1905 / 65 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. _

Königslutter, den 4. März 1905.

Herzogliches Amtsgericht.

[95340]? , Aufgebot. F 3/05. 2.

Der Landwirt Gottfried Schröder und defsen Ebe- frau Katharina geb. Correll, beide in Wablheim wobnbaft, haben beantragt, das nachbezeihnete, in der Gemarkung Wahblbeim gelegene, auf den Namen Correll, Wilhelm zweiter, ebende Grundstück Flur VI Nr. 125 2794 qm Ader Lattgewann links dem Weg als von ihnen ersessen zu erklären. Gemäß Art. 8 Abs. 2 des bessishen Gesetzes, betr. die Ueber- tragung von Grundeigentum 2c, vom 6. Juni 1879 und der 8 946 ff. Z.-P -O. werden bierdur alle, welde Ansprüche auf das vorbezeihnete Grundstück erbeben zu können glauben, aufgefordert, diese An- sprüche spätestens in dem auf Mittwoch, den 24. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal unterzeichneten Gerichts hiermit an- beraumten Termin anzumelden, widrigenfalls in Statt- gebung des Antrags die obenbezeihneten Grundstüdcke für ersefsen erklärt werden.

Alzey, den 10. März 1905.

Gr. Amtsgericht.

[39657] Aufgebot.

Der Königliche Regierungs- und Gewerberat Mar Beckmann in Bromberg hat beantragt, den ver- {ollenen Kaufmann Viktor Schröder, geboren am 14. Februar 1845 zu Barmen, zuleßt wohnhaft in Barmen, für tot zu erklären. Der bezeihnete Ver- \{hollene wird aufgefordert, fch spätestens in dem auf den 14. April 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Zimmer Nr. 13 b, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle,

welhe Auskunft über Leben oder Tod des Ver- {ollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem

Gericht Anzeige zu machen.

Barmen, den 15. August 1904.

Königliches Amtsgericht. 10. [94338] Aufgebot. 8 F 9/05/2. 8/05/2. 36/04/2.

Die Witwe des Weißbinders Wilhelm Wimmel, Maria Elisabeth geb. Knaß, in Wablershausen hat beantragt, die verschollenen Gebrüder Ludwig Knatz, geb. am 23. Mai 1842, und August Heinrih Ludwig Knag, geb. 30. Dezember 1847, Kinder der Eheleute Weißbinder und Bergmann August Knag und Elisabeth geb. Möller, zuleßt wohnhaft in Wakhleré- hausen, für tot zu erklären. A

Der Maschinist Georg Witel in Düsseldorf, Grafenberg, Colonie Nr. 55, hat beantragt, als Sohn, den vershollezen Tagelöhner Heinrih Witel, ge- boren ám 2. Mai 1843 in Wakblershausen, zuletzt wobnbaft in Wableréhausen, für tot zu erklären.

Der Buchhalter Konrad Reckert in Cafsel hat be- antragt, als Pfleger, die verschollene Katharina Auguîte Fischbach, verehelichte Schneider, geboren den 25. Dezember 1829, zuleßt wohnhaft in Caffel, für tot zu erflären.

Die bezeihneten Verihollenen werden aufgefordert, d svätestens in dem auf den 13. Oktober 1905, Vormittags U1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 34, anberaumten Aufgebots- termine zu melden, widrigenfalls die Todes- erflärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Caffel, den 8./9. März 1905.

Königliches Amtsgericht. Abt. 8. [94328] Aufgebot.

Der Hugo Böttigheimer, Kaufmann in Berlichingen, hat beantragt, den vershollenen, am 14. Januar 1850 in Berlichingen geborenen, im Jabre 1866 nah Amerika ausgewanderten Bernhard Iohann Ho, zuleßt wohnhaft in Berlichingen, für tot zu er- flären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, si srätestens in dem auf Dienstag, den 17. Ofk- tober 1905, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Künzelsau, den 10. März 1905.

Königliches Amtsgericht. A.-R. Buob.

Veröffentlibt durch: Gerichtsschreiberei K. Amtsgerichts. Hieber.

[95294] Aufgebot.

Auf Antrag des Pflegers über den Nachlaß des am 5, Mai 1827 zu Büdingen geborenen und am 12. Mai 1904 daselbst verstorbenen Schuhmachers Heir.rich Schmidt, werden alle diejenigen, welhe Erbansprüche an den Na(blaß des Schmidt zu haben glauben, gemäß SS 1964, 1965 B. G.-B. aufgefordert, ibre Erbrechte spätestens bis zum 20. Mai 1905 bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden. Werden in dieser Frist Erbrechte nit angemeldet und wird innerbalb ein:r weiteren Frist von 3 Monaten dem Natblaßgericht niht nachgewiesen, daß das Erbrecht besteht, oder daß es gegen den Fitfus im Wege der Klage geltend gemacht ist, so wird festgestellt, daß ein anderer Erbe als der Fiskus niht vorhanden ift.

Büdingen, den 10. März 1905.

Großberzoglihes Amtsgericht. [95150] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau des Formes Wilbelm Meynecke, Therese geb. Nolte, in Braunschweig, Prozeßbevoll- mägßtigter: Recht2anwalt Justizrat Heymann tin Braunschweig, klagt gegen ihren genannten Ebe- mann, früher in Braunschweig, jeßt unbekannten Aufentbalts, wegen bösliher Berlaffuna, mit dem Artrage, die Gbe der Parteien zu s{eiden. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- bandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil- kammer des Herzoglichen Landgerihts in Braun- \hweig auf den 11. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderurg, einen dem gedahten Gerihte j¡ugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum -Zwecke der öffentlihen Zustellung wird tiefer Auszug der Klage bekannt gzmat.

Braunschweig, den 13. März 19€5.

Kükelban, Sekretär,

Gerihts\{hreiber des Herzoglichen Landgerits.

[95149]

Di Ele

L ckt Dc

Oeffentliche Zuftellung. 1 R. 16/05.

Die Ebefrau Elisabeth Bartholome, aeb. Muchow, in Friedeberg (Neumark), Prozeßb:vollmächtigter : Recht2anwalt Dr. Beyer in Göttingen, klagt gegen

ibren Ebemann, den früheren Müblenbesißer Ernst Friedrich Bartholome, früher in Schoningen (Kreis Uslar), jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte, nahdem er dur Urteil des Königlichen Landgerichts Göttingen vom 21. Dezember 1903 verurteilt worden sei, daß ebe- lihe Leben mit der Klägerin herzustellen, und dieses Urteil rehtsfräftig geworden sei, diesem Urteil keine Folge geleistet habe, daß der Klägerin auch der Auf- enthalt des Beklagten nach wie vor unbekannt sei, mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu heiden und den Beklagten für den {huldigen Teil zu er- flären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilklammer des Königlichen Landgerichts in Göttingen auf den 5. Juni 1905, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerihte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Göttingen, den 11. März 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [95352] Oeffeutliche Zuftellung.

Die Frau Toni Blanck, geb. Tiede, zu Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Geh. Hofrat Diederis in Güstrow, klagt gegen ihren Ebemann, den Buchdrucker Emil Blan, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen bösliher Verlassung, mit dem Antrage, die Cbe zu {eiden und den Beklagten für den \{uldigen Teil zu erklären, und ladet den Be- flagten ¿ur mündlihen Verhandlung des Rehtsftreits vor die erste Zivilkammer des Großherzoglichen Land- gerichts zu Güstrow auf den 30. Juni 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Güstrow, den 9. März 1905.

Greve, Gerichtsschreiber des Großberzogl. Mecklenburg-Schwerinschen Landgerichts. [95152] Oeffentliche Zustellung. 2. R 85/04. 6.

Die Ebefrau des Handelsmanns Wilhelm Ee, Martha geb. Heise, zu Kreiéfeld, Klägerin, Prozeß- bevollmädtigter : Nehtsanwalt Bolze in Halle a. S., flagt gegen ihren Ehemann, den Handelêmann Friedrih Wilbelm Ee, früher zu Kreisfeld, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen s{werer Verletzung der durch die Ebe begründeten Pflichten, mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu trennen und den Beklagten für \{uldig an der Scheidung zu erfläâren. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 13. Juni 1905, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öfentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.

Halle a. S., den 11. März 1905.

Pfueßner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [95148] Oeffentliche Zustellung. 3 R 16/05.

Die Ebefrau Auguste Liedtke, geb. Schwabe, in Barmen, Hohbensteinerstr. 60 Prozeßbevollmät- tigter: Geh. Justizrat H. Meier in Kiel —, klagt gegen ibren Ebemann, den Zimmergesellen Johann Gottfried Liedtke, unbckannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestebende Ebe zu scheiden und den Beklagten für den {huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtét streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 30. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dahten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kiel, den 9. März 1905.

Der Gerichtsfchreiber des Königlichen Landgerichts. Zivilkammer I1I.

[95154] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Arbeiterfrau Henriette Pagel, geb. Vollendorf in Stettin, Prozefbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Nadelmann in Stettin, wider ihren Ebemann, den Arbeiter Friedrib Pagel, früher in Stettin, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Gbescheidung, 4 R 235. 04, ladet die Klägerin den Beklagten von neuem zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsftreits vor die 1VŸ. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stettin, Zimmer Nr. 34, auf den 31. Mai 1905, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerihte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öfentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Stettin, den 11. März 1905.

Schult, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(95291] Oeffentliche Zustellung.

Der Handlungéreisende Felix Lantich in Dreéden, Maternistr. 18 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Weinberg in Aurich, klagt gegen den vor- maligen Fabrikbesizer Franz Tamm in Wilbelms- haven, jeßt unbekannten Aufentbalts, wegen Forderung aus dem Engagementsvertrage vom 6. März 1904, mit dem Antrage: „den Beklagten kostenpflichtig mittels eventuell g-gzn Sicherheitsleistung vors läufig vollstr-ckbaren Erkenntnisses zu verurteilen, dem Kläger 2890 # nebst 49/5 Zinsen seit dem 1. Januar 1905 zu zablen“ und ladet den Beklagten zur münd® lichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die Zivil- kammer I! des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 26. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Aurich, den 13. März 1905.

Der Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts. [95253] Oeffentliche Zuftellung.

Die offene Handelsgesellschaft Pbilipp Wolff & Co. in Dettelbah klagt gegen den Reisenden Gustav Weber, früher in S&önebecrg, z Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß dem Be- flagten in den Jahren 1900 und 1901 bare Dar- lehen gegeben foriz Waren geliefert seien, mit dem Antrage: den Vellogten kostenpflihtig zu verurteilen, an Klägerin 238,43 4 nebst 4 9/9 Zinsen seit 1. Sep- tember 1902 zu zablen und das Urteil für vocläufig vollítreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verbandlung des Rechts- streits vor das Königlicde Amtsëgericht 11 in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 12, auf den 3, Juni

1905, Vormittags 94 Uhr. Zum Zwecke der Sffentlihen Zustellung wird dieser Auëzug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. März 19058.

Escher, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 11. Abt. 33. [95145] Oeffentliche Zustellung. 5. C C. 213/05. 4.

Die Firma I. Weißmann jr., Zigarrenfabriken in Mannheim, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Nechts- anwälte Justizrat Lenzberg und Dr. Heinri Müller I1. bier; flagt gegen den Zigarrenhändler Fr. Fricke, zuleßt in Hannover, Kramerstraße 10, jept unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund Warenkaufs im beiderseitigen Betriebe des Handels- gewerbés, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver- urteilen, der Klägerin 109 A 50 4 nebst 5 9/6 Zinsen seit Klagzustellung zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtsgericht in Hannover, Abt. 5 C, Hallerstraße 1, Zimmer 19, auf den 2. Mai 1905, Vormittags L0 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

SHaunover, den 11. März 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [95146] Oeffentliche Zuftellung.

Der Flaschnermeister Karl Wulz in Schnaitheim flagt gegen den mit unbefanntem Aufenthalt ab- wejenden Ortsarzt Dr. med. Ludwig Brändle, früber in Schnaitbeim, unter der Behauptuna, daß ibm dieser für in den Jabren 1903 bis 1905 auf Bestellung gelieferte Arbeiten den Betrag von 80 4 schulde, mit dem Antrage, dur vorläufig vollstreck- bares Urteil zu erfennen, der Beklagte sei \s{chuldig, an ihn den Betrag von 80 Æ zu bezahlen, und babe die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Heidenheim a. Br. auf Samêtag, den 29. April 1905, Vormittags S? Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Heidenheim, den 14. März 1905.

(E. S) Schäfer,

Gerichts\hreiber des Königliben Amtsgerichts. [95144] Oeffentliche Zustellung. 17. Cg. 136/05.

Der Privatmann Hermann Schneider in Leipzig Prozeßbevollmächtigter : Rehtsanwalt Donnerhak daselbst klagt gegen die Frau Martha Nitfche, alleinige Inhaberin der Firma F. M. Nitsche, früber in Leipzig-Kleinzshocher, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus einem am 24. November 1904 fällig gewesenen Wechsel über 200 &, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 204 M 95 S nebst 69/5 Zinsen davon seit 26. November 1904 fowie 1 A 27 A Wecselunkosten zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Zimmer 74, auf den 11. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, am 13. März 1905.

Der Gerichtsschreiber beim Königl. Amtsgerichts.

[95143] Oeffentliche Zustellung. 4 Cg 105/05. Der Schokoladenfabrikant L. Bauermeister in

Nöschenrode bei Wernigerode, vertreten durch die Rechtéanwälte Justizrat Frenkel, Löshke und Dr. Riedel, klagt g?gen den Kaufmann Hermann Eberley, früher in Leipzig, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Kaufpreisforderung für im November 1904 gelieferte Schokoladenwaren, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 39 Æ 85 4 nebst 59/9 Zinsen seit dem 19. November 1904, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verkantlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtsgericht zu Leiviig auf den 28. April 1905, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemat.

Der Gerichtsschreiber des Könialichen Amtsgerichts

Leipzig, am 14. März 1905.

[95151] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Brauner und Hârtel in Liegnitz, Prozefß- bevollmäthtigter : Rechtsanwalt Reisner in Liegnig, klagt g?gen den Kaufmann Shmaya Tropp, früher in Liegnitz, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Btbauptung, daß der Beklagte nah dem zwischen den Parteizn abaeshlofsenen Vertrage vom 18. August 1904 von der Kläzerin die im Klag?zantrage näber bezeihneten Gegenstände gekauft und übergeben er- halten bat, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen:

I. prinzipaliter: nach Wabl der Klägerin

a. entweder 703,50 4 nebst 49/6 Zinsen seit Klage- zustelung zu zahlen,

b. oder an die Klägerin folgende Gegenstände berau8zugeben oder mindestens deren Fortschaffung zu dulden: 1) 2 Nußbaum-Satinbettstellen mit Stabldraht und Auflegematratze, 2) ¡wei Nußbaum- Nachttishe mit Marmor, 3) eine Nußbaum-Wash- kommode mit Marmor und Spiegel, 4) ein Nußbaum- Garderobenschrank mit Fassetalas, 5) zwei Nußbaum- Stühle, 6) ein Nußbaum-Büfett, 7) ein Nußbaum- Spiegel mit Stufe, 8) ein Chaiselongue mit um- flappdbarer Fußrolle,

11. eventuell: an die Klägerin 703,50 nebst 49/0 Zinsen seit Klagezustellung zu zablen,

IIT. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

_1V. das Urteil gegen Sigerheitéleistung für vor- läufig vollstreckbar zu ecklären.

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts in Liegniy auf den 19. Juni 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage befannt gemacht.

Lieguitz, den 13. März 1905. 3. 0. 130/05/1. Der Gerichts\{r:iber des Königlichen Landgerichts. [95293] Oeffentliche Zustellung. 4 C. 390/05. 1.

Der Handshubmaher & Scappini zu Wiesbaden, Miche! sberg, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Romeiß u. Kühne zu Wiesbaden, klagt aegen den Kaufmann Auzusto Sellini, früher in Wiesbaden, jeßt unbekannt wo abwesend, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kiäzer aus einem am 28. Fe- bruar 1905 fälligen Wechsel vom 7. November 1904 als Akzeptant die Wechselsumme von 214 M nebst

69/9 Zinsen vom 28. Februar 1905 s{ulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger oder dessen Prozeßbevollmächtigte: 1) 214 nebß 6 9/0 Zinsen vom 28. Februar 1905 an, 2) 6 4 30 4 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits ;y tragen.- Der Kläger ladet den Beklagten zur münd, lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König, liche Amtégericht, 4, zu Wiesbaden auf den L6G, Mgj 1905, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 92. Zum Zwee der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage befannt gemacht.

Wiesbaden, den 8. März 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 4 [95147] Oeffentliche Zuftellung.

Der Besitzer August Wegner zu Wittkau, Prozeß bevollmächtigter : Rechtsanwalt Lange zu Zempel- burg, klagt gegen

I. die Erben des Kolonisten Mathias Ringel in Dombrowo bei Kamin,

a. die Frau Eva Jagla, geb. Ringel,

L b. den Ort8armen Adam Ringel, beide in Dom- rowo,

c. die Katharina Szydel, geb. Ringel, früber zu |

Dombrowo, jeßt unbekannten Aufenthalts,

IT. den Gbemann der Eva Jagla, den Kolonist Jagla zu Kl.-Zirkwit,

unter der Behauptung, daß die Beklagten zu ITa—c Erben des eingetragenen Eigentümers dez Grundstücks Kamin Blatt 311 seien, în diesem Grundbuche in Abteilung IIl Nr. 6 fünfzig Taler = 150 Æ Restkaufgeld, zu 69/0 jährlich verzinéli§ und nah einer einvierteljährlihen Kündigung zahlbar, für den Bauer Friedrih Nickel in Wittkau ein- getragen stehen, die Beklagten zu Ta—c mit den Zinsen der genannten Hypothekenpost auf die Zeit vom 4. Mai 1898 bis dahin 1904 6 Jahre mit 48 A im Nückstande seien, daß die ehbelide Tochter des am 4. April 1889 verstorbenen Gläu- bigers Friedrich Nickel die Ebefrau des Klägers —, Dorothea Wilhelmine Friederike Niek, verebelidte Besiger August Wegner, in Wittkau alleinige Erbin sei, deren Ehemann gemäß B. G.-B. zur Erkbebung der Klage berechtigt ist, mit dem Antrage:

1) die Beklagten zu Ta—c zu verurteilen,

a. an Kläger 48 # zu zablen und wegen dieses. Betrages auch die Zwangsvollstrekung in das Grund- ssttück Kamin Blatt 311 zu dulden,

b. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

2) den Beklagten zu II zu verurteilen, die Zwangt- vollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau ju dulden,

3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- Haren Der Kläger ladet die Beklagte zu Ic zur münd- lien Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgeriht zu Zempelburg auf den 26. Juni 1905, Vormittags 10? Uhr. Zum Zwete der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C 551/04.

Zempelburg, den 13. März 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Unfall- und Juvaliditäts- x. - Versicherung.

Keine.

SSAMEE (L E E A O I RE N R E S E [E] 4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

Keine.

5) Verlosung x. von Wert: papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verluft von Wert papieren befinden sich aus\ch{ließlich in Unterabteilung2.

[95349] : Kopenhagener 3!/, prozentige Stadt- anleihe von 1886,

Verzeichnis über die zur Einlösung pr. 1. 1905 verloften Obligationen:

Lit. A Mir. 43 235 954 627 6031 1114 1437 1512 1623 1974 2433 2483 2749 à 1600 #r. :

Lit. V Nr. 264 298 501 608 713 735 773 818 1587 2251 3111 3177 3790 3794 3828 3898 3929 3955 4129 4322 4569 4944 4989 5416 5495 5663 5819 5875 6123 6239 6430 6466 6597 6993 7062 7423 7587 7631 7764 7886 7905 8318 8743 8719

9070 à §800 Kr.

Lit. C Nr. 272 347 562 842 875 1055 1411 1531 1645 1753 1896 2070 2316 2553 3253 3608 3708 3789 4077 4143 4316 4703 5140 5465 9658 5871 7222 7314 7742 7749

8368 8373 8514

7984 8085 8134 8222 8551 8608 9111 à 2667 Fr. Zahblitellen: in Kopenhagen bei der Hauptkasse der Stadt, in Hamburg bei der Norddeutschen Bauk 1 Hamburg, in Berlin bei der Merlines Handels-Gesell- aft, bei Herren Mendelssohn «& Co., „bei Herren Robert Warschauer«&Co. früheren Verlofurgen sind noch rückständig: Pr. 1. Juli 1903: . A Nr. §7 à 1600 Kr. C Nr. 3623 à 26005 Ker. Pr. 2. Januar 1904: . A Nr. 2067 à 16C0 Kr. O Nx, A S

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69 1376 ù 2665 Kr. 1429 2089 à 1600 Kr. . B Nr. 1029 9083- à 800 Kr. 5370 8384 8607 à 266€ Kr. Lit. 4 Nr. 2719 à 1600 Kr. M Lit. B Nr. 2431 48€6 7435 7446 8002 809 8653 à §00 Kr. Nab dem Fälligkeitstermin werden auf obig Obligationen keine Zinsen bezahlt. Kopenhagen, den 8. Värz 1905.

Pr. 1. Juli 1904: it. C Nr. 53 Pr. 2. Januar 1905 : Lit. C Nr. 2101 3244 4212 8967 àù 2662 Kr. Der Magiftrat der Stadt Kopenhagen.

1212 B

[95043] Genuehmigungsurkunde. I. 2669.

Mit Allerh3{chfter Ermächtigung erteile ih hier- dur auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseß- buchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Aus- führung des Bürgerlihen Geseßbuchs in den Fürsten- tümern Waldeck und Pyrmont vom 20. Dezember 1899 der Fürstlih Waldedckischen Domänenkammer zu Arolsen die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld- pershreibungen auf den Inhaber im Betrage von 1120 C000 4A „Eine Million Einbundertzwanzig- tausend Mark“. Die Schuldverschreibungen sind nah dem anliegenden Muster in Stücken zum Nennwert von 2000 A „Zweitausend Mark“, 1000 #4 „Eintausend Mark“ und 500 # „Fünfhundert Mark“ aus8zufertigen, mit 3X 9% jährlich zu ver- zinsen und nah dem festgestellten Tilgungsplan vom Jahre 1908 ab dur jährlihe Verlosung und Rück- zablung von Teilschuldv?rshreibungen in Höbe von jährli 1 9/6 des Gesamtbetrages unter Zuschlag der durch den Abtrag ersparten Zinsen zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlih der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge- währleistung durch den Staat niht übernommen.

Diese Genehmigung is mit den Anlagen im Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats- anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 26. Februar 1905.

(L. S.) Der Finanzminister. (gez.) Frhr. von Rheinbaben.

über M. _der 3F 9/oigen Anleihe von 1905. Aus3gefertigt in Gemäßheit der stzatli#en Ge- ict idi O A

Die Fürstlich Waldeckische Domänenkammer zu Arolsen, als Vertreterin des Fürstlich Waldeckischen Domaniums, hat mit Genehmigung Seiner Durh- sauhht des regierenden Fürsten zu Waldeck und Pyr- mont beschlofsen, eine Anleibe von 1 120 000 4 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Teil- shuldverschreibungen und zwar

Lit. A Nr. 1 bis 200 zu je A 2000

= A 400 000 Ut. B Nr. 1 bis 600 zu je M e. = & GUOOOO Lit. C Nr. 1 bis 240 zu je M. c E O0

M. 1 120 000 aufzunehmen und bekennt in Gemäßheit dieses Be- {lusses biermit, daß der Inhabec dieser seitens des Gläubigers unkündbaren Teilshuldvershreibung den Betrag von

E S H, über deren Emvfang hierdurch quittiert wird, von dem Fürstlich Waldeckischen Domanium als Darlehen ¡u fordern hat.

Die Tilgung der Anleibe geschieht vom Jahre 1908 an dur jährlihe Verlosung und Rückzahlung von Teilschuldverschreibungen zum Nennwert, gemäß dem dieser Schuldverschreibung angedruckten Tilgungs- plan in Höhe von jährlih 1 °/o des Gesamtbetrags der Anleihe unter Zuschlag der durch den Abtrag ersparten Zinsen. Dem Fürstlich Waldeckishen Domanium bleibt jedo das Recht vorbehalten, die Auslosung vom Jahre“ 1908 ab jederzeit beliebig zu verstärken oder die ganz? Anleibe unter Einhaltung einer balbjährigen Frist zur Rückzablung zu kündigen. Die Auslosung geschieht in dem Monat August eines jeden Jahres und zwar wird dieselbe von der Dos mänenkammer in ihren Geschäftsräumen in Arolsen vorgenommen; die ausgeloften fowie die gekündigten Teil shuldvershreibungen werden unter Bezeichnung der Litera, Nummern und Beträge sofort nah der stattgehabten Auétlosung veröffentliht. Die Nüdck- zablung der au8gelosten Teilshuldvershreibungen er- folgt von dem auf die Auslosung folgenden 2. Ja- nuar ab.

_Bis zu dem Tage, an welhem nach den vor- stehenden Bestimmungen das Kapital zurückzuzablen ilt, wird es in halbjährlihen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, mit jährlich 379/59 verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals gegen Einlieferung der fälligen Zinsscheine beziebungs8- weise Teilschuldvershreibungen erfolgt aus schließli bei

a. der Kasse der Fürsilich Waldeckishen Domänen- kammer, i

b. der Direction der Disêconto - Gesellshaft in Berlin,

e. der Dresdner Bank in Berlin,

d. dem Bankhause Mauer & Plaut in Caffel,

e. dem Bankhause L. Pfeiffer in Cafsel. L

Mit den ausgelosten Teilshuldvershreibungen find au die später fällig werdenden Zinsscheine einzu- liefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der Be- trag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er- lisht mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Rükzahlungstermine, wenn niht die Schuld» vershreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Fürstlihen Domänenkammer zur Einlösung vor- gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, fo verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor- legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde glei.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfri|t vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Swhlusse des Jahres, in welhem die für die Zahb- lung bestimmte Zeit eintritt. : :

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden getommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der §§ 1004 f. der Zivilprozeß- ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für Zraftlos erklärt werden. Do wird dem bisberigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Fürstlihen Domänenkammer anzeigt, nab Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinéscheine gegen Quittung auegezahlt werden. Der Anspruch ift aus- geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Fürstlihzn Domänenkammer zur Einlösung vor- gelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemaht worden ift, es sei denn, daß dle Bor- legung oder gerichtlihè Geltendmahung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Shuldvershreibung sind halbjährlihe Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1919 aus- gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für 15 jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reibe ‘von Zinsf\ceinen erfolgt bei der Fürstlih Waldeckishen Domänenkammer in Arolsen gegen Ablieferung des der älteren Zinéssceinreibe eigedrudten Erneuerungssheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Do- mänentammer der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Er- neuerung8s\cheins werden die Zinss{zine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

_ Das Fürstlich Waldecktische Domanium haftet mit jeinem gesamten Vermögen und Einkommen für die vorstehend aufgefübrten Verpflihtungen, insbesondere für Kapital und Zinsen dieser Anleihe. Zur be- sonderen Sicherheit derselben hat ferner die Fürstlich Waldeckishe Domänenkammer eine Sicherungs- bypothek zu Gunsten dieser Teilshuldvershreibungen auf den Inhaber an den nachstehend bezeichneten, zum Fürstlich Waldeckishen Domanium gehörenden, in den nachstehend angeführten Grundbuchartikeln enthaltenen Domänen an erster Stelle bestellt, nämlih an den Domänen:

Eilhausen, Georgenhof, Landau, Laubach, Neße,

Twiste, Alt-Wildungen, Selbach.

Die Sicherungshyvothek ift eingetragen im Gcund- buche von :

Helmighausen Artikel 109 Abteilung Ill Nr. 4 Koblgrund . . 00 Í H 28 Neudorf e 2 s 1E E Rhoden a 660 L I e Scchmillingbausen 2. I E I A Orpethal U 37 S H Landau. E ¿ I Braunsen . L 51 E H 24 Wetterburg 7 198 L I 4 Mee O9 ¿ LLE l Netze 12 .. Bo Twiste . c 14 ¿ H N Gifliß . A ; T 4 leine Bs F T S Alt-Wildungen . 2 ALO é I 20 N.-Wildungen 608 L T l Reinbardshausen ¿E ÿ I 6 Satbhsenhausen 264 L TTT 2

Die Teilshuldverschreibungen dieser Anleihe sind an der Sicherung8bhvpothek zu Anteilen berechtigt, die dem Vennbetrage der einzelnen Schhuldverschrei- bungen entsprehen : durch Uebertragung einer Teil- s{uldversreibung seitens des Inhabers geht zugleih der entsprechende Anteil an der Sicherungshypothek auf den Erwerber über.

Die Direction der Disconto: Gesellshaft in Berlin wird in Gemäßheit des § 1189 des Bürgerlichzn Geseßbuhs als Vertreter für die jeweiligen Gläubiger aus den Teilshuldvershreibungen bestellt. Die Direction der Disconto-Gesellschaft ist befugt, nah Maßgabe dieser Anleibebedingungen mit Wirkung für und gegen die jeweiligen Gläubiger der Teil- \huldverschreibungen Verfügungen jeder Art über die Sicherungsbvpvothek zu treffen und die jeweiligen gte bei Geltendmachung der Hypotbek zu ver- reten.

Die jeweiligen Gläubiger der cinzelnen Teilshuld- verschreibungen können ihr Forderungêrecht aus diesen geltend machen. Dagegen steht ibnen die Geltend- machung ihrer Nehte aus der Sicherungs8bypothek niht zu; inébesondere verzihten fie auch für alle Zeiten auf die Ausfertigung irgend einer anderen Urkunde als der Teilshuldvershreibung und räumen der Direction der Disconto-Gesellshzft unwiderruflich das Recht ein, alle Erklärung:-n hinsi§htlih der Sicherungsbvpothek mit rehtêverbindliher Kraft für alle Gläubiger der Teilshuldvershreibungen abzugeben, namentli schungen und Entpfändungen sowie Ab- tretungen zu erklären und deren Eintragung in das Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen, ferrer die Gläubiger der Teilshuldvershreibungen in einem Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungts verfahren zu vertreten und die zur Erbeburg ge- langenden Beträge in Empfang zu nehmen fowie über sie Quittung zu erteilen. Abgesehen von den seitens der Direction der Diêconto- Gesellschaft in diesen Bedingungen besonders übernommenen Vers vflihtungen wird sie den Gläubigern der Teilshuld- verschreibungen selbst nicht verhaftet.

Die Dircction der Disconto-Gesellschaft ist be- rechtigt, die Löshung der Sicherungshypothek insoweit zu bewilligen, als die Rückzahlung der Anleibe dur Einlösung und Vernihtung oder Kraftloserklärung von Teilschuldverschreibungen oder dur Hinterlegung der zur Nückzahlung erforderlichen Beträge ihr nach- gewiesen twoird.

Die Schuldnerin ist berechtizt, im Falle ganzer

oder teilweiser Veräußerung der Pfandgrundstüdcke deren Entlaffung aus der Pfandhaft zu verlangen, renn sie den ganzen Kaufpreis zu einer außerordent- lichen Tilgung der Anleibe verwendet oder an Stelle der zu entpfändenden Grundftüde andere gleihwertig? in Pfand gibt oder im Falle eines Tausches das ein- getaushte Grundstück an Stelle des abgegebenen als Pfand bestellt. __ Vorausfetzung ist in beiden Fällen, daß nah dem freien Ermessen der Direction der Disconto-Gesell- saft die noch in der Pfandbaft befindlihen Grund- stüde bezw. hinterlegten Summen zur Sicherung des ausstehenden Betrages der Anleihe ausreichen.

Die Direktion der Diéconto- Gesellschaft ist ver- pflichtet, die jeweilizen Gläubiger der einzelnen Teil- sculdverschreibungen im Falle eines Zahlungsverzuges der SBuldnerin durch Anstellung der erforderlichen Klage und dur Betreibung des Zwangsverwaltungs- oder Zwangsversteigerungéverfahrens zu vertreten, je- toh nur, wenn diejenigen Gläubiger, die diese Maß- nabmen verlangen, ihre Teilsbuldverschreibungen bei der Direction der Disconto-Gesellschaft binterlezen und einen zur Deckurg der sämtlihen Kosten aus- reih?nden Betrag vorsbießen Eine Verpflichtung zur Vertretung der Teilshuldverhreibungen findet nur statt, soweit nicht die Mebrheit der Gläubiger der Teilshuldvershreibungen in Gemäßheit des Reichs- ge!eßes vom 4. Dezember 1899 ein anderes beschließt. Für alle von der Schuldnerin übernommenen Ver- bindli&keiten unterwirft sie sich der sofortigen Zwangs- vollsireckung in ihr gesamtes Vermögen und insbe- sondere hinfihtlih der Pfandgrundftücke gemäß § 800 der Zioilprozeßordnung in der Weise, daß die Zwangs- vollstieckung aus diefer Urkunde in Ansehung des Anspruhs aus der Hypothek aegen den jeweiligen Eigentümer der Pfandgrundstüke zulässig it.

Alle diese Teil schuldversreibungen betreffenden Mitteilungen sind im Deutschen Reichsanzeiger,

einer weiteren Berliner Zeitung, einer Waldeckischen und einer Caffeler Zeitung zu veröffentlichen. Defsen zur Urkunde baben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. e Del L Fürstlich Waldeckishe Domänenkammer. Trocklenstempel des Siegels - Untetschriften der

der Domänenkammer. Mitglieder. Tilgungsplan. » | Obli- = | Obli- *= | gationen- | Abtrag || S | gationen- Abtrag &2 | umlauf 72 | umlauf Transport, 361 500 1908! 1 120 000! 11000 11930 758 500 | 24000 1969| 1 109 009} 11 500 11931 734 500 24 500 1910! 1 097 500! 12 000 11932 710 000 26 000 1911} 1 085 500| 12500 11933: 684 009 26 000 1912! 1 073 000} 13 000 11934 658 000 | 27 500 1915| 1 060 000} 13 000 11935: 630500 | 28500 1914 1 017 000 14090 11936 602 000 29 000 1915| 1 033000! 14000 11937 573 006 30 500 1916! 1019000! 15 000 11938 542 500 31 500 1917! 1 004000! 15 000 K1939 511 000 32 500 1918) 989000} 16 000 11940 478 509 33 509 1919! 973 000}| 16 000 11941 445 000 35 000 1920| 957 000} 17 000 11942 410 000 36 000 1921| 940000} 17 500 1/1943 374000 37 500 1922! 922 500/ 18000 11944 336 500 38 500 1923! 904 5C0| 19 000 11945 298 000 40 000 1924! 885 5009| 19 500 11946! 258 000 | 41500 1925 866 000} 20 000 11947 216 500 42 500 1926 846 000! 21 090 |/1948/ 174 000 44 500 1927! 825 000! 21 500 #1949! 129 500 46 000 1928) 803 500| 220C0 11950} 83 500 47 500 1929 781500! 23 000 11951! 36 000 36 000 Transport! 361 500 zusammen'1 120 000 Zinsschein E te Neibe

zu der Teilshuldvershreibung des Fürstliß Waldei-

\chen Domaniums I. Ausgabe, Buchstabe

T, c -+: Uer M zu 32 Prozent Zinsen über h.

Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Nükgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Teilshuldverschrei- bung -für- das Halbjahr vom. . ten .…..….…. bis n Mm... é . A bet

a, der Kasse der Fürstlich Waldeckishen Domänen-

kammer,

b. der Direction Disconto Gesellschaft in

Berlin,

c. der Dresdner Bank in Berlin,

d. dem Bankhause Mauer & Plaut in Caffel,

e. dem Bankhause L. Pfeiffer in Caffel.

Arolsen, den . . ten 1905.

Die Fürstlih Waldeckishe Domänenkammer. Trockenstempel des Siegels Namen der

der Domáänenkammer. Mitglieder.

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welhem der Zinsanspruh fällig ge- worden ist, wenn nit der Zinsschein vor dem Ab- laufe dieser Frift der Fürstlihen Domänenkammer in Arolsen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor- legung steht die gerihtlize Geltendmahung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

F +6 E00 E S S

der

Erneuerungss\chein - für die Zinsscheinreihe Nr. .. . ..…. zur Teilschuld- vershreibung des Fürstlich WaldeFXishen Domaniums 1 Auögabe, Büchstabe . …. Nr... über... . M Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Teilshuldver|hreibung die IT. Reibe von Zinsscheinen für die Jahre von 1920 bis einschließlich 1934 nebst Erneuerungsschein bei der Kasse der Fürstlihen Domänenkammér zu Arolsen, sofern niht der Inhaber der Teilshuldvershreibung der Ausgabe bei der Fürstlihen Domänenkammer widersprochen bat. In diesem Falle sowie beim Verluîte dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Teilschuld- verschreibung ausgehändigt, wenn er dieselbe vorlegt. Arolsen, den . . ten 1905. Die Fürstlich Waldeckishe Domänenkammer. Trockenstempel des Siegels Unterschriften der der Domänenkammer. Mitglieder.

Vorstehende Gerehmigungsurkunde mit den An- lagen wird hierdurch von uns bekannt gemaht. Arolsen, den 11. März 1905. Fürstlich Waldeckisch: Domänenkammer. von Estorff.

[62292] Bekanntmachung. :

Bei der heute nah Maßgabe des § 6 des Gesetzes vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern, fowie der §§ 39, 41 und 47 des Gescßes vom 2. März 1850 wegen Er- rihtung von Rentenbanken im Beisein der Ab- geordneten der Provinzialvertretung und eines Notars stattgehabten öffentlihen Auslosung Schleswig- Holsteinischer Rentenbriefe sind die in nach- folgendem Verzeichnisse aufgeführten Nummern ge- zogen worden. Sie werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapita betrag gegen Quittung und Rückgabe der ausgelosten Renten- briefe mit den dazu gehörigen Coupons und Talons vom L. April 1905 ab in den Bormittags- stunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Kafsen- lofale, QUgavias Nr. 5, oder bei der König- lichen Rentenbankkasse zu Berlin Kloster- straße 76 1 in Empfang zu nehmen.

Den unter 1 aufgeführten Nentenbriefen Lit. A, B, C, D und E müssen die Coupons Serie I1V Nr. 15/16 und Talons, den unter I1 aufgeführten Rentenbriefen Lit. F, H, J und K die Zinsscheine Reibe 11 Nr. 12/16 und Anweisungen beigefügt sein.

Vom 1. April 1905 ab hört die Verzinsung dieser Rentenbriefe auf. Inhaber von ausgelosten und gekündigten Rentenbriefen können die zu reali- sierenden Rentenbriefe unter Beifügung einer vor- [hriftsmäßigen Quittung durch die Post an unsere Kasse einsenden, worauf auf Verlangen die Ueber- sendung der Valuta auf gleihem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird. Nentenbriefe der Provinz Schleswig-Holstein.

Auslosung am 19. November 1904.

Auszahlung vom 1. April 1905 ab bei den König-

lihen Rentenbankkassen zu Stettin und Berlin.

I. 4 %ige Rentenbriefe. Lit. 4 ¿zu 3000 ( (1000 Tlr.) 128 Stück. Nr. 72 132 144 218 320- 344 347 427 592 700

726 762 778 883 997 1022 1261 1395 1530 1646 1737 1748 1755 1832 1860 1864 2000 2191 2206 2227 2263 2295 2351 2490 2645 2983 3314 3463 3483 3564 3632 3633 3703 3804 3869 3933 4263 4333 4538 5134 5377 5523 5809 5902 6099 6283 6295 6332 6664 6730 7020 7190 7230 7316 7318 7660 7762 7791 7816 7840 7949 8026 8156 8296 8324 8334 8339 8351 8376 8452 8504 8517 8719 8919 9075 9077 9265 9344 9471 10107 10227 10361 10454 10682 10711 10905 10984 10987 11323 11397 113596 11435 T4444 11474 TLAST E534 11721 11725 12S 11147 LEIGO TIOST 12030 12080 12331 12373 12451 12486 12498 12649 12751 13107 13253 13261 13413 13444 13460 13481.

Lit. B ¿zu 1500 Æ (508 Tlr.) 10 Stück.

Nr. 33 68 107 359 39T 412 431 835 843 965.

Lit. C zu 3600 Æ (100 Tlr.) 53 Stü. Nr. 248 304 538 551 586 649 733 849 1090 1110 1278 1340 1342 1381 1588 1667 1690 1706 1720 1797 1949 2000 2219 2237 2474 2590 2634 2844 3096 3141 3193 3213 3442 3640 3861 4059 4141 4176 4266 4281 4350 4393 4416 4470 4472 4573 4945 5319 5378 5637 5768 5792 5807.

Lit. D zu 75 Æ (25 Tlr.) 63 Stück. Nr. 925 969 1004 1023 1254 1330 1391 1885 1972 1989 2026 2100 2112 2235 2280 2595 2767 2820 2899 3004 3015 3041 3080 3218 3236 3688 3753 3758 4066 4353 4407 4436 4476 4668 4710 4723 4753 4957 5068 5123 5142 5215 5385 5457 5469 5775 5786 6165 6413 6477 6557 6621 6655 6686 6696 6846 6888 6909 7005 7114 7116 7139 7184.

Lit. E zu 30 Æ (10 Tlr ) 28 Stück. Nr. 5278 bis infl. 5305.

Die Nentenbriefe Lit. E Nr. 1 bis inkl. find sâmtlih gekündigt.

T7. 33ck gige Rentenbriefe.

Lit. F ju 3000 1 Stück. Nr. 37.

Lit. M ¿1 300 A 3 Stück. Nr. 135 159 160.

Lit, I u 75 4 4 Stück. Nr. 71 78 84 90.

Lit. i ¡u 30 # 6 Stück. Nr. 30 33 46 47 56 59.

Stettin, den 19. November 1904,

Königliche Direktion der Rentenbank.

9309

5

[95305] _ Bekanntmachung. Von der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 16. Juli 1884 zu Chauffeezwecken ausgegebenen

3 ‘prozentizen Kreisanleihe des Kreises Dar- fehmen, zweite Ausgabe, im Gesamtbetrage von 150 009 Æ, find nah dem Amortisationëéplan im Jahre 1905 = 3400 M zu tilgen.

Bei der Auslosung am 28. Oktober v. Js. sind nachstehende Nummern gezogen :

Lit: A Ir. 30 zu L000 &#—= . . 1000 Lit. V Nr. 16 91 u 500 (K = . 1000 M

Lit, S It. 13 (1 94 105 115 134 176 zu 200 K =. T 1400 ÆA 3400 Æ

Die mit vorstetenden Nummern bezeichneten Kreis- obligationen des Kreises Darkehmen werden d?n In- habern zum L. Oktober d. Js. mit der Aufforde- rung getündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Rück- gabe der Obligationen in kursfähigem Zustande, \o- wie der dazu gebörigen, erf nach dem 1. Oktober 1905 fälligen Coupons und Talons zu der gedachten YB=fallzeit bei der hiesigen Kreiskommunal- fasse in Empfang zu nehmen.

Die Uebersendung der Valuta per Post kann eben- falls erfolgen, dieses geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers.

Vom 1. Oktober 1905 hört die Verzinsung der au8gelosten Obligationen auf, und wird der Wert der niht eingelieferten Zinsscheine bei der Auszahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.

Nawbstehende Anleihescheine, welhe ausgelost find, sind bis heute niht zur Einlösung gelangt:

Buchstabe B 3 zu 500

Buchstabe B 99 zu 500

Buchstabe B 100 zu 5C0 M

Buchstabe C 19 zu 209 M

Buchstabe C 21 zu 203 M

Darkehmen, den 9. März 1905,

Nameus des Kreisaus\chusses des Kreises

Darkehmen. Der Vorsitzende: Eggert.

[95306] Befanntmachung.

Von der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Januar 1888 zu Chaufsseezwecken ausge gebenen 3F %%% igen Kreisanleihe des Kreises Darkehmen, dritte Ausgabe, im Gesamtbetrage von 155 000 M, find nach dem Amortisationsplan im Jabre 1905 = 4000 Æ zu tilgen.

Bei der am 28. Oktober v. J. stattgefundenen Auslosung. sind nahstehende Nummern gezogen :

Lit. A Nr. 15 zu 1000 A . . = 1000 Æ Lit. W Nr. 22 35 62 84zu 500 A = 2000 ,

Lit, C Nr. 12 59 85 113-192 u F 4000 M

Die mit vorstehenden Nummern bezeihneten Kreis- obligationen des Kreises Darkehmen werden den Inhabern zum P. Oktober ds. Js. mit der Aufs forderung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag gegen Nückzabe der Obligationen in coursfähigem Zustande sowie der dazu gehörigen, erft nach dem 1. Oktober 1905 fälligen Coupons und Talons zu der gedachten Berfallzeit bei der hiesigen Kreiskommunalkafsse in Empfang zu nehmen.

Die Uebersendung der Valuta per Post kann eben- falls erfolgen, dieses geschieht jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers

Vom 1. Oktober 1905 hört die Verzinsung der ausgelosten Obligationen auf, und wird der Wert der nicht eingelieferten Zinsscheine bei der Auszahlung von dem Kapital in Abzug gebracht.

Nachstehende Anleihescheine, welhe ausgelost find, find bis heute nicht zur Einlösung gelangt : Buchstabe B Nr. 70 zu 500 ,

Buchstabe B Nr. 88 zu 500 X, Buchstabe B Nr. 90 zu 500 4, Buchstabe C Nr. 75 zu 200 #4, Buchstabe C Nr. 118 zu 200 A, Buchstabe C Nr. 119 zu 200 M, Buchstabe C Nr. 153 zu 200 A, Buchstabe C Nr. 156 zu 200 Darkehmen, den 9. März 1975. Namens des Kreisauêsschusses des Kreises Darkehmen.

Der Vorfißende: Eggert.