1858 / 10 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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chneider. Heinrich Schla g. zu Breslau: und dem Schmiedes nes August E [ert zu è E im- Kreise Ofstpriegniß, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen ; Den Kreisgerichts-Direktor Schulß in Pleschen zum Appel- lationsgerichts-Räthe in Ratibor zu ernennen; und Dem penfionirten Haupt - Steueramts - Rendanten Rasch in Oels den Charakter als Rechnungs- Rati zu verleihen.

Geseh vom 14, September 1857 betreffend den Gewerbebetrieb im Umherziehen in ‘den Hohens- zollernshen Landen.

Wir Friedrich] Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monard(ie, was folgt: ; g. 1.

An die Stelle der bisherigen Vorschriften über den Gewerbe- betrieb im Umherziehen in den Hohenzollernschen Lauden treten, mit Einschluß der Strafbestimmungen, die in den übrigen Theilen der Monarchie zur Anweudung S Vorschriften.

S,

Die Steuer für die Erlaubniß zum Gewerbebetxiebe im Um- geren beträgt jährlich mindestens einen Gulden und höchstens echs Gulden für die Perfon. Außerdem finden noch die Säße von zwei, drei und vier Gulden Anwendung.

a) Sammler und Aufkäufer von Garn, Heede, Flahs, Werg, Lumpen, Glasscherben, Asche, Leimleder, Tuchleisten, altem Eisen, Blei, Zinn, Kupfer, Mesfing, Federn, Borsten, Haa- ren, Knochen, Klauen, Hörnern und: von anderen Abgängen

von geringem Werthe in der Haus- und Landwirthschaft, edo mit Ausschluß alter (gebrauchter) Kleidungsstücke und

eiten, so wie von Metallbxuh, desgleichen Topfbinder, Kesselflider, Scheerenschleifer, Zinn- und Löffelgießer, Sieb- macher, Leinsaatsieber, Personen, die fih unherziehend mit Schärfen von Bohrern, Sägen und sonstigen Jnstrumenten, mit Ausbessern von Holzuhren, Spinnrädern und Hausgerä-

then Qu U haben, wenn ihr Gewerbe einen örtlichen

Nutzen hat, für ihren Gewerbeschein eine Steuer von einem oder zwei Gulden, wenn ein folther örtliher Nutzen nicht anzunehmen if, von drei oder vier Gulden zu entrichten. Die Gewerbescheine zum Handel im Umherziehen sind je nah dem Umfange des Gewerbes und dem Werthe der mit- geführten Waaren zum Saße von zwei, drei oder vier Gul- den zu ertheilen.

Die Gewerbescheine zu anderen Arten des Gewerbehbetriebes im Umbherziehen , insbesondere zum Musikmachen , zu Dienst- leistungen und Schaustellungen im Umbherziehen find, der Regel nah, zum Saße von sechs Gulden für jede Person auszufertigen.

Für Gesellshaften ‘von Musikern, welche unter einem Vorsteher, der für die übrigen haftet, das Gewerbe in einer wenigftens aus vier E, geshickten Personen be- stehenden Gesellshaft treiben, kann eine Steuerermäßigung in der Art bewilligt werden, daß nur für den Vorsteher sechs Gulden , für jede andere Person aber vier , drei oder zwei Gulden jáährlich entrichtet werden. Ein Gleiches gilt von Schauspielern.

d) Die Ertheilung von Gewerbescheinen zu niedrigeren, als den vorbezeihneten Sähßen, so wie die Freilassung eines der auf- geführten Gewerbe von dieser Steuer bedarf der Genehmi- gung des S

g. . Der Haufsirhandel mit Flei d ; j gestattet. Haufirhandel mit Fleisch oder Fleishwaaren ist nit F. 4

Die Beftimmungen über die Bestrafung Derjenigen, welche den Vorschriften in Betreff des Gewerbebetriebs im a c guwiderhandeln, kommen mit folgenden Maßgaben zur Anwendung. a) Bei der Abmessung derjenigen Geldstrafen, welhe nah dem der dem Gewerb? het Po breSsteuer zu berechnen sind, ist e de euerpflichtigen nach §. 2 e

Steuersaß zum Grunde zu O gen nach §. 2 entsprechende b) Bei der Festseßung der übrigen Geldstrafen ist der Betrag

von einem Gulden: dem von zwei Thalern glei zu achten. c) Können. festgeseßte Geldstrafen wegen Unvermögens nit voll- fireck werden, so tritt verhälinibmäßige Gefängnißstrafe (§. 17 des StrafgesedueGS). an deren Stelle.

Alle vorstehenden Beftimmun en elten auG éé ; handel der Juden, gen g ch für den Hausir

h

zeit » außer Wirksamkeit.

1

¿4 Das gy rig Geseh tritt mit dem. 1, Januar 1858 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkte fällt die Erhébung der Sporteln, Stempel und Taxen, welche bisher sür die Erlaubniß zum Ge- werbebetriebe im. Umberziehen zu entrihten waren, fort; Gleich-

treten alle, diesem Gesehe zuwiderlaufende Bestimmungen

f

Die Minister für Handel * Gewerbe und: öffentlide Arbeiten, des Jnnern und der Finanzen sind mit der Ausführung des Ge- seßes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Berlin, den 14. September 1857.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von Raumer. von Westphalen. von Massow. Graf von Waldersee.

von der Heydt, Simons. von Bodelschwingh. von Manteuffel 1,

Finanz - Ministeriirm. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref- fend die Ersableistung für die präfkludirtceu Kassen- Anweisungen von 1835 und -Darlehns- Kassen sch eine.

Geseß bom 15. April 1857 (Staats - Anzeiger No. 100. S. 789). Bekanntmachung vom 29 April 1857 (Staats-Anzeiger No, 103. S. 817)- Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats-Anzeiger No. 216. S. 1783).

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29, April und 9. September v, J. und in Folge des Gesekes vom 15. April v, J. werden alle diejenigen, welhe Kassen - Anweisungen vom

ahre 1835 oder Darlehns - Kassenscheine vom Jahre 1848, nah

blauf des auf den 1. Juli 18535 festgeseßten Präklusiv - Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere odér den Provinzial-, Kreis - oder Lokal-Kassen zum Umtausch eingereicht haben, biermit wiederholt aufgefordert, den Ersay für diese Papiere, soweit der- selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs- Hauptkassen, unter Nückgabe des ihnen ertheilten Empfangsfcheins oder abs{hlägigen Bescheides, in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welhe noch Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassenscbeine vom Jahre 1848 befizen, die wiederholte Aufforderung, dieselbeu bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Haupftkassen oder den von Seiten der Königlichen Regierungen- damit beauftragten Spezial- kassen behufs der Ersaßleistung einzureichen.

Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Natan, Gamet. Nobiling. Guenther.

Angekommen: Se.. Excellenz der Wirklice Geheime Nath und Erster Präsident des Appellations-Gerichts zu Glogau, Graf von Rittberg, von Glogau.

Se. Excellenz der Kanzler im Königreich Preußen, Dr. Zander, von Königsberg i. Pr.

Der Erbmarfchall im Fürstenthum Minden, Freiherr der NRecke-Stockhausen, von Obernfelde.

von

von

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant, General- Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 6ten Dibision, von Willisen, nach Wien.

Der Ober-Prásident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft von Pilsach, nah Stettin.

Berlíu, 12. Januar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst e: Dem Major z.. D. Puttkammer, beauftragt mit der- Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte der Gewehr - Revi- sions-Kommission zu Suhl, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen Durchlaucht ihm ver- P ai lih s{chwarzburgishen Ehren - Kreuzes zweiter Klasse zu ertheilen,

.- telu ciber die

- Der heutige

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Bekanntmachuug.

úr die bevorstehende diesjähri eeres-Ersaß-Aus8hebung wird den- je s , welche in dem R R Januar 183d bis zum 1, Oe- ze 1838 geboren find und hierselb ihren Wohnsiß haben , oder als Géhülfen, Gesellen, Lehrburschen 2c. si hier aufhalten, in Erizutitüng e‘ bracht, däß, \o weit dieselben mit Taufstheinen sonftigen Beweismit- eit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie fich gur Abwendung sonst una usbleibliher Nachtheile, dergleichen Béscheini-

gungen hald

en mögen. Die für diesen Fond aas den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilenden Be- sGeuga werden ftempel- und kostenfrei ausgefertigt. r Zeitpunkt zur Amneldu nahme-Liste wird binnen Kurzem békannt gemacht werden. Berlin, den 2. Januar 1838. Königliche Militair-Kommission.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 12. Januar. Se. Ma- jestät der König machten gestern Vormittag in Begleitung des UNRO Metlen vom Dienst fast während einer Stunde einen

paziergang durh Lüßow, den neuen Kanal entlang und durch Charlottenburg nach dem dortigen Schlosse zurück und fuhren hier- auf mit Jhrer Majestät der Königin noch spazieren.

Berlin, 12. Januar. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen empfing im Laufe des heutigen Vormittages um 9 Uhr den Prinzen von Hohenlobe, Präsidenten des Herrenhauses, und nahm dann die Vorträge ‘des Obersten von Manteuffel, des Polizei- Präsidenten von Zedliß, des Ministers des Königlichen Hauses von Massow und die militairischen Meldungen entgegen.

Sachsen. Dresden, 11. Januar. Ein Extrablatt des „Dresdner Journals“ besagt: „Aus Florenz if die telegraphische Meldung hier eingegangen, daß Jhre Kaiserliche Hoheit die Erb- großherzogin Anna von Toscana gestern Morgen 4 Uhr von einer Prinzesfin glücklich entbunden worden ist, Mutter und Kind befinden sih wohl.“

Weimar, 11. Januar, Jhre Königliche Hoheit die P rin- essin von Preußen und Se. Königliche Hoheit der Prinz

riedrich Wilhelm von Preußen sind gestern Abend zum Besuch bei Zhrer Kaiserlihen Hoheit der Frau Großherzogin- Großfürstin hier eingetroffen. |

Naéebdem der am 4. d. eröffuete außerordentliche Landtag den Hauptgegensiaud seiner Berathungen, die wegen der Handelskrisis zu treffenden außerordentlihen Maßregeln, in vértraulihen Ver- handlungen erledigt hatte, fand am Penititen Morgen noch eine kurze öffentliche Sißung ftatt, worin 1) ein Punkt der Medizinal- Orduung (§. 24 wegen der Zeugenschaftspfliht der Medizinalperso- nen), worüber zwisden Staatsregierung und Ständen noch Mei- nungsberscbiedenheit bestand, im Sinne der ersteren erledigt ward, indem der Landtag die Beibehaltung der ursprünglichen Fasfung des Regierungsentwurfs beschloß; 2) in der Domainen- Angelegen- heit dahin Beschluß gefaßt ward, daß die zwischen der Staats- Regierung und dem dazu bevollmächtigten Ausschusse gepflogenen Verhandlungen, nämlich: die Erkärungsschrift und der dieselbe be- gründende und erläuternde Bericht des Ausschusses, so wie das Verabschiedungs-Dekret der Negierung, der Oeffentlichkeit übergeben werden sollen.

Nachdem so alle Geschäfte des außerordentlichen Landtags er-

ledigt waren, fand am Nachmittag um 2 Uhr unter den gleichen

Formen wie die Eröffnung der feierlide Schluß desselben ftatt.

(Weim. Ztg.) As

Fer uet, 11. Januar. Se. Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen-Koburg-Gotha ift gestern hier eingetroffen und hat heute Vormittag in Begleitung der kurz zuvor ebenfalls eingetroffenen Gro Derz0gin die Reise über Paris nah London fortgeseßt, (Fr. P. Z,) y Ed Sttembera, Stuttgart, 10. Januar. Das so eben, Morgens 9 Uhr, erftattete Bülletin über das Befinden unseres Königs lautet: :

Bei Sr. Majestät dem König verlief der gestrige Tag und die Nacht so, daß Ursache vorhanden is, mit dem Zustand, soweit es fich namentlich um das Fieber und die Brustzufälle handelt, zufrieden zu sein. Weniger frei von Gipéüngen zeigten fich in neuester Zeit die Functionen des Unter- leibs, au haben die Kräfte noch keine Fortschritte gemacht.

Großbritannien und Jrland. London, 10. Januar. vObserber“ meldet: „Die Königin, der Prinz-Gemahl und die Königliche Familie werden am nächsten Freitage von Schloß Windsor nach Buckingham Palace überfiedeln, wo Jhre Majestät den erlauchten Kreis der zu der Vermählungsfeier eingeladenen Gäste, darunter mehrere Mitglieder des preußi- schen Königshauses, Se. Majestät den König den Belgier nebst seinen beiden Söhnen und Jhre Hoheiten den Herzog und die Herzogin von Sahsen - Coburg, empfangen wird. Die Königin wird am Mittwoch, 20. d. Mts., einen Gala-Ball in Buckingham Palace geben.“ Wie dasselbe Bkatt \{chreibt , shreiten die Vorbe- reitungen, welhe im St. James - Palaste für die bevorstehende

behufs Eintragung in die Polizei-Auf-

Vermáhlungsfeier getroffen werden, rasch vorwárts; Eine große Anzahl Arbeiter if bon 6 Uhr Morgens bis 11 Uhr Nachts be- schäftigt , und vorausfihtlih wir® mañ mit allen Ein gen vor Ankunft des Hofes in London fertig sein.

Dänemark, Kopeuhagen, 10. Januar. „Dagbladet“ schreibt: Wie wir erfahren, wird sowohl im Ministerium für die emeinsamen inneren Angelegenheiten als im Finanz - Ministerium

les gethan, um die Tarif-Angelegenheit so zu fördern, daß der Entwurf dem am 14. d. M. zusammentretenden Neichsrathe zeitig vorgelegt werden kann,

Jn dem! vom Reichstage angenommenen und bereits vom L sanctionirten, kürzli publizirten Gesehe über das literari- sche Eigenthumsrecht finden fih u. A. folgende, auch für das Aus- land interefsante Beftimmungen: Derjenige, welcher eine Schrift aus einer fremden Sprache überseßt, wird so betrachtet, als wenn er Verfasser derselben wäre. Von dem Verbote gegen den Nah- druck ist u. A, ausgenommen: Die Aufnahme einzelner Artikel und Mittheilungen anderer Zeitungen in eine Zeitung, d. h. unter Angabe der Quelle. (Es scheint dies fih jedoch nur auf inländi- sche Zeitungen zu beziehen,)

11. Januar. Der König wird den Reichsrath in Person eröffnen. Unter den demselben vorzulegenden Geseßen wird sih auch das wegen der Reform des E befinden.

Asien, Der Londoner „Observer“ vom 10. Januar schreibt:

„Redaction des „Observer“, Sonnabend Abends, £12 Uhr.

„Folgendes aus Malta, 9. Januar, 25 Uhr Nachmittags, datirtes und durch Lord Lyons übersandtes Telegramm traf heute um 9 Uhr Abends auf dem auswärtigen Amte ein:

„Sir Colin Campbell an den General-Gouverneur.

„Catvnpur, 10. Dezember 1857.

„Es ift so eben eine Depesche des Generals Hope Grant vom 9. Lancier-Regiment Jhrer Majestät eingetroffen. Sie meldet, daß er die Flüchtlinge (das Kontingent von Gwalior nämlich) einholte, als fie anfingen, den Ganges zu überschreiten. Er griff sie sofort sehr lebhaft mit seiner Kavallerie und Artillerie an und nahm ihnen nach einem halbstündigen heftigen Feuer 15 Geschüße, darunter einen 18-Pfünder, aht 9-Pfünder, drei 12-pfündige Haubizen, zwei 4-pfündige Haubizen und. einen indischen 6-Pfünder, so wie alle ihre Vorräthe, Karren, Wagen, einé bedeutende Quantität Munition, Ochfen 2c. ab. Geueral Grant {äßt den Verlust des

eindes auf ungefähr 100 Mann. Er verlor nit einen einzigen

laun bei diesen Operationen, ward aber selb leiht verwundet. Jch wünsche Ew. Herrlichkeit Glück zu der glücklichen Beendigung dieses Feldzuges.

Dieses Telegramm, in einem Privatbriefe aus Kalkutta aus authentischer Quelle enthalten, kam zu Malta von Alexandria aus gestern Abends in dem Paketboot „Valetta“ an.

Malta, den 9. Januar, 24 Uhr Nachmittags.

Lhons, Admiral,“

Der „Observer“ bemerkt zu Vorstehendem: „Man wird aus obigem Telegramm ersehen , daß die Nachricht von der Niederlage des Kontingents von GOwalior in Bezug auf alle Einzelheiten, welche das am Donnerstag veröffentlichte Telegramm hinsichtlich der Niederlage des Kontingents von Gwalior mittheilt, ihre Be- stätigung erhält. Dabei dürfen wir jedo nicht vergessen, daß es ein fliehender Feind war, welcher diese Niederlage erlitt, und daß dieselbe keine vollständige war. Letzteres ließ sich auch niht erwarten, da die Jusurgenten ein mit allen Hülfs- mitteln einer Streitmaht im Felde ausgerüstetes förmliches Heer bildeten, während die Verfolger nur aus einer Cavallerie Ab- theilung nebst Artillerie bestanden. Die Erbeutung von 15 der 40 Geschüße, von welchen man wußte, daß sie das Contingent von Gwalior besaß, nimmt jener Streitmacht mehr als ein Drittel ihrer effectiven Stärke, während der als ungeheuer groß geschilderte Verlust an Bagage, Munition und Zugvieh sie noch mehr lähmen wird. Die geringe Anzahl der Gebliebenen beweist nichts weiter, als daß die Hauptstärke des feindlihen Heeres den Fluß wahr- sheinlich s{chon überschritten hatte und in Sicherheit war und daß die Getödteten vermuthlich Nachzügler waren. Es scheint keinem Zweifel zu unterliegen, daß es dem Contingent von Gwalior, nach- dem es den General Windham geschlagen hatte, an Muth fehlte, die Ankunft Sir Colin Campbell's abzuwarten, und daß es in vollem Rückzuge nah dem Herzen von Audh begriffen war, als es von General Grant und seinen tapfern Lanciers ereilt wurde.

Wien, Montag, 11. Januar, Abends. (Wolff's Tel. Bur.) Nach so eben hier eingetroffener Depesche aus Konstantinopel vom heutigen Tage , ist Aali Pascha zum Großvezier, Fuad Pascha zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten und M e - hemed Kiprisli Pascha zum Vorsißenden des Tausimats er- nannt worden,

Paris, Montag, 11. Januar. (Wolff's Tel, Bur.) Die Rachel ist heute nach israelitishem Ritus beerdigt worden.