aenderung des § 833, der nur wicdergibt, E s civil bestimmt, der 100 Jahre auf dem linken Rheinufer besteht und zu Beschwerden keine Veranlassung gegeben haben soll. Ein anderer Teil, und dazu gehöre i, ist für |chnelle Abänderung des § 833, weil er wie cin Damofleës{chwert über einer großen Anzahl von Gewerbe- treibenden und kleinen Landwirten hängt. Es ist auch nit etwa zu hoffen, daß das Reichgericht seine Praxis in dieser Frage ändern wird, denn das Gericht muß so erkennen, wie es der Geseßgeber gewollt hat. Dieser Paragraph widerspriht unserer ganzen Theorie über den Schadenersay, die die Fahrläfsizkeit und den Vorsaß, das Verschulden zur Vorausseßung hat. Ob den Tierbalter ein Ver- {ulden trifft oder nit, ist gleichgültig. Denken Sie sih einmal den Fall, ein Mann wird vom Sonnenstich auf der Landstraße ge- troffen, er bittet einen Fuhrmann, ihn doch auf seinem Wagen nah dem nächsten Dorf mitzunehmen, er werde im Falle eines Unglücks keinen Anspruch erheben, nebenbei bemerkt kann er das nur für ih, aber nicht für seine Hinterbliebenen, was soll nun der Fuhrmann tun ? Als guter Christ und humaner Mensch nimmt er ihn auf, und nun passiert ein Unfall ! Ich denke au an unsere Landbriefträger, recht populäre Leute, jeßt wird man Bedenken tragen, sie mitzunehmen. Als ih heute nah dem E fam, fah ih eine Menge von Gefährten, Hunde- wagen usw. Da sagte ih mir: Herr Gott, die stehen ja alle unter gee 2 fion E hier E Wandel schaffen und in der e Sache prüfen, wo i i i treten sein vird fen, voffentlih die Regierung ver- g. Dove (fr. Vgg.): Die ge enwärtige Haltun Zentrums zeigt, daß die Sache ihre zwei Seiten Gab s Dau f ius wird au ein Landwirt geschädigt werden durch, das Haustier eines anderen Landwirts, und gerade die Landbriefträger werden geschützt werden gegen bissige Hunde. Einzelne Fälle beweisen sehr wenig. Schon vor dem Bürgerlichen Geseßbuch hat das Reichsgertt Úcteile über die Haftung gefällt, die in Erstaunen seßten. So fiel ein Mann, der neuen Wein getrunken hatte, auf der Straße nah Nüdes- heim in den Rhein. Er erhob Schadenanspruch gegen die Gemeinde und wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Das Reichsgericht, das fern vom Rhein die Verhältnisse nicht kennt, sagte, nein, die Ge- meinde müßte dafür sorgen, daß da ein Gitter ist. Derartige Ent- scheidungen werden immer vorkommen, darauf bin kann man feine gesepliche Bestimmung basieren. Es hat auf dem Gebiete der Haftung eine Fortbildung stattgefunden, bei der die Rücksicht auf das Ver- schulden zurückgetreten ist. Z. B. treibt ein Knecht die Herde feines On um diesen zu schikanieren, auf den Gisenbahnzug. Eine ganze nzahl von Vieh wird getötet, und die Eisenbahn wird ohne weiteres au Grund des Haftpflichtgeseßes zum Schadenerjayz verurteilt. as sind Fragen, die mit der Schuldfrage gar nichts zu tun haben sondern bei denen sich eine Fortbildung der Haftpflicht auf Grund unseres ganzen Kulturlebens dokumentiert. Gewiß liegt hier eine Lüdke vor,

gehalten wird, trifft bier nicht zu. Der fernere Einwand, daß der

. Tierbalter \#{ ja von der Haftpyfliht für größere SGiiguug j

der Erwägung zugänglich, aber gegen eine enwärtige F ad hoc Vreen “ugs Bedenken. E d E Bo: dem Tierhalter dafür bleiben, daß er alle mdlitde Vors, gewendet hat. Bei dem Zustandebringen des Bürgerlichen Gei mußten von allen Seiten pfer aebvcdit werden; es stellt bis gewiltn Grade ein Kompromiß dar. ie Zeit zu einer N Ms Mos E Lt es Raid ie dann auch die Wiltit ateri der aufzunehmen sein. Gegen 9 nitt cinzuwenden. n gen Kommissionsberatung g. Sta agen (Soz.): Wir sind gegen den Antr gegen Kommissionsberatung. Weit eher bedürften die E | mungen, die 1896 die Rehte zu Ungunsten der: kleinen ; der Arbeiter in das Bürgerliche Geseßbuh brachte, der Revisio, { wurde der Ersaß für Hasenschaden abgelehnt und damit dem Éleinen ¿ ein großes Unrecht zugefügt; da war es das Zentrum, das ; dritten Lesung umfiel. Die Haftbarkeit kat sih nit auf dat schulden, sondern auf die soziale Ausgleichung zu süßen, Schmidt.Warburg meinte, das ganze Volk würde dankbar ss die Aenderung. Das stimmt nicht; wenn Sie Ihren Willen eth wird in Zukunft der Geschädigte nicht mehr an den befigenden tümer, sondern nur an den vermögenslosen Kutscher sich betta s und auf weiter nihts kommt es an. Wenn Leben und Gesu eines Menschen verlegt wird, ist der Tierhalter in y Umfange den Schaden zu e verpflihtet; das if ganz gesundes und unanfechtbares Prinzip. Das Kriterium die Sachbeshädigung, sondern die Beschädigung an Leben und E heit. Die Landbriefträger find zu schüßen vor den Hunde Besißer. Bringen Sie das infihere Bass gef bier wieder li

so wird alles auf eine ganz unsichere Ba estellt

nichts anderes, als was bereits vor 100 E als A B

anerfannt worden ift. Beschließken Sie Kommissionsberaty

B Z es C Pa wo GEE auh N den Wildschadez as unendlihe Gebiet der übrigen Bestim ;

lichen Geseßbuch3 mit einzugehen. s imt

Damit schließt die Debatte.

_ Abg. Gröber (Zentr.): Wir find beim Hasenschaden ni gefallen auf Wunsch der be mnd fondern Galenls auf an scheidung der Frage in unserem Sinne verzichtet, weil die ÿ E nicht zu haben war und das ganze Werk daran zu \{ Mm E repliziert Abg. von Treuen fels auf di: führungen der Redner von der Linken. Wenn der Abg. Lucas zw Luxus- und gewerblichen Tieren einen Unterschied mache, so werd! sich in der Kommission darüber näher zu unterhalten haben. Eine Y in das Bürgerliche Geseßbuch zu legen, sei von keiner Seile beabsi Die Sache babe sehr große Eile; denn es sei eine stetige Gefa zahllose kleinste Existenzen vorhanden; könne nicht warten, bis sfich eine ständige Sprudy der Gerichte g habe. Der wegen Mangels eineê länders ins Wasser gestürzte Mann könne nur dadurch mit §8 Verbindung gebraht werden, wenn man annehme, daß er de Affen gehalten habe. Herr Stadthagen habe lediglich eine | E S gehalten. Dem Volksbewußtsein ree es am meisten, daß nur da eine Sühne if wo eine Schuld vorliege. A s d

fleine und

überwiesen. _

Sus ist die Loe Na art

Schluß gegen r. Nächste Sizung Monta (Etat des Reichsamts des A E M

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sizung is in der vorges Nummer d. Bl. berichtet worden. 9 P Das Haus seßt die zweite Beratung des Staatsh haltsetats für das Rechnungsjahr 1905 im der Bauverwaltung fort und tritt in eine allgemein Wun der Kapitel der dauernden Ausgaben Titel „Gehalt des Minijters“ 1 Zu diesem Titel liegt der Antrag des Abg. Fr (nl.) vor, die Regierung zu ersuchen, Maßnahmen in Erwägung zu # um zur Beseitigung der die Sicherheit und Ordnung des V auf dem Potsdamer Plaß und im Straßenzuge der Ÿ! damer und Leipziger Straße in Berlin gefähr! den Zustände eine Erweiterung des Potsdamer Platzes é dee eines Parallelstraßenzuges nördlich des vorgedachten t uführen. __ Abg. Dr. Loticius (nl) bittet den Minister, seinen C in der Richtung geltend zu machen, daß bei der Einführun! Schiffahrtsabgaben auf kanalifierten Strômen solhe Abgaben kleinen Fahrzeugen niht erhoben werden. Ferner befürwot! die Ergänzung der Rheinkorrektion im oberen Rheingau; it Gegend von Eltville seien Sümpfe vorhanden, die trocken werden müßten. Abg. Dr. Hir\ch (fr. Volksp.): Ih möchte die Aui samkeit des Hauses auf das Los der Datarbeiter lenken. Wünsche, die sie in dieser Beziehung bereits früher geäußert i sind leider noch immer nicht ihrer Erfüllung näher gerückt; nan hat die preußische Regierung, obwohl der Bauarbeiterschuß zu Ressort gehört, noch nichts getan, um alte Versprechen einz Die Zahl der Unfälle ist bei den Bauarbeitern unverhältnit Gi cin sehr erheblicher Prozentsaß davon hätte vermieden 1 ônnen, wenn für genügende Schuymaßregeln und bessere Kod ihrer Ausführung gesorgt Coba wäre. Die Ver vom 27. Februar 1903 ist ja im wesentlichen als eine richtig zweckentsprehende anzuerkennen, aber für die Kontrolle der habung und Durchführung geschieht noch viel zu wenig. Pud und Bauarbeiter müssen viel eindringliher als bisher a Vorhandensein dieser Bestimmungen aufmerksam gemacht Ueber die Bauunfälle und aufrankheiten fehlen uné immer zusammenfassende Darstellungen der Gewerbeal beamten, wie wir sie sonst auf allen Gebieten der Î lihen Arbeit besigen. Die hier bestehenden manri! Schwierigkeiten würden mit einem Schlage und in auß neter Weise beseitigt sein, wenn man n Preußen endlit entshließen wollte, nah dem Beispiel Süddeutschlands aud t beiter zu der Gewerbeinspektion heranzuziehen, wenn man a dem Arbeiterstande Baukontrolleure anstellen wollte. Ich al an den Minister, diesen Wünschen nahzugeben und so das & zur Verminderung der großen Zahl der Bauunfälle beizutragen. Abg. Meyer - Diepholz (nl.): Die großen Schäden, welche Bremen ausgeführte Wasserkorrektion in dem Gelände oberhalb Bn verursacht hat, sind von mir son im Vorjahre hier vorgebracht n Es verlautet nun, daß in Bremen eine Konferenz fich mi! Mißftänden befaßt hat. Es ist dem Vernehmen nah eint * anlage in Aussicht genommen worden. würde iwedmäßig sein, wenn sie so ausgeführt würde, daß nid! der hon erwahsene Schaden ausge lichen, sondern auch Schädigungen, die erst in der Zukunft auftreten könnten, vorgebeugt

(S@{luß in der Zweiten Beilage.)

die baldigst ausgefüllt werden muß. Die alten Verhältnisse aus d Römischen Nechte und dem Sab nspieccl find mit T eiligen

Verkehrsleben niht mehr vereinbar. Die Frage ist zwar feß;

Der Antrag wird einer Kommission von 14 Mitglisi

154. Sigung vom 4. März 1906, Vormittags 11 Ut]

Eine solhe Stauweb M

zum Deutschen Reichsanzei

M 56.

Zweite Beilage

Berlin, Montag,

ger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

den 6. März

Tj

(Schluß aus der

€s handelt sich dann um die

digungen ents{chädigungspslihtig Lr die Entschädigungspflicht des Senkung Folge der von Bremen ausgeführten Korrektion der Die Höhe des Schadens will ih hier niht ab-

fann zweifelhaft und allein eine Unterweser ift.

en o ha Landes in

sein, da die

maden der Gröben

bg. Graf von

der konservativen Partei die Anschauung, da eine 1d Dezentralisation wünschenswert ( f , daß die Herren im Ministerium den Bauinspektoren gar

begreiflid zu gern in

Abg. 1 wir können nur wüns Wahrheit machen werde,

ihre Pläne hineinkorrig Freiherr von Zedli hen, da daß die

für preußische Gebietsteile enes und noch en. wir uns in solhe Spezialitäten einlassen. Die

ründlih beseitigt werden f ist es nicht gut, wenn Festsezung des Bebauun splanes wir keinen Druck ausüben dürfe der Bauverwaltung besser Handel und Gewerbe. Anderse fehrswesen auf _ den Wasserstraß Wenn erst das Oder-Geseg und Uebershwemmungsgeties der wirtshaftlihe Ministerium einer dürfen, damit richtig den Grundsaß ausgesprochen, treffen muß, welche die anliege bewahren können, oder daß diesen muß. Dieser Grundsaß darf nih fondern muß allgemeine Geltung in Betracht kommen, mu entscheidende Instanz haben. straßenvorlage diesen von gestimmt hat, hoffen wir, daß die eine Vorlage macht, welhe d wirtschaftlichen ) {h bei dieser Gelegenheit

der Privatmann angesehen wer

die niederen Polizeiorgane angewiesen werden, Interesse des Fiskus mit gehen, sondern dem Fiskus überlassen werden soll, den Retsweg gegen die Privatpersonen zu beschreiten.

besser ift, anstatt sofort Zwangsmaßregeln anzuwenden. NBerhältnis der Stadtverordnetenversammlun rechtlihe Auffassung nohmals Straßenbahnge|ellschaft muß

personen im

Erfahrung gemacht, daß es handlung zu treten, Auffassung über das rechtliche hat der Abg. Cassel in der ih möhte deshalb meine Der Betriebspflicht der Betriebsrecht während stehen, der Staat

Stadt \{hüßen.

der Stadt berührt nur die beiden vertra berührt a

lediglih privatrehtlicher Natur, Nerhältnisse niht im mindesten. timsten Gegner der Stadt aber ih halte es für meine weder zum Schaden, noch zu darzulegen.

Abg. Frit \ ch (nl.) mitgeteilten Antrag.

alle, die den Potsdamer Play zu kreuzen

zögerungen entstehen durch die Zufahrtstraßen des Plaßes.

aur vorübergehend Abhülfe geschaffen. hrerer Gebäude Bei dem Bau der Unter Stadt wäre ein Fußgängersteig im Tunnel ne x die Erweiterung des Potsdamer Plaßes wäre

dur Freilegung me erweitert werden.

Gbenso notwendig wie

die Schaffung einer Parallelstraße zur Leipzigerstraße nahme eines Teils des eren A die Straße wäre am ur

U oßstraße, ftraße. Die Regierung könne zwar ratend und mahnend vorgehen. Redner bittet um Annahme ne Antrages.

olfsyp.) : / ingriff in die Selbstverwaltung von Berlin. mit Herrn von Zedliß

[Tegen von der Viktoriastraße und Lennéstraße nach der

nahmen zwingen, aber doch

Abg. Rosenow (fr. trag Fritsch für einen Fh kann hierin einmal

ritsh sagt selbst, die Regierun tadt; ih würde es auh nicht

die Rechte der Stadt zu beshränken. Die Stadt beschäftigt Jahren mit Straßenverbesserungsplänen.

so große Projekte hineinwirft, tehnishen Schwierigkeiten Durchbru

Straenbahn die

wird, desto shwieriger wird des Personenverkehrs im

tunnel angebracht wäre, er fraglihes Mittel.

eint

fondern au viel länger dauern. Die neu bahnlinien werden eine Berkehrserleichterung

Straßenzüge \chaffen. Das g Tor. Die bitte, F möglichst bald zu erteil dadur eine bedeutende Entla

Die Stadt beschäftigt

passen, kehrserleihterung; wenn aber

ein \harfes Eingreifen verlangt, Die Stadt Der Antrag stellt vielleicht , ohne

nicht angenommen wird. nahmen prompt getroffen. es zu wollen, einen Eingriff in Die Stadt hat Schwierigkeiten, r vom Staat eing städtische Ctat in Verwirrung verlängerung an eine \{hwierige Lage gebracht,

; ‘es kommen aber allein für rage, wo jahrelang Beträgen erforderli ein werden, um das

an das landwirtschaftliche Ministerium halten als die An liederung an

das Gesez über die Freihaltung des Flüsse verabschiedet sind, wird das land-

diese für die Landmeliorationen so wichtigen Arbeiten

durhgeführt werden können. h daß der Staat diejenigen Anlagen

achdem die Regierung bei der Wasser- uns

Unternehmungen ausdehnt. aussprechen, daß, l und Privatinteressen einander berühren, der Fiskus niht anders als den möge, und daß deshalb auch

der ganzen : muß also die Gesellschaft event. gegenüber Ein Erlöschen des E der

Berlin bezeichnet. l P die rechtlihe Seite der u

begründet den von ihm gestellten und oben Es bestehe eine persönliche

Alle die versuchten kleinen. Mittel haben

ver würde 6 bis 7 Millionen für die Durchbru strafe. Voßstraße und Mohrenstraße müßte indurchgelegt werden. C Straßenbahngleise in diesem Straßenzug gestatten wollte , würde tadt vielleicht bereit sein, Torgebäude können nicht beseitigt werden. kehr in einen. bestimmten Weg zu ( der Verkehr. Ob ein usammenhang mit dem Untergrundbahn-

Die Arbeiten würden nicht nur teurer werden,

staatliche Genehmigung die stung der

die Straßenbahngesellschaft

Ersten Beilage.)

wer für die verursachten ._ Nach unserer nl Staates Bremen rehtlich niht des Grundwasserstandes einzig

4

den Kreis Syke etwa Aufwendungen in hohen Land wieder ertragfähig zu

(kons.) vertritt namens eiñes Teiles in der Bauverwaltun ei. Es sei ja menschli

ieren.

und Neukirch (fr. kons.) : Auch die Bauverwaltung die Parole zur durch die bremische Weserkorrektion erwachsenden Schäden Was den Antrag Fritsch betrifft, Gemeinden, auf die die Angliederung

ür das Ministerium fr its könnte dann das ganze Ver- einheitliher gestaltet werden.

ist Sache der J

n. würde

en

Stärkung seines Einflusses be-

In der Kanalvorlage haben wir

nden Grundbesißer vor Schädigung eine Entschädigung gegeben werden t bloß für die Wasserstraßen gelten, erhalten. Wo Landeskulturfragen der Landwirtschaftsminister die

Grundsäßen zu- Regierung uns im nächsten Jahre iese Grundsäße auf alle wasser- Im allgemeinen möchte wenn fiskalishe Interessen

aufgestellten

niht gegen Privat- Zwang8maßregeln vorzu-

Landrat habe ih selbst die mit Privatpersonen in Ver- Meine Straßenbahn in Berlin bestritten, darlegen. auch ein des Vertrages 12” pee er Straßenbahn mit hließenden Teile, es ift er die öffentlih-rechtlichen Herr Cassel hat mi als den in- Das bin ih nit,

Teils

Als

Dauer

nsten des einen oder anderen

Lebensgefahr für haben. Auch viele Ver- angesammelten Menschenmassen - der

Der Potsdamer Plaß müsse und des Kirchhofs am Bahnhof rundbahn in die innere en der Bahn angebracht.

für die Auf- geeignetsten zu einen Dur(hbruch zwischen Bellevue- dann weiter durch die Mohren-

die Stadt nicht zu solhen Maß- Der

Herr von Zedliy hält den An- übereinstimmen. Herr Machtmittel gegen die zu versuchen, ir endwie sich seit

err Frit hier so muß er auch alle die egenwärtigen. Der eine empfohlene Stadt kosten. Durch die auch eine ein folches

habe feine ür gut halten,

Wenn

Wenn die Regierun

7 Millionen zu geben. Die den Ver- eier Playz chuß

die

Sie dienen dazu je E ein fr

weisen; unnel zum

mir sehr zweifelhaft, es wäre nur ein

geplanten städtischen Straßen- für die überlasteten

für das überlastete Hallesche er Linien steht noch aus, i Zweifellos wird sich vor allem Leipziger Straße erreichen sih also seit Jahren mit der Ver- jeßt dieser Antrag gestellt wird, der so wünsche ih, da dieser Antrag hat alle ihre aß-

ilt au

en.

die Selbstverwaltung der Stadt dar. ihren Etat zu balancieren; wenn jeßt egriffen werden würde, würde der gebraht werden. Die Konzessions- hat gerade die Stadt in

überall kommt jeßt die Straßenbahn bitte, den Antrag abzulehnen im großer Liebe den rechten Weg für die “Abg. Dr. Be cker (Zentr. bittet rechte durch Entziehung des Besihes dann aus formellen Gründen gegen daß der Staat als Hüter der salus

auf dem Potsdamer Plaß zu Abg. Ca \\ el (fr. Volksp wenn einmal der Wegebaupflichtige seiner Straßen dur eine Genehmigung für alle rist gebunden sei. Es sei ehen, warum die Zustimmung auf eine beschränkte Zeit stimmung für die Umwandlung habe die Stadt Berlin der 1919 erteilt. Das geschah kannt war, daß die staatliche erteilt war. hinaus seitens der Stadt Genehmigungsurkunde für die Zeit Straßenbahngesellshaft die weitere herbeiführen solle. 1 immer noch wichtiger als die des präsident von Windheim, Konzession bis 1949 war, hat \{ch Regierung gehandelt. In betre Stadt nicht verpflichtet zu Dauer anzukaufen, niederzulegen ediglih im Verkehrsinteresse.

Stadt, die sie für die Dur hat. Die Verkehr schaffen

Abg.

die

hältnisse können

gelenkt wurde, sind. Die

Fußgänger

Dagegen möchte ih vorschlagen, \{lof\enen Linien über den innehâlt.

Potsdamer Hals Bemühungen ,

lenken, find hat der Minister gesagt,

den

daß ein eignung gegen von verwaltung eingegriffen worden.

werden, sollte die Polizei immer anzubahnen suchen. Herr längerung der Ausdruck hat

B

Sache nur nüßen, wenn er solche unterließe und ihnen hier eine Straßenbahngesellshaft mußte, in den elektrischen rung der Konzession bis 1919 erhalt des Herrn Cassel geschehen sollen,

der Gleise nicht Gee wäre ? Betriebs über diesen Wenn eine Verständigung erfolgt, Ich hoffe, : verständig genug find, um etne D E Andernfalls muß die Wege herbeigeführt werden. anlassung, der Stadt zu willfahr nôtigen Entgegenkommen fehlen Squlstreit. Cassel stellt die fie au hier anzuerkennen.

Abg. Freiherr von Zedliß dabei, daß die staatliche Konzession sei und die Befristung der rechtlich gegenüber der Wirkung habe. Die den sie als notwendig anerkan Die Stadt könne nicht beliebig üb fügen, wenn 1919 eine

Aus Gründen nehmen bleiben und für den Verke egnen, daß die Rechtslage in ar genug gegeben ist. Wenn die bestimmte Zeit gewähren kann, 10 Ewigkeit erteilt. Ueber Herrn meiner Haltung zur Straßenbahng verordnetenversammlung zU mich furhtbar gewunderk ein Mitglied des Hes Ghrenerklärung abgeben sollte ? zapfungen abhalten lassen, immer und ih tue das an einer telle, verantwortlich bin. Herrn deplaciert an. Was wun den Aus ih darauf hin, was ja auch Herr

Ist

daß „ih kein Vertrauen zu

agt, N des abgeschlo}

va hat, trotz er meine Behauptung halte Herr Oberbürgermeister von die Rechtélage ist, so 3 niht die großen Financiers, die Wir stehen as] dem Standpunkt keinen Vorwur

bahngesellshaft erhoben; wenn kann ih nit dafür. Herr von

eine so große Kommune wle Herr Gamp einen Appell an nicht entgegenzukommen, o habe gierung, daß sie uns P mit, daß sie uns die onzession

sodaß sie nicht vorwärts fann, denn

nicht erteilt. Der Ansicht der Re

Pertrauen darauf,

Berlin Mittel und Wege finden wird, verbessern. ) widerspricht der seine Zustimmung zur Benußung Bahn gegeben habe, dann die staatliche Zeit gelte und aus dem Gesetze

beme ) des Pferdebetriebes in

Gesellschaft nur für zu einer Zeit, wo der Stadt nicht be- Genehmigung für eine längere Deshalb ift eine weitere Zustimmung über diesen Termin erforderlich.

hat auch diesen Standpunkt eingenommen, L h it bis 1949 war vorgesehen, daß die

Die Auffassung Herrn von at

der ein

ff des sein ,

Ich erinnere an die Opfer der chlegung der Kaiser-Wilbelmstraße gebracht städtischen Straßenbahnlinien werden Erleichterung für den . Sie können uns nicht verdenken, wenn wir erst diese Mittel probieren, ehe wir das Gamp (fr. kons.) : Ich bitte

zurückzuziehen, nahdem dadurh die Au

fommen, wenn sie nur etwas seitwärts

Platz fährt, sondern einen gewissen Abstand erner müßte den leeren Dro

Play als Korsoplay oder als i dürfte durch Untergrundbahnen zu erzielen sein; die

Verkehr von bisher ganz vergebens gewesen. In

daß die Polizeiorgane nicht sofort mit wangsmaßregeln zur Privatpersonen vorgehen olen; tatsählich if au Beamten der Bauverwaltung in

Verständigungen Caffel hat seinerzeit gesagt, daß die Ver- Straßenbahnkonzession ershlihen worden sei, und den er später wiederholt, aber im fehlt merkwürdigerweise diefer Ausdruck.

um Betrieb amortisieren zu können, eine Verlänge-

barung zwischen der Stadt und der Gesellschaft über die Benußung Es mußte also die Fortsezung des Zeitpunkt

es werden dann Männer in der Stadiverwa iung d die Vereinbarung mit der Gesells

Der D

Sie ist immer anderer ( Autorität der Regierung höher, dann bitte ich thn,

Zustimmung der Genehmigungsbehörde niht Regierung sei

Verständigung nicht zu stande komme. müsse gestatten, daf die Schienen des offentlihen Rechts

Abg. Cassel (fr. Volksp.): Ih habe Herrn von Zedliy zu ent- betref der Konzessionsverlängerung

Berlin zum

vertreten , Ich werde mih dur keinerlei An-

wo ih auch dem Richter gegenüber Gamyps Verlangen sehe ih

sagt furze Berichte stehen, die nicht maßgebend

Stadt cine Konzessionsverlängerung

Berlin sind wir mit unserer Me

gegen irgend eine einzelne sih eîne Parr Fonzessionoverlä ich iht verstehe, wie man bei diejer Konze onsverlängerung nicht Dg ie Berlin Rücksicht nomen habe. die Regierung r

des Schulstreits

mit ihren Aspirationen. Ich daß die Stadt mit Verkehrsverbesserung gehen wird. zunächst, nicht ohne Not in Privat- einzugreifen, und erklärt si \o- den Antrag Fritsch, hofft aber, publica im Einvernehmen mit

um die Verkehrsverhältnisse Nechtsauffassung, daß,

niht an irgend eine niht zu er- des Wegebaupflichtigen nicht fen werden dürfe. Die Zu- den elektrischen die Zeit bis

Zeit

Die denn in der

Staatsregierung taatlichen

Zustimmung der Stadt Berlin der Staatsregierung ist doch Der Polizei- Gegner der Verlängerung der ließlich nur nah Anweisung der Potsdamer Platzes glaubt die in der teuersten Gegend und neue Straßen zu bauen

kostspielige Projekt unternehmen. rrn Fritsch, seinen Antrag merksamkeit auf die Ver- übrigens so [{chlimm nicht ganz gut über den Platz in die Straße hineingehen. daß das Fuhrwerk niht in ge-

chfen untersagt sein, den alteplay zu benußen. Die

der Leipziger Straße abzu- der Budgetkommission Anordnung E nis

e allgemeine

die Maßnahmen der Polizei- evor Zwangsmaßregeln an ewendet mit den Privaten

\tenographi]chen Bericht Herr Cassel würde seiner Angriffe gegen gewisse Personen ofene Ehrenerklärung gäbe. Die die Kosten der Umwandlung

en. Was hâtte denn nah Meinung wenn 1919 eine weitere Verein-

hinaus s\ichergestelt werden. ist die Sache natürlich Ner: aft ab- ustimmung auf dem geordneten inister hat um so weniger Ver- als diese es immer an dem

Ich erinnere nur an den als die Regierung. Herr

en, läßt. n\sicht

und Neukirch (fr. kons.) bleibt nit an eine Zeitdauer gebunden Stadt öffentlich- die mindeste verpflichtet, den Betrieb, nt habe, aufrecht zu erhalten. er das Eigentum der Schienen Lee

ie für den Verkehr liegen bleiben. müßten die Schienen dem Unter- hr dienen.

Regierung die Konzession auf eine hat sie sie damit eben nit für die Gamps Bemerkungen hinsichtlich esellshaft, wie ih sie in der Stadt- Ausdruck brachte, habe ih denn die Gesellschaft hier dur sodaß ih hier eine weiter zu sagen, was ih denke, daher als druck „ershlihen“ angeht, so weise Gamp weiß, pas in den Zeitungen

ind. Ich habe ge- einer Gesellshast habe, die es ver- Rücken

enen Vertrages hinter dem Diese

zu erlangen“. ebenso wie es der

getan hat. Wie auch erlihen Anschauung

hinter der traßenbahn stehen. bürgerlicher Ehrbarkeit. Ich habe Person in der Straßen- e gefühlt hat, fo at es ausgesprochen, daß

auf Wenn chtet, der Stadt Berlin das Vertrauen zu der Re- niht bestrafen wird da-

aufrecht ,

ih doch

Genau so würden Sie

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat France: Die Stadt

Berlin hat von 1919 an das Reht an den Schienen ; aber es ist ein Irrtum, daß fie au das Recht erworben habe, 1919 den Betrieb zu übernehmen. Die Verträge mit den Vorortsgemeinden laufen viel länger: bis 1919, 1937, 1948. Es würde also der Verkehr 1919 eventuell in Berlin auf- hören, aber niht in den Vororten. Ein solcher Zustand würde natür- lih niht den Verkehrsintere}|en entsprehen. Von diesem Standpunkt mußte der Minister bei der Genehmigung ausgehen, und er mußte auc bedenken, daß andernfalls die Vororte \{chwer geschädigt werden würden, und so wurde eine Mittellinie gewshlt, und die Konzession wurde bis 1949 verlängert. Was dann geschieht, darüber brauchen wir uns noch niht den Kopf zu zerbrechen. __ Abg. Cassel (fr. Volksp.) : Die Verträge mit den- haupt- sächlichsten Vororten, wie Schöneberg. Wilmerédorf, Rirxdorf, laufen nur bis 1937 oder 1938, nur der Vertrag mit Dalldorf geht bis 1959, die Regierung hat also nicht eine Mittellinie zwishen den hauptsächlichsten Nororten und Berlin, sondern zwischen Dalldorf und Berlin gezogen. Aber Dalldorf und Berlin kann man niht ohne weiteres vergleihen, wenn Sie auch glauben mögen, daß viele Berliner eber nach QDalldorf als nah Berlin gehören. Hätte man nur die Güte gehabt, Berlin wenigstens anzuhören, so wäre man nicht in den Irrtum verfallen, daß 1949 die mittlere Linie wäre.

Damit schließt die Debatte.

Abg. Frit\ch (zur Geschäftsordnung): Mein Antrag hat fo freundliche Aufnahme gefunden, die Notwendigkeit besserer Siraßen- verhältnisse wird allseitig anerkannt; es sind aber formelle Bedenken erhoben, und ih ziehe deshalb den Antrag zurü.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:

Meine Herren! Wenn ich bis jeßt noch nicht auf die verschiedenen Anfragen, die an mich gestellt worden sind, geantwortet habe, so habe ih das zur Abkürzung der Verhandlungen getan. Ich will aber jeßgt der Reihe nah die Fragen, die an mich gerichtet sind, beantworten. Was, zunächst die Anfrage des Herrn Abg. Hirsch betrifft, hin- sihtlih der Statistik im Baugewerbe, so werde ih die Frage in Er- wägung ziehen. Ich bin nicht in der Lage, heute darauf eine Antwort zu erteilen aus dem Grunde, weil unter Umständen das Reichsamt des Innern bei dieser Angelegenheit in Frage kommt.

Der Abg. Dr. Lotichius hat den Wunsch ausgesprochen, daß bei Einführung von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein die kleinen Schiffer außer Betracht bleiben sollen. Das hat der Herr Finanzminister bercits bei früherer Gelegenheit erklärt. Jch kann diese Erklärung nur wiederholen und darauf hinweisen, daß au. auf anderen Flüssen folche Anordnungen für die Kleinschiffer getroffen sind, z. B. auf dem Main.

Es if dann von mehreren Herren Abgeordneten das Stau- werk von Hemelingen erwähnt worden. Die Schäden, welche Bremen oberhalb seines Gebietes dur die Unterweserkorrektion hervorgerufen hat, werden in erster Linie durch die Erbauung dieses Stauwerks be- seitigt werden. Im übrigen sollen Geldentshädigungen eintreten. Die Interessen der anliegenden Grundbesißer werden aufs Eingehendste geprüft, und hiernach werden, den Wünschen, die hier ausgesprochen sind, entsprechend, die Entschädigungen, die Bremen zu zahlen hat, festzustellen sein. Es wird auch dann auf Grund der Anregungen, die heute gegeben sind, untersucht werden, ob die Stauhöhe im Interesse der Anlieger vielleicht auf 5 m gebraht werden kann.

Alsdann i} die Denkschrift erwähnt worden hinsichtlih der Stellung der Zentralstelle zu den Hochbauverwaltungen in den Pro- vinzen. Ich kann nur meine Erklärung in der Kommission dahin wiederholen, daß die Regierungspräsidenten, und zwar von 35 Präs sidenten 28, die Frage, ob seitens der Zentralinstanz den Baubeamten der Lokalinstanz bei Aufstellung von Entwürfen nicht die notwendige Freiheit und Selbständigkeit eingeräumt und infolgedessen den Kreis- bauinspektionen die Betufsfreudigkeit beeinträhtigt würde, verneint haben. Also von 39 Regierungspräsidenten haben 28 diese Frage verneint. Es ist auch nicht wahrgenommen worden, daß durch die gegenwärtige Ausübung der Superrevision in der Zentralinstanz die Ausführung der Bauten erheblih verzögert worden ist. Dagegen ist von einzelnen Regierungspräsidenten auf die starke Belastung der Baubeamten und der untergeordneten Dienststellen hingewiesen worden; ferner auf die Schwierigkeit, für die Ausarbeitung umfangreiher Entwürfe und Kostenanshläge rechtzeitig [eistung8- fähige Hilfskräfte zu gewinnen; fernerhin auf die Nahteile, die sich daraus ergeben, daß für die Bearbeitung größerer und \{chwierigerer Entwürfe vielfach zu kurze Fristen geseßt werden. Inso- weit in diesen Beziehungen Mißstände vorliegen und Klagen be- rehtigt erscheinen, enthält die Denkschrift, die ih habe ausarbeiten lassen, die entsprehenden Vorschläge. Wenn ih die Denkschrift aber noch nit vorgelegt habe, so liegt das daran, weil die Vorschläge natüfih auch mit gewissen Ausgaben verbunden sind, und die Finanz- verwaltung und andere Verwaltungen zu der Denkschrift noch nicht Stellung genommen haben. Ih hoffe, daß die Bedenken, die vor- liegen, in kurzem gehoben sein werden, und daß die Denkschrift vor- gelegt werden kann und Fhre Billigung finden wird. Im großen und ganzen sind die Klagen, die vorgebraht wurden, als übertrieben oder nicht berechtigt zu bezeichnen. Soweit meine Grundsäye bei Handhabung dieses Ressorts in Frage kommen, fann ih mich nur da- hin aussprechen, daß ih voll mit dem Grundsay übereinstimme : nicht zu sehr zu zentralisieren und den Instanzen in der Provinz ihre Dienstfreudigkeit und ihre Selbstständigkeit nah Möglichkeit zu laffen. (Bravo!)

Von verschiedenen der Herren Redner ist nochmals die Frage über die Anordnungen angeshnitten worden, die etwa hinsichtlih der Beschränkungen der Befugnisse der Ortspolizeibehörden gegenüber den staatlichen Betriebsverwaltungen erlassen sind. Ich kann nur sagen, daß ich mit dem, was die Herren Abgg. Freiherr von Zedliß und Gamp ausgesprochen haben, übereinstimme, daß nämlich die staatlichen Betriebsverwaltungen nicht anders behandelt werden sollen als jeder Privatmann (Bravo!), und daß ferner die Polizeibehörden in «der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten selbstverständlih in der Weise,

beimessen, wenn sie meiner Ansicht ist. G es auch machen.

für notwendige Straßenbahnlinien gierung werde ih Autorität immer

wie es hier ausgeführt ift, entgegenkommend verfahren sollen, d. h.,