1858 / 30 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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aale geleitet, an dessen Eingange die Durc(hlauchtigste r Familie das Hohe neuvermäblte Paar erwartet. V

Im Marmorsaale find die Offiziere der Garnison von Potsdam vom Eingange links und die Behörden anschließend, die Hofftaaten aber vom Eingange rets aufgestellt, während die präsentirten Damen aus der Stadt fi im Bronce - Zimmer ver- sammelt haben E , i

Da Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzesfin Friedri ch Wilhelm vorausfichtlich son gegen 24 Uhr in Potsdam eintreffen werden, so haben sich die Obersten Hof-, Ober- Hof- und Hof-Chargen, der Minister des Königlichen Hauses, die dortigen Militair- und Civil-Behörden, so wie die Damen aus der Stadt, {hon bald nah 2 Uhr im Königlichen Schlosse ein- zufinden.

So bald” Zbre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prin- zessinnen des Königlichen Hauses das Hohe neuvermählte Paar nah den für Höchstdieselben in Bereitschaft geseßten Appartements geleitet haben, entfernen si die im Marmor-Saal und der Bronce- Kammer versammelten Personen, und es bleiben nur diejenigen zurück, an welche besondere Einladungen ergangen- sind. :

Um 4 Uhr Diner en famille und Marscballstafel.

Sonntags, den 7. Februar, verbleiben die Höchsten Herrschaften zu Potsdam und wohnen um 10 Uhr dem Gottes- dienste in der Garnisonkirche daselbst bei.

Um 4 Uhr Diner en famille und Marschallstafel.

Montags, den 8. Februar, begeben si Jhre Königlichen Hoheiten zu Wagen über Vaslendorf und Schöneberg längs des Kanals nach Schloß Bellevue, von wo aus der feierliche Einzug in Berlin erfolgt. Jhre Königlichen Hoheiten verlassen das ge- dachte Schloß, umgeben von Höchstibrem Gefolge und einer mili- tairishen Ehren-Eskorte, um 1 Uhr.

Dies geschieht in folgender Ordnung:

1) vorauf reitet ein Zug des Garde-Dragoner- Regiments: die- sem folgen: 2) ein sechs\spänniger Wagen mit dem Hofmarschàll von Heinz e und dem Kammerherrn Grafen von Perponcher; 3) ein sechs\pänniger Wagen mit den Königl. Kammerherren : Schloß-Haußktmann von Roeder und Graf von Fürstenstein; ein sechsspänniger Wagen mit dem Oberst-Trucbsessen Seiner Majestät des Königs, Wirkliven Geheimen Rath Grafen von Redern, dem General der Kavallerie Freiherrn Roth vonSchreckenftein und dem General-Major von Moltke; eine Compagnie der Gardes du Corps mit den Trompetern an der Spike;

der große königliche Staatswagen, mit aht Pferden bespannt,

in welchem die Hohen Neuvermählten den Fonds einnehmen,

die Ober - Hofmeisterin Gräfin v. Perponcher aber rück- wärts sitzt. Auf der reten Seite des achtspännigen Königlichen

Wagens, welcher sih, wie der ganze Zug, im Schritt be-

wegt, reitet der Ober-Stallmeister von Willisen; auf der

linken Seite dieses Wagens der Commandeur der denselben begleitenden Escadron der Gardes du Corps, Beide reiten unmittelbar neben dem Wagen, Auf den Tritten des Wagens stehen Königliche Pagen; zwei Königliche Stallmeister reiten demselben vorauf. 7) eine Compagnie der Gardes du Corps; 8) ein sechSfpänniger Wagen mit den Damen Jhrer Königlichen

Hoheit der Prinzesfin Friedrich Wilhelm;

9) ein sechSsspänniger Wagen mit den Adjutanten Sr. Königlichen

Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm;

10) ein Zug des Garde-Dragoner-Regiments.

Am leinen Stern im Thiergarten seßen sich 40 Postillone, unter Anführung des Neise - Postmeisters, Ober - Post - Direktors Balde, und 6 Ober - Postsecretaire an die Spitze des Zuges. Diesen folgen mit Allerhöchster Genehmigung von hier ab zunächst die bis dahin in der Bellévue - Allee aufgestellten berittenen Corps der Bürgerschaft von Berlin.

Am Brandenburger Thore, außerhalb der Stadt, empfangen der Gouverneur der hiesigen Refidenz, General-Feldmarschall Frei- herr v. Wrangel, der Kommandant General à la suite Seiner Majestät des Königs, General-Major v. Alvensleben und der Polizei-Präsident Freiherr v. Zedliß das Hohe neuvermählte Paar und s{ließen fi der Erstere von dort ab rechts, die beiden Leh- teren links an die bereits am Wagen reitenden vorgenannten Per- sonen dergestalt an, daß die freie Aussicht aus den Fenstern des Wagens so wenig wie möglich beschränkt wird.

Sobald Jhre Königlichen Hoheiten in das Thor hineinfahren, werden dreimal 24 Kanonenschüsse abgefeuert.

Am Brandenburger Thor innerhalb der Stadt wird das Hohe neuvermählte Paar von dem Ober-Bürgermeister, Geheimen Ober- Regierungsrath Krausnick und den ftädtischen Behörden von Berlin ‘empfangen. E

Vom Brandenburger Thore aus bewegt sih der vorbeschriebene Zug unter den Linden, innerhalb der Promenade, nah dem Königs- lihen Schlosse und durch Portal Nr. 5 bis nach der Wende!treppe.

Die Posftillone, die berittenen Corps der Bürgerschaft von Berlin, so wie die militairische Ehren - Eskorte reiten durch den Schloßhof, auf welhem der Wendeltreppe gegenüber eine Com- pagnie des 2ten Garde - Regiments zu Fuß mit der Fahne als Ehrenwache steht, hindurch und marschiren durch Portal Nr. 1 ab.

Am Fuße der Wendeltreppe empfangen Jhre Königlichen Hos- beiten die Prinzen des Königlichen Hauses, unter Vortritt der Obersten Hof-, Ober-Hof- und Hof-Chargen, das Hohe neuvermählte Paar und geleiten Höchstdasselbe hinauf.

An der Thür des Schweizer-Saales, in welchem eine Gala- wache paradirt, wird Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Fried - 14 E : = as e i, R L , R rich Wilhelm von JZhren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen des Königlichen Hauses empfangen und sodann durch die Parade- Vorkammern des Corps de logis Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich 1, an deren Eingange die Garde - Unteroffizier- Compagnie aufgestellt ist, und durch das Königs - Zimmer und die rothe (Drap d’or) Kammer, in welhen sich schon um 1 Uhr die hier anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Hoffstaaten, die General- und Flügel-Adjutanten, die Generale der Infanterie und Kavallerie, die General - Lieutenants, Minister und Wirklichen Geheimen Räthe, die Präsidenten des Herren- und Abgeordnetenhauses, so wie die Chefs des Civil- und Militair-Ka- binets zu versammeln haben, nah der Brandenburgischen Kammer geleitet.

Um 4 Uhr Gala-Diner im Weißen Saale. ¿

Die Versammlung is für die Höchsten Herrschaften in der

Rothen Sammetkammer, für die Hofstaaten und Gefolge in der alten Kapelle, für die anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Generale der Jnfanterie und Kavallerie, die General-Lieutenants, Minister und Wirklichen Geheimen Räthe, die Präsidenten des Herren- und Abgeordnetenhauses, die Chefs des Civil- und Militair - Kabinets und alle andereu Personen, welce Einladungen zu diesem Diner erhalten haben, in der Vilder- gallerie. i: __ Die Obersten Hof-, Ober - Hof- und Hof - Chargen treten den Höchsten Herrschaften vor, wenn Höchstdieselben Sich zum Gala- Diner na dem Weißen Saale erheben,

Souper en retraite. i

__ Dienstags, den 9, Februar, um 1 Uhr Déjeuner dina- toire bei den Hohen Neuvermählten.

Um 7 Uhr Abends Cour bei Höcbstdenselben im Rittersaale, den angrenzenden Gemächern und der Bildergallerie des Königlichen Schlosses. 4 att

Um 8 Uhr Polonaisen- Ball im Weißen Saale.

__ Mittwochs, den 10. Februar, Diner bei Sr. Köônig- lichen Hoheit dem Prinzen von Preußen. i

Abends 7 Uhr Gala-Oper.

L Donnerstags, den 11. Februar, Piner en samille bei Sr. Königl, Hoheit dem Prinzen Karl von Preußen.

Abends Assemblée bei Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen.

Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezial-Befehl.

Berlin, den 2. Februar 1858,

Der Ober - Ceremonienmeister, Wirkliche Geheime Rath :

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Freiherr von Stillfried.

Alierho{Wster Etlaß vdm 4. Tun. T8584. bes

treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für

die Rheinprovinz vom 15, Mai 1856 an die Ge- meinde Neustadt, Regierungs-Bezirks Cöln.

Städte-Ordnung vom 15. Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 136. S. 1110).

i Auf den Bericht vom 25. Dezember 1857, dessen Anlagen zu- rüdckfolgen, will Jch der auf dem Provinzial - Landtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinde Neustadt, im Regierungs - Bezirk Cóln, deren Antrage gemäß, nah bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe mit Landgemeinden steht, die Städte-Ordnung für die Rheiuprovinz vom 15, Mai 1856 hiermit verleihen. i

Dieser Mein Erlaß is durch die Geseß- Sammlung bekannt zu machen. Berlin, den 4. Januar 1858.

Jm Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs. Prinz von Preußen.

von Westphalen. An den Minifter des Junnern.

231.

Allerhöchster Erlaß vom 16. Januar 1858, be-

treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für

die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Ge-

meindenRheinbergundGerresheimimRegierungs- bezirk Düsseldorf.

Städte-Ordnung vom 15. Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 136. S. 1110).

Auf den Bericht vom 14. Januar d. J., dessen Anlagen zu- rückfolgen , will Jh den auf dem Provinzial-Landtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinden Rheinberg und Gerresheim, im

Regierungsbezirk Düsseldorf, deren Anträgen gemäß, nach bewirkter |

Ausscheidung aus den Bürgermeisterei-Verbänden, in welchen die- selben zur Zeit mit Landgemeinden sich befinden, die Städte-Ord-

nung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 hierdurch verliehen. Dieser Mein Erlaß i} durch die Gesez-Sammlung bekannt |

zu machen. ) Berlin, den 16. Januar 1858.

JZm Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs: Prinz vou Preußen.

von Westphalen,

An den Minister des Jnnern.

Ministerium der auswártigen Angelegenheiten.

Bekanntmachung der Ministerial-Erkflärung, be-

treffend die mit der Fürstlih Waldeckischen Re-

gierung getroffene Uebereinkunft wegen gegen-

fertiaer gebühren steier Sriedigung der. Leruy le

lien Requisitionen in Untersuchungssachen. Vom 6. Januar 1858.

Die Königlich Preußische und die Fürstlich Waldeckische Re-

g find mit einander dahin übereingekommen und erklären iemit : daß in Untersuchungssachen die von den Gerichten des einen Staates an die Gerichte des andern Staates ergehenden Re- quisitionen gegenseitig kosten- und gebührenfrei erledigt und dabei nur die entstandenen baaren Auslagen berechnet und von dem requirirenden Gerichte erstattet werden sollen.

Gegenwärtige Erklärung soll, nachdem sie in glauchlautenden Exemplaren von dem Königlih preußishen Ministerium und der Fúürstlih Waldeckishen Regierung vollzogen und ausgewechselt worden, durch öffentlihe Bekanntmachung in den beiderseitigen Landen Kraft und Wirksamkeit erhalten.

Berlin, den 6. Januar 1858.

Der Königlich preußishe Minister-Präfident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

von Manteuffel.

Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung der Fürstlid Waldeckshen Regierung vom 24, Dezember v. J. ausgewechselt worden , hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 6. Januar 1858.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

von Manteuffel.

Ministerium für Sandel, Gewerbe und ó Fentliche Arbeiten.

Das Zte Stück der Geseß -Sammlung, welches heute ausge-

geben wird , enthält unter

Nr. 4825. das Geseh, betreffend den Gewerbebetrieb im Umher- ziehen in den hohenzollernshen Landen. Vom 14. Sep-

tember 1857; unter

4826. den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Dezember 1857 ; be- treffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für die vom Kreise Jnowraclaw, im Regierungsbezirk Bromberg, beabsichtigte Fortsezung der Jnowraclaw- Trzaskier Chaussee bis zum Dorfe Plawinek; unter

u

Nr, 4827. den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Dezember 1857, be- treffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Zlz, im Kreise Neustadt des Regierungsbezirks Oppeln, bis zur Falkenberger Kreisgrenze in der Nichtung auf Friedland; unter

, die Bestätigungs - Urkunde, betreffend einen Nachtrag zu dem Statute der Mülheim - Essener Eisenbahn- Gesellschaft. Vom 28. Dezember 1857; unter

. den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Dezember 1857, betreffend die Prolongation des Tarifs der Gebühren für die Benußung des Erftkanals zwischen der Stadt Neuß und dem Rheine vom 8. Februar 1853 bis zum l. Januar 1863; unter

, den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Januar 1858, be- treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Neustadt, Regierungs-Bezirks Cöln; unter

. die Bekanntmachung der Ministerial - Erklärung, be- treffend die mit der Fürstlich waldeckishen Regierung getroffene Uebereinkunft wegen gegenseitiger gebühren- freier Erledigung der gerichtlihen Requisitionen in Untersuhungssahen. Vom 6. Januar 1858, und unter

, den Allerhöchften Erlaß vom 16. Januar 1858, be- treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Nheinprovinz vom 15. Mai 1856, an die Gemeinden Rheinberg und Gerresheim im Regierungs - Bezirk AUNelDor!,

Berlin, den 5. Februar 1858. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Preußische Bank.

Monats- Uebersicht der-vreußiswben Bank, gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5, Oktober 1846. Ct ra Geprägtes Geld und Barren 37,452,000 Thlr. Kassen-Anweisungen 1,174,000 S 05+ 441441 61% ed A 54,251,000 Lombard - Bestände 13,840,000 Thlr. Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa 5,608,000 2 a4 51.1.9: a. i Banknoten im Umlauf 63,493,000 Do Ntet s Naitallen.. v edu ea t . 19,512,000 Guthaben der Staats-Kassen, Jnstitute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro- Verkehrs 4,735,000 Berlin, den 31. Januar 1858.

Königlich Preußisches Haupt - Bank- Direktorium.

von Lamprecht, Witt. -Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod,

Angekommen: Der Fürft von Pleß, von Pleß.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Prä- sident der Provinz Schlefien, Freiherr von Schleiniß, von Breslau. Z

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Kammerherr und Regierungs-Präsident in den hohenzollernshen Landen, von Sydow, von Sigmaringen.

Se. Excellenz der General der Jnfanterie und kommandirende General des 1sten Armee-Corps, von Werder, von Königsberg i. Pr.

Der außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minifter am Großherzoglich badenshen Hofe, Kammerherr von Saviguy, von Karlsruhe.

Der General - Major, General à la suite Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 13ten Kavallerie- Brigade, von Rudolphi, von Münster,

Der General-Major und Kommandant von Königsberg i. Pr. Freiherr von Buddenbrock, von Königsberg i. Pr.

Berichtigung.

Ju der diesseitigen Bekanntmachung vom 2. v. Mts. is in Folge eines Schreibfehlers bestimmt, daß diejenigen Militairpflichtigen, welche in der Zeit vom 1. Januar 1834 bis L Dezember 1838 geboren sind, sich mit Taufscheinen 2c. versehen sollen, während dies auf alle bis zum §4, Ve- zember 1838 geborenen männlichen Jndividuen Bezug hat.

Hiernach ist die obige Bekanntmachung zu berichtigen.

Berlin, den 1. Februar 1858. Königliche Militair-Kommission.